Abschlussprüfung - Ursulinen Realschule

Informationen und wichtige Hinweise zur Abschlussprüfung 2016
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen der 10. Klassen,
am Mittwoch, 22.06.2016, beginnen die schriftlichen Abschlussprüfungen. Die Sprechfertigkeitsprüfung in Englisch
und die Praktische Prüfung im Fach Haushalt und Ernährung (Gruppe III b) werden die Mädchen schon vorher mit
Erfolg absolvieren. Die Sprechfertigkeitsprüfung in Französisch beginnt am 13. Juni 2016. Aus diesem Grund darf ich
Sie / euch auf wichtige Termine und Details der Prüfung hinweisen. Euch, liebe Schülerinnen, wünsche ich für die
nächsten Wochen und Monate noch viel Ausdauer, Geduld, das nötige Quäntchen Glück, Gottes Segen und vor allem
viel Erfolg bei euren Prüfungen.
Mit herzlichen Grüßen
Johannes Dieckmann, Schulleiter
1. Abschlussprüfung 2016
Verbindliche Prüfungsmaßnahmen und Termine
Termin
Aufgabe
Mo
14.03. – 17.03.
Sprechfertigkeitsprüfung in Englisch
Di
31.05. – 02.06.
Praktische Prüfung im Fach Haushalt und Ernährung (Gruppe III b)
Di
07.06.
Di
07.06.
Mitteilung der Jahresfortgangsnoten an die Schülerinnen und Meldung zu möglichen
mündlichen Prüfungen in Nichtprüfungsfächern
Fr
10.06.
Freiwillige mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern
Mo
13.06. – 17.06.
Sprechfertigkeitsprüfung in Französisch DELF B1
Mi
22.06.
8:35 – 11:00 Uhr: Schriftliche Abschlussprüfung FRANZÖSISCH
Do
23.06.
8:00 – 12:00 Uhr: Schriftliche Abschlussprüfung DEUTSCH
Fr
24.06.
8:40 – 11:30 Uhr: Schriftliche Abschlussprüfung ENGLISCH
Mo
27.06.
8:30 – 11:00 Uhr: Schriftliche Abschlussprüfung MATHEMATIK I / II
Di
28.06.
8:30 – 10:30 Uhr: Schriftliche Abschlussprüfung BwR
Mi
29.06.
8:30 – 10:30 Uhr: Schriftliche Abschlussprüfung PHYSIK
Do
30.06.
8:30 – 10:00 Uhr: Schriftliche Abschlussprüfung HAUSHALT UND ERNÄHRUNG
Mo
04.07. – 08.07.
Tanzkurs
Di
12.07.
Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen und praktischen Prüfungen
Meldung zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern
Bücherabgabe, bis auf die Bücher für die mündliche Prüfung
Mi
13.07.
Bekanntgabe des Zeitplans für die mündlichen Prüfungen
Fr
15.07.
Mündliche Prüfungen, restliche Schülerinnen haben frei
Sa
16.07.
Abschlussball
Mi
20.07.
Bücherbasar (Verkauf eigener Prüfungsvorbereitungshefte, usw. /
Generalprobe Abschlussfeier / Gottesdienst
Fr
22.07.
Gottesdienst und Entlassfeier
Alle Schülerinnen, die am Tanzkurs teilnehmen, haben in der restlichen Zeit unterrichtsfrei.
2. Pünktlichkeit
Der Terminplan für die schriftliche und mündliche Prüfung muss genau eingehalten werden; die Anwesenheitspflicht
beginnt 20 Minuten vor Prüfungsbeginn, falls keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.
Nach § 68 RSO finden die gleichen Prüfungen in ganz Bayern zur gleichen Zeit statt. Die Prüfungszeiten sind vom
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht festgelegt; kommt eine Schülerin aus Gründen, die sie zu vertreten
hat, zu spät, bedeutet dies einen Verlust an Arbeitszeit. Eine Verlängerung der Prüfung aus den genannten Gründen
ist nicht möglich.
3. Verhalten nach der schriftlichen Prüfung
Ich möchte Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte besonders darum bitten, auf Ihre Töchter einzuwirken sowohl in
angemessener und ordentlicher Kleidung zu den Prüfungen und der Entlassfeier zu erscheinen als auch ein entsprechendes Verhalten an der Schule und in der Öffentlichkeit nach den Prüfungen zu zeigen. Bei aller verständlichen Freude über das Ende der Prüfungen hoffen wir, dass unsere Abschlussschülerinnen durch ihr Auftreten in der
Schule und in der Öffentlichkeit ihren Familien und unserer Schule Ehre machen.
4. Mündliche Prüfungen
In Nichtprüfungsfächern
Teilnahme:
Die Meldung ist freiwillig, muss aber schriftlich und mit Elternunterschrift erfolgen.
Voraussetzungen:
a) Die Jahresfortgangsnote ist unklar und der Prüfungsausschuss hat sich für die schlechtere
Note entschieden oder
b) in einem Vorrückungsfach (Nichtprüfungsfach!) besteht Note 5 oder 6.
Prüfungsstoff:
Stoff der 10. Klasse, auch Grundwissen!
Dauer:
In der Regel 20 Minuten
Wertung:
Der Prüfungsausschuss setzt aufgrund des Ergebnisses und der Gesamtleistung während des
Jahres die Fortgangsnote erneut fest.
In Prüfungsfächern
Teilnahme:
Voraussetzung:
Die Meldung ist freiwillig, muss aber schriftlich und mit Elternunterschrift erfolgen.
Unterscheiden sich die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote um 1 oder 3 Stufen, soll
die mündliche Prüfung das Endergebnis klären. In Ausnahmefällen können Prüflinge verpflichtend eingewiesen werden.
Prüfungsstoff:
Stoff der 10. Klasse, auch Grundwissen!
Dauer:
In der Regel 20 Minuten
Wertung:
Ergibt zusammen mit der doppelt gewichteten Note der schriftlichen Abschlussprüfung die
Gesamtprüfungsnote.
5. Notenbildung
Gesamtprüfungsnote: § 72 RSO
„Bei der Festsetzung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die Note der mündlichen
Prüfung einfach. Zur Note der schriftlichen Prüfung zählen in den Fächern Englisch und Französisch die Noten der
Prüfungen zur Kommunikationsfähigkeit.“
Gesamtnote:
„Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im
Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag.“
Notenausgleich: § 73 RSO
„Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern kann bei



Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach
oder Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder
mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern
Notenausgleich gewährt werden…“
„Notenausgleich kann nicht gewährt werden bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch, ferner dann, wenn neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 vorliegt.“
6. Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Voraussetzung
Die Abschlussprüfung gilt als nicht bestanden, wenn das erzielte Ergebnis die Voraussetzungen für einen Notenausgleich nicht erfüllt oder wenn ein Notenausgleich durch den Prüfungsausschuss nicht gewährt wird. In diesem Fall
erhält die Schülerin ein Jahreszeugnis, das die Leistungen des Schuljahres ohne Einbeziehung der Abschlussprüfung
enthält und folgende Bemerkung: „Die Schülerin hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen.“
Wiederholen der Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Wer die Abschlussprüfung wiederholen darf, darf auch die
10. Klasse wiederholen, wenn dies der Schulleiter genehmigt und wenn die Schülerin bei der Wiederholung die
Höchstausbildungsdauer (8 Schuljahre an weiterführenden Schulen) nicht überschreitet.
Freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung:
§ 75, Abs. 1: „Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll dabei auch die 10.
Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung des Schulleiters.“
Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung:
Schüler, denen bereits aufgrund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Abschlussprüfung nicht teil.
Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten
Am 02.08.2016 können die Schülerinnen auf Antrag Einsicht in ihre Prüfungsarbeiten erhalten. Anträge auf Einsichtnahme erhalten die Mädchen im Sekretariat. Anträge bitte bis zum 20. Juli 2016 im Sekretariat abgeben.
7. Wichtige Bestimmungen
Erkrankungen:
Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen:
Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses zu verlangen. Für unvermeidbar versäumte
Teile der Abschlussprüfung oder bei längerer Erkrankung sind im September Termine vorgesehen.
Hat sich eine Schülerin einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die
Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden.
Schuldhaftes Versäumnis:
Versäumt eine Schülerin schuldhaft eine Prüfung, so wird diese mit Note 6 bewertet.
Unterschleif:
RSO § 78 Abs. 1 mit 4
(1) Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn
der Prüfung. Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremden Vorteil unternommen werden.
(2) In schweren Fällen wird der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.
(3) Wird ein Tatbestand nach Absatz 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit Note 6 zu bewerten und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend zu berichtigen. In
schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen.
(4) Die Entscheidung in den Fällen der Absätze 1 mit 3 trifft der Prüfungsausschuss.
Handys sind während der Abschlussprüfung im gesamten Schulbereich verboten!
Äußere Form der Prüfungsarbeiten:
Gemäß Schulordnung wird die äußere Form einer schriftlichen Arbeit mit bewertet. Dies gilt auch für die Abschlussprüfung!
Zugelassene Hilfsmittel:
Mathematik:
Physik:
Rechnungswesen:
Deutsch:
Formelsammlung, Taschenrechner, Zeichengeräte
Formelsammlung, elektronischer Taschenrechner
elektronischer Taschenrechner, Kontenrahmen (IKR)
Duden bzw. Rechtschreiblexikon
8. Praktische Hinweise für die Prüfungstage
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Freie Tage zur intensiven Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nutzen.
Erholung vom Lernen in Beschäftigungen suchen, die Ruhe und Konzentration fördern. (Bewegung, frische
Luft und ausreichend Schlaf sind das A und O. Handy- oder TV-‚Nutzung vermeiden!)
Ausgeschlafen zur Abschlussprüfung kommen.
Die bei der Prüfung benötigten Materialien (vgl. Hilfsmittel) am Tag vorher zuverlässig bereitlegen. Auch die
Funktion rechtzeitig überprüfen und ggf. Ersatz beschaffen.
Als Federmäppchen am Prüfungstag einen durchsichtigen Beutel benutzen. Jacken, Taschen, Handys, etc.
werden im Stühlelager abgelegt. Für die Prüfung dürfen die Schreibutensilien, zugelassene Hilfsmittel und
die Brotzeit (Bitte PET-Flaschen benutzen!) nur in durchsichtigen Plastikbeuteln bzw. – täschchen aufbewahrt werden.
Ein ausreichendes, gesundes Frühstück schafft eine gute Grundlage für die Prüfung.
Hände weg von Beruhigungs- oder Aufputschmitteln. Arzneimittel nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes einnehmen.
9. Pädagogisches Gutachten für den Übertritt an das Gymnasium
Schülerinnen die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums eintreten. Die
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist gemäß § 31 GSO neben dem mittleren Schulabschluss
ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg
des Gymnasiums bestätigt wird.
Bitte beantragen Sie das pädagogische Gutachten bei Bedarf bis zum 01.07.2016 bei der Klassenleitung Ihrer Tochter.
Das pädagogische Gutachten wird Ihrer Tochter zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgehändigt. Es ist bei der
verbindlichen Anmeldung dem aufnehmenden Gymnasium vorzulegen. Wenn Ihre Tochter die Einführungsklasse am
Gymnasium besuchen möchte, müssen Sie sich bitte Anfang Februar ein Voranmeldeformular im Sekretariat unserer Schule abholen, das bis 22.02.2016 wieder dort abgegeben werden muss.
10. Abschlussfeier
Um der Verabschiedung einen würdigen Rahmen zu geben, veranstaltet die Schule am
Freitag, den 22. Juli 2016 um 14:15 Uhr eine Abschlussfeier
im Magnobonus-Markmiller-Saal,
Äußere Passauer Str. 60, 94315 Straubing,
zu der Sie, liebe Eltern, aber ggf. auch Geschwister und enge Verwandte herzlich eingeladen sind. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass in diesem Jahr aufgrund der hohen Zahl der Abschlussschülerinnen nur zwei Begleitpersonen
pro Schülerin an der Abschlussfeier teilnehmen können und wir aus Platzgründen in den Magnobonus-MarkmillerSaal ausweichen.
An diesem Tag erhalten die Schülerinnen auch das Realschulabschlusszeugnis, sie werden damit offiziell aus der Realschule entlassen.
Bereits um
11:00 Uhr findet ein Gottesdienst
in der Kirche St. Josef
(Rennbahnstr. 28, 94315 Straubing)
für Sie und die Schülerinnen statt, zu dem Sie ebenfalls recht herzlich eingeladen sind. Ich
würde mich freuen, wenn möglichst viele an diesem Gottesdienst teilnehmen könnten.
Eine persönliche Einladung erhalten Sie noch.
In der Zwischenzeit von ca. 12:15 Uhr bis 14:15 Uhr ist Zeit, um z.B. gemeinsam Mittagessen zu gehen. Parallel dazu
gestaltet die SMV ab 13:15 Uhr im Foyer des Magnobonus-Markmiller-Saals einen Sektempfang, zu dem Sie nach
dem Essen gerne kommen können.
Am
Samstag, 16.07.2016 findet um 20:00 Uhr der Abschlussball 2016 in der
Josef-von-Fraunhoferhalle
statt. Die Organisation übernimmt die Tanzschule Seidel.
11. Jahresbericht
Mit der Abschlussmappe halten die Schülerinnen auch heuer wieder einen Jahresbericht, der neben den Fotos aller
Schülerinnen sowie der Lehrer auch über die Aktivitäten und Ereignisse des vergangenen Jahres berichtet. Da die
Schule nur einen Teil der Druckkosten übernehmen kann, bitte ich Sie, Ihrer Tochter für den Jahresbericht 4,00 € bis
spätestens 19.02.2016 mitzugeben.
------------------------------------------(Bitte bis 19.02.2016 beim Klassenleiter abgeben!) -----------------------------------------Name:
Klasse:
Wir haben die Hinweise für die Abschlussklassen zur Kenntnis genommen.
An der Abschlussfeier und am Schlussgottesdienst nehmen wir mit _____ Personen teil. (Bitte zählen Sie Ihre Tochter
nicht mit.)
Ort, Datum
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten