.EUE-EDIENORDNUNG %HERVAGEALSKONKRET t Länder sind über die Ziele der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz uneins t#JTTPMMFOFSTUF&SHFCOJTTF[VS.FEJFOSFHVMJFSVOHWPSMJFHFO Interviews mit Klaus-Peter Murawski (B90/Grüne), Chef der Staatskanzlei Baden-Württembergs ; Björn Böhning (SPD), Chef der Staatskanzlei Berlins und Axel Wintermeyer (CDU), Chef der Hessischen Staatskanzlei Die Erwartungen an die Bund-Länderkommission zur Medienkonvergenz sind hoch. Die Medienwirtschaft erwartet konkrete Ergebnisse über die Gegenstände und die Art und Weise einer möglichen konvergenten Regulierung, damit sie sich mit ihren Geschäftsmodellen darauf einstellen kann. Der Verbraucher erhofft sich den Erhalt und den Ausbau der Medienvielfalt, um weiterhin sachlich, objektiv und umfassend informiert zu werden. Die Vorstellungen der an den Gesprächen beteiligten Bundesländer sind teils noch vage und divergent. Baden-Württemberg hofft, „dass zu den einzelnen Fragestellungen zumindest Eckpunkte entworfen und möglichst weitere Verfahrensschritte vereinbart werden.“ Berlin geht „von konkreten Ergebnissen in den Themenbereichen aus“ und für Hessen geht es bei den Gesprächen eher um eine Synchronisierung der Aufgabenwahrnehmung als um Verhandlungen im Sinne eines „Nehmens und Gebens“. Folgt man diesen Gedanken, sieht es nicht danach aus, EBTTBN&OEFEFS-FHJTMBUVSQFSJPEFoBMTPCJTFJOFOFVF.FEJFOPSEOVOHTUFIFOLÚOOUF u$ER2EGULIERUNGVON 3UCHMASCHINENKOMMT EINEBESONDERE2OLLEZUh Klaus-Peter Murawski (B90/Grüne), Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei Baden-Württembergs promedia: Herr Murawski, Baden Württemberg gehört zur Gruppe der Länder, die in der Bund-Länderkommission über Medienkonvergenz verhandeln. Was ist ihr vorrangiges Ziel bei diesen Verhandlungen? Murawski: Digitalisierung und Medienkonvergenz lassen die Überschneidungsbereiche zwischen den Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern im Bereich der Medienregulierung viel deutlicher hervortreten als bisher. Bund und Länder haben erkannt, dass es sinnvoll ist, in diesen Bereichen zu einem abgestimmten Regulierungsrahmen zu kommen. Zwar hat es auch in der Vergangenheit Bund-Länder-Gespräche zu diesen Themenkomplexen gegeben; mit der Bund-Länder-Kommission bietet sich nun aber erstmals die Gelegenheit, die Frage der Medienregulierung in größeren Gesamtkomplexen gemeinsam in einem übergeordneten Verfahren zu diskutieren. $IGITALE-EDIENORDNUNGPROMEDIA Ich erwarte daher von der Arbeit der Kommission wichtige Impulse für eine zeitgemäße und stimmige Fortentwicklung der Medienordnung in Deutschland. Fragestellungen erfordert allerdings auch eine umfassende und vertiefte Diskussion, die ihre Zeit braucht. Ich halte daher schon die Einrichtung der Bund-Länder-Kommission für einen Gewinn, da die Kommission promedia: Welche Bedeutung kommt einer ein gutes Forum bietet, um die erforderlichen fachlichen Gespräche gleichzeitig mit einer politischen +LAUS0ETER-URAWSKI Diskussion zur Fortentwicklung 'EBOREN 3TUDIUM0OLITOLOGIE3OZIOLOGIE'ER der Medienregulierung in MANISTIK'ESCHICHTEUND2ECHTSWIS Deutschland zu flankieren. Die SENSCHAFTEN Medien sind nicht nur Wirt+AUFMANN -ITGLIEDDER&$0 schafts-, sondern auch Kultur3EIT-ITGLIEDDER'RÓNENUA gut, weshalb es besonders &RAKTIONSVORSITZENDERDER'RÓNEN wichtig ist, die verschiedenen 3TADTRATSFRAKTIONIN.ÓRNBERG "ÓRGERMEISTERDER3TADT Aspekte dieses Bereichs durch .ÓRNBERG eine aufeinander abgestimmte "ÓRGERMEISTERDER3TADT Regulierung zu einem Ausgleich 3TUTTGART zu bringen. erfolgreichen Arbeit dieser Bund-Länderkommission für eine digitale Medienordpromedia: Die Verhandlungen werden sich nung zu? wahrscheinlich auf sechs Themenfelder Murawski: Die Bund-Länder-Kommission erstrecken. Welches ist für Sie das Wichtigsbietet die Chance, den bestehenden mediente? rechtlichen Regulierungsrahmen in einem Murawski: In zeitlicher Hinsicht ist sicherzeitnahen Zusammenhang unter verschiede- lich die Überarbeitung der AVMD-Richtlinen rechtlichen Gesichtspunkten zu erörtern nie eines der drängendsten Themen. und abgestimmte Reformvorhaben auf den EU-Kommissar Oettinger hat angekündigt, Weg zu bringen. Dies ist eine große Chance. bereits im März 2016 Vorschläge für eine Die Komplexität der zugrundeliegenden Überarbeitung der AVMD-Richtlinie vorlegen zu wollen. Bund und Länder sind hier gefordert, möglichst zeitnah Positionen zu erarbeiten und diese in den Prozess der Überarbeitung der Richtlinie einzubringen, zumal grundlegende Änderungen der AVMD-Richtlinie auch einen entsprechenden Regulierungsbedarf im nationalen Recht nach sich ziehen würden. Darüber hinaus möchte ich das Themenfeld der Plattformregulierung nennen. Gerade die Plattformregulierung war bisher ein wichtiges Instrument der Vielfaltssicherung, das sich zwischenzeitlich jedoch durch die Bildung neuer Plattformen und Gatekeeper-Funktionen relativiert hat. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch die Frage der Einbeziehung von Suchmaschinen zu prüfen. promedia: Zu den sechs Themen gehört die Netzneutralität nur gegebenenfalls. Wie wichtig ist Ihnen dieses Thema? Murawski: Die Frage der Netzneutralität hat nach meiner Auffassung herausragende Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Nutzung des Netzes als Infrastruktur ist nicht nur die Grundlage einer Vielzahl – auch innovativer neuer – Geschäftsmodelle, sondern ist zudem der wichtigste Verbreitungsweg, über den zukünftig Medieninhalte vermittelt werden. In der Frage der Netzneutralität stehen wir allerdings nicht mehr am Anfang der Diskussion. So liegt auf EU-Ebene bereits ein Verordnungsvorschlag zum sog. TSM-Pakt vor, zu dem gerade der Trilog gestartet wurde, der auch die Frage der Netzneutralität mitumfasst. Je nachdem, wie die Verhandlungen auf EU-Ebene ausgehen, werden wir auf nationaler Ebene mehr oder weniger große Handlungsspielräume erhalten, um den Aspekt der Netzneutralität im nationalen Recht auszugestalten. Daher ist es nach meiner Auffassung ganz wichtig, dass wir zu diesem Thema mit dem Bund in einem engen Austausch über den Stand der Verhandlungen auf EU-Ebene, die weiteren Vorstellungen des Bundes, aber auch über die Position der Länder in dieser Frage bleiben. promedia: Einer der Diskussionspunkte ist der Einfluss von Suchmaschienen auf Meinungsbildung und Meinungsvielfalt. Ist es Ihr Ziel, diesen Einfluss zu kontrollieren? Murawski: Die medienpolitische Herausforderung besteht darin, eine Antwort darauf zu finden, wie meinungsmächtige bzw. meinungsrelevante globale Wirtschaftsunternehmen in die nationale Vielfaltsregulierung mit einbezogen werden können. Dabei kommt der Frage der Regulierung von Suchmaschinen sicherlich eine besondere Rolle zu. Denn Meinungsvielfalt im Netz kann nur dann gewährleistet werden, wenn meinungsvielfältige Inhalte im Netz auch gefunden werden können, ohne dass bestimmte Inhalte gegenüber anderen Inhalten begünstigt werden. Ansatzpunkte für die Regulierung von Suchmaschinen könnten eine überarbeitete Plattformregulierung sowie eine Reform des Medienkonzentrationsrechts sein, mit dem man stärker als bisher die Meinungsmacht eines Unternehmens in anderen Medienmärkten als dem Fernsehmarkt in die Gesamtbetrachtung mit einbezieht. Daneben wäre zu prüfen, ob die bisherigen kartellrechtlichen Regulierungsansätze der Wettbewerbssituation nationaler Medienmunternehmen im Verhältnis zu global agierenden Medienunternehmen und deren Aktivitäten auf dem deutschen Markt noch hinreichend Rechnung tragen. promedia: Sollen die Verhandlungen auch strukturelle Fragen betreffen, z.B. eine Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern oder die Schaffung einer Medienanstalt der Länder? Murawski: Im Rahmen der vereinbarten Themenfelder können durchaus auch strukturelle Fragestellungen zur Sprache kommen. Anhaltspunkte hierfür gibt es beispielsweise in dem von Professor Kluth und Professor Schulz für die Länder erstellten Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ , in dem u.a. unterschiedliche Verfahren zur Koordinierung von Aktivitäten in den Überschneidungsbereichen von Bundes- und Länderzuständigkeiten beschrieben werden, die durchaus Gegenstand der Erörterungen werden können. Die derzeitige Struktur der Medienaufsicht sehe ich allerdings nicht als Gegenstand der Verhandlungen mit dem Bund. promedia: Sollen die Verhandlungen auch zu einer Neuordnung des Medienkonzentrationsrechts führen? Murawski: Baden-Württemberg wird im Rahmen der Bund-Länder-Kommission eine Arbeitsgruppe zum Thema Kartellrecht/ Vielfaltsicherung federführend gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium leiten. Dabei wird sicherlich auch das Verhältnis zwischen Kartellrecht und dem Medienkonzentrationsrecht zu thematisieren sein. Zudem gibt es – worauf auch Kluth/ Schulz in ihrem Gutachten hinweisen – einen verfassungsrechtlichen Auftrag an die hier zuständigen Länder, im Rahmen der Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit einen Ordnungsrahmen zu schaffen, mit dem vorherrschende Meinungsmacht wirksam verhindert und Meinungsvielfalt gesichert werden kann. Insofern könnte im Zuge der Gespräche erörtert werden, inwieweit etwaige Änderungen im Kartellrecht auch von einem überarbeiteten Medienkonzentrationsrecht flankiert werden müssten. In letzterem Bereich gibt es auf Länderseite bereits vielversprechende Vorarbeiten aus den letzten Jahren, die eine gute Grundlage für neue Überlegungen zu diesem Thema sein könnten. promedia: Welches Ergebnis sollten die Verhandlungen mindestens erreichen? Murawski: Die zugrundeliegenden Fragestellungen sind zum Teil sehr komplex und unterliegen unterschiedlichen Einflüssen, wie etwa den weiteren Entwicklungen auf europäischer Ebene. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass die Bund-Länder-Kommission zu allen Fragestellungen bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode im Bund bereits eine regulatorische Umsetzung erreichen kann. Deshalb sollten zu den einzelnen Fragestellungen zumindest Eckpunkte entworfen und möglichst weitere Verfahrensschritte vereinbart werden, die es ermöglichen, diese Fragestellungen auch nach Ablauf der Legislaturperiode gemeinsam mit dem Bund weiter zu verfolgen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Die Entwicklung einer digitalen Medienordnung ist meines Erachtens zu wichtig, um sie an die Dauer einer Legislaturperiode binden zu können. u"UNDUND,ÛNDERMÓS SENEINEGEMEINSAME (ALTUNGZUR.ETZNEUTRALITÛT ENTWICKELNh Björn Böhning (SPD), Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei Berlins promedia: Herr Böhning, Berlin gehört, zur Gruppe der Länder, die in der Bund-Länderkommission über Medienkonvergenz verhandeln. Was ist Ihr vorrangiges Ziel bei diesen Verhandlungen? Böhning: Die zunehmende Konvergenz von Medieninhalten über die unterschiedlichsten technischen Übertragungswege erfordert eine Überprüfung der Regulierungen. Ich sehe die Bund-Länder-Kommission als eine Gruppe, in der Bund und Länder eine Verständigung über gemeinsame Ziele, Werte und Aushandlungsarenen treffen. Das beinhaltet auch Strukturfragen, aber die Länder werden die Verantwortung, die in ihrem Kompetenzbereich liegt, auch wahrnehmen. In einem weiteren Schritt sollen diese dann Grundlage der Modernisierung und Harmonisierung von medienrelevanten Regelungsmaterien wie Rundfunkrecht, Telekommunikationsrecht, Telemedienrecht, Medienkonzentrationsrecht, Kartellrecht und Jugendschutzrecht werden sowie die Basis für die Zusammenarbeit und die bessere Koordination von Behördenaktivitäten und -entscheidungen bilden. $IGITALE-EDIENORDNUNGPROMEDIA Austausch mit dem Bund steht für mich wegen der fortschreitenden Trilog-Verhandlungen zum Digital-Single-Market Paket in Brüssel an vorderster Stelle. Die Sicherung einer Gleichbehandlung aller im offenen Internet übertragenen Datenpakete ohne Berücksichtigung des Absenders, des Empfängers, der Art der Anwendung, des Dienstes oder seines Inhalts in Anwendung des Best-Effort-Prinzips halte ich für unerlässlich, um eine freie Meinungsbildung über eine uneingeschränkte Vielfalt an Angeboten und Inhalten sicher zu stellen. Soweit daneben noch Spezialdienste möglich sind, so müssen diese in einem RegelAusnahme-Verhältnis zum offenen "JRN"HNING 'EBOREN Internet stehen und als solche nur 3TUDIUMDER0OLITIK nach engen und klaren Kriterien WISSENSCHAFT zugelassen werden. Ich plädiere *USO"UNDESVORSIT ZENDER dafür, dass Bund und Länder nicht -ITGLIEDDES30$ abwartend auf Brüssel schauen, 0ARTEIVORSTANDES sondern eine gemeinsame Haltung ,EITERDER!BTEI LUNGu0OLITISCHE'RUNDSATZUND zur Wahrung des gleichberechtigten 0LANUNGSANGELEGENHEITENhINDER Zugangs und der gleichberechtigen 3ENATSKANZLEIDES,ANDES"ERLIN 3EIT#HEFDER3ENATSKANZLEI Übermittlung von Datenpaketen DES,ANDES"ERLIN entwickeln. promedia: Welche Bedeutung kommt einer erfolgreichen Arbeit dieser Bund-Länderkommission für eine digitale Medienordnung zu? Böhning: Es ist der erste Versuch von Bund und Ländern sich gemeinsam den Herausforderungen der digitalisierten und zunehmend konvergenten Medienwelt grundlegend zu widmen und einen zeitgemäßen Ordnungsrahmen zu schaffen. Je erfolgreicher die Kommission arbeitet, je mehr Harmonisierung der Regelungsmaterien wir erreichen und je weitreichender die Umsetzung in den einzelnen Zuständigkeiten erfolgt, desto moderner wird die deutsche Medienordnung aufgestellt sein und desto transparenter und verlässlicher werden die Regulierungsentscheidungen nachvollziehbar werden. promedia: Die Verhandlungen sollen sich auf sechs Themenfelder erstrecken. Welches ist für Sie das Wichtigste? Böhning: Eine Gewichtung der Themen wurde bewusst nicht vorgenommen. In allen Themenfeldern werden gleichzeitig Arbeitsgruppen eingerichtet, die zügig mit der Arbeit beginnen. Aktuell stehen Fragen der Regulierung von Intermediären mit Blick auf die Untersuchungen der EU-Kommission wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften durch Google im öffentlichen Fokus. Die Themen „Plattformregulierung“ und „Regulierung von Intermediären (Suchmaschinen)“ sind darüber hinaus relevant, da Suchmaschinen, Social Media Angebote und Commerce-Plattformen zunehmend eine aktive Rolle bei der Übermittlung von Informationen übernehmen. Durch ihre aggregierenden und zum Teil bewertenden Aktivitäten lässt sich somit ein Einfluss auf die Meinungsbildung jedenfalls nicht ausschließen und bedarf daher unserer erhöhten Aufmerksamkeit. promedia: Zu den sechs Themen gehört die Netzneutralität . Wie wichtig ist Ihnen dieses Thema? Böhning: Berlin hat hier im Kreise der Länder die Federführung für das Thema „Netzneutralität“. Ein enger und zeitnaher $IGITALE-EDIENORDNUNGPROMEDIA promedia: Einer der Diskussionspunkte ist der Einfluss von Suchmaschienen auf Meinungsbildung und Meinungsvielfalt. Ist es Ihr Ziel, diesen Einfluss zu kontrolliere? Böhning: Verfassungsgemäßer Auftrag und damit auch Ziel der Länder ist es, die Medienordnung so zu gestalten, dass die öffentliche freie und individuelle Meinungsbildung und –freiheit gewährleistet ist. Dazu gehört auch der Schutz der Vielfalt von meinungsbildenden Inhalten. Wenn diese z.B. durch einen Intermediär gefährdet ist oder potentiell gefährdet werden könnte, so muss der Gesetzgeber alle Möglichkeiten der Verhinderung in Erwägung ziehen. Das geeignete und beste Instrument hierfür wird in Bezug auf international agierende Konzerne mit einem Sitz außerhalb von Deutschland oder gar Europa noch zu diskutieren sein. Hier mag eine stärkere Transparenzverpflichtung und Offenlegung von Bevorzugungen ein erster Schritt in die Richtung Einflussbegrenzung sein. promedia: Sollen die Verhandlungen auch strukturelle Fragen betreffen, z.B. eine Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern oder die Schaffung einer Medienanstalt der Länder? Böhning: Neben den inhaltlichen Positionen ist vorgesehen, dass zwischen Bund und Ländern auch Arbeitsstrukturen besprochen werden. Vornehmlich mit dem Ziel, Doppelstrukturen zu verhindern oder aufzulösen und abgestimmte Entscheidungen der einzelnen Organisationen trotz unterschiedlicher Zielsetzungen zu ermöglichen. Ich bin für eine Medienanstalt der Länder, sehe dafür aber derzeit noch keine mehrheitsfähige Position. Klar ist: Wenn wir über einen Ordnungsrahmen, also auch neue „level playing fields“ reden, müssen wir unsere Strukturen in den Blick nehmen. Niemand will neue Behördenungetüme, aber definierte Schnittstellen brauchen vermutlich auch entsprechende Arenen zwischen öffentlichen wie privaten Akteuren. promedia: Sollen die Verhandlungen auch zu einer Neuordnung des Medienkonzentrationsrechts – das bisher fernsehzentriert ist – führen? Böhning: In keinem der thematisierten Bereiche ist eine völlige Neuordnung beabsichtigt. Das würde die Steuerungsgruppe und das Vorhaben überfrachten und lähmen. Im Themenbereich des Medienkonzentrationsrechts gab es in der Vergangenheit medienpolitisch relevante Vorhaben, die durch Entscheidungen des Bundeskartellamtes verhindert wurden. Eine Abstimmung zwischen der wettbewerbsrechtlich ausgerichteten Bundesbehörde und der auf Meinungsvielfalt abzielenden Kommission zur Ermittlung von Konzentration in den Medien wäre in diesen Fällen wünschenswert gewesen und wird als Beispiel in die Arbeitsgruppe zum Themenbereich „Kartellrecht und Vielfaltssicherung“ mit einfließen. promedia: Welches Ergebnis sollten die Verhandlungen mindestens erreichen? Böhning: Ich erwarte von den Gesprächen jedenfalls mehr als nur einen Zeitplan für die einzelnen Vorhaben. Zwar ist die Steuerungsgruppe erstmal nur bis zum Abschluss der laufenden Legislaturperiode des Bundes befristet. In dieser Zeit gehe ich jedoch von konkreten Ergebnissen in den Themenbereichen aus, in denen das Problembewusstsein vorhanden und die Sachlage klar ist. Beispielhaft wird schon im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erwähnt, dass das Kartellrecht dahingehend zu überprüfen ist, wie es an die aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Medienunternehmen im internationalen Vergleich zu beeinträchtigen. u%SWIRDUMEINE3YNCHRO NISIERUNGDER!UFGABEN WAHRNEHMUNGGEHENh Axel Wintermeyer (CDU), Chef der Hessischen Staatskanzlei promedia: Herr Wintermeyer, Hessen gehört zur Gruppe der Länder, die in der BundLänder-Kommission über Medienkonver- vorgegebene Kompetenzordnung die Grundlage für die Beratungen zwischen Bund und Ländern bildet und unangetastet bleibt. Insoweit wird es bei den Gesprächen zwischen Bund und Ländern eher um eine Synchronisierung der Aufgabenwahrnehmung als um Verhandlungen im Sinne eines „Nehmens und Gebens“ gehen. Die Themen „AVMD-Richtlinie, Jugendmedienschutz, Vielfaltssicherung, Plattformregulierung, Intermediäre und Netzneutralität“ unterliegen jedenfalls unter dem Blickwinkel der Vielfaltssicherung der ausschließlichen Zuständigkeit oder – was den Jugendmedienschutz betrifft – kraft Sachzusammenhangs der Rundfunkhoheit der Länder. Zu jedem einzelnen der angeführten Themen werden sich die Länder positionieren, bevor sie Gespräche mit dem Bund aufnehmen. Vom Bund erwarte ich, dass er im Hinblick auf den Jugendschutz für Trägermedien, das Kartellrecht sowie die bundesrechtliche Absicherung der Netzneutralität ebenso vorgeht; zur gemeinschaftsrechtlichen Absicherung der Netzneutralität haben sich die Länder bereits über den Bundesrat !XEL7INTERMEYER 'EBOREN positioniert. Dann wird darüber zu 3TUDIUMDER2ECHTS beraten sein, ob hieraus SynchroniWISSENSCHAFTEN sierungs- und Anpassungsbedarf 2ECHTSANWALT 3EIT-ITGLIEDDER#$5 resultiert. In diesem Sinne sehe ich -ITGLIEDDES0RÛSIDIUMSUNDDES gute Chancen für eine erfolgreiche ,ANDESVORSTANDESDER#$5 Arbeit der Bund-Länder-Kommis(ESSEN 3EIT-ITGLIEDDES sion. (ESSISCHEN,ANDTAGES Sämtliche der sechs zu behandeln3EIT3TAATSMINISTER den Themenfelder sind gleich #HEFDER3TAATSKANZLEI bedeutsam. Dies schließt aus meiner Sicht nicht aus, die Themen Mehr als eine Unterstützung oder Flankie- AVMD-Richtlinie, Jugendmedienschutz sowie Kartellrecht/Vielfaltssicherung rung der Länder durch den Bund ist prioritär zu behandeln, zumal diese bereits aufgrund der vorgegebenen Kompetenzeinen bestimmten Konkretisierungsgrad ordnung verfassungsrechtlich allerdings erreicht haben bzw. in Kürze erreichen auch nicht möglich. Für die Sicherung der werden. Meinungsvielfalt sind allein die Länder zuständig, während der Bund die Infrastrukturvorgaben und wettbewerbsrechtli- promedia: Zu den sechs Themen gehört die Netzneutralität. Wie wichtig ist Ihnen chen Rahmenbedingungen zu gewährleisdieses Thema? ten hat. In diesem Sinne begrüße ich es, Wintermeyer: Eine wirksame Sicherung dass wir uns nun gemeinsam mit dem von Netzneutralität ist die KernvoraussetBund auf den Weg machen, um zu Verfahrensabsprachen und gegebenenfalls zung für den Erhalt eines offenen und freien Internets und die Sicherung von auch zu größerer Kompatibilität zwischen Medienvielfalt. Hessen hat ebenso wie die den jeweils eigenständigen Regelungsmaübrigen Länder bereits 2013 die Auffasterien zu kommen. Die Fahrrinne, in der sung des Bundesrates mitgetragen, dass sich die Länder mit ihrem Boot zur alle Datenpakete im Rahmen der elektroAusgestaltung der Medienordnung bewegen, ist verfassungsrechtlich vorgege- nischen Kommunikation unabhängig von ben; der Bund hat – um im Bild zu bleiben Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel – die Befahrbarkeit und Außenbefestigung grundsätzlich gleich behandelt werden müssen (Bundesratsbeschluss vom dieser Fahrrinne der Länder durch 29.11.2013, BR-Drucks. 689/13). Im wettbewerbs- und infrastrukturrechtliche Hinblick auf das Internet gibt es in diesem Rahmenbedingungen sicherzustellen. Sinne kaum ein wichtigeres Thema als die Hessen wird ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass die verfassungsrechtlich Gewährleistung von Netzneutralität. Mit genz verhandeln. Was ist Ihr vorrangiges Ziel bei diesen Verhandlungen? Wintermeyer: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Länder für die gesetzliche Ausgestaltung der Medienordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit zuständig. Karlsruhe hat erst jüngst in seinem ZDF-Urteil hervorgehoben, dass die Anforderungen an diese Ausgestaltung auch nicht durch die rasante Entwicklung von Kommunikationstechnologien und Medienmärkten überholt sind. Diese Erkenntnis ist allerdings auch nicht neu. Die Länder sind bereits seit vielen Jahren dabei, die Medienordnung an die sich aus der Konvergenzentwicklung ergebenden Folgen anzupassen. Fast jeder Änderungsstaatsvertrag der Länder ist Ausdruck dieser Bemühungen. Mit Blick auf den Bund bin ich dankbar für dessen Absicht, die Bemühungen der Länder um eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung zu unterstützen, wie es in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene heißt. Blick auf Artikel 23 des Grundgesetzes ist der Bund gehalten, diese Position auf europäischer Ebene zu vertreten. promedia: Einer der Diskussionspunkte ist der Einfluss von Suchmaschienen auf Meinungsbildung und Meinungsvielfalt. Ist es Ihr Ziel, diesen Einfluss zu kontrollieren? Wintermeyer: Die marktbeherrschende Stellung von Google bleibt der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung durch die Europäische Kommission vorbehalten, die ja in der Sache gerade aktiv geworden ist. Der Einfluss von Google und anderen auf die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt im Netz ist offensichtlich. Den Ländern wurde zur Vorbereitung der Bund-LänderGespräche auch gutachterlich bestätigt, dass Intermediäre – sprich Suchmaschinen – im Online-Bereich durch ihre Vermittlungsfunktion zum Nutzer das Potenzial haben, den Meinungsbildungsprozess in verschiedener Weise zu beeinflussen und sogar zu lenken. Insofern muss es Ziel der Länder sein, Rahmenbedingungen zu schaffen und zu unterstützen, die Google als „netzbeherrschendes Unternehmen“ zu vielfaltssichernden Maßnahmen anhalten. promedia: Sollen die Verhandlungen auch strukturelle Fragen betreffen, z.B. eine Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern oder die Schaffung einer Medienanstalt der Länder? Wintermeyer: Die Institutionalisierung einer Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern steht zu Recht nicht auf der Tagesordnung der Bund-Länder-Gespräche. Ich halte sie auch nicht für sachdienlich, zumal sich Bund und Länder – auch in institutionalisierter Form wie im Grundgesetz vorgesehen über den Bundesrat – im ständigen Austausch befinden. Die Frage nach einer Medienanstalt der Länder wäre allein von den Ländern zu beantworten; sie steht derzeit ebenfalls nicht auf der medienpolitischen Agenda. promedia: Sollen die Verhandlungen auch zu einer Neuordnung des Medienkonzentrationsrechts führen? Wintermeyer: Auch diese Frage haben ausschließlich die Länder selbst zu beantworten. Der jüngst vorgelegte Konzentrationsbericht der KEK bietet für eine Auseinandersetzung mit dieser Frage eine gute Grundlage. Die Bund-Länder-Kommission wird sich im Kontext des angeführten Themenfeldes eher mit der kartellrechtlichen Frage zu beschäftigen haben, wie neue technische Möglichkeiten der Mediendistribution – ich denke hier etwa an die Fortentwicklung der terrestrischen Fernsehverbreitung über DVBT 2 – kartellrechtlich flankiert werden können. $IGITALE-EDIENORDNUNGPROMEDIA
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