Amtsblatt Nr.: 08 vom 17. April 2015

Amtsblatt
der
Mitgliedsgemeinden: Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda, Liebenstein und Stadt Plaue
13. Jahrgang
Freitag, den 17. April 2015
Nr. 8
Gräfenroda vom 17.04.2015
- 2 -
Amtliche Bekanntmachungen
der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“
Mitteilungen
Hinweis auf die Durchführung
der Straßenreinigung
Gemäß §§ 3 bis 8 der Straßenreinigungssatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ sind die Eigentümer der Grundstücke, Erbbauberechtigte,
Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB und
Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB verpflichtet, die öffentlichen Straßen in dem in § 2 Absatz 2 der Straßenreinigungssatzungen aufgeführten Umfang zu reinigen. Nachfolgend führe ich
einen Auszug der Regelungen der Straßenreinigungssatzungen
der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes
Geratal“ mit der Bitte um Beachtung auf.
§1
Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach
§ 49 Absätze 1 bis 3 Thüringer Straßengesetz - ThürStrG - wird
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer
und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.
…
§2
Gegenstand der Reinigungspflicht
(1) Zu reinigen sind:
a) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 1 Satz 2
ThürStrG) alle öffentlichen Straßen,
…
(2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:
a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege, Mopedwege und
Standspuren,
b) die Parkplätze,
c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
d) die Gehwege und Schrammborde,
e) Böschungen, Stützmauern und ähnliches,
f) die Überwege.
(3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren
Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.B. Bürgersteige,
unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer
Fahrbahn getrennte selbstständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als
Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, so genannte Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung.
(4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege
an Straßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der
Gehwege.
§3
Verpflichtete
(1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 bezeichneten Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten,
Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff BGB, Woh-
Nr. 8/2015
nungsberechtigten nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte, denen - abgesehen
von der oben erwähnten Wohnungsberechtigung - nicht nur eine
Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht.
(2) Gleiches gilt für sonstige Besitzer, die das Grundstück gebrauchen, wenn sie die durch diese Satzung begründeten Verpflichtungen vertraglich übernommen haben und wenn dazu die
Gemeinde ihre jederzeit frei widerrufliche Genehmigung erteilt
hat.
(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichteten haben in geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die ihnen nach dieser
Satzung auferlegten Verpflichtungen ordnungsgemäß von einem
Dritten erfüllt werden, wenn sie das Grundstück nicht oder nur
unerheblich selbst nutzen. Name und Anschrift des Dritten sind
der Gemeinde umgehend mitzuteilen.
(4) Verpflichtete nach Absatz 1 können nur dann in Anspruch
genommen werden, wenn die Reinigungspflicht gegenüber Verpflichteten nach Absatz 2 nicht durchsetzbar ist.
(5) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende
Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinterliegenden
Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Grundstücke bilden auch dann
eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere Straßen
erschlossen werden. Hintereinander zur sie erschließenden
Straße liegen Grundstücke dann, wenn sie mit der Hälfte oder
mehr ihrer dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem Vorderliegergrundstück liegen.
Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit
gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig.
Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu mit dem ersten Montag eines jeden Jahres bei
dem Verpflichteten des Vorderliegergrundstückes, fortfahrend in
der Reihenfolge der dahinterliegenden Grundstücke.
§4
Umfang der Reinigungspflicht
Die Reinigungspflicht umfasst
a) die allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 8) und
…
II
ALLGEMEINE STRASSENREINIGUNG
§5
Umfang der allgemeinen Straßenreinigung
(1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile)
sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer
Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen
(Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer
Wirkung ähnlichen Material) versehen sind.
(2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die
Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem.
(3) Der Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen (z.B. ausgerufener Wassernotstand).
(4) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die die
Straße nicht beschädigen.
(5) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder
Nachbarn, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, offenen Abwässergräben, öffentlich aufgestellten Einrichtungen (z. B. Papierkörbe, Glas- und Papiersammelcontainer)
und öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.B. Gruben, Gewässer
usw.) zugeführt werden.
§6
Reinigungsfläche
(1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus
in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt,
bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die
Gräfenroda vom 17.04.2015
-3-
Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Bei
Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4 m
breiter Streifen - vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahn bzw.
Platzmitte - zu reinigen.
(2) Hat die Straße vor einem Grundstück eine durch Mittelstreifen
oder ähnliche Einrichtungen getrennte Fahrbahn, so hat der Verpflichtete die gesamte Breite der seinem Grundstück zugekehrten Fahrbahn zu reinigen.
§7
Reinigungszeiten
(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges
Reinigen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach §
3 Verpflichteten einmal wöchentlich am Tage vor einem Sonntag
oder einem gesetzlichen Feiertag und zwar
a) in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens
18.00 Uhr,
b) in der zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens
16.00 Uhr zu reinigen.
(2) Darüber hinaus kann die Gemeinde bestimmen, dass in besonderen Fällen (Veranstaltungen, Volks- und Heimatfeste, Umzüge und ähnliches) einzelne Straßen zusätzlich gereinigt werden müssen. Derartige Verpflichtungen sind öffentlich bekannt
zu machen.
(3) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach § 17 Absatz 1
Thüringer Straßengesetz, § 7 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz und § 32 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung bleibt unberührt.
Dr. Elliger
Amtsleiter Ordnungsverwaltung
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Gossel
Bekanntmachung von Satzungen
Zweite Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Gossel
vom 14. April 2015
Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 und des § 21 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze
vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), und der §§ 1, 2, 11 und 12
des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7.
August 1991 (GVBl. S. 329) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20. März 2014
(GVBl. S. 82), und des § 30 der Friedhofssatzung der Gemeinde
Gossel vom 30. April 2007 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 04.05.2007, S. 10), geändert durch
Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Gossel vom 18. Januar 2010 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 21.05.2010, S. 7), erlässt die
Gemeinde Gossel folgende Satzung:
Artikel 1
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel vom
1. April 2004 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes
Geratal“ vom 08.04.2004, S. 15), geändert durch Erste Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde
Gossel vom 15. Januar 2010 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 29.01.2010, S. 3), wird wie folgt geändert:
Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
Nr. 8/2015
㤠7a
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühr wird nach Zeitaufwand der Friedhofsverwaltung berechnet, z. B. für
- Erstellung von Graburkunden,
- Verlängerung der Nutzungszeit,
- Änderung des Nutzungsberechtigten,
- Grabstellenaufgabe,
- Grabmalgenehmigungen,
- Genehmigung zur Durchführung gewerblicher Arbeiten,
- Erstellen von Gebührenbescheiden.
Sie beträgt je 15 Minuten 12,00 EUR.“
Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel in der vom Inkrafttreten
dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ bekannt zu machen.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gossel, den 14. April 2015
Gundermann
Bürgermeister
- Siegel -
Hinweis:
1. Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese
Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber
der Gemeinde Gossel, c/o VG „Oberes Geratal“, An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht
innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich,
§ 21 Absatz 4 ThürKO.
2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
(ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der
Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt.
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Gräfenroda
Mitteilungen
Aufruf!
Wir möchten in Gräfenroda einen Kinderspielplatz bauen.
Wir als Gemeinde rätseln noch wegen dem Standort. Der
Bürgermeister und der Gemeinderat rufen alle Bürgerinnen
und Bürger auf uns zu unterstützen. Wer uns einen geeigneten Standort nennen kann, möchte uns dies bitte schriftlich
mitteilen. Der Briefkasten an der Gemeinde ist für gute Ratschläge dankbar. Wer es aber persönlich machen möchte,
kann dies immer donnerstags in der Zeit von 16.00 Uhr 18.00 Uhr zur Bürgersprechstunde tun.
Frank Fiebig
Bürgermeister
Gräfenroda vom 17.04.2015
- 4 -
Nr. 8/2015
aus Liebenstein: aus Rippersroda: Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“
Veranstaltungen
Jugendweihe 2015
Der Jugendweihe Plus e. V. eröffnete das Jugendweihejahr 2015
mit der ersten Feier in Königsee. Für die Schüler der 8. Klasse
aus der VG “Oberes Geratal“ beginnen die Feiern an diesem Wochenende.
Die Regelschule Crawinkel feiert am 18.04.2015
in der Gemeindeschenke Crawinkel
Mit ihren Schulkameraden feiern
aus Gossel: Luise Jurischka
Felix Groll
Benjamin Kunz
Das Gymnasium Ilmenau feiert am 25.04.2015
in der Festhalle Ilmenau
aus Gräfenroda: Sarah Hinzmann
Oliver Storm
Rachel Völlger
aus Geschwenda: Lisa Gräßer
Sarah Palm
Leon Kummer
aus Frankenhain: Vanessa Prehn
Die Regelschule Geraberg feiert am 16.05.2015 in Geraberg
aus Geschwenda: Sabrina Mörz
Pascal Buhr
Johannes Haak
Justin Peetschner
Niclas Renner
Tony Andi Zehne
Außerdem gratulieren wir den Jugendlichen der Regelschule
Gräfenroda und dem Gymnasium Arnstadt, die am 30.05.2015
in der Stadthalle Arnstadt die Jugendweihe erhalten.
aus Frankenhain: Fabian Schmelzer
aus Gräfenroda: Ela Heß
Vanessa Röhner
Ramona Schön
Adrian Dehne
Moritz Euchler
Tim Lesser
Philipp Rupp
Kim-Willy Röser
Adrian Pflügner
Maximilian Schörnig
aus Gossel: Pierre Rittermann
aus Gehlberg: Vanessa Brückner
Larissa Gier
Lea Koschinski
Philipp Rupp
aus Plaue: Anne Kerstin Hartung
Lorina Weih
Jennifer Schreyer
Stephanie Scheel
Justin, Karl Fröhlich
Justin Geisler
Marius Müller
Christian Kleie
Alexander Marx
Jennifer Henkel
Emily Tamm
Wir gratulieren den Jugendweiheteilnemern sowie allen Schulkameraden und -dinnen, die an den Feiern zur Konfirmation teinehmen.
Jugendweihe Plus e. V.
i.A. Inge Beyer
Gemeinde Frankenhain
Vereine und Verbände
Wer hat Spaß am Theater spielen?
Liebe Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft
Oberes Geratal,
Wir suchen für die Aufführung „Der letzte Schulze von der Lützsche“ am 8.7.2015, anlässlich der 725-Jahrfeier in Gräfenroda,
Mitbürger, die eine Rolle übernehmen oder auch als Statisten
mit wirken wollen.
Wir freuen uns über Anmeldungen unter: 036205/95102
Anne-Christin Jost
Vorsitzende
Heimat- u. Verkehrsverein e.V. Frankenhain
Veranstaltungen
Der Frankenhainer
Feuerwehrverein
lädt alle Einwohner und
Gäste,
am Donnerstag,
dem 30.04.2015,
recht herzlich zum
traditionellen
Maibaumsetzen
auf dem Plan ein.
Am Feuerwehrgerätehaus ist ab 17.00 Uhr
für Speisen und Getränke bestens gesorgt!
Ab 17.30 Uhr erwartet Sie die Live-Band „Take 2“.
Der Vorstand
Sonstige Mitteilungen
Tag der Sauberkeit am 21. März 2015
in Frankenhain
Es ist schon eine lange Tradition in unserer Gemeinde, dass 14
Tage vor Ostern der Tag der Sauberkeit durchgeführt wird. Die
Vorbereitung und Organisation lag in diesem Jahr ganz in den
Händen des Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Umwelt,
Gräfenroda vom 17.04.2015
- 5 -
Herrn Andreas Schmidt. Auf seine Anregung hin wurden bereits
in der Sitzung des Ortskuratoriums Reviere und Aufgabenschwerpunkte festgelegt, mit allen Beteiligten abgestimmt und
technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen.
Mehr als 80 Personen, darunter auch viele Bürger aus anderen
Orten, die Mitglieder in unseren Vereinen sind, beteiligten sich an
diesem Tag der Sauberkeit. Im Umfeld unseres Ortes, den Straßen nach Gräfenroda und Crawinkel sowie zur Lütsche wurden
mehr als 50 Säcke Müll aufgesammelt. Darüber hinaus wurde
eine große Menge Sperrmüll, Teppichbeläge, PKW- und LKWReifen sowie Bauschutt beseitigt. Unter Regie des Angelverbandes Frankenhain wurden im Bereich der Lütschetalsperre einige
Kubikmeter Müll aufgesammelt. Die Frauen des Kirmesvereins
und einige engagierte Bürger haben die Pflanzkübel sowie die
Hochbeete im Ort und die Grünanlagen hergerichtet. Besonderen Dank möchten wir an dieser Stelle der Geschäftsführerin des
Blumenladens „Blumik“ in Ilmenau, Frau Grit Hasse für die kostenfreie Bereitstellung der vielen Blumen und Pflanzen aussprechen. Aber nicht nur Müll wurde an diesem Tag aufgesammelt,
auch Wege und Wanderwege wurden frei geschnitten, Straßen
und Plätze gekehrt und Verschönerungsarbeiten durchgeführt.
Die Bereitschaft der Bürger und Vereine, sich für die Sauberkeit
unseres Ortes und dessen Umfeld einzusetzen, war beispielhaft.
Allen, die sich am Tag der Sauberkeit aktiv beteiligt haben, gilt
unser besonderer Dank. Auf Einladung des Kirmesvereins wurden alle, die am Tag der Sauberkeit mitgewirkt haben, zu einer
kleinen Dankeschön-Veranstaltung eingeladen. Mehr als die
Hälfte der insgesamt am Tag der Sauberkeit beteiligten waren
der Einladung gefolgt. Nach getaner Arbeit war der Hunger groß
und die von Adrian Schwarz gebratenen Bratwürste fanden reißenden Absatz. Es ist bemerkenswert, wie viele Leute sich für
die Ordnung und Sauberkeit in unserem Ort eingesetzt haben.
Schade ist nur, dass sehr viel Arbeitszeit mit dem Aufsammeln
von Müll und der Beseitigung von wilden Ablagerungen von
Bauschutt und Ähnlichem vorgenommen werden musste. Viel
sinnvoller hätte man die Zeit für direkte Verschönerungsarbeiten einsetzen können. Es gibt ausreichende Möglichkeiten, Müll,
Gartenabfälle und Bauschutt zu entsorgen. Für Gartenabfälle
können die Eigenkompostierung oder die Bio-Abfalltonnen genutzt werden. Zu den Öffnungszeiten des Tourismusbüros können zusätzlich Biosäcke erworben werden. Sollte die schwarze
Tonne einmal nicht ausreichen, können auch im Tourismusbüro
zusätzlich Restabfallsäcke erworben werden. Leider gibt es einige wenige Menschen, die Vermutung liegt nahe, dass diese nicht
nur aus unserem Ort sind, die durch illegale Müllentsorgung oder
mutwillige Zerstörung das Ansehen unseres Ortes schädigen.
Hans-Georg Fischer
Bürgermeister
Gemeinde Gehlberg
Veranstaltungen
Nr. 8/2015
Vor ein paar Tagen noch saßen sie im Kurpark in der Ortsmitte
von Gehlberg.
2 Hasen, die seit Jahren zu uns kommen. Scheue Tiere, die im
warmen Stall von Inge & Gerhard überwintern....
Dort kam auch ihr Nachwuchs zur Welt, den sie vor knapp 2 Wochen ebenfalls erstmalig der Öffentlichkeit präsentierten.
Und wenn man ganz still und vorsichtig etwas näher an sie heran
kam, dann konnte man ihnen ein wenig lauschen und hören, was
sie zu erzählen hatten.
Dass sie gern an Ostern hierher kommen z.B. weil ihnen die
Männer & Frauen der Weiberwirtschaft so liebevoll das Nest herrichten.
Und weil man ihren Garten so wunderbar österlich schmückt. Mit
bunten Eier und Kränzen und in diesem Jahr mit einer Menge
neuer Schleifen an den Zäunen.
Das finden sie hübsch.
Aber besonders freuen sie sich in jedem Jahr wieder auf die geschmückte Osterkrone, die schon vor ganz langer Zeit ein fleißiger Schmied gebaut hat. Stefan - so glauben sie sich zu erinnern
- heißt er und hat irgendwie irgendetwas mit ihren Überwinterungs-Gastgebern zu tun.
Ach ja, und diese erwähnten Herbergseltern haben ihren Kindern eine neue Rutsche und eine Schaukel gebaut - in diesen
Zeiten gar nicht so selbstverständlich.
Und Thomas vom Schneekopf hat extra für die Krone einen
Baum in seinem Garten gefällt, das Reisig zierte jetzt - bunt geschmückt - die Krone im Kurpark.
Herr Fischer, so hörte man hier auch, habe ebenfalls für Reisig
gesorgt, weil die fleißigen Männer & Frauen sich auch um den
Brunnen am Friedhof kümmern, wo die beiden Hasen sich allerdings weniger oft aufhielten ...
Bei soviel Arbeit stellten sich auch Hunger & Durst ein, dem die
Fleischerei Heyder/Burmeister mit einem Imbiss Abhilfe schaffen
konnte - vielen Dank dafür.
Jetzt wissen Sie, liebe Leserinnen und Leser, warum die Hasenfamilie Jahr um Jahr wiederkommt!
Und wenn Sie die Ostertage in Gehlberg verbracht haben, dann
wissen Sie auch, dass die Hasenfamilie vom Schnee und dem
zurückgekehrten Winter überrascht wurde und sich blitzschnell
vor dem Sturm in Sicherheit gebracht hatte – und sich deshalb
an den Feiertagen gar nicht mehr hat blicken lassen…
An Himmelfahrt, am 14.05.2015 (wie immer ein arbeitsfreier
Donnerstag) treffen sich genau diese Frauen & Männer wieder,
bringen noch jede Menge fleißige Hände mit und bereiten den
Männern, Wanderern, Familien und allen, die unterwegs sind, im
Webersgeräum bei Gehlberg mitten im Wald einen wunderschönen Tag.
Es muss nicht erwähnt werden, dass für das leibliche Wohl hier
bestens gesorgt wird!
In diesem Sinne:
Bis bald in der „Gehlberger Weiberwirtschaft“,
Ihre Weiber vom Berg
(i.A. P. Wagner, Vereinsvorsitzende)
Gemeinde Geschwenda
Frühlingszeit oder „Vom Winde verweht…“
Vereine und Verbände
Jugendclub Geschwenda
Reise vom 20. - 25. Mai 2015 nach Ringmer
(Großbritannien)
Der Jugendclub hat gemeinsam mit dem Arnstädter Bildungswerk e.V. und dem Internationalen Freundeskreis Geschwenda
e.V. eine Reise nach Ringmer organisiert.
Neben den Jugendbegegnungen sind Ausflüge an die Küste,
eine Tagesfahrt nach London, die Teilnahme am internationalen
Tanzfest in Ringmer und die Besichtigung der englischen Städte
Hastings und Brighton geplant.
Die Übernachtung ist auf Wunsch im Ferienpark in Hastings,
Privat oder in einem Ferienhaus möglich. An der Reise nehmen
Gräfenroda vom 17.04.2015
- 6 -
Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus dem Geratal und das
Erfurter Kinder- und Jugendtanzensemble teil.
Diese Reise wird über das Kinder und Jugendprogramm des
Bundes gefördert.
Es sind noch wenige Plätze frei. Die Rückmeldung zur Teilnahme
an der Reise bitte an den Jugendpfleger unter der Telefonnummer 0174/6693285.
Berg Heyer
Jugendpfleger
Sonstige Mitteilungen
In aufrichtiger Anteilnahme trauern wir
um unseren Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr Geschwenda
Brandmeister Karl Hopf
Dank und Anerkennung gebührt ihm als
ehemaligen stellv. Wehrleiter der
Freiwilligen Feuerwehr Geschwenda für
den Bereich Ausbildung.
Die Gemeinde Geschwenda, die Freiwillige
Feuerwehr Geschwenda sowie der
Feuerwehrverein werden ihm stets
ein ehrendes Andenken bewahren.
Groteloh Bürgermeister Grünke
Ortsbrandmeister
Geschwenda, im März 2015
Liederkranz Geraberg
„Mit Gesang kann man all seine Krankheiten verscheuchen.“
(Miguel de Cervantes-Saavedra 1574-1616)
Wir freuen uns auf neue Sänger, gern auch aus anderen Gemeinden des Geratals, welche mit uns gemeinsam singen möchten. Wir treffen uns regelmäßig zu unten genannten Probenzeiten im Proberaum der ehemaligen Schieferschule in Geraberg.
jeweils Montag: Mittwoch, 22.04.15 19.30 Uhr
19.30 Uhr
Voranzeige:
Frühlingskonzerte
am sowie am Muttertag Tagesordnung:
1) Bericht des Jagdvorstehers
2) Auswertung des Jagdjahres 2014 / 2015
3) Finanzbericht 2014 / 2015
4) Bericht der Kassenprüfer
5) Diskussion
6) Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
7) Abstimmung über die Verwendung und Verteilung des Reinertrags
8) Haushaltsplan 2015 / 2016
9) Beschlussfassung
Mit freundlichen Grüßen
Jagdvorsteher
Gemeinde Gräfenroda
Nachruf
Großer Chor 007-Chor: Nr. 8/2015
09.05.15 um 16.00 Uhr
in der Kirche in Geschwenda
10.05.15 um 16.00 Uhr
in der Kirche in Geraberg
Gemeinde Gossel
Veranstaltungen
Einladung
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gossel laden wir alle Bodeneigentümer am Freitag,
dem 24.04.2015, um 19.30 Uhr, recht herzlich ein.
Ort: Versammlungsraum (ehemalige Schule)
Kindertagesstätte
Projekte im Kindergarten Zwergenland
69 Wochen und 4 Tage sind wir jetzt in unserem neuen Kindergarten. Wochen, in denen viel gelernt, gespielt, gesungen und
erlebt wurde. Neben den Höhepunkten im Jahreslauf, werden
in den Gruppen Projekte mit den Kindern geplant und durchgeführt. Wir werden an dieser Stelle in regelmäßigen Abständen
eine Auswahl der Projekte einzelner Gruppen vorstellen und
wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Projekt „Gesunde Kinderfüße“ in der Käfergruppe
Auf den gesamten Bewegungsapparat hat die Gesundheit unserer Füße Einfluss. Aus diesem Grund wird in der Käfergruppe
ein langfristiges Projekt „Gesunde Kinderfüße“ durchgeführt. Zu
Beginn wurden die Eltern über Projektziele und Inhalte durch
einen Elternbrief informiert. Am Jahresanfang wurden die Füße
der Kinder vermessen, ebenso die Haus- und Straßenschuhe. In
einigen Monaten erfolgt dann erneut eine Fußmessung und die
Ergebnisse werden miteinander verglichen. Haben sich die Füße
verändert? Sind sie gewachsen?
Um die Fußmuskulatur zu stärken und kräftigen, werden die Jungen und Mädchen einen Barfuß-Parcours mit unterschiedlichen
Materialien durchlaufen, Fußgymnastik durchführen und oft ohne
Schuhe laufen.
Viele erkrankte Füße lassen sich auf nicht richtig passende Kinderschuhe zurückführen. Diese sind oftmals zu groß, zu klein,
zu steif, zu schwer, luftundurchlässig oder ausgetreten. Durch
das Projekt sollen auch die Eltern über die Notwendigkeit von
richtig passenden Kinderschuhen aufgeklärt werden, um Fußkrankheiten und Deformitäten zu vermeiden. Es gibt Ratschläge
und Tipps für den Kinderschuhkauf.
Alle Kinder der Gruppe erhalten in den nächsten Wochen ihren
persönlichen „Fußpass“ mit einem Fußabdruck, der gemessen
Schuhgröße, Fotos und kreativ gestalteten Bildern.
Im ersten Teil des Projektes wurde die taktile Wahrnehmung
der Füße geschult und der Warm/Kalt-Effekt ausprobiert. Mutige Kinder durften mit ihren Füßen kalten Schnee ertasten und
anschließend ein schön warmes Fußbad nehmen. Auch das
gegenseitige Anmalen der Füße mit Pinsel und Farbe für einen
Fußabdruck bereitete den Kindern enorme Freude.
Gräfenroda vom 17.04.2015
- 7 -
Nr. 8/2015
Kochwoche in der Igelgruppe
„Viele Köche verderben den Brei“. Dass dieses Sprichwort nicht
immer und überall zutreffen muss, bewiesen die Kinder der Igelgruppe. Auf Wunsch der Kinder, die gern mit ihren Erzieherinnen
und Freunden kochen wollten, entstand die Idee zur „Kochwoche“. Alle wurden zu ihrem Lieblingsessen befragt und zusammen wurde der Speiseplan für die Woche festgelegt.
Montag: Petersilienkartoffeln mit Bratwurst
Dienstag: Spaghetti Bolognese
Mittwoch: Thüringer Klöße mit Gulasch
und als Nachtisch Eis mit Obst
Donnerstag: Salzkartoffeln mit Möhrengemüse und Hühnchen
Freitag: Pommes Frites mit Würstchen
Morgens wurde gemeinsam nach dem Rezept der Einkaufszettel erstellt. Dann ging es zum benachbarten Supermarkt und die
Kinder kauften zusammen mit ihren Erzieherinnen die Zutaten
und Lebensmittel ein. Die kleinen fleißigen Köche und Köchinnen
putzen und schälten ihr Gemüse, bereiteten die Soße und das
Fleisch zu. Bei einigen kullerten zwar beim Zwiebelschneiden ein
paar Tränchen, aber alle wurden dann mit einem selbst gemachten, leckeren Mittagessen belohnt.
Die Erzieherinnen der Käfer- und Igelgruppe
Alle Fotos finden Sie auf unserer Internetseite
www.kita-graefenroda.de
Veranstaltungen
Einklang in den Mai
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die FFw Gräfenroda und der Feuerwehr
Gräfenroda e.V. laden zum diesjährigen
Maibaumsetzen
am Donnerstag, den 30. April 2015
am Gerätehaus Gräfenroda
ein.
Programm:
16:00 Uhr 16:45 Uhr 18:00 Uhr Start am Gerätehaus
mit Getränken und
Speisen
Unterhaltung mit den
„Dörrberger Blasmusikanten“
Maibaumsetzen
Für Getränke und das leibliche Wohl
ist bestens gesorgt.
Gräfenroda vom 17.04.2015
- 8 -
Einladung - Treffpunkt Bibliothek
Am Mittwoch dem 22. April 2015 um 19:00 Uhr findet in Gräfenroda in der AWO-Begegnungsstätte eine Lesung und Fotopräsentation mit Tanja Langer statt.
Hierzu möchte ich Sie recht herzlich einladen!
Das Haus
Das Künstlerpaar Barbara Schnabel und el.doelle fährt in eine
kleine Thüringer Gemeinde, um das Haus der verstorbenen
Großeltern aufzulösen. Was sie dort vorfinden, sind nicht nur Erinnerungen an die Kindheit, sondern eine Zeitkapsel mit hundert
Jahren deutscher
Geschichte. Hier geht es nicht nur um 40 Jahre DDR, sondern
auch um die Epochen vor und nach dem Ersten Weltkrieg. Eine
Zeit, in der unsere Großeltern und Eltern noch nicht in einem
geteilten Land lebten. Es geht auch um Empfindungsräume wie
Geborgenheit,
Heimat und die Weitergabe von Werten. Die ausdrucksstarken
Fotos begleitet Tanja Langer mit einem schwebenden Text über
das Gedächtnis der Dinge und den Blick des Kindes auf den geliebten Großvater.
Nr. 8/2015
Gemeinde Liebenstein
Sonstige Mitteilungen
Bekanntmachung!
Kostenlose Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt
Sehr geehrte Haus- und Grundstückseigentümer
der Gemeinde Liebenstein,
in der Zeit vom 17.04. bis 22.04.2015 können Sie Ihren Baumund Strauchschnitt kostenlos entsorgen.
Die Annahmestelle befindet sich in der Gosseler Straße an der
Kastanie - gegenüber dem letzten Wohnhaus.
Die Annahmezeiten sind: 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten nur mit Anmeldung unter Tel.
017621863346.
Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet.
Albrecht Dürer
Bürgermeister
Stadt Plaue
Kindertagesstätte
Abschied nach über 40 Jahren
Jörg Thamm verabschiedet Ruth Krannich
Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Petra Neumann
Leiterin Bildungs- und Medienzentrum
Sonstige Mitteilungen
Aufruf zur Festwoche
725-Jahr-Feier Gemeinde Gräfenroda
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Wir begehen in der Zeit vom 03.07.2015 - 12.07.2015 unsre Festwoche zur 725 Jahr Feier. Dies soll der Höhepunkt
im Jahr 2015 für die Gemeinde Gräfenroda werden. Hierzu
starten wir folgenden Aufruf:
Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, alle Vereine und Verbände sowie an alle Einrichtungen und Gewerbetreibenden!
Am Sonntag, dem 12.07.2015 findet der große Festumzug
anlässlich unserer 725 Jahr Feier statt. Wir als Gemeinde
rufen alle auf sich daran zu beteiligen. Mit alten und neuen
Bildern wollen wir diesen Festumzug zum Höhepunkt gestalten. Bitte setzt euch mit dem Verantwortlichen des Festumzuges, Herrn Christian Dagg, in Verbindung. Er ist unter
der E-Mail-Adresse: [email protected] oder unter Telefon 0171/1828497 zu erreichen.
Weiterhin wollen wir Gräfenroda festlich schmücken. Dafür
rufen wir alle Bürger auf, den Häusern und Straßen ein festliches Bild zu geben. Wir würden uns riesig freuen, wenn
sich Bürgerinnen und Bürger bereiterklären könnten viele
Wimpelketten zu nähen. Die 3 schönsten Häuser oder Straßenzüge werden am 12.07.2015 prämiert. Die Jury besteht
aus unseren Partnergemeinden Kirn - Land und Vouziers.
Bitte macht alle mit.
Frank Fiebig
Bürgermeister
Plaue - Am Montagmorgen (30. März 2015) besuchte der CDULandtagsabgeordnete Jörg Thamm den Kindergarten „Zwergenhaus“ in Plaue.
Im Obergeschoss hatten sich schon alle Kinder mit ihren Erzieherinnen versammelt, nur eine fehlte anfangs noch - Ruth Krannich.
Für sie war es nach über 40 Jahren als Erzieherin der letzte
Arbeitstag. Diesen wollten ihr die Kinder und ihre Kolleginnen
ganz besonders schön machen. Und so tanzte nicht nur die
Bärchengruppe für sie. Die Musikkinder überraschten die Erzieherin mit einem Tanz zu einem Medley ihres Lieblingssängers
James Blunt. Aber auch die Kolleginnen brachten ein Ständchen,
wünschten Ruth Krannich viel Glück und zeigten, welche Vorteile
der Ruhestand haben kann. Denn nun hat sie nicht nur Zeit zum
Reisen, sondern auch zum Krimi lesen oder für die Gartenarbeit.
Christiane Sauer überbrachte die Wünsche des Elternrates.
Und selbstverständlich ließ es sich auch Jörg Thamm in seiner
Funktion als Bürgermeister nicht nehmen, „seine“ langjährige
Mitarbeiterin zu verabschieden.
Gräfenroda vom 17.04.2015
- 9 -
Ruth Krannich hatte am 1. März 1973 die Arbeit in Plaue aufgenommen. In den Jahren 1991 und 1992 hatte sie zwischenzeitlich nochmals die Schulbank gedrückt. Thamm dankte ihr für
ihren langjährigen „Dienst an den Kindern“.
Ab dem 1. April wird erstmals ein Erzieher das Team in der Plauer Kita verstärken.
Vereine und Verbände
Wechsel an der Vereinsspitze
Am 26. März wählten die Deligierten des TSV Plaue auf ihrer
Wahlveranstaltung einen neuen Vorstand. Nach 25 Jahren übergab Lothar Tietze den Vorsitz an Michael Wehling. Zuvor legte
der Vorstand Rechenschaft über die geleistete Vereinsarbeit
ab. Aus den Sektionen wurden Kurt Greßler, Heidrun Kowalski,
Rene Senft und Daniel Tietze mit einem Gutschein ausgezeichnet. Zum Schluss dankte Michael Wehling, Rolf Bätzig für seine
langjährige Tätigkeit im Vereinsvorstand. Die Sportfreunde Eva
Koch, Ben Kowalski und Lothar Tietze arbeiten in anderen Funktionen weiter im Vorstand mit. Auch ihnen wurde mit Blumen und
einem Gutschein für ihr Wirken gedankt.
Veranstaltungen
Einladung
Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Plaue
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Plaue lädt alle Jagdgenossen (Grundstückseigentümer jagdbarer Flächen in den
Gemarkungen Plaue und Plaue-Feld) zur nichtöffentlichen Versammlung am
Mittwoch, den 29.04.2015 um 19:30 Uhr
in das Feuerwehrgerätehaus der Stadt Plaue, Straße d. Friedens
5, ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der
Tagesordnung
3. Rechenschaftsbericht des Vorstehers
4. Bericht des Kassenführers
5. Kassenprüfbericht
6. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
7. Wahl eines neuen Kassen- und Schriftführers
8. Beschluss über die Feststellung und Verwendung des Reinertrages
9. Vorschläge zum Haushaltsplan 2015/2016
10.Beschluss Haushaltsplan
11.Wahl der Kassenprüfer
12.Sonstiges
13.Fragen der Mitglieder
14.Schlusswort
A. Ströhl
Jagdvorsteher
Nächster Redaktionsschluss
Mittwoch, den 22.04.2015
Nächster Erscheinungstermin
Donnerstag, den 30.04.2015
Nr. 8/2015
Impressum
Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Thomas Zenker, Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“,
An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda, Tel. (036205) 9 33-0,
Fax (036205) 9 33 33, e-mail: [email protected],
Internet: www.oberes-geratal.de
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: In der Regel 14täglich; kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ (Gemeinden
Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda, Liebenstein und Stadt
Plaue). Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7 % MWSt.) beim Verlag bestellt werden.