ZFF-Info 04 - Zukunftsforum Familie e.V.

ZFF-INFO NR. 04/2015
16.03.2015
Markgrafenstraße 11
10969 Berlin
Tel.: 030 259272820
Fax: 030 259272860
[email protected]
www.zukunftsforum-familie.de
Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen
aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden, Informationen aus dem ZFF sowie Veranstaltungshinweise. In unregelmäßigen Abständen kommentiert das ZFF ausgewählte Meldungen und ordnet sie ein. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können
Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.
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Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
das Team des ZFF-Infodiensts
SCHWERPUNKT I: KINDERGELDERHÖHUNG
(1)
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Verbände kritisieren das „Familienpaket“ des Bundesfinanzministeriums: Bei
Familienförderung geht es nicht nur um Kosten, sondern um Chancen!
4
(2)
ZFF: Schäubles Gesamtpaket ist eine Mogelpackung!
4
(3)
AWO: Kindergelderhöhung: Familien sind mehr Wert
4
(4)
Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Schäuble im Alleingang: Gerechtigkeitsproblem
der Familienförderung wird verschärft!
5
(5)
Deutscher Juristinnenbund: Familienpaket nach den Gesetzen der "schwarzen Null"
trifft vor allem Alleinerziehende
5
evangelische arbeitsgemeinschaft familie: Schäubles Familienpaket völlig
unzureichend - kaum Unterstützung für arme Familien
6
VAMV / AGIA: Offener Brief an Schäuble: VAMV und AGIA fordern steuerliche
Verbesserung für Alleinerziehende!
6
Deutsches Kinderhilfswerk: Geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in
Familien mit geringem Einkommen unzureichend
7
(9)
Familienbund der Katholiken: Kein Geld für Familien!
7
(10)
Paritätischer Wohlfahrtsverband: Kindergelderhöhung: Paritätischer kritisiert
Schäubles Pläne als "schlechten Witz"
8
Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Familienpaket vom Finanzminister: Für
Alleinerziehende nur heiße Luft
8
(6)
(7)
(8)
(11)
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SCHWERPUNKT II: FRAUENQUOTE
9
(12)
BMFSFJ: "Ein historischer Tag"
9
(13)
Bundestag: Ausschuss gibt grünes Licht für Frauenquote
(14)
SPD-Bundestagsfraktion: Pünktlich zum Weltfrauentag: Die Quote für Aufsichtsräte
steht im Gesetz
11
(15)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frauenquote: Pseudoverbesserungen
reichen nicht aus
11
(16)
AWO: Frauenquote in Führungspositionen der AWO-Unternehmen erhöhen
12
(17)
Deutscher Juristinnenbund: Na also, geht doch: Bundestag beschließt Einführung der
Frauenquote in der Privatwirtschaft
12
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
10
13
(18)
BMFSFJ: Kita-Ausbau geht voran: Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg seit
2008 um 300.000
13
(19)
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz:
Fachtagung zu Qualität in Kitas im Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus
13
(20)
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alte NRW: Ministerin Steffens:
Abgucken erwünscht! Städte können beim altengerechten Quartiersumbau
voneinander lernen
14
(21)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kitas ausbauen und Qualität verbessern 15
(22)
Statistisches Bundesamt: 71 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt
15
(23)
Statistisches Bundesamt: Bei 13 % der Paare ist die Frau die Hauptverdienerin
16
(24)
Bundestag: Altersgerechte Wohnungen fehlen
16
(25)
Bundestag: Sprachnachweis bei Ehegattennachzug
16
(26)
Bundestag: Ziele in der Bildungspolitik
17
(27)
IAB: Rund 280.000 Hartz-IV-Empfänger pflegen Angehörige
17
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
18
(28)
AWO: Arme Kinder brauchen gute und kostenfreie Kitabetreuung
18
(29)
AWO: Pflegestatistik: Pflege nimmt an Bedeutung zu
18
(30)
Paritätischer Wohlfahrtsverband: Reaktion auf Bertelsmann-Studie zur Kinderarmut:
Paritätischer fordert Maßnahmenpaket von Bundesregierung
19
(31)
pro familia: „Die Pille danach soll für Frauen unter 20 auch ohne Rezept kostenfrei
bleiben“
20
SoVD NRW: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mangelhaft
20
(32)
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TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
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(33)
Friedrich-Ebert-Stiftung u.a.: EqualPayDay-Reihe AB DURCH DIE DECKE! „Weniger ist
mehr für alle! Familienarbeitszeiten als Mittel für bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf“
21
(34)
Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik: Alles selbst bestimmt?
Jubiläumstagung des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
(35)
21
Landtagstalk NRW: „Familie, Beruf, Freizeit – Zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit“
21
AKTUELLES
22
(36)
Deutscher Frauenrat und Bundesforum Männer zum Internationalen Frauentag 2015 22
(37)
KDFB und SkF starten facebook-Kampagne „Gerechter Fairdienen“ zum EPD
(38)
„Individuelle Familienplanung darf keine Frage des Geldes sein“ Bundestagspetition
von pro familia für kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit niedrigen
Einkommen
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3
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ZFF-INFO NR. 04/2015
16.03.2015
Schwerpunkt I: Kindergelderhöhung
(1) Verbände kritisieren das „Familienpaket“ des Bundesfinanzministeriums: Bei Familienförderung geht es nicht nur um Kosten, sondern um Chancen!
Der vom Bundesfinanzministerium am 6. März 2015 vorgelegte Gesetzentwurf zur Erhöhung von Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag ist vollkommen unzureichend. Es gäbe jetzt die Chance,
die Vorschläge durch die Beteiligung der zuständigen Bundesfamilienministerin sowie der Verbände
zu verbessern. Wir fordern bedarfsgerechte Leistungen für Familien als eine Investition in die Zukunft.
Die geplante Erhöhung des Kindergeldes um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro bleibt deutlich
hinter den Versprechungen der Regierungsparteien zurück. Dagegen ist die geplante Erhöhung des
Kinderzuschlages für Geringverdienende gut und richtig, sie muss allerdings sofort und nicht erst Mitte
kommenden Jahres erfolgen. Besonders enttäuschend und völlig inakzeptabel: Alleinerziehende, und
das sind zu 90% Frauen, bleiben außen vor – trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag, den Entlastungsbetrag anzuheben und nach Kinderzahl zu staffeln. Wir verlangen eine deutliche Anhebung
des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende! Auch die u.a. durch das Bundesfamilienministerium in
Auftrag gegebene umfangreiche und teure Gesamtevaluation von ehe- und familienbezogenen Leistungen hat gezeigt: zielgerichtete Familienförderung erfordert eine qualifizierte und breite Debatte.
Alibi-Beteiligungen mit äußerst kurzen Fristen von wenigen Tagen bei der Abgabe von Stellungnahmen oder die Ausgrenzung von wichtigen Verbänden schaden dem Thema. Ein Dialog sieht anders
aus: wir erwarten das Einhalten demokratischer Spielregeln und eine angemessene Debatte unter
Beteiligung von Verbänden und Expertinnen/ Experten. Zudem fordern wir die Beteiligung des inhaltlich betroffenen Bundesfamilienministeriums, denn bei Familienförderung geht es nicht nur um Kosten,
sondern um die Gestaltung der Zukunft.
AWO Bundesverband e.V., Deutscher Juristinnenbund e.V., Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Deutsches Kinderhilfswerk e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., Familienbund der Katholiken e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V., Zukunftsforum Familie e.V.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.03.2015
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(2) ZFF: Schäubles Gesamtpaket ist eine Mogelpackung!
Zu den Plänen von Bundesfinanzminister Schäuble zur Anpassung der familienpolitischen Leistungen
erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:
Die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble sind kein Gesamtpaket sondern eine Mogelpackung!
Durch die von ihm angekündigten Kindergelderhöhungen von 4 Euro 2015 und 2 Euro im Jahr 2016
verfestigt sich die Schere zwischen der Entlastung durch die Kinderfreibeträge und dem Kindergeld.
Deshalb fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen: mit
einer sozial gerechte Kindergrundsicherung von 536 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen
zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. So sieht gerechte und transparente Familienförderung aus. Auch Schäubles Pläne beim
Kinderzuschlag reichen nicht aus: Die Erhöhung des maximalen Förderbetrags von 140 auf 160 Euro
ist richtig und längst überfällig. Sie bringt aber ohne grundlegende Reformen z.B. bei der Einkommensberechnung keine wirkliche Verbesserung. Die Alleinerziehenden sind schließlich die absoluten
Verlierer/-innen von Schäubles Mogelpackung, denn der steuerliche Entlastungsbetrag für sie wird
nicht erhöht. Dabei hatten sich Union und SPD darüber im Koalitionsvertrag verständigt. Darauf
scheint der Finanzminister nichts mehr zu geben. Für ihn gibt es nur noch die „schwarze Null“!
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.03.2015
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(3) AWO: Kindergelderhöhung: Familien sind mehr Wert
„Familien müssen der Gesellschaft mehr Wert sein“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das Vorhaben des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble, Kinderfreibetrag und
Kindergeld um ein paar Euro anzuheben. Stadler ergänzt: „Geld allein ist aber auch nicht die Lösung.
Wir brauchen ein dichtes Netz von Institutionen, die Familien, Kindern und Jugendlichen beratend und
unterstützend zur Seite stehen. Jede Familie, die Hilfe benötigt, muss diese auch bekommen. Jeder
Euro, der in Kinder investiert wird, muss als Investitionen in die Zukunft verstanden werden.“
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Die aktuellen Pläne bleiben außerdem weit hinter dem Erforderlichen zurück, um Armut wirksam zu
bekämpfen, insbesondere bei Alleinerziehenden, die einen stetig steigenden Anteil in der von Armut
betroffenen Gruppen der Gesellschaft ausmachen. „Wird an den Plänen nichts geändert, profitieren
wieder nur die Besserverdienenden“, kritisiert Stadler und fordert abschließend: „Familien leisten viel
für unsere Gesellschaft, deshalb ist es im Interesse der gesamten Gesellschaft, wenn sie sowohl monetär, aber auch mit anderen Leistungen bestmöglich unterstützt werden.“.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.03.2015
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(4) Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Schäuble im Alleingang: Gerechtigkeitsproblem
der Familienförderung wird verschärft!
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert ein gerechtes und transparentes familien-, sozialund steuerpolitisches Gesamtkonzept statt minimaler Anpassungen, die das Gerechtigkeitsproblem
der deutschen Familienförderung verschärfen. Bundesfinanzminister Schäuble erarbeitet im Alleingang nach monatelangen Verhandlungen einen Gesetzentwurf zur Anpassung der familienpolitischen
Leistungen. Der Kinderfreibetrag, der das kindbedingte Existenzminimum freistellt, soll gemäß dem
10. Existenzminimumbericht angehoben werden. Er steigt demnach in diesem Jahr um 144 Euro und
im Jahr 2016 um weitere 96 Euro. Das Kindergeld soll 2015 um 4 Euro sowie 2016 um weitere 2 Euro
ansteigen. Durch die geringe Anpassung des Kindergeldes wird jedoch die Lücke in der derzeitigen
Familienförderung verfestigt. Denn bereits jetzt werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern
finanziell höchst ungleich gefördert: Gut und Spitzenverdienende profitieren über den Kinderfreibetrag
deutlich stärker als Normal- und Geringverdienende über das Kindergeld. Die vorgeschlagene Anhebung des Kinderzuschlages um 20 Euro ab Mitte 2016 ist eine wichtige und längst überfällige Maßnahme. Der Kinderzuschlag bedarf allerdings einer grundlegenden Umgestaltung, um wirklich armutsvermeidend zu wirken. Sehr kritisch sieht das Bündnis die fehlende Anpassung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende. Damit wird den besonderen Herausforderungen dieser Familienform in
keinster Weise Rechnung getragen. Es muss Ziel einer nachhaltigen Politik sein, alle Familienformen
zu fördern und gleichzeitig die soziale Schere zu schließen. Das Gerechtigkeitsproblem in der Familien-, Sozial- und Steuerpolitik kann nur durch eine grundlegende Reform der Familienförderung gelöst
werden. Der Vorschlag des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG lautet, die Familienförderung „vom
Kopf auf die Füße“ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 536 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert
und am Einkommen der Eltern bemessen wird. So sieht gerechte und transparente Familienförderung
aus. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzen sich neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 für einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung ein.
Weitere Informationen unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 04.03.2015
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(5) Deutscher Juristinnenbund: Familienpaket nach den Gesetzen der "schwarzen Null"
trifft vor allem Alleinerziehende
"Das Familienpaket des Finanzministeriums verdient diesen Namen nicht. Es bleibt zu hoffen, dass
die Interessen von Frauen und Familien in der Koalition von anderen hochgehalten werden, wenn
Familienpolitik aus dem BMF nur noch den Gesetzen der "schwarzen Null" folgt", kommentiert Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), den am Freitag veröffentlichten
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des
Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der Entwurf setzt bei Freibeträgen für Kinder und Kindergeld
nur das verfassungsrechtliche Minimum für 2015 und 2016 um, keinen Euro mehr. Das trifft alle Menschen mit Kindern und vor allem die Kinder selbst. Für 2014 sollen die Freibeträge sogar das verfassungsrechtliche Minimum unterbieten. Einsprüche und Klagen sind zu erwarten. Alleinerziehende
bleiben außen vor, trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag, den Entlastungsbetrag anzuheben
und nach Kinderzahl zu staffeln.
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Das trifft vor allem Mütter, die Erwerbstätigkeit und Betreuung der Kinder bewältigen müssen, und in
der Folge ihre Kinder. Ihnen bleibt jede Anerkennung, aber auch die Berücksichtigung ihrer begrenzten steuerlichen Leistungsfähigkeit, für die der Entlastungsbetrag vorgesehen ist, in ausreichender
Höhe versagt. Der djb fordert die Bundesregierung insbesondere auf, ein Konzept für eine Neugestaltung oder mindestens eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende in den
Gesetzentwurf aufzunehmen. Er regt an, diesen als Abzug von der Steuerschuld zu gestalten, um
auch Alleinerziehende mit niedrigeren Einkommen besser zu erreichen.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 09.03.2015
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(6) evangelische arbeitsgemeinschaft familie: Schäubles Familienpaket völlig unzureichend - kaum Unterstützung für arme Familien
Finanzminister Schäuble plant, das Kindergeld bis Ende 2016 in zwei Stufen um insgesamt sechs
Euro und den Kinderzuschlag für geringverdienende Eltern ab Mitte 2016 um 20 Euro zu erhöhen.
Eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist hingegen nicht vorgesehen. Was wie Wohltaten für Familien aussieht, ist schlicht verfassungsrechtlich vorgegeben!
Wenn der vom Finanzministerium regelmäßig vorzulegende Existenzminimumbericht feststellt, dass
das Existenzminimum erhöht werden muss, so sind dementsprechend die steuerlichen Kinderfreibeträge anzuheben. Davon profitieren allerdings nur besser verdienende Eltern. Eltern mit durchschnittlichen oder niedrigen Einkommen beziehen Kindergeld, das zwar parallel ebenfalls anzuheben ist, aber
auf die Höhe der Grundsicherung angerechnet wird. So verpufft seine Wirkung vielfach. Kindergeld ist
jedoch keine reine Sozialleistung, sondern in Teilen ein verfassungsrechtlich gebotenes Äquivalent
zur Freistellung des Existenzminimums von der Steuer.
Das Parallelsystem von Kinderfreibetrag und Kindergeld ist im Hinblick auf Menschen mit niedrigen
Einkommen ungerecht. Daher fordert die eaf seit längerem, Kindergeld und Kinderfreibetrag in einer
einheitlichen Leistung zusammenzuführen – entsprechend der verfassungsrechtlich gebotenen Höhe
des steuerlichen Entlastungsbeitrags!
Finanzminister Schäubles Plan, das Kindergeld um sechs Euro anzuheben, wird dem in keiner Weise
gerecht. Der Kinderzuschlag unterstützt vor allem Familien mit mehreren Kindern, deren Erwerbseinkommen nicht für die ganze Familie reicht. Die angekündigte Erhöhung des Kinderzuschlags von 140
Euro auf 160 Euro, begrüßt die eaf ausdrücklich. „Angesicht der hohen Kinderarmut ist diese seit 10
Jahren erste Erhöhung lange überfällig. Umso unverständlicher ist, dass sie erst 2016 erfolgen soll“ so
der Vizepräsident der eaf, Bernd Heimberg.
Für völlig inakzeptabel hält die eaf, dass der seit 2004 bestehende steuerliche Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende entgegen der Absprachen im Koalitionsvertrag nicht angehoben wird. „Alleinerziehende sind die Familienform mit dem höchsten Anteil armer Kinder. Sie und ihre Kinder müssen unbedingt gezielt unterstützt werden“, so Bernd Heimberg weiter.
Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 05.03.2015
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(7) VAMV / AGIA: Offener Brief an Schäuble: VAMV und AGIA fordern steuerliche Verbesserung für Alleinerziehende!
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) und die katholische Arbeitsgemeinschaft
Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) fordern in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister
Schäuble, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende deutlich anzuheben. Nach Medienberichten plant Schäuble, die angekündigte Erhöhung doch nicht umzusetzen. Eine Nullrunde ist
inakzeptabel, eine Erhöhung ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch
350 Euro mehr im Familienbudget, fühlen sich aber gegenüber Ehepaaren mit Splittingeffekt durch die
Steuerpolitik benachteiligt, da dieser bis zu 15.000 Euro im Jahr ausmacht, auch ohne Kinder. „Die
Regierung steht hier im Wort, ihr Verspechen zu halten, das sie im Koalitionsvertrag gegeben hat“,
fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.
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„Alleinerziehende wünschen sich, nicht länger mit der Steuerklasse II quasi als Singles besteuert und
damit zur Familie zweiter Klasse degradiert zu werden. Sie sind Familien mit Kindern und stehen als
solche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.“
VAMV und AGIA fordern eine deutliche Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, die eine spürbare steuerliche Entlastung und finanzielle Verbesserungen für Einelternfamilien mit sich bringt!
Offener Brief des VAMV und der AGIA an Bundesfinanzminister Schäuble unter www.vamv.de.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 05.03.2015
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(8) Deutsches Kinderhilfswerk: Geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien mit geringem Einkommen unzureichend
Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die geplante Kindergelderhöhung vor allem für Kinder in Familien
mit geringem Einkommen für völlig unzureichend. "Wir sind von den Plänen, das Kindergeld in diesem
Jahr um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro anzuheben, sehr enttäuscht. Es ist notwendig, dass
wir uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für
Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld. Jedes Kind sollte uns aber gleich
viel wert sein", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Insbesondere
Familien mit Kindern im Hartz IV-Bezug brauchen eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Lage.
Bisher wird jede Kindergelderhöhung auf die Regelsätze angerechnet, so dass ihnen unter dem Strich
nichts bleibt. Es darf aber nicht sein, dass die Kinder, die es am nötigsten haben, von einer Kindergelderhöhung gar nicht profitieren" so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich insgesamt dafür aus, die Familienförderung in Deutschland
grundlegend zu reformieren. Dazu braucht es eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems
sowie der sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung
von Familien endlich zu beenden. Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen.
Zahlreiche Studien haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in Deutschland an vielen
Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb ist es an der Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Um das zu erreichen, sind verschiedene Wege denkbar. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese soll
proportional zum Familieneinkommen gestaffelt werden. Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen Umbau des Kinderzuschlages, der allen Familien mit Kindern zugute kommen soll, bei denen
der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht nicht zum Tragen kommt. So wird sichergestellt, dass
Familien mit weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren als Familien mit
hohen Einkommen. Insgesamt soll durch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung das derzeitige
System familienunterstützender Leistungen ausgewogener gestaltet werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 04.03.2015
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(9) Familienbund der Katholiken: Kein Geld für Familien!
Der Familienbund der Katholiken hat die heute bekannt gewordenen Pläne für eine Kindergelderhöhung als ungenügend und enttäuschend kritisiert. „Die geplante Erhöhung des Kindergeldes von vier
und im nächsten Jahr zwei Euro bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Familien und den Versprechungen der Regierungsparteien zurück. Insbesondere Familien mit kleineren Einkommen hätten in
Anbetracht der guten Steuerentwicklung jetzt spürbar entlastet werden können“ sagte Stefan Becker,
Präsident des Familienbundes der Katholiken. In keiner Weise nachvollziehbar ist es, dass die bereits
2014 fällige Anpassung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes nicht mehr nachgeholt werden
soll. „Die Erhöhung des Kindergeldes ist kein Geschenk für Familien, sondern verfassungsrechtlich
zwingend geboten, wie die Bundesregierung selbst unlängst in ihrem Bericht über das steuerfrei zu
stellende Existenzminimum festgestellt hat. Es darf nicht sein, dass Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble seinen Haushalt ausgerechnet auf dem Rücken der Familien ausgleichen will“, sagte Stefan
Becker.
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Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlages für Geringverdiener sei gut und richtig, muss allerdings
sofort und nicht erst Mitte kommenden Jahres erfolgen. Als überfällig bezeichnete Stefan Becker eine
Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende. Dieser sei seit zehn Jahren nicht erhöht worden,
eine Anpassung dürfe nicht wieder verschoben werden. Der Familienbund fordert grundsätzlich die
Anhebung des Kinderfreibetrages auf das Niveau der Erwachsenen und die entsprechende Erhöhung
des Kindergeldes. „Familien sichern die Zukunft unserer Gesellschaft! Bei ihnen zu sparen, wäre das
falsche Signal“, so Stefan Becker.
Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken e.V. vom 04.03.2015
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(10)Paritätischer Wohlfahrtsverband: Kindergelderhöhung: Paritätischer kritisiert
Schäubles Pläne als "schlechten Witz"
Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an den Plänen des Bundesfinanzministers, das
Kindergeld lediglich um sechs Euro und das auch noch gestreckt über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erhöhen. Es sei unerhört, wie der Finanzminister aus haushaltspolitischem Kalkül Familien in
Deutschland die überfällige Anhebung des Kindergeldes von mindestens 20 Euro vorenthalte und
Familien im Hartz-IV-Bezug ganz im Regen stehen lasse.
"Der Finanzminister erkauft sich die "schwarze Null" zum Preis wachsender Ungleichheit in dieser
Gesellschaft. Diese Mini-Kindergelderhöhung ist ein schlechter Witz. Der Verzicht auf eine grundlegende Reform des Kinderzuschlags und die Ignoranz gegenüber der schwierigen Situation Alleinerziehender dagegen ist armutspolitisch grob fahrlässig", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Der Verband weist daraufhin, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um 93 Euro höher ist als das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten. "Es ist einfach ungerecht, wenn die Kinder von Spitzenverdienern deutlich höher gefördert werden als Kinder von Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz
leer ausgehen. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein", mahnt Schneider. Ziel müsse die
Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der Steuerfreibeträge sein.
Der Paritätische fordert eine deutliche und sofortige Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro und
einen Freibetrag in selber Höhe für Hartz-IV-Bezieher, damit diese künftig wenigstens einen kleinen
Teil des Kindergeldes behalten dürfen. Darüber hinaus sei eine umfassende Reform des Familienlastenausgleichs erforderlich.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom
04.03.2015
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(11)Verband alleinerziehender Mütter und Väter: Familienpaket vom Finanzminister: Für Alleinerziehende nur heiße Luft
Bundesfinanzminister Schäuble will nach heutigen Medienberichten das Kindergeld nur marginal anheben, vollkommen in heiße Luft aufgelöst hat sich eine Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Dieser stagniert seit zwölf Jahren, die überfällige Erhöhung hat die Regierung bereits im Koalitionsvertrag zugesagt. Der Verband allein-erziehender Mütter und Väter e.V.
(VAMV) kritisiert entschieden, hier zu Lasten von Alleinerziehenden zu sparen.
„Ohne Not scheint Schäuble das einzige konkrete Versprechen brechen zu wollen, dass die Regierung überhaupt Alleinerziehenden gegeben hat. Wir sind entsetzt und enttäuscht“, moniert Edith
Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dümpelt seit 2004 bei
1.308 Euro. Im Schnitt haben Alleinerziehende am Jahresende dadurch 350 Euro mehr im Familienbudget. Ehepaare haben durchs Splitting bis zu 15.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, auch wenn
sie keine Kinder haben. „Ein Familienpaket á la Schäuble ist für Alleinerziehende eine einzige Luftnummer“, kritisiert Schwab.
„Die Regierung ist hier im Wort, endlich die Steuerklasse II zu erhöhen!“ Eine Erhöhung des Kindergeldes geht an Kindern in Hartz IV sowie im Unterhaltsvorschussbezug komplett vorbei, da das Kindergeld ganz angerechnet wird. „Auch der Kinderzuschlag ist wegen Anrechnungen bekannterweise
nicht geeignet, das Armutsrisiko in Einelternfamilien zu senken.
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Daran ändert auch eine Erhöhung nichts“, bemängelt Schwab.
„Jede fünfte Familie ist heute eine Einelternfamilie. Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als
gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, unterstreicht
Schwab. „Alleinerziehende wieder in die Röhre gucken zu lassen, ist vollkommen inakzeptabel!“
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 04.03.2015
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Schwerpunkt II: Frauenquote
(12)BMFSFJ: "Ein historischer Tag"
Bundestag beschließt Gesetz zur Frauenquote
Der Bundestag hat heute (Freitag) das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in 2. und 3. Lesung
beschlossen. Das gemeinsam von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetz hat das Ziel,
den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.
Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Frauen und Männern und wird zu einem Kulturwandel in der Arbeitswelt beitragen.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
"Der Kulturwandel hat begonnen. Das Gesetz wird nicht nur für Frauen in Führungsgremien wirken.
Es wird für alle Frauen wirken, die in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst arbeiten. Die feste
Frauenquote gilt für große Unternehmen, und damit für viele, viele Frauen, die dort beschäftigt sind.
Die Widerstände gegen dieses Gesetz machen die Widerstände sichtbar, die jede Frau im Arbeitsalltag überwinden muss. Er hat gezeigt, dass wir für Frauenrechte kämpfen müssen. Veränderung
kommt nicht von allein."
Bundesjustizminister Heiko Maas:
"Die Frauenquote ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts.
Nach der politischen Macht bekommen Frauen endlich einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen
Macht. Den Vorwand, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, lassen wir nicht gelten.
Denn: Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Deshalb bin ich sicher, dass am
Ende kein einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleiben wird. Frauen sind ein Gewinn für die Wirtschaft. Mit der Quote geben wir den Anstoß zu einem notwendigen Kulturwandel in Deutschlands
Unternehmen. Die Quote wird Strukturen aufbrechen und Frauen auf allen Ebenen zu Gute kommen.
Die Quote ist ein Meilenstein für die Gleichberechtigung."
Hintergrund:
Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland betrug
Ende 2014 laut Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 18,4
Prozent. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen.
Das Gesetz sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
* Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung
unterliegen, gilt eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Quotenregelung greift damit bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmern sowie bei Europäischen Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Die
betroffenen Unternehmen müssen die Quote ab 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden
Aufsichtsratsposten beachten. Die Mindestquote gilt grundsätzlich für den gesamten Aufsichtsrat als
Organ. Dieser Gesamterfüllung kann jedoch von der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmerseite vor
jeder Wahl widersprochen werden, so dass jede Bank die Mindestquote für diese Wahl gesondert zu
erfüllen hat. Bei Nichterfüllung ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben rechtlich unbesetzt ("leerer Stuhl").
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* Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur
Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Der Kreis der betroffenen Unternehmen erfasst neben Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
auch GmbHs, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in
der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Die Unternehmen
können sie selbst setzen und sich an ihren Strukturen ausrichten. Dabei sind folgende Vorgaben zu
beachten: Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen
nicht hinter dem tatsächlichen Status Quo zurückbleiben. Die bis zum 30. September 2015 erstmals
festzulegende Frist zur Erreichung der Zielgrößen darf nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern.
Die folgenden Fristen dürfen nicht länger als fünf Jahre sein.
Für den öffentlichen Dienst enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
*Damit der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz mit dem
Ziel der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien novelliert, deren Mitglieder der
Bund bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei
Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche Ziel.
*Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert. Die Bundesverwaltung wird künftig insbesondere verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- beziehungsweise Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nr. 016 vom
06.03.2015
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(13)Bundestag: Ausschuss gibt grünes Licht für Frauenquote
Der Familienausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für die Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen gegeben. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3784) verabschiedete der Ausschuss in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Die Quote soll laut des von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfes ab 2016 sukzessive umgesetzt werden. Nach
Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen ManagementEbenen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein.
Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab
2016 eine Frauenquote von 30 Prozent gelten.
Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.
Den Gesetzentwurf veränderte der Ausschuss noch einmal durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. So müssen die Unternehmen nicht wie geplant
jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen
berichten. Dies soll den Bürokratieaufwand senken. Zudem soll die Geschlechterparität nicht für alle
Ebenen der Bundesverwaltung gelten. Eingegriffen werden soll nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliegt. Diese Regelung soll nun auch für Männer gelten.
Die Unionsfraktion bezeichnete das Gesetz als „sehr guten Kompromiss“. In der Gesellschaft sei die
Frauenquote umstritten. Die SPD-Fraktion bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als eine
„historische Stunde“. Damit werde ein jahrelanger Streit gelöst. Der Bundestag wird am Freitag über
das Gesetz abstimmen. Der Linken und den Grünen hingegen geht das Gesetz nicht weit genug. Die
Linke hatte sich für einen 50- Prozent-Quote eingesetzt, die Grünen für eine 40-Prozent-Quote.
Zudem monierten beide Oppositionsfraktionen die Aufnahme des Passus über strukturelle Benachteiligungen von Männern.
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Diese gebe es nicht und werde es wohl auch nie geben. Entsprechende Änderungsanträge der Linken
und ein Gesetzentwurf der Grünen wurden jedoch mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
abgelehnt.
Die Regierung begründet ihren Gesetzentwurf mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von
Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst. So seien im Jahr 2013 nur
15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt gewesen.
Der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe 30 Prozent betragen. Umgekehrt
habe aber die Zahl qualifizierter Frauen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es sei gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Anteil in Spitzenpositionen der Wirtschaft und der Bundesverwaltung vertreten seien. Gemäß Artikel 3, Absatz 2 des
Grundgesetzes habe der Staat die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 116 vom 04.03.2015
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(14)SPD-Bundestagsfraktion: Pünktlich zum Weltfrauentag: Die Quote für Aufsichtsräte
steht im Gesetz
Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende; Carola Reimann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen für Führungspositionen schreibt der
Deutsche Bundestag heute ein Stück Gleichstellungsgeschichte. Künftig müssen die Aufsichtsräte von
börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzt sein.
„Die breite Zustimmung macht deutlich, dass niemand mehr ernsthaft an der Notwendigkeit der Quote
zweifelt. Der erste Schritt zur faktischen Durchsetzung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und
Männern in der Privatwirtschaft ist damit getan. Außerdem wird festgelegt, dass sich Unternehmen
öffentlich überprüfbare Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und in den
beiden oberen Führungsebenen setzen müssen.
Mit diesen gesetzlichen Regelungen wird sich die Unternehmenskultur nachhaltig und spürbar zum
Positiven verändern, auf alle Ebenen auswirken und für mehr Gleichstellung sorgen.
Der Weltfrauentag 2015 wird als Meilenstein in die deutsche Gleichstellungsgeschichte eingehen.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion Nr. 160 vom 06.03.2015
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(15)Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frauenquote: Pseudoverbesserungen reichen nicht aus
Zur heutigen Beschlussfassung in den Ausschüssen zur Frauenquote erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:
Durch ein Hauruckverfahren versucht die Bundesregierung in letzter Minute, die unnötige Männerquote verfassungsfest zu machen. Angesichts einer nicht bestehenden strukturellen Benachteiligung von
Männern wirkt der Vorschlag der Bundesregierung planlos.
Anstelle hilfloser Gesichtswahrungsversuche sollte die Bundesregierung unserem Änderungsantrag
folgen, das Bundesgleichstellungsgesetz aus dem Verfahren zu nehmen und auf einer soliden Grundlage zu überarbeiten.
Eines hat die große Koalition immer noch nicht begriffen. Es geht nicht um Parität. Es geht darum,
strukturelle Benachteiligungen zu verhindern. Dass es viel zu wenig männliche Erzieher und Grundschullehrer gibt, liegt nicht daran, dass sie strukturell benachteiligt werden, sondern daran, dass sich
Männer auf diese Berufe meist gar nicht erst bewerben.
Mal wieder kommt auf den letzten Drücker eine Pseudoverbesserung in ein schwarz-rotes Gesetz.
Solch eine Schlamperei hat mit seriöser Arbeit nichts zu tun. Erst nach der Anhörung im Bundestag
war die große Koalition überhaupt bereit, die seit einem Jahr benannten schweren Fehler im Quotengesetz einzugestehen. Die Umsetzung ist wie immer schlecht gemacht.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.03.2015
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(16)AWO: Frauenquote in Führungspositionen der AWO-Unternehmen erhöhen
„Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein historisches Ereignis“, begrüßt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, dass der Deutsche Bundestag heute das „Gesetz für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen
Dienst“ verabschiedet hat. Dennoch sei klar, ergänzt Stadler: „dass eine solche Quotenregelung nur
ein erster Schritt auf dem noch langen Weg zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist.“
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein konstituierendes Element der Gründung der Arbeiterwohlfahrt im Jahr 1919 gewesen und wird durch die engagierte Arbeit vieler Frauen in der Arbeiterwohlfahrt dokumentiert. Um ihre eigenen verbandlichen Strukturen dahingebend näher zu beleuchten
und etwaige Handlungsempfehlungen ableiten zu können, wird derzeit ein Gleichstellungsbericht der
AWO erarbeitet.
Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt nimmt den heutigen historischen Beschluss des Bundestages zur
Einführung einer gesetzlichen Frauenquote zum Anlass, um bereits jetzt an die Verbände der Arbeiterwohlfahrt zu appellieren, den Anteil von Frauen in den hauptamtlichen Führungsgremien und im
Management deutlich zu erhöhen. Im Rahmen der Erarbeitung des Gleichstellungsberichts sollen
kurzfristig Vorschläge vorgelegt werden, wie der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den
hauptamtlichen Strukturen der Arbeiterwohlfahrt erhöht werden kann. Ebenso werden die Verbände
der AWO gebeten, zu überprüfen, inwieweit diese Vorgaben verbindlich umgesetzt werden können.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.03.2015
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(17)Deutscher Juristinnenbund: Na also, geht doch: Bundestag beschließt Einführung der
Frauenquote in der Privatwirtschaft
Der heutige Beschluss des Bundestages zur Einführung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft ist ein entscheidender
Schritt auf dem Weg zu mehr Frauen in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft. Er ist vor allem dem Willen und Durchhaltevermögen der Frauen zu verdanken - nach mühsamen Diskussionen,
erbitterten Widerständen und zähen Verhandlungen. Wie einschneidend diese Zäsur für unsere Gesellschaft sein wird, hängt in erster Linie von einer glaubhaften und engagierten Unterstützung der
Unternehmensleitungen ab und davon, ob diese einen nachhaltigen Wandel der Unternehmenskultur
bewirken. Mit der verbindlichen gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte, der Verpflichtung zur
Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen und der
dazugehörigen Pflicht, festgelegte Zielgrößen und Fristen zu veröffentlichen, werden langjährige Forderungen des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) umgesetzt. Der Gesetzgeber kommt nun endlich seinem Verfassungsauftrag nach, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Aber
auch die Bundesregierung steht weiterhin in der Verantwortung zum Handeln.
Mit den ebenfalls heute beschlossenen vielfach kritisierten Novellierungen des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes gehen Verschlechterungen für Frauen im
öffentlichen Dienst einher. Unverständlich bleibt, warum die Bundesregierung teilweise einen anderen
Maßstab an das eigene Handeln anlegt als sie selbst von der Wirtschaft einfordert.
Ramona Pisal, Präsidentin des djb: "Der Beschluss ist ein Durchbruch. Die Gleichberechtigung von
Frauen in unserer Gesellschaft muss weiterhin aktiv eingefordert werden. Der djb tut dies auf vielfältige Weise. Im Rahmen unseres Projektes "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" aktuell europaweit. Doch es geht uns nicht allein um Frauen in Führungspositionen. Der notwendige gesellschaftliche Wandel hat noch viele Baustellen - Entgeltungleichheit, Altersarmut, Mini-Jobs, zu wenige Frauen
in der Kommunalpolitik."
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.03.2015
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Neues aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft
(18)BMFSFJ: Kita-Ausbau geht voran: Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg seit
2008 um 300.000
Kabinett beschließt fünften Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den fünften Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) beschlossen. Darin wird erstmals seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen
Kita-Platz die Betreuungssituation in ganz Deutschland seit 2008 bewertet. Hierzu wurden auch Eltern, Jugendämter, Kindertageseinrichtungen und ihre Mitarbeiterinnen sowie Tagespflegepersonen
befragt. Der Kita-Ausbau geht mit hohem Tempo voran: Am 1. März 2014 wurden in Deutschland
660.750 Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut - das sind fast 300.000 Kinder mehr als im Jahr 2008. Die Betreuungsquote der
unter Dreijährigen stieg damit zwischen 2008 und 2014 von 17,6 Prozent auf 32,3 Prozent. Einen
Betreuungsplatz wünschen sich jedoch 41,5 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren. Daher
muss der Ausbau auch in den kommenden Jahren weitergehen.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig begrüßt die Entwicklung: "Dieser abschließende KiföGBericht zeigt eindrucksvoll, welche enorme Dynamik der Rechtsanspruch in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ausgelöst hat. Auf diese Entwicklung können wir stolz sein, der Zuwachs ist
auch international beispiellos. Gleichwohl bleiben Versorgungslücken und Eltern berichten über Probleme. Deshalb haben wir mit dem dritten Investitionsprogramm die Bundesmittel für den Betreuungsausbau noch einmal um 550 Mio. auf eine Mrd Euro aufgestockt." Sowohl die Betreuungsquote als
auch der Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Die Differenz zwischen Betreuungsbedarf der Eltern und Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren war 2014 in Westdeutschland mit 10,2 Prozentpunkten
fast doppelt so hoch wie in Ostdeutschland mit 5,4 Prozentpunkten. Der rasante Betreuungsausbau
ging nicht zu Lasten der Qualität: Sowohl Personalschlüssel als auch Gruppengrößen blieben über die
Jahre hinweg konstant. Kindertagespflegepersonen sind zunehmend besser qualifiziert. In den Befragungen äußerten sich Eltern insgesamt weitgehend zufrieden. Viele wünschen sich allerdings einen
flexibleren Umgang mit unvorhergesehenen Situationen, weniger Ferienschließzeiten und niedrigere
Elternbeiträge. Allerdings sind die Erzieherinnen und Erzieher mit der Anerkennung ihrer Arbeit und
der Vergütung überwiegend unzufrieden. "Eltern wünschen sich die bestmögliche Betreuung und Bildung für ihre Kinder. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, ein breites Angebot von guter Qualität zu
gewährleisten. Dazu brauchen wir auch mehr und zufriedenere Fachkräfte.
Forderungen nach einer besseren Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher sind richtig und gerechtfertigt. Die Frauen und Männer, die unsere Kinder betreuen, leisten jeden Tag eine engagierte und
wertvolle Arbeit" betont Manuela Schwesig.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nr. 015 vom
04.03.2015
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(19)Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Fachtagung zu Qualität in Kitas im Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus
Was bedeutet Qualität in der Kita eigentlich und was macht eine gute Kita aus? Diesen Fragen widmet
das Landesprogramm Kita!Plus einen eigenen Bereich und das Kinder- und Jugendministerium gemeinsam mit der Hochschule heute eine Fachtagung. Unter dem Titel „Die Kita als Türöffner –
Kita!Plus: Qualitätsentwicklung im Diskurs“ diskutieren Fachleute erste Zwischenergebnisse zu einem
neu entwickelten Evaluationsverfahren, das die Hochschule Koblenz mit einer Auswahl von zehn Kitas
im Land erprobt hat. Dabei geht es in erster Linie um die Familien- und Sozialraumorientierung dieser
Einrichtungen. „Nach der Erprobungsphase wollen wir dieses neue Instrument zur Evaluation für alle
Kitas im Land bereitstellen. Denn wir brauchen ein gutes Qualitätsmanagement – im Sinne der Kinder,
der Eltern und der Fachkräfte, die letztlich der Dreh- und Angelpunkt für die Qualität der Kitas sind und
die ein Qualitätsmanagement als Unterstützung er-leben“, erklärt Kinder- und Jugendministerin Irene
Alt. „Sie brauchen gute Arbeitsbedingungen, um gute Arbeit leisten zu können. Hier stehen wir alle –
das Land, die Kommunen und die Träger - gemeinsam in der Verantwortung, um für gute Rahmenbedingungen zu sorgen.“ Im Kita!Plus-Projekt „Qualitätsentwicklung im Diskurs“ ist zunächst eine Bestandsaufnahme zu den Qualitätsmanagementverfahren gemacht worden, die in Rheinland-Pfalz bereits in Anwendung sind.
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Auf dieser Grundlage wurde dann ein Ordner mit Materialien und methodischen Hinweisen zur Evaluation der Familien- und Sozialraumorientierung erstellt, der nun erfolgreich in der Praxis getestet worden ist. Dieses Instrument soll zukünftig alle Kitas im Land unterstützen, ihr Profil in der Zusammenarbeit mit Eltern und der Vernetzung im Sozialraum zu stärken.
Kinder- und Jugendministerin Irene Alt betonte, dass die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
in Zukunft eine wachsende Rolle spielen wird: „Wir werden das Thema mit Nachdruck verfolgen – auf
Landesebene, aber auch im Bund.“ Rheinland-Pfalz ist an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligt,
die sich infolge der Bund-Länder-Konferenz zu Kita-Qualität im vergangenen November der Entwicklung von gemeinsamen Qualitätsstandards widmet. Alt wies außerdem auf den geplanten Qualitätskongress hin, zu dem sie noch in diesem Jahr einladen möchte und auf das vorgesehene Landesinstitut für frühe Bildung an der Hochschule Koblenz, das den Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis
verstetigen und mit Leben füllen soll. Ministerin Irene Alt überreichte den zehn Kindertagesstätten, die
an dem Modellprojekt mit der Hochschule Koblenz beteiligt waren, ein Zertifikat.
Es handelt sich um diese Kitas: Katholische Kindertagesstätte Sessenbach, Katholische Kindertagesstätte Maria Hilf in Koblenz, Spiel- und Lernstube St. Stephan in Andernach, Städtische Kindertagesstätte Abenteuerland in Boppard-Buchholz, Städtische Kindertagesstätte St. Franziskus in Bad Kreuznach, Städtische Kindertagesstätte Steinkaut in Bad Kreuznach, Protestantische Kindertagesstätte
Oberlin in Feilbingert, Städtische Integrative Kindertagesstätte Pusteblume in Speyer, Protestantische
Kindertagesstätte Kastanienburg in Speyer,Katholische Kindertagesstätte St. Christophorus in Speyer.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen RheinlandPfalz vom 12.03.2015
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(20)Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alte NRW: Ministerin Steffens:
Abgucken erwünscht! Städte können beim altengerechten Quartiersumbau voneinander lernen
Altersforscher: Kompetenz für Gesundheits-, Pflege- und Altenpolitik liegt bei den Kommunen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Mit rund 200 Verwaltungsvorständen aus den nordrhein-westfälischen Kommunen hat Gesundheitsund Pflegeministerin Barbara Steffens über die Notwendigkeit und Chancen einer zukunftsweisenden
kommunalen Pflege- und Altenpolitik diskutiert. „Die Menschen wollen im Alter solange wie möglich
zuhause leben. Diesen Wunsch können wir ihnen nur erfüllen, wenn wir unsere Ortsteile, Dörfer und
Quartiere insgesamt altengerechter gestalten. Dies kann nur funktionieren, wenn die Kommunen sich
wieder stärker in der Alten- und Pflegepolitik engagieren. Hierbei heißt es ausdrücklich: Abgucken
erwünscht! Gelungene Beispiele sind zur Nachahmung empfohlen“, erklärte die Ministerin. Um die 53
Kreise und 396 Städte und Gemeinden zu einer aktiven Pflege- und Altenpolitik zu motivieren und
ihnen die Potentiale einer solchen Politik für die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger ebenso
wie für die kommunalen Finanzen aufzuzeigen, hatte die Pflegeministerin die Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen, Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte zu einer
gemeinsamen Tagung in die Stadthalle Mülheim an der Ruhr unter dem Titel „Die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken und selbstbewusst wahrnehmen“ eingeladen.
„Wer rechtzeitig in Prävention und altengerechte Strukturen investiert, kann vielen seiner Bürgerinnen
und Bürger den sonst vorgezeichneten Weg ins Pflegeheim ersparen. Das bedeutet mehr Lebensqualität für die Menschen und weniger Kosten für die kommunalen Haushalte“, betonte Steffens. „Damit
die Kommunen ihre Verantwortung auch wahrnehmen können, müssen aber die Rahmenbedingungen
stimmen. Das im vergangen Herbst beschlossene neue NRW-Pflegerecht bietet hierzu viele Möglichkeiten. Zusätzliche zentrale Weichenstellungen zugunsten starker Kommunen in der Pflege sind aber
auf Bundesebene nötig. Die Kommunen müssen tatsächlich Einfluss auf die Pflegestrukturen nehmen
können und wir müssen ihnen für die erforderlichen Investitionen in zukunftsfähige Versorgungsstrukturen die Gelder zur Verfügung stellen, die sich durch Prävention etwa im Bereich der Pflegeversicherung einsparen lassen. Ich hoffe, dem Bund fehlt für solche Reformen nicht der Mut.“ Unterstützt wurde das Plädoyer der Ministerin von Prof. Andreas Kruse, Altersforscher und Vorsitzender der siebten
Altenberichtskommission der Bundesregierung: „Das Alter individuell zu gestalten, ist aus Perspektive
der Altenforschung eine der zentralen Herausforderungen. Im Kern können nur die Kommunen selbst
beurteilen, wie eine Gesundheits-, Alten- und Pflegepolitik vor Ort aussehen muss. Deshalb muss der
Bund ihnen die notwendigen Kompetenzen geben und sie bei der Umsetzung durch entsprechende
Rahmenbedingungen handlungsfähig machen."
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Die Mülheimer Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld machte deutlich: „Wir müssen den Mut haben, Neues auszuprobieren. Ein kleines Beispiel sind für mich Lotsen durch den Alltag für ältere Menschen. Unerlässlich ist für mich bei dem ganzen Prozess auch eine Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements.“
Landrat Thomas Kubendorff aus Steinfurt, zugleich Vizepräsident des deutschen Landkreistages,
sagte: "Wir müssen auch darauf achten, dass in Siedlungen, in denen die Menschen alle zusammen
älter werden, Raum für den Zuzug junger Menschen geschaffen wird. Denn wir brauchen auch das
Miteinander der Generationen im Quartier."
Gerade die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Kommunen untereinander unterstrich auch Bürgermeister Christoph Ewers für den Städte und Gemeindebund NRW: „Austausch und Vernetzung
zwischen den Städten ist enorm wichtig. Alle haben die Notwendigkeit, vor Ort zu handeln. Denn es
müssen immer die individuellen Lebensverhältnisse berücksichtigt werden. Wir benötigen aber auch
Unterstützung von Bund und Land, um vor Ort erfolgreich tätig werden zu können."
Ludger Jutkeit, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, unterstrich: "Wichtig ist, dass die älteren Menschen ihre Selbstständigkeit behalten und
über ihr Leben so weit wie möglich selbst entscheiden können."
Günter Garbrecht, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags,
betonte: "Demografie ist ein Zukunftsthema für die gesamte Kommune. Wir brauchen dazu eine Kultur
in der Stadt, die möglichst alle erfasst, dabei mitzumachen. An erster Stelle dabei geht es auch nicht
um Geld, sondern um die richtigen Ideen. Der Landtag hat ein Gesetz geschaffen, dass den Kommunen wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt."
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW vom
10.03.2015
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(21)Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kitas ausbauen und Qualität verbessern
Zum Fünften Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes erklärt Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Es ist unergründlich, dass das Investitionspaket keinen zusätzlichen Euro für den Ausbau an KitaPlätzen oder die Verbesserung der Qualität vorsieht. Gute und verlässliche Kinderbetreuung ist eine
Investition in die Zukunft. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass der Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige immer noch groß ist. Auch jüngste Gerichtsurteile in Leipzig und Stuttgart
haben gezeigt: Noch nicht überall stehen ausreichend Plätze zur Verfügung. Hinzu kommt die dringende Qualitätsfrage. Zwar hat sich die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher pro Gruppe und die
Gruppengröße in den letzten Jahren nicht verschlechtert, aber sie entspricht noch immer nicht den
wissenschaftlichen Qualitätsanforderungen. Auch bei der Qualität muss sich der Bund beteiligen und
kann die Kommunen nicht alleine lassen.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.03.2015
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(22)Statistisches Bundesamt: 71 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt
Im Dezember 2013 waren in Deutschland 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Mehr als zwei Drittel (71 % oder 1,86 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Hause versorgt. Von
diesen erhielten 1,25 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld – das bedeutet, dass sie in
der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 616 000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls
in Privathaushalten, bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. In Pflegeheimen vollstationär betreut wurden insgesamt 764 000 Pflegebedürftige
(29 %). Die Mehrheit (65 %) der Pflegebedürftigen war weiblich. Insgesamt 83 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel (37 %) war über 85 Jahre alt. Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wies ein Drittel (35 %) der Pflegebedürftigen auf.
Im Vergleich mit Dezember 2011 ist die Zahl der Pflegebedürftigen – im Zuge der Alterung der Bevölkerung – um 5,0 % beziehungsweise 125 000 gestiegen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von ausschließlich Pflegegeld stieg dabei um 5,4 % (+ 64 000 Pflegebedürftige).
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Bei der Zahl der Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste betreut wurden, ergab sich
eine Zunahme um 6,9 % (+ 40 000). Die Anzahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen war um 2,9 % (+ 21 000) höher.
Weitere Ergebnisse der zweijährlichen Statistik – insbesondere auch zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten einschließlich des Personals – stehen im Bericht zur „Pflegestatistik 2013 –
Deutschlandergebnisse“ zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Nr. 094 vom 12.03.2015
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(23)Statistisches Bundesamt: Bei 13 % der Paare ist die Frau die Hauptverdienerin
Im Jahr 2013 verdiente bei 13 % der Paare in Deutschland die Frau mehr als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentags am
8. März 2015 mit. Bei 10 % der Paare hatten die Partner ein ähnlich hohes Einkommen. Ganz überwiegend (77 %) erzielte jedoch der Mann das höchste Einkommen im Haushalt. Das zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Jahr 2003
hatte bei 11 % der Paare die Frau das höhere Einkommen bezogen.
Unter den nichtehelichen Lebensgemeinschaften war mit 24 % der Anteil der Frauen, die ein höheres
Einkommen als ihre Partner erzielten, deutlich höher als bei Ehepaaren (12 %). Mit 21 % war in Ostdeutschland der Anteil der Paare, bei denen die Frau mehr verdiente als ihr Partner, höher als in
Westdeutschland. Hier lag dieser Anteil nur bei 11 %. Bei Paaren mit Kindern waren mit 11 % Frauen
seltener die Haupternährerin in der Familie als bei Paaren, in deren Haushalt keine Kinder (mehr)
lebten (15 %).
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Nr. 077 vom 05.03.2015
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(24)Bundestag: Altersgerechte Wohnungen fehlen
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Deutschland eine große Lücke bei der Versorgung mit
altersgerechtem Wohnraum. Allein für den Personenkreis der über 65-Jährigen mit Mobilitätseinschränkungen fehlten schätzungsweise 2,7 Millionen Wohneinheiten, schreibt sie in einer Antwort
(18/4148) auf eine Kleine Anfrage (18/3882) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dem stehe derzeit
ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur 700.000 Wohnungen gegenüber.
Die Bundesregierung beruft sich dabei auf eine Studie der Prognos AG, die das Wirtschaftsforschungsunternehmen im Juli 2014 im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstellt hatte.
Es rechnet darin bis zum Jahr 2030 auch mit einem Anstieg des Bedarfs auf rund 3,6 Millionen altersgerechte Wohnungen. Daraus ergebe sich, heißt es in der Antwort weiter, ein Investitionsbedarf von
insgesamt 50 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung betont, dass die KfW mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen
fördere, mit denen unter anderem Barrieren im Wohnungsbestand reduziert würden. Es leiste außerdem einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Versorgungslücke. So seien im Zeitraum von April
2009 bis Dezember 2014 mit KfW- und Bundesmitteln mehr als 145.000 Wohneinheiten mit einem
Zusagevolumen von 1,81 Milliarden Euro altersgerecht umgebaut.
Die Förderung des altersgerechten Umbaus sei zudem auch in das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz („Wohn-Riester“) aufgenommen worden. Damit erhielten förderberechtigte, ihre Wohnung selbst nutzende Eigentümer seit Januar 2014 die Möglichkeit, die Förderung für die rechtzeitige bauliche Vorsorge im Alter einzusetzen.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 127 vom 09.03.2015
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(25)Bundestag: Sprachnachweis bei Ehegattennachzug
Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug ist ein Thema der als Unterrichtung (18/4199) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ (18/4097). In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat die Regierungsvorlage begrüßt. Zugleich forderte er unter anderem,
im weiteren Gesetzgebungsverfahren „das Erfordernis des vorherigen Sprachnachweises beim Ehegattennachzug im Aufenthaltsgesetz zu streichen".
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Dazu verweist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung darauf, dass die Regelungen zum
Sprachnachweis beim Ehegattennachzug Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gewesen seien. Soweit
sich aus den Entscheidungen Anpassungsbedarf mit Blick auf eine stärkere Berücksichtigung von
Besonderheiten des Einzelfalls ergeben habe, seien die Entscheidungen durch entsprechende administrative Maßnahmen vorläufig in die Praxis umgesetzt worden.
Wie die Regierung weiter schreibt, prüft sie „die Auswirkungen und Reichweite der gerichtlichen Entscheidungen und untersucht dabei auch, ob die Vorgaben der Gerichte weitergehende Maßnahmen
gesetzlicher oder administrativer Art erforderlich machen“. Dabei würden auch die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in noch anhängigen Verfahren zu berücksichtigen sein.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 124 vom 05.03.2015
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(26)Bundestag: Ziele in der Bildungspolitik
In der Bildung in Deutschland habe sich zwar vor allem beim Ausbau der Kindertagesbetreuung von
unter Dreijährigen, bei der Steigerung der Weiterbildungs- sowie bei der Erhöhung der Studienanfängerquote einiges verbessert. Dennoch mache die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds
(DGB) erschienene „Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm deutlich, an welchen Stellen es in der Weiterbildung noch hapert, schreiben die Grünen in ihrer Kleinen
Anfrage (18/4135). So seien Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose oder Menschen ohne
abgeschlossene Berufsausbildung noch immer abgehängt.
Die Grünen fragen unter anderem, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die Qualität in der
Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege nach dem massiven Ausbau an Plätzen verbessert wird
und ob und welchem Umfang eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität vorgesehen seien.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 113 vom 04.03.2015
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(27)IAB: Rund 280.000 Hartz-IV-Empfänger pflegen Angehörige
Rund 280.000 Hartz-IV-Empfänger pflegen nach eigenen Angaben Angehörige. Das sind gut sieben
Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter, die in einem Haushalt leben, der Hartz-IV-Leistungen
bezieht. Bei Personen, die keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, liegt dieser Anteil bei fünf Prozent.
Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Donnerstag
hervor.
33 Prozent der pflegenden Hartz-IV-Empfänger kümmern sich mindestens 20 Stunden in der Woche
um ihre Angehörigen. Bei Pflegenden, die keine Leistungen beziehen, sind es 18 Prozent. 22 Prozent
der pflegenden Hartz-IV-Empfänger sind zehn bis 19 Stunden in der Pflege tätig und 40 Prozent neun
Stunden oder weniger. Dabei übernehmen 91 Prozent der pflegenden Hartz-IV-Empfänger Besorgungen und Erledigungen außer Haus und 76 Prozent Aufgaben der Haushaltsführung und der Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken. 59 Prozent der Befragten leisten aber auch einfache Pflegetätigkeiten wie etwa Hilfe beim Ankleiden. 22 Prozent verrichten zudem schwierigere Pflegetätigkeiten wie
beispielsweise Hilfe beim Umbetten.
Grundsätzlich müssen alle erwerbsfähigen Leistungsbezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie aber davon befreit werden. Bei Nicht-Pflegenden
sind dies mit knapp 33 Prozent am häufigsten gesundheitliche Probleme. Bei pflegenden Hartz-IVBeziehern ist der häufigste Grund mit 28 Prozent die Pflege Angehöriger, gefolgt von gesundheitlichen
Einschränkungen mit 26 Prozent und Kinderbetreuung mit 20 Prozent. Dabei können mehrere Gründe
gleichzeitig zutreffen. So kann es sein, dass Personen aus einem anderen Grund dem Arbeitsmarkt
nicht zur Verfügung stehen und sich erst danach für die Pflege eines Angehörigen entscheiden.
Die IAB-Forscherinnen Katrin Hohmeyer und Eva Kopf schreiben in ihrer Studie: „Insgesamt ist die
Erwerbssituation der pflegenden und nicht-pflegenden Leistungsbezieher ähnlich. Ungefähr ein Zehntel beider Gruppen ist erwerbstätig. Wenn allerdings Pflegende nach einer Arbeit suchen, streben sie
seltener eine Vollzeitbeschäftigung an.“ Insbesondere wenn die Pflege einen hohen Stundenumfang
einnähme, dürfte es schwierig sein, neben der Pflege einer bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit nachzugehen.
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Pflegende Hartz-IV-Empfänger stünden, so Hohmeyer und Kopf, im Spannungsfeld zwischen Pflegetätigkeit und Arbeitsmarktbeteiligung. Einerseits werde der Pflegebedarf durch den demografischen
Wandel steigen. Andererseits sei aus gesellschaftlicher Perspektive eine hohe Erwerbsbeteiligung
erstrebenswert. Die Studie beruht auf dem Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“, in der sowohl
Haushalte mit Hartz-IV-Bezug als auch ohne Leistungsbezug befragt werden.
Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0515.pdf. Ergänzende Daten zu Pflegenden und Nichtpflegenden ohne ALG-II-Bezug sind unter
http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb0515_Anhang.pdf zu finden.
Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 12.03.2015
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Infos aus anderen Verbänden
(28)AWO: Arme Kinder brauchen gute und kostenfreie Kitabetreuung
„Erschreckende Ergebnisse, die uns zeigen, wie wichtig die Qualität der Kinderbetreuung ist“, erklärt
der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der heute veröffentlichten BertelsmannStudie: „Der Einfluss von Armut auf die Entwicklung von Kindern“. Darin werden eklatante Entwicklungsnachteile von Kindern aus armen Haushalten deutlich. Die Studie zeigt auch, dass arme Kinder,
die eine Kita besuchen bessere Voraussetzungen für den Schulstart mitbringen, als arme Kinder, die
nicht in einer Kita betreut wurden. „Die AWO fordert ein bundesweites Gesetz, dass eine qualitativ
gute und kostenfreie Kinderbetreuung sicherstellt“, betont Stadler. Zudem zeige die Studie, wie wichtig
es ist, arme Familien auch finanziell besser zu unterstützen. Gute Tageseinrichtungen können die
Entwicklung von Kindern gerade in den ersten Lebensjahren umfassend und nachhaltig fördern –
allerdings nur dann, wenn sie personell und räumlich entsprechend ausgestattet sind. „Eine qualitativ
gute Kita-Betreuung beinhaltet vor allem die Möglichkeiten der Förderung der Sprachentwicklung, die
besonders bei Kindern aus bildungsfernen Haushalten eine wichtige Rolle spielt, das Entstehen sozialer Bindungen und die Förderung motorischer Fähigkeiten“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende die
Gründe warum ein Bundesqualitätsgesetz so wichtig ist. Darüber hinaus ist eine kostenfreie KitaBetreuung wichtig, denn als Hauptgründe für die Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung
geben Eltern bei Befragungen zwei Gründe am häufigsten an: zu hohe Kosten und fehlende bzw.
zeitlich unpassende Plätze. „Die AWO fordert schon lange eine gebührenfreie Bildung von Anfang an
und somit einen kostenfreien Kita-Besuch inklusive einer kostenlosen Verpflegung. Zudem müssen
die Öffnungszeiten von Kitas den Eltern eine Vollzeitberufstätigkeit ermöglichen“, erklärt Stadler. Die
finanzielle Situation vieler Familien ist prekär. Der vergangene Woche vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ wird in seiner geplanten Form kaum Abhilfe schaffen. „Unabhängig davon, ob die Erhöhung des Kindergeldes nun um 4, 6 oder 10 Euro erfolgt, bietet der Entwurf keinen Ansatzpunkt zur
Überwindung der systemimmanenten Ungerechtigkeit zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld. Ändert sich an dem Gesetzentwurf nichts, nützt er denen wenig, die es am Nötigsten haben“, kritisiert
Stadler abschließend und plädiert dafür: „Familienförderung als Zukunftsförderung“ zu betrachten.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 13.03.2015
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(29)AWO: Pflegestatistik: Pflege nimmt an Bedeutung zu
„Die Zahlen zeigen, dass es einen großen Bedarf gibt, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren“,
erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker angesichts der heute veröffentlichten Pflegestatistik
2013. Demnach werden 71 Prozent der Pflegebedürftigen, d.h. 1,86 Millionen Menschen zu Hause
versorgt. Zwei Drittel von ihnen werden von Angehörigen gepflegt. Für Döcker ergeben sich aus den
Zahlen folgende zentrale Forderungen: Die Vereinbarkeit von Pflege und die Beratungsleistungen für
pflegende Angehörige müssen verbessert und die Pflegequalität muss sichergestellt werden.“
In unseren Gemeinden und Kommunen leben immer mehr pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung und pflegerische Versorgung an ihrem Wohnort benötigen, unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige ausschließlich von Angehörigen versorgt oder die Unterstützung ambulanter Dienste mit hinzugezogen wird. Es sind zumeist Angehörige, die den Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglichen.
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„Mit dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat der Gesetzgeber eine erste gute Grundlage geschaffen. Nun muss überprüft werden, ob von Unternehmensseite genug getan wird, dass die
Beschäftigten die ihnen zustehende Auszeit nehmen können“, betont Döcker.
Darüber hinaus benötigen zu Pflegende und ihre Angehörigen eine umfassende Beratung. Die Vielfältigkeit der Pflege- und Unterstützungsleistungen ist jedoch von Angehörigen schwer zu durchschauen
und kaum in Gänze erfassbar. Zudem sind die aktuell in der Pflegeversicherung verankerten Beratungsansätze in Umfang und Finanzierung unzureichend. Auch werden weder Betroffene, noch ihre
Familien erreicht. Döcker fordert hier: „einen Beratungsgutschein einzuführen, der den gesetzlichen
Beratungsanspruch in die Hand des Versicherten gibt, damit dieser eine Beratungsstelle seiner Wahl
aufsuchen bzw. sich zu Hause von einem Pflegeberater informieren lassen kann.“
Mit der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen steigt auch die Bedeutung des Pflegeberufs und der
Pflegequalität für unsere Gesellschaft.
In Sachen Pflegequalität sollte der Fokus auf den Nutzen für die gepflegten Menschen und die fachliche Weiterentwicklung gelegt werden.
Aus Sicht der AWO ist für die Attraktivität des Pflegeberufes ein modernes und professionelles System der Feststellung und Veröffentlichung der Pflegequalität erforderlich. „Die Qualität von Pflege
muss sich an dem messen, was bei den Gepflegten ankommt“, ist das AWO Vorstandsmitglied überzeugt. Den Menschen eine gute Pflege zukommen zu lassen, ist das Motiv für die Wahl des Pflegeberufes und das Ziel der täglichen Arbeit der Pflegekräfte. Auch die Verbesserung der Qualität der Pflege muss sich hieraus ableiten lassen. Steht das Wohlergehen der gepflegten Menschen im Mittelpunkt, dann werden die Pflegekräfte in ihrer Berufswahl bestätigt und sie entwickeln und erhalten eine
hohe Motivation für diese so wichtige Arbeit.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.03.2015
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(30)Paritätischer Wohlfahrtsverband: Reaktion auf Bertelsmann-Studie zur Kinderarmut:
Paritätischer fordert Maßnahmenpaket von Bundesregierung
Mit scharfer Kritik an den Prioritäten der Bundesregierung reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband
auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, wonach in Deutschland mittlerweile jedes sechste Kind unter drei Jahren von Hartz IV lebt. Der Verband fordert den zügigen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, deutliche Verbesserungen des Kinderzuschlags und eine Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes. "Kinderarmut ist in Deutschland ein echtes Massenphänomen", bewertet Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes das Ergebnis der Bertelsmann-Studie,
wonach 17,1 Prozent der unter 3-Jährigen von Hartz IV leben müssen. Zugleich übt er heftige Kritik
am Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem der Begriff der Kinderarmut nicht einmal auftauche.
"Es lassen sich bisher keine wirklichen Anstrengungen der Bundesregierung erkennen, Kinderarmut in
Deutschland entschieden zu bekämpfen", klagt Schneider. "Jedes Jahr, das die Bundesregierung im
Kampf gegen die Kindearmut verstreichen lässt, raubt sie den Kindern unwiederbringliche Chancen."
Der Verband sieht zur Bekämpfung der Hartz-IV-Abhängigkeit von Kindern vor allem die Notwendigkeit eines zügigen und konsequenten Ausbaus öffentlich geförderter Beschäftigung. Schneider: "Kinderarmut ist fast immer Familienarmut. Wer Kinder aus Hartz IV herausholen will, muss ihren Eltern
auskömmliche und längerfristige Arbeit verschaffen und wo nötig auch sozialarbeiterische Hilfen sicherstellen." Ausdrücklich unterstützt der Verband weiterhin die Forderung von Familienministerin
Schwesig nach Verbesserungen des Kinderzuschlages für erwerbstätige einkommensschwache Familien. "Ohne eine Erhöhung der Beträge werden immer mehr Familien trotz Erwerbstätigkeit mit
Hartz IV aufstocken müssen." Längst überfällig sei darüber hinaus die Reform des überbürokratischen
und unzureichenden Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder im Hartz-IV-Bezug.
"Das Bildungs- und Teilhabepaket ist völlig vermurkst und wird entsprechend auch nur unzureichend
abgerufen", erklärt Schneider. "Die Wege sind zu bürokratisch, die 10-Euro-Gutscheine im Monat für
den Sportverein oder die Musikschule geradezu beschämend niedrig."
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom
13.03.2015
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(31)pro familia: „Die Pille danach soll für Frauen unter 20 auch ohne Rezept kostenfrei bleiben“
Zur bevorstehenden Freigabe der Pille danach aus der Rezeptpflicht
Heute soll der Bundesrat endgültig den Weg zur rezeptfreien Pille danach ebnen. pro familia freut sich
über diese Entwicklung, denn langjährige internationale Erfahrungen zeigen, dass die rezeptfreie
Vergabe unbedenklich ist – selbst bei minderjährigen Frauen. Die geplante Regelung sieht für Frauen
unter 20 Jahren vor, dass sie die Pille danach kostenfrei erhalten, wenn sie ein ärztliches Rezept vorlegen. pro familia begrüßt, dass der Gesetzgeber eine Kostenbefreiung für junge Frauen vorgesehen
hat. Die geplante Vorgehensweise reicht aber nicht aus.
„Der wichtigste Vorteil der rezeptfreien Vergabe der Pille danach ist, möglichst schnell und unkompliziert nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr aktiv zu werden und eine ungewollte Schwangerschaft verhindern zu können. Wenn junge Frauen erst einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen müssen, geht dieser Vorteil verloren. Junge Frauen finanziell zu belasten, die sich die Pille danach rezeptfrei in der Apotheke besorgen wollen, ist der falsche Weg“, sagt Prof. Dr. Daphne Hahn, Bundesvorsitzende von pro familia.
„pro familia hat sich seit über 12 Jahren dafür eingesetzt, Hindernisse im Zugang zur Pille danach zu
aus dem Weg zu räumen. Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Pille
danach eingenommen wird, muss sie am besten unverzüglich zur Verfügung stehen. Bis jetzt erhalten
junge Frauen die Pille danach umsonst. Dies muss auch für die rezeptfreie Pille danach gelten. Wir
brauchen deshalb einen unbürokratischen, direkten Abrechnungsweg zwischen Apotheken und Krankenkassen.“
Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband e.V. vom 06.03.2015
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(32)SoVD NRW: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mangelhaft
Teilhabe, Inklusion und Chancengleichheit – mit Blick auf das Leben von Menschen mit Behinderungen ist Deutschland von diesen Zielen noch meilenweit entfernt. Zu diesem sehr kritischen Ergebnis
kommt die Monitoring-Stelle am Institut für Menschenrechte in ihrem Bericht an den Fachausschuss
der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ende März wird sich der
UN-Ausschuss mit der Frage beschäftigen, wie weit Deutschland bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention fortgeschritten ist. Als Basis dafür soll auch der nun vorliegende Bericht
der Monitoring-Stelle dienen. Und dieser stellt Bund, Länder und Kommunen ein miserables Zeugnis
aus. Deutschland sei „weit hinter seinen Möglichkeiten geblieben“. Von einem „Paradigmenwechsel“
und einem „Strukturwandel“ könne keine Rede sein, heißt es in dem Bericht.
Der SoVD Sozialverband Deutschland NRW schließt sich dieser Kritik ausdrücklich an und appelliert
aus diesem Anlass noch einmal eindringlich an die Politik, den Wunsch aller Menschen mit Behinderungen in diesem Land nach Teilhabe und Chancengleichheit auch Wirklichkeit werden zu lassen. Die
Behindertenrechtskonvention trat schon vor sechs Jahren in Kraft, doch die Umsetzung liegt noch in
weiter Ferne. NRW kommt der besonderen Verpflichtung zur Umsetzung der allgemeinen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nur ungenügend nach. Vielmehr scheint das Land bestrebt, seine Verpflichtungen zu verwässern und sich seiner Verantwortung zu entziehen. Der Landesvorsitzende des SoVD NRW, Klaus-Dieter Skubich erklärt dazu: „Solange Menschen mit Behinderungen im wahrsten Wortsinne mit unüberwindbaren Hürden zu kämpfen haben, solange kann von
einer echten Chancengleichheit keine Rede sein. Wir fordern daher die Landesregierung in NRW dazu auf, sich stärker als bisher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen,
etwa bei der Erfassung und dem Abbau von Barrieren und der Schaffung von barrierefreien Wohnungen und Quartieren.“
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland NRW e.V. vom 10.03.2015
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ZFF-INFO NR. 04/2015
16.03.2015
Termine und Veranstaltungen
(33)Friedrich-Ebert-Stiftung u.a.: EqualPayDay-Reihe AB DURCH DIE DECKE! „Weniger ist
mehr für alle! Familienarbeitszeiten als Mittel für bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf“
Termin: 16. April 2015
Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Niedersachsen, DGB, IG BCE
Ort: Hannover
In einer Forsa-Umfrage gaben 38 Prozent der befragten Paare an, ihr Wunschmodell sei: „Beide arbeiten 30 Stunden und teilen sich Hausarbeit und Kinder“. Doch nur sechs Prozent gaben an, sie würden auch tatsächlich so leben. Anders herum stellen immer mehr Paare fest, dass die „doppelte Vollzeit“ mit Kindern auf Dauer an die Substanz geht. Doch wie ist es möglich, Sorgearbeit besser zu honorieren und abzusichern, ohne Sackgassen im Lebensverlauf aufzustellen?
Weitere Informationen: www.fes.de/niedersachsen
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(34)Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik: Alles selbst bestimmt?
Jubiläumstagung des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
Termin: 17. – 19. April 2015
Veranstalter: Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
Ort: Bremen
Seit 20 Jahren gibt es das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Auf seiner Jubiläumstagung geht es u.a. um Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin: Ansprüche an Frauen, Ansprüche von Frauen, um Optionen und Illusionen bei Schwangerschaft und Geburt, um Pränataldiagnostik
als Geschäftsmodell und um die Schattenseiten der Pränataldiagnostik: Spätabbrüche, Eugenik, Behindertenfeindlichkeit und Selektion.
Weitere Informationen: www.netzwerk-praenataldiagnostik.de
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(35)Landtagstalk NRW: „Familie, Beruf, Freizeit – Zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit“
Termin: 23. April 2015
Veranstalter: SPD-Landtagsfraktion NRW
Ort: Landtag NRW · SPD-Fraktionssaal (e3 D01), Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
Familie, Beruf und Freizeit bestimmen den Alltag der 30- bis 50-Jährigen. Die sogenannte „überforderte Generation“ fühlt sich damit mitunter dreifach belastet. Sie will etwas leisten, will beruflich und auch
familiär durchstarten. Mit diesen Wünschen stößt diese Generation jedoch immer wieder an Grenzen
und stellt fest, wie schwer es ist, allem und vor allem den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden.
Die Diskussion soll ausdrücklich von Besucherinnen und Besuchern mit eigenen Erfahrungen und
Sichtweisen angereichert werden. Die Erkenntnisse fließen mit in die Arbeit der Enquetekommission
„Zukunft der Familienpolitik in NRW“ ein.
Als wissenschaftlicher und fachlicher Input stehen Prof. Dr. Hans Bertram als Vorsitzender der Sachverständigenkommission des 7. Familienberichtes der Bundesregierung, Stefanie Baranski-Müller als
Fachreferentin des DGB NRW sowie Barbara König vom Zukunftsforum Familie zur Verfügung.
Weitere Informationen: www.spd-fraktion-nrw.de
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Aktuelles
(36)Deutscher Frauenrat und Bundesforum Männer zum Internationalen Frauentag 2015
Mehr Zeit für ein gutes Leben
Arbeitszeitverkürzung weiterdenken
Kürzere Arbeitszeiten, humane Arbeitsbedingungen, bessere Löhne: Diese Forderungen prägten
schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Kämpfe von Industriearbeiterinnen, auf die der 8. März als
weltweiter Aktionstag von Frauen zurückgeht. In dieser Tradition stellen sich die Fragen nach einem
gut ausbalancierten Leben heute für Frauen und Männer gleichermaßen. Der Deutsche Frauenrat und
das Bundesforum Männer nehmen den Internationalen Frauentag 2015 zum Anlass, das Thema Arbeitszeitverkürzung erneut in die politische Debatte einzubringen.
"Die Zeit für eine solche Debatte ist mehr als reif; die ‚kurze Vollzeit‘ bis zu 30 Stunden pro Woche
scheint als Lösung für viele Probleme in der politischen Diskussion auf“, betont die Vorsitzende des
Deutschen Frauenrates, Hannelore Buls:
„Viele Frauen und Männer wünschen sich eine vollzeitnahe Arbeitszeit. Sie würde ihnen in der Regel
einen ausreichenden Verdienst ermöglichen, den Verbleib im Beruf gewährleisten, den Aufstieg weniger behindern und auch Zeit für die Familie, für politisches und soziales Engagement und kulturelle
Teilhabe gestatten. Die Realität auf dem Arbeitsmarkt aber sieht anders aus: Es ist die ‚kleine Teilzeit‘,
mit 20 und weniger Stunden pro Woche, die heute immer häufiger angeboten und freiwillig oder unfreiwillig genutzt wird – und zwar vor allem von Frauen. Immer mehr teilen sich das gleichbleibende
Arbeitszeitvolumen des ‚weiblichen‘ Arbeitsmarktes, ein Phänomen, das für den eher männlich geprägten Arbeitsmarkt nicht zutrifft. Die Erwerbsarbeitszeit von Frauen wird also individuell und im
Durchschnitt immer kleiner. Das macht die eigenständige Existenzsicherung schwer bis unmöglich
und bereitet den Abstieg in die Altersarmut vor.
Teilzeit ist also kein Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Wir begrüßen daher jeden Schritt,
wie die Elternzeit Plus, und jeden Vorschlag, wie den für eine finanziell unterstützte 32-Stundenwoche
für Mütter und Väter, hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit für Frauen
wie Männer. Doch dürfen sich diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht auf Familien mit kleinen Kindern beschränken. Denn die Vereinbarkeitsfrage stellt sich zunehmend auch für Erwerbstätige
mit zu pflegenden Angehörigen. „Grundsätzlich aber muss Arbeitszeitverkürzung über eine familienbezogene Arbeitszeitpolitik hinausgedacht werden. Wenn wir die bezahlte und unbezahlte Arbeit zwischen den Geschlechtern gerechter verteilen wollen, kommen wir um eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung nicht herum.“ So Hannelore Buls.
„Immer noch gilt in vielen Unternehmen eine einseitig auf Männer bezogene Anforderungs- und Anwesenheitskultur, die es Männern schwer macht, Aufgaben im Familien- und Sorgebereich dauerhaft
zu übernehmen. Die Arbeitskultur ist nach wie vor vom Leitbild des zeitlich voll verfügbaren, dem Job
verschriebenen und von fürsorglichen Pflichten entlasteten Arbeitnehmers geprägt“, kritisiert der Vorsitzende des Bundesforums Männer, Martin Rosowski.
Er fordert „vereinbarkeitsorientierte Unternehmenskulturen, die – statt auf Arbeitsverdichtung und prekäre flexibilisierte Arbeitsplätze zu setzten – aktiv Männer und Väter Perspektiven anbieten, in denen
es normal ist, dass Männer nicht durchgehend in Vollzeit arbeiten und wegen ihrer kranken Kinder
oder pflegebedürftiger Angehöriger zuhause bleiben. Dafür müssen sich aber Unternehmens- und
Organisationskulturen auf allen Hierarchie- und Entscheidungsstufen verändern. Unternehmensleitungen sind gefragt, die die Führungs- und Entscheidungsebenen als Adressaten der Vereinbarkeitsfrage
einbeziehen und sich endgültig von der Kultur des Verfügbarkeitsprimats verabschieden.“
„Obwohl ein großer Teil der jungen Männer sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und
Familienarbeit wünschen, unterliegen viele Paare auch heute noch der Weichenstellung eines Vollzeiterwerbs für den Mann und der Hauptfamilienarbeit für die Frau. Grund dafür ist das tief verwurzelte
Stereotyp des Mannes als „Versorger seiner Familie“, dem das gender-bedingte Einkommensgefälle
zwischen Frauen und Männern in unserer Gesellschaft voll entgegenkommt!
Wenn das Prinzip der vollen Wahlfreiheit ernst genommen wird, dann muss dieses unselige Zusammenwirken von einseitigen Platzanweisungen der Rollenstereotype und ungerechter Bewertung von
Arbeit überwunden werden“, fordert Rosowski.
Der Deutsche Frauenrat und das Bundesforum Männer halten eine generelle Neubewertung und verteilung ökonomisch orientierter und gesellschaftlich notwendiger Arbeit für dringend erforderlich.
Mit der ökonomischen Unabhängigkeit der/des Einzelnen müssen auch die klischeehaften Bilder vom
Mann als „Haupt-Familienernährer“ und der Frau als „Familienbetreuerin mit Nebeneinkommen“ endlich durch sichtbare Vielfalt ersetzt werden.
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Dabei ist es Aufgabe der Politik, politische Unterstützungs- und Regulierungsstrukturen zur Verfügung
zu stellen, die der Pluralität der Familienformen, Partnerschaften und individueller Lebensentwürfe
gerecht werden und gleichzeitig die Existenz sichern.
Unsere gemeinsamen Forderungen lauten daher:
• Kürzere, familiengerechte und lebensphasenorientierte Arbeitszeiten, die sich dem Lebensverlauf
anpassen und auch unterhalb des derzeitigen Vollzeitniveaus ein existenzsicherndes Einkommen
für Männer und Frauen gewährleisten.
• Jede/r muss durch Erwerbstätigkeit selbständig so leben können, dass dabei genügend Freiraum
bleibt, um Sorge für sich selbst und andere zu übernehmen, aber auch an Kultur teilzuhaben.
• Eine neue „Norm“ einer 30-Stunden-Woche, um alle Menschen im Erwerbsalter existenzsichernd
beschäftigen zu können – ohne Arbeitsverdichtung und erhöhten Leistungsdruck.
• Eigenständige Existenzsicherung muss existenzsichernde Altersvorsorge für Männer und Frauen
einbeziehen.
• Neue Bewertungsmaßstäbe für den Wert von Arbeit: Sie darf nicht allein unter der Perspektive
einer betriebswirtschaftlichen Wertschöpfungslogik, sondern auch an einer neuen Fürsorgekultur
sowie an einer sozialen und ökologischen Werteskala gemessen werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V. vom 05.03.2015
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(37)KDFB und SkF starten facebook-Kampagne „Gerechter Fairdienen“ zum EPD
Im Vorfeld des Internationalen Frauentages am 8. März starten der Katholische Deutsche Frauenbund
e.V. (KDFB) und der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF) eine facebookKampagne zum Equal Pay Day (EPD). Mit dieser Aktion bestärken beide Frauenverbände ihre Forderung nach gleicher Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern.
Bis zum Equal Pay Day (20. März) posten beide Verbände an Werktagen abwechselnd auf ihren facebook-Seiten markante Fotos und Slogans zum diesjährigen EPD-Schwerpunktthema „Transparenz.
Spiel mit offenen Karten. Was verdienen Frauen und Männer?“
Weitere Informationen: www.skf-zentrale.de und www.frauenbund.de
Facebook: www.facebook.com/SkF.de und www.facebook.com/frauenbund.de
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(38)„Individuelle Familienplanung darf keine Frage des Geldes sein“ Bundestagspetition
von pro familia für kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit niedrigen Einkommen
pro familia hat eine öffentliche Bundestagspetition „Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit
geringem Einkommen“ gestartet. Ziel ist eine Gesetzesänderung, die alle Menschen mit geringem
Einkommen von den Kosten für Verhütungsmittel entlastet. Bis zum 1. April können UnterstützerInnen
die Petition online unterzeichnen.
„Wir wollen, dass Verhütungskosten dauerhaft und bundesweit einheitlich übernommen werden“, sagt
Prof. Dr. Daphne Hahn, Bundesvorsitzende von pro familia. „Die Regelung muss möglichst unbürokratisch und niedrigschwellig sein und sich auf die realen Kosten beziehen. Menschen haben ein Recht
darauf, zu entscheiden, ob sie sich fortpflanzen wollen oder nicht. Ohne Geld für Verhütungsmittel ist
diese Entscheidungsfreiheit bedroht, denn Frauen und ihre Partner riskieren eine ungewollte Schwangerschaft.“ Schon jetzt gehören namhafte Verbände zu den UnterstützerInnen der Petition. Gemeinsam rufen sie zur Unterzeichnung der Petition auf, damit das vor 20 Jahren international zuerkannte
Menschenrecht auf uneingeschränkten Zugang zu Verhütung wieder für alle gilt.
Das Zukunftsforum Familie e.V. gehört zu den Verbänden, die die Petition unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf http://www.profamilia.de/pro-familia/kampagne-kostenfreieverhuetungsmittel.html
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Hinweis: Für die veröffentlichten Links und Inhalte Dritter übernehmen wir keine Haftung.
Weitere Informationen: http://www.zukunftsforum-familie.de
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Verantwortlich: Dr. Bettina Rainer (Redaktion), Janine Örs (Layout/Verteiler)
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