T T A L DE B S T IN M E A M E G R E D Schwenningen FREITAG, 13. März 2015 NR. 11 Jahrgang 33 Herausgeber: Bürgermeisteramt 72477 Schwenningen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister H. Bucher, für den übrigen Inhalt: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG, Druck und Verlag: EITH Druck & Medienzentrum Albstadt GmbH & Co. KG, Schwenninger Abl.07431/1307-39, v. 13.03.2015 ,KW 11 72458 Albstadt, Telefon 07431/1307-31, Fax email:[email protected] Pfarrgemeinderatswahl 2015 Einladung zur Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl am Samstag, 14. März 2015 und Sonntag, 15. März 2015 Am Wochenende findet in den Pfarrgemeinden die Pfarrgemeinderatswahl statt. Unser Wahllokal befindet sich im Pfarrheim Don Bosco, Schulstraße 4. Jeder Wähler hat seinen Wahlbriefunterlagen erhalten. Sie können wie folgt Ihre Stimme abgeben: 1. Briefwahl (der Wähler hat seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigungskarte) so rechtzeitig bei der auf dem Wahlbriefumschlag (roter Umschlag) angegebenen Stelle zu übersenden, dass dieser dort am Wahltag, 15. März 2015 bis spätestens 16.00 Uhr eingeht. 2. im Wahllokal des Stimmbezirkes am Samstag, 14. März 2015 von 17.00 bis 20.00 Uhr und am Wahltag, Sonntag, 15. März 2015 von 10.00 bis 16.00 Uhr im Wahllokal des Stimmbezirkes. Die Bekanntmachung der Auszählung findet am Sonntag, 15. März um 19:00 Uhr im HdB in Stetten a.k.M. statt. Zur Teilnahme an der Wahl wird recht herzlich eingeladen. Dank an alle Kandidaten: Allen Personen, die sich bereit erklärt haben, sich als Kandidat/Kandidatin für die Wahl zur Verfügung zu stellen sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön gesagt. Der Wahlvorstand Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen Seite 2 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet statt am Donnerstag, dem 19.03.2015, um 20.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal. Wie immer sind interessierte Einwohner als Zuhörer freundlich eingeladen. Der öffentlichen Sitzung geht eine nichtöffentliche Sitzung voraus. Die öffentliche Sitzung beginnt daher erst um 20 Uhr. Die öffentliche Sitzung hat folgende Tagesordnung: TOP 1: Bürger fragen; TOP 2: Ortsstraße Webersbühl: Neuordnung der Hausnummerierung; TOP 3: Änderung Getränkelieferungsvertrag für Gemeindegrundstücke; Freitag, den 13. März 2015 und die Symbole sowie die Fundamentierung sind ebenfalls anzugeben. Antragsformulare sind im Rathaus Schwenningen, Zimmer 2 erhältlich. Sie können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www. schwenningen.de heruntergeladen werden. Die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals kostet 30,- €. Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern Anpflanzungen aller Art (Hecken, Bäume, Sträucher usw.), die in öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, müssen laufend zurück geschnitten, ausgeästet und erforderlichenfalls beseitigt werden, damit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht behindert oder gefährdet wird. Dies gilt auch für die Freihaltung von Straßenbeleuchtungskörper. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrszeichen auch aus großer Entfernung nicht verdeckt sein darf. Alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken werden auf diese Bestimmungen hingewiesen und gebeten, die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Über öffentlichen Verkehrsflächen müssen stets folgende lichte Höhe freigehalten werden: 2,30 m über Gehwegen, 2,50 m über Radwegen, 4,50 m über Fahrbahnen. TOP 4: Haushaltsplan 2015: (siehe Anlage) Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung; TOP 5: Wirtschaftsplan 2015 für den Eigenbetrieb Wasserversor gung: (siehe Anlage) Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung; TOP 6: Bekanntgaben, Verschiedenes. Im Anschluss ist ggfs. eine kurze öffentliche Sitzung des (beschließenden) Bauausschusses: Stellungnahme zu Baugesuchen. Raumpflegerin gesucht für die Schule Für unsere Schule mit Lehrschwimmbad suchen wir eine zuverlässige Raumpflegerin für den regelmäßigen Reinigungsdienst. Es handelt sich um eine vertrauensvolle Aufgabe in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Wer Interesse hat, melde sich bitte alsbald bei Herrn Bürgermeister Bucher, Tel. 9212-10. Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch Nehmen Sie sich etwas Zeit........ gültig? ...... für Ihre Renten- u. Versicherungsunterlagen! Immer wieder stellen Urlauber unmittelbar vor der Abreise fest, dass Es ist vorteilhaft, wenn die eigenen Renten- und Versicherungsunterlagen einmal pro Jahr aufmerksam durchgesehen werden. Diese Empfehlung gilt besonders für jüngere Leute. Wer seine Unterlagen vollständig und geordnet hat und sich darin auch auskennt, tut sich im konkreten Schadens- oder Versicherungsfall wesentlich leichter. Vorübergehende Schankerlaubnis für die Vereine ihre Ausweise abgelaufen sind. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Ausweispapieren ist rechtlich nicht mehr zulässig. Daher reicht es in vielen Fällen dann nicht mehr, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu erhalten. Bei abgelaufenen Ausweispapieren sollte nicht bis zur letzten Sekunde gewartet werden, denn die Bearbeitungszeit für den neuen Ausweis kann bis zu drei Wochen und für einen Reisepass bis zu vier Wochen dauern. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis beziehungsweise ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die vorläufigen Dokumente werden jedoch nicht in allen Urlaubsländern anerkannt. Wir bitten Sie deshalb, jetzt schon Ihre Ausweise, bzw. Reisepässe nach ihrer Gültigkeit zu prüfen. Für öffentliche Veranstaltungen z. B. in der Heuberghalle, im Feuerwehrhaus oder auch Veranstaltungen im Freien (Festzelt, Hockete) bei denen ein Verkauf von Getränken und Speisen erfolgt, wird eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 und 2 des Gaststättengesetzes (vorübergehende Schankerlaubnis) benötigt. Wir weisen darauf hin, dass Gestattungen gem. § 12 GastG rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung beim Bürgermeisteramt, Zimmer 12 Zur Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes benötigen Sie: beantragt werden müssen. • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass beziehungsweiUm Beachtung wird gebeten. se den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass • eine Geburtsurkunde Aufstellung von Grabmalen auf dem Friedhof ist • bei Kindern die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziegenehmigungspflichtig hungsberechtigten Nach § 14 der Friedhofssatzung der Gemeinde Schwenningen vom • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 22. Juli 2003 bedarf die Errichtung und jede Veränderung von Grabx 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen malen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gemeinde. darüber Bescheid). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Es muss deshalb vor der Herstellung des Grabsteins ein Antrag bei Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar der Gemeinde eingereicht werden, dem ein Entwurf des Grabmals sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar, der Mund und der Grabeinfassung beizufügen ist. geschlossen sein. Das zu verwendende Material, die Gestaltung des Grabmals und der Einfassung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, die Ornamente Freitag, den 13. März 2015 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen Welches Ausweisdokument benötige ich für mei- Die Auslieferung erfolgt witterungsabhängig voraussichtlich in der ersten Aprilwoche (KW14). nen Urlaub? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Förster Jürgen Kuhl, per E-Mail Bevor Sie eine Reise buchen, sollten sie sich sorgfältig informieren und vergewissern, welche Ausweisdokumente erforderlich sind. Aktuelle Informationen zu Visa und Einreisebestimmungen einzelner Länder sind auf der Webseite des Auswärtigen Amts unter folgendem Link abrufbar: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformation.jsp JUBILARE in der Gemeinde Herzlichen Glückwunsch 17.03.2015 Christa Freyaldenhoven, Rundstraße 23 75 Jahre Einwohnerschaft und Gemeindeverwaltung gratulieren herzlich. Ende amtlicher Teil ANDERE BEHÖRDEN INFOS vom LANDRATSAMT SIGMARINGEN Kreisstraße 8219, Ausbau der Ortsdurchfahrt Rohrdorf: Fortsetzung der Bauarbeiten Das Landratsamt Sigmaringen lässt ab Montag, den 09. März 2015 ab ca. 7:00 Uhr die Kreisstraße 8219 vom Ortseingang Rohrdorf (von Heudorf kommend) bis zur Einmündung in die K 8220 (Meßkircher Straße) in der Ortsmitte für den Durchgangsverkehr sperren. Fachbereich Gesundheit informiert: Umzug des Fachbereichs Gesundheit des Landratsamts Sigmaringen Der Fachbereich Gesundheit zieht aus der Alten Krauchenwieser Straße (Steidle-Gebäude) in die Räume der bisherigen KFZ-Zulassung in der Hohenzollernstr. 12 nahe dem Hauptgebäude um. Deshalb bleibt das Gesundheitsamt von Donnerstag, 12.03.2015 bis Freitag, 20.03.2015 geschlossen. Während dieser Zeit besteht eine telefonische Erreichbarkeit nur für dringende Fälle über die Zentrale des Landratsamtes (07571/102-0). Die bisherige Fax- und die Telefonnummern bleiben auch nach dem Umzug erhalten. Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind auch während des Umzugs wie bisher unter den gleich bleibenden Nummern möglich. Ab Montag, 23.03.2015 stehen die Mitarbeiter in den neuen Räumlichkeiten wieder zur Verfügung. unter [email protected] oder Tel.: 07579/933417 Kreisabfallwirtschaft informiert: Start der Grüngutsaison ab 13. März 2015 auf den Recyclinghöfen im Landkreis Sigmaringen Die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen teilt mit, dass die Anlieferung von Grünabfällen ab Freitag, 13. März 2015 wieder auf allen Recyclinghöfen im Landkreis Sigmaringen möglich ist. Weiter geht`s mit der getrennten Erfassung Wie in den vergangenen Jahren, werden die Grünabfälle getrennt in holzige und saftende Fraktionen erfasst. Zu den holzigen Grünabfällen gehört holziges Material ab einem Stammdurchmesser von mindestens 3 cm Durchmesser. Dieses Material wird zu Holzhackschnitzeln aufbereitet und dient somit der Förderung regenerativen Energien. Alle anderen Grünabfälle werden der saftenden/krautigen Fraktion zugeordnet. Dazu gehören z.B. Rasenschnitt, Heckenrückschnitt, Laub, Schilf, Moos, Pflanzen, Blumen usw. Dieser Grünabfall wird zu Kompostmaterial aufbereitet und dient als Düngemittelersatz in der Landwirtschaft. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Störstoffe wie Folien, Plastik, Schnüre, Steine, Metalle und andere Gegenstände nicht mit angeliefert werden dürfen. Diese erschweren die Aufbereitung und gefährden eine hochwertige Verwertung. Für weitere Fragen zur Grünabfallerfassung sowie rund um den Abfall stehen Ihnen die Abfallberater gerne zur Verfügung: Nadine Steinhart Tel. 07571 / 102 – 6607, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: Nadine. [email protected] Volker Riester Tel. 07571 / 102 – 6608, Fax: 07571 / 102 – 6699, E-Mail: [email protected] Was darf ich als Fest-Veranstalter? Unter dem Titel „Handeln auf sicherem Grund – Sie dürfen mehr als Sie glauben!“ lädt der Sportkreis Sigmaringen seine Mitgliedsvereine aber auch andere Interessierte zu einem Vortrag mit Diskussion ein. Am 24.03.2015 um 19:30 Uhr werden im Sportheim Bingen Referenten der Polizei, des Landratsamtes und des Kreisjugendrings zur verantwortungsvollen Veranstaltungsplanung referieren. Der Eintritt ist kostenfrei, um Anmeldung bei [email protected] oder per Fax unter 07571/7498010 mit Angabe der Teilnehmerzahl wird gebeten. Die Vielzahl der Gesetze, Vorschriften und Verordnungen schreckt jeden Veranstalter ab. Das ist sicher einer der vielen Gründe dafür, dass sich immer weniger Ehrenamtliche finden, die einen Vorstandsposten übernehmen wollen. Auch wenn der Verein hinter seinem Vorstand steht, wenn was passiert ist immer der Vorstand in Erklärungsnot. Die Veranstaltung „Handeln auf sicherem Grund – Sie dürfen mehr als Sie glauben“ möchte einerseits Wissen über die rechtlichen Regelungen vermitteln, aber auch aufmerksam machen über die Gestaltungsspielräume, die über das „Hausrecht“ zur Verfügung stehen. Viele Veranstalter wissen nicht, was Sie alles dürfen, um für sich selbst mehr Sicherheit herzustellen. Martin Klawitter und Kerstin Sohmer von der Polizei Sigmaringen, Dietmar Unterricker vom Landratsamt Sigmaringen (Jugendamt) und Christine Brückner vom Kreisjugendring stellen die Vorschriften vor und geben wertvolle Hinweise für die Planung und Absicherung der Veranstaltungen. Tabakentwöhnungsseminar „Rauchfrei in drei Schritten“ an der Suchtberatung Sigmaringen Die Suchtberatung Sigmaringen bietet in Kooperation mit der AOK Sigmaringen wieder ein Tabakentwöhnungsseminar an. Sie werden jeweils an insgesamt 6 Terminen durch fachkundige Anleitung und Begleitung sowie durch den Erfahrungsaustausch in der Gruppe in Forstpflanzenbestellung Bei der Sammelbestellung von Forstpflanzen für den Privatwald kön- den ersten Wochen des rauchfreien Lebens unterstützt. Mindest-Teilnen dieses Frühjahr wieder preisgünstig Pflanzen bezogen werden. nehmerzahl 6. Bei Bedarf werden Sie über Baumartenwahl und Vorgehen beraten. Seminarbeginn: Dienstag, 14.4.2015 von 19.00 bis 20.30 Uhr Die Pflanzen sollten bis spätestens Mittwoch, dem 25. März bestellt Weitere Termine: Dienstag, 21.4. / 28.4./5.5./12.5. und 19.5.2015 jeweils von 19 – 20.30 Uhr werden. LRA Sigmaringen, Fachbereich Forst, Revier Beuron-Schwenningen informiert: Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen Seite 4 Ort: 72488 Sigmaringen, Karlstraße 29 Kosten: 120 Euro (die Kosten werden für AOK-Versicherte voll und von anderen Kassen zum Teil oder eben falls voll übernommen; der Leiter Sebastian Schneider ist durch den WAT e.V. Tübingen zertifiziert) Weitere Informationen und Anmeldung: Suchtberatung Sigmaringen, Karlstr. 29, 72488 Sigmaringen, Tel: 07571 4188 oder 1706, Fax: 07571 – 1705, Mail: [email protected] Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Ravensburg Jahresmeldung für 2014 prüfen Bares Geld für die Rente Spätestens bis Ende April sollten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung für 2014 erhalten haben. Dort steht, wie lange man beschäftigt war und was man verdient hat. Die Jahresmeldung ist ein wichtiges Dokument für die Rentenversicherung, weil aus diesen Daten die spätere Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg rät deshalb, alle Angaben genau zu überprüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren. Wichtig sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an seinen Arbeitgeber oder die Krankenkasse wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Fehlerhafte Angaben können bei der Berechnung der späteren Rente bares Geld kosten und eine zügige Bearbeitung erschweren. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der DRV Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800100048024 sowie im Internet unter www. deutsche-rentenversicherung-bw.de. Freitag, den 13. März 2015 NICHTAMTLICHE MITTEILUNGEN Tierärztlicher Notdienst am Sonntag, 15.03.2015 Für alle Tiere: Dr. Busch, Sigmaringen Tel. 07571/13654 Notdienst für Kleintiere und Pferde: Dr. Alberta, Meßstetten Tel. 07431/62795 Bundeswehr Schießwarnung Schießwarnung Nr. 12/15 Auf dem Truppenübungsplatz Heuberg (einschließlich Außengelände) finden zu folgenden Zeiten Schießen statt: Datum Montag, 16.03.2015 Dienstag, 17.03.2015 Mittwoch, 18.03.2015 Donnerstag, 19.03.2015 Freitag, 20.03.2015 Samstag, 21.03.2015 Sonntag, 22.03.2015 Zeit (von - bis) 06:45 - 16:15 06:45 - 23:30 06:45 - 16:15 06:45 - 16:15 06:45 - 12:30 Kein Schießen Kein Schießen „Vorsicht Blindgänger“ Das Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes und des Standortübungsplatzes Stetten a. k. M. ist lebensgefährlich und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg daher verboten (Auch mit Fahrrädern und sonstigem Sportgerät)! Neuer Videoclip der Verbraucherzentralen informiert über Risiken im Übungen mit Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeUmgang mit Lebensmittelverpackungen leuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf Gut verpackt – alles sicher? dem Truppenübungsplatz Heuberg. Kunststoffe sind ein häufig verwendetes Material für Lebensmittelverpackungen. Sie gewinnen zunehmend an Bedeutung, geraten aber Es ist jederzeit mit Vollsperrung der Ringstraße und mit Kontrollen immer wieder wegen unerwünschter Stoffübergänge in die Kritik. durch Truppenübungsplatzkommandantur Heuberg und FeldjäGemeinsam informieren die Verbraucherzentralen und die Deutsche gerdienstkommando (Militärpolizei) zu rechnen! Im Rahmen ihres Stiftung Verbraucherschutz mit einem neuen Videoclip aus der Rei- dienstlichen Auftrages hat die Truppenübungsplatzkommandantur Heuhe „Verbraucherschutz in 100 Sekunden“ über mögliche Risiken und berg und das Feldjägerdienstkommando (Militärpolizei) dort gegenüber den richtigen Umgang mit Kunststoffverpackungen im Haushalt. Der Zivilpersonen das Recht zur Personenüberprüfung und zur Kontrolle der „Berechtigung zum Befahren der Ringstraße“. ZuwiderhandlunKurzfilm steht ab sofort im Internet bereit. Der Protagonist Bernd und seine Partnerin beginnen bei der Zuberei- gen gegen das Betretungsverbot erfüllen den Tatbestand des § 114 tung eines Fertiggerichtes für die Mikrowelle eine Diskussion. Denn Ordnungswidrigkeitengesetz und werden unverzüglich zur Anzeige Bernd missachtet wichtige Anwendungshinweise, die auf der Verpa- gebracht und können darüber hinaus als Hausfriedensbruch eine ckung stehen. In sogenannten ‚ready-to-heat‘- Verpackungen kön- Strafanzeige nach sich ziehen! nen Lebensmittel, beispielsweise viele Mikrowellengerichte, direkt erhitzt werden. Mit steigender Temperatur erhöht sich jedoch auch das Risiko, dass unerwünschte und möglicherweise gesundheitsschädliche Stoffe in das Lebensmittel übergehen. „Die Angaben zur NACHRICHTEN v. kindergarten empfohlenen Temperatur, Wattzahl und Dauer der Erhitzung sind unbedingt zu beachten“, erklärt Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Es sollten immer nur Verpackungen verwendet werden, die ausdrücklich für die Zubereitung in der Mikrowelle geeignet sind. Im Zu Besuch beim Holzbau Schlude Zweifelsfall sollte auf mikrowellengeeignetes Geschirr aus Glas oder Mit dem Linienbus machten sich die Großen des Kindergartens St. Porzellan zurückgegriffen werden.“ Diese und weitere Fehlverwendungen von Verpackungen werden im Raphael aus Schwenningen auf den Weg nach Heinstetten. Dort anVideoclip aufgedeckt, beispielsweise die Plastikwasserflasche, die in gekommen, ging es zu Fuß zur Firma Holzbau Schlude, wo Dieter der Sonne schmort oder die Weihnachtsgans im Gelben Sack. „Ver- und Bianca Schlude die Kinder schon erwarteten. packungen werden für einen bestimmten Verwendungszweck herge- Zunächst führte uns Dieter Schlude durch die Sägerei, wo es allerstellt und genau darauf ist ihre Sicherheitsbewertung ausgelegt“, so hand Gerätschaften zu sehen gab. Er zeigte den Kindern wie die Holzhäuser entstehen und wie das schwere Holz mit dem Kran transManthey weiter. Der Videoclip* und weitere Informationen zum Thema Lebensmittel- portiert wird. Dann durften die Kinder selbst mit Holz arbeiten. Jedes Kind arbeitete an einer vorbereiteten Tigerente. Vom Schleifen bis verpackungen aus Kunststoff sind im Internet zu finden: zum Hämmern durften sich die Kinder ausprobieren. Am Ende ist • www.youtube.de/verbraucherstiftung eine Ziehtigerente entstanden. • (http://youtu.be/YxjSeWuL0W8) Nach getaner Arbeit erhielten die Kinder eine Stärkung mit Fanta und • www.vz-bawue.de/verpackungen Butterbrezeln. Ein spannender, arbeitsreicher Nachmittag ging für die Großen zu Ende. Freitag, den 13. März 2015 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde Schwenningen de und die Bescheinigung des Besuchs der Grundschule (Grundschulempfehlung Blatt 4) mit. Hans-Jörg Kraus, Schulleiter Informationsveranstaltung der Liebfrauenschule Sigmaringen zum Aufbaugymnasium Seit dem Schuljahr 2014/15 gibt es an der Liebfrauenschule in Sigmaringen ein Aufbaugymnasium. Diese Schulart richtet sich in erster Linie an Schüler der Realschulen der Klassenstufe 6. Prinzipiell können auch Schüler der Klassenstufe 6 der Gymnasien an diese Schulart wechseln, um in weiteren 7 Jahren zum Abitur zu kommen. Die Kursstufe wird für das Aufbaugymnasium und das G8 gemeinsam durchgeführt. Die Stundentafel des Aufbaugymnasiums ermöglicht intensivere Übung und Förderung an der Schule zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) nach insgesamt neun Jahren. Am 24.03.2015 um 19:30 Uhr findet im Schülerhaus der Schule (Eingang Tagespflege St. Klara) in Raum F 213 ein Elternabend für alle Interessenten statt. Die Schulleitung wird dabei das Konzept des NACHRICHTEN DER SCHULEN Aufbaugymnasiums näher erläutern und die Fragen der Anwesenden beantworten. Anmeldeunterlagen sind auf dieser Veranstaltung erhältlich. Anmeldungen sind möglich bis zum 15.04.2015 Eltern von Schülern, die Schnuppertag am Schulzentrum in Meßstetten noch nicht zur Schulgemeinschaft der Liebfrauenschule gehören, Um allen Eltern mit ihren Kindern aus der 4. Grundschulklasse die werden anschließend zusammen mit ihrem Kind zu einem persönMöglichkeit zu geben, sich an der Realschule und am Gymnasium lichen Gespräch am 21.04.2015 eingeladen. über weiterführende Bildungswege zu informieren, öffnet das Schulzentrum am Freitag, 13. März 2015 seine Pforten. Jugendmusikschule Zollernalb e.V. Jede Schule stellt sich zu Beginn ihrer Besuchszeit ihren Gästen vor. Danach können Sie mehr über die Besonderheiten der jeweiligen Musikstart ins Sommersemester Schulart erfahren. In einzelnen Fachräumen gibt es dafür Angebote Mit Beginn des neuen Sommersemesters starten im April neue Unterrichtskurse: z. B. Gitarre, Blockflöte, Veeh-Harfe, Klavier, Keyboard, von Schülern für Schüler. Wenn Sie darüber hinaus noch gezielte Fragen haben, gibt es Gele- Musikalische Früherziehung, Gesang, Bağlama/Saz, Blechblasinstrugenheit mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen oder mit der Schul- mente, ... Am besten gleich anmelden, damit der entsprechende Kurs direkt zum Sommersemester starten kann! leitung ins Gespräch zu kommen. Auskünfte erhält man telefonisch (07427 - 8654) über das das MusikDie Öffnungszeiten: schulsekretariat zu den gewohnten Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Gymnasium 15.00 – 17.30 Uhr Donnerstag 8:30 - 11:30 Uhr, Dienstag 8:30 - 12:30 Uhr. Anfragen Realschule 16.00 – 18.30 Uhr können natürlich auch per E-Mail ([email protected]) und Fax (07427 – 6141) erfolgen. Auf der Website der JMS (www.jms-zollerAnmeldung zur Aufnahme nach Klasse 5 nalb.de) stehen zudem umfassende Informationen bereit. • Mittwoch, 25.03.2015 9.00 - 11.00 Uhr Grundkurse 17.00 - 19.00 Uhr Unter dem Motto „Musik ist einfach Klasse und macht Spaß!“ bie• Donnerstag, 26.03.2015 9.00 - 11.00 Uhr tet die Jugendmusikschule Zollernalb e. V. gezielt einen besonders Die Anmeldungen finden im jeweiligen Schulsekretariat statt. kostengünstigen Grundkurs Musik z. B. in den Fächern Gitarre und Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Formular „Anmeldung bei der Blockflöte an. Dieser Kurs wird in Kooperation mit Schulen und Verweiterführenden Schule“, welches Sie von der Grundschule erhalten einen angeboten und soll Kindern/Jugendlichen in einer größeren haben, mit. Die Vorlage eines Identitätsnachweises (Personalaus- Gruppe (i. d. R. ab 6 Teilnehmern) einen Einstieg in das Instrumenweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde) ist nicht erforderlich. talspiel und das eigene Musikerlebnis zu ermöglichen. Qualifizierte Wenn Sie aus den Teilorten von Meßstetten, Nusplingen, Obernheim Fachlehrer führen diese Kurse durch, die auch gerne bei der Instruoder Schwenningen kommen, müssen Sie für Ihr Kind Fahrkarten mentenbeschaffung beratend zur Verfügung stehen. Weitere Hinbeantragen. Nach dem neuen Verfahren können Sie diesen Antrag weise enthält ein Flyer, der von der Website der Jugendmusikschule ab 16.03.2015 im Internet stellen. Bitte drucken Sie den Antrag nach heruntergeladen werden kann (www.jms-zollernalb.de), bzw. telefodem Ausfüllen aus und bringen Sie diesen Ausdruck unterschrieben nisch. zur Anmeldung an unsere Schule mit. Fördermodell 10plus10 Einen Flyer mit Informationen zur Fahrkartenbestellung erhalten Sie Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (= Bilüber Ihre Grundschule. dungspaket) können auch für den Unterricht an unserer Jugendmusikschule in Anspruch genommen werden. Zusätzlich bezuschusst Die Schulleiter unser Förderverein jeden an unserer Jugendmusikschule eingelögez.: M. Unterweger gez.: N. Kantimm sten Bildungsgutschein um weitere 10 €, sodass sich das Schulgeld monatlich um insgesamt 20 €, maximal jedoch bis zur Kostenfreiheit, Einladung zum Informationsnachmittag der reduziert. Gemeinschaftsschule am Schulzentrum Stetten a.k.M. für die jetzigen Viertklässler Am Freitag, dem 20.03.2015, um 15.00 Uhr sind alle interessierten Viertklässler/innen sowie deren Eltern recht herzlich zu einem Informationsnachmittag am Schulzentrum Stetten a.k.M. eingeladen. Zunächst gibt es in der Aula allgemeine Informationen zur Gemeinschaftsschule. Danach können die Eltern und Schüler/innen auf einem Rundgang durch die Schule verschiedene Räumlichkeiten besichtigen bzw. an kleinen Aktivitäten teilnehmen. Anmeldungen für die Gemeinschaftsschule des Schulzentrums sind am Mittwoch, 25.03.2015 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am Donnerstag, 26.03.2015 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Schulsekretariat möglich. Bitte bringen Sie dazu eine Kopie der Abstammungsurkun-
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