1 Gewährung von Vergünstigungen zur 1. Nationalen Sonderausstellung "Luther und die Fürsten" 15.05.2015 - 31.10.2015 gültig ab 25.02.2015 (aktualisiert am 10.03.2015) FREIER EINTRITT 1. Allgemein a) Kinder/Jugendliche unter 17 Jahren b) Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis B) c) Geburtstagskinder am Geburtstag d) Lizenzführer nur bei Führungen 2. Studierende der folgenden Hochschulen und Fachbereiche a) Hochschule für Bildende Künste Dresden b) Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig c) Hochschule der Bildenden Künste: Angewandte Kunst Schneeberg d) Fachbereich Kunstgeschichte e) Fachbereich Archäologie f) Fachbereich Kunstwissenschaften (Studiengang: Kunstpädagogik/Kunsterziehung/Kunst) 3. Begleitpersonen a) für Kindergartengruppen gilt, 2 Erwachsene je 10 Kinder b) eine Lehrkraft je 10 Schüler c) Reiseleiter oder Busfahrer bei angemeldeter Gruppe und gebuchter Führung 4. Mitglieder Kunst-/Kultureinrichtungen a) Sächsischer und Deutscher Museumsbund b) Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler c) Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. d) ICOM - Internationaler Museumsrat e) Mitarbeiter der SKD mit einem Erwachsenen und Kindern unter 19 Jahren 5. Card-Inhaber a) Familienpass Sachsen (mindestens ein Erziehungsberechtigter mit einem Kind) b) Journalisten mit Presseausweis und gültigem Jahresaufdruck EINTRITTSPREISREDUZIERUNG 6. 1 EUR Sonderpreis a) Schüler* ab 17 Jahre im Klassenverband (eine Lehrkraft je 10 Schüler frei) GRUPPENEINTRITTSPREIS AB 10 PERSONEN 7.a) entsprechend Eintrittspreisregelung (Gruppenpreis) SONDERREGELUNG DEUTSCHE BAHN UND MITTELDEUTSCHER VERKEHRSVERBUND (MDV) 8.a) Besucher, die mit einem tagesgültigen Fahrausweis der Bahn oder des MDV anreisen, erhalten auf den jeweiligen Ticketpreis 10 % Rabatt (Vollzahler: 9,00 EUR / Ermäßigt: 6,75 EUR / Gruppe: 8,10 EUR) Gewährung von Vergünstigungen zur 1. Nationalen Sonderausstellung "Luther und die Fürsten" 15.05.2015 - 31.10.2015 gültig ab 25.02.2015 (aktualisiert am 10.03.2015) 2 ERMÄßIGTER EINTRITT 9. Ausbildung und Freiwilligendienst a) Studierende, Schüler ab 17 Jahre b) Teilnehmer Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ 10. Mitglieder Freundeskreise und Fördervereine a) Freunde der Dresdner Galerie Neue Meister e.V. b) Gesellschaft für Moderne Kunst in Dresden e.V. c) Numismatischer Verein zu Dresden d) Freunde der Puppentheatersammlung Dresden e.V. e) Freundeskreis Kunstgewerbemuseum Dresden e.V. f) Freunde des Kupferstich-Kabinetts Dresden g) Verein Freunde des Grünen Gewölbe e.V. (inkl. HGG; Begleitpersonen Silber: 1, Gold: 2, Platin: 4, Ehrenkarte: 1) h) Verein der Freunde und Förderer des GRASSI Museums für Völkerkunde zu Leipzig i) Förderkreis des Museums für Völkerkunde Dresden der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen j) Freundeskreis Völkerkundemuseum Herrnhut e.V. k) Tschirnhaus-Gesellschaft e.V. l) Freundeskreis der Porzellansammlung im Zwinger e.V. m) Paragone Freundeskreis der Skulpturensammlung e.V. n) Freundeskreis MUSEIS SAXONICIS USUI (Mitglied mit einem Familienangehörigen) 11. Card-Inhaber und Mitglieder Kunst-/Kultureinrichtungen a) b) c) d) e) f) g) h) i) Dresden Pass Leipzig-Pass Ehrenamtspass Dresden (Bürgerstiftung), montags bis freitags, Feiertage ausgenommen Sächsische Ehrenamtskarte, montags bis freitags, Feiertage ausgenommen IAA (International Association of Art) und Mitgliedsorganisation IGBK (Internationale Gesellschaft für Bildende Künste) Verband der Deutschen Kunsthistoriker Jugendleitercard "Juleica" schlösserlandKARTE (gültig bis 31.12.2015) SKD-Jahreskarte 12. Sonstige a) Empfänger von Arbeitslosengeld II und die im Bewilligungsbescheid erfassten Personen für die angegebene Gültigkeitszeit b) Sozialhilfeempfänger, die im Besitz eines Sozialhilfebescheides sind, der nicht älter als 12 Monate ist c) Menschen mit Behinderungen (mind. 50%) d) Vorlage eines Vollzahler-Tickets "Cranach der Jüngere 2015" (Wittenberg) und umgekehrt * Schüler = Schüler im 1. Bildungsweg, einschl. Berufsschulen HGG = Historisches Grünes Gewölbe Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden behalten sich vor, für Sonderfälle abweichende Regelungen zu treffen. Die aufgrund der Bestimmungen zu freiem oder ermäßigtem Eintritt berechtigten Personen haben sich durch Vorlage gültiger Ausweise oder Bescheinigungen sowie einem Personaldokument als solche auszuweisen. Verkaufte Eintrittskarten der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden werden nicht zurückgenommen. Dirk Burghardt Kaufmännischer Direktor Änderungen vorbehalten.
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