Öffentliches Verfahrensverzeichnis der eva

eva
gGmbH
Dokumentation der nach §4d BDSG meldepflichtigen automatisierten
Verarbeitung personenbezogener Daten
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Die Gewährleistung des Datenschutzes ist der eva-gGmbH ein wichtiges Anliegen. Sie
können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten verantwortungsbewusst umgehen und die
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den
Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e
BDSG öffentlich zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle
eva-gGmbH
2. Vorsitzender des Verwaltungsrates
Walter Kluth
Gabriele Schulze
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Herbrandstraße 10
50825 Köln
Geschäftsführung
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die eva-gGmbH ist ein soziales Unternehmen, das im Auftrag der Stadt Köln, der
Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters Köln Dienstleistungen für Arbeit suchende
Menschen erbringt.
Wir von der eva-gGmbH verfolgen das Ziel, arbeitslose und Arbeit suchende Menschen
bei der erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen durch:




Beratung
Qualifizierung
qualifizierende Beschäftigung
Vermittlung in Arbeit
Die eva-gGmbH ist mit ihren Aufgaben und Zielen Bestandteil des regionalen
Wirtschaftslebens und anerkannter Kooperationspartner der städtischen Sozial- und
Arbeitsmarktpolitik.
Die Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung sowie -übermittlung erfolgt zur Ausübung
der oben angegebenen Zwecke.
Weitere Zwecke sind Personal-, Lieferanten-, Partner- und Dienstleistungsverwaltung und
die damit verbundenen erforderlichen Tätigkeiten.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten
oder Datenkategorien
Folgende personenbezogene Daten von Gruppen natürlicher Personen werden, soweit
diese zur Erfüllung gemäß der in Punkt 4 genannten Zwecke erforderlich sind, erhoben,
verarbeitet oder genutzt:
 Teilnehmer-/Kundendaten (Stammdaten, E-Mail-/Telefondaten, Vertragsdaten,
Abrechnungs-/Kontodaten und weitere Daten über die Teilnehmer/Kunden,
welche zur Auftragserfüllung des Zwecks unter Punkt 4 gegenüber den
öffentlichen Stellen erforderlich sind)
 Mitarbeiterdaten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-/Telefondaten,
Stellenbezeichnung, Vertragsdaten, Abrechnungs-/Kontodaten,
Einkommensdaten, Sozialdaten)
 Bewerberdaten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-/Telefondaten, Zeugnisdaten)
 Auftragnehmer-/Lieferantendaten (Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Lieferanten, E-Mail-, Internet-/Telefondaten, Vertragsdaten,
Abrechnungs-/Kontodaten)
 Mieterdaten (Name und Anschrift des Mieters, E-Mail-, Internet-/Telefondaten,
Vertragsdaten, Abrechnungs-/Kontodaten)
 Interessentendaten (Kunden, die Räume anmieten für Veranstaltungen und
ähnliche: Name und Anschrift des Mieters, E-Mail-, Internet-/Telefondaten,
Vertragsdaten, Abrechnungs-/Kontodaten)
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt
werden können
Zur Erfüllung der in Punkt 4 genannten Zwecke werden Daten übermittelt an:
 Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt
sind wie Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen sowie externe
Auftragnehmer, welche gemäß §11 BDSG in einem
Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis stehen
 Externe Stellen, wie öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher
Vorschriften erhalten (Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Krankenkassen,
Rentenversicherungen, Jobcenter Köln, Bundesagentur für Arbeit und sonstige
Dienstleistungsunternehmer)
7. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und- fristen erlassen. Die
routinemäßige Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf dieser Fristen, sofern sie nicht
mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten
und- fristen dem nicht entgegenstehen. Sollten Daten hiervon nicht betroffen sein,
werden sie gelöscht, wenn die unter Punkt 4 genannten Zwecken entfallen.
8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung an Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU)bzw. des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)[Drittstaaten] findet nicht statt.
9. Gewährleistung der Sicherheit
Durch Sorgfalt bei der Auftragsvergabe, durch entsprechende Qualitätsvorschriften,
Schulung und die schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses
(§5 BDSG) der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sorgt die eva-gGmbH dafür, dass die
Schutzmaßnahmen gemäß §9 BDSG gewährleistet sind.
Stand März/2015
eva-gGmbH
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte