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Go-for-Gold!
REISEN SIE MIT !
EUROPEAN
GAMES
BAKU
12. BIS 28. JUNI 2015
Reiseangebot EUROPEAN GAMES BAKU
Die European Games 2015 werden vom 12. bis 28. Juni 2015 in Baku ausgetragen.
Insgesamt sind 20 Sportarten bei der Premiere der Spiele vertreten, 16 davon olympisch und
vier nicht olympisch. Insgesamt werden mehr als 6000 Athleten und Athletinnen bei den
European Games erwartet, aus Österreich werden rund 130 Sportler teilnehmen. In 31
Disziplinen sind 253 Medaillen Entscheidungen geplant, zudem werden in zwölf Sportarten
direkte oder indirekte Qualifikationswettkämpfe für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro
ausgetragen.
BAKU EINE STADT IM AUFWIND !
Willkommen in Baku. Als größte Stadt des Kaukasus besticht Baku durch seine kulturellen
Vielfalt, seine meeresnahen Lage sowie seinem überwiegend sonnig-trockenen Klima. Ob
historische Bauwerke, unterhaltsame Festivals, Bade- oder Einkaufsmöglichkeiten, Baku hält
ein breites Angebot an touristischer Unterhaltung für jeglichen Geschmack bereit.
Das Baku Nationalstadion
Das Stadion befindet sich im Norden vom Leichtathletik Dorf. Im Stadion finden nicht nur die
Eröffnungs- und Schlussfeier statt sondern auch alle Leichtathletik Bewerbe. Es gibt eigene
Trainings- und Aufwärmbereiche für die Athleten. Mit einer Kapazität für 68.195 Personen ist
es eines der größten in Baku.
HOTEL AMBASSADOR 3 ***+
Sameda Vurguna Street 934, 1078 Baku, Aserbaidschan.
Das Ambassador Hotel in Baku liegt 2,4 km von der Altstadt, 1,6 km vom Baku Boulevard,
und 12km vom Nationalstadion entfernt. Alle Zimmer sind im klassischen Stil eingerichtet
und verfügen über Klimaanlage, Flachbild-TV sowie kostenfreies WLAN. Im hoteleigenen
Restaurant werden Gerichte der europäischen Küche serviert. Der Flughafen ist 26 km vom
Hotel entfernt.
Vietentours Austria GmbH · Seidlgasse 21/3/05-1030 Wien
Tel.: 01 – 7105690-13 · Fax: 01 – 710569089 · E-Mail [email protected] ·www.vietentours.at
Reiseangebot EUROPEAN GAMES BAKU
Paket 1:
16. - 23.6.2015/ 7 Nächte/ Mindestteilnehmerzahl 15 Personen
HOTEL AMBASSADOR 3***+
PREISE UND LEISTUNGEN:
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Transfer Flughafen- Hotel-Flughafen
7 Nächtigungen im Hotel Ambassador 3***+
Frühstücksbuffet
Infopaket und Stadtplan
Deutschsprachige Reiseleitung Vorort
Sicherungsschein
Preis pro Person im DZ. 750,00€, EZ-Zuschlag 447,00€
Paket 2:
19. – 23.06.2015/ 4 Nächte/ Mindestteilnehmerzahl 15 Personen
HOTEL AMBASSADOR 3***+
PREISE UND LEISTUNGEN:
•
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Transfer Flughafen- Hotel-Flughafen
4 Nächtigungen im Hotel Ambassador 3***+
Frühstücksbuffet
Infopaket und Stadtplan
Deutschsprachige Reiseleitung Vorort
Sicherungsschein
Preis pro Person im DZ. 510,00€, EZ-Zuschlag 258,00€
Das Angebot ist gültig bei Buchungen bis zum 1.5.2015.
Verfügbarkeit und Preise nach dem 1.5.2015 auf Anfrage.
Gerne übernehmen wir auch Ihre Flugbuchung
Bitte kontaktieren Sie uns +43-1-710 56 90-13
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Für die Einreise nach Aserbaidschan ist ein Visum erforderlich. Als Inhaber von Tickets zu
den European Games Baku 2015 (bzw. einer Kaufbestätigung) erhalten Sie das Visum zur
einmaligen Einreise (Aufenthalt max. 30 Tage) direkt am Flughafen in Baku. Über die
erforderlichen Dokumente informieren wir Sie sehr gerne.
Vietentours Austria GmbH · Seidlgasse 21/3/05-1030 Wien
Tel.: 01 – 7105690-13 · Fax: 01 – 710569089 · E-Mail [email protected] ·www.vietentours.at
Reiseangebot EUROPEAN GAMES BAKU
Der Verkauf der Tickets für die European Games startet europaweit am 20. März 2015 über
das Online Ticket Portal auf http://www.baku2015.com/.
REISEBEDINGUNGEN:
Vietentours GmbH, Bussardweg 18, 41468 Neuss ist der Veranstalter der Reise. Die AGB
liegen dem Angebot bei.
Für die Tätigkeit der Vietentours Austria GmbH als Reisevermittler gilt Teil A („Das Reisebüro
als Vermittler“) der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992).
Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992); Anpassung an die Novelle zum
Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das GewährleistungsrechtsÄnderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001.
Vietentours Austria GmbH · Seidlgasse 21/3/05-1030 Wien
Tel.: 01 – 7105690-13 · Fax: 01 – 710569089 · E-Mail [email protected] ·www.vietentours.at
Reisen Sie mit zu den
Olympischen Spielen nach
RIO DE JANEIRO !
5. – 21. August 2016
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Große Hotelauswahl
Tickets zu Wettkämpfen
Treffen mit Sportstars
Hospitality im Austria House
Attraktives Rahmenprogramm
Vor- und Nachtouren
Salvador, Amazonas, Iguaçu Fälle
Bitte fordern Sie den neuen Katalog
Sportreisen 15/16 an!
47 Sportarten inkl.:
Fußball: EM Frankreich, Länderspiele,
dt./engl./span./Champions League;
Handball Final Four, Leichtathletik-WM,
Wintersport, US Sports, Formel 1
u.v.m.
Vietentours Austria · Seidlgasse 21 · 1030 Wien
Tel.: 01 - 710 56 90 · [email protected] · www.vietentours.at
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Allgemeine Hinweispflicht zum ausführenden
Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet u. a. Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre
Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Bei
Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach
Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
II. Vermittlung gesonderter Leistungen
Soweit wir fremde Leistungen lediglich vermitteln, z.B.
gesonderte Eintrittskarten, Hotelübernachtungen etc.,
haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung,
nicht für die Leistung an sich.
Bei reinen Vermittlungen sind der gesamte Preis und
eine Bearbeitungsgebühr (in der Regel 10 €) sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist hier nicht nötig.
Bei einigen Veranstaltungen ist es mittlerweile ohne Vorverkaufsgebühren und Zwischenhändler oder weitere Vermittler und damit ohne zusätzliche Kosten kaum möglich, Tickets zu erhalten. Manchmal müssen zusätzlich
weniger attraktive Karten abgenommen werden, damit
wir die attraktiven für Sie erhalten können. Zu zahlende
Beträge können so von Kartenaufdruckpreisen abweichen. Bitte beachten Sie, dass Tickets nach Bestätigung
weder umgetauscht noch storniert werden können.
Eintrittskarten werden erst ausgehändigt, wenn der
Veranstalter oder Vermittler sie zur Verfügung gestellt
haben, frühestens jedoch nach vollständiger Bezahlung.
Die Karten werden in der Regel erst am Zielort ausgegeben, auch um das Versandrisiko zu mindern.
III. Bestimmungen bei Pauschalreisen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages an. An dieses Angebot sind Sie bis
zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab
Zugang Ihrer Erklärung bei uns, gebunden.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Ihre Anmeldung Ihnen bzw. dem/der von Ihnen eingeschalteten
Agentur oder Reisebüro in Textform bestätigt worden
ist. Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren ausgeschriebenen Leistungen sowie zu den Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit
uns. Agenturen und Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
2. Leistungen
Die Leistungen unserer Reisen entnehmen Sie bitte unserer Reisebestätigung, ergänzend der zugrunde liegenden Ausschreibung, soweit diese in Bezug genommen
wurde. Doppelzimmer enthalten ein Doppelbett oder
zwei Einzelbetten. Wenn wir Ihnen ein halbes DZ anbieten, so gilt dies vorbehaltlich der Buchung einer zweiten
Person gleichen Geschlechts. Ansonsten bestätigen wir
Ihnen zum Anmeldeschluss automatisch ein Einzelzimmer gegen den üblichen Aufpreis. Für Mehrpersonenzimmer gilt dies entsprechend.
Soweit unsere Reiseleistungen Eintrittskarten für Veranstaltungen einschließen, werden diese in der Regel
erst am Zielort ausgegeben.
Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch,
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Programm- und Leistungsänderungen
Da unsere Reisen und Angebote überwiegend sehr langfristig geplant werden müssen, stellen Sie sich bitte darauf ein, dass kurzfristige Programmänderungen nicht
immer vermieden werden können. Spielortwechsel,
unvorhergesehene Ereignisse oder Flugplanänderungen
können beispielsweise unsere Programme beeinflussen.
Partys oder Fachgesprächsrunden müssen ggf. durch
geeignete Programme ersetzt, verschoben oder die aufgeführten Sport- oder Showstars ausgetauscht werden.
Wir informieren Sie nach bestem Wissen und Gewissen
und setzen im Fall notwendiger Abweichungen alles daran, diese so gering wie möglich zu halten und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zu verändern.
Soweit Änderungen so gravierend sind, dass sie rechtliche Ansprüche Ihrerseits auslösen, bleiben diese unberührt.
4. Zahlung des Reisepreises
Mit Abschluss des Reisevertrages wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines (für die geleisteten Zahlungen im Falle einer Insolvenz) eine Anzahlung von
25 % des Reisepreises fällig. Sicherungsscheingeber für
die Vietentours GmbH ist die
r+v Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
Der restliche Reisepreis ist sieben Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu bezahlen.
Bei Buchungen danach ist der Reisepreis bei Übergabe
des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Unterlagen erfolgt ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung,
jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung.
5. Preisänderungen
Wir dürfen den Reisepreis erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsschluss die folgenden
Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die wir nicht
zu vertreten haben, erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten
(insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang
mit der Beförderung; Einreise- oder Aufenthaltsgebühren.
Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden,
der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der oben genannten
Preisbestandteile entspricht. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln. Wir sind weiterhin verpflichtet,
Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach
Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis
zum 21. Tag vor Reisebeginn, mitzuteilen.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so sind Sie
berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen können Sie die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anbieten können. Rücktritt oder Verlangen
einer Ersatzreise müssen jeweils unverzüglich erfolgen.
6. Mindestteilnehmerzahl - Rücktritt vor Reisebeginn
Wir dürfen bis zwei Monate vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl (im Regelfall zehn Personen) nicht erreicht ist. Dann erhalten Sie den eingezahlten Preis vollständig zurück. Stattdessen können Sie die Teilnahme
an einer unserer anderen Reisen verlangen, soweit wir
diese ohne Mehrpreis bereitstellen können.
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. In diesem Fall steht uns gesetzlich eine
Rücktrittsentschädigung zu. Wir können nach unserer
Wahl (die wir ab Versand der Stornorechnung ohne Ihre
Einwilligung nicht mehr ändern können) eine konkret
berechnete Rücktrittsentschädigung oder folgende
pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:
bis einschließlich 90. Tag vor Reisebeginn 30 %, danach
bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %, danach bis 10. Tag vor
Reisebeginn 75 %, danach 90 % des Reisepreises.
Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Nachweis eines geringeren oder gar
nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
Ergänzend weisen wir auf § 651b BGB hin (Vertragseintritt eines Dritten vor Reisebeginn).
7. Kündigung wegen besonderer Umstände
Wird die Reise durch höhere Gewalt, z.B. Krieg, Terror,
Seuchen, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen,
die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen.
Zur Kündigung des Reisenden wegen Mangels s. Ziffer 9.
Wir können den Reisevertrag aus wichtigem Grund vor
oder während der Reise kündigen, wenn Sie den Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten
den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und
dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder
abgeholfen werden kann, so dass Ihre weitere Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr
zumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst.
Unsere Reiseleiter und örtlichen Vertreter sind zum
Kündigungsausspruch bevollmächtigt.
8. Versicherungen
Versicherungen sind nicht im Reisepreis eingeschlossen.
Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung, die im Fall
von Unfall oder Krankheit während der Reise Behandlungs- und Rückführungskosten absichert. Für diese und
ggf. weitere Versicherungen empfehlen wir die
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Str. 116, 81669 München.
9. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können sie
verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie
diese selbst schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen fordern. Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung haben Sie Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung). Dieser entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beein-
trächtigt oder ist Ihnen die Reise oder ihre Fortsetzung
aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene
Frist zur Abhilfe setzen. Eine Fristsetzung ist unnötig,
wenn Abhilfe unmöglich ist, wir sie verweigern oder die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere
örtliche Reiseleitung oder - soweit möglich und zumutbar - an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für
uns anzuerkennen.
10. Haftungsbeschränkungen
Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den
dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer
beschränkt, soweit
a. ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
herbeigeführt wurde oder
b. wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung,
die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen
Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt,
es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der zur Verfügung stehende Haftungsrahmen für
unerlaubte Handlung deckt aber mindestens 4.100 € ab.
11. Ausschlussfrist - Verjährung
a. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von
Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen (Adresse siehe Ziffer 16).
Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren.
b. Vertragliche Ansprüche, die Körperschäden betreffen
oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Ansonsten verjähren die in
Ziffer 11 a. genannten Ansprüche in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
12. Visa-, Pass- und Gesundheitshinweise
Bei Informationen zu Pass- und Visaerfordernissen und
notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehen wir davon aus, dass Sie Staatsbürger des EU-Landes
sind, aus dem Ihre Buchung erfolgt. Ansonsten wenden
Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlenen
Infektions- und Impfschutz sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, auch hinsichtlich des bei längeren Flügen
bestehenden Thromboserisikos, und holen Sie ggf. ärztlichen Rat ein. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene
Ärzte und Informationsdienste, Tropenmediziner und
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
13. Datenschutz
Wir speichern Ihre Daten (Adresse; soweit mitgeteilt
persönliche Daten und E-Mail-Adresse) für Katalogversand, Pflege der laufenden Kundenbeziehung und Vertragsabwicklung. Zur Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Rechte genügt eine kurze Mitteilung unter den in
Ziffer 16. angegebenen Kontaktdaten.
14. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung
Der Druck des Kataloges erfolgte am 9. Februar 2015.
Die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website
kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt
feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine
Verträge auf der Basis als fehlerhaft erkannter Ausschreibungen abschließen.
15. Sonstiges
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die
Mitnahme von Fanartikeln im weitesten Sinne oder
Kameras in den Stadien besondere Bedingungen gelten
und in der Regel Alkoholverbot herrscht.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
soweit deutsches Recht anwendbar ist also insbesondere die §§ 651a ff. BGB.
16. Veranstalter
Vietentours GmbH, Bussardweg 18, 41468 Neuss
Tel.: 0211 - 17 7000, E-Mail: [email protected]
Sitz Neuss, Amtsgericht Neuss, HRB 14582
Steuernummer: 122/5730/1854
Ust.-Id-Nr.: DE 120 583 427
Geschäftsführer: Wolfgang Vieten, Ingo Frieske
28
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n
27
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n
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n
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18
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17
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n
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Ju
n
14
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Ju
n
12
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11
Ju
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Ju
n
Final/Medal Event
Ceremony
9
Ju
n
Training
Preliminary round
Daily Schedule
Tue
-3
Wed
-2
Thu
-1
Fri
0
Sat
1
Sun
2
Mon
3
Tue
4
Wed
5
Thu
6
Fri
7
Sat
8
Sun
9
Mon
10
Tue
11
Wed
12
Thu
13
Fri
14
Sat
15
Sun
16
Village Cluster
STA Stadium
NGA
National Gymnastics
Arena
BIL Bilgah Beach
CE
AT
GA
GR
GT
AC
AE
TR
CR
Ceremonies
Athletics
Gymnastics Artistic
Gymnastics Rythmic
Trampoline
Gymnastics Acrobatic
Gymnastics Aerobic
Triathlon
Cycling Road
DV
SW
SY
WP
B3
BF
BV
VB
BX
FE
TK
KA
Diving
Swimming
Synchronised Swimming
Water Polo
Basketball 3x3
Beach Soccer
Beach Volleyball
Volleyball
Boxing
Fencing
Taekwondo
Karate
AR
BD
TT
JU
SC
WR
CR
Archery
Badminton
Table Tennis
Judo
Sambo
Wrestling
Cycling Road
CF
CB
CM
SH
Canoe Sprint
Cycling BMX
Cycling Mountain Bike
Shooting
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Gala
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2
2
1
2
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1
2
Flag Square Cluster
BAC Baku Aquatics Centre
WAP Water Polo Arena
BBA Basketball Arena
BEA Beach Arena
CH1 Crystal Hall 1
CH2 Crystal Hall 2
CH3 Crystal Hall 3
City Cluster
TBS Tofiq Bahramov Stadium
BSH Baku Sports Hall
HAA Heydar Aliyev Arena
FSQ Freedom Square
Western Cluster
MIG Mingachevir
BMX BMX Velo Park
VEL Mountain Bike Velo Park
SHO Shooting
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1
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3