Rundbrief zur Abschlussprüfung der 10. Klassen

Lobkowitz
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Neues aus der Lobkowitz - Realschule Neustadt a. d. Waldnaab
für die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen sowie deren Eltern
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Neustadt, 27. März 2015
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen stehen kurz vor der Abschlussprüfung
und damit vor dem Realschulabschluss. Die folgenden Informationen sollen Ihnen den
Ablauf noch einmal verdeutlichen. Um dieses Schreiben übersichtlich zu halten, beschränkt es sich auf die wichtigsten Gesichtspunkte. Noch umfassendere Informationen
finden sich in der Realschulordnung, v. a. in den Paragraphen 66 bis 85. Natürlich stehen Ihnen und Ihren Söhnen bzw. Töchtern auch die Schulleitung, die Klassenleiter, der
Beratungslehrer sowie die in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrer für Fragen
zur Verfügung.
1. Terminplan für die Abschlussprüfung: siehe letzte Seite
2. Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern
Die Jahresfortgangsnoten werden am Dienstag, 19.05.2015, ab 08:00 Uhr durch den
Klassenleiter bekannt gegeben. Nach der Realschulordnung kann in einem Vorrückungsfach, das nicht Prüfungsfach ist, vor dem Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung eine
freiwillige mündliche Prüfung abgelegt werden, wenn die Leistungen im jeweiligen Fach mit
der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind. Schülerinnen und Schüler, die sich
dieser freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen möchten, werden gebeten, sich unmittelbar nach der Notenbekanntgabe bis spätestens nach der ersten Stunde im Konrektorat bei
Herrn Mühlbauer zu melden. Die mündlichen Prüfungen in Nichtprüfungsfächern finden am
Freitag, 22.05.2015, ab 08:00 statt; eine Prüfung dauert jeweils 20 Minuten.
3. Ablauf der schriftlichen Prüfungen
Die Abschlussprüfung findet in der Sporthalle statt (Ausnahmen: Sprechfertigkeitsprüfung in
Französisch, Speaking Test in Englisch, schriftliche Prüfung in Physik und praktische sowie
schriftliche Prüfung in Haushalt und Ernährung); die jeweiligen Prüfungstage und -zeiten sind
dem Terminplan (letzte Seite) zu entnehmen. Die Schülerinnen und Schüler finden sich jeweils mindestens 20 Minuten vor Prüfungsbeginn beim Prüfungsraum ein. Die Plätze werden
ausgelost. Außer den benötigten Utensilien und den jeweils zugelassenen Hilfsmitteln darf
nichts auf den Platz im Prüfungsraum mitgenommen werden. Handys sind vor der Prüfung
auszuschalten und bei der Aufsicht abzugeben. Sie werden nach der Prüfung wieder ausgehändigt.
-2Als Hilfsmittel sind zulässig:
Deutsch:
- Rechtschreibwörterbuch (z.B. Duden): Dieses soll selbst mitgebracht werden.
Mathematik und Physik:
- zugelassene Formelsammlung
- netzunabhängiger, graphikfähiger Taschenrechner (darf nicht programmierbar sein)
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen:
- Kontenplan nach dem Industriekontenrahmen (ausschließlich von der Schule gestellt)
Verlassen des Prüfungsraumes:
Während der schriftlichen Prüfung darf der Prüfling den Prüfungsraum nur mit Erlaubnis einer der aufsichtführenden Lehrkräfte verlassen; die Erlaubnis kann jeweils nur einem Prüfling erteilt werden.
4.
Unerlaubte Hilfe („Unterschleif“)
Bedient sich ein Prüfling unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu, so wird die Note
„6" erteilt und die Arbeit abgenommen. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung.
Ebenso kann verfahren werden, wenn diese Handlungen zum fremden Vorteil unternommen
werden.
In schweren Fällen des Unterschleifs wird der Prüfling von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt dann als nicht bestanden.
Wird ein entsprechender Sachverhalt erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so wird die
betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit „6" bewertet und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend berichtigt. In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären, ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen.
5.
Verhinderung
Erkrankungen, welche die Teilnahme eine Schülerin oder eines Schülers an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die
Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
Für solche Fälle gibt es einen Nachtermin im September.
Hat sich eine Schülerin oder ein Schüler einer Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen,
so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht
gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfung und hat dabei das Versäumnis selbst
zu vertreten, so wird die Note „6“ erteilt.
6. Prüfungsergebnis – mündliche Prüfung in Prüfungsfächern – Notenausgleich
Am Dienstag, 07. Juli 2015, werden ab 08:00 Uhr die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung bekannt gegeben. Am selben Tag, bis zum Ende der ersten Stunde, müssen
sich die betroffenen Schülerinnen und Schüler zur mündlichen Prüfung anmelden.
Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote
ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag.
Schülerinnen und Schüler können sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und vorläufige Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre.
Die Schülerinnen bzw. Schüler müssen sich der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn der
Leistungsstand nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch die Jahresfortgangsnoten
und die Noten der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint.
-3Die mündlichen Prüfungen in Prüfungsfächern finden am Montag, 13. Juli 2015, ab 08:00
Uhr statt; eine Prüfung dauert jeweils 20 Minuten.
Bei der Festsetzung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die
Note der (eventuellen) mündlichen Prüfung einfach.
Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden bei Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder
Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird. Bei
Gesamtnote 6 in Deutsch kann kein Notenausgleich gewährt werden.
Notenausgleich:
Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5
in zwei Vorrückungsfächern (jeweils keine weitere Note 5 oder 6 in einem Vorrückungsfach!)
wird bei
- Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach
- Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
- mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern
Notenausgleich gewährt.
Kein Notenausgleich kann also z. B. gewährt werden bei Gesamtnote 5 in drei Vorrückungsfächern oder einmal Note 5 und einmal Note 6 in Vorrückungsfächern.
7. Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
Eine bestandene Abschlussprüfung kann einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden.
Soll zu diesem Zweck auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so darf dies nur im
unmittelbar folgenden Schuljahr geschehen und bedarf der Genehmigung des Schulleiters.
Der Antrag hierzu ist bis 20. Juli 2015 durch die Erziehungsberechtigten einzureichen.
8. Verabschiedung
Wir möchten Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte hiermit herzlich zu den Abschlussfeierlichkeiten am Donnerstag, 23. Juli 2015, einladen:
Ökumenischer Gottesdienst um 17:00 Uhr in der Klosterkirche St. Felix in Neustadt
Entlassfeier mit Zeugnisübergabe um 18:00 Uhr in der Aula der Lobkowitz- Realschule
Abschlussball um 20:00 Uhr in der Stadthalle Neustadt
In der Hoffnung auf einen harmonischen und erfolgreichen Verlauf der kommenden
Wochen und einen erfolgreichen Realschulabschluss für Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn
verbleibe ich mit den besten Grüßen
Ihr
Johannes Koller
Realschuldirektor
Abschlussprüfung 2015
Terminplan für Schülerinnen und Schüler, 1.Teil
Mo 23.03.15
Di 24.03.15
Mi 25.03.15
Do 26.03.15
ab 08:00
ab 08:00
ab 08:00
ab 08:00
AP Englisch: Speaking Test
AP Englisch: Speaking Test
AP Englisch: Speaking Test
AP Englisch: Speaking Test
Mo 11.05.15
Di 12.05.15
Mi 13.05.15
Fr 15.05.15
Fr 15.05.15
08:30 – 12:30
08:30 – 12:30
08:30 – 12:30
08:30 – 12:30
13:30
Praktische Prüfung in HE
Praktische Prüfung in HE
Praktische Prüfung in HE
Praktische Prüfung in HE
Notenschluss
Di 19.05.15 08:00
Fr 22.05.15 ab 8:00
Mo 08.06.15 08:00
Do 11.06.15 08:00 – 12.50
Fr 12.06.15 08:00 – 12:50
Mo 15.06.15
Di 16.06.15
Mi 17.06.15
Do 18.06.15
Fr 19.06.15
08:00 – 12:05
08:00 – 12:05
08:30 – 10:40
08:00 – 12:00
08:30 – 11.15
Mo 22.06.15 08:30 – 11:00
Di 23.06.15 08:30 – 10:30
Mi 24.06.15 08:30 – 10:30
Do 25.06.15
Fr 26.06.15 08:30 – 10:00
Notenbekanntgabe, Meldung zu den freiwilligen
mündlichen Prüfungen in Nichtprüfungsfächern
Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern
Bekanntgabe der neu festgesetzten
Jahresfortgangsnoten
Sprechfertigkeitsprüfung in Französisch
Sprechfertigkeitsprüfung in Französisch
Unterricht in Prüfungsfächern
Unterricht in Prüfungsfächern
Schriftliche Prüfung in Französisch
Schriftliche Prüfung in Deutsch
Schriftliche Prüfung in Englisch
Schriftliche Prüfung in Mathematik
Schriftliche Prüfung in
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen
Schriftliche Prüfung in Physik
unterrichtsfrei
Schriftliche Prüfung in Haushalt und Ernährung