Merkblatt Kinderhort und Kinderkrippe - Landkreis Bernkastel

Bitte sorgfältig durchlesen und
zu Ihren Unterlagen nehmen !!!
Merkblatt zum Antrag auf Festsetzung / Ermäßigung / Übernahme des
Elternbeitrages im Kindergarten (kleine altersgemischte Gruppe)/
Kinderkrippe/Kinderhort
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Sie möchten Ihr Kind im Kindergarten (kleine altersgemischte Gruppe), in der Kinderkrippe bzw. im
Kinderhort betreuen lassen.
Um unnötige Nachfragen zu vermeiden und eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, bitten wir
Sie die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig zu lesen und mit deren Hilfe den Antrag vollständig
auszufüllen.
Zur Antragstellung:
1. Der Antrag ist fristgerecht, d. h. vor Beginn der Betreuung, spätestens jedoch in dem Monat, in dem die
Betreuung beginnt, bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzureichen (Datum des
Posteingangsstempels). Eine rückwirkende Antragsbearbeitung ist nicht möglich.
Folgeanträge (Kinderhort) müssen ebenfalls unaufgefordert und fristgerecht (d. h. spätestens in dem
Monat, in dem die vorherige Bewilligung ausläuft) gestellt werden, um eine nahtlose Antragsbearbeitung
zu gewährleisten.
Etwaige Versäumnisse gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin, d. h. für die Monate in
denen der Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist, ist der Höchstbeitrag in Höhe von 254,62 €
monatlich zu zahlen.
2. Die Anlage zum Antrag ist von der Leitung der jeweiligen Einrichtung auszufüllen und unterschrieben
dem Antrag beizufügen.
3. Die Eingewöhnungsphase im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe zählt als Betreuungszeit mit und ist
somit beitragspflichtig.
4. Es wird immer ein voller Monat abgerechnet, auch bei Aufnahme z. B. erst am 23. eines Monats.
5. Eine Antragsbearbeitung ist nicht möglich, wenn die Angaben über Einkommen und Belastungen nicht
durch entsprechende Belege nachgewiesen sind.
Zur Festsetzung des Elternbeitrags:
Bitte beachten Sie, dass die Festsetzung des Elternbeitrages sich individuell nach Ihren persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnissen richtet.
Der Höchst-Kostenbeitrag (254,62 € monatlich) ist von Ihnen zu leisten, wenn Ihr bereinigtes
Nettoeinkommen höher liegt als 2.454,20 € (bei einem 3-Personen-Haushalt) oder 2.709,85 € (bei einem
4-Personen-Haushalt).
Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich aus Ihren sämtlichen Einkünften (monatliches
Nettoeinkommen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen), Nebeneinkünfte,
Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Miet- und Pachteinnahmen, Krankengeld, Rentenbezüge,
Steuerrückerstattungen des Finanzamtes etc.).
Hiervon in Abzug zu bringen sind Ihre privaten Versicherungen (z. B. Risiko-Lebensversicherung,
Unfallversicherung, Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung etc.) sowie berufsbedingte
Aufwendungen (Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden etc.).
1. Festsetzung des Elternbeitrages (Höchstbeitrag) ohne Prüfung
Der Elternbeitrag kann pauschal festgesetzt werden, wenn Sie dies wünschen. In diesem Fall ist
eine Vorlage von Unterlagen nicht erforderlich. Bitte kreuzen Sie dann im Antrag entsprechend an,
dass Sie die Festsetzung des Elternbeitrages (Höchstbeitrag) ohne Vorlage von Unterlagen
wünschen. Der Höchstbeitrag beträgt zur Zeit 254,62 € monatlich.
2. Festsetzung des Elternbeitrages mit Prüfung
Sollten Sie eine Elternbeitragsfestsetzung mit Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse wünschen, ist die Vorlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen zwingend
erforderlich. Bitte kreuzen Sie dann im Antrag entsprechend an, dass Sie die Festsetzung des
Elternbeitrages auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wünschen.
 Monatliches Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit:
Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw.
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers(Anlage 2 zum Antrag) beifügen
Nettoeinkommen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Schichtzulagen)
 Monatliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit:
letzter ergangener Einkommenssteuerbescheid nebst Anlagen (Investitionen und
Abschreibungen) beifügen
 Elternzeit bzw. Rückkehr aus Elternzeit
Elterngeldbescheid bzw. Elterngeldbescheid und aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung beifügen
 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes/Arbeitslosengeld/Eingliederungshilfe
bitte aktuellen Bescheid beifügen
 Sämtliche sonstigen Nachweise über Einkünfte
z. B. Nebeneinkünfte, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Miet- und Pachteinnahmen,
Krankengeld, Rentenbezüge, Steuerrückerstattungen, Sachbezüge (freie Kost und Logis) etc.
(immer letzten Steuerbescheid beifügen)
 Nachweise über Versicherungen
Risiko-Lebensversicherung (Höchstbetrag 15,00 € pro Familienmitglied), Unfallversicherung
(Höchstbetrag 10,00 € pro Familienmitglied), Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung
und Beiträge zu Berufsverbänden (bitte jeweils Police oder letzte Beitragsrechnung vorlegen.
Kapitalbildende Lebensversicherungen können nicht berücksichtigt werden.
Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung legen Sie bitte nur vor, wenn Sie eine
selbstständige Tätigkeit ausüben oder falls diese Versicherungen nicht vom Arbeitgeber gezahlt
werden.
 Nachweis Wohnkosten in Mietwohnung
Vorlage Mietvertrag (Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten und Stromkosten).
Falls Sie Wohngeld beziehen, legen Sie bitte auch den aktuellen Wohngeldbescheid vor.
 Nachweis Wohnkosten in Eigenheim
- Kontoauszug über Darlehenszinsen (hier können nur die Zinsen, nicht die Tilgung berücksichtigt
werden)
- Steuer- und Abgabenbescheide des letzten Kalenderjahres beifügen (Grundsteuer B, Wasserund Kanalgebühren, Müllabfuhrgebühren, Schornsteinfegergebühren)
- Gebäudeversicherung (Police oder letzte Beitragsrechnung beifügen)
Falls Sie Lastenzuschuss/Wohngeld beziehen, legen Sie bitte auch den aktuellen Bescheid vor.
Bei den Kosten der Unterkunft können nur bestimmte Höchstbeträge anerkannt werden. Diese richten sich
nach Ihrem Wohnort bzw. wie viele Familienmitglieder in Ihrem Haushalt leben.
Zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen ist im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich.
Diese werden nach Eingang und Prüfung des Antrages gesondert angefordert.
Sollten Sie noch Fragen zum Antrag bzw. zum Antragsverfahren haben, geben Ihnen die Mitarbeiterinnen
im Bereich Hort- und Krippenbetreuung gerne Auskunft und Hilfestellung.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.
A-F
Becker, Nicole
Tel.: 06571/14-2358
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Montag und Dienstag, jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch (Telearbeit) von 08:30 bis 10:30 Uhr
G-Z
Kranz, Kerstin
Tel.: 06571/14-2441
E-Mail: [email protected]
Erreichbar: Montag und Donnerstag, jeweils von 08:30 bis 13:00 Uhr
Sie können auch gerne nach vorheriger telefonischer Terminabsprache hier im Jugendamt der
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich persönlich vorsprechen
(Neubau, 2. Obergeschoss, Zimmer N 207).