Schreiben des TMBJS Förderung von Einzelmaßnahmen der

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach 90 04 63 . 99107 Erfurt
Freie Träger der Jugendhilfe
in Thüringen
Ihr/e Ansprechpartner/in
Yvonne Hager
Durchwahl
Telefon +49 (361) 37-98944
Telefax +49 (361) 37-98830
Yvonne.Hager@
tmasgff.thueringen.de
Ihr Zeichen
Landesjugendförderplan 2012 bis 2015 (verlängert bis 2016)
Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr
20156
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beabsichtigt im Rahmen
der Umsetzung des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015, (verlängert bis 2016)
auch im Jahr 2016 Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, welche
sich an den fachpolitischen Herausforderungen mit den Fachinhalten
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Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen
(bitte bei Antwort angeben)
32-6533/17-10390/2016
Erfurt,
25. Februar 2016
Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive
und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft
Umsetzung einer Teilhabegerechtigkeit und
Förderung der Medienkompetenz
sowie den Zielstellungen des Landesjugendförderplans 2012 bis 2015 (verlängert
bis 2016) orientieren, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu fördern.
Nach den Bestimmungen der Maßnahmeplanung des Landesjugendförderplans
2012 bis 2015 (verlängert bis 2016) (Seite 119) können freie Träger mit überörtlichem Wirkungskreis, welche nicht selbst Träger einer Konzeptförderung im Bereich
der außerschulischen Jugendbildung sind und nicht von der Globalförderung der
Thüringer Jugendverbände partizipieren, auf Antrag und unter Vorlage eines entsprechenden fachinhaltlichen Konzepts sowie eines aussagefähigen Kosten- und
Finanzierungsplanes eine Förderung nach der Richtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale Gebietskörperschaften im Rahmen des Landesjugendförderplans (RL-LJFP)“, Buchstabe B, nach Prüfung erhalten.
Bei der Entscheidung über die Förderung werden seitens des TMBJS die Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung zugrunde gelegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geförderten Träger:
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Träger der freien Jugendhilfe sind,
die geförderte Maßnahme/das geförderte Projekt überörtlichen Charakter
besitzt (Erreichung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus mindestens 3
Landkreisen bei Durchführung der Maßnahme)
anhand des Kosten- und Finanzierungsplanes in der Lage sind, das Projekt
im angegebenen Zeitraum erfolgreich umzusetzen,
Thüringer Ministerium
für Bildung, Jugend
und Sport
Werner-Seelenbinder-Str. 7
99096 Erfurt
www.tmbjs.de
E-Mail-Adressen dienen im TMBJS
nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
Bankverbindung:
Landesbank Hessen-Thüringen
BIC: HELADEFF820
IBAN: DE14820500003004444141
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das Fachkräftegebot gewährleisten und
in ihrem Bildungsangebot die spezifische Altersgruppe der jungen Menschen ausweisen.
Die geförderten Projekte müssen
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Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und stärken,
methodische Ansätze ausweisen,
dokumentiert werden,
das Gender Mainstreaming berücksichtigen und
vom Träger evaluiert werden.
Die ist entsprechend im Konzept auszuweisen.
Die Bewilligung der Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung erfolgt
durch die GFAW Thüringen. Die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie im
Downloadbereich „Soziales, Familie und Jugend“ auf der Internetseite der GFAW
Thüringen, www.gfaw-thueringen.de, oder unter folgendem Link:
https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=2&#downloads
im Bereich Förderanträge „Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung_Antrag“.
Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Antragsunterlagen und reichen Sie diese mit
einem aussagekräftigen pädagogischen Konzept im
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 42 – Jugendpolitik
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
ein.
Die Maßnahmen werden nach Eingangsdatum durch das TMBJS inhaltlich bewertet
und zur Bewilligung an die GFAW Thüringen weitergeleitet.
Ich bitte zu beachten, dass die bewilligte Zuwendung ausschließlich im Haushaltsjahr 2016 zu verwenden ist. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass nur begrenzt
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und ggf. nicht alle beantragten Maßnahmen
gefördert werden können.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Hager, per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 0361 3798944 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angela Lorenz
Referatsleiterin
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