Amtsblatt der Mitgliedsgemeinden: Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda, Liebenstein und Stadt Plaue 13. Jahrgang Donnerstag, den 2. April 2015 Nr. 7 Wir wünschen Ihnen O S T E R N Im Namen der VG „Oberes Geratal“ Ihr Rolf Fleischhauer Gemeinschaftsvorsitzender Gräfenroda vom 02.04.2015 - 2 - Amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Nr. 7/2015 und §§ 967, 973 bis 976 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Aufgaben auf dem Gebiet des Fundrechts. Gemäß § 47 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung nimmt die Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahr. Die Empfangsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Fundsachen werden hiermit aufgefordert,bis zum 02. Oktober 2015 ihre Rechte anzumelden. Fundgegenstand 1 Paar Fingerhandschuhe, schwarz, Wollstoff FunddatumFundort 04.02.2015 Geschwenda Holtmann Ordnungsverwaltung Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung 55. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Am Montag, den 13. April 2015, findet um 19.30 Uhr im „Reinsberger Dorf“, Am Weinberg 1, 99338 Plaue, die 55. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ statt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit der Gemeinschaftsversammlung 2. Beratung und Beschlussfassung zu Geschäftsordnungsanträgen (§ 4 Abs. 2 GO) zur Tagesordnung, Bestätigung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der 54. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 08.09.2014 4. Beratung und Beschlussfassung Feststellung von Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO 4.1. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 4.2. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 5. Beratung und Beschlussfassung Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO 5.1. Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2012 5.2. Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2013 6. Beratung und Beschlussfassung Kenntnisnahme der Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ für das Haushaltsjahr 2014 und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung 7. Beratung und Beschlussfassung Festlegung des Verfahrens für die Vorbereitung der Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ 8. Informationen des Gemeinschaftsvorsitzenden 9. Anträge und Anfragen der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung 10.Einwohneranfragen Fleischhauer Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung Die Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Sachgebiet Fundbüro, macht bekannt. Aufgrund des § 1 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Fundrechts vom 25. Mai 1999 sind die Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis zuständige Behörde nach § 965 Abs. 2 Satz 1, § 966 Abs. 2 Satz 2 Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gehlberg Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Gefasste Beschlüsse Gemeinderat Gehlberg nicht öffentlicher Teil: 028-02/03/15 vom 02.03.2015 Die Niederschrift der 5. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gehlberg am 27.10.2014 wird genehmigt. 029-02/03/15 vom 02.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gehlberg beantragt die erneute Anerkennung der Gemeinde Gehlberg als Staatlich anerkannter Erholungsort. 030-02/03/15 vom 02.03.2015 Zweckübereignung 031-02/03/15 vom 02.03.2015 Grundstücksangelegenheit 032-02/03/15 vom 02.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gehlberg erteilt sein Einverständnis zur Errichtung einer Wetterstation und einer 360-GradHD-Kamera auf dem Schneekopfturm (Projekt des Schneekopfverein Gehlberg e. V.). Lehrke Bürgermeister Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen Auf dem Friedhof der Gemeinde Gehlberg wird voraussichtlich in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt. Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung, Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen Gräfenroda vom 02.04.2015 - 3 - werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß § 21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gehlberg auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales). Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte, der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde. Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung). Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung. Friedhofsverwaltung Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Geschwenda Nr. 7/2015 Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung. Friedhofsverwaltung Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gossel Bekanntmachung von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Gossel (Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Gossel folgende Haushaltssatzung: Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen Auf dem Friedhof der Gemeinde Geschwenda wird voraussichtlich in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt. Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung, Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß § 21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Geschwenda auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales). Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte, der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde. Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung). §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 430.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 210.050 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (B) 400 v.H. 2. Gewerbesteuer 400 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 71.700 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Gossel, den 31. März 2015 Gundermann Bürgermeister - Siegel - Gräfenroda vom 02.04.2015 -4- Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Mit Beschlussfassung vom 24.02.2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gossel die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2015 beschlossen. 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.03.2015, Az.: 092.5.23 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der Haushaltsplan wurde ausgeglichen vorgelegt, im Verwaltungshaushalt mit 430.700 EUR und im Vermögenshaushalt mit 210.050 EUR. Genehmigungspflichtige Bestandteile wurden in der Haushaltssatzung nicht festgesetzt. Hinweis: 1. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.04.2015 – 21.04.2015 während der Sprechzeit der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. 2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt. Gossel, den 31. März 2015 Gundermann Bürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Gefasste Beschlüsse Gemeinderat Gossel nicht öffentlicher Teil Sitzung 10.02.2015: 018-10/02/15 vom 10.02.2015 Befreiung Festlegung B-Plan „Hinter der Schreibergasse“, Flur 3, Flurstück 36/21 Sitzung 24.02.2015 019-24/02/15 vom 24.02.2015 Die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gossel am 09.12.2014 (öffentlicher Teil) wird genehmigt. 020-24/02/15 vom 24.02.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gossel beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Gossel samt ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015. 021-24/02/15 vom 24.02.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gossel beschließt den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm als Anlagen zum Haushaltsplan der Gemeinde Gossel für das Haushaltsjahr 2015. 022-24/02/15 vom 24.02.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gossel beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gossel. Die Kalkulation lag zur Beschlussfassung vor. nicht öffentlicher Teil: 023-24/02/15 vom 24.02.2015 Die Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gossel am 09.12.2014 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt. Gundermann Bürgermeister Nr. 7/2015 Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen Auf dem Friedhof der Gemeinde Gossel wird voraussichtlich in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt. Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung, Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß § 21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gossel auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales). Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte, der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde. Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung). Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung. Friedhofsverwaltung Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gräfenroda Bekanntmachung von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Gräfenroda (Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 55 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Gräfenroda folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt Gräfenroda vom 02.04.2015 in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. - 5 - 3.769.500,00 € 2.618.000,00 € §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (B) 400 v.H. 2. Gewerbesteuer 400 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 628.200,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Gräfenroda, den 26. März 2015 Fiebig Bürgermeister - Siegel - Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Mit Beschlussfassung vom 03.03.2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2015 beschlossen. 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.03.2015, Az.: 092.5.24 die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Der Haushaltsplan wurde ausgeglichen vorgelegt, im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.769.500,00 EUR und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.618.000,00 EUR. Genehmigungspflichtige Bestandteile wurden in der Haushaltssatzung nicht festgesetzt. Hinweis: 1. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 07.04.2015 21.04.2015 während der Sprechzeit der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ im Zimmer der Finanzverwaltung (Erdgeschoss), An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda, zu Jedermann Einsichtnahme aus. Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO am gleichen Ort zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. 2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt. Gräfenroda, den 26. März 2015 Fiebig Bürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Gefasste Beschlüsse Gemeinderat Gräfenroda 036-03/03/15 vom 03.03.2015 Die Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gräfenroda am 03.02.2015 (öffentlicher Teil) wird genehmigt. Nr. 7/2015 037-03/03/15 vom 03.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Gräfenroda für das Haushaltsjahr 2015 samt ihren Anlagen. 038-03/03/15 vom 03.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt den Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm als Anlagen zum Haushaltsplan der Gemeinde Gräfenroda für das Haushaltsjahr 2015. 039-03/03/15 vom 03.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke der Umschuldung in Höhe von 402.008,94 € zum 30.04.2015 als Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter. 040-03/03/15 vom 03.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke der Umschuldung in Höhe von 81.318,08 € zum 30.05.2015 als Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter. 041-03/03/15 vom 03.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke der Umschuldung in Höhe von 395.251,62 € zum 30.10.2015 als Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter. 042-03/03/15 vom 03.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke der Umschuldung in Höhe von 336.000,00 € zum 30.10.2015 als Ratendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter. 043-03/03/15 vom 03.03.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Gräfenroda beschließt die Bevollmächtigung der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ mit der Kreditaufnahme zum Zwecke der Umschuldung in Höhe von 304.633,08 € zum 01.12.2015 als Annuitätendarlehen beim zinsgünstigsten Kreditanbieter. nicht öffentlicher Teil: 044-03/03/15 vom 03.03.2015 Die Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gräfenroda am 03.02.2015 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt. 045-03/03/15 vom 03.03.2015 Grundstücksangelegenheit Fiebig Bürgermeister Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen Auf dem Friedhof der Gemeinde Gräfenroda wird voraussichtlich in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt. Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung, Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß § 21 Gräfenroda vom 02.04.2015 - 6 - Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Gräfenroda auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales). Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte, der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde. Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung). Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung. Friedhofsverwaltung Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Plaue Bekanntmachung von Satzungen Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Plaue Vom 24. März 2015 Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 und des § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82,83), und der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 7. August 1991 (GVBl. S. 329) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), und des § 30 der Friedhofssatzung der Stadt Plaue vom 6. Dezember 2010 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 14.01.2011, S. 2), erlässt die Stadt Plaue folgende Satzung: Nr. 7/2015 - Grabmalgenehmigungen, - Genehmigung zur Durchführung gewerblicher Arbeiten, - Erstellen von Gebührenbescheiden. Sie beträgt je 15 Minuten 12,00 EUR.“ Artikel 2 Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Plaue in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ bekannt zu machen. Artikel 3 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Plaue, den 24. März 2015 Thamm Bürgermeister - Siegel - Hinweis: 1. Verstöße im Sinne der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung der Satzung betreffen, können gegenüber der Stadt Plaue, c/o VG „Oberes Geratal“, An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Absatz 4 ThürKO. 2. Gemäß § 27a Abs. 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite www.oberes-geratal.de eingestellt. Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates Gefasste Beschlüsse Stadtrat Plaue 026-11/02/15 vom 11.02.2015 Die Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Plaue vom 26.11.2014 (öffentlicher Teil) wird genehmigt. 027-11/02/15 vom 11.02.2015 Der Stadtrat der Stadt Plaue beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Plaue. Die Kalkulation lag zur Beschlussfassung vor. nicht öffentlicher Teil: 028-11/02/15 vom 11.02.2015 Die Niederschrift der 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Plaue vom 26.11.2014 (nicht öffentlicher Teil) wird genehmigt. Thamm Bürgermeister Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung Artikel 1 Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Plaue vom 29. März 2011 (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ vom 08.04.2011, S. 5) wird wie folgt geändert: der Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ zur Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr wird nach Zeitaufwand der Friedhofsverwaltung berechnet, z. B. für - Erstellung von Graburkunden, - Verlängerung der Nutzungszeit, - Änderung des Nutzungsberechtigten, - Grabstellenaufgabe, Auf dem Friedhof der Stadt Plaue wird voraussichtlich in der Zeit vom 20. April bis 24. April 2015 die jährliche Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und baulichen Anlagen gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird ein Fachunternehmen betraut, das die Prüfung mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät vornimmt. Nicht mehr standsichere bzw. umsturzgefährdete Grabmale werden mit einem grünen Aufkleber gekennzeichnet, über die Gräfenroda vom 02.04.2015 - 7 - Prüfung dieser Grabmale werden Prüfprotokolle gefertigt. Die Nutzungsberechtigten nicht mehr standsicherer oder umsturzgefährdeter Grabmale werden über diesen Sachverhalt zusätzlich schriftlich informiert. Die Prüfprotokolle können in der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, Friedhofsverwaltung, Zimmer 5, An der Glashütte 3 in 99330 Gräfenroda eingesehen werden. Bei Gefahr im Verzug kann der Friedhofsträger gemäß § 21 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Plaue auf Kosten des Nutzungsberechtigten sofortige Sicherungsmaßnahmen treffen (Absperren der Grabstätte, Umlegen des Grabmales). Zur Beseitigung der Unfallgefahr ist der Nutzungsberechtigte, der auch gemäß § 21 Abs. 1 der Friedhofssatzung für die Standsicherheit des Grabmales zuständig ist, verpflichtet, umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung vorgenommen wurde. Die Verantwortlichen (Nutzungsberechtigten) sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird (§ 21 Abs. 3 Friedhofssatzung). Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen wird voraussichtlich bis spätestens 24. April 2015 abgeschlossen sein. Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgerufen, ihre Grabstätten nach diesem Termin zu kontrollieren und bei Kennzeichnung durch einen grünen Aufkleber ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehend nachzukommen. Kommt der Nutzungsberechtigte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder das Grabmal oder die jeweilige bauliche Anlage zu entfernen. In diesem Fall wird der Nutzungsberechtigte vor Einleitung der Maßnahme schriftlich aufgefordert, den Mangel innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben. Für Abstimmungen und Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 036205/93320 zur Verfügung. Friedhofsverwaltung Gemeinde Frankenhain Sonstige Mitteilungen Verunreinigung durch Hunde in der Gemeinde Frankenhain Trotz wiederholter Hinweise müssen wir feststellen, dass einige Hundehalter ihre Tiere in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und sogar auf Kinderspielplätzen die Notdurft verrichten lassen. Auf Kinderspielplätzen haben Haustiere aus hygienischen Gründen nichts verloren. Leider mussten sehr häufig in den letzten Monaten „Hundehaufen“ am Spielplatz an der Gemeinde entfernt werden. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, zu Verunreinigungen kommen, so sind die Hundehalter oder die mit der Betreuung von Tieren Beauftragte zu sofortiger Beseitigung verpflichtet. Die Gemeinde Frankenhain hat zur Unterstützung der Hundehalter sieben sogenannte Hundetoiletten aufgestellt. Aus einem entsprechenden Spender können Tüten gezogen werden und diese können in dem am Spender angebrachten Abfallkorb entsorgt werden. Die ersten Hundetoiletten sind bereits aufgebaut. Wir weisen nochmals darauf hin, dass diese Verunreinigungen einen Verstoß gegen §13, Abs. 4 Satz 1 unserer Verwaltungsgemeinschaft darstellt. Bei einer Anzeige kann diese Ordnungswidrigkeit gemäß § 51 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft werden verstärkt Kontrollen stattfinden. Hans-Georg Fischer Nr. 7/2015 Sternmarsch der Kreisjugendfeuerwehr Ilm-Kreis in Frankenhain Am 14.03.2015 fand der Sternmarsch der Kreisjugendfeuerwehr Ilm-Kreis, der gemeinsam durch die Jugendfeuerwehr Frankenhain und Gräfenroda ausgetragen wurde, in Frankenhain statt. Insgesamt traten 37 Mannschaften aus 28 Ortschaften an. So galt es 371 Personen, darunter zahlreiche Helfer mit Frühstücksbeuteln und Erbsensuppe aus der Gulaschkanone zum Mittag zu versorgen. Bei Schneefall trafen sich alle Mannschaften 8:30 Uhr in der Turnhalle. Nach der Eröffnung durch den Vorstand der Kreisjugendfeuerwehr und Hans-Georg Fischer (Bürgermeister Frankenhain) machten sich die ersten Mannschaften auf den ca. 3km langen Rundkurs durch Frankenhain. Um lange Wartezeiten an den Stationen zu verhindern wurde jede Station doppelt besetzt. So mussten zum Beispiel in der Feuerwehr verschiedene Löschmittel den richtigen Brandklassen zugeordnet, in der Modelleisenbahn mussten Gegenstände erfühlt werden, auf dem Sportplatz wurden Feuerwehrknoten abgefragt, es gab Zapfenzielwerfen und Fragen rund um das Thema Naturkunde wurden gestellt. Auf der Rollerstrecke musste eine abgestreckte Strecke mittels spezieller Skier gelaufen werden. Dies ist nur ein Beispiel der insgesamt neun Stationen. Nachdem gegen Mittag alle Mannschaften wieder in der Turnhalle angekommen sind, stärkte sich jeder mit Erbsensuppe aus der Gulaschkanone. Gegen 14 Uhr war es dann soweit, die große Siegerehrung stand an. Die Mannschaft Kirchheim I belegte den 1. Platz, gefolgt von Ichtershausen I auf 2 und Böhlen auf 3. Die weiteren Platzierungen sind: 4.Elxleben, 5. Wipfratal II, 6. Eischleben, 7. Ilmenau II, 8. Riechheim, 9. Plaue, 10. Stadtilm, 11. Arnstadt I, 12. Frankenhain, 13. Gräfenroda, 14. Manebach, 15. Großbreitenbach I, 16. Martinroda, 17. Oberpörlitz II, 18. Geraberg, 19. Geschwenda I, 20. Wipfratal I, 21. Crawinkel, 22. Wachsenburg II, 23. Arnstadt II, 24. Thörey, 25. Dosdorf, 26. Espenfeld, 27. Gehren, 28. Oberpörlitz I, 29. Ilmenau I, 30. Ichtershausen II, 31. Unterpölitz/Oberpörlitz, 32. Großbreitenbach II, 33. Elleben/ Gügleben, 34. Osthausen-Wüllersleben, 35. Wachsenburg I, 36. Kirchheim II, 37. Geschwenda II Neben einer Urkunde und eines kleinen Geschenkes von der Kreisjugendfeuerwehr, gab es von uns für jede Jugendfeuerwehr ein Präsent in Form eines Holzbrettes mit selbst entworfenem Aufdruck als Erinnerung. Bedanken möchte ich mich bei den zahlreichen Helfern für tolle Unterstützung und den reibungslosen Ablauf, besonders bei meiner Freundin, bei meiner Stellvertreterin Rebecca, bei Andreas Schmidt, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Feuerwehrverein von Frankenhain, der Jugendfeuerwehr Gräfenroda, der Feuerwehr Gräfenroda für die Gulaschkanone, der Gemeinde Frankehain für die Zurverfügungstellung der Turnhalle und weiterer Technik, der Modelleisenbahn für die Räumlichkeiten, dem Kirmesverein, dem Skiverein für die Rollerstrecke und den Fußballern für den Sportplatz. René Schwarz Jugendwart Feuerwehr Frankenhain Gemeinde Gehlberg Veranstaltungen Ostern steht vor der Tür und wir hoffen, dass viele Gäste dieses Fest nutzen werden um sich in Gehlberg ein paar Tage zu erholen. Am Karfreitag haben Sie die Möglichkeit an einer Schauvorführung des Kunstglasbläsers teilzunehmen. Am Ostersamstag lädt erstmals die Jugendfeuerwehr zum Osternestersuchen ein. Los geht es um 15.00 Uhr am Gerätehaus, wo auch für alle Kaffee und Kuchen bereit steht. An dieser Stelle sei allen noch einmal Dank gesagt an diejenigen die in den vergangenen Jahren das Osternestersuchen veranstalteten. Gräfenroda vom 02.04.2015 - 8 - Sonstige Mitteilungen Nr. 7/2015 Ostern 2015 Die jüngste Gemeinde im Ilm-Kreis wird 370 Nein, wir können nicht mit einer 1000jährigen oder noch längeren Geschichte aufwarten. Die Gemeinde Gehlberg wird im April erst 370 Jahre. Dieses Jubiläum ist uns Anlass, auf diese geschichtlich recht kurze Zeit zurückzublicken. 1645 war‘s, da erhielten die beiden aus Fehrenbach stammenden Glasmeister Hans Holland und David Schmidt vom Herzog Ernst 1. (auch Ernst der Fromme genannt) die Genehmigung zum Bau einer Glashütte im Amt Schwarzwald. Sie suchten sich den „Geelbergk“ („Geilbergk“) aus. Grund dafür war sicher der Holzreichtum in diesem Gebiet, ebenso wie das Vorhandensein von Wasser. Laut dem vom Herzog erhaltenen Lehnsbrief durften sie - eine Glashütte, Wohnhäuser, Scheunen und Ställe - ein Brauhaus - eine Schneidemühle und - eine Mahlmühle errichten und betreiben. Geht man davon aus, dass es damals nur sehr einfache Werkzeuge und Transportmittel gab, kann man sich vorstellen, wie mühsam die Arbeit war. Trotzdem konnte schon ein Jahr später - 1646 - das erste Glas geschmolzen werden. Das war eine erstaunliche Leistung, an der sich sicher in unserer heutigen hochmodernen Zeit manche Bauherren ein Beispiel nehmen könnten. Über die Geschichte der Glasherstellung in Gehlberg, mit all ihren Höhen und Tiefen, könnte man sicher ein ganzes Buch schreiben. Hier nur soviel - sie prägte über 300 Jahre den Ort - gab den Einwohnern Arbeit und sicherte ihre Existenz. Die Wende hat sie - wie so viele andere für den Ort selbstverständlich gewordene Dinge wie Schule, Post später auch Sparkasse und Arztpraxis - nicht überlebt. Geblieben ist, Dank des Engagements einiger Einwohner und der Unterstützung durch die LEG, ein kleines aber feines Glasmuseum mit angegliederter Heimatstube und Wilderermuseum. Wer sich für die Geschichte Gehlbergs interessiert ist herzlich dorthin eingeladen. Auf Grund der herrlichen Lage und des gesunden Klimas besuchten immer schon „Fremme“ unseren Ort. Ihre Zahl hielt sich aber arg in Grenzen. Ende des 19. Jahrhunderts, nach dem auch Gehlberg 1891 an den Personenverkehr der Eisenbahn angeschlossen wurde, entwickelte sich der Fremdenverkehr. Viele Gehlberger sahen in der Vermietung von Zimmern ein zweites finanzielles Standbein. Die Familien selber rückten enger zusammen, es wurde aufgestockt, an- und ausgebaut, um Platz für Gästezimmer zu schaffen. Geschäfte, Gaststätten und Hotels entstanden. Sieht man von den Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegsjahren ab, stieg die Zahl der Erholungssuchenden ständig. in DDR-Zeiten gab es den organisierten Tourismus sowohl durch den gewerkschaftlichen Feriendienst als auch durch Betriebe, die hier Einrichtungen für ihre Mitarbeiter geschaffen hatten. Der FDGB nahm es den Vermietern ab, sich um Gäste zu kümmern, sie wurden zugewiesen. Es war relativ leicht verdientes Geld. Nach der Wende gab es verständlicher Weise einen großen Einbruch in der Gästezahl. Andere Urlaubsziele lockten vor allem die ehemaligen DDR-Bürger und die aus den alten Bundesländern zeigten noch wenig Interesse die schönste Zeit des Jahres hier bei und zu verbringen. Jetzt waren die Vermieter selbst gefragt. Die Zimmer wurden zum großen Teil auf den neusten Stand gebracht, dem Trend entsprechend entstanden zahlreiche Ferienwohnungen. Der Fremdenverkehrsverein wurde gegründet. Nach dem Wegfall der Glashütte war der Tourismus eine der wichtigsten Einnahmequellen geworden und ist es auch bis heute, obwohl die Gästezahlen rückläufig sind. Wir Gehlberger wissen, dass wir in einer der schönsten Gegenden des Thüringer Waldes leben. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass es auch andere erfahren und zahlreich unseren Ort besuchen. Arbeitskreis Historisches Gehlberg im April 2015 Wer hoppelt denn da übers Land? Bringt Schokolad` und goldne Eier? Es ist ein Tier uns wohl bekannt, der Osterhas zur Osterfeier! Dankeschön, an die fleißigen Frauen und Männer, die den Ort zu Ostern wieder so wunderschön dekorierten. Frohe Ostern! Stefanie Behncke Touristinformation / Gemeinde Gehlberg Gemeinde Geschwenda Frohe Ostern! Gräfenroda vom 02.04.2015 - 9 - Vereine und Verbände ThSV 1886 Geschwenda e.V. Der Thüringer Sportverein 1886 Geschwenda e.V. wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren, Gästen und Einwohnern von Geschwenda ein schönes Osterfest. Der Vorstand Der DRK-Ortsverein Geschwenda wünscht allen Lesern des Amtsblattes, allen Geschwendaern und ihren Gästen Nr. 7/2015 Wettkampf mit der Luftpistole Die Seniorenschützen der SG Geschwenda gingen mit der Luftpistole an den Start und kämpften um Sieg und gute Platzierungen. Auf 10 Meter Entfernung wurden 10 Schuss auf Zehnerscheibe abgegeben. Die ereichten Ringzahlen im Spitzenbereich sind von den 100 möglichen Ringen relativ weit entfernt. Dafür gibt es eine einfache Begründung die im Unterschied der benutzten Waffen liegt. Bei deutschen - Europa und Weltmeisterschaften kommen Luftpistolen zum Einsatz die wertmäßig ein ganzes Stück über Tausend Euro liegen, wir backen kleinere Brötchen und schießen mit preiswerten Hobbywaffen, die nicht so treffsicher sind. Bei den Feuerwaffen gibt es nahezu gleiche Bedingungen. Nach Auswertung aller Ergebnisse stand Heinz Kirchner mit 70 Ringen als souveräner Sieger fest. Mit 67 R. erreichte Erwin Kleinert den Silberrang und verwies Heinz Döring, 64 R. auf den Dritten Platz. Vorjahres Sieger Michael Becker konnte seinen Titel nicht verteidigen und verpasste mit 63 R. das Treppchen ganz knapp. Die weiteren Plätze belegten Gustav Lengties, Carsten Greiner, Helmut Tillack, Bärbel Greiner und die restlichen Schützen. Frohe Ostern und gutes Gelingen aller Vorhaben im Jahre 2015, besonders aber Gesundheit und unfallfreies Tun! Bild v. l. E. Kleinert 2. H. Kirchner 1. H. Döring 3. Veranstaltungen Der Vorstand des Kleingärtnervereins „Sonnenblick“ Geschwenda e.V. wünscht allen Mitgliedern und ihren Familien sowie allen Geschwendaern und ihren Gästen ein frohes Osterfest! besonders aber gutes Gelingen aller Arbeiten im Freien. … übrigens: Wir haben Parzellen frei! Jugendclub Geschwenda Zum Frühjahrsputz am Samstag, dem 18. April 2015 möchte der Jugendclub in Geschwenda die Außenanlagen der Jugendeinrichtung neu gestalten. Der Arbeitseinsatz findet an diesem Tag von 9.00 - 12.00 Uhr statt. Die Kinder und Jugendlichen sind recht herzlich eingeladen am Frühjahrsputz teilzunehmen. Jugendpfleger Berg Heyer Aufruf an alle Bürgerinnen, Bürger und Vereine unseres Ortes zum Frühjahrsputz! Auch in den schwierigen Zeiten ist die Gemeinde Geschwenda bestrebt in diesem Jahr, das Ortsbild und die Umgebung von Geschwenda zu verschönern. Dies gelingt jedoch nur, wenn alle hierbei mitarbeiten und die gemeindlichen Aktionen unterstützen. Wir rufen daher alle Bürgerinnen, Bürger und Vereine unseres Ortes auf, sich aktiv am Frühjahrsputz zu beteiligen. Schwerpunktmäßig soll in diesem Jahr der Einsatz an den Grünanlagen des Ortes erfolgen. Für den Einsatz treffen sich die aktiven Bürger am Samstag, dem 18. April 2015 um 9:00 Uhr hinter der Gemeindeverwaltung. Die Mitarbeiter des Bauhofs werden mit Unterstützung der Mitglieder des Gemeinderates den Arbeitseinsatz koordinieren. (Bei dem Einsatz sollten, wenn vorhanden, Gummistiefel oder wetterfestes Schuhwerk getragen werden.) Gleichzeitig wird in der Zeit von 8:30 - 13:00 Uhr für unsere Geschwendaer Gartenbesitzer wieder eine Holzschredderaktion auf dem Gelände des Bauhofs durchgeführt. Eine Anlieferung ist nur in diesem Zeitraum möglich. Über eine aktive Beteiligung an dem Frühjahrsputz bedanke ich mich schon im Voraus. Ihr Ralf Groteloh Bürgermeister Gräfenroda vom 02.04.2015 - 10 - Sonstige Mitteilungen Geschwendas österliche Vorfreude Nr. 7/2015 Terminabsprachen von Abnehmern, die berufstätig oder aufgrund Urlaub u. ä. nicht anwesend sind, können direkt mit dem Entsorgungsbetrieb Remondis 03628-613420, erfolgen. Aufgrund extremer Witterungsbedingungen (Frost, Glatteis o. ä.) kann es zu Terminverschiebungen kommen. Die Abnehmer sind jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass bei evtl. notwendiger Schneeräumung auf den einzelnen Grundstücken die Kleinkläranlagen zugänglich bleiben müssen. (s. a. Satzung des Zweckverbandes). Gemeinde Gossel Vereine und Verbände Gratulationen zum Geburtstag der AWO-Mitglieder der Ortsgruppe Gossel Der Vorstand der AWO-Ortsgruppe Gossel wünscht folgenden Mitgliedern zum Geburtstag Gesundheit, Lebensfreude und vor allem Zufriedenheit an allen Tagen: Der Vorstand der AWO-Ortsgruppe Gossel Gemeinde Gräfenroda Schulnachrichten Trotz manch schlechtem Wetter sieht man sie - die bunten EierBäume und Eier-Sträucher - seit wenigen Tagen in unseren Gärten. Ostersträuße aus Birken- und Haselnusszweigen werden zu Hause im warmen Wohnzimmer mit gefärbten und bemalten Eiern verziert. Die aufbrechenden Blätter symbolisieren im christlichen Glauben die Auferstehung, im Volksglauben den Frühling und den Sieg der Natur über den Winter. Aber auch öffentliche Plätze werden österlich geschmückt. Jung und Alt, Groß und Klein - alle finden es schön, wenn die leuchtenden Farben wieder bei uns Einzug halten. Geschwendas „Knirpsegruppe“ aus der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ schmückte diesjährig gemeinsam mit ihren Erzieherinnen den Strauch direkt vor unserer Gemeindeverwaltung. Bald wird auch der vom Jugendclub geschmückte Osterbrunnen zu bestaunen sein und der Hort der Grundschule wird ganz eifrig basteln. Für Eure Mühe sagen wir Euch Dankeschön! Euer Heimat- und Fremdenverkehrsverein Geschwenda e.V. Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau Fäkalienentsorgung in der Gemeinde Geschwenda 07.04.2015 Kickelhähnchen Rasen Neue Sorge Roter Hügel Plan 08.04.2015 Dörrtal Rasenweg Ilmenauer Straße Alte Lage Schillerstraße 09./10.04.2015 nicht angetroffene Besuch auf dem Lorenz-Hof Am Mittwoch, dem 18.03., machten sich die beiden ersten Klassen der Gräfenrodaer Grundschule „An der Burglehne“ auf den Weg zum Lorenz-Hof. An diesem sonnigen Morgen durften sich die Kinder verschiedene Tiere, die im Haustier-Projekt der Schule behandelt wurden, einmal aus nächster Nähe betrachten und sie sogar streicheln. Besonders die jungen Pferde und die Esel haben den Schülern gut gefallen. Aber auch Schweine, Kühe und Hasen begegneten ihnen auf dem Rundgang über den Bauernhof. Ein ganz ausgefallener Höhepunkt jedoch war die Besichtigung der landwirtschaftlichen Maschinen, die vor allem die Jungen der Klassen begeisterten. Es war ein einmaliges Erlebnis für alle Kinder, das durch das besonders herrliche Wetter nur noch mehr in Erinnerung bleiben wird. Wir danken Antje Lorenz herzlich für die Führung. Gräfenroda vom 02.04.2015 - 11 - Nr. 7/2015 1.Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Jahresbericht des Präsidenten 4. Bericht Jugendleiter 5.Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache über die Berichte, Diskussion 8. Vereinsaktivitäten, Schlussbemerkung Anträge bzw. Anregungen zur Tagesordnung sind bitte beim Vorstand eine Woche vor der Versammlung einzureichen. Wir bitten um zahlreiche und pünktliche Teilnahme. Mit sportlichen Grüßen Marco Klötzer Präsident FSV Gräfenroda Aktion saubere Umwelt rund um Gräfenroda Vereine und Verbände Nächste Beratungstermine Deutsche Rentenversicherung am Donnerstag, den 30.04.2015 am Donnerstag, den 28.05.2015 am Donnerstag, den 25.06.2015 von 15 bis 18 Uhr um tel. Voranmeldung wird gebeten! Fremdenverkehrsbüro 036205/76273 Arbeiterwohlfahrt Den Mitgliedern der Arbeiterwohlfahrt des Ortsvereins Gräfenroda werden zu ihren Geburtstagen im Monat April 2015 die herzlichsten Glückwünsche ausgesprochen und ihnen viel Gesundheit und Wohlergehen gewünscht. Veranstaltungsplan des AWO-Ortsvereins Gräfenroda für den Monat April 2015 für alle AWO-Mitglieder und interessierte Gäste Alle Veranstaltungen in der AWO-Begegnungsstätte, Bahnhofstraße 5, beginnen um 14.00 Uhr. 02.04.2015 09.04.2015 16.04.2015 23.04.2015 Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen mit Spiel und Spaß Urlaub Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen mit Spiel und Spaß Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen mit Spiel und Spaß Geburtstagsfeier für die Monate Februar, März und April 2015 30.04.2015 Gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen mit Spiel und Spaß Veranstaltungen Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 22. Mai 2015, findet um 20.00 Uhr in der Vereinsgaststätte Alte Lache, die Jahreshauptversammlung für alle volljährigen Vereinsmitglieder statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Hiermit rufen wir alle Gräfenrodaer Bürger, Vereine, Organisationen und Naturfreunde zur Aktion saubere Umwelt auf. Der diesjährige Umwelttag findet am 11. April statt. Treffpunkt ist um 9 Uhr auf dem Lindenplatz. Hier werden dann die verschiedenen Gruppen eingeteilt, die rund um Gräfenroda Müll und Unrat, der in die Natur geworfen wurde, beseitigen. Nach getaner Arbeit gibt es Bratwürste und Getränke, die wie jedes Jahr vom Jagdpächter gesponsert werden, auf dem Platz vor dem Jugendzentrum. Frank Fiebig Bürgermeister Veranstaltungstermine des SV 90 Gräfenroda e.V. für 2015 04.07.2015 09:00 Uhr Inliner-Technik-Sprint des Thür. Skiverbandes auf der Fläche vor der VG 12.09.2015 36. Flößgrabenlauf Start/Ziel Turnhalle Sonstige Mitteilungen 25 Jahren Gemeindepartnerschaft Kirn-Land und Gräfenroda Der Einladung zur Jubiläumsfeier aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz folgten aus Gräfenroda und Umgebung 24 Mitreisende. So machten sich der Bürgermeister Frank Fiebig, Gemeinderatsmitglieder aus allen Fraktionen, Mitglieder der Feuerwehr, Bürger und die „Dörrberger Musikanten“ auf den Weg, um das 25-jährige Jubiläum der Partnerschaft Gräfenroda und Kirn-Land zu feiern. Bei den ersten Begegnungen 1990 wurden Linden gepflanzt, eine am Lindenplatz Gräfenroda und eine im Park zum Schloß Dhaun in Hochstetten-Dhaun. Das Schloß urkundlich von 1215 kennt viele Geschichten und beherbergt heute eine Schlossakademie. Dort wurden die Gräfenrodaer durch Hans Helmut Döbell Ortsbürgermeister Hochstetten-Dhaun und erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde, begrüßt. Danach ging es auch gleich weiter mit dem Bus nach Bruschied zum Neujahrsempfang. Bei leckerem Abendessen wurden Erinnerungen von damals 1990 ausgetauscht. Die Dörrberger Musikanten trugen gleichmal ihre Neuheiten vor. Am nächsten Morgen begleitet uns der 2. Beigeordnete Eberhard Fäber zum Künstlerschmied Wolfgang Ax nach Weitersborn. Der Schmied zeigte uns sein Können „Eine Dimension in Feuer und Eisen…“. Jeder bekam einen „Glücksknoten“ aus Metall hergestellt. Von dort ging es in die Stadt Kirn, die als 21. Ort in die Verbandsgemeinde Kirn-Land aufgenommen werden soll. Altstadtbummel, Sehenswürdigkeiten und Wissenswertes zu Stadt wurden erklärt. Zurück auf dem Schloß gab es typisch ländliches Essen - gefüllte Klöße mit Specksoße. Es folgte eine kleine Wanderung nach St.Johannisberg zur Besich- Gräfenroda vom 02.04.2015 - 12 - tigung der Stiftskirche. Dort gab es eine Führung durch Frau Iris Döbell vom Förderverein der Kirche. Gleich nebenan führt uns die Wanderung auf den neuerbauten Skywalk in luftiger Höhe mit einem einzigartigen Blick über das Nahetal. Nebenan gab es zur Stärkung lecker Kuchen und Kaffee. Zurück auf Schloß Dhaun erst einmal Pause mit der weltmeisterlichen Biathlonstaffel am Fernseher. Am Abend fahren wir nach Hahnenbach zum ersten Jubiläumskonzert der Dörrberger Musikanten in das Gemeinschaftshaus „Alte Schule“. Wieder werden Begebenheiten, die vor 25 Jahren geschehen sind, von Werner Müller Leiter der Verbandsgemeinde, vorgetragen. Wolfgang Holl erzählte von den damaligen Besuchen bei weiten Reisen mit Kraftfahrzeug, deren Hilfsersatzteilen und edlen Zweitackbenzinkanistern. Bürgermeister Frank Fiebig überreichte den Gastgebern einen großen Gartenzwerg, verbunden mit der Einladung zur 725-Jahrfeier im Juli nach Gräfenroda. Am Sonntag nach dem Frühstück stand das 2. Jubiläumskonzert im Bürgerhaus „Alte Schule“ der Gemeinde Limbach auf dem Plan. Der Frühschoppen ging dann bis in die Nachmittagsstunden hinein. Wieder stehender Beifall und Zugaben für die Dörrberger Musikanten, die mit ihrer Musik in hochkarätiger Bestbesetzung immer für tolle Stimmung sorgten. Bei Spießbraten vom Grill und einem Kirner Fassbier wurden wieder viele Gespräche geführt. Die Jubiläumsfeierlichkeiten bei Musik, Gesang und Unterhaltung hat allen Teilnehmern einen riesen Spaß gemacht. Allen die dazu beigetragen haben, ein großes Dankeschön. Erhard Freitag, Gräfenroda Nr. 7/2015 Stadt Plaue Veranstaltungen Der FSV Grün-Weiß Plaue 96 e. V. lädt ein zum Osterfeuer am Sonnabend, d. 04.04.2015, Treff: ab 15:00 Uhr auf dem Sportplatz, bei Bratwurst, Bier, Musik und Spiele für die Kinder. Der Fackelumzug für Groß und Klein startet um 19:30 Uhr. Er beginnt und endet auf dem Sportplatz. Der FSV Grün-Weiß wünscht allen Gästen, Freunden und Bekannten ein schönes Osterfest. Jagdgenossenschaft Rippersroda Am Freitag, dem 17.04.2015, um 19:30 Uhr findet in der Feuerwehr Rippersroda die diesjährige Mitgliedervollversammlung der Jagdgenossenschaft Rippersroda statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder rechtherzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 3. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden 4. Rechenschaftsbericht des Kassenführers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstands für das Jahr 2014 7. Bericht der Jagdpächter 8. Haushaltsplan 2015 - Mittelverwendung a) Vorschläge zum HH-Plan b) Beschluss HH-Plan 9. Allgemeine Anfragen und Diskussion 10.Schlusswort Vorsitzender B. Thamm Gräfenroda vom 02.04.2015 - 13 - Mitgliederversammlung Antennenverein Plaue e. V. Am Mittwoch, d. 22.04.2015, findet um 19:00 Uhr, die Mitgliederversammlung des Antennenvereins Plaue e.V. im Feuerwehrgerätehaus statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahl der Kassenprüfer 7. Informationen des Geschäftsführers 8. Beschluss der Beiträge für das Jahr 2016 9. Anfragen der Mitglieder Hierzu lade ich alle Mitglieder herzlich ein. Bauersfeld Vorsitzender Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 08.04.2015 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 17.04.2015 Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Thomas Zenker, Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“, An der Glashütte 3, 99330 Gräfenroda, Tel. (036205) 9 33-0, Fax (036205) 9 33 33, e-mail: [email protected], Internet: www.oberes-geratal.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel 14täglich; kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Geratal“ (Gemeinden Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda, Gossel, Gräfenroda, Liebenstein und Stadt Plaue). Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellt werden. Nr. 7/2015
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