Reglement - Verein Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz

Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz
(nachfolgend: Event)
Version: V 2.5 (Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten)
Datum: 19. März 2015
Reglement
Allgemeines
-
Diesen Event können Patrouillen bestehend aus 3 Läuferinnen / Läufer, in Damen- sowie
Herren-Teams oder gemischten Teams bestreiten. Die gemischten Patrouillen (Damen
und Herren) werden für die Klassierung den Herren-Teams gleichgestellt.
-
Mindestalter der Läuferinnen und Läufer: 18. Altersjahr im Jahre 2015 (Geburtsjahr 1997
und älter).
-
Die für den Event angemeldeten Läuferinnen und Läufer verpflichten sich insbesondere,
die Umwelt zu respektieren sowie alle in diesem Reglement und den dazugehörigen Beilagen/Anhängen aufgeführten Richtlinien, Vorschriften und Hinweise (auch wenn mündlich
während des Events durch offizielle Streckenposten gegeben) einzuhalten.
-
Bei nachweisbarer Zuwiderhandlung gegen diese Regeln durch Angehörige einer Patrouille
wird diese disqualifiziert und die Patrouillenmitglieder werden von der Teilnahme an künftigen Ski-Patrouillenläufen Davos – St. Moritz ausgeschlossen. Gegen den Entscheid der
Eventjury besteht keine Beschwerdemöglichkeit.
-
Im Falle von Uneinigkeiten hinsichtlich Interpretation allfälliger Übersetzungen ist die
deutsche Version des Reglements massgebend.
Eventjury
Die Eventjury ist Entscheidungsinstanz für:
-
Zulassung der Patrouillen;
-
Disqualifikation der Patrouillen;
-
Überprüfung der Strecke am Vortag des Events;
-
Änderung der Strecken (z.B. Streckenkürzungen, Änderungen der Streckenführung);
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-
Unterbruch, Kürzung oder Abbruch des Events, falls die Verhältnisse dies erfordern (solche Entscheide berechtigen keinesfalls die Rückerstattung des Startgeldes);
-
Entscheidungen, die durch Umstände gefällt werden müssen, die in diesem Reglement
nicht berücksichtigt sind.
Strecke Tag 1: Davos – Zuoz
Samstag, 28. März 2015, Startzeit: 04.00 – 06.00 Uhr
04.00 Uhr
05.00 Uhr
06.00 Uhr
Start Block 1
Start Block 2
Start Block 3
Posten
Höhenlage
Davos (Start)
Jatzhütte (Jakobshorn)
Sertig (Walserhaus)
Sertigpass
Kesch-Hütte SAC
Porta d’Es-cha
Es-cha-Hütte SAC
Zuoz (Ziel)
1558
2498
1861
2739
2630
3008
2594
1716
m
m
m
m
m
m
m
m
Checkpoint
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Länge: 33.3 km / Höhenunterschied + 2600 m, - 2400 m / Leistungskilometer: 67.3
Änderungen aufgrund Streckenanpassungen vorbehalten.
Besonderes Davos – Zuoz
-
Der Checkpoint 3 (Sertig Walserhaus) muss vor 08.00 Uhr erreicht werden.
Der Checkpoint 4 (Sertigpass) muss vor 09.30 Uhr erreicht werden.
Patrouillen, die diese Zeit überschreiten, werden zur Rückkehr nach Davos veranlasst. Sie
müssen auf eigene Kosten den Bus von Sertig nach Davos Platz nehmen und sich unverzüglich beim Eventbüro, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel. +41 (0)81 415 21 14 melden. Das
Eventbüro arrangiert den Transport nach Zuoz auf Kosten der Patrouille. Die Eventjury entscheidet, ob die Patrouillen, die am ersten Tag abbrechen müssen, am 2. Tag nochmals
startberechtigt sind.
-
Der Checkpoint 6 (Porta d’Es-Cha) muss vor 11.00 Uhr erreicht werden.
Patrouillen, die die Durchgangszeit bei der Porta d’Es-Cha nicht erreichen, müssen den SkiPatrouillenlauf beenden und via Kesch-Hütte SAC nach Bergün (via Chants/Val Tours) absteigen sowie sich unverzüglich beim Eventbüro, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel. +41 (0)81
415 21 14 melden. Das Eventbüro arrangiert den Transport nach Zuoz auf Kosten der Patrouille.
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Die Eventjury entscheidet, ob die Patrouillen, die am ersten Tag abbrechen müssen, am
2. Tag nochmals startberechtigt sind.
Strecke Tag 2: Samedan – St. Moritz
Sonntag, 29. März 2015, Startzeiten: 06.30 – 07.30 Uhr
06.30 Uhr
07.30 Uhr
Start Block 1
Start Block 2
Posten
Höhenlage
Samedan
Cho d‘Valetta
Trais Fluors
Glüna
Fuorcla Grischa
Piz Nair
Munt da San Murezzan
St. Moritz – Salastrains (Ziel)
1779
2493
2950
2830
2960
3050
2700
2020
m
m
m
m
m
m
m
m
Checkpoint
Nr.
9
10
11
12
13
14
15
16
Länge: 23.6 km / Höhenunterschied + 2510 m, - 1980 m / Leistungskilometer: 55.3
Änderungen aufgrund Streckenanpassungen vorbehalten.
Besonderes Samedan – St. Moritz
-
Der Transport für die Läuferinnen und Läufer des ersten Startblockes von Zuoz nach
Samedan erfolgt mit einem Shuttlebus. Die Zeiten werden noch bekannt gegeben.
-
Der Checkpoint 11 (Trais Fluors) muss vor 09.20 Uhr erreicht werden. Patrouillen, die
diese Zeit überschreiten, werden nach St. Moritz umgeleitet. Sie müssen sich unverzüglich bei der Zeitmessung im Zieleinlauf in St. Moritz melden: Tel + 41 (0)81 837 33 88.
-
Der Checkpoint 16 (Piz Nair) muss vor 11.30 Uhr erreicht werden. Patrouillen, die diese
Zeit überschreiten, werden direkt nach St. Moritz umgeleitet und müssen sich unverzüglich bei der Zeitmessung im Zieleinlauf in St. Moritz melden:
Tel + 41 (0)81 837 33 88.
Die detaillierten Pläne der verschiedenen Strecken und die Profile stehen auf der Webseite
www.davos-stmoritz.ch zum Download bereit.
Streckenmarkierung
Eine vollständige Markierung der ganzen Strecke ist nicht vorgesehen, zumal dies auch nicht
im Sinne dieses Events mit hoher Selbstverantwortung ist. Neuralgische Stellen werden markiert. Details werden am Briefing bekannt gegeben.
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Streckenänderungen
Falls es die Verhältnisse erfordern, kann sich die Eventjury für die Durchführung des Events
auf einer verkürzten oder abgeänderten Strecke entscheiden.
Zeitlimite für den Durchmarsch und Ankunftszeiten
m
m
m
m
Bei Start 04.00-06.00 Uhr
Checkpoint
Durchgangszeit
Nr.
(für alle)
3
08.00 Uhr
4
09.30 Uhr
6
11.00 Uhr
8
Ca. 13.00 Uhr
Posten Samedan – St. Moritz
Höhe
Trais Fluors
Piz Nair
St. Moritz – Salastrains (Ziel)
2950 m
3022 m
2020 m
Bei Start 06.30-07.00 Uhr
Checkpoint
Durchgangszeit
Nr.
(für alle)
11
09.20 Uhr
15
11.30 Uhr
16
Ca. 13.00 Uhr
Posten Davos – Zuoz
Höhe
Sertig (Walserhuus)
Sertigpass
Porta d’Es-cha
Zuoz (Ziel)
1861
2739
3008
1716
Alle Angaben gelten unabhängig von der Startzeit.
-
Alle Patrouillen, die die oben genannten Checkpoints nicht innerhalb der vorgegebenen
Zeit erreichen, werden angehalten, disqualifiziert und müssen den Anweisungen der
Streckposten Folge leisten.
-
Die Eventjury behält sich das Recht vor, die Zeiten für den Durchmarsch und Ankunft den
Verhältnissen entsprechend zu ändern.
Kategorien
-
Die Patrouillen setzen sich aus 3 Läuferinnen oder Läufern zusammen. Ohne Berücksichtigung der Altersklassen wird am Ende jedes Tages eine Rangliste Damen sowie Herren erstellt und die Tagessieger ermittelt.
-
Für Patrouillen, die beide Tage in den Zeitlimiten beenden, wird nach dem Zieleinlauf in
St. Moritz eine Gesamtrangliste erstellt.
Sonderbestimmungen hinsichtlich der Anmeldung
-
Jede Patrouille meldet sich mit vollständig ausgeschriebenen Namen und Vornamen an.
Abkürzungen sind unzulässig. Die Patrouille bestimmt die Patrouillenführerin bzw. den
Patrouillenführer und trägt sie bzw. ihn im Anmeldeformular ein.
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-
Die gemischten Patrouillen (Damen und Herren) sind den Herren-Patrouillen gleichgestellt
und werden für die Klassierung ebenso behandelt.
Änderungen in der Zusammensetzung von angemeldeten Patrouillen
Die Patrouillen dürfen höchstens zwei Mal Läuferinnen bzw. Läufer auswechseln. Jeder Wechsel einer Läuferin bzw. eines Läufers muss eindeutig begründet, schriftlich bis spätestens 20.
März 2015 an das Eventbüro Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz, c/o Destination Davos
Klosters, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel +41 (0)81 415 21 14, [email protected] eingereicht werden. Die Eventjury bewilligt die Mutation oder nicht. Die Mutation wir erst gültig mit
der schriftlichen Erlaubnis an den Antragsteller.
Zulassungskriterien für Patrouillen
Die Startplätze werden prioritär an Patrouillen vergeben, die vom Eventbüro eine Einladung
erhalten haben. Für die erste Austragung des Events werden maximal 50 Patrouillen zugelassen. Zugelassen sind nur erfahrene Läuferinnen und Läufer, solche die die Angaben auf
der Anmeldung korrekt ausgefüllt haben und den Anforderungen gerecht werden.
Patrouillen, die nicht berücksichtigt wurden, werden auf einer Warteliste geführt. Die Reihenfolge auf der Warteliste entspricht dem Eingang der Anmeldungen. Bis zum 20. März 2015
rückt bei einem Ausfall einer zugelassenen Patrouille die oberste Patrouille auf der Warteliste
nach.
Anmeldung von Patrouillen: Vorgehen und Termine
Jede Patrouille liest das Reglement, die Unterlagen zu Strecken, die Anforderungen im Gelände und Orientierung genau durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheiden kritisch,
ob sie der Herausforderung gewachsen sind.
-
Die Anmeldung erfolgt über die Webiste www.davos-stmoritz.ch.
-
Die Fragen zur Alpin-Erfahrung dienen der Zulassung von Patrouillen.
-
Die Übernachtung in Zuoz ist im Startgeld inbegriffen.
Bei einem allfälligen Upgrade auf eine andere Übernachtungsmöglichkeit, oder wenn eine
private Übernachtung bevorzugt wird, kann die im Startgeld inbegriffen Übernachtung unter keinen Umständen zurückgefordert werden.
-
Alle Angaben müssen korrekt ausgefüllt werden für Patrouillenführerin bzw. Patrouillenführer, Läuferin bzw. Läufer 2, Läuferin bzw. Läufer 3.
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Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für den Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz 2015 ist der 20. März 2015.
Verhalten der Patrouillen
-
Jede Patrouille bewegt sich geschlossen wie eine Seilschaft im Gebirge, ohne fremde Hilfe
und mit vollständiger Ausrüstung.
-
Die Patrouillen durchlaufen alle Posten geschlossen und mit sichtbaren Startnummern. Die
Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer nimmt verbal und visuell an den Checkpoints Kontakt mit dem Postenchef auf und meldet:
o
o
die Nummer der Patrouille
den Namen jeder Läuferin bzw. jedes Läufers
-
Die Patrouille muss geschlossen den Checkpoint verlassen.
-
Die Läuferinnen und Läufer einer Patrouille dürfen auf der gesamten Strecke nicht mehr
als 30 Sekunden im Aufstieg und 10 Sekunden in der Abfahrt voneinander getrennt sein.
-
Alle drei Läuferinnen und Läufer einer Patrouille müssen innerhalb von 5 Sekunden die
Ziellinie überqueren.
-
Der Gebrauch von einem Seil (Elastic) ist verboten während den ersten 15 min nach dem
Start, in Couloirs, auf Kreten und Stellen, die besonders markiert sind. In den Abfahrten
muss der Elastic im Rucksack verstaut, oder um die Taille festgemacht werden.
-
Die Läuferinnen bzw. Läufer halten sich unter allen Umständen an die Anweisungen der
Postenchefs, Streckenposten, Kontrollposten, Sanitätspersonal und Ärzte.
-
Abgesehen von den erhaltenen Informationen sind die Patrouillen dazu angehalten, dem
Terrain und den Verhältnissen entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um mögliche Unfälle zu vermeiden.
-
Postenchefs können die Benützung von installierten, fixen Seilen auch an anderen Orten
anordnen, wenn die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dies erfordert.
-
Die Felle müssen auf der Abfahrt im Rucksack verstaut werden oder müssen im Anzug
mitgeführt werden. Sie dürfen sichtbar sein, aber nicht heraushängen.
-
Das Tragen von zwei Rucksäcken ist verboten.
-
Bei absichtlichem oder unabsichtlichem auslassen eines Checkpoints wird die Patrouille
disqualifiziert.
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Startnummern
Die Startnummern müssen gut sichtbar getragen werden: die eine am Rucksack, die andere
am rechten Oberschenkel. Jede Läuferin bzw. jeder Läufer muss ständig eine gültige Identitätskarte auf sich tragen und diese auf Verlangen bei der Aushändigung der Startnummern
und während des Events vorweisen. Die Läuferinnen bzw. Läufer dürfen die Startnummern
nach dem Event behalten.
Betreuung und Hilfeleistung bei der persönlichen Verpflegung
Um alle am Event teilnehmenden Patrouillen gleich zu behandeln, ist jede Hilfeleistung von
Drittpersonen bei der persönlichen Verpflegung der Läuferin bzw. des Läufers untersagt, ausser an den klar bezeichneten und unten aufgeführten Verpflegungsposten.
Orientierung
Die Patrouillen müssen jederzeit in der Lage sein, ihre Position festzustellen und mit dem
mitgebrachten Kartenmaterial sich im Gelände zu orientieren. Dazu gehören die Skitourenkarten vom Bundesamt für Landestopographie 1:50‘000:
-
248S Prättigau
258S Bergün
268S Julierpass
Spezialkarten der Strecke im Massstab 1:50‘000 werden den Patrouillen mit den Startnummern abgegeben. Es muss entweder mit dem abgegebenen Kartenmaterial oder mit den entsprechenden Karten vom Bundesamt für Landestopographie gelaufen werden.
Kompass / Höhenmesser
-
In Mobiltelefonen, Sackmessern und LVS eingebaute Höhenmesser und Kompasse sind
verboten.
-
In Armbanduhren eingebaute Kompasse/ Höhenmesser sind erlaubt.
Navigation
Grundsatz: Navigation mit GPS-Gerät.
Um Erster zu werden, muss man erst den Weg ins Ziel finden. Jede Patrouille hat für die Orientierung im Gelände ein GPS-Gerät dabei. Die Teilnehmenden nutzen die GPS-Geräte als
Hilfsmittel der selbstverantwortlichen Orientierung.
Die Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer kennen die Grundfunktionen und Einstellungen ihres / seines GPS-Geräts. Sie haben GPX-Files der Strecke Davos – Zuoz bzw. Samedan
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– St. Moritz von der Event-Homepage heruntergeladen und auf dem GPS-Navigationsgerät
gespeichert.
Sie sind in der Lage, jederzeit ihren Standort zu evaluieren und mit dem GPSNavigationsgerät den nächsten Checkpoint zu finden.
Ersatzbatterien werden an der Materialkontrolle überprüft.
Wegpunkte
Höhenlage
Davos (Start)
Jatzhütte (Jakobshorn)
Sertig (Walserhuus)
Sertigpass
Kesch-Hütte SAC
Porta d’Es-cha
Es-cha-Hütte SAC
Zuoz (Ziel)
Samedan
Cho d‘Valetta
Trais Fluors
Glüna
Fuorcla Grischa
Piz Nair
Munt da San Murezzan
St. Moritz – Salastrains (Ziel)
1558
2498
1861
2739
2630
3008
2594
1716
1779
2493
2950
2830
2960
3050
2700
2020
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
m
Checkpoint
Nr.
E (East) Koordinaten
N (North)
Koordinaten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
781 892
784 276
784 304
787 100
786 519
787 586
788 749
793 117
787000
784947
782459
780599
780170
780264
781222
783451
185 518
182 310
177 216
172 216
168 887
166 558
165 208
164 282
157425
158056
156149
155290
154358
153251
153106
152238
Mobiltelefon
-
Da nicht die gesamte Strecke vom Ski-Patrouillenlauf Netzabdeckung der Mobiltelefonanbieter aufweist, kann das Mobiltelefon nur als Hilfsmittel zur Unterstützung des obligatorischen Materials zur Anwendung kommen.
-
Die Telefonnummer des Eventbüros ist abzuspeichern: Tel +41 (0)81 415 21 14.
Unfälle, Probleme
Im Notfall wird der nächste Streckenposten informiert. Die Streckenposten lösen Alarm aus
und informieren die Eventjury. Folgende Angaben müssen den Streckenposten gemeldet
werden:
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-
Nummer der betroffenen Patrouille
-
Standort
-
Anzahl und Namen der bzw. des Verunfallten
-
Art der Verletzung oder des aufgetretenen Problems.
Bei Gefahren oder Unfällen leisten die Patrouillen gegenseitig Hilfe oder beginnen unverzüglich mit der Rettungsaktion.
Ausschluss aus dem Event aus medizinischen Gründen
-
Der Eventleitung angehörenden Sanitäter und Ärzte sind befugt, eine Patrouille oder eine
Patrouillenläuferin bzw. ein Patrouillenläufer aus medizinischen Gründen aus dem Event
herauszunehmen. Der Entschluss ist unwiderruflich. Betroffene Patrouillen müssen sich
für die Rückkehr ins Tal an die Anordnung des medizinischen Personals oder des Postenchefs halten.
-
Alle Patrouillen, die aufgeben müssen, melden dies dem nächstgelegenen Checkpoint.
Einzelne Patrouillenläuferinnen bzw. Patrouillenläufer dürfen auf keinen Fall den
Event alleine zu Ende laufen oder auf der Strecke alleine zurückgelassen werden.
-
Patrouillen, die aufgegeben, müssen sich, wenn möglich eigenständig sofort zum nächstgelegen Basisposten (Davos, Zuoz, St. Moritz) begeben und sich dort melden. Sie dürfen
die offizielle Strecke nicht ohne weiteres verlassen und dürfen die Startnummern nicht
entfernen und sich nicht anderswohin begeben. Das Personal der Checkpoints, bei dem
der Abbruch gemeldet wurde, wird sich um die Patrouille kümmern.
Sanitätsposten
Grundsatz: Kameradenhilfe auf der ganzen Strecke!
Folgende offizielle Sanitätsposten sind eingerichtet, um möglichst schnelle Hilfe zu leisten:
Sanitätsposten Davos – Zuoz
Höhenlage
Sertig (Walserhuus)
Sertigpass
Kesch-Hütte SAC
Porta d’Es-Cha
Es-cha-Hütte SAC
Zuoz
1861
2739
2630
3008
2594
1716
m
m
m
m
m
m
Checkpoint
Nr.
3
4
5
6
7
8
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Sanitätsposten Samedan –
St. Moritz
Cho d‘Valetta
Trais Fluors
Glüna
Fuorcla Grischa
Piz Nair
Munt da San Murezzan
St. Moritz – Salastrains (Ziel)
Höhenlage
2493
2950
2830
2960
3050
2700
2020
m
m
m
m
m
m
m
Checkpoint
Nr.
10
11
12
13
14
15
16
Umweltschutz
Alle Patrouillenläuferin bzw. Patrouillenläufer verpflichten sich, die Bergwelt zu respektieren
und die Umwelt zu schonen. Insbesondere dürfen keine Abfälle zurückgelassen werden.
Ranglisten
-
Die Ranglisten werden jeweils nach den Siegerehrungen auf der Webseite www.davosstomoritz.ch aufgeschaltet.
Die Teilnahme an der Rangverkündigung in Zuoz und St. Moritz ist obligatorisch für alle
Patrouillenläuferinnen bzw. Patrouillenläufer, die vor 13.00 Uhr im Ziel eintreffen.
Rangverkündigungen werden durchgeführt in:
-
Zuoz: 19.00 Uhr
-
St. Moritz: 14.00 Uhr
Zeitmessung
Der Zieleinlauf wird protokoliert und von Hand gestoppt.
Material und Ausrüstung
-
Die Patrouillen müssen ihr gesamtes Material vom Start bis ins Ziel eigenständig mittragen. Jegliche Hilfe irgendwelcher Art durch Drittpersonen ist untersagt.
-
Alle Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer gewährleisten, dass ihr Material und ihre Ausrüstung diesem Reglement entsprechen.
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-
Skis und zerbrochene Stöcke dürfen auf der Strecke ausgewechselt werden. Das defekte
Material muss in einem Basisposten (Davos, Zuoz, St. Moritz) entsorgt und darf auf keinem Fall auf der Strecke zurückgelassen werden. Für die Entsorgung können Drittpersonen beauftragt werden.
Verlorenes persönliches Material
Verlorenes persönliches Material wird im Zielraum gesammelt und kann dort abgeholt werden. Material, das nach der Schlussveranstaltung in St. Moritz zurückbleibt, kann bis zum 15.
April 2015 beim Eventbüro, Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz, c/o Destination Davos
Klosters, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel 081 415 21 13 abgeholt werden. Für Diebstahl
und Verlust von Material lehnt die Organisation jede Haftung ab.
Im Besitz der 3 Patrouillenläufer bleiben:
-
Spezialkarten der Strecke im Massstab 1:50‘000
-
Startnummern
Material und Ausrüstung
Siehe Anhang 1.
Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (LVS)
Das LVS ist vor der Materialkontrolle beim Start auf «Senden» zu stellen und während des
ganzen Events bis nach der Materialkontrolle in dieser Einstellung zu belassen. Nur im Falle
einer Suchaktion wird auf «Suchen» umgeschaltet.
Höhenmesser
Die Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer sind dafür verantwortlich, dass der Höhenmesser vor dem Start eingestellt wird:
-
Davos 1558 m
-
Samedan 1789 m
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Material- und Ausrüstungskontrollen
-
Alle Patrouillen melden sich unter Verantwortung des Patrouillenchefs beim Start mit vollständigem persönlichen Material und Ausrüstung gemäss Anhang 1.
-
Die Materialkontrollen finden jeweils vor dem Start in Davos und Samedan statt.
-
Stichproben auf der Strecke können von Streckenposten jederzeit durchgeführt werden.
Verpflegung
Grundsatz: Es gilt der Grundsatz der Selbstversorgung auf der ganzen Strecke!
Eine Garantie auf Versorgungsmöglichkeit besteht nur an den offiziellen Verpflegungsposten.
Verpflegungsposten Davos – Zuoz
Höhenlage
Jatzhütte (Jakobshorn)
Sertig (Walserhuus)
Kesch-Hütte SAC
Es-cha-Hütte SAC
Zuoz (Ziel)
2498
1861
2630
2594
1716
m
m
m
m
m
Checkpoint
Nr.
2
3
5
7
8
Verpflegungsposten am 2. Tag: zwischen Trais Fluors (Checkpoint 11) und Glüna Lift
(Checkpoint 12). Achtung: Am 2. Tag gibt es nur einen Verpflegungsposten.
Startgeld
CHF 450.- pro Patrouille (CHF 150.- pro Teilnehmer).
Im Startgeld inbegriffene Leistungen
-
Übernachtung inkl. Abendessen und Frühstück in Zuoz;
-
Je eine Mahlzeit am Freitagabend in Davos und am Sonntagnachmittag in St. Moritz (gemäss Programm);
-
Transport von Zuoz nach Samedan (die Startnummer gilt als Ticket);
-
Kopien von Landkarten der Streckenabschnitte Davos – Zuoz bzw. Samedan – St. Moritz;
-
Startnummern pro Patrouillenläuferin bzw. Patrouillenläufer (inkl. Effektentransport)
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-
Getränke auf der Strecke an offiziellen Verpflegungsposten
-
Erinnerungsgeschenk
-
Nach der Rangverkündigung steht die Rangliste auf der Webseite von www.davosstmoritz.ch zum Download zur Verfügung
Bemerkungen zum Startgeld
Die Nichtinanspruchnahme der in Zuoz zur Verfügung gestellten Unterkunft zieht keine Ermässigung des Startgeldes mit sich. Überweisungen des Startgeldes sind erst nach Erhalt der
Zulassungsbestätigung für die Patrouille vorzunehmen.
Läuferinnen bzw. Läufer, die vorgängig zum Event ein Hotelzimmer in Davos gebucht haben,
müssen dieses vor dem Verlassen des Hotels direkt begleichen.
Rückerstattung des Startgeldes
Wenn der Wettkampf in Folge höherer Gewalt abgesagt werden muss, kann das Startgeld
nicht zurückerstattet werden. Auf Wunsch kann die Startberechtigung auf eine allfällige
nächste Austragung übertragen werden.
Werden Anmeldungen zurückgezogen, hat dies durch die Patrouillenführerin bzw. den Patrouillenführer schriftlich mit eingeschriebener Post an das Eventbüro Ski-Patrouillenlauf Davos –St. Moritz, c/o Destination Davos Klosters, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz,
Tel +41 (0)81 415 21 13, [email protected], zu erfolgen.
Das Startgeld wird gemäss folgender Tabelle zurückerstattet:
Genaues Datum der Rückzugsmeldung
(Eingang der eingeschrieben Postsendung)
Bis zum 7. März 2015
Ab dem 8. März 2015
Rückerstattung
(pro Patrouille)
CHF 225.- (50%)
CHF 0.-
Haftung und Versicherung
-
Jeder Teilnehmer muss sich persönlich gegen Unfälle und sonstige Schäden in geeigneter
Weise versichern.
-
Der Organisator haftet nicht für die Rettungskosten im Falle eines Unfalls.
-
Sollte dies im Interesse der verunglückten Person und erforderlich sein, kann der Organisator die offizielle Bergrettung zu Hilfe rufen. Diese übernimmt ab diesem
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Zeitpunkt die Leitung der Rettungsoperation und setzt die erforderlichen Mittel einschliesslich Helikopter ein.
-
Die Kosten, die aus dem Einsatz resultieren, werden von der verunglückten Person getragen, die sich ebenfalls um ihre Rückkehr von dem Ort kümmern muss, an den sie evakuiert wurde. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist alleine dafür verantwortlich,
rechtzeitig ein entsprechendes Dossier zu erstellen und bei seiner persönlichen Versicherung einzureichen.
-
Muss der Organisator die Kosten für Rettungsaktionen direkt begleichen, so sind diese
Kosten vom Teilnehmer bzw. seiner Versicherung an den Organisator zurückzuerstatten.
Bei Nichtbeachten dieses Reglements lehnt der Organisator jegliche Haftung, direkt und indirekt, gegenüber den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern, Zuschauerinnen und Zuschauern
sowie Drittpersonen ab.
Doping
-
Der Organisator möchte die Aufmerksamkeit der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern insbesondere auf die Einhaltung der Richtlinien für Integrität und Sportethik lenken. Den
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern ist jede Form von Doping untersagt.
-
Als Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (für Wettbewerbe) gilt die geltende
Liste der weltweiten Anti-Doping-Behörde AMA am Datum des Events (www.wadaama.org/fr/).
Einspruch
-
Einsprüche müssen bis spätestens 30 Minuten nach dem Zieleinlauf mit dem offiziellen
Formular bei der Eventjury eingegeben werden.
-
Bei der Einreichung des Protestes muss ein Depot von CHF 100.- hinterlegt werden. Wird
der Beschwerde stattgegeben, wird dieser Betrag zurückerstattet.
Formular siehe Anhang 3.
Haftungsbeschränkung – Verwendung von Bildern
-
Die Teilnahme am Event erfolgt auf alleinige Verantwortung der Teilnehmer. Im Falle von
Unfällen verzichten sie auf sämtliche Ansprüche gegen den Organisator, unabhängig von
den erlittenen oder verursachten Schäden.
-
Im Falle eines Unfalls ist jede Haftung des Organisators und aller Personen oder Einheiten, die an der Organisation beteiligt sind, insbesondere aber ohne Begrenzung, die Orga-
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ne und Mitarbeiter des Organisators, die Auftragnehmer, Vertragspartner, Helfer, einschliesslich der freiwilligen Helfer, im vollumfänglichen gesetzlich erlaubten Rahmen ausgeschlossen.
-
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer gewährt dem Organisator sowie seinen Berechtigten wie Partnern und Medien das Recht Bildern oder audiovisuellen
Aufzeichnungen des Events, einschliesslich der Vorbereitungsphasen und der Phasen nach
dem Event, auf denen die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer zu sehen ist, die anlässlich
seiner Teilnahme Ski- Patrouillenlauf Davos – St. Moritz aufgenommen wurden, in allen
Medien, einschliesslich Promotion, und/oder Werbematerialien, weltweit und ohne Zeitbegrenzung zu verwenden.
Die Teilnahme am Event gewährt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Anspruch
auf die Nutzung des Events zu Werbe- oder geschäftlichen Zwecken.
-
Sämtliche Kommunikationen über die Veranstaltung oder die Verwendung von Bildern der
Veranstaltung ist untersagt, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung
des Organisators, der die Bedingungen für diese festlegt.
Erstellt in Davos, am 26. Februar 2015
Der Organisator
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Anhang 1 – Obligatorisches Material
Obligatorisches Material pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer
Grundausrüstung
- Skitouren-Ski mit Bindung
- Skischuhe mit Vibram-Sohle
- Alpin- oder Langlaufstöcke
- Rutschfeste Felle
Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (LVS)
- Ein Lawinenverschütteten-Suchgerät (457 kHz), standardgemäss EN 300718, in einwandfreiem Betriebszustand (Batterie – Suchen – Senden).
- Die Läuferinnen resp. Läufer müssen das Gerät auf «Senden» eingestellt tragen.
- Das LVS darf nicht im Rucksack mitgeführt werden (Disqualifikation).
- Achtung: Batterien vor dem Event überprüfen.
Oberkörperbekleidung
Oberkörperbekleidung, in der Grösse des Teilnehmers:
- Eine erste Schicht direkt auf Körper, langarm oder kurzarm
- Eine zweite Schicht (Rennanzug), langarm
- Eine dritte Schicht atmungsaktive Windschutzjacke, langarm
Unterkörperbekleidung
Unterkörperbekleidung in der Grösse des Teilnehmers:
- Eine erste Schicht (Rennanzug oder Skihose)
- Eine atmungsaktive Windschutzhose
Helm
- Alle Läuferinnen resp. Läufer müssen mit einem Helm ausgerüstet sein, der den Normen
UIAA 106 oder EN 12492 oder gleichwertig entspricht.
- Das Tragen mit unter dem Kinn geschlossenen Riemen ist während des gesamten Events
obligatorisch.
Lawinenschaufel
Eine Lawinenschaufel vom Hersteller ohne Veränderungen (ausgenommen sind Modifikationen die von Hersteller selber ausgeführt, oder zertifiziert wurden). Die Bezeichnung «Lawinenschaufel» ist vom Hersteller definiert.
- Plastikschaufeln sind verboten.
- Minimale Schaufel-Oberfläche 20cm x 20cm
- Minimale totale Länge der Schaufel mit Griff: 50cm
Lawinensonde
Eine Lawinensonde von mindestens 240 cm Länge und einem Durchmesser von mindestens
10mm. Die Bezeichnung «Lawinensonde» ist vom Hersteller definiert.
Rettungsdecke
Eine Rettungsdecke mit einer Mindestfläche von 1.80 m2. Die Bezeichnung „Rettungsdecke“
wird vom Hersteller definiert.
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Handschuhe
- Ein Paar Handschuhe, die die ganze Hand bis zum Handgelenk bedecken und während des
gesamten Events getragen werden.
- Ein zweites Paar Handschuhe mit Wärme- und Windschutz, atmungsaktiv.
Skimütze
Eine Kapuze, eine Skimütze oder ein Stirnband.
Brille
Eine Sonnenbrille mit UV-Filter oder ein dem Helm angepasstes Visier.
Rucksack
Ein Rucksack: Er muss so gross sein, dass sämtliches beim Event verlangtes Material darin
transportiert werden kann. Der Rucksack muss mit zwei Befestigungspunkten für die Fixierung der Skier ausgestattet sein (Portage).
Zusatzmaterial pro Patrouille
Kompass / Höhenmesser
- In Mobiltelefonen, Sackmessern und LVS eingebaute Höhenmesser Kompasse sind verboten.
- In Armbanduhren eingebaute Kompasse/ Höhenmesser sind erlaubt.
Rutschfeste Felle
Ein Paar rutschfeste Felle als Reserve sind obligatorisch.
Sonnenbrille
Eine Reserve-Sonnenbrille ist obligatorisch.
Sanitätstasche
Sanitätstasche mit mindestens Verbandspflaster, elastischer Binde und Schmerztabletten.
(Mobiltelefon)
Ein Mobiltelefon mit der Notfallnummer des Event Organisators +41 (0)81 415 21 14 ist dringend empfohlen.
Zusatzmaterial, das von der Eventjury gefordert werden kann
Oberkörperbekleidung
Eine vierte Schicht Oberkörperbekleidung aus «thermal Fleece» (Polar oder Faserpelz dünn).
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Übersicht obligatorisches Material
Identitätskarte
Ski und Bindung
Schuhe
Skistöcke
Felle
Handschuhe
Zweites Paar Handschuhe mit Wärmeund Windschutz, atmungsaktiv
Helm
Rucksack
3 Schichten Oberkörperbekleidung
2 Schichten Unterkörperbekleidung
LVS
Lawinenschaufel
Lawinensonde
Rettungsdecke
Sonnenbrille
Kapuze, Mütze oder Stirnband
Mobiltelefon mit Notfallnummer
Sanitätstasche
Reservefelle
Reserve Sonnenbrille
4. Thermische Schicht Oberkörperbekleidung
Mindestausrüstung
Läuferin bzw. Läufer
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x
x
x
x
Pro Patrouille
Kann von Eventjury gefordert
werden
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x
x
x
x
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x
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x
x
x
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Anhang 2 – Sanktionen / Strafen
Material
Alles obligatorische Material das von der Eventjury verlangt wird, darf während des Events
nicht ersetzt werden (Ausnahme gebrochene Ski oder Skistöcke). Kontrollposten auf der
Strecke und im Ziel können das Material jederzeit überprüfen. Sanktionen werden pro Zuwiderhandlung zusammengerechnet (kumulativ).
Zuwiderhandlung
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Schuh-Sohle (Vibram) nicht in Übereinstimmung mit dem
Reglement
Fehlender Ski oder fehlender Skistock im Ziel
Fehlende Felle im Ziel (2 Stück sind obligatorisch)
Fehlende Reservefelle
Fehlende Kleidungsstücke
Kleidung mi kurzen Ärmeln (ausser erste Schicht)
Kein LVS, LVS ohne Batterie, oder LVS im Rucksack
LVS defekt im Ziel (zum Beispiel nach einem Sturz)
LVS ist während dem Event ausgeschaltet
LVS wird im Ziel vor der Materialkontrolle ausgeschaltet
werden
Anstatt eines LVS wir nur ein einfacher Sender verwendet.
Helm nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement
Helm nicht nach Reglement getragen
Keine Lawinenschaufel, Lawinenschaufel nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement, Lawinenschaufel modifiziert
Keine Sonde, Sonde nicht in Übereinstimmung mit dem
Reglement, Sonde modifiziert
Fehlende oder modifizierte Überlebensdecke
Fehlende Handschuhe
Fehlendes zweites Paar Handschuhe mit Wärme- und
Windschutz, atmungsaktiv
Handschuhe während dem Event nicht nach Reglement
getragen
Fehlende Sonnenbrille
Fehlende Reserve-Sonnenbrille
Rucksack nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement
Fehlende Kapuze, Mütze, fehlendes Stirnband
Fehlender Kompass
Fehlender Höhenmesser
Fehlende Sanitätstasche
Zuwiderhandlungen aller anderer Regeln die oben nicht
aufgeführt wurden
Sanktionen
Disqualifikation
1 Min pro Ski oder
Stock
1 Min 30 Sek pro Fell
1 Min 30 Sek pro Fell
3 Min pro Kleidungsstück
1 Min pro Kleidungsstück
Disqualifikation für den
gesamten Event
3 Min
Disqualifikation
3 Min
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
3 Min
3 Min
3 Min
3 Min
1 Min
1 Min
3 Min
1 Min
3 Min
3 Min
3 Min
30 Sek bis Disqualifikation
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Verhalten
Das Nichtbeachten spezieller Renntechniken für einen bestimmten Abschnitt des Events,
nicht Respektieren von Markierungen und Streckenführung, Verhalten das sich und andere
Patrouillenläuferinnen oder -läufer gefährdet, Gefährdung der Sicherheit des Events, unsportliches Verhalten.
Zuwiderhandlung
1
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18
Beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes auslassen von einem
Checkpoint.
Missachtung von Instruktionen durch Offizielle (beim Start,
bei Wegpunkten, bei Kontrollposten, im Ziel). Sanktionen
gemäss Zuwiderhandlung
Zu Fuss auf Aufstiegsspur
Befahren mit Ski einer Tragepassage / Fusspassage
Auf einer Krete nicht der korrekten Route folgen
Nichtbefolgen der Markierung für Aufstieg / Abfahrt
Unkorrektes Befestigen der Ski auf dem Rucksack (weniger
als zwei Befestigungspunkte)
Felle nicht im Renndress, unter zweiter Schicht oder in
Rucksack versorgt
Überholen an einem gefährlichen Ort (Krete / Fixseil )
Drängeln, Vordrücken oder einen Patrouillenläufer zu Fall
bringen
Fehlende Hilfeleistung bei einem Unfall oder Gefahr
Annahme von fremder Hilfe: ausgenommen bei gebrochenem Ski / Skistock
Annahme von fremder Hilfe für die Ausrüstung
Annahme von Verpflegung ausserhalb der markierten Sektoren
Annahme von fremder Hilfe beim Skiwechsel, während
Aufstieg / Abfahrt
Nicht respektieren vom Naturschutz (wegwerfen von Material, Abfall ausserhalb von Wegpunkten / Kontrollpunkten /
Wechselzonen)
Nicht respektieren oder beleidigen von Personen des
Events (Jury, Offizielle, Patrouillenläufer, Organisatoren,
Zuschauer)
Zuwiderhandlungen aller anderer Regeln die oben nicht
aufgeführt wurden
Sanktionen
Disqualifikation
gemäss Zuwiderhandlung
3 Min.
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
1 Min.
1 Min.
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
Disqualifikation
30 Sek. bis Disqualifikation
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Anhang 3 – Formular Einsprache
-
Nur schriftliche Proteste mit dem offiziellen Formular werden von der Eventjury akzeptiert.
Proteste müssen bis spätestens 15 Minuten nach dem Zieleinlauf eingegeben werden.
Bei der Einreichung des Protestes muss ein Depot von CHF 50.- hinterlegt werden.
Wird der Beschwerde stattgegeben, wird dieser Betrag zurückerstattet.
Die Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer muss seine Argumente unterstützen,
indem er die die spezifischen Punkte in diesem Formular beantwortet.
Organisation
Name des Events: Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz
Organisator: Verein Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz
Strecke:
□ Davos – Zuoz
□
Samedan – St. Moritz
Protest
Name der Patrouillenführerin bzw. des Patrouillenführers: ………………………………………
Startnummer: …………………………………………………………………………………………………… ……….
Mobiltelefon Nummer: ……………………………………………………………………………………………….
Name der involvierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Patrouillen:
……………………………………………………………………………………………………………………….
Startnummer der involvierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Patrouillen:
Details des Protests :
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Ort / Datum ………..…………………………
exakte Zeit: ………………………………
Unterschrift: ………………………………………….
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Entscheidung der Eventjury
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Ort / Datum ………..…………………………
exakte Zeit: ………………………………
Präsident der Eventjury: ………………………………………….
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