Go-for-Gold! REISEN SIE MIT ! EUROPEAN GAMES BAKU 12. BIS 28. JUNI 2015 Reiseangebot EUROPEAN GAMES BAKU Die European Games 2015 werden vom 12. bis 28. Juni 2015 in Baku ausgetragen. Insgesamt sind 20 Sportarten bei der Premiere der Spiele vertreten, 16 davon olympisch und vier nicht olympisch. Insgesamt werden mehr als 6000 Athleten und Athletinnen bei den European Games erwartet, aus Österreich werden rund 130 Sportler teilnehmen. In 31 Disziplinen sind 253 Medaillen Entscheidungen geplant, zudem werden in zwölf Sportarten direkte oder indirekte Qualifikationswettkämpfe für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro ausgetragen. BAKU EINE STADT IM AUFWIND ! Willkommen in Baku. Als größte Stadt des Kaukasus besticht Baku durch seine kulturellen Vielfalt, seine meeresnahen Lage sowie seinem überwiegend sonnig-trockenen Klima. Ob historische Bauwerke, unterhaltsame Festivals, Bade- oder Einkaufsmöglichkeiten, Baku hält ein breites Angebot an touristischer Unterhaltung für jeglichen Geschmack bereit. Das Baku Nationalstadion Das Stadion befindet sich im Norden vom Leichtathletik Dorf. Im Stadion finden nicht nur die Eröffnungs- und Schlussfeier statt sondern auch alle Leichtathletik Bewerbe. Es gibt eigene Trainings- und Aufwärmbereiche für die Athleten. Mit einer Kapazität für 68.195 Personen ist es eines der größten in Baku. HOTEL AMBASSADOR 3 ***+ Sameda Vurguna Street 934, 1078 Baku, Aserbaidschan. Das Ambassador Hotel in Baku liegt 2,4 km von der Altstadt, 1,6 km vom Baku Boulevard, und 12km vom Nationalstadion entfernt. Alle Zimmer sind im klassischen Stil eingerichtet und verfügen über Klimaanlage, Flachbild-TV sowie kostenfreies WLAN. Im hoteleigenen Restaurant werden Gerichte der europäischen Küche serviert. Der Flughafen ist 26 km vom Hotel entfernt. Vietentours Austria GmbH · Seidlgasse 21/3/05-1030 Wien Tel.: 01 – 7105690-13 · Fax: 01 – 710569089 · E-Mail [email protected] ·www.vietentours.at Reiseangebot EUROPEAN GAMES BAKU Paket 1: 16. - 23.6.2015/ 7 Nächte/ Mindestteilnehmerzahl 15 Personen HOTEL AMBASSADOR 3***+ PREISE UND LEISTUNGEN: • • • • • • Transfer Flughafen- Hotel-Flughafen 7 Nächtigungen im Hotel Ambassador 3***+ Frühstücksbuffet Infopaket und Stadtplan Deutschsprachige Reiseleitung Vorort Sicherungsschein Preis pro Person im DZ. 750,00€, EZ-Zuschlag 447,00€ Paket 2: 19. – 23.06.2015/ 4 Nächte/ Mindestteilnehmerzahl 15 Personen HOTEL AMBASSADOR 3***+ PREISE UND LEISTUNGEN: • • • • • • Transfer Flughafen- Hotel-Flughafen 4 Nächtigungen im Hotel Ambassador 3***+ Frühstücksbuffet Infopaket und Stadtplan Deutschsprachige Reiseleitung Vorort Sicherungsschein Preis pro Person im DZ. 510,00€, EZ-Zuschlag 258,00€ Das Angebot ist gültig bei Buchungen bis zum 1.5.2015. Verfügbarkeit und Preise nach dem 1.5.2015 auf Anfrage. Gerne übernehmen wir auch Ihre Flugbuchung Bitte kontaktieren Sie uns +43-1-710 56 90-13 EINREISEBESTIMMUNGEN: Für die Einreise nach Aserbaidschan ist ein Visum erforderlich. Als Inhaber von Tickets zu den European Games Baku 2015 (bzw. einer Kaufbestätigung) erhalten Sie das Visum zur einmaligen Einreise (Aufenthalt max. 30 Tage) direkt am Flughafen in Baku. Über die erforderlichen Dokumente informieren wir Sie sehr gerne. Vietentours Austria GmbH · Seidlgasse 21/3/05-1030 Wien Tel.: 01 – 7105690-13 · Fax: 01 – 710569089 · E-Mail [email protected] ·www.vietentours.at Reiseangebot EUROPEAN GAMES BAKU Der Verkauf der Tickets für die European Games startet europaweit am 20. März 2015 über das Online Ticket Portal auf http://www.baku2015.com/. REISEBEDINGUNGEN: Vietentours GmbH, Bussardweg 18, 41468 Neuss ist der Veranstalter der Reise. Die AGB liegen dem Angebot bei. Für die Tätigkeit der Vietentours Austria GmbH als Reisevermittler gilt Teil A („Das Reisebüro als Vermittler“) der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992). Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992); Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das GewährleistungsrechtsÄnderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001. Vietentours Austria GmbH · Seidlgasse 21/3/05-1030 Wien Tel.: 01 – 7105690-13 · Fax: 01 – 710569089 · E-Mail [email protected] ·www.vietentours.at Reisen Sie mit zu den Olympischen Spielen nach RIO DE JANEIRO ! 5. – 21. August 2016 > > > > > > Große Hotelauswahl Tickets zu Wettkämpfen Treffen mit Sportstars Hospitality im Austria House Attraktives Rahmenprogramm Vor- und Nachtouren Salvador, Amazonas, Iguaçu Fälle Bitte fordern Sie den neuen Katalog Sportreisen 15/16 an! 47 Sportarten inkl.: Fußball: EM Frankreich, Länderspiele, dt./engl./span./Champions League; Handball Final Four, Leichtathletik-WM, Wintersport, US Sports, Formel 1 u.v.m. Vietentours Austria · Seidlgasse 21 · 1030 Wien Tel.: 01 - 710 56 90 · [email protected] · www.vietentours.at ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN I. Allgemeine Hinweispflicht zum ausführenden Luftfahrtunternehmen Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet u. a. Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. II. Vermittlung gesonderter Leistungen Soweit wir fremde Leistungen lediglich vermitteln, z.B. gesonderte Eintrittskarten, Hotelübernachtungen etc., haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistung an sich. Bei reinen Vermittlungen sind der gesamte Preis und eine Bearbeitungsgebühr (in der Regel 10 €) sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist hier nicht nötig. Bei einigen Veranstaltungen ist es mittlerweile ohne Vorverkaufsgebühren und Zwischenhändler oder weitere Vermittler und damit ohne zusätzliche Kosten kaum möglich, Tickets zu erhalten. Manchmal müssen zusätzlich weniger attraktive Karten abgenommen werden, damit wir die attraktiven für Sie erhalten können. Zu zahlende Beträge können so von Kartenaufdruckpreisen abweichen. Bitte beachten Sie, dass Tickets nach Bestätigung weder umgetauscht noch storniert werden können. Eintrittskarten werden erst ausgehändigt, wenn der Veranstalter oder Vermittler sie zur Verfügung gestellt haben, frühestens jedoch nach vollständiger Bezahlung. Die Karten werden in der Regel erst am Zielort ausgegeben, auch um das Versandrisiko zu mindern. III. Bestimmungen bei Pauschalreisen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. An dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns, gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen bzw. dem/der von Ihnen eingeschalteten Agentur oder Reisebüro in Textform bestätigt worden ist. Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren ausgeschriebenen Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Agenturen und Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen. 2. Leistungen Die Leistungen unserer Reisen entnehmen Sie bitte unserer Reisebestätigung, ergänzend der zugrunde liegenden Ausschreibung, soweit diese in Bezug genommen wurde. Doppelzimmer enthalten ein Doppelbett oder zwei Einzelbetten. Wenn wir Ihnen ein halbes DZ anbieten, so gilt dies vorbehaltlich der Buchung einer zweiten Person gleichen Geschlechts. Ansonsten bestätigen wir Ihnen zum Anmeldeschluss automatisch ein Einzelzimmer gegen den üblichen Aufpreis. Für Mehrpersonenzimmer gilt dies entsprechend. Soweit unsere Reiseleistungen Eintrittskarten für Veranstaltungen einschließen, werden diese in der Regel erst am Zielort ausgegeben. Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 3. Programm- und Leistungsänderungen Da unsere Reisen und Angebote überwiegend sehr langfristig geplant werden müssen, stellen Sie sich bitte darauf ein, dass kurzfristige Programmänderungen nicht immer vermieden werden können. Spielortwechsel, unvorhergesehene Ereignisse oder Flugplanänderungen können beispielsweise unsere Programme beeinflussen. Partys oder Fachgesprächsrunden müssen ggf. durch geeignete Programme ersetzt, verschoben oder die aufgeführten Sport- oder Showstars ausgetauscht werden. Wir informieren Sie nach bestem Wissen und Gewissen und setzen im Fall notwendiger Abweichungen alles daran, diese so gering wie möglich zu halten und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zu verändern. Soweit Änderungen so gravierend sind, dass sie rechtliche Ansprüche Ihrerseits auslösen, bleiben diese unberührt. 4. Zahlung des Reisepreises Mit Abschluss des Reisevertrages wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines (für die geleisteten Zahlungen im Falle einer Insolvenz) eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig. Sicherungsscheingeber für die Vietentours GmbH ist die r+v Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Der restliche Reisepreis ist sieben Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Bei Buchungen danach ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Unterlagen erfolgt ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung, jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung. 5. Preisänderungen Wir dürfen den Reisepreis erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsschluss die folgenden Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise- oder Aufenthaltsgebühren. Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der oben genannten Preisbestandteile entspricht. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln. Wir sind weiterhin verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen können Sie die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anbieten können. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen jeweils unverzüglich erfolgen. 6. Mindestteilnehmerzahl - Rücktritt vor Reisebeginn Wir dürfen bis zwei Monate vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl (im Regelfall zehn Personen) nicht erreicht ist. Dann erhalten Sie den eingezahlten Preis vollständig zurück. Stattdessen können Sie die Teilnahme an einer unserer anderen Reisen verlangen, soweit wir diese ohne Mehrpreis bereitstellen können. Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können nach unserer Wahl (die wir ab Versand der Stornorechnung ohne Ihre Einwilligung nicht mehr ändern können) eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: bis einschließlich 90. Tag vor Reisebeginn 30 %, danach bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %, danach bis 10. Tag vor Reisebeginn 75 %, danach 90 % des Reisepreises. Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten. Ergänzend weisen wir auf § 651b BGB hin (Vertragseintritt eines Dritten vor Reisebeginn). 7. Kündigung wegen besonderer Umstände Wird die Reise durch höhere Gewalt, z.B. Krieg, Terror, Seuchen, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Zur Kündigung des Reisenden wegen Mangels s. Ziffer 9. Wir können den Reisevertrag aus wichtigem Grund vor oder während der Reise kündigen, wenn Sie den Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann, so dass Ihre weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Unsere Reiseleiter und örtlichen Vertreter sind zum Kündigungsausspruch bevollmächtigt. 8. Versicherungen Versicherungen sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung, die im Fall von Unfall oder Krankheit während der Reise Behandlungs- und Rückführungskosten absichert. Für diese und ggf. weitere Versicherungen empfehlen wir die Europäische Reiseversicherung AG Rosenheimer Str. 116, 81669 München. 9. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können sie verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie diese selbst schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen fordern. Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung haben Sie Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung). Dieser entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beein- trächtigt oder ist Ihnen die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Eine Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, wir sie verweigern oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Reiseleitung oder - soweit möglich und zumutbar - an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für uns anzuerkennen. 10. Haftungsbeschränkungen Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit a. ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b. wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der zur Verfügung stehende Haftungsrahmen für unerlaubte Handlung deckt aber mindestens 4.100 € ab. 11. Ausschlussfrist - Verjährung a. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen (Adresse siehe Ziffer 16). Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren. b. Vertragliche Ansprüche, die Körperschäden betreffen oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren. Ansonsten verjähren die in Ziffer 11 a. genannten Ansprüche in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 12. Visa-, Pass- und Gesundheitshinweise Bei Informationen zu Pass- und Visaerfordernissen und notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehen wir davon aus, dass Sie Staatsbürger des EU-Landes sind, aus dem Ihre Buchung erfolgt. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlenen Infektions- und Impfschutz sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, auch hinsichtlich des bei längeren Flügen bestehenden Thromboserisikos, und holen Sie ggf. ärztlichen Rat ein. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte und Informationsdienste, Tropenmediziner und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 13. Datenschutz Wir speichern Ihre Daten (Adresse; soweit mitgeteilt persönliche Daten und E-Mail-Adresse) für Katalogversand, Pflege der laufenden Kundenbeziehung und Vertragsabwicklung. Zur Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Rechte genügt eine kurze Mitteilung unter den in Ziffer 16. angegebenen Kontaktdaten. 14. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung Der Druck des Kataloges erfolgte am 9. Februar 2015. Die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Verträge auf der Basis als fehlerhaft erkannter Ausschreibungen abschließen. 15. Sonstiges Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die Mitnahme von Fanartikeln im weitesten Sinne oder Kameras in den Stadien besondere Bedingungen gelten und in der Regel Alkoholverbot herrscht. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit deutsches Recht anwendbar ist also insbesondere die §§ 651a ff. BGB. 16. Veranstalter Vietentours GmbH, Bussardweg 18, 41468 Neuss Tel.: 0211 - 17 7000, E-Mail: [email protected] Sitz Neuss, Amtsgericht Neuss, HRB 14582 Steuernummer: 122/5730/1854 Ust.-Id-Nr.: DE 120 583 427 Geschäftsführer: Wolfgang Vieten, Ingo Frieske 28 Ju n 27 Ju n 26 Ju n 25 Ju n 24 Ju n 23 Ju n 22 Ju n 21 Ju n 20 Ju n 19 Ju n 18 Ju n 17 Ju n 16 Ju n 15 Ju n 14 Ju n 13 Ju n 12 Ju n 11 Ju n 10 Ju n Final/Medal Event Ceremony 9 Ju n Training Preliminary round Daily Schedule Tue -3 Wed -2 Thu -1 Fri 0 Sat 1 Sun 2 Mon 3 Tue 4 Wed 5 Thu 6 Fri 7 Sat 8 Sun 9 Mon 10 Tue 11 Wed 12 Thu 13 Fri 14 Sat 15 Sun 16 Village Cluster STA Stadium NGA National Gymnastics Arena BIL Bilgah Beach CE AT GA GR GT AC AE TR CR Ceremonies Athletics Gymnastics Artistic Gymnastics Rythmic Trampoline Gymnastics Acrobatic Gymnastics Aerobic Triathlon Cycling Road DV SW SY WP B3 BF BV VB BX FE TK KA Diving Swimming Synchronised Swimming Water Polo Basketball 3x3 Beach Soccer Beach Volleyball Volleyball Boxing Fencing Taekwondo Karate AR BD TT JU SC WR CR Archery Badminton Table Tennis Judo Sambo Wrestling Cycling Road CF CB CM SH Canoe Sprint Cycling BMX Cycling Mountain Bike Shooting 1 2 2 1 10 Gala 6 4 4 2 2 2 1 2 1 1 2 Flag Square Cluster BAC Baku Aquatics Centre WAP Water Polo Arena BBA Basketball Arena BEA Beach Arena CH1 Crystal Hall 1 CH2 Crystal Hall 2 CH3 Crystal Hall 3 City Cluster TBS Tofiq Bahramov Stadium BSH Baku Sports Hall HAA Heydar Aliyev Arena FSQ Freedom Square Western Cluster MIG Mingachevir BMX BMX Velo Park VEL Mountain Bike Velo Park SHO Shooting 2 2 2 7 8 9 7 11 2 1 1 2 1 1 1 2 2 6 2 2 1 2 2 5 2 5 3 1 5 3 1 2 3 5 2 2 6 2 1 1 2 5 6 8 4 4 4 4 4 4 1 5 1 10 2 2 3 3 2 2 3 3 3
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