03/2015 - Gemeinde Eppendorf

Partnerstadt
März
2015
Jahrgang 25, Nr. 03
Lohmar
Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf
erscheint am 28. Februar 2015
März
Und aus der Erde schauet nur
alleine noch Schneeglöckchen.
So kalt, so kalt ist noch die Flur,
es friert im weißen Röckchen.
Theodor Storm
Impressum:
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Eppendorf
Bürgermeister Helmut Schulze
Tel. 037293/780, Fax 037293/78150
www.gemeinde-eppendorf.de
Verantwortlich für den Inhalt:
die Redaktion
Verantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck:
Design & Druck C. G. Roßberg,
Inh. Ch. Frohburg e.K., Frankenberg/Sa.
Telefon: 037206/3310, Fax 037206/2093
Redaktionsschluss
für die April-Ausgabe
ist Dienstag, der
17. März 2015, 16.00 Uhr
28.02.2015
D ER B ÜRGERMEISTER
Der im letzten Jahr neu gewählte Gemeinderat traf sich am 3. Februar bereits zu seiner 6. Sitzung der Legislaturperiode. Die
Sitzung fand im Zimmer 001 der »HeinerMüller-Schule« Eppendorf statt.
Musikfest am Bahnhof:
Am 5. September wird zum wiederholten
Mal das sogenannte Moushground-Burning
Festival stattfinden. Die Musiker informierten die Gemeinde, dass sie am 5. September
das Konzert und am 30. Mai eine kleinere
Veranstaltung vor ihrem Probenraum am
ehemaligen Bahnhof in der Bahnhofstraße
veranstalten wollen. Das MoushgroundBurning-Openair wird bereits zum dritten
Mal durchgeführt. Dem anwesenden Vertreter wurden aus dem Gemeinderat keine
Fragen gestellt. Der Gemeinderat nahm die
Information des Veranstalters zur Kenntnis.
Feuerwehrentschädigungssatzung:
Am 14. Oktober 2014 hatte der Gemeinderat den Bürgermeister damit beauftragt, eine
Änderungssatzung mit neuen Sätzen zur
Aufwandsentschädigung für Feuerwehrkameraden zu erstellen. Der Hauptausschuss
hat die Satzung vorberaten. Die Satzung
wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde
vorgeprüft. Gegebene Hinweise konnten in
den Entwurf eingearbeitet und mit der Gemeindefeuerwehrleitung abgestimmt werden. Der Gemeinderat Eppendorf erlässt die
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Eppendorf vom 3. Februar 2015.
Wehrleitung der Feuerwehr Eppendorf:
Am 2. Dezember 2014 hat die Ortsfeuerwehr Eppendorf den Ortswehrleiter und
dessen Stellvertreter neu gewählt. Die Ortswehrleitung wird für die Dauer von fünf
Jahren gewählt. Wählbar sind dabei Kameraden, die der Feuerwehr aktiv angehören,
die für diese Dienststellung über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen
und fachlichen Voraussetzungen verfügen.
Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von
Kamerad Tino Hübler zum Wehrleiter der
Ortsfeuerwehr Eppendorf und von Kamerad
Sven Uhlig zum Stellvertreter des Wehrleiters der Ortsfeuerwehr Eppendorf. Daraufhin beruft der Bürgermeister die beiden
gewählten Kameraden für fünf Jahre widerruflich in die Wahlfunktionen und übergibt
ihnen die Berufungsurkunden.
Bekanntmachungen
S. 2
BERICHTET
Kosten für die Schülerbeförderung:
Die Gemeinde Eppendorf übernimmt seit
dem Haushaltsjahr 2010 anfänglich in voller Höhe, in den Folgejahren zum Teil die
Schülerbeförderungskosten für die Grundund Oberschule als freiwillige Aufgabe. Im
Zeitraum 2010 bis 2014 wurden dafür im
Bereich der Grundschule 12.490 EUR, im
Bereich der Oberschule 36.522 EUR
gezahlt bzw. haushaltswirksam. Über die
weitere Fortführung der Übernahme der
Schülerbeförderungskosten für die Eltern
im Schuljahr 2014/15 wurde im Hauptausschuss im Oktober beraten. Der Gemeinderat beschließt die Erstattung des Eigenanteils an den notwendigen Beförderungskosten für Schüler der »Heiner-Müller-Schule« Eppendorf ab dem Schuljahr 2014/15
für Grundschüler auf 50 EUR und für
Schüler der Oberschule in den Klassenstufen 5 und 6 auf 80 EUR festzulegen. Dieser
Beschluss wird einstimmig gefasst. In dem
Zusammenhang wurde aus der Diskussion
im Gemeinderat heraus der Antrag angenommen, die Beschlussfassung über die
Bezuschussung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2015/16 auf die
Tagesordnung spätestens der übernächsten
Sitzung des Gemeinderats Eppendorf zu
setzen. Dieser Antrag wurde einvernehmlich angenommen.
Fortführung der Babybegrüßung:
Die Gemeinde Eppendorf hat seit 2010 ein
Babybegrüßungsgeld eingeführt. Dieses
wird in Form eines Gutscheins mit dem
Besuch einer gemeindlichen Kindereinrichtung auf der Grundlage eines abgeschlossenen Betreuungsvertrages gezahlt. Im
Hauptausschuss wurde über die Fortführung im Zusammenhang mit der Erstellung der Haushaltssatzung 2015 beraten.
Nach Empfehlung des Hauptausschusses
beschließt der Gemeinderat die Fortführung
der Babybegrüßung für das Haushaltsjahr
2015 nach folgender Maßgabe: Die
Gemeinde Eppendorf fördert die Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen
»Pfiffikus« oder »Regenbogen« oder bei
einer Tagesmutter, die in der Gemeinde
Eppendorf tätig ist, für die Kinder, deren
Eltern zur Geburt des Kindes ihren Wohnsitz in Eppendorf hatten, mit einem
Begrüßungsgutschein im Wert von 80 EUR.
Heimatausstellung »Eppendorf – von der
Besiedlung bis zur Gegenwart« übernommen: Der Heimatverein Eppendorf
e.V. organisierte im Rahmen des Schul- und
Heimatfestes im Jahr 2011 eine Ausstellung
unter der Überschrift: „Eppendorf – von der
Besiedlung bis zur Gegenwart“. Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte
darüber, dass ab dem Jahr 2017 die Ausstellung insgesamt vom Heimatverein an die
Gemeinde übergeben werden kann. Um die
Ausstellung gegenwärtig zu sichern, soll ein
Vertrag abgeschlossen werden. Der Gemeinderat genehmigt den Vertrag zur Überlassung vereinseigener Gegenstände zwischen dem Heimatverein Eppendorf e.V.
und der Gemeinde Eppendorf. Das anwesende Mitglied der Gruppe, die die Ausstellung betreut, Frau Margitta Mehnert, konnte
noch Fragen des Gemeinderats zu der Art
des verwendeten Bildmaterials beantworten. Der Vereinbarung wurde einstimmig
zugestimmt.
Kaufantrag für den alten Bahnhof:
Der Bürgermeister berichtete, dass nach der
ersten erfolgten Ausschreibung zum Termin
12. Januar keine Angebote für den Erwerb
des Bahnhofsgebäudes abgegeben worden
seien. Der Verein habe jetzt angeboten, das
Gebäude zu einem Preis von 1 EUR zu
übernehmen und bittet die Gemeinde um
eine Unterstützung über mehrere Jahre in
Höhe von 125.000 EUR für die erforderliche Gebäudesanierung. Nach einer kurzen
Diskussion im Gemeinderat stellte der Bürgermeister das Einvernehmen zum weiteren
Verfahren fest: Die Beratung zum Antrag
des Vereins »Altes Bahnhofsviertel Eppendorf e.V.« werde an den Hauptausschuss
verwiesen. Als Beratungsgrundlage soll
eine Beurteilung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden.
Haushaltssatzung und
Haushaltsplan 2015:
Der Gemeindekämmerer Herr Ender stellt
den ersten Entwurf des Haushalts 2015 vor.
Er verwies darauf, dass der vorliegende
Entwurf noch nicht rechtmäßig sei. Er kündigt an, dass die Verwaltung mit externer
Hilfe weiter an der Herstellung der Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung arbeiten
werde und schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen. Derzeit habe
die Gemeinde keine Möglichkeiten, die veranschlagten Erträge zum Ausgleich des
Haushalts zu erhöhen. Aus dem Gemeinderat werden keine Anträge oder Fragen zum
vorliegenden Entwurf gestellt. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
S. 3
Bekanntmachungen
Eröffnungsbilanz:
Der Kämmerer informierte darüber, dass
die Erstellung der Eröffnungsbilanz bis zum
28. Februar 2015 abgeschlossen werden
soll. Die örtliche Prüfung soll anschließend
bis zum 31. Mai 2015 erfolgen. Dieser Zeitplan sei von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde akzeptiert worden. Der Bürgermei-
28.02.2015
ster ergänzt dazu, dass nach Abschluss der
örtlichen Prüfung die Beschlussfassung
durch den Gemeinderat erfolgen kann. Es
wurden keine Anträge oder weiteren Fragen
zur Eröffnungsbilanz gestellt.
Annahme von Spenden:
In fünf Beschlüssen befasste sich der Ge-
meinderat, wie jetzt vorgeschrieben, mit der
Annahme von Spenden an die Gemeinde
Eppendorf.
Der Termin für die nächste Sitzung des
Gemeinderats wurde auf Dienstag, den
31. März 2015 festgelegt.
Schulze, Bürgermeister
Warnung !!!
vor den Aktivitäten der Firmen
„Gewerberegistrat“/ Freiberufsregistrat
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Gemeinde Eppendorf bei Frau Günther im Zimmer 1 oder bei
Herrn Michael Funke, Großwaltersdorfer Straße 18, in 09575
Eppendorf.( Tel. 70068)
Wir freuen uns auf dich!
Die Gemeinde Eppendorf warnt auf Hinweis das Sächsischen Städteund Gemeindetags vor einer Falle bezüglich der Eintragungen ins
Gewerberegistrat bzw. Freiberufsregistrat.
Bereits im Zeitraum von 2011 bis 2013 erfolgten immer wieder
Aktivitäten durch eine sich selbst als „Gewerbeauskunftszentrale“
(GWE) bezeichnete Organisation.
Inzwischen versendet ein neuer „Anbieter“ unter der Bezeichnung
„Gewerberegistrat“ massenhaft Formulare in ähnlicher Aufmachung. Versandt werden Formulare an Unternehmen und Selbständige, weiterhin an soziale Einrichtungen, Kommunen und ihre Verwaltungsgliederungen, vor allem an organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Bäder,
Museen, Feuerwehren, Jugendeinrichtungen usw..
Bei oberflächlichem Lesen, spontanem Ausfüllen und Zurücksenden
kommt ein Rechtsgeschäft zustande, dass für einen Eintrag mit
zweifelhaftem Nutzen Kosten von mindestens 1.176,00 Euro verursacht. Sicher kann mit Erfolg gegen derartige Forderungen vorgegangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2012 – VII ZR 262/11 -).
Soweit sollte es aber erst gar nicht kommen.
Die Gemeinde weist darauf hin und empfiehlt dementsprechende
Formulare zu ignorieren und keinesfalls zu unterzeichnen!!!! Ebenso sind Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen kategorisch zurückzuweisen bzw. zu vernichten.
Wir bitten hiermit die Bevölkerung um Beachtung und um Sorgfalt
beim Umgang mit solchen Betrugsversuchen.
Toralf Ender, Gemeindekämmerer
B e g i n n d e s a m t l i c h e n Te i l s
Satzung
über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
Eppendorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 3. Februar 2015
Aufgrund von § 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
2014 (SächsGVBl. Seite 146), geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April
2014 (SächsGVBl. S. 234, 237) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst
und
Katastrophenschutz
(SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47, 48),
hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf in seiner Sitzung am 3. Februar 2015
nachfolgende Satzung beschlossen:
§1
Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
(1) Die Gemeinde Eppendorf zahlt dem
Arbeitgeber oder Dienstherrn der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr für die Zeiten im
Sinne von § 61 Abs. 3 SächsBRKG
Arbeitsentgelt oder Besoldung einschließlich Nebenleistungen und Zulagen fort, die sie ohne Teilnahme am
Feuerwehrdienst erhalten hätten. Hierzu
zählen auch Lohnfortzahlungskosten,
die nach den gesetzlichen Vorschriften
bei einer aufgrund des Feuerwehrdienstes bedingten Arbeitsunfähigkeit weitergewährt werden. Dem privaten
Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag
28.02.2015
von der Gemeinde Eppendorf für die
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr erstattet.
(2) Einem ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der
nicht Arbeitnehmer ist, wird der Verdienstausfall bei Teilnahme an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf Antrag von der
Gemeinde Eppendorf ersetzt. Der
Erstattungsbetrag beträgt gem. § 14
Abs. 1 SächsFwVO pro Stunde bis zu
24 EUR. Pro Tag wird der Verdienstausfall für höchstens zehn Stunden erstattet.
Angefangene Stunden werden als volle
Stunden angerechnet.
(3) Die Höhe des Verdienstausfalls ist
glaubhaft zu machen.
§2
Reisekosten
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr erhalten auf Antrag
die durch die Ausübung des Dienstes
einschließlich der Teilnahme an den Ausund Fortbildungen entstehenden notwendigen Auslagen von der Gemeinde Eppendorf
in entsprechender Anwendung des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter in der jeweils
geltenden Fassung ersetzt.
§3
Aufwandsentschädigungen
(1) Gemeindewehrleiter,
Ortswehrleiter
und deren Stellvertreter, Gerätewarte,
Jugendfeuerwehrwart, Atemschutzwart
und Schlauchwart erhalten eine jährliche Aufwandsentschädigung, da sie
regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten. Die jährliche Aufwandsentschädigung wird wie
folgt festgelegt:
1. Gemeindefeuerwehr
a) Gemeindewehrleiter
560,00 EUR
b) Stellvertreter des
Gemeindewehrleiters 280,00 EUR
c) Atemschutzwart
160,00 EUR
d) Jugendfeuerwehrwart 200,00 EUR
e) Schlauchwart
160,00 EUR
2. Ortsfeuerwehr Eppendorf:
a) Ortswehrleiter 370,00 EUR
b) Stellvertreter
des Ortswehrleiters 190,00 EUR
c) Gerätewart 190,00 EUR
3. Ortsfeuerwehr Großwaltersdorf
a) Ortswehrleiter 310,00 EUR
b) Stellvertreter
des Ortswehrleiters 160,00 EUR
c) Gerätewart 160,00 EUR
4. Ortsfeuerwehr Kleinhartmannsdorf
a) Ortswehrleiter
310,00 EUR
b) Stellvertreter
des Ortswehrleiters
160,00 EUR
c) Gerätewart
160,00 EUR
Bei Doppelfunktion wird jeweils nur
die Entschädigung für die höhere Funktion gewährt.
(2) Die Aufwandsentschädigung für die
Übernahme einer angeordneten Brandsicherheitswache beträgt pro angefangene Stunde 10,00 EUR.
(3) Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 erfolgt jeweils zur
Hälfte am 30. Juni und am 31. Dezember.
(4) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 endet mit Ablauf des
Monats, in dem der Anspruchsberechtigte aus der in Abs. 1 genannten Funktion ausscheidet.
§4
Dienstjahresanerkennung
(1) Ehrenamtlich tätige Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr sowie der
Alters- und Ehrenabteilungen der Ortsfeuerwehren werden für treue Dienste
in der Wehr von der Gemeinde Eppendorf zusätzlich mit einer Ehrenurkunde
und Geldprämien geehrt:
bei 10 Jahren
50,00 EUR
bei 25 Jahren
150,00 EUR
bei 40 Jahren
200,00 EUR
bei 50 Jahren
200,00 EUR
bei 60 Jahren
100,00 EUR
bei 70 Jahren
100,00 EUR
bei 80 Jahren
100,00 EUR
(2) Über die Ehrung nach Abs. 1 entscheiden die Ortswehrleitungen.
(3) Für die Vereinsarbeit und die Traditionspflege erhalten die Feuerwehrvereine je aktiven Feuerwehrkamerad der
jeweiligen Ortsfeuerwehr jährlich einen
Betrag von 30,00 EUR.
§5
Verpflegungsleistungen
Soweit ein Einsatz über vier Stunden
andauert, haben die Einsatzkräfte Anspruch
auf Verpflegung. Ist eine Verpflegung nicht
möglich, wird ein Essenszuschuss in Höhe
von 5,00 EUR je Tag geleistet.
§6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1.
Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Eppendorf, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf (Feuerwehr-
Bekanntmachungen
S. 4
entschädigungssatzung) vom 28. Januar
1999 außer Kraft.
Eppendorf, 3. Februar 2015
Helmut Schulze
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 4 Abs.
4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder
fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach
§ 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten
Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4
geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn
bei der Bekanntmachung der Satzung auf
die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Eppendorf, 3. Februar 2015
Helmut Schulze
Bürgermeister
S. 5
Bekanntmachungen
28.02.2015
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E n d e d e s a m t l i c h e n Te i l s
S. 6
S. 7
Historisches
28.02.2015
Das Handwerk im Spiegel der Sprache
Durch die Massenfabrikation, die Technisierung und die Warenhäuser von heute
wird das gediegene alte Handwerk immer
mehr zurückgedrängt, während es in früheren Jahrhunderten eine bedeutsame Rolle
spielte. Unsere Alltagssprache kündet noch
davon.
Einst zog der
Handwerksgeselle, um weitere Kenntnisse
zu
erwerben
„auf der Walze“ durch die
Lande
und
machte dann,
wenn er heimgekehrt
war,
sein „Meisterstück“. Denn
nun war er erst
dank seiner Wanderfahrt „erfahren“ und
„bewandert“ und durfte sich nach einer
Prüfung als „Meister“ niederlassen. Manche „pfuschen“ einem anderen „ins Handwerk“ oder wir müssen ihm gar „das
Handwerk legen“. Viele Ausdrücke gehen
auch heute noch auf das Schmiedehandwerk zurück. So sprechen wir vom „Ränkeschmied“, wir „schmieden Pläne“ für
die Zukunft, „jeder ist seines Glückes
Schmied“ und wir wollen „das Eisen
schmieden, solange es warm ist“. Wir
legen manchmal auch Worte „auf die
Goldwaage“ und „hämmern“ den Menschen Wissen und Erfahrung ein. Jeder einzelne ist im Leben „Hammer oder
Amboß“. Gemeinsamkeiten „schweißen
feste Bande“ der Freundschaft zusammen.
Manche Leute sind gut „beschlagen“.
In Nöten ist es gut, wenn man „zwei Eisen
im Feuer“ hat und man vor „die rechte
Schmiede“ gehen kann.
Vom Zimmermann leitet sich ab die
„Richtschnur“, „schnurgerade“, alles
„im Lot“ und „wie am Schnürchen“. Wer
mit jemandem das gleiche Ziel verfolgt, der
haut mit ihm „in die gleiche Kerbe“. Wer
dumm ist, hat „ein Brett vor dem Kopf“.
Manches ist „niet- und nagelfest“, ein
ungeschliffener Mensch ist „ungehobelt“
oder „ein grober Klotz“, er „trifft den
Nagel auf den Kopf“, wir machen „Nägel
mit Köpfen“.
Vom Böttcher stammt „dem Faß den
Boden ausschlagen“ und „außer Rand
und Band“. Das Baugewerbe „begründet“
zunächst seinen Bau, um ihn dann „auszubauen“, aber oft muss man dabei auch
„Abbruch tun“. Ein schlechter Mensch
„fädelt“ oft Intrigen ein und „flickt“ dem
anderen gern etwas „am Zeug“. Zum
Feierabend hängt man sein Zeug „an den
Nagel“.
Mancher weiß nicht, wo ihm „der Schuh
drückt“, andere machen alles „über einen
Leisten“. In manchen Ehen hat die Frau
„die Hosen an“ und der Mann steht „unter
dem Pantoffel“. Vom Seiler kommt die
Wendung „jemandem einen Strick drehen“. Manche Nachbarn „spinnen keinen
guten Faden zusammen“. Wir hören heute
noch „Jemanden übers Ohr hauen“,
„über die Löffel balbieren“ (Löffel =
Ohr), es „braut sich ein Gewitter zusammen“, der Eigenbrötler will seine „Extrawurst“. Rechnungen sind oft recht „gesalzen“ oder „gepfeffert“. Der alte Haudegen
Wandernde Handwerksgesellen werden an
einem Berliner Stadttor kontolliert; Holzstich, um 1886
ist von „altem
Schrot und Korn“.
Der Maulheld gewinnt „Oberwasser“, alles ist „Wasser auf seine Mühle“. Wenn ich kein
Interesse an etwas
habe, dann ist mir
das „Wurst“.
Vom Bürstenbinder
sagt man, er ist
„fleißig wie ein Heftelmacher“ (Heftel =
Kleiderhäkchen).
Die Redensart „Laufen wie ein Bürstenbinder“ stammt daher, dass die Bürstenbinder ihre Besen und Bürsten, die sie im Winter anfertigten, im Sommer selbst zum Verkauf brachten, indem sie ihre Waren von
Ort zu Ort trugen und von Haus zu Haus
feilboten (Hausierer).
Dagegen hat die Wendung „saufen wie ein
Bürstenbinder“ nichts mit diesem Gewerbe zu tun; hier liegt vielmehr eine sogenannte „Volksetymologie“ vor, d. h. die
sprachliche Umdeutung eines unverständlichen Begriffs durch das Volk. Ursprünglich
lautete die Redensart „saufen wie ein Bürschner“, d. h. wie ein Bursche, Student.
„Bürschner“ waren die Mitglieder einer
„Burs“ (Bursch), einer Vereinigung von
Studenten, die aus einer gemeinsamen Kasse zechten und ein gemeinsames Verbindungshaus hatten, das auch „Burse“ hieß
(lat. Bursa = Börse, Geldbeutel.) In der
genannten Redensart deutet das Volk das
ihm nicht verständliche „Bürschner“ in
„Bürstner“ (= Bürstenbinder) um. Erinnert
sei auch an die „Kratzbürsten“ als Sinnbild einer unfreundlichen, zänkischen Person.
Aus der Bergmannssprache stammen die
Ausdrücke „Stichproben“, „Fundgrube“,
„Ausbeute“, „fördern“, „Raubbau treiben“ und „Schicht machen“.
Diese Sammlung ist eine Schülerarbeit. Sie
entstand 1946 am Frankenberger Gymnasium (damals Ober-Schule) auf Anregung
von Herrn Dr. Stohmann.
Manfred Wünsche
Spruch des Monats
Deine innere Zufriedenheit macht die Umgebung hell.
M. Bernhardine
28.02.2015
Informationen · Schule
Die Beschilderung der Schutzgebiete wird
auch im Jahr 2015 durch die Untere
Naturschutzbehörde im Landkreis
weiter fortgesetzt
Auch im Jahr 2015 geht es mit der Schutzgebietsbeschilderung im
Landkreis Mittelsachsen weiter. Durch die Arbeit der vergangenen
Jahre konnten bereits die Baum-Naturdenkmale sowie eine Vielzahl
an Flächennaturdenkmalen mit der erforderlichen Kennzeichnung
ausgestattet bzw. erneuert werden. Darüber hinaus wurden an einigen Schutzgebieten Informationstafeln aufgestellt, um naturschutzfachliches und geologisches Wissen zu vermitteln.
Das Ziel der Kennzeichnung besteht darin, die ökologisch wertvollen Bereiche zu kennzeichnen und jedem Bürger diese aufzuzeigen,
um auch in Zukunft die natürlichen Lebensräume in unserer Region
zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und gegebenenfalls wiederherzustellen.
Der Landkreis Mittelsachsen ist als
Untere Naturschutzbehörde neben
der Ausweisung von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und
-objekten auch für deren Kennzeichnung verantwortlich. Aus diesem Grund ergeht hiermit der Hinweis, dass auch in den kommenden Foto: LRA
Monaten Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Flächennaturdenkmale nach der Kennzeichnungsverordnung des Freistaates Sachsen beschildert werden.
Das Aufstellen und Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen
Kennzeichen ist durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu
dulden. Im Rahmen der Aufstellung wird durch die dazu beauftragten Mitarbeiter darauf Rücksicht genommen, dass die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht unnötig behindert oder sonstige
wirtschaftliche Nachteile begründet werden.
Für Rückfragen zu einzelnen Schutzgebieten und -objekten steht
Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gern zur Verfügung (Herr
Unverricht; Tel. 03731 799-4015).
Entsorgungstermine
für Schadstoffe
OT Großwaltersdorf – 20.03.2015:
• Sportplatz, gegenüber Hotel „Trakehnerhof“ – Uhrzeit: 15.15 – 16.30 Uhr
OT Kleinhartmannsdorf –
25.03.2015:
• Platz am ehem. Konsum, gegenüber
Feuerwehr – Uhrzeit: 15.45 – 16.30 Uhr
OT Eppendorf – 25.03.2015:
• Bahnhofstraße, Parkplatz Busbahnhof
– Uhrzeit: 14.45 – 15.30 Uhr
• Oederaner Str., Glascontainer am
Sportplatz – Uhrzeit: 13.45 – 14.30 Uhr
Den Tourenplan des Schadstoffmobils
finden Sie auch in Ihrem Abfallkalender auf Seite 21.
Schlösser, Bauamt
S. 8
EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH
Frauensteiner Straße 95 – 09599 Freiberg
Problemstoffe werden eingesammelt
Das Schadstoffmobil ist im Entsorgungsgebiet
Freiberg vom 02. März bis 25. März unterwegs.
Die genauen Standplätze und -zeiten sind im
Abfallkalender 2015 und auf der Internetseite der
EKM www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht.
Bitte geben Sie die Problemstoffe persönlich beim Personal ab.
Unbeaufsichtigt abgestellte Abfälle stellen eine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt dar. Am Problemstoffmobil werden Mengen bis 30 Liter bzw. Kilogramm kostenfrei angenommen.
Problemstoffe sind z.B.:
• Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und -farben,
• Haushalts- und Fotochemikalien,
• Abbeiz- und Holzschutzmittel,
• Düngemittel,
• Fleckentferner, Löse-, Desinfektionsmittel,
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
• Spraydosen mit Restinhalten,
• Klebstoffe,
• Quecksilber-Thermometer,
• Öle,
• Feuerlöscher und
• Behältnisse mit unbekannten Inhalten.
Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen werden am Schadstoffmobil nicht angenommen. Diese Abfälle können im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig abgegeben werden. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) abzuholen.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie
uns einfach an: Abfallberatung der EKM Telefon: 03731 2625 – 42
und -44.
Anmeldung für die zukünftige Klasse 5
in der Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf
Sie können Ihr Kind in der Zeit vom
27.02.2015 bis 05.03.2015, täglich von
07.30 bis 16.00 Uhr und am Montag,
02.03.15 und am Mittwoch, 04.03.15
zusätzlich bis 18.00 Uhr anmelden.
Der Anmeldeschluss ist am Freitag,
06.03.2015, um 12.00 Uhr!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
S. 9
Schule
28.02.2015
Tag der offenen Tür
Am 24. 01. 2015 fand von 10.00 bis 14.00
Uhr der traditionelle Tag der offenen Tür
statt, damit sich vor allem die Schüler der 4.
Klassen der umliegenden Grundschulen
zusammen mit ihren Angehörigen in der
Heiner-Müller-Oberschule umschauen konnten.
Natürlich besuchten auch jetzige und ehemalige Schüler die Bildungseinrichtung.
Schüler der 8. – 10. Klasse führten Interessierte durch das Gebäude. In allen Zimmern
war etwas los, da sich alle Fächer, der
Schulclub, die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote sowie der
Schulförderverein präsentierten. Hier wurden
die Lehrer von zahlreichen Schülern unterstützt. So konnten u. a. Kerzen, Seife, Marienkäfer aus Tontöpfen und Encaustik-Arbeiten hergestellt werden. In vielen Zimmern
wurde gerätselt, gepuzzelt oder ausgemalt.
Natürlich wurden auch Schülerarbeiten ausgestellt.
Die Schüler der Klasse 10 b hatten einen
Kuchenbasar organisiert, um ihre Klassenkasse aufzubessern.
In der Sporthalle wurden beim Hochsprung
mit Musik die Sieger gekürt.
Von 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr zeigten die
jungen Talente der Mittelschule in einem
abwechslungsreichen Programm vor vielen
Zuschauern ihr Können.
Wer vom vielen Schauen und Ausprobieren
hungrig und durstig wurde, konnte sich
dann im Speiseraum kulinarisch verwöhnen
lassen. Hier hatten die Schüler und Lehrer
des Neigungskurses „Kochen wie die
Großen“ verschiedene Gerichte zubereitet.
A. Wiesner
Theaterbesuch in Freiberg
Alle Schüler der Klassen 5 bis 7 der HeinerMüller-Oberschule besuchten am Donnerstag, dem 8.1.15, die Aufführung „Der kleine Prinz“ im Mittelsächsischen Theater
Freiberg.
Das gleichnamige Buch des französischen
Autors Antoine de Saint-Exupéry war vielen Kindern bereits bekannt. Außerdem
wurde zuvor im Deutschunterricht darüber
gesprochen.
Dennoch war viel Aufmerksamkeit und
Konzentration erforderlich, das über zweistündige Schauspiel zu verfolgen. Dabei
erkannten die Schüler einerseits Bekanntes
aus dem Buch wieder. Andererseits gab es
jede Menge Fragen zur Requisite, zum Bühnenbild oder zu einzelnen Figuren.
Deshalb war es wichtig, dass wir Herrn
Matthias Wolf, Dramaturg am Theater,
sowohl vor als auch nach dem Theaterbesuch als Gast an unserer Schule begrüßen
konnten. So erfuhren wir noch viel Wissenswertes über den Autor, die Geschichte
des Buches und die Inszenierung selbst.
Auch beantwortete der Fachmann die Fragen der Kinder und diskutierte mit ihnen.
Dabei zeigten sich viele Schüler aufgeschlossen, interessiert und neugierig.
Außerdem belebt eine solche Verbindung
von Theaterbesuch und Gesprächsrunde
unseren Kooperationsvertrag mit dem Mittelsächsischen Theater.
Petra Porstmann
1. Platz im Wettbewerb „Starke Schulen“ in Sachsen
Am 21. Januar 2015 wurde die Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf auf Landesebene
in Dresden mit dem 1. Platz im bundesweiten Wettbewerb „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ ausgezeichnet. Lehrkräfte
und Schüler nahmen den mit 5.000 Euro
dotierten Preis in einer Festveranstaltung
entgegen.
Der Wettbewerb prämiert die hervorragende
Arbeit, die die Schulen bei der Vorbereitung
ihrer Schüler auf die Berufswelt leisten.
Wie das Dresdner Kulturministerium in
einer Presseinformation mitteilte, überzeugte die Eppendorfer Schule die Jury durch
die enge Vernetzung mit Kooperationspartnern aus der Region. So konnten viele
Schüler bereits während der Schulzeit wichtige Kontakte für die spätere Berufsausbildung knüpfen. Gemeinsam mit den Gewinnern der anderen Bundesländer hat nun
unsere Schule die Chance auf den Bundessieg, der im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am 21.04.2015 in Berlin durch
Bundespräsident Joachim Gauck bekannt
gegeben wird.
A. Wiesner
28.02.2015
Sport · Informationen
S. 10
Sportlerin/Sportler des Jahres 2014
Nach dem bewährten System, das gute Platzierungen bei Meisterschaften auf allen Ebenen mit Punkten honoriert, wurde Maxi Böhme (Eppendorf) mit großem Vorsprung Sportlerin des Jahres. Sie
wurde Schulmeisterin in der Leichtathletik. Ihr großes Interesse ist
der Biathlonsport, sie trainiert bereits mehrmals wöchentlich in
Schmiedeberg/Zinnwald. In dieser Sportart belegte sie bei den Landesmeisterschaften die Plätze eins und drei.
Zweite wurde Marie Louise Schönherr (Eppendorf). Sie erreichte gute
Platzierungen in der Leichtathletik und im Fußball. Der dritte Platz
geht an Celina Rehwagen (Eppendorf), ihre Stärke ist der Fußball.
Bester Sportler des Jahres wurde Lucas Schmiedtgen (Eppendorf).
Vier Podestplätzen beim Schulsportfest folgten die Plätze zwei und
drei bei den Hallenregionalmeisterschaften der Leichtathletik. Er
gehörte zu den Schulteams im Handball, Fußball und im Sächsischen Laufcup.
Zweiter wurde Vorjahressieger Joseph Okon (Leubsdorf).
Dritter wurde Nick Tröger (Großhartmannsdorf).
Norbert Kühn
High School Schuljahr 2015/2016 – und Feriensprachreisen im Sommer 2015
Ein Schuljahr in den USA, in Kanada,
Australien oder Neuseeland zu verbringen, ist für viele junge Leute ein Traum.
Im Ausland zur Schule gehen, Land und
Leute kennen lernen, die Sprachkenntnisse verbessern, Freunde fürs Leben finden
und einfach mal über den eigenen Tellerrand hinaus sehen, ist meist die Motivation, den vielleicht schönsten Teil der
Schulzeit im Ausland zu verbringen.
Wer im Schuljahr 2015/2016 (für ein
halbes oder ein ganzes Schuljahr) ins
Ausland gehen möchte, für den wird es
höchste Zeit, sich für einen High School
Aufenthalt zu bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bald. Besonders interessant sind die Austauschprogramme
nach Kanada, Australien und Neuseeland für diejenigen, die sich gerne gezielt
den Ort und die Schule aussuchen möchten. Auf der Website www.treffsprachreisen.de kann man sich online
bewerben und weitere interessante Infor-
mationen wie z.B. Schülerberichte oder
Fotos von Teilnehmern sehen.
Wer sich für eine Feriensprachreise im
Sommer 2015 interessiert, für den hat
TREFF auch einiges im Programm. In
England, Malta und Frankreich bietet
sich die Möglichkeit abwechslungsreiche, interessante Ferien zu verbringen,
die Sprachkenntnisse zu verbessern,
Land und Leute sowie neue Freunde aus
aller Welt kennen zu lernen.
Das Besondere am Angebot von TREFF:
Am Unterrichts-, Freizeit-, Ausflugs- und
Sportprogramm nehmen Jugendliche aus
vielen verschiedenen Ländern teil.
Dadurch wird auch in der Freizeit überwiegend die Fremdsprache gesprochen
und die vielen Aktivitäten in internationalen Gruppen machen einfach Spaß.
Außer den Feriensprachreisen bietet
TREFF bereits seit 1984 auch Sprachreisen für Erwachsene (z.B. Intensivkurs
oder Business Englisch) an.
Kostenloses Informationsmaterial zu
den Schulaufenthalten in den USA, in
Kanada, Australien und Neuseeland
sowie zu Sprachreisen für Schüler und
Erwachsene erhalten Sie bei:
TREFF-Sprachreisen, Wörthstraße 155,
72793 Pfullingen (bei Reutlingen),
Tel.: 07121 - 696 696 - 0,
Fax.: 07121 - 696 696 - 9
E-Mail: [email protected],
www.treff-sprachreisen.de
S. 11
Informationen
28.02.2015
Hilfen für Schäfer künftig in ganz Sachsen
Förderung für Herdenschutz ausgeweitet
und erhöht
In Sachsen ist das Gebiet, in dem Schutzmaßnahmen für Nutztiere gegen Wolfsübergriffe mit staatlichen Hilfen gefördert
werden, mit Start der neuen Förderperiode
noch einmal deutlich ausgeweitet worden.
Ab sofort wird die Förderung der Schutzmaßnahmen im gesamten Freistaat angeboten. Hintergrund ist die zu erwartende weitere Ausbreitung der Wölfe auf Regionen,
in denen sie bisher nicht dauerhaft anwesend waren.
„Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart.
Darum müssen wir lernen, mit seiner Anwesenheit zu leben“, so Staatsminister Thomas
Schmidt. „Der Freistaat unterstützt Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen wie der
Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterbändern und Herdenschutzhunden sowie bei der
Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern. Diese Maßnahmen sollen helfen,
mögliche Schäden zu vermeiden“.
Künftig sind solche Präventionsmaßnahmen in ganz Sachsen auch Voraussetzung
für einen Schadensausgleich, falls es trotz
der Vorsorge zu Schäden an Nutztieren
kommt. In den Gebieten, in denen die Förderung neu angeboten wird, haben die Tierhalter ein Jahr Zeit, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bis dahin erhalten
sie auch dann einen Schadensausgleich,
wenn Nutztiere durch einen Wolf gerissen
werden und der vorgeschriebene Schutz
noch nicht vorhanden war.
Die Förderung für die Präventionsmaßnahmen ist in der Förderrichtlinie Natürliches
Erbe (RL NE/2014) geregelt. Statt wie bisher bis zu 60 Prozent der Ausgaben ist künftig eine Förderung in Höhe von 80 Prozent
der Nettokosten möglich. Detaillierte Informationen und Beratung zur Förderung
erhalten Tierhalter bei den Förderzentren
Kamenz, Wurzen und Zwickau des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie im Internet unter:
www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE. Über die
staatliche Förderung hinaus hat sich die
Heinz-Sielmann-Stiftung für zunächst zwei
Jahre bereit erklärt, mobile Präventionsmaß-
nahmen der Nutztierhalter mit weiteren 20
Prozent zu unterstützen. Diese zusätzlichen
Hilfen können Nutztierhalter über den Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband
beantragen. „Ich bin der Heinz-SielmannStiftung sehr dankbar für diese Hilfen. Für
unsere Nutztierhalter be-deutet die Anwesenheit der Wölfe trotz der noch einmal verbesserten staatlichen Unterstützung eine
Belastung. Es ist gut, wenn daher auch dem
Naturschutz verbundene Organisationen
einen Beitrag leisten“, so Schmidt abschließend.
Hintergrund: Derzeit sind in Sachsen zehn
Wolfsrudel bzw. welpenlose Paare
bestätigt. Präventionsmaßnahmen von
Nutztierhaltern zum Schutz vor Wolfsangriffen wurden im vergangenen Jahr mit
rund 20.600 Euro unterstützt. Als Schadensausgleich für getötete Nutztiere wurden
für den gleichen Zeitraum bisher 2.500
Euro gezahlt.
www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE
www.wolfsregion-lausitz.de
www.sszv.de
Landkreis Mittelsachsen sucht dringend Pflegefamilien
Pflegefamilien sind unverzichtbar und wichtig, wenn Eltern kurz- oder längerfristig
nicht in der Lage sind, die Erziehung und
Betreuung ihres Kindes zu gewährleisten
und auch keine Möglichkeiten innerfamiliärer oder nachbarschaftlicher Hilfe und
Unterstützung verfügbar sind. „In einer solchen Situation ist viel Einfühlungsvermögen
und Zuneigung gefragt“, erklärt Carmen
Randhahn-Renner. Sie ist Leiterin des Referates Allgemeiner Sozialer Dienst im Landratsamt. Kinder möchten in einer Familie
aufwachsen, in der sie sich durch Zuwendung, Liebe und Förderung sicher und
geborgen fühlen können. Dennoch gibt es
Situationen, in denen die leiblichen Eltern
dies nicht sicherstellen können. In solchen
Situationen braucht es Pflegefamilien.
Interessenten als Pflegeeltern werden in
Gesprächen und Schulungen auf diese verantwortungsvolle und schöne Aufgabe vorbereitet und während der gesamten Dauer
ihrer Einsatzbereitschaft sowie natürlich bei
Belegung auch von den Mitarbeitern des
Pflegekinderdienstes beim Allgemeinen
Sozialen Dienst begleitet. Rund 200 Kinder
werden im Landkreis jedes Jahr in Pflegefamilien betreut. Besonders wichtig sind auch
Familien, die in einer Notsituation die Kinder sofort aufnehmen können (sogenannte
Bereitschaftsfamilien). Nach Klärung der
Perspektive gehen die Kinder dann entweder in ihre Herkunftsfamilien zurück oder
wechseln in eine andere Pflegefamilie, die
sich für längere Zeit oder auch dauerhaft
den Kindern annehmen wollen und können.
Derzeit gibt es zwölf Bereitschaftsfamilien,
von denen aktuell lediglich eine aufgrund
der Belegungssituation tatsächlich verfügbar ist. „Wir sind an unsere Grenzen
gekommen“, erklärt Randhahn-Renner.
Heimunterbringung soll dennoch die Ausnahme bleiben, denn die Geborgenheit und
Aufmerksamkeit in familiärer Atmosphäre
ist besonders für kleine Kinder sehr wichtig.
2014 konstatierten die Mitarbeiter des Referates jedoch erstmals, dass auch Kinder
unter sechs Jahren mangels geeigneter Plätze in Familien in Einrichtungen untergebracht werden mussten. Bei Heranwachsenden ist es je nach Fall wieder anders. Hier
kommt von den Problemlagen her häufig
nur eine Unterbringung in einem Heim oder
einer Wohngruppe mit entsprechend sozialpädagogischem Fachpersonal in Frage.
„Ziel ist es immer, dass die Kinder wieder
in ihre eigentlichen Familien zurückkehren“, erklärt die Referatsleiterin RandhahnRenner, weshalb der Kontakt mit den leiblichen Eltern auch immer aufrechterhalten
werden soll. Es gibt aber auch Fälle, wo
sich im Einvernehmen von leiblichen Eltern
und Pflegeeltern ein dauerhaftes Aufwachsen in der Pflegefamilie als die am kindeswohldienlichste Variante erweist.
Die Bewerber sollen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
- Verständnis für das Kind, welches mit
zwei Familiensystemen leben wird
- Akzeptanz, Toleranz und Offenheit
- Einfühlungsvermögen
- Lust auf „Chaos“
- Geduld, Zeit und Kraft
- die Offenbarung persönlicher Daten, wie
Gesundheit, Einkommens- und Lebensverhältnisse sowie die Vorlage eines
Führungszeugnisses
- die Bereitschaft zu einer transparenten
Zusammenarbeit mit der Abteilung
Jugend und Familie und der Herkunftsfamilie des Kindes sowie zur aktiven Teilnahme an den Seminaren der Bewerbergruppenarbeit und Weiterbildungsveranstaltungen.
Interessierte können sich jederzeit an die
beiden Ansprechpartner für die Adoptionsund Pflegekindervermittlung im Referat
Allgemeiner Sozialer Dienst im Landratsamt wenden.
Kontakt: Oliver Polink, Tel. 03731/799-6210
[email protected]
Catrin Poppe, Tel. 03731 799-6265
[email protected]
28.02.2015
Informationen · Notdienste
S. 12
Ferienlager in Diemitz
Im Schullandheim Diemitz, inmitten der herrlichen Natur Mecklenburgs, wird es auch 2015 wieder das traditionelle Ferienlager geben.
Viele Kinder des Landkreises freuen sich schon auf die Sommerferien und damit auf ihre Fahrt nach Diemitz. Sie werden Freunde wiedertreffen, die Umgebung mit dem Fahrrad oder dem Paddelboot
erkunden und sich von der anstrengenden Schulzeit erholen.
Das ist an der Zahl der bereits angemeldeten Jungen und Mädchen
deutlich zu sehen. Neben Aktionen und Höhepunkten, die einfach zu
jedem guten Ferienlager gehören, soll es natürlich auch einiges Neues geben. Deshalb laufen hinter den Kulissen schon die Vorbereitungen.
Das Ferienlager an der Mecklenburgischen Seenplatte bietet in drei
Belegungen jeweils zwei Wochen voller Erlebnisse, Spaß und Erho-
lung für alle zwischen neun und fünfzehn Jahren. Hier die Termine:
1. Belegung: 13.07. – 25.07.
2. Belegung: 26.07. – 07.08.
3. Belegung: 08.08. – 20.08.
Anmeldungen bitte an:
Lebenshilfe e.V. Freiberg
Langenau Am Schacht 7
09618 Brand-Erbisdorf oder
Fax: 037322-59340 oder
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen gibt es auch telefonisch unter 037322-59333
und 0172-3476562.
K ASSENÄRZTLICHER N OTFALLDIENST
Vermittlung von dringenden ärztlichen Hausbesuchen im Dienstbereich:
oder die bundeseinheitliche, kostenlose Nummer (ohne Vorwahl):
Tel. 0 37 41 / 45 72 32
Tel. 116 117
Der Kassenärztliche Notfalldienst beginnt: Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14.00 Uhr sowie
Sonnabend, Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen 7.00 Uhr. Er endet jeweils am nächsten Tag 7.00 Uhr.
WOCHENENDDIENST ZAHNÄRZTE IM MÄRZ 2015
28.02./01.03.2015 Gemeinschaftspraxis Dipl.-Stom. Petra Klemm,
Dipl.-Stom. Birgit Korb
Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha, Tel: 03726 6166
07./08.03.2015
14./15.03.2015
21./22.03.2015
28./29.03.2015
Dr. Barbara und Dipl.-Stom. Stefan Müller
Zur Baumwolle 26, 09557 Flöha, Tel: 03726 72950
Dr. Susanne Möckel
Bahnhofstraße 5, 09577 Niederwiesa, Tel: 03726 6074
Martin Jehmlich
Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha, Tel: 03726 6063
Dr. Gudrun Fritzsche
Augustusburger Straße 60, 09557 Flöha, Tel: 03726 2938
Sprechzeiten: sonnabends und an Brückentagen von 9.00 bis 12.00 Uhr, sonn- und feiertags
von 10.00 bis 11.00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten besteht Hausbereitschaft
BEREITSCHAFT APOTHEKEN
02.03. – 08.03.2015
Apotheke „An der Kuppe“ Gornau
09.03. – 15.03.2015
Lindenapotheke Zschopau
Apotheke Niederwiesa
16.03. – 22.03.2015
Stadtapotheke Flöha
23.03. – 29.03.2015
Adlerapotheke Zschopau
Kranich-Apotheke Eppendorf
30.03. – 05.03.2015
Georgenapotheke Flöha
Änderungen vorbehalten
Vereinshaus zu vermieten
Der TSV 1875 Großwaltersdorf bietet den Vereinsraum (für bis zu 80 Personen) inkl. vorhandenem Küchen- und Thekeninventar sowie
Sanitärbereich zur Vermietung für Festlichkeiten und Versammlungen an.
Gebühren:
Kontakt:
Stellvertreter:
E-Mail:
Mietkosten Vereinsraum:
Endreinigung:
Ausleihgebühr Tischdecken:
100,00 EUR
25,00 EUR
35,00 EUR
Brigitte Bauer / Telefon 03 72 93/ 7 97 39
Wolfgang Thomas 0162 / 40 14 983
[email protected]
S. 13
Informationen
28.02.2015
In der Natur entdeckt (128)
Mehrere westwärts gerichtete Ausbreitungswellen machten die Beutelmeise
auch in Sachsen zu einer bekannten
Vogelart. Die höchste Bestandsdichte
wurde Anfang bis Mitte der 1990er Jahre erreicht. Nach der letzten Erfassung
2004 – 2007 ist der Bestand wieder auf
unter 500 Brutpaare gesunken.
Die knapp blaumeisengroßen Vögel
(Männchen mit schwarzer Maske) leben
an gehölzbestandenen Gewässern sowie
in Sumpfgebieten mit Schilf. Das sehr
kunstvoll gebaute Beutelnest mit einer
Einflugröhre hängt frei an Zweigspitzen
und oft über dem Wasser. Durch eingewobene Samenwolle von Weiden, Pappeln und Rohrkolben ist es flauschig
und außen hell.
Während der Beobachtungsfahrt der AG
Naturschutz zum Galenbecker See im
Mai 2012 konnten die Teilnehmer ausgiebig einer Beutelmeise beim Nestbau
zuschauen.
Matthias Vogel
Basteltipp
Ein Deko-Tipp
fürs Osterfest
Für diese Eierbecher braucht
man schmale
Trinkgläser.
Diese werden
mit
Ziergras
gefüllt – und
fertig ist das
Osternest.
Jetzt noch die
Eier mit DekoMarkern bemalen und zum
Schluss die Ohren ankleben.
Ein frohes Osterfest wünscht Ihre
Inge Findeisen
Ausschreibungen der Stiftungspreise 2015 der Sparkassen-Stiftungen.
Reichen Sie jetzt Ihre Vorschläge ein!
Die Stiftungspreise der Sparkassen-Stiftungen haben sich in
Mittelsachsen fest etabliert.
Jedes Jahr werden Menschen, Vereine und Institutionen ausgezeichnet, die sich für die Region und auch in den Kommunen
besonders einsetzen.
• Der Umweltpreis der Sparkassen-Stiftung für Soziales und
Umwelt wird an Personen, Gruppen, Vereine oder Institutionen vergeben, die sich nachhaltig mit der Thematisierung des
Naturschutzes und der Umweltproblematik beschäftigen.
Besonders Schulen und Kommunen sind aufgefordert, ihre
Projektskizzen für die umweltorientierte Umgestaltung eines
öffentlichen Platzes, z. B. Schulhof, Gemeindeplatz oder
Kindergarten, einzureichen. Bis zu sechs Preise, dotiert mit
jeweils 500,00 Euro, können vergeben werden.
Bewerbungsschluss: 20. April 2015
• Die Sparkassen-Stiftung für Kunst und Kultur schreibt den
bereits 14. Andreas-Möller-Geschichtspreis aus. Er richtet
sich an Menschen und Vereine, die die Geschichte unserer
Region erforschen. Bis zu drei Stiftungspreise können verliehen werden. Dabei werden jeweils 500,00 Euro Preisgeld
ausgezahlt.
Bewerbungsschluss: 30. April 2015
• Mit dem Stiftungspreis „Verdienstvoll im Ehrenamt“ prämiert die Sparkassen-Stiftung für Jugend und Sport Menschen, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der
Jugend- und Kinderarbeit im Sport Anerkennung erworben
haben. Mindestens 1 Preis wird an einen langjährig Tätigen
im Verein vergeben. Das Preisgeld beträgt 500,00 Euro,
wovon 250,00 Euro die Person und 250,00 Euro der Verein
erhält. Außerdem werden bis zu 4 Preise für junge Erwachsene unter dem Motto „Unser Trainer ist der Beste.“ ausgelobt.
Das Preisgeld für die Person beträgt 250,00 Euro.
Team/Mannschaft bzw. Trainingsgruppe können sich aus 3
Angeboten eine gemeinsame Aktivität im Wert von bis zu
800,00 Euro aussuchen.
Bewerbungsschluss: 30. Juni 2015
Bewerbungsbögen stehen im Internet unter
www.sparkassenstiftungen-mittelsachsen.de
zur Verfügung.
28.02.2015
Informationen
S. 14
Unterstützung für Vereine und Einrichtungen im Jahr 2014
Sparkassen-Stiftungen fördern die Jugend in Eppendorf
Viele Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten
gestalten ein aktives gesellschaftliches
Leben. Sie sind es, die sportliche Betätigung anbieten, kulturelle Höhepunkte organisieren und den Jugendlichen Bildung vermitteln.
Die Sparkasse Mittelsachsen und ihre Stiftungen engagieren sich mit ihren Spendengeldern für diese Initiativen. Sie unterstützen jährlich zahlreiche Projekte in den
Vereinen und Kommunen.
Nach Eppendorf gingen im Jahr 2014 über
5.000 Euro an Spenden- und Sponsoring-
EINLADUNG
Sehr geehrtes Mitglied der Jagdgenossenschaft,
im März 2015 findet wieder unser alljährliches Jagdvergnügen statt.
Wir laden Sie dazu am Sonnabend,
den 28. März 2015, 19.00 Uhr, in die
Gaststätte „Prinz Albert“ in Eppendorf recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
2. Bericht des Jagdpächters
3. Kassenbericht
4. Abstimmung über die Verwendung
des Reinertrages
5. Abstimmung über den Kassenbericht 2014 und die Entlastung des
Kassenführers
6. Entlastung des Vorstandes
7. Schlusswort
Der Jagdvorstand wird über das
Geschehen des Jahres 2014 informieren. Im Anschluss daran erhalten Sie
ein zünftiges Jagdessen. Für die musikalische Unterhaltung wird gesorgt.
Urbansky, Jagdvorsteher
geldern. Davon profitierten vor allem die
örtlichen Kindertagesstätten und Schulen.
Die Spenden sollen Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Dies ist ein Schwerpunkt der Fördertätigkeit der Sparkasse
Mittelsachsen und ihrer Sparkassen-Stiftungen. Einige Beispiele für diese Nachwuchsförderung in Eppendorf:
• Eppendorfer Schüler besuchten beispielsweise mit Unterstützung der Sparkassen-Stiftung ein Museum.
• 31 Kindereinrichtungen der Region erhielten vom Osterhasen je zwei Laufräder und
Helme sowie für jedes Kind nagelneue
Fahrradhandschuhe. Auch die Kinder
der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ aus
Eppendorf waren dabei.
Auch im Jahr 2015 laden die Sparkassen-
Stiftungen wieder zur Teilnahme an zahlreichen Projekten ein und bieten Fördermöglichkeiten an. Weitere Informationen und
Antragsformulare finden Sie im Internet.
www.sparkassenstiftungen-mittelsachsen.de
Kontakt:
Sparkasse Mittelsachsen
Sparkassen-Stiftungen
Poststraße 1a, 09599 Freiberg
Telefon 03731 25-1026
[email protected]
Ein weiterer Liederstein in Kleinhartmannsdorf
Die
Interessengemeinschaft „Liederstein“ aus
Eppendorf hat auf dem
Anton-Günther-Rundweg
bereits mit bislang 7 Steinen den Liederweg verziert. Einer davon steht
auch auf Kleinhartmannsdorfer Flur am Beginn des
Struhtwaldes. Der Heimatverein
Kleinhartmannsdorf e.V. findet, dies ist
eine schöne Idee und hat
sich entschieden, einen
weiteren Stein mit einer
Tafel, auf der Text und
Noten eines Liedes abgebildet sind, zu stiften.
Wir wollen zusätzlich
noch eine schöne Ansicht
unseres Ortes mit integrieren. Dazu rufen wir alle
Kleinhartmannsdorfer auf,
schöne Fotos mit Kleinhartmannsdorfer Motiven
beim Heimatverein einzureichen. Die Gäste zum
Maifest werden dann entscheiden, welches Foto an
dieser Stelle mit veröffentlicht wird.
Abgabe der Fotos, möglichst als Bilddatei, bitte bis
20.04.2015 bei Annemarie Steier oder im Getränkehandel Richter.
Heimatverein Kleinhartmannsdorf e.V.
S. 15
Veranstaltungen
28.02.2015
28.02.2015
Das Wetter im JANUAR
Dieser Monat war extrem zu mild und zu nass.
Das Maximum betrug am 10.01. + 13 °C. Mit einem Minimum
von – 6°C war es am 19.01. am kältesten.
Es gab 2 Eistage und 22 Tage mit Nachtfrost. Eine Schneedecke
lag an 23 Tagen bis zu einer Höhe von 18 cm. Niederschlag
wurde an 24 Tagen abgelesen.
Das Tagesmaximum gab es am 10.01. mit 15,2 l/m². Die Niederschlagssumme betrug 95,1 l/m², das entspricht ca. 148 %
vom monatlichen Durchschnitt.
Jürgen Vogel
Öffnungszeiten Sportlerheim Eppendorf
Montag/Dienstag
Ruhetag
Mittwoch
ab 17.30 Uhr
Donnerstag
ab 17.00 Uhr
Freitag
nach Absprache
Sonnabend und Sonntag bei Spielbetrieb
• Familienfeiern aller Art
• Nutzung der Kegelbahn
• Firmenfeiern
Gern bedienen wir Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeit.
Telefon Sportlerheim Eppendorf
037293/74869 oder 520
Frau A. Schaufuß, Albertplatz 1
037293/70409
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Vorstand SV Eppendorf e.V.
Informationen · Veranstaltungen
24. Osterfeuer in Großwaltersdorf
Die
Freiwillige
Feuerwehr
Großwaltersdorf lädt ein am
Ostersonntag, dem 05. April,
zum Osterfeuer an das Gerätehaus Großwaltersdorf.
Ab 18.30 Uhr sorgen die
„Fuchsberger“ für Stimmung zu
Bier, Glühwein und Bratwurst.
Gegen 20.00 Uhr beginnt der
Fackel- und Lampionumzug,
bevor das Osterfeuer entzündet
wird und die Licht- und Wasserspiele zu sehen sein werden.
Fackeln können vor Ort gekauft werden!
www.ff-grosswaltersdorf.de
50 Jahre Frauengruppe der Freiwilligen Feuerwehr Großwaltersdorf
Am 15. März 1965 traten 6 Frauen in die Freiwillige Feuerwehr
Großwaltersdorf ein um eine dem damaligen Brandschutzgesetz
vorgeschriebene Brandschutzgruppe zu bilden. Die Aufgaben dieser
Gruppen waren die Kontrolle von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen auf Mängel im Brandschutz sowie der Aufklärung der Bürger über brandschutzgerechtes Verhalten. Mit der
Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse 1990 fiel dieser Teil
der Feuerwehrarbeit weg. In vielen Feuerwehren lösten sich die
Frauengruppen auf und es blieben nur vereinzelte weibliche Mitglieder übrig. Auch in Großwaltersdorf stand die Frage, ob oder wie es
weitergehen soll. Die damals 12 Frauen und ihr Leiter Wilfried
Höber waren sich schnell einig, sich den operativen Aufgaben zu
stellen. In der Ausbildung galt es nun, die Technik und Taktik einer
Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung zu erlernen.
Mit Eifer bei der Sache waren die ersten schon kurze Zeit später mit
im „richtigen“ Einsatz. 1993 wurde begonnen, an feuerwehrsportlichen Wettkämpfen teilzunehmen. Unter anderem vertraten die
Großwaltersdorferinnen den Kreis Freiberg zum Sachsenpokal in
Brandis. Zahlreiche Pokale und Urkunden zeugen von den Erfolgen
der Mannschaft. Neben der Feuerwehrarbeit sind die Frauen an der
Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers und der Jubiläen
der Feuerwehr beteiligt. Auch als Helfer der örtlichen Veranstaltungen sind sie vertreten.
Heute gehören der Frauengruppe 18 Mitglieder an. 10 sind in der
aktiven Abteilung. Alle nach 1990 aufgenommenen Frauen haben
die geforderten Ausbildungen durchlaufen. Alle haben die Funkberechtigung, 4 sind zusätzlich Maschinisten und zwei haben die Aus-
S. 16
bildung für den schweren Atemschutz absolviert. Die Gruppe ist als
solche zusammengeblieben und trifft sich einmal im Monat unter
der Leitung von Marina Ranft zur Schulung. Darüber hinaus nehmen Frauen der aktiven Abteilung an den Dienstabenden der Männer teil. Sie sind für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zum festen Bestandteil geworden. Die Leitung der FF
Großwaltersdorf beglückwünscht zu dem außergewöhnlichen
Jubiläum, wünscht Gesundheit und weiterhin allzeit gute Kameradschaft.
Gut Wehr
S. 17
Geburtstage · Kultur
28.02.2015
Gratulation für ältere Bürger ab dem 75. Lebensjahr
in Eppendorf
Herrn Schuster, Rolf
Frau Schumann,Ursula
Herrn Uhlmann, Günter
Frau Hartmann, Ingeburg
Frau Quil, Renate
Frau Göpfert, Inge
Frau Neubauer, Gisela
Frau Otto, Annerose
Herrn Schiffke, Karl
Frau Zahn, Gerta
Herrn Uhlmann, Siegfried
Frau Rieger, Sonni
Frau Lange, Erika
Herrn Heydenreich, Johannes
Frau Urbansky, Erna
Herrn Fischer, Rolf
Frau Denert, Gertraud
Frau Gütke, Brigitte
Herrn Haubold, Frieder
Frau Gröbel, Lena
Herrn Gütke, Alfred
Herrn Götzelt, Gerhard
Frau Schmidt, Christa
Frau Matthes, Thea
Frau Petermann, Gerda
Herrn Thiele, Heiner
Frau Leibelt, Ruth
Herrn Schubert, Josef
Herrn Butze, Karlheinz
Herrn Richter, Roland
für den Monat März 2015
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02.03.
03.03.
04.03.
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05.03.
06.03.
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10.03.
11.03.
13.03.
15.03.
16.03.
18.03.
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20.03.
21.03.
22.03.
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26.03.
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Geburtstag
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Frau Franke, Ruth
Herrn Matthes, Rainer
Frau Fleischer, Ingeborg
Frau Preißler, Erika
Herrn Gerold, Günter
Frau Fiebig, Siegrun
Frau Schmidt, Irmgard
Frau Karnapp, Hannelore
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26.03.
28.03.
28.03.
29.03.
30.03.
31.03.
31.03.
31.03.
Alten- und Pflegeheim „Zum Pfarrberg“
Frau Thieme, Ilse
am 03.03.
Frau Zickmantel, Melanie
am 11.03.
Frau Schaufuß, Gerda
am 14.03.
Herrn Seyfert, Roland
am 25.03.
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in Kleinhartmannsdorf
Frau Hank-Schneider, Gertrud am 04.03. zum 83. Geburtstag
in Großwaltersdorf
Frau Helbig, Inge
Herrn Skerath, Alfred
Herrn Helbig, Helmut
Frau Hähner, Elfriede
Frau Hauk, Christel
Frau Hoffmann, Christa
Herrn von Ryssel, Manfred
Herrn Siegert, Manfred
Herrn Streubel, Werner
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05.03.
05.03.
11.03.
11.03.
21.03.
22.03.
25.03.
28.03.
31.03.
Allen Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche übermitteln
Bürgermeister Helmut Schulze und die Ortsvorsteher Andreas
Strelow und Marcel Möckel.
Kultur und Sport in Eppendorf, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf 2015
März 2015
17.03.2015, 14.30 Uhr
Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf,
Mit Alleinunterhalterin „Röschen“, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf
22.03.2015, 13.00 Uhr
Wanderung Rundweg: Kleinhartmannsdorf-Gränitz,
10 bis 12 km, mit Einkehr, organisiert von der Wandergruppe
Eppendorf, Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz
April 2015
19.04.2015, 9.00 Uhr
Wanderung Börnichen bei Waldkirchen, 10 bis 12 km, mit
Einkehr, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz
Mai 2015
10.05.2015, 8.00 Uhr
Wanderung Oederaner Wald, ca. 14 km, mit Einkehr,
organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt:
EDEKA-Parkplatz
28.02.2015
Kultur S. 18
VERANSTALTUNGSHINWEIS
Kunsthandwerkermarkt „Frühlingsmarkt der Kunsthandwerker“ Schloss Augustusburg
Termine:
Samstag, 21. März 2015, 11.00 – 18.00 Uhr
Sonntag, 22. März 2015, 10.00 – 18.00 Uhr
zierenden Künstlern und Kunsthandwerker/innen.
Über 70 Ausstellerinnen und Aussteller aus
vier Bundesländern präsentieren Arbeiten
auf einem hohen Niveau, handwerkliches
Können und künstlerische Eigenständigkeit.
Ob für Wohnung, Freizeit oder Arbeitsplatz
- Unikate und Kleinserien aus den unterschiedlichsten Materialen, wie Gold, Ton,
Holz, Silber, Papier oder Glas – nur ein
Bruchteil der Materialen des feinen Kunsthandwerks, was den Besucherinnen und
Besuchern geboten wird.
Ein abwechslungsreiches kulturelles Rahmenprogramm, wie Live-Musik an verschiedenen Orten und ein aktives Kinder-
Buntes Markttreiben lockt zwei Tage lang
in das Schloss Augustusburg.
Das neunte Jahr organisiert Andreas Wolf
vom Kulturhof Zickra aus Thüringen in
Augustusburg diese Zusammenkunft deutscher Meisterinnen und Meister des traditionellen Kunsthandwerks. Sein Konzept –
traditionelles Handwerk an historische Orte
zu bringen – hat Charme, an 13 Orten in
Mitteldeutschland finden die „Märkte der
schönen Dinge“ mittlerweile statt.
Schon beim Betreten des historischen
Schlosses erwarten den Besucher fein gearbeitete Holzobjekte, origineller Motivschmuck, liebevoll gestaltete Keramik und
Floristik sowie handgefertigtes Holzspielzeug.
Der Streifzug durch die Veranstaltung ,
begleitet von feinen Düften verschiedener
Seifen und Kräuter, lässt das „Liebhaberherz“ von feinem Kunsthandwerk höher
schlagen.
Das Schloss Augustusburg wird am 21. und
22. März 2015 zum Ort der Begegnung zwischen interessierten Besuchern und produ-
SPIELPLAN
Mitmach-Programm (Kindergesellenbrief)
begleiten den Markt der schönen Dinge.
In der besonderen Atmosphäre des Schlosses Augustusburg kommt sicher so mancher
an herrlichem hausbackenem Kuchen und
einer Tasse heißem Kaffee nicht vorbei.
Veranstalter Wolf will vor allem das feine
Kunsthandwerk präsentieren mit hochwertigen Produkten vom Hersteller selbst – rar,
geschmackvoll, nützlich und gesund. So
verspricht auch dieser „Frühlingsmarkt“
allen großen und kleinen Gästen ein
anspruchsvolles
und
entspannendes
Wochenende.
Für den Markt und sein Kulturprogramm
wird ein Eintrittsgeld erhoben.
Für weitere Informationen zum „Frühlingssalon der Kunsthandwerker“ wenden Sie
sich bitte an:
MARKT-WERT
Andreas Wolf
Zickra 31, 07980 Berga/Elster
Tel. 036623/21369
Fax 036623/23393
www.markt-wert.net
www.kulturhof-zickra.de
[email protected]
März 2015
So 01.03.2015 – 19.00 Uhr
Fr 06.03.2015 – 19.00 Uhr
Sa 07.03.2015 – 19.00 Uhr
So 08.03.2015 – 19.00 Uhr
Fr 13.03.2015 – 19.00 Uhr
Sa 14.03.2015 – 19.00 Uhr
So 15.03.2015 – 19.00 Uhr
Die Wunderübung
Eintritt 15,– Euro
Sa 21.03.2015 – 19.00 Uhr
Gut gegen Nordwind
Eintritt 15,– Euro
Sa 28.03.2015 – 19.00 Uhr
Alle sieben Wellen
Eintritt 15,– Euro
Tel. 03 72 91 - 6 92 54 • [email protected]
www. schlosstheater-augustusburg. de
Premiere „Die Wunderübung“
Am 27.02.2015 wird das allerneueste
Theaterstück vom Bestsellerautor Daniel Glattauer „Die Wunderübung“ am
Schlosstheater Augustusburg zur Premiere gebracht.
Somit ist das Schlosstheater Augustusburg das erste deutsche Theater, dass
diesen Text auf die Bühne bringt.
Das Publikum kann hautnah eine Paartherapie verfolgen, den letzten
Ausweg für die Eheleute Joana und Valentin, ihre in die Jahre
gekommene Ehe zu retten. Beide Fronten scheinen völlig verhärtet,
also muss ein Spezialist ran, um einen Ansatz zu finden, diese Beziehungsblockade zu lösen.
Wie sich herausstellt: eine Schwerstarbeit für den Therapeuten.
Ein brillant und gestisch geschriebener Theatertext, zwischen Tiefe
und Komik verspricht ein Theatererlebnis vom Feinsten.
Nach nun fast achtjährigem Bestehen des Schlosstheaters Augustusburg und nunmehr 23 Produktionen brauchen die Schauspieler Anna
Silke Röder und Andreas Unglaub nun endlich auch einmal einen
Therapeuten. Das heißt: Der Schauspieler Jan Krawzcyk wird als
Gast im Stück „Die Wunderübung“ die Rolle des Paartherapeuten
übernehmen.
Wir freuen uns auf unser treues und hoffentlich neugieriges Publikum!
S. 19
Kirche · Anzeigen
2. Fastensonntag
Sa. 28.02.
16.30 Uhr
18.00 Uhr
So. 01.03.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
16.30 Uhr
Mi. 04.03.
09.00 Uhr
Do. 05.03.
09.00 Uhr
Fr. 06.06.
20.00 Uhr
3. Fastensonntag
Sa. 07.03.
16.30 Uhr
18.00 Uhr
So. 08.03.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
16.30 Uhr
Mi. 11.03.
09.00 Uhr
28.02.2015
Katholische Kirche „St. Theresia“ Flöha – Gottesdienstzeiten und Veranstaltungen
Do. 12.03.
09.00 Uhr
Fr. 13.03.
20.00 Uhr
4. Fastensonntag
Sa. 14.03.
16.30 Uhr
18.00 Uhr
So. 15.03.
Anzeigen
09.00 Uhr
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Oederan
Familiengottesdienst in Flöha
Kreuzwegandacht in Oederan
Gottesdienst in Augustusburg
Andacht in Flöha
Meditation und Gebet in Flöha
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Flöha
Kreuzwegandacht in Eppendorf
Gottesdienst in Oederan anschl.
Gemeinsames Frühstück
Gottesdienst in Flöha
Meditation und Gebet in Flöha
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Augustusburg anschl.
Podiumsdiskussion
Gottesdienst Oederan
anschl. Podiumsdiskussion
10.30 Uhr
16.30 Uhr
Mi. 18.03.
09.00 Uhr
Do. 19.03.
09.00 Uhr
Fr. 20.03.
20.00 Uhr
Misereorsonntag
Sa. 21.03.
16.30 Uhr
So. 22.03.
Mi. 25.03.
Do. 26.03.
Fr. 27.03.
Palmsonntag
Sa. 28.03.
So. 29.03.
Gottesdienst in Flöha
Kreuzwegandacht in Augustusburg
Gottesdienst in Augustusburg
Andacht in Flöha
Meditation und Gebet in Flöha
Gottesdienst in Eppendorf anschl.
Podiumsdiskussion
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Flöha anschl.
Podiumsdiskussion
Ökumenischer Stadtkreuzweg
in Augustusburg
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Flöha
Meditation und Gebet in Flöha
18.00 Uhr
09.00 Uhr
10.30 Uhr
15.30 Uhr
09.00 Uhr
09.00 Uhr
20.00 Uhr
10.00 Uhr
Ökumenischer Kindersamstag
in Falkenau
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Oederan
Familiengottesdienst in Flöha
16.30 Uhr
18.00 Uhr
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Jan und Lena:
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