18. Jahrgang Freitag, den 27. März 2015 Nummer 13 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN GemeindeAllensbach–LandkreisKonstanz ÖffentlicheBekanntmachung derzugelassenenBewerbungenzurWahldes/derBürgermeisters/Bürgermeisterinam19.April2015 NachstehendwerdendieBewerber/innenfürdieWahldes/derBürgermeisters/Bürgermeisterinbekanntgemacht, derenBewerbungvomGemeindewahlausschusszugelassenwurde. SiesindinderReihenfolgedesEingangsderBewerbungenaufgeführt. . Lfd.Nr. Name,Vorname(n) BerufoderStand Jahrder Geburt Diplom-Verwaltungswirt(FH) 1983 Pfinztalstr.27,76227Karlsruhe 1966 Mayenfischstr.1,78462Konstanz Anschrift(Hauptwohnung) 1 Friedrich,Stefan 2 Orlowski,Birgit 3 Schmidt,Miriam-Désirée PädagogischeFachkraft 1983 Hochstr.46,78476Allensbach 4 Schumacher,Tobias Rechtsanwalt 1978 Scheibenstr.16,78549Spaichingen 5 Koschar,Felix Erlebenspädagoge 1988 Jägerstr.7,71032Böblingen Infografikerinund Betriebsratsvorsitzende DieseBewerber/dieseBewerberinnenwerdenindenamtlichenStimmzettelaufgenommen. Allensbach,27.März2015 gez. Kennerknecht -Bürgermeister- SATZUNG über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von §4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. März 2015 folgende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten beschlossen: §1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 2 Stunden 20,00 EUR von mehr als 2 bis zu 4 Stunden 30,00 EUR von mehr als 4 bis zu 6 Stunden 35,00 EUR von mehr als 6 Stunden 45,00 EUR (Tageshöchstsatz) §2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maß- gebend. Die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet 45,00 EUR nicht übersteigen. §3 Aufwandsentschädigung (1) Anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles für die Teilnahme an Sitzungen und für die sonstigen Tätigkeiten in Ausübung ihres Amtes erhalten Gemeinderäte und Ortschaftsräte eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gewährt: 1. Gemeinderäte a) in Monatsbeträgen von 35,00 EUR b) in Jahresbeträgen für Fraktionsvorsitzende von 50,00 EUR c) als Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse für Sitzungen mit weniger als 3 Stunden Dauer 25,00 EUR für Sitzungen mit mehr als 3 Stunden, aber weniger als 5 Stunden Dauer 30,00 EUR für Sitzungen mit mehr als 5 Stunden Dauer 40,00 EUR 2. Ortschaftsräte Als Sitzungsentgelt für die Teilnahme an Sitzungen des Ortschaftsrates für Sitzungen bis zu 3 Stunden Dauer 25,00 EUR für Sitzungen mit mehr als 3 Stunden, aber weniger als 5 Stunden Dauer 30,00 EUR für Sitzungen mit mehr als 5 Stunden Dauer 40,00 EUR Bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden Sitzung desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (2) Ehrenamtliche Ortsvorsteher Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten anstelle des Ersatzes ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt monatlich für die Ortsvorsteher Seite 2 Freitag,den 27.März 2015 WICHTIGE ADRESSEN / NOT- UND HILFSDIENSTE APOTHEKEN ÄRZTE HILFSDIENSTE NOTDIENSTE Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen Hilfesuchenden gibt Frau Ruth Weber, Tel.: 9361234 gerne Auskunft über die Angebote der ehrenamtlichen Hilfsdienste. 24 Std. Dienst ab 8.30 Uhr Diakoniefonds der Evang. Kirchengemeinde Ruth Weber Samstag, 28.03. Sonntag, 29.03. Mittwoch, 01.04. Zahnärztliche Notrufnummer 0180/519292-350 0180/3222555-25 Rettungsdienst/ Krankentransport/ Wasserrettung 112 Sozial-Caritativer Förderverein e. V. Pfarrbüro St. Nikolaus Marijke Sondern 93120 1483 Mein Platz im Alter e.V. NOTRUFE Feuerwehr 112 Notruf 110 Polizeiposten Allensbach nach Dienstschluss über Konstanz 9361234 97149 07531/995-1222 Wasserschutzpolizei Reichenau EnBW Störung Wasserversorgung Störung 07534/97190 0800/3629477 801-80 PFARRÄMTER Ev. Pfarramt 6310 Kath. Pfarramt 93120 Kloster Hegne 8070 SOZIALE BERATUNGSSTELLEN DRK-Pflegedienst Frau Bayer 998005 Frau Heiligtag Besuchsdienste 2769 Frau Wilms-Wintermantel Alltagsbegleitung und Hauswirtschaftshilfe 949349 Frau Schmidt-Koopmann Fragen zur Pflege 2780 Frau Lingnau Verfügungen, Anträge, Vorsorge 07531/78028 Frau Romanowski Betreuungsgruppe 07732/ 9460178 Aktive Lebensgestaltung mit Senioren Tobias Volz 98600 0171/8398600 DRK-Kreisverband Konstanz „Essen auf Rädern“, Hausnotruf Sozialstation St. Konrad Ev. Sozialstation Malteser Hilfsdienst Konstanz 07732/94600 07531/1200-502 07531/9096-0 07531/9090-934 Fax: 07531/9096-666 Tierrettung Südbaden (Tierambulanz) Lochgasse 3, 78315 Radolfzell 07732/941164 oder 0160/5187715 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Ortsverwaltung Hegne Tel.: 801-935 Mi. 16:30 – 18:30 Uhr Ortsverwaltung Kaltbrunn Tel.: 801-936 Mo. 19:00 – 20:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung im Seerhein-Center Schnetztor Lago KURZ NOTIERT Mülltermine Sa. 28.03. Do. 02.04. Fahrradlohmarkt Restmüll + roter Deckel Öffnungszeiten Recyclinghof: dienstags: 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr freitags: 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr samstags: 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr Allensbacher Wochenmarkt Jeden Donnerstag auf dem Rathausplatz von 8.00 bis 12.00 Uhr Die Markthändler freuen sich auf Ihren Besuch. www.allensbach.de < Lokale Agenda 21 < Energie, Ressourcen, Klimaschutz Tierschutzverein/Tierschutzheim Konstanz Fundtiere - herrenlose Tiere 07531/79547 oder über Polizei 07531/9950 Rathaus Allensbach Tel. 801-0 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Mi. 16:30 – 18:30 Uhr Samstag, 28.03. Sonntag, 29.03. Mittwoch, 01.04. 0800/1110111 0800/1110222 KULTUR- U. VERKEHRSBÜRO SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG Konstanz: Klimaneutrale Kommune Allensbach Miteinander sprechen Telefonseelsorge 801-35 Residenz (Radolfzell) Haydn (Radolfzell) Hohentwiel (Singen) 07531/8104-0 Seniorenbetreuung Frau Straub 998007 in der Seniorenwohnanlage, Rathausplatz 10 Beratung in allen Fragen der ambulanten Hilfe Info und Verkauf Radolfzell/Singen: IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Allensbach, Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12 e-mail: [email protected] Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister H. Kennerknecht; für den Anzeigenteil: A. Stähle, Stockach Druck und Verlag: Primo-Verlagsdruck A. Stähle, Postfach 12 54, 78329 Stockach, Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.primo-stockach.de Gemeindebücherei Allensbach Katholische Öffentliche Bücherei St. Nikolaus Rathausplatz 2 Tel. 07533/801-18 Öffnungszeiten: Dienstag 17 – 19 Uhr Freitag 16 – 18 Uhr Anzeigenbuchung Sie möchten eine Anzeige im Amtsblatt Allensbach buchen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Tel. 07771/9317-11 [email protected] Anzeigenschluss ist Mittwoch um 15 Uhr Freitag, den 27. März 2015 für die Ortschaften Hegne, Kaltbrunn und Langenrain 30 v. H. des jeweils zwischen Mindestbetrag und Höchstbetrag liegenden Mittelbetrages der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeindegrößengruppe mit mehr als 500 bis 1.000 Einwohner. (3) Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 1 erfolgt vierteljährlich nachträglich. Der Jahresbeitrag nach Abs 1. Zif. 1 Buchst. b) wird mit der letzten Auszahlung nach Satz 1 des laufenden Jahres ausbezahlt. Die Monatsbeträge der Aufwandsentschädigung nach Abs.1 Nr.1 Buchstabe a werden im Falle der Erkrankung und des Urlaubs eines Anspruchsberechtigten für längstens drei Monate weiterbezahlt. (4) Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 2 erfolgt monatlich nachträglich. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Ortsvorsteher ununterbrochen länger als drei Monate sein Amt tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. §4 Fahrtkostenerstattung Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten ehrenamtliche Tätige neben der Entschädigung nach §1 Abs.2 und §3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes. §5 Inkrafttreten Diese Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten tritt am rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 8. Mai 1990 zuletzt geändert am 20.12.2011 außer Kraft. Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung kann nur geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Allensbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung auf eine der geschilderten Arten geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen. Ist die Verletzung nicht auf eine der geschilderten Arten geltend gemacht worden, gilt diese Satzung ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, es sei denn, dass die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Allensbach, den 25.03.2015 gez. Kennerknecht -Bürgermeister- Seite 3 Feuerwehrsatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 24. März 2015 folgende Satzung beschlossen §1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr Allensbach, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde Allensbach ohne eigene Rechtspersönlichkeit. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in a) Allensbach b) Hegne c) Kaltbrunn d) Langenrain 2. der Altersabteilung 3. der Jugendfeuerwehr §2 Aufgaben (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öfentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öfentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betrofen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 7 Abs. 2 der Hauptsatzung) 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schife und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes. 3. In Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr insbesondere - - die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach den jeweiligen Vorschriften aus- und fortzubilden - es sollen mindestens 12 Übungen im Jahr durchgeführt werden -, die Ausbildung in Erster Hilfe zu fördern, im Katastrophenschutz mitzuwirken. §3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren haben, 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstplichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Gemeindefeuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verplichtet. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. (6) Jeder Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. (7) Es können auch Einwohner anderer Gemeinden in die Feuerwehr aufgenommen werden, wenn durch den Arbeitsplatz und Freitag, den 27. März 2015 Seite 4 Verfügbarkeit des Feuerwehrangehörigen gewährleistet ist, §4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverplichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder berulichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betrofene ist vorher anzuhören. (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstplichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betrofene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des eh- renamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. (6) Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, bis zu zwei Stellvertreter in zu bestimmender Reihenfolge und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen. (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr eine Entschädigung. (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verplichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzuinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu plegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. (7) Aus berulichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstplichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Plichten Vorrang vor den Dienstplichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstplichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläuig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betrofene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören. §6 Altersabteilung (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. 2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Sofern der Gesundheitszustand es zulässt, soll der Dienst bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres ausgeübt werden. (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. Jede Abteilung bestimmt zugleich auf fünf Jahre einen Ansprechpartner für die Altersabteilung. (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten vertreten. Freitag, den 27. März 2015 (5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. §7 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr führt den Namen „Jugendfeuerwehr Allensbach“ und ist Abteilung der Feuerwehr. Sie besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen gebildet werden. (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren haben, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet der Feuerwehrausschuss. (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Gemeindefeuerwehr mit der vorläuigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Seite 5 Feuerwehrausschusses abberufen werden (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten vertreten. (6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Absatz 1) gilt Absatz 4 entsprechend. Das Vorschlagsrecht steht dem Abteilungsausschuss zu, bei dessen Abteilung die Gruppe gebildet ist. (7) Die Jugendabteilung kann dem Feuerwehrausschuss Anträge zur Gestaltung ihres Dienstes vorlegen. §8 Ehrenmitglieder Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. §9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind 1. Feuerwehrkommandant, 2. Abteilungskommandanten, 3. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr, 4. Feuerwehrausschuss, 5. Abteilungsausschüsse, 6. Hauptversammlung, 7. Abteilungsversammlungen. § 10 Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandant und Stellvertreter (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. Er kann Leiter einer Einsatzabteilung sein. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Bei der Wahl der Stellvertreter wird auch die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters werden in der Hauptversammlung durchgeführt. (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkom- mandant und seine Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seinem Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betrofene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verplichtungsklage erheben. (8) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen, 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG). (9) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. Es können ihm weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen werden. (10) Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plich- Freitag, den 27. März 2015 Seite 6 ten zu vertreten. (11) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). (12) Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen inden in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend. Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz 9. Für den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10 und 11 entsprechend. Die Abteilungskommandanten und ihre Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer Einastzabteilung gewählt, für die Abteilung Allensbach bis zu zwei und für die Abteilungen Hegne, Kaltbrunn und Langenrain jeweils einen Stellvertreter. § 11 Unterführer (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart (1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Der Hauptgerätewart und die Gerätewarte werden vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. (3) Der Kassenverwalter hat die Kamerad- schaftskasse (§ 16) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 100 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.“ (4) Der Hauptgerätewart und die Gerätewarte haben die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu plegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. (5) Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewart in den Einsatzabteilungen gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß. § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus je einem auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewähltem Mitglied der Einsatzabteilungen Hegne, Kaltbrunn und Langenrain sowie aus zwei auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung Allensbach der Freiwilligen Feuerwehr. (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an - der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, - die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten), - die stellvertretenden Kommandanten der Einsatzabteilungen. (Aus der Einsatzabteilung Allensbach nur ein Stellvertreter, nur bei Verhinderung sein Vertreter.) - der Leiter der Altersabteilung, - der Jugendfeuerwehrwart, - der Schriftführer, - der Kassenverwalter. (3) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend. (4) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verplichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (5) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öfentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (8) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. (9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der - Einsatzabteilung in Allensbach aus drei gewählten Mitgliedern, - Einsatzabteilung in Hegne aus zwei gewählten Mitgliedern, - Einsatzabteilung in Kaltbrunn aus zwei gewählten Mitgliedern. -Einsatzabteilung in Langenrain aus zwei gewählten Mitgliedern Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Abteilungskommandanten, der Schriftführer, und der Kassenverwalter an. Der Jugendwart und der Leiter der Altersabteilung können zu den Sitzungen der Abteilungsausschüsse mit beratender Stimme eingeladen werden. Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen. § 14 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten indet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftsplege (§ 16) zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss. (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern so wie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Haupt- Freitag, den 27. März 2015 versammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. (6) Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlungen bei den Altersabteilungen und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. § 15 Wahlen (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Soweit nach dem Feuerwehrgesetz zulässig, kann ofen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, indet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, indet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, indet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. (6) Kommt binnen eines Monats die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund Seite 7 ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. (7) Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und den Abteilungen bei den Altersabteilunge und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß. § 16 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftsplege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen, 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verplichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. (4) Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. (5) Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. 6) Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die Stelle des Feuerwehrkommandanten, des Feuerwehrausschusses und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant, der Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung. (7) Spenden für a) die Kameradschaftskasse der Abteilung Allensbach, der Jugendabteilung und der Altersabteilung dürfen nur vom Gesamtkommandanten, b) die Kameradschaftskassen der Abteilungen Hegne, Kaltbrunn und Langenrain- Freudental nur vom jeweiligen Abteilungskommandanten eingeworben und angenommen werden. Über die Annahme entscheidet zu a) der Feuerwehrausschuss, zu b) die jeweiligen Abteilungsausschüsse. Über Kleinspenden bis 100,00 € entscheidet der Feuerwehrausschuss bzw. die Abteilungsausschüsse jährlich. Dazu legt der Kommandant bzw. die Abteilungskommandanten eine Liste der eingegangenen Spenden mit Betrag, Name des Spenders und Spendenzweck vor. Die Liste aller eingegangenen Spenden legen der Kommandant und die Abteilungskommandanten der Gemeindeverwaltung jährlich am Jahresende vor. § 17 Kooperation mit der DLRG Die Feuerwehr Allensbach kooperiert mit der DLRG Allensbach – Abteilung Taucher. Die Taucher werden als aktive Mitglieder in die Feuerwehr aufgenommen. Näheres regelt eine Dienstanweisung und der Alarmplan. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öfentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 07.12.1990 i.d.F. vom 24.01.2006 außer Kraft. Allensbach, den 25. März 2015 gez. Kennerknecht -BürgermeisterHinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschiften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Allensbach geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - FeuerwehrEntschädigungssatzung (FwES) – Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.03.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen: Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr – Feuerwehr-Entschädigungssatzung- vom 24.01.2006 wird wie folgt geändert: Freitag, den 27. März 2015 Seite 8 I. § 2 wird durch folgenden § 2 ersetzt: §2 Zusätzliche Aufwandsentschädigung Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 Feuerwehrgesetz: 1. 2. 3. Gesamtfeuerwehrkommandant 1.800 EUR pro Jahr, Stellvertreter 700 EUR pro Jahr, Abteilungskommandant Allensbach 700 EUR pro Jahr, Stellvertreter 350 EUR pro Jahr, Abteilungskommandanten der Ortschaften 350 EUR pro Jahr, Stellvertreter 150 EUR pro Jahr, 4. 5. 6. 7. Jugendwart 500 EUR pro Jahr, Stellvertreter 250 EUR pro Jahr, Hauptgerätewart 700 EUR pro Jahr, Stellvertreter 500 EUR pro Jahr, Gerätewart Funk, Büro, Kleiderkammer (Gesamtwehr) 350 EUR pro Jahr, Abteilungsgerätewart 150 EUR. Bei der Übernahme von mehr als einer Funktion durch einen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, wird für die Berechnung der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 der jeweils höhere Entschädigungssatz voll angerechnet und der oder die niedrigeren Entschädigungssätze jeweils zu 50 % angerechnet. II. Diese Satzung tritt 01.01.2015 in Kraft. rückwirkend zum Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Aliensbach geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Allensbach, den 25.03.2015 gez. Kennerknecht -Bürgermeister- MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung Resolution gegen TTIP verabschiedet Der Gemeinderat unterstützt bei dem Thema Freihandelsabkommen mit den USA die Forderungen der Kommunalverbände. In diesem gemeinsam vom Deutschen Städtetag, Landkreistag und dem Verband der kommunalen Unternehmen erarbeiteten Papier wird das Abkommen in seiner heutigen Form abgelehnt und deutliches Missbehagen ausgedrückt, dass Teile der kommunalen Daseinsvorsorge in die TTIPRegelungen einbezogen werden sollen. Weiterer Teil der Forderungen ist, dass es zurückgewiesen wird, wenn strittige Regelungen aus dem Freihandelsabkommen künftig nicht von deutschen oder europäischen Gerichten entschieden werden sondern von nicht öfentlich tagenden internationalen Schiedsgerichten. Der Gemeinderat hat sich einstimmig der Resolution der kommunalen Spitzenverbände angeschlossen und beauftragte die Verwaltung den Bundeswirtschaftsminister und die EU-Kommission zu unterrichten. Verschiedene Satzungsregelungen verabschiedet Der Gemeinderat hat die Feuerwehrsatzung in der letzten Sitzung einstimmig aktualisiert. Es ging darum, die Neufassung des Feuerwehrgesetzes in das kommunale Satzungsrecht zu übernehmen. Kommandant Hans-Christoph Köhne hat zusammen mit dem Feuerwehrausschuss den dem Gemeinderat vorliegenden Entwurf vorberaten. Er orientiert sich im Wesentlichen am gemeinsamen Muster des Gemeindetages, Innenministeriums und Landesfeuerwehrverbandes. Noch nicht endgültig rechtlich geregelt werden kann die Kostenerstattung für Feuerwehreinsätze. Ein Teil der Aufgaben der Feuerwehr, wie beispielsweise der Brandschutz sind grundsätzlich kostenlos. Für andere Aufgaben, wie Fahrzeugbergungen oder Ölspurbeseitigungen kann ein Entgelt erhoben werden. Das Innenministerium ist derzeit dabei, zusammen mit dem Gemeindetag eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Wenn diese vorliegt, wird die Satzung noch einmal ergänzt. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Allensbach leisten ihren Dienst für das Gemeindewohl grundsätzlich unentgeltlich. Die Feuerwehrleute erhalten für ihren hervorragenden Einsatz bei Brandfällen oder für öfentliche Sicherheit kein Entgelt. In der Feuerwehr gibt es aber eine Reihe von Funktionsträgern, die zusätzliche Aufgaben übernehmen und zusätzlichen Aufwand abdecken müssen. Für diese stark beanspruchten Wehrleute, wie beispielsweise die Kommandanten, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwart werden nach der Beratung im Gemeinderat in der letzten Sitzung die Entschädigungssätze einstimmig angepasst. Die Bandbreite der Sätze liegt bei ca. 200 € bis 1.800 € pro Jahr. In der Diskussion im Gemeinderat war klar, dass es auch bei den angehobenen Beträgen hauptsächlich darum geht, für die Arbeit der Feuerwehr eine entsprechende Wertschätzung mit einer symbolischen Aufwandsentschädigung auszudrücken. Der tatsächliche Aufwand, den die Feuerwehrangehörigen in besonderer Verantwortung tatsächlich leisten, kann damit nicht abgedeckt werden. Grundlage für die Anpassung war ein Vorschlag, der vom Kreisfeuerwehrverband im Breisgau Hochschwarzwald erarbeitet wurde. Von den dort festgesetzten Rahmensätzen wurden für die Allensbacher Verhältnisse mittlere Größen den neuen Aufwandsentschädigungen zugrundegelegt. Für die insgesamt 18 Funktionsträger ergeben die neuen Aufwandsentschädigungen eine zusätzliche Ausgabe von knapp 5.000 € pro Jahr. Die Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Allensbach war jetzt 11 Jahre nicht mehr angepasst worden. Im interkommunalen Vergleich liegen die Entschädigungssätze für Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie sonstige ehrenamtlich Tätige im hinteren Bereich. Ab 01.01.2015 gelten um pro Sitzung oder Monat 5 € oder 10 € angepasste höhere Sätze, wie sie an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgedruckt werden. Der Gesamtaufwand pro Jahr für die ehrenamtliche Tätigkeit steigt damit um ca. 3.000 €. Das neue Satzungsrecht wurde vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Wasserrechtsantrag zugestimmt Ein inzwischen in Allensbach tätiger Gemüsegärtner von der Insel Reichenau benötigt für seine Kulturen eine ausreichende Bewässerung. Gleich zwei Anträge lagen dazu dem Gemeinderat in der letzten Sitzung zur Beratung vor. Zum einen geht es darum, befristet für ein Jahr aus der Allensbacher Wasserversorgung für eine Bewässerung eines temporär angelegten Feldes zwischen Allensbach und Hegne die Bewässerung sicherzustellen. Der 2. Antrag befasst sich damit, nördlich der Gärtnerei Hausler einen eigenen Brunnen zu bohren, um künftig in diesem Bereich die gärtnerisch genutzten Flächen entsprechend mit Wasser versorgen zu können. Bei dem nur für ein Jahr befristeten Vorhaben im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen zwischen Allensbach und Hegne stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu, wenn dadurch die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde gesichert bleibt. Untersuchungen haben ergeben, dass bis zu bestimmten Grenzen Wasserabgaben möglich sind. Des Weiteren legte der Gemeinderat fest, dass die bisher für die Landwirtschaft geltenden Dünge- und Planzenschutzregelungen auch für die gärtnerische Bewirtschaftung eingehalten werden. Sollte es bei den Gemüsekulturen zu Wildschaden kommen, kann abweichend von der jagdlichen Regelung kein Ersatz beansprucht werden. Die Zustimmung zu dem neuen Trinkwasserbrunnen nördlich der Gärtnerei Hausler Freitag, den 27. März 2015 erfolgte durch den Gemeinderat mit der Maßgabe, dass dadurch der benachbarte Aquifer der eigenen kommunalen Trinkwasserversorgung im Bereich Setze nicht gefährdet wird. In einem Gutachten und in einer Beurteilung des Landratsamtes gibt es dazu entsprechende positive Aussagen. Des Weiteren wurden bestimmte Aulagen für die Probebohrungen gemacht. Ebenso soll der zusätzlich geplante Wasserspeicherteich eingefriedet und eingegrünt werden. Bahnübergang Unterhausgasse soll erneuert werden Die Bahn plant schon längere Zeit, die extrem störanfällige sog. 5er Kette der Bahnübergänge Unterhausgasse, Lohorn, Campingplatz Willam, Naturfreundehaus und Markelingen Ortsmitte zu erneuern. Wenn bei einem dieser Bahnübergänge beispielsweise eine Rotlichtbirne der Signalanlage durchbrennt, sind alle 5 Sicherheitseinrichtungen gestört. Für die Lokführer und Fahrgäste beginnt dann immer eine ärgerliche Geduldsprobe, weil an jedem Bahnübergang manuell und zeitaufwendig geschlüsselt werden muss. Nachdem die Bahn bereits für den Bahnübergang Lohorn eine Planung vorgelegt hatte, stand in der letzten Sitzung die Konzeption für den Übergang Unterhausgasse zur Debatte. Ärgerlich aus Sicht der Gemeinde ist, dass sich die Bahn über mehrere Monate mit der Planung Zeit lässt, dann aber von der Gemeinde erwartet, innerhalb von 10 – 15 Tagen zu solch einem Projekt Stellung zu beziehen. Der Unmut darüber wird in einem Schreiben an die Bahn ausgedrückt. Die Gemeinde stellt sich eine fairen Partnerschaft bei dem gemeinsamen Projekt anderes vor. Nicht einverstanden zeigte sich der Gemeinderat auch mit den bisher vorgelegten planerischen Ansätzen. Um vor Ort die Eingrife für die Eigentümer auf beiden Seiten ungefähr gleich belastend zu gestalten, soll die Straße um ca. 30 cm – 40 cm in Richtung Osten verschoben werden. Dann bewegen sich die erforderlichen Grundstücksabtretungen beidseitig bei ca. 30 cm – 80 cm. Als zwingend sieht es die Gemeinde auch an, dass den Eigentümern, die Gelände abgeben müssen, soweit möglich, an der Südseite wieder nicht benötigtes Bahngelände zum Tausch angeboten wird. Ebenso wünscht der Gemeinderat, dass im Bereich des Seewegs mehr Bahngelände in Anspruch genommen wird, um die Eingrife auch auf dieser Seite möglichst gering zu halten. Weitere Forderung ist, dass im Rahmen der Planung Vorratsrohre für die öfentliche Versorgung mit eingelegt werden. Bei der Beschilderung kann sich die Gemeinde vorstellen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h im unmittelbaren Kreuzungsbereich anzuordnen. Damit würden dann möglicherweise geringere Kurvenradien und weniger Flächenverbrauch einhergehen. Klar war auch, dass es durch den Bau des Bahnüberganges Unterhausgasse nicht zu Seite 9 unvertretbaren inanziellen Belastungen für die Gemeinde kommen darf. Die Zustimmung wurde ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt gestellt, zumal ab dem Jahr 2018 noch ungesichert ist, ob die Gemeinden weiter Zuschüsse für solche Vorhaben erhalten. Nicht abinden kann sich der Gemeinderat auch mit der Zeitplanung der Bahnverantwortlichen. Es ist aus Sicht der Gemeinde Allensbach kaum vorstellbar, mit der seit langem abgeschriebenen, störungsanfälligen Technik noch bis zum Jahr 2019 den Bahnübergang Unterhausgasse und die Nachbarübergänge der 5er Kette zu betreiben. In einer Stellungnahme an die Bahn, die einstimmig verabschiedet wurde, werden diese Sachverhalte ausgeführt. Gemeinde kauft Gasthof „Bunte Kuh“ in Kaltbrunn In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinde das Anwesen Markelinger Str. 11, den heutigen Gasthof „Bunte Kuh“ käulich erworben hat. Die konzeptionellen Überlegungen für die weitere Nutzung sind noch nicht endgültig festgelegt. In Kürze werden interessierte Bürgerinnen und Bürger in Kaltbrunn zu einer Informationsveranstaltung in den Gemeinschaftsraum eingeladen. Angedacht ist, für den Ortsteil Kaltbrunn die Dorfwirtschaft weiter zu sichern und zu betreiben. Für die übrigen Räume wird, je nachdem, wie die Gemeinde weiter in der Verantwortung steht Flüchtlinge unterzubringen, auch für diese Nutzung eine Option bestehen. In der Informationsveranstaltung, zu der über das Mitteilungsblatt eingeladen wird, wird auch darüber noch weiter informiert werden. Multifunktional nutzbarer Anbau an die Bodanrückhalle Die Themen und Aufgabenbereiche Kultur, Sport und Schule haben in der Gemeinde Allensbach einen besonderen Stellenwert. Damit diese Aktivitäten langfristig gute Rahmenbedingungen haben, wird in der Gemeinde schon länger der Bau eines größeren multifunktional nutzbaren Raumes diskutiert. In der letzen Sitzung stellte Architekt Helmut Hagmüller vier Ideenvarianten vor, wie solch ein Projekt angegliedert an die Bodanrückhalle realisiert werden kann. Es handelt sich dabei um keine Entwürfe sondern erste, wie in der Gemeinderatssitzung betont wurde, qualitativ hochwertige architektonische Lösungsansätze. Nach den Darlegungen des Architekten in der Sitzung ist es wichtig, ein solches Gebäude städtebaulich angemessen an die bestehende Halle heranzuführen und vor allem einen klar strukturierten Eingangsbereich zu schafen. Im Inneren der Halle variieren bei einer Belegung mit Kultur- und Schulveranstaltungen die Sitzzahlen zwischen 350 bis 450 Plätzen. Eine moderne Bühne mit entsprechender Technik rundet den von Vereinen, Schule und dem Kulturbüro nutzbaren Teil ab. Für die von den örtlichen Vereinen im Jahreskreislauf organisierten gesellschaftliche und kulturellen Aktivitäten wäre der multifunktional nutzbare Raum ein Gewinn. Zudem gibt es in der Gemeinde ein von dem Kultur- und Tourismusbüro verantwortetes sehr gelobtes und über Allensbach hinaus geschätztes Programm. Die Möglichkeiten dieses attraktive Veranstaltungsprogramm auf Dauer zu halten, stößt bei den aktuell in der Gemeinde verfügbaren räumlichen Gegebenheiten an spürbare Grenzen, wie in der Sitzung an Beispielen dargelegt wurde. Parallel dazu stehen in dem multifunktional nutzbaren Raum für sportliche Aktivitäten ohne Ball, wie beispielsweise Gymnastik, Turnen und vergleichbare sportliche Betätigungen nach der von Architekt Helmut Hagmüller vorgestellten Projektstudie ca. 300 qm zur Verfügung. Die zusätzliche Sportläche könnte die stets sehr angespannten Kapazitäten in der Bodanrückhalle und im Sportzentrum in wünschenswertem Umfang entlasten. Der besondere Clou der Lösung angegliedert an die Bodanrückhalle ist, dass sehr viel Infrastruktur der Halle mitverwendet werden kann. Dies gilt beispielsweise für die Parkplätze, die Umkleiden, die WC- und Küchenanlage. Nachdem bei der Halle ohnehin Sanierungsmaßnahmen für die Lüftung und Heizung anstehen, kann, wenn für zwei Einheiten gedacht wird, eine insgesamt bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden. Ziel der Diskussion im Gemeinderat war es, zu klären, inwieweit ein Einstieg in eine Grundsatzdiskussion für ein solch anspruchsvolles Projekt befürwortet wird. Bei 19 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die in der Sitzung diskutierten Lösungsansätze für einen Multifunktionsraum grundsätzlich weiter zu verfolgen. Idee aus der Mitte des Gemeinderates war es, zunächst vergleichbare Hallenprojekte in der näheren Umgebung zu besichtigen. Einige Kommunen, die vor denselben Problemen standen, haben bereits entsprechende Lösungen für multifunktional nutzbare Räume in die Praxis umgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, dazu eine Besichtigungsfahrt zu organisieren. Weiterer wichtiger Punkt in der Diskussion war die Einbindung der einheimischen Vereine und der Schule in das Projekt und die weitere Diskussion. Insbesondere soll mit den Vertretern der Schule und der interessierten Vereine die konkrete Bedarfslage erörtert und die denkbaren Inhalte der Planung weiter abgestimmt werden. In der Diskussion im Gemeinderat wurden auch die Kosten eines solchen Projektes erörtert. Herr Architekt Hagmüller hatte zuvor erwähnt, dass es schwierig sei, ohne vertiefte Planung dazu konkrete Zahlen zu nennen. Je nach künftig vorgegebenen Ausstattungs- und Baustandards sind aber Investitionskosten in der Größenordnung von ca. 2,5 Mio. € zu erwarten. Ein Betrag, der für die Gemeinde, wie in der Diskussion im Gemeinderat betont wurde, eine große Herausforderung darstellt, genauso wie die mit dem Betrieb verbundenen Folgekosten. Freitag, den 27. März 2015 Seite 10 Ziel ist aber, zunächst losgelöst von Kosten- und Finanzierungsfragen, die Chance zu nutzen und zu klären, welche Voraussetzungen nötig sind, damit Kultur, Sport und Schule auch in Zukunft sehr gute Rahmenbedingungen in der Gemeinde haben. Gemeindewahlausschuss lässt Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl zu und legt Ablauf der Kandidatenvorstellung fest Der Gemeindewahlausschuss hat am Montag die an anderer Stelle im Mitteilungsblatt bekannt gegebenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 19. April 2015 geprüft. Alle 5 Bewerbungen, die bis zum 23. März, 18:00 Uhr, eingegangenen waren, waren ohne Beanstandungen und konnten für die Wahl einstimmig zugelassen werden. Eine öfentliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten indet am Montag, den 13. April 2015, um 19:00 Uhr in der Bodanrückhalle statt. Die Bevölkerung ist zur Kandidatenvorstellung herzlich eingeladen. Vorgesehen ist, dass sich die Bewerber/ innen jeweils einzeln für 25 Minuten den Besuchern präsentieren. Innerhalb der 25 Minuten ist es den Bewerberinnen und Bewerbern überlassen, wie lange Sie ihre Redezeit gestalten und welche Zeit sie für Fragen zur Verfügung stellen. Für die Veranstaltung am 13.04.2015 ist folgender Ablauf vorgesehen: Beginn 19:00 Uhr 1. Begrüßung 2. Vorstellung der Bewerber/innen in folgender Reihenfolge: - Stefan Friedrich - Birgit Orlowski - Miriam-Désirée Schmidt - Tobias Schumacher - Felix Koschar Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt Seit Donnerstag, den 26.03., bis kommenden Sonntag werden in der Gemeinde die Wahlbenachrichtigungen zur Bürgermeisterwahl 2015 an die Haushalte verteilt. Mit dem Wahlbenachrichtigungsdokument und dem gültigen Personalausweis erhalten am Wahltag alle Wählerinnen und Wähler im angegebenen Wahllokal Ihren Stimmzettel. Alternativ können ab kommenden Montag, den 30. März 2015, mit der Wahlbenachrichtigung bis zum 17.04.2015, 18:00 Uhr, die Briefwahlunterlagen mit Umschlag und Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. In diesem Fall ist das Wahlbenachrichtigungsdokument mit dem Antrag auf Briefwahl einzureichen. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend versandt, die Wahlbenachrichtigung wird von der Verwaltung einbehalten. Im Falle einer Neuwahl, ist für die Wählerinnen und Wähler, die sich im ersten Wahlgang für die Briefwahl entschieden haben, ebenfalls nur die Briefwahl möglich, da die Wahlbenachrichtigung bereits mit dem Antrag auf Briefwahl abgegeben wurde. Bei etwaigem nachträglichen Wunsch nach persönlicher Stimmabgabe, kann anstatt der beantragten Briefwahl mit dem Wahlschein im Wahllokal gewählt werden. Wählerinnen und Wähler, die im ersten Wahlgang persönlich im Wahllokal wählen, erhalten für den Fall einer Neuwahl Ihre Wahlbenachrichtigung zurück, sodass mit dieser die Teilnahme an einer ggf. erforderlichen Neuwahl erfolgen kann. In diesem Fall kann mit der wieder ausgehändigten Wahlbenachrichtigung auch für einen eventuellen zweiten Wahlgang die Briefwahl beantragt werden, auch wenn im ersten Wahlgang persönlich gewählt wurde. Seniorenfahrt 2015 – Terminvormerkung Die Gemeinde Allensbach lädt alle ihre über 70-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu einer Schiffahrt mit dem Motorschif „Graf Zeppelin“ am Mittwoch, den 24. Juni 2015, nach Unteruhldingen ein. Alle Bürgerinnen und Bürger von Allensbach, Hegne, Kaltbrunn und Langenrain/ Freudental, die bis zum 31. Mai 2015 das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden schon jetzt gebeten, sich diesen Termin vorzumerken. Nähere Informationen erhalten Sie mit der persönlichen Einladung, die wir Ihnen rechtzeitig zukommen lassen. Gastliegeplätze zu vergeben Wie alljährlich können einige Bootsliegeplätze als Gastliegeplätze zur Verfügung gestellt werden. Interessenten bitten wir, sich an die SVGA-Liegeplatzverwaltung, Herrn Peter von Skwarski, Am Rain 6, 78476 Allensbach, Tel.: 933917 zu wenden. Ein solcher Antrag kann auch im Internet von der Homepage der SVGA unter www. svga.de heruntergeladen werden. Spätester Abgabetermin ist Montag, 13. April 2015. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie der Zulassungsurkunde sowie der Haftplichtversicherung bei. Verunreinigungen durch Hundekot Wie immer um diese Jahreszeit gehen bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Beschwerden wegen Verunreinigungen durch Hundekot ein. Es sei daher auf diesem Wege wieder einmal an die Bestimmungen der Polizeiverordnung erinnert, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder im fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-- EUR belegt werden. Bedauerlicher Weise werden immer wieder Hundehalter beobachtet, die sich nicht um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner kümmern und sogar „Stammplätze“ zur Verrichtung der Notdurft aufsuchen. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen. Durch diese Verunreinigungen können auch Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind. Auch Landwirte haben mit den Hundehaufen besondere Probleme. Solche Hinterlassenschaften auf Wiesen, die als Futtermittel für Vieh dienen, können krankheitserregende Stofe eintragen. Wenn dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, ist das Unrechtsbewusstsein oftmals gering, „man zahle schließlich Hundesteuer“. Dies rechtfertigt den Verstoß gegen die Polizeiverordnung selbstverständlich nicht und wer selbst einmal in eine der „Tretminen“ geriet oder „fremden“ Hundekot aus seinem Vorgarten beseitigen musste, wird dies unterstreichen. Ganz zu schweigen von denjenigen, denen im Sommer Teile des Hundekots bei Mäharbeiten um die Ohren liegen. Bitte halten Sie sich daher an die Beseitigungsplicht oder sorgen Sie dafür, dass ihr Hund sein Geschäft auf Ihrem eigenen Grundstück verrichtet. Durch ein verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolles Mitwirken können Sie in der Öfentlichkeit zu einem positiven Bild für die Hundehaltung beitragen. Neuer Hausanschluss nach Wasserrohrbruch Höhrenbergstrasse in Teilbereichen gesperrt Unmittelbar nach Ostern wird am Dienstag, den 07. April die Höhrenbergstraße gesperrt. In Teilbereichen muss das Trinkwasser abgestellt werden. Die betrofenen Anwohner werden über den Wassermeister rechtzeitig schriftlich informiert. Das Gebäude Höhrenbergstraße 12 wird einen neuen Hausanschluss für das Trinkwasser erhalten. Die Vorbereitungen für diese Baustelle laufen bereits auf Hochtouren. Die Baustelle ist zur Zeit leicht zu erkennen, da sich in dem betrofenen Bereich eine leichte Setzungsmulde gebildet hat. Nach dem Wasserrohrbruch, der am 24.12.2014 aufwendig aber provisorisch repariert wurde, ist es nun nötig, bei geeigneter Witterung, den kompletten Anschluss von der Hauptleitung in der Straße bis zum Wasserzähler im Gebäude auszutauschen. Die Hörenbergstraße ist ab Dienstag, den 07.04.2015 komplett für den Verkehr gesprerrt. Der Bus wird umgeleitet. Die Maßnahme sollte bis zum Freitag, den 10.04.2015 Freitag, den 27. März 2015 Seite 11 möglichst abgeschlossen sein. Den Auftrag für diese Arbeiten der Wasserversorgung Allensbach hat die Firma Senn aus Aach. Die Umleitung wird ab der Schmittengasse (Polizei) bzw. ab der Kaltbrunnerstraße (Volksbank) ausgeschildert. Die Arbeiten wurden in die Osterferien gelegt, da hier der Schulweg für die Grundschüler und Kindergartenkinder nicht beeinträchtigt wird. Angebote am 02.04.2015 Biometzgerei Böhm Flickstelle der Wasserversorgung Auch wird im Bereich der Kaltbrunnerstraße / Abfahrt Mühlengasse die Flickstelle im Gehweg und in der Kreisstraße im April noch instandgesetzt. Dies ergolgt zusammen mit den Asphaltierungsarbeiten in der Höhrenbergstraße. Kanalbaustellen Im Bereich Höhrenbergstraße – nahe Schmittengasse - wird zeitgleich ein Schacht der Kanalisation repariert. Das Oberteil des Schachtes ist lose und wackelt. Ähnliche Arbeiten sind im Bereich Hafnerstraße 4 zu erledigen. Hier wird ein Einlaufschacht erneuert. Die Verkehrsteilnehmer werden um entsprechende Vorsicht und Rücksicht gebeten. ZU VERSCHENKEN Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr gebrauchen können? Alles, was zum Wegwerfen zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen Kleinanzeige zum Verschenken angeboten werden. Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt, Tel.: 801-24 oder per e-mail an [email protected] Fotoleinwand, 2m x 1,60m Tel.: 98133 Küchenmaschine, AEG Tel.: 4037 Herd Tel.: 9408211 Duschkabine, Sondermaß Mischarmatur, Wandeinbau Tel.: 3318 (abends) 3 Wasserfässer, 200l Tel.: 2556 Rieselschlauch, 1/2 Zoll mit Gardenia-Schnellkupplungen Tel.: 6651 Sonnenhof Aichem Marmelade, alle Sorten Glas – 2,-- € Bäckerei Ratzek 5 Körnerbrötchen 2,45€ Sennhof Demeter Käse aus Heggelbach 100g ab 2,40€ Ayse`s Früchtehaus Grüner Spargel Käsekeller Allensbach Geflügel Miez Lammkeule o. Knochen 100g – 1,99€ Fischhandlung Müller Blumen Kunkel LOKALE AGENDA 21 ALLENSBACH Arbeitskreis Jung und Alt füreinander - Einkäufe, Botengänge erledigen - bei Spaziergängen oder zum Arzt, zur Bank, zu Veranstaltungen begleiten - leichte Arbeiten im Haus oder Garten (z. B. Gießen, Rasenmähen, Staubsaugen, Geschirrspülen, bei Abwesenheit den Briefkasten leeren) - vorlesen, spielen, sich unterhalten - Haustiere versorgen, den Hund Gassi führen - beim Bedienen des Computers oder Handys helfen usw. Brauchen Sie Hilfe von Jugendlichen oder haben Sie Fragen dazu: Rufen Sie bitte Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr bei unserer Telefonzentrale an: Tel.: 0151 23434027. Falls Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter und nennen Sie Namen und Telefonnummer. Wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück. Zur näheren Information legen wir in einigen Allensbacher Geschäften, Arztpraxen, im Verwaltungsgebäude, Rathausplatz 8 sowie im Kultur- und Verkehrsbüro (Bahnhof ) Infoblätter aus. Sprechen Sie Deutsch? Deutsch-Café geplant Wir bieten bereits Möglichkeiten an, gemeinsam Fremdsprachen zu üben. Nun haben sich auch Interessenten gefunden, die gerne Deutsch üben würden, weil Sie eine andere Muttersprache haben. Diesen Kreis möchten wir erweitern und laden alle Interessenten ein, sich für die Vorplanung an uns zu wenden. Vielleicht kennen Sie ja auch jemanden, der ebenfalls Interesse hätte und können auf unsere Aktion hinweisen. Und so funktioniert das Deutsch-Café Deutsch-Cafés gibt es bereits in vielen anderen Kommunen Deutschlands. Hier trefen sich Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, in einer ungezwungenen Runde und üben die deutsche Sprache. Um die Teilnehmer beim Üben zu unterstützen, ist mindestens ein Muttersprachler anwesend. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden: Tel.: 1779, E-Mail: [email protected]. Zum Frühjahrsbeginn haben wir ein neues Projekt gestartet: „Jugendliche helfen in Allensbach“ Die im Herbst durchgeführte Bürgerbefragung unseres Arbeitskreises „Jung und Alt füreinander“ hat gezeigt, dass es in Allensbach erheblichen Bedarf für Hilfsdienste gibt, die junge Allensbacher für hilfesuchende Mitbürger erbringen können. Insgesamt 87 Prozent der Auskunftspersonen gaben an, dass sie im Bedarfsfall „sehr wahrscheinlich“ oder „wahrscheinlich“ Hilfsdienste junger Menschen nutzen wollen. Inzwischen haben sich 8 Allensbacher Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren gemeldet, die bereit sind, für ein kleines Taschengeld - empfohlen werden 4 Euro pro Stunde - gelegentliche Nachbarschaftshilfen zu leisten, wie zum Beispiel Katholische Öffentliche Bücherei St. Nikolaus ren? h O die auf r s a W üche ! Hörb erei h c ü rB Ihre s u a Dienstag 17 -19 Uhr Freitag 16 -18 Uhr Lesen - Spielen - Leute treffen Freitag, den 27. März 2015 Seite 12 UMWELT-INFO Schrottsammlung in Allensbach, Hegne und Kaltbrunn am 18. April 2015 Am Samstag, den 18. April, werden im Kernort Allensbach und den Ortsteilen Hegne und Kaltbrunn der Fanfarenzug Allensbach, die Feuerwehrabteilung Hegne und die Feuerwehrabteilung Kaltbrunn wieder eine Altmetallsammlung durchführen. Im Kernort wird der Fanfarenzug das Altmetall einsammeln. Zur Abholung schwerer Gegenstände melden Sie diese bitte bei Herrn Thomas Engelmann (Tel. 2045) oder Herrn Rochus Schulter (Tel. 4846) an. Im Ortsteil Hegne ist die Feuerwehrabteilung Hegne unterwegs. Wegen der Bereitstellung schwerer Gegenstände können Sie sich an Herrn Frank Koch (Tel. 3919) wenden. Im Ortsteil Kaltbrunn sammelt die Feuerwehrabteilung Kaltbrunn den Schrott ein. Wenden Sie sich wegen der Abholung schwerer Gegenstände bitte an Herrn Siegfried Erne (Tel. 6789). Legen Sie das Sammelgut nach Möglichkeit erst am Abfuhrtag bis 8:00 Uhr zur Abholung bereit. NICHT zur Sammlung gehören Radiatoren und Boiler. Fahrräder werden nur mitgenommen, wenn zuvor alle Nichtmetall-Teile, wie z.B. Sattel, Luftpumpe oder Reifen entfernt worden sind. In Langenrain/Freudental erfolgt die Sammlung zu einem anderen Termin. Hierauf wird noch gesondert hingewiesen. Anmerkung: Falls Sie sich über Ostern die Zeit nehmen, und Keller oder Dachboden entrümpeln, um eventuell möglichen Sperrmüll für die anstehende Abfuhr am 6. Mai zusammenzu- tragen, denken Sie bitte daran, dass Altmetallgegenstände nicht zur Sperrmüllabfuhr gehören. Nutzen Sie deswegen die Möglichkeit der hier angebotenen Entsorgung. Beispiele sind Wäscheständer, Teewagen (ohne Glasod. Steinplatte), Christbaumständer oder Sonnenschirme (nur Metallgestänge, ohne Bezug). Am 28. März 2015 Fahrradflohmarkt auf dem Recyclinghof von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr KIRCHLICHE NACHRICHTEN KATH. PFARRGEMEINDEN ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF Freitag, 27. März 11.00 Uhr Gottesdienst des Kinderhauses St. Nikolaus in St. Nikolaus, Allensbach 17.00 Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus, Allensbach Samstag, 28. März 10.00 Uhr Ministrantenprobe in St. Nikolaus, Allensbach 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus, KNFürstenberg Sonntag, 29. März – Palmsonntag - Feier des Einzugs Christi in Jerusalem - Kollekte für das Heilige Land 9.30 Uhr Eucharistiefeier mit Palmprozession in St. Josef, Langenrain Der Gottesdienst beginnt im Schlossgarten mit der Segnung der Palmen, dann Prozession in die Kirche Heilige Messe für: Josef Kenzler und Ehefrau Luise, verstorbene Stifter 11.00 Uhr Eucharistiefeier gestaltet als Familiengottesdienst mit Palmweihe in St. Nikolaus, Allensbach Der Gottesdienst beginnt auf dem Rathausplatz mit der Segnung der Palmen, dann Prozession in die Kirche. Im Gedenken an: Hubert Maier, Familien Schmid und Dellemann, Claudia Renner, Dora Gnirs Jahrtag für: Anna Rinkenburger 11.00 Uhr Familiengottesdienst in St. Martin, KN-Wollmatingen Dienstag, 31. März 6.00 Uhr Ökumenische Frühschicht in der österlichen Bußzeit im Pfarrheim St. Nikolaus, Allensbach Anschließend gemeinsames Frühstück. Mittwoch, 01. April 18.30 Uhr Ökumenische Abendandacht in den Kliniken Schmieder, M018 Gründonnerstag, 02. April - Messe vom letzten Abendmahl 11.00 Uhr Ministrantenprobe in St. Nikolaus, Allensbach 20.00 Uhr Feierliche Eucharistie vom letzten Abendmahl mit Fußwaschung in St. Nikolaus, Allensbach, anschließend Wachen mit Jesus. Unser Taizé – Projektchor wird den Gottesdienst musikalisch mitgestalten. 20.00 Uhr Messe vom letzten Abendmahl in St. Martin, KN-Wollmatingen Karfreitag, 03. April – Die Feier vom Leiden und Sterben Christi 10.30 Uhr Wortgottesfeier für Kinder im Pfarrheim St. Nikolaus (Raum Franziskus), Allensbach 15.00 Uhr Liturgie vom Leiden und Sterben Jesu Christi, mitgestaltet von einer Schola, in St. Nikolaus, Allensbach 19.00 Uhr Trauermette in St. Martin, KNWollmatingen Karsamstag, 04. April – Tag der Grabesruhe des Herrn 8.30 Uhr Laudes in St. Nikolaus, Allensbach 11.00 Uhr Ministrantenprobe in St. Nikolaus, Allensbach 20.30 Uhr Feier der Heiligen Osternacht mit Taufe von Luis und Hannah Beneke und Jana Zettler in St. Nikolaus, Allensbach Wir beginnen den Gottesdienst am Osterfeuer vor der Kirche. Kerzen für die Feier werden in der Kirche angeboten. Nach dem Gottesdienst sind alle herzlich ins Pfarrheim zu einem Glas „Osterwein“ eingeladen. 20.00 Uhr Feier der Heiligen Osternacht in St. Martin, KN-Wollmatingen Ostern – Hochfest der Auferstehung des Herrn Ostersonntag, 05. April 9.30 Uhr Festliche Eucharistie in St. Josef, Langenrain 11.00 Uhr Festliche Eucharistie in St. Nikolaus, Allensbach Der Nikolaudate-Chor singt dieMissa brevis Sancti Joannis de Deo in B-Dur von Joseph Haydn Im Gedenken an: Johann und Karoline Megele, Horst Tonn und Angehörige, Lena und Erwin Miller Jahrtag für: Sophie Glatthaar 11.00 Uhr Festliche Eucharistie in St. Gallus, KN-Fürstenberg 12.15 Uhr Taufe von Melina Putzi und Jara Dietrich in St. Nikolaus, Allensbach Ministrantenplan für Allensbach Samstag, 28.03. 10.00 Uhr PROBE ALLE Sonntag, 29.03. 11.00 Uhr Palmsonntag Einteilung in der Probe Donnerstag, 02. April 11.00 Uhr PROBE ALLE Donnerstag, 02. April 20.00 Uhr Gründonnerstag - Einteilung in der Probe Freitag, 03. April 15.00 Uhr Karfreitag - Einteilung in der Probe Samstag, 04. April 11.00 Uhr PROBE ALLE Samstag, 04. April 20.30 Uhr Osternacht – Einteilung in der Probe Sonntag, 05. April 11.00 Uhr Ostersonntag – Einteilung in der Probe Freitag, den 27. März 2015 KLOSTERKIRCHE ST. KONRAD HEGNE Samstag, 28. März 8.00 Uhr Eucharistiefeier mit Impulsen zu unserem Fastenweg „Unterwegs auf den Straßen dieser Welt unterwegs auf den Straßen nach Golgota“ 17.30 Uhr Vesper 18.30 Uhr Eucharistiefeier in der Krypta Sonntag, 29. März - Palmsonntag - Feier des Einzugs Jesu Christi in Jerusalem 7.30 Uhr Laudes 9.30 Uhr Segnung der Palmzweige im Klosterhof, anschließend Prozession zur Kirche und Eucharistiefeier mit Klosterchor -Kollekte für das Heilige Land17.00 Uhr Vesper 18.45 Uhr Stunde der Passion - im Klostersaal Film von Menschen und Göttern Montag, 30. März 7.00 Uhr Laudes keine Eucharistiefeier in der Krypta 17.00 – 17.45 Uhr Stilles Verweilen 17.45 Uhr Vesper Dienstag, 31. März 7.00 Uhr Laudes 17.45 Uhr Stunde der Passion Mittwoch, 1. April 7.00 UhrLaudes keine Pilgermesse in der Krypta 17.45 Uhr Vesper 19.30 Uhr Trauermette Gründonnerstag, 2. April - Messe vom Letzten Abendmahl 7.00 Uhr Laudes 20.00 Uhr Abendmahlfeier mit Klosterchor Segnung von Brot + Wein für die anschl. Agape in den Hausgemeinsch. Wachet und betet bis 24.00 Uhr Karfreitag, 3. April - Die Feier vom Leiden und Sterben Christi 7.30 Uhr Laudes 10.00 Uhr Kinderkreuzweg 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie mit Klosterchor – anschl. stilles Gebet vor d. Kreuz 19.00 Uhr Schweigen vor dem Kreuz Karsamstag, 4. April - Tag der Grabesruhe des Herrn 7.00 Uhr „Ausharren am Grab“ 17.30 Uhr Vesper Ostersonntag, 5. April - Hochfest der Auferstehung des Herrn Ostermorgen: 6.00 Uhr – Feier der Auferstehung des Herrn Beginn: Parkplatz Maria Hilf, Segnung des Feuers und der Osterkerze, Prozession zur Kirche Wasserweihe und festlicher Ostergottesdienst mit Klosterchor – Segnung der Osterspeisen 17.45 Uhr Ostervesper mit sakramentalem Segen Seite 13 Ostermontag, 6. April 7.30 Uhr Laudes 9.30 Uhr Eucharistiefeier 16.45 – 17.45 Uhr Eucharistische Anbetung 17.45 Uhr Vesper GEMEINSAME MITTEILUNGEN DER SEELSORGEEINHEIT ALLENSBACH Öffnungszeiten im Pfarrbüro Montag Dienstag 9.00 bis 11.00 Uhr 9.00 bis 11.00 Uhr, 16.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen Telefon: 9312-0 Fax: 9312-20 E-Mail: [email protected] Internet: www.kath-allensbach.de Pfarrer Wolfgang Gaßmann Telefon: 07531-92480 E-Mail: [email protected] Diakon Martin Beck Sprechzeiten: nach Vereinbarung Telefon: 9312-12 E-Mail: [email protected] Pfarrgemeinderatswahl in der SE Wollmatingen-Allensbach am 14./15.03.2015 Wahlmodus: echte Teilortswahl Wahlhandlung: Es waren 21 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen. Es standen 28 Kandidaten/innen zur Wahl. Die Wahl wurde gemäß der Wahlordnung für die Pfarrgemeinden im Erzbistum Freiburg (WOPGRS) durchgeführt. Wahlberechtigte in der SE: Abgegebene Stimmzettel: Gültige Stimmzettel: Ungültige Stimmzettel: Wahlbeteiligung in %: in der neuen SE : Allensbach Langenrain 8523 1161 1153 8 13,62 21,91 26,64 Stimmbezirk Konstanz St. Martin und St. Gallus Die Stimmen verteilen sich in folgender Reihenfolge: 1 Kreiter, Dieter 558 2 Bächle, Willi 551 3 Schmid, Franziska 466 4 Streibert, Felix 459 5 Rauch, Gerhard 412 6 Fuhrmann, Ingo 409 7 Bumler, Petra 393 8 Leute, Peter 318 9 Bensberg, Daniel 315 10 Tschinkel, Susanne 306 11 Hess, Andreas 297 12 Schweikhart, Adelheid 227 13 Graumann, Christine 192 14 Assfahl, Johannes 174 15 Linz, Angelika 173 In den Pfarrgemeinderat wurden die Kandidaten 1-11 gewählt. Stimmbezirk St. Nikolaus, Allensbach, Hegne, Kaltbrunn Die Stimmen verteilen sich in folgender Reihenfolge: 1 Hausler, Elisabeth 613 2 Störkle, Georg 612 3 Egenhofer, Bernhard 591 4 Sr. Thomas Morus 548 5 Trenkle, Beatrice 500 6 Zwick, Sylvia 419 7 Oberle, Angela 378 8 Nagel, Harmut 359 9 Kennedy, Kerstin 268 0 Tiefenthaler, Konrad 252 11 Dr. Gaßner, Wiltrud 167 In den Pfarrgemeinderat wurden die Kandidaten1-8 gewählt. Im Wahlbezirk Langenrain, St. Josef, Langenrain-Freudental 1 Graf von Oppersdorf, Maximilian 104 Stimmen 2 Goßner, Axel 57 Stimmen In den Pfarrgemeinderat wurden die Kandidaten 1und 2 gewählt. Palmenbinden für Palmsonntag in Allensbach Um eine schöne Tradition zu erhalten, sind Kinder jeden Alters (bitte in Begleitung) eingeladen, mit uns Palmen zu binden. Wir treffen uns am Samstag, den 28. März, um 14.30 Uhr im UG des Pfarrheims St. Nikolaus. Bitte bringt folgende Materialien mit: Stock (v. Holunder- oder Haselbüschen, oder Rundholz), Rebschere, Stofschere, Drahtzange und Wickeldraht Falls vorhanden: Bindegrün (z.B. Buchs, Kirschlorbeer, Mahonie, Koniferen, Ilea, Efeu, usw.), sonstiges Material (z.B. kleinere Äpfel, bunte Bänder, bunt bemalte und ausgeblasene Eier) Wir bitten die Gemeindemitglieder, die ihre Hecken schneiden, geeignetes Grün nicht als Abfall zu entsorgen, sondern es uns am Donnerstag oder Freitag vor das Pfarrheim zu stellen. Auf Wunsch holen wir das Grün auch direkt bei Ihnen ab, bitte melden Sie sich im Pfarrbüro Tel. 9312-0 oder bei Frau Häusle, Tel. 9498988. Nikolaudate Chor Die Generalprobe für Ostersonntag beginnt am Donnerstag, 26.03 bereits um 19 Uhr im Pfarrheim. Am Montag, 30.03. indet um 20 Uhr nach der Taize Probe eine zusätzliche Probe in der Kirche statt. Kloster Hegne - Veranstaltungshinweis Geordnet in geheimnisvoller Ordnung, Vorweggenommen in ein Haus aus Licht. Meditative Tänze, Ritual und Körperar- Freitag, den 27. März 2015 Seite 14 beit Mit Waltraud Reichle, Klinikseelsorgerin, Tanzleiterin Samstag, 04. April 2015 von 14.30 – 18.00 Uhr Eintauchen in das Geheimnis der Kar- und Ostertage – in das Geheimnis von Werden, Sterben und Auferstehen ... mit unserer atmenden Haut, in der Bewegung, im Tanz. Bitte bis 31. März 2015 im Referat Bildung anmelden! Tel. 807-260 oder www.klosterhegne.de Fahrt zur Chrisammesse nach Freiburg Am Montag, den 30. März 2015 indet in Freiburg die Chrisammesse statt. Das neue Chrisam, das in unseren Gemeinden bei Taufe und Firmung benutzt wird, wird in dieser Messe im Freiburger Münster gesegnet. Viele Menschen besuchen gerne diesen besonderen Gottesdienst und so möchten auch wir in diesem Jahr eine gemeinsame Fahrt nach Freiburg zur Chrisammesse anbieten. Wir fahren gemeinsam mit dem Zug nach Freiburg und besuchen miteinander die Messe, die um 15 Uhr beginnt. Nach der Messe haben wir noch etwas Zeit, bevor wir dann mit dem Zug wieder gemeinsam zurück fahren. Daten für die Fahrt (wir trefen uns am Bahnhof am Gleis) Zug ab Konstanz: 10.38 Uhr, Gleis 3a / Zug ab Allensbach: 10.47 Uhr, Gleis 1 Ankunft in Freiburg: 13.18 Uhr Beginn der Messe in Freiburg: 15 Uhr Zug ab Freiburg: 17.40 Uhr, Gleis 7 Ankunft in Allensbach: 20.06 Uhr / Ankunft in Konstanz: 20.16 Uhr Kosten: Die Kosten für die Zugfahrt betragen 7 € pro Person. Bitte am Tag der Fahrt mitbringen oder zur Anmeldung gleich dazulegen. Anmeldeformulare sind im Schriftenstand und in den Pfarrbüros erhältlich. Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren! Mirjam Walter, Gemeindereferentin, [email protected], Tel. 07531 92 48 12 ÖKUMENISCHE NACHRICHTEN Frühschichten in der österlichen Bußzeit Die Frühschicht indet nochmals am 31. März um 6.00 Uhr im Kath. Pfarrheim, Raum Franziskus statt. Anschließend gemeinsames Frühstück. Ökumenischer Bibelkreis Mittwoch 1.April 2015 um 10Uhr im evangelischen Gemeindesaal, Höhrenbergstrasse. Sie werden freundlichst erwartet. Wir singen, lesen in der BibelunddiskutierendasGelesene. Es gibt bei uns auch mal Klatsch und Tratsch, jedoch nicht auf Kosten Anderer. Jeder darf seine Erfahrungen und Eindrücke mitbringen, alles im Rahmen des Glaubens und der Bibel. Sie werden sagen: „Hätte ich das früher gewußt“. Zuletzt beten wir noch zum Zweck aktueller Ereignisse. Ach so, wir gehen zum Lachen nicht in den Keller. Werdet nicht wie Ross und Maultier; die ohne Verstand sind. Psalm32,9 EVANG. KIRCHENGEMEINDE ALLENSBACH Am Wochenende Freitag 27. März 2015 15.00 Uhr Jungschar 16.45 Uhr Teeniekreis Sonntag 29. März 2015 10.00 Uhr Gottesdienst Pfarrer Hans-Georg Müller Vorschau Mittwoch 01. April 2015 10.00 Uhr Ökumenischer Bibelkreis in der Gnadenkirche Freitag 02. April 2015 – Karfreitag 10.00 Uhr Gottesdienst SCHULEN & KINDERGÄRTEN Spielgruppe Allensbach Druckverband und Co In der letzten Woche konnten sich unsere Eltern und Kinder vom Kinderhaus Flohzirkus, im Anlegen von Druckverbänden, stabiler Seitenlage und Wiederbelebungsmaßnahmen üben. Durch die Unterstützung von Frau Glatt vom DRK aus Radolfzell war der Kurs für alle Beteiligten sehr informativ. Die übermittelten Kenntnisse in der Theorie wurden durch praktische Übungen vertieft. Wir sagen:“ Danke für die 1.Hilfe am Kind!“ Pfarrer Stephan Ramsauer Sonntag 05. April 2015 – Ostersonntag – 8.00 Uhr Auferstehungsfeier auf dem Friedhof 10.00 Uhr Gottesdienst für Große und Kleine Pfarrer Klaus Reiser Montag 06. April 2015 – Ostermontag 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Dekan i. R. Klaus Homann Kliniken Schmieder Mittwoch 01. April 2015 18.30 Uhr Ökumenische Abendandacht, Raum M 018 Pfarramt Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von 15.00 – 17.00 Uhr und am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr – 11.00 Uhr geöfnet. Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der Tel.-Nr. 6310 erreichen. Da Pfarrer Beile im Kontaktstudium ist, wenden Sie sich bitte bei darüber hinausgehenden Anfragen oder Anliegen bis zum 29. 03. an Pfarrer Joachim Schulz (Tel. 935349) und ab dem 30.03. an Pfarrer Hans-Georg Müller (Tel. 933392). Die Vertretung für Beerdigungen vom 29.03. – 11.04. übernimmt Pfarrer Stephan Ramsauer (Tel. 07738/2030155). Diakonie Information – Beratung – Hilfe Die Vorsitzende des Diakonie-Fonds, Frau Ruth Weber, steht für Information und Beratung oder praktische Hilfen bereit und ist telefonisch unter der Nr. 9361234 oder über das Pfarramt zu erreichen. Frau Weber vermittelt gern Kontakte zu Fachberatungsstellen der Evangelischen EMail: [email protected] Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de Impuls für die kommende Woche Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. (Joh. 3,14.15) Freitag, den 27. März 2015 Seite 15 DAS KULTUR - UND VERKEHRSBÜRO INFORMIERT Allensbach Hat’s Freitag, 27. März DIE MOBILÉS »moving shadows« Sie waren vor einem Jahr das “Supertalent” in Frankreich, jetzt kommen die acht virtuosen Bewegungskünstler mit ihrer spektakulären Schattenshow nach Allensbach. Gründonnerstag, 2. April Führung »Vom Drogisten zum Mongolei-Reisenden« mit Monika Leister MA ausverkauft 20 Uhr | Bodanrückhalle Vorschau: 17. JAZZ am SEE Donnerstag, 16. April Adam Baldych & Yaron Herman »The New Tradition« SEEGANG PREMIUMWANDERWEG 11 Uhr | Bahnhof Allensbach Mit Gästekarte ermäßigt Anmeldung erwünscht Tipps für die Ostertage für Gäste und Daheimgebliebene erhalten Sie im Kultur- und Verkehrsbüro. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest. Der erste Premium-Streckenwanderweg am Bodensee wurde im November 2014 vom Deutschen Wanderinstitut zertifiziert und eröffnet. Er führt seenah und mit schönsten Aussichten von Überlingen über Langenrain nach Konstanz um den Überlinger See. Nach Punktzahl ist es der attraktivste PremiumStreckenwanderweg in BadenWürttemberg, im deutschlandweiten Vergleich steht er an dritter Stelle. Mystische Orte wie die Marienschlucht und Berühmtheiten wie die Blumeninsel Mainau säumen die Strecke. Herrliche Holzliegen und gemütliche Schaukeln laden beim Rasten zu ganz entspanntem Landschaftsgenuss. Die Broschüre „Premiumwanderweg SEEGANG“ ist im Kultur- und Verkehrsbüro erhältlich. Musikalische Dialoge zweier junger Ausnahmemusiker. Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach MÜHLENWEGMUSEUM Allensbach Karten: € 22,- / € 20,- (erm.) 20 Uhr | ev. Gnadenkirche Konstanzer Str. 12 | im Bahnhof 07533 801 35 | [email protected] www.allensbach.de Freitag, den 27. März 2015 Seite 16 TERMINE & MITTEILUNGEN DER VEREINE Veranstaltungskalender April 2015 Datum ganzjährig Art der Veranstaltung QIGONG für Frühaufsteher Veranstalter Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach ab 29.03. bis 08.04.2015 30. Ausstellung der Allensbacher Kunstschaffenden Allensbacher Kunstschaffende 02.04.2015 Messe vom letzten Abendmahl mit Taizé-Gesängen MÜHLENWEGMUSEUM Führung mit Monika Leister MA "Vom Drogisten zum MongoleiReisenden" Karfreitag: Gottesdienst mit Abendmahl Auferstehungsfeier Familiengottesdienst Feier der Heiligen Osternacht Kath. Seelsorgeeinheit WollmatingenAllensbach, Allensbach Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach 20:00 Kirche St. Nikolaus 11:00 MÜHLENWEGMUSEUM im Bahnhof ev. Kirche 10.00 Gnadenkirche ev. Kirche ev. Kirche Kath. Seelsorgeeinheit WollmatingenAllensbach, Allensbach ev. Kirche Kloster Hegne 8.00 10.00 Friedhof Gnadenkirche 20:30 St. Nikolaus, anschl. Osterwein im kath. Pfarrheim 10.00 11.45 - 12.15 TC Allensbach Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach 11.00 20:00 TCA Anlage im Sportzentrum ev. Gnadenkirche Kath. Seelsorgeeinheit WollmatingenAllensbach, Allensbach Kath. SE Wollmatingen-Allensbach, Langenrain Kultur- und Verkehrsbüro Allensbach 14.00 Kirche St. Nikolaus, Allensbach 02.04.2015 03.04.2015 05.04.2015 05.04.2015 05.04.2015 06.04.2015 11.04.2015 12.04.2015 16.04.2015 Ostergottesdienst mit Abendmahl Orgel PLUS Österliche Klänge, Orgel: Angelika Kügele Eröffnung der Saison 2015 17. JAZZ am SEE ADAM BALDYCH & YARON HERMAN "The New Tradition" 18.04.2015 Erstkommunion 19.04.2015 Erstkommunion 23.04.2015 MÜHLENWEGMUSEUM Führung mit Dr. Heiligmann "Einmal durch die Wüste Gobi" Blumenpracht und Kräuterwissen! Aktion im Hofladen der Gärtnerei Hausler und Kräuterwanderung. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Tourismus Untersee Netzwerkes "Eine Handvoll Untersee" statt 25.04.2015 Hofladen der Gärtnerei Hausler Uhrzeit Veranstaltungsort jeden Mo + Fr Seegarten Allensbach 6:30 - 7:00 Werktage 14-18:00 Grund- und Hauptschule Allensbach Feiertage 10-18:00 Gnadenkirche Klosterkirche Hegne 0:00 Kirche St. Josef, Langenrain 18:00 MÜHLENWEGMUSEUM im Bahnhof 10.00 - 13.00 Gärtnerei Hausler, Nägelriedstr. 5 26.04.2015 Klaviertrio in der Gnadenkirche Kunst und Kultur der Gnadenkirche 20:00 ev. Gnadenkirche 27.04.2015 Jahreshauptversammlung Freie Wähler Allensbach 19.30 Vereinsheim CDU ORTSVERBAND ALLENSBACH Dämmerschoppen mit den Bürgermeisterkandidatinnen und Kandidaten Sonntag, 29.03.2015, 17.00 Uhr, SVGA Clubheim Allensbach, Brunnengasse 4 Nachdem die Bewerberfrist zu Ende ist, lädt die CDU alle Bürgermeisterkandidatinnen und Kandidaten zu einem Dämmerschoppen ein. Wir möchten gemeinsam mit allen anwesenden Kandidatinnen und Kandidaten ins Gespräch kommen und sie, ihre Motivation und ihre Ziele kennenlernen. Für Bewirtung ist gesorgt. Eingeladen sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. DLRG ORTSGRUPPE ALLENSBACH Abschluss des DLRG-Wintertrainings Die Kinder und Jugendlichen aus den Trainingsgruppen vom Seepferdchen bis zum Jugendschwimmer Silber haben nun das Wintertraining 2014/2015 abgeschlossen. Zum Seepferdchen-Fest im Schmiederbad kamen in den drei Trainingsgruppen insgesamt fast 50 Kinder zu einem fröhli- chen Abschluss zusammen und tobten noch einmal mit den ehrenamtlichen Trainern durch die Halle. Man feierte den Ausklang dieses speziellen Wintertrainings, das auch noch das eine oder andere ‚Seepferdchen‘Abzeichen ermöglichte, gewohnt lebhaft und zum guten Schluss ging keines der Kinder ohne eine kleine Aufmerksamkeit nach Hause. Die Trainer aus dieser Gruppe werden nach insgesamt rund 150 Ausbildungsstunden nun eine kleine Verschnaufpause einlegen, bis Anfang Mai wieder der Ruf zum diesjährigen Schwimmkurs erschallen wird! Und es sei nochmals darauf hingewiesen: die Ausschreibung und Anmeldung für die Kurse beginnt im Hinblick auf die Osterferien ab dem 20.April 2015! Die AnmeldungsListen werden am 29.04.15 geschlossen und dann ausgewertet. Hinweise werden rechtzeitig an dieser Stelle erfolgen. Bitte nicht vorher anrufen oder Mails senden! Auch das Jugendtraining im Reichenauer Bad Königsegg fand nach der erfolgreichen Silber-Prüfung in der letzten Woche für insgesamt 18 glückliche Kinder nunmehr seinen Abschluss mit der Ausgabe der aktualisierten Schwimmpässe. Hier wurden noch einmal rund 80 Ausbildungsstunden von den Trainern geleistet. Den kleineren und größeren Schützlingen wünscht die Trainerschar jedenfalls erst einmal alles Gute, viel Spaß beim Schwimmen mit Mama & Papa - und auf ein gesundes Wiedersehen im Sommer bzw. zum Herbsttraining! Für die Jugendschwimmer Gold, Juniorretter und die Rettungsschwimmer wird das Training im Konstanzer Hallenbad bzw. im Bad Königsegg (Reichenau) nach den Osterferien noch weiter bis Ende April angeboten – bitte auf die Hinweise der Trainingsleitung achten!Die DLRG wünscht allen schöne Feiertage! EISENBAHN-FREUNDE ALLENSBACH Tagesausflug nach Hausach Die EFA bietet ihren Mitgliedern zum Frühlingsbeginn eine Tagesauslugsfahrt in den Schwarzwald an. Diese Fahrt indet am Samstag, den 18. April 2015 statt. Mit der Schwarzwaldbahn geht es von Allensbach direkt nach Hausach. Gegenüber dem dortigen Bahnhof beindet sich eine sehr schön gestaltete Modellbahnanlage mit dem Hauptthema „Schwarzwaldbahn“. Bereits 2004 waren Eisenbahnfans von Allensbach schon einmal dort. Damals sozusagen als Interessensgemeinschaft, denn die EFA Freitag, den 27. März 2015 wurden erst 2005 gegründet. Die Ausstellungshalle iel in der Zwischenzeit teilweise einem Brand zum Opfer, wurde aber wieder aufgebaut. Anschließend indet ein gemeinsames Mittagessen in einer Gaststätte statt, bevor es dann entweder zu den Vogtsbauernhöfen oder der Sommerrodelbahn geht. Für die Fahrt, Eintritte u.ä. sind Kosten von max. 25€ veranschlagt (Restgeld gibt’s zurück), die bei der Anmeldung beglichen werden müssen. Bitte melden bei M. Motz, Telefon 1524 oder [email protected] Modellbau-Anfrage an alle Unter der Leitung vom aktiven Mitglied Johannes Mäding wird derzeit ein EFA-Workshop mit „BST-Modellbau“ vorbereitet. Ein erstes Kennenlernen ist am Freitag, den 10. April 2015 im BW vorgesehen. Vorher kann unter der Homepage www.BST-Modellbau. eu/workshops/ Einsicht genommen werden.In Aussicht gestellt wird ein Modell des Ensembles „Allensbacher Bahnhof mit Vorplatz, Stele und WC-Häuschen“ zu bauen. Die Kosten dürften sich bei etwa 50€ einspielen. Zur Alternative stünde das Modell der „St. Nikolauskirche Allensbach“ alles im Maßstab HO. Diese Vorhaben gelingen aber nur, wenn genügend Interessenten mitmachen. Verwendung inden die Stücke etwa direkt im Modelleisenbahnbau, ein Präsent aus der Heimat, Jubiläumsgeschenk oder als Dekorationen in Schaufenster oder Hobbyraum. Wer also daran Interesse hätte, möge sich bitte bei den Vorstandsmitgliedern bis 06. April 2015 melden. Nächster EFA-Hock indet am Donnerstag, den 16.April 2015 im Vereinsheim, Radolfzeller Straße 25 statt. Beginn 19:00 Uhr. EFA-Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung der Eisenbahn-Freunde Allensbach e.V. laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Bitte den Termin Samstag, den 09. Mai 2015, um 14:00 Uhr, Wild-und Freizeitpark Allensbach vormerken. Schriftliche Einladungen und zukünftige EFA-Ordnungen ergehen dieser Tage. ALLENSBACHER KUNSTSCHAFFENDE Ab Palmsonntag, den 29. März, ist es wieder soweit: 32 Allensbacherinnen und Allensbacher freuen sich, ihre Kunstwerke unterschiedlichster Form und Machart im Erdgeschoss der Schule Allensbach einem breiten Publikum zu zeigen und zum Verkauf anzubieten. Besucher inden Bilder, die in Seite 17 ganz verschiedenen Techniken hergestellt wurden. Gefertigt wurden sie in Aquarell, Öl, Acryl, Filzer, Pastell- oder Ölkreiden. Fotograien, Drucke und Skulpturen aus Holz, Metall und Keramik ergänzen das Spektrum. Auch das Kunsthandwerk ist mit Schmuck, Porzellan- und Seidenmalerei und - passend zu Ostern – mit bemalten Eiern vertreten. An der Jubiläumsausstellung stellen aus: Eckhard Besuden, Uta Braun, Uwe Brei (neu), Inga Franzen, Jürgen Gans-Thomsen, Ines Georg, Wolf-Dieter Görcke, Karin Heiligmann, Jaro Heim, Ulli Heinhold, Erich Hellmuth, Renate Hesse, Walter Kaiser, Walter Karrer, Bianca Karrer, Thomas Locher, Erich Löger, Erich Mayer, Ivanka Neef, Wolfgang Neumeister, Brigitte Reidl (neu), Dagmar Schaudt, Ursula Schaupp, Marcel Schott, Annely Schrof, Noemi Sieg, Sascha Smirnof, Heribert Trott, Andrea Welti, Christiane Werner, Walli Wojtek und Hans Zwinkmann. Die Ausstellung wird dieses Jahr zum 30. Mal durchgeführt. Zu diesem besonderen Anlass wird Bürgermeister Helmut Kennerknecht die Laudatio halten. Uli Fricker (Klavier) und Dr. Christoph Foerster (Altsaxophon) werden am Sonntag um 14.00 Uhr die Eröfnungsfeier musikalisch mitgestalten und das Publikum unterhalten. Die Ausstellung ist von Sonntag, den 29. März bis Mittwoch, den 8. April 2015 geöfnet. Werktags können Sie die Kunstausstellung von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an den Feiertagen von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr besuchen. Die Allensbacher Kunstschafenden freuen sich auf Ihren Besuch. MÄNNERCHOR ALLENSBACH 1861 E.V. Chorprobe Donnerstag, 02. April 2015, 19.30 Uhr in der Schule! (Gründonnerstag – Pfarrheim belegt) „Lieder und Musik sind die einzige Sprache der Welt, die alle verstehen“. Weitere Einzelheiten auch im Internet/ Homepage www.männerchorallensbach.de MEIN PLATZ IM ALTER FÖRDERVEREIN Jeden Mittwoch 14.00 Uhr Skatfreunde 14.30 Uhr Geselliger Spielenachmittag im Vereinsheim Radolfzeller Straße 25 - NACHBARSCHAFTSHILFE - BETREUUNGSGRUPPEN Veranstaltungen im April 2015 Wenn nichts anderes angegeben ist, inden die Veranstaltungen im Vereinsheim, Radolfzeller Str. 25 statt. Info: Frau Müllauer, Tel. 5977 Internetadresse: www.mein-platz-im-alter.com Besuchsdienste Zu Hause, im Heim, im Krankenhaus Frau Lingnau, Tel. 07531/78028 Beratung in der Seniorenwohnanlage für jedermann, Rathausplatz 10 Am Dienstag, 7.4. von 10 - 11 Uhr mit Frau Schmid-Koopmann, Tel. 2780 (Fragen zur Plege) oder Mobil 0173 3120998 und am Montag, 13.4. von 10 - 11 Uhr mit Frau Lingnau, Tel. 07531/78028 (Verfügungen, Anträge, Vorsorgevollmacht, Hilfe bei Behörden) Um Terminabsprache wird gebeten. Vermittlung von Alltagsbegleitung und Hauswirtschaftshilfe Frau Wilms Tel. 949349, Mobil 01726376390 Muskel-und Balancetraining mit Frau Burger, Trainerin Montag, 13., 20. und 27.4. von 9 - 10 Uhr Tanz mit Frau Reiner Dienstag, 21.4. von 9:30 - 11 Uhr. Infos: Frau Kühne, Tel. 5981 „Vergesslich, vereinsamt, verwirrt“ Betreuungsgruppe mit DRK Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr mit Fahrdienst Skatfreunde spielen im Vereinsheim Jeden Mittwoch von 14-17 Uhr mit Fahrdienst Geselliger Spielenachmittag im Vereinsheim Jeden Mittwoch von 14:30 -16:30 Uhr, mit Fahrdienst DRK-Sitzgymnastik mit Rosi Kleiser, Tel. 2482 Mittwoch, 15., 22. und 29.4. um 10 Uhr in der Seniorenwohnanlage, 3. OG Atem und Bewegung mit Frau Weinert, Atempädagogin Jeden Donnerstag um 9:30 Uhr Infos: Frau Beck, Tel. 2565 Singkreis mit Herrn Hermann, Gitarrenlehrer Donnerstag, 16.und 30.4. von 10:45-12 Uhr Infos: Herr Greis, Tel. 934297 Wir suchen dringend neue Teilnehmer! HINWEIS! Der Singkreis trifft sich ab 16. April in der Seniorenwohnanlage am Rathausplatz. Spaziergänge mit Frau Kühne, Tel. 5981 Vereinbarungen telefonisch oder im Seniorentref NEU! COMPUTERIA für PC, Notebooks und Tablet-Computer Öfnungszeiten: Jeden Montag 15 bis 17 Uhr Bitte anmelden bei Lothar Rauchfuss, Tel. 940 524 Freitag, den 27. März 2015 Seite 18 Anmelden können sich auch Nichtmitglieder in jedem Alter. NEU! QI GONG im Sitzen und Stehen 10 Kurstage, jeweils Donnerstag, ab 2. April, 15:30- 16:30 Bitte anmelden bei Jürgen Saegert, Tel. 9975415 QI GONG ist eine jahrtausendealte Atemgymnastik aus China, die sowohl Bewegungen in der Stille, als auch in der Bewegung kennt. Der Kurs ist für Fußgänger, aber auch für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte geeignet. Er wird durchgeführt von Martin Prüm, ausgebildeter Qi Gong- Kursleiter und selbst Rollstuhlfahrer. Fahrdienst: DRK-Zentrale: Tel. 07732-94600 und Frau Romanowski: Tel. 07732-9460178 NARRENZUNFT “DUCHERLE” KALTBRUNN Nicht vergessen! Jahreshauptversammlung 2015 am Freitag, den 27. März 2015 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Kaltbrunn Über einen zahlreichen Besuch freut sich SOZIALVERBAND VDK ORTSVERBAND ALLENSBACH Bernd Honold, Tel. 6597 Renten- u. Sozialfragen Tel. 07732 92360 Barrierefrei hören und kommunizieren Jeder vierte Arbeitnehmer im Alter 50+ gilt als schwerhörig. Gleichwohl sind in vielen Betrieben die Auswirkungen von Hördeiziten im Berufsleben nicht bekannt. Das Projekt „hörkomm“ will hier Abhilfe schafen. Es hat den Leitfaden „Barrierefrei hören und kommunizieren in der Arbeitswelt“ geschaffen. Darin inden sich Anregungen für eine barrierefreie und hörfreundliche Gestaltung von Arbeitsumgebung. Weitere Informationen inden sich unter www.hoerkomm.de im Internet. Dort kann auch die Langfassung des Leitfadens eingesehen und die Kurzfassung heruntergeladen werden. Jahreshauptversammlungen der Vereine Allensbach FANFARENZUG ALLENSBACH Jahreshauptversammlung - Fanfarenzug Allensbach e.V. Am Freitag, den 27. März 2015 indet um 20:00 Uhr im Gasthaus Ente die Jahreshauptversammlung des Fanfarenzug Allensbach e.V. mit folgender Tagesordnung statt. 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 2. Totengedenken 3. Bericht des Schriftführers 4. 5. 6. 7. 8. 9. Bericht des Kassierers Bericht des Dirigenten Entlastung des Vorstandes Neuwahl der Vorstandschaft und Beisitzer Ehrungen Wünsche und Anträge Der Vorstand lädt alle aktiven und passiven Mitglieder recht herzlich zur Jahreshauptversammlung ein. MEIN PLATZ IM ALTER FÖRDERVEREIN Jeden Mittwoch 14.00 Uhr Skatfreunde 14.30 Uhr Geselliger Spielenachmittag im Vereinsheim Radolfzeller Straße 25 - NACHBARSCHAFTSHILFE - BETREUUNGSGRUPPEN Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 des Vereins Mein Platz im Alter e. V. am 10. April 2015 um 18.30 Uhr im Vereinsheim. Vorschlag des Vorstands zur Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder 3. Beschlussfähigkeit, Verlesung und Abstimmung über die Tagesordnung. 4. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 5. Tätigkeitsberichte - Vorsitzender - Seniorentref - Besuchsdienste - Nachbarschaftshilfe - Schatzmeisterin - Betreuungsgruppe - Prüfbericht Kassenprüfer 6. Diskussion zu den Berichten 7. Entlastung der Schatzmeisterin und der Gesamtvorstandschaft 8. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer - Vorsitzender - 1. Stellvertreterin - 2. Stellvertreterin - Schriftführer - Schatzmeisterin - Beisitzerinnen - Kassenprüfer - Kuratorium 9. Anträge / Wünsche / Verschiedenes Anträge können bis zum 3. April 2015 beim Vorsitzenden Jürgen Saegert, Im Günzinger 11 oder per E-Mail [email protected] eingereicht werden. Wir freuen uns auf regen Besuch. HINWEIS: Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeit Kandidaten zur Bürgermeisterwahl persönlich kennen zu lernen. AUS DEM SPORTLEBEN SPORTVEREIN ALLENSBACH 1907 Handball Spielergebnisse vom vergangenen Wochenende: HSG Konstanz - SV Allensbach EII(w): 4:0 SG Allensbach/Dettingen D(m) JSG Hegau: 34:33 SG Allensbach/Dettingen E(m) HSC Radolfzell I: 0:4 JSG Oberer Linzgau SV Allensbach D(w): 15:24 SV Allensbach EI(w) - SV Eigeltingen: 4:0 SV Allensbach III - SV Eigeltingen I: 23:17 SG Allensbach-Dettingen DJK Singen I: 28:21 SV Allensbach CII(w) - HSC Radolfzell II: 26:11 HSG Hochrhein SG Allensbach/Dettingen C(m): 35:20 SV Allensbach II - BSV Sinzheim: 28:18 JSG Untersee - SG Schramberg: 33:28 Spiele am kommenden Wochenende: Samstag, den 28. März 2015 13:30 JSG Hegau I - SV Allensbach EI(w) 13:45 TSC Blumberg - SV Allensbach D(w) 14:50 JSG Hegau I SG Allensbach/Dettingen E(m) 15:15 HSC Radolfzell II SG Allensbach/Dettingen D(m) 17:30 TSC Blumberg SG Allensbach/Dettingen C(m) 19:30 SG Dornstetten/Alpirsbach SV Allensbach II 19:30SV Allensbach I - TSV TravemündeR Sonntag, den 29. März 2015 14:45 HSG Mimmenhausen/Mühlhofen JSG Untersee Heimspiele: R = Riesenberghalle, Kaltbrunn, D = Mehrzweckhalle, Dettingen II. Bundesliga / Frauen SV Allensbach I – TSV Travemünde Samstag, den 28. März 2015 um 19:30 Uhr Riesenbergsporthalle Allensbach-Kaltbrunn Arbeitssieg gegen Singen SG Allensbach/Dettingen – DJK Singen 28:21 (16:11) Nach dem Gewinn des Meistertitels bereits vier Spieltage vor Schluss galt und gilt es für die Seeadler auch die verbleibenden Partien gegen die vermeintlichen Abstiegskandidaten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Im Hinspiel gegen die DJK Singen gewann die SG deutlich mit 40:18. Am vergangenen Wochenende musste die Mannschaft von Trainer Andy Spiegel auf mehrere Spieler verzichten. Nach einem holprigen Start spielten die Gastgeber souverän auf und gewannen am Ende verdient, vor allem dank einer erneut starken Hintermannschaft gepaart mit dem schnellen Tempospiel. Nun Freitag, den 27. März 2015 haben die Seeadler drei Wochenenden Pause. Weiter geht’s am Sonntag, den 19.04. um 14:30 Uhr, gegen die dritte Garde des TuS Steisslingen. Ungefährdeter Sieg SVA II - BSV Phönix Sinzheim 28:18 (16:8) Wie erwartet traten die Damen des SV Allensbach mit einem um vier Spielerinnen der ersten Mannschaft verstärkten Kader an. Die Gäste aus Sinzheim ließen sich dadurch zu Beginn nicht beirren und Allensbach brauchte etwa zehn Minuten bis zum Spielstand von 6:6, um sich insbesondere in der Abwehr zu formieren. Danach machte sich die individuelle Klasse der Gastgeberinnen bemerkbar und schon zur Halbzeit hatte man sich einen komfortablen acht Tore Vorsprung heraus gearbeitet. So wurden beim Stand von 16:8 die Seiten gewechselt. Auch nach der Pause ließen die Allensbacherinnen nichts mehr anbrennen und vergrößerten den Vorsprung schnell auf zehn Tore. Kompliment an die Gästespielerinnen und eine Handvoll tapfere Fans aus Sinzheim, die sich trotz der schier unlösbaren Aufgabe am Bodensee nie hängen ließen und bis zum Schluss ihr ganzes Können in die Waagschale warfen. Die Tabellensituation bleibt weiter spannend. Allensbach führt durch den Sieg gegen Sinzheim die zweite Tabellenhälfte auf Rang sieben an, in der sich weiterhin fünf Teams mit nur zwei Pluspunkten Diferenz tummeln. Bautze, Singler, Wildoeer (2), Bickel (2) Hartmann (2), Röh (4/3), Wollny (2), Greinert (3), Willauer (4), Leenen, Maier (4), Dzialoszynski (4) Schmid (1), J. Moll - weitere Handball-Informationen und Berichte inden Sie unter: - www.Handball-SVA.de oder - jugend.Handball-SVA.de Seite 19 Donnerstag, 02.04.15 Sportplatz Kaltbrunn 18.30 Uhr SV Allensbach 2 – SC Dettingen/Dingelsdorf 3 Fußball Spielergebnisse SV Allensbach 1 – SC Markdorf 1 0:0 Die Erste hätte Sieg verdient Das Heimspiel der ersten Mannschaft gegen den Tabellendritten musste, aufgrund der Unbespielbarkeit der Plätze auf den Kunstrasen in Wollmatingen/Konstanz verlegt werden. Das Spiel begann zerfahren. Der SV Allensbach verteidigte tief und der SC Markdorf versuchte es mit langen Bällen. Nach der Halbzeitpause kam der SV Allensbach besser ins Spiel und konnte sich einige gute Chancen erspielen, die jedoch nicht zum ersehnten 1:0 führten. Die wenigen Entlastungsangrife des SC Markdorf führten ebenfalls zu nichts. Gegen Ende des Spiels wurde der SV Allensbach immer stärker, konnte jedoch das erlösende Tor nicht erzielen -was der SV Allensbach verdient hätte, denn schlussendlich hatte dieser mehr vom Spiel. Somit endete die Partie 0:0. Am nächsten Wochenende hat die Erste spielfrei. Dafür greift die zweite Mannschaft ins Spielgeschehen ein. Am Samstag, 28.03. um 16.00 Uhr, spielt unsere Zweite beim SV Markelingen im Riedstadion. Wir würden uns freuen, wenn auch bei diesem Spiel möglichst viele Allensbacher Zuschauer beiwohnen könnten. Samstag, 04.04.15 Sportplatz Aach-Linz 16.00 Uhr TSV Aach-Linz – SV Allensbach 1 Tischtennis Die Ergebnisse vom letzten Wochenende: St. Georgen - Damen 0:8 Jungen III - Mühlhofen 8:3 Singen - Jungen I 8:2 Jungen II - Jestetten 4:8 Singen - Herren I 9:2 Herren III - GW Konstanz 9:0 Mimmenhausen - Herren II 8:8 Die Spiele am nächsten Wochenende: Sa 28.03.15 10.00 Uhr Neuhausen -Jungen 1 10.00 Uhr Beuren - Jungen 2 16.00 Uhr Mühlhausen - Herren 1 SEGLERVEREINIGUNG GNADENSEE ALLENSBACH Kommende Spiele Samstag, 28.03.15 Riedstadion Markelingen 16.00 Uhr SV Markelingen 1 – SV Allensbach 2 Einladung zur Jugendversammlung und zum Bastelnachmittag der SVGA-Seglerjugend Am Samstag, den 28. März trefen wir uns wieder um 14.00 Uhr im SVGA-Clubhaus. Nach der oiziellen Jugendversammlung wollen wir gemeinsam unsere Segelboote fertigbauen, zusammen spielen und natürlich auch gemeinsam essen. Wir freuen uns, wenn Ihr wieder dabei seid! Mittwoch, 01.04.15 Sportplatz Kaltbrunn 18.30 Uhr SV Allensbach 1 – Türk. SV Konstanz 1 Bitte gebt kurz Bescheid, ob Ihr kommt: [email protected] LANDWIRTSCHAFT & WISSENSWERTES Der BLHV informiert! Pflanzenschutz-Sachkunde Die alte Planzenschutz-Sachkunde verliert ihre Gültigkeit zum 26.11.2015. Ab diesem Termin müssen sich Verkäufer von Planzenschutzmitteln vom Käufer den neuen Sachkundeausweis zeigen lassen. Wer dann keinen neuen Sachkundeausweis vorlegen kann, muss für den Erwerb von Planzenschutzmitteln erst eine neue Sachkundeprüfung ablegen. Wer vor dem 06.07.2013 seine Sachkunde im Planzenschutz erworben hat oder die Sachkunde durch eine Ausbildung besitzt, kann bis zum 26.05.2015 den neuen Sachkundeausweis im Scheckkartenformat beantragen. Den neuen Ausweis können „Altsachkundige“ über die Sachkunde-Datenbank im Internet unterwww.planzenschutzskn.de beantragen. Informationen erteilt das zuständige Landwirtschaftsamt. INFOS AUS DER NACHBARSCHAFT Bücherflohmarkt Chorprojekt „Rock und Pop“ Schwarzwaldverein 100 % Zugunsten des Hospiz Konstanz e. V. Wann: Sa 28.03.2015; 10:00-12:00 von Queen, Beatles, W. Houston, A. Bocelli und weiteren Stars. Ortsgruppe Konstanz Vorfrühlingswanderung am Überlinger See am Ostermontag, 6. April 2015 Trefpunkt zu dieser Wanderung ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Konstanz. Abfahrt um 10.22 Uhr mit dem „Seehas“. Zustieg an allen Unterwegshalten möglich. Die Mittagsrast ist in Bodman am Hafen geplant. Der Weiterweg führt uns nun am nördlichen Seeufer entlang nach Ludwigshafen. Wanderführung und Infos: Sonja Kieweg, Telefon 6 39 29 Wo: Haus am Park (Souterrain), Talgartenstr. 4, 78462 Konstanz Gut sortierter Flohmarkt mit ca. 5000 Büchern, CDs, Schallplatten. Kontakt: bü[email protected], Tel. 07531- 691 38 0 Wer Lust hat, an diesem Chorprojekt teilzunehmen, ist herzlich willkommen! Wir proben jeden Dienstag von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr in der Schule in Dettingen. Kommen Sie einfach unverbindlich vorbei. Infos unter: www.village-singers.de Freitag, den 27. März 2015 Seite 20 WEITERE MITTEILUNGEN Servicetag der Deutschen Angestellten Krankenkasse Der nächste Servicetag der DAK, Bezirksgeschäftsstelle Konstanz, indet am Mittwoch, den 01. April 2015 in der Zeit von 16.00 – 17.00 Uhr in Allensbach, Rathaussaal statt. Regelmäßig direkt ins Haus Neuer berufsbegleitender Masterstudiengang: Baumanagement - Kompetenz in Bauleitung und Projektorganisation Die Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) und die Technische Akademie Konstanz (TAK) bieten zum Wintersemester 2015/16 gemeinsam den berufsbegleitenden Masterstudiengang Baumanagement an. Es stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Das kostenplichtige Studium beginnt jährlich im Oktober. Weitere Informationen: www.tak.htwg-konstanz.de Termine und Veranstaltungstipps Online-Ausgaben zum Blättern auf www.primo-stockach.de Lokal und seriös Ihr Primo-Mitteilungsblatt – informativ & unterhaltsam Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 4 5 , 7 8 3 3 3 Stockach, [email protected] | www.primo-stockach.de HERZLICHEN DANK Ristorante Pizzeria Gnadensee Konstanzer Str. 11, 78476 Allensbach (am Bahnhof) Tel. 07533 -3349 und 4055, www.restaurant-gnadensee.de Lieber Giovanni ! Im Namen des gesamten Gnadensee-Teams sagen wir DANKESCHÖN für die gute Zusammenarbeit in den letzten 16 Jahren. Wir wünschen Dir alles Gute. Alfredo und das Gnadensee-Team. HERZLICHEN DANK HERZLICHEN DANK HERZLICHEN DANK Ristorante Pizzeria Gnadensee Konstanzer Str. 11, 78476 Allensbach (am Bahnhof) Tel. 07533 -3349 und 4055, www.restaurant-gnadensee.de Wir suchen ab sofort deutschsprachige Aushilfsbedienung / Kellner Für unsere Objekte in Wallhausen Uferstraße und Dingelsdorf Klausenhorn suchen wir zur Verstärkung unseres Teams ab sofort Reinigungskräfte Reinigungszeiten Wallhausen: Mo. - So. zwischen 600 - 900 Uhr Reinigungszeiten Dingelsdorf: Mo. - So. zwischen 600 - 730 Uhr und zwischen 1500 -1730 Uhr Bei Interesse bitte unter folgenden Nummern melden: Schwarzwälder-Service Gebäudemanagement & Dienstleistungs GmbH & Co.KG 07531/94 21 880 oder 0172/839 22 03 Baugrundstück oder Haus gesucht Allensbacherin sucht für ihre junge, 4-köpfige Familie Baugrundstück oder Haus in Allensbach. 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April ab 12.00 Uhr - Lamm vom Grill mit Kräuterquark und selbstgebackenem Brot Unsere Sommeröffnungszeiten: Montag Ruhetag • Dienstag Ruhetag • Sonntag 10.30 - 18.00 Uhr Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag 14.00 - 18.00 Uhr Rennruderboot - Doppelzweier Stämpfli, 8,10 m lang, Zedernholz, restauriert, Bj. 1970er, Carbon Skulls, liegt in Dingelsdorf, VHB 2300,- Euro, Tel. 07533/940938 abends BADEZIMMER unansehnlich, unmodern, abgelebt? Bad-Technik verhilft Ihnen innerhalb weniger Tage zum neuen Bad. Wir geben Ihrem Bad einen neuen Look. OHNE Abschlagen der Fliesen oder herausreißen von Sanitärobjekten. Vertrauen Sie dem Marktführer mit über 20 Jahren Erfahrung! KOSTENLOSE Beratung und Angebot. Tel.: 0 77 35 / 9 38 30 66 Info unter www.badtechnik-bodensee-schwarzwald.de Taschen Taschen Taschen Rewe-Markt Radolfzell vom 30. März 2015 bis 11. April 2015 G. 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Alle bestehenden Rabattvereinbarungen mit unserem Verlag werden für diese Aktion außer Kraft gesetzt. Jedoch wird das mm-Volumen Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. N BLZ Tel. E-Mail › Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, Fax 0 77 71 / 93 17 - 40, [email protected] Buchen Sie online unter: www.primo-stockach.de Baugrundstück oder auch Abbruchobjekt gesucht! Umkreis Radolfzell, Rielasingen, Gottmadingen, Hilzingen, Allensbach, Konstanz. Gerne auch größere, exklusive Lage. Tel. 0 77 32 - 9 40 64 90 E-Mail: [email protected] Mietgärtner! Wir erledigen für Sie sämtliche gärtnerischen Arbeiten. seit 1995 Gartenpflege - Neu - u. 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