ruhrmed Gehälter für staatl. anerk. Gesundheits- u. KrankenpflegerInnen Vollzeit lt. Tarifvertrag: 35 Std./Woche = 151,67 Stunden/Monat: (35x52):12 = 151,67 Grundgehalt (iGZ – Tarif) + ruhrmed-Zulage = ruhrmed-Gehalt 11,61 Euro x Stunden entsprechend dem Arbeitsvertrag 3,64 Euro/Arbeits- und Urlaubsstunde 15,25 Euro/Arbeits- und Urlaubsstunde Krankenhauszulage: Den Einsatz im KH vergüten wir zusätzlich mit 2,00 Euro/Arbeitsstunde Funktionszulage: Den Einsatz in einer Funktionsabteilung vergüten wir zusätzliche mit einer Funktionszulage in Höhe von 2,00 Euro/Arbeitsstunde. zuzüglich tarifliche Zuschläge + Samstagsarbeit + Nachtarbeit + Sonntagsarbeit + Feiertagsarbeit 7,5% (in der Zeit von13:00-23:00 Uhr) 15% (in der Zeit von 23:00-06:00 Uhr) 25% 35% zuzüglich Fahrtkostenzuschuss: + Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld 0,20 Euro - ab dem ersten Kilometer einfache Strecke (z.B. Wohnort-Einsatzstelle 30 km = 3,00 Euro/Tag) 150,00 Euro zum 30.11. nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit 150,00 Euro zum 30.06. nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit Befristung „nein“ Probezeit 6 Monate Urlaub 28 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im ersten Jahr 30 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im zweiten Jahr 31 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im dritten Jahr 33 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im vierten Jahr 36 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche ab dem fünften Jahr Ihr Grundgehalt überweisen wir Ihnen zum letzten Werktag des laufenden Monats. Die Zulagen und Zuschläge werden mit dem Gehalt des Folgemonats vergütet. Bei der Zulagen- und Zuschlagsberechnung werden die Stundenabrechnungen berücksichtigt, die bis zum 10. des Folgemonats in Duisburg eingegangen sind. 15.05.2015
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