Ausstellungsreglement Luzerner Rinder Nightshow

Ausstellungsreglement
Luzerner Rinder Nightshow 2015
1. Ort und Datum
BBZN Hohenrain, Samstag, 18. April 2015
2. Zweck
Die von den Luzerner Jungzüchtern in Zusammenarbeit mit der Lucerne Expo organisierte Ausstellung will:
 allen Mitgliedern, nach Möglichkeit, die Chance bieten ein Tier auszustellen und somit die Vorbereitung und
Vorführung eines Tieres zu üben.
 die besten Tiere zum Wettbewerb versammeln.
 der nichtbäuerlichen Bevölkerung die Viehzucht und die Landwirtschaft näher bringen.
3. Zulassungsbedingungen
Alle Tiere müssen einem Verband der Rassen Holstein, Fleckvieh oder Braunvieh angehören. Der Aussteller muss
Mitglied dem Luzerner Holstein und Fleckvieh- oder Braunviehjungzüchterverein sein. Aussteller der Gastkantone
müssen dem zugehörigen Jungzüchterverein angehören.
4. Vorschriften
Alle ausgestellten Tiere müssen:
 ein gültiges Begleitdokument mitführen.
 mit beiden TVD-Ohrenmarken deutlich gekennzeichnet sein.
 geschoren und gepflegt aufgeführt werden.
 dürfen nicht aus BVD-gesperrten Betriebe stammen.
 die Tiere müssen am Tag der Ausstellung auf Agate an- und abgemeldet werden.
5. Gesundheitsvorschriften
a) Es dürfen nur gesunde Tiere, die aus seuchenfrei-anerkannten Tierbeständen stammen, aufgeführt werden.
Verletzte, kranke oder krankheits-, seuchen- und ansteckungsverdächtige Tiere sind von der Ausstellung ausgeschlossen oder werden zurückgewiesen.
b) Sobald bei einem Ausstellungstier Seuchen- oder Ansteckungsverdacht besteht oder wenn eine Seuche festgestellt wird, müssen Massnahmen zur Verhütung einer weiteren Verschleppung der Seuche getroffen werden.
Solche Tiere sind auf Kosten des Tierhalters oder der Tierhalterin abzusondern, resp. Von der Ausstellung auszuschliessen.
c) Die Eingangskontrolle der Ausstellung wird strikte durchgeführt und duldet keinerlei Ausnahmen. Regelwidrige
Tiere werden zurückgewiesen.
d) Der Hin- und Rücktransport der Tiere darf nicht zusammen mit Tieren, die für einen anderen Bestimmungsort
vorgesehen sind, erfolgen.
e) Der Transport darf nur in vorschriftgemäss gereinigten Transportfahrzeugen erfolgen.
f) Die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung sind während des Transportes und der Ausstellung in allen Teilen
einzuhalten.
g) Der Ehrencodex der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rindviehzüchter über das Bereitstellen und die Auffuhr von Tieren an Milchviehausstellungen ist verbindlich. Der Ehrencodex ist auf der Webseite www.lucerneexpo.ch abrufbar.
h) Es dürfen keine Tiere aus BVD - gesperrten Beständen aufgeführt werden. Trächtige Einzeltiere, die im Zusammenhang mit der BVD-Ausrottung gesperrt sind, dürfen höchstens bis zu einer Trächtigkeit von 7 Monaten aufgeführt werden.
6. Styling
Die Tiere können an der Ausstellung durch Spezialisten (Clipper) vorbereitet werden. Zu diesem Zweck müssen
die Tiere vorgängig ganz geschoren werden, mit Ausnahme der Rückenlinie: beidseitig der Wirbelsäule (von Kopf
bis Schwanz) 10 cm stehen lassen. Die Kosten für das Stylen sind direkt beim Clipper zu bezahlen.
7. Anmeldung
Die Anmeldung der Tiere erfolgt beim Braunvieh, Swiss Fleckvieh und Red Holstein über das SchauNet. Nicht
BrunaNet- bzw. redonline-Benutzer und Jungzüchter der Rasse Holstein melden ihre Tiere über das beigelegte
und auf der Webseite abrufbare Anmeldeformular an.
Damit eine Vorschau umgangen werden kann, entscheidet das OK bei Jungzüchtern mit mehreren Anmeldungen,
wie viele Tiere zur Ausstellung zugelassen werden. Jeder Jungzüchter hat das Anrecht mit einem Tier teilzunehmen. Werden mehrere Tiere angemeldet, müssen diese nach ihrer Teilnahmepriorität rangiert werden. Im SchauNet erfolgt die Rangierung in der Spalte Bemerkung. Im Weiteren muss in der gleichen Spalte der Jungzüchter mit
Name und Vorname vermerkt werden.
Ein Beispiel einer Anmeldung zwei Tiere und gleicher Jungzüchter in der Spalte Bemerkung:
 1. Felix Muster
 2. Felix Muster
Bei Holstein und Red-Holstein Tieren sollte wenn nötig in der Anmeldung die Farbe angegeben werden.

Anmeldeschluss 20. Februar 2015
8. Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 15.00.- pro Tier.
Der Betrag ist bis zum 20. Februar 2015 zu begleichen. Nur mit dem Einzahlen der Anmeldegebühr ist das
Tier definitiv angemeldet. Die Kontoangaben lauten wie folgt:
Rindernightshow, Sennweid 42, 6276 Hohenrain IBAN Nr. CH30 0630 0503 3440 3090 7
Ein Einzahlungsschein ist im Brief beigelegt. Gastkantone/-regionen sind von den Anmeldegebühren befreit.
9. Tenue
Folgende Bekleidung des Vorführers wird empfohlen: dunkle oder weisse Hosen und helles Hemd oder Bluse.
10. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Ausstellers.
11. Umfang
Es können rund 180 Rindern und zusätzlich pro Gastkanton 10 der 12 angemeldeten Tiere teilnehmen.
Altersbestimmungen: 6 bis 30 Monate alt, d.h. geboren zwischen 18.10.2012 und 18.10.2014. Das Tier darf
nicht vor dem 18. September 2014 geführt sein.
12. Auffuhr und Abfuhr
Auffuhr:
18. April 2015 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Abfuhr:
18. April 2015 ab 22.30 Uhr bis 06.00 Uhr
13. Vorführung und Auszeichnungen
Die Klassierung der Tiere erfolgt im „Ring“ vor den Augen des Publikums. Die Jungzüchter führen ihre Tiere selber
vor. Die Tiere der Rassen Fleckvieh und Holstein werden nach Farbe getrennt gerichtet. Die Rinder der Rasse SF
werden in einer separaten Abteilung rangiert.
Pro Kategorie wird der beste Vorführer prämiert. Jeder Jungzüchter kann diese Auszeichnung nur einmal gewinnen. Zudem werden nur Mitglieder der Luzerner Jungzüchtervereinigungen und der Gastkantone/-regionen ausgezeichnet.
Jeder Aussteller erhält eine Stallplakette. Zusätzlich werden für die Championtiere sowie pro Abteilung für die besten Rinder und Vorführer Spezialpreise abgegeben.
14. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung unterziehen sich alle Beteiligten diesem Reglement. Über Fälle die im Reglement nicht erwähnt
sind entscheidet das OK.
Eschenbach, Januar 2015
OK-LUZERNER RINDER NIGHTSHOW 2015