© ullrich - fotoli a.com Jahresbericht 2014 An Qualität gemeinsam arbeiten Kindertagespflege Kurzzeitpflege Patenschaften Übergangspflege Vollzeitpflege PiB Jahresbericht 2014 1 Impressum Herausgeber: PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH Bahnhofstraße 28 - 31 • 28195 Bremen Telefon: 0421 9588200 • Telefax: 0421 958820 - 45 E-Mail: [email protected] • www.pib-bremen.de Geschäftsführerin: Monika Krumbholz Amtsgericht Bremen HRB 20483 Steuer-Nr. 60/146/08549 Konzeption und Redaktion: PiB-Öffentlichkeitsarbeit Stand: 04.2015 2 Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, im Rückblick haben drei Faktoren das vergangene Jahr zu einem besonderen gemacht: die Erweiterung der Kindertagespflege mit neuen Aufgaben, die fachliche Kooperation mit Partnern auf regionaler und auf Bundesebene sowie die damit verbundene große Anerkennung weit über Bremen hinaus. Nach 14 Jahren Entwicklung und Weiterentwicklung der Arbeit von PiB gibt es keinen Zweifel mehr: PiB als Fachdienst wird bundesweit eine Leuchtturmfunktion zugeordnet – unsere Arbeit und Konzeptionen gelten als innovativ. Dies betrifft klassische Arbeitsfelder in der Vollzeitpflege ebenso wie neuere Entwicklungen, beispielsweise im Bereich der Elternberatung oder in der Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Pflegefamilien. Auch die spendenfinanzierten pädagogischen Angebote für Pflegekinder sind bundesweit ein Novum, das mit Interesse beäugt wird. Doch im Alltag dominiert die Kärrnerarbeit: der Blick auf den Einzelfall, die Entwicklung strategischer Lösungen und die Begleitung aktueller Entwicklungen in familiären und fachlichen Zusammenhängen – im Sinne der Kinder. Diese Arbeit wurde, mit Schwerpunkt Vollzeitpflege, in 2014 begleitet von einer mehrtägigen, bundesweiten Fachveranstaltung zu Diagnostik- und Fördermöglichkeiten von Kindern mit Alkoholschädigung (FASD) und deren Pflegefamilien sowie von einem Aktionstag zur Gleichstellung von Pflegekindern mit Behinderung. Auch in der Kindertagespflege stellte das Jahr 2014 neue Anforderungen: Wir waren gefordert, die pädagogische Fachabteilung Kindertagespflege und den neuen Arbeitsbereich Abrechnung Kindertagespflege zu einem serviceorientierten Fachdienst zu verschmelzen. Dass dies unter der großen Anerkennung auch durch die stadtbremischen Kindertagespflegepersonen gelungen ist, war ein besonderer Erfolg – und wie alle Erfolge geht er auf die konstruktive Beteiligung vieler zurück. Für ihre Initiativen, ihr Engagement und ihr Durchhalten möchte ich in diesem Jahr besonders der PiB-Belegschaft danken, die sich mit ihrer Arbeit und ihrem Auftrag identifiziert und so die Gesellschaft PiB zu dem macht, was sie ist – im Sinne von Kindern, Familien, Fachleuten und Partnern. Monika Krumbholz Geschäftsführerin 4 Inhaltsverzeichnis Höhepunkte des Jahres 2014 6 An Qualität gemeinsam arbeiten 7 Die Öffentlichkeitsarbeit 14 Spenden und andere Hilfen für Pflegekinder 16 Die PiB-Pflegeelternschule 19 Die Kindertagespflege 27 Eignungsüberprüfung in der Kindertagespflege 35 Fort- und Weiterbildung für Tagespflegepersonen 38 Externe Kindertagespflege 40 Kindertagespflege als Hilfe zur Erziehung 43 Kindertagespflege in den Regionen 46 Region Nord 46 Region Nord-Ost 48 Region Ost 50 Region Mitte 51 Region West 53 Region Süd 55 Die Vollzeitpflege 59 Kinder in Familien vermitteln 64 Leibliche Eltern von Pflegekindern beraten 68 Allgemeine und heilpädagogische Vollzeitpflege 71 Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption 75 Kinder im Exil 77 Sonderpädagogische Vollzeitpflege 81 Verwandtenpflege / Vollzeitpflege im sozialen Netz 87 Die Kurzzeitpflege 93 Die Patenschaften 98 Die Übergangspflege 103 Anhang107 Die Entwicklung neuer Arbeitsbereiche im Überblick 121 PiB Jahresbericht 2014 5 Höhepunkte des Jahres Die PiB-Kindertagespflege wird um die Abrechnung Kindertagespflege erweitert. Sie leistet u. a. die Berechnung der Pflegegelder für Tagespflegepersonen. Januar Der Infotag Kindertagespflege am 18.1. hat großen Zulauf: Über 100 Eltern nutzen die Informationsveranstaltung, um ihr Kind in Kindertagespflege unterzubringen. AfSD und PiB veranstalten einen gemeinsamen Fachtag. Das Impulsreferat hält Prof. Klaus Wolf, Leiter der Forschungsgruppe Pflegekinder der Uni Siegen. Februar Die neue Broschüre „PiB auf einen Blick“ erscheint. Sie wird Vormündern und Casemanagern zur Verfügung gestellt. März Das ganzjährige PiB-Kinderprojekt Tanzen, Tanzen, Tanzen startet. Eine Tanzpädagogin leitet die inklusive Gruppe an. April Der TaPs-Rat wird ins Leben gerufen. Er vertritt die Anliegen der Bremer Kindertagespflegepersonen und vermittelt sie nach innen und außen. In der Stadt Bremen besteht die sonderpädagogische Vollzeitpflege seit zehn Jahren unter dem Dach von PiB. Mai Das Modellprojekt I-Dötzchen startet. Zum ersten Mal bietet PiB damit Kurse an, die Pflegekinder und -eltern auf die Einschulung einstimmen und sie dabei begleiten. Beim Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Berlin ist PiB an einem gemeinsamen Stand mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V. vertreten. Juni Die PiB-Abteilung Vollzeitpflege reflektiert das seit Jahresbeginn gültige, dezentrale Vermittlungsverfahren – und bewertet es als insgesamt sehr positiv. Pflegeeltern gehen mit einer Initiative für eine Interessensvertretung von Pflegeeltern im Rahmen der Bremer Jugendhilfe an die Presse. Juli Die Zahl der in Kindertagespflege betreuten Kinder in der Hansestadt übersteigt erstmals 1.100 Kinder. August Das bundesweite Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien“ hält eine Auftaktveranstaltung bei PiB in Bremen: Es fordert die Gleichstellung nach UN-Vorgaben. September Pflegefamilien und Pflegekinder mit Behinderungen verbringen ein gemeinsames Wochenende im Bremer Umland. Oktober Der Bereich Kinder im Exil ist erstmals mit zwei Veranstaltungen im Rahmen der Bremer Integrationswoche beteiligt. Dabei berichten Pflegefamilien über ihre Erfahrungen. Die PiB-Kindertagespflege stellt Anmeldungsund Abrechnungsformulare für Eltern und Tagespflegepersonen jetzt auf der Webseite zum Herunterladen zur Verfügung. November PiB und das m/colleg des Martinsclubs e. V. führen einen gemeinsamen Lehrgang zur Beratung und Begleitung von Menschen mit FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) durch. Tagespflegepersonen loben den neuen Bereich Abrechnung Kindertagespflege: Das Ziel, die Pflegegelder pünktlich auszuzahlen, wurde erreicht. Dezember Der PiB-Freundeskreis wird als Verein zur Förderung von Pflegekindern ins Register des Bremer Amtsgerichts eingetragen. Er setzt sich für Pflegekinder ein. PiB folgt, gemeinsam mit AfSD und WIR e. V., einer Einladung der Grünen Fraktion zum Gespräch über das Thema Vormundschaftsrecht. Das Paddeln auf der Wümme hat sich zum beliebten Sommerevent für Kinder entwickelt: An fünf Tagen nahmen 12 Kinder teil – zum Abschlussfest kamen die Pflegefamilien. Die Abteilung Kindertagespflege stellt den Informationsservice um: Ab Oktober bis Ende Januar finden 25 Informationsveranstaltungen für Eltern statt. Die Absage des Fachtags „Ein Kind, zwei Familien – viele Themen“ führt zu internen Debatten über die Gestaltung künftiger Fachtage für Pflegeeltern und Paten. 6 An Qualität gemeinsam arbeiten Die PiB-Gesellschaft und ihre Arbeit Die Zustimmung der Gesellschafter war Grundlage für weitreichende Veränderungen im Bereich Kindertagespflege: Am 1. Januar nahm die neue „Abrechnung Kindertagespflege“ ihre Tätigkeit bei PiB auf. Damit verbunden war die Zielvorgabe, den Fachdienst Kindertagespflege bei PiB weiter zu entwickeln. Zuvor war der Kooperationsfolgevertrag mit der Stadt Bremen erweitert worden. Die Abrechnung Kindertagespflege berechnet u. a. die Pflegegelder für Kindertagespflegepersonen. Der Fachbeirat der Gesellschaft, besetzt mit Fachpersonen aus den Leitungsebenen der Gesellschafter (Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bremen e. V., Caritasverband Bremen e. V., Diakonische Jugendhilfe Bremen, jub und Verein Bremer Säuglingsheime) traf sich im dreimonatlichen Turnus. Er behandelte unterschiedliche Themen, die dem gegenseitigen praktischen Austausch und dem Erschließen von strategischen Synergien dienten. In Kooperation mit der Caritas entstand daraus beispielsweise ein neues Weiterbildungsformat im Bereich der Elternberatung. Personalentwicklung und -gewinnung Die Belegschaft wurde in 2014 um insgesamt zwei Personen erweitert. Zu den insgesamt 71 Personen am Jahresende zählten auch drei SozialpädagogInnen im Anerkennungsjahr; noch sechs der Beschäftigten sind amtsüberlassen. Personelle Veränderung entstand vor allem intern, durch das Auslaufen des Aktionsprogramms Kindertagespflege einerseits und durch den Zugewinn des Bereiches der Abrechnung Kindertagespflege andererseits. Nach wie vor arbeiten über die Hälfte der zumeist weiblichen Beschäftigten in Teilzeit, d. h. zumeist zwischen 20 und 35 Stunden pro Woche, um Berufstätigkeit und Familienpflichten zu verbinden und eine Mitarbeiterin ist auf eigenen Wunsch hin über das offizielle Renteneintrittsalter hinaus bei PiB tätig. Auf Leitungsebene entstand in der Kindertagespflege erstmals ein zweiköpfiges Leitungsteam, ermöglicht durch eine neue Leitungsstelle im Bereich der Abrechnung Kindertagespflege. Eine weitere Doppelspitze wird – mit der Besetzung einer zusätzlichen Leitungsstelle – ab 2015 auch für die Abteilung Vollzeitpflege geplant. Damit ist die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben, nach Jahren des Wachstums, personell erstmals ausreichend abgesichert. Im Vorfeld eines Generationenwechsels, der ab 2016 ansteht, können zugleich die Weichen für die Übergabe und den ausreichenden Wissenstransfer gestellt werden. Bei Fort- und Weiterbildung haben die PiB-Beschäftigten sich weiter engagiert: 30 Prozent der Belegschaft hat in 2014 eine externe Fortbildungsveranstaltung besucht. Zudem nahm ein knappes Drittel der Beschäftigten durchschnittlich fünf Tage Bildungsurlaub in Anspruch. PiB Jahresbericht 2014 7 PiB-Arbeitsbereiche im Fokus Die Kindertagespflege bei PiB ist mit der Einbindung des seit Jahresbeginn neuen Arbeitsbereiches „Abrechnung Kindertagespflege“ zu einem umfassenden Fachdienst entwickelt worden, der neben pädagogischen Leistungen für Eltern und Kindertagespflegepersonen zunehmend auch stark serviceorientierte Leistungen im Bereich der Pflegegeldberechnung für Tagespflegepersonen und der Verwaltung von Vermittlungs- und Anmeldeprozessen für Eltern vorhält. Die damit verbundene Umstrukturierung und Neuausrichtung wurde im Rahmen eines Abteilungsentwicklungsprozesses ermöglicht. Parallel wurden allgemeine Abläufe der Kindertagespflege unter Einbindung der über 300 Bremer Kindertagespflegepersonen weiter auf die städtischen Vorgaben hin orientiert, so dass die Kindertagespflege für Eltern spürbar zu einer gleichwertigen Betreuungsleistung geworden ist, wie das Gesetz dies schon länger vorgibt. Die dafür notwendige Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde und Bereichen des Amtes für Soziale Dienste verlief herausragend gut, so dass alle vorgegebenen Ziele erreicht werden konnten. Dass der Umbau zeitgleich zur regulären Arbeitslast – und entgegen anfänglicher Bedenken innerhalb der Mitarbeiterschaft – gut realisiert werden konnte, ist mit einem besonderen Dank an alle Beteiligten verbunden. Dies gilt ebenfalls für die konstruktive Beteiligung des erstmals gewählten SprecherInnen-Rats der stadtbremischen Kindertagespflegepersonen. Mit Blick auf die künftige Entwicklung ist festzustellen, dass die geplante Übernahme von weiteren Aufgaben mit Jahresbeginn 2015, d. h. insbesondere die Berechnung von Sozialversicherungskosten von Kindertagespflegepersonen, mit einer gründlichen Bewertung der dafür zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen einher gehen muss. In der Abteilung Vollzeitpflege werden seit Jahresbeginn 2014 die Aufgaben zur Anbahnung und Vermittlung von Pflegekindern wieder dezentral von allen FachberaterInnen der Abteilungen durchgeführt. Das bis dato geltende Verfahren in der allgemeinen und heilpädagogischen Vollzeitpflege wurde entsprechend angepasst. Bundesweites Interesse haben die zur Vollzeitpflege gehörigen Arbeitsfelder „Kinder im Exil“ und „Elternberatung“ geweckt: Der Bereich Elternberatung stieß insbesondere mit seinen Konzepten zur Gruppenarbeit mit Eltern und zur Begleitung von Besuchskontakten in regionalen Familiencafés auf bundesweite fachliche Aufmerksamkeit. Unterdessen geriet die Sparte Kinder im Exil europaweit in den Blick als eine fachlich gute Antwort der Kinder- und Jugendhilfe auf die Bedarfe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. PiB vermittelte rund 20 jugendliche Flüchtlinge in Vollzeitpflegestellen und leistete damit einen kleinen, aber fachlich besonderen Beitrag zur Unterbringung und Integration von minderjährigen Flüchtlingen. Im Bereich der Verwandtenpflege hat die PiB-Geschäftsführung im Berichtsjahr einen offiziellen Vorstoß zur Neubewertung der Fallzahlbemessung pro MitarbeiterIn unternommen. Diese Initiative gegenüber der senatorischen Behörde geht zurück auf durchgehend sehr hohe fachliche Anforderungen, die bislang mit einer Fall- 8 relation von einer Fachkraft auf 50 Pflegeverhältnisse berechnet werden. Dieser Quotient, der deutlich über diesbezüglichen fachlichen Empfehlungen1 liegt, reicht nicht aus, um dem Anspruch der Kinder und Pflegeeltern auf umfassende Begleitung und Beratung gerecht zu werden. Die stetige Weiterentwicklung in der Abteilung Patenschaften wird dazu führen, dass in 2015 eine weitere Stelle in diesem Bereich besetzt werden kann. Insgesamt haben die Patenschaften sich als sehr differenziertes niedrigschwelliges Hilfeangebot, auch in der Kooperation mit dem Casemanagement hervorragend bewährt. In der Übergangspflege ist es erstmalig gelungen, dem bei Gründung vorgegebenen Ausbau auf 100 Belegplätze zum Jahresende sehr nahe zu kommen. Es gab 86 Plätze in Übergangspflege, die in ihrer Diversität den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen entsprechen. Neu war, dass in 2014 erstmals Belegplätze in größerer Zahl über längere Zeiträume nicht für Vermittlungen angefragt wurden. Auch künftig soll es ein gemeinsames Anliegen von PiB und der Stadt Bremen bleiben, die Zahl der Kinder, die länger als drei Monate in Übergangspflege leben, weiter zu reduzieren. Trotz insgesamt kürzerer Verweildauern in 2014 lag die Aufenthaltsdauer in Einzelfällen über dem fachlich vertretbaren Maß. Dies betraf insbesondere drei Kinder, die länger als ein Jahr, in einem Fall bereits im dritten Jahr in einer für den Übergang bestimmten Pflegestelle lebten. Als Erfolg darf der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gelten, die Bremer Übergangspflegestellen seit Jahresende von einem Schadensrisiko befreit, das durch die Aufnahme fremder Kinder entstehen kann. Der Versicherungsabschluss ist durch eine anhaltende und gute Kooperation zwischen PiB, dem SprecherInnen-Rat der Übergangspflegestellen und der senatorischen Behörde gelungen. Überregionale Kooperationen Die Beteiligung von PiB auf überregionalen Fachveranstaltungen ist ein essentieller Bestandteil der Tätigkeit des Fachdienstes im Sinne der fachlichen Weiterentwicklung und der Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang beteiligen sich sowohl Leitungspersonen als auch besonders qualifizierte Fachkräfte an fachlichen Dialogen, Weiterbildungen, Fachtagen und Fortbildungsveranstaltungen. Beim Deutschen Jugendhilfetag in Berlin unter dem Motto „Jugendhilfe. viel wert. gerecht. wirkungsvoll.“ war PiB im Juni 2014 gemeinsam mit dem KompetenzZentrum Pflegekinder e. V. vertreten, dem PiB als Gründungsmitglied und Vorstand angehört. Deutlich spürbar war sowohl in Fachveranstaltungen als auch in den fachlichen Gesprächen am Informationsstand, dass die Pflegekinderdienste in Deutschland als Instrument der Jugendhilfe zunehmend fachliche Wertschätzung erfahren. Beim nächsten Jugendhilfetag in Düsseldorf ist geplant, dass die Pflege1 s. a. Handbuch Weiterentwicklung der Vollzeitpflege – Anregungen und Empfehlungen für die niedersächsischen Jungendämter, 2013; Handbuch Pflegekinderhilfe Deutsches Jugendinstitut e. V.(DJI) und Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), 2011 PiB Jahresbericht 2014 9 kinderhilfe eine eigene Halle für ihre Themen und Angebote erhalten soll. In der Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenz-Zentrum Pflegekinder e. V. und der Universität Siegen wurde, unter Beteiligung von PiB-Fachkräften, ein erster bundesweiter Lehrgang zur „Weiterbildung zur Fachkraft Pflegekinderhilfe” abgeschlossen. Ein zweiter Durchlauf der sechsteiligen Weiterbildung startete im November 2014. Die Nachfrage nach dem Angebot, dessen Curriculum die Universität Siegen, das Kompetenz-Zentrum und PiB gemeinsam erarbeitet haben, bestätigt den bundesweiten Trend zu fachlicher Erneuerung im Pflegekinderwesen. Eine von Kompetenz-Zentrum und Internationaler Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) in 2012 gegründete Expertengruppe tagte halbjährlich. Sie begleitet die strukturelle und politische Entwicklung der Pflegekinderhilfe bundesweit aus fachlicher Perspektive; in 2015 wird PiB an einer daraus entstandenen Tagung „Kinder in Pflegefamilien – Förderung, Beteiligung, Schutz“ mit zwei Workshop-Angeboten beteiligt sein. Im Rahmen einer bundesweiten Tagung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hielt PiB den Eingangsvortrag einer Tagung in Hamburg. Der daraus entstandene Artikel „Vormundschaft für Kinder, die in Pflegefamilien leben“ erschien in der Zeitschrift Das Jugendamt 12/2014. PiB ist seit 2012 in die Expertengruppe des DIJuF berufen. Das Gremium, besetzt mit VertreterInnen freier und öffentlicher Träger sowie mit ExpertInnen aus Praxis und Wissenschaft, systematisiert den fachlichen Austausch und erarbeitet Empfehlungen, um Standards in der fachlichen Arbeit der deutschen Pflegekinderhilfe zu erreichen. Die Expertengruppe hat in 2014 die Arbeit beendet, deren Ergebnisse im Laufe des Jahres 2015 veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus war PiB im Herbst 2014 Gastgeber für die Auftaktveranstaltung des bundesweiten, neuen Aktionsbündnisses „Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien“. Das von PiB mitinitiierte Bündnis wird von Landesjugendämtern, Behindertenverbänden und Kinderrechtsorganisationen getragen. Es setzt sich ein für die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien gemäß der UN-Behindertenkonvention. In seiner Präambel1 heißt es: „Kinder sind in erster Linie Kinder und alle haben die gleichen Rechte auf Teilhabe und Förderung“. Das Leben der Kinder in einer Pflegefamilie sowie deren Beratung und Begleitung nach bundeseinheitlichen Standards müsse dringend vorangebracht werden. Die Aufnahme eines Pflegekindes mit besonderen Bedarfen müsste durch abgestimmte gesetzliche Vorgaben gefördert und Pflegefamilien entlastet werden. Viel zu oft stoße aber die Durchsetzung der Teilhabeansprüche der Kinder auf Schwierigkeiten, beispielsweise wenn es um den behindertengerechten Fahrzeug- oder Wohnungsumbau gehe. Zu einer weiteren Tagung trifft das Aktionsbündnis im Februar 2015 erneut zusammen. 1 s. a. http://www.inklusion-pflegekinder.de/index.html 10 Bremische Dialoge Seinen Auftakt nahm das Jahr mit einer gemeinsamen Fachtagung des Amtes für Soziale Dienste und PiB im Februar 2014, um den fachlichen Dialog mit insbesondere neuen CasemanagerInnen und Amtsvormündern anzubieten. Nach mehrjähriger Pause trat in 2014 die „AG Weiterentwicklung der Familienpflege in Bremen“ im sechs- bis achtwöchigen Turnus zusammen. Darin bearbeiten die senatorische Behörde, das Amt für Soziale Dienste und PiB fachlich-inhaltliche Themen. Im Berichtsjahr lag der Fokus auf der Weiterentwicklung der Verwandtenpflege. Dazu wurde das Jugendamt Düsseldorf beteiligt, das für sein ausdifferenziertes Pflegekinderwesen und seine fachlichen Konzeptionen bundesweit Beachtung findet. Auf der alltags- und einzelfallorientierten Kooperationsebene mit der senatorischen Behörde und dem Amt für Soziale Dienste lebte zudem der regelmäßige „Jour Fixe“ wieder auf. Qualitätsdialoge, wie sie zwischen PiB und den Sozialzentren auf regelmäßiger Basis stattfinden sollen, fanden nach längerer Pause nur einmalig im Sozialzentrum Süd statt. Weitere Dialoge, die der Klärung von Verfahren und Absprachen dienen und alle PiB-Angebote betreffen sollen, haben bedauerlicherweise nicht stattgefunden. Darüber hinaus ist PiB an Träger übergreifenden Arbeitskreisen – wie beispielsweise dem Arbeitskreis Eltern- und Familienarbeit der Bremer Jugendhilfe, der Begleitgruppe UMF und dem Bremer Netzwerk begleitete Umgänge beteiligt. Qualitätsmanagement Das Qualitätsmanagement ist seit 2010 in der Kindertagespflege und seit 2012 in der Vollzeitpflege ein fester Bestandteil der PiB-Organisationsentwicklung; zwei QM-Beauftragte begleiten den Prozess. In 2014 standen insbesondere abteilungsübergreifende Prozesse auf dem Prüfstand. Dies betraf vor allem Prozesse im Personal- und Verwaltungsbereich, zudem wurden weiterhin Prozesse begleitet, die der Abteilung Kindertagespflege und der Einbeziehung des neuen Bereiches Abrechnung Kindertagespflege galten. Eine Herausforderung war die Entwicklung eines Verfahrens zur Dokumentenlenkung mit Gültigkeit für die gesamte Firma. Hier mussten im Zuge einer Vereinheitlichung auch Änderungen im internen Nachvollzug vorbereitet werden, so dass die Verfahren einprägsam und gut anwendbar sind. Die konkrete Umsetzung der Vereinbarungen soll ab 2015 erfolgen. Acht MitarbeiterInnen, die in 2013 zu internen AuditorInnen ausgebildet wurden, übernahmen im Berichtsjahr interne Audits zur Überprüfung von Verfahren im Umgang mit technischen Störungen, zur Durchführung der Besuchskontakte in den Elterncafés der Übergangspflegestellen und zum Vermittlungsprozess in Vollzeitpflege, von der Anfrage bis zur Übergabe des neuen Pflegeverhältnisses an die Beratungsfachkraft. Im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden PiB Jahresbericht 2014 11 die Ergebnisse der Audits den MitarbeiterInnen in 2015 vorgestellt sowie konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Im kommenden Jahr werden ein Anregungs- und Beschwerdemanagement sowie Prozess der Annahme von Waren und Dienstleistungen bearbeitet. Weitere Querschnittsaufgaben bei PiB In 2014 entstand ein interner Arbeitskreis zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen, in dem alle Abteilungen und Sparten von PiB vertreten sind. Dies geht u. a. zurück auf § 8 SGB VIII, wonach Jugendhilfeträger die altersgerechte Beteiligung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen haben. Im Berichtsjahr erfolgte die Überprüfung und Weiterentwicklung der individualrechtlichen Beteiligungsformen. In 2015 sollen, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, differenzierte fachliche Konzepte zur „Partizipation von Kindern in Pflegeverhältnissen und Patenfamilien“ entstehen. Die Arbeitsgruppe Vielfalt hat in den 14 Monaten ihres Bestehens wesentliche fachliche Handlungsanweisungen überarbeitet und ergänzt. Ziel ist es, die Vielfalt gesellschaftlicher und kultureller Lebensweisen innerhalb der fachlich-pädagogischen Arbeitsstrukturen von PiB zu reflektieren und umfassender zu berücksichtigen. Dazu gehört es, in einem ersten Schritt Fragen und Themenfelder zu identifizieren, die abteilungsübergreifend beantwortet und kommuniziert werden müssen, so dass die Mitarbeiterinnen ihre Kompetenzen empathisch und wertschätzend im Umgang mit Familien, Tagespflegepersonen oder Beschäftigten zum Nutzen von Kindern und (Pflege-)Familien einsetzen können. In einem zweiten, darauf aufbauenden Schritt gilt es festzustellen, wo abteilungsübergreifende Schwerpunkte für Fortbildungen liegen sollen und wie Vielfalt nachhaltig und wertschätzend in die weiteren Arbeitsstrukturen integriert wird. PiB Freundeskreis als Verein gegründet Mit der erfolgreichen Gründung eines PiB-Freundeskreises zum Jahresende wird es langfristig möglich werden, pädagogische und andere Angebote für Pflegekinder oder ihre Pflegefamilien vorausschauend und verbindlich langfristig zu planen. Die Geschäftsform eines Vereins gestattet es, Spendengelder anlassbezogen zu sammeln und auszugeben – was für PiB als zuwendungsfinanzierter Gesellschaft nicht möglich ist. Der Vereinsvorstand setzt sich aus Personen zusammen, die PiB aus ihrer früheren beruflichen Tätigkeit und zum Teil auch als Pflegefamilie verbunden sind. Evaluationen Zu der in 2013 begonnenen Evaluierung der Seminare und Gruppenangebote der Pflegeelternschule wurden erste Ergebnisse vorgestellt. Die Auswertung durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS) ergab, dass die BesucherInnen der Pflegeelternschule mit dem Angebot, der Methodik 12 und der Atmosphäre in den Kursen überwiegend zufrieden waren. Vor allem der Austausch mit anderen Pflegeeltern und alltagsbezogene Praxisbeispiele wurden positiv bewertet. Kritik wurde geäußert, wo TeilnehmerInnen sich wenig einbezogen fühlten. Ambivalent fielen auch manche Äußerungen zur verpflichtenden Kursteilnahme aus: Wenngleich Pflegefamilien die Verpflichtung an sich als eher unangenehm benannten, bewerteten sie jedoch die Ergebnisse des Kursbesuchs oft sehr differenziert und positiv. Es scheint, dass trotz der Kritik an einer Teilnahmepflicht die erarbeiteten Lösungen in den familiären Pflegefamilien-Alltag eingebracht und als wertvoll gesehen werden. Kinder, die Gruppenaktivitäten für Pflegekinder besucht hatten, äußerten sich durchweg positiv: Die Kinder gaben an, sich in der Gemeinschaft mit anderen Pflegekindern wohl gefühlt zu haben und künftig auch andere Kurse besuchen zu wollen. Das Anmeldeverhalten bestätigt dies: Es gibt einen wachsenden Stamm von Pflegekindern, die mindestens einmal im Jahr an einem PiB-Kinderkurs teilnehmen. Überregional stößt das Konzept sowohl der spendenfinanzierten PiB-Kinderangebote als auch der Fortbildungsangebote für die verschiedenen, differenzierten Pflegeformen in der Pflegeelternschule auf fortgesetztes, großes Interesse. Um dem inhaltlichen Auftrag und neuen fachlichen Aufgaben gerecht zu werden, kooperieren die MitarbeiterInnen der PiB-Pflegeelternschule in Bremen seit 2012 regelmäßig mit entsprechenden Fortbildungseinrichtungen in Berlin und Hamburg. Ausblick Vor dem Hintergrund stetiger Weiterentwicklung der Aufgaben sowie eines absehbaren Generationenwechsels auf Leitungsebene ab 2016 ist ab Jahresbeginn 2015 eine Organisationsberatung geplant. Sie soll helfen, Leitungsstrukturen strategisch zu bewerten sowie zukunftstauglich auszu- bauen und zu organisieren. Die Kindertagespflege wird die in 2014 neu geschaffenen Strukturen überprüfen. Ein Fokus soll auf der Vereinfachung von Prozessen und der Glättung von Arbeitsweisen liegen, so dass die theoretisch geschaffenen Synergien für die Belegschaft und die KundInnen praktisch spürbar werden können. Die PiB-Pflegeelternschule wird zu einem zentralen Bildungszentrum für alle Pflegefamilien und Tagespflegepersonen umgebaut werden. Dies verlangt eine konzeptionelle Neuausrichtung, bei der die bislang getrennten Fort- bildungsbereiche für die Kindertagespflege, für die Patenschaften und die Vollzeitpflege zusammenwachsen. Das PiB-Qualitätsmanagement wird in Anbetracht wachsender und stärker diverser Aufgaben und Kundengruppen die Entwicklung eines abteilungs- übergreifenden Anregungs- bzw. Beschwerdemanagement angehen. Im Zuge der regionalen Weiterentwicklung werden Aktivitäten, insbeson- PiB Jahresbericht 2014 13 dere der Pflegeelternschule und der Übergangspflege, strategisch stärker dem Regionalbüro Nord zugeordnet; zugleich wird der Bremer Osten stärker in die Öffentlichkeitsarbeit einbezogen. Um für die Beratungsarbeit im Bereich der Verwandtenpflege und der heilpädagogischen Vollzeitpflege einen angemessenen fachlichen Rahmen zu entwickeln, wird es ein Benchmarking veranlasst durch die Sozialbehörde geben. Das soll Aufschluss über regional unterschiedliche Anforderungen und deren entsprechende Personalausstattungen geben. Die Öffentlichkeitsarbeit Die Stabsstelle PiB-Öffentlichkeitsarbeit wirbt zentral und systematisch für die verschiedenen Geschäftsbereiche der gemeinnützigen Gesellschaft PiB und initiiert und begleitet Kooperationen mit Medien und Partnern. Regelmäßig veröffentlicht sie den Newsletter PiB-TiPPS für Bremer Kindertagespflegepersonen und den Newsletter PiB-POST für Paten und Pflegeeltern. Die Öffentlichkeitsarbeit entwickelt zudem die Webseite www.pib-bremen.de weiter, auf der Aktuelles und alle im Haus erstellten Flyer und Publikationen öffentlich abrufbar sind. Zudem koordiniert die Stabsstelle die Teilnahme von PiB an öffentlichen Veranstaltungen zu Informations- und Imagezwecken und, seit Jahresende, auch die fachübergreifende AG Vielfalt. Daten und Fakten 14 28 kurze bis lange Berichte erschienen über PiB in den Medien, davon 7 über die Kindertagespflege, 18 über die Vollzeitpflege inklusive eines Textes über die Elternberatung und sechs über Kinder im Exil, dabei ein Radio- und ein Filmbeitrag. 5 Berichte erschienen in überregionalen Medien. 16 Mal war PiB beteiligt an Veranstaltungen und Festen in Stadtteilen oder von Institutionen, darunter Bremer Moscheen und die Integrationswoche. 1 Mal organisierte PiB den Infotag Kindertagespflege. 64 Veranstaltungen zur Erstinformation wurden beworben, davon 14 Veranstaltungen für Eltern, die sich für Kindertagespflege interessieren. 600 Personen wurden regelmäßig direkt durch den Newsletter PiB-POST für die PiB-Pflege- und Patenfamilien erreicht, der zwei Mal erschien. 400 Personen wurden regelmäßig direkt durch den Newsletter PiB-TiPPS für die Kindertagespflege erreicht, der fünf Mal versendet wurde. 2 Mal erschien das Programmheft der PiB-Pflegeelternschule. 2 Mal das PiB-Fortbildungsprogramm für Tagespflegepersonen. 1 neue Broschüre „PiB auf einen Blick“ erschien, die alle Angebotsformen von PiB insbesondere für Casemanagement und Vormundschaft bündelt. Die PiB-Öffentlichkeitsarbeit im Raffer Während des gesamten Jahres fand eine Umschichtung der Informationsveranstaltungen statt: Zusätzlich zu den Erstinformationen aller Bereiche wurden erstmals auch zentrale Informationsveranstaltungen für Eltern beworben, die ihre Kinder in Kindertagespflege anmelden wollten. Wie im Vorjahr bildete die Kindertagespflege vor dem Hintergrund der seit Jahresbeginn 2014 tätigen „Abrechnung Kindertagespflege“ den bedeutendsten Arbeitsschwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit: Unter anderem wurden die Webseite und Broschüren teilweise auch in englischer Sprache überarbeitet oder neu erstellt. Ab November konnten Eltern und Tagespflegepersonen die wichtigsten Formulare für die Anmeldung von Kindern und die Abrechnung der Betreuungsleistungen herunterladen. Für Eltern wurden dabei in einem neuen Menüpunkt „Anmelden“ eigens erstellte Informationen bereitgestellt. Die Download-Möglichkeiten nutzen viele Eltern und Tagespflegepersonen. Als Fortbildung für Tagespflegepersonen fanden in 2014 vier zweiteilige Veranstaltungen zum Thema „Werben und Wirken in der Kindertagespflege“ statt, zwei davon für Teilnehmerinnen des Qualifizierungsmoduls 2 für angehende Kindertagespflegepersonen. Diese zentrale Einführung in die Bedeutung und die Systematik des Werbeauftritts der bremischen Kindertagespflege und der Tagespflegepersonen dient der weiteren Professionalisierung des Arbeitsbereiches. Starkes Medieninteresse erlebte besonders der Bereich „Kinder im Exil“, wobei verschiedene Anfragen im TV-Bereich nicht bedient werden konnten. Die Berichte fördern die Suche nach Pflegefamilien, zumal die Leistung der Pflegefamilie und deren Bedeutung für den minderjährigen Flüchtling oft im Mittelpunkt steht. Das Medienecho kommt sicher auch anderen Pflegeformen zugute, da der Träger PiB stets erwähnt wird. Das Verständnis und die Kooperationsbereitschaft zu diesen Medienanfragen war von Seiten der Pflegefamilien, der Jugendlichen und auch der Vormundschaft groß. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit hat 16 Veranstaltungen koordiniert oder durchgeführt, bei denen PiB-Beschäftigte über PiB-Programme informieren. Dazu zählten Informationsbörsen der Jobcenter, die Teilnahme bei verschiedenen Stadtteilfesten oder Veranstaltungen unter dem Motto „Kinder mit PiB gut behütet“ sowie zwei Informationsveranstaltungen in Moscheegemeinden. Neu war die Beteiligung von PiB im Rahmen der Integrationswoche zum Thema „kulturgemischte Pflegefamilie“. Dabei ging es um das Zusammenleben von Flüchtlingen und ihren deutschen Pflegefamilien. Das Angebot war gut besucht. Neben den weiteren turnusgemäßen Arbeiten und Veröffentlichungen begleitete die Stabsstelle zudem die Entwicklung eines Werbefilmes sowie die technisch verbesserte Ausstattung der Räume, in denen zahlreiche Erstinformationsveranstaltungen stattfinden. Beide Projekte waren zum Jahresende noch in Arbeit. PiB Jahresbericht 2014 15 Abgeschlossen wurden dagegen zwei Werbemaßnahmen, die die Suche nach Pflegefamilien in den Mittelpunkt stellen. Zum Jahresanfang 2015 wird eine neuartige Straßenbahnwerbung für Pflegefamilien starten. Außerdem wurden Kauf und Ausstattung einer dreirädrigen Ape – als motorisierte Werbefläche – abgewickelt. Das Gefährt wird MitarbeiterInnen in 2015 für dienstliche Stadtfahrten zur Verfügung stehen und soll bei Events eingesetzt werden. Die Kosten für die Anschaffung konnten durch einen Strafbefehl gedeckt werden. In der Stabsstelle waren in 2014 eine Referentin (Vollzeit) und eine Verwaltungskraft (Teilzeit) tätig. Ausblick Umsetzung einer Filmwerbung – als kurzer Imagefilm, der Familien dafür interessiert, Pflegefamilie zu werden. Aktualisierung der Spendenwerbung im Webseiten- und Flyerformat. Verstärkung des PiB-Werbeauftrittes im Bremer Osten für die Pflegeformen Kurzzeitpflege, Übergangspflege und Patenschaften. Fortsetzung der Kooperation mit verschiedenen Gruppierungen und MultiplikatorInnen, die die Suche nach Pflegefamilien offensiv in zugewanderte Communities tragen. Kooperation mit dem neu gegründeten PiB-Freundeskreis im Blick auf neue Strukturen und Arbeitsweisen. Spenden und andere Hilfen für Pflegekinder In der Zusammenarbeit mit Pflegefamilien und -kindern entstehen wichtige erzieherische Anliegen und manchmal auch Notlagen, die aus staatlichen Zuwendungen nicht finanziert werden können. Die gemeinnützige Gesellschaft PiB – Pflegekinder in Bremen sieht es als Auftrag, solche Engpässe mit Hilfe von Spenden zu überbrücken und Familien und Kindern in besonderen Lagen unbürokratisch zu helfen. Außerdem werden mit Spenden spezielle Gruppenangebote finanziert, die Pflegekinder in schwierigen Lebenslagen stabilisieren und fördern: Sie stärken die Kinder in ihrer Identität als Kinder mit zwei Familien1. Nach längerer Vorarbeit am Programmkonzept erlebte das „Modellprojekt I-Dötzchen“, das Pflegekinder bei der Einschulung in sechs Workshops begleitet hat (s. Bericht Pflegeelternschule S. 19), in 2014 einen erfolgreichen ersten Durchlauf. Dazu hat die Sparkasse Bremen in 2014 einen großen finanziellen Beitrag geleistet. Die positiven Erfahrungen mit der Kursreihe, die darauf ausgerichtet ist, Kinder zu stärken, hat bei Pflegeltern großes Interesse ausgelöst; der Kurs soll in 2015 fortge1 Die Konzeption „Gruppenarbeit mit Pflegekindern“ ist einsehbar auf www.pib-bremen.de unter Broschüren/Pflegeeltern- schule. 16 setzt werden. Die Finanzierung des Kurses in 2015 übernahm der kurz vor Jahresende 2014 als Verein gegründete PiB-Freundeskreis e. V. Die Gründung des Freundeskreises wird es PiB langfristig ermöglichen, pädagogische und andere Angebote für Pflegekinder oder ihre Pflegefamilien vorausschauend und verbindlich auch über die Jahreswenden hinaus zu planen. Die Geschäftsform eines Vereins gestattet es, Spendengelder anlassbezogen zu sammeln und auszugeben. PiB als einer zuwendungsfinanzierten Gesellschaft sind dagegen enge Grenzen gesetzt. Auf einer Gründungsversammlung im Dezember wurden verschiedene Personen in den Vereinsvorstand gewählt, die PiB aus ihrer früheren beruflichen Tätigkeit und zum Teil auch als Pflegefamilie kannten. Die Satzung sieht eine enge Abstimmung der Vereinsaktivitäten mit der PiB-Geschäftsführung vor, um den sinnvollen Einsatz von Spendengeldern zu gewährleisten. PiB ist bundesweit der einzige Fachdienst für Pflegekinder, der neben der Beratung und Begleitung von Pflegeverhältnissen den Pflegekindern Gruppen und Aktivitäten anbietet, die sie stärken, indem sie im Kreis gleich betroffener Kinder wichtige Themen ihres Pflegekinderlebens besprechen und aufarbeiten können. Mit dem Projekt „I-Dötzchen“ hat PiB erstmals eine für Pflegekinder oft belastende Lebensphase pädagogisch aufgegriffen – im Versuch, für Kinder und Pflegeeltern auf die vorhersehbaren Belastungen durch die Einschulung eine pädagogische Antwort zu entwickeln. Die Wirksamkeit eines solchen Angebotes wird in den kommenden Jahren überprüft werden müssen. Hilfe kennt viele Formen Zahlreiche Partner, Einrichtungen und Einzelpersonen haben PiB im Berichtsjahr mit Geldspenden unterstützt, andere stellen uns ihre besonderen Ressourcen zur Verfügung. Im Jahr 2014 gingen insgesamt 9.930,00 Euro auf das Spendenkonto ein, darin war erstmals eine größere Summe enthalten, die als Strafbefehl nach einem Gerichtsbeschluss an PiB fällig wurde. Der größte Teil der Spenden waren in 2014 Firmenspenden. Dabei gab es große Bereitschaft der Unternehmen, auch Werbematerial für die Suche von Pflegefamilien in ihren Häusern öffentlich auszulegen und so den Auftrag von PiB, neue Pflegefamilien zu gewinnen, weiterzutragen. Besonders engagiert hat sich in der Vergangenheit die swb Bildungsinitiative durch fortgesetzte Unterstützung von mehrtägigen kreativen Workshops, die wegen der Umsetzung des Inklusionsgedankens von hohem Betreuungsbedarf gekennzeichnet sind. Ganz persönlich und intensiv hat sich mehrfach auch die Leitung des Cateringunternehmens Gastro-Mobil aus Weyhe eingesetzt: Zum dritten Mal in Folge hat sie die Einnahmen aus einem Samstags-Waffelverkauf im Advent in der Lloydpassage gespendet und gleichzeitig Werbematerial öffentlich ausgelegt. Bereits zum zweiten Mal in Folge ist das Stuhrer Unternehmen Ch. Otto Weller GmbH in 2014 mit einer Spende in Erscheinung getreten. Und erstmals unter den Spendern waren in 2014 die Kamü Bau GmbH und die PiB Jahresbericht 2014 17 Bremer Stiftung Institut für Werkstofftechnik und Amtliche Materialprüfanstalt (IWT). Außerdem gelang es im Berichtsjahr mit der Hilfe von zahlreichen Einzelspendern, die in der Regel anonym bleiben möchten, die PiB-Jugendgruppe „Kinder im Exil“ darin zu unterstützen, Bremen als neue Heimat zu erkunden. Einem weiteren jugendlichen Pflegekind konnte der Besuch bei der in Afrika lebenden Mutter und ihrer Familie ermöglicht werden. Kooperationen Viel Unterstützung erfährt PiB zudem durch die direkte Förderung von Pflegekindern. Dies geschieht zumeist in Arbeitszusammenhängen, die den Schutz von Kindern, ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden zum Ziel haben und sie hat einen großen Wert. Hier ist dem Sportverein Bremen 1860 zu danken, der in 2014 nicht nur mehr als 1.300 Mitglieder von Pflegefamilien ins „Feuerwerk der Turnkunst” einlud, sondern den Kindern von Pflegefamilien mittels einer Partnerschaft mit PiB fortlaufend vergünstigte Konditionen für die Teilnahme an den beliebten Ferienprogrammen des Vereins anbietet. Einen besonderen und langfristigen Beitrag zur Förderung eines Pflegekindes leistet auch die International School Bremen (ISB), die jungen Flüchtlingen seit 2011 großzügig Schulstipendien gewährt. Als beständiger Partner begleitet auch der SV Werder Bremen PiB, indem er PiB-MitarbeiterInnen kostenfrei an Fortbildungen teilhaben lässt und für Pflegefamilien bzw. -kinder Bundesligakarten fürs Stadion zur Verfügung stellt oder einen vergünstigten Besuch im Werder-Wuseum ermöglicht. 18 Die PiB-Pflegeelternschule Die PiB-Pflegeelternschule ist die zentrale Fort- und Weiterbildungseinrichtung für Familien, die ein fremdes Kind betreuen oder mit ihm leben. Schwerpunkte der Arbeit sind die Planung und Durchführung aller Grundqualifizierungen und Aufbaukurse, die die Familien oder Pflegestellen vor der Aufnahme eines Pflegekindes und begleitend zum Pflegeverhältnis durchlaufen. In der Regel ist die Pflegeelternschule auch die erste Anlaufstelle für Interessierte und BewerberInnen, die Informationen über die verschiedenen Pflegeformen suchen. Die Pflegeelternschule koordiniert zudem die Gruppen- und Supervisionsangebote für alle Vollzeitpflegeformen und für den Bereich Patenschaften an den verschiedenen Bremer PiB-Standorten sowie die Fortbildungsangebote für bremische Kindertagespflegepersonen. Für alle Angebote kooperiert sie mit insgesamt rund 40 ReferentInnen aus den unterschiedlichsten Themenfeldern. Alle Kurse, Seminare und Gruppenangebote der Pflegeelternschule sind in einem halbjährlichen Programm zusammengefasst, das aktiven Pflege- und Patenfamilien sowie BewerberInnen automatisch zugeht. Seit 2006 organisiert die Pflegeelternschule außerdem auch Freizeit- und Bildungsangebote für Pflegekinder und Pflegefamilien. Daten und Fakten 11 Informationsabende fanden mit 105 TeilnehmerInnen statt. 4 Grundkurse für Vollzeitpflege wurden von 33 Haushalten besucht. 2 Grundkurse Übergangspflege wurden von 14 Haushalten besucht. 3 Qualifizierungen Verwandtenpflege gab es für 28 Haushalte. 2 Qualifizierungen Patenschaften fanden mit 13 Haushalten statt. 1 Qualifizierung gab es für Vertretungspersonen in der Kindertagespflege. 18 Seminare fanden im Rahmen des Aufbaukurses für alle Pflegeformen statt, an ihnen nahmen insgesamt 180 Haushalte teil. 27 fortlaufende Gruppen- und Supervisionsangebote gab es für aktive Pflegefamilien und Paten. 3 fortlaufende Gruppen gab es für Pflegeeltern gemeinsam mit ihren Pflegekindern davon zwei Krabbelgruppen und eine Gruppe für Kindergartenkinder. 95 verschiedene Weiterbildungsseminare wurden in 2014 angeboten. Trends und Entwicklungen Die Teilnehmerzahlen an den Informationsabenden zur Vollzeitpflege sind insgesamt stabil geblieben. Lediglich an den einzelnen Abenden gab es große Schwankungen. So gab es im Januar sechs TeilnehmerInnen, im Februar dagegen zwölf. Diese Schwankungen setzten sich im gesamten Jahr fort. Festzustellen war, dass weniger als zwei Drittel der Teilnehmer- PiB Jahresbericht 2014 19 Innen sich im nächsten Schritt zum Grundkurs anmelden. Damit setzt sich ein Trend der Vorjahre fort: Zwischen der Erstinformation und der Entschei- dung für ein Pflegekind liegt ein längerer Zeitraum. Die Teilnehmerzahlen an den Grundkursen Vollzeitpflege blieben gegen- über dem Vorjahr fast identisch. Die Qualifizierungen Verwandtenpflege stellten die ReferentInnen teilweise vor neue Herausforderungen, weil manche TeilnehmerInnen das Lesen und Schreiben oder die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschten. Inhaltliches Arbeiten musste entsprechend vorbereitet und angepasst werden. Wichtig dabei ist eine kleine Gruppengröße. Der Bereich „Verwandtenpflege“ ist weiter gewachsen und damit auch das Gruppen- und Seminarangebot. Es wird nach persönlicher Einladung gut angenommen. Die TeilnehmerInnen halten sich jedoch zurück mit der Teilnahme an anderen Fortbildungen und Seminaren außerhalb der Verwandtenpflege. Kindertagespflegepersonen nahmen vor allem im ersten Halbjahr an den Fortbildungen und Seminaren der Pflegeelternschule teil. Im zweiten Halb- jahr war dieser Trend nicht mehr zu verzeichnen. Dies geht sicherlich darauf zurück, dass die Anforderungen des neuen Bereiches Abrechnung Kinder- tagespflege und andere städtische Umstrukturierungen viel Aufmerksam- keit anderweitig erfordert haben. Nach wie vor besuchen überwiegend Pflegemütter die Fortbildungs- und Gruppenangebote. Lediglich in der Bewerberphase nehmen beide Partner an den Seminaren teil, nach der Aufnahme eines Pflegekindes scheint die Zuständigkeit für Erziehungsfragen und Aufgaben geklärt. Das Gruppenangebot für Übergangspflegestellen, für Pflegeeltern mit kleinen Kindern und für Verwandtenpflegeeltern wurde thematisch und im Umfang weiter ausgebaut und gut genutzt. Potenzielle TeilnehmerInnen wurden von den Mitarbeiterinnen der Pflegeelternschule angeschrieben und so zur Teilnahme motiviert. Auch die zuständigen FachberaterInnen machten auf das Angebot aufmerksam. Die Pflegeelternschule im Raffer Ein zeitintensiver Prozess war es, eine umfassende pädagogische Konzeption der PiB-Pflegeelternschule zu erarbeiten. Dafür wurde die bestehende interne Leitlinie zur Arbeit mit Pflegefamilien und PatInnen um einen Fortbildungsauftrag für Kindertagespflegepersonen erweitert; die Gruppe der Kindertagespflegepersonen besucht bereits seit Jahren Veranstaltungen der Pflegeelternschule. Während des Berichtsjahres wurde die inhaltliche Zusammenlegung der beiden großen Fortbildungsschwerpunkte vorgenommen und die bislang getrennten Arbeitsbereiche kooperierten in einem gemeinsamen Team. Beratungsgruppen werden jedoch nach 20 Arbeitsauftrag getrennt angeboten und besucht. Darüber hinaus entwickelte die Pflegeelternschule in Kooperation mit den Abteilungen und den als Honorarkräften tätigen FachreferentInnen im Berichtsjahr neue Seminarstrukturen und Gruppenangebote. Die in 2013 begonnene Evaluierung der Seminare und Gruppenangebote der Pflegeelternschule wurde fortgesetzt und erste Ergebnisse vorgestellt, so dass eine Reflektion in Zusammenarbeit mit den beteiligten ReferentInnen aufgenommen werden konnte (s. Bericht S. 7). Seminarangebote für aktive Pflegeeltern und Bewerber Die Anzahl der Bildungsangebote in der Pflegeelternschule blieb hoch – und ebenso die Nachfrage. Vor allem die Gruppe der BewerberInnen ist sehr aktiv in der Pflegeelternschule. Eine Herausforderung blieb es, langjährige Pflegestellen zu erreichen. Mit großem Interesse reagierten Pflegeeltern auf eine neue, dreiteilige Seminarreihe „Neue Impulse für erzieherisches Handeln geben“, nach dem Konzept der Neuen Autorität von Psychologieprofessor Haim Omer. Es befasst sich mit elterlicher und pädagogischer Autorität, die auf Anerkennung, Stärke und Respekt beruht. Die Auseinandersetzung mit diesem Erziehungskonzept wurde auch in die Gruppen getragen und dort diskutiert. Das Thema Entspannung wurde, gleichermaßen als Abend- oder Tagesseminar, gut angenommen. Veranstaltungen wie „Ein Tag für mich – Atempausen vom Alltag“ oder „Neue Kraft tanken“ boten Pflegeeltern und Kindertagespflegepersonen die Gelegenheit, theoretisch und praktisch mehr über Entspannungstechniken zu lernen und zu verstehen, wie Auszeiten in den Alltag einzubauen sind. Besonders positive Resonanz fand das Angebot „Das Pferd oder ich – wer bestimmt wohin es geht?“. Hier konnten Pflegeeltern ihren eigenen Erziehungsstil reflektieren – gekoppelt an ihren Umgang mit dem Pferd. Denn Pferde spiegeln intuitiv die Stärken des Reiters wider. Diese Kenntnisse lassen sich mit Anleitung der Reittherapeutin auf den Erziehungsalltag übertragen. Dabei machte es den TeilnehmerInnen auch viel Spaß, Fragen nachzugehen wie: Wer führt eigentlich wen? Wie klar drücke ich mich aus? Wann und wie setze ich Grenzen? Wie konsequent bin ich? Der Kurs „Pflegefamilien informieren sich über den Islam“ verbunden mit der Besichtigung einer Moschee war ein neues Thema in der Pflegeelternschule, vor allem für Pflegeeltern aus dem Bereich Kinder im Exil, aber auch besucht von Kindertagespflegepersonen und Übergangspflegestellen. Dieses Angebot bot allen Interessierten die Möglichkeit, lebenspraktische Fragen zum Islam zu stellen, die auch das Zusammenleben mit muslimischen Pflegekindern betreffen. Die Veranstaltung soll im kommenden Jahr wiederholt werden. Insgesamt das größte Interesse weckten auch in 2014 Kurse der Pflegeelternschule, die Fragen der Erziehung und Entwicklung von (Pflege-)Kindern behandelten. Hier waren gezielt Angebote entwickelt worden, um langjährige Pflegeeltern zur PiB Jahresbericht 2014 21 Teilnahme anzuregen, doch in der Praxis gelang dies weniger. Offenbar ist diese Gruppe eng an die zuständige Beratungsfachkraft gebunden und nimmt eher Einzelberatung in Anspruch als ein Seminar oder einen Kurs zu einem gerade aktuellen familiären Thema. Besonders nachgefragte Veranstaltungen waren in 2014: Ein Bauch voller Wut Keiner mag mich! Was, wenn Kinder keine Freunde haben 13 Haushalte 9 Haushalte Borderline. Ein Leben im „Schleuderprogramm“ 11 Haushalte … und plötzlich haben wir ein Baby zu Hause 14 Haushalte Pubertät und Trauma 18 Haushalte Arbeit mit der Biografie und dem Erinnerungsbuch 10 Haushalte Umgangskontakte gestalten 13 Haushalte Biografiearbeit mit traumatisierten Kindern 10 Haushalte Bewegung, Tanz und Spielimpulse 13 Haushalte Was macht ihr denn da? Jugendliche Medienwelt 9 Haushalte Gruppenangebote für Pflegekinder und Pflegefamilien 5 fortlaufende Gruppen für Kinder und Jugendliche wurden angeleitet: 2 Krabbelgruppen, 1 Tanzgruppe für Pflegekinder, 1 Gruppe für Pflege- kinder im Kindergartenalter, 1 Gruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 5 Aktionstage mit kreativen Bildungsangeboten für Pflegekinder: „Segel setzen – Leinen los: wir bauen Drachenboote“, „Bei uns macht es Peng! Wir bauen Raketen“, „Menschen – Tiere - Sensationen“, „Spiel, Sport und Spaß“, „Geheimtipp Parkour“ 5 mehrtägige Projekte für Pflegekinder: „Zwei Tage rund ums Pferd“, „Hurra, bald gehe ich zur Schule“, „Radeln zum Weyerberg“, „Alle in einem Boot – Kanu Projekt“, „… ganz schön stark“. Die Gruppenangebote für Pflegekinder wurden in 2014 weiter fortgeführt. So fand das Angebot „Tanzen, tanzen, tanzen! Eine Drehung, ein Sprung, Schritte zur Musik – tanzen kann so vielfältig sein!“ für Pflegekinder von vier bis acht Jahre weiterhin regen Zuspruch. Die „Donnerstags Krabbelgruppe für Kinder bis 36 Monate und Pflegeeltern“ trifft sich auf Initiative der Pflegeeltern inzwischen wöchentlich. Neu war das Angebot einer Fahrradtour nach Worpswede mit Übernachtung in der Jugendherberge, an der acht Kinder engagiert teilnahmen, nicht nur beim Fahrradfahren, sondern auch bei der Nachtwanderung. Erstmalig gab es im Berichtsjahr zwei Angebote für Pflegekinder ab 13 Jahren. Diese Gruppe ist zur Teilnahme schwer zu motivieren. Der Workshop „Geheimtipp Park- 22 our“, ein Zwischending von Sport und Artistik, konnte durchgeführt werden. „Sport, Spiel und Spaß“, ein Sportangebot zum Erlernen von Skateboarding, BMXing oder Trampolin springen, musste dagegen abgesagt werden. Modellprojekt I-Dötzchen Besondere Beachtung fand im Berichtsjahr das Modellprojekt „I-Dötzchen – Pflegekinder kommen in die Schule“. Dieser sechsteilige Kurs wurde mit Hilfe von Spendengeldern eigens entwickelt und durchgeführt, um Pflegekinder auf die Einschulung einzustimmen und damit den Übergang in das System Schule unterstützend zu gestalten. Dafür trafen sich sieben Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren, die alle kurz vor der Einschulung standen, zu sechs 90-minütigen Workshops, deren Leitung bei zwei Diplom-Pädagoginnen, einer Ergotherapeutin und einer Systemischen Familientherapeutin lag. Parallel dazu konnten sich die Pflegeeltern austauschen. Im Vordergrund stand, den Übergang vom Kindergarten zur Schule für Pflegeeltern und Pflegekinder bewusst zu gestalten und erfahrbar zu machen und einen Raum zu schaffen, um Ängste und Befürchtungen zu thematisieren. Themen der Workshops waren beispielsweise: 1. Wer bin ich? Was kann ich? Geschichten und Spiele zum Thema „Ich“ mit dem Ziel, das Selbstbewusstsein zu stärken und die Gruppenintegration zu fördern. 2. Hüpfen, springen, klettern macht schlau – Spiele und Übungen zur Stärkung der Selbstreflexion und zur Lösungskompetenz. Die Absicht, Pflegekindern mit Spiel und Spaß die Schule näher zu bringen, indem sie positive Erfahrungen in einer vorgeschalteten thematischen Gruppe machen, die auf die Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenz abzielten, ist aufgegangen. Das Angebot hat den Pflegekindern sehr gut gefallen und auch bei den Pflegeeltern ein positives Echo gehabt. Es soll im nächsten Jahr erneut erprobt werden. Beim Modellprojekt wie bei den anderen Kinderkursen zeigte sich, dass die Kooperation und Vermittlung der Beratungsfachkräfte mit den Eltern für die Anmeldungsentscheidung zentral waren. Einmal angemeldet waren die Kinder mit großer Freude und Elan dabei. Kooperationen Erstmalig gab es zwei größere Kooperationen im Bereich der Fortbildung, die die Pflegeelternschule in Koordination mit den PiB-Fachabteilungen auch mit anderen Trägern plante und durchführte. In Zusammenarbeit mit der Sparte sonderpädagogische Vollzeitpflege und dem m/colleg des Martinsclub Bremen e. V. wurde ein bundesweiter, zweiwöchiger Lehrgang zur fachlichen Beratung und Begleitung von Menschen entwickelt, die am Fetalen Alkoholsyndrom, kurz: FASD, erkrankt sind. Dazu kooperierten die Träger eng mit deutschlandweit anerkannten Fachleuten. Das Interesse von FachPiB Jahresbericht 2014 23 kräften und von Pflege- und Adoptiveltern war hoch. Ein Zertifikat bescheinigte die erfolgreiche Teilnahme (s. Bericht S. 61). Ebenfalls bundesweite Beachtung fand die Veranstaltungsreihe „Gemeinsam für das Kind: Eltern und Pflegeeltern sind gefragt“. Das Bildungsangebot für Eltern und Pflegeeltern in Kooperation zwischen der Pflegeelternschule, der PiB-Elternberatung und der Caritas-Erziehungshilfe gGmbH richtete sich an Pflegeeltern und Eltern. Ziel der dreiteiligen Seminarreihe war es, den verbesserten Umgang zwischen Eltern und Pflegeeltern zu fördern, denn eine gelingende Zusammenarbeit bedeutet für alle Beteiligten mehr Sicherheit – und für das Kind Entlastung sowie eine förderliche Unterstützung der kindlichen Identitätsentwicklung. Die Seminare orientierten sich an positiven Erfahrungen der Bremer Caritas im Bereich der stationären Jugendhilfe. Sie sollen in adaptierter Form für den Pflegekinderbereich in Bremen weiterentwickelt werden. Ausblick Fortsetzung und Abschluss des Lehrgangs zur Beratung und Begleitung von Menschen mit FASD, mit Zertifikat und den dazugehörigen Fachforen. Planungsbeginn eines Impulse-Fachtags „Qualifizierung von Pflegeeltern“, der in 2016 stattfinden soll. Entwicklung und Durchführung einer Seminarreihe mit dem Schwerpunkt „Trauma“ für den Bereich Übergangspflege. Das Vormittagsangebot soll Falldarstellungen und Vorträge umfassen. Ausweitung der Evaluierung auf Fortbildungen und Gruppenangebote in der Kindertagespflege. Erneute Durchführung der Gruppenangebote für Pflegekinder im Vorschul- und im Grundschulalter im Rahmen des Modellprojektes I-Dötzchen. Ausrichtung eines mehrtägigen Sommerferiencamps zum Thema „Mittelalter“. Inbetriebnahme der verbesserten technischen Ausstattung der Seminarräume. Beendigung der Arbeiten an der Konzeption der Pflegeelternschule samt 24 Einbindung des Bereiches der Fortbildungen für Kindertagespflegepersonen. PiB Jahresbericht 2014 25 Die Kindertagespflege in Zahlen Vier von fünf Tageskinder waren in 2014 unter drei Jahre alt. 72% 967 Von 325 Tagespflegepersonen sind ♀ 309 ♂16 81% 694 1037 2011 455 65% 703 844 2014 2009 Kinder in Tagespflege insgesamt davon Kinder unter drei Jahren Externe Kindertagespflege wächst: In fünf Jahren hat sich die Zahl der Betreuungsplätze mehr als verdoppelt. 222 Kinder 104 Kinder 2009 9 Tagespflegestellen versorgen 12,8 % aller Tageskinder 2014 22 Tagespflegestellen versorgen 21,4 % aller Tageskinder Qualifikation = Qualität Unsere Tagespflegepersonen besitzen unterschiedliche Berufsabschlüssen bei einer zusätzlichen PiB-Qaulifizierung mit Tagespflegeerlaubnis. Qualifikation = Qualität 8% unterschiedliche Berufsabschlüsse, Tagespflegepersonen haben 12% Qualifikation = Qualität absolvieren eine extra Qualifizierung und Berufsabschlüssen erhalten erst dann eine Unsere Tagespflegepersonen besitzen unterschiedliche 10% bei einer zusätzlichen PiB-Qaulifizierung mit Tagespflegeerlaubnis. Tagespflegeerlaubnis. 25% Dipl. Pädagogik / Erzieher 17% kaufmännisch / wirtschaftlich 8% 12% 13% handwerklich 12% medizinisch / pflegerisch 25% 10%13% 12,8% 10% hauswirtschaftlich / Hausfrau 25% Dipl. Pädagogik / Erzieher 9% verwalterisch Externe Tagespflege In kindgerechten Räumen im Stadtteil 20,7% 3,2 8% Sonstige 17% kaufmännisch / wirtschaftlich 6% Studium 13% handwerklich 1 3 §@% 25% 6% 12% medizinisch / pflegerisch 13% 17% 9% Kinder pro Kindertagespflegeperson wurden am 31.12.2014 betreut. 17% 9% 26 9% verwalterisch 8% Sonstige 6% Studium 1 3 §@% 6% 10% hauswirtschaftlich / Hausfrau Die Kindertagespflege Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungsangebot besonders für Kleinkinder im Alter unter drei Jahren. Es berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und Förderansprüche von Kindern und hilft deren Eltern, Beruf und Familie zu vereinen. Die Kindertagespflege hat den Auftrag zu betreuen, zu erziehen, zu fördern und zu bilden. Darin, und in der Finanzierung, ist sie der Betreuung in der Krippe gleichrangig. Herausragende Merkmale der Kindertagespflege sind die Flexibilität im Angebot, die Individualität der Betreuung sowie verbindliche Bindungsbeziehungen1. und ihr Bildungsanspruch. Die selbstständigen Kindertagespflegepersonen können sich dem einzelnen Kind intensiv zuwenden und ermöglichen Kindern zugleich die Ersterfahrung in einer kleinen Gruppe. Die positive Bedeutung der Betreuungsform Kindertagespflege für die kindliche Entwicklung ist inzwischen durch Studien belegt2. Die zumeist in einem anderen Beruf ausgebildeten Tagespflegepersonen durchlaufen eine spezielle fachliche Qualifizierung. Dieser geht eine Eignungsfeststellung durch die PiB gemeinnützige GmbH voraus. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhält die Absolventin eine Pflegeerlaubnis durch das Amt für Soziale Dienste. Tagespflegepersonen spezialisieren sich in der Regel auf eine von drei Betreuungsformen: die allgemeine Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson, die mobile Kindertagespflege im Haushalt der Eltern oder die externe Kindertagespflege in angemieteten Räumen und Kleingruppen, die von zwei Kindertagespflegepersonen betreut werden. Daneben setzt das Amt für Soziale Dienste Kindertagespflege im Rahmen von Hilfe zur Erziehung in der Regel für Kinder aus instabilen Familiensituationen zur Entlastung der Eltern ein. Die Beratungsfachkräfte der PiB-Kindertagespflege beraten und begleiten Kindertagespflegepersonen bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Der Fachdienst PiB-Kindertagespflege Die PiB-Kindertagespflege ist für den Ausbau und die Qualitätssicherung der stadtbremischen Kindertagespflege im Rahmen der Vorgaben des SGB VIII zuständig. Dies umfasst die fachliche Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen sowie die Anwerbung und Eignungsüberprüfung von künftigen Kindertagespflegepersonen und deren Fachaufsicht. Zudem vermittelt PiB Kinder zur Betreuung in geprüfte 1 „Die Kindertagespflege muss im Angebotskanon der Betreuungs-Settings mitgedacht werden“, beschrieb Prof. Dr. Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut auf einem fachpolitischen Dialog des Bundesverbandes am 12.11.2014 die Herausforderungen der Zukunft. Grundlage sind danach empirische Belege dafür, dass die Kindertagespflege eine hohe Bindungsbeziehung zwischen Kindern und Kindertagespflegeperson erbringe. Zitiert nach „Fachpolitischer Dialog des Bundesverbandes zeigt Perspektiven für Professionalisierung auf“, http://www.bvktp.de/index.php?article_id=23 (Stand 19.3.2015). 2 Vergl. Prof. Dr. Lieselotte Ahnert in „Kindertagespflege – Familiennah und gut betreut“, Tagungsdokumentation, Bundeskonferenz zu Zukunftsperspektiven der Kindertagespflege in Deutschland am 23. April 2012, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, http://www.bvktp.de/files/bvktp_1_-_p__dagogische_qualit__t_in_der_kindertagespflege.pdf (Stand 19.3.2015). PiB Jahresbericht 2014 27 Tagespflegestellen. Dies geschieht auf Grundlage eines Kooperationsvertrages mit der Stadt Bremen. Seit 2014 ist der Fachdienst zudem für die Berechnung der Pflegegelder und Betreuungszeiten von Kindern zuständig. Zur Umsetzung ihrer Aufträge kooperiert die PiB-Kindertagespflege eng mit dem Referat Kindertagesbetreuung der senatorischen Behörde und dem Amt für Soziale Dienste. Daten und Fakten 1.017 Kinder aus Bremen wurden betreut (Stichtag 31.12.14). 1.037 Kinder wurden am Stichtag insgesamt betreut, davon waren 844 Kinder unter drei Jahre alt, d. h. rund 81 %. 517 Betreuungsverhältnisse* wurden über den 31.7.14 hinaus fortgesetzt. 325 Tagespflegepersonen boten am Stichtag 1.330 Betreuungsplätze an, davon 255 Bremer Tagespflegepersonen 1.042 Plätze in allgemeiner Kindertagespflege, 44 Bremer Tagespflegepersonen 243 Plätze in externer Kindertagespflege und 26 Tagespflegepersonen aus dem Umland 36 Plätze in der Kindertagespflege 72 Tagespflegepersonen beendeten 2014 ihre Tätigkeit, hauptsächlich aus familiären Gründen oder weil sich ihre berufliche Perspektive änderte. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Die PiB-Kindertagespflege hat interne und externe Prozesse und Abläufe stärker am städtischen Verfahren zur Planung und Besetzung der Plätze in der Kindertagesbetreuung in Bremen, dem sogenannten Ablaufplan, ausgerichtet. Danach soll die Kindertagespflege weiterhin Kernbestandteil der Angebotslandschaft sein. Im Berichtsjahr ging es vorrangig darum, die damit verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen an die über 300 selbst- ständig tätigen Kindertagespflegepersonen heranzutragen, so dass sie künftig einvernehmlich umgesetzt werden können. Die Einbindung des seit Jahresbeginn neuen PiB-Arbeitsbereiches „Abrech- nung Kindertagespflege“ als serviceorientierter Schnittstelle zwischen Eltern, Kindertagespflegepersonen, PiB und dem Amt für Soziale Dienste ist sehr erfolgreich gelungen. Die Resonanz von Bremer Tagespflegepersonen zur neuen Dienstleistung und der damit verbundenen pünktlichen Auszahlun- gen der Pflegegelder war sehr positiv. Dies geht u. a. auch auf eine ziel- orientierte und gute Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde und der Elterngeldstelle zurück. Die PiB-Kindertagespflege und der TaPs-Rat, ein in 2014 erstmals gewählter 28 Sprecherrat der Bremer Kindertagespflegepersonen, haben kontinuierlich und konstruktiv bei der Umsetzung wichtiger Neuerungen kooperiert. Konstruktiv war auch die Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Kinder- tagespflege. Die viermonatliche Konferenz von Delegierten aus den Regio- nen beriet u. a. über die Arbeitsweise der neuen Abrechnung Kindertages- pflege, den Umgang mit Zusatzbeiträgen sowie die Einbindung in den städtischen Ablaufplan. Informations- und Vermittlungsverfahren wurden neu strukturiert: Während die Stadt Bremen Eltern im Rahmen der Elterninformationen auf das Angebot der Kindertagespflege als Wahlmöglichkeit hin orientierte, hat PiB weitere Maßnahmen zur Lenkung im Vorfeld der Vermittlung einge- führt. Neben dem Anmeldetelefon als Orientierungsinstrument für Eltern bot PiB während der Anmeldephase erstmals 25 zentrale und dezentrale, hoch frequentierte Eltern-Informationsveranstaltungen an. Dazu wurden neue Informationsmaterialien und Formulare für Eltern und Tagespflegepersonen entwickelt und zum Herunterladen auf die PiB-Internetseite gestellt. Ein Muster-Betreuungsvertrag für Eltern und Kindertagespflegepersonen wurde auf Grundlage aktueller rechtlicher Regelungen in Bremen über- arbeitet und auf die PiB-Internetseite gestellt. Im Zuge der zentralisierten Verfahren zu Elterninformation und Vermittlung wurde deutlich, dass viele Eltern besonders sehr junger Kinder die Kinder- tagespflege als geeignetes Betreuungsangebot sehen, weil sie Wert auf die persönliche Beziehung und die kleinen Betreuungsgruppen legen. In Abwä- gung mit anderen Betreuungsangeboten ist für Eltern jedoch oft eine verlässliche Vertretungsregelung vorrangig. Ergänzende Betreuung und flexible Betreuungszeiten werden weiterhin stark nachgefragt und können nicht ausreichend bedient werden. Eltern mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten finden seltener einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege. Dies hängt auch damit zusammen, dass es immer weniger Tagespflegepersonen gibt, die die Betreuung eines Kindes z. B. aus der Nachbarschaft übernehmen. Der Fachdienst PiB-Kindertagespflege schärft sein Profil Das Jahr war geprägt von dem Bestreben, die bremische Kindertagespflege unter dem Dach von PiB auf allen Ebenen als ein den Kitas gleichrangiges Betreuungsangebot sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln. Hinter dem Gebot der Angleichung von Strukturen stand der Auftrag zum weiteren quantitativen Ausbau erstmals zurück. Zugleich erfolgte durch die Integration des mit Jahresbeginn neu hinzugewonnenen Arbeitsbereiches Abrechnung Kindertagespflege eine Neuausrichtung aller Arbeitsbereiche in der Kindertagespflege – hin zu einem umfassend serviceorientierten Fachdienst, der neben der pädagogischen Begleitung und Beratung für Tagespflegepersonen und Eltern im Zuge der Vermittlung von Betreuungsplätzen verstärkt auch verwaltungsorientierte Dienstleistungen anbietet. Zwar wurden Synergien während der Entwicklungsphase noch nicht spürbar, doch ist absehbar, dass die PiB Jahresbericht 2014 29 stärkere Verschränkung von pädagogischer Beratungsleistung zur Kindertagespflege und die Abwicklung damit verbundener Antrags- und Abrechnungsformalitäten für Eltern und Tagespflegepersonen nach innen und nach außen nützlich sind. Weitere Veränderungen – wie neue politische Rahmenbedingungen und gesetzliche Vorgaben und neue städtische Abläufe und Fristen – erforderten zusätzlich vielfältige strukturelle und programmatische Veränderungen. Im Blick auf eine Neuausrichtung, die vor allem den berechtigten Erwartungen von Eltern als Kundinnen und von Kindertagespflegepersonen gerecht werden muss, denen PiB als Fachdienst zur Seite steht, begann im Mai 2014 ein partizipativ angelegter Abteilungsentwicklungsprozess. Er hatte zum Ziel, die Attraktivität des Fachdienstes mit seinen erweiterten Aufgaben weiter zu erhöhen und ein dazu passendes Selbstverständnis zu entwickeln. Dazu fanden insgesamt drei Fachtage unter aktiver Beteiligung der MitarbeiterInnen statt. Rückmeldungen einer Begleitgruppe aus MitarbeiterInnen der Fachberatung, der Verwaltung und des neuen Bereiches Abrechnung Kindertagespflege wurden während des Entwicklungsprozesses praxisorientiert integriert. Dies hat ermöglicht, das Selbstverständnis des Fachdienstes Kindertagespflege zu überprüfen, weiter zu entwickeln, zu beschreiben und in Anfängen zum Jahresende bereits zu implementieren. Es ist absehbar, dass interne und externe Kommunikationsstrukturen und Arbeitsprozesse weiter angepasst werden müssen, um einerseits den vielfältigen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen der Abteilung gerecht zu werden und andererseits die Nutzergruppen Eltern und Tagespflegepersonen optimal zu begleiten. Zum Jahresende waren im Fachdienst PiB-Kindertagespflege, neben zwei Leitungskräften, 14 pädagogische FachberaterInnen, drei SachbearbeiterInnen in der Abrechnung, vier Verwaltungskräfte und eine Sozialpädagogin im Anerkennungsjahr beschäftigt. Die meisten dieser Stellen sind keine Vollzeitstellen. Die Abrechnung Kindertagespflege – ein neuer Auftrag Die schrittweise Übergabe von Aufgaben, die zuvor bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) lagen, an die Abrechnung Kindertagespflege mit Jahresbeginn war erfolgreich. Die im Dezember 2013 unterzeichneten vertraglichen Regelungen mit der Stadt wurden fristgerecht erfüllt. Sie sahen vor, dass PiB das Pflegegeld und Versicherungs- sowie Rentenleistungen für Kindertagespflegepersonen und den Umfang der zu bewilligenden Betreuungszeiten berechnet. Es ist gelungen, dass ab Januar 2014 Kindertagespflegepersonen in den Abrechnungsablauf aufgenommen wurden, die ihre Tätigkeit erstmals aufgenommen haben und ab August alle weiteren Bremer Tagespflegepersonen integriert wurden. Für Kindertagespflegepersonen gab es dafür zwei zentrale Veranstaltungen im Frühjahr und im Herbst, um über den Stand der Planungen und der Umsetzung zu informieren. Fragen wurden beantwortet und zur weiteren Klärung konstruktiv aufgenommen und weiter bearbeitet. 30 Tagespflegepersonen und PiB-MitarbeiterInnen haben den gesamten Umsetzungsprozess, seit Bekanntwerden, kritisch und in Teilen auch skeptisch begleitet, zumal die Vorgabe an PiB war, durch die neuen Strukturen eine deutliche Verbesserung der bisherigen Verfahren zu erreichen, die wegen Zahlungsverzögerungen fortgesetzt zu aufwändiger Klärung und belastenden Konflikten geführt hatten. Zum Jahresende fand der gesamte Prozess in ausschließlich sehr positiven Äußerungen der delegierten Tagespflegepersonen am Runden Tisch Kindertagespflege einen runden Abschluss. Zugleich machte eine interne Auswertung deutlich, dass stetig neue Anforderungen, gekoppelt an hohes Engagement und Überstunden, ihre Grenzen haben würden und dass die Verankerung der neuen Abläufe zusätzliche MitarbeiterInnen in der Abrechnung und Verwaltung erfordern. Parallel zur Implementierung des neuen und zentralen Abrechnungsverfahrens innerhalb von PiB mussten im Jahresverlauf wichtige Regelungen und Verfahren überprüft und vereinheitlicht werden. Diese Klärungsprozesse erforderten fortlaufend viel Abstimmung mit der senatorischen Behörde und verschiedenen Abteilungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Anlass war meist die unterschiedliche Handhabung von Regelungen in der Vergangenheit, die sich durch die Zuständigkeit unterschiedlicher Sozialzentren ergab. Themen waren beispielsweise die Klärung von Verfahren im Zuge der Berechnung des Elternbeitrags zwischen PiB und der seit Jahresbeginn für die Berechnung des Elterngeldes zuständigen Elterngeld- und Betreuungsgeldstelle beim Amt für Soziale Dienste. Regelung zur Bezahlung und Meldung von Urlaubstagen sowie von dem Vertretungsanspruch. Da die Tätigkeit von Tagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen gleichen Rahmenbedingungen unterliegen, darf die Schließzeit im Jahr nicht mehr als 20 Tage betragen, die vergütet werden. Tagespflegestellen kritisieren diese wenig attraktive Urlaubsrege- lung als Benachteiligung, insbesondere wenn Vertretungsregelungen untereinander greifen. Neuordnung im Umgang mit Zusatzbeiträgen für Eltern. Die Tatsache, dass Tagespflegepersonen Zusatzbeiträge von Eltern einfordern, konnte im Berichtsjahr nicht einheitlich geklärt werden, nachdem ein Bremer Gericht im Oktober entschied, dass die behördliche Regelung zur Einschränkung von Zusatzbeiträgen nicht gilt, da sie lediglich in Form einer Verwaltungs- anweisung und nicht durch ein Gesetz erfolgte. Die Erwartung der senatori- schen Behörde an den Fachdienst PiB, eine Vermittlungspraxis zu etablie- ren, bei der Eltern für einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege nicht mehr zahlen als in einer Einrichtung, erwies sich in der Praxis als sehr komplex, zumal unstrittig war, dass Tagespflegepersonen für bestimmte Zusatzleistungen Zusatzbeiträge von Eltern einfordern können. Eine Klärung ggf. durch entsprechende Gesetzgebung wird in 2015 erwartet. PiB Jahresbericht 2014 31 Die Einbindung der Kindertagespflege in den Ablaufplan der Stadt Die PiB-Kindertagespflege hat einen weiteren, großen Schritt getan, um die Einbindung der über 300 selbstständigen Kindertagespflegepersonen in die städtische Planung zur Aufnahme von Kindern in die Tagesbetreuung (sog. Ablaufplan) zu erreichen. Bereits im Jahresverlauf 2013 hatte sich gezeigt, dass die kleinteiligen und regionalen Vernetzungsstrukturen der Kindertagespflege mehr Zeit, Informationen und Begleitung benötigten, um Veränderungsanforderungen umzusetzen. Anlass zur verstärkten Kommunikation über die Bedeutung der Jahresplanung bot u. a. der Statusbericht vom Mai 2014, aus dem hervorging, dass deutlich weniger Vermittlungen bei PiB registriert waren, als nach mündlicher Rückmeldung der Tagespflegepersonen an die Fachberaterinnen hätten vorliegen müssen. Im Rahmen des Newsletters PiB-Tipps, des Runden Tisches Kindertagespflege und der regionalen Beratungsgruppen wurden Tagespflegepersonen erneut informiert. Bei einer zentralen Informationsveranstaltung wurden das Anmeldeverfahren und seine Neuerungen mit eigens erstellten Informationsmaterialien für das Kita-Jahr 2015/16 dargestellt, ebenso das flankierende Maßnahmenbündel zur Information von suchenden Eltern, inklusive der erläuternden Handreichung „Sieben Schritte zur Betreuung“ für alle am Vermittlungsprozess Beteiligten. Der Weg von der Antragstellung bis zur Kostenberechnung Eltern Kindertagespflegepersonen Betreuungsvertrag Antrag auf Tagespflege Bestätigung des Zahlungsumfangs Fachdienst PiB-Kindertagespflege Beratungsfachkräfte Beratung, Klärung der pädagog. Bedarfe und Belegung, Erstellung der Vermittlung Info Kind Abrechnung Kindertagespflege = Formular • • • • Info KTPP Info Monatszettel Berechnung auf Anspruch des Betreuungsumfangs Bestätigung: Wochenstd., Stundensatz pro Kind Vorbereitung der Zahlung monatliche Anpassung der Zahlung Weiterbildung Die Grundqualifizierung von aktiven Tagespflegepersonen und solchen, die die Tätigkeit gerade erst aufgenommen haben, bleibt im Sinne der Qualitätsentwicklung ein bedeutendes Thema. In diesem Sinne wird Bremen als eine der ersten Städte bundesweit die Grundqualifizierung nach dem neuen, in 2013/2014 bereits in der Hansestadt erprobten Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) aufnehmen. Es umfasst eine Basisqualifikation (164 Std.) plus Praktikum (80 Std.) plus tätigkeits- 32 begleitende Qualifizierung (im Umfang von unter 100 Std.). Dies geschieht durch das Paritätische Bildungswerk in Absprache mit PiB und der senatorischen Behörde. Personalentwicklung Die Erweiterung von Beratungskompetenzen im Sinne der Qualitätssicherung hatte im Berichtsjahr zwei Schwerpunkte. Zum einen wurde das bereits praktizierte Konzept zur Kollegialen Beratung in der Abteilung Kindertagespflege fest etabliert, um die Handlungssicherheit der Fachberaterinnen zu unterstützen. Zugleich nahmen die Beratungsfachkräfte an einer internen Weiterbildung auf Grundlage der systemischen Transaktionsanalyse teil. Dies soll ermöglichen, dass bei der Reflexion von kommunikativen (Beratungs-)Prozessen oder Problemen künftig auf eine gemeinsame Reflexionssprache zurückgegriffen werden kann. Zudem unterstützen die systemisch-transaktionsanalytischen Erklärungsmodelle die fachliche Einschätzung der Fachberaterinnen, bezogen auf ihre vielfältigen und komplexen Aufgabenfelder und die qualitativen Standards des Arbeitsbereiches. Um die systematische Reflexion des beruflichen Handelns der Beratungsfachkräfte in der Kindertagespflege fachlich zu begleiten, gibt es Gruppensupervisionen durch eine externe Supervisorin. Ausblick Das kommende Jahr steht für den Fachdienst PiB-Kindertagespflege unter dem Motto „Veränderung gestalten – Qualität weiterentwickeln“, so dass die Kindertagespflege ihren bedeutenden Beitrag zum kommunalen Gesamtkonzept der Kindertagesbetreuung leisten kann. Dabei geht es vorrangig um künftige Konzepte im Sinne einer fortschreitenden Verberuf- lichung der Tätigkeit, aber auch um die Entwicklung von neuen Betreu- ungsangeboten, die den Bedarfen der Eltern entsprechen. Damit einher geht die Fortschreibung von Bildungsangeboten ebenso wie eine lang- fristige finanzielle Absicherung der Tätigkeit von Tagespflegepersonen. Ein Arbeitsvorhaben soll bestehende Regelungen auf Vereinfachung im Sinne des Bürokratieabbaus überprüfen. Es wird erwartet, dass die senatorische Behörde die Ergebnisse eines im Berichtsjahr beauftragten internen Prüfauftrags zur Kindertagespflege als Hilfe zur Erziehung vorlegt. Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Tagesbetreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren soll er klären, ob das Leistungsangebot der Tagesbetreuung im Rahmen der Hilfe zur Erzie- hung weiterhin so umgesetzt werden soll oder ob es anderer rechtlicher Grundlagen bedarf, um die von den Casemanagern formulierten Bedarfe umzusetzen. Weil der Prüfauftrag Eltern, besonders qualifizierte Tagespflege- personen und das Casemanagement verunsichert hat, ist ein baldiges Ergebnis wünschenswert. PiB Jahresbericht 2014 33 Kindertagespflege ist ein Angebot für jedes Kind, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Es wird deshalb ein fachliches Anliegen von PiB, den Rahmen von Kindertagespflege so zu gestalten und abzusichern, dass sie ein inklusives Angebot ist und bleibt. Die Nachfrage nach flexiblen Betreuungsangeboten erfordert neue und ggf. differenzierte Betreuungsformen, die beispielsweise bei Randzeiten- betreuung stärker den Versorgungs- als den Bildungsauftrag beinhalten können. Im Interesse der Eltern und Kinder wäre es sinnvoll, die bekannten Lücken im Betreuungssystem zu schließen. Verbindliche Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege sollen mit der senatorischen Behörde, PiB und Tagespflegepersonen geklärt und möglichst in ersten Modellprojekten umgesetzt werden. Ab Januar 2015 werden auch Tagespflegepersonen aus Niedersachsen, die ein Bremer Kind betreuen, in die Arbeit der Abrechnung Kindertages- pflege integriert. Außerdem beginnt dann die Berechnung von Sozial- und Rentenversicherungsabgaben unter dem Dach der Abrechnung Kinder- tagespflege. Insgesamt sollen Nachweise in Form von Bescheinigungen und Übersichten für die Tagespflegepersonen verbessert werden. Die Abrechnung Kindertagespflege und die senatorische Behörde verankern Kontrollmechanismen, um die Richtigkeit der Kalkulationen fortlaufend überprüfen zu können. Die Grundqualifizierung für Kindertagespflegepersonen wird mit erweiter- tem Zeitumfang starten. Unterstützung – beispielsweise durch Praktikums- möglichkeiten – müssen begleitend bereitgestellt und neue Erfahrungen reflektiert werden. Mit der geplanten Neuwahl des TaPs-Rates in der Kindertagespflege wird 34 die Planung der weiteren Arbeitsschwerpunkte einhergehen. Eignungsüberprüfung in der Kindertagespflege Zentrales Kriterium bei der Eignungsfeststellung für die Kindertagespflege ist das Vorliegen persönlicher sowie fachlicher Kompetenz. Kindertagespflegepersonen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Kindertagespflegepersonen müssen in der Lage sein, diesem Förderauftrag aufgrund ihrer Persönlichkeit und auf Basis ihrer pädagogischen Haltungen nachzukommen. Darüber hinaus sollte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Kindertagespflegepersonen vorliegen. Letztlich muss gewährleistet sein, dass das angebotene räumliche Betreuungsumfeld kindgemäß ausgestaltet und gesichert ist. Die Bewertung der o. g. Faktoren ist die Voraussetzung dafür, dass BewerberInnen sich zur Tagespflegeperson qualifizieren können und dass der Fachdienst PiB sie nach bestandener Qualifizierung für eine Pflegeerlaubnis empfiehlt. Diese erteilt das Amt für Soziale Dienste. Daten und Fakten 181 Interessierte kamen zu 22 Infoveranstaltungen, die 14-tägig stattfanden. 111 Interessierte haben sich bei 10 Orientierungsveranstaltungen weiter informiert. 67 BewerberInnen wurden überprüft, 52 für die Qualifizierung zugelassen. 52 BewerberInnen haben insgesamt 3 Grundqualifizierungskurse durchlaufen. 15 Überprüfungen endeten nicht erfolgreich wegen Abbruch des Verfahrens oder Absage durch PiB. Qualitätsentwicklung Um eine bedarfsgerechte Anzahl gut ausgebildeter, motivierter und gesellschaftlich anerkannter Fachkräfte für die Kindertagespflege zu gewinnen, ist die sorgfältige Prüfung der Eignung von Tagespflegepersonen eine zentrale und unabdingbare Qualitätsmaßnahme in der Kindertagespflege. Wichtige Eignungskriterien sind: positive Haltung gegenüber Kindern und Kinderbetreuung und gewaltfreie Erziehungsvorstellungen, längerfristige Perspektive bei der Ausübung der Tätigkeit, Bereitschaft zur verbindlichen und regelmäßigen Teilnahme an tätigkeits- vorbereitenden und -begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen, psychische und physische Belastbarkeit, unterstützender und stabiler familialer Rahmen, Organisations- und Haushaltsführungskompetenzen, um den strukturierten Tagesablauf und die angemessene Versorgung der Kinder zu gewährleisten, PiB Jahresbericht 2014 35 die Fähigkeit, sich hinreichend auch in der deutschen Sprache ausdrücken zu können (Sprachniveau B 2), Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern, Institutionen und anderen Tagespflegepersonen, angemessene Räumlichkeiten und ein Umfeld, das von der Größe sowie in punkto Sicherheit und Hygiene den Anforderungen des AfSD entsprechen. Eine erste Eignungseinschätzung durch PiB sichert den Zugang zur Grundqualifizierung beim Paritätischen Bildungswerk e. V. und beinhaltet die folgenden Verfahrensschritte: Erstberatung von Bewerberinnen und Bewerbern am Telefon, Informationsveranstaltungen im 14-tägigen Rhythmus bei PiB und bei besonderen Veranstaltungen, Orientierungstag zur Entscheidungsfindung sowie persönliches Einzelgespräch, Hausbesuch, Eignungseinschätzung und ggf. Zulassung zum Qualifizierungsmodul 1 beim Paritätischen Bildungswerk. Der Arbeitsbereich in Kürze Der Verbleib von qualifizierten KursteilnehmerInnen in der Kindertagespflege erreicht weiterhin nicht das gewünschte Maß. Der Anteil an KursteilnehmerInnen, die sich nach der Qualifizierung nicht in der Kindertagespflege selbstständig machen, schwankt. Dabei lässt sich beobachten, dass auch sehr ernsthafte BerufseinsteigerInnen oft einen Zeitraum zwischen dem Abschluss der Qualifizierung und der Aufnahme der Tätigkeit verstreichen lassen, den sie zur Klärung der weiteren beruflichen Perspektive nutzen. Mit Unterstützung der Fachabteilung wurde der Erstkontakt mit BewerberInnen intensiviert, um die Beratung hinsichtlich der Motivation und der Berusftätigkeit besser erbringen zu können. Hier werden verschiedene Methoden eingesetzt, um die biografische Dokumentation, Qualifizierungen, Beschäftigungslücken und Berufsvorstellungen zu verbessern. Ein in 2014 abgeschlossenes Qualifizierungsmodell nach den neuen Ausbildungsplänen des Deutschen Jugendinstituts wird im Frühjahr 2015 mit 2 Grundkursen eingeführt. Herausragende Merkmale des Modells sind mehr Unterrichtsstunden (ca. 300), tätigkeitsbegleitender Unterricht und ein verbindliches Praktikum (80 Stunden) in einer Tagespflegestelle oder Krippe. Bremen setzt dieses neue Curriculum als einer der ersten Bundesländer um. Im Bereich der Anwerbung künftiger Kindertagespflegepersonen arbeitete der Bereich der Eignungsüberprüfung bei mehreren Veranstaltungen mit dem Jobcenter zusammen. Außerdem war die Kindertagespflege Thema bei einer fortlaufenden Informationsreihe, die PiB in Kooperation mit der Schura, der Islamischen Religions- 36 gemeinschaft Bremen e. V., durchgeführt hat. Die Resonanz auf diese Informationsveranstaltungen lässt sich nicht beziffern, zumal PiB die ethnische oder religiöse Ausrichtung von InteressentInnen nicht dokumentiert. Jedoch ist die Kindertagespflege seit Jahren ein Tätigkeitsfeld, in dem sich Frauen und Männer mit vielfältigster Identität selbstständig machen. Ausblick Es ist zu prüfen, ob es für die stark nachgefragte, finanziell wenig einträgli- che Betreuung zu Randzeiten und innerhalb der Verwandtschaft eine „kleine Qualifizierung“ für geeignete Personen geben sollte, um der gesell- schaftlichen Nachfrage nach flexibler kurzzeitiger Betreuung zu unregel- mäßigen Zeiten besser zu entsprechen. Die Implementierung des neuen Curriculums und die Strukturen von PiB müssen weiter aufeinander abgestimmt werden. Auch sollen mit dem Paritätischen Bildungswerk als Partner verbindliche Standards für die Kooperation weiterentwickelt werden. Dies betrifft beispielsweise das Verfahren zur Eignungsfeststellung der TeilnehmerInnen im Vorfeld der Qualifizierung und hinsichtlich ihrer zukünftigen Tätigkeit in der Kinder- tagespflege und das neue Abrechnungsverfahren und Antragstellungen im Zuge der Neugründung einer Tagespflegestelle. PiB Jahresbericht 2014 37 Fort- und Weiterbildung für Tagespflegepersonen Dieser Bereich innerhalb der Abteilung PiB-Kindertagespflege ist mit einer Fachkraft besetzt. Sie konzipiert und koordiniert Weiterbildungsangebote für aktive Tagespflegepersonen in Absprache mit der Abteilung und der PiB-Pflegeelternschule. Dies entspricht dem Kooperationsvertrag mit der Stadt Bremen, der den qualitativen Ausbau der Kindertagespflege festschreibt. Die Weiterbildungsangebote haben zwei Ausprägungen: (1.) Vierwöchentliche Beratungsgruppen begleiten den pädagogischen Alltag der Tagespflegepersonen im Sinne der Information und des kollegialen Austausches; sie werden in der Regel von der Fachkraft für diesen Bereich geleitet und sind verpflichtend. Darüber hinaus gibt es (2.) ein Fortbildungsprogramm mit zwei- bis mehrstündigen Fortbildungsveranstaltungen, in Einzelfällen auch Veranstaltungsreihen. Diese Seminare sind auf den Bedarf von Tagespflegepersonen ausgerichtet und werden von externen ReferentInnen in der PiB-Pflegeelternschule geleitet. Beide Angebote sind in einer eigenen Fortbildungsbroschüre für die bremische Kindertagespflege zusammengefasst und auf www.pib-bremen.de einsehbar. Daten und Fakten 38 Fortbildungskurse wurden angeboten (2013: 18). 205 Personen nahmen an Kursangeboten teil (2013: 162). 19 Beratungsgruppen arbeiten fortlaufend in den Regionen (2013: 20). 200 Tagespflegepersonen nahmen an Gruppen teil (2013: 239). 42 Tagespflegepersonen besuchten mehr als eine Gruppe (2013: 47). 923 Gruppenkontakte gab es insgesamt (2013: 1.036) Trends und Entwicklungen Die Zahl der Fortbildungsangebote hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt, die der Gruppenangebote ist ungefähr konstant geblieben. Die Teilnahme von Kindertagespflegepersonen an Fortbildungsveranstal- tungen in der PiB-Pflegeelternschule hat sich um fast 25 % erhöht. Zu Beginn des Jahres hat sich eine Supervisionsgruppe für Tagespflegeper- sonen, die im Bereich HzE arbeiten, gegründet, die über das Jahresende hinaus Bestand haben wird. Das Berichtsjahr war bestimmt von der Einbindung der Kindertagespflege in den städtischen Ablaufplan mit seinen Terminvorgaben und von der Neuanbindung des Arbeitsbereiches „Abrechnung Kindertagespflege“ mit entsprechend neuen Dienstleistungen und Abläufen. In den Gruppen wurde darüber zielgerichtet informiert, so dass die Verfahren bekannt und nachvollziehbar werden konnten. Die Neuausrichtung der regionalen und themenorientierten Gruppenangebote wurde mit der Abteilung abgestimmt. Danach sollen den Tagespflegepersonen 38 künftig drei Angebotsformen entgegen kommen: (1.) die offenen Regionalgruppen, die vor allem Informations-Charakter haben, werden im Wechsel mit den Treffen stattfinden, die thematische Schwerpunkte haben und den Arbeitsalltag begleiten. Sie finden sich auch in (2.) den Fortbildungen und Fortbildungsreihen wieder, deren Themen die Weiterqualifizierung und Spezialisierung in der Kindertagespflege betreffen, wie die Gestaltung von Eingewöhnung und Übergängen etc., vor allem sollen sie sich aber auf den Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und das neue DJI-Curriculum beziehen. Zudem sollen im Zuge der Supervision (3.) eine weitere Supervisionsgruppe sowie strukturierte kollegiale Beratungsgruppen angeboten werden. Übersicht der Weiterbildungsangebote für Tagespflegepersonen Gruppenarbeit Regio Gruppenarbeit Praxisbegleitung Fortbildungen Fortbildungsreihen regional & regelmäßig vormittags o. abends überregional & regelmäßig nachmittags o. abends überregional & verpflichtend tagsüber o. abends Info und Austausch ca. 4 x im Jahr Themengruppe ca. 6 x im Jahr Fortbildung 3 U-Std. kollegiale Beratung 6 bis 8 x im Jahr Supervision 6 bis 8 x im Jahr Fortbildung 6 U-Std. Die Koordination des Runden Tisches Kindertagespflege, der im Bereich der Fortund Weiterbildung angebunden ist und jedes Quartal tagt, wurde in 2014 weiterentwickelt: der fünfköpfige, neu gegründete TaPs-Rat, der die über 330 stadtbremischen Kindertagespflegepersonen organisatorisch vertritt, hat sich konstituiert und in enger Zusammenarbeit mit der senatorischen Behörde und PiB an der Weiterentwicklung verschiedener Themen mitgewirkt. Insgesamt kam es zu einer deutlich engeren Zusammenarbeit zwischen PiB, dem TaPs-Rat und der senatorischen Behörde die konstruktiv geprägt war von der Beachtung der unterschiedlichen Perspektiven. Ausblick Die Planungen und Entscheidungen hinsichtlich der Neustrukturierung der Beratungsgruppen (s. o.) müssen umgesetzt und in der Abteilung verankert werden. Es soll ein Curriculum zur Weiterqualifizierung der Tagespflegepersonen in der PiB-Pflegeelternschule entstehen. Grundlage sind der bremische Rah- menplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und das neue DJI-Curriculum für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen. PiB Jahresbericht 2014 39 Externe Kindertagespflege Die Kindertagespflege in externen Räumen gibt es in Bremen seit 2009. Für das Betreuungsangebot schließen sich zwei Kindertagespflegepersonen zusammen und mieten Räume, in denen sie eine Tagespflegestelle gründen. In diesen ehemaligen Ladenlokalen oder großen Wohnungen werden zwischen acht und zehn unter dreijährige Kinder betreut. Die Zahl der Betreuungsplätze ist abhängig von der Qualifikation der Kindertagespflegepersonen und der Größe der Räume. Für Eltern und Kinder gibt es eine vertragliche und pädagogische Zuordnung zu einer der beiden Kindertagespflegepersonen. In der Öffentlichkeit ist die externe Kindertagespflege ein Sympathieträger: Leicht als Kindertagespflegestelle erkennbar besticht sie zudem durch moderne, kindgerechte Ausstattung. Daten und Fakten 22 Externe Tagespflegestellen gab es, vertreten in allen 6 Regionen. 44 Tagespflegepersonen boten 243 Betreuungsplätze, von denen insbesondere Sharingplätze nicht durchgehend in Anspruch genommen wurden. 1 neue Tagespflegestelle mit 10 Betreuungsplätzen eröffnete zum 01.01.2014. 58 Betreuungsplätze wurden trotz personeller Wechsel in den Teams erhalten. 222 Kinder wurden am 31.12. des Jahres in allen Regionen extern betreut. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Um dem Ausbau der externen Kindertagespflegestellen zu entsprechen, wurde eine zweite Beratungsgruppe gegründet. Eltern wählten die externe Kindertagespflege wegen der kleinen Betreu- ungsgruppen und ihrer Flexibilität einerseits und zugleich der krippenähnli- chen Teamstruktur mit zwei Tagespflegepersonen weiter stark an, so dass zu Beginn des Kindergartenjahres fast alle Betreuungsplätze belegt waren. Tagespflegepersonen fordern im Zuge der fachlichen Debatte über Quali- tätsstandards und gesetzliche Gleichrangigkeit von Krippe und externer Kindertagespflege mehr politische Zugeständnisse bei Zusatzkosten, Urlaub, Vertretungs- und Drittkräften. In 2014 gab es wieder vermehrt kurzfristige Wechsel von Kindern in die 40 Krippe. Eltern nutzen die Kindertagespflege als Zwischenlösung, bis die gewünschte Betreuungseinrichtung einen Platz frei hatte. Für die überwie- gend sehr jungen Kinder hatte dies zur Folge, dass sie innerhalb kurzer Zeit große Veränderungen verarbeiten müssen. Aus pädagogischer Sicht be- steht hier Informationsbedarf für Eltern darüber, wie wesentlich der Bindungskontext in den ersten Lebensjahren eines Kindes für seinen weiteren Lebensverlauf ist. Die externe Kindertagespflege im Raffer Die Kindertagespflegepersonen wie auch die Beratungsfachkräfte waren 2014 durch die Umstrukturierung in der Kindertagespflege sehr gefordert. Dies betraf Neuerungen im Antragswesen und die schrittweise Zusammenarbeit der Kindertagespflegepersonen direkt mit der Abrechnung Kindertagespflege bei PiB, die mit Jahresbeginn Aufgaben übernommen hatte, die zuvor bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe lagen. Diese zentralen Themen begleitete die Fachberatung mit den Kindertagespflegepersonen bei Hausbesuchen und in den Beratungsgruppen. Eine neue externe Kindertagespflegestelle war im Stadtteil Huchting sofort nach Eröffnung zu Jahresbeginn ausgebucht. Die beiden dort tätigen Erzieherinnen berichteten von fortlaufenden weiteren Elternanfragen. In sechs bestehenden externen Kindertagespflegestellen fanden personelle Wechsel in den Teams statt. Gründe waren Krankheit, Schwangerschaft, persönliche Differenzen, Überlastung oder berufliche Neuorientierung. Durch die intensive, engmaschige Beratung der vom Wechsel betroffenen Teams konnten insgesamt 58 Betreuungsplätze erhalten bleiben. Eine Kindertagespflegestelle musste gegen Jahresende mit sofortiger Wirkung geschlossen werden, nachdem Schimmel in den Betreuungsräumen festgestellt wurde. Eine Kirchengemeinde in Walle stellte kurzfristig Betreuungsräume für die Kinder zur Verfügung, bis die Räumlichkeiten in der Kindertagespflegestelle wieder zur Betreuung der Kleinkinder freigegeben wurde. Die Kooperation mit einer im Aufbau befindlichen externen Kindertagespflege verlief konflikthaft. Eine Klärung wurde unter Hinzuziehung der senatorischen Behörde erreicht. Die TaPs durfte unter Auflagen eröffnen, was nicht realisiert werden konnte, da eine der beiden Tagespflegepersonen krankheitsbedingt absagte. Die Abstimmungen und Beratungsleistungen überschritten die zeitlichen Ressourcen aller Beteiligten bei weitem. Beratung und Begleitung An Neubewerbungen für die externe Kindertagespflege gab es sechs bereits qualifizierte Tagespflegepersonen, davon eine aus Niedersachsen, die aus dem häuslichen Bereich in die externe Kindertagespflege wechseln wollte, sowie zwei Vertretungskräfte, die sich für die Tätigkeit in der externen Kindertagespflege beworben haben. Die Vertretungskräfte konnten zügig mit der Qualifizierung in der Kindertagespflege beginnen, um anschließend die Arbeit in der Kindertagespflegestelle als zweite neue Kraft im Team aufnehmen. Dies gelang durch eine enge und zeitnahe Zusammenarbeit mit der Eignungsüberprüfung. Der personelle Wechsel innerhalb der Zweier-Teams bestehender Tagespflegestellen erforderte im Berichtsjahr viel Aufmerksamkeit. Die Suche für eine passende Nachfolgelösung erfordert in der Regel viele zeitnahe Einzelgespräche mit BewerberInnen sowie dann eine enge Begleitung in der technischen Abwicklung. Solche VerPiB Jahresbericht 2014 41 änderungen bei laufendem Betrieb vorzunehmen, war für alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Tagespflegepersonen) eine große Herausforderung, zumal viele rechtliche und technische Details zu beachten sind: die Gestaltung vertraglicher Rahmenbedingungen, die Empfehlung zur Pflegeerlaubnis bzw. die Beendigung der Pflegeerlaubnis für die jeweilige Tagespflegeperson mit dem Amt, die Übertragung der Kinder/Betreuungsverträge auf die Nachfolge mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und ab August mit der Abrechnungsstelle von PiB, die Regelung der Übernahme von Investitionskosten mit der senatorischen Behörde, die oftmals auch an langjährige Mietverträge gekoppelt und nun als Forderungen abzulösen waren. Außerdem wurde der Ausbau eines Pools von Vertretungskräften für die externe Kindertagespflege mit Unterstützung der Kollegin der Eignungsüberprüfung fortgeführt. Aus diesem Pool speisen sich auch die Drittkräfte. Drittkräfte können von den Tagespflegepersonen eingestellt werden, damit ein bis zwei Mal pro Woche ein differenziertes pädagogisches Angebot in der Kleinkindgruppe stattfinden kann. Viele der Drittkräfte stammten aus dem Kreis der Tagespflegepersonen, die im Anschluss an ihre Qualifizierung zunächst Erfahrungen als Vertretungskraft in externer Kindertagespflege sammeln wollten. Daraus ergab sich eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Kooperationen Neben der stetigen Kooperation mit den Unternehmenspartnern von bereits bestehenden externen Kindertagespflegestellen wie dem Kompetenzzentrum der Handwerkskammer, der Bremer Polizei und der Universität Bremen gab es mit zwei Bremer Einrichtungen Gespräche zu möglichen Neugründungen. Die Wünsche der Einrichtungen konnten letztlich wegen fehlender geeigneter Räumlichkeiten nicht umgesetzt werden. Es bleibt weiterhin das Ziel, bedarfsorientierte Kooperationen mit Unternehmen oder Einrichtungen zu begründen. Deutlich ist inzwischen, dass die Umsetzung solcher Wünsche in Planungen in der Regel komplex und langfristig angelegt sein sollten. Ausblick 2015 wird die Beratungsarbeit auf die weitere Verstetigung bestehender externer Kindertagespflegestellen abzielen. Die inhaltlich pädagogische Arbeit mit den Tagespflegepersonen und den Kindern soll im Fokus stehen, nachdem die strukturelle Neuausrichtung der PiB-Kindertagespflege und die Eingliederung neuer Arbeitsbereiche in 2014 viele Ressourcen intern gebunden haben. Die Akquise von pädagogischem Fachpersonal als Tagespflegepersonen 42 für die externe Kindertagespflege wird in den Vordergrund rücken, um Betreuungsplätze bei einem Wechsel von Tagespflegepersonen in der externen Kindertagespflege zu erhalten. Der weitere Aufbau eines Vertretungspools für die externe Kindertages- pflege muss intensiviert werden und die Eignungskriterien für Bewerber- Innen in der externen Kindertagespflege müssen überarbeitet werden. Für einen weiteren Ausbau der externen Kindertagespflege ist es wichtig, die Entwicklung von Betreuungsplätzen im U3-Bereich in den einzelnen Stadtteilen gut zu koordinieren. Tagespflegepersonen gehen erhebliche finanzielle und persönliche Risiken bei der Neugründung einer Tagespflege- stelle ein und können ohne eine gewisse Absicherung kaum gewonnen werden. Kindertagespflege als Hilfe zur Erziehung Heilpädagogische Kindertagespflege wird (1.) als Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII gewährt bei Kindern und Jugendlichen mit gravierenden Entwicklungsdefiziten und bei behinderten Kindern gemäß § 2 SGB IX oder (2.) als Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII und bei Eltern, die aufgrund ihrer Lebenssituation mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Es handelt sich um eine hilfeplanpflichtige Maßnahme. Die Prüfung auf Notwendigkeit liegt beim Sozialdienst Junge Menschen des Amtes für Soziale Dienste. Diese besondere Hilfeform innerhalb der Kindertagespflege wird genutzt, um Eltern vor allem kleinerer Kinder bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen, den Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie zu sichern und eine Fremdunterbringung zu vermeiden. Daten und Fakten 35 Kinder besuchten eine Tagespflege als Hilfe zur Erziehung, davon waren 28 Kinder (rund 80 %) unter drei Jahre alt. 5 Kinder besuchten eine heilpädagogische Tagespflege nach §§ 23, 24 SGB VIII. 11 Kinder besuchten eine Tagespflege gemäß § 24 (3) 2 SGB VIII. 42 Tagespflegepersonen boten Betreuungsplätze*. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen sind in den Berichten aus den Regionen rechnerisch enthalten und nur aus Darstellungsgründen gesondert gelistet. Trends und Entwicklungen Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder mit einem besonderen pädagogischen Bedarf ist, seitens des Casemanagements, stabil geblieben. Die Anzahl der Tagespflegepersonen, die dieses Leistungsangebot anbieten, ist im Vergleich zum Vorjahr um zwei gestiegen, weitere 15 Kindertages- pflegepersonen nahmen im Berichtsjahr an einer Qualifizierung teil. Im Berichtsjahr veranlasste die senatorische Behörde eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen in die Angebotsform „Hilfe zur Erziehung“. Es sollte PiB Jahresbericht 2014 43 geklärt werden, ob die Hilfeform nach Einführung des Rechtsanspruches auf einen Tagesbetreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren weiterhin er forderlich ist. Die Prüfung war bis Jahresende nicht abgeschlossen. Anfragen, Beratung und Vermittlung In 2014 konnten bis auf wenige Ausnahmen fast alle Anfragen vermittelt werden. Dies lässt sich auf eine noch weiter verbesserte Vorinformation zum Leistungsangebot und die Durchführung einer umfassenden Bedarfsklärung zurückführen. Eine Optimierung der Passgenauigkeit im Vermittlungsprozess ist weiterhin eines der vorrangig angestrebten Ziele. Das Anfrage- und Vermittlungsverfahren sieht die Auftragsklärung und Prognose der Maßnahme in Kooperation mit dem Casemanagement vor. Auch sind Eltern, PiB-Fachkraft, Tagespflegeperson und ggf. sozialpädagogische Familienhilfen an Hilfeplangesprächen beteiligt. Durch die gemeinsame Abstimmung von Auftrag und Ziel der Maßnahmen wissen Eltern und Tagespflegepersonen vorab, worauf die individuelle Förderung im Rahmen der Tagespflege abzielt und welche Entwicklungsprozesse angestrebt werden. Besondere Anforderungen an Kindertagespflegepersonen Kindertagespflegepersonen, die heilpädagogische Kindertagespflege in Form von Hilfe zur Erziehung anbieten, verfügen entweder über eine entsprechende pädagogische Ausbildung (z. B. als ErzieherIn) oder haben die Anerkennung in der allgemeinen Kindertagespflege mit einer weiteren spezifischen Qualifizierung. In 2014 ist ein weiterer Förderlehrgang gestartet, durch den sich mit dem abschließenden Kolloquium im Mai 2015 voraussichtlich 15 weitere Tagespflegepersonen für diese besondere Form der Kindertagespflege qualifizieren. Die Pflegeform der Hilfe zur Erziehung bzw. der heilpädagogischen Kindertagespflege soll die Entwicklung und Erziehung der Kinder fördern und Benachteiligungen und Entwicklungsstörungen früh entgegen wirken. Eine Herausforderung für Tagespflegepersonen ist die Gestaltung einer Erziehungspartnerschaft. Eltern dieser Zielgruppe benötigen in der Regel besondere Unterstützung, um die Struktur der Tagespflege zu verstehen und zu kooperieren. Zudem bedarf die Betreuung von Kindern aus Multiproblemfamilien einer sehr engmaschigen Begleitung seitens der Fachberatung. Der regelmäßige Austausch mit allen Beteiligten im Helfersystem ist für das Gelingen einer Tagespflege als Hilfe zur Erziehung unverzichtbar. Qualifizierende Gruppenarbeit für Kindertagespflegepersonen Zwei stabile Beratungsgruppen für Tagespflegepersonen arbeiten jeweils in den Regionen West und Nord. Knapp die Hälfte der aktiven und angehenden Betreuungspersonen nahm daran teil. Im Vordergrund der Gruppenarbeit stehen der 44 pädagogische Austausch und die Reflexion der Arbeit. Weitere Schwerpunkte sind Elternarbeit, Umgang bei Kindeswohlgefährdung, Zusammenarbeit mit Casemanagement und FamilienhelferInnen, Vernetzung sowie spezielle Themen wie Distanz und Nähe, Kooperation, Vertraulichkeit und Transparenz. Außerdem wurde in 2014 im Zuge der Qualitätsentwicklung eine geschlossene Beratungsgruppe als Supervisionsgruppe mit einer externen Supervisorin aufgebaut. Dieses Angebot zur intensiven Reflexion der Arbeitszusammenhänge wird von Tagespflegepersonen so gut angenommen, dass eine weitere Gruppe eingerichtet werden soll. Ausblick Der Ausgang des Prüfauftrages hinsichtlich der Zugangsbegründung zur Pflegeform ist abzuwarten. Im Falle einer positiven Entscheidung wäre die Weiterentwicklung des Bereiches sinnvoll. Hier sollte – im Sinne der Beleg- garantie für besondere Bedarfe – geprüft werden, bei qualifizierten Tages- pflegepersonen Betreuungsplätze so zu finanzieren, dass es für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf auch während des laufenden Kindergartenjahres kurzfristig einen Platz geben kann. Die bisherige langfristige Belegpraxis in der Kindertagespflege, die das Einkommen der Tagespflegepersonen sichert, verhindert oft eine kurzfristige bedarfsgerechte Vermittlung. PiB Jahresbericht 2014 45 Kindertagespflege in den Regionen Die bremische Kindertagespflege ist in sechs Regionen aufgeteilt. Aus den Regionalbüros heraus findet die fachliche Betreuung der insgesamt 338 aktiven Kindertagespflegepersonen statt. Die Bereiche Hilfe zur Erziehung und die externe Kindertagespflege unterhalten eigene Arbeitstrukturen und beraten entsprechende Tagespflegepersonen. Die folgenden Regionalberichte geben einen Überblick über die unterschiedlichen Strukturen und Anfordernisse der Arbeit, die PiB – für und gemeinsam mit den Tagespflegepersonen vor Ort – für Eltern und Kinder so strukturiert, dass den Bedürfnissen von Familien möglichst gut entsprochen wird. Region Nord Blumenthal, Vegesack, Burglesum Daten und Fakten 150 Kinder aus der Region wurden betreut (Stichtag 31.12.2014). 138 Kinder wurden am Stichtag in der Region betreut, davon waren 91 Kinder (66 %) unter 3 Jahre alt. 78 Betreuungsverhältnisse* (2013: 75) wurden über den 31.07.14 fortgesetzt. 42 Tagespflegepersonen boten 160 Betreuungsplätze in der allgemeinen Tagespflege an. 4 Tagespflegepersonen boten 20 Plätze in externer Kindertagespflege an. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen sind in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Anzahl der Tagespflegepersonen in allgemeiner Kindertagespflege fast gleich. wurde das Angebot einer Supervisionsgruppe hauptsächlich von Tagespfle- gepersonen genutzt, die Kinder im Rahmen einer HzE-Maßnahme betreuen. Insgesamt bieten Tagespflegepersonen im häuslichen Wohnbereich zunehmend sehr gut ausgestattete Räume an, die ausschließlich die Tageskinder nutzen. werden Fortbildungsangebote gut genutzt und mit der Zielgruppe zusammen weiter entwickelt. Die Neuerungen im Blick auf die Antragstellung der Eltern bei PiB und die sukzessive Zusammenarbeit der Kindertagespflegepersonen direkt mit der Abrechnung Kindertagespflege mussten besonders begleitet werden. In der zeitnahen Umsetzung von Veränderungen spielten die zwei monatlichen Beratungsgruppen, davon eine am Vormittag mit Kinderbetreuung und eine am Abend, eine große Rolle. 46 Dort tauschen Tagespflegepersonen Erfahrungen aus, informieren sich und erörtern Fragestellungen zu Betreuungssituationen. Frei gebliebene Betreuungsplätze konnten von September bis November belegt werden. In der Auslastung von Betreuungsplätzen spielen regionale Entwicklungen eine große Rolle. So lag in Burglesum die Nachfrage deutlich über dem dortigen Angebot, besonders Anfragen zur ergänzenden Betreuung nach dem Kindergarten oder nach der Schule konnten nicht vermittelt werden. In Blumenthal dagegen wurden alle Plätze erst zum Jahresende belegt. Eine insgesamt anhaltende Nachfrage war sicher auch durch den neuen Rechtsanspruche für Einjährige beeinflusst. Hier gab es im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Anfragen. Ein Teil der Tagespflegepersonen reagierte flexibel und begleitete häufiger Tagesgruppen mit vier Kindern, unter denen sich dann oft ein Einjähriges befand, dass für 15 Stunden in der Woche und ohne Eigenanteil an den Betreuungskosten unterkam. Da Tagespflegepersonen auf einkömmliche Einnahmen angewiesen sind, sind Betreuungsanfragen für wenige Monate nur schlecht zu vermitteln. Problematisch blieb auch die Vermittlung von Kindern, deren Eltern im Schichtdienst arbeiten. Ebenso ist ergänzende Betreuung durch die Kindertagespflege – etwa vor oder nach Krippe oder Kita – nur in geringem Umfang vermittelbar. Damit verbunden sind viele praktische Fragen – wie etwa das Bringen des Kindes in die Tagespflegestelle. Gerade bei sehr kleinen Kindern ergibt sich aus solchen Anfragen aber auch ein Beratungsbedarf: Betreuungsanfragen für kurze oder wechselnde Zeiträume für sehr kleine Kinder sind – im Blick auf die hohe Bedeutung von stabiler Bindung für die frühkindliche Entwicklung – oft nicht empfehlenswert. Auch wenn Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit in der Kindertagespflege beendeten, konnte die Zahl der Betreuungsplätze in 2014 insgesamt erhalten bleiben. Dies gelang entweder durch eine neue Tagespflegeperson oder durch die Erhöhung der wöchentlich betreuten Kinderzahl in bestehenden Tagespflegestellen. Dass dies gelungen ist, zeigt eine Professionalisierung im Selbstverständnis der Tagespflegepersonen und der Kindertagespflege insgesamt. Sie geht einher mit wachsenden Anforderungen im Zuge der Qualifizierung sowie den mit der beruflichen Selbstständigkeit verbundenen bürokratischen Erfordernissen. Viele Eltern wünschen klare Vertretungslösungen, für den Fall, dass die zuständige Tagespflegeperson ausfällt. Dies konnte in vielen Fällen für Kinder im Alter von acht Wochen und bis zu drei Jahren individuell, meist durch enge Kooperation der Tagespflegestellen, ermöglicht werden. Kooperationen Die Planungskonferenzen zur Tagesbetreuung von Kindern führten zu einer größeren Transparenz von Angebot und Nachfrage in den einzelnen Ortsteilen. Die Platzvergabe auch für die Kindertagespflege in Bremen Nord richtet sich nun zuPiB Jahresbericht 2014 47 nehmend nach den Betreuungsbedarfen mit Beginn und Ende des Kindergartenjahres. Für suchende Eltern ist die Option, ein Betreuungsangebot auch während des Jahres beanspruchen zu können, nach wie vor wichtig. Die Eltern orientieren sich dabei zumeist am Entwicklungsstand des oft jungen Kindes und an ihrer Situation als Familie. Die Kooperation mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Amt für Soziale Dienste Bremen Nord lief zum 01.08.2014 im Zuge der Tätigkeit der Abrechnung Kindertagespflege aus. Für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung der Tagespflegepersonen sei den MitarbeiterInnen an dieser Stelle gedankt. Im Finanzamt Bremen Nord finden die Tagespflegepersonen weiterhin eine gute Beratungsmöglichkeit, die gerne genutzt wird. Ausblick Burglesum sollte ein Schwerpunkt für die Gewinnung neuer Betreuungs- personen werden, um die Nachfrage im U3-Bereich bedarfsorientiert zu decken. Sichere Vertretungsregelungen finanzierbar zu machen, muss das Ziel für 2015 sein, um Eltern und Tagespflegepersonen in ihren berechtigten Ansprüchen besser abzusichern, Ausfälle in der Betreuung zu verhindern und Konfliktfälle mit enormer Beratungsanforderung möglichst zu vermeiden. Region Nord-Ost Schwachhausen, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland Daten und Fakten 222 Kinder aus der Region wurden am Stichtag 31.12.2014 betreut*. 194 Kinder wurden am Stichtag in der Region betreut*. Davon waren 163 Kinder (rund 84 %) unter drei Jahre alt. 92 Betreuungsverhältnisse wurden über den 31.7.2014 hinaus fortgesetzt. 39 Tagespflegepersonen boten 153 Plätze in allgemeiner Kindertagespflege an, davon 18 in Schwachhausen sowie 21 in Horn, Borgfeld und Oberneuland 10 Tagespflegepersonen boten 60 Plätze in externer Kindertagespflege an. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen sind in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Bereich Schwachhausen mehr Halbtagsplätze und Platz-Sharing anboten. wurden 28 Kinder aus dieser Region in andere Stadtteile vermittelt. 48 ist es schwieriger geworden, im laufenden Kita-Jahr einen Tagespflegeplatz zu finden. Besonders betroffen sind Eltern von im Januar und Februar geborenen Kindern. gab es in Oberneuland und Borgfeld vermehrt Platzanfragen von Eltern, deren Kind noch nicht geboren war. wurden in Horn sieben weitere Betreuungsplätze angeboten, nachdem zwei neue Tagespflegepersonen in 2014 die Tätigkeit aufgenommen haben. Das Regionalbüro Nordost zog nach einer Eigenbedarfskündigung aus Horn in die zentrale PiB-Geschäftsstelle in der Bahnhofstraße. Dank guter Verkehrsanbindung konnten Vernetzung und Kooperation nahtlos fortgesetzt werden. Die Neuerungen im Blick auf die Antragstellung der Eltern bei PiB und die schrittweise Zusammenarbeit der Kindertagespflegepersonen direkt mit der Abrechnung Kindertagespflege sind besonders begleitet worden. Dies ist zeitweise zu Lasten der pädagogischen Beratung von Tagespflegestellen gegangen, wobei die Tätigkeit der „Abrechnung Kindertagespflege“ sehr positive und entlastende Ergebnisse hatte: Beispielsweise entfällt mit der pünktlichen Auszahlung des Pflegegeldes nun die zeitaufwändige Konfliktlösung nach Beschwerden. In Schwachhausen und Horn blieben die Anfragen suchender Eltern für U-3-Kinder qualitativ und quantitativ auf hohem Niveau. Die Plätze reichten nicht aus, um alle anfragenden Eltern bedienen zu können. Auch Anfragen nach besonderen Betreuungszeiten und für über dreijährige Kinder, die außerhalb der regulären Betreuungszeiten ergänzend nach Kindergarten, Hort und Schule liegen, nahmen zu. Tagespflegepersonen aus Horn, Borgfeld und Oberneuland wohnen, im Vergleich zu anderen Regionen, weit auseinander. In den monatlich stattfindenden Gruppentreffen der Tagespflegepersonen ist deshalb das Bedürfnis nach Austausch und Auseinandersetzung von aktuellen Themen sehr hoch. Ein Großteil der Tagespflegepersonen qualifiziert sich zudem mehrmals im Jahr durch die Teilnahme an Fortbildungen weiter. Ausblick Es ist zu erwarten, dass die Anfragen nach einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege im Bereich Nord-Ost weiterhin hoch bleiben und tendenziell zunehmen werden. Dementsprechend werden suchende Eltern in andere Stadtteile ausweichen müssen. Die Veränderungen durch die Neuerungen und Vereinfachungen im Antragsverfahren und in der Zusammenarbeit mit der PiB-Abrechnung werden im neuen Antragsjahr vermutlich als Entlastung spürbar werden. Die Fachberatung wird wieder mehr Ressourcen für die pädagogische Be gleitung der Kindertagespflegepersonen, für Vernetzung und für spezielle Themen, wie die Weiterentwicklung einer verbesserten Vertretungs- regelung, zur Verfügung haben. PiB Jahresbericht 2014 49 Region Ost Vahr, Osterholz, Hemelingen Daten und Fakten 131 Kinder aus der Region wurden betreut (Stichtag 31.12.2014). 149 Kinder wurden in der Region betreut (Stichtag 31.12.2014), davon waren 112 Kinder unter drei Jahren, d. h. rund 75 %. 72 Betreuungsverhältnisse* (2013: 95) wurden über den 31.07.14 fortgesetzt. 45 Tagespflegepersonen boten 202 Betreuungsplätze in allgemeiner Tagespflege an. 4 Tagespflegepersonen boten 28 Plätze in externer Kindertagespflege an. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen sind in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Im Vergleich zum Vorjahr gab es zum Jahresende im Bremer Osten acht Tagespflegepersonen weniger als im Vorjahr. Allein in Hemelingen hat sich das Platzangebot im Laufe des Jahres dadurch um 33 Plätze verringert. Viele, teils langjährige Tagespflegepersonen haben die Tätigkeit aus unterschiedlichen Gründen (Umzug, Elternzeit, Krankheit) aufgegeben. wurden viele freie Plätze in Kindertagespflege erst nach Ablauf der festgesetzten Vergabezeiten über den Zeitraum November bis Januar hinaus angefragt. Die Gesamtsituation im Bremer Osten blieb für Kindertagespflegepersonen angespannt, da Krippenangebote ausgebaut wurden. Dies führte zu einer geringeren regionalen Nachfrage von Kindertagespflege zu regulären Betreuungszeiten, so dass 18 Kinder aus anderen Stadtteilen in der Region aufgenommen wurden. Zugleich stieg die Nachfrage nach Betreuung ergänzend zu Krippe, Kita, Schule oder Hort durch Eltern, die bis 18.00 Uhr und länger arbeiten. Dies betraf auch eine vergleichsweise große Elterngruppe mit sehr jungen Kindern. Bedingt durch die Neuerungen wie z. B. die Antragstellung der Eltern bei PiB und die sukzessive Zusammenarbeit der Kindertagespflegepersonen direkt mit der Abrechnung Kindertagespflege mussten Tagespflegepersonen besonders begleitet werden. Diese Veränderungen erforderten viele telefonische Beratungskontakte sowie Informationsweitergabe bei Hausbesuchen und in den regelmäßigen Beratungsgruppen. Kooperation Die mehrfach im Jahr stattfindenden Planungskonferenzen mit den unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen an einem Tisch ermöglichten eine stetige Verbesserung der Kooperation zu den verschiedenen Betreuungsangeboten im U-3-Bereich. 50 Kinder mit einem besonderen Bedarf können dadurch passgenauer vermittelt werden. Insgesamt findet die Kindertagespflege als Betreuungsform allerdings nicht immer die Berücksichtigung bei der Planung, die ihr als gleichwertiges Betreuungsangebot zusteht. Ausblick Es wird wichtig sein, die pädagogische Begleitung der Kindertagespflege- personen nach vorne zu stellen, nachdem die mit der Umstrukturierung einhergehenden Neuerungen im Berichtsjahr viele Ressourcen sowohl innerhalb von PiB als auch bei den Tagespflegepersonen gebunden haben. Die Weiterentwicklung und der Ausbau unterschiedlicher Vertretungs- formen in der Kindertagespflege werden von den Tagespflegepersonen dringend eingefordert und sollten begleitet werden. Damit Tagespflege im Osten auch weiterhin als ein festes und gleich- rangiges Angebot zur Krippe von Eltern wahrgenommen werden kann, werden Akquise und Werbung wieder mehr im Fokus stehen. Region Mitte Mitte und Östliche Vorstadt Daten und Fakten 104 Kinder aus der Region wurden betreut (Stichtag 31.12.2014). 103 Kinder wurden am Stichtag in der Region betreut, davon waren 97 Kinder (rund 94 %) unter drei Jahre alt. 51 Betreuungsverhältnisse* wurden über den 31.07.14 fortgesetzt. 30 Tagespflegepersonen boten 123 Betreuungsplätze in allgemeiner Kindertagespflege. 2 Tagespflegepersonen boten 8 Plätze in externer Kindertagespflege an. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen sind in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren leicht (2013: 105). nahm die Zahl der Betreuungsplätze um rund 20 und die Zahl der Tages- pflegepersonen um sechs ab. Außerdem setzte sich der Trend fort, dass Anfragen für Kinder um das erste Lebensjahr zunehmen. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist dabei der häufigste von Eltern genannte Grund. PiB Jahresbericht 2014 51 lag die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der östlichen Vorstadt und Mitte weiterhin deutlich über dem Platzangebot. Dies ergibt sich auch durch die verkehrsgünstige Lage für Eltern auf dem Arbeitsweg. konnte die erhöhte Nachfrage nach Betreuung zu flexiblen Zeiten (insbesondere durch Selbstständige) selten bedient werden. blieb der Zuwachs an vier neuen Tagespflegestellen in Mitte/Östliche Vorstadt, davon zwei in externer Kindertagespflege, eher gering. Die Gründe liegen u. a. im verhältnismäßig teuren Wohnraum. Die Neuerungen im Blick auf die Antragstellung der Eltern bei PiB und die sukzessive Zusammenarbeit der Kindertagespflegepersonen direkt mit der Abrechnung Kindertagespflege mussten intensiv begleitet werden. Tagespflegepersonen in der Region waren vielfach verunsichert und hatten einen hohen Informations- und Beratungsbedarf, der bei Hausbesuchen und in der monatlichen Beratungsgruppe gedeckt wurde. Die Belegung der Betreuungsplätze blieb das ganze Jahr über konstant; Plätze zum neuen Kindergartenjahr ab Sommer waren größtenteils bereits Anfang des Jahres vergeben. Zu beobachten war, dass sich viele Eltern bewusst für eine überschaubare Gruppengröße und familiennahe Betreuungsform für die Erstbetreuung ihres Kindes entscheiden. Anfragende Eltern, die um die Jahresmitte einen Platz anfragten, konnten in der östlichen Vorstadt und in Mitte nicht mehr bedient werden. In Mitte nahmen zwei Tagespflegepersonen die Tätigkeit neu auf und stellten neun neue Betreuungsplätze bereit; in der östlichen Vorstadt gab es ebenfalls Zuwachs: Zwei neue Tagespflegepersonen schufen sechs neue Betreuungsplätze. Gegen Ende des Jahres wurde die Beratungsgruppe für die Tagespflegepersonen in der östlichen Vorstadt aufgrund mangelnder Teilnahme eingestellt. Gründe lagen vor allem darin, dass wenige Tagespflegepersonen aus den genannten Stadtteilen abends eine Beratungsgruppe wahrnehmen können. Alternativ steht ein neues Gruppenangebot in den Weserterrassen am Vormittag zur Verfügung. In der Beratungsgruppe am Vormittag haben die Tagespflegepersonen die Möglichkeit, die Tageskinder mitzunehmen, da es eine verlässliche Kinderbetreuung gibt. Ausblick Durch die Ergebnisse der Planungskonferenzen für die Stadtteile Mitte und Östliche Vorstadt ist belegt, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für die unter Dreijährigen stetig ansteigt. Die gesellschaftliche Akzeptanz der frühkindlichen Betreuung ist im Stadtteil besonders hoch, zudem pendeln viele Arbeitnehmer hierher an den Arbeitsplatz. Auch für die Kindertagespflege ist zu erwarten, dass sich dieser Trend fortsetzt und die Nachfragesituation weiter wächst. In Bremen gibt es regionale und kontinuierliche Gruppenangebote für 52 die Tagespflegepersonen. Das Angebot in den Weserterrassen ist ein neues Angebot und wird von den Tagespflegepersonen aus der östlichen Vorstadt, Mitte und Hastedt gut frequentiert. Das neue Angebot sollte in 2015 weiterhin verfestigt und ausgebaut werden. Neuerungen ab 2015, die durch die Verstetigung des Rahmenplans entstehen und durch den Übergang der Sozialversicherungerstattung auf die Abrechnung Kindertagespflege, werden weiterhin Herausforderungen für die Tagespflegepersonen darstellen. Es gilt sie bei Umstellungsprozessen fachlich gut zu begleiten. Die Sicherstellung einer verlässlichen Vertetungslösung muss Vorrang haben. In Beratungsgesprächen mit suchenden Eltern zeigt sich, dass die Sicherstellung einer Vertretung im Krankheitsfall ein relevantes Entschei- dungskriterium für oder gegen die Kindertagespflege darstellt. In der östlichen Vorstadt gibt es bislang nur eine externe Tagespflegestelle (TaPs). Zum neuen Kindergartenjahr 2015 wird eine weitere externe TaPs die Tätigkeit aufnehmen. Region West Findorff, Walle, Gröpelingen Daten und Fakten 150 Kinder aus der Region wurden betreut (Stichtag 31.12.14). 163 Kinder wurden in der Region betreut (Stichtag 31.12.14), davon waren 130 Kinder unter drei Jahre alt, d. h. rund 80 %. 96 Betreuungsverhältnisse* wurden über den 31.7.14 hinaus ins neuen Kita- Jahr fortgesetzt (2013: 90). 39 Tagespflegepersonen boten 149 Plätze in allgemeiner Kindertagespflege an. 6 Tagespflegepersonen boten 32 Plätze in externer Kindertagespflege an. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen sind in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Einige Tagespflegestellen im Bremer Westen blieben auch in 2014 unter ihrem Auslastungsniveau. Es gibt Tagespflegepersonen, die sich deshalb in ihrer Existenz bedroht sehen. Sieben Tagespflegepersonen gaben die Tätigkeit im Berichtsjahr auf (2013: 9), größtenteils um sich beruflich neu zu orientieren. Diese Personen betreuten meist nur ein bis zwei Kinder. Die gesunkene Zahl der AnbieterIn- nen wirkte sich auf die Gesamtzahl der Betreuungsplätze mithin nicht aus, zumal zusätzlich Sharing-Plätze entstanden, um den Bedarfen von Eltern zu entsprechen. PiB Jahresbericht 2014 53 In der Region West wurden viele Betreuungsplätze erst im Nachrückver- fahren im Herbst und Winter belegt. Dies geht zurück auf die Nachfrage von Eltern mit Kindern, die erst weit nach Beginn des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden. Zudem entscheiden sich viele Eltern erst für eine Fremdbetreuung, wenn das Kind dafür reif genug scheint. Die Nachfrage nach Betreuung mit Stundenumfang von 15 oder 20 Stunden ist durch den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag gestiegen und wird flexibel bedient. In Findorff besteht ein Bedarf an weiteren Kindertagespflegestellen. Im Berichtsjahr sind Findorffer Eltern deshalb auch nach Walle ausgewichen. Viele Eltern und Tagespflegepersonen hielten sich bei der Abgabe von Neuanträgen nicht an die im Ablaufplan der Stadt Bremen formulierten Fristen, sondern agierten unabhängig. Während des Berichtsjahres bestand ein hoher Informations- und Beratungsbedarf seitens der Tagespflegepersonen in der Region. Zahlreiche strukturelle Veränderungen, die durch die Einbindung in den städtischen Ablaufplan und neue und direkte Verfahren mit der neuen Abrechnung Kindertagespflege entstanden, mussten erläutert und begleitet werden. Dies geschah u. a. in den regelmäßigen angeleiteten Beratungsgruppen, an denen Tagespflegepersonen teilnehmen. Insgesamt funktioniert die Vernetzung im Bremer Westen am besten unter den Tagespflegepersonen im Stadtteil Walle. Hier gibt es neben den angeleiteten Gruppen inzwischen drei weitere informelle Gruppen, die sich regelmäßig mit den Kindern auf Spielplätzen, in angemieteten Räumen und beim Kinderturnen treffen. Das begünstigt auch die Umsetzung der gegenseitigen Vertretung, da Kinder und andere Tagespflegepersonen sich schon kennen. Dennoch herrscht in der Gesamtregion der dringende Wunsch vor, die erforderliche und gewünschte Verlässlichkeit bei Vertretungssituationen innerhalb der Kindertagespflege anbieten zu können. Tagespflegepersonen erleben den Mangel an finanzieller Ausstattung des Vertretungssystems als einen deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den örtlichen Krippen. Die von Eltern oft angefragte Randzeitenbetreuung ergänzend zu Krippe, Kita oder Schule kann nach wie vor selten geleistet werden. Die Vielzahl dieser Anfragen geht darauf zurück, dass es beispielsweise in Gröpelingen einen Ausbau der institutionellen Vollzeit-Betreuungsangebote mit begrenzten Öffnungszeiten gab. Ergänzende Betreuung anzubieten, bleibt für Tagespflegepersonen zudem unwirtschaftlich. Im Bereich von Walle und Findorff besteht dieses Angebot nur sehr vereinzelt. In Gröpelingen kommen Tagespflegepersonen dem Elternwunsch nach flexibler Betreuung vermehrt nach. Kooperationen Zum ersten Mal fand im Stadtteil Walle das Netzwerktreffen Frühe Hilfen statt, um verbindliche lokale Strukturen der Zusammenarbeit aufzubauen. Das gilt für alle 54 Träger, die im Kinderschutz und in der Kinderbetreuung tätig sind. So hat die Fachberatung im Stadtteil Gelegenheit, alle anderen Institutionen und deren Aufgaben kennenzulernen und damit gezielter Eltern und TPP beraten und im Bedarfsfall entsprechend weiterleiten zu können. Die Kooperation mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hat sich seit der Arbeitsaufnahme der „Abrechnung Kindertagespflege“ auf ein Minimum reduziert. Eine Entlastung wird spürbar werden, wenn sich eine Routine bei allen Beteiligten einstellt und noch bestehende Unklarheiten ausgeräumt wurden. Ausblick Es bleibt eine Herausforderung, die individuell und in kleinen Einheiten arbeitenden Tagespflegepersonen bei der Umsetzung ständiger Verände- rungen angemessen und zeitnah zu begleiten. Im Sinne der fachlichen Reflexion plant die zuständige Beratungsfachkraft wieder Hospitationen in den Tagespflegestellen der Region. Um die Elternanfragen im Stadtteil Findorff besser bedienen zu können, sollte eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der dortigen Kindertages- pflege erwogen werden. Region Süd Neustadt, Woltmershausen, Huchting, Obervieland Daten und Fakten 260 Kinder aus der Region wurden betreut (Stichtag 31.12.14). 256 Kinder wurden am Stichtag in der Region betreut, davon waren 220 Kinder (rund 86 %) unter drei Jahre alt. 128 Betreuungsverhältnisse* wurden über den 31.07.14 hinaus fortgesetzt (2013: 108). 60 Tagespflegepersonen boten 255 Betreuungsplätze in allgemeiner Kindertagespflege an (2013: 217). 18 Tagespflegepersonen boten 95 Plätze in externer Kindertagespflege an. *Ein Betreuungsverhältnis/-platz kann auch in Teilzeit bestehen. HzE-Betreuungen sind in allen Zahlen enthalten. Trends und Entwicklungen Im Vergleich zum Vorjahr setzte sich der Trend fort, dass die Nachfrage nach Betreuung in den Stadtteilen Huckelriede, Hohentor und Woltmershausen stieg. fragten Eltern verstärkt Betreuung für 20 Stunden pro Woche nach, um den Rechtsanspruch auf Betreuung eines Kindes ab dem 13. Lebensmonat wahrzunehmen. PiB Jahresbericht 2014 55 fragten Eltern zunehmend nach Betreuung, die den Kita- oder Schulbesuch ihres Kindes ergänzen sollte. Sehr gesucht waren auch Möglichkeiten der kurzfristigen und flexiblen Betreuung in Randzeiten, d. h. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen. Außerdem nahmen die Anfragen nach Betreuung von Kindern unter einem Jahr zu. setzte sich der Trend fort, dass insbesondere alleinerziehende Mütter auf eine flexible Betreuung zu ungünstigen Zeiten angewiesen sind, aber nur selten bedient werden können. blieb die Anzahl der Tagespflegestellen im Bremer Süden insgesamt konstant, bei teilweise stärkeren internen Bewegungen. In Obervieland nahmen bei- spielsweise elf neue Tagespflegepersonen die Tätigkeit auf, davon fünf mobil. Eine Tagespflegeperson wechselte in die externe Kindertagespflege. beendeten 4 Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit und zwei qualifizierten sich für den Bereich der Kindertagespflege als Hilfe zur Erziehung. Die Region Süd ist durch eine soziale und kulturelle Vielfalt geprägt, die sich sowohl in den Tagespflegestellen, als auch in den Bedarfen und Wünschen der Eltern widerspiegelt. Die Konzepte und individuellen Profile der Tagespflegestellen sind breit gefächert und ermöglichen es weitgehend, Kinder gut und bedarfsgerecht zu vermitteln. Die gute Vernetzung der Tagespflegepersonen erleichtert zudem die Vertretung im Krankheitsfall und bietet Eltern somit Verlässlichkeit in der Betreuung. Wegen ihrer Nähe zum Stadtzentrum wird die Region Süd vielfach als Ausweichgebiet gewählt, wenn Eltern in Mitte keinen Betreuungsplatz finden oder die Tagespflegestelle sich auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz befindet. Bereits im Sommer waren deshalb fast alle Betreuungsplätze vor allem in der Neustadt belegt. Betreuungswünschen von Eltern im laufenden Kindergartenjahr konnte deshalb vielfach nicht entsprochen werden. Der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen ist besonders in Huckelriede, Hohentor, Habenhausen, Huchting und Woltmershausen hoch. Die Umsetzung des Ablaufplanes sowie die sukzessive Zusammenarbeit der Kindertagespflegepersonen direkt mit der neuen Abrechnung Kindertagespflege ergab viel internen und externen Informationsbedarf im Hinblick auf die Antragstellung, Formalitäten und Prozesse. In der Zeit des Überganges war die Fachberatung besonders gefordert, Tagespflegepersonen und Eltern eng zu begleiten und zu beraten. Die im Stadtteilbüro angebotenen Informationsveranstaltungen für Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz waren gut besucht. Überwiegend wurden die Termine von Eltern aus der Neustadt genutzt. Auffällig war der hohe Anteil von Vätern, die sich über das Angebot und das Anmeldeverfahren in der Kindertagespflege informiert haben. Bei der Beratung der Eltern wurde deutlich, dass es Eltern, deren Kind zur Anmeldefrist für das neue Kindergartenjahr gerade oder noch gar nicht geboren ist, schwer 56 fällt, ihre Bedarfe und Vorstellungen einzuschätzen. Für die Fachberatung und Tagespflegepersonen bedeutet dies, Eltern besonders intensiv und einfühlsam zu beraten sowie Strukturen und Abläufe zu erklären. Auch in 2014 nutzten Eltern das Angebot der Kindertagespflege als kurzfristige Betreuung, bis zur Aufnahme in der Krippe. Im Blick darauf, dass Bindung in der frühkindlichen Entwicklung eine große Bedeutung hat, werden Eltern, sofern möglich, entsprechend beraten. Das Interesse an Austausch und fachlicher Weiterentwicklung war unter Tagespflegepersonen anhaltend groß. Dies zeigte sich vor allem in der kontinuierlichen Teilnahme an den Gruppen sowie an Fortbildungsangeboten. Der Vernetzungsgedanke und das Bewusstsein, als Tagespflegepersonen im Stadtteil sichtbar sein zu wollen, drückte sich auch durch ein großes Laternenfest in Obervieland aus, das die dortigen Tagespflegestellen gemeinsam organisiert haben. Kooperation In den Planungskonferenzen ist mittlerweile eine gute Zusammenarbeit und Kooperation entstanden. Die Kindertagespflege wird als ein eigenständiges, gleichwertiges Angebot wahrgenommen und geschätzt. In der Übergangsphase der Abrechnungsaufgaben von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) auf PiB war die enge und gute Zusammenarbeit zwischen dem Stadtteilbüro und der WJH sehr hilfreich. Die bis dato regelmäßige und gute Kooperation wurde mit einem gemeinsamen Abschlusstreffen aller KollegInnen beendet. Das Stadtteilbüro ist den Trägern der Jugendhilfe und Institutionen im Stadtteil z. B. durch Informationsveranstaltungen und Teilnahme an Stadtteilgruppen, dem AK Kinder Obervieland und die Kooperation mit der Fachschule Delmestraße weitgehend präsent. Träger wie Caritas, Hans-Wendt-Stiftung, DRK, AfJ und deren Sozialpädagogischen Familienhilfen fragen vermehrt nach Information, Zusammenarbeit und Vermittlung ihrer Klienten. Ausblick Das besondere Profil und das inhaltliche Angebot der Kindertagespflege muss noch deutlicher herausgestellt werden, um es von anderen Angeboten der Tagesbetreuung unterscheidbar zu machen und somit Eltern eine bewusste Entscheidung zu erleichtern. Die Kooperation mit Krippen und Kitas sollte angestrebt werden, um Ideen und Möglichkeiten der Randzeitenbetreuung zu entwickeln und Übergänge gut zu gestalten. Eine Akquise von Tagespflegepersonen in den Gebieten an der Weser, in denen weitere Neubaugebiete für junge Familien entstehen, sollte stattfinden. Um verlässliche Vertretungsregelungen in allen Stadtteilen umzusetzen, sollten verschiedene Modelle erprobt und eingesetzt werden. PiB Jahresbericht 2014 57 Die Vollzeitpflege in Zahlen 72 Ankerpunkt auf Linie hinz mit Direktauswahlwerkze Mehr Kinder konnten über die Jahre Kinder wurden 2014 in Vollzeitpflege vermittelt. in Pflegefamilien vermittelt werden. 592 550 42% 500 aller Kinder waren bei der Vermittlung unter 3 Jahre alt. 450 400 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jedes 2. Kind konnte innerhalb von acht Wochen in eine Pflegefamilie vermittelt werden. Vermitllungsdauer in Fremdpflege (Vollzeitpflege 2014) 14% 5% 23% unter 4 Wochen (31%) 4 bis < 8 Wochen (5%) 8 bis < 12 Wochen (24%) 11% 12 bis < 16 Wochen (9,5%) 9% 27% 11% 16 bis < 20 Wochen (9,5%) 20 bis < 24 Wochen (2%) mehr als 24 Wochen (19%) 592 448 43% Das Sorgerecht blieb in Vermittlungsdauer in Fremdpflege (Vollzeitpflege) Vermittlungsdauer in2013 Fremdpflege (Vollzeitpflege) 2014 Kinder befanden sich am 31.12.2014 bei 14% 5% unter 4 Wochen 23% Familien in Vollzeitpflege. Vollzeitpflegeverhältnisse nach Pflegeformen in 2014 11% 9% aller Fälle bei der Familie Pflegekinder. 4 bis < 8 Wochen der 8 bis < 12 Wochen 12 bis < 16 Wochen 27% PiB-Pflegeformen 11% entsprechen dem Bedarf der Kinder Allgemeine Vollzeitpflege AP (17,4%) 16 bis < 20 Wochen 58Wochen Kinder 20 bis < 24 SZ mehr als 24 Wochen 9,8% 103 Kinder AP17,4% 147 Kinder VP24,8% Heilpädagogische Vollzeitpflege HP (35,3%) Kinder im Exil KiEX (2,9%) Sonderpäd. Vollzeitpflege SoP (9,8%) Verwandtenpflege VP (24,8%) 58 Kinder SoP 9,8% Vollzeitpflege im sozialen Netz SZ (9,8%) 17 Kinder KiEX 2,9% 58 209 Kinder HP35,3% Die Vollzeitpflege „Mit Kindern leben – ihnen neue Chancen geben“, unter dieser Überschrift wirbt PiB um Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben können. Für manche Kinder oder Jugendliche ist es eine gute Lösung, auf Dauer oder zeitlich befristet in einer Pflegefamilie zu leben, die neben Zuwendung und Förderung auch stabile Strukturen bietet. Pflegeeltern können fremde Menschen und Verwandte oder Personen aus dem sozialen Umkreis des Kindes oder Jugendlichen werden. Sie alle werden von PiB qualifiziert, eignungsüberprüft und nach der Vermittlung weiter begleitet und beraten. Stets gilt dabei der Grundsatz: Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien. Er berücksichtigt, dass es für alle Pflegekinder wichtig ist, sich mit ihrer Herkunftsfamilie auseinanderzusetzen. Zudem haben Eltern und Kind in den meisten Fällen das Interesse und das Recht, miteinander in Kontakt zu sein. Der Bereich der PiBElternberatung begleitet deshalb Besuchskontakte zwischen Kind und Eltern. Ziel ist es, dass die Eltern die Situation, dass sie nicht mit ihrem Kind zusammen leben, akzeptieren lernen. Auf dieser Grundlage sollen sie eine Beziehung zu ihrem Kind aufbauen oder halten können, um dem Kind eine positive Entwicklung bei seiner Pflegefamilie zu ermöglichen. Daten und Fakten 661 Pflegeverhältnisse wurden begleitet (inkl. neue und beendete) (2013: 649). 72 neue Pflegeverhältnisse wurden in allen Sparten eingerichtet (2013: 72), davon 28 in der Verwandtenpflege/soziales Netz, 39 in der allgemeinen und heilpädagogischen Vollzeitpflege/Fremdpflege (inkl. 10 „Kinder im Exil“), 5 in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege. 69 Pflegeverhältnisse wurden beendet (2013: 60). 592 Pflegeverhältnisse bestanden am Stichtag 31.12. des Jahres (2013: 589). 22 MitarbeiterInnen (2013: 21) mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit arbeiten in der Abteilung. Die Abteilung PiB-Vollzeitpflege Die Abteilung PiB-Vollzeitpflege bündelt vier Pflegeformen für Kinder oder Jugendliche, die im Auftrag des Amtes für Soziale Dienste in Verwandtenpflege bzw. das soziale Netz oder in Fremdpflege vermittelt wurden. Grundlage ist der am 1.1.2012 in Kraft getretene Kooperationsfolgevertrag mit der Stadt Bremen. Neben der Gewinnung und Qualifizierung von Pflegefamilien bzw. -personen führt die PiB-Vollzeitpflege die Eignungsüberprüfung, Anbahnung und Vermittlung von Pflegeverhältnissen aus, für die sie im Weiteren Begleitung und Beratung sicherstellt. Die dafür erforderliche Beratung hat zwei Standbeine: Einerseits findet sie als individuelle Fachberatung und andererseits in Form von fortlaufenden ThemenseminaPiB Jahresbericht 2014 59 ren, Gruppensupervisionen und Beratungsgruppen statt, die die Pflegeelternschule begleitet und koordiniert. Beide Beratungselemente bilden eine stabile Basis für die Zusammenarbeit mit Pflegeeltern und -kindern und tragen damit zum Gelingen von Pflegeverhältnissen bei. Herausforderungen für die Abteilung Die Zusammenarbeit mit Casemanagement und Amtsvormundschaft war in weiten Bereichen geprägt von Wechsel und personellen Neuerungen. Damit verbundene Klärungen und Absprachen haben auch auf Seiten des Fachdienstes PiB Zeit gebunden. Bereits zum Jahresbeginn gab es, u. a. zur Vertiefung der Kooperation, auf Initiative von PiB hin einen gemeinsamen Fachtag des Amtes für Soziale Dienste und PiB. Dabei ging es um fachliche Grundlagen und rechtliche Spielräume als Grundlage für fachliche Entscheidungen und Zusammenarbeit. Zugleich hat PiB eine neu erstellte Broschüre „PiB auf einen Blick“ in den Verteiler des Amtes für Soziale Dienste gegeben. Die Broschüre bündelt die unterschiedlichen PiB-Pflegeformen und soll den Zugang zu wichtigen Informationen erleichtern. Die Gesamtzahl von 72 Neuvermittlungen wurde auf dem Niveau des Vorjahres gehalten. Herausragend und sehr positiv waren die Vermittlungserfolge in die sonderpädagogische Vollzeitpflege. Nachdem im Vorjahr nur ein neues Pflegeverhältnis eingerichtet werden konnte, gelang es im Berichtsjahr, für fünf Kinder Pflegefamilien zu finden. Zwei weitere Vermittlungsanfragen konnten trotz großer Anstrengungen nicht umgesetzt werden und für ein zur Vermittlung angefragtes Kind war der familiäre Kontext nicht geeignet. Erfolge und verbesserte Kooperation gab es auch in der Sparte Kinder im Exil: Durch verbesserte Absprachen und Vorinformation wurden weniger Vermittlungsanfragen für Jugendliche gestellt, die für Familienpflege nicht in Betracht kamen. Hier griffen klare Absprachen. Nach wie vor hielt der Trend an, dass in den traditionell größten Arbeitsbereichen, d. h. in der allgemeinen und heilpädagogischen Fremdpflege und in der Verwandtenpflege/im sozialen Netz die Vermittlungszahlen weitgehend konstant und auf vergleichbarem Niveau blieben. Jedoch wächst in Anbetracht der großen Zahl von Verwandten, die unter oft komplizierten Bedingungen für Kinder aus der eigenen Familie Verantwortung übernehmen, die Dringlichkeit, fachliche Standards zur Begleitung dieser Pflegeverhältnisse zu überprüfen. Beispielsweise betrafen von den 28 im Berichtsjahr eingerichteten Maßnahmen 15 ältere Kinder und Jugendliche, von denen einige zuvor bereits längere Zeit in privaten Pflegeverhältnissen bei Verwandten gelebt haben. Für einen Fachdienst wie PiB, für die Verwandten und für die jugendlichen Pflegekinder selbst entstehen daraus Bedarfe in der Begleitung des Pflegeverhältnisses, denen fachliche Übereinkünfte und angemessene Rahmenbedingungen zugrunde liegen sollten. Die PiB-Geschäftsführung hat deshalb die Initiative ergriffen, um eine Absenkung des gültigen Betreuungsschlüssels, das heißt die Zahl der betreuten Pflegeverhältnisse je Beratungsfachkraft, zu erreichen. 60 Das PiB-Angebot zur Netzwerkerkundung wurde im Berichtsjahr seitens des Casemanagements in keinem Fall angefragt. Dennoch bleiben Netzwerkerkundungen – wie sie der Kooperationsvertrag mit der Stadt Bremen vorsieht – erhalten. Sie können als zusätzliches Prüfangebot angefragt werden, um einem Kind in speziellen Situationen eine Pflegefamilie innerhalb seines sozialen und großfamiliären Netzes zu erschließen. Ebenfalls keine Vermittlung gab es in der befristeten Vollzeitpflege. Hier zog das Casemanagement drei Vermittlungsanfragen zurück. Die Weiterentwicklung der Abteilung Vier Arbeitsschwerpunkte prägten das Berichtsjahr: die Einrichtung neuer und spartenübergreifender Gremien zur Vermittlung von Pflegekindern, die Überprüfung bestehender Arbeitsprozesse in den verschiedenen Sparten, Veränderungsprozesse bei den Verfahren zur Einschätzung der Eignung neuer Pflegepersonen und die verstärkte Einbindung der Elternberatung. Alle genannten Prozesse fanden im Rahmen langfristiger Planung und unter Beteiligung der internen Fachberatung sowie des PiB-Qualitätsmanagements statt. Erst zum Ende des Berichtsjahres ist es gelungen, eine weitere, erstmals ausgeschriebene Leitungsstelle zu besetzen, so dass mit Beginn des kommenden Jahres eine dringend notwendige Entlastung auf Leitungsebene stattfinden kann. Dies wird zu einer Neuordnung der Zuständigkeiten für verschiedene Sparten in der Abteilung Vollzeitpflege führen. Fetales Alkoholsyndrom (FASD) Neuere Erkenntnisse, Diagnosemöglichkeiten und Therapieformen der Fetalen Alkoholspektrums-Störung (FASD) haben die wesentliche Teile der fachlichen Arbeit im Bereichtsjahr bestimmt: PiB sieht sich als Fachdienst in der Pflicht, Pflegeeltern über neue Diagnostiken zu informieren sowie zum Umgang mit Pflegekindern zu beraten, die von dieser gehirnorganischen Erkrankung betroffen sind, die durch den Alkoholkonsum der Mutter angelegt wurde. Im Zuge der fachlichen Aufarbeitung des Themenkomplexes entwickelte die Sparte der sonderpädagogischen Vollzeitpflege (s. Bericht S. 81) mit Unterstützung der PiB-Pflegeelternschule gemeinsam mit dem m/colleg des Martinsclubs e. V. einen zweiwöchigen, bundesweit beachteten Lehrgang für BeraterInnen verschiedener Einrichtungen der Jugend-, Erwachsenen- und Behindertenhilfe. Eine erste Seminarwoche fand im November 2014 auch unter Beteiligung von Pflegeeltern und lokalen Beratungsfachkräften statt. Das Feedback zu der Veranstaltung, die durch herausragende ExpertInnen begleitet wurde, war sehr positiv und wies auf den großen Fortbildungsbedarf von Fachkräften hin, die mit Betroffenen arbeiten. Eine zweite Lehrgangswoche ist für 2015 geplant. Parallel ist PiB mit den Trägern Martinsclub, Diakonische Jugendhilfe und faspektiven e. V. zudem seit Längerem an einem Runden Tisch beteiligt, der sich für ein regionales Diagnosezentrum sowie PiB Jahresbericht 2014 61 für eine Beratungsstelle für Betroffene und deren Bezugspersonen einsetzt. Für die Beratungsarbeit mit Pflegekindern und -familien würde dies notwendige Verbesserungen bringen: Zum einen brauchen Pflegeeltern betroffener Kinder spezielle Beratung und Entlastung, die für Heranwachsende auch betreute Wohnmöglichkeiten umfassen muss. Zum anderen führen mangelnde Kenntnis von der Erkrankung zu enormen Belastungen der Pflegefamilien und der Kinder. Qualitätssicherung durch interne Fachberatung Zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Beratungsarbeit ist eine interne Fachberatung mit einem Volumen von 30 Stunden pro Woche1 tätig. Im Rahmen der Kollegialen Beratung wurde in 2014 die Arbeit mit dem systemischen Familienbrett in den Mittelpunkt gestellt. Dies entspricht dem Ansatz, im Sinne einer kontinuierlichen Weiterqualifizierung der FachberaterInnen die Methodenvielfalt zu erweitern bzw. zu verstetigen, um sie für komplexe Beratungsanforderungen nutzbar zu machen. Kollegiale Beratungsgruppen trafen sich zur Qualitätssicherung zweiwöchentlich. Darüber hinaus fanden anlassbezogen individuelle Klärungshilfen sowie Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr möglicher Kindeswohlgefährdung statt. Personal- und Organisationsentwicklung In den Sparten allgemeine, heilpädagogische und sonderpädagogische Vollzeitpflege erfolgten nach internen Stellenausschreibungen interne Umbesetzungen und Erweiterungen der Arbeitszeiten. Für eine Fachkraft konnte der befristete Arbeitsvertrag entfristet werden und eine Mitarbeiterin kehrte aus der Elternzeit zurück. Neueinstellungen gab es keine. Insgesamt arbeiteten zum Jahresende in der Abteilung 23 Fachkräfte inkl. einer Leitungsperson, davon sieben in Vollzeit. Zudem konnten zwei MitarbeiterInnen ihr Anerkennungsjahr bei PiB erfolgreich beenden. Kooperation mit dem Amt für Soziale Dienste Die Klärung komplexer Einzelfallkonstellationen gelang auch in 2014 mehrfach. Dazu erfolgten Treffen unter Beteiligung der entscheidungsbefugten Leitungen, allerdings erst nach einem längeren Vorlauf an Klärungsversuchen durch die am Fall beteiligten Fachkräfte. Die Wirksamkeit dieser Form der erweiterten Helferrunden bestätigte sich erneut. Sie erreicht eine deutlich höhere Effizienz als schriftliche oder telefonische Abstimmungen. Im Herbst 2014 wurde der bereits früher bestehende Jour-Fixe mit VertreterInnen des Amtes und der senatorischen Behörde reaktiviert. Dabei wurden aktuelle Themen aufgerufen, um Verfahren und Kooperationswege zu reflektieren, daraus abgeleitete Arbeitsaufträge an die TeilnehmerInnen zu vergeben und danach abschließende Vorgehensweisen für PiB und das Amt festzulegen. 1 Gemäß der Qualitätsstandards lt. Kooperationsvertrag und fachlichen Vereinbarungen sowie Konzeptionen der 62 Pflegeformen. Clearingausschuss Im Kooperationsfolgevertrag (seit 2012) wurde festgelegt, dass die Notwendigkeit des Clearing-Ausschusses überprüft werden sollte. Die Mitglieder des Ausschusses selbst haben das bereits Ende 2013 getan und erklärt, dass nur noch schwerwiegende Dissensfälle innerhalb des zwischen PiB und Amt paritätisch besetzten Clearingausschusses beraten werden sollten. Dieser Vorschlag wurde den entscheidungsbefugten Stellen vorgelegt, aber in 2014 nicht abschließend beraten. Infolgedessen besteht der Clearingausschuss weiterhin, wird aber immer weniger genutzt, da ein Teil der Sozialzentren vorzieht, Dissensfälle sozialzentrumsintern zu klären und nicht zur Beratung an den Clearingausschuss zu geben. Runder Tisch Pflegeeltern In 2014 wurde der Runde Tisch Pflegeeltern, der in 2013 mehrfach tagte, abgeschlossen. Unter Federführung des Referates junge Menschen in besonderen Lebenslagen der senatorischen Behörde wurden mit VertreterInnen des Pflegeelternvereins WIR, der Amtsvormundschaft, Referatsleitungen, der PiB-Leitungsebene und der zuständigen Fachkoordination des Amtes für Soziale Dienste Themen erörtert, die im Alltag von Pflegefamilien bedeutsam sind. Fragen betrafen zum Beispiel Hilfeplanungen, Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen der professionell Beteiligten, Mitwirkungsbefugnisse von Pflegeeltern und Partizipationsmöglichkeiten von Pflegekindern. Eine Beschwerdemöglichkeit für Pflegeeltern liegt bei den beiden Bürgerbeauftragten der Stadt Bremen. Pflegeeltern sprechen mit Das Treffen „Pflegeeltern sprechen mit“, das zur Einrichtung des Runden Tisches führte und Raum für die Mitwirkung von Pflegeeltern im Rahmen der Arbeit von PiB geben soll, fand auch in 2014 statt. Geschäftsführung, Abteilungsleitung und Pflegeelternschule standen an zwei Abenden für Austausch und Gespräch zur Verfügung. Nach frühzeitiger Ankündigung im Programm der Pflegeelternschule und einem zusätzlichen Aufruf in der PiB-Post wurde innerhalb der Sitzung des zweiten Halbjahres 2014 die Bedeutung eines Sprecherrates thematisiert. Einige TeilnehmerInnen erklärten ihr Interesse an einer speziellen Arbeitsgruppe dazu. Erste Ergebnisse dieser AG werden im Frühjahr 2015 erwartet. Ausblick Im Frühjahr 2015 wird die Kooperation zwischen Fachberatung und Eltern- beratung innerhalb der Abteilung Vollzeitpflege im Hinblick auf Haltungen, Strukturen und Verfahren reflektiert werden. Dazu soll es einen Fachtag geben. PiB Jahresbericht 2014 63 Die Gespräche zur Eignungseinschätzung in der Verwandtenpflege bzw. im sozialen Netz sollen, besonders im Hinblick auf die unterschiedlichen Pflegeformen, neu konzipiert werden. Die Verfahrensweise zur Weiterfinanzierung von privaten Verwandten- pflegeverhältnissen nach dem 15. Geburtstag des Pflegekindes und außerhalb des Rahmens von § 33 SGB VIII muss gemeinsam mit dem Amt überprüft werden, so dass die Pflegeverhältnisse wie bisher ohne Anbindung an PiB geführt werden können. Das positive Interesse von Bevölkerungsgruppen mit Zuwanderungs- hintergrund an einem Leben als Pflegefamilie gilt es fachlich angemessen zu begleiten Kinder in Familien vermitteln Zentrale Annahme von Vermittlungsaufträgen Für die Bearbeitung von Vermittlungsaufträgen, die das Casemanagement des Amtes für Soziale Dienste erteilt, unterhält die Abteilung PiB-Vollzeitpflege die zentrale Auftragsannahme. Sie bietet dem Casemanagement die Gelegenheit, schon im Vorfeld eines schriftlichen Vermittlungsauftrages fachliche Fragen und Einschätzungen zur Vollzeitpflege anzusprechen. Darüber hinaus werden im engen Austausch mit Casemanagement, Eltern oder Vormund abschließende Fragen zur gewünschten Hilfeplanung für das Kind geklärt und notwendige Daten und Informationen eingeholt (z. B. Angaben zur Familiengeschichte des Kindes, erforderliche Berichte und Gutachten). Spätestens hier entscheidet sich auch die bedarfsgerechte Zuordnung des Kindes in eine PiB-Pflegeform bzw. Sparte oder in die Netzwerkerkundung zur Suche einer Pflegefamilie. Der vermittlungsorientierte Kontakt zum Kind und zu dessen Betreuungspersonen in der Notaufnahme oder in der Übergangspflege findet erstmals in dieser Phase statt. Die Netzwerkerkundung als Querschnittsaufgabe bei PiB Das Leistungsangebot der PiB-Netzwerkerkundung wurde auch in 2014 für den Bereich der Vollzeitpflege nicht angefragt, obgleich es Bestandteil des Kooperationsvertrages zwischen PiB und der Stadt Bremen ist. Das fachliche Angebot der Netzwerkerkundung – Kindern eine Pflegefamilie in einem ihnen vertrauten oder zumindest bekannten Milieu zu erschließen und so Belastungen für das Kind zu reduzieren – bleibt auf Anfrage weiterhin nutzbar. 64 Daten und Fakten 116 Vermittlungsaufträge richtete das Amt für Soziale Dienste an PiB (2013: 108), davon 18 Kinder im Exil. 37 Aufträge davon endeten ohne Vermittlung (2013: 27). 54 Kinder wurden danach in eine Pflegefamilie vermittelt (2013: 54). 25 Vermittlungsaufträge waren zum 31.12. des Jahres noch in Bearbeitung (2013: 27), davon betrafen 5 minderjährige Flüchtlinge. 8,86 Jahre betrug das durchschnittliche Alter der Kinder bei Auftragseingang (2013: 7,6 Jahre). 18 Vermittlungsaufträge aus 2013 wurden umgesetzt (2013: 18). 72 Kinder kamen somit insgesamt neu in Vollzeitpflege (2013: 72). Eignungsüberprüfung, Anbahnung und Vermittlung Die Anbahnung und Vermittlung von Pflegeverhältnissen kann beginnen, sobald ein abgestimmter Vermittlungsauftrag seitens des Casemanagements vorliegt. In allen Sparten liegen die Eignungseinschätzung, Anbahnung und Vermittlung in der Verantwortung der Beratungsfachkräfte. Die Fachkraft, die die Vermittlung durchführt, bleibt in der Regel anschließend für die langfristige Beratung und Begleitung des Pflegeverhältnisses zuständig. Beispiele für positiv abgeschlossene Vermittlungen in 2014: Drei Geschwisterkinder konnten in zwei Pflegefamilien vermittelt werden, unter der Voraussetzung, dass die Pflegefamilien engen Kontakt zueinander halten, um die Geschwisterbeziehung zu fördern. Zwei Kinder konnten sehr kurzfristig und schnell aus Mutter-Kind-Einrichtun- gen in anderen Städten in Pflegefamilien vermittelt werden. In beiden Fällen hatte die Kindesmutter die Maßnahme abgebrochen. Für die Kinder wurde durch die schnelle Vermittlung eine zusätzliche Zwischenstation vermieden. Drei Neugeborene wurden aus der Geburtsklinik heraus direkt vermittelt. Dies gelang trotz erheblicher Schutzmaßnahmen für zwei Kinder von zwei psychisch schwer kranken Müttern. Fünf Kinder konnten in sonderpädagogische Vollzeitpflege vermittelt werden, davon zwei nach erstmaligen Sonderabsprachen in umliegende Landkreise. PiB Jahresbericht 2014 65 Familien für Kinder finden Der Vermittlungsprozess von Pflegekindern in der PiB-Vollzeitpflege Der Vermittlungsprozess in der PiB-Vollzeitpflege Amt für Soziale Dienste Casemanagement erteilt Vermittlungsauftrag Netzwerkerkundung erschließt Vermittlungsoptionen im sozialen Netz des Kindes PiB Auftragsannahme Vollzeitpflege Abstimmung mit AfSD Weiterleitung Auftrag Info Sparte Sonderpädagogische Vollzeitpflege Sparte Kinder im Exil Familien und interessierte BewerberInnen Sparte Verwandtenpflege/ Soziales Netz Infoabend Grundkurs für InteressentInnen bei der PiB-Pflegeelternschule ---------------------------------------------Aufbauqualifizierung ---------------------------------------------Einzelgespräch Sparte Allgemeine und heilpädagogische Vollzeitpflege Bewerbungsschreiben Eignungsüberprüfung Nach der Eignungsüberprüfung Anbahnung, Vermittlung Aufnahme in den Kreis der wartenden Familien bereit zur Vermittlung Fortlaufende Qualifizierung aktiver Pflegeeltern Alter der Kinder bei Vermittlung Fremdpflege Fremdpflege Verwandtenpflege/Soz. Netz Verwandtenpflege / soz. Netz 16 Fremdpflege (Vollzeitpflege) 2014 5% 23% 27% 11% 66 6 bis < 13 Vermittlungsdauer in Fremdpflege (Vollzeitpflege) 2013 unter 4 Wochen 19% 8 bis < 12 Wochen 2% 12 bis < 16 Wochen 11% 31% 4 bis < 8 Wochen 8 bis < 12 Wochen 12 bis < 16 Wochen 16 bis < 20 Wochen mehr als 24 Wochen 3 bis < 6 Vermittlungsdauer in Fremdpflege (Vollzeitpflege) 2012 4 bis < 8 Wochen 20 bis < 24 Wochen 1 bis < 3 > 13 unter 4 Wochen 11% 9% 4 > 13 Vermittlungsdauer in Fremdpflege (Vollzeitpflege) Vermittlungsdauer in2013 14% 2 16 6 bis < 13 8 2 0 bis < 1 3 1 bis < 3 3 bis < 6 2 3 0 bis < 1 16 5% 9% 16 bis < 20 Wochen 20 bis < 24 Wochen 24% mehr als 24 Wochen Warum Kinder nicht vermittelt werden konnten 37 Vermittlungsaufträge insgesamt konnten nicht abgeschlossen werden, fünf davon betrafen die Sparte Kinder im Exil. Die übrigen 32 nicht umsetzbaren Vermittlungsaufträge bezogen sich mit zwölf Anfragen auf den Bereich der Verwandtenpflege/soziales Netz und mit 20 Anfragen auf den Bereich der Fremdpflege (siehe Anhang, Abb. V10). Die Gründe, warum 37 Vermittlungsaufträge ohne Vermittlung blieben, waren unterschiedlich. Oft spielten besondere Anforderungen, die mit der Pflegeform einhergehen können, eine besondere Rolle: Kinder im Exil (5): 5 Mal war der familiäre Kontext für die Jugendlichen nicht geeignet. Soziales Netz (12): 6 vorgeschlagene Pflegefamilien konnten dem Bedarf des jeweiligen Kindes nicht entsprechen. Dies wurde übereinstimmend zwischen PiB und der Familie besprochen. 4 Anfragen hat das Jugendamt ohne Begründung zurückgenommen.1 Pflegeelternpaar hat die Bereitschaft zur Aufnahme eines Pflegekindes zurückgezogen.1 Mal wurde festgestellt, dass die Zuständigkeit für die Hilfeplanung nicht in Bremen lag. Fremdpflege (20): 6 Mal änderte das Casemanagement die Hilfeplanung wegen des hohen Bedarfs des Kindes. 8 Eltern nahmen die Zustimmung zur Vollzeitpflege zurück. 6 Mal war keine adäquate Pflegefamilie verfügbar. PiB Jahresbericht 2014 67 Leibliche Eltern von Pflegekindern beraten Querschnittsaufgabe Elternberatung Die PiB-Elternberatung richtet sich an Eltern, deren Kind in einem in der Tendenz auf Dauer angelegten Pflegeverhältnis lebt. Um von Anfang an bestmögliche Bedingungen für das Gelingen des Pflegeverhältnisses zu gewährleisten, unterstützt die PiB-Elternberatung Eltern von Pflegekindern mit einem differenzierten Beratungs- und Begleitungsangebot. Ziel der Beratung ist es, dass die Eltern als „Eltern, die ohne ihre Kinder leben“ mit ihren Anliegen Gehör und Unterstützung finden, so dass sie ihr Kind in der Pflegefamilie unterstützen können. Grundsätzlich soll die Elternberatung allen am Pflegeverhältnis Beteiligten einen akzeptierenden und wertschätzenden Umgang miteinander erleichtern. Dies unterstützt verlässliche Vereinbarungen und ein ausgewogenes Verhältnis von Nähe und Distanz, so dass das Kind entlastet wird. Denn ein spannungsfreies Verhältnis zwischen Eltern und Pflegeeltern hat entscheidenden Einfluss auf die Identitätsentwicklung des Pflegekindes. Die Elternberatung umfasst Einzelberatung sowie Gruppenangebote für Eltern, Vorbereitung und Begleitung von Besuchskontakten im Einzelkontakt oder im halböffentlichen Rahmen eines PiB-Familiencafés, in dem mehrere Familien zur gleichen Zeit bei der Wahrnehmung der Besuchskontakte unterstützt werden. Daten und Fakten 69 Elternteile haben die Elternberatung insgesamt in Anspruch genommen (2013: 84), davon 21 aus den Bereichen Verwandtenpflege/soziales Netz und 48 aus dem Bereich Fremdpflege. 32 Elternteile kamen zur Einzelberatung (2013: 38). 18 Elternteile nahmen an Gruppen teil (2013: 18). 30 Elternteile wurden bei Besuchskontakten 1:1 begleitet (2013: 23). 28 Elternteile wurden im Familiencafé begleitet (2013: 25). 11 von 62 neu begonnenen Pflegeverhältnissen (ohne 10 „Kinder im Exil“) wurden durch die Elternberatung begleitet (2013: 9). 592 Pflegeverhältnisse in Vollzeitpflege bestanden am 31.12. des Jahres. Der Arbeitsbereich im Raffer Die Elternberatung mit inzwischen zwei Stellen, einer mit 30 und einer mit 25 Stunden pro Woche, hat sich in der Kooperation mit allen Sparten der Abteilung Vollzeitpflege etabliert – und im Berichtsjahr die weitere Konsolidierung des Aufgabenbereichs sowie die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der begleiteten Umgangskontakte in den Familiencafés zum Schwerpunkt gemacht. Ziel war es, die Familiencafés zu lebendigen Orten der Begegnung für Familien werden zu lassen und zugleich die Auslastung der Angebote an den verschiedenen Standorten zu erhöhen, um personelle und räumliche Ressourcen besser zu nutzen. In den Fa- 68 miliencafés im Süden (Café MüZe im SOS-Kinderdorfzentrum) und im Bremer Westen (Kulturzentrum Brodelpott) wurde dieses Ziel erreicht. Im Bremer Norden und im Familiencafé in der Vahr im Bremer Osten ist das noch nicht ausreichend gelungen. Insgesamt hat sich die Nachfrage nach begleiteten Besuchskontakten in den Familiencafés über das Jahr langsam entwickelt. Zugleich hat die Leitung der Abteilung Vollzeitpflege diese Entwicklung für alle Sparten so begleitet, dass die Bedeutung von Besuchskontakten in ihrer neuen Form transparent und leichter nachvollziehbar ist. Die Nachfrage nach begleiteten 1:1-Besuchskontakten durch die Elternberatung ist unterdessen deutlich gestiegen. Sie entstand sowohl von Seiten der Beratungsfachkräfte in den Sparten als durch Eltern. Wie sich die 1:1-Besuchskontakte in Zukunft entwickeln, war zum Jahresende noch nicht absehbar. Der Arbeitsbereich veränderte sich so dynamisch, dass es noch zu früh wäre, um alle Beobachtungen deuten zu können. Beratung und Qualifizierung Die Gruppenberatung für Eltern in so genannten Elterngruppen ermöglichte den insgesamt 18 Teilnehmenden in 2014, sich mit anderen Eltern in ähnlicher Lage auszutauschen. Im Mittelpunkt steht die Reflexion ihrer Situation als Eltern, deren Kind nicht bei ihnen lebt, um so neue Handlungsoptionen für die Gestaltung des Verhältnisses zum Kind zu eröffnen. Eine Gruppe wurde in diesem Jahr neu angeboten, eine beendet und eine Gruppe, die schon seit zwei Jahren angeboten wird, wurde weitergeführt. Diese letztgenannte Gruppe folgte keinem festen Curriculum. Sie arbeitet zu gewünschten Themen der teilnehmenden Eltern. Diese Form des Vorgehens war neu, eine Auswertung dieser Erfahrungen muss noch folgen. Eine neuartige, gemeinsame Veranstaltungsreihe für Pflegeeltern und Eltern wurde im dritten Quartal des Jahres in Kooperation mit der Caritas begonnen. Da die gewünschte kontinuierliche Teilnahme der Eltern nicht erreicht werden konnte, fanden nur zwei von ursprünglich drei geplanten Treffen der Reihe statt. Jedoch soll das Angebot mit veränderten Rahmenbedingungen im Rahmen der Pflegeelternschule in 2015 erneut angeboten werden. Ziel ist es, Pflegeeltern und Eltern durch ein gemeinsames Bildungsangebot zu fördern und zu unterstützten, um eine möglichst tragfähige Kooperation im Sinne einer Erziehungspartnerschaft für das Kind zu entwickeln. Beginn, Begleitung und Beendigung der Beratung Die Elternberatung arbeitet nach dem Grundsatz, dass es Beteiligten, die sich gehört und begleitet fühlen, leichter fällt, an der Entwicklung von Lösungen und der Klärung von Konflikten mitzuwirken. Dies entlastet das Kind, dem der kontinuierliche Fortbestand von Kontakten zu seinen Eltern ermöglicht werden soll, so dass es – auch bei Beginn des Pflegeverhältnisses – möglichst eine Kontinuität seiner PiB Jahresbericht 2014 69 Beziehungen erleben kann. Zugleich helfen regelmäßige Kontakte dem Kind, ein realistisches Bild von seinen Eltern zu entwickeln, das durch eigene Erfahrungen und nicht durch Idealisierung und Abwertung entsteht. Dies fördert eine gesunde Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Im Berichtsjahr gab es zwei Arbeitsschwerpunkte, um den Kontakt zu Eltern herzustellen. Sie betrafen einerseits den frühen Erstkontakt zu Eltern, deren Kind in ein Pflegeverhältnis vermittelt wurde und andererseits die Wiederholung der Einladung an Eltern, deren Kind bereits seit längerem in einem Pflegeverhältnis lebt. Grundsätzlich ist der Erstkontakt zu Eltern an den Beginn eines Pflegeverhältnisses geknüpft. Die Fachberatung der jeweiligen Sparte ist gehalten, die Pflegeeltern, Eltern und die Elternberatung für eine Begegnung zusammenzubringen oder einen persönlichen Kontakt zwischen Eltern und Elternberatung herzustellen, so dass die Eltern zumindest über das Angebot der Elternberatung informiert sind, wenn Eltern und Pflegeeltern sich kennen lernen. Die Elternberatung wird somit spätestens vor dem ersten Besuchskontakt zwischen Kind und Eltern direkt miteinbezogen. Dies ist im Berichtsjahr in zwölf von 62 neu eingerichteten Pflegeverhältnissen (ohne „Kinder im Exil“) gelungen. Da der Arbeitsbereich der Elternberatung innerhalb von PiB, aber auch innerhalb der Pflegekinderdienste in der Bundesrepublik noch jung ist, gibt es noch keine Vergleichszahlen, die eine Bewertung dieser Kontaktzahlen ermöglichen. Bezogen auf die Zahl der Kontakte zu Eltern insgesamt, ist die Reichweite des Angebots aber beachtlich: Bezogen auf die Gesamtzahl der 592 Pflegeverhältnisse in Vollzeitpflege bestanden in 2014 69 Kontakte mit Eltern, davon 12 Erstkontakte. Darüber hinaus geht die Elternberatung für die Kontaktaufnahme zu Eltern verschiedene andere Wege, die alle darauf abzielen, Eltern den Kontakt zu erleichtern. Im Sinne einer wiederholten Einladung gehört zu den Standards im Kontaktangebot auch eine alljährliche schriftliche Einladung zu einer Gruppen-Informationsveranstaltung über das Angebot der Elternberatung. Sie geht vorrangig an Eltern, deren Kind schon seit Längerem in einer Pflegefamilie lebt, die jedoch die Beratung noch nicht nutzen wollten oder konnten. Partner und Kooperationen Die PiB-Elternberatung hat gemeinsam mit anderen freien Jugendhilfeträgern und Vertretern des Amtes für Soziale Dienste in dem Arbeitskreis „Eltern- und Familienarbeit“ an Standards für die Eltern- und Familienarbeit von Trägern fremd untergebrachter Kinder gearbeitet. Ein daraus entwickeltes Arbeitspapier beschreibt im Besonderen die Haltung, mit der den Eltern begegnet wird: Nur eine Begegnung auf Augenhöhe, in der Eltern von Anfang an partizipieren können, kann Grundlage für erfolgreiche Zusammenarbeit sein. Damit einhergehend sind Angebote für Eltern zu entwickeln, die den gewünschten fachlichen Standards entsprechen. Der Arbeitskreis „Bremer Netzwerk für den begleiteten Umgang“ entwickelte unter 70 Mitwirkung der PiB-Elternberatung Qualitätsstandards, die für die beteiligten Träger bei der Begleitung von Besuchskontakten bindend sein sollen. Für PiB entscheidend ist, dass das hier beschriebene Ziel eines eigenständigen Kontaktes zwischen Kind und Eltern, auch für Pflegekinder grundsätzlich besteht, jedoch immer orientiert ist an den individuellen Möglichkeiten des Kindes und den dazu gehörenden Möglichkeiten der Eltern. Die jeweilige Beratung und Begleitung der Eltern und Pflegeeltern innerhalb dieses Prozesses basiert auf der Grundlage einer offenen und sich gegenseitig wertschätzenden Haltung. Ausblick Die Nutzung und Auslastung der regionalen Familiencafés soll durch verschiedene Maßnahmen erhöht werden. Eine Veranstaltungsreihe für Pflegeeltern und Eltern der Verwandtenpflege und Fremdpflege wird in Kooperation mit der Caritas stattfinden. Ein zweiter interner Fachtag mit den MitarbeiterInnen der Vollzeitpflege soll der Überprüfung und Weiterentwicklung von Strukturen, Konzepten und Schnittstellen in der weiteren Kooperation dienen. Allgemeine und heilpädagogische Vollzeitpflege Die Mehrzahl aller Pflegekinder wird der allgemeinen oder der heilpädagogischen Vollzeitpflege zugeordnet – dies betrifft sowohl Kinder in Fremdpflege als auch Kinder in Verwandtenpflege bzw. im sozialen Netz. Letztgenannte Pflegeverhältnisse, die im familiären oder sozialen Netz eines Kindes entstehen, begleitet PiB aus fachlichen Gründen in einer eigenen Sparte. Die im Folgenden beschriebene Sparte der allgemeinen und heilpädagogischen Vollzeitpflege widmet sich dagegen ausschließlich Pflegeverhältnissen, die der Fremdpflege zugeordnet werden. Dies geschieht auf Grundlage der §§ 27, 33, 35 a, 39, 41 SGB VIII. Die gewählte Form der Vollzeitpflege entspricht dem jeweiligen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen: Kinder, die in allgemeine Fremdpflege vermittelt werden, waren nur geringfügig belastenden Situationen ausgesetzt und zeigen leichte Entwicklungsverzögerungen; Pflegeeltern mit angemessenen erzieherischen und persönlichen Kompetenzen können diese Kinder in ihren Familien fördern und begleiten. Der heilpädagogischen Fremdpflege werden Kinder zugeordnet, die sehr belastende Erfahrungen wie Vernachlässigung oder Beziehungsabbrüche gemacht haben und/oder in ihrer Entwicklung auffallend verzögert sind. Alle Pflegeeltern müssen neben ihren persönlichen Kompetenzen entweder professionelle bzw. semiprofessionelle pädagogische Erfahrungen mitbringen und sich über die Pflegeelternschule qualifizieren. PiB Jahresbericht 2014 71 Daten und Fakten 349 Pflegeverhältnisse bestanden (inkl. neue und beendete) (2013: 366). 28 Kinder kamen neu in allgemeine und heilpädagogische Fremdpflege (2013: 30). 36 Pflegeverhältnisse wurden beendet (2013: 38). 18 individuelle Eignungseinschätzungen von BewerberInnen wurden von den Fachberaterinnen in 2014 erstellt (2013: 22). 312 allgemeine und heilpädagogische Pflegeverhältnisse gab es für Kinder oder Jugendliche in Fremdpflege zum Stichtag am 31.12. (2013: 328), davon 103 allgemeine und 209 heilpädagogische Pflegeverhältnisse. 52,7 % aller 592 bremischen Pflegekinder betreute die Sparte am 31.12.2014. Trends und Entwicklungen Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Neuvermittlungen nahezu konstant geblieben. wurden deutlich (fast 40 %) weniger heilpädagogische und dagegen mehr allgemeine Pflegeverhältnisse in Fremdpflege eingerichtet als im Vorjahr. Dies liegt möglicherweise daran, dass im Berichtsjahr vermehrt sehr junge Kinder in Fremdpflege vermittelt wurden. Ein erhöhter, ggf. heilpäd- agogischer Bedarf zeigt sich oft erst im Verlauf der späteren Entwicklung des Kindes. Ob diese Zahlen eine zufällige Entwicklung beschreiben oder einen künftigen Trend, bleibt abzuwarten. lag die Zahl der 18 Eignungseinschätzungen von potenziellen Pflegeeltern um 18 % niedriger (2013: 22). Da die Zahl der Familien, die sich um die Aufnahme eines unbekannten Kindes bewarben, insgesamt rückläufig war und somit weniger geschulte BewerberInnen zur Verfügung standen, erhöhte sich bei einer Vermittlung der zeitliche Aufwand, um dennoch eine Pflegefamilie, passend zu den Bedarfen des jeweiligen Kindes, zu erschlie- ßen. Dann kann es notwendig werden, z. B. Inserate zu schalten, Netzwerke zu erkunden oder unter bereits aktiven Pflegeeltern Möglichkeiten zu entwickeln. Die Sparte im Raffer Zu Beginn des Berichtsjahres wurden das Verfahren zur Eignungseinschätzung neuer BewerberInnen und die Vermittlung von Pflegekindern wieder als Aufgabe für alle FachberaterInnen in die Sparte zurückgeführt. Die Tätigkeit war zuvor zwei Jahre lang in einer eigenen Einheit erfolgt, um erforderliche Arbeitsschritte gezielter und in kürzerer Bearbeitungszeit umsetzen zu können. Der damit gewonnene Vorteil, dass zwei FachberaterInnen den Gesamtüberblick über alle BewerberInnen hatten und eine schnelle Zuordnung von qualifizierten Bewerbern je zu den Bedarfslagen der Kinder vornahmen, ging jedoch zu Lasten der personellen Kontinuität für 72 Pflegekinder und -eltern sowie anderer Verfahrensbeteiligter, da die Zuständigkeit für das Pflegeverhältnis nach der Vermittlung immer in die Fachabteilung wechselte. So konnten wichtige positive Erfahrungen aus der Zeit der Vermittlung sowie dabei entstandene Gefühle von Vertrautheit oder Verbundenheit zu der Beratungsfachkraft nicht als Basis für die weitere Zusammenarbeit genutzt werden. Die Reintegration der Vermittlungstätigkeit in die Sparte erforderte intensive Einarbeitung und zusätzliche Spartensitzungen, da die überwiegende Zahl der Beratungsfachkräfte nicht über praktische Vermittlungserfahrungen verfügten. Zeitgleich wurde auch der vorgeschaltete Prozess der Eignungseinschätzung verändert: Die fachliche Einschätzung zu den persönlichen Kompetenzen und Grenzen von BewerberInnen wird seitdem von zwei Fachkräften gemeinsam getragen. Der gesamte Vorbereitungsprozess wird zudem durch strukturierte Reflexionsgespräche begleitet, um die Qualität des Vorbereitungsprozesses für künftige Pflegeeltern zu erhöhen. Neue interne Kooperationsstrukturen sichern in wöchentlichen Vermittlungsrunden die Mitwirkung der Pflegeelternschule bei der Priorisierung von Vermittlungsoptionen für Kinder. Das geregelte Hinzuziehen von Elternberatung und Übergangspflege ermöglichen das frühe Beratungsangebot an die leiblichen Eltern des Kindes, sowie die individuelle, kindgerechte Gestaltung der Übergänge für das Kind. Besuch und Umgang Zur Begleitung eines Pflegeverhältnisses gehört auch die Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes. Sie betrifft die Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und die Ausgestaltung sowie Begleitung von Besuchskontakten. Zur Durchführung von Umgangskontakten gehört eine entsprechende Vor- und Nachbereitung der Begegnung mit allen Beteiligten. Für die Einbeziehung der Eltern des Pflegekindes und deren Beratung ist seit 2013 die PiB-Elternberatung zuständig. Im Berichtsjahr wurden Absprachen und Verfahren für die interne Kooperation mit der Elternberatung überprüft und weiterentwickelt. Wichtige Absprachen zielten darauf ab, die Eltern künftiger Pflegekinder frühzeitig, bereits bei Einrichtung eines Pflegeverhältnisses, persönlich zu erreichen. Insgesamt haben sich die vergleichsweise neue Beratungsstruktur und die Kooperation zwischen der Sparte und dem Bereich PiB-Elternarbeit fachlich so entwickelt, dass positive Kooperationserfahrung die gegenseitige Akzeptanz gestärkt hat. Auch innerhalb der Pflegeelternschaft werden positive Erfahrungen mit dem Arbeitsansatz der Elternberatung inzwischen zunehmend so reflektiert, dass die angestrebte Entlastung des Pflegekindes durch ein möglichst spannungsfreies Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Eltern im Mittelpunkt steht. Für den Fall erheblichen Klärungsbedarfes erfolgen Kooperationsgespräche mit Fachberatung, Pflegeeltern, Elternberatung und leiblichen Eltern. Dieses Verfahren hat sich im Verlauf des Jahres bewährt. PiB Jahresbericht 2014 73 Auch im Berichtsjahr blieb die erforderliche Kooperation zwischen Eltern und Pflegeeltern mit vielfach großer Emotionalität verbunden. Sie erforderte Offenheit und Wertschätzung, um aufeinander zuzugehen und gegenseitiges Verständnis aufzubauen. Das Bedürfnis von Pflegefamilien nach Privatheit, nach „einfach Familie“ sein, steht Anforderungen gegenüber, die sich, neben der persönlichen Sorge für ein belastetes Kind, aus der Erwartung an eine positive und aktive Mitgestaltung und Unterstützung der Kontakte zwischen Kind und leiblichen Eltern ergeben. Das Bedürfnis von leiblichen Eltern, für ihr, in einer Pflegefamilie lebendes Kind, wichtig sein zu wollen, steht der Anforderung gegenüber, fachlich unterstützt, nach passenden Möglichkeiten für die eigene Mitwirkung zu suchen. Insofern forderten Pflegefamilien und leibliche Eltern vielfach Beratung und Begleitung ein. Beratung und Qualifizierung Pflegefamilien werden vierteljährlich in persönlichen Kontakten von den FachberaterInnen begleitet. Im Zentrum der Beratung und Begleitung stehen die Entwicklung des Kindes und die Bewältigung des Alltags in der Familie, Schule und der Freizeit. In Phasen, in denen eine Pflegefamilie mehr Beratung benötigt, können die FachberaterInnen, zeitlich befristet, auch intensiver für die Familie da sein. Grundlegend wichtig für Pflegeeltern sind, neben den persönlichen Beratungsangeboten der FachberaterInnen, die Fortbildungen durch Seminarabende zu bestimmten Erziehungs- und Entwicklungsthemen sowie fortlaufende Gruppenangebote, die teilweise von externen Supervisionskräften geleitet werden. Die Teilnahme an Reflexions- und Begleitgruppen und Seminarabenden ist seit ca. vier Jahren ein fester Bestandteil der laufenden Beratung und Begleitung. Pflegeeltern verpflichten sich im Rahmen der Betreuungsvereinbarung mit PiB, an diesen Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen teilzunehmen. Gruppenaktivitäten für Pflegekinder Die Sparte hat intensiv mit der Pflegeelternschule zusammengearbeitet. Im Laufe des Jahres haben Beratungsfachkräften verschiedene Gruppenaktivitäten für Pflegekinder unterstützt und vor Ort begleitet. Besonders gut angenommen wurde ein einwöchiger Kanu-Kurs, der mittlerweile ein fester Bestandteil der Kinderangebote in der Pflegeelternschule ist. Fest etabliert hat sich auch ein Nachmittag pro Jahr in der so genannten Kinderwildnis als gemeinsames Treffen zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern und ihren FachberaterInnen. Ausblick Ein Schwerpunkt für das Jahr 2015 wird die verstärkte aktive Beteiligung der Sparte für die Neugewinnung von Pflegeeltern sein. Die künftig stärkere Partizipation von Kindern und Jugendlichen an allen 74 Prozessen, von der Vermittlung bis zur Verselbstständigung, wird im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe weiter behandelt. Zur Weiterentwicklung der Kooperation zwischen der Fachberatung von Pflegeverhältnissen und der Elternberatung ist im April 2015 ein weiterer interner Fachtag geplant. Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption Die befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption an fünf Tagen die Woche ist für Kinder und Jugendliche geeignet, deren Eltern sich in einer Notlage befinden und deshalb vorübergehend die Erziehung nicht gewährleisten können. Basierend auf §§ 27, 33 und 39 SGB VIII ist das Ziel eine Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen in seine Familie innerhalb des überschaubaren Zeitraums von sechs bis 24 Monaten, je nach Alter des Kindes. Grundlage für eine Vermittlung ist die prognostische Aussage des Casemanagements zum Gelingen der Maßnahme dahingehend, dass sich die Situation innerhalb der Familie so verändern kann, dass die Rückkehr des Kindes aussichtsreich ist. Die Eltern des Kindes werden für die Rückerlangung der Erziehungskompetenz regelhaft von familienbegleitenden Diensten (Caritas, Reisende Werkschule Scholen) unterstützt. Daten und Fakten 1 Pflegeverhältnis bestand (2013: 1). 1 Pflegeverhältnis wurde beendet (2013: 0). 3 aufnahmebereite, qualifizierte Pflegefamilien gab es. 3 Vermittlungsanfragen gab es (2013: 5). 3 Vermittlungsanfragen wurden wegen veränderter Hilfeplanung nicht als Vermittlungsaufträge umgesetzt. 0 Pflegeverhältnisse bestanden zum 31.12. des Jahres. Die Sparte im Raffer Die befristete Vollzeitpflege ist nach wie vor ein wenig angefragtes Angebot; Informationsgespräche und -angebote an das Casemanagement waren deshalb Bestandteil der Tätigkeit, die bei einer Beratungsfachkraft in der allgemeinen und heilpädagogischen Vollzeitpflege liegt und bedarfsgemäß eingesetzt wird. Einer Vermittlungsanfrage gehen in der Regel mehrere Vorgespräche mit dem Casemanagement, den Eltern des Kindes und dem familienbegleitenden Dienst voraus. In diese Klärungen wird PiB frühzeitig eingebunden. Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen einer befristeten Vermittlung ist immer, dass das Casemanagement eine konkrete Entwicklungschance innerhalb der PiB Jahresbericht 2014 75 Familie sieht – und die Kommunikation mit den Eltern entsprechend verbindlich und offen gestaltet wird. Das Angebot ist ausdrücklich nicht angelegt als ein erster Schritt in unbefristete Fremdpflege. In 2014 stellte sich bei drei von drei Anfragen heraus, dass die befristete Vollzeitpflege für das Kind nicht die geeignete Maßnahme war. Dabei spielten das Einverständnis der Eltern und die realistische Entwicklungschancen der Familiensysteme durch die familienbegleitenden Dienste eine wesentliche Rolle. Entsprechend wurde die Hilfeplanung geändert. Anbahnung und Vermittlung können jeweils erst beginnen, sobald die Kooperation zwischen den Eltern des Kindes, dem familienbegleitenden Dienst, dem Casemanagement und PiB sichergestellt ist. Für die aufnahmebereiten Pflegefamilien ist es wichtig, dass ein klarer Auftrag vorliegt, da sie ihre Ressourcen klar auf den zeitlich vereinbarten Rahmen ausrichten. Kommt es zur Vermittlung, finden im weiteren Verlauf sechs bis achtwöchentlich Gespräche mit allen Beteiligten statt, um den Erfolg der Maßnahme zu gewährleisten. Ausblick Es bleibt ein Aufgabenschwerpunkt, über das Angebot der befristeten Vollzeitpflege mit Rückkehroption an fünf Tagen die Woche zu informieren und dabei insbesondere die Unterschiede zu anderen Pflegeformen auf- zuzeigen, die in der zeitlichen Begrenzung der Unterbringung sowie in der hohen Anforderungen zur engen Kooperation aller Beteiligten liegen. Vor allem leibliche Eltern brauchen umfassende Informationen und Unter- stützung, um die an sie gestellten Anforderungen im vereinbarten Zeitrah- men zu bewältigen. Weiterhin wird um Pflegefamilien geworben, die eine befristete Aufnahme eines oder mehrerer Pflegekinder zu leisten bereit sind. Dafür eignen sich besonders Familien, die als Pflegefamilien bereits mit den Strukturen des Hilfesystems und/oder der Aufnahme eines fremden Kindes Erfahrung haben. 76 Kinder im Exil In der Stadt Bremen werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit 2010 in Pflegefamilien vermittelt. Dies geschieht im Rahmen der heilpädagogischen Vollzeitpflege nach §§ 33 und 42 SGB VIII und auf der Grundlage einer fachlichen Konzeption für das Leistungsangebot „Kinder im Exil“1. Analog zu anderen Pflegeformen in der Vollzeitpflege gewährleistet PiB die Suche nach geeigneten Familien mit anschließender Eignungseinschätzung, die Anbahnung des Pflegeverhältnisses mit anschließender Vermittlung und, folgend und begleitend, die Beratung von Pflegestellen für die meist jugendlichen Flüchtlinge. Ergänzend zu dieser fachlichen Beratungsarbeit für Pflegefamilien werden die Jugendlichen auch in Einzelgesprächen beraten und nehmen an einem regelmäßigen Gruppenangebot teil. Daten und Fakten 27 Pflegeverhältnisse bestanden insgesamt (2013: 20) (inkl. neue und beendete). 10 jugendliche Flüchtlinge kamen neu in eine Pflegefamilie (2013: 10). 10 Pflegeverhältnisse wurden beendet (2013: 0). 16 Jahre beträgt das durchschnittliche Alter der Flüchtlinge bei Aufnahme. 17 Familien bieten 24 Plätze an, fünf für Mädchen und 19 für Jungen. 6 offene Pflegestellen für jugendliche Flüchtlinge gab es am 31.12.2014 (2013: 3). 2,9 % aller 592 bremischen Pflegekinder betreute die Sparte am 31.12.2014. 17 jugendliche Flüchtlinge lebten am 31.12.2014 in einer Pflegefamilie (2013: 16). Trends Die Arbeit der Sparte „Kinder im Exil“ zog bundesweites Interesse sowohl von Medien als auch der Fachöffentlichkeit auf sich. Beides war erfreulich, da die Familienpflege für jugendliche unbegleitete Flüchtlinge durch das Interesse weiter im öffentlichen Bewusstsein bleibt und ausgebaut werden konnte. Nach wie vor gilt die Sparte Kinder im Exil als interessantes Nachahmer-Modell. Die Verstetigung der Vermittlungsprozesse nach innen und nach außen hat eine größere Klarheit in den Kooperationen bewirkt. Nach wie vor wird das Angebot sehr überwiegend für Jungen aus dem afrikanischen Raum angefragt. Durch die vergleichsweise kurzen Verweildauern von zwei Jahren und positive Erfahrungen von Pflegefamilien gelingt es immer wieder, eine Pflegefamilie mehrfach zu belegen. Dadurch hat sich über die Jahre ein Grundstamm erfahrener Familien entwickelt. 1 Die Konzeption „Kinder im Exil“ ist einsehbar auf www.pib-bremen.de unter Broschüren/Kinder im Exil. PiB Jahresbericht 2014 77 Die Sparte im Raffer Die Anbahnung und Vermittlung neuer Pflegeverhältnisse, eine intensive Begleitung der bestehenden Pflegeverhältnisse sowie die Begleitung der Verselbständigungen von Jugendlichen bestimmten den Großteil der Arbeit. In den ersten Monaten des Berichtsjahres wurde das Vermittlungsverfahren mit Anbahnungsphase im Zeitumfang großzügiger und klarer strukturiert. Es setzt nun gründliche Informationen zur Herkunft und zur Gesundheit jugendlicher Flüchtlinge, sowie die informierte Beteiligung der Jugendlichen am Hilfeplanverfahren und der Vermittlung voraus, so dass alle Beteiligten eine tragfähige Beziehung eingehen können. Sprach- und Verständnisprobleme werden durch die Sprachkenntnisse eines PiB-Mitarbeiters mit afrikanischer Abstammung aufgefangen. Diese Arbeitsweise hat sich im Jahresverlauf bewährt und zu sieben Vermittlungen in stabile Pflegeverhältnisse geführt. Die sieben jungen Flüchtlinge lebten zuvor in Jugendwohngruppen bei verschiedenen Bremer Trägern. Drei noch vor März vorgenommene Direktvermittlungen aus der Zentralen Aufnahmestelle führten aus verschiedenen Gründen zu stärker belasteten Pflegeverhältnissen. Zehn jugendliche Flüchtlinge verließen die Pflegefamilien während des Berichtsjahres in die Verselbstständigung. Drei zogen in eine eigene Wohnung, fünf in eine Verselbständigungswohngruppe mit stundenweiser Begleitung durch einen Bezugsbetreuer. Ein junger Flüchtling konnte in Bremen mit seinem Vater zusammengeführt werden und eine junge Frau blieb über die Volljährigkeit hinaus bei der Pflegemutter wohnen. Die Aufenthaltssituation für 17 jugendliche Flüchtlinge in Bremer Pflegefamilien stellte sich zum Jahresende folgendermaßen dar: Vier haben einen Aufenthaltsstatus nach § 25 a AufenthG, sechs befinden sich im Verfahren für einen Aufenthaltsstatus nach § 25 a AufenthG, sechs haben eine Duldung mit Residenzpflichtbefreiung, in einem Fall läuft ein Asylverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit blieb zudem die Suche nach neuen Pflegefamilien, da der Bedarf an geeigneter Familienunterbringung nach wie vor hoch ist. Die Beratungsfachkraft beteiligte sich deshalb an verschiedenen Veranstaltungen und regelmäßigen Erstinformationsveranstaltungen. Sieben neue Familien wurden qualifiziert. Insgesamt hatte rund ein Viertel der Pflegefamilien mindestens einen Elternteil mit Zuwanderungshintergrund, die übrigen drei Viertel sind eingesessene Bremer Familien, für die die internationalen Jugendlichen sich oft bewusst entscheiden, in der Annahme, dass eine traditionelle deutsche Familie bei der Integration und der Ausbildung besser behilflich sein könne. Die durchschnittliche Verweildauer der Jugendlichen in Pflegefamilien liegt bei rund zwei Jahren, das Vermittlungsalter bei 16 Jahren. Über drei Viertel der Jugendlichen fühlen sich nicht-christlichen Religionen verbunden, was in der Begleitung der Pflegeverhältnisse berücksichtigt wird. Von den 17 jugendlichen Flücht- 78 lingen, die am Jahresende in Bremer Pflegefamilien lebten, befanden sich zwei in der Berufsausbildung und 15 bewältigten ihre Schul- und Berufsausbildung erfolgreich in Regel- oder Berufsfachschulen. Unter 16-Jährige ohne Sprachvorkenntnisse besuchten die Sprach-Vorklassen an den zuständigen Oberschulen der Stadtteile Bremens. Jugendliche über 16 Jahre besuchten die Sprach-Vorklassen der ABS in Walle oder Kattenturm. Diese Vorklassen dauern in der Regel zwei Jahre, bis die Grundlagen zur Regelbeschulung vorhanden sind. Zusätzliche Sprachkursangebote haben sich nur bedingt bewährt, da die Jugendlichen sich punktuell sehr unterschiedlich entwickeln und ihnen das Sprachkurs-Curriculum dann als wenig passend erscheint. Positive Auswirkungen hatte der Umzug der Sparte „Kinder im Exil“ in ein Regionalbüro in der Bremer Neustadt. Die Jugendlichen kommen seitdem dort auch spontan vorbei und suchen Rat. Hintergrund des Umzugs waren u. a. die gewünschte Nähe zur afrikanischen Community in der Bremer Neustadt einerseits sowie eine gewünschte größere räumliche Distanz zum Bahnhofsmilieu. Am Standort der zentralen PiB-Geschäftsstelle war es für die jugendlichen Flüchtlinge schwieriger, sich den Kontakten zu gleichaltrigen Landsleuten im Drogenmilieu zu entziehen. Beratung und Qualifizierung Jeder Vermittlung geht eine Grundqualifizierung der Pflegestelle voraus. Erst nach der Teilnahme an der Qualifizierung Vollzeitpflege fällt in der Regel die Entscheidung für eine Pflegeform – wie beispielsweise „Kinder im Exil“. In besonderen Fällen findet die Qualifizierung auch während des bereits laufenden Vermittlungsprozesses statt. Dies ist möglich, wenn es sich um Familien aus dem Umfeld des Jugendlichen handelt. Um neue Pflegefamilien angemessen zu unterstützen, fanden intensive regelmäßige Einzelberatungen statt. Diese wurden durch thematische Fortbildungen der Pflegeelternschule ergänzt. Einmal monatlich treffen sich die Pflegepersonen in einer beratenden Supervisionsgruppe, die sich an den Themen des Alltags ausrichtet. Wichtige Themen waren dabei Rechtsfragen zum Aufenthaltsstatus, die daraus resultierenden Unwägbarkeiten für Jugendliche und Pflegefamilien sowie seelische Belastungen aufgrund von Erlebnissen vor oder während der Flucht. Immer wieder geht es in den Gruppen auch um Konflikte, die zum Teil auch aus der Unkenntnis hiesiger Gebräuche und Regelungen entstehen. Das kann den Umgang mit Geld oder nächtliche Ausgangsregelungen betreffen, aber ebenso gut die Selbstfindungsprozesse Jugendlicher oder die Unkenntnis über Entscheidungsprozesse und -träger im Jugendhilfeprozess. Um diese Klärungsprozesse für alle Beteiligten sachlich zu unterstützen, hat die Sparte begonnen, eine mehrsprachige Handreichung zu entwickeln, die die Regelungen nachlesbar macht und erläutert. In Krisensituationen steht auch weiterhin Einzelsupervision zur Verfügung. PiB Jahresbericht 2014 79 Das monatliche PiB-Gruppenangebot für jugendliche Flüchtlinge, die in Pflegefamilien leben, wurde in 2014 zugunsten einer intensiveren Einzelbetreuung und Beratung der Jugendlichen in den Pflegefamilien eingeschränkt. Jedoch zielt die Veranstaltungsreihe weiterhin darauf ab, die Gruppengemeinschaft zu stärken und so Gelegenheit zu geben, persönliche Fragen unter Jugendlichen zu besprechen oder einfach Spaß in der neuen Umgebung zu haben: Aktivitäten wie Fahrradtouren, Kino und Bowling, sowie die gemeinsame Teilnahme an interkulturellen Veranstaltungen fanden statt. Werder Bremen als Partner von PiB spendierte den Jugendlichen den Eintritt zu einem Werderspiel. Insgesamt wird das spendenfinanzierte Angebot sehr gut angenommen. Jugendliche, die die Gruppe schon länger besuchten, reflektierten dort offen ihre Erfahrungen. Individuelle Beratungskontakte zu den Jugendlichen fanden vor allem dann statt, wenn spezifische Hilfen wie Therapie, Rechtsberatung und schulische Förderung erforderlich waren. Kooperationen Im Zuge der Kooperation mit dem Amt für Soziale Dienste wurde u. a. die neue Struktur des Vermittlungsverfahrens für jugendliche Flüchtlinge abgestimmt und in einem Ablaufplan verschriftlicht. Dies führte im Laufe des Jahres zu verbesserten Kooperationen auch mit verschiedenen Trägereinrichtungen. Die zutreffende Einschätzung der Reife eines jugendlichen Flüchtlings im Zuge einer Vermittlung in ein Familiensetting fordert alle am Vermittlungsprozess Beteiligten heraus. Das gilt insbesondere dann, wenn die jungen Menschen von den physischen und psychischen Strapazen der Flucht noch gezeichnet sind. Dennoch bleibt es wichtig, im Sinne auch der Belange und Möglichkeiten von Familienpflege, Jugendliche zu vermitteln, die sich in ein familiäres Setting integrieren möchten und können. Partner und Kooperationen Weitere Abstimmungen an Schnittstellen der Zusammenarbeit mit dem Casemanagement des Amtes für Soziale Dienste erbrachten verbesserte Abläufe in dem sich sehr dynamisch entwickelnden Bereich der Aufnahme jugendlicher Flüchtlinge. Dazu gehört die eindeutige Klarstellung, dass als erste Kontaktpersonen für die betroffenen Jugendlichen Casemanagement sowie Vormünder über die Familienunterbringung (§ 33 SGB VIII) eines jugendlichen Flüchtlings entscheiden. PiB ist zugleich in weitere städtische Arbeitszusammenhänge eingebunden: Der Bremer Arbeitskreis für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge trifft sich zum fachlichen Austausch regelmäßig. Beteiligt sind verschiedenste Trägervertreter. Und auch die Begleitgruppe für die minderjährigen Flüchtlinge des Amtes für soziale Dienste tagt monatlich. Daran nehmen Vertreter des Amtes, der Träger, die Casemanager, die Amtsvormünder sowie geladene Gäste teil. 80 Die Kooperation mit den Abteilungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde durch die mehrfache Intervention der Bürgerbeauftragten insofern verbessert, als dass die Bearbeitung von Pflegegeldanträgen dann beschleunigt werden konnte. Insgesamt sind Verzögerungen von Pflegegeldzahlungen eine Belastung, da die Pflegefamilien in der Einhaltung von Zusagen Wertschätzung erfahren, die Aufnahme der Jugendlichen aber zugleich mit reellen Kosten einhergeht, die nur bis zu einem bestimmten Grad vorverauslagt werden. Konflikte, die aus solchen Lagen entstanden, führten zu einem deutlich erhöhten Beratungs- und Verwaltungsaufwand. Ausblick Die Werbung und Qualifizierung weiterer Pflegepersonen wird ein Schwerpunkt für das kommende Jahr bleiben. Pflegegeldzahlungen zügig zu erreichen, wird durch PiB und das Amt für Soziale Dienste weiterhin eng begleitet, um Verzögerungen zu vermeiden und die Wirksamkeit des Programms zu erhalten. Kinder im Exil ist die am stärksten interkulturell arbeitende Pflegeform bei PiB. Insofern werden für die Sparte entwickelte Arbeitsweisen und Materialien als Arbeitsgrundlage auch für andere Sparten geprüft. Sonderpädagogische Vollzeitpflege Die sonderpädagogische Vollzeitpflege ist eine Sparte der Abteilung Vollzeitpflege nach §§ 27, 33, 35 a, 39, 41 SGB VIII und §§ 53, 54 SGB XII. Sie arbeitet gezielt für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen körperlichen und/oder geistigen Behinderungen und für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung. Bei den wesentlichen körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen handelt es sich um schwere Mehrfachbehinderungen, vorgeburtliche oder frühkindliche Schädigungen unklarer Genese und/oder um schwerste Erkrankungen. Bei den seelischen Behinderungen handelt es sich um Erfahrungen der lebensbedrohlichen Unterversorgung, der Gewalt oder des sexuellen Missbrauchs. Die Kinder oder Jugendlichen haben meist schwere Traumata, Verlusterfahrungen bzw. viele Bezugspersonenwechsel erlebt. Die sonderpädagogische Vollzeitpflege soll Kindern und Jugendlichen die Chance auf das Leben in einer Familie bieten. Sie wird von geeigneten Einzelpersonen, Paaren oder Lebensgemeinschaften mit einer sozialpädagogischen, sonderpädagogischen/psychologischen und/oder medizinisch-pflegerischen Qualifikation ausgeführt. Die sonderpädagogische Vollzeitpflege besteht seit September 2004. PiB Jahresbericht 2014 81 Daten und Fakten 58 sonderpädagogische Pflegeverhältnisse bestanden (2013: 51) (inkl. neue und beendete), davon 21 Pflegeverhältnisse für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen körperlichen und/oder geistigen Behinderungen und 36 für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung und erheblichen Verhaltensauffälligkeiten und 1 Pflegeverhältnis für ein schwerstkrankes Kind. 5 neue Pflegeverhältnisse wurden vermittelt. 3 Pflegeverhältnisse wurden beendet. 5 Pflegeverhältnisse wurden gleichgestellt*. 9,7 % aller 592 bremischen Pflegekinder betreute die Sparte am 31.12.2014. 58 Pflegeverhältnisse bestanden zum 31.12. des Jahres. *Das sind Pflegeverhältnisse, die aus anderen Pflegeformen in die sonderpädagogische Vollzeitpflege übernommen wurden. Trends und Entwicklungen In 2014 gab es im Vergleich zu den Vorjahren mehr Vermittlungsaufträge. Dies betraf zumeist sehr junge Kinder im Alter von fünf Monaten bis 2,5 Jahren. Bei einigen Kindern bestand schon in diesem Alter zumindest eine begründete Verdachtsdiagnose auf das Fetale Alkoholsyndrom, mit noch nicht möglichen diagnostischen Aussagen zu Schweregrad und Ausprägung. Die Sparte im Raffer Die sonderpädagogische Vollzeitpflege ist mit 57 bestehenden Pflegeverhältnissen zum Jahresende und gut drei Vollzeitstellen für Beratungsfachkräfte eine kleine und spezialisierte Sparte der PiB-Vollzeitpflege. Neben der allgemeinen Beratungsarbeit spielte die Information über Entlastungsmöglichkeiten für Pflegeeltern eine große Rolle, denn in allen Pflegeverhältnissen sind die Anforderungen in Bezug auf die Förderung der Entwicklung, die Pflege bzw. medizinische Versorgung und die pädagogische Begleitung hoch. Viele Pflegeeltern nehmen deshalb die Entlastungsmöglichkeiten auf Grundlage des SGB XI im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch. Es zeigte sich, dass Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung vor allem in langjährigen Pflegeverhältnissen zunehmend Entlastung über einen längeren Zeitraum benötigen. Um diesem Bedarf zu entsprechen, hat PiB im Rahmen der Kurzzeitpflege eine Kooperation mit den Rotenburger Werken, einem Träger der stationären Kinder- und Jugendhilfe, aufgenommen. Pflegeeltern und -kinder machten dabei sehr positive Erfahrungen. In Eigeninitiative, unterstützt von der Fachberatung, hat zudem eine Gruppe von Pflegeeltern und Pflegekindern mit Behinderungen ein gemeinsames Wochenende in einem behindertengerechten Hotel im Umland verbracht. Pflegekinder und -eltern konnten den intensiven Austausch pflegen, zumal die Pflegeeltern an die- 82 sem Wochenende von der Kinderbetreuung entlastet wurden. Das Amt für soziale Dienste übernahm die Kosten für einen Tag 1:1-Betreuung der Pflegekinder. Auch bot eine Bewegungstherapeutin den Erwachsenen eine Einheit mit Körper- und Entspannungsübungen an. Sie vermittelte Methoden zur Entspannung und körperlichen Entlastung im Umgang mit der auch großen körperlichen Beanspruchung durch die Pflege- und Versorgungsarbeit. Aufgrund der positiven Erfahrungen haben die TeilnehmerInnen den Wunsch nach Wiederholung geäußert. Beratung und Qualifizierung Die komplexen Belastungen der Kinder und Jugendlichen in sonderpädagogischer Vollzeitpflege erfordern eine intensive und individuelle Beratungs- und Betreuungsarbeit der Pflegefamilien durch die PiB-Beratungsfachkräfte. Diesem Bedarf wird durch eine erhöhte Personalzumessung entsprochen. Daneben begleiten sechs regelmäßige Gruppenangebote die Anliegen der Pflegeeltern nach lösungsorientiertem fachlichem Input, kollegialen Austausch untereinander und nach persönlichem Kontakt. Diese Angebote spielen eine große und entlastende Rolle für viele Pflegeeltern und bieten den Rahmen, um das eigene pädagogische Handeln darzustellen und mit anderen zu reflektieren. Einige Pflegeeltern nehmen zusätzlich noch eines der Supervisionsangebote der Pflegeelternschule wahr, insbesondere wenn durch die Pflegekinder mit traumatischem Erfahrungshintergrund und Bindungsstörungen hohe emotionale Belastungssituationen bestehen. Die gravierenden frühkindlichen Vernachlässigungs-, Missbrauchs- und Gewalterfahrungen haben bei allen betroffenen Pflegekindern zu erheblichen Verhaltensauffälligkeiten geführt. Der Umgang mit verstärktem Einnässen und Einkoten auch bei älteren Kindern, Schlafstörungen, übermäßiges Essen und das Horten von Lebensmitteln, aggressives und autoaggressives Verhalten, hyperaktives Verhalten und das Erstarren in bestimmten Situationen, Diebstähle innerhalb und außerhalb der Pflegefamilie und Probleme im Umgang mit Nähe und Distanz sind Themen, die die Pflegeverhältnisse prägen. Viele der Pflegekinder, die vor zehn Jahren, damals noch im Kleinkindalter, mit der erstmaligen Einrichtung der Pflegeform „sonderpädagogische Vollzeitpflege“ zu qualifizierten Pflegepersonen vermittelt worden sind, haben sich im Verlauf der Pflegeverhältnisse stabilisieren können. Altersentsprechend erreichen diese Pflegekinder jetzt die Entwicklungsphase der Pubertät. Die damit verbundenen verstärkten Autonomiebestrebungen und körperliche Veränderungen wirkten sich oft destabilisierend aus. Zugleich werden psychische Problematiken in dieser Lebensphase wieder aktualisiert. Die Pflegeelternschule hat deshalb auch Fort- und Weiterbildungsangebote zu den Themen „Trauma und Pubertät“ und „Einnässen und Einkoten“ angeboten. Ein weiterer Themenschwerpunkt der sonderpädagogischen Sparte war zudem die Auseinandersetzung mit der Fetalen Alkoholspektrum-Störung (FASD, Fetal Alkohol PiB Jahresbericht 2014 83 Spectrum Disorder) und deren Auswirkungen. 13 Pflegekinder mit dieser Diagnose lebten während des Berichtsjahres in sonderpädagogischen Pflegefamilien. Die verbesserte Diagnostik sowie die erhöhte Sensibilisierung unterschiedliche Berufsgruppen hatte im Herbst 2013 zur Gründung einer moderierten Pflegeelterngruppe zu FASD geführt, die sich in 2014 verstetigt hat. Sie befasste sich mit allen Themen, die im Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen mit der Diagnose FASD ergaben: Umgang und Gestaltung des Alltags, Unterstützungsangeboten im Alltag, Schule und persönlicher Assistenz, Entlastung für Kind und Familie, sozialrechtlichen Fragen im Hinblick auf Anerkennung als Schwerbehinderung. Besuch und Umgang Zur Begleitung eines Pflegeverhältnisses gehört auch die Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes. Sie betrifft die Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und die Klärung sowie Begleitung von Besuchskontakten. Sofern Umgangskontakte stattfinden, erfolgt eine entsprechende Vor- und Nachbereitung der Begegnung mit allen Beteiligten. PiB hat Umgangskontakte mit den Familien der insgesamt 58 Pflegekinder begleitet: 13 Pflegeverhältnisse mit regelmäßigen vier- bis sechswöchentlichen Besuchs- kontakten begleitete die Sparte. 2 Pflegeverhältnisse mit regelmäßigen vier- bis sechswöchentlichen Besuchs- kontakten begleitete die Elternberatung in den regionalen Familiencafés. 10 Pflegeverhältnisse hatten Umgang mit den leiblichen Eltern, vier bis sechswöchentlich unbegleitet von PiB, entweder in öffentlichen Räumen oder bei den Pflegeeltern. 5 Pflegeverhältnisse verlaufen aufgrund einer gerichtlichen Verfügung ohne Kontakte zu den leiblichen Eltern. 12 Pflegeverhältnisse verlaufen auf Wunsch der Kindeseltern ohne Besuchskontakte. 11 Pflegeverhältnisse werden durch schriftliche Informationen oder Fotos an die Kindeseltern begleitet; dies geschieht entweder auf Elternwunsch oder weil die Grundlage für eine andere Kooperation nicht gegeben ist. 4 Pflegeverhältnisse verlaufen auf Wunsch der Pflegekinder ohne Kontakt; zwei der Kinder sind unter zwölf Jahre alt, zwei im Jugendlichenalter. 1 Pflegeverhältnis verläuft aufgrund einer psychologischen Empfehlung ohne Kontakt zur leiblichen Familie. Beginn und Beendigung von Pflegeverhältnissen Bei den fünf neuen Pflegeverhältnissen, die im Berichtsjahr in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege entstanden sind, handelte es sich ausnahmslos um sehr individuelle, maßgeschneiderte Angebote für kleine Kinder im Alter von 5 Monaten bis 2,5 Jahren. Bei drei Kindern lag eine wesentliche körperliche und geistige 84 Behinderung vor und bei einem Kind eine seelische Behinderung. Zwei der Kinder wurden innerhalb des Stadtgebietes Bremen vermittelt. Zwei Kinder konnten in zwei umliegende Landkreise vermittelt werden, die sich in Einzelfallentscheidungen für die Vermittlung von Kindern mit sonderpädagogischen Bedarf geöffnet haben. In einem besonderen Fall wurde zudem ein Jugendlicher zu seinen Pflegeeltern zurückgeführt, nachdem das Pflegeverhältnis für rund fünf Jahre durch den Aufenthalt des Jugendlichen in einer heilpädagogischen Einrichtung unterbrochen war. Zudem gingen vier bislang heilpädagogische Pflegeverhältnisse in die Zuständigkeit der sonderpädagogischen Vollzeitpflege über (Gleichstellungen), nachdem eine entsprechende Diagnostik erstellt worden war. Insgesamt gab es in 2014 acht Vermittlungsaufträge für Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf. Vier Vermittlungen und die Rückführung des Jugendlichen fanden statt, eine fünfte Vermittlung war zum Jahresende noch nicht abgeschlossen. Drei Kinder konnten nicht vermittelt werden, darunter ein schwerst verhaltensauffälliger Sechsjähriger sowie zwei Kleinkinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom, in einem Fall verbunden mit einer schweren Ernährungsproblematik. Drei Pflegeverhältnisse wurden in 2014 beendet. Ein mehrfach behinderter 20-Jähriger konnte gut begleitet in eine Einrichtung für erwachsene Menschen mit Behinderung umziehen, ein Elfjähriger wurde aufgrund einer krankheitsbedingten besonderen Verhaltensproblematik in eine spezielle Wohngruppe umgesiedelt. Der Kontakt zu den Pflegefamilien blieb erhalten. Eine 14-Jährige schwer belastete Jugendliche kehrte mit einer sozialpädagogischen Familienhelfermaßnahme zur Mutter zurück. Kooperationen Um Pflegekinder mit Behinderungen sowie deren Pflegefamilien besser unterstützen zu können, riefen PiB und andere Trägern das bundesweite „Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien“ ins Leben. Die Auftaktveranstaltung des Aktionsbündnisses richtete PiB im Sommer 2014 in Bremen aus (s. Bericht S. 7). Erstmals seit Bestehen der sonderpädagogischen Vollzeitpflege ist eine Kooperation mit zwei umliegenden Landkreisen eingerichtet worden, d. h. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Bedarfen konnten in Gebiete außerhalb der Stadtgrenzen Bremens vermittelt werden. Bisher bestand diese Möglichkeit nicht. Der hohe Bedarf an Beratung zu den weitreichenden gesundheitlichen Folgen von vorgeburtlicher Alkoholschädigung hat in 2014 zu einer sehr erfolgreichen Kooperation mit dem m/colleg des Martinsclub e. V. geführt. PiB und m/colleg veranstalteten eine mehrteilige bundesweite Fachtagung. Im Mittelpunkt standen aktuelle medizinische und pädagogische Ansätze, die eine Verbesserung der Lebensbedingungen betroffener Pflegekinder und ihrer Pflegefamilien erreichen können. Bereits seit Langem bietet PiB eine spezielle Beratung für Pflegeeltern, deren Pflegekinder an gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Fetale Alkoholsyndrom (FASD) leiden. PiB Jahresbericht 2014 85 Fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD) In der FASD-Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen wurden in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt, die im Dezember 2012 zur Veröffentlichung einer Klinischen Leitlinie (S 3) geführt haben. Der Begriff Fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD) umfasst eine Vielzahl von Schädigungen und Beeinträchtigungen, die Ungeborene durch den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft erleiden. Inzwischen gilt es als unbestritten, dass bereits kleine Mengen an Alkohol die Entwicklung des Ungeborenen beeinflussen – bis hin zu erheblichen körperlichen und geistigen irreparablen Folgen. Dies hängt in der Regel mit einer Schädigung des Frontalhirns zusammen, wo der Alkohohl in einer frühen Entwicklungsphase des Embryos wirkt und Störungen in der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung verursachen kann. Die gehirnorganische Veränderungen beeinträchtigt in der Folge das Erfassen abstrakter sowie sozialer Beziehungen erheblich. Dies kann für die Lebensgestaltung von Betroffenen und ihren Bezugspersonen erhebliche Folgen haben. Die Begleitung von von FASD betroffenen Kindern stellt Pflegeeltern vor hohe Herausforderungen im Zusammenleben, denn diese Kinder haben in der Regel Schwierigkeiten, Anforderungen zu verstehen. Sie können Ursache und Wirkung nicht verbinden, sie lernen wenig aus Erfahrung, agieren oft unruhig, unkonzentriert und sind vergesslich. Vielen fehlt das Gefühl für Raum und Zeit. Auch wenn die Kinder eine Intelligenz im Normbereich haben und ihre sprachlichen Fähigkeiten durchschnittlich ausgebildet sind, werden betroffene Kinder in ihren Fähigkeiten leicht überfordert, weil die spezielle Einschränkung durch die Krankheit es ihnen oft erschwert, ihre Intelligenz angemessen zu nutzen. Der Umgang mit den betroffenen Kindern erfordert ein pädagogisch und erzieherisches Umdenken und die Erkenntnis, dass das Verhalten der Kinder Teil ihrer Behinderung und Beeinträchtigung ist und dass sie in der Regel eine 1:1-Betreuung benötigen. Auch bei maximaler Förderung wird es vielen Betroffenen nicht möglich sein, ein Leben ohne Betreuung und flexible, bedarfsgerechte Unterstützungsstrukturen zu führen. Gruppenaktivitäten für Pflegekinder Die Teilnahme von Kindern aus der Sparte Sonderpädagogik an den PiB-Kinderkursen hat sich verstetigt. Dies geht sicher darauf zurück, dass die Kinder der Sparte von den anderen Pflegekindern völlig selbstverständlich akzeptiert und auch ohne besondere Betreuung gut in die Gruppen aufgenommen worden sind. Die Teilnahme der Kinder wurde jeweils in enger Abstimmung mit der Pflegeelternschule vorbereitet. Sie betraf einen 14-tägigen Kurs „Tanzen, Tanzen ...“, das einwöchige Paddeln im Sommer und einen ergotherapeutischen Kreativkurs an einem Wochenende. Auch künftige Gruppenaktivitäten für Pflegekinder werden inklusiv geplant. Ausblick Aufgrund der hohen Belastung für die Pflegeeltern muss eine intensive 86 Auseinanderansetzung und eine Weiterentwicklung von Entlastungs- möglichkeiten erfolgen. Dies betrifft die Intensivierung und den Ausbau der Kooperation mit stationären Einrichtungen für Kurzzeitpflege im Rahmen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI und darüber hinaus möglicher- weise in Form von Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Da viele Pflegekinder der Sparte ganz individuelle und flexible Hilfen benö- tigen, wird das sogenannte „Persönliche Budget“ die Sparte beschäftigen. Da es in Bremen kaum umgesetzt wird und keine Erfahrungen vorliegen, wird zunächst eine interne Fortbildung mit Fachreferenten angestrebt. Das Thema FASD wird trägerübergreifend weiter begleitet. Für den Übergang von Menschen mit Behinderungen in betreute Wohn- formen soll die Kooperation mit mehreren Trägern von Wohneinrichtungen erweitert werden. In Bezug auf die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpä- dagogischem Bedarf soll die Kooperation mit den umliegenden Landkrei- sen intensiviert und erweitert werden. Für die dafür notwendigen einheitli- chen rechtlichen Grundlagen setzt PiB sich im Rahmen seiner Mitarbeit im Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien weiterhin ein. Verwandtenpflege/Vollzeitpflege im sozialen Netz Die Sparte Verwandtenpflege/Vollzeitpflege im sozialen Netz ist eine Sparte der Abteilung Vollzeitpflege nach §§ 27, 33, 35 a, 36, 37, 39, 40, 41 SGB VIII. Sie umfasst Pflegeverhältnisse, die sich aus dem familiären oder sozialen Umfeld der jungen Menschen entwickelt haben. Diese Pflegeverhältnisse sind in Entstehung und Verlauf davon geprägt, dass ein Kind oder Jugendlicher und die Pflegeperson einander bereits kannten. Unter fachlichen und methodischen Gesichtspunkten werden Pflegeverhältnisse im sozialen Netz und innerhalb der Verwandtschaft seit 2006 deshalb in einer eigenen Sparte gebündelt. Daten und Fakten 224 Pflegeverhältnisse (2013: 216) bestanden (inkl. neue und beendete). 28 Pflegeverhältnisse wurden neu vermittelt (2013: 30). 19 Pflegeverhältnisse wurden beendet (2013: 22), dabei sind 6 junge Erwachsene in die Verselbstständigung gegangen, 3 Kinder/Jugendliche in andere Jugendhilfemaßnahmen gewechselt und 1 Kind ist in eine andere Pflegefamilie gezogen und 1 Kind ist zu den Eltern zurückgekehrt. 8 Mal wurde das Pflegeverhältnis vorzeitig beendet, da es dem Kind langfristig nicht gerecht wurde. 34,6 % aller 592 bremischen Pflegekinder betreute die Sparte am 31.12.2014. 205 Pflegeverhältnisse bestanden am Stichtag 31.12. des Jahres (2013: 196). PiB Jahresbericht 2014 87 Trends und Entwicklungen Im Vergleich zum Vorjahr wuchs die Sparte um 6 Prozent. 28 von 72 Neuvermittlungen in Vollzeitpflege wurden im sozialen Netz des Kindes oder bei Verwandten eingerichtet. Ihr Anteil an allen neuen Pflege- verhältnissen beträgt mithin 39 Prozent (2013: 42 Prozent). Die Sparte im Raffer Nicht jedes bremische Verwandtenpflegeverhältnis wird von PiB begleitet, da Verwandte bis zum dritten Grad auch ohne Pflegeerlaubnis oder behördliche Genehmigung ein ihnen verwandtes Kind aufnehmen können. Ein solches Pflegeverhältnis gilt als privat arrangiert. Beantragen Sorgeberechtigte jedoch Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII können auch diese privaten Pflegeverhältnisse in eine offizielle Jugendhilfemaßnahme umgewandelt und von PiB begleitet werden. In diesen Fällen beauftragt das Casemanagement PiB damit, eine Eignungseinschätzung der gewünschten Pflegeperson vorzunehmen. Dabei werden die Möglichkeiten und Grenzen des vom Casemanagement in der Regel gewünschten Pflegeverhältnisses eruiert und die Kapazitäten und Kompetenzen der möglichen Pflegepersonen hinsichtlich des Hilfeauftrages für das Kind eingeschätzt und dem Casemanagement als Grundlage für die Hilfeplanung zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren gilt ebenso für das Zustandekommen von Pflegeverhältnissen innerhalb des sozialen Netzwerkes des Kindes bzw. seiner Familie. Auf diese Weise kamen im Berichtsjahr 28 neue Pflegeverhältnisse zustande. In einigen Fällen richtet das Casemanagement entgegen der Empfehlung von PiB Pflegeverhältnisse im sozialen Netz wie auch in der Verwandtenpflege ein. Insbesondere solche Pflegeverhältnisse sind besonders intensiv in der Begleitung, weil sie in der Regel zusätzliche Hilfen erfordern, um den Bedarfen des Kindes und der ihm vertrauten Familie zu entsprechen. Zusätzliche Hilfen in einem Vollzeitpflegeverhältnis stellen jedoch an das Familien- und das Helfersystem erhöhte Anforderungen – sowohl in der Kooperation der Familien mit unterschiedlichen Fachkräften als auch in der Zusammenarbeit der Fachkräfte miteinander. Das Gelingen der Kooperation setzt eine gute Rollen- und Auftragsklärung der beteiligten Fachkräfte voraus, zumal es vielfach um grundlegend komplex belastete Familiensysteme geht. Beratungsfachkräfte der Sparte sind aufgefordert, mögliche Abweichungen von bestehenden Standards sehr aufmerksam zu prüfen sowie den Hilfeauftrag für das Kind sorgsam und mit Blick auf den Kinderschutz zu begleiten. Dies erfordert einen zusätzlichen zeitlichen Mehraufwand, der im gültigen Beratungsschlüssel von 50 Pflegeverhältnissen auf eine Beratungsfachkraft nicht ausreichend berücksichtigt ist. Im Herbst 2014 thematisierte die PiB-Geschäftsführung gegenüber der senatorischen Behörde die Notwendigkeit einer Neubewertung der Personalbemessung entsprechend des tatsächlich bestehenden Aufgabenumfanges. Der seit 2002 festgeschriebene Schlüssel liegt mittlerweile deutlich höher als der Bundesdurchschnitt. 88 Im Berichtsjahr hat die Sparte sich erneut damit befasst, angemessene Lösungen für eine besondere Gruppe innerhalb der Verwandtenpflege zu erkunden. Hier handelt es sich vornehmlich um privat vereinbarte und langjährige Pflegeverhältnisse, für die mit dem Erreichen des 15. Geburtstags des Pflegekindes der doppelte Regelsatz der Sozialhilfe für die Betreuungsleistung nach SGB XII entfällt. Um hier finanzielle Einbußen bei der Versorgung des Pflegekindes zu vermeiden, ist es möglich, ein Pflegeverhältnis im Rahmen der Hilfe zur Erziehung mit den entsprechenden fachlichen Anforderungen einzurichten – was jedoch die Kooperation mit PiB und also auch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen umfasst. Jedoch gelingt es nur wenigen dieser Pflegeeltern, eine Teilnahme an Angeboten der Pflegeelternschule als unterstützend für den eigenen erzieherischen Auftrag zu erkennen. Die übergroße Zahl der Personen lehnt die Kooperation dagegen ab – was allen fachlichen Regeln der Jugendhilfe zuwider läuft. Besuch und Umgang Zur Begleitung eines Pflegeverhältnisses gehört auch die Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes. Sie betrifft die Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und die Klärung sowie Begleitung von Besuchskontakten. Sofern Umgangskontakte stattfinden, erfolgt eine entsprechende Vor- und Nachbereitung der Begegnung mit allen Beteiligten. Für die Einbeziehung der Eltern des Pflegekindes und deren Beratung ist seit 2013 die PiB-Elternberatung zuständig. Im Berichtsjahr wurden Absprachen und Verfahren für die interne Kooperation mit der Elternberatung überprüft und weiterentwickelt. Wichtige Absprachen zielten darauf ab, die Eltern künftiger Pflegekinder frühzeitig, bereits bei Einrichtung eines Pflegeverhältnisses, persönlich zu erreichen. Insgesamt haben sich die vergleichsweise neue Beratungsstruktur und die Kooperation zwischen der Sparte und dem Bereich PiB-Elternarbeit fachlich so entwickelt, dass positive Kooperationserfahrungen die gegenseitige Akzeptanz gestärkt haben. Auch innerhalb der Pflegeelternschaft werden positive Erfahrungen mit dem Arbeitsansatz der Elternberatung inzwischen zunehmend so reflektiert, dass die angestrebte Entlastung des Pflegekindes durch ein möglichst spannungsfreies Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Eltern im Mittelpunkt steht. Hier ist die einvernehmliche Gestaltung von Besuchskontakten wesentlich. Für den Fall, dass es erheblichen Klärungsbedarf gibt, sind Kooperationsgespräche mit Fachberatung, Pflegeeltern, Elternberatung und leiblichen Eltern vereinbart worden. Dieses Verfahren hat sich im Verlauf des Jahres bewährt. Nicht alle Besuchskontakte erfordern eine Begleitung. Insbesondere im Bereich der Verwandtenpflege organisieren sich viele Verwandte oder Bekannte eigenständig. Daneben bestehen nach wie vor Pflegeverhältnisse, in denen es aus verschiedenen Gründen keinerlei Kontakt zwischen Pflegekindern und Kindeseltern gibt. PiB Jahresbericht 2014 89 Beginn und Beendigungen Von 224 Pflegeverhältnissen im sozialen Netz und in der Verwandtenpflege wurden insgesamt 47 im Jahr 2014 neu eingerichtet oder beendet. Damit befanden sich innerhalb des Beratungsjahres 22 Prozent aller Pflegeverhältnisse dieser Sparte entweder in ihrer Anfangs- oder Endphase. Diese Phasen erfordern eine besonders hohe Beratungsintensität. Insbesondere das bisherige Verfahren zur Eignungseinschätzung, die nach drei bis vier langen Gesprächen mit der avisierten Pflegefamilie getroffen werden soll, ist immer wieder eine große Anforderung: Neben Konstellationen, die deutlich ausreichende Kompetenzen für die Betreuung und Förderung eines Kindes mitbringen, die offen für Beratung sind und ein Interesse an Kooperation mit der PiB-Fachberatung und dem Casemangement haben, gibt es die Prüfaufträge für deutlich kritische Fallkonstellationen. Im Frühjahr 2014 ermöglichte eine kurzzeitig zur Verfügung stehende personelle Ressource die Durchführung der Gespräche zur Eignungseinschätzung im Tandem. Eine anschließende Auswertung des Verfahrens ergab, dass ein Vier-Augen-Prinzip zwar notwendig, aber innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen nicht standardisiert möglich ist. Daraufhin wurde die Entscheidung getroffen, dass künftig eine Vier-Augen-Einschätzung zumindest erfolgen soll, wenn sich bereits aus den Vorinformationen des Casemanagers oder nach dem ersten persönlichen Kontakt der Beratungsfachkraft Fragen zur ausreichenden Gewährleistung des Kindeswohls ergeben. In der Verwandtenpflege oder innerhalb des sozialen Netzes entfällt – weil die Kinder in der Regel bereits von den Verwandten aufgenommen wurden – die Qualifizierung oft als vorgeschaltetes Element und somit als wesentliche Informationsquelle in Bezug auf die Einschätzung zur Eignung. Hier unterscheidet sich die Verwandtenpflege/Pflege im sozialen Netz von der Fremdpflege. Darüber hinaus bestehen zwischen der Pflegefamilie und den Eltern des Kindes oft eine große persönliche und räumliche Nähe, die besondere Dynamiken und Auswirkungen auf das gesamte Familiensystem haben. Besondere Merkmale von Verwandtenpflege und Pflegeverhältnissen im sozialen Netz sind die hohe Selbstverständlichkeit und das Engagement bei der Bereitschaft, dieses besondere Kind bei sich aufzunehmen. Aufgrund der Motivation und der ausgeprägten Eigeninitiative bei der Suche nach einer guten Lösung für das Kind geraten eigene Lebensplanungen und persönliche Bedürfnisse oftmals in den Hintergrund. Verbunden ist diese umfassende Unterstützungsbereitschaft häufig mit der Annahme, dass das Angebot befristet erforderlich ist und die leiblichen Eltern zu einem späteren Zeitpunkt die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder wieder selbst übernehmen könnten. Wo dies nicht zutrifft, zeigt sich die hohe bis zu hohe Belastung der Pflegepersonen oft verspätet. Dennoch zeichnen sich Pflegeverhältnisse der Verwandtenpflege durch sowohl besonders tragfähige Beziehungen aus, als auch durch eine besondere Bereitschaft, Belastungen zu tragen. Dies erklärt die relativ wenigen vorzeitigen Beendigungen. 90 Ein weiteres Phänomen der Verwandtenpflege ist, dass die Fachberatung zwangsläufig generationenübergreifende konflikthafte Themen anspricht. Eine Großmutter, die z. B. ihre Enkelin bei sich aufgenommen hat, wird durch bestimmte Erziehungsthemen mit ihrer eigenen Rolle als Mutter und dem erlebten Scheitern konfrontiert. Dennoch soll der Erziehungsauftrag gegenüber der Enkelin positiv gestaltet sein. Hier muss die Beratungsfachkraft ein gutes Gespür und eine fachliche Einschätzung zu Möglichkeiten und Grenzen der Beratung entwickeln und ihr Beratungsangebot entsprechend anpassen. Im ungünstigsten Fall muss sie neben dem Beratungsauftrag offensiv das Wächteramt wahrnehmen, regelmäßig das Wohl des Kindes einschätzen und über das Casemanagement ggfs. unterstützende Maßnahmen einrichten lassen. In 2014 gab es acht vorzeitige Beendigungen von Pflegeverhältnissen. Gründe waren zum Beispiel schwerwiegende Konflikte innerhalb der Pflegefamilie, gesundheitliche Beeinträchtigung eines Pflegeelternteils, die Drogenproblematik eines Jugendlichen oder die Überforderung der Pflegeeltern. Auffallend ist, dass es sich, bis auf zwei Ausnahmen, jeweils um ältere Jugendliche handelte, die aktiv in die Verselbstständigung strebten. Wo Familiensysteme erkennbar eine Unterstützung benötigen, können ambulante Maßnahmen wie Erziehungsbeistandschaften oder sozialpädagogische Familienhilfen eingerichtet werden. Dies betrifft zurzeit rund zwölf Prozent der Pflegeverhältnisse in der Sparte. Daneben bestehen weitere Möglichkeiten der Unterstützung, wie z. B. eine therapeutische Begleitung der Kinder oder die Einrichtung von heilpädagogischen Einzel- und Frühfördermaßnahmen. Sie haben vor allem das Ziel, den notwendigen Entwicklungs- und Förderrahmen für das Kind sicherzustellen. Seit 2011 ermöglichen zudem Patenschaften insbesondere für Pflegekinder aus Großeltern-Pflegefamilien dem Familiensystem eine weitere Unterstützung. In 2014 wurden sechs Verwandtenpflegeverhältnisse durch Patenschaften unterstützt. Beratung und Qualifizierung Die PiB-Fachberatung hält regelmäßig Kontakt zur Pflegefamilie und zum Pflegekind. Sie macht Hausbesuche und Beratung und sichert zudem in Telefongesprächen mindestens vierteljährlich den Kontakt zur Pflegefamilie. Ergänzend bietet die Pflegeelternschule thematische Beratungs- und Fortbildungsangebote an, die an den Interessen und den Möglichkeiten der verschiedenen Pflegeelterngruppen ausgerichtet sind. Während beispielsweise Großeltern in der Verwandtenpflege gerne monatliche Gruppentreffen zum Austausch nutzen, besucht eine Vielzahl von Pflegeeltern aus dem sozialen Netz des Kindes eher Supervisionsgruppen. Diese Wahl steht den Pflegeeltern frei, wobei die Teilnahme an fortlaufenden, begleiteten Treffen und der Besuch individuell festgelegter thematischer Seminarabende grundsätzlich verpflichtend sind. PiB Jahresbericht 2014 91 Die Biographiearbeit, z. B. mit dem Erinnerungsbuch, ist ein grundsätzlich wichtiger Teil in der Beratungsarbeit mit Pflegekindern. Das bewusste Befassen mit der eigenen Geschichte und den gegenwärtigen familiären/großfamiliären Themen findet jedoch in Verwandtenpflegeverhältnissen seltener statt. Die Erklärung vieler verwandter Pflegeeltern, dass zum Beispiel ja alle alles wüssten, dass frühere Fotos alle Familienmitglieder zeigen und es etwas Neues gar nicht brauche, trifft jedoch nur begrenzt zu. Die Fachberaterinnen wie auch die Pflegeelternschule arbeiten deshalb im Bereich der Biographiearbeit weiter daran, ihr methodisches Handwerkszeug zu erweitern, um die Verwandtenpflegeeltern wegen der Bedeutsamkeit des Themas für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ziel ist es, den Kindern ausreichend Informationen anzubieten, die ihnen ermöglichen, ein eigenes Bild der Familiengeschichte zu entwerfen und sich ihrer Rolle darin altersgerecht selbst vergewissern zu können. Gruppenaktivitäten für Pflegekinder Im Laufe des Jahres wurden wieder verschiedene Gruppenaktivitäten der Pflegeelternschule für Pflegekinder auch von den Beratungsfachkräften unterstützt und vor Ort begleitet. Die Gruppenangebote für Pflegekinder in der Verwandtenpflege haben für sie eine besondere Bedeutung. Wichtig sind das Gruppenerlebnis und das Gefühl der Zugehörigkeit. Daneben befassen sich besonders die Kinder der Verwandtenpflege damit, ein Kind mit zwei Familien zu sein, die sehr eng miteinander verbunden sind. Dies motiviert die Kinder, immer wieder an Angeboten für Pflegekinder teilzunehmen, von Tagesaktivitäten, mehrtägigen Projekten bis hin zu kontinuierlichen Gruppenangeboten. Die Beratungsfachkräfte der Sparte machen darüber hinaus Angebote für zwanglose Treffen, meist für die ganze Pflegefamilie, etwa im Sommer oder in der Vorweihnachtszeit. Ausblick Die Sparte erhält ab Januar 2015 eine neue Abteilungsleitung. Die Stellungnahme zur Eignungseinschätzung wird unter Einbeziehung der besonderen Konstellationen in der Verwandtenpflege spezifiziert werden. Der begonnene Qualitätsentwicklungsprozess bezogen auf die interne 92 Kooperation von Fach- und Elternberatung wird mit einem internen Fachtag weitergeführt. Die Abteilung Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine befristete Versorgungsform für Kinder außerhalb der eigenen Familie, wenn es in Notsituationen keine Betreuung im familiären Umfeld gibt. Kurzzeitpflege erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 SGB VIII immer in Abstimmung mit den leiblichen Eltern. Häufige Gründe sind Klinikaufenthalte, Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen. In wenigen Fällen wird Kurzzeitpflege auch bei beruflicher oder ausbildungsbedingter Abwesenheit genutzt. Die Kinder leben dann für einen geplanten Zeitraum Tag und Nacht in einer hierfür qualifizierten Pflegefamilie, idealerweise im direkten oder nahen Umfeld des Wohnortes des Kindes. Kurzzeitpflege währt je nach Anlass wenige Tage bis maximal drei Monate. Sie wird zu etwa 70 Prozent über das Amt für Soziale Dienste veranlasst, aber auch über Sozialdienste von Kliniken, von Verwandten oder Bekannten, Psychotherapeuten und Kita-Personal. Die Finanzierung übernehmen gesetzliche Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung oder das Amt für Soziale Dienste. Seit 2008 ist das Angebot Kurzzeitpflege für Kinder bei PiB konzeptionell hinterlegt und wird stetig weiter entwickelt. Daten und Fakten 37 Kinder wurden vermittelt (2013: 24), davon fünf Geschwisterreihen mit vier Mal zwei und einmal drei Geschwistern. 35 Kinder kehrten in den elterlichen Haushalt zurück, in zwei Fällen entschie- den das Casemanagement oder die sorgeberechtigte Mutter über eine künftige Unterbringung der Kinder in einer Vollzeitpflegefamilie. 2 Mal wurde die Kurzzeitpflege vorzeitig beendet (2013: 0). 34 Vermittlungsanfragen (von insgesamt 71) mündeten nicht in einer Vermitt- lung (48 Prozent), weil Behandlungen verschoben oder ausgesetzt wurden oder eine private Betreuung für das Kind gefunden wurde. 24 Kurzzeitpflegen finanzierten die gesetzlichen Krankenkassen. 12 Kurzzeitpflegen finanzierte die Wirtschaftliche Jugendhilfe. 0 Kurzzeitpflegen finanzierte die Deutsche Rentenversicherung. 26,5 Tage dauerte die durchschnittliche Betreuung in Kurzzeitpflege (2013: 46,2), 20 AntragstellerInnen benötigten Hilfe bei der Antragstellung. 122 Beratungskontakte fanden statt (2013: 121). 12 Erstinformationsgespräche mit Pflegepersonen gab es in 2014. 1 neue Kurzzeitpflegestelle wurde angeworben und qualifiziert. 23 Pflegestellen gab es im Berichtsjahr (inkl. neue und beendete). 16 Kurzzeitpflegefamilien standen am 31.12. d. J. zur Verfügung (2013: 20). PiB Jahresbericht 2014 93 Trends und Entwicklungen In 2014 verbesserte sich der unbürokratische Informationsaustausch von Krankenkassen untereinander. Dies bewirkte in vier Fällen eine positive und rasche Zusage der Kostenübernahme für Versicherte. Hier wird die an- haltende Kooperation zwischen PiB und den gesetzlichen Krankenkassen in Bremen spürbar, denn natürlich ist das Angebot der PiB-Kurzzeitpflege auswärts nicht bekannt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Vermittlungen um 54 Prozent, obgleich die Vermittlungsanfragen mit 71 (2013: 70) weitgehend stabil blieben. Dieser Zuwachs erklärt sich vor allem damit, dass weniger Eltern bzw. Mütter sich nach einer Vermittlungsanfrage zurückzogen. Im Vorjahr waren 66 Prozent der Vermittlungsanfragen nicht in eine Vermittlung gemündet. In 2015 waren es nur 48 Prozent. Rund 31 Prozent aller Vermittlungen betrafen Geschwisterkinder. Alle Geschwister konnten zusammen untergebracht werden. Knapp 13 Prozent der Kinder kannten eine Pflegefamilie von einem frühe- ren Aufenthalt und wollten wieder in diese Familie kommen. Da keine dieser Pflegefamilien belegt war, konnten beide Seiten an Vertrautes anknüpfen. Zwei weitere Eltern kooperierten gezielt, um eine absehbar mehrfach not- wendige Aufnahme zweier Kinder in Kurzzeitpflege in derselben Pflege- familie zu erreichen. Dafür nannten sie die aus gesundheitlichen Gründen oder beruflichen Verpflichtungen notwendigen Betreuungszeiträume gleich beim ersten Beratungskontakt. Im Sinne einer verlässlichen Orientierung für das Kind gelang die Kooperation aller Beteiligten. Die Kinder konnten mehrfach in der vertrauten Pflegefamilie untergebracht werden. Acht anfragende Familien (11 Prozent) wählten eine besondere Form der Zusammenarbeit. Hier nannten die Eltern eine Betreuungsperson innerhalb ihres sozialen Netzwerkes. Die PiB-Fachberatung führte ein entsprechend entwickeltes Eignungsverfahren durch, indem sie u. a. die persönlichen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen der Personen klärte und deren Beziehung zum Kind in Erfahrung brachte. Bei allen Familien ergab sich nach umsichtiger Prüfung ein positives Ergebnis. Der überwiegende Teil der Kinder (95 Prozent) kehrte nach Ende der Maßnahme in den elterlichen Haushalt zurück. Diese über die Jahre stabile Quote zeigt an, dass der vorübergehende Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege- familie das richtige Angebot für die Kinder war. Erstmals seit das Angebot Kurzzeitpflege für Kinder bei PiB konzeptionell 94 hinterlegt ist, interessierten sich weniger Personen dafür, Kurzzeitpflege anzubieten. Die Zahl der Erstinformationsgespräche mit Bewerbern ging um 29 Prozent zurück. Statt der 17 Erstinformationsgespräche in 2013 hatten in 2014 nur noch 12 stattgefunden. Die Abteilung im Raffer Nach jeder Anfragenaufnahme wird geklärt, wer die Kosten für die Kurzzeitpflege trägt. Zeitgleich sondiert PiB eine mögliche Platzierung des Kindes. Sobald die Kostenübernahme vorliegt, begleitet PiB das Kennenlernen zwischen Pflegefamilie und Kind mit (zumeist der) Mutter. Für alle Beteiligten – aber besonders für Kind und Mutter – ist dies ein aufregender Moment. Ihrem Entwicklungsstand entsprechend wissen die Kinder bereits von der bevorstehenden befristeten Trennung von der Mutter. Bei einem ersten Besuch im Haushalt der Pflegefamilie können sie sich mit den Familienmitgliedern und mit der neuen Umgebung vertraut machen. Diese Begegnung ist oft zentral für eine Entscheidung der Mutter für oder gegen die geplante medizinische Behandlung. Auch für die Kinder der Pflegefamilie ist dieser Kontakt von großer Bedeutung, schließlich lassen sie sich auf einen Gast ein, mit dem sie die Aufmerksamkeit ihrer Eltern teilen, während die Eltern sich auf eine neue Erziehungs- und Versorgungsaufgabe einstellen. Auch wenn eine Mutter die Kurzzeitpflege trotz erfolgreichen, positiven Kennenlernens absagt, wird die Pflegefamilie von der PiB-Fachberatung begleitet. In solchen Fällen steht die gemeinsame Reflexion im Vordergrund. Sie soll u. a. sicherstellen, dass emotionalen Ressourcen, wie die Vorfreude auf ein Pflegekind, erhalten bleiben und für ein anderes Pflegeverhältnis zur Verfügung gestellt werden können. 34 begonnene Vermittlungen kamen in 2014 nicht zustande, obwohl die Mütter einen großen Wunsch nach eigener Gesundung zum Wohle ihres Kindes hatten. Dabei spielte zumeist die Erkrankung der Mütter eine bedeutende Rolle. So lag jeder zweiten Vermittlungsanfrage eine psychische Belastung oder eine psychische Erkrankung zugrunde. Bei etwa jeder vierten Anfrage bestand bereits eine langjährige Behandlungsnotwendigkeit ohne Therapiebeginn. Für den Fall, dass die bevorstehende Trennung vom Kind insbesondere bei psychisch belasteten Müttern die Sorge auslöst, dass die Pflegemutter dem Kind eine stabileres oder positiveres Bindungsangebot machen wollte, gibt es eine abgewandelte Form der Anbahnung durch ein Treffen zwischen Pflegefamilie und Mutter. In Abwesenheit des Kindes und in kleineren Schritten gelingt es den Müttern oft, Vorbehalte gegenüber einer fremden Versorgung ihres Kindes abzubauen. Erst im nächsten Schritt, bei einem weiteren Besuch, ist das Kind dabei. Dieses Verfahren ermöglicht es den Müttern, erst die eigene Gefühlslage zu reflektieren, um sich dann besser auf das Kind und seine Reaktion auf die Pflegefamilie einzulassen. Auch eine Notfallvermittlung bei dem plötzlichen Versorgungsausfall eines Elternteils ist möglich. Dann erfolgt am Anfragetag die Vermittlung ohne Kennenlernen. In solchen Fällen wird die Kostenübernahme nachrangig geklärt. Immerhin neun von 16 Pflegefamilien können am Anfragetag aufnehmen. Dies war in 2014 sechs Mal notwendig. Die übrigen sieben Pflegefamilien benötigen ein bis zwei Tage Bedenkzeit. PiB Jahresbericht 2014 95 Qualifizierung der Kurzzeitpflegestellen Pflegepersonen in Kurzzeitpflegestellen verfügen über eine reflektierte Motivation, Pflegekinder in der Familie aufzunehmen, und erkennen persönliche Grenzen und Möglichkeiten im Zusammenleben mit Pflegekindern. kennen die Regeln und Rollen von allen an dieser Pflegeform Beteiligten. sind erfahren im Umgang mit Kindern und offen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder. kooperieren mit dem ggf. eingebundenen ambulanten Hilfesystem. haben eine mehrtägige spezifische Grundqualifizierung und Wahlpflicht- seminare in der PiB-Pflegeelternschule absolviert. Beratung Die überwiegende Anzahl der Kurzzeitpflegen geht auf Krankheit der Eltern zurück. In der Regel endet der Aufenthalt eines Kindes in Kurzzeitpflege nach drei Monaten. Da Gesundheit und Krankheit aber dynamische, ineinander greifende Prozesse sind, erfordern die Vermittlung und die Begleitung des Kurzzeitpflegeverhältnisses ein hohes Maß an Flexibilität bei allen Beteiligten. Auch kann die Verlängerung von stationären Klinikaufenthalten oder Rehamaßnahmen über den dritten Monat einen hohen Beratungsbedarf erfordern. Beratungsbedarfe entstehen ansonsten überwiegend dann, wenn ein Pflegekind deutlich intensivere Begleitung benötigt als erwartet und Pflegefamilien dadurch an Belastungsgrenzen kommen. Auch Konflikte zwischen den Kindern der Pflegefamilie und dem Geschwisterkind auf Zeit müssen dann häufiger lösungsorientiert begleitet werden. Im Berichtsjahr wurden zwei Vermittlungen durch einen Wechsel des Kindes in eine andere Kurzzeitpflegefamilie vorzeitig beendet. Zwei weitere Themenkreise erforderten im Berichtsjahr intensive Beratung der Kurzzeitpflegefamilien. Das waren einmal krisenhafte Situationen, die entstanden, weil die Kurzzeitpflegekinder aus mehrfach belasteten Familien kamen. Hier waren Pflegefamilien sehr gefordert, die Kinder mit ihren Besonderheiten anzunehmen und zugleich in die Strukturen und Regeln der Familie einzubeziehen, soweit es für die Dauer der Maßnahme angemessen schien. Zum anderen waren Abschiede für Pflegefamilien besonders dann schmerzhaft, wenn während der gemeinsamen Zeit, auch wenn sie ausdrücklich versorgend und befristet angelegt ist, Zuneigung und Bindung entstanden. Abschlussgespräche und beratende Nachbetreuung bezogen stets auch die Kinder der Pflegefamilien mit ein. Diese Belastungen entstanden vor allem dann, wenn der Pflegefamilie klar war, dass das Kind in ein belastetes Lebensumfeld zurückkehrt. 96 Kooperationspartner Der Anstieg der Vermittlungen kann auf eine gelungene Akquise zurückgeführt werden. Insbesondere die persönlichen Besuche der Beratungsfachkraft in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste und in den Häusern der Familie ermöglichten es, lösungsorientiert Vermittlungsoptionen zu besprechen – und so die Angebotsstruktur der Kurzzeitpflege besser verständlich zu machen bzw. Neuerungen zu erläutern. So konnte die Anfragenstruktur – und in der Folge auch die Vermittlungsquote – verbessert werden. Zentral für die Kooperation waren auch persönliche Informationsgespräche mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser: Wenn etwa hochschwangere Mütter ihre Kinder zur Entbindung bzw. im Notfall mitbringen, muss das Klinikpersonal die weitere Versorgung des Kindes über den Sozialdienst einleiten und die Mutter ggf. über die Kurzzeitpflege vorinformieren. Während des Pflegeverhältnisses steht dann die PiBFachberatung mit der Mutter, der Klinik und anderen im Austausch. Die Kooperation mit den unterschiedlichen Beteiligten ist eine Kernaufgabe der Kurzzeitpflege. In allen Vermittlungen 2014 gelang die Information aller Zuständigen detailliert und immer mit Unterstützung und Zustimmung der jeweiligen Mutter. Wenn eine Mutter krankheitsbedingt wichtige Informationen über ihr Kind nicht geben kann, kooperiert PiB auch mit dem Sozialdienst Junge Menschen, den ambulanten Hilfen oder den Erziehungsbeistandschaften, um die Bedarfe des Kindes kennenzulernen. Die Kooperationspartner unterstützen das Kind zudem, um sicherzustellen, dass es aus der Pflegefamilie heraus seinen vertrauten Aktivitäten nachgehen und persönlichen Kontakt zu den Eltern halten kann. Die Kostenabrechnung wiederum geschieht mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Ausblick Die Werbung für neue Kurzzeitpflegepersonen muss intensiviert werden. Um Kindern wohnortnah eine Pflegefamilie anbieten zu können, wird der Fokus in 2015 besonders auf den Stadtteilen Hemelingen, Osterholz und Sebaldsbrück liegen. Hier werden Menschen gesucht, die Geschwisterkin- der aufnehmen können und die über Englischkenntnisse verfügen. Zum Jahresende konnten drei Kinder von zwei nach Deutschland geflüchteten Müttern nicht in Kurzzeitpflege vermittelt werden. Aufgrund der medizinischen Notlagen konnten weder Kostenübernahme noch Vermittlungsoptionen geklärt werden. Die Kinder wurden innerhalb der Flüchtlingsunterkunft versorgt. Um Informations- und Versorgungslücken künftig zu schließen, soll ein Verfahren optimiert werden, das schnell erfasst, ob Mutter und Kind frei von ansteckenden Krankheiten sind und wer die Kosten trägt, damit das Kind in eine Pflegefamilie vermittelt werden kann. PiB Jahresbericht 2014 97 Die Abteilung Patenschaften Patenschaften sind ein professionell begleitetes, niedrigschwelliges Angebot für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, die bei ihren (psychisch) belasteten oder kranken Müttern, Vätern oder seltener, bei beiden Elternteilen aufwachsen. Patenschaften bieten ein befristetes, ergänzendes Angebot für Kinder, zur Entlastung und Stabilisierung des Familiensystems im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Über die Gewährung dieser Hilfe entscheidet das Amt für Soziale Dienste. PiB vermittelt und begleitet Patenschaften in Kooperation mit dem Amt für Soziale Dienste und freien Trägern der Jugendhilfe. Seit 2011 gibt es neben den klassischen Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern auch Patenschaften für Kinder, die bei besonders belasteten Erziehungspersonen leben. Solche Patenschaften, beispielsweise für Pflegekinder, die bei den Großeltern in Vollzeitpflege leben, haben meist einen geringeren Zeitumfang. Auch ist ein Zusammenleben von Patenkind und Paten – etwa bei Klinikaufenthalten der Erziehungsperson – nicht vorgesehen. Alle Paten werden durch die PiB-Pflegeelternschule qualifiziert. Daten und Fakten 57 Patenschaften für Kinder bestanden (2013: 48) (inkl. neue und beendete). 67 Patenfamilien gab es (2013: 64) (inkl. neue, beendete und nicht belegte). 16 qualifizierte Patenfamilien waren nicht belegt. 11 Kinder verließen das Patenschaftenprogramm. 20 Kinder, 9 Mädchen und 11 Jungen, kamen in 2014 neu zu Paten (2013: 23). 40 % dieser neuen Patenschaften betrafen Kinder psychisch kranker Eltern. 13 der neuen Patenschaften sehen die Aufnahme des Kindes in Krisenzeiten vor. 7 Jahre betrug der Altersdurchschnitt bei Beginn einer Patenschaft. 1,5 Jahre beträgt die durchschnittliche Dauer einer Patenschaft. Die in 2014 98 beendeten Patenschaften währten von acht Monaten bis 3,5 Jahre. 54 Vermittlungsanfragen gab es, davon wurden 20 vermittelt und 21 Anfragen aus dem Vorjahr sind noch in der Bearbeitung (2013: 23). 13 Vermittlungsanfragen führten nicht zu einer Patenschaft: 2 Kinder wurden fremdplatziert, 5 Mal waren Ansprüche an mögliche Paten zu speziell, 2 Mal waren Eltern nicht bereit für eine Patenschaft, 2 Mal gab es keinen Bedarf, 1 Mal Sprachbarrieren (Eltern sprachen kein Deutsch) und eine Mutter verzog (2013: 10). 19 Informationsgespräche mit VertreterInnen des Hilfesystems fanden statt. Diese mündeten nicht immer in eine nachfolgende Anfrage. 46 Patenschaften bestanden für 18 Jungen und 19 Mädchen am 31.12. d. J. (2013: 37). Trends und Entwicklungen Die klassische Patenschaft für Kinder psychisch kranker oder belasteter Eltern ist ein im Umfang über die Jahre beständiges Angebot geblieben. Im Gesamtbestand deutlich zugenommen hat über die letzten Jahre der Anteil der zeitlich weniger umfangreichen Patenschaften. In 2014 sank die Zahl der QualifizierungsteilnehmerInnen nach zwei sehr erfolgreichen Jahren um rund 40 Prozent auf 13 Personen. Sie liegt damit jedoch noch über der Zahl der qualifizierten BewerberInnen von 2011 (11). In 2014 lag der Altersdurchschnitt der Kinder bei Beginn einer Patenschaft bei sieben Jahren – und damit um ein halbes Jahr höher als im Vorjahr. In 2014 war es nicht einfach, Paten-Interessenten durch öffentliche Werbe- maßnahmen zu erreichen. Dies konnte durch Erfolge in der Netzwerkerkun- dung aus dem Umfeld der anfragenden Familien kompensiert werden. Hier entstanden 40 Prozent aller neuen Patenschaften in 2014. Das Patenschaftenprogramm im Raffer Patenschaften gründen auf Freiwilligkeit und Sympathie der beteiligten Parteien füreinander. Insbesondere Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern sind durch individuelles Erleben und persönliche Einschätzungen der Beteiligten stark geprägt. Diese Faktoren können mitunter zur Beendigung der Zusammenarbeit führen. Auch hoher Einsatz bei der Anbahnung, vielfach in Kooperation mit Partnern aus der Familienhilfe, bringt hier nicht immer das gewünschte Vermittlungsergebnis. Im Berichtsjahr haben sich dennoch 40 Prozent der neuen Paten für die klassische Patenschaft entschieden, die die Abdeckung von Krisenzeiten für Kinder vorsieht, die bei ihren psychisch kranken oder belasteten Eltern leben. In 2013 entschieden sich noch 52 Prozent der Bewerberinnen für diese Form der Patenschaft. Wie in den Vorjahren können nicht alle Anfragen vermittelt werden, weil adäquate Paten fehlen. Patenschaften, bei denen keine psychische Erkrankung im Vordergrund steht, sind in Anbahnung und Verlauf relativ beständig. Weil sie nicht die Aufnahme des Kindes in Krisenzeiten der Eltern umfassen und insgesamt zeitlich weniger umfangreich sind, neigen neue BewerberInnen zu dieser Form der Patenschaft. Oft erklären sich Paten im Verlauf einer Patenschaft aber doch zusätzlich bereit, das Kind bei kurzen Krisen zu übernehmen. Speziell als Entlastungsangebot für Alleinerziehende ist es so gelungen, fünf von neun neuen Patenschaften mit geringerem Umfang (Fallpauschale 0) inklusive der Aufnahme des Patenkindes während kurzer Krisenzeiten zu vereinbaren. Dies ist speziell für belastete Alleinerziehende ein großer Gewinn, weil das Kind eine verlässliche Versorgungsoption für krankheitsbedingte Ausfallzeiten der Mutter erhält. Insgesamt hat sich das Patenschaftenprogramm mit seinen seit 2010 flexiblen Optionen sehr bewährt. Es ermöglicht unterschiedlich belasteten Familien bzw. Kindern PiB Jahresbericht 2014 99 Zugang und angepasste Unterstützung, wie die folgenden Beispiele zeigen: Eine Mutter, die von der Behinderung ihres Kindes zeitweise überfordert wird, fragt eine Patenschaft an. Als Patin kann die ehemalige Tagespfle- geperson gewonnen werden, die das Kind mit seinen Förderbedarfen schon lange kennt und es entsprechend unterstützen kann. Für ein pubertierendes Kind, das auf wiederkehrende Probleme zuhause mit Weglaufen reagiert, findet sich eine Lehrerin als Patin. Sie bietet dem Kind Ansprache, Vertrauen und einen Ort, wenn es zuhause nicht mehr bleiben kann. Solche Patenschaften mit geringerem Zeitumfang sind für die betroffenen Familiensysteme ausgesprochen hilfreich und gewinnbringend, wenn sie Ergänzung und Entlastung für ein belastetes, aber ansonsten eigenständig funktionierendes Familiensystem bieten. Dies äußern beispielsweise auch Großeltern, die ihre Enkel in Pflege haben und die das Großziehen eines Kindes alters- oder gesundheitsbedingt anstrengt oder die erkennen, dass sie die Rolle der Elterngeneration für das Kind nicht in allen Bereichen bedienen können. Aber auch Alleinerziehende mit sehr wenigen sozialen Kontakten geben an, dass sie sich entlastet fühlen, seit es eine verlässliche Bezugsperson für das Kind gibt. Netzwerkerkundung für Patenkinder Eine Netzwerkerkundung, d. h. die Suche nach Paten im sozialen Umfeld des Kindes, wird prinzipiell und für jede Patenschaft geprüft. So konnten sechs Patenschaften für Kinder vermittelt werden, für die es unter den BewerberInnen keine passende Familie gegeben hätte. Die Netzwerkerkundung ist dort besonders hilfreich, wo Eltern eher Vorbehalte gegen ihnen unbekannte Menschen haben, sich den Kontakt mit einer ihnen bekannten Patenfamilie aber vorstellen können. Schwierig zu begleiten sind allerdings Patenschaften im sozialen Netzwerk, die in ihrem System intransparent bleiben wollen oder wo sich Rollendiffusionen bei den Paten aufbauen, im Sinne von „bin ich nun eher Freundin der Familie oder – mit teilprofessioneller Verantwortung – eher auf der Helferseite verortet“. Für ganz kleine Kinder ist die Netzwerkerkundung die einzige Chance, überhaupt eine Patenschaft zu erschließen. Denn zum Vertrauensaufbau mit unbekannten Paten würden die Kinder altersbedingt eine intensive Anbahnungsphase in enger Zusammenarbeit mit der Mutter benötigen. Eine solche Kooperation sprengt den Rahmen von Patenschaften in Umfang und Intensität. Auch würde sie die Grundzüge einer Patenschaft verändern, in der die aktive Beteiligung der belasteten Personen nicht vorgesehen ist bzw. begrenzt sein soll – auch weil die Erziehungspersonen nicht zusätzlich belastet werden sollen. 100 Gewinnung neuer Patinnen und Paten Mit der Entstehung des weniger umfangreichen Patenmodells vor drei Jahren war die Hoffnung verbunden, dass Paten während der Patenschaft positive Erfahrungen sammeln, mit denen sie künftig eine weitere Patenschaft mit einem komplexeren Anforderungsprofil annehmen könnten. Dies zeichnet sich nicht ab. Eher nehmen Paten, die bereits ein Kind in einer umfassenden Patenschaft begleitet haben, ein zweite weniger zeitintensive Patenschaft an. Grundsätzlich zeichnet sich jedoch ab, dass höchstens zehn Prozent der Paten mehrfach Paten werden. Insofern bleiben die Netzwerkerkundungen und die systematische Öffentlichkeitsarbeit wichtige Elemente der Akquise. Kooperationen Kooperationen bestehen mit den Trägern der freien Jugendhilfe (vorrangig Casemanagement, SPFH oder Krisendienst) sowie mit den sozialen Bezugssystemen der Kinder (Kita, Schule) und bei Bedarf mit dem Unterstützungssystem der Mütter bzw. Eltern (SoziotherapeutIn, ambulante Betreuung). In der Regel betreffen Kooperationen den Einzelfall. In 2014 führte die Abteilung Patenschaften zusätzlich Informationsgespräche mit dem Casemanagement und mit Sozialpädagogischen Familienhilfen, um die Patenschaften bekannter zu machen. Dies war wichtig, da die Flexibilisierung des Patenschaftenprogramms zwar neue Perspektiven für Familien bietet, bestimmte Voraussetzungen jedoch weiterhin gelten. So sind beispielsweise eine gewisse Stabilität im Familiensystem und der Wille zur Mitarbeit wesentliche Faktoren für eine gelingende Patenschaft. Darüber hinaus bestanden Kooperationen zur Netzwerkbildung, um die Zusammenarbeit der Systeme Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie/ Erwachsenenhilfe zu optimieren, so dass den betroffenen Kindern und ihren Eltern nachhaltig geholfen werden kann. Bundesländer übergreifend kooperiert PiB mit verschiedenen Anbietern von Patenschaften im norddeutschen Raum. Der regelmäßige Austausch im Rahmen einer Fachgruppe Nord dient der Optimierung von Standards sowie der Unterstützung neuer Patenschaftenprojekte. Beratung und Qualifizierung PiB bietet Interessierten nach einer Erstinformation eine Grundqualifizierung. Auf sie folgt eine Eignungsprüfung sowie ein zweiter Teil der Paten-Qualifizierung. In 2014 informierte PiB bei fünf Informationsabenden über Patenschaften 13 Haushalte, die alle an der Qualifizierung teilnahmen. Daneben fanden Einzelqualifizierungen für zwei Bewerber-Haushalte aus dem sozialen Netz statt, um den zügigen Beginn einer Patenschaft zu ermöglichen. PiB Jahresbericht 2014 101 Reflexionsgespräche begleiten laufende Patenschaften in mehrmonatigen Abständen und bei Bedarf. Der offene Austausch von Informationen und Erfahrungen findet in fortlaufenden Supervisionsgruppen bzw. Gruppenabenden statt. An ihnen nahmen auch PatInnen im Wartestand teil. Hier werden auch spezifischen Fragestellungen thematisiert, die vom Umfang her keinen eigenen Kurs benötigen. Beginn und Beendigungen von Patenschaften In 2014 betreuten 51 aktive Patenfamilien insgesamt 57 Patenkinder, darunter vier Geschwisterpaare. 20 Patenschaften entstanden neu, während für elf Kinder die Patenschaft aus verschiedenen Gründen endete. Gründe für Beendigungen waren, dass die Eltern sich stabilisiert hatten (drei Fälle), der Wunsch des Kindes auf Beendigung der Patenschaft (zwei Fälle), ein Wegzug, eine Vermittlung eines Patenkindes in Vollzeitpflege, eine befristete Auszeit wegen eines Sabbaticals der Patin und eine fachlich begleite vorzeitige Beendigung (drei Fälle). Bei vorzeitigen Beendigungen werden die tatsächlichen Bedarfe der Kinder oder von deren Eltern erst während der laufenden Patenschaft sichtbar. Dies geschieht, wenn zwischen den Beteiligten aufgrund der stark privat geprägten Natur einer Patenschaft Vertrauen wächst und somit Umstände erkennbar werden, zu denen dem Helfersystem der Blick versperrt bleibt. Für Paten können daraus schwerwiegende Gewissenskonflikte entstehen: einerseits dem Patenkind und seiner Mutter verbunden, können sie in Kenntnis schwerwiegender Problemlagen doch nicht schweigen, weil sie die Risiken für das Kind sehen. Ausblick 102 Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern anzubahnen, bleibt der ausdrückliche Schwerpunkt der Arbeit von PiB. Daneben zeigen die Erfah- rungen mit dem erweiterten Angebot für Kinder belasteter Erziehungs- personen, dass das Modell der Patenschaften auch für diese Zielgruppe im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung große Potenziale bietet. Dies ist weiter zu vertiefen und zu reflektieren. Ein Schwerpunkt des kommenden Jahres wird die Paten-Akquise. Um weiterhin die vielen Anfragen nach Patenschaften bedienen zu können, werden mehr Paten gesucht. Dies betrifft sowohl die Suche im sozialen Netz als auch die Werbung in der Öffentlichkeit bzw. in interessierten Kreisen. Die Abteilung Patenschaften wird im kommenden Jahr ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Die Abteilung Übergangspflege Die PiB gemeinnützige GmbH ist mit der Anwerbung, Eignungsprüfung, Fachberatung, Unterstützung und Schulung von Übergangspflegestellen gemäß §§ 42 und 33 SGB VIII beauftragt. Schwerpunkt ist es, geeignete Personen für die Übergangspflege als eine familienorientierte Form der Inobhutnahme zu qualifizieren und zu begleiten. Die Vermittlung der Kinder und Jugendlichen (bis 17 Jahre), die aufgrund akuter Familienkrisen per Inobhutnahme in Übergangspflege untergebracht werden, erfolgt durch die Steuerungsstelle Inobhutnahme ION des Amtes für Soziale Dienste. Mit ihr arbeitet die Abteilung PiB-Übergangspflege eng zusammen, um die Beratung der Pflegestellen zu gewährleisten. Alle Entscheidungen über das Pflegeverhältnis und erforderliche Hilfen trifft das fallführende Casemanagement, dem die Übergangspflegestellen fachlich zugeordnet sind. Die Abteilung PiB-Übergangspflege besteht seit 1. Juli 2010. Daten und Fakten 258 Kinder beanspruchten Übergangspflege in 2014 (2013: 242). 46 Kinder davon wurden bereits 2013 aufgenommen (2013: 51). 212 Kinder/Jugendliche wurden neu untergebracht (2013: 191). 211 Kinder/Jugendliche wurden aus der Übergangspflege entlassen (2013: 197). 46 Kinder/Jugendliche lebten am 31.12. d. J. in Übergangspflege* (2013: 46), 123 Tage betrug ihr durchschnittlicher Aufenthalt dort (2013: 163 Tage). 86 Übergangspflegeplätze gab es am 31.12. des Jahres insgesamt (2013: 73). 49 Übergangspflegestellen waren am Stichtag 31.12.2014 tätig (2013: 46). 46,8 % der Kinder, die am 31.12. d. J. in Übergangspflege lebten, waren dort länger als drei Monate. Die Aufenthaltsdauer variierte zwischen einem und 785 Tagen. *Aus datenbanktechnischen Gründen ergibt sich die Abweichung um eine Person. Trends und Entwicklungen Die durchschnittliche Verweildauer ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dennoch lebten 46,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen länger als drei Monate in Übergangspflege (2013: 56,5 Prozent). 13 Übergangspflegeplätze konnten neu gewonnen oder bei bestehenden Pflegestellen ausgebaut werden. Die Zahl der Besuchskontakte, die in den Familiencafés stattfanden, sank auf 164 (2013: 204), obwohl mehr Kinder insgesamt in Übergangspflege aufgenommen wurden. Gab es in 2013 rechnerisch noch 0,8 solcher Kontakte, bezogen auf 100 Kinder, so sank das Verhältnis in 2014 auf 0,6 Kontakte bezogen auf 100 Kinder. Die Zahl der Besuchskontakte in Familiencafés sank mithin um 25 Prozent. PiB Jahresbericht 2014 103 Die Zahl der durch PiB begleiteten Besuchskontakte sank im Verhältnis noch deutlicher – und zwar um 43 Prozent. Gab es in 2013 noch 0,28 Besuche auf 100 Kinder, so waren es in 2014 nur noch 0,16. Dies liegt begründet in einer Vielzahl an Besuchskontakten, die das Casemangement aufgrund besonderer Problemlagen von freien Trägern durchführen ließ; bei einem Übergangspflegekind hat die Mutter das Land verlassen. Im Jahr 2014 gab es – anders als im Vorjahr – erstmals längere Phasen, in denen Plätze nicht belegt waren. So gab es u. a. im Mai und im November mehr als zwanzig freie, belegbare Plätze. Kinder der Altersgruppen zwischen null bis sechs Jahren und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren wurden besonders oft vermittelt. Die Abteilung im Raffer Die PiB-Übergangspflege hat die strukturellen Rahmenbedingungen für die Übergangspflege weiter verbessert. So besteht seit Jahresende für alle Übergangspflegestellen eine durch die Stadt Bremen finanzierte Gruppen-Haftpflichtversicherung, die erstmals durch Kinder verursachte Schäden im Haushalt der Pflegestelle versichert und damit das persönliche Schadensrisiko für Pflegeeltern deutlich senkt. Die unverändert hohen Verweildauern einiger Kinder in Übergangspflege erforderten eine hohe Beratungsdichte, denn je länger Kinder in der Übergangspflegestelle leben, desto intensiver wird zu den Themen Bindung, Umgang mit Verhaltensbesonderheiten und Abschied beraten. Auch die Frage, wie Übergänge für das Kind angemessen gestaltet werden, ist immer wieder Thema. Im Mai zog die Abteilung Übergangspflege gemeinsam mit der DRK-Frühberatungsstelle in neue Räume in der Bahnhofstr. 32 ein. Dort wurde ein gemeinsamer Besuchsraum für Kinder zwischen null und sechs Jahren eingerichtet. Partner und Kooperationen Regelmäßige Kooperationssitzungen mit dem Sprecherrat der Übergangspflegestellen, der Steuerungsstelle Inobhutnahme (ION) und zwei PiB-Beratungsfachkräften dienen zur Beratung von aktuellen Themen. Alle Beteiligten erarbeiteten mit Unterstützung eines Versicherungsexperten u. a. eine Lösung für drängende Haftpflichtfragen. PiB und Amt erstellten einvernehmlich ein Arbeitspapier „Ablauf, Aufgaben und Schnittstellen in der Zusammenarbeit von Übergangspflege und AfSD“. Die Ergebnisse und Inhalte wird die Amtsleitung intern kommunizieren. Den Übergangspflegestellen wird das Papier in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von ION und PiB vorgestellt. Erstmals fand in 2014 ein Kooperationstreffen mit der Fachabteilung Bereitschaftspflege des Landkreises Osterholz statt. In 2015 sollen weitere Treffen folgen. Neu aufgenommen wurde der fachliche Austausch mit anderen norddeutschen 104 Trägern der Bereitschaftspflege. Bei zwei Treffen wurden zunächst die regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen erhoben. Akquise und Qualifizierung Um dem hohen Bedarf an Notaufnahmeplätzen in Übergangspflege zu entsprechen, arbeitet eine Beratungsfachkraft an 20 Stunden pro Woche im Bereich Akquise und Qualifizierung. Sie kooperiert zu Erstinformations-, Qualifizierungs- und Supervisionsveranstaltungen für BewerberInnen und Übergangspflegepersonen eng mit der PiB-Pflegeelternschule. Dort finden die meisten Fortbildungs- und Supervisionsveranstaltungen für langjährige Übergangspflegestellen sowie Erstinformation und Qualifizierungskurse für interessierte bzw. neu angeworbene Übergangspflegepersonen statt. Übergangspflegepersonen steht die Teilnahme an allen Kursen der PiBPflegeelternschule offen. Für die Übergangspflege gab es in der PiB-Pflegeelternschule 2 Qualifizierungen für Übergangspflegestellen (drei Module à neun, 21 und 24 Stunden). 14 Haushalte nahmen an den Qualifizierungen teil. 7 Haushalte befanden sich zum Jahresende noch in der Eignungsüberprüfung. 7 Übergangspflegestellen nahmen ihre Tätigkeit neu auf. 4 Übergangspflegestellen gaben ihre Tätigkeit auf. 5 Übergangspflegestellen begannen und beendeten in 2014 eine befristete Vertretungstätigkeit. Begleitung und Beratung Auffällig war, dass deutlich mehr Kinder aus Haushalten kamen, in denen Eltern/ teile psychisch erkrankt waren. Die betroffenen Eltern/-teile stellten, vielfach krankheitsbedingt, hohe Anforderungen an die Übergangspflegestellen. Dies erforderte ein hohes Maß an Begleitung und Beratung durch PiB. Insbesondere bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Besuchskontakte kamen diese besonderen familiären Hintergründe zum Tragen. Die PiB-Fachkräfte leisteten pädagogische Beratung zum Umgang mit den aufgenommenen Kindern/Jugendlichen und boten gezielte Unterstützung bei der Durchführung von Besuchskontakten, sowohl durch einzeln begleitete Kontakte als auch in den Familiencafés der Übergangspflege in Bremen-Nord und in der Neustadt. Im Weiteren wurden Übergangspflegestellen begleitet, die Rückführung von Kindern und die Anbahnung in Vollzeitpflegeverhältnisse mitzugestalten. Übergangspflegestellen wurden bei Fragen zur Kooperation mit dem Casemanagement beraten und zu Helferkonferenzen und Hilfeplangesprächen begleitet. Bei Differenzen übernahm PiB die Klärung zwischen dem Casemanagement und den Übergangspflegestellen. PiB Jahresbericht 2014 105 Die Begleitung von Übergangspflegestellen, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen haben, erfolgte in Teilen unterstützt von der Sparte „Kinder im Exil“. Dies betraf insbesondere die besonderen Bedarfe dieser Jugendlichen und damit verbundene Themenfelder. Die Abteilung bot eine weitere vierteilige Fortbildungsveranstaltung für neu beginnende Übergangspflegestellen an, nachdem ein Vorläufer sich im Vorjahr als hilfreich erweisen hatte. Anhand von praktischen Übungen und Rollenspielen wird in dieser Fortbildung der Umgang mit speziellen Herausforderungen erprobt. Auf Wunsch von Übergangspflegestellen wurde zudem eine Abendsupervisionsgruppe in Bremen-Nord eingerichtet. Ausblick Aus Anlass des fünfjährigen Bestehens der Übergangspflege bei PiB soll im Rahmen eines Klausurtags der Prozess der Eignungsüberprüfung für Über- gangspflege und die weitere bedarfsorientierte Akquise überprüft und weiterentwickelt werden. Außerdem gilt es im kommenden Jahr, die Tätig- keit von Übergangspflegestellen insbesondere im rechtlichen Spannungs- feld zwischen Selbstständigkeit und öffentlichem Auftrag zu klären. Die Kooperation mit den Landkreisen soll mit dem Ziel fortgesetzt werden, für alle Seiten gute und verlässliche Regelungen und Absprachen zu erreichen. In Kooperation mit der Sparte Kinder im Exil soll geprüft werden, welche 106 Voraussetzungen für die Aufnahme von minderjährigen Flüchtlingen im familiären Rahmen gelten sollen, so dass Übergangspflegestellen den Bedarfen der jungen Flüchtlinge besser gerecht werden können. Anhang Teil 1: Die PiB-Kindertagespflege 2014, Grafiken und Tabellen 108 Anzahl der betreuten Kinder in Kindertagespflege 108 Anzahl der monatlich betreuten Kinder in Kindertagespflege im Jahresvergleich 109 Entwicklung der Kindertagespflege im Vergleich der Jahre 109 Vermittlungen und Beendigungen von Betreuungsverhältnissen im Jahr 2014 110 Vermittlungen und Beendigungen im Laufe des Jahres 2014 110 Entwicklung der Altersstruktur in der Kindertagespflege 111 Betreuungszeiten der Kinder unter 3 Jahre 111 Ausbau der Kindertagespflege im Verhältnis Tagespflegepersonen zu Kindern 112 Entwicklung der Betreuungsformen in der Kindertagespflege, nach Anzahl der Kinder 112 Ausbau der externen Kindertagespflegestellen (TaPs) 112 Kinder in Kindertagespflege in den Stadtteilen 2014 Teil 2: Die PiB-Vollzeitpflege 2014, Grafiken und Tabellen 113 Anzahl von Kindern in Vollzeitpflege im Vergleich der Jahre 113 Anzahl von Pflegepersonen in Vollzeitpflege im Vergleich der Jahre 114 Anzahl von Kindern in Vollzeitpflege in 2014 114 Anzahl von Kindern in Vollzeitpflege nach Sparte in 2014 114 Neuvermittlungen im Vergleich der Jahre, nach Pflegeform 115 Beendigungen von Pflegeverhältnissen nach Sparte in 2014 115 Neuvermittlungen und Beendigungen von Vollzeitpflegeverhältnissen je Monat 115 Monatsübersicht der Neuvermittlungen in Vollzeitpflege 2014 116 Indikationen für Neuvermittlungen in Vollzeitpflege 2014 116 Hauptgründe, warum Kinder nicht vermittelt werden konnten 116 Die Altersstruktur von Kindern und Jugendlichen bei Auftragseingang 117 Alter der Pflegekinder bei Vermittlung in 2014 117 Sorgerechtsverteilung bei allen Pflegeverhältnissen in 2014 118 Sorgerechtsverteilung bei neuen Pflegeverhältnissen in 2014 118 Neuvermittlungen (Vollzeitpflege) je nach Sozialzentrum dargestellt 119 Vollzeitpflegeverhältnisse je nach Sozialzentrum in 2014 120 120 Vermittlungsdauer in Fremdpflege (Vollzeitpflege) 2014 und 2013 Beendigungsgründe von Pflegeverhältnissen PiB Jahresbericht 2014 107
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