Zentrales Betriebsmanagement Abt. Gebäudewirtschaft Parkraumbewirtschaftung Sie möchten einen Stellplatz beantragen? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen? Nein? Dann tun Sie es bitte jetzt! Das UKT bietet Ihnen eine Alternative die sich rechnet. Das Klinikum bietet seinen Beschäftigten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ein äußerst preiswertes UKT-Job-Ticket für den Stadtverkehr Tübingen und den naldo-Verbund an: Preisstufen 2016 UKT-Job-Ticket persönlich UKT-Job-Ticket übertragbar Jährlich/Monatlich Jährlich/Monatlich Stadtverkehr 211,20 €/17,60 € 356,40 €/29,70 € 1 Wabe 224,40 €/18,70 € 382,80 €/31,90 € 2 Waben 330,00 €/27,50 € 501,60 €/41,80 € 3 Waben 435,60 €/36,30 € 594,00 €/49,50 € 4 Waben 924,00 €/77,00 € 1.056,00 €/88,00 € 5 Waben 990,00 €/82,50 € 1.122,00 €/93,50 € Zugleich verbessern Stadtverkehr Tübingen (SVT) und naldo im Rahmen dieses Projekts gezielt ihre Beförderungskapazitäten und bieten ein zusätzliches Fahrangebot durch Direktlinien, sowie Taktverdichtungen auf ausgewählten Hauptstrecken zu den Kliniken an. Bevor Sie also einen Stellplatzantrag stellen, prüfen Sie bitte ob die Inanspruchnahme des UKTJob-Ticket, zur Nutzung des ÖPNV, für Sie in Frage kommt. Für nähere Informationen zum UKT-Job-Ticket stehen Ihnen gerne Frau Klaus (8 65 95) oder Herr Saile unter (8 65 15) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, Jobticket UND Stellplatz zu beantragen! Falls wir Sie nicht überzeugen können: Den Stellplatzantrag finden Sie auf der nächsten Seite Aktualisiert am: 01.03.2016 Stellplatzantrag für Mitarbeiter des UKT und UKT-Tochtergesellschaften (100 %) Personalnummer Herr / Frau Vorname Titel Name Berufsbezeichnung Beschäftigungsumfang Tel. Ärztl.-/Pflege-/Techn.-/Verwaltung-/Versorgungspersonal % (dienstl.) Beschäftigungsstelle Parkhaus P3 Innenstadtkliniken KST.: 9032002 Parkhaus P4 CRONA KST.: 9202030 Parkhaus P5 Medizinische Klinik KST.: 9280081 Parkhaus P6 Augenklinik/HNO KST.: 9003410 Stellplatz im Freien KST.: 9155015 Klinik / Institut / GB / Abteilung Privatanschrift PLZ, Ort, Straße Beschäftigungsverhältnis Angest. / Arbeiter Beamter Praktikant mit Bezügen Praktikant ohne Bezüge Bundesfreiwilligendienst FSJ Kfz-Kennzeichen Vertragsbeginn (TT.MM.JJJJ): 01. 15. . . 3. Parkberechtigung wegen Schwerbehinderung 1. Angaben zu den Dienstzeiten Kopie des Behindertenausweises mit Eintrag „G“ oder „aG“ beilegen Arbeitszeiten von – bis im Schicht-Betrieb 4. Angaben zum Dienstweg Frühdienst Einfache Entfernung zum Arbeitsplatz Spätdienst km Nachtdienst Dienstliche Nutzung des Privat-PKW erforderlich 2. Soziale Komponenten x wöchentlich Ich bin alleinerziehend Mein Kind wird von mir vor Dienstbeginn in die KiTa/ KiGa/ Schule gebracht und wieder abgeholt. Das ist zu Fuß oder mit öffentl. Verkehrsmitteln mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich. Formular: PRBW 1 GB E- Abteilung Gebäudewirtschaft Stand: 01.03.2016 Geburtsdaten bei Kindern bis 12 Jahren angeben Auf Grund der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (ab Pflegestufe 2) kann ich keine öffentl. Verkehrsmittel benutzen. Datum Datum Seite1 Es besteht eine Fahrgemeinschaft mit UKT-Beschäftigten Liste mit Name und Dienststelle der Mitfahrenden beilegen Anschrift der Betreuungsstätte Nachweise bzw. Erklärungen beilegen Nachweis der dienstl. Nutzung des Privat-PKW bzw. EinfahrtSondergenehmigung beifügen (siehe Formularcenter: Parken) 5. Angaben zur Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln Dauer des Dienstweges einfach (Haustür – Dienststelle) Minuten Persönlicher Naldo-Fahrplan muss immer beigelegt werden (herunterladen über www.naldo.de) Unterschrift Antragsteller/in Unterschrift Vorgesetzte/r Unterschrift Gebäudemanagement 1101.03.2016Q:\VW\E\E2\Assistenz_E2\Organisation Heusel\CMS\PRBW1_Stellplatzantrag_UKT-MA.doc Seite 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Vergabe: Die Stellplatzzuweisung erfolgt anhand der Vergabekriterien nach örtlichen Gegebenheiten und Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Änderungen über zugeteilte Stellplätze bleiben vorbehalten, zudem behalten wir uns das jederzeitige Kündigungsrecht zum Stellplatzvertrag vor. Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen Stellplatz und UKT-Jobticket oder bezuschusste Monatsfahrkarte zu beantragen. Personaldaten: Änderungen zu den auf der Vorderseite gemachten Angaben sind zeitnah der Vergabestelle für Stellplätze mitzuteilen. Vertragsverhältnis: Der Antragsteller ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Parkberechtigung (Easy Move-Karte, Schlüssel oder Parkaufkleber) unaufgefordert zurückzugeben. Die Parkberechtigung ist nicht übertragbar. Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Die Parkberechtigung (Aufkleber) für Stellplätze im Freien ist auf der Fahrerseite deutlich sichtbar anzubringen. Fahrzeuge dürfen nicht außerhalb der Dienststunden abgestellt werden. Falschangaben führen zum Entzug der Parkberechtigung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Bedingungen sowie bei Missbrauch der Parkberechtigung. Kündigung: Die Parkberechtigung ist zwei Wochen vor Beendigung des Vertragsverhältnisses (Mitte oder Ende) eines Monats schriftlich bei der Vergabestelle für Stellplätze zu kündigen. Die Parkgebühr wird bis zur Rückgabe der Parkkarte oder Schlüssels erhoben. Kosten: Die monatliche Parkgebühr ist gehaltsabhängig und gilt nur für UKT Beschäftigte und 100% Beteiligungsgesellschaften (siehe unten). Eine Änderung der Parkgebühr bleibt vorbehalten. Der Antragsteller wird hierüber rechtzeitig informiert. Vertragsbeginn ist jeweils nur zum 1. oder 15. eines Monats möglich. Bei längerfristiger Erkrankung oder Beurlaubung kann der Stellplatzvertrag stillgelegt werden. Hierzu muss bei der Vergabestelle für Stellplätze ein Antrag auf befristete Stilllegung gestellt werden. Rückerstattungen sind nur eingeschränkt möglich. Bei Verlust, Beschädigung oder nicht erfolgter Rückgabe der Parkkarte (Easy Move-Karte) bzw. des Schlüssels werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt. Parkkarte 25.- €, Schlüssel 52.- €. Die Parkgebühr richtet sich nach der jeweiligen Eingruppierung und Stufe des Tarifvertrages sowie dem Beschäftigungsumfang. Zur groben Orientierung: Bis Vergütungsgruppe Vergütungsgruppe Ab Vergütungsgruppe TV Ärzte Beamte Stellplatz im Parkhaus Stellplatz im Freien 36.- € 16.- € 41.- € 21.- € 46.- € 26.- € 46.- € 26.- € es wird entsprechend der Besoldungsgruppe verfahren E7 E8 – E9 E10 Ihre persönliche Stellplatzgebühr entnehmen Sie bitte der Umsetzungstabelle, die wir für Sie auf der Homepage der Parkraumbewirtschaftung bereitgestellt haben. StVO: Parkhäuser und Stellplätze sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), Verkehrszeichen, Hinweisschilder und allgemeine Verkehrsregeln sind zu beachten. In den Parkhäusern ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, im Klinik -Bereich ist maximal 30 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht abgestellt werden. Verstöße werden geahndet. Haftung: Parkhäuser und Stellplätze werden nicht bewacht. Die Benutzung der Parkhäuser und Stellplätze geschieht auf eigene Gefahr. Das Klinikum übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die wegen etwaiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch mangelhaftes, nicht rechtzeitiges oder unterlassenes Reinigen und Streuen der Stellplätze einschließlich der Zu- und Abfahrten sowie der Zu- und Abgänge entstehen. Der Antragsteller stellt das Klinikum von jeglicher Haftung für Personen- und Sachschäden, die sich im Zusammenhang mit der Benutzung der Stellplätze ergeben, frei - auch soweit es sich um Schäden Außenstehender Dritter handelt. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Klinikum verursachte Schäden bleibt unberührt. Zahlungsmodalitäten Erklärung: Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Vertragsverhältnis von der Verwaltung des Klinikums für buchhalterische Zwecke verwendet werden dürfen. Bei Beschäftigten, die Gehalt vom Universitätsklinikum beziehen, erfolgt die monatliche Verrechnung mit dem Gehalt direkt über die Personalbuchhaltung des Klinikums. Beschäftigte, die ihr Gehalt nicht vom Universitätsklinikum beziehen (z.B. Beamte) verpflichten sich, dem Universitätsklinikum eine SEPA-Basislastschrift auszustellen. Der/die Antragsteller/in versichert, dass er/sie von den oben genannten Bedingungen Kenntnis genommen hat. Ich bin damit einverstanden, dass das Entgelt (inkl. gesetzlicher MwSt.) für die Parkberechtigung monatlich von meinem Gehalt/Konto bis auf Widerruf von der Verwaltung des Klinikums einbehalten/eingezogen wird. Datum Unterschrift Antragsteller/in Bearbeitungsvermerk (wird von der Verwaltung ausgefüllt): Mandatsreferenznummer: Parkbereich Nr. der Easy Move-Karte: PH-Gruppe (Kurzbez.) Beschäftigungsstelle Parkberechtigung gültig ab bis Datum Ausgabestelle / Unterschrift Empfänger / Unterschrift Seite 2
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