NENNFORMULAR - 24 Stunden Rennen Nürburgring

ADAC
24h-Rennen
2015
ADACQualifikationsrennen
Qualifikationsrennen
24h-Rennen
2015
NENNFORMULAR
NENNFORMULAR
INDIVIDUAL ENTRY FORM
Bitte einsenden an:
Eingangsstempel:
ADAC Nordrhein
Sport und Ortsclubbetreuung
Luxemburger Straße 169
50939 Köln
Bitte nicht ausfüllen!
Nennungsschluss/Entry closing date: 01.04.2015
Nennungsschluss: 01.04.2015
Klasse
Start-Nr.
Nenngeld + Zuschuss Schutzplanken & Streckenschäden
Nenngeld
+ Zuschuss
Schutzplanken
Streckenschäden:
/Entry
Fee
+ Irrecoverable
fee for&armco
barriers & track
2.100,00
Euro
damages: 2.100,00 E
Bewerber
Straße
PLZ / Ort
Land
Bewerber-Lizenz Nr.
Nennbestätigung: Die Nennbestätigung wird ausschließlich per Email versendet.
Bewerber
1. Fahrer
2. Fahrer
3. Fahrer
4. Fahrer





Email-Anschrift für Versand Nennbestätigung:
Name
E-Mail Adresse
Telefonnummer für Rückfragen
Nenngeld zum Nennungsschluss – Zahlung (gemäß Art. 10.1.2., 10.2.1.1,)
Sonstige Kosten und Gebühren:
Nenngeld + Zuschuss Schutzplanken & Streckenschäden
2.100,00 Euro
(gemäß Art. 10.1.2)
inkl. 19 % MwSt.
Zusatzkosten (gemäß Art. 10.4)
Nenngeldüberweisung erfolgte am
Rechnungsempfänger (falls abweichend):
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 1
Start-Nr.
Fahrerangaben
(es müssen mindestens 2 Fahrer genannt werden!)
1. Fahrer
2. Fahrer
3. Fahrer
4. Fahrer
Name
Vorname
Straße
PLZ
Nation
Wohnort
Geburtsdatum
Int. Fahrerlizenz Nr.
DMSB Permit Nordschleife
Telefon-Nr. für Rückfragen
E-Mail Adresse
Name
Vorname
Straße
PLZ
Nation
Wohnort
Geburtsdatum
Int. Fahrerlizenz Nr.
DMSB Permit Nordschleife
Telefon-Nr. für Rückfragen
E-Mail Adresse
2
2
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
Fahrzeugangaben
Klasse
Start-Nr.
Unbedingt vollständig ausfüllen, da sonst die Nennung zurück gesandt wird!
Marke
Typ
Fahrgestellnummer
FIA/DMSB-Wagenpass-Nr./.
**Bitte Kopie beifügen!!
Baujahr
Hubraum ccm
Gewicht
Kraftstoffvolumen
Turbo
Ja 
Nein 
Kompressor
Ja 
Nein 
Luftmengenbegrenzer Ø mm
Klasse lt. Ausschreibung
Klasse AT: gemäß Einzelantrag, zutreffendes ankreuzen
Erdgas/CNG

Flüssiggas/LPG
Anerkennung seriennaher Motor liegt vor:

alternativer Dieselkraftstoff
Ja 
falls zutreffend bitte ankreuzen!

Erklärung des Rennfahrzeugeigentümers
Ich bin einverstanden, dass mein Fahrzeug
__________________________________________________________________________
Marke, Typ, Chassis-Nr.
beim ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen Nürburgring vom 11. - 12. April 2015 eingesetzt wird.
Die Besetzung des Fahrzeugs durch die benannten Fahrer ist mir bekannt, und wird von mir akzeptiert.
___________________________________________________________________________
Name des Fahrzeugeigentümers
Sollte der Eigentümer eine juristische Person sein, so ist die genaue Bezeichnung der juristischen Person
und die Unterzeichnung durch ein vertretungsberechtigtes Organ der Gesellschaft zwingend notwendig.
Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer)
den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von
jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und
Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder
kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine
angemessene Rechtsverfolgung.
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular
3 2015 3
Haftungsverzichtserklärung
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht aller Beteiligten
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training,
Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen, und zwar gegenüber
- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden
Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet)
und deren Helfern,
- der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport
Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
- dem ADAC e.V., den ADAC-Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen
Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,
- dem Promotor/Serienorganisator,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden,
Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger, und
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für
Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden,
die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für
Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der
Haftungsverzicht
gilt
für
Ansprüche
aus
jeglichem
Rechtsgrund,
insbesondere
also
für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der
Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die Rahmen
einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie
verpflichten sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von
gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen
können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für
ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander
sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSBVerbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro.
Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem.
Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich
einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten
von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben.
Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder liegen beim Veranstalter vor
Ort aus.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitets
und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen,
Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten)
einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
den eigenen Teilnehmern und Helfern,
den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden
Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet)
und deren Helfern,
der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport
Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären,
dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen
Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und
Mitgliedern,
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4
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
-
dem Promotor/Serienorganisator,
dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden,
Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträgern und
den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen
Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für
Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden,
die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für
Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der
Haftungsverzicht
gilt
für
Ansprüche
aus
jeglichem
Rechtsgrund,
insbesondere
also
für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung.
Verantwortlichkeit der Teilnehmer
Bewerber, Fahrer/Beifahrer/Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und –Halter nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von
ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer (Bewerber und Fahrer auch mehrere für ein Fahrzeug
genannte Fahrer = Teilnehmer)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer versichern, dass
- die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
- sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training,
Qualifikationstraining, Warm-up, Rennen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten)
gewachsen sind.
- das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht.
- das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und
- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der Veranstaltung einsetzen werden.
Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie vom Inhalt der Ausschreibung, sowie dieser Nennung inklusive
Anlagen, einschließlich des Haftungsverzichts, dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération
Internationale de l’Automobile) mit Anhängen, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-DopingRegelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSBReglements, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den
sonstigen FIA- und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich
anerkennen und sie befolgen werden. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass bei Fehlen einer der Unterschriften
die Starterlaubnis verweigert werden kann. Das gezahlte Nenngeld gilt für den Fall der Verweigerung der
Starterlaubnis wegen fehlender zwingend einzuhaltender Formalien als Reuegeld und wird nicht erstattet.
Diesbezügliche Streitigkeiten sind untereinander auszutragen.
Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass
- sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer
usw.), die die Vertragsverhältnisse mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadenersatzanspruch
begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,
- der DMSB, seine Gerichtsbarkeit die Sportkommissare und der Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer
Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen
Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie im ISG, der RuVO, den Reglements,
Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den im
ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten,
- sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code
der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind.
Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe und
Unterzeichnung der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- oder Berufungsverfahren zu vertreten. Sie
bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung,
Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen
der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.
Die Nennungsbestätigung wird aus organisatorischen Gründen nur an den Bewerber oder an einen der Fahrer
versandt. Mit dem Nennformular wird die verantwortliche empfangsberechtigte Person durch alle Beteiligten dem
ADAC Nordrhein e.V. gegenüber rechtsverbindlich benannt. Alle Beteiligten erklären hiermit ihr Einverständnis, dass
die Nennungsbestätigung an diese Person für alle Beteiligten bindend, versandt wird, eventuelle Nachfragen
schriftlicher oder mündlicher Art ausschließlich an die benannte Person zu richten sind und von dieser auch für alle
Beteiligten rechtsverbindlich beantwortet werden können.
Die Beteiligten haben Kenntnis davon genommen, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, auf den Randstreifen
des Nürburgrings liegen gebliebene oder defekte Fahrzeuge abzuschleppen.
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ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
5
Die nachfolgenden Anlagen:
Anlage 1: Servicefahrzeug / Genehmigte Zusatzflächen für Zelte
Anlage 2: Wohnwagen / Wohnmobile
Anlage 3: Boxen
sind Bestandteile der Nennungen. Sie wurden von allen Beteiligten zur Kenntnis genommen, inhaltlich für richtig
befunden und mit der Unterschriftsleistung auch nur einer der Beteiligten für jeden Beteiligten als verbindlich
akzeptiert.
Gemäß Art. 21.1 der Ausschreibung, sportl. Reglement, sind die Teilnehmer verpflichtet die durch den Veranstalter
vorgeschriebene Pflichtwerbung an ihren Fahrzeugen anzubringen und die Werbeaufkleber während der gesamten
Veranstaltung an den Fahrzeugen sichtbar zu präsentieren. Der Veranstalter wird auch während der Veranstaltung
die Einhaltung der Werbevorschriften kontrollieren. Durch den Verstoß gegen die Führung der Pflichtwerbung
verwirkt der Bewerber die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 595,-Euro inkl. MwSt. Ein erneuter Verstoß wird
als neuer Verstoß gewertet. Der Einwand eines Fortsetzungs-Zusammenhangs ist unzulässig.
Während der gesamten Veranstaltung (insbesondere Training und Rennen) werden die Fahrzeuge und auch die
Teilnehmer bildlich festhalten. Mit ihrer Unterschrift erklären die nachbenannten Personen ihr Einverständnis, dass
der Veranstalter das Film-, Foto-, und Videomaterial uneingeschränkt, auch im Sinne einer werblichen
Weitervermarktung nutzen kann. Dies schließt auch die Umsetzung der Bildnisse in Computersimulationen (z. B.
Computerspiele) mit ein. Die nachbenannten Personen übertragen dem Veranstalter unentgeltlich alle Rechte
(Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte, etc.), die im Zusammenhang mit der Erstellung des vorgenannten Materials
in ihrer Person entstehen könnten.
Ort:____________________________
Datum:
Unterschrift Bewerber
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__________________
Unterschrift des Fahrzeugeigners
Unterschrift 1. Fahrer
Unterschrift 2. Fahrer
Unterschrift 3. Fahrer
Unterschrift 4. Fahrer
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
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Anlage Nr. 1
SERVICE VEHICLES / TRUCKS
ZUSATZFLÄCHEN FÜR ZELTE
Bewerber:
Teamleiter:
Telefon / Handy bei Rückfragen
Erklärung
Art. 12.5 / 10.4.3 der vorliegenden Ausschreibung regeln die Zulassung der Servicefahrzeuge im Fahrerlager. Eine
2
Stellfläche für ein Servicefahrzeug von max. 30 m pro Wettbewerbsfahrzeug ist bereits im Nenngeld enthalten.
2
2
2
Werden diese 30 m Fläche überschritten, wird pro m eine zusätzliche Gebühr berechnet. Die 30 m dürfen aber nur
durch Servicefahrzeuge bzw. Material-Zelte belegt sein. Eine Belegung der Flächen nur durch Material (z.B.
Reifenstapel, Motorroller, Fahrräder etc.) ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Ein Rechtsanspruch auf die
2
Belegung der 30 m besteht nicht !!
Angaben des Teilnehmers
Service Fahrzeug Typ:
Kennzeichen:
Länge:
Breite (max. 3m)
Hat Ihr Fahrzeug eine seitliche Treppe oder seitliche Stauräume, so dass zusätzliche
Stellflächen benötigt werden? Wenn ja, bitte Maße in der Zeichnung (Anlage 1.1)
angeben.
Ja

Nein

(Eine Zeichnung wie unser Stellplatz belegt ist, ist der Anlage 1.1 zu entnehmen)
2
Die Stellfläche für ein Servicefahrzeug von max. 30 m pro Wettbewerbsfahrzeug ist bereits im
Nenngeld enthalten.
Die zusätzliche Stellfläche für Servicefahrzeuge oder max. ein Zelt – (letzteres nur ab Reihe 2)
wird wie folgt berechnet (Art.: 10.4.3, 10.4.3.1):
ab 31 m² – 50 m² =
ab 51 m² – 100 m² =
ab 101 m² – 150 m² =
2
pro m
2
pro m
2
pro m
12,00 Euro
24,00 Euro
36,00 Euro
inkl. 19 % MwSt.
Die Stellfläche – für Servicefahrzeug und/oder Zelt zusammen – darf die Größe von insgesamt
2
2
100 m bei Einsatz von einem , bzw. 150 m bei mehreren Wettbewerbsfahrzeugen NICHT
überschreiten.
2
Die belegte Fläche in m ist maßgebend für die Berechnung. Zur Berechnung der Fläche werden die
maximalen Außenmaße der Servicefahrzeuge/Auflieger (über die Gesamtlänge und Gesamtbreite der
Außenfläche) herangezogen (Überstehendes wird mitberechnet, Klappen, Türen, Treppen).
Art. 12.3: Ausschließlich Teamverpflegung ist innerhalb der zugewiesenen und bezahlten
Stellflächen zulässig. Kundenevents / Hospitalitymaßnahmen sind im Fahrerlager (Bereich
Teams) nicht erlaubt.
Zusatzkosten Servicefahrzeug gesamt:
Gesamtbetrag wurde überwiesen am:
ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
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Anlage Nr. 1.1
SERVICE VEHICLES / TRUCKS
ZUSATZFLÄCHEN FÜR ZELTE
(Eine Zeichnung wie unser Stellplatz belegt ist, ist der folgenden Zeichnung zu entnehmen)
Bitte Treppen, Türen, Ausschübe ebenfalls angeben und vermaßen!
0,5 m
8
8 Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
ADAC
*Bitte angeben, ob die Hebebühne offen oder geschlossen bleibt!
*Please explain if the lifting ramp stays open or close!
= 0,5 m
gateway
Maßeinheit/measure
Einfahrt/
entrance
lifting ramp*
Hebebühne*/
trailer
Auflieger/
door
Tür/
side flap
3m
Seitenklappe/
1m
0,5 m
1m
2,5 m
1m
Eingang/
1,5 m
Treppe/stairs
4,5 m
Zelt/tent
3m
Fahrtrichtung/driving direction
14 m
Beispielskizze /
Draft example
Anlage Nr. 2
WOHNWAGEN / WOHNMOBILE
Bewerber:
Teamleiter:
Telefon/Handy bei Rückfragen:
Erklärung
Artikel 12.17/10.4 der vorliegenden Ausschreibung regelt die Zulassung von Wohnwagen bzw.
Wohnmobile im Wohnwagenpark. Für jedes Team werden im Wohnpark zwei Stellplätze für
Wohnwagen/Wohnmobile kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollten es die Platzverhältnisse erlauben, so
können weitere Fahrzeuge, gegen Gebühr, im Wohnwagenpark eingebracht werden.
Angaben des Teilnehmers
Wir reisen mit ______ Wohnwagen/Wohnmobilen an, welche die Länge von 7,50 m nicht überschreiten
Wir reisen mit ______ Wohnwagen/Wohnmobilen an, welche die Länge von 7,50 m überschreiten
Zusatzkosten Wohnwagen/Wohnmobil gesamt:
Zusätzlicher Wohnwagen/-mobil bis 7,50 Meter Länge (incl. Deichsel)
119,00 Euro inkl.19 % MwSt.
Gesamtbetrag wurde überwiesen am:
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ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 9
Anlage Nr. 3
BOXEN
Bewerber:
Teamleiter:
Telefon / Handy bei Rückfragen:
Erklärung
Mir ist bekannt, dass beim ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen Nürburgring bis zu 6 Teams in eine
Box eingewiesen werden müssen.
Die Boxeneinteilung durch den Veranstalter ist bindend!
Um die Organisation zu erleichtern, können die Teams dem Veranstalter hier ihre Boxenwünsche
bekannt geben. Diese müssen bis spätestens 1 Woche vor dem Nennungsschluss dem
Veranstalter vorliegen! Es wird diesen, soweit es möglich ist, entsprochen. Ein Anspruch auf die
Zuteilung einer bestimmten Box besteht jedoch nicht.
Bitte unbedingt beachten!
Alle Aufbauten für z.B. zusätzliche Beleuchtung in oder vor den Boxen, sowie Servicemasten
müssen selbsttragend sein. Es ist grundsätzlich in der gesamten Boxenanlage verboten, Löcher
in die feste Bausubstanz zu bohren. Ebenso ist es verboten, Befestigungen gleich welcher Art an
der Boxenanlage anzubringen. Mögliche Sonderbauten sind mindestens 4 Wochen vor der
Veranstaltung mit dem Veranstalter abzustimmen.
Angaben des Teilnehmers:
Ich möchte gerne mit folgenden Teams eine Box nutzen:
Team 1
Fahrzeug
Team 2
Fahrzeug
Team 3
Fahrzeug
Team 4
Fahrzeug
Team 5
Fahrzeug
Team 6
Fahrzeug
Ich möchte untergebracht werden in der Box Nr.
Alternativ Box Nr.
Sonstige Mitteilungen:
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ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
Bitte senden Sie die Nennung an:
ADAC Nordrhein e.V.
Sport und Ortsclubbetreuung
Luxemburger Straße 169
D – 50939 Köln
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 (0) 221 / 44 74 33
Nenngeld, sonstige Kosten und Gebühren – Zahlung
Das Nenngeld und die sonstigen Kosten und Gebühren sind auf folgendes Konto in Euro zu überweisen:
Überweisungen haben grundsätzlich wie folgt zu erfolgen:
Kontoinhaber:
Bank:
BLZ:
Kto-Nr.:
SWIFT/BIC Code:
IBAN Nr.:
Verwendungszweck:
ADAC Nordrhein e.V.
Sparkasse KölnBonn, Hahnenstrasse 57, 50667 Köln
370 501 98
1 902 544 806
COLSDE 33
DE 07 3705 0198 1902 5448 06
Qualifikationsrennen 2015, Bewerber / 1. Fahrer
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Verwendungszweck mit den Angaben Ihrer Nennung
übereinstimmen, bzw. nachvollzogen werden können. Der Verwendungszweck ist unbedingt in
dieser Form einzuhalten, damit eine eindeutige Zuordnung der Zahlungen erfolgen kann.
Bei allen anderen Fragen bitte den ADAC Nordrhein e.V. kontaktieren!
Notizen
Notizen:
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ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 11
Notizen
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ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015