Elternbrief "Sicherheitsförderung im Schulsport"

Sicherheitsförderung im Schulsport
Liebe Eltern,
aufgrund des Erlasses zur Sicherheitsförderung im Schulsport sind wir angewiesen, einige
Regeln im Schulsport anzuwenden.
Wir wollen Sie mit diesem Schreiben auf die Aspekte hinweisen, für die Sie Verantwortung
tragen, nämlich die Kleidung und Ausrüstung Ihrer Kinder.
1. „Im Schulsport dürfen Schmuck, Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden.
Sie können Verletzungen sowohl bei Mitschülerinnen und Mitschülern als auch beim
Träger verursachen. Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese z.B.
mit einem Pflaster oder Tape abzukleben.“
Lassen Sie also am besten an „Sporttagen“ jeglichen Schmuck Ihrer Kinder zu Hause!
Wir werden weder beim „Tapen“ oder Entfernen, noch bei der Aufbewahrung der
Schmuckstücke behilflich sein.
2. „Schülerinnen und Schüler, die eine Brille tragen, müssen beim Schulsport
Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Sie besteht im Wesentlichen aus
einem nachgiebigen Gestell und Kunststoffgläsern und hat einen festen Sitz.“
3. „Grundsätzlich sind für den Sportspielunterricht universelle Sportschuhe, die den
Füßen Halt geben und eine stoßdämpfende Sohlenkonstruktion haben, vollkommen
ausreichend. ... Auf jeden Fall ist – vor allem in der Halle – das Spielen in
Joggingschuhen zu verbieten. Zu untersagen ist auch das Spielen in Strümpfen und
Gymnastikschuhen und das Barfußlaufen.“
Da fast in jeder Stunde Sportspiele, ob als Fang-, Lauf- oder Ballspiele
Unterrichtsgegenstand sind, müssen Ihre Kinder also zu jeder Stunde „feste
Turnschuhe“ (Hallenschuhe mit heller Sohle!) mitbringen.
4. Schwimmbrillen sind nicht zum Tauchen zugelassen.
5. Lange Haare sind während des Schulsports zusammenzubinden.
Helfen Sie bitte Ihren Kindern durch entsprechende Anschaffungen oder das Weglassen
von „Schmuckgegenständen“ an „Sporttagen“ weiterhin aktiv am Schulsport teilnehmen zu
können. Ausnahmen dieser Regeln können wir leider nicht zulassen. Zudem können Sie
uns auch nicht von dieser Verantwortung befreien und eventuelle Zuwiderhandlungen „auf
Ihre Kappe“ nehmen.
Im Falle von Erkrankungen oder Verletzungen Ihrer Kinder gelten an unserer Schule
folgende Regelungen:
Alle Kinder nehmen auch bei Sportunfähigkeit am Schul- oder Schwimmsport teil. Von
dieser Teilnahme können Sie nur durch ein Attest befreit werden, dass den Aufenthalt an
der Sportstätte untersagt. In diesem Fall nehmen Ihre Kinder während der Zeit des
Sportunterrichts am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Mit freundlichen Grüßen
U. Müllers
(Schulsportleiter)
U. Skutschik
( Schulleiterin)