Ausstellungsreglement Luzerner Rinder Nightshow 2015 1. Ort und Datum BBZN Hohenrain, Samstag, 18. April 2015 2. Zweck Die von den Luzerner Jungzüchtern in Zusammenarbeit mit der Lucerne Expo organisierte Ausstellung will: allen Mitgliedern, nach Möglichkeit, die Chance bieten ein Tier auszustellen und somit die Vorbereitung und Vorführung eines Tieres zu üben. die besten Tiere zum Wettbewerb versammeln. der nichtbäuerlichen Bevölkerung die Viehzucht und die Landwirtschaft näher bringen. 3. Zulassungsbedingungen Alle Tiere müssen einem Verband der Rassen Holstein, Fleckvieh oder Braunvieh angehören. Der Aussteller muss Mitglied dem Luzerner Holstein und Fleckvieh- oder Braunviehjungzüchterverein sein. Aussteller der Gastkantone müssen dem zugehörigen Jungzüchterverein angehören. 4. Vorschriften Alle ausgestellten Tiere müssen: ein gültiges Begleitdokument mitführen. mit beiden TVD-Ohrenmarken deutlich gekennzeichnet sein. geschoren und gepflegt aufgeführt werden. dürfen nicht aus BVD-gesperrten Betriebe stammen. die Tiere müssen am Tag der Ausstellung auf Agate an- und abgemeldet werden. 5. Gesundheitsvorschriften a) Es dürfen nur gesunde Tiere, die aus seuchenfrei-anerkannten Tierbeständen stammen, aufgeführt werden. Verletzte, kranke oder krankheits-, seuchen- und ansteckungsverdächtige Tiere sind von der Ausstellung ausgeschlossen oder werden zurückgewiesen. b) Sobald bei einem Ausstellungstier Seuchen- oder Ansteckungsverdacht besteht oder wenn eine Seuche festgestellt wird, müssen Massnahmen zur Verhütung einer weiteren Verschleppung der Seuche getroffen werden. Solche Tiere sind auf Kosten des Tierhalters oder der Tierhalterin abzusondern, resp. Von der Ausstellung auszuschliessen. c) Die Eingangskontrolle der Ausstellung wird strikte durchgeführt und duldet keinerlei Ausnahmen. Regelwidrige Tiere werden zurückgewiesen. d) Der Hin- und Rücktransport der Tiere darf nicht zusammen mit Tieren, die für einen anderen Bestimmungsort vorgesehen sind, erfolgen. e) Der Transport darf nur in vorschriftgemäss gereinigten Transportfahrzeugen erfolgen. f) Die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung sind während des Transportes und der Ausstellung in allen Teilen einzuhalten. g) Der Ehrencodex der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rindviehzüchter über das Bereitstellen und die Auffuhr von Tieren an Milchviehausstellungen ist verbindlich. Der Ehrencodex ist auf der Webseite www.lucerneexpo.ch abrufbar. h) Es dürfen keine Tiere aus BVD - gesperrten Beständen aufgeführt werden. Trächtige Einzeltiere, die im Zusammenhang mit der BVD-Ausrottung gesperrt sind, dürfen höchstens bis zu einer Trächtigkeit von 7 Monaten aufgeführt werden. 6. Styling Die Tiere können an der Ausstellung durch Spezialisten (Clipper) vorbereitet werden. Zu diesem Zweck müssen die Tiere vorgängig ganz geschoren werden, mit Ausnahme der Rückenlinie: beidseitig der Wirbelsäule (von Kopf bis Schwanz) 10 cm stehen lassen. Die Kosten für das Stylen sind direkt beim Clipper zu bezahlen. 7. Anmeldung Die Anmeldung der Tiere erfolgt beim Braunvieh, Swiss Fleckvieh und Red Holstein über das SchauNet. Nicht BrunaNet- bzw. redonline-Benutzer und Jungzüchter der Rasse Holstein melden ihre Tiere über das beigelegte und auf der Webseite abrufbare Anmeldeformular an. Damit eine Vorschau umgangen werden kann, entscheidet das OK bei Jungzüchtern mit mehreren Anmeldungen, wie viele Tiere zur Ausstellung zugelassen werden. Jeder Jungzüchter hat das Anrecht mit einem Tier teilzunehmen. Werden mehrere Tiere angemeldet, müssen diese nach ihrer Teilnahmepriorität rangiert werden. Im SchauNet erfolgt die Rangierung in der Spalte Bemerkung. Im Weiteren muss in der gleichen Spalte der Jungzüchter mit Name und Vorname vermerkt werden. Ein Beispiel einer Anmeldung zwei Tiere und gleicher Jungzüchter in der Spalte Bemerkung: 1. Felix Muster 2. Felix Muster Bei Holstein und Red-Holstein Tieren sollte wenn nötig in der Anmeldung die Farbe angegeben werden. Anmeldeschluss 20. Februar 2015 8. Anmeldegebühr Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 15.00.- pro Tier. Der Betrag ist bis zum 20. Februar 2015 zu begleichen. Nur mit dem Einzahlen der Anmeldegebühr ist das Tier definitiv angemeldet. Die Kontoangaben lauten wie folgt: Rindernightshow, Sennweid 42, 6276 Hohenrain IBAN Nr. CH30 0630 0503 3440 3090 7 Ein Einzahlungsschein ist im Brief beigelegt. Gastkantone/-regionen sind von den Anmeldegebühren befreit. 9. Tenue Folgende Bekleidung des Vorführers wird empfohlen: dunkle oder weisse Hosen und helles Hemd oder Bluse. 10. Versicherung Die Versicherung ist Sache des Ausstellers. 11. Umfang Es können rund 180 Rindern und zusätzlich pro Gastkanton 10 der 12 angemeldeten Tiere teilnehmen. Altersbestimmungen: 6 bis 30 Monate alt, d.h. geboren zwischen 18.10.2012 und 18.10.2014. Das Tier darf nicht vor dem 18. September 2014 geführt sein. 12. Auffuhr und Abfuhr Auffuhr: 18. April 2015 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Abfuhr: 18. April 2015 ab 22.30 Uhr bis 06.00 Uhr 13. Vorführung und Auszeichnungen Die Klassierung der Tiere erfolgt im „Ring“ vor den Augen des Publikums. Die Jungzüchter führen ihre Tiere selber vor. Die Tiere der Rassen Fleckvieh und Holstein werden nach Farbe getrennt gerichtet. Die Rinder der Rasse SF werden in einer separaten Abteilung rangiert. Pro Kategorie wird der beste Vorführer prämiert. Jeder Jungzüchter kann diese Auszeichnung nur einmal gewinnen. Zudem werden nur Mitglieder der Luzerner Jungzüchtervereinigungen und der Gastkantone/-regionen ausgezeichnet. Jeder Aussteller erhält eine Stallplakette. Zusätzlich werden für die Championtiere sowie pro Abteilung für die besten Rinder und Vorführer Spezialpreise abgegeben. 14. Schlussbestimmungen Mit der Anmeldung unterziehen sich alle Beteiligten diesem Reglement. Über Fälle die im Reglement nicht erwähnt sind entscheidet das OK. Eschenbach, Januar 2015 OK-LUZERNER RINDER NIGHTSHOW 2015
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