Kundenbroschüre WAG Stand: Februar 2015

Kundenbroschüre
WAG 2007
Rahmenvereinbarung / Information WAG 2007
für Frau / Herrn
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Name / Vorname
Allfinanz einfach besser
INFORMATIONEN ÜBER OVB
I. Informationen über OVB
Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg zu FN 41382g eingetragene, konzessionierte Wertpapierfirma (WPF)
mit der Geschäftsanschrift:
OVB Allfinanzvermittlungs GmbH
Sirona Straße 4/1/C, A-5071 Wals b. Salzburg
Telefon: 0662 / 62 85 67 - 0, Telefax: 0662 / 62 85 67 - 44
Hotline: 0800 / 80 80 70, eMail: [email protected]
Gemäß der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, erteilten Konzession ist die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH zur
Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs 2 Z 1 und Z 3 WAG berechtigt. Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist Mitglied der Anlegerentschädigungseinrichtung „Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH“. (AeW)
Darüber hinaus verfügt die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH über eine Gewerbeberechtigung als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, weshalb die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Ihnen Dienstleistungen im Versicherungsbereich anbieten darf. Die Gewerberegisternummer der
OVB Allfinanzvermittlungs GmbH lautet 137048 und ist im Register 503 des Magistrats der Stadt Salzburg eingetragen.
Die OVB vermittelt keine eigenen Produkte. Durch das Tätigwerden unserer Berater entsteht kein Dauerschuldverhältnis. Die Berater sind nicht verpflichtet
eine laufende Beobachtung des Marktes durchzuführen. Jeder Servicetermin ist eine kostenlose Zusatzleistung.
Für Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Betreuer. Er kennt Sie und Ihre Veranlagungen am besten und kann Ihnen sicher sofort Auskunft
erteilen. Sie können natürlich auch mit der Zentrale der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH Kontakt aufnehmen. Sie können mit uns schriftlich, telefonisch, per
E-Mail oder Fax kommunizieren.
Kontakt Kundenbetreuer:
(Stempel, Visitenkarte,
Angaben des Betreuers)
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass E-Mails oder Faxe, die außerhalb der Bürozeiten einlangen, frühestens am nächsten Werktag bearbeitet werden
können. Kundenunterlagen werden von der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und es kann ausschließlich in
Deutsch und Englisch mit uns kommuniziert werden.
Informationen über die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH finden Sie auch unter www.ovb.at!
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Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH ist für Sie in folgenden Bereichen tätig:
Existenzsicherung
Mit der richtigen Vorsorge können Sie sich auf’s Alter freuen.
Es ist nie zu früh, an die Zukunft zu denken. Je früher Sie sich um Ihre private Vorsorge kümmern, desto eher können Sie Ihr Leben unbeschwert genießen. Und
Sie haben noch viel Leben vor sich: Wer heute 50 ist, hat gute Chancen, noch seinen 100. Geburtstag zu feiern.
Darum sollten Sie sich nicht nur auf die staatlichen Systeme verlassen, sondern Ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen. Ob Rente, Unfallschutz oder die Sicherung Ihres Einkommens, ob Kleinkind oder Mittfünfziger – wir entwickeln mit Ihnen die passende private Vorsorgestrategie für ein ganzes Leben.
Vermögenssicherung
Mit unserem Versicherungsschutz spielt Pech keine Rolle mehr.
Das Leben hält so manche Überraschung für Sie bereit. Und nicht alle sind angenehm. Oft hat ein kleines Missgeschick oder Problem ungeahnte finanzielle
Folgen. Aber nicht für Sie. Denn mit dem richtigen Versicherungsschutz kann nichts passieren. Egal, was passiert. Ihre Gesundheit, Ihr Besitz, Ihr gutes Recht –
alles ist zuverlässig geschützt.
Damit Sie im Falle eines Falles nichts verlieren – auch Ihr Lächeln nicht. Natürlich ist entscheidend, dass Ihr Versicherungsschutz genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Vermögensaufbau
Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche – mit Ihrer persönlichen Strategie.
Die meisten Träume lassen sich nur mit Geld wahr machen. Aber woher nehmen? Die hohen Zinsen des Dispo-Kredits verderben einem schnell die Vorfreude –
und mit der mickrigen Rendite des normalen Sparbuchs verschenken Sie Zeit und Geld beim Aufbau des notwendigen Kapitals. Wir entwickeln mit Ihnen eine
Alternative, die Sie ohne große Einschränkungen schnell zum Sparziel bringt: eine individuelle Vermögensstrategie, die mit der richtigen Mischung aus Rendite
und Sicherheit Ihren Bedürfnissen perfekt gerecht wird.
OVB vermittelt den Kunden die Produkte der Kooperationspartner, die in der beiliegenden Liste aufgezählt sind. Natürlich vermittelt OVB diese Produkte nicht
nur, sondern berät den Kunden darüber sorgfältig und gewissenhaft.
Vermögensausbau
Das Fundament für Ihre Pläne: Der richtige Finanzplan.
Manchmal sind die Wünsche größer als das Guthaben. Aber das sollte kein Grund sein, darauf zu verzichten. Gerade bei größeren Anschaffungen kann sich
eine gut geplante Finanzierung lohnen – z. B. beim Eigenheim. Statt Miete zu zahlen, bis Sie den Preis eines Hauses zusammengespart haben, nutzen Sie Ihr
Geld lieber, um Ihre eigenen vier Wände bequem abzuzahlen. Und ziehen direkt ein. Auch bei kleineren Wünschen kann eine Finanzierung Sinn machen, um
Ihren finanziellen Spielraum gezielt zu erweitern.
Wichtig ist eine Planung, die Ihren Möglichkeiten entspricht. Wir analysieren mit Ihnen, was denkbar ist und ermitteln die zinsgünstigste Strategie für Sie –
mit Immobilienfinanzierung und Bauspardarlehen.
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Auflistung der Produktanbieter der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH
Gesellschaft
Anschrift
Internet
ALLIANZ Elementar Versicherungs-AG
Hietzinger Kai 101-105, 1130 Wien
www.allianz.at
ARISECUR Versicherungs-Provider GmbH
Barawitzkagasse 22/3, 1190 Wien
www.arisecur.at
ARICONSULT Financial Provider GmbH
Anzengrubergasse 6-8, 8010 Graz
www.ariconsult.at
ARAG Österreich Allgem. Rechtsschutzversicherungs AG
Favoritenstraße 36, 1040 Wien
www.arag.at
BANK AUSTRIA Finanzservice GmbH
Lassallestraße 5, 1020 Wien
www.baf.at
Black Rock Investment Management Limited (UK)
Graben 19/9, 1010 Wien
www.blackrock.at
CAPITAL BANK – GRAWE Gruppe AG
Burgring 16, 8010 Graz
www.capitalbank.at
C-QUADRAT Kapitalanlage AG
Stubenring 2, 1010 Wien
www.c-quadrat.at
D.A.S. Österreich Allgem. Rechtsschutzversicherungs AG
Hernalser Gürtel 17, 1170 Wien
www.das.at
DIALOG Lebensversicherungs AG
Halderstraße 29, D-86150 Augsburg
www.dialog-leben.at
DONAU Versicherungs AG Vienna Insurance Group
Schottenring 15, 1010 Wien
www.donauversicherung.at
FRANKLIN TEMPLETON Austria GmbH
Dr. Karl Lueger Ring 10, 1010 Wien
www.franklintempleton.at
GARANTA Österreich Versicherungs AG
Moserstraße 33, 5020 Salzburg
www.garanta.at
GENERALI Versicherung AG
Thomas Klestil Platz 2, 1030 Wien
www.generali.at
GOTHAER Lebensversicherungs AG
Goldschmiedgasse 2, 1010 Wien
www.gothaer.at
HDI Lebensversicherung AG
Dresdnerstraße 91, 1200 Wien
www.hdi-leben.at
HELVETIA Versicherungen Österreich AG
Brigittenauer Lände 50-54, 1203 Wien
www.helvetia.at
JP MORGAN Asset Management
Führichgasse 8, 1010 Wien
www.jpmorganam.at
MERKUR Versicherung AG
Joanneumring 22, 8010 Graz
www.merkur.at
MOVENTUM S.C.A.
B.P. 1257, L-1012 Luxembourg
www.moventum.lu
NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich
Moserstraße 33, 5020 Salzburg
www.nuernberger.at
PIONEER Fonds Marketing GmbH
Hopfenstraße 4, D-80335 München
www.pioneerinvestments.de
protecta.at Finanz- und Versicherungsservice GmbH
Hirschvogelgasse 2, 1200 Wien
www.myprotecta.at
ROLAND Rechtsschutz Versicherungs AG
Mariannengasse 14, 1090 Wien
www.roland-rechtsschutz.de
SEMPER CONSTANTIA Privatbank AG
Heßgasse 1, 1010 Wien
www.semperconstantia.at
start:bausparkasse e.Gen. Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Liechtensteinstraße 111-115, 1091 Wien
www.start-bausparkasse.at
sWOHNFINANZIERUNG Beratungs GmbH
Beatrixgasse 27, 1030 Wien
www.swohnfinanz.at
UNIQA Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
www.uniqa.at
WIENER STÄDTISCHE Versicherungs AG Vienna Insurance Group
Schottenring 30, 1010 Wien
www.wienerstaedtische.at
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II. Beschwerdemöglichkeit
Sollte ein Privatkunde wider Erwarten Grund zur Beschwerde über OVB, deren Agenten oder Dienstleistungen haben, kann die Beschwerde schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail (siehe Kontaktdaten auf Seite 3) übermittelt werden.
III. Kundenberater
Wer sind unsere Kundenberater?
Bei den Kundenbetreuern der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH handelt es sich um so genannte „vertraglich gebundene Vermittler“. Weiters sind so genannte
„Mehrfachagenten“ für uns tätig.
Was bedeutet dieser Begriff?
Der vertraglich gebundene Vermittler darf nur für uns und für kein anderes Unternehmen im Finanzbereich tätig sein. Er ist aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung unter anderem berechtigt, den Kunden Veranlagungen und Finanzierungen zu vermitteln. Selbstverständlich verfügen die vertraglich
gebundenen Vermittler zumindest über die Gewerbeberechtigung, den Beruf des gewerblichen Vermögensberaters auszuüben.
Die Mehrfachagenten verfügen ebenfalls über die für ihre Dienstleistungen notwendigen Gewerbeberechtigungen und bereiten sich auf ihre Prüfung zur
Zulassung als „gewerblicher Vermögensberater“ vor. Sie sind freilich nur berechtigt, nicht komplexe Finanzinstrumente (etwa Investmentfonds etc) im Namen
und auf Rechnung ihres Geschäftsherren zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass Mehrfachvermittler von gesetzeswegen für mehrere Unternehmen tätig sein
könnten. Verlangen Sie daher immer vom Mehrfachagenten, die jeweilige Vollmacht, aus welcher ersichtlich ist, dass er im Namen und auf Rechnung der OVB
tätig ist.
Was heißt das für Sie als Kunden?
Für Kunden von OVB bedeutet dies, dass sie in jedem Fall von einem kompetenten und erstklassig ausgebildeten Mitarbeiter betreut werden. Unsere Mitarbeiter mussten nicht nur eine Prüfung ablegen, um überhaupt ihre Gewerbeberechtigungen zu erlangen. Sie werden außerdem von uns laufend über neueste
Produkte, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und diverse weitere Angelegenheiten, die für eine optimale Kundenbetreuung unerlässlich sind,
geschult. Für diese Schulungen holen wir uns auch namhafte Rechtsexperten sowie Trainer unserer Produktgeber ins Haus. Durch diese und eine Reihe anderer
Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter immer über aktuellste Entwicklungen informiert sind und unsere Kunden immer bestmöglich
und auf gleich bleibend hohem Niveau informieren können. OVB haftet für ihre Mitarbeiter gemäß § 1313a ABGB.
IV. Berichte
Hinweis: Der Form halber möchten wir festhalten, dass die OVB keine Kundengelderverwaltung durchführt und aus diesem Grund das Berichtswesen nur über
die Produktanbieter möglich ist. Die OVB und ihre Produktanbieter erstatten den Kunden über die für sie durchgeführten Aufträge Bericht. Sofern der Kunde in
seinem Anlegerprofil (Aktuelle Datenerfassung) zugestimmt hat, erhält er diese Berichte ausschließlich online, ähnlich dem „Online-Banking“ (kostenlos). Auf
Wunsch werden dem Kunden die Berichte per Post an die letzte uns bekannte Anschrift geschickt (kostenpflichtig, siehe Seite 7). Inhalt dieser Berichte sind die
wesentlichen Angaben über die Ausführung des Auftrags. Eine Bestätigung über die Auftragsausführung wird dem Kunden schnellstmöglich, vom jeweiligen
Produktanbieter übermittelt. Sofern OVB die Bestätigung von einem Dritten, etwa der Bank, erhält, wird dem Kunden dieses Dokument spätestens am ersten
Bankarbeitstag, nachdem die Bestätigung bei OVB eingegangen ist, übermittelt. Damit der Kunde die gleiche Bestätigung nicht doppelt bekommt, übermittelt
OVB dem Kunden die Bestätigung nicht, wenn der Kunde diese unverzüglich von jemand anderem, der dazu laut Gesetz verpflichtet ist, erhalten muss.
Sofern für den Privatkunden regelmäßig Aufträge über Anteile an einem Organismus für gemeinsame Anlagen gemäß § 2 Z 35 lit a und b BWG ausgeführt
werden, müssen die Berichte mindestens 1x jährlich* mit den Informationen der Anlage 1 zu § 49 WAG 2007 übermittelt werden.
*ist vom jeweiligen Produktanbieter abhängig
a) Diese Berichte müssen aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetztes (WAG) folgende Punkte enthalten:
• Name der Firma, die die Mitteilung macht. Sofern dieser Bericht von uns übermittelt wird, enthält dieses Dokument
unseren Namen.
• Name oder sonstige Bezeichnung des Kunden
• Handelstag
• Handelszeitpunkt
• Art des Auftrags
• Ausführungsplatz
• Instrument
• Kauf- oder Verkaufsindikator
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• Wesen des Auftrags, falls es sich nicht um den Kauf- oder Verkaufsauftrag handelt
• Menge
• Stückpreis
• Gesamtentgelt
• Summe der in Rechnung gestellten Provisionen und Auslagen
• Gegebenenfalls Aufgaben des Kunden in Zusammenhang mit der Abwicklung des Geschäfts unter Angabe der Zahlungs- oder
Einlieferungsfrist sowie der jeweiligen Konten, sofern diese Angaben und Aufgaben dem Kunden nicht früher mitgeteilt worden sind
• war Gegenpartei des Kunden der Rechtsträger selbst, eine Person der Gruppe, der dem Rechtsträger angehört oder ein anderer Kunde des Rechtsträgers,
ein Verweis darauf, dass dies der Fall war, es sei denn, der Auftrag wurde über ein Handelssystem ausgeführt, das den anonymen Handel erleichtert.
Berichterstattung Capital Bank
aa) Was müssen Kunden tun, wenn Sie einen CIS-Zugang haben möchten?
• Mit dem Serviceblatt ihre E-Mail-Adresse bekannt geben. An diese E-Mail werden dann die CIS-Zugangsdaten geschickt.
• Referenzkonto angeben (= externes Kundenkonto für alle Überweisungen von Verkäufen und bei Neuanträgen auch für das Einzugsverfahren per Lastschrift
für Sparpläne. ACHTUNG: Die Capital Bank anerkennt nur ein externes Konto des Kunden.)
• Das Serviceblatt muss von allen Depotinhabern unterschrieben und im Original an die Capital Bank geschickt werden.
Was geschieht, wenn Kunden das Serviceblatt nicht retournieren?
• In diesem Fall werden Depotauszüge, Kontoauszüge, etc. per Post zugestellt. Da durch das Zadig der Versand von Kontoauszügen,
Abrechnungen, etc. zugenommen hat, müssen Kunden in diesem Fall mit erhöhten Versandkosten rechnen. (siehe Seite 8)
• Die Zustellung der Depotauszüge mit Stand per 31.12. sowie Kontoauszüge per 31.01. erfolgt bei Kunden ohne „CIS“-Zugang immer am 01.02..
Am Kontoauszug wird die Depotgebühr für das laufende Jahr ausgewiesen. Kunden mit „CIS“-Zugang werden ab 30.01. per E-Mail informiert,
dass der Jahresdepotauszug online zur Verfügung steht.
• Weiters wird jedem Kunden ohne „CIS“-Zugang ein entsprechendes Anmeldeformular beigelegt. Mit diesem Formular kann zusätzlich die „Erklärung für
Aufträge mittels Telekommunikation“ abgegeben werden, um Aufträge zukünftig in elektronischer Form übermitteln zu können.
ab) Seitens der Durchführungsstelle Capital Bank wurden alle Kunden über die Änderungen informiert:
Durch das Zadig haben sich die Berichtspflichten der Banken geändert. Sie müssen den Kunden bei jeder Kontobewegung (Käufe, Ausschüttungen, Verkäufe,
KEST, QUEST, usw.) einen Kontoauszug schicken - dadurch fallen jedes Mal Versandkosten an.
Um den Kunden diese zusätzliche Kostenbelastung zu ersparen, stellt die Capital Bank den Kunden einen (kostenfreien) CIS-Zugang zur Verfügung, in dem sie
ähnlich dem Online Banking Einsicht auf sämtliche Buchungen auf ihrem Depot haben und auch den Jahresdepotauszug abrufen können.
ac) Bei Kunden OHNE „CIS“-Zugang angedruckt:
Ausgenommen Kapitalgarantieprodukte
Einen eventuellen Sollsaldo per 31.01. am Verrechnungskonto „Kontonummer“ laut Kontoauszug per 31.01., können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt
der Kontoinformation abdecken. Sollten Sie eine Abdeckung dieses Saldos nicht vornehmen, werden wir für Sie Wertpapiere im entsprechenden Gegenwert
verkaufen. Die im Jänner verrechnete Depotgebühr bezieht sich auf das laufende Jahr.
Mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes 2009 (ZaDiG) sind wir verpflichtet, Ihnen Ihre Umsätze mittels monatlichem, versandkostenpflichtigem Kontoauszug zuzustellen. Die im Kontoauszug vom 31.01. verrechneten Versandkosten von EUR 1,04 beziehen sich auf den vorliegenden Depotauszug und enthalten
20 % USt.
ad) Bei Kunden MIT „CIS“-Zugang angedruckt:
Ausgenommen Kapitalgarantieprodukte
Einen eventuellen Sollsaldo per 31.01. am Verrechnungskonto „Kontonummer“, können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Kontoinformation abdecken. Sollten Sie eine Abdeckung dieses Saldos nicht vornehmen, werden wir für Sie Wertpapiere im entsprechenden Gegenwert verkaufen. Der Kontostand
gilt als anerkannt, wenn nicht binnen 6 Wochen nach Erhalt der Kontoinformation schriftlich reklamiert wird. Die im Jänner verrechnete Depotgebühr bezieht
sich auf das laufende Jahr.
Aufgrund der Änderung im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes werden in der Aussendung der Depotauszüge Altbestand und Neubestand beim „DepotBestand per 31.12.xxxx“ ausgewiesen. Weiters werden im „CIS“-Zugang des Kunden Altbestand und Neubestand ausgewiesen.
**Kursgewinnsteuer (www.bmf.gv.at): Das für Wertpapiergeschäfte ausgegebene Budgetbegleitgesetz 2011 idF AbgÄG 2011 (BGBl. I NR. 11/2010) sieht für
Erwerbe von Aktien- und Investmentfondsanteile ab 01.01.2011 sowie für Erwerbe aller anderen Wertpapierarten ab 01.04.2012 die Besteuerung von Kursgewinnen seitens der depotführenden Stellen vor. Erwerbe von Aktien und Investmentfonds vor dem 01.01.2011 werden als „Altbestand“ und Erwerbe von
Aktien und Investmentfonds nach dem 01.01.2011 als „Neubestand“ bezeichnet. Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Kapitalmaßnahmen steuerrelevant sind (BGBl II 2011/322). Für weitere Informationen zur Kursgewinnsteuer wenden Sie sich bitte an Ihren Berater bzw. an einen Steuerexperten.
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b) Kosten für Depotgebühren:
Capital Bank - GRAWE Gruppe AG / die plattform
Depotgebühr:
Erstes Kalenderjahr
kostenfrei
Investmentfonds Einmalerlag
€ 38,- p.a. zzgl. USt.
Investmentfonds Vermögensaufbauplan
0,5% p.a. mind. € 10,- zzgl. USt. - max. € 38,- zzgl. USt.
Für alle anderen Wertpapiere
0,25% p.a. zzgl. USt., mind. € 38,- zzgl. USt.
Die Depotgebühr berechnet sich vom Kurswert der jeweiligen Wertpapiere zum 31.12. und wird für das laufende Jahr im vor hinein verrechnet. Befinden sich
nur Investmentfonds am Depot, beträgt die Depotgebühr max. € 38,- zzgl. USt.
Verrechnungskonto:
Erstes Kalenderjahr
kostenfrei
Verrechnungskontogebühr
€ 14,- p.a.
Inlands- / Auslandsüberweisung
kostenfrei (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
Eilüberweisung Inland
€ 15,-
Haben- / Sollzinsen
keine Verzinsung
Verkauf:
0,125 % / Minimum: € 12,50
Andere Gebühren:
Auszahlungsplan: € 2,80 pro Durchführung
Rückgebuchte Lastschrift: € 18,- (inkl. fremder Spesen)
Depotschließung: € 20,- zzgl. USt.
1. Mahnung: € 15,- | 2. Mahnung: € 30,-
Nachdruck der Wertpapierabrechungen/Kontoauszügen: € 5,-
Zahlungserinnerung: € 5,- Unterjähriger Depotauszug: € 5,- zzgl. USt.
Depotübertrag:
Von einer Fremdbank zur Plattform
kostenfrei
Von der Plattform zu einer Fremdbank
€ 35,- zzgl. USt. (Grundkosten pro Auftrag und Depot)
Für jede zu übertragende Position
€ 35,- zzgl. USt. (Innerhalb der Plattform: € 15,- pro Position zzgl. USt.
Versandkosten:
Es besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Konto- und Depoteinsicht per „CIS“ (für Abrechnungen, Depot- und Kontoauszüge). Wird dieser Service nicht genutzt, fallen für die Postzustellung Versandkosten in Höhe von € 1,00 je Sendung an.
Hinweis: Das allgemeine Infopaket, sowie sämtliche wichtigen Informationen über den Versand von Depotauszügen der Capitalbank (Konditionsblatt „All in One“) finden Sie auf unserer Homepage www.ovb.at!
AGB und Bedingungen der Capital Bank finden Sie im Internet unter www.dieplattform.at
Semper Constantia Privatbank Aktiengesellschaft
Depotgebühr Investmentfonds: 0,18% p.a. zzgl. USt. (Mindestspesen: € 24,- pro Depot), Sonstige Wertpapiere: 0,24%
Kontoführungsgebühr: € 5,- pro Quartal, Durchführung eines Abschöpfungsauftrages: € 2,20 pro Zahlung, Rücklastschriften: € 8,50
Depotübertrag von der Semper Constantia zu einer Fremdbank: € 48,- pro Wertpapierposition
Ankauf / Verkauf Immofinanz Aktien: 0,20 % (Mindestspesen: € 10,-)
Hinweis: Das allgemeine Infopaket der Semper Constantia finden Sie auf unserer Homepage www.ovb.at!
Bank Austria Aktiengesellschaft
Depotgebühr: 0,235% (U, D)
Mindestgebühren pro Jahr
je Wertpapierposition: € 3,92 (U, D)
je Wertpapierdepot: € 26,28 (U, D)
Die Berechnung und Anlastung der Depotgebühren und Plandepotgebühren erfolgt quartalsweise (1/4 des Jahresbeitrages) im Nachhinein jeweils auf Basis
des Kurswertes zum Stichtag per Quartalsende.
Wertpapierplan
Plandepotgebühr: 0,300% Minimum: € 4,20 (U, D) p.a. für ab 19.09.2005 eröffnete Werpapierpläne
Kontoführung: Konto für Wertpapierdepot: € 53,28 p.a. (D)
Der Gesamtpreis ist abhängig vom Depotvolumen und kann daher nicht als €-Betrag angeführt werden.
(U) = Aufschlag von 20% USt. - (D) = Entgeltanpassung bei Dauerleistungen
Stand: 01/2015 - Alle Angaben stellen einen Auszug der Depotgebühren der jeweiligen Depotbank dar.
Die vollständigen Konditionsblätter finden Sie auf unserer Homepage unter www.ovb.at (Dialog / Publikationen und Medien)
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c) Marktübliche Entgelte und Gebühren
Die FMA hat die marktüblichen Entgelte gemäß § 75 Abs. 8 WAG 2007 auf ihrer Website in Form von Bandbreiten zu veröffentlichen.
Zu finden sind diese unter http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/wertpapierdienstleister/spezialthemen/marktuebliche-entgelte.html
Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 2010 zeigen sich dabei kaum Veränderungen, einzig bei den Bandbreiten der Beratungshonorare (0,5 bis 1,5% des
veranlagten Vermögens per anno) und der erfolgsabhängigen Vergütungen (10 bis 25% des Erfolgs per anno) kam es zu einer leichten Erweiterung.
Veröffentlicht werden die von Wertpapierunternehmen üblicherweise verrechneten Entgelte, wie Beratungshonorare, Managementgebühren, erfolgsabhängige Vergütungen, produktunabhängige Vermittlungsgebühren und sonstige direkt dem Kunden verrechnete Entgelte.
Weiters die von Emittenten von Wertpapieren üblicherweise in Rechnung gestellten Ausgabeaufschläge bei Produkten mit hohem, mittlerem und niedrigem
Risiko, Bonusleistungen, sonstige verrechnete Entgelte und Innenspesen. Außerdem werden marktübliche Gebühren der Depotbanken, wie etwa Depotgebühren, Spesen und Transaktionsgebühren, dargestellt.
V. Interessenskonflikte
„Interessenskonflikte Policy“
Bereits vor In-Kraft-Treten des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 hat OVB mögliche Interessenkonflikte auf die unten beschriebene Art gehandhabt. Aufgrund
der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist OVB jedoch verpflichtet, diese schriftlich für den Kunden festzuhalten und dem Kunden zu übermitteln.
OVB ist darauf bedacht, ihre Dienstleistungen immer im bestmöglichen Interesse des Kunden zu erbringen. Zu diesem Zweck hat OVB Vorkehrungen getroffen,
die gewährleisten sollen, dass sich Interessenkonflikte zwischen ihr, ihrer Geschäftsleitung, ihren Beschäftigten und Kooperationspartnern sowie ihren Kunden
oder zwischen den Kunden untereinander nicht negativ auf die Interessen des Kunden auswirken. Diese Vorkehrungen werden im Folgenden kurz erläutert:
1. An welchen Schnittstellen können Interessenskonflikte auftreten?
Bei OVB können Interessenskonflikte auftreten zwischen Kunden und
a) OVB,
b) den Agenten der OVB, einschließlich der Geschäftsleitung bzw.
c) anderen Kunden.
2. Welche Finanzdienstleistungen können Interessenskonflikte auslösen?
a) Anlageberatung: die Abgabe von persönlichen Empfehlungen über Geschäfte in Finanzinstrumenten
b) Vermittlung: Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
c) Nutzen der depotführenden Stelle (Durchführungspolitik)
3. Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten
OVB und ihre Agenten handeln im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf rechtmäßige, sorgfältige und redliche Weise im Interesse
des Kunden. Ziel der nachfolgenden Vorschriften ist es, Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und soweit möglich zu vermeiden.
Mit der Vermeidung der Interessenkonflikte ist die Compliance-Organisation betraut. Bei der Compliance-Organisation handelt es sich um speziell ausgebildete Mitarbeiter, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen.
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4. Vermeidung & Offenlegung von Interessenskonflikten
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Interessenkonflikte nicht vermeidbar sind. In diesem Fall wird OVB die betroffenen Kunden über den Interessenkonflikt informieren. Die Kunden können sich somit auf informierter Basis entscheiden, ob sie das Geschäft trotz des Konflikts wünschen.
Nr.
Identifizierung
Vermeiden
Offenlegen
- laufende Prüfung/Revisor
I.
Eingeführte Richtlinien zur Auswahl der Produkte und Bestimmung
- RL Risikoklassifizierung
der Risikoklassifizierung (Risikohinweise) unter Betrachtung und
- RL Kundenmatrix
Prüfung der marktüblichen Bewertungen.
(Geeignetheitstest)
KB, Punkt VIII. (S. 18)
Risikohinweise
- GA, Schulung Agenten
- EDV Sicherheitskonzept des
II.
Datensicherheit, Einrichtungen von Vertraulichkeitsbereichen, sodass
Unternehmens
gewährleistet werden kann, dass die Daten entsprechend sicher und
- Verschwiegensheitserklärungen
vertraulich behandelt werden.
der Angestellten
-
- Agentenvertrag
Die Verpflichtung der Agenten, dass mittels der Kundenmatrix eine
III.
- Kundenmatrix (Geeignetheitstest)
entsprechende Risikobeurteilung durchgeführt wird um das geeig-
- Analyse
nete Produkt für den Kunden zu ermitteln.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
Information an den Kunden, dass kein Dauerschuldverhältnis einge-
-
KB, Punkt I. (S. 3)
Durch die Vermittlung von Produkten in gleichen Produktsegmenten
Einheitliche Provisionen für gleiche
Bandbreiten der Vergütungen
generieren die Agenten der OVB die gleichen Provisionssätze.
Produktsegmente
KB, Punkt VI. (S. 10)
Keine produktspezifischen Ausschreibungen (Wettbewerbe, Bonifika-
- Interne Unternehmensrichtlinien
tionen, etc.) anzubieten.
- Geschäftsanweisung
gangen wird.
keine getrennten Vorgaben im KA &
Umsatzvorgaben, Depotvolumen).
XI.
Beratungsprotokoll
Versicherungsbereich
Regelmäßige Schulungen der Agenten &
Schulungsplan
Innendienst-Mitarbeitern
Angestellte & Berater
- Agentenvertrag
konflikte auftreten können, sind zur Offenlegung ihrer Geschäfte
- Geschäftsanweisung
verpflichtet.
X.
-
Geschäftsanweisung, Interne Richtlinie,
Keine erfolgsabhängigen Vorgaben allgemeiner Vertriebsziele (zB
Alle Agenten, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit InteressensIX.
-
Reihung der Interessen. Die Interessen der Kunden gehen immer den
Interessen von OVB bzw. deren Agenten vor.
Bei Ausführung von Aufträgen handelt OVB entsprechend der Durchführungspolitik.
Beratungsprotokoll
-
KB, Punkt V. (S. 8)
Best Execution Policy
KB, Punkt VI. (S. 10)
Abkürzungen: RL = Richtlinie, GA = Geschäftsanweisung, KB = Kundenbroschüre, KA = Kapitalanlagen
10
-
VI. Durchführungspolitik (Best Execution Policy)
Die Durchführungspolitik der OVB regelt die Grundsätze der Weiterleitung von Kundenaufträgen.
Ziel ist es, für den Kunden das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Unter dem Begriff „gleich bleibend“ versteht
man das bestmögliche Ergebnis im Sinn einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung. OVB hat bereits seit ihrem Bestehen nach diesen Grundsätzen gehandelt, ist jedoch aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 verpflichtet, die vorherige Zustimmung der Kunden zur Durchführungspolitik einzuholen.
OVB leitet grundsätzlich alle Aufträge (Ausnahme: Immobilienaktien, Investments der Semper Constantia Privatbank AG und Bank Austria) an die Capital Bank
GRAWE Gruppe AG weiter. Aufgrund einer unternehmensinternen Gewichtung aller für die bestmögliche Auftragsausführung relevanten Kriterien (Preis/
Kurs und Kosten, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung) hat sich OVB dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen. Basierend auf den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind wir nach eingehender Prüfung der Auswahlkriterien zu dem Schluss gelangt, dass diese Vorgangsweise die
bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge gewährleistet:
1. Bei Privatkunden ist das Gesamtentgelt (Preis/Kurs und Kosten) lt. Gesetz der einzige Aspekt zur Ermittlung des bestmöglichen Ergebnisses. Bei der Auftragsausführung spielen aber noch einige andere bedeutsame Umstände eine Rolle. Diese wichtigen Faktoren sind etwa die Geschwindigkeit und die
Wahrscheinlichkeit der Auftragsabwicklung. OVB hat daher eine Gesamtbetrachtung aller relevanten Faktoren vorgenommen. Resultat dieser Gesamtbetrachtung war, dass das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis dann erzielt werden kann, wenn grundsätzlich die Capital Bank GRAWE Gruppe AG als
Depotbank fungiert. Durch die Zusammenarbeit mit der Capital Bank GRAWE Gruppe AG steht dem Kunden eine enorme Auswahl an Wertpapieren bzw
Investmentfonds zur Verfügung. Derzeit kann der Kunde aus etwa 2.400 Investmentfonds und ungefähr 40 Sonderprodukten (Zertifikate, Garantiezertifikate, etc.) wählen. Außerdem ist es bei einem Switch oder Neukauf eines Produkts nicht notwendig, ein zusätzliches Depot – das weitere Kosten verursachen würde – zu eröffnen. Da alle Transaktionen über eine einzige Depotbank durchgeführt werden, wird der jeweilige Auftrag in der Regel schneller
abgewickelt als bei mehreren Depotbanken. Weiters kann sich der Kunde auf einfache Weise einen Überblick über seine Investments verschaffen, weil
er für alle Produkte nur einen einzigen, gemeinsamen Depotauszug erhält. Durch die Zusammenarbeit mit der Capital Bank GRAWE Gruppe AG hat der
Kunde außerdem die Möglichkeit zur elektronischen Depoteinsicht über das System „CIS“. Dieses Service ist derzeit kostenlos und bietet dem Kunden
diverse Daten zur Asset Allocation, zu Performanceentwicklungen etc. Weiterer Vorteil des Depots bei der Capital Bank GRAWE Gruppe AG ist, dass diese
Bank für jedes Depot einheitliche Jahresgebühren unabhängig von der Höhe des Investitionsvolumens verlangt (Ausnahme: Sonderprodukte). Einige
andere Banken verrechnen etwa einen bestimmten Prozentsatz des Investitionsvolumens; vor allem bei höheren Investitionen können sich daher große
Gebührenunterschiede ergeben.
2. Nach Gewichtung aller relevanten Faktoren leitet die OVB Aufträge über Produkte an alle genannten Produktpartner weiter. Die Capital Bank GRAWE
Gruppe AG stellt eine Infrastruktur zur Verfügung, die die Ausführung dieser Aufträge beschleunigt, wie zB standardisierte Prozesse, die auf OVB abgestimmt sind. Vorteile für unsere Kunden: Klare Depotgebühren, noch schnellere Abwicklungs- und Kommunikationswege, etc.
3. Semper Constantia Privatbank AG / Bank Austria Aktiengesellschaft: Um alternativen zur Capital Bank GRAWE Gruppe AG anbieten zu können (wenn zB
aufgrund eines Investmentfonds als Tilgungsträger zu einer Finanzierung das Depot bei der finanzierenden Bank liegen muss), hat OVB auch Kooperationen mit diesen beiden Häusern.
Andere Institute können diese Anforderungen nur teilweise erfüllen. Dies hätte zur Folge, dass die Dienstleistungen zwischen mehreren Unternehmen aufgespaltet werden müssten, was wiederum zu einer Kostensteigerung bei der Ausführung, Abwicklung bzw Abrechnung der Geschäfte führen würde.
Hinweis: Eine Veranlagung ist erst dann möglich, wenn sowohl der Antrag, als auch das Geld bei der jeweiligen Depotbank eingelangt ist. Nur dann wird
seitens der Depotbank ein Konto-/Depotauszug übermittelt (leere Depotauszüge werden nicht versendet).
Die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH erhält vom Produktgeber folgende Leistungen:
AA = Ausgabeaufschlag von 0,0 - 6,0 % des veranlagten Kapitals
(abhängig von der Art des Investments, wie zB Rentenfonds, Aktienfonds, Geldmarktfonds,
Anleihen, Zertifikate, etc.)
VFP = Vermittlungsfolgeprovision / Management Fee von 0,05 - 1,25 % des veranlagten Kapitals
Weiters wird seitens der OVB Allfinanzvermittlungs GmbH und ihren Agenten kein Beratungshonorar verrechnet.
Die konkrete Berechnung bzw. den genauen Prozentsatz können Sie der Produktliste entnehmen. Diese Liste finden Sie auf unserer Homepage unter
„Dialog / Publikationen und Medien“.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH im Fall einer Weisung des Kunden die Durchführungspolitik gegebenenfalls nicht
einhalten und das bestmögliche Ergebnis für den Kunden dadurch nicht gewährleisten kann. Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass die Abwicklung
Ihres Auftrages aus organisatorischen Gründen bis zu 21 Werktage in Anspruch nehmen kann. Es besteht somit die Möglichkeit, dass sich der Kurs zwischen
Auftragserteilung und Ausführung noch verändert.
11
RAHMENVEREINBARUNG
§ 1 Geltungsbereich
1.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die künftige einmalige Vermittlung von Finanzinstrumenten durch OVB an den Kunden sowie die bloße
Analyse des Kundenvermögens. Bei jeder künftigen Vermittlung von Finanzinstrumenten durch OVB handelt es sich jeweils um einen einmaligen Vermittlungsauftrag.
2.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bestimmungen dieses Vertrags für alle künftigen Vermittlungen von Investmentfonds sowie alle künftigen
Analysen des Kundenvermögens gelten, solange zwischen dem Kunden und OVB keine neue Vereinbarung getroffen wird oder diese Vereinbarung nicht
aufgekündigt wird.
3.
Die vermittelten Wertpapiere und Investmentfonds stammen ausschließlich von den auf Seite 5 genannten Produktpartnern / Depotbanken. Bei diesen
Produktpartnern handelt es sich um große Unternehmen mit umfangreicher Produktpalette, sodass dem Kunden ein möglichst umfassendes Spektrum
an Wertpapieren und Investmentfonds zur Auswahl steht. Die Zusammenarbeit mit diesen Produktpartnern stellt eine möglichst effiziente Auftragsabwicklung gemäß den Leitlinien der Durchführungspolitik von OVB sicher. Die Durchführungspolitik von OVB bildet einen integrierenden Bestandteil
dieser Rahmenvereinbarung.
4.
Weitere integrierende Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind das jeweils aktuelle Anlegerprofil des Kunden sowie die Regelungen zur Berichterstattung.
§ 2 Rechte und Pflichten
1.
Um die Dienstleistungen für den Kunden gesetzeskonform erbringen zu können, ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. OVB muss daher den Kunden bei jedem neuen Geschäftsabschluss nach seinen persönlichen Daten, seinen finanziellen Verhältnissen, seinen Anlagezielen, seinen Kenntnissen
und Erfahrungen sowie seiner Risikobereitschaft befragen.
2.
OVB geht davon aus, dass die im Anlegerprofil festgehaltenen Angaben des Kunden vollständig und richtig sind. OVB prüft daher diese Angaben nicht
nach.
3.
Die Angaben des Kunden im Anlegerprofil sind die Grundlage für die Anlagestrategie, die OVB dem Kunden vorschlägt. Nachteile, die dem Kunden aufgrund unvollständiger bzw unrichtiger Angaben entstehen, hat der Kunde ausschließlich selbst zu tragen. Dies gilt auch für Unterlagen, die der Kunde
OVB zur Verfügung stellt.
4.
Ändern sich die persönlichen Verhältnisse des Kunden, könnten die vermittelten Produkte nicht mehr für ihn geeignet bzw angemessen sein. Will der
Kunde in diesem Fall wieder beraten werden, so hat er OVB Änderungen ohne Aufforderung mitzuteilen. OVB ist nämlich nicht verpflichtet, sich nach
Durchführung des Vermittlungsauftrags zu erkundigen, ob sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben und damit das vermittelte Produkt für den
Kunden eventuell nicht mehr geeignet bzw angemessen ist.
5.
Ändern sich die persönlichen Verhältnisse des Kunden, die geeignet sind, seine Kundeneinstufung zu beeinflussen, hat er diese Änderungen OVB unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.
6.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag erst durch die Annahme des jeweiligen Produktpartners zustande kommt. Ob der
Vertrag zustande kommt, liegt daher im alleinigen Ermessen des Produktpartners. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Vertragsabschluss.
§ 3 Vergütung
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass OVB von Dritten (zB von der Fondsgesellschaft) Leistungen für die für den Kunden erbrachte Vermittlungstätigkeit erhält.
Diese Leistungen dienen in erster Linie als Gegenleistung für die Vermittlungstätigkeit.
§ 4 Keine laufende Betreuung
Bei der Vermittlung von Investmentfonds und anderen Investmentanlagen handelt es sich um einen einmaligen Vermittlungsauftrag an OVB. Aus diesem
Grund muss OVB nach erfolgter Vermittlung an den jeweiligen Kooperationspartner keine weiteren Nachbetreuungspflichten, außer der gesetzlichen Berichtspflicht, einhalten. Insbesondere ist OVB nicht verpflichtet, die Entwicklung des Kundenportfolios laufend zu beobachten (so genanntes „Monitoring“). OVB ist
nicht verpflichtet, für den Kunden in der einschlägigen Fachliteratur nachzuforschen. Dies gilt nicht, wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht und bereit ist,
diese Tätigkeit gesondert zu entlohnen.
12
§ 5 Wertpapierdepot
1.
Der Kunde beauftragt OVB mit dem Vermittlungsauftrag für den Kauf von Investmentfondsanteilen bzw Wertpapieren mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots samt zugehörigem Verrechnungskonto auf Kosten des Kunden. Zu diesem Zweck unterzeichnet und übergibt der Kunde OVB sämtliche dafür
erforderlichen Unterlagen und Formulare. Die Auswahl des jeweiligen Kooperationspartners (der Depotbank) richtet sich nach der aktuellen Durchführungspolitik von OVB.
2.
Der Kunde beauftragt den jeweiligen Kooperationspartner (die Depotbank) vorzusehen, dass Durchschriften des gesamten auf sein Wertpapierdepot
bezogenen Schriftverkehrs inklusive Schlussnoten und Kontoauszüge an OVB zu versenden. Alle Originale werden direkt vom Kooperationspartner (der
Depotbank) an den Kunden gesandt.
§ 6 Mitteilungen an den Kunden
1.
Der Kunde kann OVB nur dann Aufträge erteilen, wenn diese schriftlich ergehen und zuvor ein Anlegerprofil erstellt wurde.
2.
Eine andere Art der Auftragserteilung ist nur dann zulässig, wenn der Kunde der „Besonderen Kundenerklärung – Kommunikation mit Hilfe moderner
Medien“ zugestimmt hat.
3.
OVB ist zur unverzüglichen Weiterleitung des Kundenauftrags an den jeweiligen Kooperationspartner verpflichtet. Die Weiterleitung erfolgt spätestens
am ersten Bankarbeitstag nach der Auftragserteilung.
4.
Der Auftrag kann von OVB nur dann weitergeleitet werden, wenn OVB zur Ansicht gelangt, dass der Auftrag tatsächlich vom Kunden stammt und dessen
Konto in ausreichender Höhe gedeckt ist.
5.
Bei höherer Gewalt bzw Systemausfällen ist OVB nicht zur unverzüglichen Auftragsausführung verpflichtet.
6.
Sollte der Auftrag nicht unverzüglich durchgeführt werden können, wird OVB den Kunden davon schnellstmöglich verständigen. Der Kunde ist damit
einverstanden, dass OVB dann, wenn sich aus den vom Berater übermittelten Unterlagen Unklarheiten ergeben, den Auftrag so lange nicht weiter leitet,
bis die Unklarheiten nach Rücksprache mit dem Kunden geklärt wurden.
7.
OVB ist verpflichtet, dem Kunden im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Bericht zu erstatten. Der Zeitpunkt sowie der Umfang der
Berichtspflicht ergeben sich aus den Informationen über die Berichtspflicht, die Teil dieser Rahmenvereinbarung sind.
§ 7 Urheberrechte
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Dokumente, die er von OVB erhält, urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt insbesondere für die von OVB
vorgeschlagene Anlagestrategie. Vervielfältigungen, Änderungen und Ergänzungen sowie die Weitergabe der Unterlagen an Dritte bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von OVB.
§ 8 Offenlegen von Unterlagen, Haftung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, OVB alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen notwendig sind, vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. OVB ist nicht verpflichtet, diese Informationen zu prüfen.
2.
OVB ist verpflichtet, auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen eine Analyse des Kundenvermögens
vorzunehmen sowie eine Anlagestrategie zu erstellen. OVB wird diese Tätigkeiten mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
erbringen.
3.
OVB haftet für vertraglich gebundene Vermittler bzw Mehrfachagenten iSd § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 gemäß § 1313a ABGB.
4.
OVB haftet für Schäden des Kunden, die sich aus den für ihn von OVB, deren vertraglich gebundenen Vermittlern bzw Mehrfachagenten erbrachten
Tätigkeiten ergeben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.
OVB verwendet die Prospekte des jeweiligen Produktgebers sowie dessen Marketingmaterialien. OVB ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
6.
OVB ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Anlageform die für den Kunden die steuerlich günstigste
ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er sich für die Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen seiner Veranlagung mit einem Steuerberater in
Verbindung setzen muss.
7.
OVB haftet nicht für allfällige Vermögensnachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass er entgegen der Empfehlung von OVB einen Vertrag über
eine bestimmte Veranlagung wünscht oder die mit OVB vereinbarten Anlageziele missachtet.
13
§ 9 Datenschutz
1.
OVB behandelt alle Informationen des Kunden über dessen persönliche Verhältnisse, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich. Dritten gegenüber werden diese Informationen geheim gehalten. OVB unterwirft sämtliche Mitarbeiter dieser Geheimhaltungspflicht.
Die Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich in dem vom Datenschutzgesetz erlaubten Rahmen.
2.
Der Kunde ist mit der automationsgestützten Verwendung seiner Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes einverstanden.
3.
OVB weist darauf hin, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass seine Daten vertraulich von Dritten in Verbindung einer reinen Datendarstellungsplattform verwendet werden dürfen. Der Kunde kann dieses Einverständnis jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen.
§ 10 Vollmachtserteilung
Sofern dies notwendig ist, wird der Kunde OVB bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken
abzufragen. In diesem Fall wird der Kunde diese Institute gegenüber OVB vom Datenschutz- bzw Bankgeheimnis entbinden.
§ 11 Rücktrittsrecht des Kunden vom jeweiligen Vermittlungsvertrag
1.
Der Rücktritt vom jeweiligen Vermittlungsvertrag kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist
beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu
laufen.
2.
Gemäß § 63 Abs 2 WAG 2007 steht dem Verbraucher dieses Rücktrittsrecht unbeschadet der Anbahnung der geschäftlichen Verbindung zu, sofern sich
die Vertragserklärung auf den Erwerb einer Veranlagung im Sinne des § 1 Abs 1 Z 3 KMG oder auf den Erwerb von Anteilen an in- oder ausländischen
Kapitalanlagefonds, in- oder ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Einrichtungen, die Vermögenswerte mit Risikostreuung zusammenfassen,
bezieht.
3.
In anderen Fällen besteht dieses Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz nur dann, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in
den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume oder bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt
benützten Stand abgegeben hat.
4.
Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Es genügt, wenn diese Erklärung innerhalb der oben genannten Frist abgesendet wird.
§ 12 Beendigung der Rahmenvereinbarung
1.
Diese Rahmenvereinbarung kann sowohl von OVB als auch vom Kunden unter Angabe der Kündigungsgründe schriftlich unter Einhaltung einer
einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
2.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass OVB ohne aufrechte Rahmenvereinbarung keine Vermittlungstätigkeit vornehmen kann.
§ 13 Schlussbestimmungen
1.
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.
Sind bzw werden einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ungültig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige bzw undurchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen
bzw undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
3.
Sowohl dieser Vertrag als auch die jeweiligen Vermittlungsverträge unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Salzburg.
4.
Für Klagen gegen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG.
14
VII. Einstufung als Privatkunde
Mit 1. November 2007 ist das neue Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verlangt, dass wir unsere Kunden in Kundenkategorien einteilen, wobei diese Kundengruppen „Privatkunden“ und „professionelle Kunden“ bezeichnet werden.
Der Berater hat Sie bereits beim Ausfüllen des Anlegerprofils informiert, dass Sie als Privatkunde eingestuft werden. Diese Kategorisierung ist grundsätzlich
unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens und des veranlagten Betrags.
1. Was bedeutet diese Einstufung für mich?
Als Privatkunde genießen Sie das höchste Maß an Kundenschutz. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, ist die ausführliche Befragung des Anlegerprofils
notwendig. Daher bitten wir Sie, uns alle im Anlegerprofil genannten Informationen möglichst vollständig zur Verfügung zu stellen. Wir vertrauen darauf, dass
die von Ihnen genannten Daten richtig sind und werden diese daher nicht überprüfen.
2. Welche Angaben enthält die „Kundenbroschüre - WAG 2007“ genau?
Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, Ihnen die Kundenbroschüre - WAG 2007 rechtzeitig zu übermitteln. Der Vorteil des „Informationspakets“ besteht für Sie darin, dass Sie dadurch umfassend sowohl über uns und unsere Dienstleistungen als auch über sämtliche relevante Aspekte von Finanzinstrumenten (einschließlich Kosten und Risiken) aufgeklärt werden. Diese Informationen dienen daher dazu, dass Sie Ihre Anlageentscheidung aufgrund hinreichender
Sachkenntnis treffen können. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, die Kundenbroschüre zur Gänze durchzulesen.
Als Privatkunden wurden Sie über Folgendes informiert:
• Informationen über uns und unsere Dienstleistungen, nämlich unser vollständiger Name und unsere Postanschrift;
• Kommunikationsmittel, über die Sie mit Ihrem Berater sowie mit dem Servicecenter Kontakt aufnehmen können (zB E-Mail-Adresse, unsere Bürozeiten etc);
• Kommunikationsmittel, über die Sie uns Aufträge erteilen können;
• Sprachen, in denen Sie mit uns kommunizieren können;
• Sprachen, in denen wir Ihnen unsere Unterlagen zur Verfügung stellen können;
• Hinweis auf unsere Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde; dadurch sehen Sie, dass wir berechtigt sind, die Dienstleistungen, die wir für Sie
erbringen sollen, tatsächlich erbringen zu dürfen;
• Beschwerdemöglichkeit, für den Fall, dass Sie wider Erwarten nicht mit uns oder unseren Dienstleistungen zufrieden sein sollten;
• Bedingungen des Vertrags;
• Informationen darüber, dass vertraglich gebundene Vermittler bzw Mehrfachvermittler für uns tätig sind und was dies für Sie bedeutet;
• Informationen darüber, auf welche Weise, wie oft und wann wir Ihnen Berichte über die von uns erbrachten Dienstleistungen übermitteln;
• bei Halten von Finanzinstrumenten und Kundengeldern: kurze Beschreibung der Schutzvorkehrungen sowie kurze Angaben zur
Anlegerentschädigungseinrichtung;
• Grundzüge unserer Leitlinien, wie wir mit möglichen Interessenkonflikten umgehen; siehe Seite 8, Punkt V „Interessenskonflikte“;
• Informationen über Finanzinstrumente; diese enthalten Beschreibungen der Finanzinstrumente einschließlich der damit verbundenen Risiken; dadurch
sind Sie in der Lage, Ihre Anlageentscheidung auf informierter Basis treffen zu können;
• Sofern zum gewählten Finanzinstrument ein Prospekt gemäß § 2 ff KMG oder gemäß einer entsprechenden Vorschrift eines EU-Mitgliedstaates
veröffentlicht wurde, teilen wir Ihnen mit, wo Sie diesen Prospekt erhalten können;
• Sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Risiken bei einem aus mindestens zwei verschiedenen Finanzinstrumenten / Dienstleistungen
zusammengesetzten Finanzinstrument größer sind als die mit jedem Bestandteil verbundenen Risiken, übermitteln wir Ihnen eine ausreichende
Beschreibung der Bestandteile. Weiters übermitteln wir Ihnen eine angemessene Beschreibung der Art und Weise, in der sich das Risiko durch gegenseitige
Beeinflussung dieser Bestandteile erhöht;
• Sofern Finanzinstrumente eine Garantie durch einen Dritten beinhalten, übermitteln wir Ihnen ausreichende Details über den Garantiegeber und die
Garantie, damit Sie diese bewerten können;
• Informationen über den Schutz von Kundengeldern und Kundenfinanzinstrumenten;
• Sollten Konten mit Ihren Finanzinstrumenten oder Geldern unter die Rechtsvorschriften eines Drittstaates fallen, informieren wir Sie darüber. Außerdem
klären wir Sie darüber auf, ob bzw inwieweit dies Ihre Rechte in Bezug auf die betreffenden Finanzinstrumente oder Gelder beeinflussen kann;
15
• Sollte uns ein Sicherungs- oder Pfandrecht oder ein Recht auf Aufrechnung in Bezug auf Ihre Finanzinstrumente oder Gelder zukommen, übermitteln wir
Ihnen Informationen über dessen Existenz und Bedingungen;
• Informationen über Kosten und Nebenkosten; diese umfassen den Gesamtpreis, den Sie zu zahlen haben, einschließlich aller Gebühren, Entgelte, Auslagen,
sowie alle über uns zu entrichtenden Abgaben; sollte der Gesamtpreis in einer Fremdwährung zu zahlen sein oder ein Betrag in einer Fremdwährung sein,
teilen wir Ihnen mit, um welche Währung es sich handelt. Außerdem nennen wir Ihnen den anzuwendenden Wechselkurs und die damit verbundenen
Kosten;
• Sollten Ihnen noch weitere Kosten und Abgaben entstehen können, die mit dem Finanzinstrument bzw der Dienstleistung zusammenhängen und nicht
über uns gezahlt oder von uns in Rechnung gestellt werden, teilen wir Ihnen dies mit;
• Bestimmungen über die Zahlung oder sonstige Geldleistungen;
• Informationen über die von uns vorgeschlagenen Anlagestrategien; um Ihnen ein vollständiges Bild der Anlagestrategien vermitteln zu können,
übermitteln wir Ihnen eine ausreichende Beschreibung der Anlagestrategien sowie Warnhinweise zu den damit verbundenen Risiken;
• Informationen zu den Ausführungsplätzen;
• die so genannte Best-Execution-Policy; aus der Best-Execution-Policy können Sie ersehen, dass wir danach streben, bei der Durchführung Ihrer Aufträge das
für Sie gleich bleibend bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Aus diesem Dokument ersehen Sie weiters, auf welche Weise wir dieses Ergebnis für Sie erreichen
wollen. Aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes sind wir verpflichtet, im Vorhinein Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Best-Execution-Policy einzuholen
(siehe Anlegerprofil);
• Informationen über die Berichtspflicht;
• Informationen über Vorteile, soweit wir diese aufgrund des Wertpapieraufsichtsgesetzes offen legen müssen;
Auf den ersten Blick mag die Kundenbroschüre sehr umfangreich erscheinen, doch wir raten Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, sämtliche darin enthaltenen
Dokumente sorgfältig zu lesen. Diese Informationen sollen Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidung in vollster Sachkenntnis treffen zu können. Sollten Sie
noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unser Servicecenter bzw Ihren Berater zu kontaktieren.
3. Ich möchte nicht als „Privatkunde“ behandelt werden.
Sie haben die Möglichkeit, eine Umstufung zum professionellen Kunden zu beantragen. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangen jedoch,
dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, damit wir Sie als professionellen Kunden behandeln dürfen. Für Ihre Umstufung müssen wir uns – in
Ihrem eigenen Interesse – davon überzeugen, dass Sie über ausreichend Sachverstand, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um Ihre Anlageentscheidungen
selbständig treffen und die damit verbundenen Risiken richtig erfassen zu können.
Diese Beurteilung muss ergeben, dass Sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

Sie haben am relevanten Markt innerhalb der letzten vier Quartale durchschnittlich pro Quartal
zehn Geschäfte von erheblichem Umfang getätigt

Ihr Finanzinstrument-Portfolio einschließlich Ihrer Bankguthaben übersteigt den Wert von € 500.000,-

Sie sind oder waren mindestens ein Jahr lang in einer beruflichen Position im Finanzsektor tätig,
die Kenntnisse über die geplanten Geschäfte oder Dienstleistungen vorraussetzt
Aufgrund der Umstufung zum professionellen Kunden verzichten Sie auf das hohe Kundenschutzniveau,
das Sie als Privatkunde genießen:
• Die Verfahren für die angemessene und unverzügliche Behandlung von Beschwerden gelten nur für Privatkunden.
• Die umfangreichen, im Anlegerprofil genannten Informationen müssen auch professionellen Kunden übermittelt werden; allerdings sind diese
Informationen nicht so detailliert wie bei Privatkunden. Das Gesetz legt genau fest, welche Angaben genau die Informationen, die Privatkunden
übermittelt werden müssen, zu enthalten haben. Hinsichtlich der Informationen für professionelle Kunden gibt es keine derartigen Vorschriften.
• Professionelle Kunden werden nicht so intensiv befragt wie Privatkunden. Bei professionellen Kunden gehen wir davon aus, dass sie bei den Produkten,
Geschäften oder Dienstleistungen, für die Sie als professioneller Kunde eingestuft sind, über die (produktspezifischen) Kenntnisse und Erfahrungen
verfügen. Über diesen Punkt werden Sie daher nicht mehr befragt.
• Ebenso ist bei professionellen Kunden unsere Berichtspflicht eingeschränkt. Bei der Berichtspflicht im Rahmen der Portfolioverwaltung legt das Gesetz fest,
in welchen Intervallen dem Privatkunden die Berichte zu übermitteln sind. Für professionelle Kunden gibt es keine derartigen gesetzlichen Vorschriften.
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• Außerhalb der Portfolioverwaltung müssen wir Privatkunden, nicht aber professionellen Kunden, schnellstmöglich eine Bestätigung der Auftragsausfüh rung übermitteln. Bei regelmäßig ausgeführten Aufträgen von Privatkunden über Anteile an einem Organismus für gemeinsame Anlagen müssen wir dem
Kunden schnellstmöglich eine Ausführungsbestätigung oder alle sechs Monate einen Bericht übermitteln. Das Gesetz sieht diese Pflichten jedoch nicht im
Geschäftsverkehr mit professionellen Kunden vor.
4. Welches Verfahren muss ich bei einer Umstufung einhalten?
Sofern Sie eine Umstufung wünschen und die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie uns aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen schriftlich mitteilen, ob Sie die Umstufung generell, für ein bestimmtes Wertpapiergeschäft bzw für bestimmte Arten von Geschäften oder Produkten
wünschen. Weiters müssen Sie uns schriftlich bestätigen, dass Sie sich dessen bewusst sind, auf welches Kundenschutzniveau Sie durch die Umstufung
verzichten.
VIII. Erläuterung PEP
§ 2 BWG Begriffsbestimmungen gemäß Ziffer 72
Politisch exponierte Personen: diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben und deren unmittelbare Familienmitglieder oder
ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen; unbeschadet der im Rahmen der verstärkten Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden auf risikobezogener
Grundlage getroffenenen Maßnahmen sind die Kredit- und Finanzinstitute jedoch nicht verpflichtet, eine Person, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter mehr ausübt, als politisch exponiert zu betrachten.
„Wichtige öffentliche Ämter“ hiebei sind die folgenden Funktionen:
a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre;
b) Parlamentsmitglieder;
c) Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von
außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann;
d) Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken;
e) Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
f) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen.
Sublit. a) bis e) gelten auch für Positionen auf Gemeinschaftsebene und für Positionen bei internationalen Organisationen.
Als „unmittelbare Familienmitglieder“ gelten:
a) Ehepartner;
b) der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist;
c) die Kinder und deren Ehepartner oder Partner, die nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt sind;
d) die Eltern.
Als „bekanntermaßen nahe stehende Personen“ gelten folgende Personen:
a) jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einem Inhaber eines wichtigen öffentlichen Amtes gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von
Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, oder von Trusts ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zum Inhaber eines wichtigen öffentlichen
Amtes unterhält;
b) jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, oder von Trusts ist, die
bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen des Inhabers eines wichtigen öffentlichen Amtes errichtet wurden;
Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge eines Beratungsgespräches die Abfrage betreffend „PEP“ erfolgt.
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IX. RISIKOHINWEISE
Risikohinweise - Übersicht
1. Allgemeine Risiken bei Veranlagungen
2. Anleihen, Renten, Schuldverschreibungen
3. Aktien
4. Geldmarktinstrumente
5. Investmentfonds
Hinweise für Investoren
Die Bandbreite von Investitionsmöglichkeiten hat sich seit einigen Jahren deutlich erweitert. Dieses Informationsinstrument ist dafür gedacht Ihnen, als Investor, einen Überblick über Chancen und Risiken zu geben. Die Inhalte stellen eine Basisinformation dar. Über dieses Informationsmedium hinaus steht Ihnen
natürlich Ihr persönlicher Betreuer zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Anlagestrategie festzulegen.
1. Allgemeine Risiken bei Veranlagungen
1.1 Bonitätsrisiko (Schuldner- oder Emittentenrisiko)
Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners/Unternehmens; eine eventuelle Unfähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen.
(Zinszahlungen, Dividendenzahlungen, Tilgung, etc.)
1.2 Kauf von Wertpapieren auf Kredit
Dies stellt ein erhöhtes Risiko dar. Der Kredit muss, unabhängig von der Rendite der Investition zurückgezahlt werden. Die Kreditkosten reduzieren außerdem
den Ertrag.
1.3 Kursrisiko
Darunter versteht man mögliche Wertschwankungen der Investitionsinstrumente.
1.4 Länderrisiko
Dies ist das Bonitätsrisiko eines Staates. Allfällige politische oder wirtschaftliche Risiken können sich auf alle dort ansässigen Unternehmen auswirken.
1.5 Liquiditätsrisiko
„Liquidität“ bedeutet ein Investment jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. In einem „iliquiden“ Markt kann oft schon ein durchschnittlicher Kauf/Verkaufsauftrag zu erheblichen Kursschwankungen führen.
1.6 Risiko des Totalverlusts
Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment, aufgrund seiner Konstruktion, wertlos werden kann.
1.7 Steuerliche Aspekte
Über die AKTUELLEN steuerlichen Aspekte Ihres Investments informiert Sie Ihr Betreuer oder Ihr Steuerberater.
1.8 Transferrisiko
Bei Geschäften mit „ausländischen Schuldnern/Unternehmen“ kann - abhängig vom jeweiligen Staat - das zusätzliche Risiko bestehen, dass durch devisenrechtliche oder politische Maßnahmen das Investment verhindert oder erschwert wird. Bei Fremdwährungsgeschäften kann es dazu führen, dass die Fremdwährung nicht mehr frei konvertierbar (fairer Preis wird vom Markt festgelegt) ist.
1.9 Währungsrisiko
Wenn Sie ein Investment in einer Fremdwährung haben, wird Ihr Ertrag von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zum Euro beeinflusst.
1.10 Zinsrisiko
Zukünftige Veränderungen des Marktzinsniveaus haben Auswirkungen auf die Zinshöhe bei bestimmten Investments (z.B. Anleihen, Festgeld, etc.)
1.11 Berechnungsquelle
Verkaufsunterlagen der Investmenthäuser stellen grundsätzlich nur Auszüge aus dem Kapitalmarktprospekt dar. Den Kapitalmarktprospekt des jeweiligen
Produktes können sie auf der Homepage (siehe Seite 5) der jeweiligen Gesellschaft einsehen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rück-
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schlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden und kann zum Totalverlust führen.
Kurse können sowohl steigen als auch fallen. In den Performanceberechnungen sind Spesen und Gebühren nicht berücksichtigt.
2. Risiken bei Anleihen, Renten, Schuldverschreibungen, Garantiezertifikaten
Dies sind Wertpapiere, wo sich der „Emittent“ (Aussteller) dem „Käufer“ gegenüber zur Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals gemäß den Anleihebedingungen verpflichtet. Emittenten können sowohl Länder, als auch Banken und andere Unternehmen sein.
2.1 Anleihenhandel
Der Handel erfolgt über eine Börse oder außerbörslich.
2.2 Bonitätsrisiko / Emittentenrisiko
Bei der Anlageentscheidung ist es wichtig die Bonität des „Emittenten“ zu berücksichtigen, da das Risiko besteht, dass der „Emittent“ seinen Verpflichtungen
nicht oder nur zum Teil nachkommen kann (z.B.. Zahlungsunfähigkeit). Für die Beurteilung der Bonität gibt es ein sogenanntes „Rating“. Beste Bonität ist „AAA“.
2.3 Ertrag
Der Ertrag setzt sich zusammen aus der Verzinsung des Kapitals und einer möglichen Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Als Vergleichszahl für den
Ertrag wird die „Rendite auf Endfälligkeit“ verwendet. Für Unterschiede in der Höhe der Rendite sind Risikofaktoren (z.B. Bonitätsrisiko) die Ursache.
2.4 Kursrisiko
Wird eine Anleihe bis zum Ende der Laufzeit behalten, bekommt man den in den Anleihebedingungen versprochenen Tilgungserlös. Bei vorzeitigem Verkauf
erhält man den Marktwert (Kurs). Dieser ist abhängig von Angebot und Nachfrage, sowie von Bonitäts- und Zinsänderungen.
2.5 Liquiditätsrisiko
Emissionsvolumen, Börsenusancen, Marktsituation, Restlaufzeit, etc. haben Einfluss auf die Handelbarkeit von Anleihen.
2.6 Garantieanleihen/Garantiezertifikate
Bei Garantieprodukten ist die Kapitalgarantie nur bei Vertragsablauf gegeben. Bei diesen Produkten besteht außerdem das Risiko eines Totalverlustes im Fall
eines Ausfalls des Emittenten / Garantiegebers.
Die Kapitalgarantie besteht nicht bei vorzeitigem Verkauf von Wertpapieren. Kapitalgarant ist stets der jeweilige Emittent und nicht die OVB. Das Risiko der
Solvenz des Garantiegebers trägt der Inhaber der Wertpapiere.
3. Risiken bei Aktien
Dies sind Wertpapiere, welche die Beteiligung an einem Unternehmen verbriefen. Die Beteiligung erstreckt sich auf das Stimmrecht bei der Hauptversammlung und am Gewinn des Unternehmens.
3.1 Aktienhandel
Der Handel erfolgt über eine Börse oder ausserbörslich. Eine Aktie kann auch an verschiedenen Börsen in unterschiedlicher Währung notieren - damit kann
auch ein „Währungsrisiko“ verbunden sein. Außerdem gibt es unterschiedliche Spesenregelungen.
3.2 Bonitätsrisiko
Durch die Insolvenz des Unternehmens, an dem Sie beteiligt sind, kann Ihr Investment wertlos werden.
3.3 Ertrag
Bei einer Aktie kann es zu „Dividendenzahlungen“ ( jährliche Gewinnausschüttungen) und „Kursgewinnen/-Verlusten“ kommen. Eine „Dividende“ wird immer
in der jährlichen Hauptversammlung beschlossen. Der wesentliche Teil der Aktienerträge ergibt sich normalerweise aus einer allfälligen positiven Kursentwicklung.
3.4 Kursrisiko
Eine Aktie wird in der Regel an einer Börse gehandelt. Dort wird täglich, basierend auf Angebot und Nachfrage, ein Kurs festgestellt. Hier kann es zu deutlichen
Wertschwankungen kommen, die ihre Ursache in der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen oder
politischen Rahmenbedingungen haben.
3.5 Liquiditätsrisiko
Bei „marktengen“ Aktien kann die Handelbarkeit problematisch sein, da oft schon mittlere Aufträge zu starken Kursschwankungen führen können.
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4. Risiken bei Geldmarktinstrumenten
Dazu zählen verbriefte Geldmarktanlagen, wie Kassenobligationen, Bundesschatzscheine, Commercial Papers und alle Notes mit einer Kapitallaufzeit von ca. 5
Jahren und Zinsbindungen bis ca. 1 Jahr.
4.1 Ertrags- und Risikokomponenten
Diese entsprechen weitgehend jenen der „Anleihen“.
4.2 Liquiditätsrisiko
Hier besteht normalerweise kein geregelter „Sekundärmarkt“, wodurch eine jederzeitige Verkaufbarkeit nicht gewährleistet ist. Dieses Risiko tritt in den Hintergrund, wenn der „Emittent“ die jederzeitige Kapitalgarantie übernimmt und dafür die notwendige Bonität aufweist.
5. Investmentfonds
5.1 Anteilscheine an Investmentfonds
Damit wird das Miteigentum an einem Investmentfonds verbrieft. Die Veranlagung der investierten Gelder erfolgt nach dem Prinzip der Risikostreuung. Es gibt
Aktienfonds, Anleihenfonds, Immobilienfonds, gemischte Fonds, sowie Fonds, die in alternative Investments investieren. Zusätzlich wird bei diesen Varianten
noch unterschieden zwischen „ausschüttenden Fonds“, „thesaurierenden Fonds“ und „Dachfonds“. Bei einem „thesaurierenden Fonds“ erfolgt keine Ausschüttung der Gewinne, sondern die Erträge werden wieder im selben Fonds veranlagt. „Dachfonds“ wiederum veranlagen die Gewinne in andere Fonds.
5.2 Ausländische Kapitalanlagefonds / „Schwarze Fonds“
Diese unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Das Aufsichtsrecht ist oft weniger streng als bei inländischen Fonds. Auch die „Ausschüttungen“
unterliegen meist anderen steuerlichen Regeln. Ihr Berater wird Sie über diese Abweichungen informieren.
5.3 Inländische Investmentfonds / „Meldefonds“
5.3.1 Ertrag
Dieser ergibt sich aus den jährlichen Ausschüttungen, oder bei „thesaurierenden Fonds“ aus den realisierten Kurssteigerungen beim Verkauf des Investments.
Die Wertentwicklung ist von vielen Faktoren abhängig; z.B. Anlagepolitik, Marktentwicklung, etc.
5.3.2 Kurs- und Bewertungsrisiko
Fondsanteile können in der Regel jederzeit zum Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Ihr Berater informiert Sie über die Höhe der Spesen bei einem Kaufoder Verkaufsauftrag. Normalerweise ist die Laufzeit der Fonds unbegrenzt. Das Risiko bei Fondsveranlagungen ist von der Anlagepolitik und der Marktentwicklung abhängig. Ein Verlust ist nicht auszuschließen. Investmentfonds sind Anlageprodukte, die üblicherweise über einen längeren Investitionszeitraum
von mindestens 3 bis 5 Jahren (abhängig von der Art der Fonds) wirtschaftlich sinnvoll sind.
5.3.3 Steuerliche Aspekte
Die Erträge werden je nach Fondstyp unterschiedlich besteuert. Informationen dazu finden Sie im Detail bei den inländischen Fonds im Rechenschaftsbericht.
5.4 Garantiefonds
Sog. Garantiefonds verfügen in der Regel über eine Wertsicherungsstrategie, bei der laufend marktabhängig zwischen einer risikoreicheren Wertsteigerungskomponente (z.B. Aktienfonds) und einer weniger risikoreichen Kapitalerhaltkomponente (z.B. Renten-/Geldmarktanlagen) umgeschichtet wird. Ein Garantiewert wird in der Regel zum Laufzeitende und/oder stichtagsbezogen (während der Laufzeit) gewährleistet. Die Wertsicherungsstrategie wird meist über sog.
CPPI-Konzepte abgebildet. Bei hohen Marktschwankungen besteht in diesem Modell die Möglichkeit eines „Cash Out“, der das Fondsmanagement zwingen
würde, den Anteil der Wertsteigerungskomponente dauerhaft auf Null zu reduzieren. Der Fonds/Anleger partizipiert in diesem Fall an künftigen Aktienmarktsteigerungen unter Umständen nur noch unterproportional oder im Extremfall überhaupt nicht mehr.
6. Risikohinweise bei Garantiefonds
Die Kapitalgarantie besteht nicht bei vorzeitigem Verkauf von Wertpapieren.
Kapitalgarant ist stets der jeweilige Emittent und nicht die OVB. Das Risiko der Solvenz des Garantiegebers trägt der Inhaber der Wertpapiere.

Auf unserer Homepage (www.ovb.at) können Sie die von der WKO herausgegebenen Risikohinweise
unter dem Menüpunkt „Dialog/ Publikationen und Medien“ downloaden bzw. nachlesen.
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Fünf gute Gründe für eine sichere
Zukunft mit OVB
1. Erster zertifizierter Finanzdienstleister
Der TÜV Österreich hat als unabhängige Zertifizierungsstelle der OVB eine hervorragende Qualität
und hohe Kundenzufriedenheit bescheinigt
2. In 14 europäischen Ländern vertreten
Mit 3,1 Millionen Kunden und über 5.100 lizenzierten Finanzberatern ist die OVB einer der größten
Finanzdienstleister in Europa!
3. Vermögensberatung seit 1970
Die OVB kann auf über 40 Jahre Erfahrung und Erfolg zurückblicken und ist seit 1992 auch in Österreich vertreten.
4. Themenübergreifende Beratung
Die OVB vertreibt in Europa individuelle Konzeptlösungen von mehr als 100 Produktpartnern und
gewährleistet dadurch eine persönliche Beratung für ihre Kunden.
5. Hoher Ausbildungsstandard
Gemeinsam mit externen Spezialisten, sowie der Wirtschaftskammer, werden die Finanzberater der
OVB bestens aus- & weitergebildet.
Mehr über unsere Angebote finden Sie auch im Internet unter
www.ovb.at
180025 - 02/2015
OVB Allfinanzvermittlungs GmbH,
eingetragen in das Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg unter FN 41382g,
DVR-Nummer: 0778974, Konzessionsnummer: W00173/1998-0461,
Geschäftsführung: Margit Eidenhammer, Markus Spellmeyer (gewerberechtlich), Dipl. Oec. Jürgen Kotulla,
Sitz der Gesellschaft: Sirona Straße 4/1/C, 5071 Wals b. Salzburg,
Telefon: +43 (0) 662 / 62 85 67 - 0, Telefax: +43 (0) 662 / 62 85 67 - 44, Hotline: (0800) 80 80 70,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ovb.at, Reg.: 503 - Gew.Reg.Nr.: 137048
BESTÄTIGUNG
Hiermit bestätige ich, Herr / Frau ________________________________________________________________________, dass mir
Herr / Frau _____________________________________________________________________________ die Kundenbroschüre der
OVB Allfinanzvermittlungs GmbH, 14. Auflage (Stand: Februar 2015), übergeben hat.
Diese Broschüre enthält Informationen über die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH und ihre Dienstleistungen, Informationen über Finanzinstrumente samt Risikohinweisen, Informationen über die Durchführungspolitik (Best-Execution-Policy samt Ausführungsplätzen), Vorteile,
Informationen über den Umgang mit möglichen Interessenskonflikten, Kundeneinstufung samt Umstufungsmöglichkeit und -verfahren,
Beschwerdemöglichkeiten für Privatanleger, Kosten und Nebenkosten sowie Informationen über die Berichtspflicht.
Darüber hinaus bestätige ich ausdrücklich, die auf Seite 12 bis 14 in dieser Broschüre befindliche Rahmenvereinbarung erhalten zu haben.
_______________________________________________________
Ort, Datum
_______________________________________________________
Unterschrift Kunde
_______________________________________________________
Unterschrift Betreuer

Beachten Sie! Diese Bestätigung ist nur auszufüllen, wenn die Übergabe nicht in der
Aktuellen Datenerfassung festgehalten ist.
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