Ausgabe 11 vom 13. März 2015

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Schwenningen
FREITAG,
13. März 2015
NR. 11
Jahrgang 33
Herausgeber: Bürgermeisteramt 72477 Schwenningen
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister H. Bucher,
für den übrigen Inhalt: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG,
Druck und Verlag: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG,
Schwenninger
Abl.07431/1307-39,
v. 13.03.2015
,KW 11
72458 Albstadt, Telefon
07431/1307-31, Fax
email:[email protected]
Pfarrgemeinderatswahl 2015
Einladung zur Teilnahme an der
Pfarrgemeinderatswahl am
Samstag, 14. März 2015 und
Sonntag, 15. März 2015
Am Wochenende findet in den Pfarrgemeinden
die Pfarrgemeinderatswahl statt.
Unser Wahllokal befindet sich im Pfarrheim
Don Bosco, Schulstraße 4.
Jeder Wähler hat seinen Wahlbriefunterlagen erhalten.
Sie können wie folgt Ihre Stimme abgeben:
1. Briefwahl (der Wähler hat seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem
unterschriebenen Wahlschein (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigungskarte) so
rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag (roter Umschlag) angegebenen Stelle
zu übersenden, dass dieser dort am Wahltag, 15. März 2015 bis spätestens 16.00
Uhr eingeht.
2. im Wahllokal des Stimmbezirkes am Samstag, 14. März 2015 von 17.00 bis
20.00 Uhr
und am Wahltag, Sonntag, 15. März 2015 von 10.00 bis 16.00 Uhr im Wahllokal
des Stimmbezirkes.
Die Bekanntmachung der Auszählung findet am Sonntag, 15. März um 19:00
Uhr im HdB in Stetten a.k.M. statt.
Zur Teilnahme an der Wahl wird recht herzlich eingeladen.
Dank an alle Kandidaten:
Allen Personen, die sich bereit erklärt haben, sich als Kandidat/Kandidatin für die
Wahl zur Verfügung zu stellen sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön
gesagt.
Der Wahlvorstand
Amtsblatt der Gemeinde
Schwenningen
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AMTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet statt am
Donnerstag, dem 19.03.2015, um 20.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal.
Wie immer sind interessierte Einwohner als Zuhörer freundlich eingeladen.
Der öffentlichen Sitzung geht eine nichtöffentliche Sitzung voraus.
Die öffentliche Sitzung beginnt daher erst um 20 Uhr. Die öffentliche
Sitzung hat folgende
Tagesordnung:
TOP 1: Bürger fragen;
TOP 2: Ortsstraße Webersbühl: Neuordnung der Hausnummerierung;
TOP 3: Änderung Getränkelieferungsvertrag für Gemeindegrundstücke;
Freitag, den 13. März 2015
und die Symbole sowie die Fundamentierung sind ebenfalls anzugeben.
Antragsformulare sind im Rathaus Schwenningen, Zimmer 2 erhältlich. Sie können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.
schwenningen.de heruntergeladen werden.
Die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals kostet 30,- €.
Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und
Sträuchern
Anpflanzungen aller Art (Hecken, Bäume, Sträucher usw.), die in
öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, müssen laufend zurück geschnitten, ausgeästet und erforderlichenfalls beseitigt werden, damit die Sicherheit des öffentlichen
Verkehrs nicht behindert oder gefährdet wird.
Dies gilt auch für die Freihaltung von Straßenbeleuchtungskörper. Es
ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrszeichen
auch aus großer Entfernung nicht verdeckt sein darf. Alle Eigentümer
und Besitzer von Grundstücken werden auf diese Bestimmungen
hingewiesen und gebeten, die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Über öffentlichen Verkehrsflächen müssen stets folgende lichte Höhe
freigehalten werden: 2,30 m über Gehwegen, 2,50 m über Radwegen, 4,50 m über Fahrbahnen.
TOP 4: Haushaltsplan 2015: (siehe Anlage)
Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung;
TOP 5: Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Wasserversor
gung:
(siehe Anlage)
Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung;
TOP 6: Bekanntgaben, Verschiedenes.
Im Anschluss ist ggfs. eine kurze öffentliche Sitzung des (beschließenden)
Bauausschusses: Stellungnahme zu Baugesuchen.
Raumpflegerin gesucht für die Schule
Für unsere Schule mit Lehrschwimmbad suchen wir eine zuverlässige Raumpflegerin
für den regelmäßigen Reinigungsdienst. Es handelt sich um eine vertrauensvolle Aufgabe
in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Wer Interesse hat,
melde sich bitte
alsbald bei Herrn Bürgermeister Bucher, Tel. 9212-10.
Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch
Nehmen Sie sich etwas Zeit........
gültig?
...... für Ihre Renten- u. Versicherungsunterlagen! Immer wieder stellen Urlauber unmittelbar vor der Abreise fest, dass
Es ist vorteilhaft, wenn die eigenen Renten- und Versicherungsunterlagen einmal pro Jahr aufmerksam durchgesehen werden. Diese
Empfehlung gilt besonders für jüngere Leute. Wer seine Unterlagen
vollständig und geordnet hat und sich darin auch auskennt, tut sich
im konkreten Schadens- oder Versicherungsfall wesentlich leichter.
Vorübergehende Schankerlaubnis für die Vereine
ihre Ausweise abgelaufen sind. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Ausweispapieren ist rechtlich nicht mehr zulässig. Daher
reicht es in vielen Fällen dann nicht mehr, rechtzeitig einen neuen
Ausweis zu erhalten.
Bei abgelaufenen Ausweispapieren sollte nicht bis zur letzten Sekunde gewartet werden, denn die Bearbeitungszeit für den neuen
Ausweis kann bis zu drei Wochen und für einen Reisepass bis zu vier
Wochen dauern.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis beziehungsweise ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die vorläufigen Dokumente werden jedoch nicht in allen Urlaubsländern
anerkannt.
Wir bitten Sie deshalb, jetzt schon Ihre Ausweise, bzw. Reisepässe
nach ihrer Gültigkeit zu prüfen.
Für öffentliche Veranstaltungen z. B. in der Heuberghalle, im Feuerwehrhaus oder auch Veranstaltungen im Freien (Festzelt, Hockete)
bei denen ein Verkauf von Getränken und Speisen erfolgt, wird eine
Gestattung nach § 12 Abs. 1 und 2 des Gaststättengesetzes (vorübergehende Schankerlaubnis) benötigt.
Wir weisen darauf hin, dass Gestattungen gem. § 12 GastG rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung beim Bürgermeisteramt, Zimmer 12
Zur Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes benötigen Sie:
beantragt werden müssen.
• Ihren alten Personalausweis oder Reisepass beziehungsweiUm Beachtung wird gebeten.
se den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
• eine Geburtsurkunde
Aufstellung von Grabmalen auf dem Friedhof ist • bei Kindern die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziegenehmigungspflichtig
hungsberechtigten
Nach § 14 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schwenningen vom • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45
22. Juli 2003 bedarf die Errichtung und jede Veränderung von Grabx 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen
malen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde.
darüber Bescheid). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine
Es muss deshalb vor der Herstellung des Grabsteins ein Antrag bei
Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar
der Gemeinde eingereicht werden, dem ein Entwurf des Grabmals
sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar, der Mund
und der Grabeinfassung beizufügen ist.
geschlossen sein.
Das zu verwendende Material, die Gestaltung des Grabmals und der
Einfassung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, die Ornamente
Freitag, den 13. März 2015
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Amtsblatt der Gemeinde
Schwenningen
Welches Ausweisdokument benötige ich für mei- Die Auslieferung erfolgt witterungsabhängig voraussichtlich in der
ersten Aprilwoche (KW14).
nen Urlaub?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Förster Jürgen Kuhl, per E-Mail
Bevor Sie eine Reise buchen, sollten sie sich sorgfältig informieren
und vergewissern, welche Ausweisdokumente erforderlich sind.
Aktuelle Informationen zu Visa und Einreisebestimmungen einzelner
Länder sind auf der Webseite des Auswärtigen Amts unter folgendem
Link abrufbar:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformation.jsp
JUBILARE
in der
Gemeinde
Herzlichen Glückwunsch
17.03.2015 Christa Freyaldenhoven, Rundstraße 23 75 Jahre
Einwohnerschaft und Gemeindeverwaltung gratulieren herzlich.
Ende amtlicher Teil
ANDERE
BEHÖRDEN
INFOS vom
LANDRATSAMT SIGMARINGEN
Kreisstraße 8219, Ausbau der Ortsdurchfahrt
Rohrdorf: Fortsetzung der Bauarbeiten
Das Landratsamt Sigmaringen lässt ab Montag, den 09. März 2015
ab ca. 7:00 Uhr die Kreisstraße 8219 vom Ortseingang Rohrdorf (von
Heudorf kommend) bis zur Einmündung in die K 8220 (Meßkircher
Straße) in der Ortsmitte für den Durchgangsverkehr sperren.
Fachbereich Gesundheit informiert:
Umzug des Fachbereichs Gesundheit des Landratsamts Sigmaringen
Der Fachbereich Gesundheit zieht aus der Alten Krauchenwieser
Straße (Steidle-Gebäude) in die Räume der bisherigen KFZ-Zulassung in der Hohenzollernstr. 12 nahe dem Hauptgebäude um. Deshalb bleibt das Gesundheitsamt von Donnerstag, 12.03.2015 bis Freitag, 20.03.2015 geschlossen.
Während dieser Zeit besteht eine telefonische Erreichbarkeit nur für
dringende Fälle über die Zentrale des Landratsamtes (07571/102-0).
Die bisherige Fax- und die Telefonnummern bleiben auch nach dem
Umzug erhalten. Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind
auch während des Umzugs wie bisher unter den gleich bleibenden
Nummern möglich.
Ab Montag, 23.03.2015 stehen die Mitarbeiter in den neuen Räumlichkeiten wieder zur Verfügung.
unter [email protected] oder Tel.: 07579/933417
Kreisabfallwirtschaft informiert:
Start der Grüngutsaison ab 13. März 2015 auf den Recyclinghöfen im Landkreis Sigmaringen
Die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen teilt mit, dass die Anlieferung
von Grünabfällen ab Freitag, 13. März 2015 wieder auf allen Recyclinghöfen im Landkreis Sigmaringen möglich ist.
Weiter geht`s mit der getrennten Erfassung
Wie in den vergangenen Jahren, werden die Grünabfälle getrennt in
holzige und saftende Fraktionen erfasst.
Zu den holzigen Grünabfällen gehört holziges Material ab einem
Stammdurchmesser von mindestens 3 cm Durchmesser. Dieses Material wird zu Holzhackschnitzeln aufbereitet und dient somit der Förderung regenerativen Energien.
Alle anderen Grünabfälle werden der saftenden/krautigen Fraktion
zugeordnet. Dazu gehören z.B. Rasenschnitt, Heckenrückschnitt,
Laub, Schilf, Moos, Pflanzen, Blumen usw. Dieser Grünabfall wird zu
Kompostmaterial aufbereitet und dient als Düngemittelersatz in der
Landwirtschaft.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Störstoffe wie Folien, Plastik,
Schnüre, Steine, Metalle und andere Gegenstände nicht mit angeliefert werden dürfen. Diese erschweren die Aufbereitung und gefährden eine hochwertige Verwertung.
Für weitere Fragen zur Grünabfallerfassung sowie rund um den Abfall
stehen Ihnen die Abfallberater gerne zur Verfügung:
Nadine Steinhart
Tel. 07571 / 102 – 6607, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: Nadine.
[email protected]
Volker Riester
Tel. 07571 / 102 – 6608, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: [email protected]
Was darf ich als Fest-Veranstalter?
Unter dem Titel „Handeln auf sicherem Grund – Sie dürfen mehr als
Sie glauben!“ lädt der Sportkreis Sigmaringen seine Mitgliedsvereine
aber auch andere Interessierte zu einem Vortrag mit Diskussion ein.
Am 24.03.2015 um 19:30 Uhr werden im Sportheim Bingen Referenten der Polizei, des Landratsamtes und des Kreisjugendrings zur
verantwortungsvollen Veranstaltungsplanung referieren. Der Eintritt
ist kostenfrei, um Anmeldung bei [email protected]
oder per Fax unter 07571/7498010 mit Angabe der Teilnehmerzahl
wird gebeten.
Die Vielzahl der Gesetze, Vorschriften und Verordnungen schreckt jeden Veranstalter ab. Das ist sicher einer der vielen Gründe dafür, dass
sich immer weniger Ehrenamtliche finden, die einen Vorstandsposten
übernehmen wollen. Auch wenn der Verein hinter seinem Vorstand
steht, wenn was passiert ist immer der Vorstand in Erklärungsnot.
Die Veranstaltung „Handeln auf sicherem Grund – Sie dürfen mehr
als Sie glauben“ möchte einerseits Wissen über die rechtlichen Regelungen vermitteln, aber auch aufmerksam machen über die Gestaltungsspielräume, die über das „Hausrecht“ zur Verfügung stehen. Viele Veranstalter wissen nicht, was Sie alles dürfen, um für sich
selbst mehr Sicherheit herzustellen.
Martin Klawitter und Kerstin Sohmer von der Polizei Sigmaringen,
Dietmar Unterricker vom Landratsamt Sigmaringen (Jugendamt) und
Christine Brückner vom Kreisjugendring stellen die Vorschriften vor
und geben wertvolle Hinweise für die Planung und Absicherung der
Veranstaltungen.
Tabakentwöhnungsseminar „Rauchfrei in drei
Schritten“ an der Suchtberatung Sigmaringen
Die Suchtberatung Sigmaringen bietet in Kooperation mit der AOK
Sigmaringen wieder ein Tabakentwöhnungsseminar an. Sie werden
jeweils an insgesamt 6 Terminen durch fachkundige Anleitung und
Begleitung sowie durch den Erfahrungsaustausch in der Gruppe in
Forstpflanzenbestellung
Bei der Sammelbestellung von Forstpflanzen für den Privatwald kön- den ersten Wochen des rauchfreien Lebens unterstützt. Mindest-Teilnen dieses Frühjahr wieder preisgünstig Pflanzen bezogen werden. nehmerzahl 6.
Bei Bedarf werden Sie über Baumartenwahl und Vorgehen beraten. Seminarbeginn: Dienstag, 14.4.2015 von 19.00 bis 20.30 Uhr
Die Pflanzen sollten bis spätestens Mittwoch, dem 25. März bestellt Weitere Termine: Dienstag, 21.4. / 28.4./5.5./12.5. und 19.5.2015
jeweils von 19 – 20.30 Uhr
werden.
LRA Sigmaringen, Fachbereich Forst, Revier
Beuron-Schwenningen informiert:
Amtsblatt der Gemeinde
Schwenningen
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Ort: 72488 Sigmaringen, Karlstraße 29
Kosten:
120 Euro (die Kosten werden für AOK-Versicherte
voll und von anderen Kassen zum Teil oder eben
falls voll übernommen; der Leiter Sebastian
Schneider ist durch den WAT e.V. Tübingen zertifiziert)
Weitere Informationen und Anmeldung:
Suchtberatung Sigmaringen, Karlstr. 29, 72488 Sigmaringen,
Tel: 07571 4188 oder 1706, Fax: 07571 – 1705,
Mail: [email protected]
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Ravensburg
Jahresmeldung für 2014 prüfen
Bares Geld für die Rente
Spätestens bis Ende April sollten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2014 erhalten haben. Dort steht, wie
lange man beschäftigt war und was man verdient hat. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil
aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät deshalb, alle
Angaben genau zu überprüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren.
Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer,
Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt,
sollte sich umgehend an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse
wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Fehlerhafte Angaben können bei der Berechnung der späteren Rente bares Geld
kosten und eine zügige Bearbeitung erschweren.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der DRV Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose
Servicetelefon unter 0800100048024 sowie im Internet unter www.
deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Freitag, den 13. März 2015
NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN
Tierärztlicher Notdienst
am Sonntag, 15.03.2015
Für alle Tiere:
Dr. Busch, Sigmaringen
Tel. 07571/13654
Notdienst für Kleintiere und Pferde:
Dr. Alberta, Meßstetten
Tel. 07431/62795
Bundeswehr Schießwarnung
Schießwarnung Nr. 12/15
Auf dem Truppenübungsplatz Heuberg (einschließlich
Außengelände) finden zu folgenden Zeiten Schießen statt:
Datum
Montag,
16.03.2015
Dienstag,
17.03.2015
Mittwoch,
18.03.2015
Donnerstag,
19.03.2015
Freitag,
20.03.2015
Samstag,
21.03.2015
Sonntag,
22.03.2015
Zeit (von - bis)
06:45 - 16:15
06:45 - 23:30
06:45 - 16:15
06:45 - 16:15
06:45 - 12:30
Kein Schießen
Kein Schießen
„Vorsicht Blindgänger“
Das Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes und des
Standortübungsplatzes Stetten a. k. M. ist lebensgefährlich und
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
daher verboten (Auch mit Fahrrädern und sonstigem Sportgerät)!
Neuer Videoclip der Verbraucherzentralen informiert über Risiken im Übungen mit Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeUmgang mit Lebensmittelverpackungen
leuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf
Gut verpackt – alles sicher?
dem Truppenübungsplatz Heuberg.
Kunststoffe sind ein häufig verwendetes Material für Lebensmittelverpackungen. Sie gewinnen zunehmend an Bedeutung, geraten aber Es ist jederzeit mit Vollsperrung der Ringstraße und mit Kontrollen
immer wieder wegen unerwünschter Stoffübergänge in die Kritik. durch Truppenübungsplatzkommandantur Heuberg und FeldjäGemeinsam informieren die Verbraucherzentralen und die Deutsche gerdienstkommando (Militärpolizei) zu rechnen! Im Rahmen ihres
Stiftung Verbraucherschutz mit einem neuen Videoclip aus der Rei- dienstlichen Auftrages hat die Truppenübungsplatzkommandantur Heuhe „Verbraucherschutz in 100 Sekunden“ über mögliche Risiken und berg und das Feldjägerdienstkommando (Militärpolizei) dort gegenüber
den richtigen Umgang mit Kunststoffverpackungen im Haushalt. Der Zivilpersonen das Recht zur Personenüberprüfung und zur Kontrolle
der „Berechtigung zum Befahren der Ringstraße“. ZuwiderhandlunKurzfilm steht ab sofort im Internet bereit.
Der Protagonist Bernd und seine Partnerin beginnen bei der Zuberei- gen gegen das Betretungsverbot erfüllen den Tatbestand des § 114
tung eines Fertiggerichtes für die Mikrowelle eine Diskussion. Denn Ordnungswidrigkeitengesetz und werden unverzüglich zur Anzeige
Bernd missachtet wichtige Anwendungshinweise, die auf der Verpa- gebracht und können darüber hinaus als Hausfriedensbruch eine
ckung stehen. In sogenannten ‚ready-to-heat‘- Verpackungen kön- Strafanzeige nach sich ziehen!
nen Lebensmittel, beispielsweise viele Mikrowellengerichte, direkt
erhitzt werden. Mit steigender Temperatur erhöht sich jedoch auch
das Risiko, dass unerwünschte und möglicherweise gesundheitsschädliche Stoffe in das Lebensmittel übergehen. „Die Angaben zur
NACHRICHTEN v. kindergarten
empfohlenen Temperatur, Wattzahl und Dauer der Erhitzung sind unbedingt zu beachten“, erklärt Christiane Manthey, Abteilungsleiterin
Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Es sollten immer nur Verpackungen verwendet werden, die
ausdrücklich für die Zubereitung in der Mikrowelle geeignet sind. Im Zu Besuch beim Holzbau Schlude
Zweifelsfall sollte auf mikrowellengeeignetes Geschirr aus Glas oder
Mit dem Linienbus machten sich die Großen des Kindergartens St.
Porzellan zurückgegriffen werden.“
Diese und weitere Fehlverwendungen von Verpackungen werden im Raphael aus Schwenningen auf den Weg nach Heinstetten. Dort anVideoclip aufgedeckt, beispielsweise die Plastikwasserflasche, die in gekommen, ging es zu Fuß zur Firma Holzbau Schlude, wo Dieter
der Sonne schmort oder die Weihnachtsgans im Gelben Sack. „Ver- und Bianca Schlude die Kinder schon erwarteten.
packungen werden für einen bestimmten Verwendungszweck herge- Zunächst führte uns Dieter Schlude durch die Sägerei, wo es allerstellt und genau darauf ist ihre Sicherheitsbewertung ausgelegt“, so hand Gerätschaften zu sehen gab. Er zeigte den Kindern wie die
Holzhäuser entstehen und wie das schwere Holz mit dem Kran transManthey weiter.
Der Videoclip* und weitere Informationen zum Thema Lebensmittel- portiert wird. Dann durften die Kinder selbst mit Holz arbeiten. Jedes
Kind arbeitete an einer vorbereiteten Tigerente. Vom Schleifen bis
verpackungen aus Kunststoff sind im Internet zu finden:
zum Hämmern durften sich die Kinder ausprobieren. Am Ende ist
• www.youtube.de/verbraucherstiftung
eine Ziehtigerente entstanden.
• (http://youtu.be/YxjSeWuL0W8)
Nach getaner Arbeit erhielten die Kinder eine Stärkung mit Fanta und
• www.vz-bawue.de/verpackungen
Butterbrezeln. Ein spannender, arbeitsreicher Nachmittag ging für die
Großen zu Ende.
Freitag, den 13. März 2015
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Amtsblatt der Gemeinde
Schwenningen
de und die Bescheinigung des Besuchs der Grundschule (Grundschulempfehlung Blatt 4) mit.
Hans-Jörg Kraus, Schulleiter
Informationsveranstaltung der Liebfrauenschule
Sigmaringen zum Aufbaugymnasium
Seit dem Schuljahr 2014/15 gibt es an der Liebfrauenschule in Sigmaringen ein Aufbaugymnasium. Diese Schulart richtet sich in erster
Linie an Schüler der Realschulen der Klassenstufe 6. Prinzipiell können auch Schüler der Klassenstufe 6 der Gymnasien an diese Schulart wechseln, um in weiteren 7 Jahren zum Abitur zu kommen. Die
Kursstufe wird für das Aufbaugymnasium und das G8 gemeinsam
durchgeführt.
Die Stundentafel des Aufbaugymnasiums ermöglicht intensivere
Übung und Förderung an der Schule zum Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife (Abitur) nach insgesamt neun Jahren.
Am 24.03.2015 um 19:30 Uhr findet im Schülerhaus der Schule
(Eingang Tagespflege St. Klara) in Raum F 213 ein Elternabend für
alle Interessenten statt. Die Schulleitung wird dabei das Konzept des
NACHRICHTEN DER SCHULEN
Aufbaugymnasiums näher erläutern und die Fragen der Anwesenden
beantworten.
Anmeldeunterlagen sind auf dieser Veranstaltung erhältlich. Anmeldungen sind möglich bis zum 15.04.2015 Eltern von Schülern, die
Schnuppertag am Schulzentrum in Meßstetten
noch nicht zur Schulgemeinschaft der Liebfrauenschule gehören,
Um allen Eltern mit ihren Kindern aus der 4. Grundschulklasse die werden anschließend zusammen mit ihrem Kind zu einem persönMöglichkeit zu geben, sich an der Realschule und am Gymnasium lichen Gespräch am 21.04.2015 eingeladen.
über weiterführende Bildungswege zu informieren, öffnet das Schulzentrum am Freitag, 13. März 2015 seine Pforten.
Jugendmusikschule Zollernalb e.V.
Jede Schule stellt sich zu Beginn ihrer Besuchszeit ihren Gästen vor.
Danach können Sie mehr über die Besonderheiten der jeweiligen Musikstart ins Sommersemester
Schulart erfahren. In einzelnen Fachräumen gibt es dafür Angebote Mit Beginn des neuen Sommersemesters starten im April neue Unterrichtskurse: z. B. Gitarre, Blockflöte, Veeh-Harfe, Klavier, Keyboard,
von Schülern für Schüler.
Wenn Sie darüber hinaus noch gezielte Fragen haben, gibt es Gele- Musikalische Früherziehung, Gesang, Bağlama/Saz, Blechblasinstrugenheit mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen oder mit der Schul- mente, ... Am besten gleich anmelden, damit der entsprechende
Kurs direkt zum Sommersemester starten kann!
leitung ins Gespräch zu kommen.
Auskünfte erhält man telefonisch (07427 - 8654) über das das MusikDie Öffnungszeiten:
schulsekretariat zu den gewohnten Sprechzeiten: Montag, Mittwoch,
Gymnasium
15.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 8:30 - 11:30 Uhr, Dienstag 8:30 - 12:30 Uhr. Anfragen
Realschule
16.00 – 18.30 Uhr
können natürlich auch per E-Mail ([email protected]) und Fax
(07427 – 6141) erfolgen. Auf der Website der JMS (www.jms-zollerAnmeldung zur Aufnahme nach Klasse 5
nalb.de) stehen zudem umfassende Informationen bereit.
• Mittwoch, 25.03.2015 9.00 - 11.00 Uhr
Grundkurse
17.00 - 19.00 Uhr
Unter dem Motto „Musik ist einfach Klasse und macht Spaß!“ bie• Donnerstag, 26.03.2015
9.00 - 11.00 Uhr
tet die Jugendmusikschule Zollernalb e. V. gezielt einen besonders
Die Anmeldungen finden im jeweiligen Schulsekretariat statt.
kostengünstigen Grundkurs Musik z. B. in den Fächern Gitarre und
Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Formular „Anmeldung bei der Blockflöte an. Dieser Kurs wird in Kooperation mit Schulen und Verweiterführenden Schule“, welches Sie von der Grundschule erhalten einen angeboten und soll Kindern/Jugendlichen in einer größeren
haben, mit. Die Vorlage eines Identitätsnachweises (Personalaus- Gruppe (i. d. R. ab 6 Teilnehmern) einen Einstieg in das Instrumenweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde) ist nicht erforderlich.
talspiel und das eigene Musikerlebnis zu ermöglichen. Qualifizierte
Wenn Sie aus den Teilorten von Meßstetten, Nusplingen, Obernheim Fachlehrer führen diese Kurse durch, die auch gerne bei der Instruoder Schwenningen kommen, müssen Sie für Ihr Kind Fahrkarten mentenbeschaffung beratend zur Verfügung stehen. Weitere Hinbeantragen. Nach dem neuen Verfahren können Sie diesen Antrag weise enthält ein Flyer, der von der Website der Jugendmusikschule
ab 16.03.2015 im Internet stellen. Bitte drucken Sie den Antrag nach heruntergeladen werden kann (www.jms-zollernalb.de), bzw. telefodem Ausfüllen aus und bringen Sie diesen Ausdruck unterschrieben nisch.
zur Anmeldung an unsere Schule mit.
Fördermodell 10plus10
Einen Flyer mit Informationen zur Fahrkartenbestellung erhalten Sie Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (= Bilüber Ihre Grundschule.
dungspaket) können auch für den Unterricht an unserer Jugendmusikschule in Anspruch genommen werden. Zusätzlich bezuschusst
Die Schulleiter
unser Förderverein jeden an unserer Jugendmusikschule eingelögez.: M. Unterweger
gez.: N. Kantimm
sten Bildungsgutschein um weitere 10 €, sodass sich das Schulgeld
monatlich um insgesamt 20 €, maximal jedoch bis zur Kostenfreiheit,
Einladung zum Informationsnachmittag der
reduziert.
Gemeinschaftsschule am Schulzentrum Stetten
a.k.M. für die jetzigen Viertklässler
Am Freitag, dem 20.03.2015, um 15.00 Uhr sind alle interessierten
Viertklässler/innen sowie deren Eltern recht herzlich zu einem Informationsnachmittag am Schulzentrum Stetten a.k.M. eingeladen.
Zunächst gibt es in der Aula allgemeine Informationen zur Gemeinschaftsschule. Danach können die Eltern und Schüler/innen auf
einem Rundgang durch die Schule verschiedene Räumlichkeiten besichtigen bzw. an kleinen Aktivitäten teilnehmen.
Anmeldungen für die Gemeinschaftsschule des Schulzentrums sind
am Mittwoch, 25.03.2015 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am Donnerstag, 26.03.2015 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Schulsekretariat
möglich. Bitte bringen Sie dazu eine Kopie der Abstammungsurkun-