Stadt Bendorf Öffentliche Bekanntmachung Nr. 19 / 2015 Öffentliche Ausschreibung Baumaßnahme: Bendorf, Denkmalzone Sayner Hütte, Boden der Gießhalle herstellen Bauherr: Stadt Bendorf Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf Planung/Bauleitung: Stadt Bendorf Fachbereich 4 Untere Rheinau 60 56170 Bendorf Baugeschichte der Gießhalle: 1828 errichtet und 1844 erweitert, stellt die ehemalige Gießhalle der Sayner Hütte bau- bzw. konstruktionsgeschichtlich eine Besonderheit dar. Alle wesentlichen Bauteile des Tragwerkes sind aus lamellarem Grauguss gefertigt, ein Werkstofftyp, der insbesondere im 19. Jahrhundert sowie in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts im Bauwesen sehr verbreitet war. Nach Stilllegung der Hütte 1926 gingen 1927 erstmals alle Gebäude in den Besitz der Stadt Bendorf über. Wegen starker Schäden und Einsturzgefahr wurde 1973 die Abbruchgenehmigung erteilt. Durch privates Engagement konnte die Halle jedoch erhalten und notgesichert und in den Jahren 1978 bis 1986 Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Beim Wiederaufbau des Hochofens mittels Stahlbetondecken und Mauerwerkswänden wurden vorhandene Konstruktionsreste integriert. Das Gebäude wurde 2007 aus Sicherheitsgründen für jegliche Nutzung bauaufsichtlich gesperrt. Nachdem die Gießhalle wieder in das Eigentum der Stadt Bendorf überging, wurde die Konstruktion der Halle geprüft sowie hinsichtlich Mängel und Schäden untersucht. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Sanierungsarbeiten an der Gebäudekonstruktion wurden im Oktober 2014 abgeschlossen. Vorgesehene Maßnahmen: Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung eines neuen Hallenbodens in der Gießhalle Der neue Hallenboden soll künftig für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der aus Asphalttragschicht und Gußasphalt sowie einer Heizestrichfläche herzustellende Hallenboden, soll den aus den Veranstalttungen herrührenden Lasten (Fußgänger, Bestuhlung, Akustik- und Beleuchtungsanlagen ) widerstehen und zum Einau der Veranstaltungen notwendigen Installationen mit Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 to befahrbar sein. Die Ausführung ist vom 18.05.2015 bis zum 05.06.2015. Die Arbeiten müssen zwingend am 05.06.2015 abgeschlossen werden. Leistungsumfang für folgende Gewerke: - Asphalttragschicht AC 16 TN, 2 lagig einbauen 19 cm ca. 600 m² -Asphalttragschicht AC 16 TN, 1 lagig einbauen 13 cm ca. 400 m² -Gußasphalt MA 8S d=2,5 cm im Bereich der Heizleitungen ca. 430 m² -Gußasphalt MA 8S d=2,5 cm oberhalb des Bereichs der Heizleitung einbauen ca. 430 m² -Gußasphalt MA 8S d=3,0 cm oberhalb des Bereichs der 2 lagigen Gußasphalttragschicht einbauen. ca. 600 m² - Kupferrohrenach DIN EN 1057 als Heizestrich im Gußasphalt ca. 430 m² - Schaumglasplatten 4 cm ca. 430 m² Baubeginn: 18. Mai. 2015 Bauende: 05. Juni 2015 Schutzgebühr: Die Angebotsunterlagen können ab Montag, den 16.03.2015, gegen Entrichtung einer Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € je Blankett bei der Stadt Bendorf, Fachbereich 4, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf angefordert werden. Zusätzlich zum Blankett (Leistungsverzeichnis in Papierform) wird ein Datenträger nach dem Format GAEB 83 beigelegt, der alle für die Ausschreibung relevanten Daten enthält. Das Entgelt für die Unterlagen ist auf das Konto der Stadtkasse Bendorf bei der Sparkasse Koblenz, IBAN DE38570501200002000222 BIC MALADE51KOB, mit dem Vermerk: „Boden Gießhalle, Bu.-Nr.: 82672-511533“ einzuzahlen. Der Nachweis über die Einzahlung ist der Angebotsanforderung beizufügen. Angebot u. Submission: Die Angebote sind bei der Stadtverwaltung Bendorf, Fachbereich 4, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf, in einem fest verschlossenen Umschlag mit entsprechender Aufschrift einzureichen. Angebotsöffnung in Zimmer 320. Eröffnungstermin: Donnerstag, den 09.04.2015, um 14.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Bendorf, Dienstgebäude III, FB 4, Untere Rheinau 60, Zimmer 320, 56170 Bendorf im Beisein der erschienenen Bieter. Später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht KV Mayen-Koblenz gem. § 21 VOB/A. Der Auftrag wird nur an Fachfirmen erteilt, die nachweislich entsprechende Arbeiten ausgeführt haben. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter entsprechende Unterlagen nach VOB/A, § 6 Nr. 3 und 4 nachzufordern. Bendorf, den 11.03.2015 Stadtverwaltung Bendorf gez. Kessler Bürgermeister
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