30. Richard Küchen Gedächtnisfahrt am 02. Mai 2015 rund um Bad Bergzabern Ausschreibung 1 Veranstaltung: Der OC Bergzabern im ADAC e.V. , Mitglied im VFV, veranstaltet mit Unterstützung des ADAC Pfalz am 02. Mai 2015 eine internationale Ausfahrt für Motorräder auf einer 114 km langen Strecke durch die Südpfalz aufgeteilt in zwei Etappen von 67 km und 47 km. 2 Art der Veranstaltung: A u s f a h r t ohne Wertung 3 Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer(innen) und Fahrer(innen) von Zwei-, Dreiradfahrzeugen, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen. Die Fahrzeuge können entsprechend der Anzahl der Sitzplätze mit mehreren Personen besetzt sein. Jeder Fahrer muss einen der Kategorie seines Fahrzeuges entsprechenden Führerschein besitzen. Motorsportlizenzen und Ausweise sind nicht erforderlich. Die Fahrzeuge brauchen nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein, müssen jedoch der von der Abnahmekommission geforderten Fahrsicherheit entsprechen. 4 Nennungen: Nennungen müssen unter Benutzung des beigefügten Nennungsformulars bis Samstag, den 20. April 2015 in den Händen des Veranstalters sein. Nennungen die danach eingehen, können im Programmheft nicht veröffentlicht werden. Fahrer, die nachnennen müssen € 35, -- Nenngeld bezahlen. Es werden keine Nennbestätigungen versandt. Der Veranstalter hat eine Tageshaftpflichtversicherung. Bis zum 21. Lebensjahr ist die Startgebühr frei! 5 Nenngeld: Das Nenngeld beträgt 30 € (bis Baujahr 1918, 15 €). Beifahrerservice € 12 €. Das Nenngeld ist mit der Nennung zu entrichten. Anlage als Scheck oder bei gleichzeitiger Überweisung auf das Konto OC Bad Bergzabern e.V. im ADAC Volksbank Bad Bergzabern IBAN DE 30 54 89 13 00 00 00 68 90 17 BIC: GENODE61BZA Nenngeld ist Reugeld und wird nur bei Nichtannahme einer Nennung oder bei Absage der Veranstaltung zurückbezahlt Das Nenngeld enthält: 1 Plakette 1 Flasche Prädikatswein 1 Mittagessen 1 Imbiss mit Getränk 1 Bordmappe mit Startschild 6 Kennzeichnung der Fahrzeuge: Die zugeteilte Startnummer ist an der Vorderseite des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle anzubringen. 7 Versicherung: Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab. Für alle Teilnehmerfahrzeuge ist der Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Millionendeckung) erforderlich. 8 Durchführung der Veranstaltung: a) Abnahme: Die Fahrzeuge müssen am 02. Mai 2015 in der Zeit von 7.30 - 9.30 Uhr auf dem Schlosshof Bad Bergzabern, einer Abnahmekommission vorgeführt werden, die sie auf Fahrsicherheit überprüft. Die Kommission wirkt zugleich als Schiedsgericht, wenn Unklarheiten über die Klassenzuteilung bestehen. Nicht zugelassen werden Fahrzeuge, deren Zustand dem Ansehen des Veteranen-Sportes abträglich ist oder an denen so entscheidende Modernisierungen vorgenommen wurden, dass die Einstufung als Veteran nicht gerechtfertigt ist. Die Abnahme entbindet dem Fahrer bzw. den Besitzer nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges. Bei der Abnahme sind vorzulegen: - Führerschein - Nachweis der Haftpflichtversicherung (siehe Punkt 8) - Fahrzeugpass, soweit vorhanden b) Start des 1. Fahrzeuges um 1000 Uhr: c) Die Fahrer haben sich 5 Minuten vor ihrer Startzeit mit dem Fahrzeug im Vorstartbereich einzufinden. Der Start erfolgt mit stehendem Motor. Zuverlässigkeitsfahrt: Die Streckenlänge beträgt ca. 67 km + 47 km = 114 km. Die Fahrtrouten sind dem Leistungsvermögen der Fahrzeuge angepasst. 9 Preise: Jeder Teilnehmer, der seine Nennung ordnungsgemäß abgegeben hat und gestartet ist, erhält die RallyePlakette und ein Weinpräsent. Weitere Ehrenpreise: - weiteste Anreise - ältester Teilnehmer - jüngster Teilnehmer - ältestes Fahrzeug 10 Fahrerbekleidungen: Kostüme sind nicht zugelassen. Die Bekleidung des Fahrers sollte sportlich und zweckmäßig sein. Teilnehmer die in einer den Sinn der Rallye entstellenden Kostümierung auftreten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Stilechte Bekleidung ist erwünscht. Schutzhelm ist Pflicht. 11 Fahrerdisziplin: Die Verkehrsvorschriften sind unter allen Umständen einzuhalten. Jeder Verstoß wird mit Ausschluss geahndet. 12 Haftung: a) Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kfz. Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Sofern der Fahrer nicht selbst Kfz- Eigentümer und -Halter des von ihm benutzten Wettbewerbs-Fahrzeug ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des Kfz. Eigentümers und -Halters frei oder gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder -Halters ab. b) Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kfz. Eigentümer und -Halter) verzichten mit Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den ADAC e.V., den ADAC Pfalz e.V., dessen Vorstand, Mitglieder und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer, Behörden, Renndienst und irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des genannten Personenkreises. Die Teilnehmer und Erziehungsberechtigten verzichten auch auf Schadenersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden können. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. 13 Proteste: Proteste sind bei Veteranenveranstaltungen nicht üblich. Der Veranstalter, die Fahrtleitung, der VFV werden daher keine Proteste entgegennehmen. 14 Allgemeines: a) Quartierbestellungen: Büro für Tourismus Kurverwaltung Postfach 12 73, D- 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343/93 40 – 0 Fax 06343/ 93 40 -22 E-Mail: [email protected] www.bad-bergzabern.de Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Zu verbindlichen Auskünften ist nur die Fahrtleitung berechtigt. 15 Organisation: OC Bergzabern im ADAC e.V. www.richard-kuechen-fahrt.de, Gunhild.Babe @web.de Gesamtleitung: Rolf Beppler, Im Kühlmäßel, 76831 Billigheim-Ingenheim, Appenhofen Telefon & Fax ++49 (0) 63 49 - 17 39 Mobil: ++ 49 (0)160 – 915 615 04 16 Vorläufiger Zeitplan: Samstag, den 02.Mai 2015 im Schlosshof (Fahrerlager) 07:30 - 09:40 Aushändigung der Fahrtunterlagen u. Fahrzeugabnahme 10:00 Start vor dem Schloss in Bad Bergzabern zur 1. Runde (ca. 67 km) 13:30 - 14:30 Mittagspause Ab 14:30 Start vor dem Schloss in Bad Bergzabern zur 2. Runde (ca. 47 km) Ab 15:15 Eintreffen der ersten Teilnehmer Ab 16:00 Siegerehrung und gemütliches Beisammensein am Ziel in der Schlosshalle. Fahrtleiter: Rolf Beppler OT
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