Reisen mit der Caritas 2015

caritasReisen
Bad Rothenfelde
Unkel am Rhein
2015
Seniorenreisen |Tagesfahrten
und viele
weitere
Angebote!
caritasReisen
Begrüßung
Reisebedingungen - Anmeldungen
Liebe Reiseteilnehmer/Innen,
Wir schließen für Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab.
Die Gruppen werden, von ehrenamtlichen Freizeitleiterinnen begleitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die
Voraussetzung einer Teilnahme an unseren Freizeiten eine
selbstverantwortliche Orientierung am Urlaubsort ist und die
Reisebegleiterin keine Einzelbetreuung leisten kann.
jetzt kann sie wieder beginnen, die Vorfreude auf die
schönsten Wochen im Jahr. Nach dem Motto gemeinsam
unterwegs laden wir Sie ein, sich in das neue Reiseprogramm zu vertiefen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Caritasverband
Detmold
Palaisstr. 27
32756 Detmold
Veronika Wolbring-Zimmermann
05231 / 99 29 84
[email protected]
Caritasverband
Herford
Clarenstraße 24
32052 Herford
Andrea Heyer
05221 / 16 73 32
[email protected]
Caritasverband
Minden
Königstraße 13
32423 Minden
Renate Neumann
0571 / 8 28 99 60
[email protected]
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Unsere Freizeiten bieten Ihnen die Chance im Urlaub Gemeinschaft zu erleben, mit anderen ins Gespräch zu kommen und in einer Gruppe schöne erholsame Tage zu verbringen.
Selbstverständlich ist dies keine Verpflichtung für Sie. Jederzeit können Sie sich abmelden und Ihr eigenes Tagesprogramm bzw. Ihren indviduellen Wünschen nachgehen.
Bei einigen Häusern steht nur eine begrenzte Zahl an Einzelzimmern zur Verfügung.
Unsere Angebote sind offen für alle! Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen und Auswählen Ihres Urlaubszieles.
Wir beraten Sie gerne und nehmen ihre Reiseanmeldung entgegen und freuen uns auf Ihren Anruf oder Besuch.
Kirchliche Zuschüsse stehen Senioren in begrenztem Umfang zur Verfügung, deren Einkommen zu gering ist und die
das 60. Lebensjahr vollendet haben. Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne und ausführlich über Zuschussmöglichkeiten, wenn Sie uns Ihre Einkommensunterlagen vorlegen.
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50 Euro zu entrichten. Die Restkosten (abzüglich der Anmeldegebühr) sind
vor Beginn der Reise, nach Erhalt der Rechnung, zu zahlen.
Sollte nach kurzfristiger Abmeldung ein Ersatzteilnehmer
gefunden werden, wird lediglich die Verwaltungsgebühr in
Höhe von 35 Euro erhoben.
Muss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Freizeit geändert werden oder
ausfallen, können keine Ersatzleistungen geltend gemacht
werden. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ihre Caritasverbände Detmold, Herford und Minden
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Allen Freizeiten
in diesem Prospekt liegen die
allgemeinen
Reisebedingungen zugrunde.
Sie finden Sie auf den letzten Seiten
abgedruckt.
Alle Reisen sind Busreisen*
mit Einstiegstellen:
in Detmold Bahnhof
in Herford Bahnhof
in Minden ZOB
Die an den Erholungsmaßnahmen
teilnehmenden Personen müssen
reisefähig und dürfen nicht pflegebedürftig sein!
Die einzelnen Reisegruppen bestehen
in der Regel aus Teilnehmern der drei
Verbände.
Eine evtl. am Urlaubsort zu entrichtende Kurtaxe ist, wenn nicht anders
angegeben, im Reisepreis nicht enthalten, sondern von den Teilnehmern
vor Ort zu zahlen.
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Inhaltsverzeichnis
Kühlungsborn
Reisebedingungen03
Kühlungsborn
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Wangerooge 06
Bad Rothenfelde07
Horn-Bad Meinberg08
Unkel am Rhein09
Tagesfahrten10/11
Hildesheim – Tages-Kulturfahrt
13.05. – 25.05.2015
Lage:
Kühlungsborn empfängt Sie mit Deutschlands längster Strandpromenade und einer beeindruckenden Fülle historischer Gebäude im Bäderarchitektur-Stil. Die Stadtteile Ost- und Westkühlungsborn lassen sich bequem mit dem Bäderexpress erkunden.
Zahlreiche Cafés, Restaurant, Geschäfte und Kulturveranstaltungen laden zum Besuch ein. Auch die Umgebung bietet wunderschöne Ausflugsmöglichkeiten, z. B. Rostock, Wismar, Warnemünde, mit der „Molli“, der historischen Schmalspurbahn nach
Bad Doberan oder Heilgendamm.
Das Hotel Poseidon liegt zentral in Kühlungsborn-West. Zum
Strand sind es nur ca. fünf Minuten zu Fuß.
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Unsere Reisebegleiterinnen13
Reisebedingungen14/15
NEU!
Im Preis enthaltene Leistungen:
Hin- und Rückfahrt
Übernachtungen
Halbpension Insolvenz- und Rücktrittsversicherung
Reiseleitung
Reisetermin:
13.05. – 25.05.2015 (12 Tage)
Preise:
Ausstattung
Das gepflegte Haus in familiärer Atmosphäre bietet Gästezimmer, die über Du/Wanne, WC, TV, Minibar und Telefon verfügen- Fast alle Zimmer haben einen kleinen Balkon und ein Lift ist
im Haus.
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DZ
998,- Euro
948,- Euro
Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen.
Für Gehbehinderte geeignet,
im Haus ist ein Aufzug vorhanden.
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Mindestteilnehmerzahl 15
Info zum Haus:
www.hotelposeidon.de
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Geme entgegen.
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Im Preis enthaltene Leistungen:
Hin- und Rückfahrt
Schiffsüberfahrt und Gepäcktransport
Übernachtungen
Vollpension
Insolvenz- und Rücktrittsversicherung
Reiseleitung
Reisetermin:
08.08. – 22.08.2015 (14 Tage)
Preise:
EZ
DZ
1248,- Euro
1198,- Euro
Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen.
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Für Gehbehinderte bedingt geeignet,
im Haus ist ein Aufzug vorhanden.
Mindestteilnehmerzahl 15
06
Wangerooge
Bad Rothenfelde
08.08. – 22.08.2015
16.03. – 23.03.2015
Lage:
Wangerooge ist die östlichste der ostfriesischen Inseln
und staatlich anerkanntes Seeheilbad. Die autofreie Insel
mit starkem Reizklima liegt 8 km von der Küste entfernt.
Ein Schutzwall von grünen Dünen umschließt die Insel, ein
herrlicher Sandstrand lädt zu ausgedehnten Spaziergängen ein. Wer die Natur, die Stille und eine frische Meeresbrise schätzt, der ist hier genau richtig.
Lage:
Für alle, die nicht mehr so weit fahren wollen, ist Bad Rothenfelde genau das Richtige. Schon vor 180 Jahren wurde die heilende Kraft der Bad Rothenfelder Solequellen erkannt und medizinisch bestätigt. Promenieren Sie an den Salinen und atmen Sie
salzhaltige Luft. Bad Rothenfelde bietet für jeden Geschmack
etwas. Gepflegte Parklandschaften sowie die malerische Umgebung laden zu Spaziergängen ein. Im Mittelpunkt dieser Freizeit
stehen Ruhe, Entspannung und Kontakte knüpfen. Das Erleben
einer Gemeinschaft mit ihren positiven Auswirkungen gibt Kraft
und trägt zum körperlichen Wohlbefinden bei. Die Schönstätter
Marienschwestern gestalten mit uns die Zeit vor Ostern.
Das Haus Meeresstern liegt 200 m vom Meer entfernt.
Die Ortsmitte mit Kirche, Ärzten und Geschäften ist in 5
Minuten zu erreichen.
Ausstattung
Alle Zimmer haben DU/WC, ein Fahrstuhl ist vorhanden.
Info zum Haus:
www.hausmeeresstern.de
Im Preis enthaltene Leistungen:
Hin- und Rückfahrt
Übernachtungen
Vollpension
Insolvenz- und Rücktrittsversicherung
Reiseleitung
Reisetermin:
16.03. – 23.03.2015 (7 Tage)
Preise:
Ausstattung
Die Zimmer haben DU/WC/Telefon. Das Haus St. Elisabeth
am Kurpark verfügt über einen Aufzug und ein Schwimmbad.
Es liegt in zentraler Lage bei den Salinen und dem Kurmittelhaus.
EZ
DZ
Info zum Haus:
www.seniorenerholung-st-elisabeth.de
Mindestteilnehmerzahl 15
498,- Euro
478,- Euro
Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen.
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Für Gehbehinderte geeignet,
im Haus ist ein Aufzug vorhanden.
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Im Preis enthaltene Leistungen:
Hin- und Rückfahrt
Übernachtungen
Vollpension
Insolvenz- und Rücktrittsversicherung
Reiseleitung
Reisetermin:
13.06. – 27.06.2015 (14 Tage)
Preise:
EZ 1048,- Euro
DZ 988,- Euro
Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen.
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Für Gehbehinderte geeignet,
im Haus ist ein Aufzug vorhanden.
Mindestteilnehmerzahl 15
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Horn-Bad Meinberg
Unkel am Rhein
13.06. – 27.06.2015
04.09. – 11.09.2015
Lage:
Bad Meinberg hat eine über 300-jährige Kurtadition. Neben dem historischen „alten Kurpark“ mit dem Konzerthaus
bietet der Ort drei weitere Parkanlagen. Für Kuranwendungen stehen im nahegelegenen Badehaus vielfältige Einrichtungen für Sie zur Verfügung. Bad Meinberg ist berühmt wegen seiner natürlichen Heilquellen und dem Schwefelmoor.
Lage:
Der Mittelrhein gehört zu den schönsten Landschaften Europas.
In dieser malerischen Stromlandschaft zwischen Königswinter
und Bingen liegt Unkel in der Nähe des Siebengebirges mit
dem berühmten Drachenfels. Schon begüterte Kölner hatten in
den vergangenen Jahrhunderten hier ihre Sommersitze. So prägen heute noch die autofreie Uferpromenade, alte romantische
Gässchen mit historischen Fachwerkhäusern, die Pfarrkirche sowie alte Mauern und Türme das mittelalterliche Stadtbild.
Ausstattung
Sie wohnen im Haus am Kurpark. Das Hotel liegt direkt am
Kurpark, dem Kurgastzentrum, Theater und der Fußgängerzone. Die Zimmer verfügen alle über DU/WC und fast alle
über einen Balkon. Im Haus sind ein Schwimmbad, Sauna
und Aufenthaltsräume. Ein Fahrstuhl bringt Sie in alle Etagen.
Info zum Haus:
www.stiftung-sankt-elisabeth.de
Ausstattung
Das PAX-Gästehaus liegt unmittelbar an der Uferpromenade
neben alten Patrizierhäusern und bietet einen herrlichen Ausblick auf den Rhein. Für die Gäste stehen neben den gemütlich
eingerichteten Zimmern mit DU/WC auch Fernseh-, Lese- und
Aufenthaltsräume zur Verfügung. Das Haus verfügt über eine
eigene Kapelle und wird von der Pax-Vereinigung katholischer
Kleriker unterhalten. Ein Aufzug ist im Haus vorhanden.
NEU!
Im Preis enthaltene Leistungen:
Hin- und Rückfahrt
Übernachtungen
Vollpension
Insolvenz- und Rücktrittsversicherung
Reiseleitung
Reisetermin:
04.09. – 11.09.2015 (7 Tage)
Preise:
EZ/DZ 598,- Euro
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Für Gehbehinderte bedingt geeignet,
im Haus ist ein Aufzug vorhanden.
Mindestteilnehmerzahl 15
Info zum Haus:
www.pax-vereinigung.de/html/unkel
09
Münsters Merkwürdigkeiten
Kloster Dahlheim
Hengelo in Holland
Märchenweihnachtsmarkt in Kassel
06.05.2015 agesfahrt
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29.08.2015 agesfahrt
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23.09.2015 agesfahrt
T
02.12.2015 agesfahrt
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Reisebeschreibung
Plausible Erklärungen und amüsante Geschichten unterhalten Sie auf unserem
Stadtrundgang „Münsters Merkwürdigkeiten“. Was haben drei Käfige an einem
Kirchturm zu suchen? Wie schmeckt eigentlich Pumpernickel? Wo hängen die ältesten Mettwürste Westfalens und warum
werden sie nicht schlecht? Es gibt viel zu
entdecken bei einem Stadtbummel durch
Münster und über den größten Wochenmarkt Westfalens.
Reisebeschreibung
Gutes aus Klöstern – längst kein Geheimtipp
mehr. Viele Ordensleute präsentieren ihre Erzeugnisse aus Hof und Keller. Vom frisch gebackenen Brot bis zum Weihrauch, alles kann
man auf diesem Markt finden – und für einen
netten Plausch mit der/dem einen oder anderen Ordensschwester/-bruder ist auch noch
Zeit. Im Klostermuseum können sie die Ausstellung zur klösterlichen Kulturgeschichte, die
Sonderausstellung „Die sieben Todtsünden“
oder den Klostergarten besuchen.
Reisebeschreibung
Wir besuchen die an Deutschland grenzende
Kleinstadt Hengelo in der Provinz Overijssel.
Hengelo steht für alles, das Holland so idyllisch macht: Windmühlen, Tulpenfelder und
die liebenswürdigen Menschen. Man merkt
sofort: hier scheint die Welt nicht nur in Ordnung, hier ist sie es auch! Wir machen einen
Stadtbummel, besuchen den Binnenhafen
am Twentekanal, den über 200 Jahre alten
Marktplatz und die Basilika Lambertus sowie
den Wochenmarkt und eine Käserei.
Reisebeschreibung
Der Kasseler Märchenweihnachtsmarkt ist
einzigartig, denn nur hier ist das vorweihnachtliche Markttreiben schon seit Jahrzehnten untrennbar mit den weltberühmten Märchen verknüpft, die von den Brüdern Grimm
in Kassel gesammelt und niedergeschrieben
wurden. Hier ensteht eine unvergleichlich
zauberhafte Atmosphäre, die Klein und Groß
in ihren Bann zieht. Tauchen Sie mit Frau Holle und weiteren Märchenfiguren in die wundervolle Welt des Weihnachtsmarktes ein.
Im Preis enthaltene Leistungen:
Im Preis enthaltene Leistungen:
Im Preis enthaltene Leistungen:
Fahrt
Führung
Imbiss
Fahrt
Führung
Eintritt
Abfahrt:
Abfahrt:
Abfahrt:
Abfahrt:
Minden
Herford
Detmold
Minden
Herford
Detmold
Minden
Herford
Minden
Herford
Detmold
Preis: 35,- Euro
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Preis: 25,- Euro
Fahrt
Führung
Kaffeetrinken
Im Preis enthaltene Leistungen:
Preis: 35,- Euro
Fahrt
Führung
Imbiss
Preis: 35,- Euro
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Reisegutschein für
eine Caritasreise
Ein Reisegutschein ist immer ein ganzbesonderes Geschenk und eine bleibende
Erinnerung. Gerne stellen wir Ihnen entsprechende Reisegutscheine für unsere Freizeiten, Themenwochen, Kulturreisen oder
Tagesfahrten aus.
Wir beraten Sie gerne rufen
Sie uns an.
Ihre Caritasverbände in Ostwestfalen-Lippe
Hildesheim und Hildesheimer Dom
Im Preis enthaltene Leistungen:
Fahrt
3 Führungen
Imbiss
Abfahrt:
Minden
Herford
Detmold
Preis: 39,- Euro
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24.06.2015
Unsere Reisebegleiterinnen
St. Michael, 1010-1022 von Bischof Bernward von Hildesheim erbaut, gilt als eines der Schlüsselwerke mittelalterlicher Architektur. Mit Dom und Domschatz hat sich
in Hildesheim ein einzigartiges Ensemble mittelalterlicher
Ausstattungskunst erhalten.
Wir legen bei unseren Reisen großen Wert auf kompetente Begleitung. Unsere Reiseleitungen werden
für ihre Tätigkeit regelmäßig geschult und kommen jährlich zu einem Erfahrungsaustausch zusammen.
Sie arbeiten ehrenamtlich und stehen den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite.
Zusammengenommen vermitteln die beiden benachbarten und geschichtlich eng miteinander verbundenen Hildesheimer Kirchen einen Überblick über Gestaltung und
Einrichtung eines romanischen Kirchenraumes, wie er so
umfassend sonst nirgendwo zu finden ist.
Die großartige Architektur der Michaeliskirche und die
monumentalen Zeugnisse der mittelalterlichen Ausstattung im Dom, sowie die im Domschatz vereinigten prachtvollen Kirchenschätze der Welterbestätten, machen Hildesheim zu einem Zentrum romanischer Kunst. Seit 2014
ist der Dom wieder für die Besucher zu besichtigen. Wir
besuchen den Hildesheimer Dom, den Domschatz und
machen eine Stadtführung durch Hildesheim.
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Reisebedingungen
§1 Zustandekommen des Reisevertrages
(1)Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer dem
Veranstalter der Reise den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Voranfragen und Reservierungen über Telefon und/oder Internet sind stets unverbindlich.
(2)
Der Reisevertrag mit den Teilnehmern kommt durch die
schriftliche Anmeldebestätigung des Veranstalters an den
Teilnehmer zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Teilnehmer eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
(3)Die Anmeldung von Teilnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang
der Beeinträchtigungen zu versehen, damit der Veranstalter
prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung
möglich ist. Sollten dem Veranstalter solche Angaben nicht
gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung erfolgen,
also kein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgt durch
den Veranstalter eine Teilnahmebestätigung, weil ihm über
eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der Veranstalter vor, aus diesem
Grund den Reisevertrag mit dem Teilnehmer zu kündigen.
§2 Leistungen des Veranstalters
(1) Der Umfang der Leistungen des Veranstalters ergibt sich aus
dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem
für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt.
(2) Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Veranstalter vertrieben werden sowie Erklärungen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotelleitung, öffentliche Verkehrsmittel usw.)
sind für den Veranstalter nicht verbindlich, ausgenommen für
den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft
vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
(3) Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im
Prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit
dem Veranstalter.
§3 Zahlung, Anzahlung
(1) Auf den Reisepreis ist innerhalb einer Woche nach Erhalt
der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des
Sicherungsscheines (gem. § 651 k BGB) eine Anzahlung
von 15 % des Reisepreises fällig. Eine Nichtzahlung bewirkt
keine Aufhebung des Vertrages.
(2)Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn fällig.
§4 Leistungs- und Preisänderungen
(1) Nachträgliche notwendige Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Inhalt des Reisevertrages sind gestattet.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag verein-
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barten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt
zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis
nach Maßgabe der nach folgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben
den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss
des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so
kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag herausgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für den Veranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
noch nicht ein getreten und bei VertragsAbschluss dem Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises, hat der Veranstalter den
Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab
dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten .
§5 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung
(1) Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Reisevetrag
zurücktreten. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem
Veranstalter folgende Entschädigung zu:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 59. Tag bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 29. Tag bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 21. Tag bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 14. Tag bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 7. Tag bis inkl. 1 Tag vor Reisebeginn 75 %
am Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt der Reise 85 %
vom Reisepreis.
(3) Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen,
dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden
ist als die geforderte Pauschale.
§6 Obliegenheiten des Teilnehmers,
Kündigung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Mängel unverzüglich der
Reiseleitung anzuzeigen.
(2) Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies
gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen
Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr
eines Anspruchsverlustes.
(3) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund,
nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
der Veranstalter bzw. die Reiseleitung eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen
lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom
Veranstalter oder seiner Reiseleitung verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Kündigt der Teilnehmer den Reisevertrag, so bestimmen sich die
Rechtsfolgen dieser Kündigung nach dem Gesetz.
§7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen,
nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
§8 Kündigung oder Rücktritt durch den
Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann den Reisevertrag nach Reiseantritt
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
des Veranstalters oder der Reiseleitung nach haltig stört
oder wenn er sich im erheblichen Maße vertragswidrig verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Die Reiseleitung
nimmt die Interessen des Veranstalters wahr. Die hierdurch
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Der Teilnehmer kann in diesem Falle an einer anderen Reise
des Veranstalters teilnehmen.
) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei öffentlich geförderten
b
Reisen, wenn die Bewilligung der beantragten Mittel nicht
oder nicht im vorgesehenen Umfang erfolgt. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über die Ablehnung
der Bewilligung oder die eingeschränkte Bewilligung und
den neuen Reisepreis informieren.
§9 Haftung des Veranstalters
(1) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a)soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b)soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehen den Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
§10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Veranstalter informiert im Reisekatalog oder gesondert über
die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
§11 Verjährung, Abtretungsverbot
(1) Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Teilnehmers aus
Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem
Namen.
(2) Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach einem Jahr.
§12Sonstiges
(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, so behalten die übrigen Bestimm- ungen ihre
Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als solcher
bleibt unberührt.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Krankenversicherungskarte und / oder den Auslandskrankenschein (Anspruchsbehandlung E 111) mit zunehmen.
(2) Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nicht erreichen einer
in der Leistungsbeschreibung fest gelegten Mindest-teilnehmerzahl. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich über die Absage der Reise informieren. Der Teilnehmer
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Caritas Sozialstation
St. Elisabeth
Wir…beraten…helfen…pflegen!
P alaisstraße 27, 32756 Detmold
Telefon 05231 – 56 52 90
Grabenstr. 14, 32105 Bad Salzuflen
Telefon 0160 – 901 216 30 oder
Telefon 05231 – 56 52 90
Ansprechpartnerin: Frau Susanne Höfinghoff
Caritas Sozialstation
… ist mehr als nur ein Wort!
Wir…beraten…helfen…pflegen!
Clarenstraße 24, 32052 Herford
Telefon 05221 – 16 73-40
Ansprechpartner: Herrn Michael Scholz
MSD-Familienpflege
Telefon 05221 – 16 73 41
Ansprechpartnerin: Frau Beate Braun
Caritas Sozialstation
… ist mehr als nur ein Wort!
Caritasverband für den Kreis Lippe
und die Stadt Bad Pyrmont e.V.
Caritas Kinderkleiderkammer
Palaisstraße 27a,
32756 Detmold
Telefon 05231/99 2 99
Caritasverband für den Kreis Lippe
und die Stadt Bad Pyrmont e.V.
Caritas Mittagstisch
Palaisstraße 27a, 32756 Detmold
Telefon 05231/99 2 99
Caritasverband für die Stadt und den
Kreis Herford e.V.
Demenzbetreuung „Vergiss-mein-nicht“
Nachbarschafts-Treff für Senioren
Caritas Warenkorb – Der soziale Laden
Clarenstraße 24, 32052 Herford
Telefon 05221/16 73-30
Menschlich und nah
Wir bieten rund um die Uhr
qualifizierte Pflege und individuelle
Betreuung.
Königstraße 13 • 32423 Minden
Telefon 0571 – 8 28 99-44
Ansprechpartnerin: Frau Melanie Genske
Caritasverband Minden e.V.
Wärmestube St. Nikolai
Kleiderladen
Königstraße 13, 32423 Minden
Telefon 0571 – 82 89 9-9
Internet www.caritas-minden.de