Partnerstadt März 2015 Jahrgang 25, Nr. 03 Lohmar Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf erscheint am 28. Februar 2015 März Und aus der Erde schauet nur alleine noch Schneeglöckchen. So kalt, so kalt ist noch die Flur, es friert im weißen Röckchen. Theodor Storm Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eppendorf Bürgermeister Helmut Schulze Tel. 037293/780, Fax 037293/78150 www.gemeinde-eppendorf.de Verantwortlich für den Inhalt: die Redaktion Verantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck: Design & Druck C. G. Roßberg, Inh. Ch. Frohburg e.K., Frankenberg/Sa. Telefon: 037206/3310, Fax 037206/2093 Redaktionsschluss für die April-Ausgabe ist Dienstag, der 17. März 2015, 16.00 Uhr 28.02.2015 D ER B ÜRGERMEISTER Der im letzten Jahr neu gewählte Gemeinderat traf sich am 3. Februar bereits zu seiner 6. Sitzung der Legislaturperiode. Die Sitzung fand im Zimmer 001 der »HeinerMüller-Schule« Eppendorf statt. Musikfest am Bahnhof: Am 5. September wird zum wiederholten Mal das sogenannte Moushground-Burning Festival stattfinden. Die Musiker informierten die Gemeinde, dass sie am 5. September das Konzert und am 30. Mai eine kleinere Veranstaltung vor ihrem Probenraum am ehemaligen Bahnhof in der Bahnhofstraße veranstalten wollen. Das MoushgroundBurning-Openair wird bereits zum dritten Mal durchgeführt. Dem anwesenden Vertreter wurden aus dem Gemeinderat keine Fragen gestellt. Der Gemeinderat nahm die Information des Veranstalters zur Kenntnis. Feuerwehrentschädigungssatzung: Am 14. Oktober 2014 hatte der Gemeinderat den Bürgermeister damit beauftragt, eine Änderungssatzung mit neuen Sätzen zur Aufwandsentschädigung für Feuerwehrkameraden zu erstellen. Der Hauptausschuss hat die Satzung vorberaten. Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorgeprüft. Gegebene Hinweise konnten in den Entwurf eingearbeitet und mit der Gemeindefeuerwehrleitung abgestimmt werden. Der Gemeinderat Eppendorf erlässt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Eppendorf vom 3. Februar 2015. Wehrleitung der Feuerwehr Eppendorf: Am 2. Dezember 2014 hat die Ortsfeuerwehr Eppendorf den Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter neu gewählt. Die Ortswehrleitung wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wählbar sind dabei Kameraden, die der Feuerwehr aktiv angehören, die für diese Dienststellung über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügen. Der Gemeinderat bestätigte die Wahl von Kamerad Tino Hübler zum Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Eppendorf und von Kamerad Sven Uhlig zum Stellvertreter des Wehrleiters der Ortsfeuerwehr Eppendorf. Daraufhin beruft der Bürgermeister die beiden gewählten Kameraden für fünf Jahre widerruflich in die Wahlfunktionen und übergibt ihnen die Berufungsurkunden. Bekanntmachungen S. 2 BERICHTET Kosten für die Schülerbeförderung: Die Gemeinde Eppendorf übernimmt seit dem Haushaltsjahr 2010 anfänglich in voller Höhe, in den Folgejahren zum Teil die Schülerbeförderungskosten für die Grundund Oberschule als freiwillige Aufgabe. Im Zeitraum 2010 bis 2014 wurden dafür im Bereich der Grundschule 12.490 EUR, im Bereich der Oberschule 36.522 EUR gezahlt bzw. haushaltswirksam. Über die weitere Fortführung der Übernahme der Schülerbeförderungskosten für die Eltern im Schuljahr 2014/15 wurde im Hauptausschuss im Oktober beraten. Der Gemeinderat beschließt die Erstattung des Eigenanteils an den notwendigen Beförderungskosten für Schüler der »Heiner-Müller-Schule« Eppendorf ab dem Schuljahr 2014/15 für Grundschüler auf 50 EUR und für Schüler der Oberschule in den Klassenstufen 5 und 6 auf 80 EUR festzulegen. Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst. In dem Zusammenhang wurde aus der Diskussion im Gemeinderat heraus der Antrag angenommen, die Beschlussfassung über die Bezuschussung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2015/16 auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderats Eppendorf zu setzen. Dieser Antrag wurde einvernehmlich angenommen. Fortführung der Babybegrüßung: Die Gemeinde Eppendorf hat seit 2010 ein Babybegrüßungsgeld eingeführt. Dieses wird in Form eines Gutscheins mit dem Besuch einer gemeindlichen Kindereinrichtung auf der Grundlage eines abgeschlossenen Betreuungsvertrages gezahlt. Im Hauptausschuss wurde über die Fortführung im Zusammenhang mit der Erstellung der Haushaltssatzung 2015 beraten. Nach Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Gemeinderat die Fortführung der Babybegrüßung für das Haushaltsjahr 2015 nach folgender Maßgabe: Die Gemeinde Eppendorf fördert die Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen »Pfiffikus« oder »Regenbogen« oder bei einer Tagesmutter, die in der Gemeinde Eppendorf tätig ist, für die Kinder, deren Eltern zur Geburt des Kindes ihren Wohnsitz in Eppendorf hatten, mit einem Begrüßungsgutschein im Wert von 80 EUR. Heimatausstellung »Eppendorf – von der Besiedlung bis zur Gegenwart« übernommen: Der Heimatverein Eppendorf e.V. organisierte im Rahmen des Schul- und Heimatfestes im Jahr 2011 eine Ausstellung unter der Überschrift: „Eppendorf – von der Besiedlung bis zur Gegenwart“. Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte darüber, dass ab dem Jahr 2017 die Ausstellung insgesamt vom Heimatverein an die Gemeinde übergeben werden kann. Um die Ausstellung gegenwärtig zu sichern, soll ein Vertrag abgeschlossen werden. Der Gemeinderat genehmigt den Vertrag zur Überlassung vereinseigener Gegenstände zwischen dem Heimatverein Eppendorf e.V. und der Gemeinde Eppendorf. Das anwesende Mitglied der Gruppe, die die Ausstellung betreut, Frau Margitta Mehnert, konnte noch Fragen des Gemeinderats zu der Art des verwendeten Bildmaterials beantworten. Der Vereinbarung wurde einstimmig zugestimmt. Kaufantrag für den alten Bahnhof: Der Bürgermeister berichtete, dass nach der ersten erfolgten Ausschreibung zum Termin 12. Januar keine Angebote für den Erwerb des Bahnhofsgebäudes abgegeben worden seien. Der Verein habe jetzt angeboten, das Gebäude zu einem Preis von 1 EUR zu übernehmen und bittet die Gemeinde um eine Unterstützung über mehrere Jahre in Höhe von 125.000 EUR für die erforderliche Gebäudesanierung. Nach einer kurzen Diskussion im Gemeinderat stellte der Bürgermeister das Einvernehmen zum weiteren Verfahren fest: Die Beratung zum Antrag des Vereins »Altes Bahnhofsviertel Eppendorf e.V.« werde an den Hauptausschuss verwiesen. Als Beratungsgrundlage soll eine Beurteilung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015: Der Gemeindekämmerer Herr Ender stellt den ersten Entwurf des Haushalts 2015 vor. Er verwies darauf, dass der vorliegende Entwurf noch nicht rechtmäßig sei. Er kündigt an, dass die Verwaltung mit externer Hilfe weiter an der Herstellung der Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzung arbeiten werde und schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen. Derzeit habe die Gemeinde keine Möglichkeiten, die veranschlagten Erträge zum Ausgleich des Haushalts zu erhöhen. Aus dem Gemeinderat werden keine Anträge oder Fragen zum vorliegenden Entwurf gestellt. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. S. 3 Bekanntmachungen Eröffnungsbilanz: Der Kämmerer informierte darüber, dass die Erstellung der Eröffnungsbilanz bis zum 28. Februar 2015 abgeschlossen werden soll. Die örtliche Prüfung soll anschließend bis zum 31. Mai 2015 erfolgen. Dieser Zeitplan sei von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde akzeptiert worden. Der Bürgermei- 28.02.2015 ster ergänzt dazu, dass nach Abschluss der örtlichen Prüfung die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen kann. Es wurden keine Anträge oder weiteren Fragen zur Eröffnungsbilanz gestellt. Annahme von Spenden: In fünf Beschlüssen befasste sich der Ge- meinderat, wie jetzt vorgeschrieben, mit der Annahme von Spenden an die Gemeinde Eppendorf. Der Termin für die nächste Sitzung des Gemeinderats wurde auf Dienstag, den 31. März 2015 festgelegt. Schulze, Bürgermeister Warnung !!! vor den Aktivitäten der Firmen „Gewerberegistrat“/ Freiberufsregistrat JUGENDFREIZEIT 2015 Französisch verbessern mit netten Leuten in deinem Alter im Schloss von Saverne? Deutsch-Französische Jugendfreizeit in Saverne im Elsass vom 20.07. bis 01.08.2015 Du bist zwischen 12 und 16 Jahren alt und hast Lust, in den Sommerferien mit Jugendlichen in deinem Alter aus Frankreich, Polen und Deutschland zehn gemeinsame Tage mit vielfältigem Programm im Schloss von Saverne im Elsass zu verbringen und neben sportlichen und anderen Aktivitäten ganz nebenbei dein Französisch aufzubessern? Dann melde dich zur deutsch-französischen-polnischen Jugendfreizeit von PLuS Europa e.V. an. Bei Interesse melde dich bitte bis zum 31.03.2015 im Sekretariat der Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf bei Frau Uhlmann an. Weitere Informationen erhältst du auch im Rathaus der Gemeinde Eppendorf bei Frau Günther im Zimmer 1 oder bei Herrn Michael Funke, Großwaltersdorfer Straße 18, in 09575 Eppendorf.( Tel. 70068) Wir freuen uns auf dich! Die Gemeinde Eppendorf warnt auf Hinweis das Sächsischen Städteund Gemeindetags vor einer Falle bezüglich der Eintragungen ins Gewerberegistrat bzw. Freiberufsregistrat. Bereits im Zeitraum von 2011 bis 2013 erfolgten immer wieder Aktivitäten durch eine sich selbst als „Gewerbeauskunftszentrale“ (GWE) bezeichnete Organisation. Inzwischen versendet ein neuer „Anbieter“ unter der Bezeichnung „Gewerberegistrat“ massenhaft Formulare in ähnlicher Aufmachung. Versandt werden Formulare an Unternehmen und Selbständige, weiterhin an soziale Einrichtungen, Kommunen und ihre Verwaltungsgliederungen, vor allem an organisatorisch verselbstständigte Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Bäder, Museen, Feuerwehren, Jugendeinrichtungen usw.. Bei oberflächlichem Lesen, spontanem Ausfüllen und Zurücksenden kommt ein Rechtsgeschäft zustande, dass für einen Eintrag mit zweifelhaftem Nutzen Kosten von mindestens 1.176,00 Euro verursacht. Sicher kann mit Erfolg gegen derartige Forderungen vorgegangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2012 – VII ZR 262/11 -). Soweit sollte es aber erst gar nicht kommen. Die Gemeinde weist darauf hin und empfiehlt dementsprechende Formulare zu ignorieren und keinesfalls zu unterzeichnen!!!! Ebenso sind Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen kategorisch zurückzuweisen bzw. zu vernichten. Wir bitten hiermit die Bevölkerung um Beachtung und um Sorgfalt beim Umgang mit solchen Betrugsversuchen. Toralf Ender, Gemeindekämmerer B e g i n n d e s a m t l i c h e n Te i l s Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Eppendorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 3. Februar 2015 Aufgrund von § 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. Seite 146), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237) in Verbindung mit § 63 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47, 48), hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf in seiner Sitzung am 3. Februar 2015 nachfolgende Satzung beschlossen: §1 Lohnfortzahlung, Verdienstausfall (1) Die Gemeinde Eppendorf zahlt dem Arbeitgeber oder Dienstherrn der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr für die Zeiten im Sinne von § 61 Abs. 3 SächsBRKG Arbeitsentgelt oder Besoldung einschließlich Nebenleistungen und Zulagen fort, die sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erhalten hätten. Hierzu zählen auch Lohnfortzahlungskosten, die nach den gesetzlichen Vorschriften bei einer aufgrund des Feuerwehrdienstes bedingten Arbeitsunfähigkeit weitergewährt werden. Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag 28.02.2015 von der Gemeinde Eppendorf für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erstattet. (2) Einem ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, der nicht Arbeitnehmer ist, wird der Verdienstausfall bei Teilnahme an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf Antrag von der Gemeinde Eppendorf ersetzt. Der Erstattungsbetrag beträgt gem. § 14 Abs. 1 SächsFwVO pro Stunde bis zu 24 EUR. Pro Tag wird der Verdienstausfall für höchstens zehn Stunden erstattet. Angefangene Stunden werden als volle Stunden angerechnet. (3) Die Höhe des Verdienstausfalls ist glaubhaft zu machen. §2 Reisekosten Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erhalten auf Antrag die durch die Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an den Ausund Fortbildungen entstehenden notwendigen Auslagen von der Gemeinde Eppendorf in entsprechender Anwendung des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter in der jeweils geltenden Fassung ersetzt. §3 Aufwandsentschädigungen (1) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und deren Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwart, Atemschutzwart und Schlauchwart erhalten eine jährliche Aufwandsentschädigung, da sie regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten. Die jährliche Aufwandsentschädigung wird wie folgt festgelegt: 1. Gemeindefeuerwehr a) Gemeindewehrleiter 560,00 EUR b) Stellvertreter des Gemeindewehrleiters 280,00 EUR c) Atemschutzwart 160,00 EUR d) Jugendfeuerwehrwart 200,00 EUR e) Schlauchwart 160,00 EUR 2. Ortsfeuerwehr Eppendorf: a) Ortswehrleiter 370,00 EUR b) Stellvertreter des Ortswehrleiters 190,00 EUR c) Gerätewart 190,00 EUR 3. Ortsfeuerwehr Großwaltersdorf a) Ortswehrleiter 310,00 EUR b) Stellvertreter des Ortswehrleiters 160,00 EUR c) Gerätewart 160,00 EUR 4. Ortsfeuerwehr Kleinhartmannsdorf a) Ortswehrleiter 310,00 EUR b) Stellvertreter des Ortswehrleiters 160,00 EUR c) Gerätewart 160,00 EUR Bei Doppelfunktion wird jeweils nur die Entschädigung für die höhere Funktion gewährt. (2) Die Aufwandsentschädigung für die Übernahme einer angeordneten Brandsicherheitswache beträgt pro angefangene Stunde 10,00 EUR. (3) Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 erfolgt jeweils zur Hälfte am 30. Juni und am 31. Dezember. (4) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruchsberechtigte aus der in Abs. 1 genannten Funktion ausscheidet. §4 Dienstjahresanerkennung (1) Ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Alters- und Ehrenabteilungen der Ortsfeuerwehren werden für treue Dienste in der Wehr von der Gemeinde Eppendorf zusätzlich mit einer Ehrenurkunde und Geldprämien geehrt: bei 10 Jahren 50,00 EUR bei 25 Jahren 150,00 EUR bei 40 Jahren 200,00 EUR bei 50 Jahren 200,00 EUR bei 60 Jahren 100,00 EUR bei 70 Jahren 100,00 EUR bei 80 Jahren 100,00 EUR (2) Über die Ehrung nach Abs. 1 entscheiden die Ortswehrleitungen. (3) Für die Vereinsarbeit und die Traditionspflege erhalten die Feuerwehrvereine je aktiven Feuerwehrkamerad der jeweiligen Ortsfeuerwehr jährlich einen Betrag von 30,00 EUR. §5 Verpflegungsleistungen Soweit ein Einsatz über vier Stunden andauert, haben die Einsatzkräfte Anspruch auf Verpflegung. Ist eine Verpflegung nicht möglich, wird ein Essenszuschuss in Höhe von 5,00 EUR je Tag geleistet. §6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Eppendorf, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf (Feuerwehr- Bekanntmachungen S. 4 entschädigungssatzung) vom 28. Januar 1999 außer Kraft. Eppendorf, 3. Februar 2015 Helmut Schulze Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Eppendorf, 3. Februar 2015 Helmut Schulze Bürgermeister S. 5 Bekanntmachungen 28.02.2015 I. %" !"# $#%##& "'# ( )%" #" *" !!" # $ $ . • • + "" " ,''' #- . '% " '%# / # " 0### # * *.# " 1 $ " 2"## 3"# "'" "#"# ,#"' 3"## +**#'- 34' 5 1- 6" 7 . . 0### # 8"#- ."#"## # # +"## "#" # 9 8"- ."#"# # +"# 0## # "## "#"# 7 . '% " # '% # "# "# #- '# " #" " %0## # !4 : (( , ; < 3 .# # !!!" ! % % $ " . "# # # "# 2 "'# '# " . %# # "## % =# # > . "# : <### ?< )@ #*#A " " : , 7 < ) #### $## "# # .# "'%# 20 '% .- 6"#0.##- .0"& # "#"##;""'# % " !""&B2## '# "#"4" " "" 2"## "# & .# "## %"# C''##"# & ." 28.02.2015 Bekanntmachungen "'# ( ) : $+$ $ > $ $$ "#$ 7#+$1 %$' #$$ $ # $ #. # 1#$ #$. $#$ #$ @%$&$ $ #($A # %$&$ $#($ 1$$$ $ ,#$#$ # -$#( D(($$ #$ #. . ?#! 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Denn nun war er erst dank seiner Wanderfahrt „erfahren“ und „bewandert“ und durfte sich nach einer Prüfung als „Meister“ niederlassen. Manche „pfuschen“ einem anderen „ins Handwerk“ oder wir müssen ihm gar „das Handwerk legen“. Viele Ausdrücke gehen auch heute noch auf das Schmiedehandwerk zurück. So sprechen wir vom „Ränkeschmied“, wir „schmieden Pläne“ für die Zukunft, „jeder ist seines Glückes Schmied“ und wir wollen „das Eisen schmieden, solange es warm ist“. Wir legen manchmal auch Worte „auf die Goldwaage“ und „hämmern“ den Menschen Wissen und Erfahrung ein. Jeder einzelne ist im Leben „Hammer oder Amboß“. Gemeinsamkeiten „schweißen feste Bande“ der Freundschaft zusammen. Manche Leute sind gut „beschlagen“. In Nöten ist es gut, wenn man „zwei Eisen im Feuer“ hat und man vor „die rechte Schmiede“ gehen kann. Vom Zimmermann leitet sich ab die „Richtschnur“, „schnurgerade“, alles „im Lot“ und „wie am Schnürchen“. Wer mit jemandem das gleiche Ziel verfolgt, der haut mit ihm „in die gleiche Kerbe“. Wer dumm ist, hat „ein Brett vor dem Kopf“. Manches ist „niet- und nagelfest“, ein ungeschliffener Mensch ist „ungehobelt“ oder „ein grober Klotz“, er „trifft den Nagel auf den Kopf“, wir machen „Nägel mit Köpfen“. Vom Böttcher stammt „dem Faß den Boden ausschlagen“ und „außer Rand und Band“. Das Baugewerbe „begründet“ zunächst seinen Bau, um ihn dann „auszubauen“, aber oft muss man dabei auch „Abbruch tun“. Ein schlechter Mensch „fädelt“ oft Intrigen ein und „flickt“ dem anderen gern etwas „am Zeug“. Zum Feierabend hängt man sein Zeug „an den Nagel“. Mancher weiß nicht, wo ihm „der Schuh drückt“, andere machen alles „über einen Leisten“. In manchen Ehen hat die Frau „die Hosen an“ und der Mann steht „unter dem Pantoffel“. Vom Seiler kommt die Wendung „jemandem einen Strick drehen“. Manche Nachbarn „spinnen keinen guten Faden zusammen“. Wir hören heute noch „Jemanden übers Ohr hauen“, „über die Löffel balbieren“ (Löffel = Ohr), es „braut sich ein Gewitter zusammen“, der Eigenbrötler will seine „Extrawurst“. Rechnungen sind oft recht „gesalzen“ oder „gepfeffert“. Der alte Haudegen Wandernde Handwerksgesellen werden an einem Berliner Stadttor kontolliert; Holzstich, um 1886 ist von „altem Schrot und Korn“. Der Maulheld gewinnt „Oberwasser“, alles ist „Wasser auf seine Mühle“. Wenn ich kein Interesse an etwas habe, dann ist mir das „Wurst“. Vom Bürstenbinder sagt man, er ist „fleißig wie ein Heftelmacher“ (Heftel = Kleiderhäkchen). Die Redensart „Laufen wie ein Bürstenbinder“ stammt daher, dass die Bürstenbinder ihre Besen und Bürsten, die sie im Winter anfertigten, im Sommer selbst zum Verkauf brachten, indem sie ihre Waren von Ort zu Ort trugen und von Haus zu Haus feilboten (Hausierer). Dagegen hat die Wendung „saufen wie ein Bürstenbinder“ nichts mit diesem Gewerbe zu tun; hier liegt vielmehr eine sogenannte „Volksetymologie“ vor, d. h. die sprachliche Umdeutung eines unverständlichen Begriffs durch das Volk. Ursprünglich lautete die Redensart „saufen wie ein Bürschner“, d. h. wie ein Bursche, Student. „Bürschner“ waren die Mitglieder einer „Burs“ (Bursch), einer Vereinigung von Studenten, die aus einer gemeinsamen Kasse zechten und ein gemeinsames Verbindungshaus hatten, das auch „Burse“ hieß (lat. Bursa = Börse, Geldbeutel.) In der genannten Redensart deutet das Volk das ihm nicht verständliche „Bürschner“ in „Bürstner“ (= Bürstenbinder) um. Erinnert sei auch an die „Kratzbürsten“ als Sinnbild einer unfreundlichen, zänkischen Person. Aus der Bergmannssprache stammen die Ausdrücke „Stichproben“, „Fundgrube“, „Ausbeute“, „fördern“, „Raubbau treiben“ und „Schicht machen“. Diese Sammlung ist eine Schülerarbeit. Sie entstand 1946 am Frankenberger Gymnasium (damals Ober-Schule) auf Anregung von Herrn Dr. Stohmann. Manfred Wünsche Spruch des Monats Deine innere Zufriedenheit macht die Umgebung hell. M. Bernhardine 28.02.2015 Informationen · Schule Die Beschilderung der Schutzgebiete wird auch im Jahr 2015 durch die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis weiter fortgesetzt Auch im Jahr 2015 geht es mit der Schutzgebietsbeschilderung im Landkreis Mittelsachsen weiter. Durch die Arbeit der vergangenen Jahre konnten bereits die Baum-Naturdenkmale sowie eine Vielzahl an Flächennaturdenkmalen mit der erforderlichen Kennzeichnung ausgestattet bzw. erneuert werden. Darüber hinaus wurden an einigen Schutzgebieten Informationstafeln aufgestellt, um naturschutzfachliches und geologisches Wissen zu vermitteln. Das Ziel der Kennzeichnung besteht darin, die ökologisch wertvollen Bereiche zu kennzeichnen und jedem Bürger diese aufzuzeigen, um auch in Zukunft die natürlichen Lebensräume in unserer Region zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und gegebenenfalls wiederherzustellen. Der Landkreis Mittelsachsen ist als Untere Naturschutzbehörde neben der Ausweisung von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und -objekten auch für deren Kennzeichnung verantwortlich. Aus diesem Grund ergeht hiermit der Hinweis, dass auch in den kommenden Foto: LRA Monaten Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Flächennaturdenkmale nach der Kennzeichnungsverordnung des Freistaates Sachsen beschildert werden. Das Aufstellen und Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen ist durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden. Im Rahmen der Aufstellung wird durch die dazu beauftragten Mitarbeiter darauf Rücksicht genommen, dass die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht unnötig behindert oder sonstige wirtschaftliche Nachteile begründet werden. Für Rückfragen zu einzelnen Schutzgebieten und -objekten steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gern zur Verfügung (Herr Unverricht; Tel. 03731 799-4015). Entsorgungstermine für Schadstoffe OT Großwaltersdorf – 20.03.2015: • Sportplatz, gegenüber Hotel „Trakehnerhof“ – Uhrzeit: 15.15 – 16.30 Uhr OT Kleinhartmannsdorf – 25.03.2015: • Platz am ehem. Konsum, gegenüber Feuerwehr – Uhrzeit: 15.45 – 16.30 Uhr OT Eppendorf – 25.03.2015: • Bahnhofstraße, Parkplatz Busbahnhof – Uhrzeit: 14.45 – 15.30 Uhr • Oederaner Str., Glascontainer am Sportplatz – Uhrzeit: 13.45 – 14.30 Uhr Den Tourenplan des Schadstoffmobils finden Sie auch in Ihrem Abfallkalender auf Seite 21. Schlösser, Bauamt S. 8 EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH Frauensteiner Straße 95 – 09599 Freiberg Problemstoffe werden eingesammelt Das Schadstoffmobil ist im Entsorgungsgebiet Freiberg vom 02. März bis 25. März unterwegs. Die genauen Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender 2015 und auf der Internetseite der EKM www.ekm-mittelsachsen.de veröffentlicht. Bitte geben Sie die Problemstoffe persönlich beim Personal ab. Unbeaufsichtigt abgestellte Abfälle stellen eine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt dar. Am Problemstoffmobil werden Mengen bis 30 Liter bzw. Kilogramm kostenfrei angenommen. Problemstoffe sind z.B.: • Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und -farben, • Haushalts- und Fotochemikalien, • Abbeiz- und Holzschutzmittel, • Düngemittel, • Fleckentferner, Löse-, Desinfektionsmittel, • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, • Spraydosen mit Restinhalten, • Klebstoffe, • Quecksilber-Thermometer, • Öle, • Feuerlöscher und • Behältnisse mit unbekannten Inhalten. Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen werden am Schadstoffmobil nicht angenommen. Diese Abfälle können im Zwischenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kostenpflichtig abgegeben werden. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) abzuholen. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Abfall angenommen wird? Rufen Sie uns einfach an: Abfallberatung der EKM Telefon: 03731 2625 – 42 und -44. Anmeldung für die zukünftige Klasse 5 in der Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf Sie können Ihr Kind in der Zeit vom 27.02.2015 bis 05.03.2015, täglich von 07.30 bis 16.00 Uhr und am Montag, 02.03.15 und am Mittwoch, 04.03.15 zusätzlich bis 18.00 Uhr anmelden. Der Anmeldeschluss ist am Freitag, 06.03.2015, um 12.00 Uhr! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! S. 9 Schule 28.02.2015 Tag der offenen Tür Am 24. 01. 2015 fand von 10.00 bis 14.00 Uhr der traditionelle Tag der offenen Tür statt, damit sich vor allem die Schüler der 4. Klassen der umliegenden Grundschulen zusammen mit ihren Angehörigen in der Heiner-Müller-Oberschule umschauen konnten. Natürlich besuchten auch jetzige und ehemalige Schüler die Bildungseinrichtung. Schüler der 8. – 10. Klasse führten Interessierte durch das Gebäude. In allen Zimmern war etwas los, da sich alle Fächer, der Schulclub, die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote sowie der Schulförderverein präsentierten. Hier wurden die Lehrer von zahlreichen Schülern unterstützt. So konnten u. a. Kerzen, Seife, Marienkäfer aus Tontöpfen und Encaustik-Arbeiten hergestellt werden. In vielen Zimmern wurde gerätselt, gepuzzelt oder ausgemalt. Natürlich wurden auch Schülerarbeiten ausgestellt. Die Schüler der Klasse 10 b hatten einen Kuchenbasar organisiert, um ihre Klassenkasse aufzubessern. In der Sporthalle wurden beim Hochsprung mit Musik die Sieger gekürt. Von 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr zeigten die jungen Talente der Mittelschule in einem abwechslungsreichen Programm vor vielen Zuschauern ihr Können. Wer vom vielen Schauen und Ausprobieren hungrig und durstig wurde, konnte sich dann im Speiseraum kulinarisch verwöhnen lassen. Hier hatten die Schüler und Lehrer des Neigungskurses „Kochen wie die Großen“ verschiedene Gerichte zubereitet. A. Wiesner Theaterbesuch in Freiberg Alle Schüler der Klassen 5 bis 7 der HeinerMüller-Oberschule besuchten am Donnerstag, dem 8.1.15, die Aufführung „Der kleine Prinz“ im Mittelsächsischen Theater Freiberg. Das gleichnamige Buch des französischen Autors Antoine de Saint-Exupéry war vielen Kindern bereits bekannt. Außerdem wurde zuvor im Deutschunterricht darüber gesprochen. Dennoch war viel Aufmerksamkeit und Konzentration erforderlich, das über zweistündige Schauspiel zu verfolgen. Dabei erkannten die Schüler einerseits Bekanntes aus dem Buch wieder. Andererseits gab es jede Menge Fragen zur Requisite, zum Bühnenbild oder zu einzelnen Figuren. Deshalb war es wichtig, dass wir Herrn Matthias Wolf, Dramaturg am Theater, sowohl vor als auch nach dem Theaterbesuch als Gast an unserer Schule begrüßen konnten. So erfuhren wir noch viel Wissenswertes über den Autor, die Geschichte des Buches und die Inszenierung selbst. Auch beantwortete der Fachmann die Fragen der Kinder und diskutierte mit ihnen. Dabei zeigten sich viele Schüler aufgeschlossen, interessiert und neugierig. Außerdem belebt eine solche Verbindung von Theaterbesuch und Gesprächsrunde unseren Kooperationsvertrag mit dem Mittelsächsischen Theater. Petra Porstmann 1. Platz im Wettbewerb „Starke Schulen“ in Sachsen Am 21. Januar 2015 wurde die Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf auf Landesebene in Dresden mit dem 1. Platz im bundesweiten Wettbewerb „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ ausgezeichnet. Lehrkräfte und Schüler nahmen den mit 5.000 Euro dotierten Preis in einer Festveranstaltung entgegen. Der Wettbewerb prämiert die hervorragende Arbeit, die die Schulen bei der Vorbereitung ihrer Schüler auf die Berufswelt leisten. Wie das Dresdner Kulturministerium in einer Presseinformation mitteilte, überzeugte die Eppendorfer Schule die Jury durch die enge Vernetzung mit Kooperationspartnern aus der Region. So konnten viele Schüler bereits während der Schulzeit wichtige Kontakte für die spätere Berufsausbildung knüpfen. Gemeinsam mit den Gewinnern der anderen Bundesländer hat nun unsere Schule die Chance auf den Bundessieg, der im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am 21.04.2015 in Berlin durch Bundespräsident Joachim Gauck bekannt gegeben wird. A. Wiesner 28.02.2015 Sport · Informationen S. 10 Sportlerin/Sportler des Jahres 2014 Nach dem bewährten System, das gute Platzierungen bei Meisterschaften auf allen Ebenen mit Punkten honoriert, wurde Maxi Böhme (Eppendorf) mit großem Vorsprung Sportlerin des Jahres. Sie wurde Schulmeisterin in der Leichtathletik. Ihr großes Interesse ist der Biathlonsport, sie trainiert bereits mehrmals wöchentlich in Schmiedeberg/Zinnwald. In dieser Sportart belegte sie bei den Landesmeisterschaften die Plätze eins und drei. Zweite wurde Marie Louise Schönherr (Eppendorf). Sie erreichte gute Platzierungen in der Leichtathletik und im Fußball. Der dritte Platz geht an Celina Rehwagen (Eppendorf), ihre Stärke ist der Fußball. Bester Sportler des Jahres wurde Lucas Schmiedtgen (Eppendorf). Vier Podestplätzen beim Schulsportfest folgten die Plätze zwei und drei bei den Hallenregionalmeisterschaften der Leichtathletik. Er gehörte zu den Schulteams im Handball, Fußball und im Sächsischen Laufcup. Zweiter wurde Vorjahressieger Joseph Okon (Leubsdorf). Dritter wurde Nick Tröger (Großhartmannsdorf). Norbert Kühn High School Schuljahr 2015/2016 – und Feriensprachreisen im Sommer 2015 Ein Schuljahr in den USA, in Kanada, Australien oder Neuseeland zu verbringen, ist für viele junge Leute ein Traum. Im Ausland zur Schule gehen, Land und Leute kennen lernen, die Sprachkenntnisse verbessern, Freunde fürs Leben finden und einfach mal über den eigenen Tellerrand hinaus sehen, ist meist die Motivation, den vielleicht schönsten Teil der Schulzeit im Ausland zu verbringen. Wer im Schuljahr 2015/2016 (für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr) ins Ausland gehen möchte, für den wird es höchste Zeit, sich für einen High School Aufenthalt zu bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bald. Besonders interessant sind die Austauschprogramme nach Kanada, Australien und Neuseeland für diejenigen, die sich gerne gezielt den Ort und die Schule aussuchen möchten. Auf der Website www.treffsprachreisen.de kann man sich online bewerben und weitere interessante Infor- mationen wie z.B. Schülerberichte oder Fotos von Teilnehmern sehen. Wer sich für eine Feriensprachreise im Sommer 2015 interessiert, für den hat TREFF auch einiges im Programm. In England, Malta und Frankreich bietet sich die Möglichkeit abwechslungsreiche, interessante Ferien zu verbringen, die Sprachkenntnisse zu verbessern, Land und Leute sowie neue Freunde aus aller Welt kennen zu lernen. Das Besondere am Angebot von TREFF: Am Unterrichts-, Freizeit-, Ausflugs- und Sportprogramm nehmen Jugendliche aus vielen verschiedenen Ländern teil. Dadurch wird auch in der Freizeit überwiegend die Fremdsprache gesprochen und die vielen Aktivitäten in internationalen Gruppen machen einfach Spaß. Außer den Feriensprachreisen bietet TREFF bereits seit 1984 auch Sprachreisen für Erwachsene (z.B. Intensivkurs oder Business Englisch) an. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie zu Sprachreisen für Schüler und Erwachsene erhalten Sie bei: TREFF-Sprachreisen, Wörthstraße 155, 72793 Pfullingen (bei Reutlingen), Tel.: 07121 - 696 696 - 0, Fax.: 07121 - 696 696 - 9 E-Mail: [email protected], www.treff-sprachreisen.de S. 11 Informationen 28.02.2015 Hilfen für Schäfer künftig in ganz Sachsen Förderung für Herdenschutz ausgeweitet und erhöht In Sachsen ist das Gebiet, in dem Schutzmaßnahmen für Nutztiere gegen Wolfsübergriffe mit staatlichen Hilfen gefördert werden, mit Start der neuen Förderperiode noch einmal deutlich ausgeweitet worden. Ab sofort wird die Förderung der Schutzmaßnahmen im gesamten Freistaat angeboten. Hintergrund ist die zu erwartende weitere Ausbreitung der Wölfe auf Regionen, in denen sie bisher nicht dauerhaft anwesend waren. „Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart. Darum müssen wir lernen, mit seiner Anwesenheit zu leben“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Der Freistaat unterstützt Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen wie der Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterbändern und Herdenschutzhunden sowie bei der Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern. Diese Maßnahmen sollen helfen, mögliche Schäden zu vermeiden“. Künftig sind solche Präventionsmaßnahmen in ganz Sachsen auch Voraussetzung für einen Schadensausgleich, falls es trotz der Vorsorge zu Schäden an Nutztieren kommt. In den Gebieten, in denen die Förderung neu angeboten wird, haben die Tierhalter ein Jahr Zeit, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bis dahin erhalten sie auch dann einen Schadensausgleich, wenn Nutztiere durch einen Wolf gerissen werden und der vorgeschriebene Schutz noch nicht vorhanden war. Die Förderung für die Präventionsmaßnahmen ist in der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) geregelt. Statt wie bisher bis zu 60 Prozent der Ausgaben ist künftig eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der Nettokosten möglich. Detaillierte Informationen und Beratung zur Förderung erhalten Tierhalter bei den Förderzentren Kamenz, Wurzen und Zwickau des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie im Internet unter: www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE. Über die staatliche Förderung hinaus hat sich die Heinz-Sielmann-Stiftung für zunächst zwei Jahre bereit erklärt, mobile Präventionsmaß- nahmen der Nutztierhalter mit weiteren 20 Prozent zu unterstützen. Diese zusätzlichen Hilfen können Nutztierhalter über den Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband beantragen. „Ich bin der Heinz-SielmannStiftung sehr dankbar für diese Hilfen. Für unsere Nutztierhalter be-deutet die Anwesenheit der Wölfe trotz der noch einmal verbesserten staatlichen Unterstützung eine Belastung. Es ist gut, wenn daher auch dem Naturschutz verbundene Organisationen einen Beitrag leisten“, so Schmidt abschließend. Hintergrund: Derzeit sind in Sachsen zehn Wolfsrudel bzw. welpenlose Paare bestätigt. Präventionsmaßnahmen von Nutztierhaltern zum Schutz vor Wolfsangriffen wurden im vergangenen Jahr mit rund 20.600 Euro unterstützt. Als Schadensausgleich für getötete Nutztiere wurden für den gleichen Zeitraum bisher 2.500 Euro gezahlt. www.smul.sachsen.de/RichtlinieNE www.wolfsregion-lausitz.de www.sszv.de Landkreis Mittelsachsen sucht dringend Pflegefamilien Pflegefamilien sind unverzichtbar und wichtig, wenn Eltern kurz- oder längerfristig nicht in der Lage sind, die Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu gewährleisten und auch keine Möglichkeiten innerfamiliärer oder nachbarschaftlicher Hilfe und Unterstützung verfügbar sind. „In einer solchen Situation ist viel Einfühlungsvermögen und Zuneigung gefragt“, erklärt Carmen Randhahn-Renner. Sie ist Leiterin des Referates Allgemeiner Sozialer Dienst im Landratsamt. Kinder möchten in einer Familie aufwachsen, in der sie sich durch Zuwendung, Liebe und Förderung sicher und geborgen fühlen können. Dennoch gibt es Situationen, in denen die leiblichen Eltern dies nicht sicherstellen können. In solchen Situationen braucht es Pflegefamilien. Interessenten als Pflegeeltern werden in Gesprächen und Schulungen auf diese verantwortungsvolle und schöne Aufgabe vorbereitet und während der gesamten Dauer ihrer Einsatzbereitschaft sowie natürlich bei Belegung auch von den Mitarbeitern des Pflegekinderdienstes beim Allgemeinen Sozialen Dienst begleitet. Rund 200 Kinder werden im Landkreis jedes Jahr in Pflegefamilien betreut. Besonders wichtig sind auch Familien, die in einer Notsituation die Kinder sofort aufnehmen können (sogenannte Bereitschaftsfamilien). Nach Klärung der Perspektive gehen die Kinder dann entweder in ihre Herkunftsfamilien zurück oder wechseln in eine andere Pflegefamilie, die sich für längere Zeit oder auch dauerhaft den Kindern annehmen wollen und können. Derzeit gibt es zwölf Bereitschaftsfamilien, von denen aktuell lediglich eine aufgrund der Belegungssituation tatsächlich verfügbar ist. „Wir sind an unsere Grenzen gekommen“, erklärt Randhahn-Renner. Heimunterbringung soll dennoch die Ausnahme bleiben, denn die Geborgenheit und Aufmerksamkeit in familiärer Atmosphäre ist besonders für kleine Kinder sehr wichtig. 2014 konstatierten die Mitarbeiter des Referates jedoch erstmals, dass auch Kinder unter sechs Jahren mangels geeigneter Plätze in Familien in Einrichtungen untergebracht werden mussten. Bei Heranwachsenden ist es je nach Fall wieder anders. Hier kommt von den Problemlagen her häufig nur eine Unterbringung in einem Heim oder einer Wohngruppe mit entsprechend sozialpädagogischem Fachpersonal in Frage. „Ziel ist es immer, dass die Kinder wieder in ihre eigentlichen Familien zurückkehren“, erklärt die Referatsleiterin RandhahnRenner, weshalb der Kontakt mit den leiblichen Eltern auch immer aufrechterhalten werden soll. Es gibt aber auch Fälle, wo sich im Einvernehmen von leiblichen Eltern und Pflegeeltern ein dauerhaftes Aufwachsen in der Pflegefamilie als die am kindeswohldienlichste Variante erweist. Die Bewerber sollen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören: - Verständnis für das Kind, welches mit zwei Familiensystemen leben wird - Akzeptanz, Toleranz und Offenheit - Einfühlungsvermögen - Lust auf „Chaos“ - Geduld, Zeit und Kraft - die Offenbarung persönlicher Daten, wie Gesundheit, Einkommens- und Lebensverhältnisse sowie die Vorlage eines Führungszeugnisses - die Bereitschaft zu einer transparenten Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Familie und der Herkunftsfamilie des Kindes sowie zur aktiven Teilnahme an den Seminaren der Bewerbergruppenarbeit und Weiterbildungsveranstaltungen. Interessierte können sich jederzeit an die beiden Ansprechpartner für die Adoptionsund Pflegekindervermittlung im Referat Allgemeiner Sozialer Dienst im Landratsamt wenden. Kontakt: Oliver Polink, Tel. 03731/799-6210 [email protected] Catrin Poppe, Tel. 03731 799-6265 [email protected] 28.02.2015 Informationen · Notdienste S. 12 Ferienlager in Diemitz Im Schullandheim Diemitz, inmitten der herrlichen Natur Mecklenburgs, wird es auch 2015 wieder das traditionelle Ferienlager geben. Viele Kinder des Landkreises freuen sich schon auf die Sommerferien und damit auf ihre Fahrt nach Diemitz. Sie werden Freunde wiedertreffen, die Umgebung mit dem Fahrrad oder dem Paddelboot erkunden und sich von der anstrengenden Schulzeit erholen. Das ist an der Zahl der bereits angemeldeten Jungen und Mädchen deutlich zu sehen. Neben Aktionen und Höhepunkten, die einfach zu jedem guten Ferienlager gehören, soll es natürlich auch einiges Neues geben. Deshalb laufen hinter den Kulissen schon die Vorbereitungen. Das Ferienlager an der Mecklenburgischen Seenplatte bietet in drei Belegungen jeweils zwei Wochen voller Erlebnisse, Spaß und Erho- lung für alle zwischen neun und fünfzehn Jahren. Hier die Termine: 1. Belegung: 13.07. – 25.07. 2. Belegung: 26.07. – 07.08. 3. Belegung: 08.08. – 20.08. Anmeldungen bitte an: Lebenshilfe e.V. Freiberg Langenau Am Schacht 7 09618 Brand-Erbisdorf oder Fax: 037322-59340 oder E-Mail: [email protected] Weitere Informationen gibt es auch telefonisch unter 037322-59333 und 0172-3476562. K ASSENÄRZTLICHER N OTFALLDIENST Vermittlung von dringenden ärztlichen Hausbesuchen im Dienstbereich: oder die bundeseinheitliche, kostenlose Nummer (ohne Vorwahl): Tel. 0 37 41 / 45 72 32 Tel. 116 117 Der Kassenärztliche Notfalldienst beginnt: Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14.00 Uhr sowie Sonnabend, Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen 7.00 Uhr. Er endet jeweils am nächsten Tag 7.00 Uhr. WOCHENENDDIENST ZAHNÄRZTE IM MÄRZ 2015 28.02./01.03.2015 Gemeinschaftspraxis Dipl.-Stom. Petra Klemm, Dipl.-Stom. Birgit Korb Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha, Tel: 03726 6166 07./08.03.2015 14./15.03.2015 21./22.03.2015 28./29.03.2015 Dr. Barbara und Dipl.-Stom. Stefan Müller Zur Baumwolle 26, 09557 Flöha, Tel: 03726 72950 Dr. Susanne Möckel Bahnhofstraße 5, 09577 Niederwiesa, Tel: 03726 6074 Martin Jehmlich Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha, Tel: 03726 6063 Dr. Gudrun Fritzsche Augustusburger Straße 60, 09557 Flöha, Tel: 03726 2938 Sprechzeiten: sonnabends und an Brückentagen von 9.00 bis 12.00 Uhr, sonn- und feiertags von 10.00 bis 11.00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten besteht Hausbereitschaft BEREITSCHAFT APOTHEKEN 02.03. – 08.03.2015 Apotheke „An der Kuppe“ Gornau 09.03. – 15.03.2015 Lindenapotheke Zschopau Apotheke Niederwiesa 16.03. – 22.03.2015 Stadtapotheke Flöha 23.03. – 29.03.2015 Adlerapotheke Zschopau Kranich-Apotheke Eppendorf 30.03. – 05.03.2015 Georgenapotheke Flöha Änderungen vorbehalten Vereinshaus zu vermieten Der TSV 1875 Großwaltersdorf bietet den Vereinsraum (für bis zu 80 Personen) inkl. vorhandenem Küchen- und Thekeninventar sowie Sanitärbereich zur Vermietung für Festlichkeiten und Versammlungen an. Gebühren: Kontakt: Stellvertreter: E-Mail: Mietkosten Vereinsraum: Endreinigung: Ausleihgebühr Tischdecken: 100,00 EUR 25,00 EUR 35,00 EUR Brigitte Bauer / Telefon 03 72 93/ 7 97 39 Wolfgang Thomas 0162 / 40 14 983 [email protected] S. 13 Informationen 28.02.2015 In der Natur entdeckt (128) Mehrere westwärts gerichtete Ausbreitungswellen machten die Beutelmeise auch in Sachsen zu einer bekannten Vogelart. Die höchste Bestandsdichte wurde Anfang bis Mitte der 1990er Jahre erreicht. Nach der letzten Erfassung 2004 – 2007 ist der Bestand wieder auf unter 500 Brutpaare gesunken. Die knapp blaumeisengroßen Vögel (Männchen mit schwarzer Maske) leben an gehölzbestandenen Gewässern sowie in Sumpfgebieten mit Schilf. Das sehr kunstvoll gebaute Beutelnest mit einer Einflugröhre hängt frei an Zweigspitzen und oft über dem Wasser. Durch eingewobene Samenwolle von Weiden, Pappeln und Rohrkolben ist es flauschig und außen hell. Während der Beobachtungsfahrt der AG Naturschutz zum Galenbecker See im Mai 2012 konnten die Teilnehmer ausgiebig einer Beutelmeise beim Nestbau zuschauen. Matthias Vogel Basteltipp Ein Deko-Tipp fürs Osterfest Für diese Eierbecher braucht man schmale Trinkgläser. Diese werden mit Ziergras gefüllt – und fertig ist das Osternest. Jetzt noch die Eier mit DekoMarkern bemalen und zum Schluss die Ohren ankleben. Ein frohes Osterfest wünscht Ihre Inge Findeisen Ausschreibungen der Stiftungspreise 2015 der Sparkassen-Stiftungen. Reichen Sie jetzt Ihre Vorschläge ein! Die Stiftungspreise der Sparkassen-Stiftungen haben sich in Mittelsachsen fest etabliert. Jedes Jahr werden Menschen, Vereine und Institutionen ausgezeichnet, die sich für die Region und auch in den Kommunen besonders einsetzen. • Der Umweltpreis der Sparkassen-Stiftung für Soziales und Umwelt wird an Personen, Gruppen, Vereine oder Institutionen vergeben, die sich nachhaltig mit der Thematisierung des Naturschutzes und der Umweltproblematik beschäftigen. Besonders Schulen und Kommunen sind aufgefordert, ihre Projektskizzen für die umweltorientierte Umgestaltung eines öffentlichen Platzes, z. B. Schulhof, Gemeindeplatz oder Kindergarten, einzureichen. Bis zu sechs Preise, dotiert mit jeweils 500,00 Euro, können vergeben werden. Bewerbungsschluss: 20. April 2015 • Die Sparkassen-Stiftung für Kunst und Kultur schreibt den bereits 14. Andreas-Möller-Geschichtspreis aus. Er richtet sich an Menschen und Vereine, die die Geschichte unserer Region erforschen. Bis zu drei Stiftungspreise können verliehen werden. Dabei werden jeweils 500,00 Euro Preisgeld ausgezahlt. Bewerbungsschluss: 30. April 2015 • Mit dem Stiftungspreis „Verdienstvoll im Ehrenamt“ prämiert die Sparkassen-Stiftung für Jugend und Sport Menschen, die sich durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugend- und Kinderarbeit im Sport Anerkennung erworben haben. Mindestens 1 Preis wird an einen langjährig Tätigen im Verein vergeben. Das Preisgeld beträgt 500,00 Euro, wovon 250,00 Euro die Person und 250,00 Euro der Verein erhält. Außerdem werden bis zu 4 Preise für junge Erwachsene unter dem Motto „Unser Trainer ist der Beste.“ ausgelobt. Das Preisgeld für die Person beträgt 250,00 Euro. Team/Mannschaft bzw. Trainingsgruppe können sich aus 3 Angeboten eine gemeinsame Aktivität im Wert von bis zu 800,00 Euro aussuchen. Bewerbungsschluss: 30. Juni 2015 Bewerbungsbögen stehen im Internet unter www.sparkassenstiftungen-mittelsachsen.de zur Verfügung. 28.02.2015 Informationen S. 14 Unterstützung für Vereine und Einrichtungen im Jahr 2014 Sparkassen-Stiftungen fördern die Jugend in Eppendorf Viele Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten gestalten ein aktives gesellschaftliches Leben. Sie sind es, die sportliche Betätigung anbieten, kulturelle Höhepunkte organisieren und den Jugendlichen Bildung vermitteln. Die Sparkasse Mittelsachsen und ihre Stiftungen engagieren sich mit ihren Spendengeldern für diese Initiativen. Sie unterstützen jährlich zahlreiche Projekte in den Vereinen und Kommunen. Nach Eppendorf gingen im Jahr 2014 über 5.000 Euro an Spenden- und Sponsoring- EINLADUNG Sehr geehrtes Mitglied der Jagdgenossenschaft, im März 2015 findet wieder unser alljährliches Jagdvergnügen statt. Wir laden Sie dazu am Sonnabend, den 28. März 2015, 19.00 Uhr, in die Gaststätte „Prinz Albert“ in Eppendorf recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2. Bericht des Jagdpächters 3. Kassenbericht 4. Abstimmung über die Verwendung des Reinertrages 5. Abstimmung über den Kassenbericht 2014 und die Entlastung des Kassenführers 6. Entlastung des Vorstandes 7. Schlusswort Der Jagdvorstand wird über das Geschehen des Jahres 2014 informieren. Im Anschluss daran erhalten Sie ein zünftiges Jagdessen. Für die musikalische Unterhaltung wird gesorgt. Urbansky, Jagdvorsteher geldern. Davon profitierten vor allem die örtlichen Kindertagesstätten und Schulen. Die Spenden sollen Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Dies ist ein Schwerpunkt der Fördertätigkeit der Sparkasse Mittelsachsen und ihrer Sparkassen-Stiftungen. Einige Beispiele für diese Nachwuchsförderung in Eppendorf: • Eppendorfer Schüler besuchten beispielsweise mit Unterstützung der Sparkassen-Stiftung ein Museum. • 31 Kindereinrichtungen der Region erhielten vom Osterhasen je zwei Laufräder und Helme sowie für jedes Kind nagelneue Fahrradhandschuhe. Auch die Kinder der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ aus Eppendorf waren dabei. Auch im Jahr 2015 laden die Sparkassen- Stiftungen wieder zur Teilnahme an zahlreichen Projekten ein und bieten Fördermöglichkeiten an. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie im Internet. www.sparkassenstiftungen-mittelsachsen.de Kontakt: Sparkasse Mittelsachsen Sparkassen-Stiftungen Poststraße 1a, 09599 Freiberg Telefon 03731 25-1026 [email protected] Ein weiterer Liederstein in Kleinhartmannsdorf Die Interessengemeinschaft „Liederstein“ aus Eppendorf hat auf dem Anton-Günther-Rundweg bereits mit bislang 7 Steinen den Liederweg verziert. Einer davon steht auch auf Kleinhartmannsdorfer Flur am Beginn des Struhtwaldes. Der Heimatverein Kleinhartmannsdorf e.V. findet, dies ist eine schöne Idee und hat sich entschieden, einen weiteren Stein mit einer Tafel, auf der Text und Noten eines Liedes abgebildet sind, zu stiften. Wir wollen zusätzlich noch eine schöne Ansicht unseres Ortes mit integrieren. Dazu rufen wir alle Kleinhartmannsdorfer auf, schöne Fotos mit Kleinhartmannsdorfer Motiven beim Heimatverein einzureichen. Die Gäste zum Maifest werden dann entscheiden, welches Foto an dieser Stelle mit veröffentlicht wird. Abgabe der Fotos, möglichst als Bilddatei, bitte bis 20.04.2015 bei Annemarie Steier oder im Getränkehandel Richter. Heimatverein Kleinhartmannsdorf e.V. S. 15 Veranstaltungen 28.02.2015 28.02.2015 Das Wetter im JANUAR Dieser Monat war extrem zu mild und zu nass. Das Maximum betrug am 10.01. + 13 °C. Mit einem Minimum von – 6°C war es am 19.01. am kältesten. Es gab 2 Eistage und 22 Tage mit Nachtfrost. Eine Schneedecke lag an 23 Tagen bis zu einer Höhe von 18 cm. Niederschlag wurde an 24 Tagen abgelesen. Das Tagesmaximum gab es am 10.01. mit 15,2 l/m². Die Niederschlagssumme betrug 95,1 l/m², das entspricht ca. 148 % vom monatlichen Durchschnitt. Jürgen Vogel Öffnungszeiten Sportlerheim Eppendorf Montag/Dienstag Ruhetag Mittwoch ab 17.30 Uhr Donnerstag ab 17.00 Uhr Freitag nach Absprache Sonnabend und Sonntag bei Spielbetrieb • Familienfeiern aller Art • Nutzung der Kegelbahn • Firmenfeiern Gern bedienen wir Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeit. Telefon Sportlerheim Eppendorf 037293/74869 oder 520 Frau A. Schaufuß, Albertplatz 1 037293/70409 Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Vorstand SV Eppendorf e.V. Informationen · Veranstaltungen 24. Osterfeuer in Großwaltersdorf Die Freiwillige Feuerwehr Großwaltersdorf lädt ein am Ostersonntag, dem 05. April, zum Osterfeuer an das Gerätehaus Großwaltersdorf. Ab 18.30 Uhr sorgen die „Fuchsberger“ für Stimmung zu Bier, Glühwein und Bratwurst. Gegen 20.00 Uhr beginnt der Fackel- und Lampionumzug, bevor das Osterfeuer entzündet wird und die Licht- und Wasserspiele zu sehen sein werden. Fackeln können vor Ort gekauft werden! www.ff-grosswaltersdorf.de 50 Jahre Frauengruppe der Freiwilligen Feuerwehr Großwaltersdorf Am 15. März 1965 traten 6 Frauen in die Freiwillige Feuerwehr Großwaltersdorf ein um eine dem damaligen Brandschutzgesetz vorgeschriebene Brandschutzgruppe zu bilden. Die Aufgaben dieser Gruppen waren die Kontrolle von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen auf Mängel im Brandschutz sowie der Aufklärung der Bürger über brandschutzgerechtes Verhalten. Mit der Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse 1990 fiel dieser Teil der Feuerwehrarbeit weg. In vielen Feuerwehren lösten sich die Frauengruppen auf und es blieben nur vereinzelte weibliche Mitglieder übrig. Auch in Großwaltersdorf stand die Frage, ob oder wie es weitergehen soll. Die damals 12 Frauen und ihr Leiter Wilfried Höber waren sich schnell einig, sich den operativen Aufgaben zu stellen. In der Ausbildung galt es nun, die Technik und Taktik einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung zu erlernen. Mit Eifer bei der Sache waren die ersten schon kurze Zeit später mit im „richtigen“ Einsatz. 1993 wurde begonnen, an feuerwehrsportlichen Wettkämpfen teilzunehmen. Unter anderem vertraten die Großwaltersdorferinnen den Kreis Freiberg zum Sachsenpokal in Brandis. Zahlreiche Pokale und Urkunden zeugen von den Erfolgen der Mannschaft. Neben der Feuerwehrarbeit sind die Frauen an der Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers und der Jubiläen der Feuerwehr beteiligt. Auch als Helfer der örtlichen Veranstaltungen sind sie vertreten. Heute gehören der Frauengruppe 18 Mitglieder an. 10 sind in der aktiven Abteilung. Alle nach 1990 aufgenommenen Frauen haben die geforderten Ausbildungen durchlaufen. Alle haben die Funkberechtigung, 4 sind zusätzlich Maschinisten und zwei haben die Aus- S. 16 bildung für den schweren Atemschutz absolviert. Die Gruppe ist als solche zusammengeblieben und trifft sich einmal im Monat unter der Leitung von Marina Ranft zur Schulung. Darüber hinaus nehmen Frauen der aktiven Abteilung an den Dienstabenden der Männer teil. Sie sind für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zum festen Bestandteil geworden. Die Leitung der FF Großwaltersdorf beglückwünscht zu dem außergewöhnlichen Jubiläum, wünscht Gesundheit und weiterhin allzeit gute Kameradschaft. Gut Wehr S. 17 Geburtstage · Kultur 28.02.2015 Gratulation für ältere Bürger ab dem 75. Lebensjahr in Eppendorf Herrn Schuster, Rolf Frau Schumann,Ursula Herrn Uhlmann, Günter Frau Hartmann, Ingeburg Frau Quil, Renate Frau Göpfert, Inge Frau Neubauer, Gisela Frau Otto, Annerose Herrn Schiffke, Karl Frau Zahn, Gerta Herrn Uhlmann, Siegfried Frau Rieger, Sonni Frau Lange, Erika Herrn Heydenreich, Johannes Frau Urbansky, Erna Herrn Fischer, Rolf Frau Denert, Gertraud Frau Gütke, Brigitte Herrn Haubold, Frieder Frau Gröbel, Lena Herrn Gütke, Alfred Herrn Götzelt, Gerhard Frau Schmidt, Christa Frau Matthes, Thea Frau Petermann, Gerda Herrn Thiele, Heiner Frau Leibelt, Ruth Herrn Schubert, Josef Herrn Butze, Karlheinz Herrn Richter, Roland für den Monat März 2015 am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am 02.03. 03.03. 04.03. 04.03. 04.03. 05.03. 06.03. 08.03. 08.03. 09.03. 09.03. 10.03. 11.03. 13.03. 15.03. 16.03. 18.03. 18.03. 18.03. 20.03. 21.03. 22.03. 22.03. 22.03. 22.03. 23.03. 23.03. 23.03. 26.03. 26.03. zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum 76. 82. 83. 75. 77. 81. 78. 76. 84. 84. 77. 77. 86. 91. 83. 85. 76. 79. 75. 86. 81. 78. 78. 85. 80. 78. 77. 83. 87. 86. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Frau Franke, Ruth Herrn Matthes, Rainer Frau Fleischer, Ingeborg Frau Preißler, Erika Herrn Gerold, Günter Frau Fiebig, Siegrun Frau Schmidt, Irmgard Frau Karnapp, Hannelore am am am am am am am am 26.03. 28.03. 28.03. 29.03. 30.03. 31.03. 31.03. 31.03. Alten- und Pflegeheim „Zum Pfarrberg“ Frau Thieme, Ilse am 03.03. Frau Zickmantel, Melanie am 11.03. Frau Schaufuß, Gerda am 14.03. Herrn Seyfert, Roland am 25.03. zum zum zum zum zum zum zum zum 77. 84. 83. 82. 75. 75. 88. 77. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag zum zum zum zum 90. 89. 79. 80. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag zum zum zum zum zum zum zum zum zum 84. 79. 85. 81. 76. 85. 82. 76. 84. Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag Geburtstag in Kleinhartmannsdorf Frau Hank-Schneider, Gertrud am 04.03. zum 83. Geburtstag in Großwaltersdorf Frau Helbig, Inge Herrn Skerath, Alfred Herrn Helbig, Helmut Frau Hähner, Elfriede Frau Hauk, Christel Frau Hoffmann, Christa Herrn von Ryssel, Manfred Herrn Siegert, Manfred Herrn Streubel, Werner am am am am am am am am am 05.03. 05.03. 11.03. 11.03. 21.03. 22.03. 25.03. 28.03. 31.03. Allen Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche übermitteln Bürgermeister Helmut Schulze und die Ortsvorsteher Andreas Strelow und Marcel Möckel. Kultur und Sport in Eppendorf, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf 2015 März 2015 17.03.2015, 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf, Mit Alleinunterhalterin „Röschen“, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf 22.03.2015, 13.00 Uhr Wanderung Rundweg: Kleinhartmannsdorf-Gränitz, 10 bis 12 km, mit Einkehr, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz April 2015 19.04.2015, 9.00 Uhr Wanderung Börnichen bei Waldkirchen, 10 bis 12 km, mit Einkehr, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz Mai 2015 10.05.2015, 8.00 Uhr Wanderung Oederaner Wald, ca. 14 km, mit Einkehr, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz 28.02.2015 Kultur S. 18 VERANSTALTUNGSHINWEIS Kunsthandwerkermarkt „Frühlingsmarkt der Kunsthandwerker“ Schloss Augustusburg Termine: Samstag, 21. März 2015, 11.00 – 18.00 Uhr Sonntag, 22. März 2015, 10.00 – 18.00 Uhr zierenden Künstlern und Kunsthandwerker/innen. Über 70 Ausstellerinnen und Aussteller aus vier Bundesländern präsentieren Arbeiten auf einem hohen Niveau, handwerkliches Können und künstlerische Eigenständigkeit. Ob für Wohnung, Freizeit oder Arbeitsplatz - Unikate und Kleinserien aus den unterschiedlichsten Materialen, wie Gold, Ton, Holz, Silber, Papier oder Glas – nur ein Bruchteil der Materialen des feinen Kunsthandwerks, was den Besucherinnen und Besuchern geboten wird. Ein abwechslungsreiches kulturelles Rahmenprogramm, wie Live-Musik an verschiedenen Orten und ein aktives Kinder- Buntes Markttreiben lockt zwei Tage lang in das Schloss Augustusburg. Das neunte Jahr organisiert Andreas Wolf vom Kulturhof Zickra aus Thüringen in Augustusburg diese Zusammenkunft deutscher Meisterinnen und Meister des traditionellen Kunsthandwerks. Sein Konzept – traditionelles Handwerk an historische Orte zu bringen – hat Charme, an 13 Orten in Mitteldeutschland finden die „Märkte der schönen Dinge“ mittlerweile statt. Schon beim Betreten des historischen Schlosses erwarten den Besucher fein gearbeitete Holzobjekte, origineller Motivschmuck, liebevoll gestaltete Keramik und Floristik sowie handgefertigtes Holzspielzeug. Der Streifzug durch die Veranstaltung , begleitet von feinen Düften verschiedener Seifen und Kräuter, lässt das „Liebhaberherz“ von feinem Kunsthandwerk höher schlagen. Das Schloss Augustusburg wird am 21. und 22. März 2015 zum Ort der Begegnung zwischen interessierten Besuchern und produ- SPIELPLAN Mitmach-Programm (Kindergesellenbrief) begleiten den Markt der schönen Dinge. In der besonderen Atmosphäre des Schlosses Augustusburg kommt sicher so mancher an herrlichem hausbackenem Kuchen und einer Tasse heißem Kaffee nicht vorbei. Veranstalter Wolf will vor allem das feine Kunsthandwerk präsentieren mit hochwertigen Produkten vom Hersteller selbst – rar, geschmackvoll, nützlich und gesund. So verspricht auch dieser „Frühlingsmarkt“ allen großen und kleinen Gästen ein anspruchsvolles und entspannendes Wochenende. Für den Markt und sein Kulturprogramm wird ein Eintrittsgeld erhoben. Für weitere Informationen zum „Frühlingssalon der Kunsthandwerker“ wenden Sie sich bitte an: MARKT-WERT Andreas Wolf Zickra 31, 07980 Berga/Elster Tel. 036623/21369 Fax 036623/23393 www.markt-wert.net www.kulturhof-zickra.de [email protected] März 2015 So 01.03.2015 – 19.00 Uhr Fr 06.03.2015 – 19.00 Uhr Sa 07.03.2015 – 19.00 Uhr So 08.03.2015 – 19.00 Uhr Fr 13.03.2015 – 19.00 Uhr Sa 14.03.2015 – 19.00 Uhr So 15.03.2015 – 19.00 Uhr Die Wunderübung Eintritt 15,– Euro Sa 21.03.2015 – 19.00 Uhr Gut gegen Nordwind Eintritt 15,– Euro Sa 28.03.2015 – 19.00 Uhr Alle sieben Wellen Eintritt 15,– Euro Tel. 03 72 91 - 6 92 54 • [email protected] www. schlosstheater-augustusburg. de Premiere „Die Wunderübung“ Am 27.02.2015 wird das allerneueste Theaterstück vom Bestsellerautor Daniel Glattauer „Die Wunderübung“ am Schlosstheater Augustusburg zur Premiere gebracht. Somit ist das Schlosstheater Augustusburg das erste deutsche Theater, dass diesen Text auf die Bühne bringt. Das Publikum kann hautnah eine Paartherapie verfolgen, den letzten Ausweg für die Eheleute Joana und Valentin, ihre in die Jahre gekommene Ehe zu retten. Beide Fronten scheinen völlig verhärtet, also muss ein Spezialist ran, um einen Ansatz zu finden, diese Beziehungsblockade zu lösen. Wie sich herausstellt: eine Schwerstarbeit für den Therapeuten. Ein brillant und gestisch geschriebener Theatertext, zwischen Tiefe und Komik verspricht ein Theatererlebnis vom Feinsten. Nach nun fast achtjährigem Bestehen des Schlosstheaters Augustusburg und nunmehr 23 Produktionen brauchen die Schauspieler Anna Silke Röder und Andreas Unglaub nun endlich auch einmal einen Therapeuten. Das heißt: Der Schauspieler Jan Krawzcyk wird als Gast im Stück „Die Wunderübung“ die Rolle des Paartherapeuten übernehmen. Wir freuen uns auf unser treues und hoffentlich neugieriges Publikum! S. 19 Kirche · Anzeigen 2. Fastensonntag Sa. 28.02. 16.30 Uhr 18.00 Uhr So. 01.03. 09.00 Uhr 10.30 Uhr 16.30 Uhr Mi. 04.03. 09.00 Uhr Do. 05.03. 09.00 Uhr Fr. 06.06. 20.00 Uhr 3. Fastensonntag Sa. 07.03. 16.30 Uhr 18.00 Uhr So. 08.03. 09.00 Uhr 10.30 Uhr 16.30 Uhr Mi. 11.03. 09.00 Uhr 28.02.2015 Katholische Kirche „St. Theresia“ Flöha – Gottesdienstzeiten und Veranstaltungen Do. 12.03. 09.00 Uhr Fr. 13.03. 20.00 Uhr 4. Fastensonntag Sa. 14.03. 16.30 Uhr 18.00 Uhr So. 15.03. Anzeigen 09.00 Uhr Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Oederan Familiengottesdienst in Flöha Kreuzwegandacht in Oederan Gottesdienst in Augustusburg Andacht in Flöha Meditation und Gebet in Flöha Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Flöha Kreuzwegandacht in Eppendorf Gottesdienst in Oederan anschl. Gemeinsames Frühstück Gottesdienst in Flöha Meditation und Gebet in Flöha Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Augustusburg anschl. Podiumsdiskussion Gottesdienst Oederan anschl. Podiumsdiskussion 10.30 Uhr 16.30 Uhr Mi. 18.03. 09.00 Uhr Do. 19.03. 09.00 Uhr Fr. 20.03. 20.00 Uhr Misereorsonntag Sa. 21.03. 16.30 Uhr So. 22.03. Mi. 25.03. Do. 26.03. Fr. 27.03. Palmsonntag Sa. 28.03. So. 29.03. Gottesdienst in Flöha Kreuzwegandacht in Augustusburg Gottesdienst in Augustusburg Andacht in Flöha Meditation und Gebet in Flöha Gottesdienst in Eppendorf anschl. Podiumsdiskussion Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Flöha anschl. Podiumsdiskussion Ökumenischer Stadtkreuzweg in Augustusburg Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Flöha Meditation und Gebet in Flöha 18.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 15.30 Uhr 09.00 Uhr 09.00 Uhr 20.00 Uhr 10.00 Uhr Ökumenischer Kindersamstag in Falkenau Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Oederan Familiengottesdienst in Flöha 16.30 Uhr 18.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr Jan und Lena: . 35 3 6 #7 8* 9 3:7 #;# ) *$ $( # *( $ # *( # *( $#- $< $ *7 ) ( $ . 3 # * ## *# * 3 = ( : ;# # 3 # # #7 ( #? 3 A ( ## * * (@ * *# > # $ # ! # # ** $ *+)* , - ( ? !" ! # /0 ! 1/23 41 $ %& ' " #( ) 28.02.2015 Anzeigen S. 20 Land Ei GmbH Eppendorf Freiberger Straße 35 · 09575 Eppendorf Telefon 03 72 93 - 3 20 · Fax 03 72 93 - 7 12 05 [email protected] · www.landei-agrar.de Eppendorfer Eierlikör Unsere Sorten: » Eierlikör Classic – mit feinem Weizenkorn » Eierlikör Schoko » Eierlikör Mocca » Eierlikör „Unsere Hausmarke“ mit jungem Weinbrand » Eierlikör mit Sahne und Schwarzwälder Kirschwasser Unser Werksverkauf in Eppendorf Freiberger Straße 35 ist für Sie von Montag bis Freitag 7.00 – 14.30 Uhr geöffnet. ie gern. 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