Verhandlungsgegenstand Kenntnisnahme

STADT LEONBERG
Stadtwerke Leonberg
Dr. Ulrich Vonderheid
Ralf Sperandio
Dezernat B
Kerstin Hammel
Drucksache 2015
Nr. V 6
V-Ausschuss
Gemeinderat
am 22.01.15 ö
am 27.01.15 ö
Vorgangsdrucksache 2014 Nr. V 64
Nr. V 64/1
Verhandlungsgegenstand
Abriss und Neubau des P+R-Parkhauses am Leonberger Bahnhof
☒ Kenntnisnahme
☒ Beschlussvorschlag
1. Vom Projektstand und dem Projektzeitplan wird Kenntnis genommen.
2. Dem Abriss des bestehenden P+R-Parkhauses am Leonberger Bahnhof gemäß dem
Projektablauf wird zugestimmt.
3. Das Betriebskonzept wird genehmigt.
4. Die Freigabe des Projekts Neubau P+R-Parkhaus am Leonberger Bahnhof wird
beschlossen.
Dr. Ulrich Vonderheid
Kaufmännischer und Erster
Betriebsleiter
Klaus Brenner
Technischer Betriebsleiter
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1.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das bestehende, nicht mehr sanierungsfähige P+R-Parkhaus am Leonberger Bahnhof soll
durch einen Neubau an selber Stelle ersetzt werden. Der erforderliche Grunderwerb wurde
bereits getätigt und ein Mietvertrag über die Belegung von ca. 300 Stellplätzen mit der Fa.
Robert Bosch GmbH abgeschlossen.
Entsprechend dem Gremienbeschluss wird das Projekt mit den Ingenieur- bzw. Architekturbüros Boll und Partner, Stuttgart, Mischke, Gerlingen, und Schneck, Leonberg, realisiert.
2.
Ziele der Maßnahme
Bau eines neuen Parkhauses als Ersatz für das nicht mehr sanierungsfähige P+R-Parkhaus
am Bahnhof Leonberg.
3.
Sachverhalt/Sachstand
1. Projektstand und Zeitplan
Am 30.09.2014 hat der Gemeinderat beschlossen, das Grundstück Flst.Nr. 3244/6 zum
Kaufpreis von 370.000 EUR zu erwerben, um das bestehende, nicht mehr sanierungsfähige P+R-Parkhaus am Bahnhof Leonberg abreißen und als Ersatz an selber Stelle ein
neues Parkhaus errichten zu können. Der notarielle Kaufvertrag wurde am 16.12.2014
mit der Deutschen Bahn AG beurkundet. Der Kaufpreis wurde am 23.12.2014 überwiesen.
Am 17.12.2014 wurde gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 30.09.2014 (Drucksache 2014 V 64/1) zwischen den Stadtwerken Leonberg und der Fa. Robert Bosch GmbH
ein unbefristeter Mietvertrag über ca. 300 Stellplätze abgeschlossen.
Entsprechend dem Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom
22.10.2014 wird die Umsetzung des Bauvorhabens mit dem Ingenieurbüro Boll und Partner (Tragwerk), Stuttgart, sowie den Architekturbüros Mischke, Gerlingen, und Schneck,
Leonberg, realisiert.
Der mit den Beteiligten abgestimmte Zeitplan sieht u.a. folgende Eckdaten vor:
Jahr
2015
2016
KW
2
4
4
5
5 – 17
4 – 17
11
13 - 18
18
18
19
22
26
27 – 1/2016
2-7
8
Vorgang
Finale Entscheidung Entwurf
Vorlage BV P- und V-Ausschuss
Einreichung Baugesuch / Lageplan Architekt
Einreichung Brandschutzgutachten
Bearbeitung Baugesuch
B-Plan-Verfahren
Gemeinderat Aufstellungs-/Auslegungsbeschluss B-Plan
Öffentliche Auslegung B-Plan
Planreife nach § 33 BauGB
Genehmigung Baugesuch
Abriss des bestehenden Gebäudes
Beauftragung Bauunternehmen
Satzungsbeschluss B-Plan
Bauzeit
Restarbeiten, Reinigung
Endabnahme, Inbetriebnahme des Parkhauses
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Der ausführliche Zeitplan ist der Drucksache (Anlage 1) beigefügt.
2. Abriss des bestehenden Gebäudes
Der Beginn der Abbrucharbeiten ist auf den 04.05.2015 terminiert.
Für die mit dem Abriss des P+R-Parkhauses wegfallenden dauervermieteten Stellplätze
können Ersatzstellplätze angeboten werden.
So wird für die bisherigen Halbjahres-Abonnement-Parker der Ausweichparkplatz in der
Mühlstraße mit 37 Plätzen zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Zustimmung der
Deutsche Bahn AG für die Nutzung des Platzes liegt vor. Die Halbjahres-Abonnenten
werden von der Verkehrs-und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) entsprechend benachrichtigt. Die Monats-Abonnenten werden vom Schalterpersonal im Bahnhof informiert.
Des Weiteren werden im Parkhaus und Bahnhof Info-Aushänge vorbereitet.
Für 64 derzeit durch die Fa. Bosch angemietete Parkplätze hat Bosch eine Interimslösung bis zur Inbetriebnahme des Neubaus gefunden.
Für die Kurzparker können keine Ersatzparkflächen angeboten werden.
Dem Imbiss-Pächter wurde das Mietverhältnis zum 31.03.2015 fristgerecht gekündigt.
3. Betriebskonzept Parkhaus
3.1 Städtebau:
Das neu zu errichtende Parkhaus wird das bestehende an gleichem Ort ersetzen. Vorgabe für das neue Parkhaus war die deutlich höhere Stellplatzanzahl von ca. 500 im Vergleich zu den bestehenden 262 Stellplätzen, von denen 48 Stellplätze aus sicherheitstechnischen Gründen nicht genutzt werden können. Auf annähernd denselben Grundrissabmessungen wird das Gebäude den erhöhten Anforderungen durch doppelte Höhe
des Bestands gerecht.
Neben der Bereitstellung von zusätzlichem Parkraum liefert das Bauvorhaben des Weiteren in zweierlei Hinsicht einen ganz entscheidenden Mehrwert für das Stadtgefüge.
Über einen Steg am Parkhaus (auf der Ebene 6) sowie eine behindertengerechte Doppel-Aufzugsanlage ( zwei Fahrstühle jeweils mit einer Kabinengröße für 10 Personen),
kann die Verbindung vom Bahnhof zum deutlich höher liegenden innerstädtischen Bereich, z.B. zum nächstgelegenen Obi-Markt und anderen Geschäften hergestellt werden.
Bisher gibt es keine barrierefreie Verbindung. Es müssen erhebliche Umwege über die
Bahnhof- und Römerstraße in Kauf genommen werden, um in die Innenstadt zu gelangen.
Zur Bahnhof-Straße hin soll das Gebäude mit einer sorgfältigen Fassadengestaltung die
städtebauliche Situation an diesem Ort aufwerten. Die zukünftige Höhe von 23,00 m verschafft dem Gebäude städtebauliche Dominanz. Das erscheint im Kontext der nicht vollendeten gleich hohen Obi-Bebauung in direkter Nachbarschaft eher vorteilhaft. Zur
Bahnhofstrasse und die folgenden ca. 10m an den kurzen Seiten soll die Fassade im
Rahmen der Kosten höherwertig gestaltet werden. Die Ostseite des Gebäudes soll zudem eine Fassadenbegrünung erhalten.
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3.2 Baubeschreibung:
Das Parkhaus misst 52 x 33 m und verfügt auf 9 Geschossen (mit 18 Ebenen) und 23 m
Höhe über 452 Stellplätze mit jeweils einer Mindestbreite von 2,50 m. Hinzu kommen 11
Mini-Parker mit einer reduzierten Stellplatzlänge von 4,50 m.
Die lichte Geschosshöhe beträgt gemäß der geltenden Garagenverordnung 2,02 m ( zulässig 2,0m) unter den Deckenträgern. Zwischen den Trägern ist die Raumhöhe 40 cm
höher. Jeweils die der Aufzugsebene zugeordneten Ebenen sind barrierefrei erreichbar.
Das Parkhaus erfüllt alle Kriterien, die an eine moderne Bauweise gestellt werden. Es
verfügt über große Transparenz durch eine offene Gestaltung des Treppenhaus/Aufzugsbereichs und der Fassade. Des Weiteren bestehen mehrere Möglichkeiten, aus
dem Parkhaus über Stahlstege und Balkone direkt auf die bereits vorhandene Freitreppe
vom Bahnhof Richtung Obi zu gelangen. Die Besucher fühlen sich nicht im Gebäude gefangen, sondern haben mehrfach von den einzelnen Geschossen direkten Zugang nach
draußen in den öffentlichen Bereich der Treppe.
3.3 Konstruktion:
Im Interesse der Langlebigkeit des Gebäudes wird es als Stahl-Verbundkonstruktion geplant. Das Trägermaterial der Deckenplatten besteht aus Beton-Filigranplatten oder Trapezblechen. Dieses Material dient als verlorene Schalung. Die Deckenplatte wird monolithisch auf das Trägermaterial aufbetoniert.
3.4 Stellplätze
a. Allgemein
Insgesamt verfügt das Parkhaus über 463 Stellplätze, davon 11 Stellplätze für Miniparker.
Nach Abzug der vertraglich zugesicherten 300 Stellplätze an die Fa. Bosch verbleiben
163 Stellplätze für die Allgemeinheit.
b. Stellplätze für Frauen:
Nach § 4 Abs.8 der Garagenverordnung (GaVO) sind mindestens 10 von 100 in geschlossenen Großgaragen in der Nähe von Zufahrten auszuweisen. Bei 150 öffentlichen
Stellplätzen werden deshalb 15 Frauenparkplätze ebenerdig im unmittelbaren Zufahrtsbereich ausgewiesen und entsprechend durch Markierungen kenntlich gemacht. Von außen jederzeit einsehbar, besteht von diesen Stellplätzen stets eine direkte Möglichkeit,
ins Freie zu gelangen.
c. Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen:
Nach § 4 Abs.9 GaVO sind in allgemein zugänglichen Großgaragen 1 vom Hundert,
mindestens aber zwei der Stellplätze als Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einzurichten. Sie sind in der Nähe der barrierefreien Erschließung anzuordnen und zu kennzeichnen.
Die somit geforderten 5 Stellplätze werden im allgemeinen Bereich auf den Ebenen 1
und 2 ausgewiesen. Die Fa. Bosch stellt solche Stellplätze direkt auf dem Firmengelände
zur Verfügung.
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3.5 Bewirtschaftung
Die öffentlichen Parkplätze werden über Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Auf jeder
der 6 Ebenen wird ein Automat installiert. Auf eine Schrankenanlage wird verzichtet. Zum
einen aus verkehrlichen Gründen (siehe 3.8) und zum anderen wegen der besseren Zugänglichkeit der Nutzer der Bosch-Parkplätze. Deren Zugang wird durch eine eigene
Schrankenanlage auf Ebene 7 geregelt.
3.6 Ausstattung
a. Fahradboxen/- abstellplätze:
10 Fahrradboxen und weitere Abstellplätze werden neben dem Parkhaus eingerichtet.
Aus Sicht der Verwaltung führt die Installierung von Fahrradboxen im angrenzenden Bereich des Parkhauses zu einer höheren Akzeptanz.
b. Elektroladeplätze:
Ca. 20 Elektroladeplätze werden in den Ebenen 1 und 2 B vorinstalliert. Bei Bedarf können dann innerhalb kürzester Zeit Ladestationen eingerichtet und in Betrieb genommen
werden.
3.7 Sicherheit:
a. Notruf:
Notrufmelder werden auf jedem Parkdeck angebracht. Zusätzlich soll Handyempfang
überall im Parkhaus gewährleistet sein.
b. Videoüberwachung:
Eine Videoüberwachung ist vorgesehen. Ein Überwachungskonzept wird in Zusammenarbeit mit der Polizei erarbeitet.
c. Beleuchtung:
Es ist eine LED- Beleuchtung mit Tageslichtsteuerung vorgesehen, die für eine helle und
freundliche Atmosphäre im Parkhaus sorgt.
d. Wachdienst:
Vorgesehen ist ein Wachdienst, der regelmäßig kontrolliert und gleichzeitig die Parkscheinautomaten wartet, die Leerung übernimmt und die Parkscheinpflicht überwacht.
3.8 Verkehr
Die Zufahrt erfolgt wie bisher rechtwinklig abbiegend von der Bahnhof-Straße direkt in
das Parkhaus.
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3.9 Treppenanlage
Die Treppenanlage muss im oberen und unteren Teil wegen Anpassung der Übergänge
vom Parkhaus auf die Treppenabsätze neu gestaltet werden. Gleichzeitig werden im mittleren Bereich defekte Stufen ausgetauscht. Eine zeitweise Vollsperrung der Anlage ist
unumgänglich, nicht jedoch für die gesamte Bauzeit.
3.10 Toilettenanlage
Eine Toilettenanlage ist nicht im Parkhaus, sondern im Bahnhofs- bzw. Bushaltestellenbereich vorgesehen.
4. Betriebskalkulation
Auf die Ausführungen der Drucksache 2014 V 64 zur Betriebskalkulation wird verwiesen.
Der Projektaufwand bewegt sich innerhalb der dort dargestellten Kalkulation sowie im
Rahmen des Ansatzes im Investitionsplan der Stadtwerke.
4.
Weiteres Vorgehen


5.
Abriss des bestehenden Parkhauses
Projektabwicklung gemäß dem beigefügten Zeitplan
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine.
6.
Finanzierungsübersicht
Der Beschlussvorschlag
☒ führt zu folgenden finanziellen Belastungen:
6.1
Bezeichnung der Maßnahme
Haushaltsstelle
Neubau P+R Parkhaus am Bahnhof
Wirtschaftsplan Stadtwerke
6.2
Mittelbedarf
Lfd. Jahr
FinPlanjahr
FinPlanjahr
FinPlanjahr
2015
2016
2017
2018
4,5 Mio EUR
EUR
EUR
EUR
6.3
Mittelbereitstellung
HAR Vorjahr
Lfd. Jahr
FinPlanjahr
FinPlanjahr
FinPlanjahr
2014
2015
2016
2017
2018
EUR
4,5 Mio EUR
EUR
EUR
EUR