Gemeinde Berg im Drautal 9771 Berg im Drautal Nr. 121 Lfd . Nr. 1/20 15 Seite 1 zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Berg im Drautal Sitzu ngst ag : Sitzu ngsort: Beg inn : Ende: Dienstag, 07. April 2015 Gemeindeamt Berg im Drautal - Sitzungssaal 18.30 Uhr 19.30 Uhr ANWESENDE: Vo rsitzen der: Bgm. Ing. Ferd inand Huet er W olfga ng Krenn Stot t er Cl audia Mosser Joh an nes Tie fn ig Michael Eb enberger Andreas Jes ter Wolfga ng Micheier Mag. Reiner Ersatzmitglieder: Ranacher Simone Haßler M ag. Pet er Dün hofen Michael Lau segger Gernot SPÖ UBL UBL Glanzer Elke UBL Sattl egger Thomas ÖVP Ha ßler Bea t e Wugge nig Elisab eth Durd evic Drazan ÖVP ÖVP ÖVP Kre nn El isa beth We iß Hermann Seywa ld Adolf ÖVP ÖVP BFB Urbaner Helmu t Sat t legger Corn elia Kri smayer Bern adette BFB BFB BFB Fritzer Josef Herregger Gu ntram SPÖ SPÖ Fritzer Chri stine UBL UBL M enti l Gerhard Herregger M att hias Ebenberger M artin Nicht entschuldigt : We iters anw esend: Schriftführer : ÖVP ÖVP ÖVP BFB BFB BFB Auern ig Sylvia Entschuldigt: ÖVP ÖVP ÖVP BFB SPÖ UBL Bezirks haup t mann Dr. Klau s Brandner Ob ermo ser Josef-R aimu nd Die Sitzung des Gemeinderates wu rde ord nungsgemäß , nach den Bestimmungen des § 35 (1 ) der K-AGO mit nachstehender Tagesordnung einberufen. Die Ladu ng zur Sitzung erfolgte am 16.03.2 015 per RSb-Brief. Es wurden ke in e Einwend ungen gegen die Tagesordn ung erhoben. Die Sitzung ist öffentl ich! Seite 2 Konstituierende Gemeinderatssitzung - Dienstag, 07 , Apnl2015 1. 2. 3. 4. Angelobung der neugewäh lten Gemeinderatsmitglieder gemä ß § 21 Abs . 3 K-AGO Angel obung des neugewäh lten Bürgermeisters gemäß § 25 Abs. 1 K-AGO Angelobung der Ersatzmitglieder des Gemeinderates gemäß § 21 Abs. 4 K-AGO Wahl der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzm itglieder gemäß § 24 K-AG O 5. Angelobung der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzm itglieder gemäß § 24 K-AGO 6. Bildu ng und Wahl der Ausschüsse gem äß § 26 K-AGO 7. Bestell ung Mitglied u. Ersatzmitglied in die Grundverkehrskomm ission gemäß § 11 K-G VG 8. Bestell ung Mitglied u. Ersatzmitglied in die Ortsbildpflegekomm ission gemäß § 11 K-OBG 9. Bestellung Mitglieder u. Ersatzmitglieder in die Schl ichtu ngsstelle für Wildschadensangelegenheiten gemäß § 77 K-JG 10. Bestell ung Mitglieder u. Ersatzmitglieder in den Wartu ngsverband Abwasseren tsorgu ng Oberes Drautal-WSS Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der wiedergewä hlte Bürgermei ster Ing . Ferd inand Hueter übernimmt de n Vorsitz, begrüßt Herrn BeZirkshauptmann Dr. Klaus Bra ndn er, die Mitglieder und Ersatzmitglieder des neugewä hlten Gemeinderates der Gemeinde Berg im Drautal und di e Zuhörer und eröffn et die Sitzung um 18.30 Uhr. Bgm. Hueter: Es ist immer wieder etwas Feierliches und Schönes, eine Angelobung vornehmen zu dürfen. Ich wünsche den J'vfandatarinnen und klandataren in ihrer neuen Funktion Pflichtbewusstsein, Unparteilichkeit und Fingerspitzengejiihl. Durch konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat und durch das Hintanstellen von Parteiinteressen möge jedelr Einzelne seinen Beitrag zu einer fimktionierenden Gemeinde leisten und damit zum Wohle aller beitragen. Wir haben bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass durch ein gutes Miteinander ein Groß teil der GRBeschlüsse einstimmig gefasst werden konnten. I Bestellung der Protokollfertiger Protokollunterfertiger: Wolfgang Krenn und Michael Dünhofen I Anfragen und Anträge Folgende TOP sind noch in die heutige Sitzung mit aufzunehmen: • Bestellung Mitglied u. Ersatzmitglied im Tourismusverband Berg im Drautal gemäß § 18 K-TG (als TOP 11 ) • Bestellung Mitglied u. Ersatzmitglied im Abfallwirtschaftsverband Westkärnten gemäß § 42 K-AWO (a ls TOP 12) Abstimmungsergebnis: 15 Für-Stimmen I TOP 1 Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder (gemäß § 21 Abs . 3 K-AGO) Nach Begi nn der ersten Sitzu ng des neugewä hlten Gemeinderates legen die Mitglieder des Gemeinderates vor dem Gemeinderat in die Hand des Bürgermeisters folgendes Gelöbnis (gemäß § 21 Abs . 3 K-AGO) durch die Worte "Ich gelobe" ab: .. Ich gelobe, der Velj'assung. der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten. die Gesetze zu beachten, fü r die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu eljiillen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wo hl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu förde rn. " Der neue Gemeinderat der Gemeinde Berg im Drautal setzt sich nach parteiintern vorg enommenen Umreihungen wie folgt zu sa mmen: OVP Ing. Ferdinand Hu ete r Wolfga ng Krenn Claud ia Stotter Johannes Mosser Alois Tiefni g Andreas Ebenberger BFB Wolfga ng Jester Gerhard Mentil Mag. Reiner Micheier Simone Ranacher SPO Mag. Peter Haßl er Matthi as Herregger UBL Michae l Dünhofen Gern ot Lausegger Elke Glanze r (sieh e BEILAGE A!) Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Hr. Bezirkshauptmann Seite 3 Konstituierende Gemeinderatssitzung . Dienstag, 07. April 2015 I TOP 2 Angelobung des neugewählten Bürgermeisters (gemäß § 25 Abs, 1 K-AGO) Herr Ing. Ferdinand Hueter, von der Gemeindewahlbehörde am 1. März 2015 als gewählt erklärter Bürgermeister der Gemeinde Berg im Drautal, legt vor dem Gemeinderat in die Hand des Bezirkshauptmannes das im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis ab: " feh gelobe, der Verjässung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu elfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zufärdern. " (siehe BEILAGE B!) Der Bezirkshauptmann übergibt den Vorsitz wieder an den Hr. Bürgermeister I TOP 3 Angelobung der Ersatzmitglieder des Gemeinderates (gemäß § 21 Abs. 4 K-AGO) Die neugewählten Ersatzmitglieder des Gemeinderates legen gemäß § 21 Abs. 4 K-AGO vor dem Gemeinderat in die Hand des Bürgermeisters das vorgeschriebene Gelöbnis durch die Worte "Ich gelobe" ab: ., fch gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, jür die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zufördern . ., Die Ersatzmitalieder des Gemeinderates lauten wie folat· OVP Thomas Sattlegger Beate Haßler Elisabeth Wuggenig Drazan Durdevic Elisabeth Krenn Hermann Weiß BFB Adolf Seywald Helmut Urbaner Cornelia Sattlegger Bernadette Krismayer SPO Josef Fritzer Guntram Herreqqer UBL Christine Fritzer Sylvia Auerniq Martin Ebenberger (siehe BEILAGE Cl) TOP 4 Wahl der Vize bürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder (gemäß § 24 K-AGO) Gemäß § 22 K-AGO besteht der Gemeindevorstand aus dem Bürgermeister und zwei Vizebürgermeistern und in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwo hnern auch aus weiteren Mitgliedern. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes beträgt - in Gemeinden mit 15 Mitgliedern des GR - vier (4) Mitglieder. Die Mitglieder teilen sich It. GR-Wahlergebnis vom 01.03.2015 wie folgt auf: 2 ÖVP, 1 BIß, 1 UBL Die im Sinne des § 24 Abs. 2 der K-AGO vorschlagsberechtigten Gemeinderatsparteien bringen ihre Wahlvorschläge für die Funktionen der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes ein, woraufhin der Vorsitzende die genannten Personen für gewählt erklärt. Der neue Gemeindevorstand setzt sich demnach wie folat zusammen' 1. Vizebürgermeister: Wolfgang Krenn (ÖVP) Ersatzmitglied: 2. Vizebürgermeister: Ersatzmitglied: Sonst, Mitglied des GV: Wolfgang Jester (BFB) Michael Dünhofen (UBL) Claudia Stotter (ÖVP) Reiner Micheier (BFB) Ersatzmitglied: Gernot Lausegger (UBL) Sonst, Mitglied des GV: Bgm. Ing. F. Hueter (ÖVP) Ersatzmitglied: Andreas Ebenberger (ÖVP) (Siehe BEILAGE O!) Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den Hr. Bezirkshauptmann TOP 5 Angelobung der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder (gemäß § 24 K-AGO) a) Die Vizebürgermeister Wolfgang Krenn und Wolfgang Jester legen vor dem Gemeinderat in die Hand des Bezirkshauptmannes das im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis ab. Der Bezirkshauptmann übergibt den Vorsitz wieder an den Hr. Bürgermeister b) Die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ersatzmitglieder legen vor dem Gemeinderat in die Hand des Bürgermeisters da s im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis ab. I TOP 6 Bildung und Wahl der Ausschüsse (gemäß § 26 K-AGO) Gemäß § 26 K-AGO hat der Gemeinderat mit Meh rheit die Zahl der erforderlichen Ausschüsse, ihren Wirkungskreis und die Zahl ihrer Mitglieder festzusetzen. Ein Ausschuss muss mindestens drei Mitglieder haben. Konstitu ierende Gemeinderatssitzung . Die nstag, 07. April 2015 Seite 4 Zwischen den Gemeinderatsfraktionen wurde bereits am 24.03.2015 eine Vereinbarung zu r Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse sowie der Besetzung der Obmannfunktionen getroffen. Die Ausschüsse werden mit 5 Personen besetzt (2 ÖVP, 1 BfB, 1 UBL, 1 SPÖ). Wahlvorgang: a) es werden insgesa mt vier Ausschüsse festgesetzt, und zwar: I Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung (Kassenprüfungs- und Kontrollausschuss) I Ausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwi rtschaft I Familien - Soziales und Umwelt I Ausschuss fü r touristische Angelegenheiten I Partnerschaft und Kultur I Ausschuss für bauliche Angelegenheiten und Gewerbe b) die Zahl der Mitglieder je Ausschuss wird mit fünf (5) festgesetzt c) für die Besetzung der jeweiligen Obmannfunktion der gebildeten Ausschüsse hat jede Gemeinderatspartei das Recht auf Einbringung eines Wahlvorschlages d) Wah l der Obmänner - ausgenommen den Kontrollausschuss (die Einbringung des Wahlvorschlages steht gemäß § 26 Abs. 4 K-AGO der stärksten im Gemeindevorstand nicht vertretenen Gemeinderatspartei zu = SPÖ) und der sonstigen Mitglieder der Ausschüsse: Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung (Kassen prüfungs- und Kontrollausschuss) Obmann: Mitglieder: Mag. Peter Hassler (SPO) AlaisTielnig (ÖVP) Jahannes Masser (ÖVP) Gernat Lausegger (UBL) Reiner Micheier (BFB) Ausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft I Familien - Soziales und Umwelt Obmann: Mitglieder: Ausschuss für touristische Angelegenheiten I Partnerschaft und Kultur Obmann: Mitglieder: Ausschuss für Obmann: Mitglieder: Michael Dünhofen (UBL) Simone Ranacher (B FB) Claudia StaUer (ÖVP.) Johannes Mosser (OVP) MaUhias Herregger (S PÖ) WalfQanQ Jester (BFB) Wolfgang Krenn (OVP) Andreas Ebenberger (ÖVP) Elke Glanzer (UBL) Mag . Peter Haßler (SPÖ) Bgm. Ing. F. Hueter (OVP) Wallgang Krenn (ÖVP) Gerhard Mentil (BFB) Gemüt Lausegger (UBL) Matthias Herregger (SPÖ) bauliche Angelegenheiten und Gewerbe Abstimmungsergebnis: 15 Für-Stimmen Bgm. Hueter: Die Arbeit in den Ausschüssen ist eine sehr verantwortungsvolle aber zug/eich auch eine sehr interessante Aufg abe. feh wünsche allen viel DIa/gi I TOP 7 Bestellung Mitglied u. Ersatzmitglied in die Grundverkehrskommission gemäß § 11 K-GVG Nach den Bestimmungen des § 11 des Ktn. Grundverkehrsgesetzes 2002 - K-GVG ist in jeder Gemeinde vom Gemeinderat ein in Kärnten selbständig erwerbstätiger Landwirt als Mitglied im Sinne des Abs. 2 lit. d zu bestellen. Für jedes Mitglied der Grundverkehrskommission ist in gleicher Weise ein Ersatzmitglied zu bestellen. • • Mitglied : Andreas Ebenberger (ÖVP) Ersatz: Michael Dünhofen (UBL) Abstimmungsergebnis: 13 Für-Stimmen Befan en Ebenber er Andreas u. Dünhofen Michael TOP 8 Bestellung Mitglied u. Ersatzmitglied in die Ortsbildpflegekommission gemäß § 11 K-OBG Zur Beratung der Gemeinden in der Frage der Ortsbi ldpflege ist gemäß § 11 K-OBG bei jeder Bezirkshauptmannschaft eine Ortsbildpflegekommission ei nzurichten. Die Ortsbi ldpflegeküm mission besteht aus einem Vorsitzenden und einem stä ndigen Mitglied (von der Landesreg ierung zu bestellen). Der Gemeinderat jeder Gemeinde hat aus dem Kreis der Personen, die mit den Fragen der Ortsbildpflege in dieser Gemeinde besonders vertraut sind, auf die Dauer der Funktionsperiode des Gemeinderates ein nichtständiges Mitglied der Ortsbildpflegekommissio n zu bestellen. • Mitglied: Gerhard Mentil (B FB) • Ersatz: Elke Glanzer (UB L) Abstimmungsergebnis: 14 Für-Stimmen Befangen Glanzer Elke I Konstituierende Gemeinderatssitzung - Dienstag, 07 April 2015 Seite 5 TOP 9 Bestellung Mitglieder u. Ersatzmitglieder in die Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten gemäß § 77 K-JG Gemäß § 77 K·JG Ist In Jeder Gemeinde eine Schlichtungssteile für Wildschadensangelegenheiten einzurichten. Die Schlichtungsstelle besteht aus drei Mitgliedern : für ein Mitglied kommt der Kärntner Jägerschaft das Vorschlagsrecht zu; ein Mitglied ist aus dem Kreis der Mitglieder des Ausschusses für Angelegenheiten der Land- u. Forstwirtschaft und ein Mitglied aus dem Kreis der Personen , die weitere Mitglieder eines Jagdverwaltungsbeirates sind, zu bestellen. Bei der Bestellung ist darauf Bedacht zu nehmen , dass jedenfalls ein Mitglied nicht das Recht zu jagen haben darf. • Mitglied: Andreas Ebenberger (ÖVP) • Ersatz: Johannes Mosser (ÖVP) Abstimmungsergebnis: 13 Für-Stimmen Befangen Ebenberger u. Mosser TOP 10 Bestellung Mitglieder u. Ersatzmitglieder in den Wartungsverband Abwasserentsorgung Oberes Drautal-WSS LI. Statuten des Wartungsverbandes Abwasserentsorgung Oberes Drautal - Weissensee werden die Verbandsmitglieder a) im Vorstand durch die jeweiligen Bürgermeister der betreffenden Mitgliedsgemeinde oder ein anderes bevollmächtigtes Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde vertreten. b) Jede Mitgliedsgemeinde ist berechtigt, drei Personen in die Mitgliederversammlung zu entsenden. c) In den Rechnungsprüferausschuss wird von jeder Mitgliedsgemeinde ein Mitglied entsendet, welches nicht Mitglied des Verbandsvorstandes sein darf. • Vorstandsmitglied: Tiefnig Alois (ÖVP) • Mietgliederversammlung: Glanzer Elke (UBL), Hassler Peter (SPÖ) und Urbaner Helmut (BFB) • Rechnungsprüfer: Micheier Reiner (BFB) Abstimmungsergebnis: 10 Für-Stimmen Befangen Tiefnig, Glanzer, Hassler, Urbaner u. Micheier I TOP 11 Bestellung Mitglied und Ersatzmitglied im TVB Berg im Drautal gemäß § 18 K-TG Gemäß § 18 K-TG hat der Gemeinderat jeder Gemeinde, auf die sich der Tourismusverband ausstreckt, den Bürgermeister oder das für die Angelegenheiten des Tourismus zuständige Mitglied des Gemeindevorstandes als Vertreter sowie einen Stellvertreter zu entsenden. • Jester Wolfgang (BFB) • Ersatz: Glanzer Elke (UBL) Abstimmungsergebnis: 13 Für-Stimmen Befangen Jester u. Glanzer I TOP 12 Bestellung Mitglied und Ersatzmitglied im AWV Westkärnten gemäß § 42 K-AWO LI. K-AWO § 42, Ziffer (1) ist über Beschluss des Gemeinderates der Bürgermeister oder jeweils ein anderes Mitglied des Gemeinderates sowie ein Ersatzmitglied in den Verbandsrat des Abfallwirtschaftsverbandes zu entsenden. • Ing. Ferdinand Hueter (ÖVP) • Ersatz: Dünhofen Michael (UBL) Abstimmungsergebnis: 13 Für-Stimmen Befangen Hueter u. Dünhofen Abschließend ersucht der Vorsitzende noch um eine kurze Stel lungnahme der jeweiligen Fraktionsführer . Krenn Wolfgang: Zuerst bedanke ich mich bei meinen Fraktionsmitgliedern für die Bereitschaft zur Mitarbeit l Mein Ansinnen ist, dass wir reine Sachpolitik betreiben. Leidenschaftliche Meinungsaustausche, wenn sie der Sache dienen, sind angebracht. Gewisse Dinge werden ganz einfach auch öfter anzusprechen und solange zu diskutieren sein, bis am Ende eine vernünftige Lösung für alle herauskommt. Wir sollten jedenfalls immer auf gleicher Ebene miteinander kommunizieren, damit wir uns auch hinterher in die Augen schauen können. Jester Wolfgang: Wir wollen weiterhin, wie schon in den vergangenen sechs Jahren, überparteilich für die Gemeinde eintreten. Unser vorrangiges Ziel wird es sein, den Tourismus als größte Einnahmequelle unserer Gemeinde mit vollem Einsatz wieder anzukurbeln. Die Gemeinsamkeit über die Parteigrenzen hinweg muss im Vordergrund stehen, dann bin ich überzeugt, dass wir die uns gesteckten Ziele auch erreichen werden. Dünhofen Michael: Da wir als UBL neu im Gemeinderat vertreten sind, ersuchen wir zu Beginn um die nötige Nachsicht der Kolleginnen und Kollegen. Es wird sicherlich eine bestimmte Zeit erfordern, bis wir uns eingearbeitet haben . Ich kann aber versprechen, dass wir uns das nötige Wissen unverzüglich aneignen Seite 6 Konstituierende Gemeinderatssitzung . Dienstag , 07 . April 2015 werden. Mich freut es , dass so viel Jugend im GR vertreten ist. Die Gelöbnisformel mit dem Satz "die Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfü//en"soll uns stets als Vorbild dienen l Hassler Peter: Ich bedanke mich bei meinen Fraktionsmitgliedern für die geleistete Arbeit in der Vergangenheit und freue mich auf die zukünftigen Aufgaben. Da wir als kleinste GR-Partei bei gewissen Entscheidungen zum "Zünglein an der Waage" werden könnten, steht für uns fest: Der Zusammenhalt hat in jedem Fall im Vordergrund zu stehen, wir werden versuchen uns einzubringen und überall konstruktiv mitzuarbeiten. Ich wünsche uns allen sechs gute Jahre l BH Dr. Brandner: Ich sehe , dass sich Gottseidank alle Parteien einvernehmli ch zeigen. Der Wahlkampf ist vorbei , jetzt geht es an die Arbeit. Was ich Ihnen mit auf den Weg geben will: Untergriffe in der täglichen Zusammenarbeit zu unterlassen, das Gegenüber als Mensch zu achten und auch anderslautende Meinungen zuzulassen. Jede(r) Mandatarln ist für das gewählt, für das was heute gelobt wu rde: unparteiisch und uneigennützig für die Gemeinde zu arbeiten. Dem Herrn Bürgermeister wünsche ich eine gute Hand bei seinen Entscheidungen und den Mandatarinnen und Mandataren alles Gute! Bgm. Hueter: Danke dem Herrn BeZirkshauptmann Dr. Brandner für die feierliche Angelobung! Zum Woh le der Gemeinde da sein , sollen wir uns ganz fest vornehmen. Wir müssen versuchen , die großen Aufgaben, wie z. B. den Bau der B100, gemeinsam und ohne Zwistigkeiten anzugehen. Egal welche Variante zur Ausführung gelangt - die Trassenführung muss für die Gemeinde Berg die beste Lösung darstellen! Ein weiterer großer Brocken ist die MZW-Haus Sanierung - gewisse Dinge si nd nach 40 Jahren zwangsläufig zu erneuern bzw. zu überholen l Diese zwei Sachen müssen wir aus dem pol itischen Hick-Hack heraushalten. Jede(r) Mandatar(in) soll nach der Umsetzung der Vorhaben mit Stolz sagen können , wir haben das gemeinsam geschafft! In Zeiten , wo überall gespart werden muss und die Finanzmittel immer knapper werden, haben wir sicher spannende Diskussionen vor uns - ich bin aber überzeugt, dass wir mit gemeinsamer Anstrengung etwas Sinnvolles daraus machen können. Ich gratuliere den GR-Mitgliedern und ersuche alle, motiviert und engagiert für die Gemeinde einzutreten , fair zu diskutieren und auch anderslautende Meinungen über Parteigrenzen hinweg zu akzeptieren. Ich wünsche uns eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit! Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und bei BezIrkshauptmann Dr Brandner und beendet die Sitzung um 19.30 Uhr. Vorgelesen, genehmigt und gefertigt: Bürgermeister Schriftführer
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