Amtsblatt Nr. - VG Oberes Geratal

Amtsblatt
der
Mitgliedsgemeinden: Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda, Liebenstein und Stadt Plaue
13. Jahrgang
Donnerstag, den 2. April 2015
Nr. 7
Wir wünschen Ihnen
O
S
T
E
R
N
Im Namen der
VG „Oberes Geratal“
Ihr
Rolf Fleischhauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Gräfenroda vom 02.04.2015
- 2 -
Amtliche Bekanntmachungen
der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“
Nr. 7/2015
und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die
Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts.
Gemäß § 47 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung nimmt die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ alle Angelegenheiten
des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden
wahr.
Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert,bis zum 02. Oktober 2015
ihre Rechte anzumelden.
Fundgegenstand
1 Paar Fingerhandschuhe,
schwarz, Wollstoff
FunddatumFundort
04.02.2015
Geschwenda
Holtmann
Ordnungsverwaltung
Bekanntmachung der Sitzungen der
Gemeinschaftsversammlung
55. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
Am Montag, den 13. April 2015, findet um 19.30 Uhr im „Reinsberger Dorf“, Am Weinberg 1, 99338 Plaue, die 55. Sitzung
der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“ statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit der Gemeinschaftsversammlung
2. Beratung und Beschlussfassung zu Geschäftsordnungsanträgen (§ 4 Abs. 2 GO) zur Tagesordnung, Bestätigung der
Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift der 54. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 08.09.2014
4. Beratung und Beschlussfassung Feststellung von Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
4.1. Feststellung der Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2012
4.2. Feststellung der Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2013
5. Beratung und Beschlussfassung Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes
Geratal“ gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO
5.1. Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
für das Haushaltsjahr 2012
5.2. Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
für das Haushaltsjahr 2013
6. Beratung und Beschlussfassung Kenntnisnahme der Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
für das Haushaltsjahr 2014 und Beauftragung der örtlichen
Rechnungsprüfung
7. Beratung und Beschlussfassung Festlegung des Verfahrens
für die Vorbereitung der Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
8. Informationen des Gemeinschaftsvorsitzenden
9. Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
10.Einwohneranfragen
Fleischhauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
Die Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes
Geratal“, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt.
Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai
1999 sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Gehlberg
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Gemeinderates
Gefasste Beschlüsse Gemeinderat Gehlberg
nicht öffentlicher Teil:
028-02/03/15 vom 02.03.2015
Die Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gehlberg am 27.10.2014 wird genehmigt.
029-02/03/15 vom 02.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gehlberg beantragt die erneute
Anerkennung der Gemeinde Gehlberg als Staatlich anerkannter
Erholungsort.
030-02/03/15 vom 02.03.2015
Zweckübereignung
031-02/03/15 vom 02.03.2015
Grundstücksangelegenheit
032-02/03/15 vom 02.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gehlberg erteilt sein Einverständnis zur Errichtung einer Wetterstation und einer 360-GradHD-Kamera auf dem Schneekopfturm (Projekt des Schneekopfverein Gehlberg e. V.).
Lehrke
Bürgermeister
Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit
von Grabmalen
Auf dem Friedhof der Gemeinde Gehlberg wird voraussichtlich
in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen
gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt.
Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die
Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt.
Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale
werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die
Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die
Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung,
Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen
Gräfenroda vom 02.04.2015
- 3 -
werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß §
21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gehlberg auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen
treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales).
Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte,
der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend
Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis
zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde.
Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden
Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder
Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung).
Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen
sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre
Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen.
Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf
Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die
jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der
Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich
aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu
beheben.
Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Geschwenda
Nr. 7/2015
Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen
sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre
Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen.
Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf
Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die
jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der
Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich
aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu
beheben.
Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Gossel
Bekanntmachung von Satzungen
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gossel (Ilm-Kreis)
für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Gossel folgende Haushaltssatzung:
Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit
von Grabmalen
Auf dem Friedhof der Gemeinde Geschwenda wird voraussichtlich in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen
Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der
Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt.
Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die
Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt.
Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale
werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die
Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die
Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung,
Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen
werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß
§ 21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Geschwenda
auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales).
Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte,
der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend
Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis
zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde.
Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden
Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder
Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung).
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 430.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 210.050 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 71.700 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Gossel, den 31. März 2015
Gundermann
Bürgermeister
- Siegel -
Gräfenroda vom 02.04.2015
-4-
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Mit Beschlussfassung vom 24.02.2015 hat der Gemeinderat
der Gemeinde Gossel die Haushaltssatzung mit Anlagen für
das Jahr 2015 beschlossen.
2. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom
19.03.2015, Az.: 092.5.23 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Der Haushaltsplan wurde ausgeglichen vorgelegt, im Verwaltungshaushalt mit 430.700 EUR und im Vermögenshaushalt
mit 210.050 EUR.
Genehmigungspflichtige Bestandteile wurden in der Haushaltssatzung nicht festgesetzt.
Hinweis:
1. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.04.2015 –
21.04.2015 während der Sprechzeit der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ im Zimmer der Finanzverwaltung
(Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda, zu
Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung
und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
(ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der
Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt.
Gossel, den 31. März 2015
Gundermann
Bürgermeister
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Gemeinderates
Gefasste Beschlüsse Gemeinderat Gossel
nicht öffentlicher Teil Sitzung 10.02.2015:
018-10/02/15 vom 10.02.2015
Befreiung Festlegung B-Plan „Hinter der Schreibergasse“, Flur
3, Flurstück 36/21
Sitzung 24.02.2015
019-24/02/15 vom 24.02.2015
Die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gossel am 09.12.2014 (öffentlicher Teil) wird genehmigt.
020-24/02/15 vom 24.02.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gossel beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Gossel samt ihren Anlagen für das
Haushaltsjahr 2015.
021-24/02/15 vom 24.02.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gossel beschließt den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm als Anlagen
zum Haushaltsplan der Gemeinde Gossel für das Haushaltsjahr
2015.
022-24/02/15 vom 24.02.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gossel beschließt die Zweite
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel.
Die Kalkulation lag zur Beschlussfassung vor.
nicht öffentlicher Teil:
023-24/02/15 vom 24.02.2015
Die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gossel am 09.12.2014 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt.
Gundermann
Bürgermeister
Nr. 7/2015
Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Auf dem Friedhof der Gemeinde Gossel wird voraussichtlich in
der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung
der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau
- Berufsgenossenschaft durchgeführt.
Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die
Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt.
Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale
werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die
Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die
Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung,
Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen
werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß §
21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gossel auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen
treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales).
Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte,
der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend
Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis
zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde.
Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden
Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder
Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung).
Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen
sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre
Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen.
Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf
Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die
jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der
Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich
aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu
beheben.
Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung
Amtliche Bekanntmachungen
der Gemeinde Gräfenroda
Bekanntmachung von Satzungen
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gräfenroda (Ilm-Kreis)
für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
erlässt die Gemeinde Gräfenroda folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
Gräfenroda vom 02.04.2015
in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit ab.
- 5 -
3.769.500,00 €
2.618.000,00 €
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 628.200,00 €
festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Gräfenroda, den 26. März 2015
Fiebig
Bürgermeister - Siegel -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Mit Beschlussfassung vom 03.03.2015 hat der Gemeinderat
der Gemeinde Gräfenroda die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2015 beschlossen.
2. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom
19.03.2015, Az.: 092.5.24 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Der Haushaltsplan wurde ausgeglichen vorgelegt, im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.769.500,00 EUR und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.618.000,00 EUR.
Genehmigungspflichtige Bestandteile wurden in der Haushaltssatzung nicht festgesetzt.
Hinweis:
1. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.04.2015 21.04.2015 während der Sprechzeit der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ im Zimmer der Finanzverwaltung
(Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda,
zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des
Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am
gleichen Ort zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf
der Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt.
Gräfenroda, den 26. März 2015
Fiebig
Bürgermeister
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Gemeinderates
Gefasste Beschlüsse Gemeinderat Gräfenroda
036-03/03/15 vom 03.03.2015
Die Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gräfenroda am 03.02.2015 (öffentlicher Teil) wird genehmigt.
Nr. 7/2015
037-03/03/15 vom 03.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die
Haushaltssatzung der Gemeinde Gräfenroda für das Haushaltsjahr 2015 samt ihren Anlagen.
038-03/03/15 vom 03.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm als Anlagen zum Haushaltsplan der Gemeinde Gräfenroda für das Haushaltsjahr 2015.
039-03/03/15 vom 03.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke
der Umschuldung in Höhe von 402.008,94 € zum 30.04.2015 als
Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter.
040-03/03/15 vom 03.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke
der Umschuldung in Höhe von 81.318,08 € zum 30.05.2015 als
Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter.
041-03/03/15 vom 03.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke
der Umschuldung in Höhe von 395.251,62 € zum 30.10.2015 als
Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter.
042-03/03/15 vom 03.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke
der Umschuldung in Höhe von 336.000,00 € zum 30.10.2015 als
Ratendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter.
043-03/03/15 vom 03.03.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke
der Umschuldung in Höhe von 304.633,08 € zum 01.12.2015 als
Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter.
nicht öffentlicher Teil:
044-03/03/15 vom 03.03.2015
Die Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gräfenroda am 03.02.2015 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt.
045-03/03/15 vom 03.03.2015
Grundstücksangelegenheit
Fiebig
Bürgermeister
Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit
von Grabmalen
Auf dem Friedhof der Gemeinde Gräfenroda wird voraussichtlich in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen
Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der
Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt.
Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die
Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt.
Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale
werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die
Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die
Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich
schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung, Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß § 21
Gräfenroda vom 02.04.2015
- 6 -
Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gräfenroda auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen
treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales).
Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte,
der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend
Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis
zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde.
Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden
Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder
Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung).
Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen
sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre
Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen.
Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf
Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die
jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der
Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich
aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu
beheben.
Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung
Amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Plaue
Bekanntmachung von Satzungen
Erste Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Stadt Plaue
Vom 24. März 2015
Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 und des § 21 der Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze
vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82,83), und der §§ 1, 2, 11 und 12
des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7.
August 1991 (GVBl. S. 329) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20. März 2014
(GVBl. S. 82), und des § 30 der Friedhofssatzung der Stadt Plaue
vom 6. Dezember 2010 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“ vom 14.01.2011, S. 2), erlässt die Stadt Plaue
folgende Satzung:
Nr. 7/2015
- Grabmalgenehmigungen,
- Genehmigung zur Durchführung gewerblicher Arbeiten,
- Erstellen von Gebührenbescheiden.
Sie beträgt je 15 Minuten 12,00 EUR.“
Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Plaue in der vom Inkrafttreten dieser
Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ bekannt zu machen.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Plaue, den 24. März 2015
Thamm
Bürgermeister
- Siegel -
Hinweis:
1. Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese
Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber
der Stadt Plaue, c/o VG „Oberes Geratal“, An der Glashütte
3, 99330 Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21
Absatz 4 ThürKO.
2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
(ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der
Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt.
Bekanntmachung von Beschlüssen
des Stadtrates
Gefasste Beschlüsse Stadtrat Plaue
026-11/02/15 vom 11.02.2015
Die Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Plaue
vom 26.11.2014 (öffentlicher Teil) wird genehmigt.
027-11/02/15 vom 11.02.2015
Der Stadtrat der Stadt Plaue beschließt die Erste Satzung zur
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Plaue.
Die Kalkulation lag zur Beschlussfassung vor.
nicht öffentlicher Teil:
028-11/02/15 vom 11.02.2015
Die Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Plaue
vom 26.11.2014 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt.
Thamm
Bürgermeister
Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachung
Artikel 1
Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Plaue vom 29. März
2011 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
vom 08.04.2011, S. 5) wird wie folgt geändert:
der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Geratal“ zur Überprüfung
der Standsicherheit von Grabmalen
Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:
㤠9a
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühr wird nach Zeitaufwand der Friedhofsverwaltung berechnet, z. B. für
- Erstellung von Graburkunden,
- Verlängerung der Nutzungszeit,
- Änderung des Nutzungsberechtigten,
- Grabstellenaufgabe,
Auf dem Friedhof der Stadt Plaue wird voraussichtlich in der Zeit
vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung der
Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen gemäß
§ 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt.
Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die
Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt.
Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale
werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die
Gräfenroda vom 02.04.2015
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Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die
Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung,
Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen
werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß §
21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Plaue auf Kosten des
Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen
(Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales).
Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte,
der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend
Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis
zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde.
Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden
Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder
Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung).
Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen
sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre
Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen.
Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf
Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die
jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der
Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich
aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu
beheben.
Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung.
Friedhofsverwaltung
Gemeinde Frankenhain
Sonstige Mitteilungen
Verunreinigung durch Hunde
in der Gemeinde Frankenhain
Trotz wiederholter Hinweise müssen wir feststellen, dass einige
Hundehalter ihre Tiere in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und
sogar auf Kinderspielplätzen die Notdurft verrichten lassen. Auf
Kinderspielplätzen haben Haustiere aus hygienischen Gründen
nichts verloren. Leider mussten sehr häufig in den letzten Monaten „Hundehaufen“ am Spielplatz an der Gemeinde entfernt
werden. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu Verunreinigungen kommen, so sind die Hundehalter oder die mit der
Betreuung von Tieren Beauftragte zu sofortiger Beseitigung verpflichtet. Die Gemeinde Frankenhain hat zur Unterstützung der
Hundehalter sieben sogenannte Hundetoiletten aufgestellt. Aus
einem entsprechenden Spender können Tüten gezogen werden
und diese können in dem am Spender angebrachten Abfallkorb
entsorgt werden. Die ersten Hundetoiletten sind bereits aufgebaut. Wir weisen nochmals darauf hin, dass diese Verunreinigungen einen Verstoß gegen §13, Abs. 4 Satz 1 unserer Verwaltungsgemeinschaft darstellt. Bei einer Anzeige kann diese
Ordnungswidrigkeit gemäß § 51 des Thüringer Gesetzes über
die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden mit einer
Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft werden verstärkt Kontrollen stattfinden.
Hans-Georg Fischer
Nr. 7/2015
Sternmarsch der Kreisjugendfeuerwehr
Ilm-Kreis in Frankenhain
Am 14.03.2015 fand der Sternmarsch der Kreisjugendfeuerwehr
Ilm-Kreis, der gemeinsam durch die Jugendfeuerwehr Frankenhain und Gräfenroda ausgetragen wurde, in Frankenhain statt.
Insgesamt traten 37 Mannschaften aus 28 Ortschaften an. So
galt es 371 Personen, darunter zahlreiche Helfer mit Frühstücksbeuteln und Erbsensuppe aus der Gulaschkanone zum Mittag
zu versorgen.
Bei Schneefall trafen sich alle Mannschaften 8:30 Uhr in der
Turnhalle. Nach der Eröffnung durch den Vorstand der Kreisjugendfeuerwehr und Hans-Georg Fischer (Bürgermeister Frankenhain) machten sich die ersten Mannschaften auf den ca.
3km langen Rundkurs durch Frankenhain. Um lange Wartezeiten
an den Stationen zu verhindern wurde jede Station doppelt besetzt. So mussten zum Beispiel in der Feuerwehr verschiedene
Löschmittel den richtigen Brandklassen zugeordnet, in der Modelleisenbahn mussten Gegenstände erfühlt werden, auf dem
Sportplatz wurden Feuerwehrknoten abgefragt, es gab Zapfenzielwerfen und Fragen rund um das Thema Naturkunde wurden
gestellt. Auf der Rollerstrecke musste eine abgestreckte Strecke
mittels spezieller Skier gelaufen werden. Dies ist nur ein Beispiel
der insgesamt neun Stationen.
Nachdem gegen Mittag alle Mannschaften wieder in der Turnhalle angekommen sind, stärkte sich jeder mit Erbsensuppe aus der
Gulaschkanone. Gegen 14 Uhr war es dann soweit, die große
Siegerehrung stand an. Die Mannschaft Kirchheim I belegte den
1. Platz, gefolgt von Ichtershausen I auf 2 und Böhlen auf 3.
Die weiteren Platzierungen sind: 4.Elxleben, 5. Wipfratal II, 6. Eischleben, 7. Ilmenau II, 8. Riechheim, 9. Plaue, 10. Stadtilm, 11.
Arnstadt I, 12. Frankenhain, 13. Gräfenroda, 14. Manebach, 15.
Großbreitenbach I, 16. Martinroda, 17. Oberpörlitz II, 18. Geraberg, 19. Geschwenda I, 20. Wipfratal I, 21. Crawinkel, 22. Wachsenburg II, 23. Arnstadt II, 24. Thörey, 25. Dosdorf, 26. Espenfeld,
27. Gehren, 28. Oberpörlitz I, 29. Ilmenau I, 30. Ichtershausen II,
31. Unterpölitz/Oberpörlitz, 32. Großbreitenbach II, 33. Elleben/
Gügleben, 34. Osthausen-Wüllersleben, 35. Wachsenburg I, 36.
Kirchheim II, 37. Geschwenda II
Neben einer Urkunde und eines kleinen Geschenkes von der
Kreisjugendfeuerwehr, gab es von uns für jede Jugendfeuerwehr
ein Präsent in Form eines Holzbrettes mit selbst entworfenem
Aufdruck als Erinnerung.
Bedanken möchte ich mich bei den zahlreichen Helfern für tolle
Unterstützung und den reibungslosen Ablauf, besonders bei meiner Freundin, bei meiner Stellvertreterin Rebecca, bei Andreas
Schmidt, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Feuerwehrverein
von Frankenhain, der Jugendfeuerwehr Gräfenroda, der Feuerwehr Gräfenroda für die Gulaschkanone, der Gemeinde Frankehain für die Zurverfügungstellung der Turnhalle und weiterer
Technik, der Modelleisenbahn für die Räumlichkeiten, dem Kirmesverein, dem Skiverein für die Rollerstrecke und den Fußballern für den Sportplatz.
René Schwarz
Jugendwart Feuerwehr Frankenhain
Gemeinde Gehlberg
Veranstaltungen
Ostern steht vor der Tür
und wir hoffen, dass viele Gäste dieses
Fest nutzen werden um sich in Gehlberg
ein paar Tage zu erholen.
Am Karfreitag haben Sie die Möglichkeit an
einer Schauvorführung des Kunstglasbläsers teilzunehmen.
Am Ostersamstag lädt erstmals die Jugendfeuerwehr zum Osternestersuchen ein.
Los geht es um 15.00 Uhr am Gerätehaus, wo auch für alle Kaffee und Kuchen bereit steht.
An dieser Stelle sei allen noch einmal Dank gesagt an diejenigen
die in den vergangenen Jahren das Osternestersuchen veranstalteten.
Gräfenroda vom 02.04.2015
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Sonstige Mitteilungen
Nr. 7/2015
Ostern 2015
Die jüngste Gemeinde im Ilm-Kreis wird 370
Nein, wir können nicht mit einer 1000jährigen oder noch längeren Geschichte aufwarten. Die Gemeinde Gehlberg wird im April
erst 370 Jahre. Dieses Jubiläum ist uns Anlass, auf diese geschichtlich recht kurze Zeit zurückzublicken.
1645 war‘s, da erhielten die beiden aus Fehrenbach stammenden Glasmeister Hans Holland und David Schmidt vom Herzog
Ernst 1. (auch Ernst der Fromme genannt) die Genehmigung
zum Bau einer Glashütte im Amt Schwarzwald. Sie suchten sich
den „Geelbergk“ („Geilbergk“) aus. Grund dafür war sicher der
Holzreichtum in diesem Gebiet, ebenso wie das Vorhandensein
von Wasser. Laut dem vom Herzog erhaltenen Lehnsbrief durften
sie
- eine Glashütte, Wohnhäuser, Scheunen und Ställe
- ein Brauhaus
- eine Schneidemühle und
- eine Mahlmühle
errichten und betreiben.
Geht man davon aus, dass es damals nur sehr einfache Werkzeuge und Transportmittel gab, kann man sich vorstellen, wie
mühsam die Arbeit war. Trotzdem konnte schon ein Jahr später
- 1646 - das erste Glas geschmolzen werden. Das war eine erstaunliche Leistung, an der sich sicher in unserer heutigen hochmodernen Zeit manche Bauherren ein Beispiel nehmen könnten.
Über die Geschichte der Glasherstellung in Gehlberg, mit all ihren Höhen und Tiefen, könnte man sicher ein ganzes Buch schreiben. Hier nur soviel - sie prägte über 300 Jahre den Ort - gab
den Einwohnern Arbeit und sicherte ihre Existenz. Die Wende
hat sie - wie so viele andere für den Ort selbstverständlich gewordene Dinge wie Schule, Post später auch Sparkasse und
Arztpraxis - nicht überlebt.
Geblieben ist, Dank des Engagements einiger Einwohner und
der Unterstützung durch die LEG, ein kleines aber feines Glasmuseum mit angegliederter Heimatstube und Wilderermuseum.
Wer sich für die Geschichte Gehlbergs interessiert ist herzlich
dorthin eingeladen.
Auf Grund der herrlichen Lage und des gesunden Klimas besuchten immer schon „Fremme“ unseren Ort. Ihre Zahl hielt sich
aber arg in Grenzen. Ende des 19. Jahrhunderts, nach dem auch
Gehlberg 1891 an den Personenverkehr der Eisenbahn angeschlossen wurde, entwickelte sich der Fremdenverkehr. Viele
Gehlberger sahen in der Vermietung von Zimmern ein zweites
finanzielles Standbein. Die Familien selber rückten enger zusammen, es wurde aufgestockt, an- und ausgebaut, um Platz
für Gästezimmer zu schaffen. Geschäfte, Gaststätten und Hotels
entstanden. Sieht man von den Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegsjahren ab, stieg die Zahl der Erholungssuchenden ständig.
in DDR-Zeiten gab es den organisierten Tourismus sowohl durch
den gewerkschaftlichen Feriendienst als auch durch Betriebe,
die hier Einrichtungen für ihre Mitarbeiter geschaffen hatten. Der
FDGB nahm es den Vermietern ab, sich um Gäste zu kümmern,
sie wurden zugewiesen. Es war relativ leicht verdientes Geld.
Nach der Wende gab es verständlicher Weise einen großen Einbruch in der Gästezahl. Andere Urlaubsziele lockten vor allem
die ehemaligen DDR-Bürger und die aus den alten Bundesländern zeigten noch wenig Interesse die schönste Zeit des Jahres
hier bei und zu verbringen.
Jetzt waren die Vermieter selbst gefragt. Die Zimmer wurden zum
großen Teil auf den neusten Stand gebracht, dem Trend entsprechend entstanden zahlreiche Ferienwohnungen. Der Fremdenverkehrsverein wurde gegründet. Nach dem Wegfall der Glashütte war der Tourismus eine der wichtigsten Einnahmequellen
geworden und ist es auch bis heute, obwohl die Gästezahlen
rückläufig sind.
Wir Gehlberger wissen, dass wir in einer der schönsten Gegenden des Thüringer Waldes leben.
Sorgen wir gemeinsam dafür, dass es auch andere erfahren und
zahlreich unseren Ort besuchen.
Arbeitskreis Historisches Gehlberg
im April 2015
Wer hoppelt denn da übers Land?
Bringt Schokolad` und goldne Eier?
Es ist ein Tier uns wohl bekannt,
der Osterhas zur Osterfeier!
Dankeschön, an die fleißigen Frauen und Männer, die den
Ort zu Ostern wieder so wunderschön dekorierten.
Frohe Ostern!
Stefanie Behncke
Touristinformation / Gemeinde Gehlberg
Gemeinde Geschwenda
Frohe Ostern!
Gräfenroda vom 02.04.2015
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Vereine und Verbände
ThSV 1886 Geschwenda e.V.
Der Thüringer Sportverein 1886 Geschwenda e.V.
wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren, Gästen
und Einwohnern von Geschwenda
ein schönes Osterfest.
Der Vorstand
Der DRK-Ortsverein Geschwenda
wünscht allen Lesern des Amtsblattes,
allen Geschwendaern und ihren Gästen
Nr. 7/2015
Wettkampf mit der Luftpistole
Die Seniorenschützen der SG Geschwenda gingen mit der Luftpistole an den Start und kämpften um Sieg und gute Platzierungen. Auf 10 Meter Entfernung wurden 10 Schuss auf Zehnerscheibe abgegeben. Die ereichten Ringzahlen im Spitzenbereich
sind von den 100 möglichen Ringen relativ weit entfernt. Dafür
gibt es eine einfache Begründung die im Unterschied der benutzten Waffen liegt. Bei deutschen - Europa und Weltmeisterschaften kommen Luftpistolen zum Einsatz die wertmäßig ein
ganzes Stück über Tausend Euro liegen, wir backen kleinere
Brötchen und schießen mit preiswerten Hobbywaffen, die nicht
so treffsicher sind. Bei den Feuerwaffen gibt es nahezu gleiche
Bedingungen.
Nach Auswertung aller Ergebnisse stand Heinz Kirchner mit 70
Ringen als souveräner Sieger fest. Mit 67 R. erreichte Erwin Kleinert den Silberrang und verwies Heinz Döring, 64 R. auf den
Dritten Platz. Vorjahres Sieger Michael Becker konnte seinen Titel nicht verteidigen und verpasste mit 63 R. das Treppchen ganz
knapp. Die weiteren Plätze belegten Gustav Lengties, Carsten
Greiner, Helmut Tillack, Bärbel Greiner und die restlichen Schützen.
Frohe Ostern
und gutes Gelingen
aller Vorhaben im Jahre 2015,
besonders aber
Gesundheit und unfallfreies Tun!
Bild v. l. E. Kleinert 2. H. Kirchner 1. H. Döring 3.
Veranstaltungen
Der Vorstand
des Kleingärtnervereins
„Sonnenblick“ Geschwenda e.V.
wünscht allen Mitgliedern und ihren Familien
sowie allen Geschwendaern und ihren Gästen
ein frohes Osterfest!
besonders aber
gutes Gelingen aller Arbeiten im Freien.
… übrigens: Wir haben Parzellen frei!
Jugendclub Geschwenda
Zum Frühjahrsputz am Samstag, dem 18. April 2015 möchte
der Jugendclub in Geschwenda die Außenanlagen der Jugendeinrichtung neu gestalten. Der Arbeitseinsatz findet an diesem
Tag von 9.00 - 12.00 Uhr statt. Die Kinder und Jugendlichen sind
recht herzlich eingeladen am Frühjahrsputz teilzunehmen.
Jugendpfleger
Berg Heyer
Aufruf
an alle Bürgerinnen, Bürger und Vereine unseres
Ortes zum Frühjahrsputz!
Auch in den schwierigen Zeiten ist die Gemeinde Geschwenda bestrebt in diesem Jahr, das Ortsbild und die Umgebung
von Geschwenda zu verschönern. Dies gelingt jedoch nur,
wenn alle hierbei mitarbeiten und die gemeindlichen Aktionen
unterstützen. Wir rufen daher alle Bürgerinnen, Bürger und
Vereine unseres Ortes auf, sich aktiv am Frühjahrsputz zu beteiligen. Schwerpunktmäßig soll in diesem Jahr der Einsatz an
den Grünanlagen des Ortes erfolgen. Für den Einsatz treffen
sich die aktiven Bürger am
Samstag, dem 18. April 2015 um 9:00 Uhr
hinter der Gemeindeverwaltung.
Die Mitarbeiter des Bauhofs werden mit Unterstützung der
Mitglieder des Gemeinderates den Arbeitseinsatz koordinieren. (Bei dem Einsatz sollten, wenn vorhanden, Gummistiefel
oder wetterfestes Schuhwerk getragen werden.)
Gleichzeitig wird in der Zeit von 8:30 - 13:00 Uhr für unsere
Geschwendaer Gartenbesitzer wieder eine Holzschredderaktion auf dem Gelände des Bauhofs durchgeführt. Eine Anlieferung ist nur in diesem Zeitraum möglich.
Über eine aktive Beteiligung an dem Frühjahrsputz bedanke
ich mich schon im Voraus.
Ihr
Ralf Groteloh
Bürgermeister
Gräfenroda vom 02.04.2015
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Sonstige Mitteilungen
Geschwendas österliche Vorfreude
Nr. 7/2015
Terminabsprachen von Abnehmern, die berufstätig oder aufgrund Urlaub u. ä. nicht anwesend sind, können direkt mit dem
Entsorgungsbetrieb Remondis 03628-613420, erfolgen.
Aufgrund extremer Witterungsbedingungen (Frost, Glatteis o.
ä.) kann es zu Terminverschiebungen kommen. Die Abnehmer
sind jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass bei evtl. notwendiger Schneeräumung auf den einzelnen Grundstücken die
Kleinkläranlagen zugänglich bleiben müssen. (s. a. Satzung des
Zweckverbandes).
Gemeinde Gossel
Vereine und Verbände
Gratulationen zum Geburtstag
der AWO-Mitglieder der Ortsgruppe Gossel
Der Vorstand der AWO-Ortsgruppe Gossel wünscht folgenden
Mitgliedern zum Geburtstag Gesundheit, Lebensfreude und vor
allem Zufriedenheit an allen Tagen:
Der Vorstand der AWO-Ortsgruppe Gossel
Gemeinde Gräfenroda
Schulnachrichten
Trotz manch schlechtem Wetter sieht man sie - die bunten EierBäume und Eier-Sträucher - seit wenigen Tagen in unseren Gärten. Ostersträuße aus Birken- und Haselnusszweigen werden zu
Hause im warmen Wohnzimmer mit gefärbten und bemalten Eiern verziert. Die aufbrechenden Blätter symbolisieren im christlichen Glauben die Auferstehung, im Volksglauben den Frühling
und den Sieg der Natur über den Winter.
Aber auch öffentliche Plätze werden österlich geschmückt. Jung
und Alt, Groß und Klein - alle finden es schön, wenn die leuchtenden Farben wieder bei uns Einzug halten. Geschwendas
„Knirpsegruppe“ aus der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ schmückte
diesjährig gemeinsam mit ihren Erzieherinnen den Strauch direkt vor unserer Gemeindeverwaltung. Bald wird auch der vom
Jugendclub geschmückte Osterbrunnen zu bestaunen sein und
der Hort der Grundschule wird ganz eifrig basteln.
Für Eure Mühe sagen wir Euch
Dankeschön!
Euer Heimat- und Fremdenverkehrsverein
Geschwenda e.V.
Zweckverband
Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau
Fäkalienentsorgung in der Gemeinde Geschwenda
07.04.2015 Kickelhähnchen
Rasen
Neue Sorge
Roter Hügel
Plan
08.04.2015 Dörrtal
Rasenweg
Ilmenauer Straße
Alte Lage
Schillerstraße
09./10.04.2015 nicht angetroffene
Besuch auf dem Lorenz-Hof
Am Mittwoch, dem 18.03., machten sich die beiden ersten Klassen der Gräfenrodaer Grundschule „An der Burglehne“ auf den
Weg zum Lorenz-Hof. An diesem sonnigen Morgen durften sich
die Kinder verschiedene Tiere, die im Haustier-Projekt der Schule behandelt wurden, einmal aus nächster Nähe betrachten und
sie sogar streicheln. Besonders die jungen Pferde und die Esel
haben den Schülern gut gefallen. Aber auch Schweine, Kühe und
Hasen begegneten ihnen auf dem Rundgang über den Bauernhof. Ein ganz ausgefallener Höhepunkt jedoch war die Besichtigung der landwirtschaftlichen Maschinen, die vor allem die Jungen der Klassen begeisterten.
Es war ein einmaliges Erlebnis für alle Kinder, das durch das
besonders herrliche Wetter nur noch mehr in Erinnerung bleiben
wird. Wir danken Antje Lorenz herzlich für die Führung.
Gräfenroda vom 02.04.2015
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Nr. 7/2015
1.Begrüßung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Jahresbericht des Präsidenten
4. Bericht Jugendleiter
5.Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache über die Berichte, Diskussion
8. Vereinsaktivitäten, Schlussbemerkung
Anträge bzw. Anregungen zur Tagesordnung sind bitte beim Vorstand eine Woche vor der Versammlung einzureichen. Wir bitten
um zahlreiche und pünktliche Teilnahme.
Mit sportlichen Grüßen
Marco Klötzer
Präsident
FSV Gräfenroda
Aktion saubere Umwelt
rund um Gräfenroda
Vereine und Verbände
Nächste Beratungstermine
Deutsche Rentenversicherung
am Donnerstag, den 30.04.2015
am Donnerstag, den 28.05.2015
am Donnerstag, den 25.06.2015
von 15 bis 18 Uhr
um tel. Voranmeldung wird gebeten!
Fremdenverkehrsbüro 036205/76273
Arbeiterwohlfahrt
Den Mitgliedern der Arbeiterwohlfahrt des Ortsvereins Gräfenroda werden zu ihren Geburtstagen im Monat April 2015 die
herzlichsten Glückwünsche ausgesprochen und ihnen viel Gesundheit und Wohlergehen gewünscht.
Veranstaltungsplan des AWO-Ortsvereins Gräfenroda
für den Monat April 2015
für alle AWO-Mitglieder und interessierte Gäste
Alle Veranstaltungen in der AWO-Begegnungsstätte,
Bahnhofstraße 5, beginnen um 14.00 Uhr.
02.04.2015 09.04.2015 16.04.2015 23.04.2015 Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen
mit Spiel und Spaß
Urlaub
Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen
mit Spiel und Spaß
Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen
mit Spiel und Spaß
Geburtstagsfeier für die Monate Februar, März
und April 2015
30.04.2015 Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen
mit Spiel und Spaß
Veranstaltungen
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Freitag, den 22. Mai 2015, findet um 20.00 Uhr in der Vereinsgaststätte Alte Lache, die Jahreshauptversammlung für
alle volljährigen Vereinsmitglieder statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Hiermit rufen wir alle Gräfenrodaer Bürger, Vereine, Organisationen und Naturfreunde zur Aktion saubere Umwelt auf.
Der diesjährige Umwelttag findet am 11. April statt. Treffpunkt
ist um 9 Uhr auf dem Lindenplatz. Hier werden dann die verschiedenen Gruppen eingeteilt, die rund um Gräfenroda Müll
und Unrat, der in die Natur geworfen wurde, beseitigen.
Nach getaner Arbeit gibt es Bratwürste und Getränke, die wie
jedes Jahr vom Jagdpächter gesponsert werden, auf dem
Platz vor dem Jugendzentrum.
Frank Fiebig
Bürgermeister
Veranstaltungstermine
des SV 90 Gräfenroda e.V. für 2015
04.07.2015 09:00 Uhr Inliner-Technik-Sprint
des Thür. Skiverbandes
auf der Fläche vor der VG
12.09.2015 36. Flößgrabenlauf
Start/Ziel Turnhalle
Sonstige Mitteilungen
25 Jahren Gemeindepartnerschaft
Kirn-Land und Gräfenroda
Der Einladung zur Jubiläumsfeier aus der Verbandsgemeinde
Kirn-Land im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz folgten aus Gräfenroda und Umgebung 24 Mitreisende. So machten
sich der Bürgermeister Frank Fiebig, Gemeinderatsmitglieder
aus allen Fraktionen, Mitglieder der Feuerwehr, Bürger und die
„Dörrberger Musikanten“ auf den Weg, um das 25-jährige Jubiläum der Partnerschaft Gräfenroda und Kirn-Land zu feiern. Bei
den ersten Begegnungen 1990 wurden Linden gepflanzt, eine
am Lindenplatz Gräfenroda und eine im Park zum Schloß Dhaun
in Hochstetten-Dhaun. Das Schloß urkundlich von 1215 kennt
viele Geschichten und beherbergt heute eine Schlossakademie. Dort wurden die Gräfenrodaer durch Hans Helmut Döbell
Ortsbürgermeister Hochstetten-Dhaun und erster Beigeordneter
der Verbandsgemeinde, begrüßt. Danach ging es auch gleich
weiter mit dem Bus nach Bruschied zum Neujahrsempfang. Bei
leckerem Abendessen wurden Erinnerungen von damals 1990
ausgetauscht. Die Dörrberger Musikanten trugen gleichmal ihre
Neuheiten vor. Am nächsten Morgen begleitet uns der 2. Beigeordnete Eberhard Fäber zum Künstlerschmied Wolfgang Ax
nach Weitersborn. Der Schmied zeigte uns sein Können „Eine
Dimension in Feuer und Eisen…“. Jeder bekam einen „Glücksknoten“ aus Metall hergestellt. Von dort ging es in die Stadt Kirn,
die als 21. Ort in die Verbandsgemeinde Kirn-Land aufgenommen werden soll. Altstadtbummel, Sehenswürdigkeiten und Wissenswertes zu Stadt wurden erklärt. Zurück auf dem Schloß gab
es typisch ländliches Essen - gefüllte Klöße mit Specksoße. Es
folgte eine kleine Wanderung nach St.Johannisberg zur Besich-
Gräfenroda vom 02.04.2015
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tigung der Stiftskirche. Dort gab es eine Führung durch Frau Iris
Döbell vom Förderverein der Kirche. Gleich nebenan führt uns
die Wanderung auf den neuerbauten Skywalk in luftiger Höhe
mit einem einzigartigen Blick über das Nahetal. Nebenan gab
es zur Stärkung lecker Kuchen und Kaffee. Zurück auf Schloß
Dhaun erst einmal Pause mit der weltmeisterlichen Biathlonstaffel am Fernseher. Am Abend fahren wir nach Hahnenbach zum
ersten Jubiläumskonzert der Dörrberger Musikanten in das Gemeinschaftshaus „Alte Schule“. Wieder werden Begebenheiten,
die vor 25 Jahren geschehen sind, von Werner Müller Leiter der
Verbandsgemeinde, vorgetragen. Wolfgang Holl erzählte von
den damaligen Besuchen bei weiten Reisen mit Kraftfahrzeug,
deren Hilfsersatzteilen und edlen Zweitackbenzinkanistern. Bürgermeister Frank Fiebig überreichte den Gastgebern einen großen Gartenzwerg, verbunden mit der Einladung zur 725-Jahrfeier im Juli nach Gräfenroda. Am Sonntag nach dem Frühstück
stand das 2. Jubiläumskonzert im Bürgerhaus „Alte Schule“ der
Gemeinde Limbach auf dem Plan. Der Frühschoppen ging dann
bis in die Nachmittagsstunden hinein. Wieder stehender Beifall
und Zugaben für die Dörrberger Musikanten, die mit ihrer Musik
in hochkarätiger Bestbesetzung immer für tolle Stimmung sorgten. Bei Spießbraten vom Grill und einem Kirner Fassbier wurden
wieder viele Gespräche geführt. Die Jubiläumsfeierlichkeiten bei
Musik, Gesang und Unterhaltung hat allen Teilnehmern einen
riesen Spaß gemacht. Allen die dazu beigetragen haben, ein
großes Dankeschön.
Erhard Freitag, Gräfenroda
Nr. 7/2015
Stadt Plaue
Veranstaltungen
Der FSV Grün-Weiß
Plaue 96 e. V.
lädt ein zum
Osterfeuer
am Sonnabend,
d. 04.04.2015,
Treff: ab 15:00 Uhr
auf dem Sportplatz,
bei Bratwurst, Bier, Musik
und Spiele für die Kinder.
Der Fackelumzug
für Groß und Klein
startet um 19:30 Uhr.
Er beginnt und endet
auf dem Sportplatz.
Der FSV Grün-Weiß wünscht
allen Gästen, Freunden
und Bekannten
ein schönes Osterfest.
Jagdgenossenschaft Rippersroda
Am Freitag, dem 17.04.2015, um 19:30 Uhr findet in der Feuerwehr Rippersroda die diesjährige Mitgliedervollversammlung
der Jagdgenossenschaft Rippersroda statt. Hierzu laden wir alle
Mitglieder rechtherzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der
Tagesordnung
3. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
4. Rechenschaftsbericht des Kassenführers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstands für das Jahr 2014
7. Bericht der Jagdpächter
8. Haushaltsplan 2015 - Mittelverwendung
a) Vorschläge zum HH-Plan
b) Beschluss HH-Plan
9. Allgemeine Anfragen und Diskussion
10.Schlusswort
Vorsitzender
B. Thamm
Gräfenroda vom 02.04.2015
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Mitgliederversammlung Antennenverein
Plaue e. V.
Am Mittwoch, d. 22.04.2015, findet um 19:00 Uhr, die Mitgliederversammlung des Antennenvereins Plaue e.V. im Feuerwehrgerätehaus statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Informationen des Geschäftsführers
8. Beschluss der Beiträge für das Jahr 2016
9. Anfragen der Mitglieder
Hierzu lade ich alle Mitglieder herzlich ein.
Bauersfeld
Vorsitzender
Nächster Redaktionsschluss
Mittwoch, den 08.04.2015
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 17.04.2015
Impressum
Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21,
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Thomas Zenker, Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“,
An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda, Tel. (036205) 9 33-0,
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Nr. 7/2015