AGV Aargauische Gebäudeversicherung Qualitätssicherung im Brandschutz Neues Brandschutzrecht 2015 Fritz Lörtscher Abteilungsleiter-Stv. Brandschutz AGV Aargauische Gebäudeversicherung | Bleichemattstrasse 12/14 | Postfach | 5001 Aarau Themen Themen Sichern und Versichern Rechtsgrundlagen Qualitätssicherung Elektronische Datenquellen Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 2 Sichern und Versichern Kennzahlen 2014 Kanton Aargau ca. 225’100 versicherte Gebäude ca. 206 Mia. CHF Versicherungskapital 287 Gebäudebrände mit FW-Einsatz ca. 17.6 Mio. CHF Brandschäden ca. 2’500 Schadenmeldungen Elementar ca. 6.5 Mio. CHF Elementarschäden Durchschnittsprämie 48 Rp./1000 CHF VS 1172 Kantonale Brandschutzbewilligungen www.agv-ag.ch Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 3 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Das Brandschutzrecht untersteht kantonaler Hoheit Harmonisierte Vorschriften nach EU Bauproduktegesetz Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 4 Rechtsgrundlagen Norm und Richtlinien VKF 2015 In Kraft seit 1.Januar 2015 Keine Übergangsfristen Richtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 5 Qualitätssicherung Warum braucht es die Qualitätssicherung im Brandschutz? Liberalisierung der Vorschriften erfordert erhöhte Qualität in der Planung und Ausführung Erhöhte bauliche und technische Anforderungen durch komplexere Bauweise Definition der Zuständigkeiten und der Verantwortung Nachhaltigkeit über die Lebensdauer eines Gebäudes Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 6 Qualitätssicherung Was bringt die Qualitätssicherung im Brandschutz? Nutzen für Eigentümer- und Nutzerschaft Nutzen für Planende Nutzen für Ausführende Nutzen für Brandschutzbehörde Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 7 Qualitätssicherung Was regelt die Brandschutzrichtlinie QS im Brandschutz? Festlegen der QS-Stufe Organisation und Umsetzung je QS-Stufe Anforderungen an Personen Erstellen der Dokumente Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 8 Qualitätssicherung Erarbeitung der Richtlinie Vertreter VKF Brandschutzbehörde Brandschutzplaner Generalplaner Totalunternehmer Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 9 Qualitätssicherung Wie soll die Qualität verbessert werden? Planungs- und Ausführungsphase: QS Verantwortlicher Brandschutz In Projektierung, Ausschreibung und Realisation verantwortliche und entsprechend der Aufgabe geeignete Fachperson Übereinstimmungserklärung Brandschutz Bestätigung über mängelfreie Umsetzung der Brandschutzmassnahmen Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 10 Qualitätssicherung Qualitätssicherungsstufen (QSS) Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 11 Qualitätssicherung Qualitätssicherungsstufe 1 Der Gesamtleiter kann die Aufgaben des QS Verantwortlichen Brandschutz übernehmen Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 12 Qualitätssicherung Qualitätssicherungsstufe 2 Der QS Verantwortlicher Brandschutz ist ein Brandschutzfachmann VKF oder eine Person mit gleichwertiger Ausbildung Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 13 Qualitätssicherung Qualitätssicherungsstufe 3 / 4 Der QS Verantwortlicher Brandschutz ist ein Brandschutzexperte VKF oder eine Person mit gleichwertiger Ausbildung Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 14 Qualitätssicherung Qualitätssicherungsstufen (QSS) Qualitätssicherungsstufen (QSS) für bestimmte Nutzungen Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 15 Qualitätssicherung Qualitätssicherungsstufen (QSS) Qualitätssicherungsstufen (QSS) für Teilbereiche mit besonderen Brandrisiken Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 16 Qualitätssicherung Bisherige Praxis Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 17 Qualitätssicherung Projektorganisation QSS 2 Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 18 Qualitätssicherung Übereinstimmungserklärung Die Eigentümer- und Nutzerschaft unterzeichnen rechtsgültig vor Bezug der Baute die Übereinstimmungserklärung Brandschutz Sie bestätigen der Brandschutzbehörde damit die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller geplanten und erforderlichen Brandschutzmassnahmen Verfügt sie nicht über das nötige Fachwissen, stützt sie sich auf die Übereinstimmungserklärung des QS- Verantwortlichen Brandschutz Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 19 Qualitätssicherung Übereinstimmungserklärung Die Abnahme einer Baute erfolgt erst nach Eingang der unterzeichneten Übereinstimmungserklärung bei der Brandschutzbehörde Eine Übereinstimmungserklärung ist für jede QS-Stufe erforderlich Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 20 Qualitätssicherung Übereinstimmungserklärung Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 21 Qualitätssicherung Mögliche Aufgaben eines Bauführers im QS-System Überwachung der Umsetzung der Brandschutzauflagen auf der Baustelle Koordination der Arbeiten im Schnittstellenbereich Überwachung des organisatorischen Brandschutzes auf der Baustelle (Ordnung, Lagerung von feuergefährlichen Stoffen, etc.) Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 22 Elektronische Datenquellen AGV www.agv-ag.ch Brandschutzverordnung Vollzugshilfen Merkblätter AGV AGV AGV VKF http://www.praever.ch VKF Norm VKF Richtlinien Brandschutz Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 23 Elektronische Datenquellen Anmeldung unter www.agv-ag.ch Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 24 Fragen? Ich beantworte gerne Fragen … Bauführertagung | 3. Juni 2015 Seite 25
© Copyright 2024 ExpyDoc