Anliefervorschrift

HARTING
Anliefervorschrift
Stand: 23.07.2015
Anliefervorschrift
Richtlinie für Anlieferungen an die
Gesellschaften der HARTING-Technologiegruppe
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HARTING Logistics GmbH & Co. KG ● Marienwerderstraße 1 - 3 ● D-32339 Espelkamp ●
www.HARTING.com
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Anliefervorschrift
Stand: 23.07.2015
1. Einleitung
Diese Anliefervorschrift gilt für alle Lieferanten der Gesellschaften der HARTINGTechnologiegruppe, nachfolgend HARTING, sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen
getroffen wurden. Sie soll einen optimalen und störungsfreien Materialfluss zwischen den Lieferanten und HARTING gewährleisten.
Ansprechpartner:
HARTING Logistics GmbH & Co.KG
Zentraler Wareneingang
Telefon : +49 5772 / 47 – 256
HARTING strebt ein partnerschaftliches, dauerhaftes Verhältnis zu den Lieferanten an. Von den
Lieferanten wird erwartet:
• Qualität
• Termintreue
• Mengentreue
• Flexibilität
• Gute Kommunikation
• Reklamationsmanagement
Der Lieferant ist für die Qualität der gelieferten Dienstleistungen und Produkte voll verantwortlich.
Bei Änderungen von Fertigungs- oder Prüfverfahren, der Firmenstruktur oder Firmenzugehörigkeit
sowie bei Verlagerung der Fertigung o.ä., mit Auswirkung auf das Produkt oder auf den Lieferprozess, besteht Informationspflicht gegenüber HARTING. Lieferungen dürfen erst erfolgen, wenn
HARTING informiert wurde und die Übereinstimmung mit den Spezifikationen festgestellt worden
ist.
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2. Auswirkungen bei Nichteinhaltung der Vorschrift
Die Wareneingangsprüfung bei HARTING beschränkt sich auf eine Identitäts- und Mengenprüfung.
HARTING prüft weiter, ob äußerlich erkennbare offensichtliche Schäden oder Mängel vorliegen.
Weitergehende Prüfpflichten bestehen nicht.
HARTING behält sich das Recht vor, Qualitätsprüfung unter statistischen Gesichtspunkten durchzuführen, ohne dass dadurch die Pflichten des Lieferanten nach dieser Anliefervorschrift eingeschränkt werden. Ziel ist es, bei guter Lieferqualität, die Qualitätsprüfung einzuschränken (z.B. skip
lot Verfahren) oder diese grundsätzlich auszuschließen.
Mängel wird HARTING, sobald diese nach den Gegebenheiten des üblichen Geschäftsablaufes
festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich mitteilen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf
den Einwand der unterlassenen Eingangsprüfung oder der verspäteten Mängelrüge. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab Wareneingang gegenüber dem Lieferanten abgegeben wird. Für verdeckte Mängel beginnt diese
Rügefrist ab Entdeckung des Mangels. Soweit die Lieferung unmittelbar vom Lieferant an den Kunden von HARTING erfolgt, beginnt die Rügefrist ab Eingang der Rüge des Kunden an HARTING.
Weitergehende Prüfungs- oder Rügeobliegenheiten als hier beschrieben bestehen für HARTING
nicht.
Der Lieferant hat nach Eingang einer Mängelanzeige bzw. der Belegstücke hierzu unverzüglich
innerhalb von zwei Werktagen Stellung in Form eines 8D Reportes zu nehmen. Die Stellungnahme
muss enthalten: den Umfang der von der Abweichung betroffenen Teile oder Materialien, wenn
möglich die Fehlerursache, die getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen zur Fehlervermeidung,
sowie den Termin, zu dem die Maßnahmen abgeschlossen sind und die nächste fehlerfreie Lieferung erfolgt. Der Lieferant hat außerdem unverzüglich kostenlos Ersatz zu liefern.
3. Geltungsbereich
Die Anliefervorschrift gilt unter anderem aber nicht abschließend für folgende Materialien:
- Produktionsmaterialien und Handelswaren
- Rohmaterialien
- Chemikalien
- Elektrische Komponenten und Leiterplatten
- externe Dienstleister, die Komponenten weiterverarbeiten
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4. Grundsätzliche Anforderungen
Landesspezifische Verpackungsvorschriften sind zu erfüllen. Als Verpackungsmaterial dürfen nur
recyclingfähige Materialien verwendet werden, die durch HARTING ohne zusätzlichen Aufwand
und Kosten entsorgt werden können.
4.1 Verpackungsanforderungen
Der Lieferant muss sicherstellen, dass bei jeder Anlieferung nachfolgende Anforderungen an
sämtliche Verpackungen erfüllt werden:
- Schutz vor Beschädigung
- Schutz vor Verunreinigung
- Schutz vor Witterungseinflüssen
- Formstabilität der Kartons darf durch Feuchtigkeit nicht verloren gehen
- Recyclingfähigkeit der Verpackung und des Füllmaterials
- Verpackung muss so gestaltet sein, dass im geschlossenen Zustand keine Teile herausfallen
können.
Füllmaterialien müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Pappen, Papier und PE-Beutel, Waben, Einsätze, Seidenpapier usw.
- Kein Styropor
Sämtliche Lieferpapiere (Frachtbriefe, Übergabescheine, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Werksprüfzeugnisse) sind gegen Beschädigung und vor Verunreinigung zu sichern und zu schützen.
In Europa müssen Palettenanlieferungen auf unbeschädigten, voll gebrauchsfähigen Einwegpaletten aus Holz bzw. Kunststoff oder EURO-Tauschpaletten (EPAL) erfolgen. Bei jeder Anlieferung
auf Palette sind zwingend die zulässigen maximalen Abmaße (siehe Punkt 6) einzuhalten.
Alternativ kann nach Abstimmung mit dem Einkauf in Gitterboxen angeliefert werden.
Weltweit gelten die landesspezifischen Vorschriften.
5. Kennzeichnungen
5.1. Lieferschein
Folgende Informationen müssen mindestens auf dem Lieferschein angegeben sein:
HARTING-Bestellnummer
HARTING-Artikelnummer
HARTING-Artikelbezeichnung
Lieferschein-Nummer
Bestellposition (Lieferscheinposition.=Bestellposition)
Artikelbezeichnung des Lieferanten (Handelsware)
Liefermenge
Herstelldatum / Fertigungscode
*
Produkte mit
HARTING Artikelnummer
X*
X*
X
X*
X
X
X*
X
Produkte ohne vorhandene
HARTING Artikelnummer
X*
nicht vorhanden
nicht vorhanden
X*
(X)
X
X*
Diese Informationen werden zusätzlich als Barcode A039 gewünscht.
(X) Angabe optional
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5.2 Transportverpackung
Jede Transportverpackung muss (wenn nicht anders vereinbart) mit einer von außen sichtbaren
Inhaltsangabe versehen sein.
Diese Inhaltsangabe muss mindestens enthalten:
X*
X*
X
X*
X
(X)
HARTING-Bestellnummer
HARTING-Artikelnummer
HARTING-Artikelbezeichnung
Liefermenge
Brutto- / Nettogewicht
Name des Lieferanten
*
Diese Informationen werden zusätzlich als Barcode A039 gewünscht.
(X) Angabe optional
HARTING Automotive GmbH: Ausführung der Label nach VDA
5.3 Produktverpackung
Jede Produktverpackung muss (wenn nicht anders vereinbart) mit folgenden Informationen versehen sein:
X
X*
X
X*
X*
HARTING-Bestellnummer
HARTING-Artikelnummer
HARTING-Artikelbezeichnung
Stückzahl / Menge je Verpackungseinheit
Herstelldatum / Fertigungscode
In jedem Fall muss eine Chargenrückverfolgbarkeit möglich sein.
*
Diese Informationen werden zwingend auch als Barcode A039 benötigt.
Die Barcodehöhe muss mindestens 4mm betragen. Die Grundfarbe des Schriftfeldes muss weiß
sein, die Bedruckung in schwarz. Alle Texte müssen eine Schriftgröße von mindestens 1,5cm
haben.
HARTING Automotive GmbH: Ausführung der Label nach VDA
Kennzeichnung von Handelsware/ „Private Label Products“
Die Kennzeichnung von Verpackungen und Produkten erfolgt in Abstimmung mit den HARTING
Einkauf.
Die Kennzeichnung der Produktverpackung muss grundsätzlich neutral erfolgen. Herstellerlogos
sind nicht gewünscht, bzw. bedürfen einer vorherigen schriftlichen Sondervereinbarung. Die vom
Hersteller beigestellten Transportverpackungen sind davon nicht betroffen.
Beispiel:
Barcode A039 auf Transportund Produktverpackung
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6. Anforderungen an die Maße der Verpackungseinheiten
Folgende Abmessungen sind für das problemlose Handling der Verpackungseinheiten im Wareneingang und bei der Einlagerung einzuhalten: (Abweichende Maße sind zu erfragen)
Die zulässigen Maße für Paketlieferungen:
Größe:
max. 60 x 40 x 30 ( L x B x H ) cm
Ausnahme:
elektronische Bauteile als Rollenware
Gewicht:
max. 15 kg
Die zulässigen Maße für Palettenanlieferungen:
Grundmaß der Palette:
80cm x 120cm; alternativ 80 cm x 60 cm (Düsseldorfer)
Höhe der Palette:
max.: 120 cm
Hinweis: Die gestapelte Ware bzw. Verpackung darf die Grundfläche der Palette nicht
überschreiten.
7. Liefervorschriften
Sendungen mit einem Gewicht über 30 kg, bei denen HARTING Frachtträger ist, müssen durch die
HARTING Hausspediteure zum Versand gebracht werden. Frachtführer bzw. Speditionen sind zu
erfragen. Ausnahmen bedürfen einer Sondervereinbarung. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Rückbelastung der Frachtdifferenz und Bearbeitungsgebühr. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte
an den HARITNG Einkauf.
8. Warenanlieferungszeiten
HARTING Logistics GmbH & Co. KG Central Component Warehouse (Wilhelm-Harting-Str. 1):
Telefon: +49 5772 / 47 – 256
Montag bis Freitag
von 07:00 – 09:00 Uhr
von 09:15 – 12:00 Uhr
von 12:15 – 16:00 Uhr
HARTING Automotive GmbH (Abladestelle: Masurenweg):
Telefon: +49 5772 / 47 – 652
Montag bis Donnerstag
von 07:00 – 12:00 Uhr
von 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr
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HARTING Systems GmbH (Abladestelle: Max-Planck-Str. 1)
Telefon: +49 5772 / 47 – 763
Montag bis Freitag
von 07:00 – 09:00 Uhr
von 09:15 – 12:00 Uhr
von 12:15 – 16:00 Uhr
HARTING Electric GmbH& Co.KG: (nur Coils und Stangenmaterial)
Telefon: +49 5772 / 47 – 266 (Coillager)
Telefon: +49 5772 / 47 – 9607 (Stangenlager)
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 13:00
Zur Abladung der Ware sind beide Seiten des anliefernden LKWs zu öffnen.
Abweichende Anlieferungszeiten sind zu erfragen.
9. Liefer- / Rechnungsanschrift
Bitte beachten: Liefer- und Rechnungsanschrift auf der Bestellung. Die Anschriften können abweichen.
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