Anschreiben zur Antragstellung auf Feststellung und - d-NRW

Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des.Landes Nordrhein-Westfaien
MGEPA Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf
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Verteilung per PfAD.invest
Trägerinnen und Träger
Aktenzeichen:
Stationärer Pfiegeeinrichtungen
415-5256
in Nordrhein-Westfalen
bei Antwort bitte angeben
Herr Suchanek
Telefon 0211 3232
Telefax 0211 53232
Anträge auf Feststellung und Festsetzung anerkennungsfähiger
Investitionsaufwendungen gemäß §§ 11 und 12 der Verordnung
zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NordrheinWestfalen und nach § 92 SGB XI (ARG DVO NRW)
[email protected]
05. Mai 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach umfangreicher Erprobung durch die beiden Landschaftsverbände
können
ab
sofort
Anträge
auf
Feststellung
und
Festsetzung
anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gemäß §§ 11 und 12
der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes
Nordrhein-Westfalen in das System PfAD.invest eingegeben werden.
Dies gilt zum einen für Einrichtungen, die nicht von der Übergangsfrist
des § 22 Absatz 1 des Alten- und Pflegegesetzes Gebrauch machen
und eine Festsetzung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der APG
DVO NRW, 2. November 2014, bis zum 31. Dezember 2015
beantragen wollen. Diese Anträge werden von den Landschaftsver­
bänden vorrangig bearbeitet.
Zum anderen besteht aber auch schon die Möglichkeit, die für alle
Einrichtungen notwendigen Anträge auf Feststellung (soweit dies noch
Horionplatz 1
nicht für 2015 erfolgt ist) und Festsetzung für die Zeit ab dem
40213 Düsseldorf
1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 im System zu erfassen.
Telefon 0211 8618-50
Telefax 0211 8618-54444
Diese Anträge werden im Rahmen der verfügbaren personellen
[email protected]
Kapazitäten bis zum 15. November 2015 beschieden.
www.mgepa.nrw.de
öffentliche Verkehrsmittel:
Um die Antragseingabe in das neue System auch denen zu
Rheinbahn Linien 704, 709
erleichtern,
und 719 bis Haltestelle
die
den
Prozess
der
Programmierung
etc.
nicht
Landtag/Kniebrücke
unmittelbar mitverfolgt haben oder bei der Dateneingabe nicht auf die
Unterstützung eines Trägerverbandes oder einer erfahrenen Beraterin
/ eines erfahrenen Beraters zugreifen können, ist beabsichtigt, eine
umfassende Handhabungsanleitung zur Unterstützung der Eingabe zu
erarbeiten und allen Nutzerinnen und Nutzern schnellstmöglich zur
Verfügung zu stellen.
Soweit Sie nicht ein besonderes Interesse an einer schnellstmöglichen
und
vorrangigen
Bearbeitung
Ihres
Antrages
haben,
können
Trägerinnen und Träger, die auf diese Unterstützung zurückgreifen
wollen, die Erstellung der Handhabungsanleitung zunächst abwarten.
Gleichwohl wollen wir Ihnen mit der umgehenden „Freigabe" der
Antragseingabe jedenfalls die Möglichkeit geben, das Verfahren
zeitlich nach Ihren Interessen zu gestalten. Über die Bereitstellung der
Handlungseinleitung
werden
wir
Sie
umgehend
nach
deren
Fertigstellung - voraussichtlich Mitte Mai - informieren.
Für die Unterstützung bei Einzelfragen steht Ihnen daneben unter der
Nummer 0231/222438-88 die Hotline zur Verfügung, die Ihnen schon
aus dem Verfahren zur Registrierung Ihrer Einrichtung bekannt ist.
Hier erhalten Sie schnell Hilfe zu auftretenden Fragen beim Umgang
mit dem System. Wir bitte aber um Verständnis, dass eine Begleitung
der kompletten Antragseingabe hier im Regelfall nicht geleistet werden
kann.
Über Neuigkeiten zum Antrags- und Bewilligungsverfahren ^werde ich
Sie daneben stets zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dirk Suchanek
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