44. Kammerversammlung Montag, 22. Juni 2015

EINLADUNG
44. Kammerversammlung
Montag, 22. Juni 2015
15:00 Uhr
Maritim Hotel Köln
Saal Heumarkt
Am Heumarkt 20
50667 Köln
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung berufe ich die 44. Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Köln ein.
Tagesordnung
1Eröffnung der Kammerversammlung
2Bericht über die Tätigkeit des Kammervorstandes
3Jahresabschluss 2014
a) Bericht und Aussprache über den Jahresabschluss 2014
b) Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts 2014
c) Genehmigung des Jahresabschlusses 2014
d) Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinsamen Prüfungs
stelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe
4Beschlussfassung über die Entlastung des Kammervorstandes
5Antrag auf Änderung der Beitragsordnung
Antragsteller: Herr Dipl.-FW (FH) Michael Schäfer, Steuerberater, Maybachstraße 22, 50670 Köln
6Wirtschaftsplan für das Jahr 2016
a) Bericht und Aussprache über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2016
b) Festsetzung des unveränderten Kammerbeitrages für das Jahr 2016
c) Festsetzung einer unveränderten Aufwandsentschädigung für das Jahr 2016
d) Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016
e) Kenntnisnahme des Haushaltsplanes der Gemeinsamen Prüfungsstelle der
Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe für das Jahr 2016
7Wahl von Rechnungsprüfern und deren Stellvertretern für das Geschäftsjahr 2015
8Neuwahl des Kammervorstandes (§ 9 Abs. 3 Satzung) sowie der
Delegierten und Vertreter zur Satzungsversammlung (§ 14 Satzung)
a) Wahl eines Wahlausschusses (§ 3 Wahlordnung)
b) Wahl des Präsidenten (§ 4a Wahlordnung)
c) Wahl von 8 weiteren Vorstandsmitgliedern jeweils nach ihrer beruflichen
Niederlassung für die 8 Wahlbezirke (§ 4b Wahlordnung)
d) Wahl von 12 weiteren Vorstandsmitgliedern (§ 4c Wahlordnung)
e) Wahl von 5 Delegierten und 7 Vertretern zur Satzungsversammlung (§ 5 Wahlordnung)
9Antrag auf Verleihung des Titels „Ehrenvorstandsmitglied“ an Herrn Martin Meyer,
Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Märkische Str. 32. 51766 Engelskirchen
JVerschiedenes
44. Kammerversammlung
Erläuterungen zur Tagesordnung
1Als Beratungsunterlagen sind dieser Einladung beigefügt:
a) Bericht des Kammervorstandes (zu TOP 2)
b) Jahresabschluss 2014 (zu TOP 3a und b)
c) Rechnungsprüfungsbericht 2014 (zu TOP 3b)
d) Antrag von Herrn Dipl.-FW (FH) Michael Schäfer, Steuerberater, Maybachstraße 22, 50670 Köln (zu TOP 5)
e) Entwurf eines Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016 (zu TOP 6a-d)
2 Der Jahresabschluss 2014 der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe,
der zugehörige Rechnungsprüfungsbericht (zu TOP 3d) sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2016 (zu TOP 6e) werden vor Ort ausgelegt
3 Zu TOP 5
Herr Dipl.-FW (FH) Michael Schäfer, Steuerberater, Maybachstraße 22, 50670 Köln hat mit Schreiben vom 26. November 2014 beantragt,
die Beitragsordnung wie folgt zu ändern.
„§ 3 (2) „Beginnt die Beitragspflicht nach dem Beginn eines Beitragsjahres, wird der Beitrag nur ab Beginn des
ersten auf den Beginn der Mitgliedschaft folgenden Kalendermonats anteilig berechnet.“
§ 3(3) „Endet die Beitragspflicht im Laufe eines Beitragsjahres, wird der Beitrag anteilig ab Beginn des Kalendermonats erstattet, der der Beendigung der Mitgliedschaft folgt.““
Der genaue Wortlaut des Antrages mit Begründung kann der Anlage zu dieser Einladung entnommen werden.
4 Zu TOP 8
Der derzeit amtierende Vorstand ist von der 40. Kammerversammlung am 27. Juni 2011 für vier Jahre gewählt worden. Seine Amtsdauer
endet aufgrund der anstehenden ordentlichen Wahlen mit Ablauf dieser Kammerversammlung (§ 9 Abs. 3 Satzung).
Die Delegierten und ihre Vertreter zur Satzungsversammlung (§ 86 a Abs. 2 StBerG) sind ebenfalls von der 40. ­Kammerversammlung am
27. Juni 2011 gewählt worden und für vier Jahre neu zu wählen (§ 14 Abs. 1 Satzung).
Sie werden gebeten, geeignete Wahlvorschläge unter Beachtung der zweiwöchigen Ausschlussfrist spätestens bis Montag, 8. Juni 2015, bei
der Kammergeschäftsstelle einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge dürfen nicht berücksichtigt werden (§ 6 Abs. 1 Wahlordnung).
In der Kammergeschäftsstelle können Formulare für entsprechende Wahlvorschläge angefordert werden. Die Formulare stehen auch zum
Download auf der Homepage der Steuerberaterkammer Köln unter www.stbk-koeln.­de bereit.
Bei den Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten:
Die Vorschläge für die Wahl des Präsidenten (§ 4a Wahlordnung), der 8 Vorstandsmitglieder für die 8 Wahlbezirke (§ 4b Wahlordnung) und der weiteren 12 Vorstandsmitglieder (§ 4c Wahlordnung) sowie der 5 Delegierten zur Satzungsversammlung und 7
Vertreter (§ 5 Wahlordnung) sind jeweils von 5 Kammermitgliedern zu unterzeichnen (§ 6 Abs. 2 Wahlordnung).
Alle Wahlvorschläge müssen außerdem die schriftliche und eigenhändig unterzeichnete Erklärung des vorgeschlagenen Mitglieds über
seine Wählbarkeit nach § 9 Abs. 2 Satzung enthalten (§ 6 Abs. 2 Wahlordnung). Der Bewerber muss im Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Jahren als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt oder seit mindestens drei Jahren Mitglied des Vorstandes,
Geschäftsführer oder vertretungsberechtigter persönlich haftender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sein.
44. Kammerversammlung
Bei der Wahl von Vorstandsmitgliedern für die 8 Wahlbezirke (§ 4b Wahlordnung) ist insbesondere zu beachten, dass die Bewerber ihre
berufliche Niederlassung im jeweiligen Wahlbezirk haben müssen. Außerdem steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der acht weiteren
Vorstandsmitglieder ausschließlich den Mitgliedern zu, die im entsprechenden Wahlbezirk ihre berufliche Niederlassung haben.
Rein vorsorglich ist außerdem darauf hinzuweisen, dass ein Bewerber zugleich für die Wahl als Präsident, als Vorstandsmitglied für den Wahlbezirk und als weiteres Vorstandsmitglied vorgeschlagen werden kann. Da in getrennten Wahlgängen zu entscheiden ist, könnte bei erfolgloser
Bewerbung für ein Amt in einem vorhergehenden Wahlgang die weitere Bewerbung für einen späteren Wahlgang aufrechterhalten werden.
Die Wahlvorschläge werden am Dienstag, 9. Juni 2015, auf der Kammerhomepage veröffentlicht. Die Bewerber können sich dort auch
mit einem kurzen Selbstportrait (10 Zeilen, max. 80 Zeichen pro Zeile) mit oder ohne Foto (in digitaler Form) den Kolleginnen und Kollegen
vorstellen. Die Portraits sind ebenfalls bis Montag, 8. Juni 2015, der Kammergeschäftsstelle zu übersenden.
E Zu TOP 9
Der Vorstand schlägt der Kammerversammlung vor, Herrn Martin Meyer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, für langjähriges vorbildliches
Engagement im Ehrenamt den Titel „Ehrenvorstandsmitglied“ gemäß Nr. 3e der Ehrenordnung der Steuerberaterkammer Köln zu verleihen.
Begründung:
Herr Martin Meyer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, gehörte 36 Jahre lang, von 1979 bis heute, dem Vorstand der Steuerberaterkammer
Köln an. Sein besonderes Interesse galt u.a. der Aus- und Fortbildung. Er war von 1991 bis 2005 Mitglied eines Prüfungsausschusses für
Steuerfachwirte, von 2001 bis 2004 war er stellvertretendes Mitglied eines Prüfungsausschusses für Steuerberater. Seit 2001 ist er außerdem
Mitglied des Ausschusses „Steuerrecht“ der Steuerberaterkammer Köln.
Weitere Hinweise
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen gemäß § 6 Abs. 4 S. 2 der Satzung mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Kammerversammlung schriftlich bei der Kammer eingehen und eine Begründung enthalten. Die Anträge werden mindestens eine Woche vor dem
Termin der Kammerversammlung, spätestens am Montag, 15. Juni 2015, 24.00 Uhr, auf der Homepage der Steuerberaterkammer Köln im
mitgliedergeschützten Bereich veröffentlicht.
Bitte bringen Sie zur Kammerversammlung Ihren gültigen Kammermitgliedsausweis mit Foto oder einen anderen gültigen Lichtbildausweis mit.
Die Kammerversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Kammer. Die Beteiligung der Mitglieder ist dabei von entscheidender Bedeutung. Ich hoffe daher, zahlreiche Kolleginnen und Kollegen bei der diesjährigen Kammerversammlung begrüßen zu können.
Im Anschluss an die Kammerversammlung lade ich Sie herzlich zu einem Umtrunk ein.
Köln, 21. Mai 2015
Karl-Heinz Bonjean
Präsident
Steuerberaterkammer Köln
Gereonstraße 34-36 · 50670 Köln · Tel. 0221 33643-0 · Fax 0221 33643-43
[email protected] · www.stbk-koeln.de