können Sie den ganzen Antrag lesen.

Oliver Nowak
Stadtrat
Neidhartstr. 19
86159 Augsburg
Fon 0821 99987007
Mail [email protected]
Web www.polit-wg.de
Stadt Augsburg
Herr Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Augsburg, 19.03.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,
auf die im Hinblick auf die anstehende Fusion der SWA Energie GmbH mit Erdgas Schwaben
gestellte Anfrage der Ausschussgemeinschaft bei den Stadtwerken über ihre Kundenstruktur,
bekam die Ausschussgemeinschaft am 2.März 2015 von Herrn Dietmayer den Hinweis, dass
die Stadtwerke gegenüber den einzelnen Fraktionen (und den Ausschussgemeinschaften) des
Augsburger Stadtrates keine Informationspflicht haben.
Allerdings ist mit Herrn Dietmayer auch festzustellen, „dass Auskunftsrechte gegenüber der
Gesellschaft gemäß §51a GmbHG i.V.m Art. 30 Abs. 3 BayGO nur dem Gesellschafter Stadt
Augsburg und damit dem Stadtrat als Kollegialorgan zustehen“.
Aufgrund dieser Rechtslage und unseres nach wie vorhandenen Wissensbedarfs stellt die
Ausschussgemeinschaft folgenden
Dringlichkeitsantrag:
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Der Stadtrat beschließt, dass an die Stadtwerke Augsburg Energie und Netze GmbH die im
Anhang an diesen Antrag zusammengefassten Fragen im Namen des Kollegialorgans Stadtrat
gemäß § 51a GmbHG i.V.m Art. 30 Abs. 3 BayGO gestellt werden. Das Auskunftsrecht soll mit
der Bitte um schnellstmögliche und gründliche Antwort verbunden werden.
Begründung:
Alle Stadträte des Stadtrats Augsburg müssen eine Entscheidung über die komplexe Frage
einer möglichen Fusion der Stadtwerke Energie GmbH mit der Erdgas Schwaben GmbH
treffen. Ein Frage, die „zu komplex für die Bürger Augsburgs“ sei, so OB Dr. Gribl.
Daher benötigen die Stadträte alle erdenklichen Informationen, um der Komplexität ihrer
Aufgabe Herr zu werden. Dies ist nur möglich, wenn die Stadträte außer Werbebroschüren
auch belastbare Informationen erhalten. Wir gehen davon aus, dass auch die Stadträte der
Regierungs- und Kooperationsparteien ein Interesse an umfassender Information haben und
daher gerne weitere unvoreingenommene und unparteiische Informationen erhalten wollen,
damit sie ihre Entscheidung mit gutem Gewissen vor den Bürgern vertreten können.
Mit freundlichen Grüßen
2
Anhang
Damit die Ausschussgemeinschaft (Freie Wähler/Die Linke/ÖDP/Polit-WG) und alle anderen
Stadträte des Augsburger Stadtrates ein sachlich fundiertes Urteil über die Fusion der
Stadtwerke-Energie GmbH mit erdgas schwaben fällen können, brauchen sie genauere
Kenntnisse über die beiden Gesellschaften.
Fragen an Stadtwerke-Energie GmbH
1. Die Kundenstruktur der Stadtwerke-Energie GmbH
Die Stadtwerke gaben im Jahr 2013 knapp 30 Prozent der Strom- und der Gas-Energie an
Privatkunden. Über 70 Prozent der Strom- und Gasenergie gingen an Sondervertragskunden
(Quelle:s.u.).
1. Wie viele Privatkunden für Strom/ für Erdgas hatte die Stadtwerke-Energie GmbH
a. im Jahr 2014
b. im Jahr 2013
c. im Jahr 2012
d. im Jahr 2011
e. im Jahr 2010 ?
2. Ab welchem Jahresverbrauch an Strom/Gas wird man Sondervertragskunde?
3. Bei welchem Jahresverbrauch wurden 2013 und 2014 Sondervertragskunden von der
EEG-Umlage befreit?
4. Wie hoch war 2013 und 2014 der Jahresverbrauch all der Stadtwerke-Kunden, die von
der EEG-Umlage befreit waren?
5. Wie war die Nachfragestruktur der Sondervertragskunden bei Strom /Gas im Jahr
2013 und 2014?
Bitte geben Sie hierfür uns eine Tabelle, aus der hervorgeht, wieviel kWh im Jahr 2013 und
2014 jeweils das erste, das zweite, das dritte usw. Zehntel der Sondervertragskunden
gebraucht haben. im Jahr 2014.
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Quelle: SWA Zahlenspiegel 2013
2. Fragen die Zukunft und die Fusion betreffend
1. Wie ist die Alterstruktur der Belegschaft der SWA Energie GmbH?
2. Wie ist die Wiederbesetzung von Stellen, die durch Verrentung/Pensionierung vakant
werden, vorgesehen? Ist sie vorgesehen?
3. Welche Bereiche sind in der Netzsparte angesiedelt?
4. Welche Netze sind in der Netzsparte betroffen (Wasser, Fernwärme, IT, Gas)?
5. Wie werden die Wasserleitungen und die Durchleitung von der Fusion betroffen sein?
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