GHS CLP Einstufungssystem

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem CLP
Warum ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem?
GHS
Durch die immer weiter fortschreitende Internationalisierung des Handels
wurde im Jahre 2003 das „Globally Harmonized System of Classification
and Labelling of Chemicals“ als Empfehlung der UN veröffentlich und
somit ein weltweit einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem
vorgelegt. Die CLP-Verordnung (kurz CLP) ist die multinationale Umsetzung des GHS in der Staatengemeinschaft der Europäischen Union.
Diese wurde im Amtsblatt der Europäischen Union unter Nr. 1272/2008
veröffentlicht und trat am 20. Januar 2009 in Kraft.
Für Stoffe muss in der EU seit dem 1. Dezember 2010 zwingend CLP
angewendet werden, so dass Sie als Kunde möglicherweise schon das
eine oder andere Produkt mit neuer CLP-Kennzeichnung von uns erhalten haben. Für Gemische ist die Anwendung der CLP-Kennzeichnung ab
dem 1.6.2015 zwingend vorgeschrieben, kann aber auch schon jetzt
angewendet werden.
20.1.2009
CLP tritt in Kraft
Global
Harmonisiertes
System zur Einstufung und
Kennzeichnung von Chemikalien. Erstellt durch die
United Nations.
CLP
Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen.
Europäische
Umsetzung
des GHS.
DPD
Das bisherige Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Gemische.
H-Sätze
1.12.2010
CLP ist zwingend für
Stoffe anzuwenden
1.6.2015
CLP ist zwingend für
Gemische anzuwenden
Wann setzen wir CLP um?
Wir werden die neue CLP-Verordnung und die damit verbundenen neuen
Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften bis zum Ende dieses Jahres umsetzen. Da unsere Produkte fast ausnahmslos Gemische sind,
werden somit auch fast alle Produkte neu eingeUmsetzung im Überblick
stuft und gekennzeichnet. Es wird jedoch weiterhin eine Vielzahl von Produkten geben – insBis Ende 2014
besondere aus dem Bereich der wässrigen ProFast alle Produkte betroffen
dukte, die nach altem Recht kennzeichnungsfrei
Es wird weiterhin kennzeichwaren und es auch weiterhin bleiben.
nungsfreie Produkte geben
Gefahren-Sätze
(H
Hazard) des GHS/CLP.
=
P-Sätze
Vorsorge-Sätze
Precautionary)
GHS/CLP.
(P
=
des
R-Sätze
Risiko-Sätze des bisherigen
Einstufungsund
Kennzeichnungssystems.
S-Sätze
Sicherheitsratschläge des
bisherigen
Einstufungsund Kennzeichnungssystems.
Was wird sich ändern?
1. Die Einstufungskriterien
Mit der neuen CLP-Verordnung werden veränderte Einstufungskriterien eingeführt. Dies kann zu veränderten Einstufungen und Kennzeichnungen unserer Produkte führen.
Beispiel: Bei entzündbaren Flüssigkeiten ist nach den bisherigen Einstufungs-und Kennzeichnungsvorschriften so, dass das Gefahrstoffsymbol „Flamme“ bei Produkten mit einem Flammpunkt kleiner
21 °C zusammen mit dem Risikosatz R11 „Leichtentzündlich“ aufgebracht werden muss, bei einem
Flammpunkt von 21 °C bis 55 °C das Gefahrensymbol „Flamme“ jedoch entfällt und nur noch der Risikosatz R10 „Entzündlich“ genannt wird. Nach der neuen CLP-Verordnung muss das Piktogramm
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Hesse GmbH & Co. KG - Warendorfer Str. 21 - D-59075 Hamm - Tel.: +49 2381 963 00 - Fax: +49 2381 963849 - [email protected] - www.hesse-lignal.de
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem CLP
„Flamme“ jedoch bei Produkten bis zu einem Flammpunkt von 60 °C aufgebracht werden und wird je
nach Flammpunkt mit verschiedenen H-Sätzen kombiniert.
2. Die Gefahrenkommunikation
Änderungen im Überblick
Der augenfälligste Unterschied in der Gefahrenkommunikation sind die
Die Einstufungskriterien
neuen rautenförmigen Piktogramme, die die alten orangefarbenen GeDie Art der Gefahrenkomfahrstoffsymbole ersetzen. Die rechte Seite der Piktogrammmunikation und somit das
Gegenüberstellung zeigt alle möglichen neuen Gefahrenpiktogramme,
Gefahrstoffetikett
wobei ein Produkt bis zu fünf verschiedene Piktogramme gleichzeitig
Das Sicherheitsdatenblatt
haben kann (bisher maximal 3 Gefahrstoffsymbole). Aus insgesamt sieben Gefahrstoffsymbolen werden neun Piktogramme, wobei in den meisten Fällen die Symbolik – z.B.
die Flamme – praktisch identisch ist. Lediglich das Andreaskreuz ist weggefallen, neu dazugekommen
sind das Ausrufezeichen, der Torso sowie die Gasflasche.
Piktogramme gemäß DPD-Verordnung
Piktogramme gemäß CLP-Verordnung
Die abgebildeten Etikettenbeispiele zeigen im Vergleich die Unterschiede zwischen einem Gefahrstoffetikett nach alter Verordnung und einem CLP-Etikett. Die Gefahrenkommunikation beim CLP-Etikett
umfasst neben neuen Symbolen zusätzlich ein Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“). Die bisherigen
Risiko-Sätze und Sicherheitsratschläge (R-Sätze, S-Sätze) werden abgelöst durch neue HazardStatements und Precautionary-Statements (H-Sätze, P-Sätze), die jedoch in beiden Fällen die Gefahren und geeignete Vorkehrungsmaßnahmen beschreiben.
Die alten Symbole sowie die Texte werden jedoch nicht 1:1 ersetzt, sondern die Produkte werden
nach den neuen Kriterien eingestuft. Ein Beispiel finden Sie im vorhergehenden Abschnitt.
Wenn ein Produkt nur aus einem Stoff besteht, kennzeichnen wir diesen schon seit dem 1.12.2010
nach der neuen CLP-Verordnung. In Zukunft werden alle unsere Produkte mit Gefahrstoffetiketten
gemäß CLP-Verordnung gekennzeichnet sein.
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3. Das Sicherheitsdatenblatt
Im Sicherheitsdatenblatt werden Sie bis zum 1.6.2015 unter Abschnitt 2 sowohl die alte als auch die
neue Einstufung finden. Ab dem 1.6.2015 wird es dann nur noch die neue Einstufung geben. Weiterhin wird man in Abschnitt 2 die CLP-Gebinde-Kennzeichnung finden, wenn ein Produkt gemäß CLP
eingestuft und gekennzeichnet ist.
Beispiel für ein Etikett gemäß CLP
Beispiel für ein Etikett gemäß DPD
Was wird sich nicht ändern?
Kontinuität im Überblick
Hohe Produktqualität bleibt unverändert.
Das Gefahrenpotential bleibt unverändert.
Kennzeichnungsfreie Produkte gibt es
weiterhin.
Durch den Ersatz der bisherigen Einstufung und Kennzeichnung
„nach altem Recht“ durch die CLP-konforme Einstufung und
Kennzeichnung ergeben sich je nach Produkt mehr oder weniger große Änderungen in der Gefahrenkommunikation, beispielsweise durch Änderung der Art und Anzahl der Symbole.
Die Änderungen beruhen einzig und allein auf geänderten Be-
rechnungsregeln.
Mit CLP werden die Regeln zur Kennzeichnung von Substanzen und Mischungen sicherlich präziser,
die Gefahrenkommunikation wird differenzierter. Die hohe Qualität und das Gefahrenpotential unserer Produkte ändern sich jedoch nicht. Sofern unsere Produkte durch CLP anders gekennzeichnet werden, sind diese nicht gefährlicher, ebenso hat sich das Sicherheitsprofil der Produkte nicht
geändert.
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Ebenso sind aufgrund von CLP i.d.R. keine neuen bzw. speziellen Anforderungen oder Maßnahmen
für den Umgang, den Transport oder die Lagerung von chemischen Produkten im Allgemeinen und
somit auch nicht für unsere Produkte im Besonderen zu treffen.
Weiterhin wird es auch in Zukunft viele kennzeichnungsfreie Produkte aus unserem Hause geben,
insbesondere aus dem Bereich der wasserbasieren Produkte wie z.B. Wasserlacke und Wasserbeizen.
Information für Händler
Bis zum 1.6.2015 dürfen Stoffe und Gemische mit der alten GefahrstoffHändlerinfo im Überblick
kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Danach gibt es eine zweijährige Abverkaufsfrist für die so gekennzeichneten Gebinde - Stichtag ist der
Lagerware mit „alter Kenn1.6.2017. Wenn ein Händler Gebinde mit alter Gefahrstoffkennzeichnung
zeichnung“ darf bis zum
1.6.2017 in Verkehr gebracht
von uns vor dem 1.6.2015 erhalten hat, wurden diese Gebinde durch uns in
werden.
Verkehr gebracht. Somit können diese Gebinde mit unveränderter Gefahrstoffkennzeichnung bis zum 1.6.2017 verkauft werden, weil diese schon „im
Regal stehen“. Ab dem 1.6.2017 besteht allerdings die Pflicht, nur noch CLP-konforme Gefahrstoffetiketten auf den Gebinden zu haben.
Fragen
Sofern Sie weitere Fragen haben oder die Notwendigkeit einer Unterstützung benötigen, so wird Ihr
Kundenbetreuer Ihnen gern zur Unterstützung zur Verfügung stehen. Sie könne auch Ihre CLP Anfragen zu unseren Produkten an die folgende E-Mail Adresse senden: [email protected].
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