Kundeninformation zur Anlieferung von Bodenaushub auf der

Technische Dienste · Gülichstr. 2 · 75179 Pforzheim
Kundenanschrift
Stadt Pforzheim
Technische Dienste
Gülichstr. 2 · 75179 Pforzheim
Bearbeitet von:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Carolin Wahl
07231 39-1572
07231 39-1015
[email protected]
Datum: 24. März 2015
Kundeninformation
zur Anlieferung von Bodenaushub auf der
Erddeponie Hohberg
Formblatt „Erklärung über die Herkunft von Bodenaushub“
Gemäß Deponieverordnung (DepV) und unserer abfallrechtlichen Genehmigung, sind wir als Betreiber der
Erddeponie Hohberg verpflichtet, uns die Unbedenklichkeit des angelieferten Bodenaushubs nachweisen zu
lassen. Zugelassen ist die Ablagerung von Bodenaushaub, der die Zuordnungswerte der Bodenqualität bis
max. Z0* nach VwV-Boden (Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als
Abfall eingestuftem Bodenmaterial) einhält.
Aus diesem Grunde wird ab 13.04.2015 die „Erklärung über die Herkunft von Bodenaushub“ eingeführt.
Für jede Baumaßnahme muss vom Abfallerzeuger und dem Transporteur eine Erklärung über die Herkunft
des Bodenaushubs ausgefüllt werden. Die Abwicklung mehrerer Anlieferungen eines Bauvorhabens über
ein einziges Formular ist möglich.
1.
Erdaushub, bei dem es keine herkunftsbedingten Anhaltspunkte für eine Schadstoffbelastung gibt
„grüne Wiese“ (DepV §8 Abs. 8)
Die ausgefüllte Herkunftserklärung ist vor der ersten Anlieferung des Bodenaushubes bei uns zur Prüfung
einzureichen. Die geprüfte Erklärung wird Ihnen in der Regel innerhalb 3 Werktage nach Eingang bei uns
zurückgesendet und ist sodann bei der Anlieferung direkt beim Wiegemeister auf dem Entsorgungszentrum
Hohberg abzugeben. Ist dort dann die Annahmekontrolle des angelieferten Bodenaushubs plausibel, wird
der Bodenaushub sofort angenommen.
2
2.
Erdaushub, bei dem Anhaltspunkte vorliegen, dass schädliche Verunreinigungen enthalten sind
(z.B. aus Gewerbeflächen, Straßensanierungen)
Ablauf wie unter 1.
Darüberhinaus ist zusammen mit der Herkunftserklärung für den Bodenaushub eine Deklarationsanalyse
nach VwV-Boden (Einhaltung der Zuordnungskriterien nach Tabelle 6-1; fachkundige Probenahme und
akkreditiertes Labor) einzureichen.
Bei Kleinmengen bis 2 m³ (4 t) kann auf eine Analyse verzichtet werden.
Sämtliche Unterlagen sind bei den Technischen Diensten, Gülichstr. 2, 75179 Pforzheim einzureichen oder
per Mail an [email protected] zu senden. Eine Annahme erfolgt erst nach Prüfung und Zustimmung.
Das Formblatt „Erklärung über die Herkunft von Bodenaushub“ steht zum downloaden unter
http://www.abfallwirtschaft-pforzheim.de/abfallwirtschaft/downloads/
Anlage: Formblatt „Erklärung über die Herkunft von Bodenaushub“
Konto Abfallgebühren:
Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Sparkasse Pforzheim Calw (BLZ 666 500 85) Kto. Nr. 705 705,
IBAN: DE 24 6665 0085 0000 7057 05, SWIFT-BIC: PZHSDE66
Lieferanschrift:
Am Waisenhausplatz 26
75172 Pforzheim
Pforzheim im INTERNET!
Http://www.pforzheim.de
Sprechzeiten:
montags-freitags 7.30 – 12.00 Uhr
donnerstags
13.30 – 18.00 Uhr