Bulletin Nr. 1 vom 9. April 2015 zur genehmigten Ausschreibung

ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen am 11./12. April 2015
Bulletin Nr. 1 vom 9. April 2015
zur genehmigten Ausschreibung
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen am 11./12. April 2015
DMSB-Reg.-Nr. 2/2015 vom 12.11.2014
Ab sofort gelten folgende Änderungen und Ergänzungen
(Änderungen sind kursiv gedruckt)
Kapitel I
Sportliches Reglement
6. Organisation
6.2 Sportorganisation
Artikel 6.2 wird wie folgt geändert:
„….
Streiche:
med. Einsatzleiter
Setze:
med. Einsatzleiter
med. Einsatzleiter
Dr. Helmut Herrmann, Boppard
Dr. Achim Kornemann, Meckenheim
Peter Beurschgens,Stromberg
Artikel 6.2 wird wie folgt ergänzt:
Leiter Streckensicherung Anwärter
Frank Becker, Wipperfürth“
6.3 Sportkommissare
Artikel 6.3 wird wie folgt ergänzt:
„….
Sportkommissars Anwärterin
Dorothee Krauthausen, Eschweiler“
6.4 Technische Kommissare
Artikel 6.4 wird wie folgt ergänzt:
„Das Kollegium der Technischen Kommissare setzt sich wie folgt zusammen:
Obmann:
Karl-Heinz Loibl, Hoffeld
Technische Kommissare aus dem Bereich ADAC Nordrhein:
Herbert Fussen, Bad Münstereifel
Manfred Malberg, Ratingen
Wolf von Barby, Köln
Armin Kolmsee, Wiehl
Klaus von Barby, Köln
Hendrik Westerhoff, Grevenbroich
Technische Kommissars Anwärterin:
Birgit Rübsam, Bergisch Gladbach“
9. Nennungsschluss / Nennungen / Nennbestätigung
Artikel 9. wird um folgenden Artikel ergänzt:
„9.2.9 DMSB Sponsor-Card
Gemäß DMSB-Lizenzbestimmungen, Artikel 38 (1), ist die Verwendung einer DMSB Sponsor-Card
möglich/zulässig.“
Artikel 18 Boxen, Boxenstop
Art. 18.2.4 Mindestboxenzeit sportliches Reglement
Der Artikel 18.2.4 wird wie folgt geändert:
„…..
A
Mindestboxenzeit (sec)
Gefahrene
für 1. Boxenstopp nach
Runde
Rennstart
265
11
247
10
228
9
210
8
192
7
174
6
156
5
138
4
120
3
102
2
84
1
B
Mindestboxenzeit (sec)
ab 2.Boxenstopp nach
Rennstart
257
239
220
202
184
166
148
130
112
94
76
(….)
Vorstehende Regelung wird nach einer Renndauer von 4h Stunden und 30 Minuten außer Kraft
gesetzt.“
Artikel 28 Allgemeine Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
Art. 28.6
Artikel 28.6 wird wie folgt geändert:
„Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse: 30 km/h
Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wird in der Boxengasse elektronisch überwacht.“
Artikel 28 wird um folgenden Artikel ergänzt:
„Art. 28.10 Slow Zones
Gemäß dem DMSB-Beschluss vom 07.04.2015 werden in den Bereichen: Hocheichen/Flugplatz,
Schwedenkreuz
sowie
Döttinger
Höhe/Antoniusbuche
permanente
Slow
Zones
mit
Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet (200 km/h bzw. 250 km/h).
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden durch Hinweistafeln angezeigt sowie durch die
eingesetzten FLASH LIGHTS (Flag Masters) mit weißen LEDs.
29. Flaggenzeichen / Flag Masters / Flash Lights
Artikel 29. wird wie folgt geändert:
„…..
Bei Dunkelheit werden die Flaggenzeichen durch Leuchttafeln ersetzt, mit Ausnahme der CODE 60
Flagge.
Die beim ADAC Zurich 24h-Rennen eingesetzten FLASH LIGHTS (Flag Masters) haben die
Bedeutung einer einzeln geschwenkten gelben Flagge.
Hinweis: Beachte auch Artikel 28.10“
Gemäß der DMSB genehmigten 24h-Ausschreibung 2015,
mit Genehmigungs-Nr. 01/2015 vom 11.11.2014:
Kapitel III
Technische Bestimmungen der Fahrzeuggruppen:
Artikel 4 Technische Bestimmungen der Klasse Cup 1 und Cup 5
Art. 4.1 Klassen Cup 1 und Cup 5
Artikel 4.1 wird wie folgt ergänzt:
„….
Klasse Cup 5, BMW M235i Racing Cup
„Es gelten die vom DMSB genehmigten technischen Bestimmungen des BMW M235i Racing Cup
2015, sowie evtl. Bulletins und Ergänzungen.
Artikel 2.7 Räder (Radschlüssel + Felge) und Reifen des technischen Reglements wird wie folgt für
das ADAC 24h Qualifikationsrennen und das 24h-Rennen wie folgt modifiziert / gilt mit folgender
Abweichung entsprechend:
Gekennzeichnete angefahrene Slick-Reifen von dem ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen dürfen
nur beim ADAC 24h-Rennen verwendet werden.
Gekennzeichnete angefahrene Reifen von dem ADAC 24h-Rennen dürfen zusätzlich im Rahmen des
BMW M235i Racing Cup´s bei VLN 3 gefahren werden.
Gekennzeichnete Slick-Reifen, die noch unbenutzt sind, können bei Goodyear Dunlop Tires Gemany
GmbH neu gekennzeichnet werden.“
Anlage 1 der Ausschreibung
Technische Bestimmungen für die Gruppe 24h-Spezial
15. Karosserie
15.1.1
Artikel 15.1.1 wird wie folgt geändert:
„Für die Ansaugluft und/oder Kühlluft des Motors ist ausschließlich eine Luftzuführung über die
serienmäßigen Karosserieöffnungen, über den Frontspoiler und/oder die in Artikel 15.5 (Motorhaube)
erlaubten Öffnungen zulässig. Nachträglich aufgesetzte Lufthutzen, an welchem Karosserieteil auch
immer, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Zum Zwecke der Durchführung von Ansaug – und / oder Kühlluft ist eine lokale Modifikation der
Karosserie gestattet. Diese Modifikationen müssen sich auf ein Minimum beschränken.
Entsprechende Modifikationen sind jedoch nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter
zulässig.
Für Fahrzeuge mit Heckmotor siehe auch Art. 15.7.“
Anlage 5 der Ausschreibung wird wie folgt geändert:
„...
Für alle Fahrzeuge der Klassen SP6 / SP7 / SP8 / SP8T mit einer gültigen Anerkennung als Fahrzeug
mit seriennahem Motor wird die maximal zulässige Motorleistung um 5% reduziert.
Es gelten die nachfolgend aufgeführten maximal zulässigen Motorleistungen.
Die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten maximal zulässigen Motorleistung liegt in der
Verantwortung der Teilnehmer.
Maximalleistung seriennahe Motoren (PS)
Gewicht
SP6 / SP7 / SP8
/ SP8T
1200 kg
1250 kg
1300 kg
1350 kg
1400 kg
>1400 kg
419 PS
438 PS
466 PS
494 PS
521 PS
549 PS
…“
Köln, den 9. April 2015
Gez.
Walter Hornung
Rennleiter
DMSB genehmigt am 09.04.2015:
Michael Günther
Sportdirektor