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EU-INFO aktuell
02/2015
Frankreich 2015 - Recht und Steuern
aktuell
Für eine erfolgreiche Bearbeitung des französischen Marktes ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Deutschland
und Frankreich sind eng. Frankreich ist nicht
nur Deutschlands wichtigster Handelspartner,
sondern auch der wichtigste Auslandsstandort
für deutsche Unternehmen.
Trotz der geographischen Nähe und weitgehend harmonisierter Normen innerhalb des
EU-Binnenmarktes gibt es nationale Besonderheiten, die man kennen sollte, um in Frankreich erfolgreich zu sein.
Im Laufe des Jahres 2014 und zum Jahreswechsel 2015 sind bedeutende gesetzliche
Änderungen in verschiedenen Rechtsgebieten
in Kraft getreten. Diese werden in der Veranstaltung kurz und praxisrelevant dargestellt.
 Kontakt: Katrin Lörch, Tel.: 07821/2703631, E-Mail: [email protected]
02/2015
EU-INFO aktuell
INHALTSVERZEICHNIS
AKTUELLES AUS DER EU ....................................................................................... 3
EU will grenzüberschreitende Verkehrsnetze ausbauen .................................................................... 3
Mehr Transparenz beim Umgang mit Lobbyisten ............................................................................... 4
MobiPro-EU: Neue Förderperiode gestartet ........................................................................................ 4
Europäischer Unternehmensförderpreis 2015 .................................................................................... 4
Umfrage zu grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen .......................................................... 5
BLICKPUNKT EUROPÄISCHER BINNENMARKT ................................................... 5
Gesetzesvorschläge zu einem Europäischen Kaufrecht
und einer Europäischen Stiftung zurückgezogen ................................................................................ 5
RECHTSPRECHUNG IN DER EU ............................................................................. 5
Preistransparenz bei Flugbuchungen .................................................................................................. 5
FÖRDERPROGRAMME DER EU .............................................................................. 6
In die Menschen in Europa investieren:
Neue EU-Sozialfonds-Förderung in Deutschland gestartet ................................................................ 6
EU fördert Ladestationen für Elektroautos an deutschen Autobahnen ............................................... 6
TERMINE ................................................................................................................... 7
IHK ON THE ROAD – Sprechstunde für Unternehmen und Existenzgründer .................................... 7
LÄNDERNACHRICHTEN .......................................................................................... 7
Frankreich: EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte in Frankreich umgesetzt ................. 7
Polen: Neue Warenkennzeichnungspflichten für Importe ................................................................... 8
Ungarn: Neues Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem ........................................................... 8
LITERATUR ............................................................................................................... 9
Online-Shopping – Ein Leitfaden für Verbraucher und Anbieter ......................................................... 9
Großbritannien: Publikation zur Bautätigkeit neu aufgelegt ................................................................ 9
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02/2015
EU-INFO aktuell
Aktuelles aus der EU
EU will grenzüberschreitende Verkehrsnetze ausbauen
Bis 2030 soll in Europa ein transeuropäisches Verkehrsnetz entstehen, bei dem neun zentrale
Korridore ganz Europa verbinden. Sechs davon betreffen Deutschland. EU-Verkehrskommissarin
Violeta Bulc sagte dazu: „Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um bis 2030 ein voll
einsatzfähiges Kernnetz und reibungslose Verkehrsströme für Fahrgäste und Güter in der gesamten
EU zu gewährleisten. Nun ist es an der Zeit, in TEN-V-Projekte zu investieren und den Nutzen der
Fazilität „Connecting Europe“ sowie des Investitionsplans der Kommission in Höhe von 315 Milliarden
Euro zu maximieren.“
Ein Team externer Sachverständiger hat für jeden einzelnen Transeuropäischen Verkehrskorridor
eine umfassende Studie durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden im Frühjahr 2015 die Europäischen Koordinatoren der Korridore dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission
Arbeitspläne für das europäische Kernnetz unterbreiten. Diese Pläne müssen durch die unmittelbar
beteiligten Mitgliedstaaten genehmigt werden.
Die genehmigten Projekte sollen dann unter anderem über das EU-Verkehrsbudget „Connecting
Europe“ gefördert werden. Außerdem lässt die EU-Kommission derzeit prüfen, welche Vorhaben aus
den transeuropäischen Verkehrsnetzen für den neuen Investitionsplan geeignet sind. Dafür hat sie
den ehemalige Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Henning Christophersen, den ehemaligen Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, Europäischer Koordinator für die transeuropäischen Verkehrsnetze, und Carlo Secchi, ebenfalls Europäischer Koordinator, beauftragt.
Die sechs der neun zentralen europäischen Verkehrskorridore, die Deutschland betreffen, sind
folgende:
 Der Nord-Ostsee-Korridor wird deutsche Städte wie Frankfurt (Oder), Berlin, Magdeburg, Hannover
und Köln mit Finnland im Norden und den niederländischen Häfen im Westen verbinden.
 Link: Studie Nord-Ostsee-Korridor
 Der Korridor Orient-östliches Mittelmeer verbindet Rostock, Bremen, Hannover, Magdeburg, Berlin
und Dresden mit den Ländern am Schwarzen Meer und am Mittelmeer.
 Link: Studie Korridor Orient-östliches Mittelmeer
 Städte wie Hamburg, Bremen, Hannover, Nürnberg und München werden über den SkandinavienMittelmeer-Korridor mit Städten von Finnland bis Italien verbunden.
 Link: Studie Skandinavien-Mittelmeer-Korridor
 Der Rhein-Alpen-Korridor, eine der meist befahrenen Güterverkehrsstrecken Europas, verbindet
wichtige Wirtschaftszentren in der Rhein-Ruhr- und Rhein-Main-Neckar-Region mit den Nordseehäfen Rotterdam und Antwerpen sowie Norditalien. Dieser multimodale Korridor umfasst den Rhein
als Binnenwasserstraße. Zu den vorrangigen Vorhaben zählen die teilweise bereits fertiggestellten
Basistunnel in der Schweiz und ihre Zubringer in Deutschland und Italien.
 Link: Studie Rhein-Alpen-Korridor
 Mannheim wird durch den Atlantik-Korridor an wichtige französische, spanische und portugiesische
Städte angebunden.
 Link: Studie Atlantik-Korridor
 Der Rhein-Donau-Korridor, dessen Rückgrat die Binnenwasserstraßen Main und Donau bilden,
verbindet die Wirtschaftszentren Straßburg und Frankfurt über Süddeutschland mit Wien,
Bratislava, Budapest und schließlich dem Schwarzen Meer.
 Link: Studie Rhein-Donau-Korridor
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02/2015
EU-INFO aktuell
Mehr Transparenz beim Umgang mit Lobbyisten
Im Zuge der Neuauflage des so genannten EU-Transparenz-Registers der Europäischen Kommission und des Europaparlaments werden detailliertere Angaben über die für das Lobbying eingesetzten
Personalressourcen sowie zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Ausschüssen, Foren und
Arbeitsgruppen der EU-Institutionen verlangt. Darüber hinaus müssen alle registrierten Organisationen die geschätzten Kosten ihrer Lobbying-Aktivitäten angeben.
Die Eintragung erfolgt nach wie vor auf freiwilliger Basis. Es wurden aber neue Anreize für eine
Registrierung geschafften: So besteht eine verpflichtende Registrierung für alle Organisationen und
Einzelpersonen, die Gespräche mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren führen oder eine aktive Rolle bei Anhörungen des Europäischen Parlaments spielen möchten.
Insgesamt sind derzeit rund 7.500 Organisationen registriert – darunter schätzungsweise 75% aller
wirtschaftsbezogenen Organisationen in Brüssel. EU-Kommission und EU-Parlament streben weiterhin ein verpflichtendes Lobbyregister an, das die EU-Kommission, das Europäische Parlament sowie
den Europäischen Rat umfassen soll.
 Link: http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?locale=de#de
MobiPro-EU: Neue Förderperiode gestartet
Das Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „The Job of my Life“ dient
der „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“
(kurz: MobiPro-EU). Es unterstützt seit Anfang 2013 junge Menschen aus der Europäischen Union bei
der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland, bis Ende 2014 konnten auch
qualifizierte Fachkräfte eine Förderung erhalten.
Beim Sonderprogramm MobiPro-EU stehen insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache
sowie passgenaue Begleit- und Fördermaßnahmen im Vordergrund. Ziel ist ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss.
Aufgrund der Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode wurde die Förderrichtlinie überarbeitet. Mit der nun geltenden Richtlinie für die Ausbildungsjahrgänge ab 2015 wurde die Förderung
von Individual- auf Projektförderung umgestellt, um zukünftig qualitativ und quantitativ besser steuern
zu können.
Darüber hinaus wurde aufgrund der hohen Nachfrage aus dem EU-Ausland nach betrieblichen
Ausbildungsplätzen in Deutschland das Sonderprogramm ausschließlich auf Ausbildungsinteressierte
im Alter zwischen 18 und 27 Jahren konzentriert. Eine Förderung für qualifizierte Fachkräfte wird nicht
mehr angeboten.
 Link: http://www.thejobofmylife.de/de/
Europäischer Unternehmensförderpreis 2015
Der Europäische Unternehmensförderpreis (European Entreprise Promotion Awards) wird in 2015
zum neunten Mal von der Europäischen Kommission vergeben. Prämiert werden erfolgreiche Maßnahmen und Projekte von öffentlichen Institutionen und öffentlich-privaten Partnerschaften, die Unternehmergeist und Unternehmertum auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene „herausragend“
fördern.
Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, Städte, Regionen, Bundesländer, Bildungseinrichtungen
und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften zwischen Behörden und Unternehmen.
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02/2015
EU-INFO aktuell
Das RKW Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
den deutschen Vorentscheid durch. Teilnahmeschluss für die Bewerbung zur deutschen Vorausscheidung ist der 3. April 2015.
 Link: http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/
Umfrage zu grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen
Die Europäische Kommission möchte die Infrastrukturen digitaler Dienstleistungen vorantreiben.
Dabei geht es insbesondere um den Elektronischen Personalausweis (eID), die elektronische Unterschrift (eSignature), die elektronische Zustellung (eDelivery) und die elektronische Rechnungsstellung
(eInvoicing).
Die Initiative „Connecting Europe“ (CEF) führt derzeit eine Umfrage durch, mit deren Hilfe die
Bedürfnisse des Marktes bei der Umsetzung der Modernisierungen berücksichtigt werden sollen. Ein
Schwerpunkt liegt u.a. auf dem Bereich eProcurement. Die Umfrage richtet sich sowohl an Öffentliche
Institutionen als auch an Unternehmen.
 Link: http://www.ec.europa.eu/eusurvey/runner/ConnectingEuropeFacilitySurvey
Blickpunkt Europäischer Binnenmarkt
Gesetzesvorschläge zu einem Europäischen Kaufrecht
und einer Europäischen Stiftung zurückgezogen
Die EU-Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt, ihren Vorschlag COM
(2011) 635 zum Europäischen Kaufrecht zugunsten eines modifizierten Vorschlags zurückziehen, um
den Bedürfnissen des E-Commerce im Digitalen Binnenmarkt gerecht werden zu können.
Der Vorschlag COM (2012) 35 für eine Verordnung zu einer Europäischen Stiftung soll dagegen
insgesamt zurückgezogen werden, da bislang in den Verhandlungen im Rat keine Einigung erzielt
werden konnte und eine solche nicht mehr zu erwarten ist.
 Link: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Rechtsprechung in der EU
Preistransparenz bei Flugbuchungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung klargestellt,
dass Kunden, die einen Flug über ein elektronisches Buchungssystem buchen, der Endpreis sofort
angezeigt werden muss. Dies gilt sowohl für den ausgewählten Flug als auch für alternativ angezeigte
Verbindungen. Unter dem Endpreis ist der Flugpreis inklusive aller Steuern, Kerosinzuschläge und
Gebühren zu verstehen.
Der EuGH hatte in seiner Entscheidung die EU-Verordnung 1008/2008 zur Preisgestaltung für
Flüge zugrunde gelegt. Diese Verordnung hat das Ziel, Kunden einen effektiven Vergleich von Preisen
verschiedener Fluglinien zu ermöglichen.
(Rs. C-573/13, 9 S., Best.-Nr. 01-022015*)
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02/2015
EU-INFO aktuell
Förderprogramme der EU
In die Menschen in Europa investieren:
Neue EU-Sozialfonds-Förderung in Deutschland gestartet
Unter dem Motto „Zusammen.Zukunft.Gestalten“ haben EU-Beschäftigungskommissarin Marianne
Thyssen und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die neue Förderperiode des Europäischen
Sozialfonds (ESF) in Deutschland gestartet. Die ESF-Förderung zielt in Deutschland besonders auf
benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund.
Die ESF-Strategie zielt in Deutschland besonders auf die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die
Bewältigung des demografischen Wandels in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die
Unterstützung bestimmter Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt, z.B. benachteiligte junge
Menschen, Langzeitarbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund.
Die EU-Kommission hat das Operationelle Programm des ESF für Deutschland mit einem finanziellen Volumen von rund 2,7 Mrd. Euro angenommen. 38% der Gesamtmittel fließen in die Förderung
der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut. Rund 73.000 Langzeitarbeitslose, 150.000
Migrantinnen und Migranten und 100.000 benachteiligte junge Menschen sollen mit diesen Maßnahmen unterstützt werden.
In Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen werden 33% der Mittel investiert. Damit können
rund 100.000 junge Menschen beim Berufseinstieg unterstützt werden. Ein Viertel der verfügbaren
Mittel fließt in die Förderung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Beschäftigung. Rund
260.000 KMU, 20.000 (bisher nicht erwerbstätige) Frauen und 18.000 Migrantinnen und Migranten
werden mit diesen Maßnahmen unterstützt.
Das bedeutendste Programm für junge Menschen ist die Berufseinstiegsbegleitung. Hierfür sind
1,05 Mrd. Euro Gesamtmittel (davon rund 530 Mio. Euro ESF-Mittel) im Zeitraum von März 2015 bis
2022 vorgesehen. Kernziel ist die Eingliederung junger Menschen in eine Berufsausbildung im
Betrieb. Die Berufseinstiegsbegleiterin oder der Berufseinstiegsbegleiter, die bei Bildungsträgern
beschäftigt sind, die von der Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden, unterstützt junge Menschen kontinuierlich und individuell von der Schule bis in das
erste halbe Jahr der Berufsausbildung im Betrieb oder wenn es mit einem Ausbildungsplatz im Betrieb
nicht klappt, bis zu zwei Jahre nach Schulende in Maßnahmen des Übergangsbereichs hinein.
 Link: http://www.esf.de
EU fördert Ladestationen für Elektroautos an deutschen Autobahnen
Entlang der wichtigsten Autobahnen, die die Niederlanden, Dänemark, Schweden und Deutschland
verbinden, soll ein offen zugängliches Netz von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entstehen
(European Long-distance Electric Clean Transport Road Infrastructure Corridor – ELECTRIC). Dafür
stellt die EU über 4 Mio. Euro aus dem europäischen Verkehrsförderprogramm Transeuropäische
Netze (TEN-T) bereit. Empfänger der Gelder und zuständig für die Umsetzung ist unter anderem die
VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH.
Im Zuge des Pilotvorhabens werden insgesamt 155 Ladestationen entlang der wichtigsten Autobahnen installiert werden: 30 in den Niederlanden, 23 in Dänemark, 35 in Schweden und 67 in
Deutschland. Der Abschluss des Vorhabens ist für Dezember 2015 vorgesehen.
 Link: ELECTRIC
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02/2015
EU-INFO aktuell
Termine
IHK ON THE ROAD
Sprechstunde für Unternehmen und Existenzgründer
Existenzgründer, Unternehmen, die international tätig sind oder es werden wollen, sowie Unternehmen mit Rechtsfragen werden in Einzel-Beratungsgesprächen von den Fachreferenten der IHK
informiert.
 Sie wollen ein Unternehmen gründen, Ihre eigenen Ideen verwirklichen, Chancen ergreifen?
Welche Voraussetzungen müssen Sie bei einer Unternehmensgründung berücksichtigen und
welche Fördermöglichkeiten gibt es für Existenzgründer/innen und Jungunternehmen?
 Sie haben Fragen zur Wahl Ihrer Rechtsform oder benötigen Informationen zur Besteuerung Ihrer
Betriebsstätte?
 Sie suchen Geschäftspartner im Ausland? Sie wünschen eine Beratung zu logistischen und zollrechtlichen Themen? Sie haben Fragen zur Abwicklung Ihres Auslandsgeschäfts oder zum EUBinnenmarkt? Sie benötigen Informationen und Kontakte zu bestimmten Ländern?
Buchen Sie Ihren individuellen Beratungstermin mit unseren IHK-Fachreferenten der Geschäftsbereiche Existenzgründung und Unternehmensförderung, International sowie dem Geschäftsbereich
Recht und Steuern. Die Teilnahme ist kostenlos.
 Kontakt: Katrin Lörch, Tel.: 07821/2703-631, E-Mail: [email protected]
Ländernachrichten
Frankreich:
EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte in Frankreich umgesetzt
Die Europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) wurde in
Frankreich durch die Verordnung Nr. 2014-928 vom 19. August 2014 sowie 5 Durchführungsverordnungen vom 8. Oktober 2014 umgesetzt.
Zukünftig können ausländische Unternehmen in Frankreich mittels eines Bevollmächtigten der
Pflicht zur Rücknahme und Verwertung der von ihnen auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte nachkommen. Im Falle von Versandhandel ist das ausländische Unternehmen wie bisher
verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung der von ihm auf den Markt gebrachten Geräte durchzuführen.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer vertritt Unternehmen gegenüber den
französischen Rücknahmesystemen.
 Link: Neue Bestimmungen über WEEE
 Kontakt: Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, Abteilung Umwelt, Tel.: 0033-140-58-35-95, E-Mail: [email protected], http://www.francoallemand.com
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02/2015
EU-INFO aktuell
Polen: Neue Warenkennzeichnungspflichten für Importe
Mit der Novellierung des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung (Ustawa z dnia
2 lipca 2004 r. o swobodzie działalności gospodarczej) entfällt in Polen die bisherige Pflicht zur
Angabe von Firmenname und -adresse des in Polen ansässigen Vertreibers (dystrybutor) auf der
Produktkennzeichnung. Stattdessen wird zukünftig der Herstellername samt Adresse und – falls sich
der Sitz des Herstellers außerhalb der EU und EFTA befindet – auch des Landes angegeben werden
müssen. Alternativ zum Hersteller kann auch der Vertreiber mit Sitz in einem EU/EFTA Land angegeben werden.
Für die neue Regelung gilt eine Übergangszeit von 36 Monaten. Somit können für diesen Zeitraum
alle bereits in Polen in Verkehr gebrachten Produkte die bisherige Kennzeichnung beibehalten. Die
neue Regelung betrifft allerdings nur den Warenverkehr zwischen Unternehmern.
Von der neuen Regelung umfasst sind Waren, die nicht für den Einzelhandel (sprzedaż
detaliczna), also für den Weiterverkauf an Verbraucher, gedacht sind (so genannte non-consumer
goods). Die neuen Vorschriften sind bereits zum 7. Januar 2015 in Kraft getreten.
 Link: http://isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU20041731807
Ungarn: Neues Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Ungarn im Rahmen des „Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem“ (Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer – EKÁER) eine neue Meldepflicht.
Das neue System schreibt eine Meldepflicht für alle per LKW transportierten Güter vor, die aus der
EU nach Ungarn importiert, aus Ungarn in die EU exportiert oder innerhalb Ungarns erstmals an
Nicht-Endverbraucher verkauft werden.
Zur Abgabe der Meldung muss sich das betreffende Unternehmen einmalig registrieren. Danach
müssen die erforderlichen Daten für jeden einzelnen Transport gemeldet werden. Zur Abgabe der
Meldungen ist der betreffende ungarische Partner verpflichtet. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen
ist dieser jedoch auf die Mitwirkung des ausländischen Lieferanten/Käufers bzw. der Speditionsunternehmen angewiesen.
Die Registrierung und die Abgabe der Einzelmeldungen erfolgt über die Online-Plattform der
Nationalen Steuer- und Zollverwaltung NAV.
 Link: https://www.ekaer.nav.gov.hu/
 Kontakt: Stefanie Blum, Tel.: 07821/2703-691, E-Mail: [email protected]
Literatur
Online-Shopping – Ein Leitfaden für Verbraucher und Anbieter
Aufgrund der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie gab es im Bereich des „OnlineShopping“ einige gesetzliche Änderungen, die EU-weit greifen. Die Regelungen sind nicht nur für Verbraucher von Bedeutung sondern auch für die Unternehmen, die Online-Shops betreiben.
Zu den wesentlichen Regelungen gehört die Widerrufsfrist, die nun EU-einheitlich 14 Tage beträgt.
Ferner gilt, dass die Ware nicht mehr einfach kommentarlos zurückgeschickt werden kann, sondern
der Widerruf eindeutig erklärt werden muss. Zudem sind die Rücksendekosten grundsätzlich vom
Käufer zu tragen, es sei denn, der Verkäufer hat den Verbraucher darüber nicht informiert oder übernimmt die Kosten auf freiwilliger Basis.
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EU-INFO aktuell
Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland in Kehl hat eine neue Broschüre zum Thema
„Online-Shopping“ aufgelegt, in der sie Verbraucher und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten
beim Online-Handel informiert.
 Die Broschüre Online-Shopping – Ein Leitfaden für Verbraucher und Anbieter ist erhältlich
beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., eCommerce-Verbindungsstelle, Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl, Tel.: 07851/99148-0, E-Mail: [email protected],
http://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/
Großbritannien: Publikation zur Bautätigkeit neu aufgelegt
In der Publikation der eutsch-Britischen Kammer erfahren kleine und mittlere Bauunternehmen
aus eutschland praxisnah, was bei Bau- und Montageleistungen in roßbritannien zu beachten ist.
ie Publikation behandelt unter anderem folgende Themen:
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Health & Safety – die „Heilige Kuh“ im englischen Baurecht
Registrierungen, Lizenzen und Ausführungsgenehmigungen
CSCS, CPCS und andere ualifikationsnachweise, die Auftraggeber oft verlangen
achweispflichten gegenüber den englischen Baubehörden
Besteuerung von Unternehmen; Steuern und Sozialversicherung für die Mitarbeiter
CIS – die Bauabzugsbesteuerung in England
Standardverträge und wichtige vertragliche Aspekte
ie Veröffentlichung verweist außerdem auf die zuständigen Stellen und enthält viele Links zu
weiterführenden Informationen.
 ie Broschüre Bautätigkeit in Großbritannien, London, 3. Auflage, 2014, 74 Seiten, A4, Spiralbindung, Preis: 0,00 Euro (AHK-Mitglieder: 59,50 Euro), ist zu beziehen bei: eutsch-Britischen
Industrie- und Handelskammer, Angelika Baumgarte, Tel.: 0044-20-79764144, [email protected]
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02/2015
EU-INFO aktuell
* BESTELLUNGEN:
Die Dokumente werden kostenlos per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sie können unter Angabe der BestellNummer bei Christine Richmann, Fax: 07821/2703-4692, E-Mail: [email protected], angefordert werden.
IMPRESSUM
Herausgeber:
IHK Südlicher Oberrhein, Enterprise Europe Network
Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr
Tel.: 07821/2703-692, Fax: 07821/2703-4692
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de
Redaktion:
Petra Steck-Brill (verantwortlich)
Christine Richmann, Stefanie Blum, Martina Weinhold
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr.
Weder die Europäische Kommission noch eine im Namen der Kommission handelnde Person ist verantwortlich für die Nutzung des Inhalts dieser Publikation. Die in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Meinungen sind die des Autors und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen
Kommission wider.
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