Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz (nachfolgend: Event) Version: V 2.5 (Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten) Datum: 19. März 2015 Reglement Allgemeines - Diesen Event können Patrouillen bestehend aus 3 Läuferinnen / Läufer, in Damen- sowie Herren-Teams oder gemischten Teams bestreiten. Die gemischten Patrouillen (Damen und Herren) werden für die Klassierung den Herren-Teams gleichgestellt. - Mindestalter der Läuferinnen und Läufer: 18. Altersjahr im Jahre 2015 (Geburtsjahr 1997 und älter). - Die für den Event angemeldeten Läuferinnen und Läufer verpflichten sich insbesondere, die Umwelt zu respektieren sowie alle in diesem Reglement und den dazugehörigen Beilagen/Anhängen aufgeführten Richtlinien, Vorschriften und Hinweise (auch wenn mündlich während des Events durch offizielle Streckenposten gegeben) einzuhalten. - Bei nachweisbarer Zuwiderhandlung gegen diese Regeln durch Angehörige einer Patrouille wird diese disqualifiziert und die Patrouillenmitglieder werden von der Teilnahme an künftigen Ski-Patrouillenläufen Davos – St. Moritz ausgeschlossen. Gegen den Entscheid der Eventjury besteht keine Beschwerdemöglichkeit. - Im Falle von Uneinigkeiten hinsichtlich Interpretation allfälliger Übersetzungen ist die deutsche Version des Reglements massgebend. Eventjury Die Eventjury ist Entscheidungsinstanz für: - Zulassung der Patrouillen; - Disqualifikation der Patrouillen; - Überprüfung der Strecke am Vortag des Events; - Änderung der Strecken (z.B. Streckenkürzungen, Änderungen der Streckenführung); Seite 1 von 22 - Unterbruch, Kürzung oder Abbruch des Events, falls die Verhältnisse dies erfordern (solche Entscheide berechtigen keinesfalls die Rückerstattung des Startgeldes); - Entscheidungen, die durch Umstände gefällt werden müssen, die in diesem Reglement nicht berücksichtigt sind. Strecke Tag 1: Davos – Zuoz Samstag, 28. März 2015, Startzeit: 04.00 – 06.00 Uhr 04.00 Uhr 05.00 Uhr 06.00 Uhr Start Block 1 Start Block 2 Start Block 3 Posten Höhenlage Davos (Start) Jatzhütte (Jakobshorn) Sertig (Walserhaus) Sertigpass Kesch-Hütte SAC Porta d’Es-cha Es-cha-Hütte SAC Zuoz (Ziel) 1558 2498 1861 2739 2630 3008 2594 1716 m m m m m m m m Checkpoint Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Länge: 33.3 km / Höhenunterschied + 2600 m, - 2400 m / Leistungskilometer: 67.3 Änderungen aufgrund Streckenanpassungen vorbehalten. Besonderes Davos – Zuoz - Der Checkpoint 3 (Sertig Walserhaus) muss vor 08.00 Uhr erreicht werden. Der Checkpoint 4 (Sertigpass) muss vor 09.30 Uhr erreicht werden. Patrouillen, die diese Zeit überschreiten, werden zur Rückkehr nach Davos veranlasst. Sie müssen auf eigene Kosten den Bus von Sertig nach Davos Platz nehmen und sich unverzüglich beim Eventbüro, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel. +41 (0)81 415 21 14 melden. Das Eventbüro arrangiert den Transport nach Zuoz auf Kosten der Patrouille. Die Eventjury entscheidet, ob die Patrouillen, die am ersten Tag abbrechen müssen, am 2. Tag nochmals startberechtigt sind. - Der Checkpoint 6 (Porta d’Es-Cha) muss vor 11.00 Uhr erreicht werden. Patrouillen, die die Durchgangszeit bei der Porta d’Es-Cha nicht erreichen, müssen den SkiPatrouillenlauf beenden und via Kesch-Hütte SAC nach Bergün (via Chants/Val Tours) absteigen sowie sich unverzüglich beim Eventbüro, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel. +41 (0)81 415 21 14 melden. Das Eventbüro arrangiert den Transport nach Zuoz auf Kosten der Patrouille. Seite 2 von 22 Die Eventjury entscheidet, ob die Patrouillen, die am ersten Tag abbrechen müssen, am 2. Tag nochmals startberechtigt sind. Strecke Tag 2: Samedan – St. Moritz Sonntag, 29. März 2015, Startzeiten: 06.30 – 07.30 Uhr 06.30 Uhr 07.30 Uhr Start Block 1 Start Block 2 Posten Höhenlage Samedan Cho d‘Valetta Trais Fluors Glüna Fuorcla Grischa Piz Nair Munt da San Murezzan St. Moritz – Salastrains (Ziel) 1779 2493 2950 2830 2960 3050 2700 2020 m m m m m m m m Checkpoint Nr. 9 10 11 12 13 14 15 16 Länge: 23.6 km / Höhenunterschied + 2510 m, - 1980 m / Leistungskilometer: 55.3 Änderungen aufgrund Streckenanpassungen vorbehalten. Besonderes Samedan – St. Moritz - Der Transport für die Läuferinnen und Läufer des ersten Startblockes von Zuoz nach Samedan erfolgt mit einem Shuttlebus. Die Zeiten werden noch bekannt gegeben. - Der Checkpoint 11 (Trais Fluors) muss vor 09.20 Uhr erreicht werden. Patrouillen, die diese Zeit überschreiten, werden nach St. Moritz umgeleitet. Sie müssen sich unverzüglich bei der Zeitmessung im Zieleinlauf in St. Moritz melden: Tel + 41 (0)81 837 33 88. - Der Checkpoint 16 (Piz Nair) muss vor 11.30 Uhr erreicht werden. Patrouillen, die diese Zeit überschreiten, werden direkt nach St. Moritz umgeleitet und müssen sich unverzüglich bei der Zeitmessung im Zieleinlauf in St. Moritz melden: Tel + 41 (0)81 837 33 88. Die detaillierten Pläne der verschiedenen Strecken und die Profile stehen auf der Webseite www.davos-stmoritz.ch zum Download bereit. Streckenmarkierung Eine vollständige Markierung der ganzen Strecke ist nicht vorgesehen, zumal dies auch nicht im Sinne dieses Events mit hoher Selbstverantwortung ist. Neuralgische Stellen werden markiert. Details werden am Briefing bekannt gegeben. Seite 3 von 22 Streckenänderungen Falls es die Verhältnisse erfordern, kann sich die Eventjury für die Durchführung des Events auf einer verkürzten oder abgeänderten Strecke entscheiden. Zeitlimite für den Durchmarsch und Ankunftszeiten m m m m Bei Start 04.00-06.00 Uhr Checkpoint Durchgangszeit Nr. (für alle) 3 08.00 Uhr 4 09.30 Uhr 6 11.00 Uhr 8 Ca. 13.00 Uhr Posten Samedan – St. Moritz Höhe Trais Fluors Piz Nair St. Moritz – Salastrains (Ziel) 2950 m 3022 m 2020 m Bei Start 06.30-07.00 Uhr Checkpoint Durchgangszeit Nr. (für alle) 11 09.20 Uhr 15 11.30 Uhr 16 Ca. 13.00 Uhr Posten Davos – Zuoz Höhe Sertig (Walserhuus) Sertigpass Porta d’Es-cha Zuoz (Ziel) 1861 2739 3008 1716 Alle Angaben gelten unabhängig von der Startzeit. - Alle Patrouillen, die die oben genannten Checkpoints nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden angehalten, disqualifiziert und müssen den Anweisungen der Streckposten Folge leisten. - Die Eventjury behält sich das Recht vor, die Zeiten für den Durchmarsch und Ankunft den Verhältnissen entsprechend zu ändern. Kategorien - Die Patrouillen setzen sich aus 3 Läuferinnen oder Läufern zusammen. Ohne Berücksichtigung der Altersklassen wird am Ende jedes Tages eine Rangliste Damen sowie Herren erstellt und die Tagessieger ermittelt. - Für Patrouillen, die beide Tage in den Zeitlimiten beenden, wird nach dem Zieleinlauf in St. Moritz eine Gesamtrangliste erstellt. Sonderbestimmungen hinsichtlich der Anmeldung - Jede Patrouille meldet sich mit vollständig ausgeschriebenen Namen und Vornamen an. Abkürzungen sind unzulässig. Die Patrouille bestimmt die Patrouillenführerin bzw. den Patrouillenführer und trägt sie bzw. ihn im Anmeldeformular ein. Seite 4 von 22 - Die gemischten Patrouillen (Damen und Herren) sind den Herren-Patrouillen gleichgestellt und werden für die Klassierung ebenso behandelt. Änderungen in der Zusammensetzung von angemeldeten Patrouillen Die Patrouillen dürfen höchstens zwei Mal Läuferinnen bzw. Läufer auswechseln. Jeder Wechsel einer Läuferin bzw. eines Läufers muss eindeutig begründet, schriftlich bis spätestens 20. März 2015 an das Eventbüro Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz, c/o Destination Davos Klosters, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel +41 (0)81 415 21 14, [email protected] eingereicht werden. Die Eventjury bewilligt die Mutation oder nicht. Die Mutation wir erst gültig mit der schriftlichen Erlaubnis an den Antragsteller. Zulassungskriterien für Patrouillen Die Startplätze werden prioritär an Patrouillen vergeben, die vom Eventbüro eine Einladung erhalten haben. Für die erste Austragung des Events werden maximal 50 Patrouillen zugelassen. Zugelassen sind nur erfahrene Läuferinnen und Läufer, solche die die Angaben auf der Anmeldung korrekt ausgefüllt haben und den Anforderungen gerecht werden. Patrouillen, die nicht berücksichtigt wurden, werden auf einer Warteliste geführt. Die Reihenfolge auf der Warteliste entspricht dem Eingang der Anmeldungen. Bis zum 20. März 2015 rückt bei einem Ausfall einer zugelassenen Patrouille die oberste Patrouille auf der Warteliste nach. Anmeldung von Patrouillen: Vorgehen und Termine Jede Patrouille liest das Reglement, die Unterlagen zu Strecken, die Anforderungen im Gelände und Orientierung genau durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheiden kritisch, ob sie der Herausforderung gewachsen sind. - Die Anmeldung erfolgt über die Webiste www.davos-stmoritz.ch. - Die Fragen zur Alpin-Erfahrung dienen der Zulassung von Patrouillen. - Die Übernachtung in Zuoz ist im Startgeld inbegriffen. Bei einem allfälligen Upgrade auf eine andere Übernachtungsmöglichkeit, oder wenn eine private Übernachtung bevorzugt wird, kann die im Startgeld inbegriffen Übernachtung unter keinen Umständen zurückgefordert werden. - Alle Angaben müssen korrekt ausgefüllt werden für Patrouillenführerin bzw. Patrouillenführer, Läuferin bzw. Läufer 2, Läuferin bzw. Läufer 3. Seite 5 von 22 Anmeldeschluss Anmeldeschluss für den Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz 2015 ist der 20. März 2015. Verhalten der Patrouillen - Jede Patrouille bewegt sich geschlossen wie eine Seilschaft im Gebirge, ohne fremde Hilfe und mit vollständiger Ausrüstung. - Die Patrouillen durchlaufen alle Posten geschlossen und mit sichtbaren Startnummern. Die Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer nimmt verbal und visuell an den Checkpoints Kontakt mit dem Postenchef auf und meldet: o o die Nummer der Patrouille den Namen jeder Läuferin bzw. jedes Läufers - Die Patrouille muss geschlossen den Checkpoint verlassen. - Die Läuferinnen und Läufer einer Patrouille dürfen auf der gesamten Strecke nicht mehr als 30 Sekunden im Aufstieg und 10 Sekunden in der Abfahrt voneinander getrennt sein. - Alle drei Läuferinnen und Läufer einer Patrouille müssen innerhalb von 5 Sekunden die Ziellinie überqueren. - Der Gebrauch von einem Seil (Elastic) ist verboten während den ersten 15 min nach dem Start, in Couloirs, auf Kreten und Stellen, die besonders markiert sind. In den Abfahrten muss der Elastic im Rucksack verstaut, oder um die Taille festgemacht werden. - Die Läuferinnen bzw. Läufer halten sich unter allen Umständen an die Anweisungen der Postenchefs, Streckenposten, Kontrollposten, Sanitätspersonal und Ärzte. - Abgesehen von den erhaltenen Informationen sind die Patrouillen dazu angehalten, dem Terrain und den Verhältnissen entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um mögliche Unfälle zu vermeiden. - Postenchefs können die Benützung von installierten, fixen Seilen auch an anderen Orten anordnen, wenn die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dies erfordert. - Die Felle müssen auf der Abfahrt im Rucksack verstaut werden oder müssen im Anzug mitgeführt werden. Sie dürfen sichtbar sein, aber nicht heraushängen. - Das Tragen von zwei Rucksäcken ist verboten. - Bei absichtlichem oder unabsichtlichem auslassen eines Checkpoints wird die Patrouille disqualifiziert. Seite 6 von 22 Startnummern Die Startnummern müssen gut sichtbar getragen werden: die eine am Rucksack, die andere am rechten Oberschenkel. Jede Läuferin bzw. jeder Läufer muss ständig eine gültige Identitätskarte auf sich tragen und diese auf Verlangen bei der Aushändigung der Startnummern und während des Events vorweisen. Die Läuferinnen bzw. Läufer dürfen die Startnummern nach dem Event behalten. Betreuung und Hilfeleistung bei der persönlichen Verpflegung Um alle am Event teilnehmenden Patrouillen gleich zu behandeln, ist jede Hilfeleistung von Drittpersonen bei der persönlichen Verpflegung der Läuferin bzw. des Läufers untersagt, ausser an den klar bezeichneten und unten aufgeführten Verpflegungsposten. Orientierung Die Patrouillen müssen jederzeit in der Lage sein, ihre Position festzustellen und mit dem mitgebrachten Kartenmaterial sich im Gelände zu orientieren. Dazu gehören die Skitourenkarten vom Bundesamt für Landestopographie 1:50‘000: - 248S Prättigau 258S Bergün 268S Julierpass Spezialkarten der Strecke im Massstab 1:50‘000 werden den Patrouillen mit den Startnummern abgegeben. Es muss entweder mit dem abgegebenen Kartenmaterial oder mit den entsprechenden Karten vom Bundesamt für Landestopographie gelaufen werden. Kompass / Höhenmesser - In Mobiltelefonen, Sackmessern und LVS eingebaute Höhenmesser und Kompasse sind verboten. - In Armbanduhren eingebaute Kompasse/ Höhenmesser sind erlaubt. Navigation Grundsatz: Navigation mit GPS-Gerät. Um Erster zu werden, muss man erst den Weg ins Ziel finden. Jede Patrouille hat für die Orientierung im Gelände ein GPS-Gerät dabei. Die Teilnehmenden nutzen die GPS-Geräte als Hilfsmittel der selbstverantwortlichen Orientierung. Die Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer kennen die Grundfunktionen und Einstellungen ihres / seines GPS-Geräts. Sie haben GPX-Files der Strecke Davos – Zuoz bzw. Samedan Seite 7 von 22 – St. Moritz von der Event-Homepage heruntergeladen und auf dem GPS-Navigationsgerät gespeichert. Sie sind in der Lage, jederzeit ihren Standort zu evaluieren und mit dem GPSNavigationsgerät den nächsten Checkpoint zu finden. Ersatzbatterien werden an der Materialkontrolle überprüft. Wegpunkte Höhenlage Davos (Start) Jatzhütte (Jakobshorn) Sertig (Walserhuus) Sertigpass Kesch-Hütte SAC Porta d’Es-cha Es-cha-Hütte SAC Zuoz (Ziel) Samedan Cho d‘Valetta Trais Fluors Glüna Fuorcla Grischa Piz Nair Munt da San Murezzan St. Moritz – Salastrains (Ziel) 1558 2498 1861 2739 2630 3008 2594 1716 1779 2493 2950 2830 2960 3050 2700 2020 m m m m m m m m m m m m m m m m Checkpoint Nr. E (East) Koordinaten N (North) Koordinaten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 781 892 784 276 784 304 787 100 786 519 787 586 788 749 793 117 787000 784947 782459 780599 780170 780264 781222 783451 185 518 182 310 177 216 172 216 168 887 166 558 165 208 164 282 157425 158056 156149 155290 154358 153251 153106 152238 Mobiltelefon - Da nicht die gesamte Strecke vom Ski-Patrouillenlauf Netzabdeckung der Mobiltelefonanbieter aufweist, kann das Mobiltelefon nur als Hilfsmittel zur Unterstützung des obligatorischen Materials zur Anwendung kommen. - Die Telefonnummer des Eventbüros ist abzuspeichern: Tel +41 (0)81 415 21 14. Unfälle, Probleme Im Notfall wird der nächste Streckenposten informiert. Die Streckenposten lösen Alarm aus und informieren die Eventjury. Folgende Angaben müssen den Streckenposten gemeldet werden: Seite 8 von 22 - Nummer der betroffenen Patrouille - Standort - Anzahl und Namen der bzw. des Verunfallten - Art der Verletzung oder des aufgetretenen Problems. Bei Gefahren oder Unfällen leisten die Patrouillen gegenseitig Hilfe oder beginnen unverzüglich mit der Rettungsaktion. Ausschluss aus dem Event aus medizinischen Gründen - Der Eventleitung angehörenden Sanitäter und Ärzte sind befugt, eine Patrouille oder eine Patrouillenläuferin bzw. ein Patrouillenläufer aus medizinischen Gründen aus dem Event herauszunehmen. Der Entschluss ist unwiderruflich. Betroffene Patrouillen müssen sich für die Rückkehr ins Tal an die Anordnung des medizinischen Personals oder des Postenchefs halten. - Alle Patrouillen, die aufgeben müssen, melden dies dem nächstgelegenen Checkpoint. Einzelne Patrouillenläuferinnen bzw. Patrouillenläufer dürfen auf keinen Fall den Event alleine zu Ende laufen oder auf der Strecke alleine zurückgelassen werden. - Patrouillen, die aufgegeben, müssen sich, wenn möglich eigenständig sofort zum nächstgelegen Basisposten (Davos, Zuoz, St. Moritz) begeben und sich dort melden. Sie dürfen die offizielle Strecke nicht ohne weiteres verlassen und dürfen die Startnummern nicht entfernen und sich nicht anderswohin begeben. Das Personal der Checkpoints, bei dem der Abbruch gemeldet wurde, wird sich um die Patrouille kümmern. Sanitätsposten Grundsatz: Kameradenhilfe auf der ganzen Strecke! Folgende offizielle Sanitätsposten sind eingerichtet, um möglichst schnelle Hilfe zu leisten: Sanitätsposten Davos – Zuoz Höhenlage Sertig (Walserhuus) Sertigpass Kesch-Hütte SAC Porta d’Es-Cha Es-cha-Hütte SAC Zuoz 1861 2739 2630 3008 2594 1716 m m m m m m Checkpoint Nr. 3 4 5 6 7 8 Seite 9 von 22 Sanitätsposten Samedan – St. Moritz Cho d‘Valetta Trais Fluors Glüna Fuorcla Grischa Piz Nair Munt da San Murezzan St. Moritz – Salastrains (Ziel) Höhenlage 2493 2950 2830 2960 3050 2700 2020 m m m m m m m Checkpoint Nr. 10 11 12 13 14 15 16 Umweltschutz Alle Patrouillenläuferin bzw. Patrouillenläufer verpflichten sich, die Bergwelt zu respektieren und die Umwelt zu schonen. Insbesondere dürfen keine Abfälle zurückgelassen werden. Ranglisten - Die Ranglisten werden jeweils nach den Siegerehrungen auf der Webseite www.davosstomoritz.ch aufgeschaltet. Die Teilnahme an der Rangverkündigung in Zuoz und St. Moritz ist obligatorisch für alle Patrouillenläuferinnen bzw. Patrouillenläufer, die vor 13.00 Uhr im Ziel eintreffen. Rangverkündigungen werden durchgeführt in: - Zuoz: 19.00 Uhr - St. Moritz: 14.00 Uhr Zeitmessung Der Zieleinlauf wird protokoliert und von Hand gestoppt. Material und Ausrüstung - Die Patrouillen müssen ihr gesamtes Material vom Start bis ins Ziel eigenständig mittragen. Jegliche Hilfe irgendwelcher Art durch Drittpersonen ist untersagt. - Alle Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer gewährleisten, dass ihr Material und ihre Ausrüstung diesem Reglement entsprechen. Seite 10 von 22 - Skis und zerbrochene Stöcke dürfen auf der Strecke ausgewechselt werden. Das defekte Material muss in einem Basisposten (Davos, Zuoz, St. Moritz) entsorgt und darf auf keinem Fall auf der Strecke zurückgelassen werden. Für die Entsorgung können Drittpersonen beauftragt werden. Verlorenes persönliches Material Verlorenes persönliches Material wird im Zielraum gesammelt und kann dort abgeholt werden. Material, das nach der Schlussveranstaltung in St. Moritz zurückbleibt, kann bis zum 15. April 2015 beim Eventbüro, Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz, c/o Destination Davos Klosters, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel 081 415 21 13 abgeholt werden. Für Diebstahl und Verlust von Material lehnt die Organisation jede Haftung ab. Im Besitz der 3 Patrouillenläufer bleiben: - Spezialkarten der Strecke im Massstab 1:50‘000 - Startnummern Material und Ausrüstung Siehe Anhang 1. Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (LVS) Das LVS ist vor der Materialkontrolle beim Start auf «Senden» zu stellen und während des ganzen Events bis nach der Materialkontrolle in dieser Einstellung zu belassen. Nur im Falle einer Suchaktion wird auf «Suchen» umgeschaltet. Höhenmesser Die Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer sind dafür verantwortlich, dass der Höhenmesser vor dem Start eingestellt wird: - Davos 1558 m - Samedan 1789 m Seite 11 von 22 Material- und Ausrüstungskontrollen - Alle Patrouillen melden sich unter Verantwortung des Patrouillenchefs beim Start mit vollständigem persönlichen Material und Ausrüstung gemäss Anhang 1. - Die Materialkontrollen finden jeweils vor dem Start in Davos und Samedan statt. - Stichproben auf der Strecke können von Streckenposten jederzeit durchgeführt werden. Verpflegung Grundsatz: Es gilt der Grundsatz der Selbstversorgung auf der ganzen Strecke! Eine Garantie auf Versorgungsmöglichkeit besteht nur an den offiziellen Verpflegungsposten. Verpflegungsposten Davos – Zuoz Höhenlage Jatzhütte (Jakobshorn) Sertig (Walserhuus) Kesch-Hütte SAC Es-cha-Hütte SAC Zuoz (Ziel) 2498 1861 2630 2594 1716 m m m m m Checkpoint Nr. 2 3 5 7 8 Verpflegungsposten am 2. Tag: zwischen Trais Fluors (Checkpoint 11) und Glüna Lift (Checkpoint 12). Achtung: Am 2. Tag gibt es nur einen Verpflegungsposten. Startgeld CHF 450.- pro Patrouille (CHF 150.- pro Teilnehmer). Im Startgeld inbegriffene Leistungen - Übernachtung inkl. Abendessen und Frühstück in Zuoz; - Je eine Mahlzeit am Freitagabend in Davos und am Sonntagnachmittag in St. Moritz (gemäss Programm); - Transport von Zuoz nach Samedan (die Startnummer gilt als Ticket); - Kopien von Landkarten der Streckenabschnitte Davos – Zuoz bzw. Samedan – St. Moritz; - Startnummern pro Patrouillenläuferin bzw. Patrouillenläufer (inkl. Effektentransport) Seite 12 von 22 - Getränke auf der Strecke an offiziellen Verpflegungsposten - Erinnerungsgeschenk - Nach der Rangverkündigung steht die Rangliste auf der Webseite von www.davosstmoritz.ch zum Download zur Verfügung Bemerkungen zum Startgeld Die Nichtinanspruchnahme der in Zuoz zur Verfügung gestellten Unterkunft zieht keine Ermässigung des Startgeldes mit sich. Überweisungen des Startgeldes sind erst nach Erhalt der Zulassungsbestätigung für die Patrouille vorzunehmen. Läuferinnen bzw. Läufer, die vorgängig zum Event ein Hotelzimmer in Davos gebucht haben, müssen dieses vor dem Verlassen des Hotels direkt begleichen. Rückerstattung des Startgeldes Wenn der Wettkampf in Folge höherer Gewalt abgesagt werden muss, kann das Startgeld nicht zurückerstattet werden. Auf Wunsch kann die Startberechtigung auf eine allfällige nächste Austragung übertragen werden. Werden Anmeldungen zurückgezogen, hat dies durch die Patrouillenführerin bzw. den Patrouillenführer schriftlich mit eingeschriebener Post an das Eventbüro Ski-Patrouillenlauf Davos –St. Moritz, c/o Destination Davos Klosters, Talstrasse 41, 7270 Davos Platz, Tel +41 (0)81 415 21 13, [email protected], zu erfolgen. Das Startgeld wird gemäss folgender Tabelle zurückerstattet: Genaues Datum der Rückzugsmeldung (Eingang der eingeschrieben Postsendung) Bis zum 7. März 2015 Ab dem 8. März 2015 Rückerstattung (pro Patrouille) CHF 225.- (50%) CHF 0.- Haftung und Versicherung - Jeder Teilnehmer muss sich persönlich gegen Unfälle und sonstige Schäden in geeigneter Weise versichern. - Der Organisator haftet nicht für die Rettungskosten im Falle eines Unfalls. - Sollte dies im Interesse der verunglückten Person und erforderlich sein, kann der Organisator die offizielle Bergrettung zu Hilfe rufen. Diese übernimmt ab diesem Seite 13 von 22 Zeitpunkt die Leitung der Rettungsoperation und setzt die erforderlichen Mittel einschliesslich Helikopter ein. - Die Kosten, die aus dem Einsatz resultieren, werden von der verunglückten Person getragen, die sich ebenfalls um ihre Rückkehr von dem Ort kümmern muss, an den sie evakuiert wurde. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ist alleine dafür verantwortlich, rechtzeitig ein entsprechendes Dossier zu erstellen und bei seiner persönlichen Versicherung einzureichen. - Muss der Organisator die Kosten für Rettungsaktionen direkt begleichen, so sind diese Kosten vom Teilnehmer bzw. seiner Versicherung an den Organisator zurückzuerstatten. Bei Nichtbeachten dieses Reglements lehnt der Organisator jegliche Haftung, direkt und indirekt, gegenüber den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern, Zuschauerinnen und Zuschauern sowie Drittpersonen ab. Doping - Der Organisator möchte die Aufmerksamkeit der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern insbesondere auf die Einhaltung der Richtlinien für Integrität und Sportethik lenken. Den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern ist jede Form von Doping untersagt. - Als Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (für Wettbewerbe) gilt die geltende Liste der weltweiten Anti-Doping-Behörde AMA am Datum des Events (www.wadaama.org/fr/). Einspruch - Einsprüche müssen bis spätestens 30 Minuten nach dem Zieleinlauf mit dem offiziellen Formular bei der Eventjury eingegeben werden. - Bei der Einreichung des Protestes muss ein Depot von CHF 100.- hinterlegt werden. Wird der Beschwerde stattgegeben, wird dieser Betrag zurückerstattet. Formular siehe Anhang 3. Haftungsbeschränkung – Verwendung von Bildern - Die Teilnahme am Event erfolgt auf alleinige Verantwortung der Teilnehmer. Im Falle von Unfällen verzichten sie auf sämtliche Ansprüche gegen den Organisator, unabhängig von den erlittenen oder verursachten Schäden. - Im Falle eines Unfalls ist jede Haftung des Organisators und aller Personen oder Einheiten, die an der Organisation beteiligt sind, insbesondere aber ohne Begrenzung, die Orga- Seite 14 von 22 ne und Mitarbeiter des Organisators, die Auftragnehmer, Vertragspartner, Helfer, einschliesslich der freiwilligen Helfer, im vollumfänglichen gesetzlich erlaubten Rahmen ausgeschlossen. - Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer gewährt dem Organisator sowie seinen Berechtigten wie Partnern und Medien das Recht Bildern oder audiovisuellen Aufzeichnungen des Events, einschliesslich der Vorbereitungsphasen und der Phasen nach dem Event, auf denen die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer zu sehen ist, die anlässlich seiner Teilnahme Ski- Patrouillenlauf Davos – St. Moritz aufgenommen wurden, in allen Medien, einschliesslich Promotion, und/oder Werbematerialien, weltweit und ohne Zeitbegrenzung zu verwenden. Die Teilnahme am Event gewährt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Anspruch auf die Nutzung des Events zu Werbe- oder geschäftlichen Zwecken. - Sämtliche Kommunikationen über die Veranstaltung oder die Verwendung von Bildern der Veranstaltung ist untersagt, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Organisators, der die Bedingungen für diese festlegt. Erstellt in Davos, am 26. Februar 2015 Der Organisator Seite 15 von 22 Anhang 1 – Obligatorisches Material Obligatorisches Material pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer Grundausrüstung - Skitouren-Ski mit Bindung - Skischuhe mit Vibram-Sohle - Alpin- oder Langlaufstöcke - Rutschfeste Felle Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (LVS) - Ein Lawinenverschütteten-Suchgerät (457 kHz), standardgemäss EN 300718, in einwandfreiem Betriebszustand (Batterie – Suchen – Senden). - Die Läuferinnen resp. Läufer müssen das Gerät auf «Senden» eingestellt tragen. - Das LVS darf nicht im Rucksack mitgeführt werden (Disqualifikation). - Achtung: Batterien vor dem Event überprüfen. Oberkörperbekleidung Oberkörperbekleidung, in der Grösse des Teilnehmers: - Eine erste Schicht direkt auf Körper, langarm oder kurzarm - Eine zweite Schicht (Rennanzug), langarm - Eine dritte Schicht atmungsaktive Windschutzjacke, langarm Unterkörperbekleidung Unterkörperbekleidung in der Grösse des Teilnehmers: - Eine erste Schicht (Rennanzug oder Skihose) - Eine atmungsaktive Windschutzhose Helm - Alle Läuferinnen resp. Läufer müssen mit einem Helm ausgerüstet sein, der den Normen UIAA 106 oder EN 12492 oder gleichwertig entspricht. - Das Tragen mit unter dem Kinn geschlossenen Riemen ist während des gesamten Events obligatorisch. Lawinenschaufel Eine Lawinenschaufel vom Hersteller ohne Veränderungen (ausgenommen sind Modifikationen die von Hersteller selber ausgeführt, oder zertifiziert wurden). Die Bezeichnung «Lawinenschaufel» ist vom Hersteller definiert. - Plastikschaufeln sind verboten. - Minimale Schaufel-Oberfläche 20cm x 20cm - Minimale totale Länge der Schaufel mit Griff: 50cm Lawinensonde Eine Lawinensonde von mindestens 240 cm Länge und einem Durchmesser von mindestens 10mm. Die Bezeichnung «Lawinensonde» ist vom Hersteller definiert. Rettungsdecke Eine Rettungsdecke mit einer Mindestfläche von 1.80 m2. Die Bezeichnung „Rettungsdecke“ wird vom Hersteller definiert. Seite 16 von 22 Handschuhe - Ein Paar Handschuhe, die die ganze Hand bis zum Handgelenk bedecken und während des gesamten Events getragen werden. - Ein zweites Paar Handschuhe mit Wärme- und Windschutz, atmungsaktiv. Skimütze Eine Kapuze, eine Skimütze oder ein Stirnband. Brille Eine Sonnenbrille mit UV-Filter oder ein dem Helm angepasstes Visier. Rucksack Ein Rucksack: Er muss so gross sein, dass sämtliches beim Event verlangtes Material darin transportiert werden kann. Der Rucksack muss mit zwei Befestigungspunkten für die Fixierung der Skier ausgestattet sein (Portage). Zusatzmaterial pro Patrouille Kompass / Höhenmesser - In Mobiltelefonen, Sackmessern und LVS eingebaute Höhenmesser Kompasse sind verboten. - In Armbanduhren eingebaute Kompasse/ Höhenmesser sind erlaubt. Rutschfeste Felle Ein Paar rutschfeste Felle als Reserve sind obligatorisch. Sonnenbrille Eine Reserve-Sonnenbrille ist obligatorisch. Sanitätstasche Sanitätstasche mit mindestens Verbandspflaster, elastischer Binde und Schmerztabletten. (Mobiltelefon) Ein Mobiltelefon mit der Notfallnummer des Event Organisators +41 (0)81 415 21 14 ist dringend empfohlen. Zusatzmaterial, das von der Eventjury gefordert werden kann Oberkörperbekleidung Eine vierte Schicht Oberkörperbekleidung aus «thermal Fleece» (Polar oder Faserpelz dünn). Seite 17 von 22 Übersicht obligatorisches Material Identitätskarte Ski und Bindung Schuhe Skistöcke Felle Handschuhe Zweites Paar Handschuhe mit Wärmeund Windschutz, atmungsaktiv Helm Rucksack 3 Schichten Oberkörperbekleidung 2 Schichten Unterkörperbekleidung LVS Lawinenschaufel Lawinensonde Rettungsdecke Sonnenbrille Kapuze, Mütze oder Stirnband Mobiltelefon mit Notfallnummer Sanitätstasche Reservefelle Reserve Sonnenbrille 4. Thermische Schicht Oberkörperbekleidung Mindestausrüstung Läuferin bzw. Läufer x x x x x x x Pro Patrouille Kann von Eventjury gefordert werden x x x x x x x x x x x x x x x Seite 18 von 22 Anhang 2 – Sanktionen / Strafen Material Alles obligatorische Material das von der Eventjury verlangt wird, darf während des Events nicht ersetzt werden (Ausnahme gebrochene Ski oder Skistöcke). Kontrollposten auf der Strecke und im Ziel können das Material jederzeit überprüfen. Sanktionen werden pro Zuwiderhandlung zusammengerechnet (kumulativ). Zuwiderhandlung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Schuh-Sohle (Vibram) nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement Fehlender Ski oder fehlender Skistock im Ziel Fehlende Felle im Ziel (2 Stück sind obligatorisch) Fehlende Reservefelle Fehlende Kleidungsstücke Kleidung mi kurzen Ärmeln (ausser erste Schicht) Kein LVS, LVS ohne Batterie, oder LVS im Rucksack LVS defekt im Ziel (zum Beispiel nach einem Sturz) LVS ist während dem Event ausgeschaltet LVS wird im Ziel vor der Materialkontrolle ausgeschaltet werden Anstatt eines LVS wir nur ein einfacher Sender verwendet. Helm nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement Helm nicht nach Reglement getragen Keine Lawinenschaufel, Lawinenschaufel nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement, Lawinenschaufel modifiziert Keine Sonde, Sonde nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement, Sonde modifiziert Fehlende oder modifizierte Überlebensdecke Fehlende Handschuhe Fehlendes zweites Paar Handschuhe mit Wärme- und Windschutz, atmungsaktiv Handschuhe während dem Event nicht nach Reglement getragen Fehlende Sonnenbrille Fehlende Reserve-Sonnenbrille Rucksack nicht in Übereinstimmung mit dem Reglement Fehlende Kapuze, Mütze, fehlendes Stirnband Fehlender Kompass Fehlender Höhenmesser Fehlende Sanitätstasche Zuwiderhandlungen aller anderer Regeln die oben nicht aufgeführt wurden Sanktionen Disqualifikation 1 Min pro Ski oder Stock 1 Min 30 Sek pro Fell 1 Min 30 Sek pro Fell 3 Min pro Kleidungsstück 1 Min pro Kleidungsstück Disqualifikation für den gesamten Event 3 Min Disqualifikation 3 Min Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation 3 Min 3 Min 3 Min 3 Min 1 Min 1 Min 3 Min 1 Min 3 Min 3 Min 3 Min 30 Sek bis Disqualifikation Seite 19 von 22 Verhalten Das Nichtbeachten spezieller Renntechniken für einen bestimmten Abschnitt des Events, nicht Respektieren von Markierungen und Streckenführung, Verhalten das sich und andere Patrouillenläuferinnen oder -läufer gefährdet, Gefährdung der Sicherheit des Events, unsportliches Verhalten. Zuwiderhandlung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes auslassen von einem Checkpoint. Missachtung von Instruktionen durch Offizielle (beim Start, bei Wegpunkten, bei Kontrollposten, im Ziel). Sanktionen gemäss Zuwiderhandlung Zu Fuss auf Aufstiegsspur Befahren mit Ski einer Tragepassage / Fusspassage Auf einer Krete nicht der korrekten Route folgen Nichtbefolgen der Markierung für Aufstieg / Abfahrt Unkorrektes Befestigen der Ski auf dem Rucksack (weniger als zwei Befestigungspunkte) Felle nicht im Renndress, unter zweiter Schicht oder in Rucksack versorgt Überholen an einem gefährlichen Ort (Krete / Fixseil ) Drängeln, Vordrücken oder einen Patrouillenläufer zu Fall bringen Fehlende Hilfeleistung bei einem Unfall oder Gefahr Annahme von fremder Hilfe: ausgenommen bei gebrochenem Ski / Skistock Annahme von fremder Hilfe für die Ausrüstung Annahme von Verpflegung ausserhalb der markierten Sektoren Annahme von fremder Hilfe beim Skiwechsel, während Aufstieg / Abfahrt Nicht respektieren vom Naturschutz (wegwerfen von Material, Abfall ausserhalb von Wegpunkten / Kontrollpunkten / Wechselzonen) Nicht respektieren oder beleidigen von Personen des Events (Jury, Offizielle, Patrouillenläufer, Organisatoren, Zuschauer) Zuwiderhandlungen aller anderer Regeln die oben nicht aufgeführt wurden Sanktionen Disqualifikation gemäss Zuwiderhandlung 3 Min. Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation 1 Min. 1 Min. Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation Disqualifikation 30 Sek. bis Disqualifikation Seite 20 von 22 Anhang 3 – Formular Einsprache - Nur schriftliche Proteste mit dem offiziellen Formular werden von der Eventjury akzeptiert. Proteste müssen bis spätestens 15 Minuten nach dem Zieleinlauf eingegeben werden. Bei der Einreichung des Protestes muss ein Depot von CHF 50.- hinterlegt werden. Wird der Beschwerde stattgegeben, wird dieser Betrag zurückerstattet. Die Patrouillenführerin bzw. der Patrouillenführer muss seine Argumente unterstützen, indem er die die spezifischen Punkte in diesem Formular beantwortet. Organisation Name des Events: Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz Organisator: Verein Ski-Patrouillenlauf Davos – St. Moritz Strecke: □ Davos – Zuoz □ Samedan – St. Moritz Protest Name der Patrouillenführerin bzw. des Patrouillenführers: ……………………………………… Startnummer: …………………………………………………………………………………………………… ………. Mobiltelefon Nummer: ………………………………………………………………………………………………. Name der involvierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Patrouillen: ………………………………………………………………………………………………………………………. Startnummer der involvierten Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer bzw. Patrouillen: Details des Protests : ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. Ort / Datum ………..………………………… exakte Zeit: ……………………………… Unterschrift: …………………………………………. Seite 21 von 22 Entscheidung der Eventjury ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. Ort / Datum ………..………………………… exakte Zeit: ……………………………… Präsident der Eventjury: …………………………………………. Seite 22 von 22
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