EU-INFO aktuell 02/2015 Frankreich 2015 - Recht und Steuern aktuell Für eine erfolgreiche Bearbeitung des französischen Marktes ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Deutschland und Frankreich sind eng. Frankreich ist nicht nur Deutschlands wichtigster Handelspartner, sondern auch der wichtigste Auslandsstandort für deutsche Unternehmen. Trotz der geographischen Nähe und weitgehend harmonisierter Normen innerhalb des EU-Binnenmarktes gibt es nationale Besonderheiten, die man kennen sollte, um in Frankreich erfolgreich zu sein. Im Laufe des Jahres 2014 und zum Jahreswechsel 2015 sind bedeutende gesetzliche Änderungen in verschiedenen Rechtsgebieten in Kraft getreten. Diese werden in der Veranstaltung kurz und praxisrelevant dargestellt. Kontakt: Katrin Lörch, Tel.: 07821/2703631, E-Mail: [email protected] 02/2015 EU-INFO aktuell INHALTSVERZEICHNIS AKTUELLES AUS DER EU ....................................................................................... 3 EU will grenzüberschreitende Verkehrsnetze ausbauen .................................................................... 3 Mehr Transparenz beim Umgang mit Lobbyisten ............................................................................... 4 MobiPro-EU: Neue Förderperiode gestartet ........................................................................................ 4 Europäischer Unternehmensförderpreis 2015 .................................................................................... 4 Umfrage zu grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen .......................................................... 5 BLICKPUNKT EUROPÄISCHER BINNENMARKT ................................................... 5 Gesetzesvorschläge zu einem Europäischen Kaufrecht und einer Europäischen Stiftung zurückgezogen ................................................................................ 5 RECHTSPRECHUNG IN DER EU ............................................................................. 5 Preistransparenz bei Flugbuchungen .................................................................................................. 5 FÖRDERPROGRAMME DER EU .............................................................................. 6 In die Menschen in Europa investieren: Neue EU-Sozialfonds-Förderung in Deutschland gestartet ................................................................ 6 EU fördert Ladestationen für Elektroautos an deutschen Autobahnen ............................................... 6 TERMINE ................................................................................................................... 7 IHK ON THE ROAD – Sprechstunde für Unternehmen und Existenzgründer .................................... 7 LÄNDERNACHRICHTEN .......................................................................................... 7 Frankreich: EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte in Frankreich umgesetzt ................. 7 Polen: Neue Warenkennzeichnungspflichten für Importe ................................................................... 8 Ungarn: Neues Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem ........................................................... 8 LITERATUR ............................................................................................................... 9 Online-Shopping – Ein Leitfaden für Verbraucher und Anbieter ......................................................... 9 Großbritannien: Publikation zur Bautätigkeit neu aufgelegt ................................................................ 9 2 02/2015 EU-INFO aktuell Aktuelles aus der EU EU will grenzüberschreitende Verkehrsnetze ausbauen Bis 2030 soll in Europa ein transeuropäisches Verkehrsnetz entstehen, bei dem neun zentrale Korridore ganz Europa verbinden. Sechs davon betreffen Deutschland. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc sagte dazu: „Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um bis 2030 ein voll einsatzfähiges Kernnetz und reibungslose Verkehrsströme für Fahrgäste und Güter in der gesamten EU zu gewährleisten. Nun ist es an der Zeit, in TEN-V-Projekte zu investieren und den Nutzen der Fazilität „Connecting Europe“ sowie des Investitionsplans der Kommission in Höhe von 315 Milliarden Euro zu maximieren.“ Ein Team externer Sachverständiger hat für jeden einzelnen Transeuropäischen Verkehrskorridor eine umfassende Studie durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden im Frühjahr 2015 die Europäischen Koordinatoren der Korridore dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission Arbeitspläne für das europäische Kernnetz unterbreiten. Diese Pläne müssen durch die unmittelbar beteiligten Mitgliedstaaten genehmigt werden. Die genehmigten Projekte sollen dann unter anderem über das EU-Verkehrsbudget „Connecting Europe“ gefördert werden. Außerdem lässt die EU-Kommission derzeit prüfen, welche Vorhaben aus den transeuropäischen Verkehrsnetzen für den neuen Investitionsplan geeignet sind. Dafür hat sie den ehemalige Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Henning Christophersen, den ehemaligen Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, Europäischer Koordinator für die transeuropäischen Verkehrsnetze, und Carlo Secchi, ebenfalls Europäischer Koordinator, beauftragt. Die sechs der neun zentralen europäischen Verkehrskorridore, die Deutschland betreffen, sind folgende: Der Nord-Ostsee-Korridor wird deutsche Städte wie Frankfurt (Oder), Berlin, Magdeburg, Hannover und Köln mit Finnland im Norden und den niederländischen Häfen im Westen verbinden. Link: Studie Nord-Ostsee-Korridor Der Korridor Orient-östliches Mittelmeer verbindet Rostock, Bremen, Hannover, Magdeburg, Berlin und Dresden mit den Ländern am Schwarzen Meer und am Mittelmeer. Link: Studie Korridor Orient-östliches Mittelmeer Städte wie Hamburg, Bremen, Hannover, Nürnberg und München werden über den SkandinavienMittelmeer-Korridor mit Städten von Finnland bis Italien verbunden. Link: Studie Skandinavien-Mittelmeer-Korridor Der Rhein-Alpen-Korridor, eine der meist befahrenen Güterverkehrsstrecken Europas, verbindet wichtige Wirtschaftszentren in der Rhein-Ruhr- und Rhein-Main-Neckar-Region mit den Nordseehäfen Rotterdam und Antwerpen sowie Norditalien. Dieser multimodale Korridor umfasst den Rhein als Binnenwasserstraße. Zu den vorrangigen Vorhaben zählen die teilweise bereits fertiggestellten Basistunnel in der Schweiz und ihre Zubringer in Deutschland und Italien. Link: Studie Rhein-Alpen-Korridor Mannheim wird durch den Atlantik-Korridor an wichtige französische, spanische und portugiesische Städte angebunden. Link: Studie Atlantik-Korridor Der Rhein-Donau-Korridor, dessen Rückgrat die Binnenwasserstraßen Main und Donau bilden, verbindet die Wirtschaftszentren Straßburg und Frankfurt über Süddeutschland mit Wien, Bratislava, Budapest und schließlich dem Schwarzen Meer. Link: Studie Rhein-Donau-Korridor 3 02/2015 EU-INFO aktuell Mehr Transparenz beim Umgang mit Lobbyisten Im Zuge der Neuauflage des so genannten EU-Transparenz-Registers der Europäischen Kommission und des Europaparlaments werden detailliertere Angaben über die für das Lobbying eingesetzten Personalressourcen sowie zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Ausschüssen, Foren und Arbeitsgruppen der EU-Institutionen verlangt. Darüber hinaus müssen alle registrierten Organisationen die geschätzten Kosten ihrer Lobbying-Aktivitäten angeben. Die Eintragung erfolgt nach wie vor auf freiwilliger Basis. Es wurden aber neue Anreize für eine Registrierung geschafften: So besteht eine verpflichtende Registrierung für alle Organisationen und Einzelpersonen, die Gespräche mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren führen oder eine aktive Rolle bei Anhörungen des Europäischen Parlaments spielen möchten. Insgesamt sind derzeit rund 7.500 Organisationen registriert – darunter schätzungsweise 75% aller wirtschaftsbezogenen Organisationen in Brüssel. EU-Kommission und EU-Parlament streben weiterhin ein verpflichtendes Lobbyregister an, das die EU-Kommission, das Europäische Parlament sowie den Europäischen Rat umfassen soll. Link: http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?locale=de#de MobiPro-EU: Neue Förderperiode gestartet Das Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „The Job of my Life“ dient der „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“ (kurz: MobiPro-EU). Es unterstützt seit Anfang 2013 junge Menschen aus der Europäischen Union bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutschland, bis Ende 2014 konnten auch qualifizierte Fachkräfte eine Förderung erhalten. Beim Sonderprogramm MobiPro-EU stehen insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache sowie passgenaue Begleit- und Fördermaßnahmen im Vordergrund. Ziel ist ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss. Aufgrund der Erfahrungen aus der vergangenen Förderperiode wurde die Förderrichtlinie überarbeitet. Mit der nun geltenden Richtlinie für die Ausbildungsjahrgänge ab 2015 wurde die Förderung von Individual- auf Projektförderung umgestellt, um zukünftig qualitativ und quantitativ besser steuern zu können. Darüber hinaus wurde aufgrund der hohen Nachfrage aus dem EU-Ausland nach betrieblichen Ausbildungsplätzen in Deutschland das Sonderprogramm ausschließlich auf Ausbildungsinteressierte im Alter zwischen 18 und 27 Jahren konzentriert. Eine Förderung für qualifizierte Fachkräfte wird nicht mehr angeboten. Link: http://www.thejobofmylife.de/de/ Europäischer Unternehmensförderpreis 2015 Der Europäische Unternehmensförderpreis (European Entreprise Promotion Awards) wird in 2015 zum neunten Mal von der Europäischen Kommission vergeben. Prämiert werden erfolgreiche Maßnahmen und Projekte von öffentlichen Institutionen und öffentlich-privaten Partnerschaften, die Unternehmergeist und Unternehmertum auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene „herausragend“ fördern. Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, Städte, Regionen, Bundesländer, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften zwischen Behörden und Unternehmen. 4 02/2015 EU-INFO aktuell Das RKW Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie den deutschen Vorentscheid durch. Teilnahmeschluss für die Bewerbung zur deutschen Vorausscheidung ist der 3. April 2015. Link: http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/ Umfrage zu grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen Die Europäische Kommission möchte die Infrastrukturen digitaler Dienstleistungen vorantreiben. Dabei geht es insbesondere um den Elektronischen Personalausweis (eID), die elektronische Unterschrift (eSignature), die elektronische Zustellung (eDelivery) und die elektronische Rechnungsstellung (eInvoicing). Die Initiative „Connecting Europe“ (CEF) führt derzeit eine Umfrage durch, mit deren Hilfe die Bedürfnisse des Marktes bei der Umsetzung der Modernisierungen berücksichtigt werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt u.a. auf dem Bereich eProcurement. Die Umfrage richtet sich sowohl an Öffentliche Institutionen als auch an Unternehmen. Link: http://www.ec.europa.eu/eusurvey/runner/ConnectingEuropeFacilitySurvey Blickpunkt Europäischer Binnenmarkt Gesetzesvorschläge zu einem Europäischen Kaufrecht und einer Europäischen Stiftung zurückgezogen Die EU-Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt, ihren Vorschlag COM (2011) 635 zum Europäischen Kaufrecht zugunsten eines modifizierten Vorschlags zurückziehen, um den Bedürfnissen des E-Commerce im Digitalen Binnenmarkt gerecht werden zu können. Der Vorschlag COM (2012) 35 für eine Verordnung zu einer Europäischen Stiftung soll dagegen insgesamt zurückgezogen werden, da bislang in den Verhandlungen im Rat keine Einigung erzielt werden konnte und eine solche nicht mehr zu erwarten ist. Link: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge Rechtsprechung in der EU Preistransparenz bei Flugbuchungen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung klargestellt, dass Kunden, die einen Flug über ein elektronisches Buchungssystem buchen, der Endpreis sofort angezeigt werden muss. Dies gilt sowohl für den ausgewählten Flug als auch für alternativ angezeigte Verbindungen. Unter dem Endpreis ist der Flugpreis inklusive aller Steuern, Kerosinzuschläge und Gebühren zu verstehen. Der EuGH hatte in seiner Entscheidung die EU-Verordnung 1008/2008 zur Preisgestaltung für Flüge zugrunde gelegt. Diese Verordnung hat das Ziel, Kunden einen effektiven Vergleich von Preisen verschiedener Fluglinien zu ermöglichen. (Rs. C-573/13, 9 S., Best.-Nr. 01-022015*) 5 02/2015 EU-INFO aktuell Förderprogramme der EU In die Menschen in Europa investieren: Neue EU-Sozialfonds-Förderung in Deutschland gestartet Unter dem Motto „Zusammen.Zukunft.Gestalten“ haben EU-Beschäftigungskommissarin Marianne Thyssen und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland gestartet. Die ESF-Förderung zielt in Deutschland besonders auf benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund. Die ESF-Strategie zielt in Deutschland besonders auf die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Bewältigung des demografischen Wandels in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Unterstützung bestimmter Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt, z.B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund. Die EU-Kommission hat das Operationelle Programm des ESF für Deutschland mit einem finanziellen Volumen von rund 2,7 Mrd. Euro angenommen. 38% der Gesamtmittel fließen in die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut. Rund 73.000 Langzeitarbeitslose, 150.000 Migrantinnen und Migranten und 100.000 benachteiligte junge Menschen sollen mit diesen Maßnahmen unterstützt werden. In Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen werden 33% der Mittel investiert. Damit können rund 100.000 junge Menschen beim Berufseinstieg unterstützt werden. Ein Viertel der verfügbaren Mittel fließt in die Förderung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Beschäftigung. Rund 260.000 KMU, 20.000 (bisher nicht erwerbstätige) Frauen und 18.000 Migrantinnen und Migranten werden mit diesen Maßnahmen unterstützt. Das bedeutendste Programm für junge Menschen ist die Berufseinstiegsbegleitung. Hierfür sind 1,05 Mrd. Euro Gesamtmittel (davon rund 530 Mio. Euro ESF-Mittel) im Zeitraum von März 2015 bis 2022 vorgesehen. Kernziel ist die Eingliederung junger Menschen in eine Berufsausbildung im Betrieb. Die Berufseinstiegsbegleiterin oder der Berufseinstiegsbegleiter, die bei Bildungsträgern beschäftigt sind, die von der Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden, unterstützt junge Menschen kontinuierlich und individuell von der Schule bis in das erste halbe Jahr der Berufsausbildung im Betrieb oder wenn es mit einem Ausbildungsplatz im Betrieb nicht klappt, bis zu zwei Jahre nach Schulende in Maßnahmen des Übergangsbereichs hinein. Link: http://www.esf.de EU fördert Ladestationen für Elektroautos an deutschen Autobahnen Entlang der wichtigsten Autobahnen, die die Niederlanden, Dänemark, Schweden und Deutschland verbinden, soll ein offen zugängliches Netz von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entstehen (European Long-distance Electric Clean Transport Road Infrastructure Corridor – ELECTRIC). Dafür stellt die EU über 4 Mio. Euro aus dem europäischen Verkehrsförderprogramm Transeuropäische Netze (TEN-T) bereit. Empfänger der Gelder und zuständig für die Umsetzung ist unter anderem die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH. Im Zuge des Pilotvorhabens werden insgesamt 155 Ladestationen entlang der wichtigsten Autobahnen installiert werden: 30 in den Niederlanden, 23 in Dänemark, 35 in Schweden und 67 in Deutschland. Der Abschluss des Vorhabens ist für Dezember 2015 vorgesehen. Link: ELECTRIC 6 02/2015 EU-INFO aktuell Termine IHK ON THE ROAD Sprechstunde für Unternehmen und Existenzgründer Existenzgründer, Unternehmen, die international tätig sind oder es werden wollen, sowie Unternehmen mit Rechtsfragen werden in Einzel-Beratungsgesprächen von den Fachreferenten der IHK informiert. Sie wollen ein Unternehmen gründen, Ihre eigenen Ideen verwirklichen, Chancen ergreifen? Welche Voraussetzungen müssen Sie bei einer Unternehmensgründung berücksichtigen und welche Fördermöglichkeiten gibt es für Existenzgründer/innen und Jungunternehmen? Sie haben Fragen zur Wahl Ihrer Rechtsform oder benötigen Informationen zur Besteuerung Ihrer Betriebsstätte? Sie suchen Geschäftspartner im Ausland? Sie wünschen eine Beratung zu logistischen und zollrechtlichen Themen? Sie haben Fragen zur Abwicklung Ihres Auslandsgeschäfts oder zum EUBinnenmarkt? Sie benötigen Informationen und Kontakte zu bestimmten Ländern? Buchen Sie Ihren individuellen Beratungstermin mit unseren IHK-Fachreferenten der Geschäftsbereiche Existenzgründung und Unternehmensförderung, International sowie dem Geschäftsbereich Recht und Steuern. Die Teilnahme ist kostenlos. Kontakt: Katrin Lörch, Tel.: 07821/2703-631, E-Mail: [email protected] Ländernachrichten Frankreich: EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte in Frankreich umgesetzt Die Europäische Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) wurde in Frankreich durch die Verordnung Nr. 2014-928 vom 19. August 2014 sowie 5 Durchführungsverordnungen vom 8. Oktober 2014 umgesetzt. Zukünftig können ausländische Unternehmen in Frankreich mittels eines Bevollmächtigten der Pflicht zur Rücknahme und Verwertung der von ihnen auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte nachkommen. Im Falle von Versandhandel ist das ausländische Unternehmen wie bisher verpflichtet, die Rücknahme und Verwertung der von ihm auf den Markt gebrachten Geräte durchzuführen. Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer vertritt Unternehmen gegenüber den französischen Rücknahmesystemen. Link: Neue Bestimmungen über WEEE Kontakt: Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, Abteilung Umwelt, Tel.: 0033-140-58-35-95, E-Mail: [email protected], http://www.francoallemand.com 7 02/2015 EU-INFO aktuell Polen: Neue Warenkennzeichnungspflichten für Importe Mit der Novellierung des Gesetzes über die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung (Ustawa z dnia 2 lipca 2004 r. o swobodzie działalności gospodarczej) entfällt in Polen die bisherige Pflicht zur Angabe von Firmenname und -adresse des in Polen ansässigen Vertreibers (dystrybutor) auf der Produktkennzeichnung. Stattdessen wird zukünftig der Herstellername samt Adresse und – falls sich der Sitz des Herstellers außerhalb der EU und EFTA befindet – auch des Landes angegeben werden müssen. Alternativ zum Hersteller kann auch der Vertreiber mit Sitz in einem EU/EFTA Land angegeben werden. Für die neue Regelung gilt eine Übergangszeit von 36 Monaten. Somit können für diesen Zeitraum alle bereits in Polen in Verkehr gebrachten Produkte die bisherige Kennzeichnung beibehalten. Die neue Regelung betrifft allerdings nur den Warenverkehr zwischen Unternehmern. Von der neuen Regelung umfasst sind Waren, die nicht für den Einzelhandel (sprzedaż detaliczna), also für den Weiterverkauf an Verbraucher, gedacht sind (so genannte non-consumer goods). Die neuen Vorschriften sind bereits zum 7. Januar 2015 in Kraft getreten. Link: http://isap.sejm.gov.pl/DetailsServlet?id=WDU20041731807 Ungarn: Neues Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Ungarn im Rahmen des „Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem“ (Elektronikus Közúti Áruforgalom Ellenőrző Rendszer – EKÁER) eine neue Meldepflicht. Das neue System schreibt eine Meldepflicht für alle per LKW transportierten Güter vor, die aus der EU nach Ungarn importiert, aus Ungarn in die EU exportiert oder innerhalb Ungarns erstmals an Nicht-Endverbraucher verkauft werden. Zur Abgabe der Meldung muss sich das betreffende Unternehmen einmalig registrieren. Danach müssen die erforderlichen Daten für jeden einzelnen Transport gemeldet werden. Zur Abgabe der Meldungen ist der betreffende ungarische Partner verpflichtet. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist dieser jedoch auf die Mitwirkung des ausländischen Lieferanten/Käufers bzw. der Speditionsunternehmen angewiesen. Die Registrierung und die Abgabe der Einzelmeldungen erfolgt über die Online-Plattform der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung NAV. Link: https://www.ekaer.nav.gov.hu/ Kontakt: Stefanie Blum, Tel.: 07821/2703-691, E-Mail: [email protected] Literatur Online-Shopping – Ein Leitfaden für Verbraucher und Anbieter Aufgrund der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie gab es im Bereich des „OnlineShopping“ einige gesetzliche Änderungen, die EU-weit greifen. Die Regelungen sind nicht nur für Verbraucher von Bedeutung sondern auch für die Unternehmen, die Online-Shops betreiben. Zu den wesentlichen Regelungen gehört die Widerrufsfrist, die nun EU-einheitlich 14 Tage beträgt. Ferner gilt, dass die Ware nicht mehr einfach kommentarlos zurückgeschickt werden kann, sondern der Widerruf eindeutig erklärt werden muss. Zudem sind die Rücksendekosten grundsätzlich vom Käufer zu tragen, es sei denn, der Verkäufer hat den Verbraucher darüber nicht informiert oder übernimmt die Kosten auf freiwilliger Basis. 8 02/2015 EU-INFO aktuell Die eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland in Kehl hat eine neue Broschüre zum Thema „Online-Shopping“ aufgelegt, in der sie Verbraucher und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten beim Online-Handel informiert. Die Broschüre Online-Shopping – Ein Leitfaden für Verbraucher und Anbieter ist erhältlich beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., eCommerce-Verbindungsstelle, Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl, Tel.: 07851/99148-0, E-Mail: [email protected], http://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/ Großbritannien: Publikation zur Bautätigkeit neu aufgelegt In der Publikation der eutsch-Britischen Kammer erfahren kleine und mittlere Bauunternehmen aus eutschland praxisnah, was bei Bau- und Montageleistungen in roßbritannien zu beachten ist. ie Publikation behandelt unter anderem folgende Themen: Health & Safety – die „Heilige Kuh“ im englischen Baurecht Registrierungen, Lizenzen und Ausführungsgenehmigungen CSCS, CPCS und andere ualifikationsnachweise, die Auftraggeber oft verlangen achweispflichten gegenüber den englischen Baubehörden Besteuerung von Unternehmen; Steuern und Sozialversicherung für die Mitarbeiter CIS – die Bauabzugsbesteuerung in England Standardverträge und wichtige vertragliche Aspekte ie Veröffentlichung verweist außerdem auf die zuständigen Stellen und enthält viele Links zu weiterführenden Informationen. ie Broschüre Bautätigkeit in Großbritannien, London, 3. Auflage, 2014, 74 Seiten, A4, Spiralbindung, Preis: 0,00 Euro (AHK-Mitglieder: 59,50 Euro), ist zu beziehen bei: eutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, Angelika Baumgarte, Tel.: 0044-20-79764144, [email protected] 9 02/2015 EU-INFO aktuell * BESTELLUNGEN: Die Dokumente werden kostenlos per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sie können unter Angabe der BestellNummer bei Christine Richmann, Fax: 07821/2703-4692, E-Mail: [email protected], angefordert werden. IMPRESSUM Herausgeber: IHK Südlicher Oberrhein, Enterprise Europe Network Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr Tel.: 07821/2703-692, Fax: 07821/2703-4692 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de Redaktion: Petra Steck-Brill (verantwortlich) Christine Richmann, Stefanie Blum, Martina Weinhold Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Weder die Europäische Kommission noch eine im Namen der Kommission handelnde Person ist verantwortlich für die Nutzung des Inhalts dieser Publikation. Die in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Meinungen sind die des Autors und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Kommission wider. 10
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