Bitte sorgfältig durchlesen und zu Ihren Unterlagen nehmen !!! Merkblatt zum Antrag auf Festsetzung / Ermäßigung / Übernahme des Elternbeitrages im Kindergarten (kleine altersgemischte Gruppe)/ Kinderkrippe/Kinderhort Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie möchten Ihr Kind im Kindergarten (kleine altersgemischte Gruppe), in der Kinderkrippe bzw. im Kinderhort betreuen lassen. Um unnötige Nachfragen zu vermeiden und eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig zu lesen und mit deren Hilfe den Antrag vollständig auszufüllen. Zur Antragstellung: 1. Der Antrag ist fristgerecht, d. h. vor Beginn der Betreuung, spätestens jedoch in dem Monat, in dem die Betreuung beginnt, bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzureichen (Datum des Posteingangsstempels). Eine rückwirkende Antragsbearbeitung ist nicht möglich. Folgeanträge (Kinderhort) müssen ebenfalls unaufgefordert und fristgerecht (d. h. spätestens in dem Monat, in dem die vorherige Bewilligung ausläuft) gestellt werden, um eine nahtlose Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Etwaige Versäumnisse gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin, d. h. für die Monate in denen der Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist, ist der Höchstbeitrag in Höhe von 254,62 € monatlich zu zahlen. 2. Die Anlage zum Antrag ist von der Leitung der jeweiligen Einrichtung auszufüllen und unterschrieben dem Antrag beizufügen. 3. Die Eingewöhnungsphase im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe zählt als Betreuungszeit mit und ist somit beitragspflichtig. 4. Es wird immer ein voller Monat abgerechnet, auch bei Aufnahme z. B. erst am 23. eines Monats. 5. Eine Antragsbearbeitung ist nicht möglich, wenn die Angaben über Einkommen und Belastungen nicht durch entsprechende Belege nachgewiesen sind. Zur Festsetzung des Elternbeitrags: Bitte beachten Sie, dass die Festsetzung des Elternbeitrages sich individuell nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen richtet. Der Höchst-Kostenbeitrag (254,62 € monatlich) ist von Ihnen zu leisten, wenn Ihr bereinigtes Nettoeinkommen höher liegt als 2.454,20 € (bei einem 3-Personen-Haushalt) oder 2.709,85 € (bei einem 4-Personen-Haushalt). Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich aus Ihren sämtlichen Einkünften (monatliches Nettoeinkommen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen), Nebeneinkünfte, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Miet- und Pachteinnahmen, Krankengeld, Rentenbezüge, Steuerrückerstattungen des Finanzamtes etc.). Hiervon in Abzug zu bringen sind Ihre privaten Versicherungen (z. B. Risiko-Lebensversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung etc.) sowie berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden etc.). 1. Festsetzung des Elternbeitrages (Höchstbeitrag) ohne Prüfung Der Elternbeitrag kann pauschal festgesetzt werden, wenn Sie dies wünschen. In diesem Fall ist eine Vorlage von Unterlagen nicht erforderlich. Bitte kreuzen Sie dann im Antrag entsprechend an, dass Sie die Festsetzung des Elternbeitrages (Höchstbeitrag) ohne Vorlage von Unterlagen wünschen. Der Höchstbeitrag beträgt zur Zeit 254,62 € monatlich. 2. Festsetzung des Elternbeitrages mit Prüfung Sollten Sie eine Elternbeitragsfestsetzung mit Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wünschen, ist die Vorlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen zwingend erforderlich. Bitte kreuzen Sie dann im Antrag entsprechend an, dass Sie die Festsetzung des Elternbeitrages auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wünschen. Monatliches Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers(Anlage 2 zum Antrag) beifügen Nettoeinkommen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen) Monatliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: letzter ergangener Einkommenssteuerbescheid nebst Anlagen (Investitionen und Abschreibungen) beifügen Elternzeit bzw. Rückkehr aus Elternzeit Elterngeldbescheid bzw. Elterngeldbescheid und aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung beifügen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes/Arbeitslosengeld/Eingliederungshilfe bitte aktuellen Bescheid beifügen Sämtliche sonstigen Nachweise über Einkünfte z. B. Nebeneinkünfte, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Miet- und Pachteinnahmen, Krankengeld, Rentenbezüge, Steuerrückerstattungen, Sachbezüge (freie Kost und Logis) etc. (immer letzten Steuerbescheid beifügen) Nachweise über Versicherungen Risiko-Lebensversicherung (Höchstbetrag 15,00 € pro Familienmitglied), Unfallversicherung (Höchstbetrag 10,00 € pro Familienmitglied), Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Beiträge zu Berufsverbänden (bitte jeweils Police oder letzte Beitragsrechnung vorlegen. Kapitalbildende Lebensversicherungen können nicht berücksichtigt werden. Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung legen Sie bitte nur vor, wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder falls diese Versicherungen nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden. Nachweis Wohnkosten in Mietwohnung Vorlage Mietvertrag (Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten und Stromkosten). Falls Sie Wohngeld beziehen, legen Sie bitte auch den aktuellen Wohngeldbescheid vor. Nachweis Wohnkosten in Eigenheim - Kontoauszug über Darlehenszinsen (hier können nur die Zinsen, nicht die Tilgung berücksichtigt werden) - Steuer- und Abgabenbescheide des letzten Kalenderjahres beifügen (Grundsteuer B, Wasserund Kanalgebühren, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren) - Gebäudeversicherung (Police oder letzte Beitragsrechnung beifügen) Falls Sie Lastenzuschuss/Wohngeld beziehen, legen Sie bitte auch den aktuellen Bescheid vor. Bei den Kosten der Unterkunft können nur bestimmte Höchstbeträge anerkannt werden. Diese richten sich nach Ihrem Wohnort bzw. wie viele Familienmitglieder in Ihrem Haushalt leben. Zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen ist im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Diese werden nach Eingang und Prüfung des Antrages gesondert angefordert. Sollten Sie noch Fragen zum Antrag bzw. zum Antragsverfahren haben, geben Ihnen die Mitarbeiterinnen im Bereich Hort- und Krippenbetreuung gerne Auskunft und Hilfestellung. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes. A-F Becker, Nicole Tel.: 06571/14-2358 E-Mail: [email protected] Erreichbar: Montag und Dienstag, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch (Telearbeit) von 08:30 bis 10:30 Uhr G-Z Kranz, Kerstin Tel.: 06571/14-2441 E-Mail: [email protected] Erreichbar: Montag und Donnerstag, jeweils von 08:30 bis 13:00 Uhr Sie können auch gerne nach vorheriger telefonischer Terminabsprache hier im Jugendamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich persönlich vorsprechen (Neubau, 2. Obergeschoss, Zimmer N 207).
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