Ausgabe 27. März 2015 - KW 13

18. Jahrgang
Freitag, den 27. März 2015
Nummer 13
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
฀
฀
Gemeinde฀Allensbach฀–฀Landkreis฀Konstanz฀ ฀
฀
฀
฀
฀
฀
฀
฀
฀
Öffentliche฀Bekanntmachung฀
der฀zugelassenen฀Bewerbungen฀zur฀Wahl฀des/der฀Bürgermeisters/Bürgermeisterin฀am฀19.฀April฀2015฀
฀
฀
Nachstehend฀werden฀die฀Bewerber/innen฀für฀die฀Wahl฀des/der฀Bürgermeisters/Bürgermeisterin฀bekannt฀gemacht,฀
deren฀Bewerbung฀vom฀Gemeindewahlausschuss฀zugelassen฀wurde.฀฀
฀
Sie฀sind฀in฀der฀Reihenfolge฀des฀Eingangs฀der฀Bewerbungen฀aufgeführt.฀
.฀
฀
฀
Lfd.฀Nr.฀ Name,฀Vorname(n)฀
Beruf฀oder฀Stand฀
Jahr฀der฀
Geburt฀
Diplom-Verwaltungswirt฀฀(FH)฀
1983฀
Pfinztalstr.฀27,฀76227฀฀Karlsruhe฀
1966฀
Mayenfischstr.฀1,฀78462฀Konstanz฀
Anschrift฀(Hauptwohnung)฀฀
1฀
Friedrich,฀Stefan฀
2฀
Orlowski,฀Birgit฀
3฀
Schmidt,฀Miriam-Désirée฀
Pädagogische฀Fachkraft฀
1983฀
Hochstr.฀46,฀฀78476฀Allensbach฀
4฀
Schumacher,฀Tobias฀
Rechtsanwalt฀
1978฀
Scheibenstr.16,฀78549฀Spaichingen฀
5฀
Koschar,฀Felix฀
Erlebenspädagoge฀
1988฀
Jägerstr.฀7,฀฀71032฀Böblingen฀
Infografikerin฀und฀฀
Betriebsratsvorsitzende฀
฀
Diese฀Bewerber/diese฀Bewerberinnen฀werden฀in฀den฀amtlichen฀Stimmzettel฀aufgenommen.฀
฀
Allensbach,฀27.฀März฀2015฀
฀
gez.฀
Kennerknecht฀
-Bürgermeister-฀
฀
฀
฀
SATZUNG
über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund von §4 in Verbindung mit § 19 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
hat der Gemeinderat am 24. März 2015 folgende Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeiten beschlossen:
§1
Entschädigung nach
Durchschnittssätzen
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz
ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles
nach einheitlichen Durchschnittssätzen.
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer
zeitlichen Inanspruchnahme
bis zu 2 Stunden
20,00 EUR
von mehr als 2 bis zu 4 Stunden 30,00 EUR
von mehr als 4 bis zu 6 Stunden 35,00 EUR
von mehr als 6 Stunden
45,00 EUR
(Tageshöchstsatz)
§2
Berechnung der zeitlichen
Inanspruchnahme
(1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor
ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung
hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme).
Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine
Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und
Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet
werden.
(2) Die Entschädigung wird im Einzelfall
nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen
Zeitaufwand berechnet.
(3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die
Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der
Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maß-
gebend. Die Vorschriften des Absatzes 1
bleiben unberührt.
Besichtigungen, die unmittelbar vor oder
nach einer Sitzung stattinden, werden in
die Sitzung eingerechnet.
(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet 45,00 EUR nicht übersteigen.
§3
Aufwandsentschädigung
(1) Anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und
ihres Verdienstausfalles für die Teilnahme an
Sitzungen und für die sonstigen Tätigkeiten
in Ausübung ihres Amtes erhalten Gemeinderäte und Ortschaftsräte eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gewährt:
1. Gemeinderäte
a) in Monatsbeträgen von
35,00 EUR
b) in Jahresbeträgen für
Fraktionsvorsitzende von 50,00 EUR
c) als Sitzungsgeld für die Teilnahme an
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
für Sitzungen mit weniger
als 3 Stunden Dauer
25,00 EUR
für Sitzungen mit mehr
als 3 Stunden,
aber weniger als 5 Stunden
Dauer
30,00 EUR
für Sitzungen mit mehr
als 5 Stunden Dauer
40,00 EUR
2. Ortschaftsräte
Als Sitzungsentgelt für die Teilnahme
an Sitzungen des Ortschaftsrates
für Sitzungen bis zu 3 Stunden
Dauer
25,00 EUR
für Sitzungen mit mehr als 3 Stunden,
aber weniger als 5 Stunden
Dauer
30,00 EUR
für Sitzungen mit mehr
als 5 Stunden Dauer
40,00 EUR
Bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden Sitzung desselben Gremiums wird
nur ein Sitzungsgeld gezahlt.
(2) Ehrenamtliche Ortsvorsteher
Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles eine Aufwandsentschädigung.
Diese beträgt monatlich für die Ortsvorsteher
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Freitag,den 27.März 2015
WICHTIGE ADRESSEN / NOT- UND HILFSDIENSTE
APOTHEKEN
ÄRZTE
HILFSDIENSTE
NOTDIENSTE
Ärztlicher Notfalldienst
an Wochenenden und
Feiertagen
Hilfesuchenden gibt Frau Ruth Weber, Tel.:
9361234 gerne Auskunft über die Angebote
der ehrenamtlichen Hilfsdienste.
24 Std. Dienst ab 8.30 Uhr
Diakoniefonds der
Evang. Kirchengemeinde
Ruth Weber
Samstag, 28.03.
Sonntag, 29.03.
Mittwoch, 01.04.
Zahnärztliche
Notrufnummer
0180/519292-350
0180/3222555-25
Rettungsdienst/
Krankentransport/
Wasserrettung
112
Sozial-Caritativer Förderverein e. V.
Pfarrbüro St. Nikolaus
Marijke Sondern
93120
1483
Mein Platz im Alter e.V.
NOTRUFE
Feuerwehr
112
Notruf
110
Polizeiposten Allensbach
nach Dienstschluss
über Konstanz
9361234
97149
07531/995-1222
Wasserschutzpolizei
Reichenau
EnBW Störung
Wasserversorgung
Störung
07534/97190
0800/3629477
801-80
PFARRÄMTER
Ev. Pfarramt
6310
Kath. Pfarramt
93120
Kloster Hegne
8070
SOZIALE BERATUNGSSTELLEN
DRK-Pflegedienst
Frau Bayer
998005
Frau Heiligtag Besuchsdienste
2769
Frau Wilms-Wintermantel
Alltagsbegleitung und
Hauswirtschaftshilfe
949349
Frau Schmidt-Koopmann
Fragen zur Pflege
2780
Frau Lingnau
Verfügungen, Anträge,
Vorsorge
07531/78028
Frau Romanowski
Betreuungsgruppe
07732/ 9460178
Aktive Lebensgestaltung mit Senioren
Tobias Volz
98600
0171/8398600
DRK-Kreisverband Konstanz
„Essen auf Rädern“, Hausnotruf
Sozialstation St. Konrad
Ev. Sozialstation
Malteser Hilfsdienst
Konstanz
07732/94600
07531/1200-502
07531/9096-0
07531/9090-934
Fax: 07531/9096-666
Tierrettung Südbaden (Tierambulanz)
Lochgasse 3, 78315 Radolfzell 07732/941164
oder 0160/5187715
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE
Ortsverwaltung Hegne
Tel.: 801-935
Mi. 16:30 – 18:30 Uhr
Ortsverwaltung Kaltbrunn
Tel.: 801-936
Mo. 19:00 – 20:00 Uhr nach
telefonischer Vereinbarung
im Seerhein-Center
Schnetztor
Lago
KURZ NOTIERT
Mülltermine
Sa. 28.03.
Do. 02.04.
Fahrradlohmarkt
Restmüll + roter Deckel
Öffnungszeiten Recyclinghof:
dienstags:
10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
freitags:
15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
samstags:
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Allensbacher Wochenmarkt
Jeden Donnerstag auf
dem Rathausplatz
von 8.00 bis 12.00 Uhr
Die Markthändler freuen
sich auf Ihren Besuch.
www.allensbach.de
< Lokale Agenda 21
< Energie, Ressourcen, Klimaschutz
Tierschutzverein/Tierschutzheim Konstanz
Fundtiere - herrenlose Tiere
07531/79547
oder über Polizei
07531/9950
Rathaus Allensbach
Tel. 801-0
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mi. 16:30 – 18:30 Uhr
Samstag, 28.03.
Sonntag, 29.03.
Mittwoch, 01.04.
0800/1110111
0800/1110222
KULTUR- U. VERKEHRSBÜRO
SPRECHZEITEN
DER VERWALTUNG
Konstanz:
Klimaneutrale Kommune
Allensbach
Miteinander sprechen
Telefonseelsorge
801-35
Residenz (Radolfzell)
Haydn (Radolfzell)
Hohentwiel (Singen)
07531/8104-0
Seniorenbetreuung
Frau Straub
998007
in der Seniorenwohnanlage,
Rathausplatz 10
Beratung in allen Fragen der ambulanten Hilfe
Info und Verkauf
Radolfzell/Singen:
IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Allensbach,
Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12
e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den
redaktionellen Teil:
Bürgermeister H. Kennerknecht;
für den Anzeigenteil: A. Stähle, Stockach
Druck und Verlag:
Primo-Verlagsdruck A. Stähle,
Postfach 12 54, 78329 Stockach,
Telefon 07771/93 17-11,
Telefax 07771/93 17-40
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Internet: www.primo-stockach.de
Gemeindebücherei
Allensbach
Katholische
Öffentliche Bücherei
St. Nikolaus
Rathausplatz 2
Tel. 07533/801-18
Öffnungszeiten:
Dienstag 17 – 19 Uhr
Freitag 16 – 18 Uhr
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Sie möchten eine Anzeige im Amtsblatt Allensbach buchen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Tel. 07771/9317-11
[email protected]
Anzeigenschluss ist Mittwoch
um 15 Uhr
Freitag, den 27. März 2015
für die Ortschaften Hegne, Kaltbrunn und
Langenrain 30 v. H. des jeweils zwischen
Mindestbetrag und Höchstbetrag liegenden Mittelbetrages der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters
der Gemeindegrößengruppe mit mehr als
500 bis 1.000 Einwohner.
(3) Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 1 erfolgt vierteljährlich
nachträglich. Der Jahresbeitrag nach Abs 1.
Zif. 1 Buchst. b) wird mit der letzten Auszahlung nach Satz 1 des laufenden Jahres ausbezahlt. Die Monatsbeträge der Aufwandsentschädigung nach Abs.1 Nr.1 Buchstabe
a werden im Falle der Erkrankung und des
Urlaubs eines Anspruchsberechtigten für
längstens drei Monate weiterbezahlt.
(4) Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 2 erfolgt monatlich
nachträglich. Die Aufwandsentschädigung
entfällt, wenn der Ortsvorsteher ununterbrochen länger als drei Monate sein Amt
tatsächlich nicht ausübt, für die über drei
Monate hinausgehende Zeit.
§4
Fahrtkostenerstattung
Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten ehrenamtliche
Tätige neben der Entschädigung nach §1
Abs.2 und §3 eine Reisekostenvergütung
in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeiten tritt am rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Zum gleichen
Zeitpunkt tritt die Satzung vom 8. Mai 1990
zuletzt geändert am 20.12.2011 außer Kraft.
Hinweis:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder
aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung kann nur
geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Beschluss des Gemeinderates
nach § 43 der Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
wenn vor Ablauf eines Jahres nach dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
wenn die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
Allensbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist
eine Verletzung auf eine der geschilderten
Arten geltend gemacht worden, so kann
auch nach Ablauf eines Jahres nach dieser
Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen. Ist die Verletzung
nicht auf eine der geschilderten Arten geltend gemacht worden, gilt diese Satzung
ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen,
es sei denn, dass die Vorschriften über die
Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Allensbach, den 25.03.2015
gez. Kennerknecht
-Bürgermeister-
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Feuerwehrsatzung
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3,
§ 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs.
2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz
1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG)
hat der Gemeinderat am 24. März 2015 folgende Satzung beschlossen
§1
Name und Gliederung der Freiwilligen
Feuerwehr
(1) Die Freiwillige Feuerwehr Allensbach, in
dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine
gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende
Einrichtung der Gemeinde Allensbach ohne
eigene Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus
1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr in
a) Allensbach
b) Hegne
c) Kaltbrunn
d) Langenrain
2. der Altersabteilung
3. der Jugendfeuerwehr
§2
Aufgaben
(1) Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öfentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den
Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei
drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus
lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe
zu leisten.
Ein öfentlicher Notstand ist ein durch ein
Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer
gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die
Gesundheit von Menschen und Tieren oder
für andere wesentliche Rechtsgüter führt,
von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl
von Personen, unmittelbar betrofen ist und
bei dem der Eintritt der Gefahr oder des
Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert
werden kann.
(2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr
beauftragen (§ 7 Abs. 2 der Hauptsatzung)
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen
Notlagen für Menschen, Tiere und Schife
und
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung,
insbesondere der Brandschutzaufklärung
und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes.
3. In Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr insbesondere
-
-
die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach den jeweiligen
Vorschriften aus- und fortzubilden - es
sollen mindestens 12 Übungen im Jahr
durchgeführt werden -,
die Ausbildung in Erster Hilfe zu fördern,
im Katastrophenschutz mitzuwirken.
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
(1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger
Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige
aufgenommen werden, die
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie
dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
2. den gesundheitlichen Anforderungen des
Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit
erklären,
5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45
des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit
zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren
haben,
6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der
Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis)
unterworfen sind und
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306
bis 306 c StGB verurteilt wurden.
Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen.
(2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen
der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die
ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb
der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige
erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden.
Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie
kann abgekürzt werden, wenn Angehörige
einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten
oder eine Person eintritt, die bereits einer
anderen Gemeindefeuerwehr oder einer
Werkfeuerwehr angehört oder angehört
hat.
(3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann
der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die
Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln
sowie Ausnahmen von der Beendigung des
ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach §
4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstplichten nach
§ 5 Abs. 5 und 6 zulassen.
(4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an
den Abteilungskommandanten zu richten.
Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige
Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören. Neu aufgenommene
Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch
Handschlag verplichtet.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.
(6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.
(7) Es können auch Einwohner anderer Gemeinden in die Feuerwehr aufgenommen
werden, wenn durch den Arbeitsplatz und
Freitag, den 27. März 2015
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Verfügbarkeit des Feuerwehrangehörigen
gewährleistet ist,
§4
Beendigung des ehrenamtlichen
Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in
einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige
Angehörige der Gemeindefeuerwehr
1. die Probezeit nicht besteht,
2. während oder mit Ablauf der Probezeit
seinen Austritt erklärt,
3. seine Dienstverplichtung nach § 12 Abs.
2 FwG erfüllt hat,
4. den gesundheitlichen Anforderungen des
Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen
ist,
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,
6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die
Fähigkeit zur Bekleidung öfentlicher Ämter
verloren hat,
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung
nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer
5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder
8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis
306c StGB verurteilt wurde.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer
Einsatzabteilung zu entlassen, wenn
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte,
2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder berulichen Gründen nicht
mehr möglich ist,
3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder
4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er
seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde
verlegt.
In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der
Feuerwehrangehörige nach Anhörung des
Feuerwehrausschusses auch ohne seinen
Antrag entlassen werden. Der Betrofene ist
vorher anzuhören.
(3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.
(4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere
Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer
Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in
der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt.
(5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung
des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden.
Dies gilt insbesondere
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstplichten,
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung
des Ansehens der Feuerwehr oder
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und
andauernde Störung des Zusammenlebens
in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat
oder befürchten lässt.
Der Betrofene ist vorher anzuhören. Der
Bürgermeister hat die Beendigung des eh-
renamtlichen Feuerwehrdienstes durch
schriftlichen Bescheid festzustellen.
(6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr,
die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag
eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit
zur Feuerwehr.
§5
Rechte und Pflichten der Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, bis
zu zwei Stellvertreter in zu bestimmender
Reihenfolge und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben
außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seinen Stellvertreter und die
Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu
wählen.
(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr erhalten nach
Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung.
(3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge
des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG.
(4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der
Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des §
15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung
freigestellt.
(5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr sind verplichtet (§
14 Abs. 1 FwG)
1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst
einzuinden,
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu
zeigen und sich den anderen Angehörigen
der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu
beachten,
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft
zu plegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen
ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen
und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer
Natur nach erforderlich ist.
(6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von
länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und
eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden,
spätestens jedoch am folgenden Tage die
Gründe hierfür zu nennen.
(7) Aus berulichen, gesundheitlichen oder
familiären Gründen kann ein ehrenamtlich
tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstplichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit
werden.
(8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer
Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Plichten Vorrang vor den
Dienstplichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2.
(9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft
die ihm obliegenden Dienstplichten, kann
ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000
Euro ahnden.
Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes
nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrangehörigen auch vorläuig des
Dienstes entheben, wenn andernfalls der
Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betrofene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2
anzuhören.
§6
Altersabteilung
(1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer
nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis
4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst
in einer Einsatzabteilung ausscheidet und
keine gegenteilige Erklärung abgibt.
2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren
Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das
55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen
(§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).
Sofern der Gesundheitszustand es zulässt,
soll der Dienst bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres ausgeübt werden.
(3) Der Leiter der Altersabteilung und sein
Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf
Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach
Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu
der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach
Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt
eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des
Feuerwehrausschusses abberufen werden.
Jede Abteilung bestimmt zugleich auf fünf
Jahre einen Ansprechpartner für die Altersabteilung.
(4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die
ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben
seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er
wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner
Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten vertreten.
Freitag, den 27. März 2015
(5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die
hierfür die erforderlichen gesundheitlichen
und fachlichen Anforderungen erfüllen,
können vom Feuerwehrkommandanten im
Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden.
§7
Jugendfeuerwehr
(1) Die Jugendfeuerwehr führt den Namen
„Jugendfeuerwehr Allensbach“ und ist Abteilung der Feuerwehr. Sie besteht aus den
Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen gebildet werden.
(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie
1. den gesundheitlichen Anforderungen des
Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit
erklären,
4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45
des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit
zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren
haben,
5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der
Fahrerlaubnis unterworfen sind und
6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306
bis 306c StGB verurteilt wurden.
Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und
das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss.
(3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der
Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn
1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr
aufgenommen wird,
2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen,
4. er den gesundheitlichen Anforderungen
nicht mehr gewachsen ist,
5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder
6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der
Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung
auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer
Wahl gewählt und nach Zustimmung des
Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch
den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie
haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit
oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens
bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant
kann geeignet erscheinende Angehörige
der Gemeindefeuerwehr mit der vorläuigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer
Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des
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Feuerwehrausschusses abberufen werden
(5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt
den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom
stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten
vertreten.
(6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend. Das
Vorschlagsrecht steht dem Abteilungsausschuss zu, bei dessen Abteilung die Gruppe
gebildet ist.
(7) Die Jugendabteilung kann dem Feuerwehrausschuss Anträge zur Gestaltung ihres
Dienstes vorlegen.
§8
Ehrenmitglieder
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des
Feuerwehrausschusses
1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben
oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft
als Ehrenmitglied und
2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer
aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen.
§9
Organe der Feuerwehr
Organe der Feuerwehr sind
1. Feuerwehrkommandant,
2. Abteilungskommandanten,
3. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr,
4. Feuerwehrausschuss,
5. Abteilungsausschüsse,
6. Hauptversammlung,
7. Abteilungsversammlungen.
§ 10
Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und Stellvertreter
(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. Er kann Leiter einer Einsatzabteilung sein.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden
von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit
beträgt fünf Jahre. Bei der Wahl der Stellvertreter wird auch die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt.
(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt.
(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertretern
kann nur gewählt werden, wer
1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört,
2. über die für dieses Amt erforderlichen
Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften
des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
erfüllt.
(5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkom-
mandant und seine Stellvertreter werden
nach der Wahl und nach Zustimmung durch
den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
(6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter haben ihr
Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum
Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach
Freiwerden der Stelle oder nach Versagung
der Zustimmung keine Neuwahl zustande,
bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder
seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG).
Diese Bestellung endet mit der Bestellung
eines Nachfolgers nach Absatz 5.
(7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl
von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei
der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht
werden. Gegen die Entscheidung über den
Einspruch können der Wahlberechtigte, der
Einspruch erhoben hat, und der durch die
Entscheidung betrofene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verplichtungsklage erheben.
(8) Der Feuerwehrkommandant ist für die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die
ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere
1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die
Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen,
2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken,
3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und
4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen,
5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln,
6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter der Altersabteilung und der
Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen,
7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,
8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen.
Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung
seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG).
(9) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen
feuerwehrtechnischen
Angelegenheiten
von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender
Stimme zugezogen werden. Es können ihm
weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen werden.
(10) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner
Abwesenheit mit allen Rechten und Plich-
Freitag, den 27. März 2015
Seite 6
ten zu vertreten.
(11) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des
Feuerwehrausschusses abberufen werden
(§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).
(12) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihre Stellvertreter
werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl
auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die
Wahlen inden in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen
Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend.
Die Abteilungskommandanten sind für die
Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung
verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben
nach Absatz 9. Für den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze
4 bis 6 sowie 10 und 11 entsprechend.
Die Abteilungskommandanten und ihre
Stellvertreter werden von den Angehörigen
ihrer Einastzabteilung gewählt, für die Abteilung Allensbach bis zu zwei und für die
Abteilungen Hegne, Kaltbrunn und Langenrain jeweils einen Stellvertreter.
§ 11
Unterführer
(1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,
2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften
des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen
erfüllen.
(2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem
Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag
des Abteilungsausschusses auf die Dauer
von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach
Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im
Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur
Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen.
(3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben
nach den Weisungen der Vorgesetzten aus.
§ 12
Schriftführer, Kassenverwalter,
Gerätewart
(1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss auf
fünf Jahre gewählt. Der Hauptgerätewart
und die Gerätewarte werden vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des
Feuerwehrausschusses im Einvernehmen
mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen.
(2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über
die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die
schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen.
(3) Der Kassenverwalter hat die Kamerad-
schaftskasse (§ 16) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der
Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von
Belegen und schriftlichen Anweisungen des
Feuerwehrkommandanten annehmen und
leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 100 € in einem
Bestandsverzeichnis nachzuweisen.“
(4) Der Hauptgerätewart und die Gerätewarte haben die Feuerwehreinrichtungen und
die Ausrüstung zu verwahren und zu plegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden.
(5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und
Gerätewart in den Einsatzabteilungen gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.
§ 13
Feuerwehrausschuss,
Abteilungsausschüsse
(1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus
dem Feuerwehrkommandanten als dem
Vorsitzenden und aus je einem auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewähltem
Mitglied der Einsatzabteilungen Hegne,
Kaltbrunn und Langenrain sowie aus zwei
auf fünf Jahre in der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung
Allensbach der Freiwilligen Feuerwehr.
(2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als
Mitglied außerdem an
- der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
- die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten),
- die stellvertretenden Kommandanten der
Einsatzabteilungen. (Aus der Einsatzabteilung Allensbach nur ein Stellvertreter, nur
bei Verhinderung sein Vertreter.)
- der Leiter der Altersabteilung,
- der Jugendfeuerwehrwart,
- der Schriftführer,
- der Kassenverwalter.
(3) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die
Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend.
(4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des
Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verplichtet, wenn dies mindestens ein Drittel
der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit
der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen.
Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig,
wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen
des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung
rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an
den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder
sich durch Beauftragte vertreten lassen.
(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag
abgelehnt.
(7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öfentlich. Über jede Sitzung
wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem
Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind
den Angehörigen der Einsatzabteilungen
auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
(8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den
Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen.
(9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem
Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der
- Einsatzabteilung in Allensbach aus drei gewählten Mitgliedern,
- Einsatzabteilung in Hegne aus zwei gewählten Mitgliedern,
- Einsatzabteilung in Kaltbrunn aus zwei gewählten Mitgliedern.
-Einsatzabteilung in Langenrain aus zwei
gewählten Mitgliedern
Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren
gewählt.
Den Abteilungsausschüssen gehören als
Mitglied außerdem der Stellvertreter des
Abteilungskommandanten, der Schriftführer, und der Kassenverwalter an.
Der Jugendwart und der Leiter der Altersabteilung können zu den Sitzungen der Abteilungsausschüsse mit beratender Stimme
eingeladen werden.
Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen
einzuladen; er kann sich an den Beratungen
jederzeit beteiligen. Die Niederschrift über
die Sitzungen des Abteilungsausschusses
sind auch dem Feuerwehrkommandanten
zuzustellen.
§ 14
Hauptversammlung und
Abteilungsversammlungen
(1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten indet jährlich mindestens eine
ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der
Hauptversammlung sind alle wichtigen
Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für
deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
(2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das
vergangene Jahr und der Kassenverwalter
einen Bericht über den Rechnungsabschluss
des Sondervermögens für die Kameradschaftsplege (§ 16) zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss.
(3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist
binnen eines Monats einzuberufen, wenn
mindestens ein Drittel der Angehörigen
der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von
Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den
Mitgliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu
geben.
(4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
Angehörigen der Einsatzabteilungen der
Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Haupt-
Freitag, den 27. März 2015
versammlung einberufen werden, die ohne
Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
Angehörigen der Einsatzabteilungen der
Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden
mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf
Antrag ist geheim abzustimmen.
(5) Über die Hauptversammlung wird eine
Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister
ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.
(6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
sowie die Abteilungsversammlungen bei
den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.
§ 15
Wahlen
(1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und
dieser Satzung durchzuführenden Wahlen
werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die
Wahlberechtigten einen Wahlleiter.
(2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Soweit nach dem Feuerwehrgesetz zulässig, kann ofen gewählt
werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
(3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt,
wer mehr als die Hälfte der Stimmen der
anwesenden Wahlberechtigten erhalten
hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht,
indet eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerbern mit den meisten Stimmen statt,
bei der die einfache Mehrheit entscheidet.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, indet ein zweiter
Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr
als die Hälfte der Stimmen der anwesenden
Wahlberechtigten erhalten muss.
(4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne
das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele
Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind
diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen
erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein
gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt
für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied
nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.
(5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der
Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den
Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, indet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt.
(6) Kommt binnen eines Monats die Wahl
des Feuerwehrkommandanten oder seines
Stellvertreters nicht zustande oder stimmt
der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat
der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der
Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund
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ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung
(§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen.
(7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und den Abteilungen bei den Altersabteilunge und der
Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6
sinngemäß.
§ 16
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse)
(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftsplege und
die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.
(2) Das Sondervermögen besteht aus
1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter,
2. Erträgen aus Veranstaltungen,
3. sonstigen Einnahmen,
4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen.
(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr
zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden
Einnahmen und zu leistenden Ausgaben
enthält. Ausgaben können für gegenseitig
oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige
Ausgaben bedürfen der Zustimmung des
Bürgermeisters. Verplichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden,
wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.
(4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der
Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über
die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten
Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister.
(5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse)
ist jährlich mindestens einmal von zwei
Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden,
zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem
Bürgermeister vorzulegen.
6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr
werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1
bis 5 gelten entsprechend; an die Stelle des
Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses und der Hauptversammlung
treten der Abteilungskommandant, der Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung.
(7) Spenden für
a) die Kameradschaftskasse der Abteilung
Allensbach, der Jugendabteilung und der
Altersabteilung dürfen nur vom Gesamtkommandanten,
b) die Kameradschaftskassen der Abteilungen Hegne, Kaltbrunn und Langenrain- Freudental nur vom jeweiligen Abteilungskommandanten eingeworben und
angenommen werden.
Über die Annahme entscheidet zu a) der
Feuerwehrausschuss, zu b) die jeweiligen
Abteilungsausschüsse. Über Kleinspenden
bis 100,00 € entscheidet der Feuerwehrausschuss bzw. die Abteilungsausschüsse jährlich. Dazu legt der Kommandant bzw. die
Abteilungskommandanten eine Liste der
eingegangenen Spenden mit Betrag, Name
des Spenders und Spendenzweck vor.
Die Liste aller eingegangenen Spenden legen der Kommandant und die Abteilungskommandanten der Gemeindeverwaltung
jährlich am Jahresende vor.
§ 17
Kooperation mit der DLRG
Die Feuerwehr Allensbach kooperiert mit
der DLRG Allensbach – Abteilung Taucher.
Die Taucher werden als aktive Mitglieder in
die Feuerwehr aufgenommen.
Näheres regelt eine Dienstanweisung und
der Alarmplan.
§ 18
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer
öfentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung
vom 07.12.1990 i.d.F. vom 24.01.2006 außer
Kraft.
Allensbach, den 25. März 2015
gez.
Kennerknecht
-BürgermeisterHinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschiften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
Allensbach geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Änderungssatzung
zur Satzung über die Entschädigung
der ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Gemeindefeuerwehr - FeuerwehrEntschädigungssatzung (FwES) –
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16
des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.03.2015
folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Satzung über die Entschädigung der
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung- vom 24.01.2006 wird wie
folgt geändert:
Freitag, den 27. März 2015
Seite 8
I.
§ 2 wird durch folgenden § 2 ersetzt:
§2
Zusätzliche Aufwandsentschädigung
Die nachfolgend genannten ehrenamtlich
tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung im Sinne des §
16 Abs. 2 Feuerwehrgesetz:
1.
2.
3.
Gesamtfeuerwehrkommandant 1.800
EUR pro Jahr, Stellvertreter 700 EUR
pro Jahr,
Abteilungskommandant Allensbach
700 EUR pro Jahr, Stellvertreter 350
EUR pro Jahr,
Abteilungskommandanten der Ortschaften 350 EUR pro Jahr, Stellvertreter 150 EUR pro Jahr,
4.
5.
6.
7.
Jugendwart 500 EUR pro Jahr, Stellvertreter 250 EUR pro Jahr,
Hauptgerätewart 700 EUR pro Jahr,
Stellvertreter 500 EUR pro Jahr,
Gerätewart Funk, Büro, Kleiderkammer
(Gesamtwehr) 350 EUR pro Jahr,
Abteilungsgerätewart 150 EUR.
Bei der Übernahme von mehr als einer
Funktion durch einen ehrenamtlich tätigen
Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, wird
für die Berechnung der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 der jeweils höhere Entschädigungssatz voll angerechnet und der
oder die niedrigeren Entschädigungssätze
jeweils zu 50 % angerechnet.
II.
Diese Satzung tritt
01.01.2015 in Kraft.
rückwirkend
zum
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber
der Gemeinde Aliensbach geltend gemacht
worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Allensbach, den 25.03.2015
gez.
Kennerknecht
-Bürgermeister-
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE
Bericht aus der letzten
Gemeinderatssitzung
Resolution gegen TTIP verabschiedet
Der Gemeinderat unterstützt bei dem Thema Freihandelsabkommen mit den USA
die Forderungen der Kommunalverbände. In diesem gemeinsam vom Deutschen
Städtetag, Landkreistag und dem Verband
der kommunalen Unternehmen erarbeiteten Papier wird das Abkommen in seiner
heutigen Form abgelehnt und deutliches
Missbehagen ausgedrückt, dass Teile der
kommunalen Daseinsvorsorge in die TTIPRegelungen einbezogen werden sollen.
Weiterer Teil der Forderungen ist, dass es zurückgewiesen wird, wenn strittige Regelungen aus dem Freihandelsabkommen künftig
nicht von deutschen oder europäischen
Gerichten entschieden werden sondern von
nicht öfentlich tagenden internationalen
Schiedsgerichten.
Der Gemeinderat hat sich einstimmig der
Resolution der kommunalen Spitzenverbände angeschlossen und beauftragte die
Verwaltung den Bundeswirtschaftsminister
und die EU-Kommission zu unterrichten.
Verschiedene Satzungsregelungen
verabschiedet
Der Gemeinderat hat die Feuerwehrsatzung
in der letzten Sitzung einstimmig aktualisiert. Es ging darum, die Neufassung des
Feuerwehrgesetzes in das kommunale Satzungsrecht zu übernehmen.
Kommandant Hans-Christoph Köhne hat zusammen mit dem Feuerwehrausschuss den
dem Gemeinderat vorliegenden Entwurf
vorberaten. Er orientiert sich im Wesentlichen am gemeinsamen Muster des Gemeindetages, Innenministeriums und Landesfeuerwehrverbandes.
Noch nicht endgültig rechtlich geregelt
werden kann die Kostenerstattung für Feuerwehreinsätze. Ein Teil der Aufgaben der
Feuerwehr, wie beispielsweise der Brandschutz sind grundsätzlich kostenlos. Für
andere Aufgaben, wie Fahrzeugbergungen
oder Ölspurbeseitigungen kann ein Entgelt
erhoben werden. Das Innenministerium ist
derzeit dabei, zusammen mit dem Gemeindetag eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Wenn diese vorliegt, wird die Satzung noch einmal ergänzt.
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
Allensbach leisten ihren Dienst für das Gemeindewohl grundsätzlich unentgeltlich.
Die Feuerwehrleute erhalten für ihren hervorragenden Einsatz bei Brandfällen oder
für öfentliche Sicherheit kein Entgelt.
In der Feuerwehr gibt es aber eine Reihe von
Funktionsträgern, die zusätzliche Aufgaben
übernehmen und zusätzlichen Aufwand
abdecken müssen. Für diese stark beanspruchten Wehrleute, wie beispielsweise
die Kommandanten, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwart werden nach der Beratung
im Gemeinderat in der letzten Sitzung die
Entschädigungssätze einstimmig angepasst. Die Bandbreite der Sätze liegt bei ca.
200 € bis 1.800 € pro Jahr. In der Diskussion
im Gemeinderat war klar, dass es auch bei
den angehobenen Beträgen hauptsächlich
darum geht, für die Arbeit der Feuerwehr
eine entsprechende Wertschätzung mit einer symbolischen Aufwandsentschädigung
auszudrücken. Der tatsächliche Aufwand,
den die Feuerwehrangehörigen in besonderer Verantwortung tatsächlich leisten, kann
damit nicht abgedeckt werden.
Grundlage für die Anpassung war ein Vorschlag, der vom Kreisfeuerwehrverband
im Breisgau Hochschwarzwald erarbeitet
wurde. Von den dort festgesetzten Rahmensätzen wurden für die Allensbacher Verhältnisse mittlere Größen den neuen Aufwandsentschädigungen zugrundegelegt. Für die
insgesamt 18 Funktionsträger ergeben die
neuen Aufwandsentschädigungen eine zusätzliche Ausgabe von knapp 5.000 € pro
Jahr.
Die Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde
Allensbach war jetzt 11 Jahre nicht mehr
angepasst worden. Im interkommunalen
Vergleich liegen die Entschädigungssätze
für Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie
sonstige ehrenamtlich Tätige im hinteren
Bereich.
Ab 01.01.2015 gelten um pro Sitzung oder
Monat 5 € oder 10 € angepasste höhere
Sätze, wie sie an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgedruckt werden. Der Gesamtaufwand pro Jahr für die ehrenamtliche
Tätigkeit steigt damit um ca. 3.000 €. Das
neue Satzungsrecht wurde vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet.
Wasserrechtsantrag zugestimmt
Ein inzwischen in Allensbach tätiger Gemüsegärtner von der Insel Reichenau benötigt
für seine Kulturen eine ausreichende Bewässerung. Gleich zwei Anträge lagen dazu
dem Gemeinderat in der letzten Sitzung zur
Beratung vor.
Zum einen geht es darum, befristet für ein
Jahr aus der Allensbacher Wasserversorgung für eine Bewässerung eines temporär
angelegten Feldes zwischen Allensbach und
Hegne die Bewässerung sicherzustellen. Der
2. Antrag befasst sich damit, nördlich der
Gärtnerei Hausler einen eigenen Brunnen
zu bohren, um künftig in diesem Bereich
die gärtnerisch genutzten Flächen entsprechend mit Wasser versorgen zu können.
Bei dem nur für ein Jahr befristeten Vorhaben im Bereich der landwirtschaftlichen
Flächen zwischen Allensbach und Hegne
stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu,
wenn dadurch die Trinkwasserversorgung
in der Gemeinde gesichert bleibt. Untersuchungen haben ergeben, dass bis zu bestimmten Grenzen Wasserabgaben möglich
sind. Des Weiteren legte der Gemeinderat
fest, dass die bisher für die Landwirtschaft
geltenden Dünge- und Planzenschutzregelungen auch für die gärtnerische Bewirtschaftung eingehalten werden. Sollte es bei
den Gemüsekulturen zu Wildschaden kommen, kann abweichend von der jagdlichen
Regelung kein Ersatz beansprucht werden.
Die Zustimmung zu dem neuen Trinkwasserbrunnen nördlich der Gärtnerei Hausler
Freitag, den 27. März 2015
erfolgte durch den Gemeinderat mit der
Maßgabe, dass dadurch der benachbarte
Aquifer der eigenen kommunalen Trinkwasserversorgung im Bereich Setze nicht
gefährdet wird. In einem Gutachten und in
einer Beurteilung des Landratsamtes gibt es
dazu entsprechende positive Aussagen. Des
Weiteren wurden bestimmte Aulagen für
die Probebohrungen gemacht. Ebenso soll
der zusätzlich geplante Wasserspeicherteich
eingefriedet und eingegrünt werden.
Bahnübergang Unterhausgasse soll erneuert werden
Die Bahn plant schon längere Zeit, die extrem störanfällige sog. 5er Kette der Bahnübergänge Unterhausgasse, Lohorn, Campingplatz Willam, Naturfreundehaus und
Markelingen Ortsmitte zu erneuern. Wenn
bei einem dieser Bahnübergänge beispielsweise eine Rotlichtbirne der Signalanlage
durchbrennt, sind alle 5 Sicherheitseinrichtungen gestört. Für die Lokführer und Fahrgäste beginnt dann immer eine ärgerliche
Geduldsprobe, weil an jedem Bahnübergang manuell und zeitaufwendig geschlüsselt werden muss.
Nachdem die Bahn bereits für den Bahnübergang Lohorn eine Planung vorgelegt
hatte, stand in der letzten Sitzung die Konzeption für den Übergang Unterhausgasse
zur Debatte. Ärgerlich aus Sicht der Gemeinde ist, dass sich die Bahn über mehrere Monate mit der Planung Zeit lässt, dann
aber von der Gemeinde erwartet, innerhalb
von 10 – 15 Tagen zu solch einem Projekt
Stellung zu beziehen. Der Unmut darüber
wird in einem Schreiben an die Bahn ausgedrückt. Die Gemeinde stellt sich eine fairen
Partnerschaft bei dem gemeinsamen Projekt anderes vor.
Nicht einverstanden zeigte sich der Gemeinderat auch mit den bisher vorgelegten
planerischen Ansätzen. Um vor Ort die Eingrife für die Eigentümer auf beiden Seiten
ungefähr gleich belastend zu gestalten, soll
die Straße um ca. 30 cm – 40 cm in Richtung
Osten verschoben werden. Dann bewegen
sich die erforderlichen Grundstücksabtretungen beidseitig bei ca. 30 cm – 80 cm.
Als zwingend sieht es die Gemeinde auch
an, dass den Eigentümern, die Gelände
abgeben müssen, soweit möglich, an der
Südseite wieder nicht benötigtes Bahngelände zum Tausch angeboten wird. Ebenso
wünscht der Gemeinderat, dass im Bereich
des Seewegs mehr Bahngelände in Anspruch genommen wird, um die Eingrife
auch auf dieser Seite möglichst gering zu
halten.
Weitere Forderung ist, dass im Rahmen
der Planung Vorratsrohre für die öfentliche Versorgung mit eingelegt werden. Bei
der Beschilderung kann sich die Gemeinde
vorstellen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h im unmittelbaren Kreuzungsbereich anzuordnen. Damit würden
dann möglicherweise geringere Kurvenradien und weniger Flächenverbrauch einhergehen.
Klar war auch, dass es durch den Bau des
Bahnüberganges Unterhausgasse nicht zu
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unvertretbaren inanziellen Belastungen für
die Gemeinde kommen darf. Die Zustimmung wurde ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt gestellt, zumal ab dem Jahr
2018 noch ungesichert ist, ob die Gemeinden weiter Zuschüsse für solche Vorhaben
erhalten. Nicht abinden kann sich der Gemeinderat auch mit der Zeitplanung der
Bahnverantwortlichen. Es ist aus Sicht der
Gemeinde Allensbach kaum vorstellbar, mit
der seit langem abgeschriebenen, störungsanfälligen Technik noch bis zum Jahr 2019
den Bahnübergang Unterhausgasse und die
Nachbarübergänge der 5er Kette zu betreiben. In einer Stellungnahme an die Bahn,
die einstimmig verabschiedet wurde, werden diese Sachverhalte ausgeführt.
Gemeinde kauft Gasthof
„Bunte Kuh“ in Kaltbrunn
In der letzten Sitzung des Gemeinderates
wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinde
das Anwesen Markelinger Str. 11, den heutigen Gasthof „Bunte Kuh“ käulich erworben
hat. Die konzeptionellen Überlegungen für
die weitere Nutzung sind noch nicht endgültig festgelegt. In Kürze werden interessierte Bürgerinnen und Bürger in Kaltbrunn
zu einer Informationsveranstaltung in den
Gemeinschaftsraum eingeladen.
Angedacht ist, für den Ortsteil Kaltbrunn
die Dorfwirtschaft weiter zu sichern und zu
betreiben. Für die übrigen Räume wird, je
nachdem, wie die Gemeinde weiter in der
Verantwortung steht Flüchtlinge unterzubringen, auch für diese Nutzung eine Option
bestehen. In der Informationsveranstaltung,
zu der über das Mitteilungsblatt eingeladen
wird, wird auch darüber noch weiter informiert werden.
Multifunktional nutzbarer
Anbau an die Bodanrückhalle
Die Themen und Aufgabenbereiche Kultur,
Sport und Schule haben in der Gemeinde
Allensbach einen besonderen Stellenwert.
Damit diese Aktivitäten langfristig gute
Rahmenbedingungen haben, wird in der
Gemeinde schon länger der Bau eines größeren multifunktional nutzbaren Raumes
diskutiert.
In der letzen Sitzung stellte Architekt Helmut Hagmüller vier Ideenvarianten vor, wie
solch ein Projekt angegliedert an die Bodanrückhalle realisiert werden kann. Es handelt
sich dabei um keine Entwürfe sondern erste,
wie in der Gemeinderatssitzung betont wurde, qualitativ hochwertige architektonische
Lösungsansätze. Nach den Darlegungen des
Architekten in der Sitzung ist es wichtig, ein
solches Gebäude städtebaulich angemessen an die bestehende Halle heranzuführen
und vor allem einen klar strukturierten Eingangsbereich zu schafen. Im Inneren der
Halle variieren bei einer Belegung mit Kultur- und Schulveranstaltungen die Sitzzahlen zwischen 350 bis 450 Plätzen. Eine moderne Bühne mit entsprechender Technik
rundet den von Vereinen, Schule und dem
Kulturbüro nutzbaren Teil ab. Für die von
den örtlichen Vereinen im Jahreskreislauf
organisierten gesellschaftliche und kulturellen Aktivitäten wäre der multifunktional
nutzbare Raum ein Gewinn. Zudem gibt es
in der Gemeinde ein von dem Kultur- und
Tourismusbüro verantwortetes sehr gelobtes und über Allensbach hinaus geschätztes
Programm. Die Möglichkeiten dieses attraktive Veranstaltungsprogramm auf Dauer zu
halten, stößt bei den aktuell in der Gemeinde verfügbaren räumlichen Gegebenheiten
an spürbare Grenzen, wie in der Sitzung an
Beispielen dargelegt wurde.
Parallel dazu stehen in dem multifunktional
nutzbaren Raum für sportliche Aktivitäten
ohne Ball, wie beispielsweise Gymnastik,
Turnen und vergleichbare sportliche Betätigungen nach der von Architekt Helmut Hagmüller vorgestellten Projektstudie ca. 300
qm zur Verfügung. Die zusätzliche Sportläche könnte die stets sehr angespannten
Kapazitäten in der Bodanrückhalle und im
Sportzentrum in wünschenswertem Umfang entlasten.
Der besondere Clou der Lösung angegliedert an die Bodanrückhalle ist, dass sehr
viel Infrastruktur der Halle mitverwendet
werden kann. Dies gilt beispielsweise für die
Parkplätze, die Umkleiden, die WC- und Küchenanlage. Nachdem bei der Halle ohnehin
Sanierungsmaßnahmen für die Lüftung und
Heizung anstehen, kann, wenn für zwei Einheiten gedacht wird, eine insgesamt bessere
Wirtschaftlichkeit erzielt werden.
Ziel der Diskussion im Gemeinderat war
es, zu klären, inwieweit ein Einstieg in
eine Grundsatzdiskussion für ein solch anspruchsvolles Projekt befürwortet wird. Bei
19 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat
sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen,
die in der Sitzung diskutierten Lösungsansätze für einen Multifunktionsraum grundsätzlich weiter zu verfolgen. Idee aus der
Mitte des Gemeinderates war es, zunächst
vergleichbare Hallenprojekte in der näheren
Umgebung zu besichtigen. Einige Kommunen, die vor denselben Problemen standen,
haben bereits entsprechende Lösungen
für multifunktional nutzbare Räume in die
Praxis umgesetzt. Die Verwaltung wurde
beauftragt, dazu eine Besichtigungsfahrt zu
organisieren.
Weiterer wichtiger Punkt in der Diskussion
war die Einbindung der einheimischen Vereine und der Schule in das Projekt und die
weitere Diskussion. Insbesondere soll mit
den Vertretern der Schule und der interessierten Vereine die konkrete Bedarfslage
erörtert und die denkbaren Inhalte der Planung weiter abgestimmt werden.
In der Diskussion im Gemeinderat wurden
auch die Kosten eines solchen Projektes
erörtert. Herr Architekt Hagmüller hatte
zuvor erwähnt, dass es schwierig sei, ohne
vertiefte Planung dazu konkrete Zahlen
zu nennen. Je nach künftig vorgegebenen
Ausstattungs- und Baustandards sind aber
Investitionskosten in der Größenordnung
von ca. 2,5 Mio. € zu erwarten. Ein Betrag,
der für die Gemeinde, wie in der Diskussion
im Gemeinderat betont wurde, eine große
Herausforderung darstellt, genauso wie die
mit dem Betrieb verbundenen Folgekosten.
Freitag, den 27. März 2015
Seite 10
Ziel ist aber, zunächst losgelöst von Kosten- und Finanzierungsfragen, die Chance
zu nutzen und zu klären, welche Voraussetzungen nötig sind, damit Kultur, Sport und
Schule auch in Zukunft sehr gute Rahmenbedingungen in der Gemeinde haben.
Gemeindewahlausschuss lässt
Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl zu und legt Ablauf der
Kandidatenvorstellung fest
Der Gemeindewahlausschuss hat am Montag die an anderer Stelle im Mitteilungsblatt
bekannt gegebenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 19. April 2015 geprüft.
Alle 5 Bewerbungen, die bis zum 23. März,
18:00 Uhr, eingegangenen waren, waren
ohne Beanstandungen und konnten für die
Wahl einstimmig zugelassen werden.
Eine öfentliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten indet am Montag,
den 13. April 2015, um 19:00 Uhr in der
Bodanrückhalle statt. Die Bevölkerung ist
zur Kandidatenvorstellung herzlich eingeladen.
Vorgesehen ist, dass sich die Bewerber/
innen jeweils einzeln für 25 Minuten den
Besuchern präsentieren. Innerhalb der 25
Minuten ist es den Bewerberinnen und
Bewerbern überlassen, wie lange Sie ihre
Redezeit gestalten und welche Zeit sie für
Fragen zur Verfügung stellen.
Für die Veranstaltung am 13.04.2015 ist folgender Ablauf vorgesehen:
Beginn 19:00 Uhr
1. Begrüßung
2. Vorstellung der Bewerber/innen in folgender Reihenfolge:
- Stefan Friedrich
- Birgit Orlowski
- Miriam-Désirée Schmidt
- Tobias Schumacher
- Felix Koschar
Wahlbenachrichtigungen
werden zugestellt
Seit Donnerstag, den 26.03., bis kommenden Sonntag werden in der Gemeinde die
Wahlbenachrichtigungen zur Bürgermeisterwahl 2015 an die Haushalte verteilt.
Mit dem Wahlbenachrichtigungsdokument
und dem gültigen Personalausweis erhalten
am Wahltag alle Wählerinnen und Wähler im
angegebenen Wahllokal Ihren Stimmzettel.
Alternativ können ab kommenden Montag,
den 30. März 2015, mit der Wahlbenachrichtigung bis zum 17.04.2015, 18:00 Uhr,
die Briefwahlunterlagen mit Umschlag und
Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung
angefordert werden. In diesem Fall ist das
Wahlbenachrichtigungsdokument mit dem
Antrag auf Briefwahl einzureichen. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend
versandt, die Wahlbenachrichtigung wird
von der Verwaltung einbehalten.
Im Falle einer Neuwahl, ist für die Wählerinnen und Wähler, die sich im ersten Wahlgang für die Briefwahl entschieden haben,
ebenfalls nur die Briefwahl möglich, da die
Wahlbenachrichtigung bereits mit dem Antrag auf Briefwahl abgegeben wurde. Bei
etwaigem nachträglichen Wunsch nach persönlicher Stimmabgabe, kann anstatt der
beantragten Briefwahl mit dem Wahlschein
im Wahllokal gewählt werden.
Wählerinnen und Wähler, die im ersten
Wahlgang persönlich im Wahllokal wählen,
erhalten für den Fall einer Neuwahl Ihre
Wahlbenachrichtigung zurück, sodass mit
dieser die Teilnahme an einer ggf. erforderlichen Neuwahl erfolgen kann. In diesem
Fall kann mit der wieder ausgehändigten
Wahlbenachrichtigung auch für einen eventuellen zweiten Wahlgang die Briefwahl beantragt werden, auch wenn im ersten Wahlgang persönlich gewählt wurde.
Seniorenfahrt 2015 –
Terminvormerkung
Die Gemeinde Allensbach lädt alle ihre über
70-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger
zu einer Schiffahrt mit dem Motorschif
„Graf Zeppelin“ am Mittwoch, den 24. Juni
2015, nach Unteruhldingen ein.
Alle Bürgerinnen und Bürger von Allensbach, Hegne, Kaltbrunn und Langenrain/
Freudental, die bis zum 31. Mai 2015 das 70.
Lebensjahr vollendet haben, werden schon
jetzt gebeten, sich diesen Termin vorzumerken.
Nähere Informationen erhalten Sie mit der
persönlichen Einladung, die wir Ihnen rechtzeitig zukommen lassen.
Gastliegeplätze zu vergeben
Wie alljährlich können einige Bootsliegeplätze als Gastliegeplätze zur Verfügung gestellt werden. Interessenten bitten wir, sich
an die SVGA-Liegeplatzverwaltung, Herrn
Peter von Skwarski, Am Rain 6, 78476 Allensbach, Tel.: 933917 zu wenden.
Ein solcher Antrag kann auch im Internet
von der Homepage der SVGA unter www.
svga.de heruntergeladen werden.
Spätester Abgabetermin ist Montag, 13. April 2015. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie der Zulassungsurkunde sowie der Haftplichtversicherung bei.
Verunreinigungen
durch Hundekot
Wie immer um diese Jahreszeit gehen bei
der Gemeindeverwaltung vermehrt Beschwerden wegen Verunreinigungen durch
Hundekot ein. Es sei daher auf diesem Wege
wieder einmal an die Bestimmungen der Polizeiverordnung erinnert, wonach der Halter
oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu
tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht
auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder im fremden Vorgärten verrichtet.
Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer
Geldbuße bis zu 500,-- EUR belegt werden.
Bedauerlicher Weise werden immer wieder Hundehalter beobachtet, die sich nicht
um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner kümmern und sogar „Stammplätze“
zur Verrichtung der Notdurft aufsuchen.
Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten
oder die Straßenanlieger, die den Hundekot
dann entfernen müssen. Durch diese Verunreinigungen können auch Krankheiten
übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende
Kinder, nicht auszuschließen sind.
Auch Landwirte haben mit den Hundehaufen besondere Probleme. Solche Hinterlassenschaften auf Wiesen, die als Futtermittel
für Vieh dienen, können krankheitserregende Stofe eintragen.
Wenn dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, ist das Unrechtsbewusstsein oftmals
gering, „man zahle schließlich Hundesteuer“.
Dies rechtfertigt den Verstoß gegen die Polizeiverordnung selbstverständlich nicht und
wer selbst einmal in eine der „Tretminen“
geriet oder „fremden“ Hundekot aus seinem
Vorgarten beseitigen musste, wird dies unterstreichen. Ganz zu schweigen von denjenigen, denen im Sommer Teile des Hundekots bei Mäharbeiten um die Ohren liegen.
Bitte halten Sie sich
daher an die Beseitigungsplicht oder
sorgen Sie dafür,
dass ihr Hund sein
Geschäft auf Ihrem eigenen Grundstück verrichtet.
Durch ein verantwortungsbewusstes und
rücksichtsvolles Mitwirken können Sie in der
Öfentlichkeit zu einem positiven Bild für die
Hundehaltung beitragen.
Neuer Hausanschluss nach
Wasserrohrbruch
Höhrenbergstrasse in Teilbereichen gesperrt
Unmittelbar nach Ostern wird am Dienstag, den 07. April die Höhrenbergstraße
gesperrt. In Teilbereichen muss das Trinkwasser abgestellt werden. Die betrofenen
Anwohner werden über den Wassermeister
rechtzeitig schriftlich informiert. Das Gebäude Höhrenbergstraße 12 wird einen neuen
Hausanschluss für das Trinkwasser erhalten.
Die Vorbereitungen für diese Baustelle laufen bereits auf Hochtouren. Die Baustelle ist
zur Zeit leicht zu erkennen, da sich in dem
betrofenen Bereich eine leichte Setzungsmulde gebildet hat.
Nach dem Wasserrohrbruch, der am
24.12.2014 aufwendig aber provisorisch
repariert wurde, ist es nun nötig, bei geeigneter Witterung, den kompletten Anschluss
von der Hauptleitung in der Straße bis zum
Wasserzähler im Gebäude auszutauschen.
Die Hörenbergstraße ist ab Dienstag, den
07.04.2015 komplett für den Verkehr gesprerrt. Der Bus wird umgeleitet. Die Maßnahme sollte bis zum Freitag, den 10.04.2015
Freitag, den 27. März 2015
Seite 11
möglichst abgeschlossen sein.
Den Auftrag für diese Arbeiten der Wasserversorgung Allensbach hat die Firma
Senn aus Aach. Die Umleitung wird ab der
Schmittengasse (Polizei) bzw. ab der Kaltbrunnerstraße (Volksbank) ausgeschildert.
Die Arbeiten wurden in die Osterferien gelegt, da hier der Schulweg für die Grundschüler und Kindergartenkinder nicht beeinträchtigt wird.
Angebote am 02.04.2015
Biometzgerei Böhm
Flickstelle der Wasserversorgung
Auch wird im Bereich der Kaltbrunnerstraße / Abfahrt Mühlengasse die Flickstelle im
Gehweg und in der Kreisstraße im April noch
instandgesetzt. Dies ergolgt zusammen mit
den Asphaltierungsarbeiten in der Höhrenbergstraße.
Kanalbaustellen
Im Bereich Höhrenbergstraße – nahe
Schmittengasse - wird zeitgleich ein Schacht
der Kanalisation repariert. Das Oberteil des
Schachtes ist lose und wackelt. Ähnliche
Arbeiten sind im Bereich Hafnerstraße 4 zu
erledigen. Hier wird ein Einlaufschacht erneuert.
Die Verkehrsteilnehmer werden um entsprechende Vorsicht und Rücksicht gebeten.
ZU VERSCHENKEN
Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr
gebrauchen können? Alles, was zum Wegwerfen zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen Kleinanzeige zum Verschenken angeboten werden.
Wenden Sie sich bitte an:
Bürgermeisteramt, Tel.: 801-24
oder per e-mail an
[email protected]
Fotoleinwand, 2m x 1,60m
Tel.: 98133
Küchenmaschine, AEG
Tel.: 4037
Herd
Tel.: 9408211
Duschkabine, Sondermaß
Mischarmatur, Wandeinbau
Tel.: 3318 (abends)
3 Wasserfässer, 200l
Tel.: 2556
Rieselschlauch, 1/2 Zoll
mit Gardenia-Schnellkupplungen
Tel.: 6651
Sonnenhof Aichem
Marmelade, alle Sorten Glas – 2,-- €
Bäckerei Ratzek
5 Körnerbrötchen 2,45€
Sennhof
Demeter Käse aus Heggelbach 100g
ab 2,40€
Ayse`s Früchtehaus
Grüner Spargel
Käsekeller Allensbach
Geflügel Miez
Lammkeule o. Knochen 100g – 1,99€
Fischhandlung Müller
Blumen Kunkel
LOKALE AGENDA 21
ALLENSBACH
Arbeitskreis Jung und Alt
füreinander
- Einkäufe, Botengänge erledigen
- bei Spaziergängen oder zum Arzt, zur Bank,
zu Veranstaltungen begleiten
- leichte Arbeiten im Haus oder Garten (z. B.
Gießen, Rasenmähen, Staubsaugen, Geschirrspülen, bei Abwesenheit den Briefkasten leeren)
- vorlesen, spielen, sich unterhalten
- Haustiere versorgen, den Hund Gassi führen
- beim Bedienen des Computers oder Handys helfen usw.
Brauchen Sie Hilfe von Jugendlichen oder
haben Sie Fragen dazu:
Rufen Sie bitte Montag bis Freitag zwischen
9 und 19 Uhr bei unserer Telefonzentrale an:
Tel.: 0151 23434027.
Falls Sie uns nicht persönlich erreichen,
sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und nennen Sie Namen und Telefonnummer. Wir rufen Sie dann baldmöglichst
zurück.
Zur näheren Information legen wir in einigen Allensbacher Geschäften, Arztpraxen,
im Verwaltungsgebäude, Rathausplatz 8 sowie im Kultur- und Verkehrsbüro (Bahnhof )
Infoblätter aus.
Sprechen Sie Deutsch? Deutsch-Café geplant
Wir bieten bereits Möglichkeiten an, gemeinsam Fremdsprachen zu üben. Nun haben sich auch Interessenten gefunden, die
gerne Deutsch üben würden, weil Sie eine
andere Muttersprache haben. Diesen Kreis
möchten wir erweitern und laden alle Interessenten ein, sich für die Vorplanung an
uns zu wenden. Vielleicht kennen Sie ja auch
jemanden, der ebenfalls Interesse hätte und
können auf unsere Aktion hinweisen.
Und so funktioniert das Deutsch-Café
Deutsch-Cafés gibt es bereits in vielen anderen Kommunen Deutschlands. Hier trefen
sich Menschen, deren Muttersprache nicht
Deutsch ist, in einer ungezwungenen Runde und üben die deutsche Sprache. Um die
Teilnehmer beim Üben zu unterstützen, ist
mindestens ein Muttersprachler anwesend.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen,
können Sie sich gerne an uns wenden: Tel.:
1779, E-Mail: [email protected].
Zum Frühjahrsbeginn haben wir ein neues
Projekt gestartet:
„Jugendliche helfen in Allensbach“
Die im Herbst durchgeführte Bürgerbefragung unseres Arbeitskreises „Jung und Alt
füreinander“ hat gezeigt, dass es in Allensbach erheblichen Bedarf für Hilfsdienste
gibt, die junge Allensbacher für hilfesuchende Mitbürger erbringen können. Insgesamt
87 Prozent der Auskunftspersonen gaben
an, dass sie im Bedarfsfall „sehr wahrscheinlich“ oder „wahrscheinlich“ Hilfsdienste junger Menschen nutzen wollen.
Inzwischen haben sich 8 Allensbacher Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren gemeldet, die bereit sind, für ein kleines Taschengeld - empfohlen werden 4 Euro pro
Stunde - gelegentliche Nachbarschaftshilfen zu leisten, wie zum Beispiel
Katholische Öffentliche Bücherei St. Nikolaus
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Dienstag 17 -19 Uhr Freitag 16 -18 Uhr
Lesen - Spielen - Leute treffen
Freitag, den 27. März 2015
Seite 12
UMWELT-INFO
Schrottsammlung in
Allensbach, Hegne und
Kaltbrunn am 18. April 2015
Am Samstag, den 18. April, werden im Kernort Allensbach und den Ortsteilen Hegne
und Kaltbrunn der Fanfarenzug Allensbach,
die Feuerwehrabteilung Hegne und die
Feuerwehrabteilung Kaltbrunn wieder eine
Altmetallsammlung durchführen.
Im Kernort wird der Fanfarenzug das Altmetall einsammeln. Zur Abholung schwerer Gegenstände melden Sie diese bitte bei
Herrn Thomas Engelmann (Tel. 2045) oder
Herrn Rochus Schulter (Tel. 4846) an.
Im Ortsteil Hegne ist die Feuerwehrabteilung Hegne unterwegs. Wegen der Bereitstellung schwerer Gegenstände können Sie
sich an Herrn Frank Koch (Tel. 3919) wenden.
Im Ortsteil Kaltbrunn sammelt die Feuerwehrabteilung Kaltbrunn den Schrott ein.
Wenden Sie sich wegen der Abholung
schwerer Gegenstände bitte an Herrn Siegfried Erne (Tel. 6789).
Legen Sie das Sammelgut nach Möglichkeit
erst am Abfuhrtag bis 8:00 Uhr zur Abholung bereit.
NICHT zur Sammlung gehören Radiatoren
und Boiler.
Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn
zuvor alle Nichtmetall-Teile, wie z.B. Sattel,
Luftpumpe oder Reifen entfernt worden
sind.
In Langenrain/Freudental erfolgt die Sammlung zu einem anderen Termin. Hierauf wird
noch gesondert hingewiesen.
Anmerkung:
Falls Sie sich über Ostern die Zeit nehmen,
und Keller oder Dachboden entrümpeln,
um eventuell möglichen Sperrmüll für die
anstehende Abfuhr am 6. Mai zusammenzu-
tragen, denken Sie bitte daran, dass Altmetallgegenstände nicht zur Sperrmüllabfuhr
gehören.
Nutzen Sie deswegen die Möglichkeit der
hier angebotenen Entsorgung. Beispiele
sind Wäscheständer, Teewagen (ohne Glasod. Steinplatte), Christbaumständer oder
Sonnenschirme (nur Metallgestänge, ohne
Bezug).
Am 28. März 2015
Fahrradflohmarkt
auf dem Recyclinghof
von 9:30 Uhr
bis 12:00 Uhr
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
KATH. PFARRGEMEINDEN
ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF
Freitag, 27. März
11.00 Uhr Gottesdienst des Kinderhauses
St. Nikolaus in St. Nikolaus, Allensbach
17.00 Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus, Allensbach
Samstag, 28. März
10.00 Uhr Ministrantenprobe in St. Nikolaus, Allensbach
18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus, KNFürstenberg
Sonntag, 29. März – Palmsonntag - Feier
des Einzugs Christi in Jerusalem
- Kollekte für das Heilige Land 9.30 Uhr Eucharistiefeier mit Palmprozession in St. Josef, Langenrain
Der Gottesdienst beginnt im Schlossgarten
mit der Segnung der Palmen, dann Prozession in die Kirche
Heilige Messe für: Josef Kenzler und Ehefrau
Luise, verstorbene Stifter
11.00 Uhr Eucharistiefeier gestaltet als
Familiengottesdienst mit Palmweihe in
St. Nikolaus, Allensbach
Der Gottesdienst beginnt auf dem Rathausplatz mit der Segnung der Palmen, dann
Prozession in die Kirche.
Im Gedenken an: Hubert Maier, Familien
Schmid und Dellemann, Claudia Renner,
Dora Gnirs
Jahrtag für: Anna Rinkenburger
11.00 Uhr Familiengottesdienst in St. Martin,
KN-Wollmatingen
Dienstag, 31. März
6.00 Uhr Ökumenische Frühschicht in der
österlichen Bußzeit im Pfarrheim St. Nikolaus, Allensbach
Anschließend gemeinsames Frühstück.
Mittwoch, 01. April
18.30 Uhr Ökumenische Abendandacht
in den Kliniken Schmieder, M018
Gründonnerstag, 02. April - Messe vom
letzten Abendmahl
11.00 Uhr Ministrantenprobe in St. Nikolaus, Allensbach
20.00 Uhr Feierliche Eucharistie vom letzten Abendmahl mit Fußwaschung in St.
Nikolaus, Allensbach, anschließend Wachen mit Jesus.
Unser Taizé – Projektchor wird den Gottesdienst musikalisch mitgestalten.
20.00 Uhr Messe vom letzten Abendmahl in
St. Martin, KN-Wollmatingen
Karfreitag, 03. April – Die Feier vom Leiden und Sterben Christi
10.30 Uhr Wortgottesfeier für Kinder im
Pfarrheim St. Nikolaus (Raum Franziskus),
Allensbach
15.00 Uhr Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi, mitgestaltet von einer
Schola, in St. Nikolaus, Allensbach
19.00 Uhr Trauermette in St. Martin, KNWollmatingen
Karsamstag, 04. April – Tag der Grabesruhe des Herrn
8.30 Uhr Laudes in St. Nikolaus, Allensbach
11.00 Uhr Ministrantenprobe in St. Nikolaus, Allensbach
20.30 Uhr Feier der Heiligen Osternacht
mit Taufe von Luis und Hannah Beneke
und Jana Zettler in St. Nikolaus, Allensbach
Wir beginnen den Gottesdienst am Osterfeuer vor der Kirche. Kerzen für die Feier
werden in der Kirche angeboten. Nach dem
Gottesdienst sind alle herzlich ins Pfarrheim
zu einem Glas „Osterwein“ eingeladen.
20.00 Uhr Feier der Heiligen Osternacht in
St. Martin, KN-Wollmatingen
Ostern – Hochfest der Auferstehung des
Herrn
Ostersonntag, 05. April
9.30 Uhr Festliche Eucharistie in St. Josef,
Langenrain
11.00 Uhr Festliche Eucharistie in St. Nikolaus, Allensbach
Der Nikolaudate-Chor singt dieMissa brevis
Sancti Joannis de Deo in B-Dur von Joseph
Haydn
Im Gedenken an: Johann und Karoline Megele, Horst Tonn und Angehörige, Lena und
Erwin Miller Jahrtag für: Sophie Glatthaar
11.00 Uhr Festliche Eucharistie in St. Gallus,
KN-Fürstenberg
12.15 Uhr Taufe von Melina Putzi und Jara
Dietrich in St. Nikolaus, Allensbach
Ministrantenplan für Allensbach
Samstag, 28.03.
10.00 Uhr PROBE ALLE
Sonntag, 29.03.
11.00 Uhr Palmsonntag
Einteilung in der Probe
Donnerstag, 02. April
11.00 Uhr PROBE ALLE
Donnerstag, 02. April
20.00 Uhr Gründonnerstag - Einteilung in
der Probe
Freitag, 03. April
15.00 Uhr Karfreitag - Einteilung in der Probe
Samstag, 04. April
11.00 Uhr PROBE ALLE
Samstag, 04. April
20.30 Uhr Osternacht – Einteilung in der Probe
Sonntag, 05. April
11.00 Uhr Ostersonntag – Einteilung in der
Probe
Freitag, den 27. März 2015
KLOSTERKIRCHE
ST. KONRAD HEGNE
Samstag, 28. März
8.00 Uhr Eucharistiefeier mit Impulsen zu
unserem Fastenweg
„Unterwegs auf den Straßen dieser Welt unterwegs auf den Straßen nach Golgota“
17.30 Uhr Vesper
18.30 Uhr Eucharistiefeier in der Krypta
Sonntag, 29. März - Palmsonntag - Feier
des Einzugs Jesu Christi in Jerusalem
7.30 Uhr Laudes
9.30 Uhr Segnung der Palmzweige im Klosterhof, anschließend
Prozession zur Kirche und Eucharistiefeier
mit Klosterchor
-Kollekte für das Heilige Land17.00 Uhr Vesper
18.45 Uhr Stunde der Passion - im Klostersaal
Film von Menschen und Göttern
Montag, 30. März
7.00 Uhr Laudes
keine Eucharistiefeier in der Krypta
17.00 – 17.45 Uhr Stilles Verweilen
17.45 Uhr Vesper
Dienstag, 31. März
7.00 Uhr Laudes
17.45 Uhr Stunde der Passion
Mittwoch, 1. April
7.00 UhrLaudes
keine Pilgermesse in der Krypta
17.45 Uhr Vesper
19.30 Uhr Trauermette
Gründonnerstag, 2. April - Messe vom
Letzten Abendmahl
7.00 Uhr Laudes
20.00 Uhr Abendmahlfeier mit Klosterchor
Segnung von Brot + Wein für die anschl.
Agape in den Hausgemeinsch.
Wachet und betet bis 24.00 Uhr
Karfreitag, 3. April - Die Feier vom Leiden
und Sterben Christi
7.30 Uhr Laudes
10.00 Uhr Kinderkreuzweg
15.00 Uhr Karfreitagsliturgie mit Klosterchor – anschl. stilles Gebet vor d. Kreuz
19.00 Uhr Schweigen vor dem Kreuz
Karsamstag, 4. April - Tag der Grabesruhe
des Herrn
7.00 Uhr „Ausharren am Grab“
17.30 Uhr Vesper
Ostersonntag, 5. April - Hochfest der Auferstehung des Herrn
Ostermorgen: 6.00 Uhr – Feier der Auferstehung des Herrn
Beginn: Parkplatz Maria Hilf, Segnung des
Feuers und der Osterkerze, Prozession zur
Kirche
Wasserweihe und festlicher Ostergottesdienst mit Klosterchor – Segnung der Osterspeisen
17.45 Uhr Ostervesper mit sakramentalem Segen
Seite 13
Ostermontag, 6. April
7.30 Uhr Laudes
9.30 Uhr Eucharistiefeier
16.45 – 17.45 Uhr Eucharistische Anbetung
17.45 Uhr Vesper
GEMEINSAME MITTEILUNGEN DER
SEELSORGEEINHEIT ALLENSBACH
Öffnungszeiten im Pfarrbüro
Montag
Dienstag
9.00 bis 11.00 Uhr
9.00 bis 11.00 Uhr,
16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
Telefon: 9312-0
Fax: 9312-20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kath-allensbach.de
Pfarrer Wolfgang Gaßmann
Telefon: 07531-92480
E-Mail: [email protected]
Diakon Martin Beck
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Telefon: 9312-12
E-Mail: [email protected]
Pfarrgemeinderatswahl in der
SE Wollmatingen-Allensbach
am 14./15.03.2015
Wahlmodus: echte Teilortswahl
Wahlhandlung:
Es waren 21 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen.
Es standen 28 Kandidaten/innen zur Wahl.
Die Wahl wurde gemäß der Wahlordnung
für die Pfarrgemeinden im Erzbistum Freiburg (WOPGRS) durchgeführt.
Wahlberechtigte in der SE:
Abgegebene Stimmzettel:
Gültige Stimmzettel:
Ungültige Stimmzettel:
Wahlbeteiligung in %:
in der neuen SE :
Allensbach
Langenrain
8523
1161
1153
8
13,62
21,91
26,64
Stimmbezirk Konstanz St. Martin
und St. Gallus
Die Stimmen verteilen sich in folgender Reihenfolge:
1 Kreiter, Dieter
558
2 Bächle, Willi
551
3 Schmid, Franziska
466
4 Streibert, Felix
459
5 Rauch, Gerhard
412
6 Fuhrmann, Ingo
409
7 Bumler, Petra
393
8 Leute, Peter
318
9 Bensberg, Daniel
315
10 Tschinkel, Susanne
306
11 Hess, Andreas
297
12 Schweikhart, Adelheid 227
13 Graumann, Christine
192
14 Assfahl, Johannes
174
15 Linz, Angelika
173
In den Pfarrgemeinderat wurden die Kandidaten 1-11 gewählt.
Stimmbezirk St. Nikolaus, Allensbach,
Hegne, Kaltbrunn
Die Stimmen verteilen sich in folgender Reihenfolge:
1 Hausler, Elisabeth
613
2 Störkle, Georg
612
3 Egenhofer, Bernhard
591
4 Sr. Thomas Morus
548
5 Trenkle, Beatrice
500
6 Zwick, Sylvia
419
7 Oberle, Angela
378
8 Nagel, Harmut
359
9 Kennedy, Kerstin
268
0 Tiefenthaler, Konrad
252
11 Dr. Gaßner, Wiltrud
167
In den Pfarrgemeinderat wurden die Kandidaten1-8 gewählt.
Im Wahlbezirk Langenrain, St. Josef, Langenrain-Freudental
1 Graf von Oppersdorf, Maximilian
104
Stimmen
2 Goßner, Axel
57 Stimmen
In den Pfarrgemeinderat wurden die Kandidaten 1und 2 gewählt.
Palmenbinden für Palmsonntag in
Allensbach
Um eine schöne Tradition zu erhalten, sind
Kinder jeden Alters (bitte in Begleitung) eingeladen, mit uns Palmen zu binden.
Wir treffen uns am Samstag, den 28.
März, um 14.30 Uhr im UG des Pfarrheims
St. Nikolaus.
Bitte bringt folgende Materialien mit:
Stock (v. Holunder- oder Haselbüschen, oder
Rundholz), Rebschere, Stofschere, Drahtzange und Wickeldraht
Falls vorhanden: Bindegrün (z.B. Buchs,
Kirschlorbeer, Mahonie, Koniferen, Ilea, Efeu,
usw.), sonstiges Material (z.B. kleinere Äpfel,
bunte Bänder, bunt bemalte und ausgeblasene Eier)
Wir bitten die Gemeindemitglieder, die ihre
Hecken schneiden, geeignetes Grün nicht
als Abfall zu entsorgen, sondern es uns am
Donnerstag oder Freitag vor das Pfarrheim
zu stellen. Auf Wunsch holen wir das Grün
auch direkt bei Ihnen ab, bitte melden Sie
sich im Pfarrbüro Tel. 9312-0 oder bei Frau
Häusle, Tel. 9498988.
Nikolaudate Chor
Die Generalprobe für Ostersonntag beginnt
am Donnerstag, 26.03 bereits um 19 Uhr im
Pfarrheim.
Am Montag, 30.03. indet um 20 Uhr nach
der Taize Probe eine zusätzliche Probe in der
Kirche statt.
Kloster Hegne - Veranstaltungshinweis
Geordnet in geheimnisvoller Ordnung,
Vorweggenommen in ein Haus aus Licht.
Meditative Tänze, Ritual und Körperar-
Freitag, den 27. März 2015
Seite 14
beit
Mit Waltraud Reichle, Klinikseelsorgerin,
Tanzleiterin
Samstag, 04. April 2015
von 14.30 – 18.00 Uhr
Eintauchen in das Geheimnis der Kar- und
Ostertage – in das Geheimnis von Werden,
Sterben und Auferstehen ... mit unserer atmenden Haut, in der Bewegung, im Tanz.
Bitte bis 31. März 2015 im Referat Bildung
anmelden! Tel. 807-260 oder www.klosterhegne.de
Fahrt zur Chrisammesse
nach Freiburg
Am Montag, den 30. März 2015 indet in
Freiburg die Chrisammesse statt. Das neue
Chrisam, das in unseren Gemeinden bei Taufe und Firmung benutzt wird, wird in dieser
Messe im Freiburger Münster gesegnet. Viele Menschen besuchen gerne diesen besonderen Gottesdienst und so möchten auch
wir in diesem Jahr eine gemeinsame Fahrt
nach Freiburg zur Chrisammesse anbieten.
Wir fahren gemeinsam mit dem Zug nach
Freiburg und besuchen miteinander die
Messe, die um 15 Uhr beginnt. Nach der
Messe haben wir noch etwas Zeit, bevor wir
dann mit dem Zug wieder gemeinsam zurück fahren.
Daten für die Fahrt (wir trefen uns am
Bahnhof am Gleis)
Zug ab Konstanz: 10.38 Uhr, Gleis 3a / Zug
ab Allensbach: 10.47 Uhr, Gleis 1
Ankunft in Freiburg: 13.18 Uhr
Beginn der Messe in Freiburg: 15 Uhr
Zug ab Freiburg: 17.40 Uhr, Gleis 7
Ankunft in Allensbach: 20.06 Uhr / Ankunft
in Konstanz: 20.16 Uhr
Kosten: Die Kosten für die Zugfahrt betragen 7 € pro Person. Bitte am Tag der Fahrt
mitbringen oder zur Anmeldung gleich dazulegen. Anmeldeformulare sind im Schriftenstand und in den Pfarrbüros erhältlich.
Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren! Mirjam Walter, Gemeindereferentin,
[email protected],
Tel. 07531 92 48 12
ÖKUMENISCHE
NACHRICHTEN
Frühschichten in der österlichen
Bußzeit
Die Frühschicht indet nochmals am 31.
März um 6.00 Uhr im Kath. Pfarrheim,
Raum Franziskus statt. Anschließend gemeinsames Frühstück.
Ökumenischer Bibelkreis
Mittwoch 1.April 2015 um 10Uhr im evangelischen Gemeindesaal, Höhrenbergstrasse.
Sie werden freundlichst erwartet. Wir singen,
lesen in der BibelunddiskutierendasGelesene.
Es gibt bei uns auch mal Klatsch und Tratsch,
jedoch nicht auf Kosten Anderer. Jeder darf
seine Erfahrungen und Eindrücke mitbringen, alles im Rahmen des Glaubens und der
Bibel.
Sie werden sagen: „Hätte ich das früher gewußt“.
Zuletzt beten wir noch zum Zweck aktueller
Ereignisse. Ach so, wir gehen zum Lachen
nicht in den Keller.
Werdet nicht wie Ross und Maultier; die
ohne Verstand sind. Psalm32,9
EVANG. KIRCHENGEMEINDE ALLENSBACH
Am Wochenende
Freitag 27. März 2015
15.00 Uhr Jungschar
16.45 Uhr Teeniekreis
Sonntag 29. März 2015
10.00 Uhr Gottesdienst
Pfarrer Hans-Georg Müller
Vorschau
Mittwoch 01. April 2015
10.00 Uhr Ökumenischer Bibelkreis in der
Gnadenkirche
Freitag 02. April 2015 – Karfreitag 10.00 Uhr Gottesdienst
SCHULEN & KINDERGÄRTEN
Spielgruppe Allensbach
Druckverband und Co
In der letzten Woche konnten sich unsere Eltern und Kinder vom Kinderhaus Flohzirkus, im
Anlegen von Druckverbänden, stabiler Seitenlage und Wiederbelebungsmaßnahmen üben.
Durch die Unterstützung von Frau Glatt vom DRK aus Radolfzell war der Kurs für alle Beteiligten sehr informativ.
Die übermittelten Kenntnisse in der Theorie wurden durch praktische Übungen vertieft.
Wir sagen:“ Danke für die 1.Hilfe am Kind!“
Pfarrer Stephan Ramsauer
Sonntag 05. April 2015 – Ostersonntag –
8.00 Uhr Auferstehungsfeier auf dem Friedhof
10.00 Uhr Gottesdienst für Große und Kleine
Pfarrer Klaus Reiser
Montag 06. April 2015 – Ostermontag 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Dekan i. R. Klaus Homann
Kliniken Schmieder
Mittwoch 01. April 2015
18.30 Uhr Ökumenische Abendandacht,
Raum M 018
Pfarramt
Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von
15.00 – 17.00 Uhr und am
Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00
Uhr – 11.00 Uhr geöfnet.
Telefonisch können Sie das Pfarramt unter
der Tel.-Nr. 6310 erreichen.
Da Pfarrer Beile im Kontaktstudium ist, wenden Sie sich bitte bei darüber hinausgehenden Anfragen oder Anliegen bis zum 29. 03.
an Pfarrer Joachim Schulz (Tel. 935349) und
ab dem 30.03. an Pfarrer Hans-Georg Müller
(Tel. 933392).
Die Vertretung für Beerdigungen vom
29.03. – 11.04. übernimmt Pfarrer
Stephan Ramsauer (Tel. 07738/2030155).
Diakonie
Information – Beratung – Hilfe
Die Vorsitzende des Diakonie-Fonds, Frau
Ruth Weber, steht für Information und Beratung oder praktische Hilfen bereit und ist
telefonisch unter der Nr. 9361234 oder über
das Pfarramt zu erreichen.
Frau Weber vermittelt gern Kontakte zu
Fachberatungsstellen der Evangelischen EMail: [email protected]
Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de
Impuls für die kommende Woche
Der Menschensohn muss erhöht werden,
damit alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. (Joh. 3,14.15)
Freitag, den 27. März 2015
Seite 15
DAS KULTUR - UND VERKEHRSBÜRO INFORMIERT
Allensbach Hat’s
Freitag, 27. März
DIE MOBILÉS
»moving shadows«
Sie waren vor einem Jahr das
“Supertalent” in Frankreich, jetzt
kommen
die
acht
virtuosen
Bewegungskünstler
mit
ihrer
spektakulären Schattenshow nach
Allensbach.
Gründonnerstag, 2. April
Führung
»Vom Drogisten zum
Mongolei-Reisenden«
mit Monika Leister MA
ausverkauft
20 Uhr | Bodanrückhalle
Vorschau:
17. JAZZ am SEE
Donnerstag, 16. April
Adam Baldych &
Yaron Herman
»The New Tradition«
SEEGANG
PREMIUMWANDERWEG
11 Uhr | Bahnhof Allensbach
Mit Gästekarte ermäßigt
Anmeldung erwünscht
Tipps für die Ostertage
für Gäste und
Daheimgebliebene
erhalten Sie im
Kultur- und Verkehrsbüro.
Wir wünschen Ihnen
und Ihren Familien ein
frohes Osterfest.
Der
erste
Premium-Streckenwanderweg am Bodensee wurde im
November 2014 vom Deutschen
Wanderinstitut
zertifiziert
und
eröffnet. Er führt seenah und mit
schönsten Aussichten von Überlingen
über Langenrain nach Konstanz um
den Überlinger See. Nach Punktzahl ist
es
der
attraktivste
PremiumStreckenwanderweg
in
BadenWürttemberg, im deutschlandweiten
Vergleich steht er an dritter Stelle.
Mystische Orte wie die Marienschlucht
und
Berühmtheiten
wie
die
Blumeninsel Mainau säumen die
Strecke. Herrliche Holzliegen und
gemütliche Schaukeln laden beim
Rasten
zu
ganz
entspanntem
Landschaftsgenuss.
Die Broschüre „Premiumwanderweg
SEEGANG“ ist im Kultur- und
Verkehrsbüro erhältlich.
Musikalische Dialoge zweier
junger Ausnahmemusiker.
Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach
MÜHLENWEGMUSEUM Allensbach
Karten: € 22,- / € 20,- (erm.)
20 Uhr | ev. Gnadenkirche
Konstanzer Str. 12 | im Bahnhof
07533 801 35 | [email protected]
www.allensbach.de
Freitag, den 27. März 2015
Seite 16
TERMINE & MITTEILUNGEN DER VEREINE
Veranstaltungskalender April 2015
Datum
ganzjährig
Art der Veranstaltung
QIGONG für Frühaufsteher
Veranstalter
Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach
ab 29.03.
bis
08.04.2015
30. Ausstellung der
Allensbacher Kunstschaffenden
Allensbacher Kunstschaffende
02.04.2015
Messe vom letzten Abendmahl mit
Taizé-Gesängen
MÜHLENWEGMUSEUM
Führung mit Monika Leister MA
"Vom Drogisten zum MongoleiReisenden"
Karfreitag: Gottesdienst mit
Abendmahl
Auferstehungsfeier
Familiengottesdienst
Feier der Heiligen Osternacht
Kath. Seelsorgeeinheit WollmatingenAllensbach, Allensbach
Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach
20:00
Kirche St. Nikolaus
11:00
MÜHLENWEGMUSEUM
im Bahnhof
ev. Kirche
10.00
Gnadenkirche
ev. Kirche
ev. Kirche
Kath. Seelsorgeeinheit WollmatingenAllensbach, Allensbach
ev. Kirche
Kloster Hegne
8.00
10.00
Friedhof
Gnadenkirche
20:30
St. Nikolaus, anschl. Osterwein im kath. Pfarrheim
10.00
11.45 - 12.15
TC Allensbach
Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach
11.00
20:00
TCA Anlage im Sportzentrum
ev. Gnadenkirche
Kath. Seelsorgeeinheit WollmatingenAllensbach,
Allensbach
Kath. SE Wollmatingen-Allensbach,
Langenrain
Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach
14.00
Kirche St. Nikolaus, Allensbach
02.04.2015
03.04.2015
05.04.2015
05.04.2015
05.04.2015
06.04.2015
11.04.2015
12.04.2015
16.04.2015
Ostergottesdienst mit Abendmahl
Orgel PLUS Österliche Klänge,
Orgel: Angelika Kügele
Eröffnung der Saison 2015
17. JAZZ am SEE
ADAM BALDYCH & YARON
HERMAN "The New Tradition"
18.04.2015
Erstkommunion
19.04.2015
Erstkommunion
23.04.2015
MÜHLENWEGMUSEUM
Führung mit Dr. Heiligmann
"Einmal durch die Wüste Gobi"
Blumenpracht und Kräuterwissen!
Aktion im Hofladen der Gärtnerei
Hausler und Kräuterwanderung. Die
Veranstaltung findet im Rahmen des
Tourismus Untersee Netzwerkes
"Eine Handvoll Untersee" statt
25.04.2015
Hofladen der Gärtnerei Hausler
Uhrzeit
Veranstaltungsort
jeden Mo + Fr
Seegarten Allensbach
6:30 - 7:00
Werktage 14-18:00 Grund- und Hauptschule Allensbach
Feiertage 10-18:00
Gnadenkirche
Klosterkirche Hegne
0:00
Kirche St. Josef, Langenrain
18:00
MÜHLENWEGMUSEUM
im Bahnhof
10.00 - 13.00
Gärtnerei Hausler, Nägelriedstr. 5
26.04.2015
Klaviertrio in der Gnadenkirche
Kunst und Kultur der Gnadenkirche
20:00
ev. Gnadenkirche
27.04.2015
Jahreshauptversammlung
Freie Wähler Allensbach
19.30
Vereinsheim
CDU ORTSVERBAND
ALLENSBACH
Dämmerschoppen
mit den Bürgermeisterkandidatinnen
und Kandidaten
Sonntag, 29.03.2015, 17.00 Uhr, SVGA
Clubheim Allensbach, Brunnengasse 4
Nachdem die Bewerberfrist zu Ende ist, lädt
die CDU alle Bürgermeisterkandidatinnen
und Kandidaten zu einem Dämmerschoppen ein. Wir möchten gemeinsam mit allen
anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten ins Gespräch kommen und sie, ihre Motivation und ihre Ziele kennenlernen.
Für Bewirtung ist gesorgt.
Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
DLRG ORTSGRUPPE
ALLENSBACH
Abschluss des DLRG-Wintertrainings
Die Kinder und Jugendlichen aus den Trainingsgruppen vom Seepferdchen bis zum
Jugendschwimmer Silber haben nun das
Wintertraining 2014/2015 abgeschlossen.
Zum Seepferdchen-Fest im Schmiederbad kamen in den drei Trainingsgruppen
insgesamt fast 50 Kinder zu einem fröhli-
chen Abschluss zusammen und tobten noch
einmal mit den ehrenamtlichen Trainern
durch die Halle. Man feierte den Ausklang
dieses speziellen Wintertrainings, das auch
noch das eine oder andere ‚Seepferdchen‘Abzeichen ermöglichte, gewohnt lebhaft und zum guten Schluss ging keines der Kinder ohne eine kleine Aufmerksamkeit nach
Hause.
Die Trainer aus dieser Gruppe werden nach
insgesamt rund 150 Ausbildungsstunden
nun eine kleine Verschnaufpause einlegen,
bis Anfang Mai wieder der Ruf zum diesjährigen Schwimmkurs erschallen wird!
Und es sei nochmals darauf hingewiesen:
die Ausschreibung und Anmeldung für die
Kurse beginnt im Hinblick auf die Osterferien ab dem 20.April 2015! Die AnmeldungsListen werden am 29.04.15 geschlossen und
dann ausgewertet. Hinweise werden rechtzeitig an dieser Stelle erfolgen. Bitte nicht
vorher anrufen oder Mails senden!
Auch das Jugendtraining im Reichenauer
Bad Königsegg fand nach der erfolgreichen Silber-Prüfung in der letzten Woche
für insgesamt 18 glückliche Kinder nunmehr
seinen Abschluss mit der Ausgabe der aktualisierten Schwimmpässe. Hier wurden noch
einmal rund 80 Ausbildungsstunden von
den Trainern geleistet.
Den kleineren und größeren Schützlingen
wünscht die Trainerschar jedenfalls erst einmal alles Gute, viel Spaß beim Schwimmen
mit Mama & Papa - und auf ein gesundes
Wiedersehen im Sommer bzw. zum Herbsttraining!
Für die Jugendschwimmer Gold, Juniorretter und die Rettungsschwimmer wird
das Training im Konstanzer Hallenbad bzw.
im Bad Königsegg (Reichenau) nach den Osterferien noch weiter bis Ende April angeboten – bitte auf die Hinweise der Trainingsleitung achten!Die DLRG wünscht allen schöne
Feiertage!
EISENBAHN-FREUNDE
ALLENSBACH
Tagesausflug nach Hausach
Die EFA bietet ihren Mitgliedern zum Frühlingsbeginn eine Tagesauslugsfahrt in den
Schwarzwald an. Diese Fahrt indet am
Samstag, den 18. April 2015 statt. Mit
der Schwarzwaldbahn geht es von Allensbach direkt nach Hausach. Gegenüber dem
dortigen Bahnhof beindet sich eine sehr
schön gestaltete Modellbahnanlage mit
dem Hauptthema „Schwarzwaldbahn“. Bereits 2004 waren Eisenbahnfans von Allensbach schon einmal dort. Damals sozusagen
als Interessensgemeinschaft, denn die EFA
Freitag, den 27. März 2015
wurden erst 2005 gegründet. Die Ausstellungshalle iel in der Zwischenzeit teilweise
einem Brand zum Opfer, wurde aber wieder
aufgebaut.
Anschließend indet ein gemeinsames Mittagessen in einer Gaststätte statt, bevor es
dann entweder zu den Vogtsbauernhöfen
oder der Sommerrodelbahn geht. Für die
Fahrt, Eintritte u.ä. sind Kosten von max. 25€
veranschlagt (Restgeld gibt’s zurück), die bei
der Anmeldung beglichen werden müssen.
Bitte melden bei M. Motz, Telefon 1524 oder
[email protected]
Modellbau-Anfrage an alle
Unter der Leitung vom aktiven Mitglied Johannes Mäding wird derzeit ein EFA-Workshop mit „BST-Modellbau“ vorbereitet. Ein
erstes Kennenlernen ist am Freitag, den 10.
April 2015 im BW vorgesehen. Vorher kann
unter der Homepage www.BST-Modellbau.
eu/workshops/ Einsicht genommen werden.In Aussicht gestellt wird ein Modell des
Ensembles „Allensbacher Bahnhof mit Vorplatz, Stele und WC-Häuschen“ zu bauen.
Die Kosten dürften sich bei etwa 50€ einspielen. Zur Alternative stünde das Modell
der „St. Nikolauskirche Allensbach“ alles im
Maßstab HO. Diese Vorhaben gelingen aber
nur, wenn genügend Interessenten mitmachen. Verwendung inden die Stücke etwa
direkt im Modelleisenbahnbau, ein Präsent
aus der Heimat, Jubiläumsgeschenk oder als
Dekorationen in Schaufenster oder Hobbyraum. Wer also daran Interesse hätte, möge
sich bitte bei den Vorstandsmitgliedern bis
06. April 2015 melden.
Nächster EFA-Hock
indet am Donnerstag, den 16.April 2015
im Vereinsheim, Radolfzeller Straße 25 statt.
Beginn 19:00 Uhr.
EFA-Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung der Eisenbahn-Freunde Allensbach e.V. laden wir
alle Mitglieder recht herzlich ein. Bitte den
Termin Samstag, den 09. Mai 2015, um
14:00 Uhr, Wild-und Freizeitpark Allensbach
vormerken. Schriftliche Einladungen und
zukünftige EFA-Ordnungen ergehen dieser
Tage.
ALLENSBACHER
KUNSTSCHAFFENDE
Ab Palmsonntag, den 29. März, ist es wieder
soweit: 32 Allensbacherinnen und Allensbacher freuen sich, ihre Kunstwerke unterschiedlichster Form und Machart im Erdgeschoss der Schule Allensbach einem breiten
Publikum zu zeigen und zum Verkauf anzubieten. Besucher inden Bilder, die in
Seite 17
ganz verschiedenen Techniken hergestellt
wurden. Gefertigt wurden sie in Aquarell,
Öl, Acryl, Filzer, Pastell- oder Ölkreiden. Fotograien, Drucke und Skulpturen aus Holz,
Metall und Keramik ergänzen das Spektrum.
Auch das Kunsthandwerk ist mit Schmuck,
Porzellan- und Seidenmalerei und - passend
zu Ostern – mit bemalten Eiern vertreten.
An der Jubiläumsausstellung stellen aus:
Eckhard Besuden, Uta Braun, Uwe Brei (neu),
Inga Franzen, Jürgen Gans-Thomsen, Ines
Georg, Wolf-Dieter Görcke, Karin Heiligmann, Jaro Heim, Ulli Heinhold, Erich Hellmuth, Renate Hesse, Walter Kaiser, Walter
Karrer, Bianca Karrer, Thomas Locher, Erich
Löger, Erich Mayer, Ivanka Neef, Wolfgang
Neumeister, Brigitte Reidl (neu), Dagmar
Schaudt, Ursula Schaupp, Marcel Schott,
Annely Schrof, Noemi Sieg, Sascha Smirnof,
Heribert Trott, Andrea Welti, Christiane Werner, Walli Wojtek und Hans Zwinkmann.
Die Ausstellung wird dieses Jahr zum 30. Mal
durchgeführt. Zu diesem besonderen Anlass
wird Bürgermeister Helmut Kennerknecht
die Laudatio halten. Uli Fricker (Klavier)
und Dr. Christoph Foerster (Altsaxophon)
werden am Sonntag um 14.00 Uhr die Eröfnungsfeier musikalisch mitgestalten und
das Publikum unterhalten.
Die Ausstellung ist von Sonntag, den 29.
März bis Mittwoch, den 8. April 2015 geöfnet. Werktags können Sie die Kunstausstellung von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an
den Feiertagen von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
besuchen.
Die Allensbacher Kunstschafenden freuen
sich auf Ihren Besuch.
MÄNNERCHOR
ALLENSBACH 1861 E.V.
Chorprobe
Donnerstag, 02. April 2015, 19.30 Uhr in der
Schule!
(Gründonnerstag – Pfarrheim belegt)
„Lieder und Musik sind die einzige Sprache
der Welt, die alle verstehen“.
Weitere Einzelheiten auch im Internet/
Homepage www.männerchorallensbach.de
MEIN PLATZ IM ALTER
FÖRDERVEREIN
Jeden Mittwoch
14.00 Uhr Skatfreunde
14.30 Uhr Geselliger Spielenachmittag
im Vereinsheim
Radolfzeller Straße 25
- NACHBARSCHAFTSHILFE
- BETREUUNGSGRUPPEN
Veranstaltungen im April 2015
Wenn nichts anderes angegeben ist, inden
die Veranstaltungen im Vereinsheim, Radolfzeller Str. 25 statt.
Info: Frau Müllauer, Tel. 5977
Internetadresse:
www.mein-platz-im-alter.com
Besuchsdienste
Zu Hause, im Heim, im Krankenhaus
Frau Lingnau, Tel. 07531/78028
Beratung in der Seniorenwohnanlage
für jedermann, Rathausplatz 10
Am Dienstag, 7.4. von 10 - 11 Uhr
mit Frau Schmid-Koopmann,
Tel. 2780 (Fragen zur Plege)
oder Mobil 0173 3120998
und am Montag, 13.4. von 10 - 11 Uhr
mit Frau Lingnau, Tel. 07531/78028
(Verfügungen, Anträge, Vorsorgevollmacht,
Hilfe bei Behörden)
Um Terminabsprache wird gebeten.
Vermittlung von Alltagsbegleitung und
Hauswirtschaftshilfe
Frau Wilms
Tel. 949349, Mobil 01726376390
Muskel-und Balancetraining
mit Frau Burger, Trainerin
Montag, 13., 20. und 27.4. von 9 - 10 Uhr
Tanz mit Frau Reiner
Dienstag, 21.4.
von 9:30 - 11 Uhr.
Infos: Frau Kühne, Tel. 5981
„Vergesslich, vereinsamt, verwirrt“
Betreuungsgruppe mit DRK
Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr
mit Fahrdienst
Skatfreunde spielen im Vereinsheim
Jeden Mittwoch von 14-17 Uhr
mit Fahrdienst
Geselliger Spielenachmittag
im Vereinsheim
Jeden Mittwoch von 14:30 -16:30 Uhr,
mit Fahrdienst
DRK-Sitzgymnastik
mit Rosi Kleiser, Tel. 2482
Mittwoch, 15., 22. und 29.4. um 10 Uhr
in der Seniorenwohnanlage, 3. OG
Atem und Bewegung
mit Frau Weinert, Atempädagogin
Jeden Donnerstag um 9:30 Uhr
Infos: Frau Beck, Tel. 2565
Singkreis
mit Herrn Hermann, Gitarrenlehrer
Donnerstag, 16.und 30.4.
von 10:45-12 Uhr
Infos: Herr Greis, Tel. 934297
Wir suchen dringend neue Teilnehmer!
HINWEIS! Der Singkreis trifft sich ab 16.
April in der Seniorenwohnanlage am Rathausplatz.
Spaziergänge mit Frau Kühne, Tel. 5981
Vereinbarungen telefonisch oder
im Seniorentref
NEU! COMPUTERIA
für PC, Notebooks und Tablet-Computer
Öfnungszeiten: Jeden Montag 15 bis 17 Uhr
Bitte anmelden bei Lothar Rauchfuss, Tel.
940 524
Freitag, den 27. März 2015
Seite 18
Anmelden können sich auch Nichtmitglieder in jedem Alter.
NEU! QI GONG
im Sitzen und Stehen
10 Kurstage, jeweils Donnerstag,
ab 2. April, 15:30- 16:30
Bitte anmelden bei Jürgen Saegert,
Tel. 9975415
QI GONG ist eine jahrtausendealte Atemgymnastik aus China, die sowohl Bewegungen in der Stille, als auch in der Bewegung
kennt. Der Kurs ist für Fußgänger, aber auch
für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte geeignet. Er wird durchgeführt von Martin
Prüm, ausgebildeter Qi Gong- Kursleiter und
selbst Rollstuhlfahrer.
Fahrdienst:
DRK-Zentrale: Tel. 07732-94600 und
Frau Romanowski: Tel. 07732-9460178
NARRENZUNFT
“DUCHERLE” KALTBRUNN
Nicht vergessen!
Jahreshauptversammlung 2015 am
Freitag, den 27. März 2015 um 19:30 Uhr
im Feuerwehrhaus in Kaltbrunn
Über einen zahlreichen Besuch freut sich
SOZIALVERBAND VDK
ORTSVERBAND ALLENSBACH
Bernd Honold, Tel. 6597
Renten- u. Sozialfragen Tel. 07732 92360
Barrierefrei hören und kommunizieren
Jeder vierte Arbeitnehmer im Alter 50+ gilt
als schwerhörig. Gleichwohl sind in vielen
Betrieben die Auswirkungen von Hördeiziten im Berufsleben nicht bekannt. Das Projekt „hörkomm“ will hier Abhilfe schafen.
Es hat den Leitfaden „Barrierefrei hören und
kommunizieren in der Arbeitswelt“ geschaffen. Darin inden sich Anregungen für eine
barrierefreie und hörfreundliche Gestaltung
von Arbeitsumgebung. Weitere Informationen inden sich unter www.hoerkomm.de
im Internet. Dort kann auch die Langfassung
des Leitfadens eingesehen und die Kurzfassung heruntergeladen werden.
Jahreshauptversammlungen der
Vereine Allensbach
FANFARENZUG
ALLENSBACH
Jahreshauptversammlung - Fanfarenzug
Allensbach e.V.
Am Freitag, den 27. März 2015 indet um
20:00 Uhr im Gasthaus Ente die Jahreshauptversammlung des Fanfarenzug Allensbach e.V. mit folgender Tagesordnung statt.
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
2. Totengedenken
3. Bericht des Schriftführers
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Bericht des Kassierers
Bericht des Dirigenten
Entlastung des Vorstandes
Neuwahl der Vorstandschaft und Beisitzer
Ehrungen
Wünsche und Anträge
Der Vorstand lädt alle aktiven und passiven
Mitglieder recht herzlich zur Jahreshauptversammlung ein.
MEIN PLATZ IM ALTER
FÖRDERVEREIN
Jeden Mittwoch
14.00 Uhr Skatfreunde
14.30 Uhr Geselliger Spielenachmittag
im Vereinsheim
Radolfzeller Straße 25
- NACHBARSCHAFTSHILFE
- BETREUUNGSGRUPPEN
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 des Vereins Mein
Platz im Alter e. V. am 10. April 2015 um
18.30 Uhr im Vereinsheim.
Vorschlag des Vorstands zur Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
3. Beschlussfähigkeit, Verlesung und Abstimmung über die Tagesordnung.
4. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
5. Tätigkeitsberichte
- Vorsitzender
- Seniorentref
- Besuchsdienste
- Nachbarschaftshilfe
- Schatzmeisterin
- Betreuungsgruppe
- Prüfbericht Kassenprüfer
6. Diskussion zu den Berichten
7. Entlastung der Schatzmeisterin und
der Gesamtvorstandschaft
8. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
- Vorsitzender
- 1. Stellvertreterin
- 2. Stellvertreterin
- Schriftführer
- Schatzmeisterin
- Beisitzerinnen
- Kassenprüfer
- Kuratorium
9. Anträge / Wünsche / Verschiedenes
Anträge können bis zum 3. April 2015 beim
Vorsitzenden Jürgen Saegert, Im Günzinger
11 oder per E-Mail [email protected] eingereicht werden.
Wir freuen uns auf regen Besuch.
HINWEIS:
Im Anschluss an die Versammlung besteht
die Möglichkeit Kandidaten zur Bürgermeisterwahl persönlich kennen zu lernen.
AUS DEM SPORTLEBEN
SPORTVEREIN
ALLENSBACH 1907
Handball
Spielergebnisse vom vergangenen Wochenende:
HSG Konstanz - SV Allensbach EII(w):
4:0
SG Allensbach/Dettingen D(m) JSG Hegau:
34:33
SG Allensbach/Dettingen E(m) HSC Radolfzell I:
0:4
JSG Oberer Linzgau SV Allensbach D(w):
15:24
SV Allensbach EI(w) - SV Eigeltingen:
4:0
SV Allensbach III - SV Eigeltingen I:
23:17
SG Allensbach-Dettingen DJK Singen I:
28:21
SV Allensbach CII(w) - HSC Radolfzell II: 26:11
HSG Hochrhein SG Allensbach/Dettingen C(m):
35:20
SV Allensbach II - BSV Sinzheim:
28:18
JSG Untersee - SG Schramberg:
33:28
Spiele am kommenden Wochenende:
Samstag, den 28. März 2015
13:30 JSG Hegau I - SV Allensbach EI(w)
13:45 TSC Blumberg - SV Allensbach D(w)
14:50 JSG Hegau I SG Allensbach/Dettingen E(m)
15:15 HSC Radolfzell II SG Allensbach/Dettingen D(m)
17:30 TSC Blumberg SG Allensbach/Dettingen C(m)
19:30 SG Dornstetten/Alpirsbach SV Allensbach II
19:30SV Allensbach I - TSV TravemündeR
Sonntag, den 29. März 2015
14:45 HSG Mimmenhausen/Mühlhofen JSG Untersee
Heimspiele: R = Riesenberghalle, Kaltbrunn,
D = Mehrzweckhalle, Dettingen
II. Bundesliga / Frauen
SV Allensbach I – TSV Travemünde
Samstag, den 28. März 2015
um 19:30 Uhr
Riesenbergsporthalle
Allensbach-Kaltbrunn
Arbeitssieg gegen Singen
SG Allensbach/Dettingen – DJK Singen
28:21 (16:11)
Nach dem Gewinn des Meistertitels bereits
vier Spieltage vor Schluss galt und gilt es
für die Seeadler auch die verbleibenden
Partien gegen die vermeintlichen Abstiegskandidaten nicht auf die leichte Schulter zu
nehmen. Im Hinspiel gegen die DJK Singen
gewann die SG deutlich mit 40:18. Am vergangenen Wochenende musste die Mannschaft von Trainer Andy Spiegel auf mehrere
Spieler verzichten. Nach einem holprigen
Start spielten die Gastgeber souverän auf
und gewannen am Ende verdient, vor allem
dank einer erneut starken Hintermannschaft
gepaart mit dem schnellen Tempospiel. Nun
Freitag, den 27. März 2015
haben die Seeadler drei Wochenenden Pause. Weiter geht’s am Sonntag, den 19.04.
um 14:30 Uhr, gegen die dritte Garde des
TuS Steisslingen.
Ungefährdeter Sieg
SVA II - BSV Phönix Sinzheim 28:18 (16:8)
Wie erwartet traten die Damen des SV Allensbach mit einem um vier Spielerinnen
der ersten Mannschaft verstärkten Kader an.
Die Gäste aus Sinzheim ließen sich dadurch
zu Beginn nicht beirren und Allensbach
brauchte etwa zehn Minuten bis zum Spielstand von 6:6, um sich insbesondere in der
Abwehr zu formieren.
Danach machte sich die individuelle Klasse
der Gastgeberinnen bemerkbar und schon
zur Halbzeit hatte man sich einen komfortablen acht Tore Vorsprung heraus gearbeitet. So wurden beim Stand von 16:8 die
Seiten gewechselt. Auch nach der Pause ließen die Allensbacherinnen nichts mehr anbrennen und vergrößerten den Vorsprung
schnell auf zehn Tore. Kompliment an die
Gästespielerinnen und eine Handvoll tapfere Fans aus Sinzheim, die sich trotz der schier
unlösbaren Aufgabe am Bodensee nie hängen ließen und bis zum Schluss ihr ganzes
Können in die Waagschale warfen. Die Tabellensituation bleibt weiter spannend. Allensbach führt durch den Sieg gegen Sinzheim
die zweite Tabellenhälfte auf Rang sieben
an, in der sich weiterhin fünf Teams mit nur
zwei Pluspunkten Diferenz tummeln.
Bautze, Singler, Wildoeer (2), Bickel (2) Hartmann (2), Röh (4/3), Wollny (2), Greinert (3),
Willauer (4), Leenen, Maier (4), Dzialoszynski
(4) Schmid (1), J. Moll
- weitere Handball-Informationen und Berichte inden Sie unter:
- www.Handball-SVA.de oder
- jugend.Handball-SVA.de
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Donnerstag, 02.04.15 Sportplatz Kaltbrunn
18.30 Uhr SV Allensbach 2 –
SC Dettingen/Dingelsdorf 3
Fußball
Spielergebnisse
SV Allensbach 1 – SC Markdorf 1
0:0
Die Erste hätte Sieg verdient
Das Heimspiel der ersten Mannschaft gegen
den Tabellendritten musste, aufgrund der
Unbespielbarkeit der Plätze auf den Kunstrasen in Wollmatingen/Konstanz verlegt
werden. Das Spiel begann zerfahren. Der SV
Allensbach verteidigte tief und der SC Markdorf versuchte es mit langen Bällen.
Nach der Halbzeitpause kam der SV Allensbach besser ins Spiel und konnte sich einige
gute Chancen erspielen, die jedoch nicht
zum ersehnten 1:0 führten. Die wenigen
Entlastungsangrife des SC Markdorf führten ebenfalls zu nichts. Gegen Ende des
Spiels wurde der SV Allensbach immer stärker, konnte jedoch das erlösende Tor nicht
erzielen -was der SV Allensbach verdient
hätte, denn schlussendlich hatte dieser
mehr vom Spiel. Somit endete die Partie 0:0.
Am nächsten Wochenende hat die Erste
spielfrei. Dafür greift die zweite Mannschaft
ins Spielgeschehen ein. Am Samstag, 28.03.
um 16.00 Uhr, spielt unsere Zweite beim SV
Markelingen im Riedstadion. Wir würden
uns freuen, wenn auch bei diesem Spiel
möglichst viele Allensbacher Zuschauer beiwohnen könnten.
Samstag, 04.04.15 Sportplatz Aach-Linz
16.00 Uhr TSV Aach-Linz – SV Allensbach 1
Tischtennis
Die Ergebnisse vom letzten Wochenende:
St. Georgen
- Damen
0:8
Jungen III
- Mühlhofen
8:3
Singen
- Jungen I
8:2
Jungen II
- Jestetten
4:8
Singen
- Herren I
9:2
Herren III
- GW Konstanz
9:0
Mimmenhausen - Herren II
8:8
Die Spiele am nächsten Wochenende:
Sa 28.03.15
10.00 Uhr Neuhausen -Jungen 1
10.00 Uhr Beuren - Jungen 2
16.00 Uhr Mühlhausen - Herren 1
SEGLERVEREINIGUNG
GNADENSEE ALLENSBACH
Kommende Spiele
Samstag, 28.03.15
Riedstadion Markelingen
16.00 Uhr SV Markelingen 1 – SV Allensbach 2
Einladung zur Jugendversammlung und
zum Bastelnachmittag der SVGA-Seglerjugend
Am Samstag, den 28. März trefen wir uns
wieder um 14.00 Uhr im SVGA-Clubhaus.
Nach der oiziellen Jugendversammlung
wollen wir gemeinsam unsere Segelboote
fertigbauen, zusammen spielen und natürlich auch gemeinsam essen. Wir freuen uns,
wenn Ihr wieder dabei seid!
Mittwoch, 01.04.15 Sportplatz Kaltbrunn
18.30 Uhr SV Allensbach 1 – Türk. SV Konstanz 1
Bitte gebt kurz Bescheid, ob Ihr kommt:
[email protected]
LANDWIRTSCHAFT & WISSENSWERTES
Der BLHV informiert!
Pflanzenschutz-Sachkunde
Die alte Planzenschutz-Sachkunde verliert ihre Gültigkeit zum 26.11.2015. Ab diesem Termin müssen sich Verkäufer von Planzenschutzmitteln vom Käufer den neuen Sachkundeausweis zeigen lassen. Wer dann keinen neuen Sachkundeausweis vorlegen kann, muss für den
Erwerb von Planzenschutzmitteln erst eine neue Sachkundeprüfung ablegen. Wer vor dem 06.07.2013 seine Sachkunde im Planzenschutz
erworben hat oder die Sachkunde durch eine Ausbildung besitzt, kann bis zum 26.05.2015 den neuen Sachkundeausweis im Scheckkartenformat beantragen. Den neuen Ausweis können „Altsachkundige“ über die Sachkunde-Datenbank im Internet unterwww.planzenschutzskn.de beantragen. Informationen erteilt das zuständige Landwirtschaftsamt.
INFOS AUS DER NACHBARSCHAFT
Bücherflohmarkt
Chorprojekt „Rock und Pop“
Schwarzwaldverein
100 % Zugunsten des Hospiz
Konstanz e. V.
Wann: Sa 28.03.2015; 10:00-12:00
von Queen, Beatles, W. Houston, A. Bocelli
und weiteren Stars.
Ortsgruppe Konstanz
Vorfrühlingswanderung am Überlinger See
am Ostermontag, 6. April 2015
Trefpunkt zu dieser Wanderung ist um
10.00 Uhr am Bahnhof Konstanz. Abfahrt
um 10.22 Uhr mit dem „Seehas“. Zustieg an
allen Unterwegshalten möglich. Die Mittagsrast ist in Bodman am Hafen geplant.
Der Weiterweg führt uns nun am nördlichen
Seeufer entlang nach Ludwigshafen.
Wanderführung und Infos: Sonja Kieweg,
Telefon 6 39 29
Wo: Haus am Park (Souterrain), Talgartenstr.
4, 78462 Konstanz
Gut sortierter Flohmarkt mit ca. 5000 Büchern, CDs, Schallplatten.
Kontakt:
bü[email protected],
Tel. 07531- 691 38 0
Wer Lust hat, an diesem Chorprojekt teilzunehmen, ist herzlich willkommen!
Wir proben jeden Dienstag von 19.30 Uhr
bis 21.00 Uhr in der Schule in Dettingen.
Kommen Sie einfach unverbindlich vorbei.
Infos unter: www.village-singers.de
Freitag, den 27. März 2015
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WEITERE MITTEILUNGEN
Servicetag der Deutschen Angestellten
Krankenkasse
Der nächste Servicetag der DAK, Bezirksgeschäftsstelle Konstanz,
indet am
Mittwoch, den 01. April 2015
in der Zeit von 16.00 – 17.00 Uhr
in Allensbach, Rathaussaal statt.
Regelmäßig direkt ins Haus
Neuer berufsbegleitender Masterstudiengang:
Baumanagement - Kompetenz in Bauleitung und Projektorganisation
Die Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung
(HTWG) und die Technische Akademie Konstanz (TAK) bieten
zum Wintersemester 2015/16 gemeinsam den berufsbegleitenden Masterstudiengang Baumanagement an.
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der 15. Juli. Das kostenplichtige Studium beginnt jährlich im Oktober.
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