Herzlich Willkommen zur Ihrer Datenschutzausbildung „Betrieblicher

„Betrieblicher Datenschutzbeauftragter“
gemäß § 4f Abs. 2 S. 1 BDSG.
Ihr Referent: Wirtschaftsinformatiker Michael J. Schüssler.
Geprüfter und anerkannter EDV Sachverständiger, zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter,
ISO/IEC 27001 TÜV SÜD Foundation zertifiziert und PECB zertifizierter ISMS Lead-Auditor.
Best Practice Training.
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© Seminar betrieblicher Datenschutzbeauftragter
gemäß § 4f Abs. 2 S. 1 BDSG.
Herzlich Willkommen zur Ihrer Datenschutzausbildung
1
Fortlaufende Themennummern:
Fragen zum Thema Datenschutz – Die Lösungen finden Sie unter Datenschutz-Lösungen
Das sollten Sie unbedingt wissen!
Literatur-Empfehlungen:
 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
https://www.bsi.bund.de
 Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/datenschutz-node.html
 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
www.datenschutz.rlp.de/downloads/oh/Betrieblicher_DSB.pdf
 Virtuelles Datenschutzbüro
http://www.datenschutz.de/
 Datenschutz von A bis Z, (Haufe), ISBN: 978-3-648-04391-2
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Legende:
2
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Präambel
In diesem Abschnitt soll Ihnen ein erster Einblick in die Historik des Datenschutzes und
dem rechtlichen Rahmen des deutschen und europäischen Datenschutzes geben werden.
Mit dem voranschreiten der computerisierten und vernetzten Informationsgesellschaft
hat auch die Bedeutung des Datenschutzes an Bedeutung gewonnen. Datenschutz hat sich
etabliert und Einzug in unsere Gesetzgebung gefunden. Datenschutz leistet einen
wichtigen Beitrag zur Gewährleitung von Persönlichkeitsrechten und stellt zugleich die
Privatheit des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt.
Die bestehenden Tendenzen zum so genannten „gläsernen Menschen“ durch permanente Überwachung oder Ausspähung widerspricht diesem Prinzip und greift in
erblichem Maße in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Betroffenen ein.
Eine Informationelle-Selbstbestimmungs-Gesellschaft(ISG), benötigt die freie Entfaltung
der Persönlichkeit und den Schutz der Privatsphäre, ohne Generalüberwachung. Die
Gewährleistung dieser Grundrechte sind unabdingbar. Sie regeln einen wichtigen Teil der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung( FdGO) – Die Menschenrechte.
Datenschutz, ein Relikt aus vergangenen Zeiten?
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Was bedeutet eigentlich der Begriff „Datenschutz“?
Der Begriff Datenschutz ist Ende der 60er Jahre entstanden. Datenschutz kann nicht die
Daten als solche schützen, sondern schützt seit jeher die Persönlichkeitsrechte der
Betroffenen. Auch in früheren Zeiten gab es hierzu schon zahlreiche Rechtsvorschriften.
3
Übung - Zusammenfassend
1
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(UNO - 1948).
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
seiner Persönlich….(G. Art. . Abs. .)
Das Grundrecht auf information…. Selbstbestimm…(BVerfG, 19..)
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Die Würde des Menschen ist unant……
(G. Art. . Abs. .)
Europäische Datenschutzrichtl…. 95/../..(19..)
Bundesdatenschutzgesetz(Novelle … von 20..)
Datenschutz betrifft uns alle!
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4
§ . Abs. . BD . .
Zweck dieses Gesetzes ist es, den
Einzelnen davor zu s . . . . . . ., dass er
durch den Umg . . . mit seinen
personenbez . . . . . . Da . . . in seinem
Persönlichkeits . . . . . beeint . . . . . . . .
wird.
2
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Übung - Zusammenfassend
5
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1
2
3
4
5
Was ist eine natürliche Person?
Juristische Personen des Privatr . . . . . sind?
Juristische Personen des öffentl . . . . . Rechts sind?
Vom BDSG geschützt wird?
Jeder
und sein
6
Das Persönlichkeitsrecht umfasst?
das R . . . . auf freie Entf . . . . . . der Persönlichk . . . gemäß Art. . Abs. 1 G. und das
Recht auf Sch . . . vor Eing . . . . . . in den pri . . . . . Lebens- und Freiheits . . . . . . .
7
Personenbezogene Daten gemäß § 3 Abs. 1 BDSG sind?
Einzelangaben über pers . . . . . . . oder sachl . . . . Verhältn . . . . einer bestimmt . . oder
bestimmb . . . . natürlich . . Person(Betroff . . . .)
8
Welche Risiken beinhalten besondere Arten pbD gemäß § 3 Abs. 9 BDSG?
Die Erhebung dieser Daten ohne Rechtsgrund . . . . kann die Persönlichkeitsr . . . . . der
Betroff . . . . erheblich verl . . . . . und sind unter dem Aspekt des Datenschutzes als
höchst kri . . . . . einzustufen. Darüber hinaus können diese Daten bei
Abhandenkommen eine Datenschutzp . . . . gemäß § 4 . . auslösen.
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3
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Übung: Begriffsdefinitionen I + II - Zusammenfassend
6
Eine natürliche
Person und den
Umgang mit
dessen Daten
Seine
Persönlichkeitsrechte
Die
Seine
Person
Identität
Kreuzen Sie bitte die richtigen Lösung an.
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4
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Zusammenfassend - wen oder was schützt das BDSG?
7
Übungsaufgabe
6
Z. B.
Z. B.
Alter
Steuerklasse
Krankheit
Religion
Kreditdaten
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Ordnen Sie die personenbezogene Daten den persönlichen oder sachlichen
Verhältnissen zu.
Eigentum
8
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§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
12
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Nr. 4. personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten
Beurteilen Sie ob eine Beeinträchtig der Betroffenen vorliegen könnte, in Bezug auf
folgende Risikoarten und die Schutzstufen:
1
Risiko: Materieller oder immaterieller Schäden?
2
Risiko auf Identitätsbetrug?
3
Risiko sozialer Nachteile?
4
Könnte eine Gefahr auf Erpressbarkeit, Bloßstellung oder Rufschädigung bestehen?
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Wie beurteilen Sie die Veröffentlichung dieser Daten aus heutiger Datenschutzsicht?
Und welche der o.g. Angaben könnten evtl. eine Datenschutzpanne auslösen?
9
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Zusammenfassend
13
1
2
3
4
5
6
Welche pbD beinhalten besondere Risiken für die Betroffenen? § . Abs. . Begründen
Sie dies:
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Welche Arten von pbD sind ohne Rechtsgrundlage nicht zu erfassen?
10
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Informationspflicht gemäß § 42a(Legaldefinition)
Besondere Arten von personenbezogenen Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG
(etwa Gesundheitsdaten oder Religions / Gewerkschaftszugehörigkeit) etc.
1
besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Absatz 9),
2
Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen (z. B. von einem Arzt oder RA …)
3
Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den
Verdacht darauf beziehen
4
Daten zu Bank oder Kreditkartenkonten
3. Für den Betroffenen müssen aufgrund der Panne schwerwiegende Beeinträchtigungen drohen, etwa finanzielle Schäden bei Kreditkarten-Informationen
oder die Gefahr eines Identitätsdiebstahls.
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Es muss sich dabei um personenbezogene Daten handeln, die aus einer der folgenden
Kategorien stammen:
11
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Resümee, was sind Ihre vorrangigen Aufgaben als DSB?
14
1
Die Belange und Vorgaben der Geschäftsleitung umzusetzen?
2
Die Belange und Vorgaben Ihres Vorgesetzten umzusetzen?
3
Auf die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet
werden zu achten?
4
Die Belange und Vorgaben des IT-Leiters umzusetzen?
5
Auf das nicht erfassen von pbD gemäß § 3 Abs. 9 hinzuwirken?
6
Die Persönlichkeitsreche der Betroffenen zu wahren?
7
Sie schützen Daten natürlicher- und juristischer Personen?
8
Sie schützen pbD natürlicher Person?
9
Sie wahren die Rechte der Betroffenen durch Veranlassung von
Berichtigung, Löschung und Sperrung der pbD bei der aut. DV?
Kreuzen Sie bitte die richtige Lösung an.
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J N
12
Übungsaufgabe: Die Systematik des BDSG
15
1
2
3
1. Abschnitt
3. Abschnitt
§§ 1 – 1 .
§§ 2 . – 3 .
Z. B. § 34 Auskunft
4
5
6
4. Abschnitt
5. Abschnitt
6. Abschnitt
§§ 3 . – 4 .
§§ 4 . – 4 .
§§ 4 . – 4 .
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Tragen Sie die Systematik des BDSG für die nicht-öffentliche Stellen(natürliche und
juristische Personen) inkl. Paragraphen im unteren Schaubild ein:
Anlage zu § . Satz . - (IT Sicherheits . . . . .)
Der sachl . . . . Anwendungsber . . . . ist zwischen öffentl . . . . . und nicht-öffentlichen
Stell . . zu unterscheid . . (vgl. § 1 Abs. . Nr. . BDSG).
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13
Übungsaufgabe - Historik zum BDSG(Teil 1 und 2)
16
Tragen Sie die verschiedenen BDSG – Novellen unten in das Schaubild ein.
BDSG . von . . . .
BDSG .. von . . . .
BDSG … von . . . .
1
BDSG . von 19 . .
Schutz pers . . . . . . . . . . . . D . . . . vor Missbrauch der
Beeinträchtigung schutz . . . . . . . Belange der Betroff . . . . bei der
Datenverarbeitung.
2
BDSG .. von 19 . .
Informa . . . . . . . Selbst . . . . . . . . . . . . . . . . (Volkszählungsurteil 19. .)
Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines
Persönlich . . . . . . . . . . . beim Umgang mit personenb . . . . . . . . Daten.
3
BDSG … von 20 . . beinhaltet E . -Datenschutzrichtlinie 9 ./4 ./E . (19 . .)
International vergl . . . . . . . . . Datenschutz
Vorab . . . . . . . . . besonders sen. . . . . . Datenverarbeitungen
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Entwicklung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
14
1
Was besagt das „Informationelle Selbstbestimmungsrecht„?
2
Was bedeutet der Begriff „Normenklarheit“?
3
Was verstehen Sie unter dem Begriff „Schrankentrias“?
19
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Übungsaufgabe
15
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Übungsaufgabe - Beispiel vorrangige Gesetze
TKG
Grundgesetz(GG)
TMG
UWG
SGB
23. Mai 1949
BetrVG
Bundesdatenschutzgesetz(BD..) – Anzahl . ?
Landesdatenschutzgesetze(LD..) – Anzahl .. ?
Was bedeuten nachfolgende Abkürzungen?
TKG:
TMG:
UWG:
MeldeG:
SGB:
BetrVG:
TV:
HE:
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TV
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Bereichsspezifische
Regelungen
20
16
1
Das Ulmer Urteil besagt?
2
Was ist eine Rechtsnorm oder Rechtsvorschrift?
3
In welchem Paragraphen im BDSG wird beschrieben, dass das BDSG
subsidiär ist und was genau bedeutet dies? Angabe inkl. Normkörper.
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Übungsaufgabe
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Teilaspekte der Informationssicherheit
Erwartungen
Informationen
Normative Anforderungen
Zutrittskontrolle
zu Gebäuden und
Serverräumen...
Erwartungen
Informationen
Authentizität
Login ins
Passwörter
Zugangs-Codes
Zugriffs-Codes
Unternehmensdaten
Kundenstamm
Lieferantenstamm
Personalstamm…
Zurechenbarkeit
Zugangskontrolle
Authentifikation
Verbindlichkeit
Verlässlichkeit
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Anforderungen
Zugriffskontrolle
Berechtigungskonzept
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1
Datenschutz
Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz der
Persönlichkeitsrechte bei der Datenverarbeitung. Datenschutz stellt
zugleich die Privatheit des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt und schütz
dessen Privatsphäre(vgl. § 1 Abs.1 BDSG).
2
Datensicherheit - (Data must be Complete, Intact and Available!) – CIA.
Ziel der Datensicherheit ist es, Daten vor Verlust, Verfälschung(Integrität)
und vor unbefugtem Zugang, Zugriff zu bewahren. Durch unterschiedliche
vorbeugende Maßnahmen sollen Daten vor diversen Risiken geschützt
werden(vgl. Anlage zu § 9, Nr. 1 bis Nr. 5 BDSG).
3
Datensicherung – (Verfügbarkeitskontrolle)
Ziel der Datensicherung ist es, Sicherungskopien
(sog. Backups) von Datenbeständen anzufertigen und
diese an einem sicheren Ort zu verwahren. Im Falle
eines Datenverlustes oder einer Datenverfälschung kann
dann, der ursprüngliche(originale) Datenbestand wieder hergestellt
werden.(vgl. Anlage zu § 9, Nr. 7 BDSG).
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Begriffsabgrenzung
19
Telekommunikationsgesetz (TKG)
1
Telefon
2
E-Mail
3
Fax
4
SMS
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende
Dienstleistungen zu gewährleisten.
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
1. die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem
Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses.
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§ 88 Abs. 1 TKG - Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen…
20
Anbieterkennzeichnung - Impressum gemäß TMG & RStV
Telemediendiensteanbieter gemäß § 13 Abs. 1 TMG
Impressumspflicht gemäß
§ 5 TMG
Freiwillige Einwilligung, , widerruf
gemäß § 13 Abs. 2 TMG
Telemediengesetz (TMG)
Eigene Haftung für Inhalte der
Webseite gemäß § 7 Abs. 1 TMG
Haftungsausschluss – Disclaimer
Gemäß §§ 8 bis 10 TMG
2007
Rundfunkstaatsvertrag
(RStV)
Journalistisch-redaktioneller
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2007
Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
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Datenschutzpuzzel - weisen Sie den Aussagen die § zu.
3
2
1
24
6
5
Mehr als 9 Personen pbD verarbeiten
7
Besondere Arten personenbezogener Daten
9
8
Impressumspflicht
A
C
B
D
§ 1 Abs. 3. S. 1
1
E
F
G
§ 4d Abs. 5
§ 5 TMG
§ 4f Abs. 1 Satz 4
I
H
§ 1 Abs. 1
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4
A
22
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Übung § 3 Weit . . . Begriffsbestimmungen Abs. . – . BDSG
(1) Personenbez…… Dat..
25
(2) Automat..….. Verarb…….
Ver……….
Erh……
Sp…….
Ver……
Überm……
Nutz…
Sp…..
Lö…..
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen Abs. . – . . BDSG
(6a) Pseudonym…….
(6) Anonym…….
(7) Verantwortl…. S…..
(8) Empf…..
(9) Besond… Art.. pb.
(10) Mob… pb Speich..-
(11) Beschäft…. sind
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Datenverarbeitungsschritte gemäß § 3 Abs. . – . BDSG
23
Anwendbarkeit der Datenerhebung und der Vorabkontrolle
1
Ein Bauunternehmen speichert sensible Daten gemäß § 3 Abs. 9 über
seine Kunden?
2
Ein Anzeigen-Verlag verarbeitet Chiffre-Anzeigen im Bereich
„Bekanntschaften“…. Unterliegt dies der Vorabkontrolle?
3
In einem Personalstamm(Beschäftigungsdatenschutz) werden Daten
über die Religionszugehörigkeit gespeichert?
4
Ein Unternehmen möchte eine Arbeitszeitüberwachung seiner
Mitarbeiter einführen, ist dies erlaubt?
Unterliegt dies der Vorabkontrolle?
5
Ein Arzt verarbeitet Gesundheitsdaten mit seiner Patientenverwaltung.
Unterliegt dies der Vorabkontrolle?
Weitere wichtige Informationen für den Beauftragte für den
Datenschutz, gibt es im Seminar „Datenschutz praktisch Angewandt“.
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J N
24
1
2
Zutrittskontrolle
zu Gebäuden und
Serverräumen...
Zugangskontrolle Authentifikation
§ 9 plus Anlage Nr. 1
Benutzername und Passwort, Firewalls…
3
Zugriffskontrolle Berechtigungskonzept
§ 9 plus Anlage Nr. 3
Verschlüsselungsverfahren mit Passwort……
4
Weitergabekontrolle(SSL, VPN…)
5
Eingabekontrolle(Protokolldatei…)
6
Auftragskontrolle(gem. § 11 BDSG)
7
Verfügbarkeitskontrolle(Backups…)
8
Zwecktrennungsgebot (Zweckb.)
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Anlage zu § 9 (Technische und organisatorische Maßnahmen) – Nr. 1 bis 8
25
1.
• Zutrittskontrolle
2.
• Zugangskontrolle
3.
• Zugriffskontrolle
4.
• Weitergabekontrolle
5.
• Eingabekontrolle
6.
• Auftragskontrolle
7.
• Verfügbarkeitskontrolle
8.
• Zwecktrennungsgebot
 Eine Maßnahme nach Satz 2 Nummer 2 bis 4 ist insbesondere die
Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden
Verschlüsselungsverfahren.
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gemäß § 4f Abs. 2 S. 1 BDSG.
Anlage (zu § 9 Satz 1) IT – Sicherheit
26
Über das BSI
A
BSI steht für?
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
B
Was macht das BSI?
Das BSI untersucht Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der
Informationstechnik und entwickelt Sicherheitsvorkehrungen
C
Die IT-Grundschutz-Standards
1
BSI-Standard 100-1: Managementsysteme für Informationssicherheit(ISMS)
2
BSI-Standard 100-2: IT-Grundschutz-Vorgehensweise
3
BSI-Standard 100-3: Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz
4
BSI-Standard 100-4: Notfallmanagement
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ISO/IEC 27001
Information Security
Management System(ISMS)
27
BAG
BDSG
BGB
BGH
BRAO
BSI
Bundesarbeitsgericht
Bundesdatenschutzgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Bundesgerichtshof
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
HE Höchstrichterliche Entscheidung
HGB Handelsgesetzbuch
SigV
StGB
SGB
SigG
SigV
SchulG
Signaturverordnung
Strafgesetzbuch
Sozialgesetzbücher
Signaturgesetz
Signaturverordnung
Schulgesetz
DV Datenverarbeitung
ISO
International Organization for
Standardization
i.S.v. im Sinne von
i.V.m. in Verbindung mit
ISMS Information Security
Management System
TKG Telekommunikationsgesetz
TMG Telemediengesetz
TV Tarifvertrag
EuGH Europäischer Gerichtshof
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
KUG Kunsturhebergesetz
KWG Kreditwesengesetz
UrhG Urheberrechtsgesetz
UWG Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb
GG
Grundgesetz
GewO Gewerbeordnung
MeldeG Meldegesetze
MDStV Mediendienstestaatsvertrag
ZPO Zivilprozeßordnung
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gemäß § 4f Abs. 2 S. 1 BDSG.
Abkürzungsverzeichnis
28
© EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler
Alle Bilder welche zur optischen Unterstützung des Lernenden im Seminar:
„Betrieblicher Datenschutzbeauftragter gemäß §§ 4f, 4g BDSG“ dienen,
wurden erworben bei Fotolia.com
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Quellangaben:
BDSG III von 2009, www.bfdi.bund.de, www.bsi.bund.de, ww.lfd.niedersachsen.de,
Datenschutz von A bis Z (Haufe), beck-online.beck.de, Hajo Köppen Datenschutz A
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Urheberrechte - Bildernachweis
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