05/2015 - Gemeinde Eppendorf

Mai
2015
Partnerstadt
Jahrgang 25, Nr. 05
Lohmar
erscheint am 30. April 2015
Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf
Wanderlied im Mai
Vögel singen, Blumen blühen,
grün ist wieder Wald und Feld.
O so laßt uns ziehn und wandern
durch die weite grüne Welt!
Nun so laßt uns ziehn und wandern
durch den neuen Sonnenschein
durch die lichten Aun und Felder,
durch die dunkelgrünen Wälder
in die schöne Welt hinein.
Hoffmann von Fallersleben
Impressum:
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Eppendorf
Bürgermeister Helmut Schulze
Tel. 037293/780, Fax 037293/78150
www.gemeinde-eppendorf.de
Verantwortlich für den Inhalt:
die Redaktion
Verantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck:
Design & Druck C. G. Roßberg,
Inh. Ch. Frohburg e.K., Frankenberg/Sa.
Telefon: 037206 / 3310, Fax 037206/2093
Redaktionsschluss
für die Juni-Ausgabe
ist Montag, der
11.05.2015, 18.00 Uhr
Bekanntmachungen S. 2
30.04.2015
D e r B ü rg e r m e i s t e r
Die 7. Sitzung des Gemeinderats fand planmäßig am 31. März in der »Heiner-MüllerSchule« Eppendorf statt.
Haushaltsplanung 2015
Wie in den vergangenen Jahren informierte
der Gemeindekämmerer, Herr Ender, darüber, dass keine fristgemäßen Einwendungen
von Einwohnern und Abgabepflichtigen
zur Haushaltssatzung 2015 eingegangen
seien. Somit mussten darüber keine Beschlüsse gefasst werden. Der vorliegende
Plan wurde im Hauptausschuss vorberaten. Die Ortschaftsräte Großwaltersdorf
und Kleinhartmannsdorf wurden über die
ortschaftsbezogenen Ansätze informiert.
Der vorliegende Planentwurf erfüllt die
Anforderungen an die Gesetzmäßigkeit.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig
die Haushaltssatzung 2015 einschließlich
Haushaltsplan samt Anlagen der Gemeinde
Eppendorf. Nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltes wird dieser öffentlich bekannt gemacht.
Steuerhebesätze angepasst
Der Hauptausschuss des Gemeinderats hatte bereits in seiner 3. Sitzung am 15. Januar
über die Anpassung der Realsteuerhebesätze beraten und empfiehlt die Hebesätze der
Grundsteuer A und B ab dem Haushaltsjahr
2016 an die Nivellierungssätze anzupassen.
Auf Empfehlung des Hauptausschusses
wurde dem Gemeinderat der Erlass einer
Hebesatzsatzung mit einer Festsetzung der
Grundsteuer A auf 300 vom Hundert und
der Grundsteuer B auf 405 vom Hundert
festgelegt. Der Gewerbesteuerhebesatz
bleibt unverändert bei 380 vom Hundert.
Die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für das kommende Jahr wurde vom Gemeinderat verabschiedet.
Satzungsänderung
Für die drei bestehenden Bestattungshallen
in der Gemeinde Eppendorf gibt es eine Satzung für die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung. Unserer Rechtsaufsichtsbehörde
war aufgefallen, dass die Satzung einen Widerspruch enthält dahingehend, dass die Gebührenschuld für die Nutzung der Einrichtung nicht bei Antragstellung, sondern erst
mit der Nutzung dieser Einrichtung entsteht.
Dieser Fehler wurde durch eine 1. Satzung
zur Änderung der bestehenden Nutzungssatzung geheilt. Eine Gebührenänderung
hat die Satzung nicht zur Folge.
berichtet
Gehölzschutzsatzung aufgehoben: Der
Gemeinderat hatte in der letzten Legislaturperiode bereits am 13. Mai 2014 festgelegt,
die Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Eppendorf aufzuheben. Der neue Gemeinderat
verwies die neue Beratung zum Erlass einer
Aufhebungssatzung zuständigkeitshalber
am 8. Juli 2014 noch einmal an den Hauptausschuss, der darüber in seiner Sitzung am
3. März 2015 beriet. Von diesem Gremium
wurde empfohlen, die Satzung aufzuheben und gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde und den Umweltschutzbeauftragten der Gemeinde zu prüfen, ob
eine künftige Unterschutzstellung von
Landschaftsbestandteilen in der Gemeinde
Eppendorf möglich und sinnvoll sei. Nach
der umfangreichen Vorberatung wurden in
der Sitzung keine weiteren Fragen oder Anträge zu der Beschlussempfehlung gestellt.
Der Gemeinderat erlässt eine Satzung zur
Aufhebung der Gehölzschutzsatzung auf
dem Gebiet der Gemeinde Eppendorf einstimmig.
Verteilung des amtlichen Mitteilungsblattes
Dem Gemeinderat war vom Gemeindekämmerer der Vorschlag vorgelegt worden, ab
dem Jahr 2016 die Verteilung des Mitteilungsblattes der Gemeinde Eppendorf als
Postwurfsendung an alle Haushalte kostenlos durchzuführen und die erforderlichen
Aufwendungen im Haushalt zu veranschlagen. Gemeinderat Daniel Bumberger stellte
den Antrag, die Beschlussfassung über die
Verteilung des amtlichen Mitteilungsblattes
zu vertagen. Der Gemeinderat solle über die
zu erwartenden Kosten informiert werden.
Zu diesem Antrag stellte der Bürgermeister
das Einvernehmen des Gemeinderats fest.
Damit erfolgt keine Beschlussfassung zur
eingereichten Vorlage.
Gemeindewahlausschuss
Für die am 7. Juni 2015 stattfindende Wahl
des Bürgermeisters und einen evtl. zweiten Wahlgang am 21. Juni 2015 war ein
Gemeindewahlausschuss zu wählen. Die
Aufgaben des Gemeindewahlausschusses
liegen vor allem in der Vorabprüfung der
eingereichten Wahlvorschläge und deren
Zulassung sowie der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahlen. Der
Gemeinderat wählt den Gemeindewahlausschuss für die am 7. Juni 2015 stattfindende
Bürgermeisterwahl in folgender Besetzung:
Vorsitzender: Stephan Bauer, Stellvertreter
des Vorsitzenden: Toralf Ender, 1. Beisitzer:
Dieter Rehwagen, 1. Stellvertreterin des 1.
Beisitzers: Christine Urbanke, 2. Beisitzer:
Eberhard Loose, Stellvertreter des 2. Beisitzers: Jochen Uhlmann. Dieser Wahlausschuss ist gleichzeitig für den evtl. notwendig werdenden 2. Wahlgang zuständig.
Schülerbeförderungskosten
Der Bürgermeister berichtet den Gemeinderäten, dass für das Schuljahr 2015/16 für
die neuen 5. Klassen 76 Schüler angemeldet wurden. Im Vorjahr waren es bereits
70 Anmeldungen für das jetzt laufende 5.
Schuljahr. Das Jahr davor waren es nur 55.
Damit können wieder drei Klassen in der
Jahrgangsstufe gebildet werden. Gemeinderat Axel Röthling hatte zur Gemeinderatssitzung am 3. März 2015 den Antrag gestellt,
über die freiwillige Übernahme notwendiger Kosten für die Schülerbeförderung
durch die Gemeinde rechtzeitig zu beschließen und den Eltern vor der eigentlichen
Schulanmeldung diesen Beschluss zu vermitteln. Da die Schulanmeldungen für das
Jahr 2015/16 bereits erfolgt sind, und die
Anmeldefrist zum 6. März endete, wurde
folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat Eppendorf befürwortet grundsätzlich
die Fortsetzung der Unterstützung der Eltern bei der Übernahme des Elternanteils
der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung. Er vertagt die Entscheidung über
den Antrag von Gemeinderat Axel Röthling
auf die Haushaltsberatung 2016 und verweist die Beratung an den Hauptausschuss
frühestens im III. Quartal 2015.
Umnutzung der »Alten Schule«
Die Gemeinde hat vor, gemeinsam mit der
Stadtbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Oederan mbH für das Vorhaben Einbau von Eigentumswohnungen in der »Alten Schule« in Eppendorf zu werben. Für
die dafür erforderliche Genehmigungsplanung beschließt der Gemeinderat die Vergabe der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Dittrich und Kretzer in Oederan. Die
dafür erforderlichen Mittel wurden in die
Haushaltsplanung 2015 aufgenommen.
Jugend bewegt Kommune
Die Gemeinde Eppendorf gehört ab 2015
zu den Kommunen im Programm Jugend
bewegt Kommune der Deutschen Kinderund Jugendstiftung. Organisationen und
Vereine der Gemeinde Eppendorf, die mit
S. 3
Bekanntmachungen
30.04.2015
Jugendlichen arbeiten, sind aufgerufen, in
einer Steuerungsgruppe mitzuarbeiten. In
diesem Gremium sollen gemeinsam Projekte
entwickelt werden und entschieden werden,
was mit den zu erwartenden Zuschüssen und
Eigenmitteln der Gemeinde unternommen
werden kann, um trotz des demographischen
Wandels in Eppendorf attraktive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu
schaffen und zu erhalten. Interessierte Bürger, besonders Jugendliche, sind aufgerufen,
freiwillig in dieser Projektgruppe mitzuarbeiten. Interessenten melden sich bitte beim
Gemeindekämmerer, Herrn Ender.
Eppendorf langsam auf das 25. Jubiläum der
kommunalen Partnerschaft Lohmar und auf
das 15. Jubiläum der kommunalen Partnerschaft mit den französischen Städten Frouard
und Pompey vor, die am 26. September 2015
in Eppendorf mit einer Festveranstaltung begangen werden sollen.
Keine neue Steuer
Der Verfasser dankt allen aufmerksamen
Lesern des »Eppendorfer Anzeigers« vom
April, die auf dieser Seite bis zum letzten
Abschnitt gekommen sind. Besonders hat
er sich über die Anrufe von Bartträgern und
ehemaligen Bartträgern gefreut, die ihre
Freude zur Erfindung einer neuen Steuer
zum Ausdruck gebracht haben. Leider muss
hier mitgeteilt werden, dass es sich nur um
einen Scherz handelte. Das Barttragen bleibt
auch in der Gemeinde Eppendorf künftig
steuerfrei.
Neue Aufsteller
Der Bürgermeister weist die Gemeinderäte
darauf hin, dass an den Ortseingängen die
Aufsteller zur Begrüßung von Gästen, die
auf unsere Partnergemeinden hinweisen,
aufgearbeitet wurden und erneuert wieder
aufgestellt worden sind. Damit bereitet sich
Helmut Schulze, Bürgermeister
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der 20. KW
(11.05.2015 bis 15.05.2015)
Hiermit werden die geänderten Öffnungszeiten bekanntgemacht:
Montag 11.05.2015
09.00 Uhr bis 12.00Uhr
Dienstag 12.05.2015
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 13.05.2015
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag14.05.2015 Feiertag
Freitag 15.05.2015geschlossen
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Information zu
Straßenbauarbeiten
Im Bereich der Freiberger Straße 50 – 58
werden ab dem 04.05.2015 bis voraussichtlich 23.05.2015 Straßenbauarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die Zufahrt für die Anlieger wird in
Abstimmung mit der Baufirma gewährleistet.
Ausführende Firma ist die Baugesellschaft
mbH Straubelt aus Niederwiesa.
Schlösser, Bauamt
36. Erzgebirgs-Rundfahrt am 10. Mai 2015
Die Erzgebirgs-Rundfahrt führt am 10. Mai
2015 zum 36. Mal quer durch unsere Region. Ausrichter der Veranstaltung ist wie
im vergangenen Jahr der Chemnitzer Polizeisportverein e.V. An diesem Tag wird
es zu Verkehrseinschränkungen kommen.
Die Radfahrer werden ca. 10.15 Uhr unser
Gemeindegebiet aus Richtung Borstendorf
erreichen. Die Route führt weiter über den
Albertplatz nach Großwaltersdorf. Am Trakehnerhof ist ca. 10.20 Uhr die 1. Sprintwertung.
Ein Händedruck voll Freundlichkeit,
dem Nächsten Rat und etwas Zeit,
ein gutes Wort, ein froher Blick
bringt stets aufs neu dir Lebensglück.
Danach verlassen die Radfahrer unser Gemeindegebiet in Richtung Mittelsaida. Durch
Presse, Funk und Plakatierung wird ebenfalls
auf diese Veranstaltung hingewiesen.
Schlösser, Bauamt
Spruch des Monats
Oskar Stock
B e g i n n d e s a m t l i c h e n Te i l s
30.04.2015
Bekanntmachungen S. 4
Anlage 23 (zu § 28 Abs. 1 und 2 KomWO)
Gemeinde/Stadt
Landkreis
Mittelsachsen
Eppendorf
Zutreffendes bitte ankreuzen
Datum
Am Sonntag, dem
1.
1)
Wahlbekanntmachung
07.06.2015
X
und / oder ausfüllen.
findet/finden gleichzeitig die
in der Gemeinde/Stadt
Wahl des Bürgermeisters
1)
Wahl des Oberbürgermeisters
Eppendorf
1)
Wahl des Landrats
Mittelsachsen
im Landkreis
statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Datum
Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges ist Sonntag, der
21.06.2015
Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
2)
Die Gemeinde/Stadt bildet einen Wahlbezirk, der Wahlraum ist in:
3)
Die Gemeinde/Stadt ist in folgende 5
(Anzahl)
Nr. des
Wahlbezirks
Abgrenzung des Wahlbezirks
Wahlbezirke eingeteilt:
Lage des Wahlraums
barrierefrei
130 Gemeinde Eppendorf
Kindertagesstätte"Pfiffikus"
Leubsdorfer Straße 1 b
ja
131 Gemeinde Eppendorf
Heiner-Müller-Schule
Eppendorf,
Großwaltersdofer Str. 6 a
132 Gemeinde Eppendorf
OT Kleinhartmannsdorf
ehem. Kindergarten
Kleinhartmannsdorf
Dorfstraße 39
OT Kleinhartmannsdorf
133 Gemeinde Eppendorf
OT Großwaltersdorf
Sport- und Vereinshaus
Großwaltersdorf,
Mittelsaidaer Straße 12
OT Großwaltersdorf
Rathaus Eppendorf
Großwaltersdorfer Straße 8
(Briefwahllokal)
908 Gemeinde Eppendorf
4)
ja
(Anzahl)
Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected]
14/022/0242/01
(Blatt 1)
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(14040)
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5)
Die Gemeinde/Stadt ist in
allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
6)
Datum
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
7)
wählen kann.
Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten am Wahltag
Uhrzeit
um 16.00
09575 Eppendorf
zusammen.
(Sitzungsraum)
im Rathaus Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, Zimmer12,
S. 5
30.04.2015
Bekanntmachungen
3.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des
Bürgermeisters/Oberbürgermeisters von hellblauer
Farbe; beim 2. Wahlgang: hellgrün
hellgelber
Landrats von
Farbe; beim 2. Wahlgang: weiß
Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
4.
4.1
8)
Der Stimmzettel enthält für die
Oberbürgermeisterwahl
Landratswahl
Bürgermeisterwahl
die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber der
zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
4.2
9)
Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl
Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl
1. den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers
des zugelassenen Wahlvorschlags,
2. eine freie Zeile.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel dem im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere
wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 SächsGemO/§ 45 SächsLKrO) durch
eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet.
4.3
5.
10)
Der Stimmzettel enthält für die Bürgermeisterwahl
Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl
eine freie Zeile.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er eine wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 SächsGemO/§ 45 SächsLKrO) auf dem Stimmzettel durch eindeutige
Benennung als gewählt kennzeichnet.
Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen,
in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Idenditätsausweis
oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einer
etwaigen Neuwahl abgegeben werden.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der
Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
6.
Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der
Gemeinde/Stadt oder durch Briefwahl wählen.
7.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel
(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde/
Stadt übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch
bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl und den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected]
14/022/0242/01
(Blatt 2)
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Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen.
8.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
eines anderen erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(§ 107a Abs. 1 und 3 StGB)
9.
Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung
des Wahlgeschäfts möglich ist.
Ort, Datum
Unterschrift
Eppendorf, den 30.04.2015
1) Zutreffendes ankreuzen.
2) Für Gemeinden, die nur einen Wahlkreis bilden.
3) Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind.
4) Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 4 KomWO barrierefrei zugänliche Wahlräume angeben.
5) Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.
6) Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.
7) Gem. § 28 Abs. 1 KomWO kann anstelle der Aufzählung der Wahlbezirke auf die
Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen werden.
8) Sofern mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind.
9) Sofern ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist.
10) Sofern kein Wahlvorschlag zugelassen worden ist.
Bekanntmachungen S. 6
30.04.2015
Zutreffendes bitte ankreuzen
X
und / oder ausfüllen.
Öffentliche Bekanntmachung
.
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
von Wahlscheinen für die Wahl
zum Bürgermeister
zum Oberbürgermeister
Datum
zum Landrat
Gemeinde/Stadt
am Sonntag, dem 07.06.2015
in
Eppendorf
.
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde
Eppendorf
(20. Tag v. d. Wahl)
wird in der Zeit
vom
18.05.2015
(16. Tag v. d. Wahl)
bis 22.05.2015
- während der allgemeinen Öffnungszeiten -
Montag
von 09.00
bis 12.00
und von
bis
Uhr
Dienstag
von 09.00
bis 12.00
und von 13.00
bis 16.00
Uhr
Mittwoch
von 09.00
bis 12.00
und von
bis
Uhr
Donnerstag
von 09.00
bis 12.00
und von 13.00
bis 18.00
Uhr
Freitag
von 09.00
bis 12.00
und von
bis
Uhr
(Ort der Einsichtnahme)
- Urheberrechtlich geschützt -
Rathaus Eppendorf, Einwohnermeldeamt ,Zimmer 1, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch
auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen
glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im
Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb
der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von
Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit
der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck
verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der
Gemeinde bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis
benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.
Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected]
14/022/0216/01
(Blatt 1)
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2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
(16. Tag v. d. Wahl)
Einsichtnahme, spätestens am
22.05.2015
bis
.
12.00 Uhr, bei der Gemeinde
(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Rathaus Eppendorf, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf
einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen.
(21. Tag v. d. Wahl)
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2015
eine Wahlbenachrichtigung.
Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt.
S. 7
Bekanntmachungen
30.04.2015
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt
werden kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der
. Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des
Wählerverzeichnisses zu beantragen.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden
ist oder
c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
Für den etwaigen zweiten Wahlgang ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für den etwaigen zweiten Wahlgang
gestellt werden.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis (2. Tag v. d. Wahl)
05.06.2015
eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
, 16.00 Uhr,
(2. Tag v. d. Neuwahl)
und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum
19.06.2015
(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
.
, 16.00 Uhr, bei der Gemeinde
Gemeindeverwaltung Eppendorf, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf
mündlich oder schriftlich beantragt werden. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein
Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Die
Schriftform wird auch durch Telefax gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
- Urheberrechtlich geschützt -
Der Antrag kann auch gestellt werden:
per E-Mail.
Durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten
Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde/Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2
angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag der
Neuwahl, 15.00 Uhr, stellen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann
ihm bis zum Sonnabend vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bestell-Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: [email protected]
14/022/0216/01
(Blatt 2)
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6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- (je) einen amtlichen Stimmzettel,
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der
Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind
und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die
Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem
Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die
Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag der Neuwahl bis 18 Uhr eingehen. Wahlbriefe werden im
Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den
Wähler befördert. Sie können auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen
übersandt wird, zu entnehmen.
Ort, Datum
Eppendorf, den 30.04.2015
Unterschrift
Bekanntmachungen S. 8
30.04.2015
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer
– Hebesatzsatzung – vom 31. März 2015
Auf Grund des § 25 Grundsteuergesetz
(GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S.
965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2794) geändert worden ist, des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002
(BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014
(BGBl. I S. 2417) geändert worden ist und
des §7 Absatz 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. August 2004
(SächsGVBl. Jg. 2004 S. 418, Jg. 2005 S.
306), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S.
822, 840) geändert worden ist i.V.m. § 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S.
146), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2.
April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf in seiner Sitzung am 31.
März 2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Die Gemeinde Eppendorf erhebt von dem
in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine
Grundsteuer nach den Vorschriften des
Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbe-
steuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 vom
Hundert
b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 405 vom
Hundert der Steuermessbeträge.
2. für die Gewerbesteuer auf 380 vom Hudert
der Steuermessbeträge.
§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der
Gemeinde Eppendorf über die Erhebung
von Realsteuern (Realsteuersatzung) vom
27.10.2011 außer Kraft.
Eppendorf, 31. März 2015
Helmut Schulze, Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande-
gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.der Bürgermeister dem Beschluss nach
§ 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist
a)
die Rechtsaufsichtsbehörde den Be schluss beanstandet hat oder
b)die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemein-
de unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4
geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei
der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen
worden ist.
Eppendorf, 31. März 2015
Helmut Schulze, Bürgermeister
Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes
auf dem Gebiet der Gemeinde Eppendorf – Gehölzschutzsatzung – vom 31. März 2015
Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
März 2014, geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014
(SächsGVBl. S. 234, 237) sowie § 19 Abs. 1 Satz 1 und § 48 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im
Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG)
vom 6. Juni 2013 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April
2014 (SächsGVBl. S. 234, 235) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Eppendorf in seiner Sitzung am 31. März 2015 beschlossen, folgende
Satzung zu erlassen:
§ 1 Gegenstand der Satzung: Die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Eppendorf (Gehölzschutzsatzung) vom 13.03.2007 tritt außer Kraft.
§ 2 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Eppendorf, 31. März 2015
Helmut Schulze, Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4
der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4.vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Ver letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen. Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden,
wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen
für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Eppendorf, 31. März 2015
Helmut Schulze, Bürgermeister
S. 9
Bekanntmachungen · Informationen
30.04.2015
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Bestattungshallen der Gemeinde Eppendorf vom 31. März 2015
Aufgrund der §§ 4 und 14 der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
2014 (SächsBVBl. S. 146), geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014
(SächsGVBl. S. 234, 237) und §§ 2 und 9 ff.
des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S.
418; 2005: S. 306), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November
2013 (SächsGVBl. S. 822, 840) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf in seiner
Sitzung am 31. März 2015 beschlossen, die
Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Bestattungshallen der
Gemeinde Eppendorf vom 16. April 2013
wie folgt zu ändern:
Artikel 1
Änderungsbestimmung
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme einer Bestattungshalle der Gemeinde
Eppendorf.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eppendorf,
31. März 2015
Helmut Schulze,
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder
fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach
§ 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist
a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
schluss beanstandet hat oder
b)die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemein de unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4
geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei
der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen
worden ist.
Eppendorf,
31. März 2015
Helmut Schulze,
Bürgermeister
E nd e d e s a m t l i c h e n Te i l s
Information zu Steuern und Abgaben
Grundsteuer
• Grundsteuerbescheide werden nur bei
Veränderungen erneuert, z.B. bei Eigentumswechsel, bei Neubewertung durch
das Finanzamt und bei Hebesatzveränderung.
• Die Fälligkeiten sind am 15.02., 15.05.,
15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.
• Für Jahreszahler bleibt der 01.07. des
Jahres.
Gewerbesteuer
• Gewerbesteuerbescheide für die Gewerbesteuervorauszahlung gelten solange,
bis eine Veränderung eintritt.
• Die Fälligkeiten sind am 15.02., 15.05.,
15.08. und 15.11. eines jeden Jahres.
• Bei der Gewerbesteuerveranlagung steht
der Zahlungstermin auf Ihrem Bescheid.
Hundesteuer
• Für die Hundesteuer erhalten Sie jedes
Jahr einen Steuerbescheid.
• Die zugeteilte Hundesteuermarke gilt als
Dauermarke.
• Die Fälligkeit ist am 15.02. des Jahres.
Festsetzung der Pacht
• Für die Festsetzung der Pacht erhalten
Sie jährlich eine Mitteilung.
• Die Fälligkeiten sind am 15.05. jeden
Jahres und in einzelnen Fällen auch am
15.11. jeden Jahres.
• Die Fälligkeit für Landpachtverträge ist
am 30.09. jeden Jahres. Zur Vereinfachung der Zahlung und zur Vermeidung
eines Zahlungsverzuges empfehlen wir
Ihnen die Möglichkeit des Bankeinzuges. Für Rückfragen stehen Ihnen die
Mitarbeiter der Kämmerei gern zur Verfügung.
Ihre Gemeindekämmerei
Mitteilung der Kindertagesstätte „Regenbogen“ Großwaltersdorf
Schließzeiten Monat Mai 2015
Die Kindertagesstätte „Regenbogen“ bleibt am Freitag, dem
15.05.2015 geschlossen. Ebenso bleibt die Kindertagesstätte in
der Zeit vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 geschlossen.
Die Schließung wird zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal
bekannt gemacht.
Anette Herold
Leiterin Kindertagesstätte
30.04.2015
Geburtstage · Kultur S. 10
Gratulation für ältere Bürger ab dem 75. Lebensjahr
für den Monat Mai 2015
in Eppendorf
Herrn Kunz, Rolf
Frau Schmidt, Brigitte
Herrn Syska, Günter
Frau Fröhlich, Hildegard
Frau Straube, Johanna
Herrn Stiebinger, Günter
Frau Lange, Marianne
Herrn Streubel, Helmut
Frau Wagner, Eva
Herrn Bruchmann, Linus
Herrn Reichel, Karl
Frau Thiele, Brigitte
Frau Zickmantel, Marianne
Frau Kuhn, Christa
Frau Weiskopf, Renate
Frau Seyfert, Christel
Frau Börner, Siegrid
Frau Oehme, Rosemarie
Frau Göthel, Margitta
Herrn Morgenstern, Rolf
Frau Walther, Christa
Frau Ertl, Erika
Frau Nagy, Brigitte
Frau Meyer, Brigitte
Frau Neubert, Ingetraud
Frau Kleinlein, Helga
Herrn Sandig, Horst
am 02.05.zum 82. Geburtstag
am 02.05. z um 80. Geburtstag
am 03.05.zum 80. Geburtstag
am 04.05.zum 80. Geburtstag
am 05.05.zum 77. Geburtstag
am 06.05.zum 79. Geburtstag
am 06.05.zum 94. Geburtstag
am 06.05.zum 93. Geburtstag
am 07.05.zum 80. Geburtstag
am 08.05.zum 83. Geburtstag
am 08.05.zum 83. Geburtstag
am 08.05.zum 77. Geburtstag
am 11.05.zum 83. Geburtstag
am 11.05.zum 77. Geburtstag
am 12.05.zum 78. Geburtstag
am 13.05.zum 76. Geburtstag
am 14.05.zum 77. Geburtstag
am 17.05.zum 83. Geburtstag
am 17.05.zum 77. Geburtstag
am 19.05.zum 88. Geburtstag
am 22.05.zum 82. Geburtstag
am 22.05.zum 78. Geburtstag
am 22.05.zum 75. Geburtstag
am 23.05.zum 80. Geburtstag
am 23.05.zum 82. Geburtstag
am 23.05.zum 77. Geburtstag
am 24.05.zum 82. Geburtstag
SPIELPLAN
Herrn Franke, Karl
Frau Oehme, Gertrud
Frau Wagner, Irene
Herrn Dr. Spielhaus, Günter
Frau Sandig, Hannelore
Herrn Schmidt, Helmut
Frau Wagner, Stephanie
Alten- und Pflegeheim „ Zum Pfarrberg“ Eppendorf
Frau Postrach, Erika
am 08.05.zum 87. Geburtstag
Herrn Kirchner, Horst
am 10.05.zum 82. Geburtstag
Frau Eppendorfer, Martha am 20.05. zum 99. Geburtstag
Frau Gießmann, Liesbeth am 31.05. zum 96. Geburtstag
in Kleinhartmannsdorf
Herrn Hengst, Christian am 06.05. zum 79. Geburtstag
Herrn Dr. Schuldt, Hans-Joachimam 10.05.zum 77. Geburtstag
Frau Barth, Hanna am 11.05. zum 79. Geburtstag
Frau Baumann, Ingeburg am 23.05.zum 88. Geburtstag
in Großwaltersdorf
Herrn Matthes, Klaus Herrn Unger, Manfred Herrn Hähner, Gotthard Herrn Trinks, Hartmut Frau Drechsler, Gerda Herrn Richter, Gerhard So. 10.05.2015 – 16 Uhr (Muttertag)
Fr. 15.05.2015 – 19 Uhr
Sa. 16.05.2015 – 19 Uhr (Zum letzten mal)
Fr. 22.05.2015 – 19 Uhr
am 06.05. zum 78. Geburtstag
am 06.05. zum 79. Geburtstag
am 10.05. zum 81. Geburtstag
am 13.05. zum 79. Geburtstag
am 23.05. zum 76. Geburtstag
am 31.05.zum 77. Geburtstag
Allen Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche übermitteln
Bürgermeister Helmut Schulze und die Ortsvorsteher
Marcel Möckel und Andreas Strelow.
Mai 2015
Fr. 01.05.2015 – 19 Uhr
Sa. 02.05.2015 – 19 Uhr
am 25.05.zum 80. Geburtstag
am 25.05.zum 82. Geburtstag
am 25.05.zum 82. Geburtstag
am 26.05.zum 80. Geburtstag
am 30.05.zum 81. Geburtstag
am 30.05.zum 77. Geburtstag
am 31.05.zum 79. Geburtstag
Die Nachbarn
Die Nachbarn
Das Geheimnis des Fahrradhändlers
Es kam einmal ein Mann zu einer Frau
Es kam einmal ein Mann zu einer Frau
Sa. 23.05.2015 – 19 Uhr
So. 24.05.2015 – 19 Uhr
Mo.25.05.2015 – 19 Uhr
Gut gegen Nordwind
Gut gegen Nordwind
Alle sieben Wellen
Alle sieben Wellen
Tel. 037291 - 69254 • [email protected]
www.schlosstheater-augustusburg.de
S. 11 Informationen
30.04.2015
Gottesdienstzeiten
Katholische Kirche „St. Theresia“ Flöha – Monat Mai 2015
5. Sonntag der Osterzeit
Samstag,
02.05.
16.30 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag, 03.05. 09.00 Uhr
10.30 Uhr Mittwoch, 06.05. 09.00 Uhr
Donnerstag, 07.05.
09.00 Uhr 6. Sonntag der Osterzeit
Samstag,
09.05.
16.30 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag,
10.05.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Hochfest Christi Himmelfahrt
Mittwoch, 13.05.
18.00 Uhr Donnerstag, 14.05.
08.30 Uhr
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Flöha
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Flöha
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Oederan
Familiengottesdienst in Flöha
Vorabendgottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Flöha anschl.
Wanderung nach Oederan zum
gemeinsamen Grillen gegen 12.00 Uhr
7. Sonntag der Osterzeit
Samstag,
16.05.
16.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf
18.00 Uhr Gottesdienst in Oederan
Sonntag,
17.05.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Mittwoch, 20.05.
09.00 Uhr
Donnerstag, 21.05. 09.00 Uhr
18.00 Uhr
Pfingsten
Samstag,
23.05.
16.30 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag,
24.05.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Montag,
25.05.
10.30 Uhr
Mittwoch, 27.05.
09.00 Uhr
Donnerstag, 28.05.
09.00 Uhr
Hochfest Dreifaltigkeitssonntag
Samstag,
30.05.
Samstag,
30.05.
Sonntag,
31.05.
14.00 Uhr
14.00 Uhr
16.30 Uhr 18.00 Uhr
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Flöha
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Flöha
Hl. Messe in Augustusburg
anschließendes Treffen der
Verantwortungsgemeinschaft
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Flöha
Gottesdienst in Flöha
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Flöha
Trauung in Flöha
Taufe in Augustusburg
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Oederan
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Flöha
Trödelmarkt zur 2. Olbernhauer Shoppingnacht
Im Rahmen der „2. Olbernhauer Shoppingnacht“ in der Einkaufsmeile Grünthaler
Straße veranstaltet das Kirchspiel Olbernhau
wieder einen großen Trödelmarkt im Stadtzentrum. Dieser findet gegenüber der Kirche
im Hof und Gebäude Markt 16
am 2. Mai von 8 bis Nacht und am 3. Mai
von 11 bis 16 Uhr statt.
Neben einem breiten Trödelangebot, außer
Kleidung, Schuhe und Plüschtiere, gibt es
Kaffee und Kuchen, Leckeres vom Grill,
Kinderschminken, Infos zum neuen Gemeindezentrum, Lifemusik u.a. mit den Posaunenchören Pfaffroda und Olbernhau, David
Neuber E-Piano, Flexible, Millennium, Every
Second Saturday und den VHS-Klampfern.
Lassen Sie sich vom Ambiente dieser Location und des Trödelfestes verwöhnen. Wir
freuen uns auf Ihren Besuch.
Wir suchen noch viele schöne Dinge, die
Sie nicht mehr benötigen, die aber anderen
noch Freude bereiten würden. Bitte durchsuchen Sie Ihre Speicher und bringen die Sachen
für den Trödelmarkt in das Pfarramt Olbernhau oder am 29. und 30. April von 14 – 19 Uhr
direkt zum Gebäude Markt 16 in Olbernhau.
Trödelverkauf im eigenen Namen ist nicht
möglich.
Die Kirchgemeindevertretung und
das Organisationsteam
Bewirtschaftung mit musikalischer Unterhaltung
Der Interessenverein Hetzdorfer Viadukt e.V. lädt auch in diesem
Jahr zur Bewirtschaftung mit musikalischer Unterhaltung an der
Vereinshütte direkt am Viadukt ein. Die Veranstaltungen finden
zu Himmelfahrt sowie am Pfingstsonntag und -montag statt und
beginnen jeweils 10 Uhr. Am Pfingstsonntag spielen – schon traditionell – die Breitenauer Musikanten auf.
Interessenverein Hetzdorfer Viadukt
Hans Weiske, Öffentlichkeitsarbeit
 Das Wetter im März 
Dieser Monat war etwas zu mild und von der Niederschlagssumme her normal.
Das Maximum betrug am 25.03. 16 °C. Mit einem Minimum
von – 7 °C war es am 20.03. am kältesten.
Es gab 16 Tage mit Nachtfrost. Eine Schneedecke lag an 4
Tagen bis zu einer Höhe von 3 cm. Niederschlag wurde an
19 Tagen abgelesen. Das Tagesmaximum gab es am 30.03.
mit 11,8 l/m², das entspricht ca. 100 % vom monatlichen
Durchschnitt.
Jürgen Vogel
Schulen S. 12
30.04.2015
H E I N E R- M Ü L L E R- S C H U L E
Fest der Talente
Am 28.03.2015 fand in der geschmückten
Turnhalle das traditionelle Talentefest statt.
Den reichlich 200 Zuschauern präsentierten sich insgesamt 86 Instrumentalisten,
Sänger und Tänzer aus allen Klassenstufen
sowie aus der Grundschule. Dabei gab der
Grundschul-Chor und die Solisten aus der
Klasse 6b einen kleinen Vorgeschmack auf
1. Platz:
Tizian Schreiber,
Klasse 4 der Grundschule – Schlagzeugsolo
das Musical „Felicitas Kunterbunt“, das am
19.06.2015 aufgeführt wird.
Der besondere Höhepunkt bei diesem Talentefest war der gemeinsame Auftritt von
Kindern mit ihren Eltern.
Die Big-Band der Oberschule spielte zur
Eröffnung, gleich nach der Pause und zum
Abschluss des offiziellen Programms. In der
2. Platz:
Tanzgruppe HMC
8 Mädchen aus den Klassen 5, 8, 9 – moderner Tanz – Remix
Pause sorgte ein Kuchenbasar, organisiert
von der Klasse 10 a, für die Versorgung der
vielen Besucher.
Eine Jury (bestehend aus Eltern-, Schülerund Lehrervertretern) bewertete die 26 Beiträge.
Dabei wurden die besten drei mit Gutscheinen ausgezeichnet.
3. Platz:
Tanzpaar Celine Mende (Kl. 10 a) mit
Partner Marco
Boogie Woogie
Auch in diesem Jahr wurde der Publikumspreis durch den lautesten Beifall ermittelt.
Dabei räumten zwei der Preisträger gleich
noch einmal ab. Tizian Schreiber und die
Tanzgruppe HMC – Moderiert wurde der
Nachmittag durch Luca Neubauer und Sophie Pöschel (Klasse 8 a), denen Marie Küllenberg (Klasse 10 a) den Text schrieb.
Der Chor der Grundschule bei seinem Auftritt
A. Wiesner
Unterstützung für Kenia
Zum vierten Mal ging es in den Februarferien auf nach Mombasa.
Mit Spendengeldern im Gepäck war die Freude wieder groß, denn
dort unterstütze ich eine Schule für sehr arme Kinder. Einige Zimmer
bekamen Betonfußböden, wurden gestrichen, der Schulbus konnte repariert werden und eine neue Wasserpumpe wurde angeschafft. Endlich wieder sauberes Wasser! Hygiene ist dort natürlich sehr wichtig.
Beim Förderverein der OS Eppendorf, bei einigen Kollegen und
meinem Neigungskurs Kunst der Klasse 9 möchte ich mich für die
Spendengelder bedanken. Jeder Cent kommt an und strahlende Kinderaugen sagen Danke.
Neue Projekte für das nächste Jahr werden schon geschmiedet.
Ramona Heinemann, OS Eppendorf
S. 13 Schulen
30.04.2015
Kochen wie die „Großen“
Am Montag, dem 16.03.2015, besuchten
neun Schüler der 8. Klasse der Heiner-Müller-Oberschule Eppendorf den Trakehnerhof
Großwaltersdorf, um unseren gewonnenen
Gutschein des Wettbewerbs „Unsere Backwaren – voll was Wert“ einzulösen.
Auf der Wanderung zum Restaurant waren
wir alle schon sehr gespannt, was uns erwarten wird.
Als wir ankamen, wurden wir von Martin
Deutschmann, einem Koch des Trakehnerhofes, freundlich empfangen und der weitere
Ablauf wurde mit uns besprochen.
Danach gingen wir in die Küche, wurden in
Gruppen eingeteilt und bereiteten ein Dreigängemenü mit Tomatensalat als Vorspeise,
Pommes mit Chicken Nuggets als Hauptgang und Eis als Dessert zu.
Danach haben wir gelernt, wie man einen
Tisch fachgemäß eindeckt. Nun richteten wir
das Essen an, wobei jeder seinen Teller selbst
zusammenstellte. Am Ende aßen wir alle gemeinsam an dem von uns gedeckten Tisch.
Dieser Tag hat uns allen sehr gut gefallen.
Jonny Zimmermann,
Klasse 8 a
Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017
Werte Eltern,
mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2016
das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch
Kinder, die bis zum 30. September 2016 das
sechste Lebensjahr vollenden und von ihren
Eltern auf eigenen Wunsch in der Schule angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind,
können auf Antrag der Eltern zum Anfang
des neuen Schuljahres in die Grundschule
aufgenommen werden, wenn sie den für den
Schulbesuch erforderlichen geistigen und
körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Die Anmeldung der Kinder an der HeinerMüller-Schule/Grundschule Eppendorf erfolgt durch die Erziehungsberechtigten am
Montag, 07. 09. 2015 und
Dienstag, 08. 09. 2015
jeweils in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde (evtl. Dokumente zur Sorgeberechtigung u.ä.) des Kindes mit.
Zum Schulbezirk der Schule gehören Eppen-
dorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und
Kleinhartmannsdorf.
Zur Feststellung der Lernausgangslage
bzw. Überprüfung der Schulfähigkeit des
Kindes erhalten Sie eine gesonderte Einladung.
Freundliche Grüße
B. Fülling, Schulleiterin
Großwaltersdorfer Straße 6a · 09575 Eppendorf
Tel.: 037293/89818
Fax.: 037293/89819
Mail: [email protected]
Web: http://gs-eppendorf.de
Sommerferienlager 2015 im Vogtland
Für die Sommerferien 2015 bieten die AWO-Schullandheime in Netzschkau und Limbach / V. wieder verschiedene thematische
Ferienlager und Sportferiencamps an.
Schullandheim „Am Schäferstein“ Limbach/V.
26.07. – 01.08.2015
Schlaumeier & C. knacken die Rätselnuss
13.08. – 22.08.2015
Fashion-Dancecamp
13.08. – 22.08.2015
Kletter- & Outdoorabenteuer XXL
Schullandheim „Schönsicht“ Netzschkau
09.08. – 15.08.2015
Unterwegs mit der Zeitmaschine
09.08. – 15.08.2015
eins – Energie in Sachsen Handballcamp
16.08. – 22.08.2015
Karateferiencamp im Vogtland
16.08. – 22.08.2015
Bad Brambacher Volleyballcamp
8 – 15 Jahre
8 – 14 Jahre
10 – 15 Jahre
199,00 EUR
249,00 EUR
249,00 EUR
6 – 12 Jahre
11 – 16 Jahre
ab 6 Jahre
12 – 17 Jahre
189,00 EUR
224,00 EUR
214,00 EUR
199,00 EUR
Teilnehmerpreis: inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, komplettem Aufenthaltsprogramm und Betreuung durch ausgebildete
Jugendgruppenleiter
Anmeldung und weitere Informationen: direkt im Schullandheim Limbach per Telefon 03765 – 30 55 69
(Mo. – Fr. in der Zeit von 8.30 – 15.00 Uhr) oder www.schullandheime-vogtland.de · [email protected]
30.04.2015
Hostorisches S. 14
Das Ende des 2. Weltkrieges in unserem Raum (I)
In den letzten Kriegstagen wurden auch in
unserer Gegend mehrmals Eisenbahnzüge
von sowjetischen Tieffliegern angegriffen.
Am 16. April 1945 erfolgte ein Angriff auf
einen Güterzug der Kleinbahn in der Nähe
der Parkettfabrik. Der Lokführer brachte den
Zug zum Stehen und wollte die Lok verlassen und in Deckung gehen. Dabei wurden
der Lokführer Fritz Benning aus Mittelsaida
und der Heizer Paul Streubel aus Großwaltersdorf von den Maschinengewehrsalven
tödlich getroffen.
Frühjahr 1945 – verbissen arbeitet man an
der Herstellung von Verteidigungsanlagen.
Bunker, Gräben, Drahtverhau, Panzersperren und Minenfelder sollten das Vorrücken
der sowjetischen Armee verhindern. Der sogenannte „Volkssturm“ wurde alarmiert. Er
umfasste alle Männer zwischen 16 und 60
Jahren, die noch nicht zur Wehrmacht eingezogen waren, d.h. Facharbeiter, Bauern, Lehrer, Angestellte, die wegen ihres Berufes vom
Wehrdienst bis jetzt noch freigestellt waren.
Die Ausbildung der Volkssturmmänner war
völlig unzureichend, ihre Bewaffnung mit
Ausnahme von Panzerfäusten ungenügend.
Die Jugendlichen wurden schon seit Anfang
des Jahres in wöchentlichen Lehrgängen
durch Unteroffiziere der Wehrmacht am
Gewehr und am leichten Maschinengewehr
ausgebildet, z. B. im Gasthof „Flöha-Gückelsberg“.
Für die älteren Männer Eppendorfs erfolgte
eine Ausbildung an der Panzerfaust im „Unteren Gasthof“. Bei einer solchen Übung
ging einmal eine Panzerfaust los und richtete
im Saal erheblichen Schaden an.
Im März hatten sich die älteren Eppendorfer
Volkssturmmänner zu stellen und bekamen
irgendeine militärische Uniform verpasst.
Schulterstücke und Schulterklappen hatte
man vorher entfernt. Die ernannten Führer
in Offiziers- und Unteroffiziersrang waren
an den Sternchen am Kragenspiegel zu erkennen. Die Eppendorfer Einheit bekam die
Bezeichnung „1. Kompanie des VolkssturmBataillons 190“.
Die Einheit wurde Mitte März zur weiteren
Ausbildung nach Königsbrück verlegt. Emil
Wünsche schrieb von dort am 23.03.1945 in
einem „Feldpostbrief“ u.a.: „Wir haben hier
viele Kranke. Schlimm sind die häufigen
Alarme der schweren russischen Artillerie,
so daß alle Baracken wackeln. Unsere Ausbildung ist kriegsmäßig. Aber wir haben wenig Waffen. Die drei englischen Maschinengewehre, die das Bataillon hat, kann immer
nur eine Kompanie bekommen. Nebenbei
wird geschanzt, und wir müssen auch Sperren bauen …“.
Einige Eppendorfer Frauen benutzten die
Gelegenheit, ihren Männern in Königsbrück
einen kurzen Besuch abzustatten.
Dann kam die Sowjetarmee immer näher. In
Eppendorf hörte man schon ihren Geschützdonner.
Ende März wurde das Eppendorfer Volkssturmbataillon ins Sudetenland nach Nordböhmen verlegt. Dort kamen die Männer
zum Glück nicht mehr zum Einsatz. Nach
der deutschen Kapitulation am 8. Mai wurden sie entlassen und konnten sich zu Fuß
nach Hause begeben. Die Tschechen zeigten
sich feindlich und nahmen den Volkssturmleuten noch weg, was sie für nützlich hielten.
So wurde mein Vater seine maßgefertigten
Stiefel los und musste in Fußlappen nach
Hause laufen.
Es war am 7. Mai 1945 gegen Mittag. Da
hieß es: „Die Russen kommen! Sie sind
schon in Oederan!“ Das war für alle ein
Schreckensruf. Bald waren sie in Gahlenz
und hatten dann die Ortsgrenze bei Wetzelds
„Ziegelei“ erreicht. In einem Waldstück bei
Gersberg sprengten deutsche Soldaten ihren Panzer und flüchteten zu Fuß in Richtung Westen. In Eppendorf hatte man schon
Tage zuvor auf der Oederaner Straße oberhalb des Eingangs zum Neuen Friedhof eine
S. 15 Historisches · Kultur
„Panzersperre“ aus umgestürzten Pferdewagen mit Steinen, Erde, Beton usw. errichtet.
Ein absoluter Irrsinn! Trotz Androhung der
Todesstrafe versuchten Eppendorfer Bürger
durch Hissen weißer Tücher ihre Häuser vor
Beschuss zu retten.
Die noch verbliebenen deutschen Soldaten
setzten sich so schnell wie möglich über die
Juchhöh in Richtung Westen ab. In russische
Gefangenschaft wollte niemand geraten –
lieber zu den Amerikanern.
Der 7. Mai war ein sehr warmer, sonniger
Frühlingstag. Es war gegen 14.30 Uhr, als
die ersten Panzer die Oederaner Straße hereinrollten. Ein Panzer folgte dem anderen.
Auf den „T 34“-Panzern saßen Soldaten der
russischen Kampftruppen. Es waren Mongolen, die später durch Russen ersetzt wurden.
Vereinzelt standen ein paar Einwohner am
Straßenrand mit einem zögerlichen Winken.
Dann kamen lange Züge großer Lastkraftwa-
30.04.2015
gen mit weiteren Soldaten der Sowjetarmee.
Die Eppendorfer Einwohner verschlossen
die Haustüren und Fenster. Trotzdem hat sich
in der folgenden Nacht Schlimmes ereignet.
Da noch Kriegszustand herrschte, nutzten
das die Eroberer weitestgehend aus. Es kam
zu zahlreichen Diebstählen und Massenvergewaltigungen mit teils tödlichem Ausgang.
Sicher waren nur diejenigen, die sich in der
Kirche oder im Pfarrhaus aufhielten. Wenn
Pfarrer Schuffenhauer im Talar erschien, zogen sie sich zurück. Sie nannten ihn „Pope“
und wichen vor dem Kruzifix zurück. Man
musste sich darüber wundern, bei jahrzehntelanger stalinistisch-atheistischer Erziehung. Am nächsten Tag erfuhren wir, dass
sich über 20 Einwohner das Leben genommen hatten. Sie wurden mit dem Handwagen
zur Leichenhalle gefahren, denn wenn man
Pferde sehen ließ, wurden sie von den Russen sofort konfisziert.
Der 8. Mai brachte endlich die Kunde von
der Unterzeichnung der Kapitulation. Jetzt
ruhten die Waffen und mit ihnen die Angst
vor weiteren Opfern dieses furchtbaren Krieges. Die Besatzungstruppen unterlagen ab
jetzt strengeren Gesetzen und durften nicht
mehr tun, was am Tag zuvor noch möglich
war.
Trotz der heißen Tage im Mai begann mancher Schornstein zu rauchen. Einige Leute
hatten plötzlich viel zu verbrennen – vielleicht braune Uniformen, Armbinden, Bücher und Fotos. Auch vergraben wurde manches. Sicher sind dabei in der Angst auch
einige „unbescholtene“ Wertstücke wie alte
Vereinsfahnen und -protokolle, Schützenutensilien und Fotos mit vernichtet worden.
(Fortsetzung folgt)
Manfred Wünsche
Kultur in Eppendorf, Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf 2015
Mai 2015
• 01.05. 2015, ab 10.00 Uhr Maifest mit Maibaumsetzen auf dem Sportplatz in Kleinhartmannsdorf
• 10.05. 2015, 8.00 Uhr Wanderung Oederaner Wald ca. 14 km, Verpflegung aus
dem Rucksack organisiert von der Wandergruppe Eppendorf,
Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz
• 12.05. 2015, 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf
• 13. 05. – 17.05. 2015
Beobachtungsfahrt ins Eschefelder Teichgebiet
(nur AG Naturschutz)
• 30.05. 2015, 8.00 Uhr
Vogelstimmenwanderung
Treffpunkt: Lehrpfadtafel,
organisiert von der AG Naturschutz
• 31.05. 2015, 9.00 Uhr Hähnewettkrähen am Feuerwehrgerätehaus in Großwaltersdorf, organisiert vom KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V.
Juni 2015
• 06.06. 2015 ab 10.00 Uhr 90 Jahre Freiwillige Feuerwehr Kleinhartmannsdorf
auf dem Sportplatz in Kleinhartmannsdorf
• 14.06. 2015, 7.00 Uhr
Wanderung Sächsische Schweiz mit Einkehr, organisiert von
der Wandergruppe Eppendorf
Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz
• 16.06. 2015, 14.30 Uhr
Seniorennachmittag im Vereinshaus Großwaltersdorf
Sanitätshaus Schabacher / Felber, organisiert vom Landfrauenverein „Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf
Juli 2015
• 04.07. 2015, Beginn wird noch festgelegt
Musikalische Wanderung auf dem CAN-Weg oder Liederweg organisiert von der Wandergruppe Eppendorf
Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz
• 13.07. 2015 Ausfahrt zur „Singenden Wirtin“ in der Gaststätte
„Waldidyll“ bei Altenberg, organisiert vom Landfrauenverein
„Wirbelwind“ e.V. Großwaltersdorf
• 19.07. 2015, 8.00 Uhr Wanderung Hormersdorfer Hochmoor mit Einkehr,
organisiert von der Wandergruppe Eppendorf
Treffpunkt: EDEKA-Parkplatz
Informationen S. 16
30.04.2015
Ausstellung „Eppendorf – Von der Besiedlung bis zur Gegenwart“
Über 675 Jahre Ortsgeschichte in Bildern und Dokumentationen
Die Wiedereröffnung der nunmehr erweiterten Ausstellung erfolgt
am Dienstag, dem 26. Mai 2015. Geöffnet haben wir für Sie von 13
bis 17 Uhr. Lassen Sie sich überraschen ! Sie finden uns in der „Alten
Schule“, Borstendorfer Straße 2.
Termine zum Besuch der Ausstellung außerhalb der regulären Öffnungszeiten z.B. anlässlich von Familienfeiern, Klassentreffen o.ä.
können jederzeit vereinbart werden. Wir sind weiterhin an Fotomaterial, Dokumentationen und anderen Gegenständen aus Vergangen-
heit und Gegenwart von Eppendorf zur Erweiterung der Ausstellung
und Gestaltung neuer Themen interessiert. Diese nehmen wir gern
entgegen. Rückgabe garantiert!
Ansprechpartner und Anmeldungen bei:
Frau Mehnert: 0174 - 593 602 3 oder 037293 - 706 73
Frau Weiss (GVE): 037293 - 781 33
Herzlich Willkommen – Ihr Team Ausstellung
Oma- & Opa-Nachmittage
in der Kindertagesstätte „Regenbogen“ Großwaltersdorf
Im Januar und März fanden die alljährlichen
Oma- & Opa-Nachmittage in unserer Einrichtung statt.
Den Anfang des bunten Reigens machten die
„Füchse“, unsere Hortkinder, bereits im Januar. Bei Ihnen stand alles unter dem Motto
„Winterzauber“. Während die Großeltern
Kaffee und Kuchen genießen durften, untermauerten einige Kinder diese Zeit mit in-
strumentaler Musik. Nach kurzer Stärkung
ging es poetisch und musikalisch mit Liedern und Gedichten weiter. Der Höhepunkt
des Tages war jedoch eine selbst von den
Kindern und Erzieherinnen geschriebene
Wintergeschichte. „Flockenzauber“ nannte sich die fantastische Geschichte. Nach
einem großartigen Applaus durften die
Großeltern ihre Enkelkinder mit nach Hause
nehmen.
Die jüngsten, unsere „Krümel“, eröffneten
am 04. März 2015 das bunte Programm. Sie
zeigten den Großeltern, was sie den ganzen
Tag erleben. Alles stand unter dem Thema
„Ein Tag im Kindergarten!“ Sie fuhren mit
der Eisenbahn durch Großwaltersdorf. Dabei
besuchten sie die Hühner, die kleine Meise
im Vogelhäuschen
und die Rutsche
auf der Rollerbahn.
Zum Schluss fuhren
die Kinder mit den
Schiffchen auf der
Donau und verbeugten sich vor dem tollen Publikum.
Am 13.03. begrüßten die „Mäuse“
ihre Großeltern mit
ihrem
„Omamaund Opapa-Lied“,
bevor es zum Vesper ging. Das Thema des Tages lautete: „Rund um die Uhr – in
jeglicher Form“. Die „Mäuse“ zeigten dabei,
was sie schon alles über die Uhr, die Jahreszeiten und das Alter wussten. Sie sangen Lieder über jede Jahreszeit. Höhepunkt jedoch
war ein afrikanisches Lied. Dazu trommelten
die Jungs und die Mädchen der Gruppe und
tanzten mit Tüchern dazu.
Weiter ging es dann am 18.03., als die
„Hummeln“ den Winter verabschiedeten.
Zur Begrüßung stimmten sie mit unserem
„Regenbogen-Lied“ Oma und Opa ein. Nach
einer kurzen Stärkung ging das Programm
mit einem kleinen Schauspiel von der kleinen Meise weiter. Auch an den Igel, der noch
im Winterschlaf ist, wurde gedacht. Zum
Schluss hüpften viele „kleine Schneeflocken“ durch unseren Mehrzweckraum und
verabschiedeten ihr Publikum.
Für die „Stifte“, unsere zukünftigen Schulanfänger, fand am 27.03. ihr letzter Oma- &
Opa-Nachmittag als Kindergartenkind statt.
An diesem Tag stand alles unter dem Motto: „Bald bin ich ein Schulkind“. Nach einem kleinen Schmaus läuteten die Kinder
die Osterzeit ein. Sie sangen und tanzten ein
Lied vom Osterhasen Franko und trugen ein
Ostergedicht vor. Das Highlight jedoch war
eine Inszenierung aus dem Buch „ Der Ernst
des Lebens“. Dabei suchten die Kinder den
„Ernst“ des Lebens im Alltag. Zum Schluss
fanden sie heraus, dass mit dem Schulanfang
für sie der „Ernst“ des Lebens, jedoch ein
neuer, spannender Lebensabschnitt beginnen
wird. Danach durften die Kinder mit ihren
Großeltern nach Hause gehen.
Nochmals möchten wir allen Eltern ein großes
DANKESCHÖN für die zahlreichen, bunten
und leckeren Kuchen aussprechen sowie den
Großeltern einen herzlichen Dank für ihre
kleine Spende.
Team der KITA „Regenbogen“
Basteltipp von Inge Findeisen – Ein Umhängeherz zum Muttertag – Die etwas größeren Kinder können zum Muttertag ein Herz
falten.
An Material wird 1 rotes, etwas stärkeres Blatt mit 10 cm
Seitenlänge oder etwas kleiner benötigt, außerdem Papierkleber sowie Wollfaden oder Ähnliches.
Die Anleitung zum Herz-Basteln kann sich in der Bibliothek Eppendorf geholt werden.
Viel Spaß beim Ausprobieren
wünscht Ihre
Inge Findeisen.
S. 17 Notdienste · Informationen
30.04.2015
K a s s e n ä r z t l i c h e r N o t fa l l d i e n s t
Vermittlung von dringenden ärztlichen Hausbesuchen im Dienstbereich:
oder die bundeseinheitliche, kostenlose Nummer (ohne Vorwahl):
Tel. 03741/457232
Tel. 116 117
Der Kassenärztliche Notfalldienst beginnt Montag, Dienstag und Donnerstag 19.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14.00 Uhr sowie
Sonnabend, Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen 7.00 Uhr. Er endet jeweils am nächsten Tag 7.00 Uhr.
Wochenenddienst Zahnärzte
01.05.2015
02. /03.05.2015
09. /10.05.2015
14.05.2015
15.05.2015
16. /17.05.2015
23.05.2015
24.05.2015
25.05.2015
30. /31.05.2015
im
Mai 2015
Dr. Solveig Becker
Karl-Liebknecht-Straße 1, 09575 Eppendorf, Tel: 037293 259
Dr. med. Christine Kindermann
Freiberger Straße 15, 09569 Oederan, Tel: 037292 4220
Dipl.-Stom. Viola Kadner
Enge Gasse 6, 09569 Oederan, Tel: 037292 60227
Dr. Silke Wirth und Dr. Rüdiger Wirth
Querstraße 4, 09573 Augustusburg, Tel: 037291 38080
Dr. Silke Wirth und Dr. Rüdiger Wirth
Querstraße 4, 09573 Augustusburg, Tel: 037291 38080
Dr. med. Jörg Pastrnek
Straße der Einheit 7, 09569 Falkenau, Tel: 03726 4871
Dr. med. Heinz-Peter Krause
August-Bebel-Straße 58, 09579 Borstendorf, Tel: 037294 7180
Dr. med. Matthias Moser
Am Kurplatz 6, 09573 Augustusburg, 037291 6262
Dr. Barbara und Dipl.-Stom. Stefan Müller
Zur Baumwolle 26, 09557 Flöha, Tel: 03726 72950
Dipl.-Stom. Petra Klemm
Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha, Tel: 03726 6166
Bereitschaft A potheken
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Löwenapotheke Flöha
04.05. – 10.05.2015
Apotheke „Am Brühl“ Oederan
11.05. – 17.05.2015
Apotheke „Am Park“ Flöha
18.05. – 24.05.2015
Apotheke „An der Kuppe“
Gornau
25.05. – 31.05.2015
Lindenapotheke Zschopau
Apotheke Niederwiesa
01.06. – 07.06.2015
Stadtapotheke Flöha
Am 8. Mai ist Weltrotkreuztag
Die Blutspende beim DRK führt den Grundgedanken des Rotkreuzgründers Henry Dunant fort
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist die größte
humanitäre Organisation der Welt. Der Weltrotkreuztag am
8. Mai erinnert an den Geburtstag von Henry Dunant, den
Gründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Seit 1984 wird der „Weltrotkreuz- und Weltrothalbmondtag“ international an diesem Tag begangen.
Auf Dunants Vorstellung von Humanität und der Idee, dass
Menschen ihren Mitmenschen helfen, die in Not geraten sind
– ungeachtet von Herkunft, Religion und Hautfarbe – beruht
die Gründung des Roten Kreuzes. Getreu der Idee Dunants
lebt die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung vom ehrenamtlichen Engagement der Freiwilligen Helfer.
Innerhalb der Rotkreuzfamilie obliegt dem DRK-Blutspendewesen in der Bundesrepublik eine wichtige Funktion. Die
uneigennützige Blutspende beim DRK ist humanitäres Handeln und ein Akt der sozialen Verantwortung.
Eine Gelegenheit
zur Blutspende besteht
am Donnerstag,
dem 28.05.2015,
zwischen 14.30 und 19.00 Uhr
in der Schule Eppendorf,
Großwaltersdorfer Str. 6a.
30.04.2015
Informationen S. 18
S. 19 Informationen
30.04.2015
Der KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V. lädt anlässlich „90 Jahre Kleintierzucht“
in Großwaltersdorf zum Hähnewettkrähen am 31.05.2015 ein
Anlässlich „90 Jahre Kleintierzucht“ in
Großwaltersdorf führt am Sonntag, dem
31.05.2015, der KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V. ein Hähnewettkrähen durch. Es
werden ca. 40 Hähne daran teilnehmen. Dabei erfolgt eine getrennte Wertung von Großen- und Zwerg-Hähnen.
Beginn des Krähens ist 9.00 Uhr,
Einsetzen ist bis 8.30 Uhr möglich.
Stattfinden wird es am Feuerwehrgerätehaus
der FF Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße
(Einfahrt gegenüber Autohaus Käppler). Im
Anschluss wird uns die Kindertagestätte
„Regenbogen“ aus unserem Ort mit einer
Darbietung erfreuen. Ebenfalls ist eine kleine Ausstellung über die Geschichte des Vereines vorgesehen.
Für Ihr leibliches Wohl sorgen die Mitglieder
des Vereins.
Der KLZV 1925 Großwaltersdorf e.V.
SV Eppendorf – Fußballspiele im Monat Mai
I.Mannschaft
01.05. Marbach/Sch. – SVE
10.05. SVE – Conradsdorf
16.05.
Linda – SVE
31.05.
SVE – Langenau 2
15.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
C-Junioren
10.05. Brand-Erbisdorf – C
30.05. C – Clausnitz
D-Junioren
01.05. Dittmannsdorf – D
10.30 Uhr
13.00 Uhr
10.00 Uhr
Vereinshaus zu vermieten
Öffnungszeiten Sportlerheim Eppendorf
Montag/DienstagRuhetag
Mittwoch
ab 17.30 Uhr
Donnerstag
ab 17.00 Uhr
Freitag
nach Absprache
Sonnabend
und Sonntag bei Spielbetrieb
 Familienfeiern aller Art
 Firmenfeiern
 Nutzung der Kegelbahn
Die vielen und teilweise riesigen Fanganlagen auf den Routen unserer Zugvögel
in Nordafrika sowie Südeuropa haben im
Frühjahr wieder unzählige Opfer gefordert.
Dabei ist der Vogelzug noch nicht beendet.
Weder die Vernunft in den betreffenden
Ländern noch Einsprüche von Naturschutzorganisationen brachten nennenswerte Verbesserungen. Die Vögel, die dem Fang und
Abschuss entkommen sind, haben es in ihrer europäischen Heimat auch nicht immer
leicht. Brutbäume, Büsche und ganze Waldstreifen wurden wegen Baumaßnahmen und
aus anderen Gründen gefällt. Übertriebener
Ordnungssinn an Teichen, in Wäldern und
Grünanlagen hat viele Nist- und Ernährungsmöglichkeiten der Tiere beseitigt. Auch in
Deutschland ist die Jagd auf verschiedene
Vogelarten (bzw. deren Restbestände) längst
nicht mehr zeitgemäß. Durch rechtzeitiges
Gern bedienen wir Sie auch außerhalb
unserer Geschäftszeit.
Telefon:
Sportlerheim Eppendorf
037293 / 74869 oder 520
Frau A. Schaufuß, Albertplatz 1
037293 / 70409
„Wir freuen uns auf Ihren Besuch!“
Vorstand SV Eppendorf e.V.
In der Natur entdeckt
Der TSV 1875 Großwaltersdorf bietet den
Vereinsraum (für bis zu 80 Personen) inkl.
vorhandenem Küchen- und Thekeninventar sowie Sanitärbereich zur Vermietung für
Festlichkeiten und Versammlungen an.
Gebühren:
Mietkosten Vereinsraum
Endreinigung
Ausleihgebühr Tischdecken
100,00 EUR
25,00 EUR
35,00 EUR
Kontakt: Brigitte Bauer
Telefon: 037293/79739
Stellvertreter: Wolfgang Thomas
Telefon 0162 4014983
E-Mail:
[email protected]
Umdenken könnten wir uns Auswilderungsprogramme für fast ausgestorbene Arten sparen.
Seit einigen Jahren läuft in den Alpen ein
Aussetzungsversuch mit dem W a l d r a p p.
Ein kleiner Restbestand dieser gänsegroßen
Vögel lebt heute noch an steilen Felsküsten
Marokkos. Einst gab es auch Brutvögel in
Süddeutschland und Österreich. 1989 wurde
der Waldrapp in der Türkei ausgerottet. (Sein
Fleisch soll gut schmecken.)
Der zur Gruppe der Ibisse gehörende Vogel
trägt ein schwarzes Federkleid (Kopf unbefiedert) mit Metallglanz. Die Flügelspannweite (1,3 m) liegt etwas über der eines Mäusebussards. An Ufern und auf Feldern sucht
der Waldrapp nach Insekten und Kleintieren,
wobei Käfer und Heuschrecken beliebt sind.
Verwandte Arten sind Löffler und Sichler.
Matthias Vogel
30.04.2015
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Natur erleben – Umwelt verändern
Das „Drüsige Springkraut“
„Große Lößnitz“ schützen
Heimat bewahren
Viele von Ihnen kennen vielleicht das wunderschöne Tal mit seinen wechselnden Lichtungen an der „Großen Lößnitz“.
Die „Große Lößnitz“ beginnt nach einem
Zusammenfluss von den Bächen der „Weißbach“ und dem „Großwaltersdorfer Bach“
im Ortsteil von Großwaltersdorf. Ihr scheinbar besinnlicher Verlauf endet im Fluss der
„Flöha“.
Diesen Bachverlauf in den Auen und Lichtungen gilt es zu schützen.
Warum?
Jedem Wanderer zum „Bergmännel“ dürfte es nicht entgangen sein, dass sich in den
vergangenen Jahren stark zunehmend an den
Bachufern ein bis zu 2,5 m hohes mit lila
Blüten besetztes Gewächs angesiedelt hat.
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Lassen Sie sich kostenlos beraten, individuell schulen
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Pflege durchführen zu können, bietet Ihnen die Pflegekasse bei der
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Alle Interessierten können an diesem Kurs teilnehmen.
Der Kurs wird über Ihre Krankenkasse finanziert.
Kursdauer: 5. Mai 2015 bis 7. Juli 2015,
jeweils dienstags von 16.30 bis 18.00 Uhr
Ort:
FBAB GmbH Brand-Erbisdorf,
Berthelsdorfer Str. 6 in Brand-Erbisdorf
Anmeldung und Information:
Tel.: 037322/865-0 oder E-Mail: [email protected]
Das Springkraut ist eine einjährige Pflanze
und gehört zu den größten krautigen Pflanzen Europas. Die reife Fruchtkapsel springt
bei Berührung auf und schleudert die Samen
einige Meter weit weg. Eine Pflanze kann
bis zu 2500 Samen pro Pflanze produzieren.
Die meisten davon keimen bereits im nächsten Jahr, können aber einige Jahre im Boden
überdauern. Somit bewirkt dieser Mechanismus eine weitere flächige Besiedlung von
Uferböschungen. Das Springkraut verträgt
Überflutungen sehr gut, ist aber empfindlich
gegen Trockenheit.
Außerdem produzieren die zu den invasivsten
Arten Europas gehörenden Pflanzen sehr viel
Nektar in kurzer Zeit, wodurch Bestäuber sie
bevorzugt aufsuchen und damit einheimische
Pflanzenarten vernachlässigt werden.
Als aktive Mitglieder der NABU (Naturschutzbund) der Sektion Freiberg rufen wir:
Ronald Reuther – OT Großwaltersdorf und
Matthias Vogel – Eppendorf unterstützt von
Herrn Jörg Semmig, DVL-Landesverband
Sachsen auf, unsere Umweltaktion zum
Schutz der „Großen Lößnitz“ mit zu fördern
und aktiv zu begleiten.
Was können wir tun?
Einzelpflanzen können durch die geringen
Wurzeln gut entfernt werden, allerdings ist
eine Neubesiedlung entlang der Wasserläufe
sehr wahrscheinlich.
Besonders sinnvoll sind dabei koordinierte Bekämpfungsstrategien, den gesamten
Flusslauf mit einzubeziehen, um eine Wiederbesiedlung einzuschränken.
In den 2 – 3 Folgejahren ist eine Ansiedlung
an den Zuflüssen zur „Großen Lößnitz“ zu
kontrollieren, eine Anschwemmung und die
zunehmende Ausbreitung auf angrenzende
Waldgebiete zu verhindern.
Helfen Sie uns und schützen Sie Ihre Heimat !!!
 1. Aktionstag
Samstag, 06.06.2015
Treff: 8.00 Uhr
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Samstag, 13.06.2015
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an der Lehrpfadtafel am Ende der
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