Deckblatt zur Vergabe Lieferung von fünf LKW Doppelkabine mit

Deckblatt
zur Vergabe
Lieferung von fünf LKW Doppelkabine mit Ladepritsche für GELSENDIENSTE
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Vorgesehener Liefertermin/Leistungszeitraum: Schnellstmöglich (nach Vereinbarung)
Ablauf der Angebotsfrist:
09.06.2015, 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist:
30.09.2015
Kontaktdaten für Fragen/Erläuterungen:
Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH
SG-K-E, Herr Harelik
Ebertstr. 30
45879 Gelsenkirchen
T 0209 954-3948
F 0209 954-3958
tobias.harelik@
stadtwerke-gelsenkrichen.de
Hinweis:
Die Vergabeunterlagen stehen hiermit zum Download zur Verfügung.
Für die Teilnahme am Download-Verfahren wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Im Falle Ihres Interesses am Wettbewerb teilzunehmen, bitten wir Sie, die
Vergabeunterlagen sorgfältig zu lesen, diese auszudrucken und ausgefüllt und
unterschrieben bis zum Ablauf der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag unter
Verwendung des in den Vergabeunterlagen aufgedruckten Adressaufklebers an uns
zurückzusenden.
1
GELSENDIENSTE, Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen
Einkauf
Vergabeart:
Offenes Verfahren
Beschränkte Ausschreibung
nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist:
09.06.2015, 10:00 Uhr
30.09.2015
Ort/Zi.:
Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen
Zi. 302, 3. Stock
Zur Wahrung der Frist ist eine Einreichung
außerhalb der Arbeitszeiten in dem Briefkasten am
Haupteingang möglich.
Unser Zeichen: K-E/Har
Tel.: 0209-954-3948
Gelsenkirchen, 08.04.2015
Aufforderung zur Angebotsabgabe (AA/VOL) nach VOL/A
Bezeichnung des Auftrags und Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Lieferung von fünf LKW Doppelkabine mit Ladepritsche für GELSENDIENSTE
Anlagen, die dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt sind:
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen
Formblatt Verpflichtungserklärung
zur Berücksichtigung sozialer Kriterien
Formblatt Verpflichtungserklärung
Förderung Frauen, Beruf, Familie
Technische Vertragsbedingungen
Formblatt Referenzen
Angebotsschreiben (Ang/VOL)
Unternehmerauskunft zum Objekt
Übersicht zu Vergabeunterlagen und –verfahren VOL
zusätzliche Preisangaben
Leistungsbeschreibung/-verzeichnis
Kalkulationsauskunft
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Preisblatt mit Umweltangaben gem. RL 2009/33/EG
Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentraleregister
Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL),
für den Fall des Einsatzes anderer Unternehmer
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL)
Besondere Vertragsbedingungen
Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft für den Fall,
dass Bietergemeinschaft vorgesehen ist
Nicht beigefügte Anlagen
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL)*
Besondere Vertragsbedingungen*
Zusätzliche Vertragsbedingungen*
Allgemeine Einkaufsbedingungen des
Auftraggebers
BV-GebRein im Falle von Gebäudereinigungsleistungen
Besondere Vertragsbedingungen des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen
zur Tariftreue und Mindestentlohnung
Besondere vertragliche Nebenbedingung zur
Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen
festgelegten Mindeststandards Nachunternehmer
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003
*) können im Internet unter http://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/ausschreibungen.html eingesehen oder auf
gesonderte Anforderung zugesandt werden
01.
02.
03.
04.
05.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die o.a. Maßnahme sollen die Lieferungen / Leistungen vergeben werden. Sollten Sie am Wettbewerb interessiert
sein werden Sie gebeten, das beiliegende Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben im
verschlossenen, mit dem beigefügten Adressaufkleber versehenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die
Vergabestelle gem. lfd. Nr. 01. zu senden bzw. bei dieser abzugeben.
Auftraggeber:
GELSENDIENSTE, Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen
Ort der Lieferung Leistung:
Gelsenkirchen, Adenauerallee 115
Vergabestelle
Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen, Zi. 302, 3. Stock
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden:
Ort, Zi., Name: Gelsenkirchen, Ebertstr. 30, 45897
Tel.: 0209 954-3948
Gelsenkirchen, Zimmer 302, Herr Harelik
Fax: 0209 954-3958
eMail: [email protected]
Mo. – Do. 08:30 - 15:00 Uhr, Fr. 08:30 - 13:00 Uhr
Vergabeunterlagen werden bei Bedarf digital übermittelt:
ja, über Download-Plattform
nein
Unterteilung in Lose vorgesehen:
ja
nein
Es können Angebote abgegeben
nur für ein Los
für eine oder
nur für alle Lose
werden für
mehrere Lose
Nebenangebote sind zugelassen
nein
Nebenangebote sind zugelassen für:
die Gesamtleistung
für folgende Teilleistungen (Positionen)/Fachlose
(Gewerke)
Nebenangebote müssen die Mindestbedingungen gem. BB-VOL Nr. 3 erfüllen.
Elektronische Angebotsabgabe ist
mit fortgeschrittener Signatur zugelassen.
mit qualifizierter Signatur zugelassen.
nicht zugelassen.
06.
07.
08.
09.
10.
11.
12.
13.
Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Wenn Sie bis zum Ablauf der Bindefrist keinen
Zuschlag erhalten haben, ist ihr Angebot gem. § 19 VOL/A nicht berücksichtigt worden.
Kriterien für die Auftragserteilung:
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:
Preis
Siehe Leistungsbeschreibung
Geforderte Sicherheiten
nein
ja
X Im Falle von Gebäudereinigungsleistungen gem. Nr. 12 der Besonderen Vertragsbedingungen (BV-GebRein),
welche im Internet unter http://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/ausschreibungen.html eingesehen/heruntergeladen
werden können.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gem. der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Allgemeine Einkaufsbedingungen AEB des Auftraggebers) bzw. bei
Gebäudereinigungsleistungen Besonderen Vertragsbedingungen (BV-GebRein), welche im Internet unter
http://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/ausschreibungen.html eingesehen/heruntergeladen werden können.
Zahlungsbedingungen gem. Angebotsschreiben.
Sprache für Bewerbungen, Angebote und sonstigen Schriftverkehr:
Deutsch
Sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote zu beachten haben:
zwingender Besichtigungstermin vor Angebotsabgabe (bei Nichtteilnahme erfolgt Ausschluss
vom weiteren Vergabeverfahren)
Sonstiges
Im Falle von Gebäudereinigungsleistungen wird bei anzunehmenden unrealistischen Leistungswerten zur Überprüfung
der Eignung des Bieters eine Probereinigung anberaumt.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Hegemann
i. A. Harelik
GELSENDIENSTE
Abteilung Einkauf
Ebertstr. 30
45879 Gelsenkirchen
Vergabeverfahren
Leistung:
Lieferung von fünf LKW Doppelkabine mit
Ladepritsche für GELSENDIENSTE
Ablauf der Angebotsfrist:
09.06.2015, 10:00 Uhr (Harelik)
Name des Bieters (ohne Adresse):
____________________________
Bitte diesen Aufkleber ausschneiden und außen
auf den verschlossenen Briefumschlag kleben!
Die gültigen Fassungen der
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL),
Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers),
Besonderen Vertragsbedingungen (BV-GebRein, Besondere Vertragsbedingungen des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung,
Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen
festgelegten Mindeststandards)
stehen unter http://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/ausschreibungen.html zum Download/Ausdruck
bereit.
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmer und/oder der Bildung einer Bietergemeinschaft
stehen unter vorgenanntem Link auch die Formblätter
a) Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL),
b) Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (V/VOL),
c) Erklärung Bietergemeinschaft
zum Download/Ausdruck bereit, um diese dem Angebotsschreiben neben den anderen
geforderten Unterlagen beizufügen bzw. zu b) auf Aufforderung nachzuliefern.
Im Falle Ihres Interesses am Wettbewerb teilzunehmen, bitten wir Sie, die Vergabeunterlagen
sorgfältig zu lesen, diese auszudrucken und ausgefüllt und unterschrieben bis zum Ablauf der
Angebotsfrist unter Verwendung des oben aufgedruckten Adressaufklebers in einem
verschlossenen Umschlag an uns zurückzusenden.
Einkauf
Vergabeart:
GELSENDIENSTE
Abteilung Einkauf
Ebertstr. 30
45879 Gelsenkirchen
Offenes Verfahren
Beschränkte Ausschreibung
nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist:
09.06.2015, 10:00 Uhr
30.09.2015
Ort/Zi.:
Ebertstr. 30, 45879 Gelsenkirchen
Zi. 302, 3. Stock
Zur Wahrung der Frist ist eine Einreichung
außerhalb der Arbeitszeiten in dem Briefkasten am
Haupteingang möglich.
Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel., Fax
(für Schriftverkehr und Rückfragen, auch einer evtl. Information nach
§101a GWB)
Datum
Angebot für Leistungen (Ang/VOL) nach VOL/A
Bezeichnung des Auftrags und Laufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Lieferung von fünf LKW Doppelkabine mit Ladepritsche für GELSENDIENSTE
A) Vertragsbestandteile gem. § 1 VOL/B in folgender Rang- und Reihenfolge
Leistungsbeschreibung/-verzeichnis inkl. dem Angebot beigefügter Anlagen
Besondere Vertragsbedingungen
BV-GebRein im Falle von Gebäudereinigungsleistungen
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue
und Mindestentlohnung
Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten
Mindeststandards Nachunternehmer
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers
Technische Vertragsbedingungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der gem. Bewerbungsbedingungen (BBVOL) gültigen Fassung
B) Anlagen, die diesem Angebotsschreiben beigefügt sind:
Formblatt Vorbemerkungen – Übersicht zu Vergabeunterlagen und –verfahren VOL
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentralregister
Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen
Formblatt Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien
Formblatt Verpflichtungserklärung Frauen, Beruf, Familie bei Vergaben von Leistungen ab 50T€
Formblatt Referenzen
Darstellung Qualitätsmanagement auf eigener Anlage
Preisblatt je Objekt
Formblatt Zusätzliche Preisangaben
Formblatt Kalkulationsauskunft
Formblatt Unternehmerauskunft zum Objekt
Preisblatt mit Umweltangaben gem. RL 2009/33/EG
Leistungsbeschreibung
Ab hier ist das Angebotsschreiben durch den Bieter auszufüllen
C) Anlagen, die zusätzlich diesem Angebotsschreiben beigefügt sind:
Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL), im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen
Formblatt Besondere vertragliche Nebenbedingungen ILO (BVNB TVgG - NRW ILO) Nachunternehmer, im Falle des
Einsatzes anderer Unternehmen
Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft, wenn Bietergemeinschaft vorgesehen ist
01.
02.
03.
04.
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben.
Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung)
die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.
Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem Nachweis
Erklärung
Ich/Wir werden die Leistungen selbst ausführen.
Ich/Wir werden die Leistungen durch andere Unternehmen ausführen lassen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Art und Umfang der Leistungsbereiche, die durch andere Unternehmen
ausgeführt werden sollen, durch Beifügung des Formblatts Unt/VOL zu diesem Angebot zu benennen und
spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle das Formblatt V/VOL zur Verpflichtung anderer
Unternehmen gem. BB/VOL einzureichen habe(n).
Mir/Uns ist bekannt, dass im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen ein Vertragsabschluss nur zustande
kommt, wenn die Unternehmen vorher benannt wurden und den Bedingungen dieser Vergabe entsprechen
sowie dass nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere
Unternehmen nicht gerechnet werden kann.
Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass mir/uns die in den Vergabeunterlagen genannten
Bedingungen bekannt sind und ich/wir diese anerkenne(n). Eine geforderte Sicherheit leiste/n ich/wir innerhalb eines
Monats nach Zuschlagserteilung.
Im Falle einer gem. Vergabeunterlagen verpflichtenden Ortsbesichtigung wurde
am ______________________ teilgenommen.
Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache (wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.
BB-VOL zustande gekommen ist.
Ich/Wir erklären, dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500
Euro belegt worden bin/sind, noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.
Den Einsatz von im Formblatt Unt/VOL genannten Unternehmen mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese
eine gleichartige Erklärung mir/uns gegenüber abgeben.
Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Meldungen im Rahmen des Vergabeverfahrens
verwendet werden dürfen.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren
Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die in der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen genannten
Zahlungsbedingungen zur Anwendung gelangen.
Angebotspreis:
Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den
Preis betreffenden Angaben wie folgt an (ggf. Übertrag der Summe aus dem Leistungsverzeichnis/den Preisblättern, falls dort
bereits die Eintragung des Preises (mit/ohne Preisnachlass) vorgegeben wurde):
Im Falle, dass ein Angebot, falls zugelassen, nicht für alle ausgeschriebenen Lose abgegeben wird, ist diese Seite in
Kopie je angebotenem Los abzugeben und auf der je Los ausgefüllten Seite die Los-Nr. zu vermerken. Wird ein
Angebot für alle Lose abgegeben, ist auf dieser Seite der Gesamtbetrag für alle Lose einzutragen. Evtl.
Bedarfspositionen sind hierbei nicht zu berücksichtigen, es sei denn, sie werden auf dieser Seite gesondert
abgefragt. Angebotene Preisnachlässe gelten auch für letztgenannte Positionen.
1. Hauptangebot / Endbetrag ohne MWSt.
(ohne Nachlass)
Gesamtangebotssumme
ohne MWSt.
2. Preisnachlass ohne Bedingungen
EUR
%
EUR
Preisnachlass gilt auch für Nebenangebote
(falls zugelassen und angeboten)
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungsziel
nach Eingang
der Rechnung
30 Tage
ohne Abzug
4. Anzahl Nebenangebote, falls Nebenangebote zugelassen wurden:
Stück
Mir/Uns ist bekannt, dass zur Wertung des Angebotes der sich aus Angebot und Preisnachlässen gebildete Gesamtpreis
herangezogen wird.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile dieses Angebotes, dazu gehören insbesondere die Vertragsbestandteile (A)
und die Anlagen (B) und (C). Ich/Wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n).
Auch im Falle der Abgabe einer selbstgefertigten Kurzfassung der Leistungsbeschreibung wird mit der Unterschrift die vom
Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt.
Ort, Stempel, Unterschrift
Wird das Angebotsschreiben an vorgenannter Stelle nicht rechtsverbindlich unterschrieben,
muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.
Vorbemerkungen - Übersicht zu Vergabeunterlagen und –verfahren VOL
1. Vollständigkeit der Angebote
Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind folgende Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet als Angebot
einzureichen:
I. Formblatt Angebotsschreiben
II. Formblatt Vorbemerkungen – Übersicht zu Vergabeunterlagen und -verfahren VOL (diese Unterlage)
III. Geforderte Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters:
a.
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
b.
Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentralregister
c.
Formblatt Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und
Bauleistungen
d.
e.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
Formblatt Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien
Formblatt Verpflichtungserklärung Frauen, Beruf, Familie bei Vergaben von Leistungen ab 50T€
Formblatt Referenzen
Formblatt Zusätzliche Preisangaben
Formblatt Kalkulationsauskunft
Formblatt Unternehmerauskunft zum Objekt
Leistungsbeschreibung
eigene Anlagen
Darstellung Qualitätsmanagement
IV. Geforderte Unterlagen zum Wertungskriterium
a.
Preisblatt je Objekt
b.
Preisblatt mit Umweltangaben gem. RL 2009/33/EG
c.
V. Sofern vom Bieter vorgesehen:
a. Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL), nur wenn Einsatz anderer Unternehmen
beabsichtigt wird
b. Formblatt Besondere vertragliche Nebenbedingungen ILO (BVNB TVgG - NRW ILO) Nachunternehmer, im
Falle des Einsatzes anderer Unternehmen
c.
Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft, nur wenn Bietergemeinschaft vorgesehen wird
Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind gem. Bewerbungsbedingungen (BB-VOL)
nachzureichen:
- Informationen und Nachweise gem. Eigenerklärung zur Eignung (s.o.)
- Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmen, wenn Einsatz anderer Unternehmen
beabsichtigt wird
2. Angebotspreise / Kalkulation
Die Kalkulation erfolgt auf den Preisblättern der Leistungsbeschreibung. Bei der Befüllung der Preisblätter, ggf.
Zusätzlichen Preisangaben und Kalkulationsauskünften sind Preise in Euro und Cent anzugeben. Über zwei
hinausgehende Nachkommastellen werden positionsweise gestrichen, nicht kaufmännisch gerundet. Die Preise
sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden
Steuersatzes ggf. am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
3. Erläuterungen und Fragenbeantwortungen
Erläuterungsgesuche und Fragen sind
a) vor Angebotsabgabe,
b) spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle schriftlich, per eMail, oder Fax zu
richten.
Verbindliche Antworten erfolgen schriftlich oder werden bei Öffentlichen Ausschreibungen, Offenen Verfahren,
Teilnahmewettbewerben als Nachtrag zur Leistungsbeschreibung in der Download-Plattform zur entsprechenden
Vergabe bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Der Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
4. Einbindung anderer Unternehmen
Beabsichtigt der Bieter andere Unternehmen zu beschäftigen, so hat er dies offen zu legen. Die Unternehmen sind
spätestens auf Anforderung der Vergabestelle zu benennen. Der Bieter ist für die zwingende Geltung der
identischen Bestimmungen für die anderen Unternehmen, die er zu beschäftigen beabsichtigt, verantwortlich.
5. Nur bei Offenem Verfahren/Öffentlicher Ausschreibung
Mit dem Angebot werden die im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen gesondert zum Nachweis der
Eignung eingereicht. Es gelten ausschließlich die Angaben auf den Formblättern, keine Firmenprospekte o. ä.,
sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sofern Kopien eingereicht werden, ist auf Anforderung das Original
1
innerhalb von 3 Arbeitstagen vorzulegen. Wenn nicht anders ausgewiesen, dürfen die Bescheinigungen zum
Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen, gleich welcher Art, sind in deutscher
Sprache, ggf. von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
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GD TS
Seite 1
08.04.2015
Leistungsbeschreibung für die Beschaffung von fünf LKW Doppelkabine
mit Ladepritsche
Einsatzbereich:
Die GELSENDIENSTE benötigen für den kombinierten Personen- / Werkzeug- und
Materialtrans-port fünf Pritschenwagen mit Doppelkabine, Kipperaufbau und jeweils sieben
Sitzplätzen. Die Fahrzeuge werden häufig im Gespannbetrieb eingesetzt und fahren in erster
Linie im inner-städtischen Nahverkehr. Sie werden zudem sehr intensiv auch als Arbeitsgeräte
auf Baustel-len (GaLa-Bau) genutzt. Diesem Umstand ist konstruktiv und bei allen
Zubehörteilen oder Ausrüstungselementen Rechnung zu tragen (Schlechtwegetauglichkeit).
Insbesondere die Umsicht und die klare Bedienstruktur sind von großer Bedeutung, da die
Fahrzeuge häufig in stark frequentierten Grünanlagen und öffentlichen Verkehrswegen fahren.
Vorbemerkungen:
Der Angebotspreis versteht sich inklusive Kfz-Brief, deutscher Bedienungsanleitung, Checkheft, Überführung und Übergabeinspektion.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage des Lebenszykluskosten-Kalkulators
(Richtlinie 2009/33/EG). Die dafür notwendigen Umweltangaben sind zwingend auf dem
angehängten Datenblatt einzutragen.
Die Fahrzeuge müssen dem neusten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der StVZO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) entsprechen.
Um den Arbeitsschutz maximal zu erhöhen, sind alle wirtschaftlich und technisch sinnvoll realisierbaren, baulichen Vorkehrungen zu berücksichtigen. Besonderer Wert wird auf die Verringerung von Quetschgefahren an Türen oder Klappen von Ladefläche und Kabine gelegt.
Die Fahrzeuge müssen aus der laufenden Produktion stammen, für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffenheit her mindestens den gängigen Standard erfüllen. Darüber hinausgehende Forderungen sind unten in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Alle
dort gemachten Vorgaben müssen mit den angebotenen Fahrzeugen erfüllt werden.
Die Lieferzeit soll nach Auftragsvergabe drei Monate nicht überschreiten. Sollte die Frist nicht
eingehalten werden können, ist dies bei der Angebotsabgabe gesondert aufzuführen und die
nötige Lieferzeit anzugeben.
Die Fahrzeuge sind mängelfrei, sauber und vollgetankt beim Fahrdienstleiter, Adenauerallee
115 zu übergeben. An den Fahrzeugen dürfen bei Auslieferung keinerlei (ausgenommen
werkseitig verbaute) Aufkleber oder Beschriftungen, die Werbezwecken dienen könnten, angebracht sein.
Nach vorheriger Terminabsprache hat eine Einweisung (in Deutsch, inkl. prakt. Übungen) der
Fahrer auf den Fahrzeugen zu erfolgen. Dabei sind vor allem die Bedienung der Kipperaufbauten und der Anhängeeinrichtungen zu erklären. Ferner sind alle Sicherheitseinrichtung bezüglich ihrer Funktion und Wirkung zu erläutern. Die Bedienung der Lüftungsanlagen (inkl.
Standheizungen), der Radios inkl. der Freisprecheinrichtungen und aller übrigen technischen
Besonderheiten sind darzustellen. Alle möglichen Unfallgefahren an den Fahrzeugen sind
anzusprechen. Zusätzlich sind Gefährdungsbeurteilungen für den Arbeitsplatz „Fahrer“ und
„Bediener“ des Dreiseiten-Kippers in Schriftform zu übergeben.
LV Doppelkabine –Pritsche 05.03.2015
GD TS
Seite 2
08.04.2015
Mögliche Rückfragen sind ausschließlich an die Stadtwerke Gelsenkirchen Einkauf (SG-K-E)
Herr Harelik Tel.: 0209 954 3948 E-Mail [email protected] zu
richten.
In der Spalte: "Vom Bieter auszufüllen" sind die entsprechenden technischen Daten des angebotenen Fahrzeuges einzutragen, die Anforderungen einzeln mit "Ja" zu bestätigen und ggf.
(bei Sonderausstattung) der jeweilige Nettopreis anzugeben.
Maße, Gewichte, Türen, Sitzplätze:
Fahrzeuglänge
Fahrzeugbreite (ohne Spiegel)
Fahrzeughöhe (im Leerzustand)
Radstand
Wendekreis („von Wand zu Wand“)
zulässiges Gesamtgewicht
im Gesamtgewicht enthaltene Zuladung
zulässiges Zuggesamtgewicht
Anhängelast (gebremst, bei 12 % Steigung)
Stützlast
Anzahl Türen
Türart hinten
Anzahl vollwertiger Sitzplätze mit Dreipunktgurten
ca. 600 bis 680 cm
maximal 230 cm
maximal 290 cm
ca. 370 cm
ca. 13,5 m
+ 10 % Toleranz
ca. 5.000 kg
mindestens
1.700 kg
mindestens
7.000 kg
Kugelkopf und
Maulkupplung:
jeweils ca. 3.500 kg
mindestens 100 kg
vier
ohne Vorgabe
sieben
Motor, Kraftübertragung und Messwerte:
Motorbauart
Leistung
Abgaswerte
Antriebsart
Getriebe
Hinterachsübersetzung
Diesel
mindestens 110 KW
mindestens Euro 6
Hinterradantrieb
automatisch, sechs
oder mehr Vorwärtsgänge
kommunal / häufiger
Anhängerbetrieb
LV Doppelkabine –Pritsche 05.03.2015
Vom Bieter
auszufüllen:
GD TS
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08.04.2015
Vom Bieter
auszufüllen:
Ausstattung:
Ablage(n) über der Frontscheibe
ABS, ASR, EBV und ESP (mit Anhängerstabilisierung) (oder vergleichbar)
Anhängerkupplung:
Anhängerbock-Kombination aus Maul- und
Kugelkopfkupplung oder als Wechselkupplung (Wechsel muss von einer Person,
werkzeuglos durchführbar sein) ausgeführt,
inkl. 13-poliger Steckdose und sonstiger
eventuell notwendiger elektrischer Verbindungen, Abweiser für Kugelkopfkupplung
(Schutz für die hintere Bordwandklappe)
Arbeitsscheinwerfer:
LED-Technik (Hella Mega Beam LED oder
vergleichbar), auf Stativ hinter dem Fahrerhaus (rechts) montiert (Rohrstutzenbefestigung), Ein- / Ausschalter aus der Fahrerposition bedienbar mit Kontrollleuchte
Außenspiegel elektrisch verstell- und beheizbar, mit integriertem Weitwinkelzusatzspiegel
Außentemperaturanzeige
Ausstiege beleuchtet
Beheizung des hinteren Fußraumes
Bodenbelag im gesamten Innenraum: abwaschbar, Gummi oder vergleichbar
Bordwanderhöhung:
ca. 40 cm hoch aus z.B. Aluminium-Hohlkammerplatten steckbar, durch
Verschraubungen gesichert, mit je einer
innen montierten Zurrschiene aus z.B.
Aluminium links und rechts über die
gesamte Länge (Höhe: ca. 50 cm über dem
Ladeflächenboden, (Schienensystem mit
außen abgerundeten Kanten), mit fünf
verschiebbaren Ringösen je Seite und zwei
passenden, rastbaren Sperrstangen
Bordwerkzeug und Wagenheber
Dreiseitenkipper:
Stahlbordwände, in Wagenfarbe lackiert, ca.
180° abklappbar, Heckklappe zusätzlich mit
zentral bedienbarer Pendeleinrichtung und
montierter, klappbarer Trittstufe, Ladefläche
aus Stahl, Bedienung der Kippeinrichtung
von der Fahrerposition aus, Ladeflächenmindestmaße: Länge: ca. 260 cm, Breite:
201 cm, Bordwandhöhe: ca. 35 cm, sechs
eingelassene Zurrösen (je zwei vorne, zwei
mittig und zwei hinten an den Seiten der Ladefläche) mit beweglichem Bügel und mindestens 2000 daN Belastbarkeit
Elektrische Schnittstelle für externe Nutzung
gefordert
gefordert
gefordert
(die Art der
Ausführung ist zu
beschreiben)
gefordert
(bei Abweichung
vom Beispielprodukt ist die Alternative mit technischen
Daten anzugeben)
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
(das verwendete
Material ist anzugeben)
gefordert
gefordert
(die Ladeflächenmaße sind anzugeben)
gefordert
LV Doppelkabine –Pritsche 05.03.2015
GD TS
Seite 4
Farbe: Weiß (RAL 9010, oder ähnlich)
Fensterheber vorne elektrisch
Feuerlöscher (2 kg), griffgünstig im Fahrgastraum montiert
Front-, Seiten- und Kopfairbags für Fahrer
und Beifahrer (vorn, wenn möglich auch
Kopf- und / oder Seitenairbags hinten)
Frontscheibe elektrisch beheizbar
Ganzjahresreifen auf Stahlfelge
Haltegriffe im Bereich der vorderen Einstiege
Haltegriffe im Bereich der hinteren Einstiege
Handschuhfach mit Klappe
Innenausstattung:
pflegeleicht, in gedeckter Farbe
Klimaanlage vorne
Leiterträger hinter dem Fahrerhaus inklusive Fahrerhausschutz, die Sicht nach hinten durch das Fenster der Fahrerhausrückwand muss möglich sein (z.B. durch eine
Gitterlösung)
Lenkrad höhenverstellbar
Leseleuchte(n) vorne
Linkslenker
Nebelscheinwerfer
Pollenfilter
Radio mit Bluetoothfreisprecheinrichtung
und mindestens zwei Lautsprechern, alternativ Radio plus Telefonvorbereitung
(Bluetooth), inklusive notwendiger Antennenausstattung
Reserverad in Halterung unter der Ladefläche montiert – vollwertig mit identischer Bereifung wie auf dem Fahrzeug angebracht
Rückblick-Innenspiegel
Rückwand mit Fenster(n)
Rundumkennleuchte in Gelb / Orange (entsprechend der gesetzlichen Vorgaben),
LED-Technik, auf Stativ hinter dem Fahrerhaus (links) montiert (Rohrstutzenbefestigung), Ein- / Ausschalter aus der Fahrerposition bedienbar, mit Kontrollleuchte
Scheibenwaschdüsen vorne beheizbar
Schmutzfänger vorne und hinten
Sitze:
Einzelsitz für Fahrer längs-, höhen- und neigungsverstellbar mit Lendenwirbelstütze,
Doppelsitzbank vorne rechts, eine Vierersitzbank in der zweiten Reihe (mit darunter
liegendem Staukasten), alle Sitze mit Kopfstützen und Dreipunktgurten
08.04.2015
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
(Fabrikat und Größe
sind anzugeben)
gefordert
wenn möglich
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
(Ausführung ist zu
erklären)
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
(Ausführung ist zu
erklären)
gefordert
gefordert
gefordert
gefordert
wenn möglich
gefordert
gefordert
LV Doppelkabine –Pritsche 05.03.2015
GD TS
Seite 5
Sitzheizung (Lehne und Sitzfläche) vorne,
getrennt schalt- und regelbar
Sitzpolsterbezüge: abwaschbar
Sitzpolsterbezüge: strapazierfähiges Kunstleder
Standheizung (Warmwasser-Zusatzheizung), programmierbar, Luftabgabe über die
fahrzeugeigenen Ausströmer; sie muss (ggf.
in Verbindung mit geeigneten Dämmmaßnahmen) leistungsfähig genug sein, um den
leeren Fahrzeuginnenraum innerhalb von
ca. 20 Minuten von 0°C auf mindestens
21°C aufzuheizen (gemessen in der Kabinenmitte, 100 cm über dem Innenboden,
Luftabgabe eingestellt auf alle verfügbaren
Fußraumdüsen) und diese Temperatur auch
dauerhaft halten können; die Geräuschentwicklung von Gebläse und Heizung darf dabei den Wert von 55 dB(A) nicht überschreiten
Staukästen unter der Pritsche, je einer links
und rechts, aus witterungsbeständigem, robusten Material
Steckdose, 12 Volt, zum Anschluss eines
portablen Navigationsgerätes oder Handys
im Cockpit (Zigarettenanzünder und
Aschenbecher sollen, wenn möglich, nicht
verbaut sein)
Unterlegkeile, robust, aus Metall oder
Kunststoff, zwei Stück, griffgünstig montiert
Verbandskasten, Warndreieck und batteriebetriebene Warnleuchte
Verglasung mit Wärmeschutzglas
Vorbereitung für digitalen Tachograf
Warnmeldung bei Lampendefekt
Zentralverriegelung mit Fernbedienung
08.04.2015
gefordert
gefordert
wenn möglich
gefordert
gefordert
(Volumen, Maße
und Material sind
anzugeben)
gefordert
gefordert
gefordert
wenn möglich
gefordert
wenn möglich
gefordert
Fahrzeugbezeichnung:
(bitte vollständige Typenbezeichnung angeben)
Fahrzeugpreis:
(ohne Sonderausstattung / netto)
Angebotspreis:
(inklusive Sonderausstattung / netto)
Angebotspreis:
(inklusive Sonderausstattung / brutto)
Datum, Stempel und Unterschrift: __________________________________
LV Doppelkabine –Pritsche 05.03.2015
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
Ich/Wir erkläre(n), dass
1. dieses Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende
gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden sowie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die
Auftragsausführung erfüllt,
2. dieses Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist (sofern gesetzlich vorgeschrieben),
3. sich dieses Unternehmen nicht in der Liquidation, in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen
Verfahren befindet, oder die Eröffnung beantragt hat, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
4. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht:
Personenschäden
2.500.000,- EUR bzw. abweichend ___________________ EUR
Sachschäden
1.000.000,- EUR bzw. abweichend ___________________ EUR
Schlüsselschäden
25.000,- EUR bzw. abweichend ___________________ EUR
Obhuts- und Bearbeitungsschäden
25.000,- EUR bzw. abweichend ___________________ EUR,
5. die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personen die dafür notwendige Qualifikation besitzen,
6. dieses Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist. Ich/Wir ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über
die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor,
7. dieses Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zu den Krankenversicherungen und
Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommen wird,
8. dieses Unternehmen Mitglied folgender Berufsgenossenschaft ist:
Name der BG______________________ Mitgliedsnummer_____________________
9. die Mehrzahl der versicherungspflichtigen MitarbeiterInnen des Unternehmens bei folgender Krankenkasse
versichert ist:
Name der KK______________________ Betriebsnummer_____________________
10. dieses Unternehmen die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und
gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält,
11. dass der Auftraggeber die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung
sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen darf. Die Belege müssen mindestens enthalten:
• die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
• die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden
sowie
• die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge.
12. im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz
personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift)
bekanntgegeben werden.
13. Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung beauftragt werden, dass diese eine gleichlautende
Erklärung abgeben,
14. dieses Unternehmen kein bevorzugter Bewerber ist. Wenn doch, liegt diesem Formblatt der entsprechende
Nachweis bei,
15. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren
von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
______________________________________
Datum, Unterschrift, Stempel des Bieters
1
Formblatt Eigenerklärung Gewerbezentralregister
Ich erkläre, dass weder
-
der Betriebsinhaber (Einzelunternehmen),
dieses Unternehmen (Juristische Personen oder Personenvereinigungen) selbst, noch
ein der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter dieses Unternehmens
1. eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (z.B. Berufsverbot,
Gewerbeuntersagung, rechtskräftiges Urteil in den letzten 2 Jahren). Bei Bedarf kann eine Vorlage aus dem
Bundeszentralregister geliefert werden,
2. mit einer Eintragungen im Gewerbezentralregister belastet ist, die einen Ausschluss rechtfertigt (z.B.
rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung nach § 21 SchwarzArbG, Beamtenbestechung,
Vorteilsgewährung, sowie schwerwiegende Straftaten, insb. Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung,
Betrug, Untreue und Urkundenfälschung, Verstöße gegen das GWB),
3. in den letzen zwei Jahren rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder zu einer
Geldbuße gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von
mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 2.500 € belegt wurde und kein aktueller Verstoß gegen die o.a.
Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) bekannt ist.
4. in das Vergaberegister des Landes Nordrhein-Westfalen gem. KorruptionsbG eingetragen ist, welches
Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise auf Verfehlungen, die nicht zu einem
Vergabeausschluss geführt haben, enthält.
Angaben zum Betriebsinhaber bzw. aller nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten (ggf. Liste auf
Kopie erweitern)
Name des Betriebes: ____________________________________________________________
Handelsregisternummer: ______________________ Registergericht: ______________________
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
______________________________________________________________________________
Nachname
Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Staatsangehörigkeit
_______________________________________
Ort, Datum, Unterschrift, Stempel
1
Formblatt Referenzen
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens zwei mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert vergleichbare Referenzaufträge
aufzuführen. Die Leistungen in den Referenzaufträgen müssen mindestens seit einem Jahr erbracht werden und dürfen nicht mehr als drei Jahre der
Vergangenheit angehören.
1
2
3
Auftraggeber (AG)
Ansprechpartner des AG
inkl. Telefon-Nr.
Bezeichnung/Adresse
Bezeichnung und Umfang der erbrachten
Leistung
Reinigungsfläche in qm
Im Falle von Gebäudereinigungsleistungen
Rechnungswert gerundet auf Tsd. EUR/a
Beginn des Auftrags
Ende des Auftrags
Bemerkungen
1
Formblatt Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL)
Mit dem Angebot sind die Unternehmen zu benennen, deren Fähigkeiten sich der Bieter im
Auftragsfall bedienen wird.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass für die (Nach-)unternehmen die gleichen verbindlichen Vertragsbedingungen gelten wie für ihn selbst
Verzeichnis der benannten Unternehmen sowie Art und Umfang der von diesen auszuführenden
Leistungen (ggf. auf weiterer Kopie ergänzen)
1. Unternehmen __________________________________________
Los/Leistungsbereich/Position _____________________________
Beschreibung der Leistung:
2. Unternehmen __________________________________________
Los/Leistungsbereich/Position _____________________________
Beschreibung der Leistung:
3. Unternehmen __________________________________________
Los/Leistungsbereich/Position _____________________________
Beschreibung der Leistung:
Nach Aufforderung durch die Vergabestelle nach Angebotslegung ist anhand des Formblattes
Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmen zusätzlich der Nachweis vorzulegen,
dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der (Nach-)Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet
des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen (Nach-)Unternehmen bestehenden
Verbindungen.
1
Erklärung Bietergemeinschaft
Bezeichnung des Auftrages für den die Bietergemeinschaft beabsichtigt wird
Nennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Nennung des bevollmächtigten Vertreters/der bevollmächtigten Vertreterin
__________________________________________________________________________
Wir bestätigen, dass vorgenannte Vertreter(in) die o.a. Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle/dem Auftraggeber vertritt. Er/Sie ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung
für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Alle Mitglieder haften für die Vertragserfüllung
und etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gesamtschuldnerisch.
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift, Stempel aller Mitglieder der Bietergemeinschaft
1
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der
Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen1
1) Mindestentgelte
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, ihren bzw.
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens
diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die
durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung
verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der
Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 802- 2, veröffentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen
Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind,
(2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des ArbeitnehmerEntsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
unterfallen, ihren bzw. seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der
Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro zu zahlen, sofern die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141
Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen – Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt
geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist,
(3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt
sind, für seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden,
(4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995
(BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausführung der Leistung für die
gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre bzw. seine regulär Beschäftigten.
2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) ihren bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.
Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen,
(2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.
Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen maßgeblichen tarifvertraglichen
Mindestarbeitsentgelte und –bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten
vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können,
(3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw.
Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen dem Auftraggeber vorzulegen,
(4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw.
Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf
1
Stand:27.03.2013
von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Erklärung des Inhalts zu verlangen, ob die
Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die
eingeschalteten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw.
Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen,
(5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um
einen öffentlichen Auftrag handelt,
(6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmerin
bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden,
(7) bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
(VOL), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen.
Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus den Zusätzlichen
Vertragsbedingungen des Landes NRW zu § 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt.
3) Kontrolle
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung
von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und
Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der
Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vorzulegen,
(2) seine bzw. ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
hinzuweisen,
(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. § 11 Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern
und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen dem
Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die
beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer, Verleiherinnen bzw. Verleiher und
Arbeitskräfte vertraglich sicherzustellen.
4) Sanktionen
Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die
Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf
von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine
oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin
bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser / diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin
bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Verleiher von Arbeitskräften
begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei
Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers und der Verleiherin bzw. des
Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch die Auftragnehmerin bzw. den
Auftragnehmer, ihre bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die
Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die
Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus § 9 Absatz 1 Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des
Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses.
Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.
Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen
festgelegten Mindeststandards1 durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
„Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des
Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt
es sich um die in § 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten
Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw.
der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung
des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere
Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben
Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch
verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten.“
___________________
(Ort, Datum)
1
Stand: 27.03.2013
________________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Anlage
Verpflichtungserklärung 1
zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen
unter Berücksichtigung der Vorgaben
des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW)
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Zahlung des
vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht,
die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im
EU-Ausland erbringen.
1. Ich erkläre/Wir erklären,
Ƒ bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)2 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –
zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich.
Ƒ kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)3 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen – zu sein. Weiter mit 2..
2. Ich erkläre/Wir erklären
-Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3. -
Ƒ dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer
Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S.
799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die
durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7
oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die
betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für
Mindestentgelte,
die
auf
Grund
der
Vorschriften
des
Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen
Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind,
und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf
Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das
1
2
3
Stand: 27.03.2013
Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011
(BGBl. I S. 453) zu sein.
wie vor
1
Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW,
bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens
erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.
Ƒ dass
meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer
Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf
Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, mindestens das in NordrheinWestfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer
tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den
tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während
der Ausführungszeit nachvollziehen,
und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf
Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das
Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW,
bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens
erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.
Ƒ dass
meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort
Deutschland tätig sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses
Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro
gezahlt wird.
3. weitere Pflichtangaben
3.1 Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen):
Ƒ Es liegt keine tarifliche Bindung vor (danach weiter mit 3.2).
Ƒ Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend
anzugeben (danach weiter mit 3.2):
3.2 Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten:
Ich erkläre/Wir erklären,
dass
Leiharbeitnehmerinnen
und
Leiharbeitnehmer
im
Sinne
des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995
(BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl.
I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die
auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso
entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.
Ich erkläre / Wir erklären,
dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw.
Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine
Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle
weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des
Nachunternehmers.
2
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser
Erklärung
− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge
hat,
− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von
der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben
kann und ein solcher Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem
Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird,
− nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
___________________
(Ort, Datum)
________________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
3
Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen1
Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen
Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der
in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards2 gewonnen oder hergestellt worden
sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen
verwendet werden.
I
Erklärung zur Produktkategorie und Produktherkunft
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
I.1
Erklärung zur Produktkategorie
Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in eine bzw. mehrere der nachfolgenden
Kategorie/-n fallen:
Ja, und zwar
Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen), Stoffe und Textilwaren,
Naturkautschuk-Produkte (zum Beispiel Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen,
Gummibänder),
landwirtschaftliche Produkte (zum Beispiel Kaffee, Kakao, Tomaten- und
Orangensaft, Pflanzen),
Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten,
Holz,
Lederwaren, Gerbprodukte,
Natursteine,
Spielwaren,
Sportartikel (Bekleidung und Geräte),
Teppiche oder
Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware).
weiter mit I.2
Nein. Weiter mit II.2
1
ILO-Kernarbeitsnormen sind weltweit anerkannte Sozialstandards zur Verbesserung der Arbeits- und
Lebensbedingungen aller Menschen. Die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards ergeben sich
aus verschiedenen internationalen Übereinkommen. Sie behandeln Themen wie insbesondere das Verbot bzw. die
Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, des Rechts zu
Kollektivverhandlungen, Entgeltgleichheit für männliche und weibliche Arbeitskräfte, Diskriminierung in
Beschäftigung und Beruf, das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie der Beseitigung der schlimmsten
Formen der Kinderarbeit. Die vollständige Liste der Übereinkommen einschließlich ihrer offiziellen Bezeichnung ergibt
sich aus § 18 Abs. 1 TVgG-NRW. Die Übereinkommen stehen unter www.vergabe.nrw.de als Download zur
Verfügung.
2
Siehe Seite 2
I.2
Erklärung zur Produktherkunft3
Die Produkte, die für diesen Auftrag verwendet werden, werden in einem der in der DACListe4 der Entwicklungsländer und –gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder
hergestellt:
Ja, weiter mit II.1.
Nein, weiter mit II.2.
II
Nachweisverfahren
Angabe in II.1 oder II.2 zwingend erforderlich. Zutreffendes bitte ankreuzen.
II.1 Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in einem der in der DAC-Liste
der Entwicklungsländer und –gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder
hergestellt worden sind und in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen.
Durch das Siegel, Zertifikat
den gleichwertigen Nachweis
______________________oder
______________________
kann ich/ können wir den Nachweis erbringen, dass die Produkte ohne Missachtung der
in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind.
Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertigen Nachweis
erbracht werden. Daher sichere/n ich/wir zu, dass ich mich/wir uns vergewissert haben,
dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten
Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis
erbracht bzw. eine Zusicherung im v. g. Sinne kann nicht gegeben werden. Ich/Wir
erkläre/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns entsprechend § 347 HGB wirksame Maßnahmen5 ergriffen zu haben, um die
Verwendung von Produkten zu vermeiden, die unter Missachtung der ILOKernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
II.2 Es werden für diesen Auftrag
keine Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1
fallen und in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und –gebiete
aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind,
oder
3
Die Festlegung des Herkunftslandes ist für die in Art. 24 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom
12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1), festgelegte
Ebene der Be- und Verarbeitung von Waren zu erbringen (s. a. Erläuterungen).
4
siehe Erläuterungen
5
Dies gilt auch für den Nachunternehmereinsatz. Auf Ziffer 9 der Erläuterungen wird hingewiesen.
zwar Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen, aber
sie wurden nicht in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und –gebiete
aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt
oder
zwar Produkte verwendet, die in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und
–gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, aber sie
fallen nicht in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen.
Ich/Wir gehe/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns entsprechend § 347 HGB davon aus, dass die in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der
Waren beachtet wurden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass eine wissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen
-
meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der
Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann,
nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
______________________________________
(Datum, Unterschrift, Firmenstempel)
Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien
1. Die Verpflichtungserklärung ist stets bei Lieferaufträgen einzureichen.
2. Die Verpflichtungserklärung ist auch einzureichen, sofern Waren bei der Erbringung von
Dienstleistungen und Bauleistungen verwendet werden. Kommen keine Waren zum Einsatz, ist
die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung nicht erforderlich.
3. Die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung ist bei und für die Ausführung einer Dienst- oder
Bauleistung nicht erforderlich, wenn nur Waren angeschafft oder verwendet werden, die nicht
dem Hauptleistungsgegenstand der Beschaffung zuzurechnen sind und die nicht wesentlicher
Bestandteil bei der Ausführung der Dienst- oder Bauleistung sind. Leistungen werden dann als
unwesentlich betrachtet, wenn sie 20% des gesamten Leistungsumfangs nicht überschreiten.
4. Von der Verpflichtungserklärung erfasst sind sowohl Waren, die noch herzustellen oder zu
beschaffen sind, als auch bereits beschaffte (Lager-)Waren.
5. Gegenstände, die in dem Unternehmen eingesetzt werden, um die Leistung zu erbringen,
werden nicht von der Verpflichtungserklärung umfasst; bspw. Maschinen, Werkzeuge etc..
6. Die Verpflichtungserklärung ist im Rahmen der Angebotsabgabe abzugeben.
7. Die gültige DAC-Liste der Entwicklungs- und –gebiete, die von der OECD herausgegeben wird,
steht unter www.vergabe.nrw.de zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen als
Download zur Verfügung.
8. Nähere Erläuterungen zum Begriff des gleichwertigen Nachweises (Tz. 2.1, erste
Ankreuzalternative) sind in § 2 Abs. 3 VO Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
enthalten.
9. Sofern in den Fällen der Tz. 2.1, dritte Ankreuzalternative kein Nachweis vorgelegt oder keine
Zusicherung gegeben werden kann, sind beim Einsatz von Nachunternehmern diese zur
Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch
nachfolgende besondere vertragliche Nebenbedingung (Vordruck VOL 8d) zu verpflichten:
„Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer
sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die
Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt
worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in § 18 Abs. 1 Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die
Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig
werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht
ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw.
Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die
betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten“.
10. Zur Beurteilung der Frage, aus welchem Land eine Ware stammt, ist auf das Zollrecht der
Europäischen Union abzustellen (§ 15 Abs. 5 Satz 4 RVO TVgG - NRW). Nach Art. 24
Zollkodex gilt:
- Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren gelten als Ursprungswaren
des betreffenden Landes. Somit dürfen insbesondere keine Materialien hinzugefügt werden,
die ihren Ursprung in einem anderen Land haben.
- Sind hingegen an der Herstellung einer Ware mindestens zwei Länder beteiligt, so gilt die
Ware als Ursprungsware des Landes,
· in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder
Verarbeitung unterzogen worden ist,
· die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist
· und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende
Herstellungsstufe darstellt.
Beispiel:
In Kanada geernteter Weizen wird in Mexiko zu Mehl vermahlen. An der Herstellung des
Mehls als Fertigware sind in diesem Fall zwei Länder beteiligt. Die wirtschaftliche Leistung
Kanadas liegt in der Gewinnung des Getreides begründet und die Mexikos in der
Verarbeitung des Getreides zu Mehl. Die in einem dazu eingerichteten Unternehmen
vorgenommen letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Verarbeitung Vermahlen - hat zum neuen Erzeugnis Mehl geführt. Ursprungsland ist damit Mexiko6.
11. Unter www.vergabe.nrw.de stehen zur Verfügung:
- Downloadmöglichkeit der Verpflichtungserklärung, der vertraglichen Nebenbedingung bei
Nachunternehmereinsatz,
- Downloadmöglichkeit der Liste und der Inhalte der ILO-Übereinkommen sowie der
DAC - Liste der Entwicklungsländer und –gebiete
- FAQ zur Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes.
6
Quelle und weitere Informationen unter www.zoll.de
Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie1
Ich erkläre / Wir erklären2:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
1. Anwendbarkeit von § 19 TVgG – NRW
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / -innen beschäftigt (ausschließlich
der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten)
Ja, weiter mit 2.
Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich).
2.
2.1 Unternehmensgröße
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte
(Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen
und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht
die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).
über 250 bis 500 Beschäftigte
(Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen
und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht
die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).
über 20 bis 250 Beschäftigte
(Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen
und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht
die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen).
2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen öffentlichen
Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt:
Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder physischer
Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht,
eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden,
1
2
Stand: 27.03.2013
Die bei der Durchführung diesen Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind
nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG NRW umzusetzen.
explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungs- und
Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind,
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein
Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil,
Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich
Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit,
Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die Beschäftigen,
Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigen,
Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten,
Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten,
Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung,
Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses,
Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder
berufstätiger Eltern in Kindergarten- bzw. Schulferien,
Unterstützung von Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle
Betreuung
und
Hilfeleistung
oder
Abschluss
einer
Vereinbarung
einer
Familienpflegeteilzeit,
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu
Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit,
Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und
Wiedereinsteiger,
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter
Instrumente,
Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach Geschlecht,
Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum,
insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie
Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von
höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten.
2.3 Ausnahmen (ggf. anzugeben)
Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen
anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits durch Zuschlag zur
Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und
Familien im Rahmen des TVgG – NRW verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des
öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der
Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor
Zuschlagserteilung nachweisen.
Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen der
Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder
eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die
Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie nachweisen.
Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der Lage,
bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung
durchzuführen.
Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden):
Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauen- oder
Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der
Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis
zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes
unverhältnismäßig und unzumutbar.
Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden)
3.
Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre/-n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung mit
folgenden Verpflichtungen einverstanden:
−
−
−
Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/-n ich/wir die Einhaltung der
übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach.
Ich/Wir werde/-n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung
und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der
Überprüfbarkeit3 dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben.
Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die
Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart,
deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des
Auftragswertes beträgt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin
übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber
führen können.
______________________________________
(Datum, Unterschrift, Firmenstempel)
3
Der Inhalt der Dokumentation sowie die Aufbewahrungsfrist ergibt sich auch § 20 Abs. 2 und 3 der RVO TVgG NRW.