Verbände fordern faire Mediathekenvergütung

Presseerklärung
Verbände fordern faire Mediathekenvergütung
Unvergütete Nutzung von Inhalten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken verhindert Wertschöpfung und
schwächt die Leistungsfähigkeit der Produzenten, Urheber und ausübenden Künstler entscheidend
Seit Umstellung der einstigen GEZ-Gebühr auf den geräteunabhängigen Haushaltsbeitrag mehren sich bei ARD
und ZDF, aber auch in Politik und Öffentlichkeit die Stimmen, die eine Ausweitung oder gar komplette
Abschaffung der bisherigen 7-Tage-Regelung fordern.
Dazu erklären AG Animationsfilm, AG DOK, Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen,
Bundesverband Regie BVR, Bundesverband Schauspiel BFFS, Deutsche Akademie für Fernsehen, Filmbüro
NW, Film und Medienverband NRW, Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD sowie Verband Deutscher
Filmproduzenten:
„Schon für die bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF
werden die Produzenten, Urheber und Schauspieler nicht angemessen vergütet. Jede weitere Ausdehnung der
zulässigen Verweildauern verschärft dieses Missverhältnis.
Mit jedem Tag, an dem Filme und Serien, Dokumentationen und Unterhaltungsprogramme in öffentlichrechtlichen Mediatheken kostenlos zugänglich sind, vermindern sich mögliche Einnahmen aus einer
Auswertung über kommerzielle Video-on-Demand-Plattformen oder aus DVD-Verkäufen. Eine Wertschöpfung
im Online-Bereich wird verhindert und damit die Leistungsfähigkeit der Produzenten, der Urheber und der
ausübenden Künstler weiter entscheidend geschwächt.“
In diesem Zusammenhang begrüßen die Verbände ausdrücklich die Anfang März von Ruth Hieronymi,
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, in „Blickpunkt: Film“ geäußerte Warnung davor, die bisherigen Fristen
vorschnell zu öffnen, solange nicht die Frage der angemessenen Vergütung von Produzenten und Urhebern
geklärt ist.
Um dieses Ziel jetzt schnellstmöglich zu erreichen, schlagen die Verbände vor, bereits im nächsten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbindlich zu verankern, dass für ARD und ZDF ein ausreichender, bisher
nicht vorgesehener Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ geschaffen wird, der bei der KEF
anzumelden ist und von dieser anerkannt werden sollte.
Eine solche Maßnahme ist nicht nur sinnvoll, um zumindest in diesem zukunftsweisenden Bereich endlich eine
angemessene Vergütung von Produzenten und Urhebern herbeizuführen, sondern auch zwingend erforderlich,
um die Unterfinanzierung vieler Projekte wenigstens teilweise abzumildern. Angesichts der durch die
Umstellung der Rundfunkgebühren auf den Haushaltsbeitrag resultierenden Einnahmeüberschüsse ist diese
Maßgabe selbst in Zeiten von der Politik propagierter Beitragsstabilität auch durchaus realisierbar, ohne dass
dafür Einsparungen an anderer Stelle in den Programmetats vorgenommen werden.
14. April 2015
AG Animationsfilm, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig, [email protected]
AG DOK – Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, Schweizer Straße 6, 60594 Frankfurt am Main,
[email protected]
Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, Kronenstraße 3, 10117 Berlin,
[email protected]
Bundesverband Regie BVR, Augsburger Straße 33, 10789 Berlin, [email protected]
Bundesverband Schauspiel BFFS, Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin, [email protected]
Deutsche Akademie für Fernsehen, Wallrafplatz 9, 50667 Köln, [email protected]
Filmbüro NW, Im MediaPark 7, 50670 Köln, [email protected]
Film und Medienverband NRW, Kaiser-Wilhelm-Ring 27–29, 50672 Köln,
[email protected]
Verband Deutscher Drehbuchautoren VDD, Charlottenstraße 95, 10969 Berlin, [email protected]
Verband Deutscher Filmproduzenten, Ismaninger Straße 45, 81675 München,
[email protected]