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09.07.2015 – FUSION - Unternehmensbewertung und Gewinnverteilung
Die, der Machbarkeitsstudie zu Grunde liegende Unternehmensbewertung widerspricht sich.
So diente als „Aufsatzpunkt“ der Unternehmensbewertung von SWA und ES die
Hochrechnung des Geschäftsjahres 2014. Anderseits bezieht sich die Bewertung auf die
Überschusserwartungen im 5-Jahreszeitplan 2015-2019.
Dabei fällt auf, dass in der weitgehend konstant linearen Überschussentwicklung der beiden
Unternehmen SWA und ES der Überschuss im Stichjahr 2014 zu Gunsten der Erdgas
Schwaben einen Ausriss nach oben um 16 Mio Euro macht, und zu Lasten der SWA einen
Einbruch von ca. 8 Mio Euro. Die Überschussentwicklung davor (2012-2013) und danach
(2015-2019) verläuft weitgehend konstant linear.
Desweiteren wurde der 35,1% Anteil der SWA an Erdgas Schwaben als Sonderwert auf der
Basis der detaillierten Unternehmensbewertung berücksichtigt , während die Bewertung der
Bayerngas-Anteile der SWA anhand der von der SWA Energie geplanten Dividentenströme
ermittelt wurde. Dies stellt nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer eine Abweichung von der
Standartbewertung (IDW S1) dar und es wird darauf hingewiesen, dass der sich daraus
ergebende Sonderwert für die Bayerngasbeteiligung nicht zwingend mit dem Fair Value
(Fairer Wert) übereinstimmt. Die Vorgabe für diese Bewertung kam vom Auftraggeber!
In den folgenden Tabellen ist der Bewertungszeitraum von 5 Jahren hellblau dargestellt.
Stellt man die GuV-Berechnungen der SWA Energie/Netze und der Erdgasschwaben, aus
dem Deloittegutachten gegenüber und vergleicht den Mittelwert der dort angenommenen
Jahresüberschüsse 2015-2019 ergeben sich gerundet für die SWA ca. 71.5 Mio Euro (incl.
ca.14,7 Mio Beteiligung aus 35% Anteil ES) und für Erdgas Schwaben ca. 42 Mio Euro.
Die Thüga bekäme aus ihrer Erdgas-Schwaben-Beteiligung (65%) ca. 27,3 Mio Euro.
Die SWA Netzgesellschaft fällt bei der Bewertung nicht besonders ins Gewicht, weil die
Vermögenswerte der Netze bei der SWA Energie liegen und die Netze von der Gesellschaft
nur gepachtet werden.
Der Gesamtüberschuss des fusionierten Unternehmens EWAS Gmbh ist ca. 98,5 Mio Euro
Im Falle der Fusion erhält die Thüga 30,3% aus dem Gesamtüberschuss ca. 29,8 Mio Euro
(+2,5 Mio Euro) und die SWA Holding 69,7%,also ca. 68,6 Mio Euro (-2,9 Mio Euro).
(Der Kauf von 1% an der Fusions-GmbH finanziert durch die Bürger bleibt hier unberücksichtigt!)
Durch Umwandlung der Netze GmbH zur großen Netzagentur (geplant 2018) fallen auch
ohne Fusion 6,0 Mio Euro Mehrüberschüsse bei der SWA an. Durch die Fusion gehen
davon an die Thüga ca. 1,8 Mio Euro.
Durch Eigenoptimierung plant die SWA innerhalb ihrer 5-Jahres Planung ohne Fusion
Effizienzmaßnahmen (hauptsächlich Streichung von Planstellen) von 5 Mio Euro und
weitere 850.000 Euro – gesamt – 5.850.000,00 Euro. Durch die Fusion gehen davon an die
Thüga weitere ca. 1,8 Mio Euro.
Im Falle der Fusion werden „ zusätzlich“ 11.6 Mio Euro Synergiepotentiale bei der neuen
Fusions GmbH angenommen (EBIT-vor Steuern und Zinsen). Davon gehen 8,1 Mio Euro an
die SWA und 3,5 Mio Euro an die Thüga.
Mit der Fusion erhalten alle Mitarbeitern erfolgsabhängige Vergütungszahlungen zwischen
550 Euro und 1650 Euro jährlich (Mittelwert 1150 Euro/Mitarbeiter (SWA-1800/ES270=2070). Dies sind jährlich im Mittel ca. 2.4 Mio Euro. Von diesen Ausgaben trägt die
SWA ca. 1,7 Mio Euro und die Thüga ca. 700.000 Euro.
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Gewinnverteilung ohne und mit Fusion
Würde die SWA nicht fusionieren hätte Sie in etwa dasselbe Ergebnis wie mit der Fusion.
Der Profiteur der Fusion gegenüber ohne-Fusion ist die Thüga mit ca. +9 Mio Euro!
Bei der oben angeführten Tabelle wie auch bei der Bewerbung der Fusion durch die SWA
und die Stadtregierung blieben die Umsetzungskosten für die Fusion unberücksichtigt
und wurden auch niemals öffentlich deutlich dargestellt.
Durch die Fusionskosten (Grafik oben) entsteht 2015 ein Minus von 1.439 Mio Euro und
2016 ein Minus von 1.297 Mio Euro. Im Jahr 2017 entsteht erstmalig ein Plus von 5.193
Mio Euro, was sich durch die vorherigen Verluste auf 2.417 Mio Euro verringert. Im Jahr
2018 entsteht ein kostenbereinigtes Synergiepotential von 7.778 Mio Euro, und 2019 von
9.753Mio Euro. Das volle Synergiepotential von 11.6 Mio wird erst im Jahr 2020 erreicht!
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Verlust von Arbeitsplätzen – Kein Gewinn bei der Energieerzeugung
Wie die Tabelle oben zeigt, sind die „Hauptverlierer“ der Fusion die Mitarbeiter im Bereich
„Shared Space“ und die „Schaufler und Graber“, die durch die Vergabe von Fremdleistung
an billigere Subunternehmer ebenfalls ihren Arbeitsplatz der Fusion opfern müssen.
Die Energieerzeugung (grünes Bälkchen unten) spielt, entgegen der Behauptungen der
Befürworter, bei der Fusion so gut wie keine Rolle. Nach Dietmayer und Gribl „findet die
Energiewende auf dem Lande statt“. Damit wird Erdgas Schwaben als Idealpartner vom
Schwabenland verkauft, der dann plötzlich das tun soll, wofür er seit der Energiewende 2011
genügend Zeit gehabt hätte: Mit Biogasanlagen, Solarfelder und Windkrafträdern auf dem
Land kosteneffizient die Bürger Augsburgs mit günstigem Storm zu versorgen.
Die oben angeführten Tabellen und Grafiken, die Grundlage und Basis der Beschlussvorlage
für den Stadtrat sind, führen zu dem Ergebnis, dass die Fusion weder die Energiewende
erleichtert noch Mehreinnahmen für die Sicherung von Bus und Tram herbeiführt.
Die Sperrminorität der Thüga ist alles andere als ein zahnoser Tiger!
Die Stadtwerke behielten ohne Fusion bei etwa gleichen Einnahmen das alleinige Sagen und
müssten sich nicht mit der Sperrminorität der Thüga auseinandersetzen, die auf keinen
Fall so harmlos ist, wie Sie vonGribl und seinen Geschäftsführern den Bürgern verkauft wird.
Durch die notwendige ¾-tel Mehrheit bei Änderung der Gewinnabführungsverträge kann
die Thüga bessere Finanzierungsquoten für den Nahverkehr, und bei der Verfügung von
Geschäftsanteilen eine Rückübertragung der 30% Anteile an die Stadtwerke blockieren.
Die Fusionsfalle
Mit der Fusion ist damit der Rückzug in die 100%-tige Grundversorgung mit Strom, Gas, und
Wärme für die Augsburger Bürger versperrt. Wenn sich die Bürger am 12.Juli für die Fusion
entscheiden nehmen sie sich selbst das Recht, künftig mit einem Bürgerbegehren ihre
Anteile von der Thüga zurückzuholen. Selbst wenn sich die Gesetze für die Querfinazierung
von Bus ‚Tram und möglicherweise auch Wasser ändern sollten, was bereits diskutiert wird,
ist für eine Gewinnverlagerung die Fusionsfalle zugeschnappt. Dann zieht die Thüga ihre
garnatierten Gewinne aus der Energievesorgung der Stadt und die Bürger müssen Ihren
Verkehr aus den Haushaltsmitteln subventionieren.
Im Falle der Fusion war dann dieses Bürgerbegehren das letzte seiner Art!
Volker Schafitel, Architekt, Stadtrat
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