Denkmalzone Sayner Hütte/Boden der der Gießhalle

Stadt Bendorf
Öffentliche Bekanntmachung
Nr. 19 / 2015
Öffentliche Ausschreibung
Baumaßnahme:
Bendorf, Denkmalzone Sayner Hütte,
Boden der Gießhalle herstellen
Bauherr:
Stadt Bendorf
Im Stadtpark 1-2, 56170 Bendorf
Planung/Bauleitung:
Stadt Bendorf Fachbereich 4
Untere Rheinau 60
56170 Bendorf
Baugeschichte der Gießhalle:
1828 errichtet und 1844 erweitert, stellt die ehemalige Gießhalle der Sayner Hütte bau- bzw.
konstruktionsgeschichtlich eine Besonderheit dar. Alle wesentlichen Bauteile des Tragwerkes sind
aus lamellarem Grauguss gefertigt, ein Werkstofftyp, der insbesondere im 19. Jahrhundert sowie in
den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts im Bauwesen sehr verbreitet war.
Nach Stilllegung der Hütte 1926 gingen 1927 erstmals alle Gebäude in den Besitz der Stadt Bendorf
über. Wegen starker Schäden und Einsturzgefahr wurde 1973 die Abbruchgenehmigung erteilt. Durch
privates Engagement konnte die Halle jedoch erhalten und notgesichert und in den Jahren 1978 bis
1986 Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Beim Wiederaufbau des Hochofens mittels
Stahlbetondecken und Mauerwerkswänden wurden vorhandene Konstruktionsreste integriert. Das
Gebäude wurde 2007 aus Sicherheitsgründen für jegliche Nutzung bauaufsichtlich gesperrt.
Nachdem die Gießhalle wieder in das Eigentum der Stadt Bendorf überging, wurde die Konstruktion
der Halle geprüft sowie hinsichtlich Mängel und Schäden untersucht.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Sanierungsarbeiten an der Gebäudekonstruktion
wurden im Oktober 2014 abgeschlossen.
Vorgesehene Maßnahmen:
Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung eines neuen Hallenbodens in der Gießhalle
Der neue Hallenboden soll künftig für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der aus
Asphalttragschicht und Gußasphalt sowie einer Heizestrichfläche herzustellende Hallenboden, soll
den aus den Veranstalttungen herrührenden Lasten (Fußgänger, Bestuhlung, Akustik- und
Beleuchtungsanlagen ) widerstehen und zum Einau der Veranstaltungen notwendigen Installationen
mit Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 to befahrbar sein.
Die Ausführung ist vom 18.05.2015 bis zum 05.06.2015. Die Arbeiten müssen zwingend am
05.06.2015 abgeschlossen werden.
Leistungsumfang für folgende Gewerke:
- Asphalttragschicht AC 16 TN, 2 lagig einbauen 19 cm
ca. 600
m²
-Asphalttragschicht AC 16 TN, 1 lagig einbauen 13 cm
ca. 400
m²
-Gußasphalt MA 8S d=2,5 cm im Bereich der Heizleitungen
ca. 430
m²
-Gußasphalt MA 8S d=2,5 cm oberhalb des Bereichs der
Heizleitung einbauen
ca. 430
m²
-Gußasphalt MA 8S d=3,0 cm oberhalb des Bereichs der
2 lagigen Gußasphalttragschicht einbauen.
ca. 600
m²
- Kupferrohrenach DIN EN 1057 als Heizestrich im Gußasphalt
ca. 430
m²
- Schaumglasplatten 4 cm
ca. 430
m²
Baubeginn:
18. Mai. 2015
Bauende:
05. Juni 2015
Schutzgebühr:
Die Angebotsunterlagen können ab Montag, den 16.03.2015, gegen
Entrichtung einer Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € je Blankett bei der
Stadt Bendorf, Fachbereich 4, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf
angefordert werden. Zusätzlich zum Blankett (Leistungsverzeichnis in
Papierform) wird ein Datenträger nach dem Format GAEB 83 beigelegt,
der alle für die Ausschreibung relevanten Daten enthält.
Das Entgelt für die Unterlagen ist auf das Konto der
Stadtkasse Bendorf bei der Sparkasse Koblenz,
IBAN DE38570501200002000222
BIC MALADE51KOB,
mit dem Vermerk: „Boden Gießhalle, Bu.-Nr.: 82672-511533“
einzuzahlen.
Der Nachweis über die Einzahlung ist der Angebotsanforderung
beizufügen.
Angebot u. Submission:
Die Angebote sind bei der Stadtverwaltung Bendorf, Fachbereich 4,
Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf, in einem fest verschlossenen
Umschlag mit entsprechender Aufschrift einzureichen.
Angebotsöffnung in Zimmer 320.
Eröffnungstermin:
Donnerstag, den 09.04.2015, um 14.00 Uhr bei der
Stadtverwaltung Bendorf, Dienstgebäude III,
FB 4, Untere Rheinau 60, Zimmer 320, 56170 Bendorf
im Beisein der erschienenen Bieter.
Später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nachprüfstelle:
Kommunalaufsicht KV Mayen-Koblenz gem. § 21 VOB/A. Der Auftrag
wird nur an Fachfirmen erteilt, die nachweislich entsprechende Arbeiten
ausgeführt haben.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter entsprechende
Unterlagen nach VOB/A, § 6 Nr. 3 und 4 nachzufordern.
Bendorf, den 11.03.2015
Stadtverwaltung Bendorf
gez. Kessler
Bürgermeister