Forum 2 – Die neuen Informations-, beratungs

Forum 2 – Die neuen Informations-, beratungs- und Beschwerdestellen
(IBBs) mit Leben füllen
TeilnehmerInnen:
Michael Köber, Landratsamt Esslingen, Behindertenhilfe- und Psychiatrieplanung,
Karl Salzl, Sprecher AK Patientenfürsprecher Baden-Württemberg, Gabriele
Brenner, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg, Paul Peghini, Landesverband Angehöriger psychisch Kranker Baden-Württemberg, Dr.
Gerth Döring, Bürgerhelfer, Sprecher Beschwerdestelle Esslingen
Moderation: Wolfgang Mohn, Caritasverband Rottenburg-Stuttgart
Herr Mohn gibt zu Beginn einen Überblick über den bisherigen Ausbau der Beschwerdestellen und den Ausbau der Patientenfürsprecher in BadenWürttemberg. Außerdem stellt er die gesetzlichen Regelungen in § 9 Abs. 2
PKHG vor, die die Rahmenbedingungen und Aufgaben für die künftigen IBBs umreißen. (Anlage: Power Point Präsentation zu Forum 2).
Danach sollen zuerst die hier Anwesenden und seit Jahren praktizierenden Beschwerdestellen in Stuttgart und Esslingen ihre Arbeit vorstellen.
Anschließend beschäftigt sich das Forum mit der Fragestellung, wie soll die Umsetzung des Aufbaus der IBBs im Hinblick auf die Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise gelingen.
Herr Döring stellte die zunächst langjährige Entstehungsgeschichte der Beschwerdestelle in Esslingen vor. Die Arbeitsansätze und der Aufbau der Initiative
der Beschwerdestelle wurden bisher nach Aussagen von Herr Köber, Landratsamt
Esslingen, aktiv gefördert und finanziell pauschal unterstützt.
Frau Brenner stellte die konkrete Arbeit der Stuttgarter Beschwerdestelle an
einem Einzelfall dar. Sie erläutert den Ablauf des Beschwerdeverfahrens in Stuttgart. Nach oder im Verlauf eines Clearinggesprächs wird ein Beschwerdebogen
ausgefüllt und unterschrieben. Auf die Problematik der Schweigepflichtentbindung wird hingewiesen. 2 Personen der Beschwerdestelle entscheiden nach Vorstellung im Plenum wer sich darum kümmert und nehmen mit dem Beschwerdeführer Kontakt auf. Frau Brenner betont immer wieder wie wichtig die Empathie
für den Betroffenen ist. Dennoch ist es notwendig, die Realität der Beschwerde
zu prüfen. Wird die Beschwerde als real und sachlich richtig eingeschätzt, so klären die Mitarbeitenden den Beschwerdeführer über ihre Möglichkeiten auf. Es ist
1
keine Prozessbegleitung möglich, sondern es wird eher mediativ gearbeitet. Zum
Beispiel wird gemeinsam ein Schreiben an den Beschwerdeempfänger aufgesetzt.
In der Regel erfolgt darauf eine schriftliche Stellungnahme. Entweder ist der Beschwerdeführer zufrieden oder es folgt ein Gespräch mit dem Beschwerdeempfänger mit Begleitung durch die Mitarbeitenden der IBB. Er wird versucht eine
Lösung zu finden. Dieses wird dokumentiert. Dann wird der „ Fall“ abgeschlossen.
Es gibt ca. 30 – 50 Anfragen pro Jahr. Die meisten betreffen Unsicherheiten im
Umgang mit Leistungswesen Sozialversicherung, Anfragen wegen Sozialleistungen. Beschwerden über Behandler stehen nicht immer im Vordergrund.
Die Arbeit der Patientenfürsprecher stellt Herr Salzl vor. Durch das neue Gesetz
erhalten die Patientenfürsprecher und vor allem die IBB-Stellen einen neuen und
wichtigen Stellenwert in der psychiatrischen Versorgung im Kreis. Die künftige
Kooperation zwischen IBB und Patientenfürsprechern muss noch konkreter entwickelt werden. Es gibt die Vorstellung, dass eher die Patientenfürsprecher in
akuten Krisen kurzfristig die Ansprechpartner sind.
Der Patientenfürsprecher nimmt bisher nur mit Einwilligung des Betroffenen Kontakt zur IBB auf.
Die IBB-VertreterInnen dagegen sehen sich durchaus in der Lage in Beschwerdefällen auch kurzfristig, niederschwellig und intensiv Kontakt zum Beschwerdeführer zu pflegen. Die Patientenfürsprecher sind nicht in allen Landkreisen vertreten
und manche auch nicht von Landkreis, sondern von der Klinik berufen, kommunal bestelllten Patientenfürsprecher gibt es etwa in der Hälfte der BW-Landkreise.
Herr Peghini vom Landesverband der Angehörigen berichtet, dass sich bisher
wenig Angehörige an den IBB-Stellen beteiligen. Noch ist nicht ganz klar woran
das liegt, unter anderem auch an der Altersstruktur der Angehörigenvertreter.
Der Zeitaufwand erlaubt es eigentlich nur Pensionären im Rentenalter die Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben. Der Angehörigenverband bemüht sich Leute für die
Aufgabe zu finden, der Verbandsvertreter ist sehr verhalten optimistisch. Herr
Peghini betont, dass die Angehörigen aber hier aktiv werden wollen und ggf. dazu Schulungen durchführen werden.
Herr Köber (Landkreisvertreter Esslingen) meint, jeder Kreis muss das neue
Gesetz und damit die Gestaltung der IBB Stellen für seine Struktur anpassen. Es
2
gibt im Gesetz Unschärfen und Spielräume. Neben Beschwerden werden künftig
vermehrt auch Anfragen zur Information und Beratung bedient werden müssen.
Es wird mehr Verbindlichkeit gefragt sein und damit steht auch die Frage nach
Professionalisierung im Raum – und wird verkörpert durch den Vertreter der Bürgerhelfer Herrn Döhring Psychotherapeut, Ruheständler und ehrenamtlich. Er
ist in der Beschwerdestelle Esslingen tätig, die der Landkreis jährlich mit einen
relativ kleinen Budget für Sachkosten ausstattet. Herr Döhring vertritt auch den
Gedanken der Arbeit im Tandem, auf Augenhöhe und Im Ehrenamt pur. Sollte
jedoch die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen durch eine Aufwandsentschädigung
entschädigt werden, sollen alle Ehrenamtlichen davon profitieren.
Frau Brenner als Vertreterin und Projektleiterin der Stuttgarter Beschwerdestelle hingegen forderte mit Nachdruck für die Psychiatrie-Erfahrenen eine angemessene Bezahlung.
Sie weist darauf hin, dass diese Personengruppe in der Regel an der Armutsgrenze lebt und trotz vieler Leiden und Einschränkung sich engagiert und viel investiert, damit solche Stellen gute Arbeit machen und das trialogische Prinzip umgesetzt werden kann. Sie verweist auf ein 12-seitiges Ergebnispapier das auf der
homepage des Landesverbandes der Psychiatrieerfahrenen dazu eingesehen und
heruntergeladen werden kann. Außerdem hat der Landesverband ein Curriculum
für Schulungen für ehrenamtliche Psychiatrie-Erfahrene entwickelt, das derzeit
vom Sozialministerium überprüft wird.
Das Publikum, vor allem Betroffene sprechen sich eher für die Position aus, dass
Psychiatrie-Erfahrene nicht zum Nulltarif arbeiten sollten, führen auch Beispiele
an wie in anderen von der Selbsthilfe getragenen Einrichtungen (z.B. Offene Herberge) halbwegs faire Ehrenamtspauschalen gezahlt werden konnten. Betroffene
haben andere Voraussetzungen als alle Anderen. Die bisherige Finanzierung in
den Landkreisen trägt aber diesem Umstand nicht Rechnung. Es gibt Unterstützung für die Forderung der Psychiatrie-Erfahrenen nach Bezahlung aber auch den
Hinweis, dass diese dann keinesfalls mit Sozialleistungen aufgerechnet werden
dürften.
Zum Schluss werden die anwesenden Sozialplaner aufgefordert ihre Sicht darzustellen wie die Umsetzung der IBBs in den Kreisen umgesetzt werden könnte. Es
wird darauf verwiesen, dass es bisher im ländlichen Raum wenig aktive Psychiat3
rie-Erfahrene gibt. Daher empfehlen sie mit Profis anfangen und dann Ehrenamtliche dazu zu suchen. Die Frage ob die neu zu schaffende Funktion der Behindertenbeauftragen die Richtigen sind, sich um mehr Teilhabe für psychisch Kranke
zu kümmern wird gestellt. Der Wunsch nach Schulungen für ehrenamtlich Tätige
wird gestellt.
Für das Protokoll:
Renate Schick-Vierkorn, GpZ Biberach
Wolfgang Mohn, Caritasverband Rottenburg-Stuttgart
4