HARTING Anliefervorschrift Stand: 23.07.2015 Anliefervorschrift Richtlinie für Anlieferungen an die Gesellschaften der HARTING-Technologiegruppe 1/7 HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ● www.HARTING.com HARTING Anliefervorschrift Stand: 23.07.2015 1. Einleitung Diese Anliefervorschrift gilt für alle Lieferanten der Gesellschaften der HARTINGTechnologiegruppe, nachfolgend HARTING, sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden. Sie soll einen optimalen und störungsfreien Materialfluss zwischen den Lieferanten und HARTING gewährleisten. Ansprechpartner: HARTING Logistics GmbH & Co.KG Zentraler Wareneingang Telefon : +49 5772 / 47 – 256 HARTING strebt ein partnerschaftliches, dauerhaftes Verhältnis zu den Lieferanten an. Von den Lieferanten wird erwartet: • Qualität • Termintreue • Mengentreue • Flexibilität • Gute Kommunikation • Reklamationsmanagement Der Lieferant ist für die Qualität der gelieferten Dienstleistungen und Produkte voll verantwortlich. Bei Änderungen von Fertigungs- oder Prüfverfahren, der Firmenstruktur oder Firmenzugehörigkeit sowie bei Verlagerung der Fertigung o.ä., mit Auswirkung auf das Produkt oder auf den Lieferprozess, besteht Informationspflicht gegenüber HARTING. Lieferungen dürfen erst erfolgen, wenn HARTING informiert wurde und die Übereinstimmung mit den Spezifikationen festgestellt worden ist. 2/7 HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ● www.HARTING.com HARTING Anliefervorschrift Stand: 23.07.2015 2. Auswirkungen bei Nichteinhaltung der Vorschrift Die Wareneingangsprüfung bei HARTING beschränkt sich auf eine Identitäts- und Mengenprüfung. HARTING prüft weiter, ob äußerlich erkennbare offensichtliche Schäden oder Mängel vorliegen. Weitergehende Prüfpflichten bestehen nicht. HARTING behält sich das Recht vor, Qualitätsprüfung unter statistischen Gesichtspunkten durchzuführen, ohne dass dadurch die Pflichten des Lieferanten nach dieser Anliefervorschrift eingeschränkt werden. Ziel ist es, bei guter Lieferqualität, die Qualitätsprüfung einzuschränken (z.B. skip lot Verfahren) oder diese grundsätzlich auszuschließen. Mängel wird HARTING, sobald diese nach den Gegebenheiten des üblichen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich mitteilen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der unterlassenen Eingangsprüfung oder der verspäteten Mängelrüge. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Wareneingang gegenüber dem Lieferanten abgegeben wird. Für verdeckte Mängel beginnt diese Rügefrist ab Entdeckung des Mangels. Soweit die Lieferung unmittelbar vom Lieferant an den Kunden von HARTING erfolgt, beginnt die Rügefrist ab Eingang der Rüge des Kunden an HARTING. Weitergehende Prüfungs- oder Rügeobliegenheiten als hier beschrieben bestehen für HARTING nicht. Der Lieferant hat nach Eingang einer Mängelanzeige bzw. der Belegstücke hierzu unverzüglich innerhalb von zwei Werktagen Stellung in Form eines 8D Reportes zu nehmen. Die Stellungnahme muss enthalten: den Umfang der von der Abweichung betroffenen Teile oder Materialien, wenn möglich die Fehlerursache, die getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen zur Fehlervermeidung, sowie den Termin, zu dem die Maßnahmen abgeschlossen sind und die nächste fehlerfreie Lieferung erfolgt. Der Lieferant hat außerdem unverzüglich kostenlos Ersatz zu liefern. 3. Geltungsbereich Die Anliefervorschrift gilt unter anderem aber nicht abschließend für folgende Materialien: - Produktionsmaterialien und Handelswaren - Rohmaterialien - Chemikalien - Elektrische Komponenten und Leiterplatten - externe Dienstleister, die Komponenten weiterverarbeiten 3/7 HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ● www.HARTING.com HARTING Anliefervorschrift Stand: 23.07.2015 4. Grundsätzliche Anforderungen Landesspezifische Verpackungsvorschriften sind zu erfüllen. Als Verpackungsmaterial dürfen nur recyclingfähige Materialien verwendet werden, die durch HARTING ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten entsorgt werden können. 4.1 Verpackungsanforderungen Der Lieferant muss sicherstellen, dass bei jeder Anlieferung nachfolgende Anforderungen an sämtliche Verpackungen erfüllt werden: - Schutz vor Beschädigung - Schutz vor Verunreinigung - Schutz vor Witterungseinflüssen - Formstabilität der Kartons darf durch Feuchtigkeit nicht verloren gehen - Recyclingfähigkeit der Verpackung und des Füllmaterials - Verpackung muss so gestaltet sein, dass im geschlossenen Zustand keine Teile herausfallen können. Füllmaterialien müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Pappen, Papier und PE-Beutel, Waben, Einsätze, Seidenpapier usw. - Kein Styropor Sämtliche Lieferpapiere (Frachtbriefe, Übergabescheine, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Werksprüfzeugnisse) sind gegen Beschädigung und vor Verunreinigung zu sichern und zu schützen. In Europa müssen Palettenanlieferungen auf unbeschädigten, voll gebrauchsfähigen Einwegpaletten aus Holz bzw. Kunststoff oder EURO-Tauschpaletten (EPAL) erfolgen. Bei jeder Anlieferung auf Palette sind zwingend die zulässigen maximalen Abmaße (siehe Punkt 6) einzuhalten. Alternativ kann nach Abstimmung mit dem Einkauf in Gitterboxen angeliefert werden. Weltweit gelten die landesspezifischen Vorschriften. 5. Kennzeichnungen 5.1. Lieferschein Folgende Informationen müssen mindestens auf dem Lieferschein angegeben sein: HARTING-Bestellnummer HARTING-Artikelnummer HARTING-Artikelbezeichnung Lieferschein-Nummer Bestellposition (Lieferscheinposition.=Bestellposition) Artikelbezeichnung des Lieferanten (Handelsware) Liefermenge Herstelldatum / Fertigungscode * Produkte mit HARTING Artikelnummer X* X* X X* X X X* X Produkte ohne vorhandene HARTING Artikelnummer X* nicht vorhanden nicht vorhanden X* (X) X X* Diese Informationen werden zusätzlich als Barcode A039 gewünscht. (X) Angabe optional 4/7 HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ● www.HARTING.com HARTING Anliefervorschrift Stand: 23.07.2015 5.2 Transportverpackung Jede Transportverpackung muss (wenn nicht anders vereinbart) mit einer von außen sichtbaren Inhaltsangabe versehen sein. Diese Inhaltsangabe muss mindestens enthalten: X* X* X X* X (X) HARTING-Bestellnummer HARTING-Artikelnummer HARTING-Artikelbezeichnung Liefermenge Brutto- / Nettogewicht Name des Lieferanten * Diese Informationen werden zusätzlich als Barcode A039 gewünscht. (X) Angabe optional HARTING Automotive GmbH: Ausführung der Label nach VDA 5.3 Produktverpackung Jede Produktverpackung muss (wenn nicht anders vereinbart) mit folgenden Informationen versehen sein: X X* X X* X* HARTING-Bestellnummer HARTING-Artikelnummer HARTING-Artikelbezeichnung Stückzahl / Menge je Verpackungseinheit Herstelldatum / Fertigungscode In jedem Fall muss eine Chargenrückverfolgbarkeit möglich sein. * Diese Informationen werden zwingend auch als Barcode A039 benötigt. Die Barcodehöhe muss mindestens 4mm betragen. Die Grundfarbe des Schriftfeldes muss weiß sein, die Bedruckung in schwarz. Alle Texte müssen eine Schriftgröße von mindestens 1,5cm haben. HARTING Automotive GmbH: Ausführung der Label nach VDA Kennzeichnung von Handelsware/ „Private Label Products“ Die Kennzeichnung von Verpackungen und Produkten erfolgt in Abstimmung mit den HARTING Einkauf. Die Kennzeichnung der Produktverpackung muss grundsätzlich neutral erfolgen. Herstellerlogos sind nicht gewünscht, bzw. bedürfen einer vorherigen schriftlichen Sondervereinbarung. Die vom Hersteller beigestellten Transportverpackungen sind davon nicht betroffen. Beispiel: Barcode A039 auf Transportund Produktverpackung 5/7 HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ● www.HARTING.com HARTING Anliefervorschrift Stand: 23.07.2015 6. Anforderungen an die Maße der Verpackungseinheiten Folgende Abmessungen sind für das problemlose Handling der Verpackungseinheiten im Wareneingang und bei der Einlagerung einzuhalten: (Abweichende Maße sind zu erfragen) Die zulässigen Maße für Paketlieferungen: Größe: max. 60 x 40 x 30 ( L x B x H ) cm Ausnahme: elektronische Bauteile als Rollenware Gewicht: max. 15 kg Die zulässigen Maße für Palettenanlieferungen: Grundmaß der Palette: 80cm x 120cm; alternativ 80 cm x 60 cm (Düsseldorfer) Höhe der Palette: max.: 120 cm Hinweis: Die gestapelte Ware bzw. Verpackung darf die Grundfläche der Palette nicht überschreiten. 7. Liefervorschriften Sendungen mit einem Gewicht über 30 kg, bei denen HARTING Frachtträger ist, müssen durch die HARTING Hausspediteure zum Versand gebracht werden. Frachtführer bzw. Speditionen sind zu erfragen. Ausnahmen bedürfen einer Sondervereinbarung. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Rückbelastung der Frachtdifferenz und Bearbeitungsgebühr. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an den HARITNG Einkauf. 8. Warenanlieferungszeiten HARTING Logistics GmbH & Co. KG Central Component Warehouse (Wilhelm-Harting-Str. 1): Telefon: +49 5772 / 47 – 256 Montag bis Freitag von 07:00 – 09:00 Uhr von 09:15 – 12:00 Uhr von 12:15 – 16:00 Uhr HARTING Automotive GmbH (Abladestelle: Masurenweg): Telefon: +49 5772 / 47 – 652 Montag bis Donnerstag von 07:00 – 12:00 Uhr von 13:00 – 15:00 Uhr Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr 6/7 HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ● www.HARTING.com HARTING Anliefervorschrift Stand: 23.07.2015 HARTING Systems GmbH (Abladestelle: Max-Planck-Str. 1) Telefon: +49 5772 / 47 – 763 Montag bis Freitag von 07:00 – 09:00 Uhr von 09:15 – 12:00 Uhr von 12:15 – 16:00 Uhr HARTING Electric GmbH& Co.KG: (nur Coils und Stangenmaterial) Telefon: +49 5772 / 47 – 266 (Coillager) Telefon: +49 5772 / 47 – 9607 (Stangenlager) Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Zur Abladung der Ware sind beide Seiten des anliefernden LKWs zu öffnen. Abweichende Anlieferungszeiten sind zu erfragen. 9. Liefer- / Rechnungsanschrift Bitte beachten: Liefer- und Rechnungsanschrift auf der Bestellung. Die Anschriften können abweichen. 7/7 HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ● www.HARTING.com
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