Das Qualitätsleitbild der Werner-von-Siemens-Schule Bei der Entwicklung eines Qualitätsleitbilds für die Werner-von-Siemens-Schule haben wir uns in einem langen Diskussionsprozess dafür entschieden, uns mit den Qualitätskriterien an unserem Leitbild zu orientieren. Unsere Vorgabe sollte es sein, die in einem ausführlichen partizipativen Verfahren entstandene Leitkultur auch in unserem Qualitätsleitbild wiederzufinden. Dazu wurden die Ziele mit ihren Teilzielen aus dem Leitbild der Werner-von-Siemens-Schule als Ausgangspunkt genommen, um dann die jeweiligen Qualitätskriterien, die der Hessische Referenzrahmen für Schulqualität vorgibt, unserem Leitbild zuzuordnen. Somit wollten wir gewährleisten, dass alle zuvor gemeinsam aufgestellten Ziele mit beibehalten und entsprechend der vorgegebenen Qualität aus dem HRS weiterentwickelt wurden. = Qualitätsbereich I: = Qualitätsbereich II: = Qualitätsbereich III: = Qualitätsbereich IV: = Qualitätsbereich V: = Qualitätsbereich VI: = Qualitätsbereich VII: Voraussetzungen und Bedingungen Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung Führung und Management Professionalität Schulkultur Lehren und Lernen Ergebnisse und Wirkungen 1 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung, Toleranz und Vertrauen Unsere Kommunikationsstrukturen sind transparent und verbindlich • Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule (III.1.4). • Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent (III.1.5) • Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen nach den Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität (III.2.1) • Im Kollegium werden vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Planungen kommuniziert und systematisch weitergegeben (IV.2.1) • Die Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler (IV.2.2) • Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte, Standards, Erziehung) (IV.2.3) • Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt (IV.2.4) • Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent (VI.2.2) • Die Lehrkräfte sorgen für transparente Leistungserwartungen und Leistungsbewertungen (VI.2.7) 2 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung, Toleranz und Vertrauen Die hochwertige technische Ausstattung sowie die offene Gestaltung der Lernumgebung Sorgen für ein angenehmes Lernambiente • Die Schulanlage ist in ihrer Größe und Gestaltung funktional und nutzerfreundlich (I.3.2) • Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags (I.3.3) • Dem schulischen personal stehen die für seine Arbeit notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung (I.3.4) • Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie benutzerfreundlich gestaltet und werden gepflegt (V.2.6) • Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet (VI.4.4) 3 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung, Toleranz und Vertrauen Wir schaffen Identifikationsmöglichkeiten durch Mitgestaltung der Lernumgebung • Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule (V.1.3) • Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme (V.1.4) • Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration – insbesondere das Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule (V.2.2) • Die Eltern sind in die Gestaltung der Schule aktiv eingebunden (V.2.3) • Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit (V.2.5) 4 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wert-schätzung, Anerkennung, Toleranz und Vertrauen Schulgebäude, Klassenräume, Labore und Werkstätten, Medien, Hilfs- und Arbeitsmittel Sind gepflegt, zeitgemäß und funktionstüchtig. • Umfang und Funktionalität der Klassen- und Fachräume (I.2.7) • Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs-und Erziehungsauftrags (I.3.3) • Dem schulischen Personal stehen die für seine Arbeit notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung (I.3.4) • Die Ausstattung der Schule mit Sachmitteln entspricht den Erfordernissen (I.3.5) • Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet (VI.4.4) • Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren (III.2.3) • Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie benutzerfreundlich gestaltet und werden gepflegt (V.2.6) 5 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung, Toleranz und Vertrauen Gemeinsame Aktivitäten fördern das Miteinander und tragen zum Wohlbefinden bei. • Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule (III.1.4) • Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist auf allen Ebenen freundlich, wertschätzend und unterstützend (V.1.2) • Die Schule gestaltet ein vielfältiges, kulturell anregendes Schulleben mit spezifischen, am Schulprogramm orientierten Angeboten (V.2.1) • Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration – insbesondere das Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule (V.2.2) • Die Eltern sind in die Gestaltung der Schule aktiv eingebunden (V.2.3) • Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler sich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben beteiligen können (VII.5.3) 6 Wir lernen und arbeiten in einem Klima von gegenseitiger Wertschätzung, Anerkennung, Toleranz und Vertrauen Wir halten vereinbarte Regeln ein • Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent (III.1.5) • Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule (V.1.3) • Das Lernen wird durch Einhaltung von Regeln und durch altersgemäße Rituale unterstützt (VI.4.3) 7 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Schüler sind in der Lage, selbst organisiert zu lernen. • Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren Potenziale (V.1.1) • Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme (V.1.4) • • • • • • • • • • • • • Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen (VI.3.4) • Der Unterricht fördert kooperatives Lernen (VI.3.5) • Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw. Ausbildungsordnungen beschriebenen Kompetenzen (VII.1.1) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz (VII.2.3) • Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung (VII.5.1) 8 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Wir fördern individuelles Lernen und Teamfähigkeit. • Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren Potenziale (V.1.1) • Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip (VI.1.5) • Der Unterricht zeigt Variabilität von Lernarrangements — passend zu den Zielen, Inhalten und Lernvoraussetzungen (VI.2.3) • Die Lehrerinnen und Lehrer geben individuelle Leistungsrückmeldungen (VI.3.3) • Der Unterricht fördert kooperatives Lernen (VI.3.5) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz (VII.2.2) 9 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Zur Unterstützung richten wir ein Selbstlernzentrum ein • Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags (I.3.1) • Die Ausstattung der Schule mit Sachmitteln entspricht den Erfordernissen (I.3.5) • Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren Potenziale (V.1.1) • • • Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme (V.1.4) • • • • • • • Die Schule bietet ihren Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Ganztagsangebotes qualifizierte Lernmöglichkeiten (V.2.5) • Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen (VI.3.4) • Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet (VI.4.4) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz (VII.2.3) 10 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Vielfältige Unterrichtsmethoden und –formen motivieren Schüler zum aktiven Lernen. • Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt wird (II.1.2) • Die Schulleitung stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit mit dem Kollegium (III.1.3) • • • • • • • • • • • • • • Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal entwickeln ihre beruflichen Kompetenzen (v. a. Fachwissen, fachdidaktisches Wissen, pädagogisches Wissen) durch Fort- und Weiterbildung unter Berücksichtigung des Fortbildungsplans der Schule (IV.1.1) • Fortbildungsinhalte werden im Kollegium systematisch weitergegeben und fließen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit ein.( IV.1.2) • Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum bzw. an den geltenden Lehrplänen. Er entspricht den dort dargelegten fachlichen Anforderungen. (VI.1.1) • Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip. (VI.1.5) • Der Unterricht ist kognitiv herausfordernd und aktivierend. (VI.1.6) • Der Unterricht zeigt Variabilität von Lernarrangements — passend zu den Zielen, Inhalten und Lernvoraussetzungen. (VI.2.3) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Lernkompetenz. (VII.2.3) 11 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Lernziele, Unterrichtsinhalte und Bewertungskriterien sind den Schülern bekannt. • Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule. (III.1.4) • Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte, Standards, Erziehung). (IV.2.3) • • Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule. (V.1.3) • Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent. (VI.2.2) • Lernprozesse und Lernergebnisse werden reflektiert; die erworbenen Teilkompetenzen werden dabei auf die angestrebten Kompetenzen bezogen. (VI.2.5) • Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen für transparente Leistungserwartungen und Leistungsbewertungen. (VI.2.7) • Die Lehrerinnen und Lehrer geben individuelle Leistungsrückmeldungen. (VI.3.3) 12 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Schüler und Lehrer gestalten Unterricht gemeinsam und pflegen eine faire, sachliche Feedbackkultur. • Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre Konzepte ausrichtet. (II.2.3) • An der Schule ist eine Feedbackkultur etabliert. (II.2.1) • Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule. (III.1.4) • • • • • • • • • • • • Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte, Standards, Erziehung). (IV.2.3) • Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist unter allen Beteiligten freundlich, wertschätzend und unterstützend. (V.1.2) • Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme. (V.1.4) • Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip. (VI.1.5) • Die Ziele, Inhalte, Anforderungen und der geplante Ablauf des Unterrichts sind transparent. (VI.2.2) • Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen. (VI.3.4) 13 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Schüler und Lehrer gestalten Unterricht gemeinsam und pflegen eine faire, sachliche Feedbackkultur. • Der Unterricht fördert kooperatives Lernen. (VI.3.5) • Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung, Höflichkeit, Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander. (VI.4.1) • Die Schülerinnen und Schüler zeigen Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft; die Lehrkräfte ermutigen sie entsprechend. (VI.4.2) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über personale Kompetenz. (VII.2.1) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz. (VII.2.2) • Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bewerten die Lernerträge im fachlichen Bereich positiv. (VII.4.1) • 14 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Die Lehrer bilden sich regelmäßig fachlich und didaktisch fort und geben dieses Wissen an Kollegen weiter. • Die Schule kann auf adäquate Angebote der Fort- und Weiterbildung zurückgreifen. (I.4.3) • Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der Schule. (II.1.4) • Auf der Grundlage erhobener Daten benennt die Schule den erforderlichen Handlungsbedarf und plant konkrete Schritte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung. (II.2.3) • Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal entwickeln ihre beruflichen Kompetenzen (v. a. Fachwissen, fachdidaktisches Wissen, pädagogisches Wissen) durch Fort- und Weiterbildung unter Berücksichtigung des Fortbildungsplans der Schule. (IV.1.1) • Fortbildungsinhalte werden im Kollegium systematisch weitergegeben und fließen in die Unterrichtsund Erziehungsarbeit ein. (IV.1.2) • Im Kollegium werden vorhandenes Wissen, Erfahrungen und Planungen kommuniziert und systematisch weitergegeben. (IV.2.1) • Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt. (IV.2.4) 15 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Die Schule ist eingebunden in ein Netzwerk verschiedener Organisationen und Partner. Wir wollen diese Zusammenarbeit pflegen, ausbauen und zukunftsorientiert ausrichten. • Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3) • Die Schulleitung kooperiert mit der Schulaufsicht, dem Schulträger, anderen Bildungseinrichtungen und weiteren Bezugsgruppen des schulischen Umfeldes und betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. (III.2.4) • Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen werden gestaltet und gepflegt. (V.3.1) • Die Schule kooperiert mit ihrem Umfeld und beteiligt sich an Schulpartnerschaften sowie an Schüleraustauschen. (V.3.2) • Die Schule betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. (V.3.3) • Abgebende und aufnehmende Einrichtungen bewerten die fachlichen und überfachlichen Lernerträge sowie die Erziehungsarbeit der Schule positiv. (VII.4.3) • Die Schule wird von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.( VII.4.5) • Die Schule schafft Voraussetzungen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler sich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben beteiligen können. (VII.5.3) 16 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern trägt zur Verbesserung der Unterrichtsqualität bei. • Die Schule erhält Beratung zur Schulentwicklung und zu grundlegenden pädagogischen Fragen. (I.4.2) • Die Schule kann auf adäquate Angebote der Fort- und Weiterbildung zurückgreifen. (I.4.3) • Der Schule werden externe Qualitätsanalysen zur Verfügung gestellt. (I.4.4) • Am Schulstandort bzw. in der Region bestehen vielseitige Lernangebote. (I.5.2) • Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3) • Die Schulleitung kooperiert mit der Schulaufsicht, dem Schulträger, anderen Bildungseinrichtungen und weiteren Bezugsgruppen des schulischen Umfeldes und betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. (III.2.4) • Die Schule gestaltet ein vielfältiges, kulturell anregendes Schulleben mit spezifischen, am Schulprogramm orientierten Angeboten. (V.2.1) • Die Schule kooperiert mit ihrem Umfeld und beteiligt sich an Schulpartnerschaften sowie an Schüleraustauschen. (V.3.2) 17 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Wir begleiten damit die Schüler beim Übergang in Arbeitswelt und Hochschule. • Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. (I.3.1) • Schülerinnen und Schüler finden wohnortnah ein Bildungsangebot vor, das alle Schullaufbahnen ermöglicht. (I.5.1) • Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3) • Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler. (IV.2.2) • Die Schule zeigt sich gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich und fördert deren Potenziale.(V.1.1) • Die Schule verfügt über Beratungsangebote für die persönliche und schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. (V.2.4) • Beziehungen zwischen abgebenden und aufnehmenden Einrichtungen werden gestaltet und gepflegt. (V.3.1) • Der Unterricht sorgt – unter Berücksichtigung von Anwendungssituationen – für den systematischen Aufbau von Wissen und Können, um den Erwerb fachlicher Kompetenzen zu ermöglichen. (VI.1.2) 18 Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler auf leben und arbeiten in der globalisierten Welt vorzubereiten und sie zu befähigen, gesellschaftliche Veränderungen kreativ mit zu gestalten. Wir begleiten damit die Schüler beim Übergang in Arbeitswelt und Hochschule. • Die Lehrerinnen und Lehrer schaffen im Regelunterricht differenzierte Zugänge zum Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen. (VI.3.2) • Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw. Ausbildungsordnungen beschriebenen Kompetenzen. (VII.1.1) • Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen den eingeschlagenen Bildungsgang erfolgreich. (VII.3.1) • Die Schülerinnen und Schüler erreichen die mit dem eingeschlagenen Bildungsgang angestrebten Abschlüsse. (VII.3.2) • Abgebende und aufnehmende Einrichtungen bewerten die fachlichen und überfachlichen Lernerträge sowie die Erziehungsarbeit der Schule positiv. (VII.4.3) • Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1) • Die Schule trägt zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen bei. (VII.5.2) 19 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch. Wir führen handlungsorientierte Austauschprojekte mit europäischen Partnerschulen durch und qualifizieren damit die Schüler für das Leben und die Arbeit in einem gemeinsamen Europa. • Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. (I.3.1) • Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs-und Erziehungsauftrags. (I.3.3) • Die Schule wird in rechtlichen und organisatorischen Fragen unterstützt. (I.4.1) • Die Schule eröffnet den Schülerinnen und Schülern Gestaltungsspielräume und fördert Verantwortungsübernahme. (V.1.4) • Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum bzw. an den geltenden Lehrplänen. Er entspricht den dort dargelegten fachlichen Anforderungen. (VI.1.1) • Beim Aufbau von Wissen und Kompetenzen knüpft der Unterricht an das Vorwissen und die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an. (VI.1.3) • Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip. (VI.1.5) 20 • Der Unterricht ist kognitiv herausfordernd und aktivierend. (VI.1.6) 21 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch. Wir führen handlungsorientierte Austauschprojekte mit europäischen Partnerschulen durch und qualifizieren damit die Schüler für das Leben und die Arbeit in einem gemeinsamen Europa. • Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Kerncurricula ausgewiesenen lernzeitbezogenen Kompetenzerwartungen. (VII.1.2) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Kompetenzen im Umgang mit fachübergreifenden gesellschaftlichen Schlüsselthemen. (VII.1.4) • Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1) 22 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch. Die Unterrichtsprojekte fördern gleichzeitig die sprachliche Kompetenz. • Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. (I.3.1) • Der Unterricht orientiert sich am Kerncurriculum für Hessen und dem jeweiligen Schulcurriculum bzw. an den geltenden Lehrplänen. Er entspricht den dort dargelegten fachlichen Anforderungen. (VI.1.1) • Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen ist Unterrichtsprinzip. (VI.1.5) • Die Lehrerinnen und Lehrer schaffen im Regelunterricht differenzierte Zugänge zum Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen. (VI.3.2) • Die Schülerinnen und Schüler erreichen die in Bildungsstandards und Curricula bzw. Ausbildungsordnungen beschriebenen Kompetenzen. (VII.1.1) • Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sprachkompetenz. (VII.2.4) • Die von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ermöglichen ihnen ein erfolgreiches Lernen in der weiteren Ausbildung. (VII.5.1) • Die Schule trägt zur Verringerung von ungleichen Bildungschancen und Benachteiligungen bei. (VII.5.2) 23 Wir fördern als Europaschule kulturelle Vielfalt, initiieren interkulturelle Projekte und führen regelmäßig Begegnungen mit unseren europäischen Partnern durch. Wir stärken Toleranz, bauen Vorurteile ab und wirken Rassismus entgegen. • Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt wird. (II.1.2) • Der zwischenmenschliche Umgang in der Schule ist unter allen Beteiligten freundlich, wertschätzend und unterstützend. (V.1.2) • Gemeinsam erarbeitete Regeln und Rituale bilden die Grundlage für das Verhalten in der Schule. (V.1.3) • Die Schule fördert die Schulgemeinschaft und die soziale Integration – insbesondere das Zusammenleben der Kulturen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und der Menschen mit Behinderungen im Sinne einer Weiterentwicklung zur inklusiven Schule. (V.2.2) • Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung, Höflichkeit, Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander. (VI.4.1) • Die Schülerinnen und Schüler verfügen über Sozialkompetenz. (VII.2.2) • Das schulische Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern identifizieren sich mit ihrer Schule. (VII.4.4) 24 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende Schwerpunkte: Wir initiieren und gestalten Prozesse zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. • Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. (I.3.1) • Die Schule erhält Beratung zur Schulentwicklung und zu grundlegenden pädagogischen Fragen. (I.4.2) • Der Schule werden externe Qualitätsanalysen zur Verfügung gestellt. (I.4.4) • Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre Konzepte ausrichtet. (II.1.1) • Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt wird. (II.1.2) • Im Schulprogramm sind Entwicklungsvorhaben formuliert, an denen zielgerichtet gearbeitet wird. (II.1.3) • Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der Schule. (II.1.4) • Die Schule führt zur Steuerung des Entwicklungsprozesses Evaluationen zu ausgewählten Schwerpunkten durch. ( II.2.2) • Die Verfahren der Schulprogrammentwicklung und schulinternen Evaluation werden hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Wirksamkeit reflektiert. (II.2.4) • 25 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende Schwerpunkte: Wir initiieren und gestalten Prozesse zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. • Die Schulleitung nutzt in ihrem Führungshandeln Gestaltungsspielräume unter Wahrung schulinterner Vereinbarungen und rechtlicher Vorgaben. (III.1.1) • Die Schulleitung orientiert sich in ihrem Führungshandeln am Prinzip einer systematischen Qualitätsentwicklung („Lernende Schule“). (III.1.2) • Die Schulleitung stellt die Unterrichtsentwicklung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit mit dem Kollegium. (III.1.3) • Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent. ( III.1.5) • Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren. (III.2.3) • Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit. (IV.2.5) 26 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende Schwerpunkte: Wir verbessern durch effektives Organisations-, Personal- und Finanzmanagement die Unterrichtsqualität. • Die Schule wird in rechtlichen und organisatorischen Fragen unterstützt. (I.4.1) • Die Lern- und Betreuungsangebote der Schulen einer Region sind aufeinander abgestimmt. (I.5.3) • Die Schulleitung nutzt in ihrem Führungshandeln Gestaltungsspielräume unter Wahrung schulinterner Vereinbarungen und rechtlicher Vorgaben. (III.1.1) • Die Schulleitung orientiert sich in ihrem Führungshandeln am Prinzip einer systematischen Qualitätsentwicklung („Lernende Schule“). (III.1.2) • Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent. (III.1.5) • Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen nach den Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität. (III.2.1) • Die Schulleitung stellt durch übersichtliche Organisationsstrukturen und planvolles und zielgerichtetes Verwaltungshandeln den geregelten Schulbetrieb sicher. (III.2.2) 27 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende Schwerpunkte: Wir verbessern durch effektives Organisations-, Personal- und Finanzmanagement die Unterrichtsqualität. • Der Umgang mit sächlichen Ressourcen (Finanzen, Ausstattung) ist zielorientiert, transparent und unterliegt einem schulinternen Kontrollverfahren. (III.2.3) • Die Schulleitung handelt auf der Grundlage eines ausgearbeiteten Personalentwicklungskonzepts zur professionellen Weiterentwicklung des schulischen Personals. (III.3.1) • Die Schulleitung führt Personalgewinnung, Personalauswahl und Ausbildung professionell durch. (III.3.2) 28 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende Schwerpunkte: Wir schaffen Rahmenbedingungen, die die Umsetzung dieses Leitbildes ermöglichen. • Die personelle Ausstattung ermöglicht eine adäquate Realisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. (I.3.1) • Die Schulanlage ist in ihrer Größe und Gestaltung funktional und nutzerfreundlich. (I.3.2) • Die Räumlichkeiten ermöglichen eine angemessene Umsetzung des Bildungs-und Erziehungsauftrags. (I.3.3) • Die Schule hat ein gemeinsames pädagogisches Selbstverständnis erarbeitet, an dem sie ihre Konzepte ausrichtet. (II.1.1) • Die Schule verfügt über ein Schulprogramm, das als Grundlage für die schulische Arbeit genutzt wird. (II.1.2) • Im Schulprogramm sind Entwicklungsvorhaben formuliert, an denen zielgerichtet gearbeitet wird. (II.1.3) • Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die Entwicklungsvorhaben der Schule.(II.1.4) • Die Schulleitung fördert Kooperation und offene Kommunikation innerhalb der Schule. (III.1.4) 29 Wir gestalten die selbständige Werner-von-Siemens-Schule und setzen folgende Schwerpunkte: Wir schaffen Rahmenbedingungen, die die Umsetzung dieses Leitbildes ermöglichen. • Gemeinsame Vereinbarungen werden schulverbindlich umgesetzt; schulische Entscheidungsprozesse hierzu verlaufen zielorientiert und transparent. III.1.5) • Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere pädagogische Personal verständigen sich über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler. (IV.2.2) • • Es gibt verbindliche Absprachen zur Arbeit in Lerngruppen und/oder Schulstufen (Unterrichtsinhalte, Standards, Erziehung). (IV.2.3) • Neue Lehrkräfte und weiteres pädagogisch tätiges Personal werden eingearbeitet und unterstützt. (IV.2.4) • Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktiv an einer systematischen Schulentwicklung mit. (IV.2.5) • Das Schulgebäude, die öffentlichen Bereiche und das Gelände sind ästhetisch sowie benutzerfreundlich gestaltet und werden gepflegt. (V.2.6) • Der Unterricht fördert selbstständiges und eigenverantwortliches Lernen. (VI.3.4) • Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler pflegen einen von wechselseitiger Wertschätzung, Höflichkeit, Fairness und Unterstützung gekennzeichneten Umgang miteinander. (VI.4.1) • Die Lernumgebungen sind anregend gestaltet.( VI.4.4) 30
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