Herzliche Einladung zum Bundeslager 2015 Elterninfoabend am Dienstag, den 14.04.2015, um 19.30 Uhr (Infos zum Lager + Fragerunde) Gepäckkontrolle am Donnerstag, den 30.07.2015, von 16.30 – 18.30 Uhr. Kosten für das 9-tägige Bundeslager, inklusive An- und Abreise: 1. Kind 210 € 2. Kind 160 € ab 3. Kind 130 € In den Preisen sind die Kosten von 60€ für die Busfahrt schon mit eingerechnet. Die Kosten sollen niemanden an der Teilnahme am Bula abhalten, Zuschüsse vom Stamm sind möglich. Bitte sprechen Sie in diesem Fall vertrauensvoll Pi / Jascha Siegl an. Tel: 0176-78031245 E-Mail: [email protected] In der KW 27 (29.06. – 03.07.2015) wird der Lagebeitrag vom angegebenen Konto eingezogen. Anmeldeschluss ist am Donnerstag, den 30.04.2015, danach steigen die Kosten auf 230 €. Während des Lagers könnt ihr uns im Notfall unter 0157-31401511 erreichen. Ansonsten werden immer wieder Infos vom Lager auf unserer Facebookseite gepostet. https://www.facebook.com/Steinheimer.Pfadfinder (Kann man auch ohne eigenen Account sehen) Treffpunkt am Samstag, den 01.08.2015, an der FeG Steinheim (Tannenweg 3) um 06.15 Uhr. Bringt euch genügend Vesper mit, wir werden erst gegen 15.30 Uhr am Lagerplatz sein. Rückkehr am Sonntag, den 09.08.2015, um ca. 20.00 Uhr. Die Kinder können dann an der FeG Steinheim (Tannenweg 3) abgeholt werden. Bula-Nachtreffen mit Eltern, Freunden und Kinder am Samstag, den 19.09.2015 zum Bilder anschauen und gemeinsam Kaffee und Kuchen genießen. Mehr Infos zum Lagerthema 4SOLI findet ihr unter http://www.bula2015.de/4SOLI.html Ausrüstung: Prinzip: Nimm so viel wie nötig, so wenig, wie möglich mit! Rucksack: Für deine ganze Ausrüstung; den brauchst du übrigens auch auf dem Kurz-Lagerhajk für deine persönliche Ausrüstung. Isomatte und Schlafsack: Die Nächte können kühl werden; nimm also kein "Jugendherbergsmodell" mit. Ein polartaugliches Exemplar ist aber ebenfalls nicht notwendig. Kleidung: Fahrtenhemd mit Halstuch, T-Shirt, kurze Hose, lange Hose, Jogginganzug, Pullover, Juscha oder Anorak, Unterwäsche, Socken, Gummistiefel, Kopfbedeckung, feste Treckingschuhe, Regenponcho oder Regenmantel, Badezeug und natürlich komplette Verkleidung. Waschzeug: Handtuch, Waschlappen, umweltverträgliche Neutralseife, Labello (Lippenschutz), Kamm oder Bürste, Zahnbürste und Zahnpasta. Essgeschirr: Kunststoff- oder Metallteller, Besteck, Trinkbecher, Trinkflasche aus Kunststoff oder Alu zum Mitnehmen und Geschirrtuch. (Geschirr aus Glas ist absolut ungeeignet) Sonstiges: Krankenversicherungskarte, eigene nötige Medikamente, kleine Pfadibibel, Schreibzeug, evtl. FotoApparat, handliche Musikinstrumente, Brustbeutel für Geld und Papiere (Inhalt wasserdicht verpacken), Taschentücher, Sonnenschutzcreme, Plastiktüten für Dreckwäsche, Zeckenschutzmittel (z. B. AUTAN), Taschenlampe, Taschen- oder Fahrtenmesser, AB-Päckchen, Pfadi-Stuhl. Wir empfehlen allen Teilnehmern die Überprüfung der Impfungen. Eine Zeckenschutzimpfung wird von uns aufgrund des gestiegenen Risikos empfohlen. Zecken werden von uns entfernt, wenn sie das nicht wollen wenden sie sich bitte schriftlich an die Sippenführer. Tipp: Kennzeichnet euer Material mit eurer "Malrune", also einem leicht einzuritzenden Zeichen aus den Anfangsbuchstaben eures Namens und den eures Stammes. Zuhause lassen: MP3-Player, Handy, Gameboy, Rauchwaren, Alkohol, Zeitschriften oder Ähnliches. Notfalls ziehen wir für die Zeit des Lagers diese Dinge ein, da sie auf einem Pfadfinderlager nichts zu suchen haben. BULA 2015 4SOLI 1.–9. August 2015, Friedensau Anmeldung Teilnehmer*in Name Vorname Straße Nummer PLZ Geburtsdatum Unterschrift Teilnehmer*in Medizinische Daten Ort Sonstige Daten Datum der letzten Tetanusimpfung Erkrankungen, Allergien, schwerwiegende Operationen regelmäßig einzunehmende Medikamente Schwimmer*in JA NEIN Vegetarier*in JA NEIN Lebensmittelunverträglichkeiten Bitte tragen Sie hier ein, wo und wie Sie im Notfall während des Lagers erreichbar sind, z.B. für den Fall, dass Sie parallel auch verreist sind. Während des Lagers erreichbare*r Sorgeberechtigte*r Name Vorname Straße Nummer Telefon und/oder Handy PLZ Ort eMail Erklärung des/der Sorgeberechtigten Hiermit melde ich mich/mein Kind verbindlich zum Bundeslager 2015 der BPS an. Ich habe die AGB auf der Rückseite gelesen und bin damit einverstanden. Dies betrifft insbesondere Punkt 10 bezüglich der Vorgehensweise mit Bildrechten. Ich habe mein Kind darauf hingewiesen, dass es den Anweisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten hat. Bei schwerwiegender Zuwiderhandlung akzeptiere ich einen Verweis vom Lager und organisiere die Heimreise. Mir ist bekannt, dass es bei Pfadfinderlagern üblich ist, den Teilnehmern verschiedene Aufgaben alters- und erfahrungsgemäß eigenverantwortlich zu übertragen, was ich hiermit gestatte. Allergien, sonstige Unverträglichkeiten oder Besonderheiten/Wissenswertes, auf die Rücksicht genommen werden muss, regelmäßig erforderliche Medikamenteneinnahme oder besondere notwendige Pflegemaßnahmen habe ich vermerkt. Ort, Datum sonstige Bemerkungen Unterschrift Sorgeberechtigte*r Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bundeslager 2015 der BPS 1. Abschluss des Vertrages (1) Veranstalter im Sinne der nachstehenden Bestimmungen ist die Baptistische Pfadfinderschaft – im Folgenden BPS genannt – des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R., Julius-Köbner-Str. 4, 14641 Wustermark. (2) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der BPS den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich vorgenommen werden; bei jungen Leuten unter 18 Jahren ist sie vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. (3) Der Vertrag über Durchführung und Teilnahme an der Maßnahme – im Folgenden BULA genannt – kommt mit der Annahme durch die BPS zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die BPS dem Teilnehmer die Teilnahme bestätigen. 2. Rücktritt durch den Teilnehmer (1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor BULA-Beginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der BPS. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. (2) Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er zum BULA nicht an, kann die BPS eine angemessene Entschädigung verlangen, deren Höhe sich nach dem Teilnahmepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die BPS durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen erwerben kann, bestimmt. (3) Die BPS kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts vom vertraglich vereinbarten BULA-Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis wie folgt pauschalieren: bis zum 3.6.2015: 50 % bis zum Tag des BULA-Beginns oder späterem Rücktritt: 80 % (4) Der Teilnehmer schuldet den pauschalierten Schadensersatzanspruch nicht, wenn er den Nachweis erbringt, dass der BPS durch seinen Rücktritt vom BULA kein Schaden entstanden ist oder dass der der BPS entstandene Schaden niedriger ist als die Pauschale. 3. Umbuchung und Vertragsübertragung: (1) Bis zum Beginn des BULAs kann der Teilnehmer verlangen, dass eine andere Person an seiner statt in Rechte und Pflichten des Vertrages beitritt. (2) Tritt eine andere Person ein, so haften diese und der ursprüngliche Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Teilnehmerbeitrag und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Teilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die BPS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. 5. Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung (1) Ungeachtet einer vorherigen Abmahnung ist die BPS zu einem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom BULA insbesondere in folgenden Fällen berechtigt: 1. Verstoß gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen; 2. Unzumutbare Beeinträchtigung des Miteinanders in der Gruppe; 3. Wiederholte schwere Missachtung der Anordnungen der örtlichen Lagerleitung. (2) Kündigt die BPS, so behält sie den Anspruch auf den Teilnahmepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. 6. Haftung des Veranstalters (1) Die BPS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Veranstaltungsleistungen, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Veranstaltungsleistungen. (2) Die BPS haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 7. Beschränkung der Haftung (1) Die vertragliche Haftung der BPS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf 500 €, mindestens aber auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit die BPS für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. (2) An Unternehmungen mit besonderem Risiko (Hajk, Seilgarten, Kanufahrt, etc.) beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Haftung der BPS beschränkt sich dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (3) Für alle gegen die BPS gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die BPS bei Sachschäden bis 4.100,00 EUR. 8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Teilnehmer bis zum 14.09.2015 gegenüber der BPS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 9. Datenschutz (1) Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt. (2) Alle erfassten Daten von Teilnehmern werden nur für Zwecke der BPS genutzt und ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergereicht. Wer im Rahmen der Durchführung des Programms von den I nformationen Kenntnis erhält, unterliegt diesbezüglich der Schweigepflicht. 10. Verwendung von Bildmaterial (1) Bildmaterial, welches von Mitarbeitern der BPS oder beauftragten Personen während des BULAs erzeugt wird, wird nur für eigene Zwecke verwendet. (Flyer, Prospekte, Internet-Auftritt der BPS und eine interne Foto-DVD) (2) Sollte der Teilnehmer mit dieser Verwendung nicht einverstanden sein, hat dieser vor dem BULA einen schriftlichen Widerruf bei der BPS zu erklären. (Ein Vordruck findet sich unter bula2015.de/widerruf) 11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. — Hannover, den 11.01.2015 1.–9. August 2015, Friedensau SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich den Stamm David Livingstone Name des Stammes den Lagerbeitrag zu Lasten meines Kontos Kontoinhaber*in IBAN BIC Name der Bank einzuziehen. Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber*in mehr Infos auf bula2015.de #bula2015
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