Gesundheits- und Krankenpfleger

ruhrmed Gehälter für staatl. anerk. Gesundheits- u. KrankenpflegerInnen
Vollzeit lt. Tarifvertrag: 35 Std./Woche = 151,67 Stunden/Monat: (35x52):12 = 151,67
Grundgehalt (iGZ – Tarif)
+ ruhrmed-Zulage
= ruhrmed-Gehalt
11,61 Euro x Stunden entsprechend dem Arbeitsvertrag
3,64 Euro/Arbeits- und Urlaubsstunde
15,25 Euro/Arbeits- und Urlaubsstunde
Krankenhauszulage: Den Einsatz im KH vergüten wir zusätzlich mit 2,00 Euro/Arbeitsstunde
Funktionszulage:
Den Einsatz in einer Funktionsabteilung vergüten wir zusätzliche mit einer
Funktionszulage in Höhe von 2,00 Euro/Arbeitsstunde.
zuzüglich tarifliche Zuschläge
+ Samstagsarbeit
+ Nachtarbeit
+ Sonntagsarbeit
+ Feiertagsarbeit
7,5% (in der Zeit von13:00-23:00 Uhr)
15% (in der Zeit von 23:00-06:00 Uhr)
25%
35%
zuzüglich Fahrtkostenzuschuss:
+ Weihnachtsgeld
+ Urlaubsgeld
0,20 Euro - ab dem ersten Kilometer einfache Strecke
(z.B. Wohnort-Einsatzstelle 30 km = 3,00 Euro/Tag)
150,00 Euro zum 30.11. nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit
150,00 Euro zum 30.06. nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit
Befristung
„nein“
Probezeit
6 Monate
Urlaub
28 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im ersten Jahr
30 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im zweiten Jahr
31 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im dritten Jahr
33 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche im vierten Jahr
36 Arbeitstage in der 6-Tage/Woche ab dem fünften Jahr
Ihr Grundgehalt überweisen wir Ihnen zum letzten Werktag des laufenden Monats.
Die Zulagen und Zuschläge werden mit dem Gehalt des Folgemonats vergütet. Bei
der Zulagen- und Zuschlagsberechnung werden die Stundenabrechnungen berücksichtigt, die bis zum 10. des Folgemonats in Duisburg eingegangen sind.
15.05.2015