Sie möchten einen Stellplatz beantragen?

Zentrales Betriebsmanagement
Abt. Gebäudewirtschaft
Parkraumbewirtschaftung
Sie möchten einen Stellplatz beantragen?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, öffentliche
Verkehrsmittel zu nutzen? Nein?
Dann tun Sie es bitte jetzt! Das UKT bietet Ihnen eine
Alternative die sich rechnet.
Das Klinikum bietet seinen Beschäftigten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ein äußerst
preiswertes UKT-Job-Ticket für den Stadtverkehr Tübingen und den naldo-Verbund an:
Preisstufen
2016
UKT-Job-Ticket
persönlich
UKT-Job-Ticket
übertragbar
Jährlich/Monatlich
Jährlich/Monatlich
Stadtverkehr
211,20 €/17,60 €
356,40 €/29,70 €
1 Wabe
224,40 €/18,70 €
382,80 €/31,90 €
2 Waben
330,00 €/27,50 €
501,60 €/41,80 €
3 Waben
435,60 €/36,30 €
594,00 €/49,50 €
4 Waben
924,00 €/77,00 €
1.056,00 €/88,00 €
5 Waben
990,00 €/82,50 €
1.122,00 €/93,50 €
Zugleich verbessern Stadtverkehr Tübingen (SVT) und naldo im Rahmen dieses Projekts gezielt
ihre Beförderungskapazitäten und bieten ein zusätzliches Fahrangebot durch Direktlinien, sowie
Taktverdichtungen auf ausgewählten Hauptstrecken zu den Kliniken an.
Bevor Sie also einen Stellplatzantrag stellen, prüfen Sie bitte ob die Inanspruchnahme des UKTJob-Ticket, zur Nutzung des ÖPNV, für Sie in Frage kommt.
Für nähere Informationen zum UKT-Job-Ticket stehen Ihnen gerne Frau Klaus (8 65 95) oder
Herr Saile unter (8 65 15) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, Jobticket UND Stellplatz zu beantragen!
Falls wir Sie nicht überzeugen können:
Den Stellplatzantrag finden Sie auf der nächsten Seite
Aktualisiert am: 01.03.2016
Stellplatzantrag für Mitarbeiter des UKT
und UKT-Tochtergesellschaften (100 %)
Personalnummer
Herr / Frau
Vorname
Titel
Name
Berufsbezeichnung
Beschäftigungsumfang
Tel.
Ärztl.-/Pflege-/Techn.-/Verwaltung-/Versorgungspersonal
%
(dienstl.)
Beschäftigungsstelle

Parkhaus P3
Innenstadtkliniken
KST.: 9032002

Parkhaus P4
CRONA
KST.: 9202030

Parkhaus P5
Medizinische Klinik
KST.: 9280081

Parkhaus P6
Augenklinik/HNO
KST.: 9003410

Stellplatz im Freien
KST.: 9155015
Klinik / Institut / GB / Abteilung
Privatanschrift
PLZ, Ort, Straße
Beschäftigungsverhältnis
Angest. / Arbeiter
Beamter
Praktikant mit Bezügen
Praktikant ohne Bezüge
Bundesfreiwilligendienst
FSJ
Kfz-Kennzeichen
Vertragsbeginn (TT.MM.JJJJ):
01.
15.
.
.
3. Parkberechtigung wegen Schwerbehinderung
1. Angaben zu den Dienstzeiten
Kopie des Behindertenausweises mit
Eintrag „G“ oder „aG“ beilegen
Arbeitszeiten von – bis
im Schicht-Betrieb
4. Angaben zum Dienstweg
Frühdienst
Einfache Entfernung zum Arbeitsplatz
Spätdienst
km
Nachtdienst
Dienstliche Nutzung des Privat-PKW erforderlich
2. Soziale Komponenten
x wöchentlich
Ich bin alleinerziehend
Mein Kind wird von mir vor Dienstbeginn in die KiTa/
KiGa/ Schule gebracht und wieder abgeholt.
Das ist zu Fuß oder mit öffentl. Verkehrsmitteln mit
einem vertretbaren Aufwand nicht möglich.
Formular: PRBW 1 GB E- Abteilung Gebäudewirtschaft Stand: 01.03.2016
Geburtsdaten bei Kindern bis 12 Jahren angeben
Auf Grund der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
(ab Pflegestufe 2) kann ich keine öffentl. Verkehrsmittel
benutzen.
Datum
Datum
Seite1
Es besteht eine Fahrgemeinschaft mit
UKT-Beschäftigten
Liste mit Name und Dienststelle der Mitfahrenden beilegen
Anschrift der Betreuungsstätte
Nachweise bzw. Erklärungen beilegen
Nachweis der dienstl. Nutzung des Privat-PKW bzw. EinfahrtSondergenehmigung beifügen (siehe Formularcenter: Parken)
5. Angaben zur Anbindung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln
Dauer des Dienstweges einfach (Haustür – Dienststelle)
Minuten
Persönlicher Naldo-Fahrplan muss immer beigelegt
werden (herunterladen über www.naldo.de)
Unterschrift Antragsteller/in
Unterschrift Vorgesetzte/r
Unterschrift Gebäudemanagement
1101.03.2016Q:\VW\E\E2\Assistenz_E2\Organisation
Heusel\CMS\PRBW1_Stellplatzantrag_UKT-MA.doc
Seite 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vergabe:

Die Stellplatzzuweisung erfolgt anhand der Vergabekriterien nach örtlichen Gegebenheiten und Verfügbarkeit.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Änderungen über zugeteilte Stellplätze bleiben vorbehalten, zudem behalten
wir uns das jederzeitige Kündigungsrecht zum Stellplatzvertrag vor.

Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen Stellplatz und UKT-Jobticket oder bezuschusste Monatsfahrkarte zu beantragen.
Personaldaten:

Änderungen zu den auf der Vorderseite gemachten Angaben sind zeitnah der Vergabestelle für Stellplätze mitzuteilen.
Vertragsverhältnis:

Der Antragsteller ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Parkberechtigung (Easy Move-Karte, Schlüssel oder
Parkaufkleber) unaufgefordert zurückzugeben.

Die Parkberechtigung ist nicht übertragbar. Die Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.

Die Parkberechtigung (Aufkleber) für Stellplätze im Freien ist auf der Fahrerseite deutlich sichtbar anzubringen.

Fahrzeuge dürfen nicht außerhalb der Dienststunden abgestellt werden.

Falschangaben führen zum Entzug der Parkberechtigung.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Bedingungen
sowie bei Missbrauch der Parkberechtigung.
Kündigung:

Die Parkberechtigung ist zwei Wochen vor Beendigung des Vertragsverhältnisses (Mitte oder Ende) eines Monats schriftlich bei der
Vergabestelle für Stellplätze zu kündigen.

Die Parkgebühr wird bis zur Rückgabe der Parkkarte oder Schlüssels erhoben.
Kosten:

Die monatliche Parkgebühr ist gehaltsabhängig und gilt nur für UKT Beschäftigte und 100% Beteiligungsgesellschaften (siehe unten).
Eine Änderung der Parkgebühr bleibt vorbehalten. Der Antragsteller wird hierüber rechtzeitig informiert.

Vertragsbeginn ist jeweils nur zum 1. oder 15. eines Monats möglich.




Bei längerfristiger Erkrankung oder Beurlaubung kann der Stellplatzvertrag stillgelegt werden. Hierzu muss bei der Vergabestelle für
Stellplätze ein Antrag auf befristete Stilllegung gestellt werden.
Rückerstattungen sind nur eingeschränkt möglich.
Bei Verlust, Beschädigung oder nicht erfolgter Rückgabe der Parkkarte (Easy Move-Karte) bzw. des Schlüssels werden die Kosten für
die Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt. Parkkarte 25.- €, Schlüssel 52.- €.
Die Parkgebühr richtet sich nach der jeweiligen Eingruppierung und Stufe des Tarifvertrages sowie dem Beschäftigungsumfang.
Zur groben Orientierung:
Bis Vergütungsgruppe
Vergütungsgruppe
Ab Vergütungsgruppe
TV Ärzte
Beamte
Stellplatz im Parkhaus
Stellplatz im Freien
36.- €
16.- €
41.- €
21.- €
46.- €
26.- €
46.- €
26.- €
es wird entsprechend der Besoldungsgruppe verfahren
E7
E8 – E9
E10
Ihre persönliche Stellplatzgebühr entnehmen Sie
bitte der Umsetzungstabelle, die wir für Sie auf der
Homepage der Parkraumbewirtschaftung
bereitgestellt haben.
StVO:

Parkhäuser und Stellplätze sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO), Verkehrszeichen,
Hinweisschilder und allgemeine Verkehrsregeln sind zu beachten.

In den Parkhäusern ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, im Klinik -Bereich ist maximal 30 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt.

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht abgestellt werden. Verstöße werden geahndet.
Haftung:

Parkhäuser und Stellplätze werden nicht bewacht.

Die Benutzung der Parkhäuser und Stellplätze geschieht auf eigene Gefahr.

Das Klinikum übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die wegen etwaiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch
mangelhaftes, nicht rechtzeitiges oder unterlassenes Reinigen und Streuen der Stellplätze einschließlich der Zu- und Abfahrten sowie
der Zu- und Abgänge entstehen.

Der Antragsteller stellt das Klinikum von jeglicher Haftung für Personen- und Sachschäden, die sich im Zusammenhang mit der
Benutzung der Stellplätze ergeben, frei - auch soweit es sich um Schäden Außenstehender Dritter handelt.

Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Klinikum verursachte Schäden bleibt unberührt.
Zahlungsmodalitäten
Erklärung: Ich willige ein, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Vertragsverhältnis von der Verwaltung des Klinikums für
buchhalterische Zwecke verwendet werden dürfen.
Bei Beschäftigten, die Gehalt vom Universitätsklinikum beziehen, erfolgt die monatliche Verrechnung mit dem Gehalt direkt über die
Personalbuchhaltung des Klinikums. Beschäftigte, die ihr Gehalt nicht vom Universitätsklinikum beziehen (z.B. Beamte) verpflichten sich,
dem Universitätsklinikum eine SEPA-Basislastschrift auszustellen. Der/die Antragsteller/in versichert, dass er/sie von den oben genannten
Bedingungen Kenntnis genommen hat.
Ich bin damit einverstanden, dass das Entgelt (inkl. gesetzlicher MwSt.) für die Parkberechtigung monatlich von meinem
Gehalt/Konto bis auf Widerruf von der Verwaltung des Klinikums einbehalten/eingezogen wird.
Datum
Unterschrift Antragsteller/in
Bearbeitungsvermerk (wird von der Verwaltung ausgefüllt):
Mandatsreferenznummer:
Parkbereich
Nr. der Easy Move-Karte:
PH-Gruppe
(Kurzbez.)
Beschäftigungsstelle
Parkberechtigung gültig ab
bis
Datum
Ausgabestelle / Unterschrift
Empfänger / Unterschrift
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