ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen am 11./12. April 2015 Bulletin Nr. 1 vom 9. April 2015 zur genehmigten Ausschreibung ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen am 11./12. April 2015 DMSB-Reg.-Nr. 2/2015 vom 12.11.2014 Ab sofort gelten folgende Änderungen und Ergänzungen (Änderungen sind kursiv gedruckt) Kapitel I Sportliches Reglement 6. Organisation 6.2 Sportorganisation Artikel 6.2 wird wie folgt geändert: „…. Streiche: med. Einsatzleiter Setze: med. Einsatzleiter med. Einsatzleiter Dr. Helmut Herrmann, Boppard Dr. Achim Kornemann, Meckenheim Peter Beurschgens,Stromberg Artikel 6.2 wird wie folgt ergänzt: Leiter Streckensicherung Anwärter Frank Becker, Wipperfürth“ 6.3 Sportkommissare Artikel 6.3 wird wie folgt ergänzt: „…. Sportkommissars Anwärterin Dorothee Krauthausen, Eschweiler“ 6.4 Technische Kommissare Artikel 6.4 wird wie folgt ergänzt: „Das Kollegium der Technischen Kommissare setzt sich wie folgt zusammen: Obmann: Karl-Heinz Loibl, Hoffeld Technische Kommissare aus dem Bereich ADAC Nordrhein: Herbert Fussen, Bad Münstereifel Manfred Malberg, Ratingen Wolf von Barby, Köln Armin Kolmsee, Wiehl Klaus von Barby, Köln Hendrik Westerhoff, Grevenbroich Technische Kommissars Anwärterin: Birgit Rübsam, Bergisch Gladbach“ 9. Nennungsschluss / Nennungen / Nennbestätigung Artikel 9. wird um folgenden Artikel ergänzt: „9.2.9 DMSB Sponsor-Card Gemäß DMSB-Lizenzbestimmungen, Artikel 38 (1), ist die Verwendung einer DMSB Sponsor-Card möglich/zulässig.“ Artikel 18 Boxen, Boxenstop Art. 18.2.4 Mindestboxenzeit sportliches Reglement Der Artikel 18.2.4 wird wie folgt geändert: „….. A Mindestboxenzeit (sec) Gefahrene für 1. Boxenstopp nach Runde Rennstart 265 11 247 10 228 9 210 8 192 7 174 6 156 5 138 4 120 3 102 2 84 1 B Mindestboxenzeit (sec) ab 2.Boxenstopp nach Rennstart 257 239 220 202 184 166 148 130 112 94 76 (….) Vorstehende Regelung wird nach einer Renndauer von 4h Stunden und 30 Minuten außer Kraft gesetzt.“ Artikel 28 Allgemeine Fahrvorschriften und Verhaltensregeln Art. 28.6 Artikel 28.6 wird wie folgt geändert: „Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse: 30 km/h Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird in der Boxengasse elektronisch überwacht.“ Artikel 28 wird um folgenden Artikel ergänzt: „Art. 28.10 Slow Zones Gemäß dem DMSB-Beschluss vom 07.04.2015 werden in den Bereichen: Hocheichen/Flugplatz, Schwedenkreuz sowie Döttinger Höhe/Antoniusbuche permanente Slow Zones mit Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet (200 km/h bzw. 250 km/h). Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden durch Hinweistafeln angezeigt sowie durch die eingesetzten FLASH LIGHTS (Flag Masters) mit weißen LEDs. 29. Flaggenzeichen / Flag Masters / Flash Lights Artikel 29. wird wie folgt geändert: „….. Bei Dunkelheit werden die Flaggenzeichen durch Leuchttafeln ersetzt, mit Ausnahme der CODE 60 Flagge. Die beim ADAC Zurich 24h-Rennen eingesetzten FLASH LIGHTS (Flag Masters) haben die Bedeutung einer einzeln geschwenkten gelben Flagge. Hinweis: Beachte auch Artikel 28.10“ Gemäß der DMSB genehmigten 24h-Ausschreibung 2015, mit Genehmigungs-Nr. 01/2015 vom 11.11.2014: Kapitel III Technische Bestimmungen der Fahrzeuggruppen: Artikel 4 Technische Bestimmungen der Klasse Cup 1 und Cup 5 Art. 4.1 Klassen Cup 1 und Cup 5 Artikel 4.1 wird wie folgt ergänzt: „…. Klasse Cup 5, BMW M235i Racing Cup „Es gelten die vom DMSB genehmigten technischen Bestimmungen des BMW M235i Racing Cup 2015, sowie evtl. Bulletins und Ergänzungen. Artikel 2.7 Räder (Radschlüssel + Felge) und Reifen des technischen Reglements wird wie folgt für das ADAC 24h Qualifikationsrennen und das 24h-Rennen wie folgt modifiziert / gilt mit folgender Abweichung entsprechend: Gekennzeichnete angefahrene Slick-Reifen von dem ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen dürfen nur beim ADAC 24h-Rennen verwendet werden. Gekennzeichnete angefahrene Reifen von dem ADAC 24h-Rennen dürfen zusätzlich im Rahmen des BMW M235i Racing Cup´s bei VLN 3 gefahren werden. Gekennzeichnete Slick-Reifen, die noch unbenutzt sind, können bei Goodyear Dunlop Tires Gemany GmbH neu gekennzeichnet werden.“ Anlage 1 der Ausschreibung Technische Bestimmungen für die Gruppe 24h-Spezial 15. Karosserie 15.1.1 Artikel 15.1.1 wird wie folgt geändert: „Für die Ansaugluft und/oder Kühlluft des Motors ist ausschließlich eine Luftzuführung über die serienmäßigen Karosserieöffnungen, über den Frontspoiler und/oder die in Artikel 15.5 (Motorhaube) erlaubten Öffnungen zulässig. Nachträglich aufgesetzte Lufthutzen, an welchem Karosserieteil auch immer, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Zum Zwecke der Durchführung von Ansaug – und / oder Kühlluft ist eine lokale Modifikation der Karosserie gestattet. Diese Modifikationen müssen sich auf ein Minimum beschränken. Entsprechende Modifikationen sind jedoch nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter zulässig. Für Fahrzeuge mit Heckmotor siehe auch Art. 15.7.“ Anlage 5 der Ausschreibung wird wie folgt geändert: „... Für alle Fahrzeuge der Klassen SP6 / SP7 / SP8 / SP8T mit einer gültigen Anerkennung als Fahrzeug mit seriennahem Motor wird die maximal zulässige Motorleistung um 5% reduziert. Es gelten die nachfolgend aufgeführten maximal zulässigen Motorleistungen. Die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten maximal zulässigen Motorleistung liegt in der Verantwortung der Teilnehmer. Maximalleistung seriennahe Motoren (PS) Gewicht SP6 / SP7 / SP8 / SP8T 1200 kg 1250 kg 1300 kg 1350 kg 1400 kg >1400 kg 419 PS 438 PS 466 PS 494 PS 521 PS 549 PS …“ Köln, den 9. April 2015 Gez. Walter Hornung Rennleiter DMSB genehmigt am 09.04.2015: Michael Günther Sportdirektor
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