DMSB - Ausschreibung Rallycross 2015

DMSB - Ausschreibung Rallycross 2015
Grundlage dieser Ausschreibung sind in der jeweiligen gültigen Fassung das Internationale Sportgesetz der FIA
einschließlich der Anhänge, das DMSB-Rallycross-Reglement mit den technischen Bestimmungen, das DMSBVeranstaltungsreglement, die DMSB-Lizenzbestimmungen, die allgemeinen und besonderen DMSBPrädikatsbestimmungen, die DMSB-Umweltrichtlinien, die Dopingbestimmungen der WADA/NADA sowie die
FIA-Anti-Doping-Bestimmungen. Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist,
gelten die Regelungen der o.a. Reglements.
Das Zutreffende ist angekreuzt bzw. ausgefüllt.
Art. 1 Veranstaltung
Titel der Veranstaltung:
Datum:
Strecke/Ort
32. ADAC Rallycross Gründau
23./24. Mai 2015
Gründautalring / Gründau
Art. 2 Status der Veranstaltung
X National A (NEAFP): Alle Bewerber/Fahrer mit einer ausländischen Lizenz benötigen eine AuslandsstartGenehmigung ihres ASN.
Art. 3 Wettbewerbe in dieser Veranstaltung
Die Erfolge der Teilnehmer werden gem. den DMSB / dmsj-Prädikatsbestimmungen,
den ADAC-, AvD-, DMV-, ADMV-Bestimmungen gewertet für:
X DRX Deutsche Rallycross-Meisterschaft
X DRX Rallycross-Trophy
X DRX Rallycross-Cup
X dmsj Deutsche Junioren Rallycross-Meisterschaft
X Offroadmeisterschaft ADAC Hessen / Thüringen
Für die Sportabzeichen des ADAC, AvD, DMV und ADMV gelten die besonderen Verleihungsbestimmungen der Verbände.
Art. 4 Veranstalter/Veranstaltergemeinschaft
MSC – Gründautal e. V im ADAC
Veranstalter
Horst Laubach
bei Veranstaltergemeinschaft geschäftsführender Club
Vertreter des Veranstalters/ der Veranstaltergemeinschaft
Breitenborner Str. 4 a
63584 Gründau
Strasse
PLZ, Wohnort
06058 910498
06058 910497
Telefon
Fax (nur für Nennungen)
www.msc-gruendautal.de
[email protected]
E-Mail
Homepage
Rennleitungsbüro eingerichtet
in:
Telefon:
ab
Breitenborner Str. 4 a, 63584 Gründau
06058 910498
22.05.2015 Rennstrecke
bis
Fax:
Tel.
22.05.
06058 910498
01715140898
08.00
Uhr
Art. 5 Zeitplan / Programm
Dokumentenprüfung am
DMSB-Reg.-Nr.:
genehmigt am:
22.05.2015
23.05.2015
von
von
17.30
07.30
bis
bis
21.30
09.30
Uhr
Uhr
112/15
23.04.2015
DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB
Stand: 01/2015
Seite 1 von 5
Technische Abnahme am
22.05.2015
23.05.2015
von
von
17.30
07.30
bis
bis
Fahrerbesprechung am
Ort:
23.05.2015
Im Festzelt
von
12.45
bis
21.30
10.00
Uhr
Uhr
Uhr
Alle Fahrer sind verpflichtet, an der Fahrerbesprechung/den Fahrerbesprechungen teilzunehmen.
Training
Freies Training
Zeittraining
Aushang Trainingsergebnisse
Ort/Zeit
am
am
23.05.2015
23.05.2015
ab
ab
11.00
14.30
Uhr
Uhr
Am Rennbüro nach den Trainingsläufen
Rennen
Qualifikationsrennen
Aushang Startaufstellung Finals
Ort/Zeit
am
23.05.2015
ab
16.30
Uhr
Am Rennbüro nach den Qualifikationsrennen
Finals
Finals
Aushang der Ergebnisse
Ort/Zeit
Siegerehrung/Preisverleihung
Ort/Zeit
am
24.05.2015
ab
14.00
Uhr
Am Rennbüro nach den Finals
Im Festzelt ab 18.30 Uhr
Art. 6 Teilnehmer
gem. DMSB Rallycross-Reglement, 2015, B. Standard Bestimmungen, Kapitel III, Artikel 3
Art. 7 Nennungsschluss/Nennungsbestätigung
vorläufiger Nennungsschluss:
11.05.2015
um 24:00 Uhr
Nennungsschluss:
18.05.2015
um 24:00 Uhr
X Eine Nennungsbestätigungen wird nicht versandt. Eine Nennliste mit der entsprechenden
Bestätigung wird auf der Veranstalterhomepage veröffentlicht
- Zeitplan, Veranstalterinformationen, Starterliste
Art. 8 Nenngeld
18.05.2015
EUR 150,00
mit Veranstalterwerbung
Jugend
80,00
EUR
mit Veranstalterwerbung
Bei Nennungen bis zum Nennungsschluss:
EUR 170,00
mit Veranstalterwerbung
Jugend
90,00
EUR
mit Veranstalterwerbung
Ohne Veranstalterwerbung erhöht sich das Nenngeld um 50,00 Euro
Veranstalterwerbung:
Bei Nennungen bis zum:
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck oder in bar beizufügen oder auf das nachstehende Konto zu
überweisen. (Dem Nennformular muss in diesem Fall ein Zahlungsbeleg beigefügt sein):
DMSB-Reg.-Nr.:
genehmigt am:
112/15
23.04.2015
DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB
Stand: 01/2015
Seite 2 von 5
Kontoverbindung des Veranstalters:
VR Bank Bad-Orb/Gelnhausen
MSC-Gründautal e. V. im ADAC
Kreditinstitut
DE21507900000008668663
Kontoinhaber
GENODE51GEL
IBAN
Nenngeld RX
BIC
Verwendungszweck
Art. 9 Fahrzeuge und Divisioneneinteilung
Gem. Technischen DMSB Bestimmungen Rallycross (Zulassungsvoraussetzungen für Fahrzeuge, siehe
DMSB-Rallycross Reglement 2015, B. Standard-Bestimmungen, Kap. III, Art.2)
1.
SuperCars:
1.
2.
3.
2.
Tourenwagen Gruppe A
Fahrzeuge Gruppe H, 4-Rad-Antrieb
Fahrzeuge Gruppe Super 2000 Rally, Gruppe A und N, GT, GT2, GT3, WRC
Super1600:
Tourenwagen, homologiert in Gruppe A mit Vorderradantrieb und max. 1600ccm
3.
TouringCars:
Tourenwagen Gruppe A mit Hinterradantrieb und max. 2000ccm
4.
SuperNational:
1.
2.
5.
DRX Rallycross-Cup (Div. 5):
1.
2.
6.
Produktionswagen Gruppe N mit 2-Rad-Antrieb ohne Hubraumbeschränkung
Fahrzeuge Gruppe H mit 2-Rad-Antrieb ohne Hubraumbeschränkung
Produktionswagen Gruppe RC mit 2-Rad-Antrieb, Einstufungshubraum bis 1400 ccm
Produktionswagen Gruppe RC mit 2-Rad-Antrieb, Einstufungshubraum über 1400 ccm
DRX Rallycross-Trophy (Div. 6):
Fahrzeuge Gruppen A, N, R1, R2, R3, R3T, R3D, Super 1600, F, G und H gemäß den jeweiligen
Rallyebestimmungen
Art. 9.1 Spezialdivisionen
Die Teilnehmer starten separat zu allen anderen Divisionen und werden separat gewertet, ohne Wertung für die
DRX Deutsche Rallycross-Meisterschaft, den DRX Rallycross-Cup und die DRX Rallycross-Trophy.
Autocross-Tourenwagen und Autocross-Supertourenwagen gemäß
Techn. DMSB-Bestimmungen Autocross 2015
Autocross-Buggy 1600 und SuperBuggy der Klassen 5 und 6 (DMSB Autocross-Reglement)
gem. Techn. DMSB-Bestimmungen Autocross 2015
Autocross Cross-Buggy der Klasse 4 (DMSB Autocross-Reglement)
gem. Techn. DMSB-Bestimmungen Autocross 2015
Art. 10 Sonderwertungen
Der Veranstalter schreibt folgende separate Wertung aus:
(Die Teilnehmer starten jeweils innerhalb der unter 9. genannten Divisioneneinteilung – Prädikatswertungen
und werden zusätzlich separat gewertet)
Fahrzeuge mit Dieselmotor
Bahnrekord (Tagesbestzeit für eine Runde)
Spezialdivisionen gem. Art. 9.1
DMSB-Reg.-Nr.:
genehmigt am:
112/15
23.04.2015
DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB
Stand: 01/2015
Seite 3 von 5
Art. 11 Angaben zur Strecke
Die Streckenlänge beträgt …856m
bzw. 230m Startrunde.
Art. 12 Qualifikationsrennen und Finals,
Die Rennen werden, abhängig von der Rennstrecke, über folgende Distanz durchgeführt:
Qualifikationsrennen:
Finals:
maximal 6000 m.
maximal 8000 m.
Qualifikationsrennen: ……6… Runden = 4510………..m mit Startrunde
..…8…. Runden = 6222………..m mit Startrunde
Finals:
Art. 13 Wertung
Die Wertungsbestimmungen sind im DMSB-Rallycross-Reglement 2015, B. Standard Bestimmungen, Kap. V,
Art. 6 festgelegt.
Art. 14 Parc Fermé
Der Parc Fermé befindet sich im Innenraum
Folgende Fahrzeuge müssen im Parc Fermé abgestellt werden:
X Die Fahrzeuge jeder Division, welche das A-Finale beendet haben
Alle Fahrzeuge dürfen vor Ablauf der Protestfrist gemäß ISG nicht entfernt werden. Sie müssen für
Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen.
Art. 15 Preise
Ehrenpreise:
30 % der Teilnehmer jedoch mindestens Platz 1 bis 3
Art. 16 Organisation
Organisationsleiter:
Horst Laubach
Liz.-Nr.
Rennleiter:
Bernd Körner
Liz. -Nr.
Stellvertretender Rennleiter:
SPA 1062787
Liz. -Nr.
Rennsekretär:
Markus Reitz
Liz. -Nr.
Leiter der Streckensicherung:
Hubert Wolf
Liz. -Nr.
Stellvertretender LS:
SPA 1055354
Liz. -Nr
Zeitnahme (Obmann):
Marcel Lambrechts
Liz. -Nr.
16387
Techn. Kommissare (Obmann):
Frank Martin Stock
Liz. -Nr.
SPA 1059686
Alexander Döhne
Liz. -Nr.
SPA 1078120
Fahrerverbindungsmann:
per Bulletin bekanntgegeben
Leitender Rennarzt:
Natascha Gärtner
Startrichter:
per Bulletin bekanntgegeben
Zielrichter:
per Bulletin bekanntgegeben
Umweltbeauftragter:
Martin Reitz
DMSB-Reg.-Nr.:
genehmigt am:
.
112/15
23.04.2015
DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB
Stand: 01/2015
Seite 4 von 5
Art. 17 DMSB Sportkommissare
DMSB Lizenznummer
Sportkommisare (Vorsitzender)
Jochen Wattenbach
SPA 1058422
Carsten Alexy
SPA 1059300
Michaela Alexy
SPA 1047867
Jan Hohmeier
DMSB-Delegierter
Art. 18 Sicherheitsbestimmungen für den Fahrer
Jeder Fahrer muss:
a)
einen vom DMSB anerkannten Schutzhelm tragen (siehe Techn. DMSB-Bestimmungen)
b)
mit einem flammabweisenden Overall, Handschuhe, Schuhe, Socken, Kopfhaube und lange
Unterwäsche gemäß FIA-Prüfnorm 8856-2000 bekleidet sein,
c)
ein Visier oder eine Schutzbrille zum Schutz der Augen tragen, falls keine Windschutzscheibe aus
Polycarbonat vorhanden ist,
d)
durch den Sicherheitsgurt festgegurtet sein.
e)
Die Verwendung eines FIA-homologierten Kopf-Rückhaltesystems, z.B. HANS, ist für alle Divisionen
vorgeschrieben.
Art. 19 Weitere Bestimmungen (ggfs. auf separatem Blatt aufführen und hier angeben „siehe Anlage“)
1. Den Anweisungen der Fahrerlageraufsicht ist unbedingt Folge zu leisten, Zuwiderhandlungen können
zum Verlust der Startzulassung führen.
2. Der Asphalt der Fahrerlagerfläche darf weder durch Befestigungs- Bohrungen für Zelte noch sonst in
einer Weise beschädigt werden, für etwaige Schäden haftet der Fahrer.
3. Die Gleitflächen dürfen nicht befahren oder betreten werden, für Schäden an diesen Flächen haftet der
Verursacher, Eltern haften für ihre Kinder.
4. Das fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (außer Wettbewerbsfahrzeugen) im Fahrerlager oder den
Zufahrtsstraßen ist verboten.
5. Auf der ADAC Sicherheitstrainingsanlage Rhein-Main/Gründautalring dürfen Hunde nicht frei laufen.
6. Die Reinhaltung des Stellplatzes ist ein selbstverständliche Pflicht.
7. Pro Team ist mindestens ein 6 kg Feuerlöscher bereitzuhalten.
8. Kurzfristige Zeitplanänderungen oder Absagen einzelner Veranstaltungsteilen (z. B: durch Höhere Gewalt
Behördliche Auflagen) behält sich der Veranstalter vor.
Art. 20 Protest- und Berufungsgebühr
Das Protest- und Berufungsverfahren ist im Internationalen Sportgesetz der FIA und im DMSB
Veranstaltungsreglement geregelt.
Für DMSB genehmigte Veranstaltungen gilt:
National A Lizenzsport:
300,00 €
Berufungsgebühr gegen Sportgerichtsentscheidungen National A (DMSB) 1.000,00 €
Berufungsgebühr National A
1.000,00€
(Protest- und Berufungsgebühren sind mehrwertsteuerfrei)
Der Veranstalter erklärt, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung
durchgeführt wird.
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Beteiligte, die keiner
Lizenzierung unterliegen, verpflichtet werden die Bestimmungen der FIA und des DMSB anzuerkennen und einzuhalten.
DMSB-Reg.-Nr.:
genehmigt am:
112/15
23.04.2015
DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB
Stand: 01/2015
Seite 5 von 5