Amtsblatt der Mitgliedsgemeinden: Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda, Liebenstein und Stadt Plaue 13. Jahrgang Freitag, den 17. April 2015 Nr. 8 Gräfenroda vom 17.04.2015 - 2 - Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Mitteilungen Hinweis auf die Durchführung der Straßenreinigung Gemäß §§ 3 bis 8 der Straßenreinigungssatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ sind die Eigentümer der Grundstücke, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB und Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB verpflichtet, die öffentlichen Straßen in dem in § 2 Absatz 2 der Straßenreinigungssatzungen aufgeführten Umfang zu reinigen. Nachfolgend führe ich einen Auszug der Regelungen der Straßenreinigungssatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Bitte um Beachtung auf. §1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 49 Absätze 1 bis 3 Thüringer Straßengesetz - ThürStrG - wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. … §2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Zu reinigen sind: a) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ThürStrG) alle öffentlichen Straßen, … (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und Standspuren, b) die Parkplätze, c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, d) die Gehwege und Schrammborde, e) Böschungen, Stützmauern und ähnliches, f) die Überwege. (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbstständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, so genannte Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung. (4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege. §3 Verpflichtete (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 bezeichneten Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff BGB, Woh- Nr. 8/2015 nungsberechtigten nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte, denen - abgesehen von der oben erwähnten Wohnungsberechtigung - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht. (2) Gleiches gilt für sonstige Besitzer, die das Grundstück gebrauchen, wenn sie die durch diese Satzung begründeten Verpflichtungen vertraglich übernommen haben und wenn dazu die Gemeinde ihre jederzeit frei widerrufliche Genehmigung erteilt hat. (3) Die nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichteten haben in geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die ihnen nach dieser Satzung auferlegten Verpflichtungen ordnungsgemäß von einem Dritten erfüllt werden, wenn sie das Grundstück nicht oder nur unerheblich selbst nutzen. Name und Anschrift des Dritten sind der Gemeinde umgehend mitzuteilen. (4) Verpflichtete nach Absatz 1 können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Reinigungspflicht gegenüber Verpflichteten nach Absatz 2 nicht durchsetzbar ist. (5) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Grundstücke bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere Straßen erschlossen werden. Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke dann, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem Vorderliegergrundstück liegen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu mit dem ersten Montag eines jeden Jahres bei dem Verpflichteten des Vorderliegergrundstückes, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinterliegenden Grundstücke. §4 Umfang der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht umfasst a) die allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 8) und … II ALLGEMEINE STRASSENREINIGUNG §5 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung (1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind. (2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem. (3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen (z.B. ausgerufener Wassernotstand). (4) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die die Straße nicht beschädigen. (5) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, offenen Abwässergräben, öffentlich aufgestellten Einrichtungen (z. B. Papierkörbe, Glas- und Papiersammelcontainer) und öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.B. Gruben, Gewässer usw.) zugeführt werden. §6 Reinigungsfläche (1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Gräfenroda vom 17.04.2015 -3- Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m breiter Streifen - vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahn bzw. Platzmitte - zu reinigen. (2) Hat die Straße vor einem Grundstück eine durch Mittelstreifen oder ähnliche Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der Verpflichtete die gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehrten Fahrbahn zu reinigen. §7 Reinigungszeiten (1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach § 3 Verpflichteten einmal wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag und zwar a) in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr, b) in der zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr zu reinigen. (2) Darüber hinaus kann die Gemeinde bestimmen, dass in besonderen Fällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzüge und ähnliches) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt zu machen. (3) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 Absatz 1 Thüringer Straßengesetz, § 7 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz und § 32 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung bleibt unberührt. Dr. Elliger Amtsleiter Ordnungsverwaltung Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gossel Bekanntmachung von Satzungen Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel vom 14. April 2015 Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 und des § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7. August 1991 (GVBl. S. 329) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), und des § 30 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gossel vom 30. April 2007 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 04.05.2007, S. 10), geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Gossel vom 18. Januar 2010 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 21.05.2010, S. 7), erlässt die Gemeinde Gossel folgende Satzung: Artikel 1 Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel vom 1. April 2004 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 08.04.2004, S. 15), geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel vom 15. Januar 2010 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 29.01.2010, S. 3), wird wie folgt geändert: Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: Nr. 8/2015 „§ 7a Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr wird nach Zeitaufwand der Friedhofsverwaltung berechnet, z. B. für - Erstellung von Graburkunden, - Verlängerung der Nutzungszeit, - Änderung des Nutzungsberechtigten, - Grabstellenaufgabe, - Grabmalgenehmigungen, - Genehmigung zur Durchführung gewerblicher Arbeiten, - Erstellen von Gebührenbescheiden. Sie beträgt je 15 Minuten 12,00 EUR.“ Artikel 2 Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ bekannt zu machen. Artikel 3 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gossel, den 14. April 2015 Gundermann Bürgermeister - Siegel - Hinweis: 1. Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gossel, c/o VG „Oberes Geratal“, An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO. 2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gräfenroda Mitteilungen Aufruf! Wir möchten in Gräfenroda einen Kinderspielplatz bauen. Wir als Gemeinde rätseln noch wegen dem Standort. Der Bürgermeister und der Gemeinderat rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf uns zu unterstützen. Wer uns einen geeigneten Standort nennen kann, möchte uns dies bitte schriftlich mitteilen. Der Briefkasten an der Gemeinde ist für gute Ratschläge dankbar. Wer es aber persönlich machen möchte, kann dies immer donnerstags in der Zeit von 16.00 Uhr 18.00 Uhr zur Bürgersprechstunde tun. Frank Fiebig Bürgermeister Gräfenroda vom 17.04.2015 - 4 - Nr. 8/2015 aus Liebenstein: aus Rippersroda: Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Veranstaltungen Jugendweihe 2015 Der Jugendweihe Plus e. V. eröffnete das Jugendweihejahr 2015 mit der ersten Feier in Königsee. Für die Schüler der 8. Klasse aus der VG “Oberes Geratal“ beginnen die Feiern an diesem Wochenende. Die Regelschule Crawinkel feiert am 18.04.2015 in der Gemeindeschenke Crawinkel Mit ihren Schulkameraden feiern aus Gossel: Luise Jurischka Felix Groll Benjamin Kunz Das Gymnasium Ilmenau feiert am 25.04.2015 in der Festhalle Ilmenau aus Gräfenroda: Sarah Hinzmann Oliver Storm Rachel Völlger aus Geschwenda: Lisa Gräßer Sarah Palm Leon Kummer aus Frankenhain: Vanessa Prehn Die Regelschule Geraberg feiert am 16.05.2015 in Geraberg aus Geschwenda: Sabrina Mörz Pascal Buhr Johannes Haak Justin Peetschner Niclas Renner Tony Andi Zehne Außerdem gratulieren wir den Jugendlichen der Regelschule Gräfenroda und dem Gymnasium Arnstadt, die am 30.05.2015 in der Stadthalle Arnstadt die Jugendweihe erhalten. aus Frankenhain: Fabian Schmelzer aus Gräfenroda: Ela Heß Vanessa Röhner Ramona Schön Adrian Dehne Moritz Euchler Tim Lesser Philipp Rupp Kim-Willy Röser Adrian Pflügner Maximilian Schörnig aus Gossel: Pierre Rittermann aus Gehlberg: Vanessa Brückner Larissa Gier Lea Koschinski Philipp Rupp aus Plaue: Anne Kerstin Hartung Lorina Weih Jennifer Schreyer Stephanie Scheel Justin, Karl Fröhlich Justin Geisler Marius Müller Christian Kleie Alexander Marx Jennifer Henkel Emily Tamm Wir gratulieren den Jugendweiheteilnemern sowie allen Schulkameraden und -dinnen, die an den Feiern zur Konfirmation teinehmen. Jugendweihe Plus e. V. i.A. Inge Beyer Gemeinde Frankenhain Vereine und Verbände Wer hat Spaß am Theater spielen? Liebe Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Geratal, Wir suchen für die Aufführung „Der letzte Schulze von der Lützsche“ am 8.7.2015, anlässlich der 725-Jahrfeier in Gräfenroda, Mitbürger, die eine Rolle übernehmen oder auch als Statisten mit wirken wollen. Wir freuen uns über Anmeldungen unter: 036205/95102 Anne-Christin Jost Vorsitzende Heimat- u. Verkehrsverein e.V. Frankenhain Veranstaltungen Der Frankenhainer Feuerwehrverein lädt alle Einwohner und Gäste, am Donnerstag, dem 30.04.2015, recht herzlich zum traditionellen Maibaumsetzen auf dem Plan ein. Am Feuerwehrgerätehaus ist ab 17.00 Uhr für Speisen und Getränke bestens gesorgt! Ab 17.30 Uhr erwartet Sie die Live-Band „Take 2“. Der Vorstand Sonstige Mitteilungen Tag der Sauberkeit am 21. März 2015 in Frankenhain Es ist schon eine lange Tradition in unserer Gemeinde, dass 14 Tage vor Ostern der Tag der Sauberkeit durchgeführt wird. Die Vorbereitung und Organisation lag in diesem Jahr ganz in den Händen des Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Umwelt, Gräfenroda vom 17.04.2015 - 5 - Herrn Andreas Schmidt. Auf seine Anregung hin wurden bereits in der Sitzung des Ortskuratoriums Reviere und Aufgabenschwerpunkte festgelegt, mit allen Beteiligten abgestimmt und technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen. Mehr als 80 Personen, darunter auch viele Bürger aus anderen Orten, die Mitglieder in unseren Vereinen sind, beteiligten sich an diesem Tag der Sauberkeit. Im Umfeld unseres Ortes, den Straßen nach Gräfenroda und Crawinkel sowie zur Lütsche wurden mehr als 50 Säcke Müll aufgesammelt. Darüber hinaus wurde eine große Menge Sperrmüll, Teppichbeläge, PKW- und LKWReifen sowie Bauschutt beseitigt. Unter Regie des Angelverbandes Frankenhain wurden im Bereich der Lütschetalsperre einige Kubikmeter Müll aufgesammelt. Die Frauen des Kirmesvereins und einige engagierte Bürger haben die Pflanzkübel sowie die Hochbeete im Ort und die Grünanlagen hergerichtet. Besonderen Dank möchten wir an dieser Stelle der Geschäftsführerin des Blumenladens „Blumik“ in Ilmenau, Frau Grit Hasse für die kostenfreie Bereitstellung der vielen Blumen und Pflanzen aussprechen. Aber nicht nur Müll wurde an diesem Tag aufgesammelt, auch Wege und Wanderwege wurden frei geschnitten, Straßen und Plätze gekehrt und Verschönerungsarbeiten durchgeführt. Die Bereitschaft der Bürger und Vereine, sich für die Sauberkeit unseres Ortes und dessen Umfeld einzusetzen, war beispielhaft. Allen, die sich am Tag der Sauberkeit aktiv beteiligt haben, gilt unser besonderer Dank. Auf Einladung des Kirmesvereins wurden alle, die am Tag der Sauberkeit mitgewirkt haben, zu einer kleinen Dankeschön-Veranstaltung eingeladen. Mehr als die Hälfte der insgesamt am Tag der Sauberkeit beteiligten waren der Einladung gefolgt. Nach getaner Arbeit war der Hunger groß und die von Adrian Schwarz gebratenen Bratwürste fanden reißenden Absatz. Es ist bemerkenswert, wie viele Leute sich für die Ordnung und Sauberkeit in unserem Ort eingesetzt haben. Schade ist nur, dass sehr viel Arbeitszeit mit dem Aufsammeln von Müll und der Beseitigung von wilden Ablagerungen von Bauschutt und Ähnlichem vorgenommen werden musste. Viel sinnvoller hätte man die Zeit für direkte Verschönerungsarbeiten einsetzen können. Es gibt ausreichende Möglichkeiten, Müll, Gartenabfälle und Bauschutt zu entsorgen. Für Gartenabfälle können die Eigenkompostierung oder die Bio-Abfalltonnen genutzt werden. Zu den Öffnungszeiten des Tourismusbüros können zusätzlich Biosäcke erworben werden. Sollte die schwarze Tonne einmal nicht ausreichen, können auch im Tourismusbüro zusätzlich Restabfallsäcke erworben werden. Leider gibt es einige wenige Menschen, die Vermutung liegt nahe, dass diese nicht nur aus unserem Ort sind, die durch illegale Müllentsorgung oder mutwillige Zerstörung das Ansehen unseres Ortes schädigen. Hans-Georg Fischer Bürgermeister Gemeinde Gehlberg Veranstaltungen Nr. 8/2015 Vor ein paar Tagen noch saßen sie im Kurpark in der Ortsmitte von Gehlberg. 2 Hasen, die seit Jahren zu uns kommen. Scheue Tiere, die im warmen Stall von Inge & Gerhard überwintern.... Dort kam auch ihr Nachwuchs zur Welt, den sie vor knapp 2 Wochen ebenfalls erstmalig der Öffentlichkeit präsentierten. Und wenn man ganz still und vorsichtig etwas näher an sie heran kam, dann konnte man ihnen ein wenig lauschen und hören, was sie zu erzählen hatten. Dass sie gern an Ostern hierher kommen z.B. weil ihnen die Männer & Frauen der Weiberwirtschaft so liebevoll das Nest herrichten. Und weil man ihren Garten so wunderbar österlich schmückt. Mit bunten Eier und Kränzen und in diesem Jahr mit einer Menge neuer Schleifen an den Zäunen. Das finden sie hübsch. Aber besonders freuen sie sich in jedem Jahr wieder auf die geschmückte Osterkrone, die schon vor ganz langer Zeit ein fleißiger Schmied gebaut hat. Stefan - so glauben sie sich zu erinnern - heißt er und hat irgendwie irgendetwas mit ihren Überwinterungs-Gastgebern zu tun. Ach ja, und diese erwähnten Herbergseltern haben ihren Kindern eine neue Rutsche und eine Schaukel gebaut - in diesen Zeiten gar nicht so selbstverständlich. Und Thomas vom Schneekopf hat extra für die Krone einen Baum in seinem Garten gefällt, das Reisig zierte jetzt - bunt geschmückt - die Krone im Kurpark. Herr Fischer, so hörte man hier auch, habe ebenfalls für Reisig gesorgt, weil die fleißigen Männer & Frauen sich auch um den Brunnen am Friedhof kümmern, wo die beiden Hasen sich allerdings weniger oft aufhielten ... Bei soviel Arbeit stellten sich auch Hunger & Durst ein, dem die Fleischerei Heyder/Burmeister mit einem Imbiss Abhilfe schaffen konnte - vielen Dank dafür. Jetzt wissen Sie, liebe Leserinnen und Leser, warum die Hasenfamilie Jahr um Jahr wiederkommt! Und wenn Sie die Ostertage in Gehlberg verbracht haben, dann wissen Sie auch, dass die Hasenfamilie vom Schnee und dem zurückgekehrten Winter überrascht wurde und sich blitzschnell vor dem Sturm in Sicherheit gebracht hatte – und sich deshalb an den Feiertagen gar nicht mehr hat blicken lassen… An Himmelfahrt, am 14.05.2015 (wie immer ein arbeitsfreier Donnerstag) treffen sich genau diese Frauen & Männer wieder, bringen noch jede Menge fleißige Hände mit und bereiten den Männern, Wanderern, Familien und allen, die unterwegs sind, im Webersgeräum bei Gehlberg mitten im Wald einen wunderschönen Tag. Es muss nicht erwähnt werden, dass für das leibliche Wohl hier bestens gesorgt wird! In diesem Sinne: Bis bald in der „Gehlberger Weiberwirtschaft“, Ihre Weiber vom Berg (i.A. P. Wagner, Vereinsvorsitzende) Gemeinde Geschwenda Frühlingszeit oder „Vom Winde verweht…“ Vereine und Verbände Jugendclub Geschwenda Reise vom 20. - 25. Mai 2015 nach Ringmer (Großbritannien) Der Jugendclub hat gemeinsam mit dem Arnstädter Bildungswerk e.V. und dem Internationalen Freundeskreis Geschwenda e.V. eine Reise nach Ringmer organisiert. Neben den Jugendbegegnungen sind Ausflüge an die Küste, eine Tagesfahrt nach London, die Teilnahme am internationalen Tanzfest in Ringmer und die Besichtigung der englischen Städte Hastings und Brighton geplant. Die Übernachtung ist auf Wunsch im Ferienpark in Hastings, Privat oder in einem Ferienhaus möglich. An der Reise nehmen Gräfenroda vom 17.04.2015 - 6 - Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus dem Geratal und das Erfurter Kinder- und Jugendtanzensemble teil. Diese Reise wird über das Kinder und Jugendprogramm des Bundes gefördert. Es sind noch wenige Plätze frei. Die Rückmeldung zur Teilnahme an der Reise bitte an den Jugendpfleger unter der Telefonnummer 0174/6693285. Berg Heyer Jugendpfleger Sonstige Mitteilungen In aufrichtiger Anteilnahme trauern wir um unseren Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Geschwenda Brandmeister Karl Hopf Dank und Anerkennung gebührt ihm als ehemaligen stellv. Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Geschwenda für den Bereich Ausbildung. Die Gemeinde Geschwenda, die Freiwillige Feuerwehr Geschwenda sowie der Feuerwehrverein werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Groteloh Bürgermeister Grünke Ortsbrandmeister Geschwenda, im März 2015 Liederkranz Geraberg „Mit Gesang kann man all seine Krankheiten verscheuchen.“ (Miguel de Cervantes-Saavedra 1574-1616) Wir freuen uns auf neue Sänger, gern auch aus anderen Gemeinden des Geratals, welche mit uns gemeinsam singen möchten. Wir treffen uns regelmäßig zu unten genannten Probenzeiten im Proberaum der ehemaligen Schieferschule in Geraberg. jeweils Montag: Mittwoch, 22.04.15 19.30 Uhr 19.30 Uhr Voranzeige: Frühlingskonzerte am sowie am Muttertag Tagesordnung: 1) Bericht des Jagdvorstehers 2) Auswertung des Jagdjahres 2014 / 2015 3) Finanzbericht 2014 / 2015 4) Bericht der Kassenprüfer 5) Diskussion 6) Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 7) Abstimmung über die Verwendung und Verteilung des Reinertrags 8) Haushaltsplan 2015 / 2016 9) Beschlussfassung Mit freundlichen Grüßen Jagdvorsteher Gemeinde Gräfenroda Nachruf Großer Chor 007-Chor: Nr. 8/2015 09.05.15 um 16.00 Uhr in der Kirche in Geschwenda 10.05.15 um 16.00 Uhr in der Kirche in Geraberg Gemeinde Gossel Veranstaltungen Einladung Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gossel laden wir alle Bodeneigentümer am Freitag, dem 24.04.2015, um 19.30 Uhr, recht herzlich ein. Ort: Versammlungsraum (ehemalige Schule) Kindertagesstätte Projekte im Kindergarten Zwergenland 69 Wochen und 4 Tage sind wir jetzt in unserem neuen Kindergarten. Wochen, in denen viel gelernt, gespielt, gesungen und erlebt wurde. Neben den Höhepunkten im Jahreslauf, werden in den Gruppen Projekte mit den Kindern geplant und durchgeführt. Wir werden an dieser Stelle in regelmäßigen Abständen eine Auswahl der Projekte einzelner Gruppen vorstellen und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Projekt „Gesunde Kinderfüße“ in der Käfergruppe Auf den gesamten Bewegungsapparat hat die Gesundheit unserer Füße Einfluss. Aus diesem Grund wird in der Käfergruppe ein langfristiges Projekt „Gesunde Kinderfüße“ durchgeführt. Zu Beginn wurden die Eltern über Projektziele und Inhalte durch einen Elternbrief informiert. Am Jahresanfang wurden die Füße der Kinder vermessen, ebenso die Haus- und Straßenschuhe. In einigen Monaten erfolgt dann erneut eine Fußmessung und die Ergebnisse werden miteinander verglichen. Haben sich die Füße verändert? Sind sie gewachsen? Um die Fußmuskulatur zu stärken und kräftigen, werden die Jungen und Mädchen einen Barfuß-Parcours mit unterschiedlichen Materialien durchlaufen, Fußgymnastik durchführen und oft ohne Schuhe laufen. Viele erkrankte Füße lassen sich auf nicht richtig passende Kinderschuhe zurückführen. Diese sind oftmals zu groß, zu klein, zu steif, zu schwer, luftundurchlässig oder ausgetreten. Durch das Projekt sollen auch die Eltern über die Notwendigkeit von richtig passenden Kinderschuhen aufgeklärt werden, um Fußkrankheiten und Deformitäten zu vermeiden. Es gibt Ratschläge und Tipps für den Kinderschuhkauf. Alle Kinder der Gruppe erhalten in den nächsten Wochen ihren persönlichen „Fußpass“ mit einem Fußabdruck, der gemessen Schuhgröße, Fotos und kreativ gestalteten Bildern. Im ersten Teil des Projektes wurde die taktile Wahrnehmung der Füße geschult und der Warm/Kalt-Effekt ausprobiert. Mutige Kinder durften mit ihren Füßen kalten Schnee ertasten und anschließend ein schön warmes Fußbad nehmen. Auch das gegenseitige Anmalen der Füße mit Pinsel und Farbe für einen Fußabdruck bereitete den Kindern enorme Freude. Gräfenroda vom 17.04.2015 - 7 - Nr. 8/2015 Kochwoche in der Igelgruppe „Viele Köche verderben den Brei“. Dass dieses Sprichwort nicht immer und überall zutreffen muss, bewiesen die Kinder der Igelgruppe. Auf Wunsch der Kinder, die gern mit ihren Erzieherinnen und Freunden kochen wollten, entstand die Idee zur „Kochwoche“. Alle wurden zu ihrem Lieblingsessen befragt und zusammen wurde der Speiseplan für die Woche festgelegt. Montag: Petersilienkartoffeln mit Bratwurst Dienstag: Spaghetti Bolognese Mittwoch: Thüringer Klöße mit Gulasch und als Nachtisch Eis mit Obst Donnerstag: Salzkartoffeln mit Möhrengemüse und Hühnchen Freitag: Pommes Frites mit Würstchen Morgens wurde gemeinsam nach dem Rezept der Einkaufszettel erstellt. Dann ging es zum benachbarten Supermarkt und die Kinder kauften zusammen mit ihren Erzieherinnen die Zutaten und Lebensmittel ein. Die kleinen fleißigen Köche und Köchinnen putzen und schälten ihr Gemüse, bereiteten die Soße und das Fleisch zu. Bei einigen kullerten zwar beim Zwiebelschneiden ein paar Tränchen, aber alle wurden dann mit einem selbst gemachten, leckeren Mittagessen belohnt. Die Erzieherinnen der Käfer- und Igelgruppe Alle Fotos finden Sie auf unserer Internetseite www.kita-graefenroda.de Veranstaltungen Einklang in den Mai Liebe Bürgerinnen und Bürger, die FFw Gräfenroda und der Feuerwehr Gräfenroda e.V. laden zum diesjährigen Maibaumsetzen am Donnerstag, den 30. April 2015 am Gerätehaus Gräfenroda ein. Programm: 16:00 Uhr 16:45 Uhr 18:00 Uhr Start am Gerätehaus mit Getränken und Speisen Unterhaltung mit den „Dörrberger Blasmusikanten“ Maibaumsetzen Für Getränke und das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Gräfenroda vom 17.04.2015 - 8 - Einladung - Treffpunkt Bibliothek Am Mittwoch dem 22. April 2015 um 19:00 Uhr findet in Gräfenroda in der AWO-Begegnungsstätte eine Lesung und Fotopräsentation mit Tanja Langer statt. Hierzu möchte ich Sie recht herzlich einladen! Das Haus Das Künstlerpaar Barbara Schnabel und el.doelle fährt in eine kleine Thüringer Gemeinde, um das Haus der verstorbenen Großeltern aufzulösen. Was sie dort vorfinden, sind nicht nur Erinnerungen an die Kindheit, sondern eine Zeitkapsel mit hundert Jahren deutscher Geschichte. Hier geht es nicht nur um 40 Jahre DDR, sondern auch um die Epochen vor und nach dem Ersten Weltkrieg. Eine Zeit, in der unsere Großeltern und Eltern noch nicht in einem geteilten Land lebten. Es geht auch um Empfindungsräume wie Geborgenheit, Heimat und die Weitergabe von Werten. Die ausdrucksstarken Fotos begleitet Tanja Langer mit einem schwebenden Text über das Gedächtnis der Dinge und den Blick des Kindes auf den geliebten Großvater. Nr. 8/2015 Gemeinde Liebenstein Sonstige Mitteilungen Bekanntmachung! Kostenlose Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt Sehr geehrte Haus- und Grundstückseigentümer der Gemeinde Liebenstein, in der Zeit vom 17.04. bis 22.04.2015 können Sie Ihren Baumund Strauchschnitt kostenlos entsorgen. Die Annahmestelle befindet sich in der Gosseler Straße an der Kastanie - gegenüber dem letzten Wohnhaus. Die Annahmezeiten sind: 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nur mit Anmeldung unter Tel. 017621863346. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet. Albrecht Dürer Bürgermeister Stadt Plaue Kindertagesstätte Abschied nach über 40 Jahren Jörg Thamm verabschiedet Ruth Krannich Ich freue mich auf Ihren Besuch! Petra Neumann Leiterin Bildungs- und Medienzentrum Sonstige Mitteilungen Aufruf zur Festwoche 725-Jahr-Feier Gemeinde Gräfenroda Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wir begehen in der Zeit vom 03.07.2015 - 12.07.2015 unsre Festwoche zur 725 Jahr Feier. Dies soll der Höhepunkt im Jahr 2015 für die Gemeinde Gräfenroda werden. Hierzu starten wir folgenden Aufruf: Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, alle Vereine und Verbände sowie an alle Einrichtungen und Gewerbetreibenden! Am Sonntag, dem 12.07.2015 findet der große Festumzug anlässlich unserer 725 Jahr Feier statt. Wir als Gemeinde rufen alle auf sich daran zu beteiligen. Mit alten und neuen Bildern wollen wir diesen Festumzug zum Höhepunkt gestalten. Bitte setzt euch mit dem Verantwortlichen des Festumzuges, Herrn Christian Dagg, in Verbindung. Er ist unter der E-Mail-Adresse: [email protected] oder unter Telefon 0171/1828497 zu erreichen. Weiterhin wollen wir Gräfenroda festlich schmücken. Dafür rufen wir alle Bürger auf, den Häusern und Straßen ein festliches Bild zu geben. Wir würden uns riesig freuen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger bereiterklären könnten viele Wimpelketten zu nähen. Die 3 schönsten Häuser oder Straßenzüge werden am 12.07.2015 prämiert. Die Jury besteht aus unseren Partnergemeinden Kirn - Land und Vouziers. Bitte macht alle mit. Frank Fiebig Bürgermeister Plaue - Am Montagmorgen (30. März 2015) besuchte der CDULandtagsabgeordnete Jörg Thamm den Kindergarten „Zwergenhaus“ in Plaue. Im Obergeschoss hatten sich schon alle Kinder mit ihren Erzieherinnen versammelt, nur eine fehlte anfangs noch - Ruth Krannich. Für sie war es nach über 40 Jahren als Erzieherin der letzte Arbeitstag. Diesen wollten ihr die Kinder und ihre Kolleginnen ganz besonders schön machen. Und so tanzte nicht nur die Bärchengruppe für sie. Die Musikkinder überraschten die Erzieherin mit einem Tanz zu einem Medley ihres Lieblingssängers James Blunt. Aber auch die Kolleginnen brachten ein Ständchen, wünschten Ruth Krannich viel Glück und zeigten, welche Vorteile der Ruhestand haben kann. Denn nun hat sie nicht nur Zeit zum Reisen, sondern auch zum Krimi lesen oder für die Gartenarbeit. Christiane Sauer überbrachte die Wünsche des Elternrates. Und selbstverständlich ließ es sich auch Jörg Thamm in seiner Funktion als Bürgermeister nicht nehmen, „seine“ langjährige Mitarbeiterin zu verabschieden. Gräfenroda vom 17.04.2015 - 9 - Ruth Krannich hatte am 1. März 1973 die Arbeit in Plaue aufgenommen. In den Jahren 1991 und 1992 hatte sie zwischenzeitlich nochmals die Schulbank gedrückt. Thamm dankte ihr für ihren langjährigen „Dienst an den Kindern“. Ab dem 1. April wird erstmals ein Erzieher das Team in der Plauer Kita verstärken. Vereine und Verbände Wechsel an der Vereinsspitze Am 26. März wählten die Deligierten des TSV Plaue auf ihrer Wahlveranstaltung einen neuen Vorstand. Nach 25 Jahren übergab Lothar Tietze den Vorsitz an Michael Wehling. Zuvor legte der Vorstand Rechenschaft über die geleistete Vereinsarbeit ab. Aus den Sektionen wurden Kurt Greßler, Heidrun Kowalski, Rene Senft und Daniel Tietze mit einem Gutschein ausgezeichnet. Zum Schluss dankte Michael Wehling, Rolf Bätzig für seine langjährige Tätigkeit im Vereinsvorstand. Die Sportfreunde Eva Koch, Ben Kowalski und Lothar Tietze arbeiten in anderen Funktionen weiter im Vorstand mit. Auch ihnen wurde mit Blumen und einem Gutschein für ihr Wirken gedankt. Veranstaltungen Einladung Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Plaue Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Plaue lädt alle Jagdgenossen (Grundstückseigentümer jagdbarer Flächen in den Gemarkungen Plaue und Plaue-Feld) zur nichtöffentlichen Versammlung am Mittwoch, den 29.04.2015 um 19:30 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus der Stadt Plaue, Straße d. Friedens 5, ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 3. Rechenschaftsbericht des Vorstehers 4. Bericht des Kassenführers 5. Kassenprüfbericht 6. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 7. Wahl eines neuen Kassen- und Schriftführers 8. Beschluss über die Feststellung und Verwendung des Reinertrages 9. Vorschläge zum Haushaltsplan 2015/2016 10.Beschluss Haushaltsplan 11.Wahl der Kassenprüfer 12.Sonstiges 13.Fragen der Mitglieder 14.Schlusswort A. Ströhl Jagdvorsteher Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 22.04.2015 Nächster Erscheinungstermin Donnerstag, den 30.04.2015 Nr. 8/2015 Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Thomas Zenker, Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda, Tel. (036205) 9 33-0, Fax (036205) 9 33 33, e-mail: [email protected], Internet: www.oberes-geratal.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel 14täglich; kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ (Gemeinden Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda, Liebenstein und Stadt Plaue). Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellt werden.
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