- Stamm David Livingstone, Steinheim

Herzliche Einladung zum Bundeslager 2015
Elterninfoabend am Dienstag, den 14.04.2015, um 19.30 Uhr (Infos zum Lager + Fragerunde)
Gepäckkontrolle am Donnerstag, den 30.07.2015, von 16.30 – 18.30 Uhr.
Kosten für das 9-tägige Bundeslager, inklusive An- und Abreise:
1. Kind 210 €
2. Kind 160 €
ab 3. Kind 130 €
In den Preisen sind die Kosten von 60€ für die Busfahrt schon mit eingerechnet.
Die Kosten sollen niemanden an der Teilnahme am Bula abhalten, Zuschüsse vom Stamm
sind möglich. Bitte sprechen Sie in diesem Fall vertrauensvoll Pi / Jascha Siegl an.
Tel: 0176-78031245
E-Mail: [email protected]
In der KW 27 (29.06. – 03.07.2015) wird der Lagebeitrag vom angegebenen Konto eingezogen.
Anmeldeschluss ist am Donnerstag, den 30.04.2015, danach steigen die Kosten auf 230 €.
Während des Lagers könnt ihr uns im Notfall unter 0157-31401511 erreichen.
Ansonsten werden immer wieder Infos vom Lager auf unserer Facebookseite gepostet.
https://www.facebook.com/Steinheimer.Pfadfinder
(Kann man auch ohne eigenen Account sehen)
Treffpunkt am Samstag, den 01.08.2015, an der FeG Steinheim (Tannenweg 3) um 06.15 Uhr.
Bringt euch genügend Vesper mit, wir werden erst gegen 15.30 Uhr am Lagerplatz sein.
Rückkehr am Sonntag, den 09.08.2015, um ca. 20.00 Uhr.
Die Kinder können dann an der FeG Steinheim (Tannenweg 3) abgeholt werden.
Bula-Nachtreffen mit Eltern, Freunden und Kinder am Samstag, den 19.09.2015 zum Bilder
anschauen und gemeinsam Kaffee und Kuchen genießen.
Mehr Infos zum Lagerthema 4SOLI findet ihr unter http://www.bula2015.de/4SOLI.html
Ausrüstung:
Prinzip: Nimm so viel wie nötig, so wenig, wie möglich mit!
Rucksack:
Für deine ganze Ausrüstung; den brauchst du übrigens auch auf dem Kurz-Lagerhajk für deine
persönliche Ausrüstung.
Isomatte und Schlafsack:
Die Nächte können kühl werden; nimm also kein "Jugendherbergsmodell" mit.
Ein polartaugliches Exemplar ist aber ebenfalls nicht notwendig.
Kleidung:
Fahrtenhemd mit Halstuch, T-Shirt, kurze Hose, lange Hose, Jogginganzug, Pullover, Juscha oder
Anorak, Unterwäsche, Socken, Gummistiefel, Kopfbedeckung, feste Treckingschuhe,
Regenponcho oder Regenmantel, Badezeug und natürlich komplette Verkleidung.
Waschzeug:
Handtuch, Waschlappen, umweltverträgliche Neutralseife, Labello (Lippenschutz), Kamm oder
Bürste, Zahnbürste und Zahnpasta.
Essgeschirr:
Kunststoff- oder Metallteller, Besteck, Trinkbecher, Trinkflasche aus Kunststoff oder Alu zum
Mitnehmen und Geschirrtuch. (Geschirr aus Glas ist absolut ungeeignet)
Sonstiges:
Krankenversicherungskarte, eigene nötige Medikamente, kleine Pfadibibel, Schreibzeug, evtl. FotoApparat, handliche Musikinstrumente, Brustbeutel für Geld und Papiere (Inhalt wasserdicht
verpacken), Taschentücher, Sonnenschutzcreme, Plastiktüten für Dreckwäsche,
Zeckenschutzmittel (z. B. AUTAN), Taschenlampe, Taschen- oder Fahrtenmesser, AB-Päckchen,
Pfadi-Stuhl.
Wir empfehlen allen Teilnehmern die Überprüfung der Impfungen. Eine Zeckenschutzimpfung wird
von uns aufgrund des gestiegenen Risikos empfohlen. Zecken werden von uns entfernt, wenn sie das
nicht wollen wenden sie sich bitte schriftlich an die Sippenführer.
Tipp:
Kennzeichnet euer Material mit eurer "Malrune", also einem leicht einzuritzenden Zeichen aus den
Anfangsbuchstaben eures Namens und den eures Stammes.
Zuhause lassen:
MP3-Player, Handy, Gameboy, Rauchwaren, Alkohol, Zeitschriften oder Ähnliches.
Notfalls ziehen wir für die Zeit des Lagers diese Dinge ein, da sie auf einem Pfadfinderlager nichts zu
suchen haben.
BULA
2015
4SOLI
1.–9. August 2015, Friedensau
Anmeldung
Teilnehmer*in
Name
Vorname
Straße
Nummer
PLZ
Geburtsdatum
Unterschrift Teilnehmer*in
Medizinische Daten
Ort
Sonstige Daten
Datum der letzten Tetanusimpfung
Erkrankungen, Allergien, schwerwiegende Operationen
regelmäßig einzunehmende Medikamente
Schwimmer*in
JA
NEIN
Vegetarier*in
JA
NEIN
Lebensmittelunverträglichkeiten
Bitte tragen Sie hier ein, wo und wie Sie im Notfall während
des Lagers erreichbar sind, z.B. für den Fall, dass Sie parallel
auch verreist sind.
Während des Lagers erreichbare*r Sorgeberechtigte*r
Name
Vorname
Straße
Nummer
Telefon und/oder Handy
PLZ
Ort
eMail
Erklärung des/der Sorgeberechtigten
Hiermit melde ich mich/mein Kind verbindlich zum Bundeslager 2015 der BPS an.
Ich habe die AGB auf der Rückseite gelesen und bin damit einverstanden. Dies betrifft insbesondere Punkt 10 bezüglich der
Vorgehensweise mit Bildrechten.
Ich habe mein Kind darauf hingewiesen, dass es den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten hat. Bei schwerwiegender
Zuwiderhandlung akzeptiere ich einen Verweis vom Lager und organisiere die Heimreise.
Mir ist bekannt, dass es bei Pfadfinderlagern üblich ist, den Teilnehmern verschiedene Aufgaben alters- und erfahrungsgemäß
eigenverantwortlich zu übertragen, was ich hiermit gestatte.
Allergien, sonstige Unverträglichkeiten oder Besonderheiten/Wissenswertes, auf die Rücksicht genommen werden muss,
regelmäßig erforderliche Medikamenteneinnahme oder besondere notwendige Pflegemaßnahmen habe ich vermerkt.
Ort, Datum
sonstige Bemerkungen
Unterschrift Sorgeberechtigte*r
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Bundeslager 2015 der BPS
1. Abschluss des Vertrages
(1) Veranstalter im Sinne der nachstehenden Bestimmungen ist die
Baptistische Pfadfinderschaft – im Folgenden BPS genannt – des
Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R.,
Julius-Köbner-Str. 4, 14641 Wustermark.
(2) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der BPS den Abschluss
eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich vorgenommen werden; bei jungen Leuten unter 18 Jahren ist sie vom
gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
(3) Der Vertrag über Durchführung und Teilnahme an der Maßnahme
– im Folgenden BULA genannt – kommt mit der Annahme durch die
BPS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird die BPS dem Teilnehmer die
Teilnahme bestätigen.
2. Rücktritt durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor BULA-Beginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der
BPS. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
(2) Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er zum BULA
nicht an, kann die BPS eine angemessene Entschädigung verlangen,
deren Höhe sich nach dem Teilnahmepreis unter Abzug des Wertes
der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die BPS durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen erwerben kann,
bestimmt.
(3) Die BPS kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts vom vertraglich vereinbarten BULA-Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis wie folgt pauschalieren:
bis zum 3.6.2015: 50 %
bis zum Tag des BULA-Beginns oder späterem Rücktritt: 80 %
(4) Der Teilnehmer schuldet den pauschalierten Schadensersatzanspruch nicht, wenn er den Nachweis erbringt, dass der BPS durch
seinen Rücktritt vom BULA kein Schaden entstanden ist oder dass
der der BPS entstandene Schaden niedriger ist als die Pauschale.
3. Umbuchung und Vertragsübertragung:
(1) Bis zum Beginn des BULAs kann der Teilnehmer verlangen, dass
eine andere Person an seiner statt in Rechte und Pflichten des
Vertrages beitritt.
(2) Tritt eine andere Person ein, so haften diese und der ursprüngliche Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Teilnehmerbeitrag und
die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Teilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so wird sich die BPS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
5. Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung
(1) Ungeachtet einer vorherigen Abmahnung ist die BPS zu einem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom BULA insbesondere in
folgenden Fällen berechtigt:
1. Verstoß gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen;
2. Unzumutbare Beeinträchtigung des Miteinanders in der Gruppe;
3. Wiederholte schwere Missachtung der Anordnungen der örtlichen
Lagerleitung.
(2) Kündigt die BPS, so behält sie den Anspruch auf den Teilnahmepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
6. Haftung des Veranstalters
(1) Die BPS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Veranstaltungsleistungen,
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Veranstaltungsleistungen.
(2) Die BPS haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
7. Beschränkung der Haftung
(1) Die vertragliche Haftung der BPS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf 500 €, mindestens aber auf den dreifachen
Teilnahmepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die BPS für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden
allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) An Unternehmungen mit besonderem Risiko (Hajk, Seilgarten,
Kanufahrt, etc.) beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die
Haftung der BPS beschränkt sich dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Für alle gegen die BPS gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die BPS bei Sachschäden bis 4.100,00 EUR.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen
hat der Teilnehmer bis zum 14.09.2015 gegenüber der BPS geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur
noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
9. Datenschutz
(1) Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
(2) Alle erfassten Daten von Teilnehmern werden nur für Zwecke der
BPS genutzt und ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte
weitergereicht. Wer im Rahmen der Durchführung des Programms von
den I nformationen Kenntnis erhält, unterliegt diesbezüglich der
Schweigepflicht.
10. Verwendung von Bildmaterial
(1) Bildmaterial, welches von Mitarbeitern der BPS oder beauftragten Personen während des BULAs erzeugt wird, wird nur für eigene
Zwecke verwendet. (Flyer, Prospekte, Internet-Auftritt der BPS und
eine interne Foto-DVD)
(2) Sollte der Teilnehmer mit dieser Verwendung nicht einverstanden
sein, hat dieser vor dem BULA einen schriftlichen Widerruf bei der BPS
zu erklären. (Ein Vordruck findet sich unter bula2015.de/widerruf)
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
— Hannover, den 11.01.2015
1.–9. August 2015, Friedensau
SEPA-Lastschriftmandat
Hiermit ermächtige ich den Stamm
David Livingstone
Name des Stammes
den Lagerbeitrag zu Lasten meines Kontos
Kontoinhaber*in
IBAN
BIC
Name der Bank
einzuziehen.
Ort, Datum
Unterschrift Kontoinhaber*in
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