Qualitätsleitbild der Werner-von-Siemens

Das Qualitätsleitbild der Werner-von-Siemens-Schule
Bei der Entwicklung eines Qualitätsleitbilds für die Werner-von-Siemens-Schule haben wir uns in einem langen
Diskussionsprozess dafür entschieden, uns mit den Qualitätskriterien an unserem Leitbild zu orientieren. Unsere Vorgabe
sollte es sein, die in einem ausführlichen partizipativen Verfahren entstandene Leitkultur auch in unserem Qualitätsleitbild
wiederzufinden.
Dazu wurden die Ziele mit ihren Teilzielen aus dem Leitbild der Werner-von-Siemens-Schule als Ausgangspunkt
genommen, um dann die jeweiligen Qualitätskriterien, die der Hessische Referenzrahmen für Schulqualität vorgibt, unserem
Leitbild zuzuordnen. Somit wollten wir gewährleisten, dass alle zuvor gemeinsam aufgestellten Ziele mit beibehalten und
entsprechend der vorgegebenen Qualität aus dem HRS weiterentwickelt wurden.
= Qualitätsbereich I:
= Qualitätsbereich II:
= Qualitätsbereich III:
= Qualitätsbereich IV:
= Qualitätsbereich V:
= Qualitätsbereich VI:
= Qualitätsbereich VII:
Voraussetzungen und Bedingungen
Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung
Führung und Management
Professionalität
Schulkultur
Lehren und Lernen
Ergebnisse und Wirkungen
1 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung,
Toleranz und Vertrauen
Unsere Kommunikationsstrukturen sind transparent und verbindlich
• Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule (III.1.4).
• Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse
hierzu verlaufen zielorientiert und transparent (III.1.5)
• Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen nach den
Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität (III.2.1)
• Im Kollegium werden vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Planungen kommuniziert und
systematisch weitergegeben (IV.2.1)
• Die Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich über die Lern- und
Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler (IV.2.2)
• Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte,
Standards, Erziehung) (IV.2.3)
• Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt
(IV.2.4)
• Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent (VI.2.2)
•
Die Lehrkräfte sorgen für transparente Leistungserwartungen und Leistungsbewertungen (VI.2.7) 2 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung,
Anerkennung, Toleranz und Vertrauen
Die hochwertige technische Ausstattung sowie die offene Gestaltung der Lernumgebung
Sorgen für ein angenehmes Lernambiente
• Die Schulanlage ist in ihrer Größe und Gestaltung funktional und nutzerfreundlich (I.3.2)
• Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
(I.3.3)
• Dem schulischen personal stehen die für seine Arbeit notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung
(I.3.4)
• Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie
benutzerfreundlich gestaltet und werden gepflegt (V.2.6)
• Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet (VI.4.4)
3 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung, Toleranz
und Vertrauen
Wir schaffen Identifikationsmöglichkeiten durch Mitgestaltung der Lernumgebung
• Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule
(V.1.3)
• Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert
Verantwortungsübernahme (V.1.4)
• Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration – insbesondere das
Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Menschen mit
Behinderungen im Sinne einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule (V.2.2)
• Die Eltern sind in die Gestaltung der Schule aktiv eingebunden (V.2.3)
• Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit (V.2.5)
4 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wert-schätzung,
Anerkennung, Toleranz und Vertrauen
Schulgebäude, Klassenräume, Labore und Werkstätten, Medien, Hilfs- und
Arbeitsmittel Sind gepflegt, zeitgemäß und funktionstüchtig.
• Umfang und Funktionalität der Klassen- und Fachräume (I.2.7)
• Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs-und
Erziehungsauftrags (I.3.3)
• Dem schulischen Personal stehen die für seine Arbeit notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung
(I.3.4)
• Die Ausstattung der Schule mit Sachmitteln entspricht den Erfordernissen (I.3.5)
• Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet (VI.4.4)
• Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und
unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren (III.2.3)
• Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie
benutzerfreundlich gestaltet und werden gepflegt (V.2.6)
5 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung,
Anerkennung, Toleranz und Vertrauen
Gemeinsame Aktivitäten fördern das Miteinander und tragen zum Wohlbefinden bei.
• Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule (III.1.4)
• Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist auf allen Ebenen freundlich, wertschätzend
und unterstützend (V.1.2)
• Die Schule gestaltet ein vielfältiges, kulturell anregendes Schulleben mit spezifischen, am
Schulprogramm orientierten Angeboten (V.2.1)
• Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration – insbesondere das
Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und Menschen mit
Behinderungen im Sinne einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule (V.2.2)
• Die Eltern sind in die Gestaltung der Schule aktiv eingebunden (V.2.3)
• Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler sich am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben beteiligen können (VII.5.3)
6 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung,
Anerkennung, Toleranz und Vertrauen
Wir halten vereinbarte Regeln ein
• Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse
hierzu verlaufen zielorientiert und transparent (III.1.5)
• Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule (V.1.3)
• Das Lernen wird durch Einhaltung von Regeln und durch altersgemäße Rituale unterstützt (VI.4.3)
7 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Schüler sind in der Lage, selbst organisiert zu lernen.
• Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren
Potenziale (V.1.1)
• Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert
Verantwortungsübernahme (V.1.4)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
• Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen (VI.3.4)
• Der Unterricht fördert kooperatives Lernen (VI.3.5)
• Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw.
Ausbildungsordnungen beschriebenen Kompetenzen (VII.1.1)
• Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz (VII.2.3)
• Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen
ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung (VII.5.1)
8 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Wir fördern individuelles Lernen und Teamfähigkeit.
• Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren
Potenziale (V.1.1)
• Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip
(VI.1.5)
• Der Unterricht zeigt Variabilität von Lernarrangements — passend zu den Zielen, Inhalten und
Lernvoraussetzungen (VI.2.3)
• Die Lehrerinnen und Lehrer geben individuelle Leistungsrückmeldungen (VI.3.3)
• Der Unterricht fördert kooperatives Lernen (VI.3.5)
• Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz (VII.2.2)
9 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Zur Unterstützung richten wir ein Selbstlernzentrum ein
• Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags (I.3.1)
• Die Ausstattung der Schule mit Sachmitteln entspricht den Erfordernissen (I.3.5)
• Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren
Potenziale (V.1.1)
•
•
• Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert
Verantwortungsübernahme (V.1.4)
•
•
•
•
•
•
• Die Schule bietet ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Ganztagsangebotes
qualifizierte Lernmöglichkeiten (V.2.5)
• Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen (VI.3.4)
• Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet (VI.4.4)
•
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz (VII.2.3) 10 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen
kreativ mit zu gestalten.
Vielfältige Unterrichtsmethoden und –formen motivieren Schüler zum aktiven Lernen.
• Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt wird
(II.1.2)
• Die Schulleitung stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit mit dem Kollegium (III.1.3)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
• Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal entwickeln ihre beruflichen
Kompetenzen (v. a. Fachwissen, fachdidaktisches Wissen, pädagogisches Wissen) durch Fort- und
Weiterbildung unter Berücksichtigung des Fortbildungsplans der Schule (IV.1.1)
• Fortbildungsinhalte werden im Kollegium systematisch weitergegeben und fließen in die Unterrichts- und
Erziehungsarbeit ein.( IV.1.2)
• Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum bzw. an
den geltenden Lehrplänen. Er entspricht den dort dargelegten fachlichen Anforderungen. (VI.1.1)
• Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip.
(VI.1.5)
• Der Unterricht ist kognitiv herausfordernd und aktivierend. (VI.1.6)
• Der Unterricht zeigt Variabilität von Lernarrangements — passend zu den Zielen, Inhalten und
Lernvoraussetzungen. (VI.2.3)
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz. (VII.2.3) 11 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Lernziele, Unterrichtsinhalte und Bewertungskriterien sind den Schülern bekannt.
• Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule. (III.1.4)
• Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte,
Standards, Erziehung). (IV.2.3)
•
• Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule.
(V.1.3)
• Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent. (VI.2.2)
• Lernprozesse und Lernergebnisse werden reflektiert; die erworbenen Teilkompetenzen werden
dabei auf die angestrebten Kompetenzen bezogen. (VI.2.5)
• Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen für transparente Leistungserwartungen und
Leistungsbewertungen. (VI.2.7)
• Die Lehrerinnen und Lehrer geben individuelle Leistungsrückmeldungen. (VI.3.3)
12 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Schüler und Lehrer gestalten Unterricht gemeinsam und pflegen eine faire, sachliche
Feedbackkultur.
• Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre Konzepte
ausrichtet. (II.2.3)
• An der Schule ist eine Feedbackkultur etabliert. (II.2.1)
• Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule. (III.1.4)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
• Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte,
Standards, Erziehung). (IV.2.3)
• Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist unter allen Beteiligten freundlich, wertschätzend und
unterstützend. (V.1.2)
• Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert
Verantwortungsübernahme. (V.1.4)
• Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip. (VI.1.5)
• Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent. (VI.2.2)
• Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen. (VI.3.4)
13 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Schüler und Lehrer gestalten Unterricht gemeinsam und pflegen eine faire, sachliche
Feedbackkultur.
• Der Unterricht fördert kooperatives Lernen. (VI.3.5)
• Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung,
Höflichkeit, Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander. (VI.4.1)
• Die Schülerinnen und Schüler zeigen Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft; die Lehrkräfte
ermutigen sie entsprechend. (VI.4.2)
• Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale Kompetenz. (VII.2.1)
• Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz. (VII.2.2)
• Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bewerten die Lernerträge im fachlichen Bereich positiv.
(VII.4.1)
• 14 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Die Lehrer bilden sich regelmäßig fachlich und didaktisch fort und geben dieses Wissen
an Kollegen weiter.
• Die Schule kann auf adäquate Angebote der Fort- und Weiterbildung zurückgreifen. (I.4.3)
• Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der Schule. (II.1.4)
• Auf der Grundlage erhobener Daten benennt die Schule den erforderlichen Handlungsbedarf und
plant konkrete Schritte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung. (II.2.3)
• Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal entwickeln ihre beruflichen
Kompetenzen (v. a. Fachwissen, fachdidaktisches Wissen, pädagogisches Wissen) durch Fort- und
Weiterbildung unter Berücksichtigung des Fortbildungsplans der Schule. (IV.1.1)
• Fortbildungsinhalte werden im Kollegium systematisch weitergegeben und fließen in die Unterrichtsund Erziehungsarbeit ein. (IV.1.2)
• Im Kollegium werden vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Planungen kommuniziert und
systematisch weitergegeben. (IV.2.1)
• Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt.
(IV.2.4)
15 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Die Schule ist eingebunden in ein Netzwerk verschiedener Organisationen und Partner.
Wir wollen diese Zusammenarbeit pflegen, ausbauen und zukunftsorientiert ausrichten.
• Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3)
• Die Schulleitung kooperiert mit der Schulaufsicht, dem Schulträger, anderen Bildungseinrichtungen
und weiteren Bezugsgruppen des schulischen Umfeldes und betreibt eine aktive
Öffentlichkeitsarbeit. (III.2.4)
• Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen werden gestaltet und
gepflegt. (V.3.1)
• Die Schule kooperiert mit ihrem Umfeld und beteiligt sich an Schulpartnerschaften sowie an
Schüleraustauschen. (V.3.2)
• Die Schule betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. (V.3.3)
• Abgebende und aufnehmende Einrichtungen bewerten die fachlichen und überfachlichen
Lernerträge sowie die Erziehungsarbeit der Schule positiv. (VII.4.3)
• Die Schule wird von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.( VII.4.5)
• Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler sich am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben beteiligen können. (VII.5.3)
16 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern trägt zur Verbesserung der
Unterrichtsqualität bei.
• Die Schule erhält Beratung zur Schulentwicklung und zu grundlegenden pädagogischen Fragen. (I.4.2)
• Die Schule kann auf adäquate Angebote der Fort- und Weiterbildung zurückgreifen. (I.4.3)
• Der Schule werden externe Qualitätsanalysen zur Verfügung gestellt. (I.4.4)
• Am Schulstandort bzw. in der Region bestehen vielseitige Lernangebote. (I.5.2)
• Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3)
• Die Schulleitung kooperiert mit der Schulaufsicht, dem Schulträger, anderen Bildungseinrichtungen und
weiteren Bezugsgruppen des schulischen Umfeldes und betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. (III.2.4)
• Die Schule gestaltet ein vielfältiges, kulturell anregendes Schulleben mit spezifischen, am Schulprogramm
orientierten Angeboten. (V.2.1)
• Die Schule kooperiert mit ihrem Umfeld und beteiligt sich an Schulpartnerschaften sowie an
Schüleraustauschen. (V.3.2)
17 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Wir begleiten damit die Schüler beim Übergang in Arbeitswelt und Hochschule.
• Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
(I.3.1)
• Schülerinnen und Schüler finden wohnortnah ein Bildungsangebot vor, das alle Schullaufbahnen ermöglicht.
(I.5.1)
• Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3)
• Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich über die Lern- und
Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler. (IV.2.2)
• Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren
Potenziale.(V.1.1)
• Die Schule verfügt über Beratungsangebote für die persönliche und schulische Entwicklung der
Schülerinnen und Schüler. (V.2.4)
• Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen werden gestaltet und gepflegt.
(V.3.1)
• Der Unterricht sorgt – unter Berücksichtigung von Anwendungssituationen – für den systematischen Aufbau
von Wissen und Können, um den Erwerb fachlicher Kompetenzen zu ermöglichen. (VI.1.2)
18 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt
vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu
gestalten.
Wir begleiten damit die Schüler beim Übergang in Arbeitswelt und Hochschule.
• Die Lehrerinnen und Lehrer schaffen im Regelunterricht differenzierte Zugänge zum Erwerb von
Kenntnissen und Kompetenzen. (VI.3.2)
• Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw.
Ausbildungsordnungen beschriebenen Kompetenzen. (VII.1.1)
• Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen den eingeschlagenen Bildungsgang erfolgreich. (VII.3.1)
• Die Schülerinnen und Schüler erreichen die mit dem eingeschlagenen Bildungsgang angestrebten
Abschlüsse. (VII.3.2)
• Abgebende und aufnehmende Einrichtungen bewerten die fachlichen und überfachlichen
Lernerträge sowie die Erziehungsarbeit der Schule positiv. (VII.4.3)
• Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen
ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1)
• Die Schule trägt zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen bei.
(VII.5.2) 19 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und
führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch.
Wir führen handlungsorientierte Austauschprojekte mit europäischen Partnerschulen
durch und qualifizieren damit die Schüler für das Leben und die Arbeit in einem
gemeinsamen Europa.
• Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags. (I.3.1)
• Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs-und
Erziehungsauftrags. (I.3.3)
• Die Schule wird in rechtlichen und organisatorischen Fragen unterstützt. (I.4.1)
• Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert
Verantwortungsübernahme. (V.1.4)
• Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum
bzw. an den geltenden Lehrplänen. Er entspricht den dort dargelegten fachlichen Anforderungen.
(VI.1.1)
• Beim Aufbau von Wissen und Kompetenzen knüpft der Unterricht an das Vorwissen und die
Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an. (VI.1.3)
• Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist
Unterrichtsprinzip. (VI.1.5)
20 • Der Unterricht ist kognitiv herausfordernd und aktivierend.
(VI.1.6) 21 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und
führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch.
Wir führen handlungsorientierte Austauschprojekte mit europäischen Partnerschulen
durch und qualifizieren damit die Schüler für das Leben und die Arbeit in einem
gemeinsamen Europa.
• Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Kerncurricula ausgewiesenen lernzeitbezogenen
Kompetenzerwartungen. (VII.1.2)
• Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Kompetenzen im Umgang mit fachübergreifenden
gesellschaftlichen Schlüsselthemen. (VII.1.4)
• Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen
ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1)
22 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und
führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch.
Die Unterrichtsprojekte fördern gleichzeitig die sprachliche Kompetenz.
• Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags.
(I.3.1)
• Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum bzw. an den
geltenden Lehrplänen. Er entspricht den dort dargelegten fachlichen Anforderungen. (VI.1.1)
• Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip. (VI.1.5)
• Die Lehrerinnen und Lehrer schaffen im Regelunterricht differenzierte Zugänge zum Erwerb von
Kenntnissen und Kompetenzen. (VI.3.2)
• Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw. Ausbildungsordnungen
beschriebenen Kompetenzen. (VII.1.1)
• Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen ein
erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1)
• Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sprachkompetenz. (VII.2.4)
• Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen ein
erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1)
• Die Schule trägt zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen bei. (VII.5.2)
23 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und
führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch.
Wir stärken Toleranz, bauen Vorurteile ab und wirken Rassismus entgegen.
• Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt
wird. (II.1.2)
• Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist unter allen Beteiligten freundlich,
wertschätzend und unterstützend. (V.1.2)
• Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule.
(V.1.3)
• Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration – insbesondere das
Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Menschen
mit Behinderungen im Sinne einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule. (V.2.2)
• Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung,
Höflichkeit, Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander. (VI.4.1)
• Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz. (VII.2.2)
• Das schulische Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern identifizieren sich mit ihrer Schule.
(VII.4.4)
24 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende
Schwerpunkte:
Wir initiieren und gestalten Prozesse zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.
• Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags. (I.3.1)
• Die Schule erhält Beratung zur Schulentwicklung und zu grundlegenden pädagogischen Fragen.
(I.4.2)
• Der Schule werden externe Qualitätsanalysen zur Verfügung gestellt. (I.4.4)
• Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre
Konzepte ausrichtet. (II.1.1)
• Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt
wird. (II.1.2)
• Im Schulprogramm sind Entwicklungsvorhaben formuliert, an denen zielgerichtet gearbeitet wird.
(II.1.3)
• Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der Schule. (II.1.4)
• Die Schule führt zur Steuerung des Entwicklungsprozesses Evaluationen zu ausgewählten
Schwerpunkten durch. ( II.2.2)
• Die Verfahren der Schulprogrammentwicklung und schulinternen Evaluation werden hinsichtlich
ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit reflektiert. (II.2.4)
•
25 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende
Schwerpunkte:
Wir initiieren und gestalten Prozesse zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.
• Die Schulleitung nutzt in ihrem Führungshandeln Gestaltungsspielräume unter Wahrung
schulinterner Vereinbarungen und rechtlicher Vorgaben. (III.1.1)
• Die Schulleitung orientiert sich in ihrem Führungshandeln am Prinzip einer systematischen
Qualitätsentwicklung („Lernende Schule“). (III.1.2)
• Die Schulleitung stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit mit dem Kollegium.
(III.1.3)
• Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische
Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent. ( III.1.5)
• Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und
unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren. (III.2.3)
• Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit. (IV.2.5)
26 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende
Schwerpunkte:
Wir verbessern durch effektives Organisations-, Personal- und Finanzmanagement die
Unterrichtsqualität.
• Die Schule wird in rechtlichen und organisatorischen Fragen unterstützt. (I.4.1)
• Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3)
• Die Schulleitung nutzt in ihrem Führungshandeln Gestaltungsspielräume unter Wahrung
schulinterner Vereinbarungen und rechtlicher Vorgaben. (III.1.1)
• Die Schulleitung orientiert sich in ihrem Führungshandeln am Prinzip einer systematischen
Qualitätsentwicklung („Lernende Schule“). (III.1.2)
• Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische
Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent. (III.1.5)
• Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen nach den
Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität. (III.2.1)
• Die Schulleitung stellt durch übersichtliche Organisationsstrukturen und planvolles und
zielgerichtetes Verwaltungshandeln den geregelten Schulbetrieb sicher. (III.2.2)
27 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende
Schwerpunkte:
Wir verbessern durch effektives Organisations-, Personal- und Finanzmanagement die
Unterrichtsqualität.
• Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und
unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren. (III.2.3)
•
Die Schulleitung handelt auf der Grundlage eines ausgearbeiteten Personalentwicklungskonzepts
zur professionellen Weiterentwicklung des schulischen Personals. (III.3.1)
• Die Schulleitung führt Personalgewinnung, Personalauswahl und Ausbildung professionell durch.
(III.3.2)
28 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende
Schwerpunkte:
Wir schaffen Rahmenbedingungen, die die Umsetzung dieses Leitbildes ermöglichen.
• Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags. (I.3.1)
• Die Schulanlage ist in ihrer Größe und Gestaltung funktional und nutzerfreundlich. (I.3.2)
• Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs-und
Erziehungsauftrags. (I.3.3)
• Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre
Konzepte ausrichtet. (II.1.1)
• Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt
wird. (II.1.2)
• Im Schulprogramm sind Entwicklungsvorhaben formuliert, an denen zielgerichtet gearbeitet wird.
(II.1.3)
• Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der Schule.(II.1.4)
• Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule. (III.1.4)
29 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende
Schwerpunkte:
Wir schaffen Rahmenbedingungen, die die Umsetzung dieses Leitbildes ermöglichen.
• Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische
Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent. III.1.5)
• Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich über die
Lern- und Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler. (IV.2.2)
•
• Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen
(Unterrichtsinhalte, Standards, Erziehung). (IV.2.3)
• Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt.
(IV.2.4)
• Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit. (IV.2.5)
• Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie
benutzerfreundlich gestaltet und werden gepflegt. (V.2.6)
• Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen. (VI.3.4)
• Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung,
Höflichkeit, Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander. (VI.4.1)
• Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet.( VI.4.4)
30