T T A L DE B S T IN M E A M E G R E D Schwenningen FREITAG, 06. März 2015 NR. 10 Jahrgang 33 Herausgeber: Bürgermeisteramt 72477 Schwenningen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister H. Bucher, für den übrigen Inhalt: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG, Abl. v. 06.03.2015 ,KW&10 Druck und Verlag: EITH Schwenninger Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH Co. KG, 72458 Albstadt, Telefon 07431/1307-31, Fax 07431/1307-39, email:[email protected] „ ABOUT LOVEdes „ Konzert Konzert des Jugendchores Schwenningen Samstag, 7. März 2015, 17 Uhr St. Kolumban Kirche Schwenningen Eintritt frei ! Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Seite 2 Freitag, den 06. März 2015 neue Fasnetsbändel beschafft. Die Kosten dafür beliefen sich auf 2.773,89 € brutto. Die Gemeinde gewährt dafür einen Zuschuss in Höhe von 700 €. Zuschuss an den DRK Ortsverband Heuberg-Donautal für die Beschaffung neuer digitaler Funkmeldeempfänger: Diese technischen Umstellung betrifft neben den Feuerwehren auch das Rote Aus der öff. Gemeinderatssitzung vom 26.02.2015 Kreuz. Die Bereitschaft hat einen Bedarf von 16 Funkmeldeempfängern, die Investitionskosten dafür betragen 5.635,84 €. Entsprechend TOP 1: Bürger fragen Ein Webersbühl-Anlieger fragte, warum die Hausnummern in der dem Einwohneranteil von Schwenningen im Gebiet Heuberg-DoStraße Webersbühl geändert werden sollen? Antwort: Ein neues nautal (Stetten akM, Schwenningen und Beuron) übernimmt die GeBauvorhaben bekäme eine weitere Zwischennummer, auch gibt es meinde Schwenningen den vollen Kostenanteil in Höhe von 1.260 €. noch Baulücken ohne Hausnummerierung. Darum sollten die Haus- Ersatzbeschaffung Spielgerät bei der Grundschule: nummern in der ganzen Straßen einmalig neu geordnet werden. An- Das vorhandene Spielgerät bei der Grundschule ist aus Altersgrünlieger befürchten Ärger und Kosten, sie haben ein entsprechendes den abgängig, Schule und Eltern wünschen ein Ersatzgerät, damit Schreiben an die Gemeinderäte gerichtet. Das Gremium wird sich in sich Kinder in der Pause austoben können. Für ein Ersatzgerät liegt seiner nächsten Sitzung mit der Angelegenheit nochmals befassen. ein Angebot über 16.600 € vor. Weil sich der Elternbeirat an den AnTOP 2: Trägerdarlehen des Kämmereihaushalts an den Eigenbe- schaffungskosten in dankenswerter Weise finanziell beteiligt, wird im Haushalt 2015 ein Ansatz von 15 T€ eingeplant. trieb Wasserversorgung Die Wasserversorgung wurde 2002 aus dem Gemeindehaushalt aus- Mit diesen genannten Änderungen wurde am Ende der Beratung gegliedert, sie wird seither dem Gemeindehaushaltplan 2015 zugestimmt. Die mittelfristige als eigenständiger Gemeinde-Betrieb mit eigener Rechnung geführt. Finanzplanung lag dem Gemeinderat noch nicht vor, die Beratung Zur Finanzierung von Investitionen in die Wasserversorgung (neue und Beschlussfassung darüber wurde auf die nächste Sitzung verWasserleitungen) hat der Gemeindehaushalt dem Eigenbetrieb schoben. mehrfach sog. Trägerdarlehen gewährt (anstatt Bankdarlehen aufzunehmen). Diese laufen teilweise sehr lange (90 bzw. 96 Jahre) und Im Internet unter www.schwenningen.de sind zahlreiche Informatiowerden verzinst mit einem Zinssatz, der heute nicht mehr dem Markt nen zum Haushaltsplan 2015 zu finden. entspricht. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat jetzt die Lauf- TOP 4: Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Wasserversorzeit von 3 alten Darlehen angepasst (entsprechend der Lebensdauer gung der jeweiligen Wasserleitung) und den Zinssatz auf 2% reduziert. In 5 Der Entwurf des Wirtschaftsplans lag den Gemeinderäten vor. Auch Jahren wird er wieder der dann aktuellen Marktsituation angepasst. hier wurde den Gemeinderäten ein Überblick über die wichtigsten Ebenso wurde beschlossen, dem Eigenbetrieb Wasserversorgung Zahlen und Ergebnisse vorgestellt. Sorge bereitet der wieder deutzum 01.01.2015 ein weiteres Darlehen aus dem Gemeindehaushalt lich angestiegene Wasserverlust 2014: Eingekauft (beim Zweckverzu gewähren in Höhe von 180 T€. Das Raten-Darlehen läuft über 40 band Hohenberggruppe) wurden knapp 89.000 m³ Wasser, an die Jahre, die jährliche Tilgung beträgt demzufolge 4.500 €, der Zinssatz Endverbraucher wurden rd.60.000 m³ verkauft, der Verlust beträgt beträgt ebenfalls rd. 28.700 m³. Der Gemeinderat überlegt, wie dieser Undichtigkeiten 2 % und wird in einigen Jahren wieder der dortigen Marktsituation besser bekämpft werden können. angepasst. Man will sich demnächst externe Hilfe und Beratung holen. Schließlich stimmte der Gemeinderat auch diesem Wirtschaftsplan TOP 3: Gemeinde - Haushaltsplan 2015 Zur Vorbereitung erhielten die Gemeinderäte Tage vor der Sitzung zu. Auch hier wird die mittelfristige Finanzplanung auf die nächste den Haushalts-Entwurf mit ausführlichen Erläuterungen. Der Haus- Sitzung verschoben. haltsplan enthält das Jahresprogramm der Gemeinde in Einnahmen Im Internet unter www.schwenningen.de sind zahlreiche Informatiound Ausgaben. Schwenningen ist dazu in einer guten und soliden nen zum Wirtschaftsplan 2015 zu finden. Ausgangslage für 2015: Die Gemeinde ist immer noch schuldenfrei, jetzt im 8. Jahr. Die in 2014 vorgesehene Kreditaufnahme war nicht TOP 5: Betonsanierungsarbeiten am Regenrückhaltebecken: Vergabe der Arbeiten erforderlich – auch 2015 ist keine Darlehensaufnahme vorgesehen! Dank dem Zensus 2011 ist unsere amtl. Einwohnerzahl wieder ange- Das alte Regenrückhaltebecken (bei der ehemaligen Kläranlage) stiegen, die neue Einwohnerzahl wird beim Finanzausgleich in 2015 ist mittlerweile über 40 Jahre alt, die Betonflächen sind weitgehend nun zu 75% zu Grunde gelegt (2016 zu 100%): Wir erwarten dadurch angegriffen und sanierungsbedürftig. Ein Untersuchungsbericht von 2015 höhere Finanzausgleichszahlungen (Schlüsselzuweisungen) 2011 brachte dieses Ergebnis mit einer Instandsetzungs-Empfehlung. vom Land. Unsere Wirtschaft/Konjunktur in Deutschland läuft immer noch gut, Diese Betonsanierungsarbeiten waren kürzlich öffentlich ausgesie brummt. Damit hoffen wir auf gleichbleibende bis leicht steigende schrieben, es gab reges Interesse an den Arbeiten. Abgegeben wurSteuereinnahmen des Staates (und damit anteilig unserer Gemein- den 20 Angebote von Fachfirmen zwischen rd. 65 T€ und 168 T€. de). Was wir aber nicht verstehen: Unsere Gewerbesteuer-Einnah- Günstigste Bieterin ist die Firma Form-Farbe-Technik aus Schliengen (bei Freiburg). men in Schwenningen sind 2014 stark eingebrochen! Erfreulich ist auch, dass unsere Arbeitslosenzahlen auf Tiefstand Die Firma hat zahlreiche Eignungsnachweise vorgelegt und Refesind; aber die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber nimmt stark zu. renzen angegeben. Letztere werden noch überprüft und ErkundiStand der Aufgabenerfüllung: Wir in Schwenningen haben einen gungen erhoben. Unter diesem Vorbehalt wurde der Auftrag zum hohen Stand an Aufgabenerfüllung in der Gemeinde, bedingt durch Angebotspreis an die günstigste Bieterin erteilt, an die Fa. Form-Farbe-Technik, Schliengen. viele große und teure Bau-Maßnahmen in den letzten Jahren. Aber noch sind nicht alle Großmaßnahmen der Vorjahre abgerech- TOP 6: Jagdverpachtung net: Dies muss in 2015 geschehen! Es ist für die Gemeinde ein Ab- Die beiden noch freien Jagdpachtbezirke sind zwischenzeitlich öfrechnungsjahr und ein Umstellungsjahr auf neue EDV-Verfahren. fentlich ausgeschrieben, es gibt auch bereits konkrete Nachfragen 2015 setzen wir im Wesentlichen begonnene Vorhaben fort: Im Bau- bzw. Pachtinteressenten. gebiet Laubenberger Hof soll der Asphalt-Feinbelag aufgebracht und TOP 7: Bekanntgaben, Verschiedenes damit die eigentlichen Straßenbaumaßnahmen beendet werden. Neue Maßnahmen sind: Betonsanierung bei den Rückhaltebecken Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse: Diese aus den der ehemal. Kläranlage, Straßenbau Römerstraße, Feldweg-Unter- beiden vorangegangenen Sitzungen im Februar wurden bekanntgegeben. haltungsmaßnahmen, verschied. Anschaffungen. In einer Übersicht wurde den Gemeinderäten die wichtigsten Zahlen Schutzbereich für die Bundeswehr-Verteidigungsanlage Stetten und Trends des Gemeindehaushalts vorgestellt, bevor Einzelplan für a.k.M.: Der Schutzbereich um das Munitionsdepot der Bundeswehr Einzelplan durchgegangen wurde. Im Rahmen der Beratung wurde ändert sich geringfügig. Der Schutzbereich erstreckt sich auch auf dann auch über vorliegende Zuschuss-Anträge entscheiden: unsere Gemarkung Schwenningen (Seental). Zuschuss an die Narrenzunft für die Beschaffung neuer Fasnets- Schäden in der Heuberghalle: An der Heizung ist der Hauptverteiler bändel: Der Narrenverein hat für das Schmücken der Ortsdurchfahrt leck. Vergangene Fasnet hat die Fritteuse nicht funktioniert, weil ein Freitag, den 06. März 2015 Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen Seite 3 Kabel durchgeschmort war. Dies und anderes hat zu großem Ärger bei den Fasnetsveranstaltungen geführt. wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Annahme einer Spende: Die Fa. solution@work, Inh. Ralf Hublitz hat Das Amtsgericht Sigmaringen erhält die Kennziffer 71. der Gemeinde eine Spende in Höhe von 283,22 € für Hardware und Administration EDV Schule zukommen lassen. Die Gemeinderäte be- Beispiel: dankten sich und stimmten der Annahme der Spende zu. Amtsgerichtsbezirk Sigmaringen Die Registernummern lauten bisher: VR 1 Ende Sitzungsbericht VR 12 VR 123 VR 1234 Müllsäcke des Landkreises Sigmaringen Zur Erfassung eines einmaligen Mehranfalls an Restmüll (Ihr Mülleimer reicht nicht aus, z.B. wegen einer Entrümpelung oder eines Umzugs) können Müllsäcke zum Preis von 4,10 Euro pro Stück im Rathaus Schwenningen, Zimmer 1 erworben werden. In diesem Preis ist auch die Abfuhr enthalten; der Sack wird bei der Abfalleinsammlung (Restmüll) zur Abfuhr bereitgestellt und mitgenommen. Amtsgerichtsbezirk Sigmaringen erhält die Kennziffer 71 Die Registernummern lauten künftig: VR 71.0001 VR 71.0012 VR 71.0123 VR 71.1234 Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden. Brennholzverkauf aus dem Gemeindewald Der Gemeindewald Schwenningen ist nach den Standards von PEFC zertifiziert. Seit 01.01.2013 darf Holz nach der PEFC-Richtlinie im Wald nur nach Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägen Lehrgang aufgearbeitet werden. Sollten Sie keinen eigenen Nachweis vorlegen können, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Holz außerhalb des Waldes oder durch entsprechend geschulte Kräfte aufgearbeitet wird. Außerdem ist nach PEFC-Richtlinie die Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl vorgeschrieben. Brennholz kann noch bis 09. März 2015 im Rathaus bei Herrn Eichbaum (Zimmer 1) mit dem in diesem Amtsblatt veröffentlichen Bestellschein geordert werden. Pro Haushalt werden nur max. 5 Festmeter Laub-Brennholz abgegeben. Wer mehr Brennholz benötigt, kann dies in Form einer Heckenpflege, eines Reisschlages oder als Fichtenindustrieholz erwerben. Schichtholz (Sterholz) kann über die örtlichen Holzhändler bezogen werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass der Fahrweg nach der Aufbereitung und Abfuhr von Sägemehl und Holzresten zu säubern ist. JUBILARE in der Gemeinde Herzlichen Glückwunsch 07.03.2015 Marga Schilonka, Bergstraße 23 76 Jahre Einwohnerschaft und Gemeindeverwaltung gratulieren herzlich. Fundamt Während der Fasnet wurden folgende Gegenstände gefunden: • 1 braun-grauer Loop-Schal Konzentration des Vereinsregisters zum • 1 schwarz-Blaue Fleecejacke Amtsgericht Ulm und Umstellung auf den • 1 schwarze Sporttasche elektronischen Registerbetrieb ab 20.04.2015 • verschiedene Sonnenbrillen Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und • verschiedene Hüte elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese • Pfeil und Bogen Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsori- In der Bücherei wurde ein Schlüssel gefunden. entierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsre- Die Verlierer möchten sich bitte im Rathaus, Zimmer 1, Fundamt melgisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht den. Ulm, neben den Amtsgerichten Stuttgart sowie Freiburg und Mannheim, ist eines der vier zentralen Registergerichte und wird für den Amtsgerichtsbezirk Sigmaringen zuständig sein. Die Eingliederung Ende amtlicher Teil der bisherigen Vereinsregister wird schrittweise durchgeführt. Zum 20.04.2015 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Sigmaringen zum Amtsgericht Ulm konzentriert. Ab diesem ZeitANDERE punkt ist ausschließlich das Amtsgericht Ulm für die Führung des Vereinsregisters zuständig. Zum Internetauftritt des AmtsgeBEHÖRDEN richts Ulm gelangen Sie hier: http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/Lde/Startseite/Registergericht Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des Vereinsregisters des Amtsgerichts Sigmaringen am 13.04.2015. In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3-4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden. Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden. Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben. Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Ulm muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen INFOS vom LANDRATSAMT SIGMARINGEN LRA Sigmaringen, Fachbereich Forst, Revier Beuron-Schwenningen informiert: Forstpflanzenbestellung Bei der Sammelbestellung von Forstpflanzen für den Privatwald können dieses Frühjahr wieder preisgünstig Pflanzen bezogen werden. Bei Bedarf werden Sie über Baumartenwahl und Vorgehen beraten. Die Pflanzen sollten bis spätestens Mittwoch, den 25. März bestellt werden. Die Auslieferung erfolgt witterungsabhängig voraussichtlich in der ersten Aprilwoche (KW14). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Förster Jürgen Kuhl, per E-Mail unter: [email protected] oder Tel.: 07579/933417 Schwenninger Abl. v. 06.03.2015 ,KW 10 Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen Seite 4 Freitag, den 06. März 2015 Bestellformular für Brennholz aus dem Gemeindewald Schwenningen Der Gemeindewald Schwenningen ist nach den Standards von PEFC-zertifiziert. Die Anforderungen dieser Zertifizierung erfordern das Abfragen der nachfolgend aufgelisteten Punkte. Seit 1.1.2013 darf Holz nach der PEFC-Richtlinie im Wald nur nach Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang aufgearbeitet werden. Sollten Sie keinen eigenen Nachweis vorlegen können, sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Holz außerhalb des Waldes oder durch entsprechend geschulte Kräfte aufgearbeitet wird. Bitte kreuzen Sie deshalb das jeweilig für Sie Zutreffende an. Bestellung für den privaten Verbrauch Ich verarbeite das zugeteilte Holz im Wald Ich verarbeite das zugeteilte Holz auf einem Grundstück außerhalb des Waldes. Ich bzw. der von mir mit der Aufarbeitung des Brennholzes Beauftragte hat einen von den Versicherungsträgern anerkannten Motorsägenlehrgang absolviert. Eine Kopie der Lehrgangsurkunde liegt bei (falls noch nicht vorgelegt). Die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge wurde im Rahmen einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in der Holzernte erlangt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass bei der Aufarbeitung des Brennholzes im Gemeindewald Schwenningen ausschließlich Sonderkraftstoffe (Alkylatbenzin) und biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle verwendet werden. Besteller: Name: _________________________ Vorname:____________________________ Straße, Haus-Nr.: ____________________________Telefon:__________________ Holz: Brennholz lang _________________ Fm Reisschlag (liegend) ___________ Rm Heckenpflege (stehend) ___________Rm Fichte-K-Holz _______________Rm (max. 5 Fm pro Haushalt; 65,- €/Fm) (5,- bis 15,- €/Rm) Ausrüstung: Ich verfüge über... (bitte ankreuzen) Schlepper Spalter Seilwinde (5,- bis 15,- €/Rm) (ca. 28,- €/Rm) Transport: Schlepper und Anhänger PKW und Anhänger LKW-Verladung Mit dieser Bestellung ist kein Lieferanspruch verbunden. Erst nach Bestätigung durch den Forstbetrieb besteht Anspruch und Verpflichtung zur Abnahme. Datum, Unterschrift:___________________________________________________ Freitag, den 06. März 2015 Seite 5 Fachbereich Landwirtschaft informiert: Bitte beachten: keine Ausbringung von Gülle, Festmist, Gärresten, Komposten etc. auf wassergesättigte, gefrorene oder Schnee bedeckte Böden Nach § 3 Absatz 5 der Düngeverordnung darf das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht nur Gülle betrifft, sondern praktisch alle Düngestoffe sowohl mineralische als auch organische wie Gülle, Gärreste (fest, flüssig oder separiert), Festmist (auch wenn er sehr strohreich ist) Komposte etc.. Ein wesentlicher Nährstoffgehalt liegt vor, wenn in der Trockenmasse mehr als 1,5 % Stickstoff oder mehr als 0,5 % Phosphat enthalten sind. Lediglich Kalkdünger mit einem Gehalt von weniger als 2 % Phosphat dürfen auf gefrorenen Boden aufgebracht werden. Die Ausbringung aller anderen Stoffe, die einen wesentlichen Gehalt an Stickstoff oder Phosphat enthalten, auf nicht aufnahmefähigen Boden stellt einen Verstoß gegen die Vorgaben der Düngeverordnung dar, dem mit entsprechenden Rechtsfolgen nachgegangen wird. Die Regelung soll vor allem verhindern, dass es zu Abschwemmungen und Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer kommt. Vor der Ausbringung von Düngemitteln etc. mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat d.h. auch z.B. Festmist ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Boden tatsächlich aufnahmefähig ist, d.h. gemäß Düngeverordnung nicht überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. In jedem Fall ist die Ausbringungsmenge auf den jeweiligen Düngebedarf des vorhandenen Pflanzenbestandes bzw. der vorgesehenen Kultur auszurichten. Offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer am ersten Montag im Monat eine offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken an. Das Angebot richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw. Lebenspartner/innen, erwachsene Geschwister und erwachsene Söhne/Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen im Zusammenhang einer Suchterkrankung klären und sich über Hilfsangebote für sich selbst und den/die Betroffenen informieren möchten. Eine Anmeldung für diese Sprechstunde ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei und steht selbstverständlich unter Verschwiegenheit. Der Termin für die nächste Sprechstunde ist ausnahmsweise erst am Montag, 09. März 2015 von 16.00 – 17.00 Uhr an der Suchtberatungsstelle, Karlstr. 29 in Sigmaringen. Weitere Informationen unter Tel. 07571-4188 (Suchtberatungsstelle) oder Mail [email protected]. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Freiwillige Beiträge für 2014 bis 31. März zahlen Wer nachträglich freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2014 entrichten will, muss das bis spätestens 31. März 2015 getan haben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Keinesfalls versäumen sollten diesen Termin Versicherte, die damit ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Schon eine Beitragslücke von nur einem Monat reicht, um diese Anwartschaft zu verlieren. Wer für 2014 den Mindestbeitrag nachzahlen will, muss pro Monat 85,05 Euro entrichten. Der freiwillige Höchstbeitrag beträgt monatlich 1.124,55 Euro. Auf dem Überweisungsauftrag muss neben der Versicherungsnummer sowie dem Vor- und Zunamen unbedingt auch der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge bezahlt werden. Mehr Informationen enthält die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Angefordert werden kann die Broschüre telefonisch unter 0721 825 23888 oder per E-Mail ([email protected]). Noch schneller geht das Herunterladen von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg in den Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen Der BLHV informiert! 1. Energienutzung und Energieeinsparung in der Landwirtschaft Über neue Regeln und Bestimmungen für Stromeigennutzung und Stromeinspeisung aus Photovoltaikanlagen referiert Peter Oswald und über Stromtarife und Sonderkonditionen für landwirtschaftliche Betriebe Hermann Hug (Energiedienst AG). Über Erfahrungen bei der Energieeinsparung im Betrieb (als Praxisbeispiel nach Projekt Agri Climate Chance) berichten die Familie Buhl, Weiterdingen und Patrick Trötschler, Energieberater für landwirtschaftliche Betriebe bei der Bodenseestiftung am 19.03.2015 um 20.00 Uhr auf dem Hofgut Homboll in Hilzingen (Weiterdingen). 2. Die Landsenioren treffen sich am 11.03.2015 um 14.00 Uhr auf dem Ferienhof Schwehr in der Bauernschenke „Fidelius“ in SalemBeuren. Ernst Beck wird sein Buch „Höfe-Menschen-Landschaften“ vorstellen. Energieagentur Ravensburg gGmbH Energieberatung stärker gefördert Flexibleres Angebot und höhere Fördersätze bei der BAFA-VorOrt-Beratung Das unabhängige Energieberatungsangebot in Deutschland wird verbessert: Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Vor-Ort-Beratung wird zum 1. März 2015 umfassend reformiert. Die Fördersätze werden erhöht, und die Verbraucher können außerdem zwischen verschiedenen Beratungsvarianten wählen. Eine effizientere Wärmeversorgung in privaten Haushalten ist für das Gelingen der Energiewende in Deutschland zentral. Dem bau- oder sanierungswilligen Bürger stehen deshalb unterschiedlichste öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Neben Zuschüssen und Krediten für konkrete Bau- oder Sanierungsvorhaben wird auch die Energieberatung durch unabhängige Fachleute gefördert. Für Eigentümer, die weitgreifende Sanierungsmaßnahmen in Angriff nehmen wollen und dafür eine umfassende Beratung mit ausführlichem Bericht benötigen, ist die BAFA-Vor-Ort-Beratung konzipiert. Verbraucher erhalten hierbei einen Zuschuss zu den Kosten für eine unabhängige Energieberatung. Mit der Reform werden die Höchstsätze für diesen Zuschuss mehr als verdoppelt, auf maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. Außerdem können die Beratenen nun zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen: einem Sanierungskonzept für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan für die schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Wer zunächst nur einen Einstieg ins Thema Energiesparen sucht oder ein konkretes Einzelproblem besprechen möchte, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden, ebenfalls vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Da diese Beratungsangebote weniger ins Detail gehen, sind sie deutlich günstiger. Falls erforderlich, wird dort die BAFA-Vor-Ort-Beratung als Anschlussberatung empfohlen. Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www. verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Sigmaringen unter 075 71 – 68 21 33. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN Tierärztlicher Notdienst am Sonntag, 08.03.2015 Für alle Tiere: Dr. Busch, Sigmaringen Tel. 07571/13654 Notdienst für Kleintiere und Pferde: Dr. Alberta, Meßstetten Tel. 07431/62795 Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen Seite 6 Bundeswehr Schießwarnung Schießwarnung Nr. 11/15 Auf dem Truppenübungsplatz Heuberg (einschließlich Außengelände) finden zu folgenden Zeiten Schießen statt: Datum Montag, 09.03.2015 Dienstag, 10.03.2015 Mittwoch, 11.03.2015 Donnerstag, 12.03.2015 Freitag, 13.03.2015 Samstag, 14.03.2015 Sonntag, 15.03.2015 Zeit (von - bis) 06:45 - 16:15 06:45 - 23:30 06:45 - 16:15 06:45 - 23:30 06:45 - 16:15 07:00 - 14:30 Kein Schießen „Vorsicht Blindgänger“ Das Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes und des Standortübungsplatzes Stetten a. k. M. ist lebensgefährlich und daher verboten (Auch mit Fahrrädern und sonstigem Sportgerät)! Übungen mit Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Truppenübungsplatz Heuberg. Es ist jederzeit mit Vollsperrung der Ringstraße und mit Kontrollen durch Truppenübungsplatzkommandantur Heuberg und Feldjägerdienstkommando (Militärpolizei) zu rechnen! Im Rahmen ihres dienstlichen Auftrages hat die Truppenübungsplatzkommandantur Heuberg und das Feldjägerdienstkommando (Militärpolizei) dort gegenüber Zivilpersonen das Recht zur Personenüberprüfung und zur Kontrolle der „Berechtigung zum Befahren der Ringstraße“. Zuwiderhandlungen gegen das Betretungsverbot erfüllen den Tatbestand des § 114 Ordnungswidrigkeitengesetz und werden unverzüglich zur Anzeige gebracht und können darüber hinaus als Hausfriedensbruch eine Strafanzeige nach sich ziehen! STELLENBÖRSE Schwenningen Stetten a. k. M. · Beuron Irndorf · Bärenthal Christliche Meditationsstätte Sonnenhaus Beuron - Eine Welt e.V. Für unsere beiden Häuser in Beuron (je 20 Betten) suchen wir ab sofort eine/n Mitarbeiter/in für Küche und Hauswirtschaft geringfügige Beschäftigung auf 450 € -Basis evtl. mit der Option in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung überzugehen. Sie kochen gern (vegetarische Vollwertküche), sind bereit zu Tätigkeiten in der Raumpflege, evtl. auch für leichte Gartenarbeiten – idealerweise also ein „Multi-Talent“. Sie sind zeitlich flexibel, zuverlässig, motiviert und legen Wert auf ein gutes Arbeitsklima in einem kleinen Team – dann informieren Sie sich telefonisch bei Elisabeth Huber (07466 / 910 30 62) oder schicken Sie Ihre Bewerbung an office@ sonnenhaus-beuron.de bzw. an Sonnenhaus Beuron, Sigmaringer Str. 42, 88631 Beuron NACHRICHTEN DER SCHULEN An die Eltern der im Schuljahr 2015/2016 schulpflichtigen Erstklässler! Schulanmeldung Damit Ihr Kind auch vorschriftsmäßig angemeldet ist, erhielten Sie die Formulare zum Bearbeiten. Wie bereits im Vorjahr praktiziert, gilt folgendes Verfahren zur Schul- Freitag, den 06. März 2015 anmeldung: Bitte füllen Sie die jeweiligen Formulare vollständig aus. Zum Anmeldeformular noch eine kurze Erläuterung: Für den Fall, dass wir auf Grund der zahlenmäßigen Zusammensetzung keinen evangelischen oder katholischen Religionsunterricht anbieten können, werden die Schüler der Klasse 1 und 2 konfessionell gemischt unterrichtet. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihr Einverständnis mit. Die Formulare können Sie bis spätestens Mittwoch, den 25.03.2015 wieder im Kindergarten abgeben oder in den Briefkasten am Haupteingang der Grundschule einwerfen. Haben Sie Fragen an die Schulleitung oder wollen Sie persönlich Ihr Kind anmelden oder einen Antrag auf Rückstellung stellen, können Sie dies im Rektorat der Schule tun und zwar am Donnerstag, dem 26.03.2015 von 10.00 – 11.00 Uhr oder von 13.00 bis 15.00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen, Michaela Maucher Schnuppertag am Schulzentrum in Meßstetten Um allen Eltern mit ihren Kindern aus der 4. Grundschulklasse die Möglichkeit zu geben, sich an der Realschule und am Gymnasium über weiterführende Bildungswege zu informieren, öffnet das Schulzentrum am Freitag, 13. März 2015 seine Pforten. Jede Schule stellt sich zu Beginn ihrer Besuchszeit ihren Gästen vor. Danach können Sie mehr über die Besonderheiten der jeweiligen Schulart erfahren. In einzelnen Fachräumen gibt es dafür Angebote von Schülern für Schüler. Wenn Sie darüber hinaus noch gezielte Fragen haben, gibt es Gelegenheit mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen oder mit der Schulleitung ins Gespräch zu kommen. Die Öffnungszeiten: Gymnasium 15.00 – 17.30 Uhr Realschule 16.00 – 18.30 Uhr gez. M. Unterweger Schulleiter Realschule gez. N. Kantimm Schulleiter Gymnasium Jugendmusikschule Zollernalb e.V. Neue Musikschulkurse der JMS Zollernalb e. V. Mit Beginn des neuen Sommersemesters starten im März neue Unterrichtskurse: z. B. Gitarre, Blockflöte, Veeh-Harfe, Klavier, Keyboard, Musikalische Früherziehung, Gesang, Baglama/Saz, Blechblasinstrumente ... In den Fächern Gitarre, Blockflöte und Veeh-Harfe wird zusätzlich ein Grundkurs angeboten (siehe unten). Am besten gleich anmelden, damit der entsprechende Kurs direkt zum Sommersemester starten kann! Auskünfte erhält man telefonisch (07427 - 8654) über das Musikschulsekretariat zu den gewohnten Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8:30 - 11:30 Uhr, Dienstag 8:30 - 12:30 Uhr. Anfragen können natürlich auch per E-Mail ([email protected]) und Fax (07427 – 6141) erfolgen. Auf der Website der JMS (www. jms-zollernalb.de) stehen zudem umfassende Informationen bereit. Anmeldung Schnuppertag Veeh-Harfe Ein Instrument, auf dem man schon nach kurzer Zeit schöne Musik machen kann? Mit der Veeh-Harfe ist das möglich! Die Veeh-Harfe mit ihrem sanften Klang ist ein Zupfinstrument, das ohne Notenkenntnisse, bzw. ohne musikalische Vorerfahrung gespielt werden kann. Am Samstag, 21. März 2015, können Sie das Instrument im Rathaussaal Dotternhausen im Rahmen unseres Schnuppertages kennenlernen. Der Kurs beginnt um 10:00 Uhr und endet um 17:30 Uhr. Viel gemeinsames Musizieren im Mix mit Informationen rund um die Veeh-Harfe, machen diesen Tag zu einem einzigartigen Erlebnis. Bitte die Anmeldung umgehend vornehmen, damit wir für genügend Mietharfen sorgen können. Daher am besten gleich online das Anmeldeformular des Info-Flyers auf unserer Website ausfüllen, ausdrucken und zusenden. Der Schnupperkurs richtet sich vor allem an Erwachsene jeglichen Alters und Jugendliche. Grundkurse Unter dem Motto „Musik ist einfach Klasse und macht Spaß!“ bietet die Jugendmusikschule Zollernalb e. V. gezielt einen besonders kostengünstigen Grundkurs Musik z. B. in den Fächern Gitarre und Blockflöte an. Dieser Kurs wird in Kooperation mit Schulen und Vereinen angeboten und soll Kindern/Jugendlichen in einer größeren Gruppe (i. d. R. ab 6 Teilnehmern) einen Einstieg in das Instrumentalspiel und das eigene Musikerlebnis zu ermöglichen. Qualifizierte Fachlehrer führen diese Kurse durch, die auch gerne bei der Freitag, den 06. März 2015 Seite 7 Instrumentenbeschaffung beratend zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise enthält ein Flyer, der von der Website der Jugendmusikschule heruntergeladen werden kann (www.jms-zollernalb.de), bzw. telefonisch. Fördermodell 10plus10 Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (= Bildungspaket) können auch für den Unterricht an unserer Jugendmusikschule in Anspruch genommen werden. Zusätzlich bezuschusst unser Förderverein jeden an unserer Jugendmusikschule eingelösten Bildungsgutschein um weitere 10 €, sodass sich das Schulgeld monatlich um insgesamt 20 €, maximal jedoch bis zur Kostenfreiheit, reduziert. Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen
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