Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem CLP Warum ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem? GHS Durch die immer weiter fortschreitende Internationalisierung des Handels wurde im Jahre 2003 das „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ als Empfehlung der UN veröffentlich und somit ein weltweit einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem vorgelegt. Die CLP-Verordnung (kurz CLP) ist die multinationale Umsetzung des GHS in der Staatengemeinschaft der Europäischen Union. Diese wurde im Amtsblatt der Europäischen Union unter Nr. 1272/2008 veröffentlicht und trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Für Stoffe muss in der EU seit dem 1. Dezember 2010 zwingend CLP angewendet werden, so dass Sie als Kunde möglicherweise schon das eine oder andere Produkt mit neuer CLP-Kennzeichnung von uns erhalten haben. Für Gemische ist die Anwendung der CLP-Kennzeichnung ab dem 1.6.2015 zwingend vorgeschrieben, kann aber auch schon jetzt angewendet werden. 20.1.2009 CLP tritt in Kraft Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Erstellt durch die United Nations. CLP Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Europäische Umsetzung des GHS. DPD Das bisherige Einstufungsund Kennzeichnungssystem für Gemische. H-Sätze 1.12.2010 CLP ist zwingend für Stoffe anzuwenden 1.6.2015 CLP ist zwingend für Gemische anzuwenden Wann setzen wir CLP um? Wir werden die neue CLP-Verordnung und die damit verbundenen neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften bis zum Ende dieses Jahres umsetzen. Da unsere Produkte fast ausnahmslos Gemische sind, werden somit auch fast alle Produkte neu eingeUmsetzung im Überblick stuft und gekennzeichnet. Es wird jedoch weiterhin eine Vielzahl von Produkten geben – insBis Ende 2014 besondere aus dem Bereich der wässrigen ProFast alle Produkte betroffen dukte, die nach altem Recht kennzeichnungsfrei Es wird weiterhin kennzeichwaren und es auch weiterhin bleiben. nungsfreie Produkte geben Gefahren-Sätze (H Hazard) des GHS/CLP. = P-Sätze Vorsorge-Sätze Precautionary) GHS/CLP. (P = des R-Sätze Risiko-Sätze des bisherigen Einstufungsund Kennzeichnungssystems. S-Sätze Sicherheitsratschläge des bisherigen Einstufungsund Kennzeichnungssystems. Was wird sich ändern? 1. Die Einstufungskriterien Mit der neuen CLP-Verordnung werden veränderte Einstufungskriterien eingeführt. Dies kann zu veränderten Einstufungen und Kennzeichnungen unserer Produkte führen. Beispiel: Bei entzündbaren Flüssigkeiten ist nach den bisherigen Einstufungs-und Kennzeichnungsvorschriften so, dass das Gefahrstoffsymbol „Flamme“ bei Produkten mit einem Flammpunkt kleiner 21 °C zusammen mit dem Risikosatz R11 „Leichtentzündlich“ aufgebracht werden muss, bei einem Flammpunkt von 21 °C bis 55 °C das Gefahrensymbol „Flamme“ jedoch entfällt und nur noch der Risikosatz R10 „Entzündlich“ genannt wird. Nach der neuen CLP-Verordnung muss das Piktogramm Seite 1 Version 2: 05/2014 Hesse GmbH & Co. KG - Warendorfer Str. 21 - D-59075 Hamm - Tel.: +49 2381 963 00 - Fax: +49 2381 963849 - [email protected] - www.hesse-lignal.de Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem CLP „Flamme“ jedoch bei Produkten bis zu einem Flammpunkt von 60 °C aufgebracht werden und wird je nach Flammpunkt mit verschiedenen H-Sätzen kombiniert. 2. Die Gefahrenkommunikation Änderungen im Überblick Der augenfälligste Unterschied in der Gefahrenkommunikation sind die Die Einstufungskriterien neuen rautenförmigen Piktogramme, die die alten orangefarbenen GeDie Art der Gefahrenkomfahrstoffsymbole ersetzen. Die rechte Seite der Piktogrammmunikation und somit das Gegenüberstellung zeigt alle möglichen neuen Gefahrenpiktogramme, Gefahrstoffetikett wobei ein Produkt bis zu fünf verschiedene Piktogramme gleichzeitig Das Sicherheitsdatenblatt haben kann (bisher maximal 3 Gefahrstoffsymbole). Aus insgesamt sieben Gefahrstoffsymbolen werden neun Piktogramme, wobei in den meisten Fällen die Symbolik – z.B. die Flamme – praktisch identisch ist. Lediglich das Andreaskreuz ist weggefallen, neu dazugekommen sind das Ausrufezeichen, der Torso sowie die Gasflasche. Piktogramme gemäß DPD-Verordnung Piktogramme gemäß CLP-Verordnung Die abgebildeten Etikettenbeispiele zeigen im Vergleich die Unterschiede zwischen einem Gefahrstoffetikett nach alter Verordnung und einem CLP-Etikett. Die Gefahrenkommunikation beim CLP-Etikett umfasst neben neuen Symbolen zusätzlich ein Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“). Die bisherigen Risiko-Sätze und Sicherheitsratschläge (R-Sätze, S-Sätze) werden abgelöst durch neue HazardStatements und Precautionary-Statements (H-Sätze, P-Sätze), die jedoch in beiden Fällen die Gefahren und geeignete Vorkehrungsmaßnahmen beschreiben. Die alten Symbole sowie die Texte werden jedoch nicht 1:1 ersetzt, sondern die Produkte werden nach den neuen Kriterien eingestuft. Ein Beispiel finden Sie im vorhergehenden Abschnitt. Wenn ein Produkt nur aus einem Stoff besteht, kennzeichnen wir diesen schon seit dem 1.12.2010 nach der neuen CLP-Verordnung. In Zukunft werden alle unsere Produkte mit Gefahrstoffetiketten gemäß CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Seite 2 Version 2: 05/2014 Hesse GmbH & Co. KG - Warendorfer Str. 21 - D-59075 Hamm - Tel.: +49 2381 963 00 - Fax: +49 2381 963849 - [email protected] - www.hesse-lignal.de Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem CLP 3. Das Sicherheitsdatenblatt Im Sicherheitsdatenblatt werden Sie bis zum 1.6.2015 unter Abschnitt 2 sowohl die alte als auch die neue Einstufung finden. Ab dem 1.6.2015 wird es dann nur noch die neue Einstufung geben. Weiterhin wird man in Abschnitt 2 die CLP-Gebinde-Kennzeichnung finden, wenn ein Produkt gemäß CLP eingestuft und gekennzeichnet ist. Beispiel für ein Etikett gemäß CLP Beispiel für ein Etikett gemäß DPD Was wird sich nicht ändern? Kontinuität im Überblick Hohe Produktqualität bleibt unverändert. Das Gefahrenpotential bleibt unverändert. Kennzeichnungsfreie Produkte gibt es weiterhin. Durch den Ersatz der bisherigen Einstufung und Kennzeichnung „nach altem Recht“ durch die CLP-konforme Einstufung und Kennzeichnung ergeben sich je nach Produkt mehr oder weniger große Änderungen in der Gefahrenkommunikation, beispielsweise durch Änderung der Art und Anzahl der Symbole. Die Änderungen beruhen einzig und allein auf geänderten Be- rechnungsregeln. Mit CLP werden die Regeln zur Kennzeichnung von Substanzen und Mischungen sicherlich präziser, die Gefahrenkommunikation wird differenzierter. Die hohe Qualität und das Gefahrenpotential unserer Produkte ändern sich jedoch nicht. Sofern unsere Produkte durch CLP anders gekennzeichnet werden, sind diese nicht gefährlicher, ebenso hat sich das Sicherheitsprofil der Produkte nicht geändert. Seite 3 Version 2: 05/2014 Hesse GmbH & Co. KG - Warendorfer Str. 21 - D-59075 Hamm - Tel.: +49 2381 963 00 - Fax: +49 2381 963849 - [email protected] - www.hesse-lignal.de Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem CLP Ebenso sind aufgrund von CLP i.d.R. keine neuen bzw. speziellen Anforderungen oder Maßnahmen für den Umgang, den Transport oder die Lagerung von chemischen Produkten im Allgemeinen und somit auch nicht für unsere Produkte im Besonderen zu treffen. Weiterhin wird es auch in Zukunft viele kennzeichnungsfreie Produkte aus unserem Hause geben, insbesondere aus dem Bereich der wasserbasieren Produkte wie z.B. Wasserlacke und Wasserbeizen. Information für Händler Bis zum 1.6.2015 dürfen Stoffe und Gemische mit der alten GefahrstoffHändlerinfo im Überblick kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Danach gibt es eine zweijährige Abverkaufsfrist für die so gekennzeichneten Gebinde - Stichtag ist der Lagerware mit „alter Kenn1.6.2017. Wenn ein Händler Gebinde mit alter Gefahrstoffkennzeichnung zeichnung“ darf bis zum 1.6.2017 in Verkehr gebracht von uns vor dem 1.6.2015 erhalten hat, wurden diese Gebinde durch uns in werden. Verkehr gebracht. Somit können diese Gebinde mit unveränderter Gefahrstoffkennzeichnung bis zum 1.6.2017 verkauft werden, weil diese schon „im Regal stehen“. Ab dem 1.6.2017 besteht allerdings die Pflicht, nur noch CLP-konforme Gefahrstoffetiketten auf den Gebinden zu haben. Fragen Sofern Sie weitere Fragen haben oder die Notwendigkeit einer Unterstützung benötigen, so wird Ihr Kundenbetreuer Ihnen gern zur Unterstützung zur Verfügung stehen. Sie könne auch Ihre CLP Anfragen zu unseren Produkten an die folgende E-Mail Adresse senden: [email protected]. Seite 4 Version 2: 05/2014 Hesse GmbH & Co. KG - Warendorfer Str. 21 - D-59075 Hamm - Tel.: +49 2381 963 00 - Fax: +49 2381 963849 - [email protected] - www.hesse-lignal.de
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