2015 - Amtsblatt 02

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Amtsblatt
für die Gemeinde Waldfeucht
44. Jahrgang
ausgegeben am 16. März 2015
Nr. 2/2015
Glasfaserausbau in der Gemeinde Waldfeucht
Start des Projektes
WALDFEUCHT UND BRÜGGELCHEN
Die Deutsche Glasfaser will den Kreis Heinsberg mit einem neuen, innovativen Glasfasernetz ausbauen. Die
Anschlüsse werden bis in die Häuser gelegt. Damit werden Sie u. a. mit Lichtgeschwindigkeit im Internet
surfen und hochauflösendes HD-Fernsehen empfangen können.
Die Ortschaften Haaren, Obspringen, Löcken, Braunsrath, Selsten, Hontem und Schöndorf sind nun an dieses neue Glasfasernetz angeschlossen!
Seit den Bürgerinformationsveranstaltungen in Waldfeucht und Brüggelchen gehören nun auch diese Orte
zu den projektierten Ausbaugebieten.
Der Glasfaserausbau bedeutet viel für Ihren Ort und in der Folge für die ganze Gemeinde Waldfeucht. Die
digitale Anbindung mit Glasfaser ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft.
Um angeschlossen werden zu können, benötigen wir auch hier 40% der Haushalte in diesen Ortschaften.
Als Stichtag wurde der 30. März 2015 definiert.
Entscheiden Sie sich bitte für einen der Dienstanbieter NEW oder Deutsche Glasfaser!
Jeder Haushalt, Hauseigentümer oder Mieter innerhalb des Ausbaugebietes, der sich während des Aktionszeitraums für einen Vorvertrag bei einem der Dienstanbieter entscheidet, wird bei Erreichen der 40% kostenlos angeschlossen.
Der Ortsring Waldfeucht und die Feuerwehr Brüggelchen unterstützen die Aktion! Bitte geben Sie Ihren Antrag bei diesen Institutionen ab!
Mehr Informationen:
http://www.deutsche-glasfaser.de/
www.new.de/glasfaser/
Die Gemeindeverwaltung steht ebenfalls für Informationen zur Verfügung, Tel.: 02455/39912.
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Nach den wahlrechtlichen Vorschriften erfolgte
am 6. März 2015 durch Aushang am Rathaus
folgende Bekanntmachung:
Ersatzbestimmung für
ausgeschiedenes Mitglied des Rates
der Gemeinde Waldfeucht
Das Ratsmitglied Johannes Schröders hat sein
Mandat am 26. Februar 2015 zum 28. Februar
2015 niedergelegt.
Gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes wird der
Sitz nach der Reserveliste der UBG besetzt, da
der Ausgeschiedene bei der Wahl zur Vertretung
der Gemeinde Waldfeucht für die UBG aufgetreten ist.
Als Nachfolger wird gem. § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes mit Wirkung zum 04. März
2015 Herr Frank Knoben, Auf dem Wall 44, 52525
Waldfeucht festgestellt.
Gegen diese Entscheidung kann
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher
Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl
teilgenommen haben,
sowie die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Wahlleiter
der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstraße 13,
52525 Waldfeucht, schriftlich einzureichen oder
mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Waldfeucht, den 5. März 2015
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
als Wahlleiter
Schrammen
Immer nah dran: EWV- Energieberater
kommen ins Rathaus
Der nächste Termin in Waldfeucht ist
am Mittwoch, dem 22. April 2015
Waldfeucht. Jede Menge Tipps zum Energiesparen gibt es am Mittwoch, dem 22. April 2015, im
Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Raum Nr. 11.
Dort sind dann erneut die Energieberater der
EWV zu Gast und beantworten von 14.00 Uhr bis
17.30 Uhr alle Fragen rund um die persönliche
Energielieferung.
Welcher Strom- und Erdgastarif ist für mich am
sinnvollsten? Wie kann ich beim Heizen effektiv
Energie sparen? Lohnt sich die Sanierung eines
Altbaus? Und gibt es dafür spezielle Förderprogramme? Komplexe Fragen wie diese stellen sich
interessierte Verbraucher immer wieder. Doch
meist ist es gar nicht so einfach, konkrete und
kompetente Antworten zu bekommen. Denn in der
Regel spielt die individuelle Situation des Kunden
eine wichtige Rolle beim Thema Energie – auf
viele Fragen gibt es daher keine Standardantworten.
Daher sind die Fachleute der EWV regelmäßig in
den Rathäusern der Region unterwegs. „Der persönliche Kontakt zum Kunden liegt uns sehr am
Herzen. Die Beratung betrachten wir als Service,
der unseren Kunden lange Wege erspart und es
ermöglicht, alle Anliegen direkt vor Ort zu regeln“,
erläutert Udo Müllenberg, Abteilungsleiter Vertrieb
Privatkunden bei der EWV. Im Gepäck haben die
Energieberater immer auch kostenloses Informationsmaterial zu den verschiedensten Themen.
Kompetente und individuelle Beratung sind ein
wichtiger Bestandteil des EWV-Service. Aus diesem Grund bietet die EWV neben der persönlichen Beratung vor Ort eine Reihe weiterer Optionen an. Verbraucher können zum Beispiel ins
Kundenzentrum der EWV nach Stolberg kommen,
anrufen, die Energieberater per E-Mail kontaktieren oder einen persönlichen Termin vereinbaren.
Interessiert? Dann wenden Sie sich an die kostenlose Hotline 0800 398 1000.
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Hallenbad Waldfeucht-Haaren
Öffnungs- bzw. Schließungszeiten während der Osterferien 2015
Montag
30. März 2015
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Karfreitag
bis einschl.
Ostermontag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
31. März 2015
01. April 2015
02. April 2015
03. April 2015
bis einschl.
06. April 2015
07. April 2015
08. April 2015
09. April 2015
Freitag
10. April 2015
von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
geöffnet
von 13.30 Uhr bis 21.15 Uhr
geöffnet
geschlossen
von 13.30 Uhr bis 21.15 Uhr
geöffnet
zusätzlich
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Spielenachmittag
Ab Samstag, 11. April 2015, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes Waldfeucht
zum 31.12.2013
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses des
Gemeindewasserwerkes Waldfeucht hat der Rat
der Gemeinde Waldfeucht in seiner Sitzung am
16. Dezember 2014 den von der Wirschaftsprüfungsgesellschaft HS-Regio Wirtschaftsprüfung
GmbH, Heinsberg, geprüften Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2013 mit
einer Bilanzsumme von 1.840.798,97 € sowie den
Jahresgewinn von 49.631,37 € festgestellt und
beschlossen, den Jahresgewinn auf die neue Jahresrechnung vorzutragen.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt
NordrheinWestfalen hat hierzu folgenden abschließenden
Vermerk erteilt:
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewasserwerk der Gemeinde Waldfeucht. Zur
Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum
31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH,
Heinsberg, bedient.
Diese hat mit Datum vom 28.11.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und
den Lagebericht für das Gemeindewasserwerk
Waldfeucht, Waldfeucht, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §
317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht ver-
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mittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
HS-Regio
Wirtschaftsprüfung GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie
kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung
gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung
der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben
und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO)
ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 06.02.2015
GPA NRW
Im Auftrag
Harald Debertshäuser
Die öffentlich Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3
(5) JAP DVO.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen
zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung
Waldfeucht, Zimmer 4, Lambertusstraße 13,
52525 Waldfeucht, zu den nachfolgenden Zeiten
aus:
montags bis freitags
mittwochs nachmittags
von 08.00 - 12.00 Uhr
von 13.30 - 17.30 Uhr
Waldfeucht, den 12. Februar 2015
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
Schrammen
Energieberatung der NEW im Rathaus
Eine kostenlose Energieberatung bietet die NEW
Niederrhein Energie und Wasser GmbH, die Vertriebstochter der NEW AG, ab sofort im Rathaus
in der Gemeinde Waldfeucht an.
Einmal im Quartal wird der NEW-Energieberater
Heinz Heinrichs am Infostand Fragen rund um
Energieeffizienz und Einsparmöglichkeiten beantworten. Zudem können sich die Kunden über
schnelle Internetverbindung mittels Glasfaser
informieren.
Der erste Energieberatungstermin findet am
Dienstag, dem 17. März 2015,
in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr,
Zimmer 11,
statt.
Die NEW ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit
starker Verwurzelung am Niederrhein. Zur Unternehmensgruppe
gehören mehrere Tochtergesellschaften in Mönchengladbach,
Erkelenz, Geilenkirchen, Grevenbroich, Viersen, Schwalmtal und
Tönisvorst. Die NEW beliefert rund 370.000 Kunden mit Strom,
140.000 mit Gas und 100.000 mit Wasser. Die NEW steht für eine
partnerschaftliche, regionale und innovative Energie- und Wasserversorgung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Umfassenden Service bieten die KundenCenter – online oder vor
Ort. Zu den regionalen Dienstleistungen zählen außerdem der
öffentliche Nahverkehr mit 230 Bussen sowie der Betrieb von
sieben Hallen- und Freibädern. Die NEW fördert kulturelle, soziale
und sportliche Projekte in der Region. Mit knapp 2.000 Mitarbeitern ist die NEW ein bedeutender Arbeitgeber. Von den jährlichen
Investitionen der NEW in Höhe von etwa 60 Millionen Euro profitiert in ganz erheblichem Umfang die heimische Wirtschaft als
Auftragnehmer.
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Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waldfeucht im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung
Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen:
„Der Rat beschließt, dem Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich
der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind entsprechend zu beteiligen.“
Der räumliche Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nachstehenden Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.
Ziel der Änderung ist es, die bisher bestehende „Fläche für die Landwirtschaft“ in
„überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsflächen - Gemeindestraßen“ zu ändern.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
-
Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung mit Beschreibung und
Bewertung der gegenwärtigen Um-
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weltsituation im Plangebiet sowie die
voraussichtlichen Auswirkungen und
die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung
und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen
Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Fundsachen
2 Damenuhren
1 Smartphone
3 Ringe
2 einzelne Ohrringe
1 Kette
4 Schlüsselbunde
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der
Flächennutzungsplanänderung mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht erfolgt in der Zeit
vom 23.03.2015 bis
einschließlich 24.04.2015
im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht,
Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, zu den nachfolgenden Zeiten:
montags bis freitags
und
mittwochs nachmittags
von 08.00 bis 12.00 Uhr
von 13.30 bis 17.30 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Gemeinde Waldfeucht, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht vorgebracht
werden. Die Gemeinde prüft die fristgemäß
vorgebrachten Anregungen und teilt das
Ergebnis mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über die Flächennutzungsplanänderung
(gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde
deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit
der
Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Gemeinde
Waldfeucht vom 10.03.2015, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung
Karkener Straße“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Waldfeucht, den 11.03.2015
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
Schrammen
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des
Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I
S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung
Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in
seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen:
„Der Rat beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener
Straße“ einschließlich textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, Begründung mit
Umweltbericht,
Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages, Bodengutachten und artenschutzrechtlichen Untersuchung zuzustimmen. Auf der Grundlage des Entwurfes ist
die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind entsprechend
zu beteiligen.“
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener
Straße“ ist in der Übersichtskarte durch eine
gestrichelte Linie gekennzeichnet.
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Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Verlegung der Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße Karken – Haaren an die Brauereistraße zu realisieren.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan
mit Beschreibung und Bewertung der
gegenwärtigen Umweltsituation im
Plangebiet sowie die voraussichtlichen Auswirkungen und die in Frage
kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum
Ausgleich erheblicher nachteiliger
Umweltauswirkungen
mit
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
- Bodengutachten
- Artenschutzrechtliche Untersuchung
Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des
Bebauungsplanes mit der dazugehörigen
Begründung, dem Umweltbericht, dem
Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie
der vorgenannten Unterlagen erfolgt in der
Zeit
vom 23. März 2015 bis
einschließlich 24. April 2015
im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht,
Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, zu den nachfolgenden Zeiten:
montags bis freitags
und
mittwochs nachmittags
von 08.00 bis 12.00 Uhr
von 13.30 bis 17.30 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Gemeinde Waldfeucht, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, vorgebracht werden. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt
das Ergebnis mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs.
6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können,
sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht
kannte oder nicht hätte kennen müssen und
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deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß
§ 47 VwGO gegen Bebauungspläne:
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47
VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist
unzulässig, wenn die den Antrag stellende
Person nur Einwendungen geltend macht,
die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht hat, aber hätte geltend machen
können.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Gemeinde
Waldfeucht vom 10.03.2015, den Bebauungsplan Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Waldfeucht, den 11.03.2015
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
Schrammen
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“
Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen:
„Der Rat beschließt, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ einschließlich der Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Ziel der vereinfachten Änderung ist es, die bestehenden Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Haaren, Flur 30, Flurstück 211 zu erweitern.“
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im beigefügtem Kartenauszug durch eine
Linie gekennzeichnet.
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Die Satzung einschließlich Begründung,
textlichen und zeichnerischen Festsetzungen liegt ab sofort im Rathaus der Gemeinde
Waldfeucht, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, Zimmer 6, während der nachfolgenden Zeiten
montags bis freitags
und
mittwochs nachmittags
von 08.00 bis 12.00 Uhr
von 13.30 bis 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen
wird über den Inhalt der Satzung Auskunft
erteilt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ in
Kraft.
Hinweise:
I.
Auf die Vorschriften des § 44
Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB über die Entschädigung
von durch die 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“
eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit
und das Erlöschen entsprechender
Entschädigungsansprüche
wird hingewiesen.
II.
Unbeachtlich sind gemäß § 215
Abs. 1 BauGB:
1. eine Verletzung der in § 214
Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtliche Mängel
des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit
der Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Waldfeucht unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhaltes
geltend gemacht worden sind.
III.
Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO. NRW) vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666)
in der zur Zeit geltenden Fassung kann die Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen
die
Bebauungsplanänderung
nach Ablauf eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung nicht
mehr geltend gemacht werden,
es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein
vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt.
b) die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet
Haaren“ ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden.
c) der Bürgermeister hat den
Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der
Gemeinde Waldfeucht vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Gemeinde
Waldfeucht vom 10.03.2015, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ gemäß §
10 BauGB in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung als Satzung zu erlassen, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund der §§ 44 Abs. 5
und 215 Abs. 2 BauGB und § 7 Abs. 6 Satz
2 GO NRW erforderlichen Hinweise werden
hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Waldfeucht, den 11. März 2015
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
Schrammen
10
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bocket“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen:
„Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11 „Bocket“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zu ändern (5. Änderung) - Aufstellungsbeschluss –
und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel der Änderung ist es, die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten
und Stellplätze zu ändern.“
Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bocket“ ist in der
Übersichtskarte durch eine Linie gekennzeichnet.
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Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt. Dabei werden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durch die Auslegung
des Satzungsentwurfes beteiligt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11
„Bocket“ mit der dazugehörigen Begründung
erfolgt vom
23. März 2015 bis
einschließlich 24. April 2015
im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht,
Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, Zimmer 6, während der nachfolgenden Zeiten
montags bis freitags
und
mittwochs nachmittags
von 08.00 bis 12.00 Uhr
von 13.30 bis 17.30 Uhr
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf
den Umweltbericht nach § 2 a BauGB und
auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, verzichtet.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstr.
13, 52525 Waldfeucht, Zimmer 6, vorgebracht werden. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt
das Ergebnis mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs.
6) unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder
nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß
§ 47 VwGO gegen Bebauungspläne:
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47
VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist
unzulässig, wenn die den Antrag stellende
Person nur Einwendungen geltend macht,
die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht hat, aber hätte geltend machen
können.
Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Rates der Gemeinde
Waldfeucht vom 10.03.2015, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bocket“
für die Dauer eines Monats auszulegen, wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Waldfeucht, den 11.03.2015
Gemeinde Waldfeucht
Der Bürgermeister
Schrammen
Sprechstunde des Bürgermeisters
Im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht,
Lambertusstraße 13, Zimmer 11, findet
grundsätzlich
jeden 1. Mittwoch im Monat
in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
eine Sprechstunde statt.
In dieser Sprechstunde können alle Einwohnerinnen und Einwohner Anliegen und Probleme aus den verschiedensten Bereichen
vortragen. Herr Bürgermeister Schrammen
wird sich der vorgetragenen Anliegen annehmen.
Ziel der Sprechstunde ist es, nicht nur von
bürgernaher Verwaltung zu reden, sondern
sie auch "da, wo der Schuh drückt" zu praktizieren.
Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten
bittet Herr Bürgermeister Schrammen um
telefonische
Voranmeldung
unter
02455/399-11.
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es wird bei der Gemeindeverwaltung (Rathaus), den Banken und Sparkassen sowie den Poststellen im
Gemeindegebiet zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Das Amtsblatt kann im Abonnement oder als Einzelstück gegen Erstattung der jeweiligen
Portogebühren bei der Gemeindeverwaltung Waldfeucht bezogen werden.
Herausgeber:
Bürgermeister der Gemeinde Waldfeucht, 52525 Waldfeucht - Rathaus Herstellung:
Eigendruck
Telefonverzeichnis
(Stand: März 2015)
Telefon:
(0 24 55) 3 99-0
Gemeinde Waldfeucht
E-Mail-Adresse
Internet
Telefax:
(0 24 55) 3 99 77
Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht
[email protected]
http://www.Waldfeucht.de
Zimmer 8
Bürgermeister Heinz-Josef Schrammen
3 99-10
Zimmer 9
Vorzimmer Andrea Offermanns
3 99-11
Fax
4 07 77-11
Dezernent Herbert Thißen, Allg. Vertreter des Bürgermeisters
3 99-20
Zimmer 7
Dezernat I
Dezernat II
Dezernent: Bürgermeister Heinz-Josef Schrammen
Dezernent: Herbert Thißen
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 3
Fachbereich 4
Zentrale Dienste
Finanzen
Ordnung und Soziales
Bauen
Zi.
Telefon
Fax
Zi.
4 07 77-11
Telefon
Fax
Personalangelegenheiten, Organisation und EDV
Zi.
4 07 77-43
Telefon
Fax
Kämmerei, Schul-, Kultur-,
Ordnungs-, Melde- und Gewer-
Steuer-, Liegenschafts- und
beangelegenheiten sowie Wahlen
Zi.
4 07 77-09
Telefon
Fax
4 07 77-23
Hoch- und Tiefbauangelegenheiten, Friedhof und Wasserversor-
Sportangelegenheiten
gung
10
Robert Schmitz, Fachbereichsleiter
3 99-12
13 a
Johannes Blank, Fachbereichsleiter
3 99-42
3b
Bernd Görtz, Fachbereichsleiter
3 99-30
9
Marlies Meuser
3 99-13
13
Gottfried Beiten
3 99-40
3a
Heinz-Peter Mühren
3 99-31
9
Andrea Offermanns
3 99-11
13
Marlies Esser
3 99-43
3a
Brigitte Weinsheimer
3 99-33
5
André Geffers
3 99-22
10
Sascha Reuters
3 99-19
14 a
Jasmin Lindt
3 99-41
3
Kathrin Pristat
3 99-36
6
Daniela Borg
3 99-24
14 a
Manfred Jaeger
3 99-44
3
Maria Storms
3 99-39
5
Elke Schröders
3 99-21
4
Petra Claßen
3 99-23
5
Theo Schröders
3 99-25
15
Sitzungssaal
3 99-18
Serverraum
3 99-16
14
Wilfried Poschen
3 99-51
Standesamtswesen, Wohngeld,
Kopierraum
3 99-14
14
Berti Schollbach
3 99-50
Grundsicherung, Hilfe zum Lebens-
Kasse
7
Herbert Thißen, Fachbereichsleiter
3 99-20
Allg. Vertreter des Bürgermeisters
unterhalt nach dem SGB XII, Versicherungsangelegenheiten, Renten-
Außenstellen
Außenstellen
angelegenheiten
Polizeiposten Waldfeucht
3 99-89
Hallenbad Haaren
6 24
2
Josef Schmitz
3 99-35
Außenstellen
5 24
Gemeindekindergarten Haaren
4 09
1
Andrea Bürschgens
3 99-38
Bauhof
5 31
Fax
4 07 77 54
Fax
39 81 55
3 99-80
Sekundarschule Haaren
31 01
Gemeindewasserwerk
7 57
Fax
93 04 54
Kreisjugendamt
Anna-Lena Richter
Markus Feenstra
3 99-81
Hausmeister Hubert Schmitz
9 30 92 13
Bernhard Meuffels
(01 74)
16 17 16 8
Fax
30 44
Patricia Hülsbeck
(01 73)
53 51 53 3
KGS Haaren
9 30 92 12
Fax
39 80 06