Mai 2015 Partnerstadt Jahrgang 25, Nr. 05 Lohmar erscheint am 30. April 2015 Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf Wanderlied im Mai Vögel singen, Blumen blühen, grün ist wieder Wald und Feld. O so laßt uns ziehn und wandern durch die weite grüne Welt! Nun so laßt uns ziehn und wandern durch den neuen Sonnenschein durch die lichten Aun und Felder, durch die dunkelgrünen Wälder in die schöne Welt hinein. Hoffmann von Fallersleben Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eppendorf Bürgermeister Helmut Schulze Tel. 037293/780, Fax 037293/78150 www.gemeinde-eppendorf.de Verantwortlich für den Inhalt: die Redaktion Verantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck: Design & Druck C. G. Roßberg, Inh. Ch. Frohburg e.K., Frankenberg/Sa. Telefon: 037206 / 3310, Fax 037206/2093 Redaktionsschluss für die Juni-Ausgabe ist Montag, der 11.05.2015, 18.00 Uhr Bekanntmachungen S. 2 30.04.2015 D e r B ü rg e r m e i s t e r Die 7. Sitzung des Gemeinderats fand planmäßig am 31. März in der »Heiner-MüllerSchule« Eppendorf statt. Haushaltsplanung 2015 Wie in den vergangenen Jahren informierte der Gemeindekämmerer, Herr Ender, darüber, dass keine fristgemäßen Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen zur Haushaltssatzung 2015 eingegangen seien. Somit mussten darüber keine Beschlüsse gefasst werden. Der vorliegende Plan wurde im Hauptausschuss vorberaten. Die Ortschaftsräte Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf wurden über die ortschaftsbezogenen Ansätze informiert. Der vorliegende Planentwurf erfüllt die Anforderungen an die Gesetzmäßigkeit. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2015 einschließlich Haushaltsplan samt Anlagen der Gemeinde Eppendorf. Nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltes wird dieser öffentlich bekannt gemacht. Steuerhebesätze angepasst Der Hauptausschuss des Gemeinderats hatte bereits in seiner 3. Sitzung am 15. Januar über die Anpassung der Realsteuerhebesätze beraten und empfiehlt die Hebesätze der Grundsteuer A und B ab dem Haushaltsjahr 2016 an die Nivellierungssätze anzupassen. Auf Empfehlung des Hauptausschusses wurde dem Gemeinderat der Erlass einer Hebesatzsatzung mit einer Festsetzung der Grundsteuer A auf 300 vom Hundert und der Grundsteuer B auf 405 vom Hundert festgelegt. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert bei 380 vom Hundert. Die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für das kommende Jahr wurde vom Gemeinderat verabschiedet. Satzungsänderung Für die drei bestehenden Bestattungshallen in der Gemeinde Eppendorf gibt es eine Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung. Unserer Rechtsaufsichtsbehörde war aufgefallen, dass die Satzung einen Widerspruch enthält dahingehend, dass die Gebührenschuld für die Nutzung der Einrichtung nicht bei Antragstellung, sondern erst mit der Nutzung dieser Einrichtung entsteht. Dieser Fehler wurde durch eine 1. Satzung zur Änderung der bestehenden Nutzungssatzung geheilt. Eine Gebührenänderung hat die Satzung nicht zur Folge. berichtet Gehölzschutzsatzung aufgehoben: Der Gemeinderat hatte in der letzten Legislaturperiode bereits am 13. Mai 2014 festgelegt, die Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Eppendorf aufzuheben. Der neue Gemeinderat verwies die neue Beratung zum Erlass einer Aufhebungssatzung zuständigkeitshalber am 8. Juli 2014 noch einmal an den Hauptausschuss, der darüber in seiner Sitzung am 3. März 2015 beriet. Von diesem Gremium wurde empfohlen, die Satzung aufzuheben und gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und den Umweltschutzbeauftragten der Gemeinde zu prüfen, ob eine künftige Unterschutzstellung von Landschaftsbestandteilen in der Gemeinde Eppendorf möglich und sinnvoll sei. Nach der umfangreichen Vorberatung wurden in der Sitzung keine weiteren Fragen oder Anträge zu der Beschlussempfehlung gestellt. Der Gemeinderat erlässt eine Satzung zur Aufhebung der Gehölzschutzsatzung auf dem Gebiet der Gemeinde Eppendorf einstimmig. Verteilung des amtlichen Mitteilungsblattes Dem Gemeinderat war vom Gemeindekämmerer der Vorschlag vorgelegt worden, ab dem Jahr 2016 die Verteilung des Mitteilungsblattes der Gemeinde Eppendorf als Postwurfsendung an alle Haushalte kostenlos durchzuführen und die erforderlichen Aufwendungen im Haushalt zu veranschlagen. Gemeinderat Daniel Bumberger stellte den Antrag, die Beschlussfassung über die Verteilung des amtlichen Mitteilungsblattes zu vertagen. Der Gemeinderat solle über die zu erwartenden Kosten informiert werden. Zu diesem Antrag stellte der Bürgermeister das Einvernehmen des Gemeinderats fest. Damit erfolgt keine Beschlussfassung zur eingereichten Vorlage. Gemeindewahlausschuss Für die am 7. Juni 2015 stattfindende Wahl des Bürgermeisters und einen evtl. zweiten Wahlgang am 21. Juni 2015 war ein Gemeindewahlausschuss zu wählen. Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses liegen vor allem in der Vorabprüfung der eingereichten Wahlvorschläge und deren Zulassung sowie der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahlen. Der Gemeinderat wählt den Gemeindewahlausschuss für die am 7. Juni 2015 stattfindende Bürgermeisterwahl in folgender Besetzung: Vorsitzender: Stephan Bauer, Stellvertreter des Vorsitzenden: Toralf Ender, 1. Beisitzer: Dieter Rehwagen, 1. Stellvertreterin des 1. Beisitzers: Christine Urbanke, 2. Beisitzer: Eberhard Loose, Stellvertreter des 2. Beisitzers: Jochen Uhlmann. Dieser Wahlausschuss ist gleichzeitig für den evtl. notwendig werdenden 2. Wahlgang zuständig. Schülerbeförderungskosten Der Bürgermeister berichtet den Gemeinderäten, dass für das Schuljahr 2015/16 für die neuen 5. Klassen 76 Schüler angemeldet wurden. Im Vorjahr waren es bereits 70 Anmeldungen für das jetzt laufende 5. Schuljahr. Das Jahr davor waren es nur 55. Damit können wieder drei Klassen in der Jahrgangsstufe gebildet werden. Gemeinderat Axel Röthling hatte zur Gemeinderatssitzung am 3. März 2015 den Antrag gestellt, über die freiwillige Übernahme notwendiger Kosten für die Schülerbeförderung durch die Gemeinde rechtzeitig zu beschließen und den Eltern vor der eigentlichen Schulanmeldung diesen Beschluss zu vermitteln. Da die Schulanmeldungen für das Jahr 2015/16 bereits erfolgt sind, und die Anmeldefrist zum 6. März endete, wurde folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat Eppendorf befürwortet grundsätzlich die Fortsetzung der Unterstützung der Eltern bei der Übernahme des Elternanteils der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung. Er vertagt die Entscheidung über den Antrag von Gemeinderat Axel Röthling auf die Haushaltsberatung 2016 und verweist die Beratung an den Hauptausschuss frühestens im III. Quartal 2015. Umnutzung der »Alten Schule« Die Gemeinde hat vor, gemeinsam mit der Stadtbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Oederan mbH für das Vorhaben Einbau von Eigentumswohnungen in der »Alten Schule« in Eppendorf zu werben. Für die dafür erforderliche Genehmigungsplanung beschließt der Gemeinderat die Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Dittrich und Kretzer in Oederan. Die dafür erforderlichen Mittel wurden in die Haushaltsplanung 2015 aufgenommen. Jugend bewegt Kommune Die Gemeinde Eppendorf gehört ab 2015 zu den Kommunen im Programm Jugend bewegt Kommune der Deutschen Kinderund Jugendstiftung. Organisationen und Vereine der Gemeinde Eppendorf, die mit S. 3 Bekanntmachungen 30.04.2015 Jugendlichen arbeiten, sind aufgerufen, in einer Steuerungsgruppe mitzuarbeiten. In diesem Gremium sollen gemeinsam Projekte entwickelt werden und entschieden werden, was mit den zu erwartenden Zuschüssen und Eigenmitteln der Gemeinde unternommen werden kann, um trotz des demographischen Wandels in Eppendorf attraktive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu erhalten. Interessierte Bürger, besonders Jugendliche, sind aufgerufen, freiwillig in dieser Projektgruppe mitzuarbeiten. Interessenten melden sich bitte beim Gemeindekämmerer, Herrn Ender. Eppendorf langsam auf das 25. Jubiläum der kommunalen Partnerschaft Lohmar und auf das 15. Jubiläum der kommunalen Partnerschaft mit den französischen Städten Frouard und Pompey vor, die am 26. September 2015 in Eppendorf mit einer Festveranstaltung begangen werden sollen. Keine neue Steuer Der Verfasser dankt allen aufmerksamen Lesern des »Eppendorfer Anzeigers« vom April, die auf dieser Seite bis zum letzten Abschnitt gekommen sind. Besonders hat er sich über die Anrufe von Bartträgern und ehemaligen Bartträgern gefreut, die ihre Freude zur Erfindung einer neuen Steuer zum Ausdruck gebracht haben. Leider muss hier mitgeteilt werden, dass es sich nur um einen Scherz handelte. Das Barttragen bleibt auch in der Gemeinde Eppendorf künftig steuerfrei. Neue Aufsteller Der Bürgermeister weist die Gemeinderäte darauf hin, dass an den Ortseingängen die Aufsteller zur Begrüßung von Gästen, die auf unsere Partnergemeinden hinweisen, aufgearbeitet wurden und erneuert wieder aufgestellt worden sind. Damit bereitet sich Helmut Schulze, Bürgermeister Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der 20. KW (11.05.2015 bis 15.05.2015) Hiermit werden die geänderten Öffnungszeiten bekanntgemacht: Montag 11.05.2015 09.00 Uhr bis 12.00Uhr Dienstag 12.05.2015 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch 13.05.2015 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag14.05.2015 Feiertag Freitag 15.05.2015geschlossen 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Information zu Straßenbauarbeiten Im Bereich der Freiberger Straße 50 – 58 werden ab dem 04.05.2015 bis voraussichtlich 23.05.2015 Straßenbauarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die Zufahrt für die Anlieger wird in Abstimmung mit der Baufirma gewährleistet. Ausführende Firma ist die Baugesellschaft mbH Straubelt aus Niederwiesa. Schlösser, Bauamt 36. Erzgebirgs-Rundfahrt am 10. Mai 2015 Die Erzgebirgs-Rundfahrt führt am 10. Mai 2015 zum 36. Mal quer durch unsere Region. Ausrichter der Veranstaltung ist wie im vergangenen Jahr der Chemnitzer Polizeisportverein e.V. An diesem Tag wird es zu Verkehrseinschränkungen kommen. Die Radfahrer werden ca. 10.15 Uhr unser Gemeindegebiet aus Richtung Borstendorf erreichen. Die Route führt weiter über den Albertplatz nach Großwaltersdorf. Am Trakehnerhof ist ca. 10.20 Uhr die 1. Sprintwertung. Ein Händedruck voll Freundlichkeit, dem Nächsten Rat und etwas Zeit, ein gutes Wort, ein froher Blick bringt stets aufs neu dir Lebensglück. Danach verlassen die Radfahrer unser Gemeindegebiet in Richtung Mittelsaida. Durch Presse, Funk und Plakatierung wird ebenfalls auf diese Veranstaltung hingewiesen. Schlösser, Bauamt Spruch des Monats Oskar Stock B e g i n n d e s a m t l i c h e n Te i l s 30.04.2015 Bekanntmachungen S. 4 Anlage 23 (zu § 28 Abs. 1 und 2 KomWO) Gemeinde/Stadt Landkreis Mittelsachsen Eppendorf Zutreffendes bitte ankreuzen Datum Am Sonntag, dem 1. 1) Wahlbekanntmachung 07.06.2015 X und / oder ausfüllen. findet/finden gleichzeitig die in der Gemeinde/Stadt Wahl des Bürgermeisters 1) Wahl des Oberbürgermeisters Eppendorf 1) Wahl des Landrats Mittelsachsen im Landkreis statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Datum Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges ist Sonntag, der 21.06.2015 Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. 2) Die Gemeinde/Stadt bildet einen Wahlbezirk, der Wahlraum ist in: 3) Die Gemeinde/Stadt ist in folgende 5 (Anzahl) Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlbezirke eingeteilt: Lage des Wahlraums barrierefrei 130 Gemeinde Eppendorf Kindertagesstätte"Pfiffikus" Leubsdorfer Straße 1 b ja 131 Gemeinde Eppendorf Heiner-Müller-Schule Eppendorf, Großwaltersdofer Str. 6 a 132 Gemeinde Eppendorf OT Kleinhartmannsdorf ehem. Kindergarten Kleinhartmannsdorf Dorfstraße 39 OT Kleinhartmannsdorf 133 Gemeinde Eppendorf OT Großwaltersdorf Sport- und Vereinshaus Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 12 OT Großwaltersdorf Rathaus Eppendorf Großwaltersdorfer Straße 8 (Briefwahllokal) 908 Gemeinde Eppendorf 4) ja (Anzahl) Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected] 14/022/0242/01 (Blatt 1) W. Kohlhammer GmbH (14040) Deutscher Gemeindeverlag GmbH www.kohlhammer.de 5) Die Gemeinde/Stadt ist in allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 6) Datum In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte 7) wählen kann. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten am Wahltag Uhrzeit um 16.00 09575 Eppendorf zusammen. (Sitzungsraum) im Rathaus Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, Zimmer12, S. 5 30.04.2015 Bekanntmachungen 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des Bürgermeisters/Oberbürgermeisters von hellblauer Farbe; beim 2. Wahlgang: hellgrün hellgelber Landrats von Farbe; beim 2. Wahlgang: weiß Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. 4. 4.1 8) Der Stimmzettel enthält für die Oberbürgermeisterwahl Landratswahl Bürgermeisterwahl die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 4.2 9) Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl 1. den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlags, 2. eine freie Zeile. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel dem im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 SächsGemO/§ 45 SächsLKrO) durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet. 4.3 5. 10) Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl eine freie Zeile. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er eine wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 SächsGemO/§ 45 SächsLKrO) auf dem Stimmzettel durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Idenditätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einer etwaigen Neuwahl abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl wählen. 7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde/ Stadt übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected] 14/022/0242/01 (Blatt 2) W. Kohlhammer GmbH (14040) Deutscher Gemeindeverlag GmbH www.kohlhammer.de Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB) 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ort, Datum Unterschrift Eppendorf, den 30.04.2015 1) Zutreffendes ankreuzen. 2) Für Gemeinden, die nur einen Wahlkreis bilden. 3) Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind. 4) Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 4 KomWO barrierefrei zugänliche Wahlräume angeben. 5) Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind. 6) Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen. 7) Gem. § 28 Abs. 1 KomWO kann anstelle der Aufzählung der Wahlbezirke auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen werden. 8) Sofern mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. 9) Sofern ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. 10) Sofern kein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Bekanntmachungen S. 6 30.04.2015 Zutreffendes bitte ankreuzen X und / oder ausfüllen. Öffentliche Bekanntmachung . über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister zum Oberbürgermeister Datum zum Landrat Gemeinde/Stadt am Sonntag, dem 07.06.2015 in Eppendorf . 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Eppendorf (20. Tag v. d. Wahl) wird in der Zeit vom 18.05.2015 (16. Tag v. d. Wahl) bis 22.05.2015 - während der allgemeinen Öffnungszeiten - Montag von 09.00 bis 12.00 und von bis Uhr Dienstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch von 09.00 bis 12.00 und von bis Uhr Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 09.00 bis 12.00 und von bis Uhr (Ort der Einsichtnahme) - Urheberrechtlich geschützt - Rathaus Eppendorf, Einwohnermeldeamt ,Zimmer 1, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. . Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Gemeinde bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected] 14/022/0216/01 (Blatt 1) W. Kohlhammer GmbH (14060) Deutscher Gemeindeverlag GmbH www.kohlhammer.de 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der (16. Tag v. d. Wahl) Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis . 12.00 Uhr, bei der Gemeinde (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) Rathaus Eppendorf, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. (21. Tag v. d. Wahl) 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. S. 7 Bekanntmachungen 30.04.2015 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der . Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen. Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis (2. Tag v. d. Wahl) 05.06.2015 eingetragenen Wahlberechtigten bis zum , 16.00 Uhr, (2. Tag v. d. Neuwahl) und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 19.06.2015 (Dienststelle, Gebäude und Zimmer) . , 16.00 Uhr, bei der Gemeinde Gemeindeverwaltung Eppendorf, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf mündlich oder schriftlich beantragt werden. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Die Schriftform wird auch durch Telefax gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. - Urheberrechtlich geschützt - Der Antrag kann auch gestellt werden: per E-Mail. Durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag der Neuwahl, 15.00 Uhr, stellen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Sonnabend vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected] 14/022/0216/01 (Blatt 2) W. Kohlhammer GmbH (14060) Deutscher Gemeindeverlag GmbH www.kohlhammer.de 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - (je) einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag der Neuwahl bis 18 Uhr eingehen. Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Ort, Datum Eppendorf, den 30.04.2015 Unterschrift Bekanntmachungen S. 8 30.04.2015 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – vom 31. März 2015 Auf Grund des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) geändert worden ist und des §7 Absatz 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. Jg. 2004 S. 418, Jg. 2005 S. 306), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 840) geändert worden ist i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf in seiner Sitzung am 31. März 2015 folgende Satzung beschlossen: § 1 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde Eppendorf erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbe- steuergesetzes. § 2 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 vom Hundert b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 405 vom Hundert der Steuermessbeträge. 2. für die Gewerbesteuer auf 380 vom Hudert der Steuermessbeträge. § 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Eppendorf über die Erhebung von Realsteuern (Realsteuersatzung) vom 27.10.2011 außer Kraft. Eppendorf, 31. März 2015 Helmut Schulze, Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande- gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be schluss beanstandet hat oder b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemein- de unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Eppendorf, 31. März 2015 Helmut Schulze, Bürgermeister Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Eppendorf – Gehölzschutzsatzung – vom 31. März 2015 Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014, geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237) sowie § 19 Abs. 1 Satz 1 und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf in seiner Sitzung am 31. März 2015 beschlossen, folgende Satzung zu erlassen: § 1 Gegenstand der Satzung: Die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Eppendorf (Gehölzschutzsatzung) vom 13.03.2007 tritt außer Kraft. § 2 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Eppendorf, 31. März 2015 Helmut Schulze, Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4.vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Eppendorf, 31. März 2015 Helmut Schulze, Bürgermeister S. 9 Bekanntmachungen · Informationen 30.04.2015 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungshallen der Gemeinde Eppendorf vom 31. März 2015 Aufgrund der §§ 4 und 14 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsBVBl. S. 146), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237) und §§ 2 und 9 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005: S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 840) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf in seiner Sitzung am 31. März 2015 beschlossen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungshallen der Gemeinde Eppendorf vom 16. April 2013 wie folgt zu ändern: Artikel 1 Änderungsbestimmung § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme einer Bestattungshalle der Gemeinde Eppendorf.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Eppendorf, 31. März 2015 Helmut Schulze, Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- schluss beanstandet hat oder b)die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemein de unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Eppendorf, 31. März 2015 Helmut Schulze, Bürgermeister E nd e d e s a m t l i c h e n Te i l s Information zu Steuern und Abgaben Grundsteuer • Grundsteuerbescheide werden nur bei Veränderungen erneuert, z.B. bei Eigentumswechsel, bei Neubewertung durch das Finanzamt und bei Hebesatzveränderung. • Die Fälligkeiten sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres. • Für Jahreszahler bleibt der 01.07. des Jahres. Gewerbesteuer • Gewerbesteuerbescheide für die Gewerbesteuervorauszahlung gelten solange, bis eine Veränderung eintritt. • Die Fälligkeiten sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres. • Bei der Gewerbesteuerveranlagung steht der Zahlungstermin auf Ihrem Bescheid. Hundesteuer • Für die Hundesteuer erhalten Sie jedes Jahr einen Steuerbescheid. • Die zugeteilte Hundesteuermarke gilt als Dauermarke. • Die Fälligkeit ist am 15.02. des Jahres. Festsetzung der Pacht • Für die Festsetzung der Pacht erhalten Sie jährlich eine Mitteilung. • Die Fälligkeiten sind am 15.05. jeden Jahres und in einzelnen Fällen auch am 15.11. jeden Jahres. • Die Fälligkeit für Landpachtverträge ist am 30.09. jeden Jahres. Zur Vereinfachung der Zahlung und zur Vermeidung eines Zahlungsverzuges empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit des Bankeinzuges. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kämmerei gern zur Verfügung. Ihre Gemeindekämmerei Mitteilung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ Großwaltersdorf Schließzeiten Monat Mai 2015 Die Kindertagesstätte „Regenbogen“ bleibt am Freitag, dem 15.05.2015 geschlossen. Ebenso bleibt die Kindertagesstätte in der Zeit vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 geschlossen. Die Schließung wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bekannt gemacht. Anette Herold Leiterin Kindertagesstätte 30.04.2015 Geburtstage · Kultur S. 10 Gratulation für ältere Bürger ab dem 75. Lebensjahr für den Monat Mai 2015 in Eppendorf Herrn Kunz, Rolf Frau Schmidt, Brigitte Herrn Syska, Günter Frau Fröhlich, Hildegard Frau Straube, Johanna Herrn Stiebinger, Günter Frau Lange, Marianne Herrn Streubel, Helmut Frau Wagner, Eva Herrn Bruchmann, Linus Herrn Reichel, Karl Frau Thiele, Brigitte Frau Zickmantel, Marianne Frau Kuhn, Christa Frau Weiskopf, Renate Frau Seyfert, Christel Frau Börner, Siegrid Frau Oehme, Rosemarie Frau Göthel, Margitta Herrn Morgenstern, Rolf Frau Walther, Christa Frau Ertl, Erika Frau Nagy, Brigitte Frau Meyer, Brigitte Frau Neubert, Ingetraud Frau Kleinlein, Helga Herrn Sandig, Horst am 02.05.zum 82. Geburtstag am 02.05. z um 80. Geburtstag am 03.05.zum 80. Geburtstag am 04.05.zum 80. Geburtstag am 05.05.zum 77. Geburtstag am 06.05.zum 79. Geburtstag am 06.05.zum 94. Geburtstag am 06.05.zum 93. Geburtstag am 07.05.zum 80. Geburtstag am 08.05.zum 83. Geburtstag am 08.05.zum 83. Geburtstag am 08.05.zum 77. Geburtstag am 11.05.zum 83. Geburtstag am 11.05.zum 77. Geburtstag am 12.05.zum 78. Geburtstag am 13.05.zum 76. Geburtstag am 14.05.zum 77. Geburtstag am 17.05.zum 83. Geburtstag am 17.05.zum 77. Geburtstag am 19.05.zum 88. Geburtstag am 22.05.zum 82. Geburtstag am 22.05.zum 78. Geburtstag am 22.05.zum 75. Geburtstag am 23.05.zum 80. Geburtstag am 23.05.zum 82. Geburtstag am 23.05.zum 77. Geburtstag am 24.05.zum 82. Geburtstag SPIELPLAN Herrn Franke, Karl Frau Oehme, Gertrud Frau Wagner, Irene Herrn Dr. Spielhaus, Günter Frau Sandig, Hannelore Herrn Schmidt, Helmut Frau Wagner, Stephanie Alten- und Pflegeheim „ Zum Pfarrberg“ Eppendorf Frau Postrach, Erika am 08.05.zum 87. Geburtstag Herrn Kirchner, Horst am 10.05.zum 82. Geburtstag Frau Eppendorfer, Martha am 20.05. zum 99. Geburtstag Frau Gießmann, Liesbeth am 31.05. zum 96. Geburtstag in Kleinhartmannsdorf Herrn Hengst, Christian am 06.05. zum 79. Geburtstag Herrn Dr. Schuldt, Hans-Joachimam 10.05.zum 77. Geburtstag Frau Barth, Hanna am 11.05. zum 79. Geburtstag Frau Baumann, Ingeburg am 23.05.zum 88. Geburtstag in Großwaltersdorf Herrn Matthes, Klaus Herrn Unger, Manfred Herrn Hähner, Gotthard Herrn Trinks, Hartmut Frau Drechsler, Gerda Herrn Richter, Gerhard So. 10.05.2015 – 16 Uhr (Muttertag) Fr. 15.05.2015 – 19 Uhr Sa. 16.05.2015 – 19 Uhr (Zum letzten mal) Fr. 22.05.2015 – 19 Uhr am 06.05. zum 78. Geburtstag am 06.05. zum 79. Geburtstag am 10.05. zum 81. Geburtstag am 13.05. zum 79. Geburtstag am 23.05. zum 76. Geburtstag am 31.05.zum 77. Geburtstag Allen Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche übermitteln Bürgermeister Helmut Schulze und die Ortsvorsteher Marcel Möckel und Andreas Strelow. Mai 2015 Fr. 01.05.2015 – 19 Uhr Sa. 02.05.2015 – 19 Uhr am 25.05.zum 80. Geburtstag am 25.05.zum 82. Geburtstag am 25.05.zum 82. Geburtstag am 26.05.zum 80. Geburtstag am 30.05.zum 81. Geburtstag am 30.05.zum 77. Geburtstag am 31.05.zum 79. Geburtstag Die Nachbarn Die Nachbarn Das Geheimnis des Fahrradhändlers Es kam einmal ein Mann zu einer Frau Es kam einmal ein Mann zu einer Frau Sa. 23.05.2015 – 19 Uhr So. 24.05.2015 – 19 Uhr Mo.25.05.2015 – 19 Uhr Gut gegen Nordwind Gut gegen Nordwind Alle sieben Wellen Alle sieben Wellen Tel. 037291 - 69254 • [email protected] www.schlosstheater-augustusburg.de S. 11 Informationen 30.04.2015 Gottesdienstzeiten Katholische Kirche „St. Theresia“ Flöha – Monat Mai 2015 5. Sonntag der Osterzeit Samstag, 02.05. 16.30 Uhr 18.00 Uhr Sonntag, 03.05. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Mittwoch, 06.05. 09.00 Uhr Donnerstag, 07.05. 09.00 Uhr 6. Sonntag der Osterzeit Samstag, 09.05. 16.30 Uhr 18.00 Uhr Sonntag, 10.05. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Hochfest Christi Himmelfahrt Mittwoch, 13.05. 18.00 Uhr Donnerstag, 14.05. 08.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Flöha Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Flöha Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Oederan Familiengottesdienst in Flöha Vorabendgottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Flöha anschl. Wanderung nach Oederan zum gemeinsamen Grillen gegen 12.00 Uhr 7. Sonntag der Osterzeit Samstag, 16.05. 16.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf 18.00 Uhr Gottesdienst in Oederan Sonntag, 17.05. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Mittwoch, 20.05. 09.00 Uhr Donnerstag, 21.05. 09.00 Uhr 18.00 Uhr Pfingsten Samstag, 23.05. 16.30 Uhr 18.00 Uhr Sonntag, 24.05. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Montag, 25.05. 10.30 Uhr Mittwoch, 27.05. 09.00 Uhr Donnerstag, 28.05. 09.00 Uhr Hochfest Dreifaltigkeitssonntag Samstag, 30.05. Samstag, 30.05. Sonntag, 31.05. 14.00 Uhr 14.00 Uhr 16.30 Uhr 18.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Flöha Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Flöha Hl. Messe in Augustusburg anschließendes Treffen der Verantwortungsgemeinschaft Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Flöha Gottesdienst in Flöha Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Flöha Trauung in Flöha Taufe in Augustusburg Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Oederan Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Flöha Trödelmarkt zur 2. Olbernhauer Shoppingnacht Im Rahmen der „2. Olbernhauer Shoppingnacht“ in der Einkaufsmeile Grünthaler Straße veranstaltet das Kirchspiel Olbernhau wieder einen großen Trödelmarkt im Stadtzentrum. Dieser findet gegenüber der Kirche im Hof und Gebäude Markt 16 am 2. Mai von 8 bis Nacht und am 3. Mai von 11 bis 16 Uhr statt. Neben einem breiten Trödelangebot, außer Kleidung, Schuhe und Plüschtiere, gibt es Kaffee und Kuchen, Leckeres vom Grill, Kinderschminken, Infos zum neuen Gemeindezentrum, Lifemusik u.a. mit den Posaunenchören Pfaffroda und Olbernhau, David Neuber E-Piano, Flexible, Millennium, Every Second Saturday und den VHS-Klampfern. Lassen Sie sich vom Ambiente dieser Location und des Trödelfestes verwöhnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wir suchen noch viele schöne Dinge, die Sie nicht mehr benötigen, die aber anderen noch Freude bereiten würden. Bitte durchsuchen Sie Ihre Speicher und bringen die Sachen für den Trödelmarkt in das Pfarramt Olbernhau oder am 29. und 30. April von 14 – 19 Uhr direkt zum Gebäude Markt 16 in Olbernhau. Trödelverkauf im eigenen Namen ist nicht möglich. Die Kirchgemeindevertretung und das Organisationsteam Bewirtschaftung mit musikalischer Unterhaltung Der Interessenverein Hetzdorfer Viadukt e.V. lädt auch in diesem Jahr zur Bewirtschaftung mit musikalischer Unterhaltung an der Vereinshütte direkt am Viadukt ein. Die Veranstaltungen finden zu Himmelfahrt sowie am Pfingstsonntag und -montag statt und beginnen jeweils 10 Uhr. Am Pfingstsonntag spielen – schon traditionell – die Breitenauer Musikanten auf. Interessenverein Hetzdorfer Viadukt Hans Weiske, Öffentlichkeitsarbeit Das Wetter im März Dieser Monat war etwas zu mild und von der Niederschlagssumme her normal. Das Maximum betrug am 25.03. 16 °C. Mit einem Minimum von – 7 °C war es am 20.03. am kältesten. Es gab 16 Tage mit Nachtfrost. Eine Schneedecke lag an 4 Tagen bis zu einer Höhe von 3 cm. Niederschlag wurde an 19 Tagen abgelesen. Das Tagesmaximum gab es am 30.03. mit 11,8 l/m², das entspricht ca. 100 % vom monatlichen Durchschnitt. Jürgen Vogel Schulen S. 12 30.04.2015 H E I N E R- M Ü L L E R- S C H U L E Fest der Talente Am 28.03.2015 fand in der geschmückten Turnhalle das traditionelle Talentefest statt. Den reichlich 200 Zuschauern präsentierten sich insgesamt 86 Instrumentalisten, Sänger und Tänzer aus allen Klassenstufen sowie aus der Grundschule. Dabei gab der Grundschul-Chor und die Solisten aus der Klasse 6b einen kleinen Vorgeschmack auf 1. Platz: Tizian Schreiber, Klasse 4 der Grundschule – Schlagzeugsolo das Musical „Felicitas Kunterbunt“, das am 19.06.2015 aufgeführt wird. Der besondere Höhepunkt bei diesem Talentefest war der gemeinsame Auftritt von Kindern mit ihren Eltern. Die Big-Band der Oberschule spielte zur Eröffnung, gleich nach der Pause und zum Abschluss des offiziellen Programms. In der 2. Platz: Tanzgruppe HMC 8 Mädchen aus den Klassen 5, 8, 9 – moderner Tanz – Remix Pause sorgte ein Kuchenbasar, organisiert von der Klasse 10 a, für die Versorgung der vielen Besucher. Eine Jury (bestehend aus Eltern-, Schülerund Lehrervertretern) bewertete die 26 Beiträge. Dabei wurden die besten drei mit Gutscheinen ausgezeichnet. 3. Platz: Tanzpaar Celine Mende (Kl. 10 a) mit Partner Marco Boogie Woogie Auch in diesem Jahr wurde der Publikumspreis durch den lautesten Beifall ermittelt. Dabei räumten zwei der Preisträger gleich noch einmal ab. Tizian Schreiber und die Tanzgruppe HMC – Moderiert wurde der Nachmittag durch Luca Neubauer und Sophie Pöschel (Klasse 8 a), denen Marie Küllenberg (Klasse 10 a) den Text schrieb. Der Chor der Grundschule bei seinem Auftritt A. Wiesner Unterstützung für Kenia Zum vierten Mal ging es in den Februarferien auf nach Mombasa. Mit Spendengeldern im Gepäck war die Freude wieder groß, denn dort unterstütze ich eine Schule für sehr arme Kinder. Einige Zimmer bekamen Betonfußböden, wurden gestrichen, der Schulbus konnte repariert werden und eine neue Wasserpumpe wurde angeschafft. Endlich wieder sauberes Wasser! Hygiene ist dort natürlich sehr wichtig. Beim Förderverein der OS Eppendorf, bei einigen Kollegen und meinem Neigungskurs Kunst der Klasse 9 möchte ich mich für die Spendengelder bedanken. Jeder Cent kommt an und strahlende Kinderaugen sagen Danke. Neue Projekte für das nächste Jahr werden schon geschmiedet. Ramona Heinemann, OS Eppendorf S. 13 Schulen 30.04.2015 Kochen wie die „Großen“ Am Montag, dem 16.03.2015, besuchten neun Schüler der 8. Klasse der Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf den Trakehnerhof Großwaltersdorf, um unseren gewonnenen Gutschein des Wettbewerbs „Unsere Backwaren – voll was Wert“ einzulösen. Auf der Wanderung zum Restaurant waren wir alle schon sehr gespannt, was uns erwarten wird. Als wir ankamen, wurden wir von Martin Deutschmann, einem Koch des Trakehnerhofes, freundlich empfangen und der weitere Ablauf wurde mit uns besprochen. Danach gingen wir in die Küche, wurden in Gruppen eingeteilt und bereiteten ein Dreigängemenü mit Tomatensalat als Vorspeise, Pommes mit Chicken Nuggets als Hauptgang und Eis als Dessert zu. Danach haben wir gelernt, wie man einen Tisch fachgemäß eindeckt. Nun richteten wir das Essen an, wobei jeder seinen Teller selbst zusammenstellte. Am Ende aßen wir alle gemeinsam an dem von uns gedeckten Tisch. Dieser Tag hat uns allen sehr gut gefallen. Jonny Zimmermann, Klasse 8 a Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017 Werte Eltern, mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden und von ihren Eltern auf eigenen Wunsch in der Schule angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des neuen Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. Die Anmeldung der Kinder an der HeinerMüller-Schule/Grundschule Eppendorf erfolgt durch die Erziehungsberechtigten am Montag, 07. 09. 2015 und Dienstag, 08. 09. 2015 jeweils in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr. Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde (evtl. Dokumente zur Sorgeberechtigung u.ä.) des Kindes mit. Zum Schulbezirk der Schule gehören Eppen- dorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf. Zur Feststellung der Lernausgangslage bzw. Überprüfung der Schulfähigkeit des Kindes erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Freundliche Grüße B. Fülling, Schulleiterin Großwaltersdorfer Straße 6a · 09575 Eppendorf Tel.: 037293/89818 Fax.: 037293/89819 Mail: [email protected] Web: http://gs-eppendorf.de Sommerferienlager 2015 im Vogtland Für die Sommerferien 2015 bieten die AWO-Schullandheime in Netzschkau und Limbach / V. wieder verschiedene thematische Ferienlager und Sportferiencamps an. Schullandheim „Am Schäferstein“ Limbach/V. 26.07. – 01.08.2015 Schlaumeier & C. knacken die Rätselnuss 13.08. – 22.08.2015 Fashion-Dancecamp 13.08. – 22.08.2015 Kletter- & Outdoorabenteuer XXL Schullandheim „Schönsicht“ Netzschkau 09.08. – 15.08.2015 Unterwegs mit der Zeitmaschine 09.08. – 15.08.2015 eins – Energie in Sachsen Handballcamp 16.08. – 22.08.2015 Karateferiencamp im Vogtland 16.08. – 22.08.2015 Bad Brambacher Volleyballcamp 8 – 15 Jahre 8 – 14 Jahre 10 – 15 Jahre 199,00 EUR 249,00 EUR 249,00 EUR 6 – 12 Jahre 11 – 16 Jahre ab 6 Jahre 12 – 17 Jahre 189,00 EUR 224,00 EUR 214,00 EUR 199,00 EUR Teilnehmerpreis: inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, komplettem Aufenthaltsprogramm und Betreuung durch ausgebildete Jugendgruppenleiter Anmeldung und weitere Informationen: direkt im Schullandheim Limbach per Telefon 03765 – 30 55 69 (Mo. – Fr. in der Zeit von 8.30 – 15.00 Uhr) oder www.schullandheime-vogtland.de · [email protected] 30.04.2015 Hostorisches S. 14 Das Ende des 2. Weltkrieges in unserem Raum (I) In den letzten Kriegstagen wurden auch in unserer Gegend mehrmals Eisenbahnzüge von sowjetischen Tieffliegern angegriffen. Am 16. April 1945 erfolgte ein Angriff auf einen Güterzug der Kleinbahn in der Nähe der Parkettfabrik. Der Lokführer brachte den Zug zum Stehen und wollte die Lok verlassen und in Deckung gehen. Dabei wurden der Lokführer Fritz Benning aus Mittelsaida und der Heizer Paul Streubel aus Großwaltersdorf von den Maschinengewehrsalven tödlich getroffen. Frühjahr 1945 – verbissen arbeitet man an der Herstellung von Verteidigungsanlagen. Bunker, Gräben, Drahtverhau, Panzersperren und Minenfelder sollten das Vorrücken der sowjetischen Armee verhindern. Der sogenannte „Volkssturm“ wurde alarmiert. Er umfasste alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren, die noch nicht zur Wehrmacht eingezogen waren, d.h. Facharbeiter, Bauern, Lehrer, Angestellte, die wegen ihres Berufes vom Wehrdienst bis jetzt noch freigestellt waren. Die Ausbildung der Volkssturmmänner war völlig unzureichend, ihre Bewaffnung mit Ausnahme von Panzerfäusten ungenügend. Die Jugendlichen wurden schon seit Anfang des Jahres in wöchentlichen Lehrgängen durch Unteroffiziere der Wehrmacht am Gewehr und am leichten Maschinengewehr ausgebildet, z. B. im Gasthof „Flöha-Gückelsberg“. Für die älteren Männer Eppendorfs erfolgte eine Ausbildung an der Panzerfaust im „Unteren Gasthof“. Bei einer solchen Übung ging einmal eine Panzerfaust los und richtete im Saal erheblichen Schaden an. Im März hatten sich die älteren Eppendorfer Volkssturmmänner zu stellen und bekamen irgendeine militärische Uniform verpasst. Schulterstücke und Schulterklappen hatte man vorher entfernt. Die ernannten Führer in Offiziers- und Unteroffiziersrang waren an den Sternchen am Kragenspiegel zu erkennen. Die Eppendorfer Einheit bekam die Bezeichnung „1. Kompanie des VolkssturmBataillons 190“. Die Einheit wurde Mitte März zur weiteren Ausbildung nach Königsbrück verlegt. Emil Wünsche schrieb von dort am 23.03.1945 in einem „Feldpostbrief“ u.a.: „Wir haben hier viele Kranke. Schlimm sind die häufigen Alarme der schweren russischen Artillerie, so daß alle Baracken wackeln. Unsere Ausbildung ist kriegsmäßig. Aber wir haben wenig Waffen. Die drei englischen Maschinengewehre, die das Bataillon hat, kann immer nur eine Kompanie bekommen. Nebenbei wird geschanzt, und wir müssen auch Sperren bauen …“. Einige Eppendorfer Frauen benutzten die Gelegenheit, ihren Männern in Königsbrück einen kurzen Besuch abzustatten. Dann kam die Sowjetarmee immer näher. In Eppendorf hörte man schon ihren Geschützdonner. Ende März wurde das Eppendorfer Volkssturmbataillon ins Sudetenland nach Nordböhmen verlegt. Dort kamen die Männer zum Glück nicht mehr zum Einsatz. Nach der deutschen Kapitulation am 8. Mai wurden sie entlassen und konnten sich zu Fuß nach Hause begeben. Die Tschechen zeigten sich feindlich und nahmen den Volkssturmleuten noch weg, was sie für nützlich hielten. So wurde mein Vater seine maßgefertigten Stiefel los und musste in Fußlappen nach Hause laufen. Es war am 7. Mai 1945 gegen Mittag. Da hieß es: „Die Russen kommen! Sie sind schon in Oederan!“ Das war für alle ein Schreckensruf. Bald waren sie in Gahlenz und hatten dann die Ortsgrenze bei Wetzelds „Ziegelei“ erreicht. In einem Waldstück bei Gersberg sprengten deutsche Soldaten ihren Panzer und flüchteten zu Fuß in Richtung Westen. In Eppendorf hatte man schon Tage zuvor auf der Oederaner Straße oberhalb des Eingangs zum Neuen Friedhof eine S. 15 Historisches · Kultur „Panzersperre“ aus umgestürzten Pferdewagen mit Steinen, Erde, Beton usw. errichtet. Ein absoluter Irrsinn! Trotz Androhung der Todesstrafe versuchten Eppendorfer Bürger durch Hissen weißer Tücher ihre Häuser vor Beschuss zu retten. Die noch verbliebenen deutschen Soldaten setzten sich so schnell wie möglich über die Juchhöh in Richtung Westen ab. In russische Gefangenschaft wollte niemand geraten – lieber zu den Amerikanern. Der 7. Mai war ein sehr warmer, sonniger Frühlingstag. Es war gegen 14.30 Uhr, als die ersten Panzer die Oederaner Straße hereinrollten. Ein Panzer folgte dem anderen. Auf den „T 34“-Panzern saßen Soldaten der russischen Kampftruppen. Es waren Mongolen, die später durch Russen ersetzt wurden. Vereinzelt standen ein paar Einwohner am Straßenrand mit einem zögerlichen Winken. Dann kamen lange Züge großer Lastkraftwa- 30.04.2015 gen mit weiteren Soldaten der Sowjetarmee. Die Eppendorfer Einwohner verschlossen die Haustüren und Fenster. Trotzdem hat sich in der folgenden Nacht Schlimmes ereignet. Da noch Kriegszustand herrschte, nutzten das die Eroberer weitestgehend aus. Es kam zu zahlreichen Diebstählen und Massenvergewaltigungen mit teils tödlichem Ausgang. Sicher waren nur diejenigen, die sich in der Kirche oder im Pfarrhaus aufhielten. Wenn Pfarrer Schuffenhauer im Talar erschien, zogen sie sich zurück. Sie nannten ihn „Pope“ und wichen vor dem Kruzifix zurück. Man musste sich darüber wundern, bei jahrzehntelanger stalinistisch-atheistischer Erziehung. Am nächsten Tag erfuhren wir, dass sich über 20 Einwohner das Leben genommen hatten. Sie wurden mit dem Handwagen zur Leichenhalle gefahren, denn wenn man Pferde sehen ließ, wurden sie von den Russen sofort konfisziert. Der 8. Mai brachte endlich die Kunde von der Unterzeichnung der Kapitulation. Jetzt ruhten die Waffen und mit ihnen die Angst vor weiteren Opfern dieses furchtbaren Krieges. Die Besatzungstruppen unterlagen ab jetzt strengeren Gesetzen und durften nicht mehr tun, was am Tag zuvor noch möglich war. Trotz der heißen Tage im Mai begann mancher Schornstein zu rauchen. Einige Leute hatten plötzlich viel zu verbrennen – vielleicht braune Uniformen, Armbinden, Bücher und Fotos. Auch vergraben wurde manches. Sicher sind dabei in der Angst auch einige „unbescholtene“ Wertstücke wie alte Vereinsfahnen und -protokolle, Schützenutensilien und Fotos mit vernichtet worden. (Fortsetzung folgt) Manfred Wünsche Kultur in Eppendorf, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf 2015 Mai 2015 • 01.05. 2015, ab 10.00 Uhr Maifest mit Maibaumsetzen auf dem Sportplatz in Kleinhartmannsdorf • 10.05. 2015, 8.00 Uhr Wanderung Oederaner Wald ca. 14 km, Verpflegung aus dem Rucksack organisiert von der Wandergruppe Eppendorf, Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz • 12.05. 2015, 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf • 13. 05. – 17.05. 2015 Beobachtungsfahrt ins Eschefelder Teichgebiet (nur AG Naturschutz) • 30.05. 2015, 8.00 Uhr Vogelstimmenwanderung Treffpunkt: Lehrpfadtafel, organisiert von der AG Naturschutz • 31.05. 2015, 9.00 Uhr Hähnewettkrähen am Feuerwehrgerätehaus in Großwaltersdorf, organisiert vom KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V. Juni 2015 • 06.06. 2015 ab 10.00 Uhr 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Kleinhartmannsdorf auf dem Sportplatz in Kleinhartmannsdorf • 14.06. 2015, 7.00 Uhr Wanderung Sächsische Schweiz mit Einkehr, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz • 16.06. 2015, 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf Sanitätshaus Schabacher / Felber, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf Juli 2015 • 04.07. 2015, Beginn wird noch festgelegt Musikalische Wanderung auf dem CAN-Weg oder Liederweg organisiert von der Wandergruppe Eppendorf Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz • 13.07. 2015 Ausfahrt zur „Singenden Wirtin“ in der Gaststätte „Waldidyll“ bei Altenberg, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf • 19.07. 2015, 8.00 Uhr Wanderung Hormersdorfer Hochmoor mit Einkehr, organisiert von der Wandergruppe Eppendorf Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz Informationen S. 16 30.04.2015 Ausstellung „Eppendorf – Von der Besiedlung bis zur Gegenwart“ Über 675 Jahre Ortsgeschichte in Bildern und Dokumentationen Die Wiedereröffnung der nunmehr erweiterten Ausstellung erfolgt am Dienstag, dem 26. Mai 2015. Geöffnet haben wir für Sie von 13 bis 17 Uhr. Lassen Sie sich überraschen ! Sie finden uns in der „Alten Schule“, Borstendorfer Straße 2. Termine zum Besuch der Ausstellung außerhalb der regulären Öffnungszeiten z.B. anlässlich von Familienfeiern, Klassentreffen o.ä. können jederzeit vereinbart werden. Wir sind weiterhin an Fotomaterial, Dokumentationen und anderen Gegenständen aus Vergangen- heit und Gegenwart von Eppendorf zur Erweiterung der Ausstellung und Gestaltung neuer Themen interessiert. Diese nehmen wir gern entgegen. Rückgabe garantiert! Ansprechpartner und Anmeldungen bei: Frau Mehnert: 0174 - 593 602 3 oder 037293 - 706 73 Frau Weiss (GVE): 037293 - 781 33 Herzlich Willkommen – Ihr Team Ausstellung Oma- & Opa-Nachmittage in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ Großwaltersdorf Im Januar und März fanden die alljährlichen Oma- & Opa-Nachmittage in unserer Einrichtung statt. Den Anfang des bunten Reigens machten die „Füchse“, unsere Hortkinder, bereits im Januar. Bei Ihnen stand alles unter dem Motto „Winterzauber“. Während die Großeltern Kaffee und Kuchen genießen durften, untermauerten einige Kinder diese Zeit mit in- strumentaler Musik. Nach kurzer Stärkung ging es poetisch und musikalisch mit Liedern und Gedichten weiter. Der Höhepunkt des Tages war jedoch eine selbst von den Kindern und Erzieherinnen geschriebene Wintergeschichte. „Flockenzauber“ nannte sich die fantastische Geschichte. Nach einem großartigen Applaus durften die Großeltern ihre Enkelkinder mit nach Hause nehmen. Die jüngsten, unsere „Krümel“, eröffneten am 04. März 2015 das bunte Programm. Sie zeigten den Großeltern, was sie den ganzen Tag erleben. Alles stand unter dem Thema „Ein Tag im Kindergarten!“ Sie fuhren mit der Eisenbahn durch Großwaltersdorf. Dabei besuchten sie die Hühner, die kleine Meise im Vogelhäuschen und die Rutsche auf der Rollerbahn. Zum Schluss fuhren die Kinder mit den Schiffchen auf der Donau und verbeugten sich vor dem tollen Publikum. Am 13.03. begrüßten die „Mäuse“ ihre Großeltern mit ihrem „Omamaund Opapa-Lied“, bevor es zum Vesper ging. Das Thema des Tages lautete: „Rund um die Uhr – in jeglicher Form“. Die „Mäuse“ zeigten dabei, was sie schon alles über die Uhr, die Jahreszeiten und das Alter wussten. Sie sangen Lieder über jede Jahreszeit. Höhepunkt jedoch war ein afrikanisches Lied. Dazu trommelten die Jungs und die Mädchen der Gruppe und tanzten mit Tüchern dazu. Weiter ging es dann am 18.03., als die „Hummeln“ den Winter verabschiedeten. Zur Begrüßung stimmten sie mit unserem „Regenbogen-Lied“ Oma und Opa ein. Nach einer kurzen Stärkung ging das Programm mit einem kleinen Schauspiel von der kleinen Meise weiter. Auch an den Igel, der noch im Winterschlaf ist, wurde gedacht. Zum Schluss hüpften viele „kleine Schneeflocken“ durch unseren Mehrzweckraum und verabschiedeten ihr Publikum. Für die „Stifte“, unsere zukünftigen Schulanfänger, fand am 27.03. ihr letzter Oma- & Opa-Nachmittag als Kindergartenkind statt. An diesem Tag stand alles unter dem Motto: „Bald bin ich ein Schulkind“. Nach einem kleinen Schmaus läuteten die Kinder die Osterzeit ein. Sie sangen und tanzten ein Lied vom Osterhasen Franko und trugen ein Ostergedicht vor. Das Highlight jedoch war eine Inszenierung aus dem Buch „ Der Ernst des Lebens“. Dabei suchten die Kinder den „Ernst“ des Lebens im Alltag. Zum Schluss fanden sie heraus, dass mit dem Schulanfang für sie der „Ernst“ des Lebens, jedoch ein neuer, spannender Lebensabschnitt beginnen wird. Danach durften die Kinder mit ihren Großeltern nach Hause gehen. Nochmals möchten wir allen Eltern ein großes DANKESCHÖN für die zahlreichen, bunten und leckeren Kuchen aussprechen sowie den Großeltern einen herzlichen Dank für ihre kleine Spende. Team der KITA „Regenbogen“ Basteltipp von Inge Findeisen – Ein Umhängeherz zum Muttertag – Die etwas größeren Kinder können zum Muttertag ein Herz falten. An Material wird 1 rotes, etwas stärkeres Blatt mit 10 cm Seitenlänge oder etwas kleiner benötigt, außerdem Papierkleber sowie Wollfaden oder Ähnliches. Die Anleitung zum Herz-Basteln kann sich in der Bibliothek Eppendorf geholt werden. Viel Spaß beim Ausprobieren wünscht Ihre Inge Findeisen. S. 17 Notdienste · Informationen 30.04.2015 K a s s e n ä r z t l i c h e r N o t fa l l d i e n s t Vermittlung von dringenden ärztlichen Hausbesuchen im Dienstbereich: oder die bundeseinheitliche, kostenlose Nummer (ohne Vorwahl): Tel. 03741/457232 Tel. 116 117 Der Kassenärztliche Notfalldienst beginnt Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14.00 Uhr sowie Sonnabend, Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen 7.00 Uhr. Er endet jeweils am nächsten Tag 7.00 Uhr. Wochenenddienst Zahnärzte 01.05.2015 02. /03.05.2015 09. /10.05.2015 14.05.2015 15.05.2015 16. /17.05.2015 23.05.2015 24.05.2015 25.05.2015 30. /31.05.2015 im Mai 2015 Dr. Solveig Becker Karl-Liebknecht-Straße 1, 09575 Eppendorf, Tel: 037293 259 Dr. med. Christine Kindermann Freiberger Straße 15, 09569 Oederan, Tel: 037292 4220 Dipl.-Stom. Viola Kadner Enge Gasse 6, 09569 Oederan, Tel: 037292 60227 Dr. Silke Wirth und Dr. Rüdiger Wirth Querstraße 4, 09573 Augustusburg, Tel: 037291 38080 Dr. Silke Wirth und Dr. Rüdiger Wirth Querstraße 4, 09573 Augustusburg, Tel: 037291 38080 Dr. med. Jörg Pastrnek Straße der Einheit 7, 09569 Falkenau, Tel: 03726 4871 Dr. med. Heinz-Peter Krause August-Bebel-Straße 58, 09579 Borstendorf, Tel: 037294 7180 Dr. med. Matthias Moser Am Kurplatz 6, 09573 Augustusburg, 037291 6262 Dr. Barbara und Dipl.-Stom. Stefan Müller Zur Baumwolle 26, 09557 Flöha, Tel: 03726 72950 Dipl.-Stom. Petra Klemm Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha, Tel: 03726 6166 Bereitschaft A potheken 27.04. – 03.05.2015 Löwenapotheke Flöha 04.05. – 10.05.2015 Apotheke „Am Brühl“ Oederan 11.05. – 17.05.2015 Apotheke „Am Park“ Flöha 18.05. – 24.05.2015 Apotheke „An der Kuppe“ Gornau 25.05. – 31.05.2015 Lindenapotheke Zschopau Apotheke Niederwiesa 01.06. – 07.06.2015 Stadtapotheke Flöha Am 8. Mai ist Weltrotkreuztag Die Blutspende beim DRK führt den Grundgedanken des Rotkreuzgründers Henry Dunant fort Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte humanitäre Organisation der Welt. Der Weltrotkreuztag am 8. Mai erinnert an den Geburtstag von Henry Dunant, den Gründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Seit 1984 wird der „Weltrotkreuz- und Weltrothalbmondtag“ international an diesem Tag begangen. Auf Dunants Vorstellung von Humanität und der Idee, dass Menschen ihren Mitmenschen helfen, die in Not geraten sind – ungeachtet von Herkunft, Religion und Hautfarbe – beruht die Gründung des Roten Kreuzes. Getreu der Idee Dunants lebt die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung vom ehrenamtlichen Engagement der Freiwilligen Helfer. Innerhalb der Rotkreuzfamilie obliegt dem DRK-Blutspendewesen in der Bundesrepublik eine wichtige Funktion. Die uneigennützige Blutspende beim DRK ist humanitäres Handeln und ein Akt der sozialen Verantwortung. Eine Gelegenheit zur Blutspende besteht am Donnerstag, dem 28.05.2015, zwischen 14.30 und 19.00 Uhr in der Schule Eppendorf, Großwaltersdorfer Str. 6a. 30.04.2015 Informationen S. 18 S. 19 Informationen 30.04.2015 Der KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V. lädt anlässlich „90 Jahre Kleintierzucht“ in Großwaltersdorf zum Hähnewettkrähen am 31.05.2015 ein Anlässlich „90 Jahre Kleintierzucht“ in Großwaltersdorf führt am Sonntag, dem 31.05.2015, der KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V. ein Hähnewettkrähen durch. Es werden ca. 40 Hähne daran teilnehmen. Dabei erfolgt eine getrennte Wertung von Großen- und Zwerg-Hähnen. Beginn des Krähens ist 9.00 Uhr, Einsetzen ist bis 8.30 Uhr möglich. Stattfinden wird es am Feuerwehrgerätehaus der FF Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße (Einfahrt gegenüber Autohaus Käppler). Im Anschluss wird uns die Kindertagestätte „Regenbogen“ aus unserem Ort mit einer Darbietung erfreuen. Ebenfalls ist eine kleine Ausstellung über die Geschichte des Vereines vorgesehen. Für Ihr leibliches Wohl sorgen die Mitglieder des Vereins. Der KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V. SV Eppendorf – Fußballspiele im Monat Mai I.Mannschaft 01.05. Marbach/Sch. – SVE 10.05. SVE – Conradsdorf 16.05. Linda – SVE 31.05. SVE – Langenau 2 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr C-Junioren 10.05. Brand-Erbisdorf – C 30.05. C – Clausnitz D-Junioren 01.05. Dittmannsdorf – D 10.30 Uhr 13.00 Uhr 10.00 Uhr Vereinshaus zu vermieten Öffnungszeiten Sportlerheim Eppendorf Montag/DienstagRuhetag Mittwoch ab 17.30 Uhr Donnerstag ab 17.00 Uhr Freitag nach Absprache Sonnabend und Sonntag bei Spielbetrieb Familienfeiern aller Art Firmenfeiern Nutzung der Kegelbahn Die vielen und teilweise riesigen Fanganlagen auf den Routen unserer Zugvögel in Nordafrika sowie Südeuropa haben im Frühjahr wieder unzählige Opfer gefordert. Dabei ist der Vogelzug noch nicht beendet. Weder die Vernunft in den betreffenden Ländern noch Einsprüche von Naturschutzorganisationen brachten nennenswerte Verbesserungen. Die Vögel, die dem Fang und Abschuss entkommen sind, haben es in ihrer europäischen Heimat auch nicht immer leicht. Brutbäume, Büsche und ganze Waldstreifen wurden wegen Baumaßnahmen und aus anderen Gründen gefällt. Übertriebener Ordnungssinn an Teichen, in Wäldern und Grünanlagen hat viele Nist- und Ernährungsmöglichkeiten der Tiere beseitigt. Auch in Deutschland ist die Jagd auf verschiedene Vogelarten (bzw. deren Restbestände) längst nicht mehr zeitgemäß. Durch rechtzeitiges Gern bedienen wir Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeit. Telefon: Sportlerheim Eppendorf 037293 / 74869 oder 520 Frau A. Schaufuß, Albertplatz 1 037293 / 70409 „Wir freuen uns auf Ihren Besuch!“ Vorstand SV Eppendorf e.V. In der Natur entdeckt Der TSV 1875 Großwaltersdorf bietet den Vereinsraum (für bis zu 80 Personen) inkl. vorhandenem Küchen- und Thekeninventar sowie Sanitärbereich zur Vermietung für Festlichkeiten und Versammlungen an. Gebühren: Mietkosten Vereinsraum Endreinigung Ausleihgebühr Tischdecken 100,00 EUR 25,00 EUR 35,00 EUR Kontakt: Brigitte Bauer Telefon: 037293/79739 Stellvertreter: Wolfgang Thomas Telefon 0162 4014983 E-Mail: [email protected] Umdenken könnten wir uns Auswilderungsprogramme für fast ausgestorbene Arten sparen. Seit einigen Jahren läuft in den Alpen ein Aussetzungsversuch mit dem W a l d r a p p. Ein kleiner Restbestand dieser gänsegroßen Vögel lebt heute noch an steilen Felsküsten Marokkos. Einst gab es auch Brutvögel in Süddeutschland und Österreich. 1989 wurde der Waldrapp in der Türkei ausgerottet. (Sein Fleisch soll gut schmecken.) Der zur Gruppe der Ibisse gehörende Vogel trägt ein schwarzes Federkleid (Kopf unbefiedert) mit Metallglanz. Die Flügelspannweite (1,3 m) liegt etwas über der eines Mäusebussards. An Ufern und auf Feldern sucht der Waldrapp nach Insekten und Kleintieren, wobei Käfer und Heuschrecken beliebt sind. Verwandte Arten sind Löffler und Sichler. Matthias Vogel 30.04.2015 Informationen· Anzeigen S. 20 Natur erleben – Umwelt verändern Das „Drüsige Springkraut“ „Große Lößnitz“ schützen Heimat bewahren Viele von Ihnen kennen vielleicht das wunderschöne Tal mit seinen wechselnden Lichtungen an der „Großen Lößnitz“. Die „Große Lößnitz“ beginnt nach einem Zusammenfluss von den Bächen der „Weißbach“ und dem „Großwaltersdorfer Bach“ im Ortsteil von Großwaltersdorf. Ihr scheinbar besinnlicher Verlauf endet im Fluss der „Flöha“. Diesen Bachverlauf in den Auen und Lichtungen gilt es zu schützen. Warum? Jedem Wanderer zum „Bergmännel“ dürfte es nicht entgangen sein, dass sich in den vergangenen Jahren stark zunehmend an den Bachufern ein bis zu 2,5 m hohes mit lila Blüten besetztes Gewächs angesiedelt hat. Anzeigen NEU! AOK-Pflegekurs: „ANGEHÖRIGE PFLEGEN ANGEHÖRIGE“ Lassen Sie sich kostenlos beraten, individuell schulen oder kommen Sie in unseren Kurs. Viele kranke Menschen werden zu Hause gepflegt und erhalten Leistungen durch die Pflegeversicherung. Um eine fachgerechte Pflege durchführen zu können, bietet Ihnen die Pflegekasse bei der AOK PLUS einen Kurs für die richtige Pflege Ihrer Angehörigen an. Alle Interessierten können an diesem Kurs teilnehmen. Der Kurs wird über Ihre Krankenkasse finanziert. Kursdauer: 5. Mai 2015 bis 7. Juli 2015, jeweils dienstags von 16.30 bis 18.00 Uhr Ort: FBAB GmbH Brand-Erbisdorf, Berthelsdorfer Str. 6 in Brand-Erbisdorf Anmeldung und Information: Tel.: 037322/865-0 oder E-Mail: [email protected] Das Springkraut ist eine einjährige Pflanze und gehört zu den größten krautigen Pflanzen Europas. Die reife Fruchtkapsel springt bei Berührung auf und schleudert die Samen einige Meter weit weg. Eine Pflanze kann bis zu 2500 Samen pro Pflanze produzieren. Die meisten davon keimen bereits im nächsten Jahr, können aber einige Jahre im Boden überdauern. Somit bewirkt dieser Mechanismus eine weitere flächige Besiedlung von Uferböschungen. Das Springkraut verträgt Überflutungen sehr gut, ist aber empfindlich gegen Trockenheit. Außerdem produzieren die zu den invasivsten Arten Europas gehörenden Pflanzen sehr viel Nektar in kurzer Zeit, wodurch Bestäuber sie bevorzugt aufsuchen und damit einheimische Pflanzenarten vernachlässigt werden. Als aktive Mitglieder der NABU (Naturschutzbund) der Sektion Freiberg rufen wir: Ronald Reuther – OT Großwaltersdorf und Matthias Vogel – Eppendorf unterstützt von Herrn Jörg Semmig, DVL-Landesverband Sachsen auf, unsere Umweltaktion zum Schutz der „Großen Lößnitz“ mit zu fördern und aktiv zu begleiten. Was können wir tun? Einzelpflanzen können durch die geringen Wurzeln gut entfernt werden, allerdings ist eine Neubesiedlung entlang der Wasserläufe sehr wahrscheinlich. Besonders sinnvoll sind dabei koordinierte Bekämpfungsstrategien, den gesamten Flusslauf mit einzubeziehen, um eine Wiederbesiedlung einzuschränken. In den 2 – 3 Folgejahren ist eine Ansiedlung an den Zuflüssen zur „Großen Lößnitz“ zu kontrollieren, eine Anschwemmung und die zunehmende Ausbreitung auf angrenzende Waldgebiete zu verhindern. Helfen Sie uns und schützen Sie Ihre Heimat !!! 1. Aktionstag Samstag, 06.06.2015 Treff: 8.00 Uhr 2. Aktionstag Samstag, 13.06.2015 Treff: 8.00 Uhr Ort: an der Lehrpfadtafel am Ende der Karl-Liebknecht-Straße in Eppendorf (Sa.) Kontakt: c/o Tel. 0152-33811622 S. 21 Anzeigen 30.04.2015 10 % Rabatt auf alle Great Lenghs Haarverlängerungen, Verdichtungen und Extensions bei Abgabe dieser Anzeige AU SS EHE N Aktionszeitraum: Mai & Juni 2015 NZ GA LIC R Ü T NA L OO C H SIE WOLLEN SICH VERÄNDERN? DEN AKTUELLEN TREND TRAGEN? Dann dürfen Sie sich ab Mai auf unsere neue Stylistin Romy in Eppendorf und Oederan freuen. 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