ADAC 24h-Rennen 2015 ADACQualifikationsrennen Qualifikationsrennen 24h-Rennen 2015 NENNFORMULAR NENNFORMULAR INDIVIDUAL ENTRY FORM Bitte einsenden an: Eingangsstempel: ADAC Nordrhein Sport und Ortsclubbetreuung Luxemburger Straße 169 50939 Köln Bitte nicht ausfüllen! Nennungsschluss/Entry closing date: 01.04.2015 Nennungsschluss: 01.04.2015 Klasse Start-Nr. Nenngeld + Zuschuss Schutzplanken & Streckenschäden Nenngeld + Zuschuss Schutzplanken Streckenschäden: /Entry Fee + Irrecoverable fee for&armco barriers & track 2.100,00 Euro damages: 2.100,00 E Bewerber Straße PLZ / Ort Land Bewerber-Lizenz Nr. Nennbestätigung: Die Nennbestätigung wird ausschließlich per Email versendet. Bewerber 1. Fahrer 2. Fahrer 3. Fahrer 4. Fahrer Email-Anschrift für Versand Nennbestätigung: Name E-Mail Adresse Telefonnummer für Rückfragen Nenngeld zum Nennungsschluss – Zahlung (gemäß Art. 10.1.2., 10.2.1.1,) Sonstige Kosten und Gebühren: Nenngeld + Zuschuss Schutzplanken & Streckenschäden 2.100,00 Euro (gemäß Art. 10.1.2) inkl. 19 % MwSt. Zusatzkosten (gemäß Art. 10.4) Nenngeldüberweisung erfolgte am Rechnungsempfänger (falls abweichend): ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 1 Start-Nr. Fahrerangaben (es müssen mindestens 2 Fahrer genannt werden!) 1. Fahrer 2. Fahrer 3. Fahrer 4. Fahrer Name Vorname Straße PLZ Nation Wohnort Geburtsdatum Int. Fahrerlizenz Nr. DMSB Permit Nordschleife Telefon-Nr. für Rückfragen E-Mail Adresse Name Vorname Straße PLZ Nation Wohnort Geburtsdatum Int. Fahrerlizenz Nr. DMSB Permit Nordschleife Telefon-Nr. für Rückfragen E-Mail Adresse 2 2 ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 Fahrzeugangaben Klasse Start-Nr. Unbedingt vollständig ausfüllen, da sonst die Nennung zurück gesandt wird! Marke Typ Fahrgestellnummer FIA/DMSB-Wagenpass-Nr./. **Bitte Kopie beifügen!! Baujahr Hubraum ccm Gewicht Kraftstoffvolumen Turbo Ja Nein Kompressor Ja Nein Luftmengenbegrenzer Ø mm Klasse lt. Ausschreibung Klasse AT: gemäß Einzelantrag, zutreffendes ankreuzen Erdgas/CNG Flüssiggas/LPG Anerkennung seriennaher Motor liegt vor: alternativer Dieselkraftstoff Ja falls zutreffend bitte ankreuzen! Erklärung des Rennfahrzeugeigentümers Ich bin einverstanden, dass mein Fahrzeug __________________________________________________________________________ Marke, Typ, Chassis-Nr. beim ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen Nürburgring vom 11. - 12. April 2015 eingesetzt wird. Die Besetzung des Fahrzeugs durch die benannten Fahrer ist mir bekannt, und wird von mir akzeptiert. ___________________________________________________________________________ Name des Fahrzeugeigentümers Sollte der Eigentümer eine juristische Person sein, so ist die genaue Bezeichnung der juristischen Person und die Unterzeichnung durch ein vertretungsberechtigtes Organ der Gesellschaft zwingend notwendig. Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung. ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 3 2015 3 Haftungsverzichtserklärung Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht aller Beteiligten Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem ADAC e.V., den ADAC-Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, lt. Rallyearzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSBVerbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitets und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber den eigenen Teilnehmern und Helfern, den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, 4 4 ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 - dem Promotor/Serienorganisator, dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträgern und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Verantwortlichkeit der Teilnehmer Bewerber, Fahrer/Beifahrer/Mitfahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und –Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer (Bewerber und Fahrer auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer = Teilnehmer) Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnehmer versichern, dass - die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind. - sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Rennen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind. - das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht. - das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und - sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie vom Inhalt der Ausschreibung, sowie dieser Nennung inklusive Anlagen, einschließlich des Haftungsverzichts, dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) mit Anhängen, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-DopingRegelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSBReglements, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA- und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass bei Fehlen einer der Unterschriften die Starterlaubnis verweigert werden kann. Das gezahlte Nenngeld gilt für den Fall der Verweigerung der Starterlaubnis wegen fehlender zwingend einzuhaltender Formalien als Reuegeld und wird nicht erstattet. Diesbezügliche Streitigkeiten sind untereinander auszutragen. Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass - sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die die Vertragsverhältnisse mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadenersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit die Sportkommissare und der Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten, - sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind. Protest und Berufungsvollmacht Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe und Unterzeichnung der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- oder Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen. Die Nennungsbestätigung wird aus organisatorischen Gründen nur an den Bewerber oder an einen der Fahrer versandt. Mit dem Nennformular wird die verantwortliche empfangsberechtigte Person durch alle Beteiligten dem ADAC Nordrhein e.V. gegenüber rechtsverbindlich benannt. Alle Beteiligten erklären hiermit ihr Einverständnis, dass die Nennungsbestätigung an diese Person für alle Beteiligten bindend, versandt wird, eventuelle Nachfragen schriftlicher oder mündlicher Art ausschließlich an die benannte Person zu richten sind und von dieser auch für alle Beteiligten rechtsverbindlich beantwortet werden können. Die Beteiligten haben Kenntnis davon genommen, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, auf den Randstreifen des Nürburgrings liegen gebliebene oder defekte Fahrzeuge abzuschleppen. 5 ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 5 Die nachfolgenden Anlagen: Anlage 1: Servicefahrzeug / Genehmigte Zusatzflächen für Zelte Anlage 2: Wohnwagen / Wohnmobile Anlage 3: Boxen sind Bestandteile der Nennungen. Sie wurden von allen Beteiligten zur Kenntnis genommen, inhaltlich für richtig befunden und mit der Unterschriftsleistung auch nur einer der Beteiligten für jeden Beteiligten als verbindlich akzeptiert. Gemäß Art. 21.1 der Ausschreibung, sportl. Reglement, sind die Teilnehmer verpflichtet die durch den Veranstalter vorgeschriebene Pflichtwerbung an ihren Fahrzeugen anzubringen und die Werbeaufkleber während der gesamten Veranstaltung an den Fahrzeugen sichtbar zu präsentieren. Der Veranstalter wird auch während der Veranstaltung die Einhaltung der Werbevorschriften kontrollieren. Durch den Verstoß gegen die Führung der Pflichtwerbung verwirkt der Bewerber die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 595,-Euro inkl. MwSt. Ein erneuter Verstoß wird als neuer Verstoß gewertet. Der Einwand eines Fortsetzungs-Zusammenhangs ist unzulässig. Während der gesamten Veranstaltung (insbesondere Training und Rennen) werden die Fahrzeuge und auch die Teilnehmer bildlich festhalten. Mit ihrer Unterschrift erklären die nachbenannten Personen ihr Einverständnis, dass der Veranstalter das Film-, Foto-, und Videomaterial uneingeschränkt, auch im Sinne einer werblichen Weitervermarktung nutzen kann. Dies schließt auch die Umsetzung der Bildnisse in Computersimulationen (z. B. Computerspiele) mit ein. Die nachbenannten Personen übertragen dem Veranstalter unentgeltlich alle Rechte (Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte, etc.), die im Zusammenhang mit der Erstellung des vorgenannten Materials in ihrer Person entstehen könnten. Ort:____________________________ Datum: Unterschrift Bewerber 6 __________________ Unterschrift des Fahrzeugeigners Unterschrift 1. Fahrer Unterschrift 2. Fahrer Unterschrift 3. Fahrer Unterschrift 4. Fahrer ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 6 Anlage Nr. 1 SERVICE VEHICLES / TRUCKS ZUSATZFLÄCHEN FÜR ZELTE Bewerber: Teamleiter: Telefon / Handy bei Rückfragen Erklärung Art. 12.5 / 10.4.3 der vorliegenden Ausschreibung regeln die Zulassung der Servicefahrzeuge im Fahrerlager. Eine 2 Stellfläche für ein Servicefahrzeug von max. 30 m pro Wettbewerbsfahrzeug ist bereits im Nenngeld enthalten. 2 2 2 Werden diese 30 m Fläche überschritten, wird pro m eine zusätzliche Gebühr berechnet. Die 30 m dürfen aber nur durch Servicefahrzeuge bzw. Material-Zelte belegt sein. Eine Belegung der Flächen nur durch Material (z.B. Reifenstapel, Motorroller, Fahrräder etc.) ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Ein Rechtsanspruch auf die 2 Belegung der 30 m besteht nicht !! Angaben des Teilnehmers Service Fahrzeug Typ: Kennzeichen: Länge: Breite (max. 3m) Hat Ihr Fahrzeug eine seitliche Treppe oder seitliche Stauräume, so dass zusätzliche Stellflächen benötigt werden? Wenn ja, bitte Maße in der Zeichnung (Anlage 1.1) angeben. Ja Nein (Eine Zeichnung wie unser Stellplatz belegt ist, ist der Anlage 1.1 zu entnehmen) 2 Die Stellfläche für ein Servicefahrzeug von max. 30 m pro Wettbewerbsfahrzeug ist bereits im Nenngeld enthalten. Die zusätzliche Stellfläche für Servicefahrzeuge oder max. ein Zelt – (letzteres nur ab Reihe 2) wird wie folgt berechnet (Art.: 10.4.3, 10.4.3.1): ab 31 m² – 50 m² = ab 51 m² – 100 m² = ab 101 m² – 150 m² = 2 pro m 2 pro m 2 pro m 12,00 Euro 24,00 Euro 36,00 Euro inkl. 19 % MwSt. Die Stellfläche – für Servicefahrzeug und/oder Zelt zusammen – darf die Größe von insgesamt 2 2 100 m bei Einsatz von einem , bzw. 150 m bei mehreren Wettbewerbsfahrzeugen NICHT überschreiten. 2 Die belegte Fläche in m ist maßgebend für die Berechnung. Zur Berechnung der Fläche werden die maximalen Außenmaße der Servicefahrzeuge/Auflieger (über die Gesamtlänge und Gesamtbreite der Außenfläche) herangezogen (Überstehendes wird mitberechnet, Klappen, Türen, Treppen). Art. 12.3: Ausschließlich Teamverpflegung ist innerhalb der zugewiesenen und bezahlten Stellflächen zulässig. Kundenevents / Hospitalitymaßnahmen sind im Fahrerlager (Bereich Teams) nicht erlaubt. Zusatzkosten Servicefahrzeug gesamt: Gesamtbetrag wurde überwiesen am: ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 7 7 Anlage Nr. 1.1 SERVICE VEHICLES / TRUCKS ZUSATZFLÄCHEN FÜR ZELTE (Eine Zeichnung wie unser Stellplatz belegt ist, ist der folgenden Zeichnung zu entnehmen) Bitte Treppen, Türen, Ausschübe ebenfalls angeben und vermaßen! 0,5 m 8 8 Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 ADAC *Bitte angeben, ob die Hebebühne offen oder geschlossen bleibt! *Please explain if the lifting ramp stays open or close! = 0,5 m gateway Maßeinheit/measure Einfahrt/ entrance lifting ramp* Hebebühne*/ trailer Auflieger/ door Tür/ side flap 3m Seitenklappe/ 1m 0,5 m 1m 2,5 m 1m Eingang/ 1,5 m Treppe/stairs 4,5 m Zelt/tent 3m Fahrtrichtung/driving direction 14 m Beispielskizze / Draft example Anlage Nr. 2 WOHNWAGEN / WOHNMOBILE Bewerber: Teamleiter: Telefon/Handy bei Rückfragen: Erklärung Artikel 12.17/10.4 der vorliegenden Ausschreibung regelt die Zulassung von Wohnwagen bzw. Wohnmobile im Wohnwagenpark. Für jedes Team werden im Wohnpark zwei Stellplätze für Wohnwagen/Wohnmobile kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollten es die Platzverhältnisse erlauben, so können weitere Fahrzeuge, gegen Gebühr, im Wohnwagenpark eingebracht werden. Angaben des Teilnehmers Wir reisen mit ______ Wohnwagen/Wohnmobilen an, welche die Länge von 7,50 m nicht überschreiten Wir reisen mit ______ Wohnwagen/Wohnmobilen an, welche die Länge von 7,50 m überschreiten Zusatzkosten Wohnwagen/Wohnmobil gesamt: Zusätzlicher Wohnwagen/-mobil bis 7,50 Meter Länge (incl. Deichsel) 119,00 Euro inkl.19 % MwSt. Gesamtbetrag wurde überwiesen am: 9 ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 9 Anlage Nr. 3 BOXEN Bewerber: Teamleiter: Telefon / Handy bei Rückfragen: Erklärung Mir ist bekannt, dass beim ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen Nürburgring bis zu 6 Teams in eine Box eingewiesen werden müssen. Die Boxeneinteilung durch den Veranstalter ist bindend! Um die Organisation zu erleichtern, können die Teams dem Veranstalter hier ihre Boxenwünsche bekannt geben. Diese müssen bis spätestens 1 Woche vor dem Nennungsschluss dem Veranstalter vorliegen! Es wird diesen, soweit es möglich ist, entsprochen. Ein Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Box besteht jedoch nicht. Bitte unbedingt beachten! Alle Aufbauten für z.B. zusätzliche Beleuchtung in oder vor den Boxen, sowie Servicemasten müssen selbsttragend sein. Es ist grundsätzlich in der gesamten Boxenanlage verboten, Löcher in die feste Bausubstanz zu bohren. Ebenso ist es verboten, Befestigungen gleich welcher Art an der Boxenanlage anzubringen. Mögliche Sonderbauten sind mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter abzustimmen. Angaben des Teilnehmers: Ich möchte gerne mit folgenden Teams eine Box nutzen: Team 1 Fahrzeug Team 2 Fahrzeug Team 3 Fahrzeug Team 4 Fahrzeug Team 5 Fahrzeug Team 6 Fahrzeug Ich möchte untergebracht werden in der Box Nr. Alternativ Box Nr. Sonstige Mitteilungen: 10 10 ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 Bitte senden Sie die Nennung an: ADAC Nordrhein e.V. Sport und Ortsclubbetreuung Luxemburger Straße 169 D – 50939 Köln E-Mail: [email protected] Fax: +49 (0) 221 / 44 74 33 Nenngeld, sonstige Kosten und Gebühren – Zahlung Das Nenngeld und die sonstigen Kosten und Gebühren sind auf folgendes Konto in Euro zu überweisen: Überweisungen haben grundsätzlich wie folgt zu erfolgen: Kontoinhaber: Bank: BLZ: Kto-Nr.: SWIFT/BIC Code: IBAN Nr.: Verwendungszweck: ADAC Nordrhein e.V. Sparkasse KölnBonn, Hahnenstrasse 57, 50667 Köln 370 501 98 1 902 544 806 COLSDE 33 DE 07 3705 0198 1902 5448 06 Qualifikationsrennen 2015, Bewerber / 1. Fahrer Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Verwendungszweck mit den Angaben Ihrer Nennung übereinstimmen, bzw. nachvollzogen werden können. Der Verwendungszweck ist unbedingt in dieser Form einzuhalten, damit eine eindeutige Zuordnung der Zahlungen erfolgen kann. Bei allen anderen Fragen bitte den ADAC Nordrhein e.V. kontaktieren! Notizen Notizen: 11 ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015 11 Notizen 12 ADAC Qualifikationsrennen 24h-Rennen/ Nennformular 2015
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