T e i l ne h m e r i n f o r m a t i o n Die 10. Raiffeisen Classic des AC Hamm/Sieg im ADAC wird als Classic Veranstaltung und auch als Sportliche Orientierungsfahrt durchgeführt. Neu haben wir die Klasse C3 für Teilnehmer die nur touristisch ohne Sollzeitprüfungen fahren wollen. Bitte nutzen Sie das Nennformular für die jeweilige Veranstaltung. Der Veranstaltung liegt ein Schnitt von 33km/h zugrunde. Etappe 1 hat eine Idealzeit von 150 Minuten (Klasse C3 165 Minuten) Etappe 2 hat eine Idealzeit von 80 Minuten (Klasse C3 90 Minuten) Am Ziel der Etappen sind Verspätungen bis 15 Minuten strafpunktfrei und danach gibt es 1 Strafpunkt je Minute Verspätung. Ab 46 Minuten Verspätung erfolgt Wertungsausschluss. Die 1. Etappe beinhaltet eine Sollzeitprüfung ohne Orientierung (Länge ca. 800m) mit Lichtschrankenmessung mit 0,1 Strafpunkten je Sekunde. Die 2. Etappe beinhaltet eine Sollzeitprüfung mit Orientierung von ca. 10 km Länge und 15 Minuten Fahrzeit mit 6 Strafpunkten/je Minute Abweichung und 1 weitere Sollzeitpüfung (Länge ca. 1200m) mit Lichtschrankenmessung mit 0,1 Strafpunkte je Sekunde. Auslassen/Nachholen von Stempelkontrollen gibt 20 Strafpunkte und von SKs (Stumme Wächter) geben 20 Strafpunkte. Ich habe mich auch dieses Jahr wieder sehr bemüht Ihnen eine sehr interessante Strecke im schönen Westerwald zu bieten. Ich bitte alle Teilnehmer sich an die StVO zu halten und keine Wege zu befahren, die nur für landwirtschaftlichen Verkehr oder für Anlieger vorgesehen sind. Die Gesamtsieger der Classic gewinnen einen Satz Vredestein Reifen und die Gesamtsieger der Sportlichen Ori gewinnen einen Satz Apollo Reifen. Wir danken der Firma Apollo Vredestein GmbH für diese Preise. Startort: Fa. Scuderia Eleven GmbH, 57539 Roth, Im Handwerkerpark 2 Startzeit: ab 10.00 Uhr Ich freue mich auf Ihre Teilnahme Jochen Hirsch Fahrtleiter Hamm, den 30. April 2015 Nennung zur 10. Raiffeisen – Classic des AC – Hamm / Sieg e.V. im ADAC um den Vredestein – Cup am 10-05-2015 AC-Hamm/Sieg e.V. im ADAC c/o Jochen Hirsch Albert-Schweitzer.Str.9 D-57577 Hamm/Sieg Mail: [email protected] Start Nr. Das Nenngeld bis zum Nennungsschluss am 10-05-2015 um 9.30 Uhr beträgt 30 Euro. CLASSIC - Orientierungsfahrt Starterklassen: C1 C2 C3 = Fahrzeuge bis (Baujahr) 31-12-89 = Fahrzeuge von Baujahr 90 bis 31-12-94 = Touristische Ausfahrt ohne Sollzeitprüfungen Fahrer: Name: ______________________________ Beifahrer: Name: ______________________________ Vorname: ___________________________ Vorname: ______________________________ Straße: _____________________________ Straße: ______________________________ PLZ Ort: ____________________________ PLZ Ort: ______________________________ Geb. am: ____________________________ Telefon: _____________________________ E-mail: ______________________________ Club: _______________________________ Geb. am: ______________________________ Telefon: ______________________________ E-mail: ______________________________ Club: ______________________________ Fahrzeug: Marke:___________________________ Typ:_______________________ Baujahr:______________ Pol. Kennz.:_______________________ kW / PS:___________________ ccm:_________________ Bankverbindung: AC - Hamm / Sieg e.V. Volksbank Hamm/Sieg eG BLZ: 57391500 Konto Nr. 30101200 Rückzahlung des Nenngeldes nur bei Absage der Veranstaltung ! Allgemeine VERTRAGS- UND VERZICHTSERKLÄRUNG VON FAHRER UND BEIFAHRER Fahrer/Beifahrer versichern, dass die in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind und der Fahrer (bei Fahrerwechsel auch der Beifahrer) eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des einzusetzenden Fahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland besitzt und uneingeschränkt den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an den Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Die Teilnehmer, sei es als Fahrer, Beifahrer, Bewerber erklären mit Abgabe dieser Nennung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltungen entstehen, und zwar gegenüber: Der FIA, den DMSB, die Mitgliederorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst Den ADAC - Regionalclubs Dem Veranstalter Den Serienorganisatoren Den vom Veranstalter eingesetzten Sportwarten Dem Rennstreckeneigentümer Allen sonstigen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen Den Behörden Den Renndienste, der betreffenden Veranstaltung Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzender Straßen samt Zubehör verursacht werden Gegenüber anderen Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Bewerber Mitfahrer) den Eigentümern und Halter anderer Teilnehmerfahrzeuge Sowie den gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und sämtlichen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller vorgenannten Personen und öffentlich- rechtlichen Institutionen Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des vorgenannten enthafteten Personenkreises beruhen Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf der Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Verhalten Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Nennung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten Personen gegenüber wirksam Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche Ansprüche und solche aus unerlaubter Handlung Der Teilnehmer weiß um die Tatsache, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (KFZHaftpflicht Kasko Insassenunfall etc.) bei motorsportlichen Veranstaltungen auf permanenten oder temporären abgeschlossenen Strecken nicht gegeben ist. VERANTWORTLICHKEIT DES VERANSTALTERS Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN: Es wird versichert, dass der Fahrer der Beifahrer Eigentümer des im Nennformular angegebenen Fahrzeuges ist. Ort:________________________________Datum:____________________________________ ___________________________________________________ _______________________________________________ Unterschrift des Fahrers Unterschrift des Beifahrers HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG DES FAHRZEUGEIGENTÜMERS: (Nur erforderlich, wenn Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist) Mit Unterzeichnung dieser Haftungsverzichtserklärung für den Fahrzeugeigentümer erklärt der Unterzeichner uneingeschränkter Eigentümer des eingesetzten Fahrzeuges zu sein. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass diese Zusicherung unrichtig ist, stellt er sämtliche, gegebenen falls auf Grund dieser falschen Zusicherung in Anspruch genommenen Personen von den Ansprüchen des dann Berechtigten frei. Der Fahrzeugeigentümer erklärt sein Einverständnis, dass das im Nennformular näher bezeichnete Fahrzeug für die Veranstaltung von den Teilnehmern (Fahrer/Beifahrer) uneingeschränkt genutzt werden kann. Er erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die ihm am Fahrzeug im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Mir ist bekannt, dass auch die Teilnehmer einen entsprechenden Haftungsausschluss erklären. Ort:__________________________ Datum:______________________ _________________________________________________ Nennung zur 10. Raiffeisen – Classic des AC – Hamm / Sieg e.V. im ADAC um den Vredestein – Cup am 10-05-2015 AC-Hamm/Sieg e.V. im ADAC c/o Jochen Hirsch Albert-Schweitzer.Str.9 D-57577 Hamm/Sieg Mail: [email protected] Das Nenngeld bis zum Nennungsschluss am 10-05-2015 um 9.30 Uhr beträgt 30 Euro. Start Nr. Sportliche Orientierungsfahrt ( ORI 75 ) Starterklassen: lt. BOM N = Neulinge A/AK = Anfänger B/F = Fortgeschrittene und Experten Klassen mit weniger als 5 Startern werden mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt. Fahrer: Beifahrer: Name: ______________________________ Name: ______________________________ Vorname: ___________________________ Vorname: ______________________________ Straße: _____________________________ Straße: ______________________________ PLZ Ort: ____________________________ PLZ Ort: ______________________________ Geb. am: ____________________________ Telefon: _____________________________ E-mail: ______________________________ Club: _______________________________ Geb. am: ______________________________ Telefon: ______________________________ E-mail: ______________________________ Club: ______________________________ Fahrzeug: Marke:___________________________ Typ:_______________________ Baujahr:______________ Pol. Kennz.:_______________________ kW / PS:___________________ ccm:_________________ Bankverbindung: AC - Hamm / Sieg e.V. Volksbank Hamm/Sieg eG BLZ: 57391500 Konto Nr. 30101200 Rückzahlung des Nenngeldes nur bei Absage der Veranstaltung ! Allgemeine VERTRAGS- UND VERZICHTSERKLÄRUNG VON FAHRER UND BEIFAHRER Fahrer/Beifahrer versichern, dass die in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind und der Fahrer (bei Fahrerwechsel auch der Beifahrer) eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des einzusetzenden Fahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland besitzt und uneingeschränkt den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an den Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Die Teilnehmer, sei es als Fahrer, Beifahrer, Bewerber erklären mit Abgabe dieser Nennung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltungen entstehen, und zwar gegenüber: Der FIA, den DMSB, die Mitgliederorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst Den ADAC - Regionalclubs Dem Veranstalter Den Serienorganisatoren Den vom Veranstalter eingesetzten Sportwarten Dem Rennstreckeneigentümer Allen sonstigen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen Den Behörden Den Renndienste, der betreffenden Veranstaltung Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzender Straßen samt Zubehör verursacht werden Gegenüber anderen Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Bewerber Mitfahrer) den Eigentümern und Halter anderer Teilnehmerfahrzeuge Sowie den gesetzlichen Vertretern, Bevollmächtigten und sämtlichen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller vorgenannten Personen und öffentlich- rechtlichen Institutionen Ausgenommen hiervon sind Ansprüche, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des vorgenannten enthafteten Personenkreises beruhen Weiterhin ausgenommen sind Ansprüche, die auf der Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier haftet der jeweilige Schädiger sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Verhalten Der Haftungsverzicht wird mit Zugang der Nennung beim Veranstalter dem gesamten vorgenannten Personen gegenüber wirksam Der Haftungsverzicht gilt nach Maßgabe des Vorgenannten für alle Ansprüche egal aus welchem Rechtsgrund, somit auch für vertragliche, außervertragliche Ansprüche und solche aus unerlaubter Handlung Der Teilnehmer weiß um die Tatsache, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (KFZHaftpflicht Kasko Insassenunfall etc.) bei motorsportlichen Veranstaltungen auf permanenten oder temporären abgeschlossenen Strecken nicht gegeben ist. VERANTWORTLICHKEIT DES VERANSTALTERS Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN: Es wird versichert, dass der Fahrer der Beifahrer Eigentümer des im Nennformular angegebenen Fahrzeuges ist. Ort:________________________________Datum:____________________________________ ___________________________________________________ _______________________________________________ Unterschrift des Fahrers Unterschrift des Beifahrers HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG DES FAHRZEUGEIGENTÜMERS: (Nur erforderlich, wenn Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist) Mit Unterzeichnung dieser Haftungsverzichtserklärung für den Fahrzeugeigentümer erklärt der Unterzeichner uneingeschränkter Eigentümer des eingesetzten Fahrzeuges zu sein. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass diese Zusicherung unrichtig ist, stellt er sämtliche, gegebenen falls auf Grund dieser falschen Zusicherung in Anspruch genommenen Personen von den Ansprüchen des dann Berechtigten frei. Der Fahrzeugeigentümer erklärt sein Einverständnis, dass das im Nennformular näher bezeichnete Fahrzeug für die Veranstaltung von den Teilnehmern (Fahrer/Beifahrer) uneingeschränkt genutzt werden kann. Er erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die ihm am Fahrzeug im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Mir ist bekannt, dass auch die Teilnehmer einen entsprechenden Haftungsausschluss erklären. Ort:__________________________ Datum:______________________ _________________________________________________ Unterschrift des Fahrzeugeigentümers
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