Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des.Landes Nordrhein-Westfaien MGEPA Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf Seite 1 von 2 Verteilung per PfAD.invest Trägerinnen und Träger Aktenzeichen: Stationärer Pfiegeeinrichtungen 415-5256 in Nordrhein-Westfalen bei Antwort bitte angeben Herr Suchanek Telefon 0211 3232 Telefax 0211 53232 Anträge auf Feststellung und Festsetzung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gemäß §§ 11 und 12 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NordrheinWestfalen und nach § 92 SGB XI (ARG DVO NRW) [email protected] 05. Mai 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, nach umfangreicher Erprobung durch die beiden Landschaftsverbände können ab sofort Anträge auf Feststellung und Festsetzung anerkennungsfähiger Investitionsaufwendungen gemäß §§ 11 und 12 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen in das System PfAD.invest eingegeben werden. Dies gilt zum einen für Einrichtungen, die nicht von der Übergangsfrist des § 22 Absatz 1 des Alten- und Pflegegesetzes Gebrauch machen und eine Festsetzung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der APG DVO NRW, 2. November 2014, bis zum 31. Dezember 2015 beantragen wollen. Diese Anträge werden von den Landschaftsver bänden vorrangig bearbeitet. Zum anderen besteht aber auch schon die Möglichkeit, die für alle Einrichtungen notwendigen Anträge auf Feststellung (soweit dies noch Horionplatz 1 nicht für 2015 erfolgt ist) und Festsetzung für die Zeit ab dem 40213 Düsseldorf 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 im System zu erfassen. Telefon 0211 8618-50 Telefax 0211 8618-54444 Diese Anträge werden im Rahmen der verfügbaren personellen [email protected] Kapazitäten bis zum 15. November 2015 beschieden. www.mgepa.nrw.de öffentliche Verkehrsmittel: Um die Antragseingabe in das neue System auch denen zu Rheinbahn Linien 704, 709 erleichtern, und 719 bis Haltestelle die den Prozess der Programmierung etc. nicht Landtag/Kniebrücke unmittelbar mitverfolgt haben oder bei der Dateneingabe nicht auf die Unterstützung eines Trägerverbandes oder einer erfahrenen Beraterin / eines erfahrenen Beraters zugreifen können, ist beabsichtigt, eine umfassende Handhabungsanleitung zur Unterstützung der Eingabe zu erarbeiten und allen Nutzerinnen und Nutzern schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Soweit Sie nicht ein besonderes Interesse an einer schnellstmöglichen und vorrangigen Bearbeitung Ihres Antrages haben, können Trägerinnen und Träger, die auf diese Unterstützung zurückgreifen wollen, die Erstellung der Handhabungsanleitung zunächst abwarten. Gleichwohl wollen wir Ihnen mit der umgehenden „Freigabe" der Antragseingabe jedenfalls die Möglichkeit geben, das Verfahren zeitlich nach Ihren Interessen zu gestalten. Über die Bereitstellung der Handlungseinleitung werden wir Sie umgehend nach deren Fertigstellung - voraussichtlich Mitte Mai - informieren. Für die Unterstützung bei Einzelfragen steht Ihnen daneben unter der Nummer 0231/222438-88 die Hotline zur Verfügung, die Ihnen schon aus dem Verfahren zur Registrierung Ihrer Einrichtung bekannt ist. Hier erhalten Sie schnell Hilfe zu auftretenden Fragen beim Umgang mit dem System. Wir bitte aber um Verständnis, dass eine Begleitung der kompletten Antragseingabe hier im Regelfall nicht geleistet werden kann. Über Neuigkeiten zum Antrags- und Bewilligungsverfahren ^werde ich Sie daneben stets zeitnah informieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dirk Suchanek Seite 2 von 2
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