DMSB - Ausschreibung Rallycross 2015 Grundlage dieser Ausschreibung sind in der jeweiligen gültigen Fassung das Internationale Sportgesetz der FIA einschließlich der Anhänge, das DMSB-Rallycross-Reglement mit den technischen Bestimmungen, das DMSBVeranstaltungsreglement, die DMSB-Lizenzbestimmungen, die allgemeinen und besonderen DMSBPrädikatsbestimmungen, die DMSB-Umweltrichtlinien, die Dopingbestimmungen der WADA/NADA sowie die FIA-Anti-Doping-Bestimmungen. Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o.a. Reglements. Das Zutreffende ist angekreuzt bzw. ausgefüllt. Art. 1 Veranstaltung Titel der Veranstaltung: Datum: Strecke/Ort 32. ADAC Rallycross Gründau 23./24. Mai 2015 Gründautalring / Gründau Art. 2 Status der Veranstaltung X National A (NEAFP): Alle Bewerber/Fahrer mit einer ausländischen Lizenz benötigen eine AuslandsstartGenehmigung ihres ASN. Art. 3 Wettbewerbe in dieser Veranstaltung Die Erfolge der Teilnehmer werden gem. den DMSB / dmsj-Prädikatsbestimmungen, den ADAC-, AvD-, DMV-, ADMV-Bestimmungen gewertet für: X DRX Deutsche Rallycross-Meisterschaft X DRX Rallycross-Trophy X DRX Rallycross-Cup X dmsj Deutsche Junioren Rallycross-Meisterschaft X Offroadmeisterschaft ADAC Hessen / Thüringen Für die Sportabzeichen des ADAC, AvD, DMV und ADMV gelten die besonderen Verleihungsbestimmungen der Verbände. Art. 4 Veranstalter/Veranstaltergemeinschaft MSC – Gründautal e. V im ADAC Veranstalter Horst Laubach bei Veranstaltergemeinschaft geschäftsführender Club Vertreter des Veranstalters/ der Veranstaltergemeinschaft Breitenborner Str. 4 a 63584 Gründau Strasse PLZ, Wohnort 06058 910498 06058 910497 Telefon Fax (nur für Nennungen) www.msc-gruendautal.de [email protected] E-Mail Homepage Rennleitungsbüro eingerichtet in: Telefon: ab Breitenborner Str. 4 a, 63584 Gründau 06058 910498 22.05.2015 Rennstrecke bis Fax: Tel. 22.05. 06058 910498 01715140898 08.00 Uhr Art. 5 Zeitplan / Programm Dokumentenprüfung am DMSB-Reg.-Nr.: genehmigt am: 22.05.2015 23.05.2015 von von 17.30 07.30 bis bis 21.30 09.30 Uhr Uhr 112/15 23.04.2015 DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB Stand: 01/2015 Seite 1 von 5 Technische Abnahme am 22.05.2015 23.05.2015 von von 17.30 07.30 bis bis Fahrerbesprechung am Ort: 23.05.2015 Im Festzelt von 12.45 bis 21.30 10.00 Uhr Uhr Uhr Alle Fahrer sind verpflichtet, an der Fahrerbesprechung/den Fahrerbesprechungen teilzunehmen. Training Freies Training Zeittraining Aushang Trainingsergebnisse Ort/Zeit am am 23.05.2015 23.05.2015 ab ab 11.00 14.30 Uhr Uhr Am Rennbüro nach den Trainingsläufen Rennen Qualifikationsrennen Aushang Startaufstellung Finals Ort/Zeit am 23.05.2015 ab 16.30 Uhr Am Rennbüro nach den Qualifikationsrennen Finals Finals Aushang der Ergebnisse Ort/Zeit Siegerehrung/Preisverleihung Ort/Zeit am 24.05.2015 ab 14.00 Uhr Am Rennbüro nach den Finals Im Festzelt ab 18.30 Uhr Art. 6 Teilnehmer gem. DMSB Rallycross-Reglement, 2015, B. Standard Bestimmungen, Kapitel III, Artikel 3 Art. 7 Nennungsschluss/Nennungsbestätigung vorläufiger Nennungsschluss: 11.05.2015 um 24:00 Uhr Nennungsschluss: 18.05.2015 um 24:00 Uhr X Eine Nennungsbestätigungen wird nicht versandt. Eine Nennliste mit der entsprechenden Bestätigung wird auf der Veranstalterhomepage veröffentlicht - Zeitplan, Veranstalterinformationen, Starterliste Art. 8 Nenngeld 18.05.2015 EUR 150,00 mit Veranstalterwerbung Jugend 80,00 EUR mit Veranstalterwerbung Bei Nennungen bis zum Nennungsschluss: EUR 170,00 mit Veranstalterwerbung Jugend 90,00 EUR mit Veranstalterwerbung Ohne Veranstalterwerbung erhöht sich das Nenngeld um 50,00 Euro Veranstalterwerbung: Bei Nennungen bis zum: Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck oder in bar beizufügen oder auf das nachstehende Konto zu überweisen. (Dem Nennformular muss in diesem Fall ein Zahlungsbeleg beigefügt sein): DMSB-Reg.-Nr.: genehmigt am: 112/15 23.04.2015 DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB Stand: 01/2015 Seite 2 von 5 Kontoverbindung des Veranstalters: VR Bank Bad-Orb/Gelnhausen MSC-Gründautal e. V. im ADAC Kreditinstitut DE21507900000008668663 Kontoinhaber GENODE51GEL IBAN Nenngeld RX BIC Verwendungszweck Art. 9 Fahrzeuge und Divisioneneinteilung Gem. Technischen DMSB Bestimmungen Rallycross (Zulassungsvoraussetzungen für Fahrzeuge, siehe DMSB-Rallycross Reglement 2015, B. Standard-Bestimmungen, Kap. III, Art.2) 1. SuperCars: 1. 2. 3. 2. Tourenwagen Gruppe A Fahrzeuge Gruppe H, 4-Rad-Antrieb Fahrzeuge Gruppe Super 2000 Rally, Gruppe A und N, GT, GT2, GT3, WRC Super1600: Tourenwagen, homologiert in Gruppe A mit Vorderradantrieb und max. 1600ccm 3. TouringCars: Tourenwagen Gruppe A mit Hinterradantrieb und max. 2000ccm 4. SuperNational: 1. 2. 5. DRX Rallycross-Cup (Div. 5): 1. 2. 6. Produktionswagen Gruppe N mit 2-Rad-Antrieb ohne Hubraumbeschränkung Fahrzeuge Gruppe H mit 2-Rad-Antrieb ohne Hubraumbeschränkung Produktionswagen Gruppe RC mit 2-Rad-Antrieb, Einstufungshubraum bis 1400 ccm Produktionswagen Gruppe RC mit 2-Rad-Antrieb, Einstufungshubraum über 1400 ccm DRX Rallycross-Trophy (Div. 6): Fahrzeuge Gruppen A, N, R1, R2, R3, R3T, R3D, Super 1600, F, G und H gemäß den jeweiligen Rallyebestimmungen Art. 9.1 Spezialdivisionen Die Teilnehmer starten separat zu allen anderen Divisionen und werden separat gewertet, ohne Wertung für die DRX Deutsche Rallycross-Meisterschaft, den DRX Rallycross-Cup und die DRX Rallycross-Trophy. Autocross-Tourenwagen und Autocross-Supertourenwagen gemäß Techn. DMSB-Bestimmungen Autocross 2015 Autocross-Buggy 1600 und SuperBuggy der Klassen 5 und 6 (DMSB Autocross-Reglement) gem. Techn. DMSB-Bestimmungen Autocross 2015 Autocross Cross-Buggy der Klasse 4 (DMSB Autocross-Reglement) gem. Techn. DMSB-Bestimmungen Autocross 2015 Art. 10 Sonderwertungen Der Veranstalter schreibt folgende separate Wertung aus: (Die Teilnehmer starten jeweils innerhalb der unter 9. genannten Divisioneneinteilung – Prädikatswertungen und werden zusätzlich separat gewertet) Fahrzeuge mit Dieselmotor Bahnrekord (Tagesbestzeit für eine Runde) Spezialdivisionen gem. Art. 9.1 DMSB-Reg.-Nr.: genehmigt am: 112/15 23.04.2015 DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB Stand: 01/2015 Seite 3 von 5 Art. 11 Angaben zur Strecke Die Streckenlänge beträgt …856m bzw. 230m Startrunde. Art. 12 Qualifikationsrennen und Finals, Die Rennen werden, abhängig von der Rennstrecke, über folgende Distanz durchgeführt: Qualifikationsrennen: Finals: maximal 6000 m. maximal 8000 m. Qualifikationsrennen: ……6… Runden = 4510………..m mit Startrunde ..…8…. Runden = 6222………..m mit Startrunde Finals: Art. 13 Wertung Die Wertungsbestimmungen sind im DMSB-Rallycross-Reglement 2015, B. Standard Bestimmungen, Kap. V, Art. 6 festgelegt. Art. 14 Parc Fermé Der Parc Fermé befindet sich im Innenraum Folgende Fahrzeuge müssen im Parc Fermé abgestellt werden: X Die Fahrzeuge jeder Division, welche das A-Finale beendet haben Alle Fahrzeuge dürfen vor Ablauf der Protestfrist gemäß ISG nicht entfernt werden. Sie müssen für Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen. Art. 15 Preise Ehrenpreise: 30 % der Teilnehmer jedoch mindestens Platz 1 bis 3 Art. 16 Organisation Organisationsleiter: Horst Laubach Liz.-Nr. Rennleiter: Bernd Körner Liz. -Nr. Stellvertretender Rennleiter: SPA 1062787 Liz. -Nr. Rennsekretär: Markus Reitz Liz. -Nr. Leiter der Streckensicherung: Hubert Wolf Liz. -Nr. Stellvertretender LS: SPA 1055354 Liz. -Nr Zeitnahme (Obmann): Marcel Lambrechts Liz. -Nr. 16387 Techn. Kommissare (Obmann): Frank Martin Stock Liz. -Nr. SPA 1059686 Alexander Döhne Liz. -Nr. SPA 1078120 Fahrerverbindungsmann: per Bulletin bekanntgegeben Leitender Rennarzt: Natascha Gärtner Startrichter: per Bulletin bekanntgegeben Zielrichter: per Bulletin bekanntgegeben Umweltbeauftragter: Martin Reitz DMSB-Reg.-Nr.: genehmigt am: . 112/15 23.04.2015 DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB Stand: 01/2015 Seite 4 von 5 Art. 17 DMSB Sportkommissare DMSB Lizenznummer Sportkommisare (Vorsitzender) Jochen Wattenbach SPA 1058422 Carsten Alexy SPA 1059300 Michaela Alexy SPA 1047867 Jan Hohmeier DMSB-Delegierter Art. 18 Sicherheitsbestimmungen für den Fahrer Jeder Fahrer muss: a) einen vom DMSB anerkannten Schutzhelm tragen (siehe Techn. DMSB-Bestimmungen) b) mit einem flammabweisenden Overall, Handschuhe, Schuhe, Socken, Kopfhaube und lange Unterwäsche gemäß FIA-Prüfnorm 8856-2000 bekleidet sein, c) ein Visier oder eine Schutzbrille zum Schutz der Augen tragen, falls keine Windschutzscheibe aus Polycarbonat vorhanden ist, d) durch den Sicherheitsgurt festgegurtet sein. e) Die Verwendung eines FIA-homologierten Kopf-Rückhaltesystems, z.B. HANS, ist für alle Divisionen vorgeschrieben. Art. 19 Weitere Bestimmungen (ggfs. auf separatem Blatt aufführen und hier angeben „siehe Anlage“) 1. Den Anweisungen der Fahrerlageraufsicht ist unbedingt Folge zu leisten, Zuwiderhandlungen können zum Verlust der Startzulassung führen. 2. Der Asphalt der Fahrerlagerfläche darf weder durch Befestigungs- Bohrungen für Zelte noch sonst in einer Weise beschädigt werden, für etwaige Schäden haftet der Fahrer. 3. Die Gleitflächen dürfen nicht befahren oder betreten werden, für Schäden an diesen Flächen haftet der Verursacher, Eltern haften für ihre Kinder. 4. Das fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (außer Wettbewerbsfahrzeugen) im Fahrerlager oder den Zufahrtsstraßen ist verboten. 5. Auf der ADAC Sicherheitstrainingsanlage Rhein-Main/Gründautalring dürfen Hunde nicht frei laufen. 6. Die Reinhaltung des Stellplatzes ist ein selbstverständliche Pflicht. 7. Pro Team ist mindestens ein 6 kg Feuerlöscher bereitzuhalten. 8. Kurzfristige Zeitplanänderungen oder Absagen einzelner Veranstaltungsteilen (z. B: durch Höhere Gewalt Behördliche Auflagen) behält sich der Veranstalter vor. Art. 20 Protest- und Berufungsgebühr Das Protest- und Berufungsverfahren ist im Internationalen Sportgesetz der FIA und im DMSB Veranstaltungsreglement geregelt. Für DMSB genehmigte Veranstaltungen gilt: National A Lizenzsport: 300,00 € Berufungsgebühr gegen Sportgerichtsentscheidungen National A (DMSB) 1.000,00 € Berufungsgebühr National A 1.000,00€ (Protest- und Berufungsgebühren sind mehrwertsteuerfrei) Der Veranstalter erklärt, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Beteiligte, die keiner Lizenzierung unterliegen, verpflichtet werden die Bestimmungen der FIA und des DMSB anzuerkennen und einzuhalten. DMSB-Reg.-Nr.: genehmigt am: 112/15 23.04.2015 DMSB-Ausschreibung Rallycross 2015 - © DMSB Stand: 01/2015 Seite 5 von 5
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