Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie 2015-2017

Akademie für Gesundheitsberufe
01. Juni 2015 – 31. Mai 2017
Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie
FWB Intensivpflege und Anästhesie
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wissen ist der Grundstein für unser Handeln in der Pflege. Ohne dieses Wissen kann keine Qualität im Sinne einer
modernen pflegerischen und medizinischen Versorgung gewährleistet werden. Dies trifft in besonderer Weise auf
den Bereich der Intensiv- und Anästhesiepflege zu, deren medizinische, medizintechnische sowie pflegerische
Anforderungen an die Mitarbeiter sehr hoch sind. Hinzu kommt die rasante Weiterentwicklung in diesem Bereich.
Um die qualitativen Ansprüche der Patienten an die Pflege zu gewährleisten und die kompetente Zusammenarbeit
der Pflegenden mit den Ärzten in diesen Bereichen sicherzustellen, ist die Fachweiterbildung Intensivpflege und
Anästhesie somit eine wesentliche Qualifikationsmaßnahme.
Die Weiterbildung soll Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegern/innen sowie (Kinder-) Krankenschwestern und
(Kinder-)Krankenpflegern mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensivpflege
und intensivmedizinischen Versorgung vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen
speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.
Zu den Aufgaben der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/innen, der (Kinder-) Kranken-schwestern und
(Kinder-)Krankenpflegern in der Intensivpflege und Anästhesie zählen insbesondere:

Die sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der
kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit akuten
Störungen der elementaren Vitalfunktionen;

Die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer
Herzmassage, ggf. die selbständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes;

Die Unterstützung/Assistenz ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer,
therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen;

Die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen
Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmittel und Arzneimittel, soweit
dies zum Aufgabenbereich der Kranken/Kinderkrankenpflege in der Intensivpflege und Anästhesie gehört;

Die Planung und Organisation des pflegerischen Arbeitsablaufes in Intensiv- und Anästhesieabteilungen;

Die fachliche Anleitung bzw. Einarbeitung von Krankenpflegepersonen, Weiterbildungsteilnehmern/innen und
Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege-schülern/innen;

Die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden, sowie der
Unfallverhütungsvorschriften und anderer rechtlicher Vorschriften;

Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung;

Zusammenarbeit im therapeutischen Team.
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Die Befähigung zur selbständigen und verantwortungsvollen Übernahme der genannten Aufgaben soll durch
theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen
erzielt werden.
Alle Inhalte beziehen sich auf die gültige DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der
Intensivpflege und Anästhesie der Deutsche Krankenhaus-gesellschaft in der jeweils aktuellen und gültigen
Fassung.
Die Fachweiterbildungsstätte besitzt die Anerkennung der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer

die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt und

nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes
eine in der Regel mindestens sechsmonatige Tätigkeit in der Intensivpflege und/oder Anästhesie abgeleistet hat.
Form der Weiterbildung
Die Weiterbildung erfolgt als berufsbegleitender Lehrgang und umfasst:

Mindestens 720 Stunden theoretischen und klinischen Unterricht, Bearbeitung von Lehrbriefen und
Praxisgespräche am Patient;

Mindestens 1800 Stunden praktische Weiterbildung;

Teilnahme an mindestens 3 schriftlichen und 3 fachpraktischen Lernzielkontrollen;

Schriftliche, praktische und mündliche Abschlussprüfung;

Vorbereiten und Durchführen eines pflegerelevanten Referates in den Einsatzgebieten.
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Inhalte der Weiterbildung
Der theoretische und klinische Unterricht im Schwerpunktbereich "Intensivpflege und Anästhesie" gliedert sich in
folgende Lernbereiche:

Lernbereich I
Kernaufgaben in der Intensivpflege und der Anästhesie planen, durchführen und bewerten: 160 Stunden;

Lernbereich II
Spezielle Pflege von Menschen auf der Intensivstation und in der Anästhesie kompetent durchführen und
evaluieren: 320 Stunden;

Lernbereich III
Rahmenbedingungen der Institution Krankenhaus kennen und in ihrem Kontext handeln: 60 Stunden;

Lernbereich IV
Sich selbst im beruflichen Handeln wahrnehmen: 180 Stunden.
Die praktische Weiterbildung gliedert sich in die Schwerpunktbereiche „Intensivpflege und Anästhesie“, davon
mindestens

500 Stunden/13 Wochen in der operativen Intensivpflege,

500 Stunden/13 Wochen in der konservativen Intensivpflege,

500 Stunden/13 Wochen in der Anästhesie,

300 Stunden/8 Wochen zur Verteilung auf optionale Einsatzgebiete.
Der Einsatz erfolgt im Klinikum Augsburg, Klinikum Augsburg Süd und optional in den angegliederten
Verbundkrankenhäusern.
Zeitraum der Weiterbildung
Die Weiterbildung beginnt am 01. Juni 2015 und endet am 31. Mai 2017.
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Kostenregelung der Weiterbildung
Lehrgangsgebühr und Prüfungskosten
Tagessatz Praxisanleitung/Praxisbegleitung/Prüfungsabnahme durch Praxis-anleiter des
Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich)
Fahrtkosten Praxisanleitung/Praxisbegleitung/Prüfungsabnahme durch Personal des
Maßnahmenträgers im Verbundkrankenhaus (falls erforderlich)
3.800,00 €
250,00 €
0,35 €/km
Bei externen Teilnehmern ist es erforderlich, dass das entsendende Krankenhaus mit dem Klinikum Augsburg
einen Kooperationsvertrag schließt. Im Anschluss daran wird ein gemeinsamer Verbundantrag bei der Bayerischen
Krankenhausgesellschaft gestellt. Eine Rotation innerhalb der Verbundkrankenhäuser ist optional möglich und wird
mit der Leitung der Weiterbildungsstätte besprochen.
Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsschreiben

Lebenslauf

Zeugnis der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeausbildung, Krankenpflege- bzw.
Kinderkrankenpflegeausbildung

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes

Sonstige Zeugnisse und Fortbildungsnachweise
Bewerbungsschluss und Bewerberauswahlverfahren

Bitte reichen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30. November 2014

bei Ihrem Arbeitgeber, der zuständig für die Weiterbildung ist, ein. Dieser wird uns die Bewerbungsunterlagen bei
Zusage zu kommen lassen. Das Auswahlverfahren obliegt ihrem Arbeitgeber.
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Ihre Ansprechpartner
Dieter Hell
Zentrumsmanager | Zentrum 3 und 6 | Pädagogischer Leiter der Weiterbildungsstätte
Klinikum Augsburg | Stenglinstraße 2 | 86156 Augsburg
Telefon: 0821 400-4467 oder -4463 | E-Mail: [email protected]
Thomas Wilhelm
Pflegerischer Leiter der Weiterbildungsstätte
Klinikum Augsburg | Stenglinstraße 2 | 86156 Augsburg
Telefon: 0821 400-2764 oder -4026 | E-Mail: [email protected]
Michaela Leinweber
Verwaltung der Weiterbildungsstätte
Klinikum Augsburg | Stenglinstraße 2 | 86156 Augsburg
Telefon: 0821 400-4516 | E-Mail: [email protected]
Falls Sie noch Fragen zu den Inhalten oder zur Abwicklung der Fachweiterbildung haben, dann sprechen Sie uns
bitte unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten an, wir beantworten Ihnen diese gerne!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und hoffen, Sie ab dem 01. Juni 2015 in unserem Fachweiterbildungskurs
begrüßen zu dürfen!
Ihr Team der Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
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