Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Postfach 90 04 63 . 99107 Erfurt Freie Träger der Jugendhilfe in Thüringen Ihr/e Ansprechpartner/in Yvonne Hager Durchwahl Telefon +49 (361) 37-98944 Telefax +49 (361) 37-98830 Yvonne.Hager@ tmasgff.thueringen.de Ihr Zeichen Landesjugendförderplan 2012 bis 2015 (verlängert bis 2016) Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 20156 Sehr geehrte Damen und Herren, das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015, (verlängert bis 2016) auch im Jahr 2016 Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, welche sich an den fachpolitischen Herausforderungen mit den Fachinhalten Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-6533/17-10390/2016 Erfurt, 25. Februar 2016 Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit und Förderung der Medienkompetenz sowie den Zielstellungen des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015 (verlängert bis 2016) orientieren, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu fördern. Nach den Bestimmungen der Maßnahmeplanung des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015 (verlängert bis 2016) (Seite 119) können freie Träger mit überörtlichem Wirkungskreis, welche nicht selbst Träger einer Konzeptförderung im Bereich der außerschulischen Jugendbildung sind und nicht von der Globalförderung der Thüringer Jugendverbände partizipieren, auf Antrag und unter Vorlage eines entsprechenden fachinhaltlichen Konzepts sowie eines aussagefähigen Kosten- und Finanzierungsplanes eine Förderung nach der Richtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen des Landesjugendförderplans (RL-LJFP)“, Buchstabe B, nach Prüfung erhalten. Bei der Entscheidung über die Förderung werden seitens des TMBJS die Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung zugrunde gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geförderten Träger: Träger der freien Jugendhilfe sind, die geförderte Maßnahme/das geförderte Projekt überörtlichen Charakter besitzt (Erreichung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus mindestens 3 Landkreisen bei Durchführung der Maßnahme) anhand des Kosten- und Finanzierungsplanes in der Lage sind, das Projekt im angegebenen Zeitraum erfolgreich umzusetzen, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Werner-Seelenbinder-Str. 7 99096 Erfurt www.tmbjs.de E-Mail-Adressen dienen im TMBJS nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen BIC: HELADEFF820 IBAN: DE14820500003004444141 das Fachkräftegebot gewährleisten und in ihrem Bildungsangebot die spezifische Altersgruppe der jungen Menschen ausweisen. Die geförderten Projekte müssen Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und stärken, methodische Ansätze ausweisen, dokumentiert werden, das Gender Mainstreaming berücksichtigen und vom Träger evaluiert werden. Die ist entsprechend im Konzept auszuweisen. Die Bewilligung der Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung erfolgt durch die GFAW Thüringen. Die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich „Soziales, Familie und Jugend“ auf der Internetseite der GFAW Thüringen, www.gfaw-thueringen.de, oder unter folgendem Link: https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=2&#downloads im Bereich Förderanträge „Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung_Antrag“. Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Antragsunterlagen und reichen Sie diese mit einem aussagekräftigen pädagogischen Konzept im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 42 – Jugendpolitik Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt ein. Die Maßnahmen werden nach Eingangsdatum durch das TMBJS inhaltlich bewertet und zur Bewilligung an die GFAW Thüringen weitergeleitet. Ich bitte zu beachten, dass die bewilligte Zuwendung ausschließlich im Haushaltsjahr 2016 zu verwenden ist. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass nur begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und ggf. nicht alle beantragten Maßnahmen gefördert werden können. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Hager, per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 0361 3798944 gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Angela Lorenz Referatsleiterin Seite 2 von 2
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