1 Amtsblatt für die Gemeinde Waldfeucht 44. Jahrgang ausgegeben am 16. März 2015 Nr. 2/2015 Glasfaserausbau in der Gemeinde Waldfeucht Start des Projektes WALDFEUCHT UND BRÜGGELCHEN Die Deutsche Glasfaser will den Kreis Heinsberg mit einem neuen, innovativen Glasfasernetz ausbauen. Die Anschlüsse werden bis in die Häuser gelegt. Damit werden Sie u. a. mit Lichtgeschwindigkeit im Internet surfen und hochauflösendes HD-Fernsehen empfangen können. Die Ortschaften Haaren, Obspringen, Löcken, Braunsrath, Selsten, Hontem und Schöndorf sind nun an dieses neue Glasfasernetz angeschlossen! Seit den Bürgerinformationsveranstaltungen in Waldfeucht und Brüggelchen gehören nun auch diese Orte zu den projektierten Ausbaugebieten. Der Glasfaserausbau bedeutet viel für Ihren Ort und in der Folge für die ganze Gemeinde Waldfeucht. Die digitale Anbindung mit Glasfaser ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft. Um angeschlossen werden zu können, benötigen wir auch hier 40% der Haushalte in diesen Ortschaften. Als Stichtag wurde der 30. März 2015 definiert. Entscheiden Sie sich bitte für einen der Dienstanbieter NEW oder Deutsche Glasfaser! Jeder Haushalt, Hauseigentümer oder Mieter innerhalb des Ausbaugebietes, der sich während des Aktionszeitraums für einen Vorvertrag bei einem der Dienstanbieter entscheidet, wird bei Erreichen der 40% kostenlos angeschlossen. Der Ortsring Waldfeucht und die Feuerwehr Brüggelchen unterstützen die Aktion! Bitte geben Sie Ihren Antrag bei diesen Institutionen ab! Mehr Informationen: http://www.deutsche-glasfaser.de/ www.new.de/glasfaser/ Die Gemeindeverwaltung steht ebenfalls für Informationen zur Verfügung, Tel.: 02455/39912. 2 Nach den wahlrechtlichen Vorschriften erfolgte am 6. März 2015 durch Aushang am Rathaus folgende Bekanntmachung: Ersatzbestimmung für ausgeschiedenes Mitglied des Rates der Gemeinde Waldfeucht Das Ratsmitglied Johannes Schröders hat sein Mandat am 26. Februar 2015 zum 28. Februar 2015 niedergelegt. Gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes wird der Sitz nach der Reserveliste der UBG besetzt, da der Ausgeschiedene bei der Wahl zur Vertretung der Gemeinde Waldfeucht für die UBG aufgetreten ist. Als Nachfolger wird gem. § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes mit Wirkung zum 04. März 2015 Herr Frank Knoben, Auf dem Wall 44, 52525 Waldfeucht festgestellt. Gegen diese Entscheidung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Waldfeucht, den 5. März 2015 Gemeinde Waldfeucht Der Bürgermeister als Wahlleiter Schrammen Immer nah dran: EWV- Energieberater kommen ins Rathaus Der nächste Termin in Waldfeucht ist am Mittwoch, dem 22. April 2015 Waldfeucht. Jede Menge Tipps zum Energiesparen gibt es am Mittwoch, dem 22. April 2015, im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Raum Nr. 11. Dort sind dann erneut die Energieberater der EWV zu Gast und beantworten von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr alle Fragen rund um die persönliche Energielieferung. Welcher Strom- und Erdgastarif ist für mich am sinnvollsten? Wie kann ich beim Heizen effektiv Energie sparen? Lohnt sich die Sanierung eines Altbaus? Und gibt es dafür spezielle Förderprogramme? Komplexe Fragen wie diese stellen sich interessierte Verbraucher immer wieder. Doch meist ist es gar nicht so einfach, konkrete und kompetente Antworten zu bekommen. Denn in der Regel spielt die individuelle Situation des Kunden eine wichtige Rolle beim Thema Energie – auf viele Fragen gibt es daher keine Standardantworten. Daher sind die Fachleute der EWV regelmäßig in den Rathäusern der Region unterwegs. „Der persönliche Kontakt zum Kunden liegt uns sehr am Herzen. Die Beratung betrachten wir als Service, der unseren Kunden lange Wege erspart und es ermöglicht, alle Anliegen direkt vor Ort zu regeln“, erläutert Udo Müllenberg, Abteilungsleiter Vertrieb Privatkunden bei der EWV. Im Gepäck haben die Energieberater immer auch kostenloses Informationsmaterial zu den verschiedensten Themen. Kompetente und individuelle Beratung sind ein wichtiger Bestandteil des EWV-Service. Aus diesem Grund bietet die EWV neben der persönlichen Beratung vor Ort eine Reihe weiterer Optionen an. Verbraucher können zum Beispiel ins Kundenzentrum der EWV nach Stolberg kommen, anrufen, die Energieberater per E-Mail kontaktieren oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Interessiert? Dann wenden Sie sich an die kostenlose Hotline 0800 398 1000. 3 Hallenbad Waldfeucht-Haaren Öffnungs- bzw. Schließungszeiten während der Osterferien 2015 Montag 30. März 2015 Dienstag Mittwoch Donnerstag Karfreitag bis einschl. Ostermontag Dienstag Mittwoch Donnerstag 31. März 2015 01. April 2015 02. April 2015 03. April 2015 bis einschl. 06. April 2015 07. April 2015 08. April 2015 09. April 2015 Freitag 10. April 2015 von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet von 13.30 Uhr bis 21.15 Uhr geöffnet geschlossen von 13.30 Uhr bis 21.15 Uhr geöffnet zusätzlich 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Spielenachmittag Ab Samstag, 11. April 2015, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes Waldfeucht zum 31.12.2013 Auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gemeindewasserwerkes Waldfeucht hat der Rat der Gemeinde Waldfeucht in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 den von der Wirschaftsprüfungsgesellschaft HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, geprüften Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 1.840.798,97 € sowie den Jahresgewinn von 49.631,37 € festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen hat hierzu folgenden abschließenden Vermerk erteilt: Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewasserwerk der Gemeinde Waldfeucht. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, bedient. Diese hat mit Datum vom 28.11.2014 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Gemeindewasserwerk Waldfeucht, Waldfeucht, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht ver- 4 mittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 06.02.2015 GPA NRW Im Auftrag Harald Debertshäuser Die öffentlich Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 (5) JAP DVO. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Waldfeucht, Zimmer 4, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, zu den nachfolgenden Zeiten aus: montags bis freitags mittwochs nachmittags von 08.00 - 12.00 Uhr von 13.30 - 17.30 Uhr Waldfeucht, den 12. Februar 2015 Gemeinde Waldfeucht Der Bürgermeister Schrammen Energieberatung der NEW im Rathaus Eine kostenlose Energieberatung bietet die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, die Vertriebstochter der NEW AG, ab sofort im Rathaus in der Gemeinde Waldfeucht an. Einmal im Quartal wird der NEW-Energieberater Heinz Heinrichs am Infostand Fragen rund um Energieeffizienz und Einsparmöglichkeiten beantworten. Zudem können sich die Kunden über schnelle Internetverbindung mittels Glasfaser informieren. Der erste Energieberatungstermin findet am Dienstag, dem 17. März 2015, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr, Zimmer 11, statt. Die NEW ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit starker Verwurzelung am Niederrhein. Zur Unternehmensgruppe gehören mehrere Tochtergesellschaften in Mönchengladbach, Erkelenz, Geilenkirchen, Grevenbroich, Viersen, Schwalmtal und Tönisvorst. Die NEW beliefert rund 370.000 Kunden mit Strom, 140.000 mit Gas und 100.000 mit Wasser. Die NEW steht für eine partnerschaftliche, regionale und innovative Energie- und Wasserversorgung und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Umfassenden Service bieten die KundenCenter – online oder vor Ort. Zu den regionalen Dienstleistungen zählen außerdem der öffentliche Nahverkehr mit 230 Bussen sowie der Betrieb von sieben Hallen- und Freibädern. Die NEW fördert kulturelle, soziale und sportliche Projekte in der Region. Mit knapp 2.000 Mitarbeitern ist die NEW ein bedeutender Arbeitgeber. Von den jährlichen Investitionen der NEW in Höhe von etwa 60 Millionen Euro profitiert in ganz erheblichem Umfang die heimische Wirtschaft als Auftragnehmer. 5 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waldfeucht im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen: „Der Rat beschließt, dem Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“ Der räumliche Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nachstehenden Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Ziel der Änderung ist es, die bisher bestehende „Fläche für die Landwirtschaft“ in „überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsflächen - Gemeindestraßen“ zu ändern. Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor: - Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung mit Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigen Um- 6 weltsituation im Plangebiet sowie die voraussichtlichen Auswirkungen und die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Fundsachen 2 Damenuhren 1 Smartphone 3 Ringe 2 einzelne Ohrringe 1 Kette 4 Schlüsselbunde Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht erfolgt in der Zeit vom 23.03.2015 bis einschließlich 24.04.2015 im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, zu den nachfolgenden Zeiten: montags bis freitags und mittwochs nachmittags von 08.00 bis 12.00 Uhr von 13.30 bis 17.30 Uhr Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Waldfeucht, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht vorgebracht werden. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Bekanntmachungsanordnung: Der Beschluss des Rates der Gemeinde Waldfeucht vom 10.03.2015, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Waldfeucht, den 11.03.2015 Gemeinde Waldfeucht Der Bürgermeister Schrammen Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen: „Der Rat beschließt, dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ einschließlich textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Landschaftspflegerischen Fachbeitrages, Bodengutachten und artenschutzrechtlichen Untersuchung zuzustimmen. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“ Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ ist in der Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. 7 Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Verlegung der Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße Karken – Haaren an die Brauereistraße zu realisieren. Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor: - Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der gegenwärtigen Umweltsituation im Plangebiet sowie die voraussichtlichen Auswirkungen und die in Frage kommenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen mit Landschaftspflegerischen Fachbeitrag - Bodengutachten - Artenschutzrechtliche Untersuchung Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht, dem Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie der vorgenannten Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 24. April 2015 im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, zu den nachfolgenden Zeiten: montags bis freitags und mittwochs nachmittags von 08.00 bis 12.00 Uhr von 13.30 bis 17.30 Uhr Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Waldfeucht, Zimmer 6, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, vorgebracht werden. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und 8 deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne: Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Bekanntmachungsanordnung: Der Beschluss des Rates der Gemeinde Waldfeucht vom 10.03.2015, den Bebauungsplan Nr. 59 „Umgehung Karkener Straße“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Waldfeucht, den 11.03.2015 Gemeinde Waldfeucht Der Bürgermeister Schrammen Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen: „Der Rat beschließt, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ einschließlich der Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung als Satzung zu beschließen. Ziel der vereinfachten Änderung ist es, die bestehenden Baugrenzen auf dem Grundstück Gemarkung Haaren, Flur 30, Flurstück 211 zu erweitern.“ Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im beigefügtem Kartenauszug durch eine Linie gekennzeichnet. 9 Die Satzung einschließlich Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen liegt ab sofort im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, Zimmer 6, während der nachfolgenden Zeiten montags bis freitags und mittwochs nachmittags von 08.00 bis 12.00 Uhr von 13.30 bis 17.30 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ in Kraft. Hinweise: I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. II. Unbeachtlich sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB: 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Waldfeucht unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. III. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO. NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die Bebauungsplanänderung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt. b) die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden. c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Waldfeucht vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachungsanordnung: Der Beschluss des Rates der Gemeinde Waldfeucht vom 10.03.2015, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Industrie- und Gewerbegebiet Haaren“ gemäß § 10 BauGB in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung als Satzung zu erlassen, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund der §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB und § 7 Abs. 6 Satz 2 GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Waldfeucht, den 11. März 2015 Gemeinde Waldfeucht Der Bürgermeister Schrammen 10 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bocket“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 wie folgt beschlossen: „Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 11 „Bocket“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zu ändern (5. Änderung) - Aufstellungsbeschluss – und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ziel der Änderung ist es, die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten und Stellplätze zu ändern.“ Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bocket“ ist in der Übersichtskarte durch eine Linie gekennzeichnet. 11 Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Dabei werden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Auslegung des Satzungsentwurfes beteiligt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bocket“ mit der dazugehörigen Begründung erfolgt vom 23. März 2015 bis einschließlich 24. April 2015 im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, Zimmer 6, während der nachfolgenden Zeiten montags bis freitags und mittwochs nachmittags von 08.00 bis 12.00 Uhr von 13.30 bis 17.30 Uhr Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2 a BauGB und auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, verzichtet. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht, Zimmer 6, vorgebracht werden. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Hinweis zu Normenkontrollanträgen gemäß § 47 VwGO gegen Bebauungspläne: Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO gegen diesen Bebauungsplan ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Bekanntmachungsanordnung: Der Beschluss des Rates der Gemeinde Waldfeucht vom 10.03.2015, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bocket“ für die Dauer eines Monats auszulegen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Waldfeucht, den 11.03.2015 Gemeinde Waldfeucht Der Bürgermeister Schrammen Sprechstunde des Bürgermeisters Im Rathaus der Gemeinde Waldfeucht, Lambertusstraße 13, Zimmer 11, findet grundsätzlich jeden 1. Mittwoch im Monat in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr eine Sprechstunde statt. In dieser Sprechstunde können alle Einwohnerinnen und Einwohner Anliegen und Probleme aus den verschiedensten Bereichen vortragen. Herr Bürgermeister Schrammen wird sich der vorgetragenen Anliegen annehmen. Ziel der Sprechstunde ist es, nicht nur von bürgernaher Verwaltung zu reden, sondern sie auch "da, wo der Schuh drückt" zu praktizieren. Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bittet Herr Bürgermeister Schrammen um telefonische Voranmeldung unter 02455/399-11. Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es wird bei der Gemeindeverwaltung (Rathaus), den Banken und Sparkassen sowie den Poststellen im Gemeindegebiet zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Das Amtsblatt kann im Abonnement oder als Einzelstück gegen Erstattung der jeweiligen Portogebühren bei der Gemeindeverwaltung Waldfeucht bezogen werden. Herausgeber: Bürgermeister der Gemeinde Waldfeucht, 52525 Waldfeucht - Rathaus Herstellung: Eigendruck Telefonverzeichnis (Stand: März 2015) Telefon: (0 24 55) 3 99-0 Gemeinde Waldfeucht E-Mail-Adresse Internet Telefax: (0 24 55) 3 99 77 Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht [email protected] http://www.Waldfeucht.de Zimmer 8 Bürgermeister Heinz-Josef Schrammen 3 99-10 Zimmer 9 Vorzimmer Andrea Offermanns 3 99-11 Fax 4 07 77-11 Dezernent Herbert Thißen, Allg. Vertreter des Bürgermeisters 3 99-20 Zimmer 7 Dezernat I Dezernat II Dezernent: Bürgermeister Heinz-Josef Schrammen Dezernent: Herbert Thißen Fachbereich 1 Fachbereich 2 Fachbereich 3 Fachbereich 4 Zentrale Dienste Finanzen Ordnung und Soziales Bauen Zi. Telefon Fax Zi. 4 07 77-11 Telefon Fax Personalangelegenheiten, Organisation und EDV Zi. 4 07 77-43 Telefon Fax Kämmerei, Schul-, Kultur-, Ordnungs-, Melde- und Gewer- Steuer-, Liegenschafts- und beangelegenheiten sowie Wahlen Zi. 4 07 77-09 Telefon Fax 4 07 77-23 Hoch- und Tiefbauangelegenheiten, Friedhof und Wasserversor- Sportangelegenheiten gung 10 Robert Schmitz, Fachbereichsleiter 3 99-12 13 a Johannes Blank, Fachbereichsleiter 3 99-42 3b Bernd Görtz, Fachbereichsleiter 3 99-30 9 Marlies Meuser 3 99-13 13 Gottfried Beiten 3 99-40 3a Heinz-Peter Mühren 3 99-31 9 Andrea Offermanns 3 99-11 13 Marlies Esser 3 99-43 3a Brigitte Weinsheimer 3 99-33 5 André Geffers 3 99-22 10 Sascha Reuters 3 99-19 14 a Jasmin Lindt 3 99-41 3 Kathrin Pristat 3 99-36 6 Daniela Borg 3 99-24 14 a Manfred Jaeger 3 99-44 3 Maria Storms 3 99-39 5 Elke Schröders 3 99-21 4 Petra Claßen 3 99-23 5 Theo Schröders 3 99-25 15 Sitzungssaal 3 99-18 Serverraum 3 99-16 14 Wilfried Poschen 3 99-51 Standesamtswesen, Wohngeld, Kopierraum 3 99-14 14 Berti Schollbach 3 99-50 Grundsicherung, Hilfe zum Lebens- Kasse 7 Herbert Thißen, Fachbereichsleiter 3 99-20 Allg. Vertreter des Bürgermeisters unterhalt nach dem SGB XII, Versicherungsangelegenheiten, Renten- Außenstellen Außenstellen angelegenheiten Polizeiposten Waldfeucht 3 99-89 Hallenbad Haaren 6 24 2 Josef Schmitz 3 99-35 Außenstellen 5 24 Gemeindekindergarten Haaren 4 09 1 Andrea Bürschgens 3 99-38 Bauhof 5 31 Fax 4 07 77 54 Fax 39 81 55 3 99-80 Sekundarschule Haaren 31 01 Gemeindewasserwerk 7 57 Fax 93 04 54 Kreisjugendamt Anna-Lena Richter Markus Feenstra 3 99-81 Hausmeister Hubert Schmitz 9 30 92 13 Bernhard Meuffels (01 74) 16 17 16 8 Fax 30 44 Patricia Hülsbeck (01 73) 53 51 53 3 KGS Haaren 9 30 92 12 Fax 39 80 06
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