Gemeinde Saas im Prättigau An die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Saas i.P. 7247 Saas, Ende April 2015 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2015 Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Nachstehend unterbreiten wir Ihnen unsere Erläuterungen zu den Sach- und Wahlgeschäften der nächsten Gemeindeversammlung, zu welcher wir Sie hiermit höflich einladen. Ersatzwahlen An der Wahlversammlung vom 21. November 2014 und an der Gemeindeversammlung vom 27. März 2015 konnte aufgrund fehlender Kandidatinnen und Kandidaten das Amt als Stellvertreter/in der Geschäftsprüfungskommission nicht besetzt werden. Der damalige Stellvertreter der Geschäftsprüfungskommission, Christian Wehrli 93, wurde am 21. November 2014 als ordentliches Mitglied in die Geschäftsprüfungskommission gewählt. Deshalb gelangt die Wahl eines/r Stellvertreters/in der Geschäftsprüfungskommission für die laufende 1-jährige Amtsperiode 2015 (ausserhalb des ordentlichen Turnus) erneut an die Gemeindeversammlung. Der Gemeindevorstand ersucht die Gemeindeversammlung um konstruktive Vorschläge. Jahresrechnung 2014 und Revisorenbericht Zu diesem Sachgeschäft verweisen wir auf die dieser Botschaft beigefügten Jahresrechnung. Gestützt auf die Anträge des Amtes für Gemeinden Graubünden und der Geschäftsprüfungskommission in ihren Revisionsberichten beantragen wir Ihnen, werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen und die verantwortlichen Organe für diese Berichtsperiode zu entlasten. Investition Anteil Heimfallverzichtsgelder Repower AG an Sanierungsprojekt Wasserversorgung Aus der zweiten Tranche der Heimfallverzichtsgelder der Repower AG sollen gemäss Ansicht der Bündner Regierung und des Gemeindevorstandes ausschliesslich nachhaltige Projekte finanziert werden. Dementsprechend hat die Gemeindeversammlung von Saas bereits im Jahre 2012 beschlossen, von den ca. 2.1 Mio. Franken deren CHF 525'000.00 in das Dorfplatz-Sanierungsprojekt zu investieren. An der Gemeindeversammlung vom 28. März 2014 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erneut beschlossen, aus der zweiten Tranche des Heimfallverzichtgeldes der Repower AG eine Summe von CHF 650'000.00 für die Finanzierung des Sanierungsprojekts der Dorfwasserversorgung einzusetzen. Das Amt für Gemeinden stellt nun erneut fest, dass für das laufende Grossprojekt der Sanierung der Wasserversorgung weiterhin verfügbare finanzielle Mittel aus dieser Rückstellung für eine Mitfinanzierung bezogen werden sollen. Mit Regierungsbeschluss vom 03. März 2015 teilt die Bündner Regierung ebenfalls mit, dass für die verbleibenden Restkosten an die Totalsanierung der Wasserversorgung u.a. einen weiteren Teil der Barentschädigung für den Heimfallverzicht der Prättigauer Kraftwerke einzusetzen ist. Der Vorstand ist nach erfolgter Diskussion der Ansicht, dass nochmals ein Betrag in der Höhe von CHF 650'000.00 in diese Aufwendungen investiert bzw. zur Mitfinanzierung beansprucht werden soll. Damit wären die vom Kanton geforderten Voraussetzungen einer nachhaltigen und somit subventionsberechtigten Investition erfüllt. Wir beantragen Euch, werte Stimmbürgerschaft, von der noch vorhandenen Summe der zweiten Tranche des Heimfallverzichtsgeldes der Repower AG den Betrag von CHF 650'000.00 für die Mitfinanzierung der Sanierung der Wasserversorgung zu investieren. Lawinenverbauung Galmun, Baubeschluss und Krediterteilung (SIS 2015/16) Die Lawinenverbauung Galmun wurde in den Jahren 1962/63 erstellt. Die VOBAG-Lawinenverbauung besteht aus vorgefertigten Betonelementen. Bereits 1977 und von 1999 bis 2001 mussten erste Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Schliesslich wurden 2007 die untersten 4 Werkreihen durch Lawinenverbauungen aus Stahl ersetzt. Diese haben eine Lebenserwartung von ca. 80 Jahren. Die Abnutzung durch Tau/Frostperioden, Schäden von Steinschlag und Bodenbewegungen an den verbliebenen Lawinenverbauungen aus Beton stellen die Funktionstüchtigkeit der verbliebenen VOBAG-Werke aus Beton immer mehr in Frage. Mit der Sanierung der Lawinenverbauung Galmun soll die Sicherstellung des Lawinenschutzes für verschiedene Siedlungsgebiete der Gemeinde Saas sowie der Kantonsstrasse und der Bahnlinie der Rhätischen Bahn gewährleistet werden. Es ist nun vorgesehen, 4 Werkreihen der VOBAG-Werke rückzubauen und zu entsorgen und mit 3 Werkreihen aus Stahl zu ersetzen. Die Lawinenverbauungen aus Stahl haben eine grössere Wirkungshöhe. Deshalb kann mit grösseren Abständen zwischen den Werkreihen gearbeitet werden. Als Projekt in der Kategorie Sammelprojekt Instandstellung Schutzbauten in den Jahren 2015/16 wird mit totalen Bruttokosten von CHF 1‘400‘000.00 gerechnet. Die Tranchen werden gleichmässig auf beide Jahre verteilt. Es kann mit Kantons- und Bundesbeiträgen von 80% und somit Restkosten von total CHF 280‘000.00 gerechnet werden. Der Gemeindevorstand beantragt Ihnen, werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, den Baubeschluss für die Sanierung der Lawinenverbauung Galmun im Rahmen des Sammelprojekts Instandstellung Schutzbauten (SIS 2015/16) zu fassen und den hierfür notwendigen Bruttokredit von CHF 1'400'000.00 zu erteilen. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der zuständigen kantonalen Stellen. Gebietsreform - Neue Region Prättigau/Davos, Genehmigung Statuten Das Bündner Stimmvolk hat am 30. November 2014 der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform zugestimmt. Damit werden ab 2016 die neuen Regionen operativ tätig, sie ersetzen die Kreise, Regionalverbände und Bezirke. Die 12 Gemeinden im Prättigau schliessen sich mit Davos zur Region Prättigau/Davos zusammen. Mit 26‘349 Einwohnern, davon 11‘211 in Davos, handelt es sich um die zweitgrösste Bündner Region (Einwohnerzahlen per Ende 2013). Hauptort der Region Prättigau/Davos ist Klosters-Serneus. Gemäss den neuen gesetzlichen Vorgaben haben die Gemeindepräsidenten der Regionsgemeinden die Aufgabe, Statuten als Grundlage für die Zusammenarbeit in den Regionen zu erlassen. Für die Inkraftsetzung sind Gemeindeabstimmungen durchzuführen (Urnenabstimmungen in Davos und Klosters-Serneus, Beschlüsse von Gemeindeversammlungen in den anderen Gemeinden). Die Statuten der Region Prättigau/Davos wurden auf der Grundlage von Musterstatuten des Kantons von der Gemeindepräsidenten-Konferenz Prättigau/Davos erarbeitet, wobei die Gemeindevorstände im Herbst 2014 mit einer Vernehmlassung einbezogen wurden. Die Präsidentenkonferenz bereinigte die Statuten in zwei Lesungen und verabschiedete sie am 2. März 2015 zuhanden der Gemeinden. Für den Erlass der Statuten bewegen sich die Regionen im Rahmen der kantonalen Verfassung und der Anschlussgesetzgebung. Vorgegeben sind namentlich der Name der Region, der Hauptort, die dazugehörigen Gemeinden, die wesentlichen Punkte der Organisation, die zwingend wahrzunehmenden Aufgaben, die Art und Weise der Aufgabenzuweisung und weitere Details. In verschiedenen Punkten haben die Regionen einen gewissen Spielraum; dazu gehört die Bezeichnung von Aufgaben, welche die Region im Auftrag der Gemeinden wahrnehmen kann, die Regelung von Einzelheiten bei der Beschlussfassung, die Festsetzung der Finanzkompetenzen der Organe oder die Bestimmung der Unterschriftenzahl für Referenden und Initiativen. Nachfolgend die wichtigsten Merkmale der nun zur Abstimmung vorgelegten Statuten. Organisation Das oberste Organ der Region sind die stimmberechtigen Einwohner der Regionsgemeinden. Sie befinden über Erlass und Änderung der Statuten, über Referenden und Initiativen, über Sachvorlagen sowie über Ausgaben über einer gewissen Höhe (über Fr. 300‘000 einmalig, oder wiederkehrend über Fr. 50‘000/Jahr). Für die meisten Entscheide auf Regionsebene ist die Präsidentenkonferenz (PK) zuständig. In der PK sind alle Gemeindepräsidenten der Regionsgemeinden von Amtes wegen Mitglied; ausnahmsweise kann auch ein anderes Mitglied eines Gemeindevorstandes in die PK delegiert werden. In der PK sind die Stimmen der Gemeinden nach ihrer Grösse gewichtet: pro 1000 Einwohner oder einem Bruchteil davon hat eine Gemeinde 1 Stimme. Gemäss aktuellen Einwohnerzahlen hat Davos somit 12 Stimmen, Klosters-Serneus 4; Schiers 3; Grüsch, Seewis, Luzein und Jenaz haben je 2 Stimmen; Küblis, Saas, Fideris, St. Antönien, Conters und Furna je 1 Stimme. Das Stimmentotal in der PK Prättigau/Davos beträgt somit 33. Diese Stimmengewichtung ist im Gesetz vorgegeben. Die PK ist u.a. zuständig für die Genehmigung von Budget und Jahresrechnung, den Erlass von Ausführungsbestimmungen und Reglementen, für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen oder die Wahl von Kommissionen. Sie kann über Beträge bis Fr. 300‘000 (einmalig) und bis Fr. 50‘000 (wiederkehrend) selbst entscheiden. Die Geschäftsführung der Region ist Sache des Regionalausschusses (RA), der von der Präsidentenkonferenz aus ihrer Mitte gewählt wird. Der RA besteht in der Region Prättigau/Davos aus fünf Mitgliedern der PK; aufgrund der Grösse ist die Gemeinde Davos zwingend im Ausschuss vertreten und hat doppeltes Stimmengewicht. Von den Prättigauer Gemeinden sollen Klosters-Serneus und Schiers im RA vertreten sein, von einer zwingenden Regelung in den Statuten hat die Präsidentenkonferenz hier aber abgesehen. Der Präsident des Ausschusses ist gleichzeitig Vorsitzender der PK. Der RA ist zuständig für alle Personalentscheide (Geschäftsstelle, weiteres Regionspersonal), bereitet die Geschäfte zuhanden der PK vor und vertritt die Region gegen aussen. Der RA kann über Beträge bis Fr. 50‘000 (einmalig) und bis Fr. 5000 (wiederkehrend) selbst entscheiden. Für die Überprüfung des Geschäftstätigkeit und der Rechnungslegung ist eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) zuständig. Sie besteht aus drei Personen, die jeweils Mitglied einer GPK einer Regionsgemeinde sein müssen. Aufgaben Die Aufgaben der Regionen werden in zwei Kategorien unterteilt. Zum einen weist die übergeordnete Gesetzgebung bestimmte Aufgaben zu, die zwingend wahrzunehmen sind und unter dem Dach der Region von allen Gemeinden gemeinsam zu tragen sind. Es handelt sich um die Regionale Richtplanung, die Berufsbeistandschaft, das Zivilstandsamt, das Betreibungs- und Konkursamt sowie die Verwaltung der Kreisarchive. Die Gemeinden haben hier keinen Spielraum. Zum andern können in den Statuten Aufgaben definiert werden, welche die Gemeinden der Region zuweisen können. In den Statuten der Region Prättigau/Davos werden hier die meisten Aufgaben genannt, die heute im Auftrag der Gemeinden durch den Regionalverband Pro Prättigau wahrgenommen werden, wie zum Beispiel die Regionalentwicklung, die Abfallbewirtschaftung, die Musikschule Prättigau oder die Kulturförderung. Die Kann-Formulierung gibt der Region Prättigau/Davos im Prinzip die Möglichkeit, diese Aufgaben auch weiterhin im bisherigen Perimeter (d.h. ohne zwingenden Einbezug der Gemeinde Davos) wahrzunehmen. Für die definitive Zuweisung einer Gemeindeaufgabe an die Region ist auf der Grundlage der Statuten eine zusätzliche Leistungsvereinbarung notwendig, über welche die Gemeinden einzeln abzustimmen haben. Keine Gemeinde kann von den andern per Mehrheitsbeschluss zur Übernahme einer Aufgabe verpflichtet werden. Beschlüsse zu diesen Aufgaben sollen dann aber auch nur von jenen Gemeinden gefällt werden können, welche der Aufgabenübertragung zugestimmt haben und sie z.B. auch finanzieren. Politische Rechte Die Stimmberechtigen der Regionsgemeinden haben die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der PK das Referendum zu ergreifen oder ein Anliegen mit einer Initiative einzubringen. Für ein Referendum sind in der Region Prättigau/Davos 500 Unterschriften notwendig, für eine Initiative 800 Unterschriften. Eine Initiative kann auch von mindestens 4 Gemeinden ergriffen werden. Finanzierung Die gemeinsamen Kosten für die Führung der Region, die Geschäftsstelle und damit die Tätigkeit der Region im engeren Sinne werden gemäss Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt. Aufgabenbereiche wie die Berufsbeistandschaft oder das Betreibungs- und Konkursamt haben eine eigene Kostenrechnung, der Verteilschlüssel für die Finanzierung ist zu bestimmen (z.B. orientiert an Fallzahlen pro Gemeinde). Dasselbe gilt auch für Aufgaben, welche die Gemeinden über Leistungsverträge zuweisen können. Inkrafttreten Für die Genehmigung der Statuten ist die Zustimmung einer Mehrheit der Regionsgemeinden notwendig. In der Region Prättigau/Davos braucht es somit 7 befürwortende Beschlüsse von Gemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen. Die Statuten müssen im Anschluss von der Bündner Regierung genehmigt werden und treten per 1. Januar 2016 in Kraft. Die Statuten können im Vorraum der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website der Gemeinde Saas www.saasimpraettigau.ch eingesehen werden. Der Gemeindevorstand beantragt Ihnen, werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Statuten für die neue Region Prättigau/Davos zu genehmigen. Genehmigung des Reglements über die Durchführung der Strukturverbesserungsmassnahmen Saas Zur Erhaltung und Förderung einer gesunden Landwirtschaft führt die Gemeinde Saas, gestützt auf Art. 17 MelG (Meliorationsgesetz des Kantons Graubünden), Strukturverbesserungsmassnahmen durch. Am 12. September 2014 hat die Gemeindeversammlung Saas dem Grundsatzbeschluss für Strukturverbesserungsmassnahmen in der Gemeinde Saas zugestimmt und hierzu einen entsprechenden Projektierungskredit von CHF 125'000.00 gewährt. Damit die Strukturverbesserungsmassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen ausgeführt und umgesetzt werden können, hat das Ingenieurbüro Darnuzer Ingenieure AG, Davos Platz, einen Entwurf für ein Regelwerk erarbeitet. Das vorliegende Reglement soll die Übertragung der Befugnisse an die Gemeindeorgane sowie die Beitragsleistung der Gemeinde regeln. Das Reglement über die Durchführung der Strukturverbesserungsmassnahmen Saas kann im Vorraum der Gemeindeverwaltung sowie auf der Website der Gemeinde Saas www.saasimpraettigau.ch eingesehen werden. Der Vorstand beantragt Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, das Reglement über die Durchführung der Strukturverbesserungsmassnahmen Saas zu genehmigen. Wahl des/r Präsidenten/in der Meliorationskommission Im Zusammenhang mit dem vorgängigen Geschäft ist in Art. 2 des Reglements über die Durchführung der Strukturverbesserungsmassnahmen Saas vorgesehen, zur Entlastung des Gemeindevorstandes und zur Wahrung der Kontinuität eine Meliorationskommission einzusetzen. Diese soll aus dem Präsidenten und vier Mitgliedern bestehen. In die Meliorationskommission können auch Personen gewählt werden, welche nicht in der Gemeinde Saas wohnhaft sind. Gemäss Art. 3, Ziff. 2, lit. a des Reglements über die Durchführung der Strukturverbesserungsmassnahmen Saas hat die Wahl des Präsidiums für die Kommission durch die Gemeindeversammlung zu erfolgen, indes die Wahl der vier weiteren Mitglieder in die Kompetenz des Gemeindevorstandes fällt. Wir hoffen Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, mit diesen Ausführungen hinreichend orientiert zu haben und erwarten eine rege Beteiligung an der Gemeindeversammlung. Mit freundlichen Grüssen GEMEINDEVORSTAND SAAS I/P
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